Schutzkonzept Coronavirus - Für die Weiterbildungsveranstaltungen im Weiterbildungszentrum Holzweid Holzstrasse 15, 9010 St.Gallen
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Universität St.Gallen Schutzkonzept Coronavirus Für die Weiterbildungsveranstaltungen im Weiterbildungszentrum Holzweid Holzstrasse 15, 9010 St.Gallen StGallen, 07. Januar 2022
Universität St.Gallen I. Grundsätzliches Dieses Schutzkonzept stellt sicher, dass die notwendigen Massnahmen zum Schutze aller Personen auf dem Campus getroffen und eingehalten werden. Die Direktion vom Weiterbildungszentrum Holzweid (WBZ) ist zusammen mit dem Leitungsteam und den Programmleiterinnen verantwortlich, dass die Massnahmen umgesetzt werden. Das Ziel der Massnahmen im Schutzkonzept ist es, die Verbreitung des Coronavirus zu reduzieren. Die Verbreitung des Coronavirus erfolgt durch: • Tröpfchen: Niest oder hustet eine erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen einer anderen Person gelangen und ihn so an stecken. • Hände: Ansteckende Tröpfchen gelangen beim Husten und Niesen oder Berühren der Schleimhäute auf die Hände. Von da aus werden die Viren auf Oberflächen übertragen. Wenn eine andere Person diese Oberfläche berührt, können die Viren wiederum von den Händen auf die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen übertragen werden. 2. Massnahmen Im Weiterbildungszentrum Holzweid gelten die Schutzmassnahmen, die je nach Lage vom BAG und der Universität St.Gallen ergriffen werden. Darunter fallen folgende Massnahmen: 1. Es werden die Vorgaben innerhalb der Zertifikatspflicht vollständig umgesetzt. 2. Im Weiterbildungszentrum Holzweid kann eine generelle Maskenpflicht gelten. Diese Regel gilt in allen Räumen, auch sitzend und sobald sich mehr als eine Person darin aufhält. Wenn im Aussenbereich gearbeitet wird, muss die Maske getragen werden, sobald der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. 3. Die Art der Verpflegung wird der aktuellen Lage angepasst: eine ausschliesslich sitzende Verpflegung kann vorgesehen werden. Aperos und Abendessen im Sinne von Social Events können im Rahmen der Vorgaben durchgeführt werden. 4. Bei der Begrüssung und Verabschiedung wird auf das Hände schütteln verzichtet. 5. Alle Personen im Betrieb waschen sich regelmässig die Hände. Das Anfassen von Objekten und Oberflächen wird möglichst vermieden. 6. Die verschiedenen Gästegruppen werden womöglich getrennt. 7. Alle Personen halten 1,5 Meter Abstand zueinander. 8. Personenflüsse werden, wo sinnvoll, gelenkt und in den Wartezonen sind Bodenmarkierungen angebracht. 9. Es wird für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch in den Seminar- und Gasträumen gesorgt. Der Hausdienst führt in den Seminar- und Gruppenräumen jeweils am Morgen, Mittag und Abend Frischluft zu. 10.Oberflächen und Gegenstände werden regelmässig gereinigt, insbesondere wenn diese von mehreren Personen berührt werden. I I.Kranke Mitarbeiterinnen und Teilnehmerinnen werden umgehend nach Hause geschickt und angehalten die Weisungen des BAG zu befolgen. 12. Mitarbeiterinnen, Programmverantwortliche und Kursleiterinnen sowie andere betroffene Personen werden über die Vorgaben und Massnahmen informiert und in die Umsetzung der Massnahmen miteinbezogen. 13. Die Direktion setzt die Vorgaben und Schutzmassnahmen um und passt diese laufend den aktuellen Umständen an. 14. Den Kursleiterinnen und Programmverantwortlichen wird ein Handout mit Informationen zur Umsetzung der Massnahmen und Richtlinien abgegeben.
Universität St.Gallen 15. Die Übernachtungsgäste werden mit einem Schreiben im Zimmer über die Schutzmassnahmen im HSG Alumni Haus informiert. 16. Die Personendaten der Gäste sind vorhanden oder werden erfasst. Diese Daten werden 14 Tage lang aufbewahrt und können für das Contact Tracing eingesetzt werden. In der Umsetzung aller Massnahmen zählen wir auf die Eigenverantwortung der Gäste. 3. Vorgehen bei Verdacht Alle Personen im Betrieb halten sich an die Wegleitung der Universität St.Gallen zur Vorgehensweise bei Verdacht bzw. positivem Test auf das Coronavirus. Kranke Personen im Betrieb werden nach Hause geschickt und instruiert, die Empfehlungen der Universität St.Gallen und des BAG zu befolgen. Auffälligkeiten und Verdacht auf Krankheit werden gemeldet. Wegleitung der Universität St.Gallen: Intranet | Coronavirus | Dokumente | Wegleitung Covid-19 Das Ziel ist es, die eigene Gesundheit und die der Kolleginnen und Gäste zu schützen. Personen mit Krankheitssymptomen machen den Online Coronavirus Check vom BAG und befolgen die dort erhaltenen Empfehlungen. Unk zum Online Coronavirus Check vom BAG: https://check.bag-coronavirus.ch/screening Der Coronavirus Check ist kein Ersatz für eine professionelle medizinische Beratung, Diagnose und Behandlung. Bei markanten Symptomen, die sich verschlimmern, ist immer eine Ärztin bzw. ein Arzt zu kontaktieren. Im Falle eines Verdachtes oder einer bestätigten Erkrankung einer Person im Betrieb wird das weitere Vorgehen mit dem Kantonsarztamt abgesprochen. Weitere Massnahmen folgen dann auf Anweisung des kantonsärztlichen Dienstes. Kantonsarztamt, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, +41 58 229 35 64 4. Abschluss Dieses Dokument wurde allen Mitarbeiterinnen erläutert. Die Mitarbeiterinnen werden regelmässig geschult. Die Schulungen können nachgewiesen werden. St.Gallen, 07. Januar 2022 3
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