Schutzkonzept TC Kriens - Version 1.2, 13. Mai 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schutzkonzept TC Kriens Version 1.2, 13. Mai 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter: Ueli Koch, tennis.tck@gmail.com Tel.: 079 565 55 70
1. Massnahmen TC Kriens 1.1. Covid-19-Beauftragter Der COVID-19-Beauftragte für den TC Kriens ist Ueli Koch, Sentistrasse 24, tennis.tck@gmail.com, Tel.: 079 565 55 70 1.2. Hygienevorschriften und Reinigung Toiletten, Türgriffe im Clubhaus und andere Flächen werden durch die Wirtsleute regelmässig gereinigt und desinfiziert. Das Trinkwassersystem wird vor der Wiederinbetriebnahme durchgespült. Abfalleimer sind abgedeckt. Platzbesen, Schleppnetze und Türgriffe zu den Plätzen desinfizieren die Spieler mit den bereitgestellten Mitteln. 1.3. Social Distancing Zwischen allen Personen muss ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden. Pro 10 Quadratmeter darf sich eine Person auf der Anlage befinden. Im Rahmen des Social Distancing (2 m Abstand) darf auch Doppel gespielt werden. Doppelspiel ist den Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Trainings mit Trainer auch erlaubt. Spielerbänke sind in einem Mindestabstand von 2 m platziert. Wer spielt, trägt sich im Voraus auf GotCourts ein und akzeptiert dadurch die hier aufgeführten Schutzmassnahmen. Mit Gästen kann gespielt werden. Namen auf der Gästeliste im Clubhaus eintragen. 1.4. Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage Maximale Gruppengrösse beträgt gemäss behördlicher Vorgabe fünf Personen. Geöffnet sind alle sechs Tennisplätze (je nach Wetter), Ballwand, Toiletten und Grünflächen. Duschen und Garderobe bleiben geschlossen. Für das Restaurant gelten die Vorgaben des Bundes für die Gastronomie. Das entsprechende Schutzkonzept ist auf der Homepage www.tckriens.ch und www.restaurant- tiebreak.ch ab 10. Mai aufgeschaltet. 1.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing) Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch Platzreservationen der Mitglieder auf dem GotCourts-System und für Gäste auf der Liste im Clubhaus sichergestellt. 1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen Das Doppelspiel ist erlaubt. Am Dienstagnachmittag (13-16 Uhr) sind für die Senioren (65+) hingegen alle Plätze Doppel reserviert. In der übrigen Spielzeit sind die Senioren unter Beachtung der spezifischen Vorgaben des BAG ebenfalls spielberechtigt.
1.7. Informationspflicht Die Schutzmassnahmen für den TC Kriens sind am 3. Mai 2020 an die Mitglieder per Mail übermittelt und auf der Homepage und GotCourts aufgeschaltet worden, ebenso das Plakat von Swiss Tennis „So schützen wir uns“. Auch werden die Plakate auf der Anlage gut sichtbar aufgehängt. 2. Massnahmen Tennisspieler 2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation auf GotCourts akzeptieren die Mitglieder die hier definierten Schutzmassnahmen, welche periodisch durch Vorstandsmitglieder kontrolliert werden können. Die Eltern sind verantwortlich, dass auch die Kinder und Jugendlichen die Vorgaben vollumfänglich einhalten. Kontrolle durch den Trainerstab. 2.2 Hygienevorschriften und Reinigung Vor und nach dem Tennisspielen müssen die Hände desinfiziert oder gewaschen werden. Dazu sind auf jedem Platz entsprechende Mittel vorhanden. Auf den traditionellen „Shake-Hand“ wird verzichtet. Es werden keine Gegenstände ausgetauscht. Jeder Spieler nimmt seine eigenen Bälle mit. Der Abfall wird zu Hause entsorgt. 2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer Es muss vorgängig auf GotCourts reserviert werden, damit mögliche Infektionsketten nachverfolgt werden können. Tennisspieler müssen den Platz spätestens 5 Minuten vor Beendigung der Spielzeit verlassen haben. 2.4 Social Distancing Die Social Distancing-Regeln (10 Quadratmeter pro Person und / oder Mindestabstand von 2 Meter, kein Körperkontakt) sind jederzeit von den Tennisspielenden einzuhalten 3. Massnahmen Tennisunterricht 3.1. Verantwortung Gruppentrainings mit mehr als 2 Tennisspielenden plus einem Tennisunterrichtenden sind erlaubt. Die Trainer sind für die Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich. 3.2. Social Distancing und maximale Gruppengrösse Die Vorgaben von 10 Quadratmetern pro Person, 2 Metern und keinem Körperkontakt werden auch im Tennisunterricht sichergestellt. Es sind maximal 5 Personen pro Tennisplatz erlaubt.
3.3. Einhalten der Hygienevorschriften Die Tennisunterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen, stellen ihren Kunden ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung und achten auf die Einhaltung der Schutzmassnahmen. Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial werden regelmässig desinfiziert. 3.4. Angemeldete Trainings Die Trainings müssen im Reservationssystem angemeldet sein (inkl. Kontaktdaten der Tennisspielenden) 3.5. Information der Kunden Die Kunden akzeptieren und halten sämtliche vom Club verordneten Schutzmassnahmen ein. Die Information erfolgt durch die aufgehängten Plakate, Mitteilung auf der Homepage und durch die Trainer. Abschluss Dieses Dokument wurde vom Vorstand TC Kriens am 2. Mai 2020 erstellt und am 13. Mai geändert. Dieses Dokument wurde allen Mitgliedern und Kunden übermittelt und erläutert. COVID-19-Beauftragter, Unterschrift und Datum:
Sie können auch lesen