Schutzkonzept TC Kriens - Version 1.2, 13. Mai 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter

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Schutzkonzept TC Kriens - Version 1.2, 13. Mai 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter
Schutzkonzept TC Kriens

Version 1.2, 13. Mai 2020

Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter:
Ueli Koch, tennis.tck@gmail.com
Tel.: 079 565 55 70
Schutzkonzept TC Kriens - Version 1.2, 13. Mai 2020 Kontaktdaten COVID-19-Beauftragter
1. Massnahmen TC Kriens

1.1. Covid-19-Beauftragter
Der COVID-19-Beauftragte für den TC Kriens ist Ueli Koch, Sentistrasse 24,
tennis.tck@gmail.com, Tel.: 079 565 55 70

1.2. Hygienevorschriften und Reinigung
Toiletten, Türgriffe im Clubhaus und andere Flächen werden durch die Wirtsleute
regelmässig gereinigt und desinfiziert.
Das Trinkwassersystem wird vor der Wiederinbetriebnahme durchgespült.
Abfalleimer sind abgedeckt.
Platzbesen, Schleppnetze und Türgriffe zu den Plätzen desinfizieren die Spieler mit den
bereitgestellten Mitteln.

1.3. Social Distancing
Zwischen allen Personen muss ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden. Pro 10
Quadratmeter darf sich eine Person auf der Anlage befinden.
Im Rahmen des Social Distancing (2 m Abstand) darf auch Doppel gespielt werden.
Doppelspiel ist den Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Trainings mit Trainer auch
erlaubt.
Spielerbänke sind in einem Mindestabstand von 2 m platziert.
Wer spielt, trägt sich im Voraus auf GotCourts ein und akzeptiert dadurch die hier
aufgeführten Schutzmassnahmen.
Mit Gästen kann gespielt werden. Namen auf der Gästeliste im Clubhaus eintragen.

1.4. Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage
Maximale Gruppengrösse beträgt gemäss behördlicher Vorgabe fünf Personen.
Geöffnet sind alle sechs Tennisplätze (je nach Wetter), Ballwand, Toiletten und Grünflächen.
Duschen und Garderobe bleiben geschlossen.
Für das Restaurant gelten die Vorgaben des Bundes für die Gastronomie. Das
entsprechende Schutzkonzept ist auf der Homepage www.tckriens.ch und www.restaurant-
tiebreak.ch ab 10. Mai aufgeschaltet.

1.5. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing)
Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch
Platzreservationen der Mitglieder auf dem GotCourts-System und für Gäste auf der Liste im
Clubhaus sichergestellt.

1.6. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen
Das Doppelspiel ist erlaubt. Am Dienstagnachmittag (13-16 Uhr) sind für die Senioren (65+)
hingegen alle Plätze Doppel reserviert. In der übrigen Spielzeit sind die Senioren unter
Beachtung der spezifischen Vorgaben des BAG ebenfalls spielberechtigt.
1.7. Informationspflicht
Die Schutzmassnahmen für den TC Kriens sind am 3. Mai 2020 an die Mitglieder per Mail
übermittelt und auf der Homepage und GotCourts aufgeschaltet worden, ebenso das Plakat
von Swiss Tennis „So schützen wir uns“. Auch werden die Plakate auf der Anlage gut
sichtbar aufgehängt.

2. Massnahmen Tennisspieler

2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen
Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation auf GotCourts akzeptieren die Mitglieder
die hier definierten Schutzmassnahmen, welche periodisch durch Vorstandsmitglieder
kontrolliert werden können.
Die Eltern sind verantwortlich, dass auch die Kinder und Jugendlichen die Vorgaben
vollumfänglich einhalten. Kontrolle durch den Trainerstab.

2.2 Hygienevorschriften und Reinigung
Vor und nach dem Tennisspielen müssen die Hände desinfiziert oder gewaschen werden.
Dazu sind auf jedem Platz entsprechende Mittel vorhanden.
Auf den traditionellen „Shake-Hand“ wird verzichtet.
Es werden keine Gegenstände ausgetauscht.
Jeder Spieler nimmt seine eigenen Bälle mit.
Der Abfall wird zu Hause entsorgt.

2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer
Es muss vorgängig auf GotCourts reserviert werden, damit mögliche Infektionsketten
nachverfolgt werden können.
Tennisspieler müssen den Platz spätestens 5 Minuten vor Beendigung der Spielzeit
verlassen haben.

2.4 Social Distancing
Die Social Distancing-Regeln (10 Quadratmeter pro Person und / oder Mindestabstand von 2
Meter, kein Körperkontakt) sind jederzeit von den Tennisspielenden einzuhalten

3. Massnahmen Tennisunterricht

3.1. Verantwortung
Gruppentrainings mit mehr als 2 Tennisspielenden plus einem Tennisunterrichtenden sind
erlaubt. Die Trainer sind für die Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich.

3.2. Social Distancing und maximale Gruppengrösse
Die Vorgaben von 10 Quadratmetern pro Person, 2 Metern und keinem Körperkontakt
werden auch im Tennisunterricht sichergestellt. Es sind maximal 5 Personen pro Tennisplatz
erlaubt.
3.3. Einhalten der Hygienevorschriften
Die Tennisunterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen, stellen ihren Kunden
ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung und achten auf die Einhaltung der
Schutzmassnahmen.
Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial werden regelmässig
desinfiziert.

3.4. Angemeldete Trainings
Die Trainings müssen im Reservationssystem angemeldet sein (inkl. Kontaktdaten der
Tennisspielenden)

3.5. Information der Kunden
Die Kunden akzeptieren und halten sämtliche vom Club verordneten Schutzmassnahmen
ein.
Die Information erfolgt durch die aufgehängten Plakate, Mitteilung auf der Homepage und
durch die Trainer.

Abschluss

Dieses Dokument wurde vom Vorstand TC Kriens am 2. Mai 2020 erstellt und am 13. Mai
geändert.

Dieses Dokument wurde allen Mitgliedern und Kunden übermittelt und erläutert.

COVID-19-Beauftragter, Unterschrift und Datum:
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