Schwangerschaft Geburt Familie Beruf - Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen

Die Seite wird erstellt Nikolas Martin
 
WEITER LESEN
Schwangerschaft Geburt Familie Beruf - Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Familie und Beruf

Schwangerschaft
Geburt
Familie
Beruf

Informationen, Tipps und Hinweise für
Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Schwangerschaft Geburt Familie Beruf - Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Familie und Beruf

Schwangerschaft und Geburt

Herzlichen Glückwunsch. Sie erwarten ein Baby!

Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen
erste Fragen zu den Leistungen des Jobcenters für
Sie als werdende Mutter beantworten. Das sind zum
Beispiel Informationen über:

• finanzielle Leistungen während Ihrer Schwanger-
  schaft und nach der Geburt
• Unterhaltsanspruch sowie Mutterschafts-, Eltern-
  oder Kindergeld

Darüber hinaus finden Sie Tipps und Hilfen zu den
Themen Familie und Beruf.

                                                     3
Schwangerschaft Geburt Familie Beruf - Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Familie und Beruf

Welche Leistungen können gewährt werden?                 Nach der Geburt
                                                         • Alleinerziehende: einen Mehrbedarf ab dem Entbin-
                                                           dungstag
Als Empfängerin von Arbeitslosengeld II (ALG II) kön-    • Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für
nen Sie bei einer Schwangerschaft durch Vorlage des        Säuglinge und Kleinkinder (z.B. Babyschwimmen,
Mutterpasses verschiedene finanzielle Unterstüt-           Babymassage, „Prager-Eltern-Kind-Programm“ (PE-
zungsleistungen im Jobcenter Köln beantragen:              KiP), Krabbel- und Spielgruppen von anerkann­ten
                                                           Trägern) – Anträge und Informationen erhalten Sie in
                                                           Ihrem Jobcenter oder per Anfrage:
In der Schwangerschaft                                     jobcenter-koeln.BuT@jobcenter-ge.de
• einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % Ihrer Regel­
   leistung nach dem SGB II, auszahlbar ab der
   13. Woche (wird ohne Antrag gewährt)                  Falls Sie an einen Umzug denken:
• für Schwangerschaftsbekleidung eine einmalige          Bitte wenden Sie sich vor einem geplanten Umzug
   Pauschale bis zu 240 Euro, auszahlbar ab Ende 3./     oder der Anmietung einer Wohnung an Ihr Jobcenter –
   Anfang 4. Schwangerschaftsmonat                       für die Zustimmung zum Umzug und zur Ausstellung
                                                         einer so genannten „Notwendigkeitsbescheinigung“.
Die folgenden Leistungen für Ihr Baby sind frühes-       Die Übernahme von Miet- und Umzugskosten wird auf
tens 8 Wochen vor dem errechneten Geburtster-            Antrag geprüft. Eventuell kann auch eine Einrichtungs-
min auszahlbar:                                          beihilfe gewährt werden, wenn Sie erstmals eine eigene
                                                         Wohnung beziehen.
• für die Grundausstattung Ihres Babys (z.B. Wäsche,
  Kleidung) eine einmalige Bekleidungspauschale bis
  zu 291 Euro
• für notwendige Einrichtungsausstattung (z.B. Kinder­
  bett, Kinderwagen) eine einmalige Pauschale von
  bis zu 369 Euro

Bitte beachten Sie: Bei der Bewilligung von ein-
maligen Beihilfen wird Ihre individuelle Situation
berücksichtigt. Hierbei spielen auch Zahl und Al-
ter der bereits vorhandenen Kinder eine Rolle.
Eine über die Pauschalen hinausgehende
Unterstützung muss gesondert begrün-
det werden.

4                                                                                                            5
Schwangerschaft Geburt Familie Beruf - Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Familie und Beruf

Wer kann außerdem Leistungen für sich oder das            nicht ausreicht. Sie können einen Mehrbedarf für
Kind beim Jobcenter beantragen?                           Schwangere oder Alleinerziehende, Schwanger-
                                                          schaftsbekleidung und Baby-Erstausstattung erhalten.
                                                        • Schwangere unter 25 Jahren, die noch im Haushalt
• Werdende erwerbsfähige Mütter, die die Anschaf-         der Eltern leben, können unabhängig vom Einkom-
  fungskosten für Schwangerschaftsbekleidung und          men und Vermögen ihrer Eltern Leistungen und Bei-
  eine Baby-Erstausstattung nicht aus eigenen Mitteln     hilfen nach SGB II beantragen. Die Antragsstellung
  finanzieren können, aber keine Empfängerinnen           kann durch die Schwangere selbst erfolgen, sofern
  nach SGB II sind. Zu den eigenen Mitteln zählt auch     sie das 15. Lebensjahr vollendet hat.
  das Einkommen/Vermögen von nicht getrennt le-
  benden Partnern/innen.                                Bitte beachten Sie: Das Jobcenter berücksichtigt
• Schwangere erwerbs­fähige Auszubildende, Schüler­     so genannte vorrangige finanzielle Hilfen, wie z.B.
  innen oder Studentinnen, die dem Grunde nach          Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Betreu-
  An­spruch auf BAföG-/BAB-Leistungen (Berufsaus­bil­   ungsgeld und Unterhaltsleistungen als Einkommen
  dungsbeihilfe) haben und somit nicht anspruchsbe-     bei Ihrem Arbeitslosengeld II-Leistungsanspruch.
  rechtigt nach dem SGB II sind und deren Einkommen     Diese Leistungen müssen daher beantragt werden.

6                                                                                                           7
Schwangerschaft Geburt Familie Beruf - Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Familie und Beruf

Wer muss nach der Geburt informiert werden?                Familienkasse
                                                           Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse der
                                                           Agentur für Arbeit. Das nötige Antragsformular erhalten
Standesamt                                                 Sie vor Ort oder aus dem Internet. Das Standesamt
Das Standesamt stellt Ihnen das Original sowie erfor-      stellt Ihnen die notwendige Geburtsbescheinigung aus.
derliche Kopien der Geburtsurkunde für weitere Be-         www.familienkasse-info.de/kindergeld.php
hörden und Ämter aus. Bringen Sie dazu die Geburts-        Telefon: (0800) 4 55 55 30
bescheinigung der Klinik, Ihren Personalausweis und
gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde und/oder die
Vaterschaftsanerkennung mit.                               Elterngeldstelle
                                                           Das Elterngeld wird ab der Geburt Ihres Kindes gezahlt
                                                           und grundsätzlich als Einkommen angerechnet. Wenn
Jobcenter                                                  Sie in den letzten 12 Monaten vor der Geburt Erwerbs-
Bitte reichen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes bei      einkommen hatten, wird Ihnen ein Elterngeldfreibetrag
Ihrem Jobcenter ein.                                       von bis zu 300 Euro gewährt.

                                                           Infos zur Berechnung und zum Antrag erhalten Sie bei
Einwohnermeldeamt                                          der Elterngeldstelle der Stadt Köln oder in Ihrem Job-
In der Regel informiert das Standesamt das Einwohner-      center. Telefon: (0221) 221 - 3 07 00 und 221 - 3 07 01
meldeamt über die Geburt Ihres Kindes. Falls keine
auto­matische Meldung erfolgt, melden Sie Ihr Kind bitte
selbst so früh wie möglich an. Sie benötigen dazu Ihren
Personalausweis sowie die Geburtsurkunde des Kindes.

8                                                                                                               9
Schwangerschaft Geburt Familie Beruf - Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Familie und Beruf

Weitere wichtige Hinweise                                  Eine weitere Mutterschaftsgeldleistung sind Arbeitge-
                                                           berzuschüsse zum Mutterschaftsgeld. Diese sind ab-
                                                           hängig von der Höhe des Nettolohns. Ihre Kranken-
Unterhaltsanspruch/Unterhaltsvorschuss                     kasse informiert Sie hierüber.
Fragen zu Unterhaltszahlungen, Anerkennung der
Vaterschaft (bei unverheirateten Paaren), Sorge-
rechts- und Umgangsrechtentscheidungen beantwor-           Betreuungsgeld
ten Ihnen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Ju-        Falls Sie Ihr Kind privat betreuen möchten, also keine
gendamtes.                                                 Kita oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in An-
                                                           spruch nehmen, kann Betreuungsgeld beantragt wer-
Mit der Geburt Ihres Kindes entstehen für Sie und Ihr      den. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Kind nicht
Kind Ansprüche gegenüber dem Kindsvater. Die Unter-        vor dem 1. August 2012 geboren ist. Die Zahlung er-
haltsheranziehung im Jobcenter unterstützt Sie bei der     folgt im Anschluss an das Elterngeld. Gezahlt wird das
Klärung Ihrer Ansprüche.                                   Betreuungsgeld maximal 22 Monate und somit, bis das
Jobcenter-koeln.uhz@jobcenter-ge.de                        Kind drei Jahre alt ist. Grund dafür ist der gegenüber
                                                           dem Anspruch auf Betreuungsgeld vorrangige Eltern-
Bitte denken Sie daran, einen Antrag auf Leistun-          geldanspruch. Elterngeld und Betreuungsgeld gibt es
gen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)               daher nicht gleichzeitig.
zu stellen, falls Sie alleinerziehend sind und keinen
Unterhalt vom Kindsvater erhalten.                         Das Betreuungsgeld ist schriftlich zu beantragen.
Bitte wenden Sie sich an die:                              www.stadt-koeln.de/service/produkt/betreuungsgeld
Unterhaltsvorschusskasse im Bezirksrathaus Kalk
Telefon: (0221) 221 - 0                                    Stadt Köln
                                                           Anbau Kalk Karee
                                                           Dillenburger Str. 27
Mutterschaftsgeld                                          51105 Köln
Falls Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind,   bundeselterngeld@stadt-koeln.de
stellen Sie rechtzeitig vor der Geburt Ihres Kindes ei-
nen Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkas-
se. Falls Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse sind und vor der Entbindung ein Arbeits-
verhältnis (auch Minijob) hatten oder während der
Schwangerschaft gekündigt wurden, können Sie ggf.
Mutterschaftsgeld über das Bundesversicherungsamt
erhalten.

Infos und Antragsformulare erhalten Sie unter:
www.mutterschaftsgeld.de

10                                                                                                             11
Schwangerschaft Geburt Familie Beruf - Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Familie und Beruf

Weitere Hilfen

Kostenfreie Schwangerschaftsberatung
Vertrauliche und kostenlose Unterstützung sowie kom-
petente Hilfe bieten Ihnen gesetzlich anerkannte
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Köln an,
u.a.:

• zu weiteren finanziellen Hilfen durch die „Bundes-
  stiftung Mutter und Kind“
• bei praktischen Fragen rund um Schwangerschaft
  und Geburt
• bei ungewollter Schwangerschaft
• bei finanziellen, sozialen und rechtlichen Fragen
• bei medizinischen Fragen
• zu psychosozialen Beratungsangeboten

www.schwangerschaftsberatung-koeln.de

Hebammenhilfe
Sie umfasst Beratung, Begleitung und Versorgung
von Mutter und Kind. Jede Frau kann sie in Anspruch
nehmen. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie über
das Internet, z.B. www.hebammennetzwerk-koeln.de
oder Sie fragen an bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, bei den
Schwangerschaftsberatungsstellen oder Geburtshäu-
sern.

Haushaltshilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre
Krankenkasse auch die Kosten für eine Haushaltshilfe,
zum Beispiel bei einem Krankenhaus- oder Kurauf­ent­
halt oder bei Beschwerden während der Schwanger-
schaft.

12
Schwangerschaft Geburt Familie Beruf - Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Familie und Beruf

Familie und Beruf                                       Tipp: Melden Sie Ihr Kind rechtzeitig an, am besten
                                                        frühzeitig nach der Geburt, damit Sie wohnortnah eine
                                                        Betreuung für Ihr Kind erhalten können.
Ein zentrales Thema beim (Wieder-)Einstieg in den
Beruf ist die Kinderbetreuung. Damit sich Beruf und
Familie miteinander vereinbaren lassen, stehen Ihnen    Kindertagespflege
verschiedene Möglichkeiten der Kinderbetreuung zur      In der Tagespflege werden Kinder von einer Tages-
Verfügung:                                              mutter oder einem Tagesvater betreut. Sie ist ein
                                                        alternatives und flexibles Angebot für Eltern, die eine
                                                        individuell angepasste Betreuung in familiärer Umge-
Kindertageseinrichtungen                                bung für ihr Kind suchen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind bei einer städti-
schen Einrichtung, bei freien Trägern, bei Kirchenge-   Tipp: Einen Überblick über die unterschiedlichen
meinden oder Elterninitiativen anzumelden. Ab August    Betreuungsmöglichkeiten und Anmeldeformalitäten
2013 haben auch Kinder unter drei Jahren einen An-      erhalten Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/
spruch auf einen Betreuungsplatz.                       familie-kinder/betreuung/

14                                                                                                           15
Schwangerschaft Geburt Familie Beruf - Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Familie und Beruf

Förderung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs

Das Jobcenter Köln bietet Ihnen viele Möglichkeiten,
damit Sie Ihren beruflichen (Wieder-)Einstieg gezielt
planen und umsetzen können. Ihr/e Integrationsbe­
rater/in unterstützt und berät Sie gerne.
Zum Beispiel:

• bei der Vorbereitung und Planung Ihres
  beruflichen (Wieder-)Einstiegs
• mit Informationen über verschiedene
  Kinderbetreuungsmöglichkeiten
• durch Unterstützung bei Bewerbungs­
  aktivitäten
• bei der Übernahme von Bewerbungs­
  kosten (Material, Reisekosten)
• bei der Suche nach geeigneten
  (Teilzeit-)Qualifi­zierungen
• bei der (Teilzeit-)Arbeits- oder
  (Teilzeit-)Berufsaus­bildungssuche

Sprechen Sie uns an.
Wir sind gerne für Sie da!

16                                                                 17
Familie und Beruf

Haben Sie weitere Fragen?                                              Raum für Notizen:

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeits-
markt hilft Ihnen gerne weiter:

Meryem Demirtas
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Jobcenter-Koeln.BCA@jobcenter-ge.de

Telefonisch steht Ihnen unser ServiceCenter montags
bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung.
Telefon: (0221) 96 443 - 401*

Weitere Infos unter:
www.jobcenterkoeln.de

*3,9 ct/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 ct/Min. aus dem Mobilfunk

18                                                                                                    19
Herausgeber:
       Jobcenter Köln
    Geschäftsführung
              Juli 2014
Bildquelle: fotolia.com
Sie können auch lesen