Schwangerschaft Geburt Familie Beruf - Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Familie und Beruf Schwangerschaft Geburt Familie Beruf Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Familie und Beruf Schwangerschaft und Geburt Herzlichen Glückwunsch. Sie erwarten ein Baby! Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen erste Fragen zu den Leistungen des Jobcenters für Sie als werdende Mutter beantworten. Das sind zum Beispiel Informationen über: • finanzielle Leistungen während Ihrer Schwanger- schaft und nach der Geburt • Unterhaltsanspruch sowie Mutterschafts-, Eltern- oder Kindergeld Darüber hinaus finden Sie Tipps und Hilfen zu den Themen Familie und Beruf. 3
Familie und Beruf Welche Leistungen können gewährt werden? Nach der Geburt • Alleinerziehende: einen Mehrbedarf ab dem Entbin- dungstag Als Empfängerin von Arbeitslosengeld II (ALG II) kön- • Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für nen Sie bei einer Schwangerschaft durch Vorlage des Säuglinge und Kleinkinder (z.B. Babyschwimmen, Mutterpasses verschiedene finanzielle Unterstüt- Babymassage, „Prager-Eltern-Kind-Programm“ (PE- zungsleistungen im Jobcenter Köln beantragen: KiP), Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern) – Anträge und Informationen erhalten Sie in Ihrem Jobcenter oder per Anfrage: In der Schwangerschaft jobcenter-koeln.BuT@jobcenter-ge.de • einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % Ihrer Regel leistung nach dem SGB II, auszahlbar ab der 13. Woche (wird ohne Antrag gewährt) Falls Sie an einen Umzug denken: • für Schwangerschaftsbekleidung eine einmalige Bitte wenden Sie sich vor einem geplanten Umzug Pauschale bis zu 240 Euro, auszahlbar ab Ende 3./ oder der Anmietung einer Wohnung an Ihr Jobcenter – Anfang 4. Schwangerschaftsmonat für die Zustimmung zum Umzug und zur Ausstellung einer so genannten „Notwendigkeitsbescheinigung“. Die folgenden Leistungen für Ihr Baby sind frühes- Die Übernahme von Miet- und Umzugskosten wird auf tens 8 Wochen vor dem errechneten Geburtster- Antrag geprüft. Eventuell kann auch eine Einrichtungs- min auszahlbar: beihilfe gewährt werden, wenn Sie erstmals eine eigene Wohnung beziehen. • für die Grundausstattung Ihres Babys (z.B. Wäsche, Kleidung) eine einmalige Bekleidungspauschale bis zu 291 Euro • für notwendige Einrichtungsausstattung (z.B. Kinder bett, Kinderwagen) eine einmalige Pauschale von bis zu 369 Euro Bitte beachten Sie: Bei der Bewilligung von ein- maligen Beihilfen wird Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Hierbei spielen auch Zahl und Al- ter der bereits vorhandenen Kinder eine Rolle. Eine über die Pauschalen hinausgehende Unterstützung muss gesondert begrün- det werden. 4 5
Familie und Beruf Wer kann außerdem Leistungen für sich oder das nicht ausreicht. Sie können einen Mehrbedarf für Kind beim Jobcenter beantragen? Schwangere oder Alleinerziehende, Schwanger- schaftsbekleidung und Baby-Erstausstattung erhalten. • Schwangere unter 25 Jahren, die noch im Haushalt • Werdende erwerbsfähige Mütter, die die Anschaf- der Eltern leben, können unabhängig vom Einkom- fungskosten für Schwangerschaftsbekleidung und men und Vermögen ihrer Eltern Leistungen und Bei- eine Baby-Erstausstattung nicht aus eigenen Mitteln hilfen nach SGB II beantragen. Die Antragsstellung finanzieren können, aber keine Empfängerinnen kann durch die Schwangere selbst erfolgen, sofern nach SGB II sind. Zu den eigenen Mitteln zählt auch sie das 15. Lebensjahr vollendet hat. das Einkommen/Vermögen von nicht getrennt le- benden Partnern/innen. Bitte beachten Sie: Das Jobcenter berücksichtigt • Schwangere erwerbsfähige Auszubildende, Schüler so genannte vorrangige finanzielle Hilfen, wie z.B. innen oder Studentinnen, die dem Grunde nach Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Betreu- Anspruch auf BAföG-/BAB-Leistungen (Berufsausbil ungsgeld und Unterhaltsleistungen als Einkommen dungsbeihilfe) haben und somit nicht anspruchsbe- bei Ihrem Arbeitslosengeld II-Leistungsanspruch. rechtigt nach dem SGB II sind und deren Einkommen Diese Leistungen müssen daher beantragt werden. 6 7
Familie und Beruf Wer muss nach der Geburt informiert werden? Familienkasse Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Das nötige Antragsformular erhalten Standesamt Sie vor Ort oder aus dem Internet. Das Standesamt Das Standesamt stellt Ihnen das Original sowie erfor- stellt Ihnen die notwendige Geburtsbescheinigung aus. derliche Kopien der Geburtsurkunde für weitere Be- www.familienkasse-info.de/kindergeld.php hörden und Ämter aus. Bringen Sie dazu die Geburts- Telefon: (0800) 4 55 55 30 bescheinigung der Klinik, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde und/oder die Vaterschaftsanerkennung mit. Elterngeldstelle Das Elterngeld wird ab der Geburt Ihres Kindes gezahlt und grundsätzlich als Einkommen angerechnet. Wenn Jobcenter Sie in den letzten 12 Monaten vor der Geburt Erwerbs- Bitte reichen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes bei einkommen hatten, wird Ihnen ein Elterngeldfreibetrag Ihrem Jobcenter ein. von bis zu 300 Euro gewährt. Infos zur Berechnung und zum Antrag erhalten Sie bei Einwohnermeldeamt der Elterngeldstelle der Stadt Köln oder in Ihrem Job- In der Regel informiert das Standesamt das Einwohner- center. Telefon: (0221) 221 - 3 07 00 und 221 - 3 07 01 meldeamt über die Geburt Ihres Kindes. Falls keine automatische Meldung erfolgt, melden Sie Ihr Kind bitte selbst so früh wie möglich an. Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis sowie die Geburtsurkunde des Kindes. 8 9
Familie und Beruf Weitere wichtige Hinweise Eine weitere Mutterschaftsgeldleistung sind Arbeitge- berzuschüsse zum Mutterschaftsgeld. Diese sind ab- hängig von der Höhe des Nettolohns. Ihre Kranken- Unterhaltsanspruch/Unterhaltsvorschuss kasse informiert Sie hierüber. Fragen zu Unterhaltszahlungen, Anerkennung der Vaterschaft (bei unverheirateten Paaren), Sorge- rechts- und Umgangsrechtentscheidungen beantwor- Betreuungsgeld ten Ihnen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Ju- Falls Sie Ihr Kind privat betreuen möchten, also keine gendamtes. Kita oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in An- spruch nehmen, kann Betreuungsgeld beantragt wer- Mit der Geburt Ihres Kindes entstehen für Sie und Ihr den. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Kind nicht Kind Ansprüche gegenüber dem Kindsvater. Die Unter- vor dem 1. August 2012 geboren ist. Die Zahlung er- haltsheranziehung im Jobcenter unterstützt Sie bei der folgt im Anschluss an das Elterngeld. Gezahlt wird das Klärung Ihrer Ansprüche. Betreuungsgeld maximal 22 Monate und somit, bis das Jobcenter-koeln.uhz@jobcenter-ge.de Kind drei Jahre alt ist. Grund dafür ist der gegenüber dem Anspruch auf Betreuungsgeld vorrangige Eltern- Bitte denken Sie daran, einen Antrag auf Leistun- geldanspruch. Elterngeld und Betreuungsgeld gibt es gen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) daher nicht gleichzeitig. zu stellen, falls Sie alleinerziehend sind und keinen Unterhalt vom Kindsvater erhalten. Das Betreuungsgeld ist schriftlich zu beantragen. Bitte wenden Sie sich an die: www.stadt-koeln.de/service/produkt/betreuungsgeld Unterhaltsvorschusskasse im Bezirksrathaus Kalk Telefon: (0221) 221 - 0 Stadt Köln Anbau Kalk Karee Dillenburger Str. 27 Mutterschaftsgeld 51105 Köln Falls Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, bundeselterngeld@stadt-koeln.de stellen Sie rechtzeitig vor der Geburt Ihres Kindes ei- nen Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkas- se. Falls Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und vor der Entbindung ein Arbeits- verhältnis (auch Minijob) hatten oder während der Schwangerschaft gekündigt wurden, können Sie ggf. Mutterschaftsgeld über das Bundesversicherungsamt erhalten. Infos und Antragsformulare erhalten Sie unter: www.mutterschaftsgeld.de 10 11
Familie und Beruf Weitere Hilfen Kostenfreie Schwangerschaftsberatung Vertrauliche und kostenlose Unterstützung sowie kom- petente Hilfe bieten Ihnen gesetzlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Köln an, u.a.: • zu weiteren finanziellen Hilfen durch die „Bundes- stiftung Mutter und Kind“ • bei praktischen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt • bei ungewollter Schwangerschaft • bei finanziellen, sozialen und rechtlichen Fragen • bei medizinischen Fragen • zu psychosozialen Beratungsangeboten www.schwangerschaftsberatung-koeln.de Hebammenhilfe Sie umfasst Beratung, Begleitung und Versorgung von Mutter und Kind. Jede Frau kann sie in Anspruch nehmen. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie über das Internet, z.B. www.hebammennetzwerk-koeln.de oder Sie fragen an bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, bei den Schwangerschaftsberatungsstellen oder Geburtshäu- sern. Haushaltshilfe Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, zum Beispiel bei einem Krankenhaus- oder Kuraufent halt oder bei Beschwerden während der Schwanger- schaft. 12
Familie und Beruf Familie und Beruf Tipp: Melden Sie Ihr Kind rechtzeitig an, am besten frühzeitig nach der Geburt, damit Sie wohnortnah eine Betreuung für Ihr Kind erhalten können. Ein zentrales Thema beim (Wieder-)Einstieg in den Beruf ist die Kinderbetreuung. Damit sich Beruf und Familie miteinander vereinbaren lassen, stehen Ihnen Kindertagespflege verschiedene Möglichkeiten der Kinderbetreuung zur In der Tagespflege werden Kinder von einer Tages- Verfügung: mutter oder einem Tagesvater betreut. Sie ist ein alternatives und flexibles Angebot für Eltern, die eine individuell angepasste Betreuung in familiärer Umge- Kindertageseinrichtungen bung für ihr Kind suchen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind bei einer städti- schen Einrichtung, bei freien Trägern, bei Kirchenge- Tipp: Einen Überblick über die unterschiedlichen meinden oder Elterninitiativen anzumelden. Ab August Betreuungsmöglichkeiten und Anmeldeformalitäten 2013 haben auch Kinder unter drei Jahren einen An- erhalten Sie unter: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/ spruch auf einen Betreuungsplatz. familie-kinder/betreuung/ 14 15
Familie und Beruf Förderung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs Das Jobcenter Köln bietet Ihnen viele Möglichkeiten, damit Sie Ihren beruflichen (Wieder-)Einstieg gezielt planen und umsetzen können. Ihr/e Integrationsbe rater/in unterstützt und berät Sie gerne. Zum Beispiel: • bei der Vorbereitung und Planung Ihres beruflichen (Wieder-)Einstiegs • mit Informationen über verschiedene Kinderbetreuungsmöglichkeiten • durch Unterstützung bei Bewerbungs aktivitäten • bei der Übernahme von Bewerbungs kosten (Material, Reisekosten) • bei der Suche nach geeigneten (Teilzeit-)Qualifizierungen • bei der (Teilzeit-)Arbeits- oder (Teilzeit-)Berufsausbildungssuche Sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da! 16 17
Familie und Beruf Haben Sie weitere Fragen? Raum für Notizen: Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeits- markt hilft Ihnen gerne weiter: Meryem Demirtas Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Jobcenter-Koeln.BCA@jobcenter-ge.de Telefonisch steht Ihnen unser ServiceCenter montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung. Telefon: (0221) 96 443 - 401* Weitere Infos unter: www.jobcenterkoeln.de *3,9 ct/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 ct/Min. aus dem Mobilfunk 18 19
Herausgeber: Jobcenter Köln Geschäftsführung Juli 2014 Bildquelle: fotolia.com
Sie können auch lesen