Hygienekonzept für Teilnehmenden CSD Demonstration Sonntag, den 29. August 2021

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Hygienekonzept für Teilnehmenden

                              CSD Demonstration

                          Sonntag, den 29. August 2021

Erstellt von:
Martin Hommel
Hans Douma

Stand:
22. August 2021

Version:
2.0

Verteiler:
Teilnehmenden

Demonstration Köln 2021         Stand: 22.08.2021, 13:30 Uhr   Seite 1 von 5
demo@colognepride.de
Inhalt:

1.        Anmeldedaten - Versammlungsleitung                                            3

2.        Beschreibung der Versammlung                                                  3

3.        Anmeldung und Bedingungen                                                     3

4.        Nachverfolgbarkeit                                                            4

5.        Mindestabstand                                                                4

6.        Maskenpflicht                                                                 4

7.        Strecke                                                                       4

8.        Risikobewertung COVID-19                                                      5

9.        Grundlage                                                                     5

Demonstration Köln 2021                  Stand: 22.08.2021, 13:30 Uhr   Seite 2 von 5
demo@colognepride.de
1.       Anmeldedaten - Versammlungsleitung
     •   Anmelder der Versammlung:
         Kölner Lesben und Schwulentag e.V.
         vertreten durch den Vorstand
         Beethovenstraße 1
         50674 Köln

         Verantwortlicher Vorstand:

         Martin Hommel
         È0163-8866932                                        š m.hommel@colognepride.de

         Stellvertretende verantwortliche Vorständin:

         Barbara Barth
         È01511-5656684                                       š b.barth@colognepride.de

     •   Versammlungsleiter nach §14 Abs. 2 des Versammlungsgesetz:

         Herr Cornelus Johannes „Hans“ Douma
         Damiansweg 18i
         50765 Köln
         È0173-8953999                                        š h.douma@colognepride.de

     •   Stellvertretende Versammlungsleiterin:

         Frau Elisabeth Lewendel                              š lisa.lewendel@colognepride.de
         È0173-8921187

         Abstimmungen bitte immer über den Versammlungsleiter und/oder den verantwortlichen Vorstand!

2.       Beschreibung der Versammlung
In Anlehnung an die üblichen „CSD – Demonstrationen“, wie diese bis einschließlich 2019 stattfanden, haben wir dieses Jahr
versucht, eine Situation zu schaffen, die sowohl den Interessen der LGBTQI Gemeinschaft und unseren politischen
Forderungen als auch der aktuellen Situation in Bezug auf COVID-19 gerecht wird. Die sich verschlechternde Lage der
LGBTQI Gemeinschaft in Ländern wie Polen, Ungarn, Russland und anderen, zeigt uns, wie notwendig es auch in 2021 ist,
auf diese Situation hinzuweisen. Deswegen haben wir uns trotz der COVID-19 Situation entschieden, eine Demonstration „für
Menschenrechte“ zu organisieren.

3.       Anmeldung und Bedingungen
In der Demonstration werden einerseits Personen auf LKW-Ladeflächen mitfahren, andererseits Personen zu Fuß teilnehmen.

Für alle Teilnehmenden gilt, dass diese einen Nachweis liefern können entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ
getestet zu sein. Als „vollständig geimpft“ gelten Personen, die mindestens 14 Tage vor Versammlungsbeginn eine
vollständige Impfung erhalten haben (Zweitimpfung oder Einmalimpfung, z.B. Johnson) mit einem in der EU zugelassenen
Impfstoff. Als „genesen“ gelten Personen, die maximal 6 Monate vor Versammlungsbeginn positiv auf COVID-19 getestet
wurden und mindestens seit 28 Tagen negativ getestet wurden. Als „negativ getestet“ gelten Personen, die einen Nachweis
über einen PCR Test (max. 72 Stunden alt) oder einen Antigen Test (max. 48 Stunden alt) verfügen. Selbsttests werden nicht
anerkannt.

Unabhängig von den oben genannten Regelungen werden Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen, gebeten, der
Versammlung fernzubleiben bzw. diese zu verlassen.

Jede Gruppe wird sich vorab über ein von uns bereitgestelltes Portal anmelden. Damit wird sichergestellt, dass uns
Anmelder:innen und Gruppengröße bekannt sind. Diese Daten werden wir bei der Aufstellung berücksichtigen, um so
ausreichend Platz für die einzelnen Gruppen zu gewährleisten.

Die Kontrolle der Teilnehmenden in Bezug auf deren Nachweis zum COVID-19 Status wird den einzelnen Gruppenanmeldern
übertragen. Das Orgateam wird über Stichproben kontrollieren, ob Teilnehmende tatsächlich die Voraussetzungen erfüllen, um
an der Demonstration teilzunehmen.

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4.       Nachverfolgbarkeit
Der Colognepride mit seinen Versammlungen und Veranstaltungen bietet vielen LGBTQI Personen einen Schutzraum. Viele
Teilnehmenden haben unter Diskriminierung, Verfolgung, Gewalt usw. gelitten oder tun es noch heute. Diese Teilnehmenden
werden wir deshalb nicht dazu verpflichten, ihre Anonymität aufzugeben, um an einer Demonstration teilzunehmen.

Der Colognepride wird es allen Teilnehmenden ermöglichen, sich über die entsprechenden Portale für die Versammlung (ggfs.
anonym) zu registrieren, um eine Nachverfolgbarkeit herzustellen. Diese Registrierung ist allerdings keine Bedingung für die
Teilnahme an der Versammlung und wird von den Organisatoren weder aktiv beworben, noch wird davon abgeraten.

5.       Mindestabstand
Alle Teilnehmenden sind angehalten, unter Berücksichtigung der Ausnahmen einen Mindestabstand von 1,5 Metern
einzuhalten, wie beschrieben in der derzeit gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Die Ladeflächen der LKW werden als eigenes Zusammentreffen betrachtet, wie beschrieben in §4 Abs. 5 der
Coronaschutzverordnung. Dennoch wird die Zahl der Personen auf der Ladefläche durch die Versammlungsleitung auf eine
vertretbare Anzahl begrenzt (eine Person pro Quadratmeter). Die Einhaltung dieser Anzahl wird auf die Verantwortung der
sogenannten Wagenleiter:innen übertragen und von der Demoleitung stichprobenartig überprüft.

Voraussetzung für das Mitfahren auf der Ladefläche ist eine nachgewiesene Immunität, vollständige Impfung oder ein
negatives Testergebnis, wie beschrieben unter Punkt 3.

6.       Maskenpflicht
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, während der Demonstration eine Maske zu tragen sollte absehbar sein, dass der
Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Teilnehmenden sind angehalten medizinische Masken oder
Atemschutzmasken (FFP2/KN95/N95) zu tragen. Masken mit Ausatemventil sind nicht zugelassen.

7.       Strecke
Die diesjährige Demonstration besteht aus Teilnehmenden, die sich teilweise auf LKW-Ladeflächen oder als Fußgruppe in die
Demo einreihen.

Die Demonstration startet am 29.8.2021 um 12:00 Uhr auf der Ecke Bayernstraße / Ubierring und bewegt sich dann über die
Bayernstraße, Holzmarkt, Am Leystapel bis zu der Unterführung am Maritim Hotel (Heumarkt). Aus der Unterführung
kommend, verfolgt der Zug die Strecke über die Markmannsgasse, um dann auf die Deutzer Brücke aufzufahren. Von der
Deutzer Brücke geht es weiter auf die Mindener Straße. An der Kreuzung Opladener Straße / Auenweg werden die
Fußgruppen und Fahrzeuge getrennt. Ab da ist die Versammlung vorbei, die Teilnehmenden sind eingeladen, an einer
Kundgebung an der Lanxess Arena teilzunehmen und sich zu Fuß dorthin zu begeben.

Bei der Wahl der Strecke liegt ein besonderes Augenmerk auf den Flächen um den Demonstrationsweg herum. Obwohl wir
(bedingt) die Möglichkeit haben, die Teilnehmenden zu unterweisen und zu steuern, haben wir viel weniger Einfluss auf die
Zuschauenden / Besuchenden. Die allgemeinen Erfahrungen nach 1,5 Jahren Pandemie zeigen, dass die Mehrzahl der
Menschen große Ansammlungen von Personen meiden, solange dazu die Möglichkeit besteht. Die jetzige Strecke
gewährleistet durchgehend ausreichend Platz für Besuchende und Zuschauende.

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8.        Risikobewertung COVID-19

Die Pandemie macht es notwendig, besondere Maßnahmen zu treffen bzw. „Spielregeln“ mit den Teilnehmenden zu
vereinbaren. Um diese Maßnahmen und Spielregeln richtig und gezielt entwickeln zu können, haben beide Autoren dieses
Dokuments eine Ausbildung zum „zertifizierten Beauftragten für Infektionsschutz und Hygiene bei Veranstaltungen“ bei einem
zugelassenem Ausbildungsinstitut (IBIT in Bonn) absolviert.

Wir nehmen das Thema „Infektionsschutz“ sehr ernst und wollen auch unseren Teilnehmenden und Mitarbeitenden den
höchstmöglichen Schutz gegen eine Infektion bieten.

Potentielle Risiken:

      •   Gefahr einer Infektion über Tröpfchen, insbesondere bei Unterschreitung des Mindestabstands (auch wegen
          „Überfüllung“)
      •   Gefahr einer Infektion über „Schmierinfektionen“
      •   Die Gefahr einer Infektion über Aerosole findet nur bedingt Beachtung, da es sich um eine Versammlung im Freien
          handelt

Maßnahmen:

      •   Während der gesamten Aufstellungsphase, der Aufzug und die Auflösung, werden wir die Pflicht zum Tragen einer
          Mund-Nase-Bedeckung (Maskenpflicht) durchsetzen. Besonderes Augenmerk fällt dabei auf die richtige Maske und
          deren korrekte Anwendung. Diese Maskenpflicht ist Bestandteil unserer Teilnahmebedingungen.
      •   Alle Teilnehmenden werden aufgefordert, dauerhaft einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen einzuhalten.
      •   Auf die Maskenpflicht und die Abstandsregeln wird regelmäßig optisch (Transparente und Hinweise auf den Westen
          der Ordner*innen) und akustisch (Ansprachen durch die Ordner*innen) hingewiesen.
      •   Alle potenziellen Teilnehmenden wurden aufgerufen, sich in unserem Online-Portal anzumelden und die Anzahl der
          Teilnehmer mitzuteilen. Das ermöglicht eine verlässliche Vorplanung für den Aufstellbereich und die Einteilung der
          Gruppen innerhalb der Demo.
      •   Allen Teilnehmenden wird geraten, Gel oder Lotion zur Händedesinfektion mitzuführen, um das Risiko einer
          Schmierinfektion zu minimieren.
      •   Allen Teilnehmenden wird geraten Ersatzmasken in ausreichender Menge mitzuführen.
      •   Flyer, Aufkleber, und andere „give-aways“ sollten nicht „von Hand“ verteilt werden, sondern an zentrale Stelle zum
          Mitnehmen bereitgelegt werden.

Allgemein:

      •   Alle Ordner*innen werden mit FFP 2 Masken ausgestattet, da sie ggf. Personen ansprechen müssen, die keine MNS
          tragen.
      •   Den Ordner*innen wird Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
      •   Es werden eine begrenzte Anzahl Einmal-Mund-Nase-Bedeckungen (FFP2 oder medizinischen Maske) mitgeführt,
          um Teilnehmende auszustatten, die die Maske verlieren oder ohne erscheinen.
      •   Personen, die die Regeln zum Infektionsschutz aktiv nicht beachten, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

9.        „2G“ – Gruppen auf KFZ Ladeflächen:
Wenn Teilnehmenden nachweislich geimpft oder genesen sind (siehe Ziffer 3), können angemeldete Gruppen auf eine Maske
und Mindestabstand verzichten, solange sich diese Personen auf der Ladefläche des KFZ befinden. Die Überprüfung der „2G“
Regel obliegt die Anmeldenden der Teilnehmenden Gruppen, und wird von der Versammlungsleitung überprüft. Beim
Verlassen der Ladefläche greift die Maskenpflicht unverändert.

10.       Grundlage
Die Grundlage für die in diesem Dokument beschriebene Maßnahmen ist die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ des Landes NRW, in der ab dem 20. August 2021 gültigen Fassung.
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-08-17_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf

Sollten die Maßnahmen geändert werden, so können Teile dieses Konzeptes einer Überarbeitung bedürfen.

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