Hygienekonzept für Teilnehmenden CSD Demonstration Sonntag, den 29. August 2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Hygienekonzept für Teilnehmenden CSD Demonstration Sonntag, den 29. August 2021 Erstellt von: Martin Hommel Hans Douma Stand: 22. August 2021 Version: 2.0 Verteiler: Teilnehmenden Demonstration Köln 2021 Stand: 22.08.2021, 13:30 Uhr Seite 1 von 5 demo@colognepride.de
Inhalt: 1. Anmeldedaten - Versammlungsleitung 3 2. Beschreibung der Versammlung 3 3. Anmeldung und Bedingungen 3 4. Nachverfolgbarkeit 4 5. Mindestabstand 4 6. Maskenpflicht 4 7. Strecke 4 8. Risikobewertung COVID-19 5 9. Grundlage 5 Demonstration Köln 2021 Stand: 22.08.2021, 13:30 Uhr Seite 2 von 5 demo@colognepride.de
1. Anmeldedaten - Versammlungsleitung • Anmelder der Versammlung: Kölner Lesben und Schwulentag e.V. vertreten durch den Vorstand Beethovenstraße 1 50674 Köln Verantwortlicher Vorstand: Martin Hommel È0163-8866932 m.hommel@colognepride.de Stellvertretende verantwortliche Vorständin: Barbara Barth È01511-5656684 b.barth@colognepride.de • Versammlungsleiter nach §14 Abs. 2 des Versammlungsgesetz: Herr Cornelus Johannes „Hans“ Douma Damiansweg 18i 50765 Köln È0173-8953999 h.douma@colognepride.de • Stellvertretende Versammlungsleiterin: Frau Elisabeth Lewendel lisa.lewendel@colognepride.de È0173-8921187 Abstimmungen bitte immer über den Versammlungsleiter und/oder den verantwortlichen Vorstand! 2. Beschreibung der Versammlung In Anlehnung an die üblichen „CSD – Demonstrationen“, wie diese bis einschließlich 2019 stattfanden, haben wir dieses Jahr versucht, eine Situation zu schaffen, die sowohl den Interessen der LGBTQI Gemeinschaft und unseren politischen Forderungen als auch der aktuellen Situation in Bezug auf COVID-19 gerecht wird. Die sich verschlechternde Lage der LGBTQI Gemeinschaft in Ländern wie Polen, Ungarn, Russland und anderen, zeigt uns, wie notwendig es auch in 2021 ist, auf diese Situation hinzuweisen. Deswegen haben wir uns trotz der COVID-19 Situation entschieden, eine Demonstration „für Menschenrechte“ zu organisieren. 3. Anmeldung und Bedingungen In der Demonstration werden einerseits Personen auf LKW-Ladeflächen mitfahren, andererseits Personen zu Fuß teilnehmen. Für alle Teilnehmenden gilt, dass diese einen Nachweis liefern können entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein. Als „vollständig geimpft“ gelten Personen, die mindestens 14 Tage vor Versammlungsbeginn eine vollständige Impfung erhalten haben (Zweitimpfung oder Einmalimpfung, z.B. Johnson) mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Als „genesen“ gelten Personen, die maximal 6 Monate vor Versammlungsbeginn positiv auf COVID-19 getestet wurden und mindestens seit 28 Tagen negativ getestet wurden. Als „negativ getestet“ gelten Personen, die einen Nachweis über einen PCR Test (max. 72 Stunden alt) oder einen Antigen Test (max. 48 Stunden alt) verfügen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Unabhängig von den oben genannten Regelungen werden Personen, die grippeähnliche Symptome aufweisen, gebeten, der Versammlung fernzubleiben bzw. diese zu verlassen. Jede Gruppe wird sich vorab über ein von uns bereitgestelltes Portal anmelden. Damit wird sichergestellt, dass uns Anmelder:innen und Gruppengröße bekannt sind. Diese Daten werden wir bei der Aufstellung berücksichtigen, um so ausreichend Platz für die einzelnen Gruppen zu gewährleisten. Die Kontrolle der Teilnehmenden in Bezug auf deren Nachweis zum COVID-19 Status wird den einzelnen Gruppenanmeldern übertragen. Das Orgateam wird über Stichproben kontrollieren, ob Teilnehmende tatsächlich die Voraussetzungen erfüllen, um an der Demonstration teilzunehmen. Demonstration Köln 2021 Stand: 22.08.2021, 13:30 Uhr Seite 3 von 5 demo@colognepride.de
4. Nachverfolgbarkeit Der Colognepride mit seinen Versammlungen und Veranstaltungen bietet vielen LGBTQI Personen einen Schutzraum. Viele Teilnehmenden haben unter Diskriminierung, Verfolgung, Gewalt usw. gelitten oder tun es noch heute. Diese Teilnehmenden werden wir deshalb nicht dazu verpflichten, ihre Anonymität aufzugeben, um an einer Demonstration teilzunehmen. Der Colognepride wird es allen Teilnehmenden ermöglichen, sich über die entsprechenden Portale für die Versammlung (ggfs. anonym) zu registrieren, um eine Nachverfolgbarkeit herzustellen. Diese Registrierung ist allerdings keine Bedingung für die Teilnahme an der Versammlung und wird von den Organisatoren weder aktiv beworben, noch wird davon abgeraten. 5. Mindestabstand Alle Teilnehmenden sind angehalten, unter Berücksichtigung der Ausnahmen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, wie beschrieben in der derzeit gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Die Ladeflächen der LKW werden als eigenes Zusammentreffen betrachtet, wie beschrieben in §4 Abs. 5 der Coronaschutzverordnung. Dennoch wird die Zahl der Personen auf der Ladefläche durch die Versammlungsleitung auf eine vertretbare Anzahl begrenzt (eine Person pro Quadratmeter). Die Einhaltung dieser Anzahl wird auf die Verantwortung der sogenannten Wagenleiter:innen übertragen und von der Demoleitung stichprobenartig überprüft. Voraussetzung für das Mitfahren auf der Ladefläche ist eine nachgewiesene Immunität, vollständige Impfung oder ein negatives Testergebnis, wie beschrieben unter Punkt 3. 6. Maskenpflicht Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, während der Demonstration eine Maske zu tragen sollte absehbar sein, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Teilnehmenden sind angehalten medizinische Masken oder Atemschutzmasken (FFP2/KN95/N95) zu tragen. Masken mit Ausatemventil sind nicht zugelassen. 7. Strecke Die diesjährige Demonstration besteht aus Teilnehmenden, die sich teilweise auf LKW-Ladeflächen oder als Fußgruppe in die Demo einreihen. Die Demonstration startet am 29.8.2021 um 12:00 Uhr auf der Ecke Bayernstraße / Ubierring und bewegt sich dann über die Bayernstraße, Holzmarkt, Am Leystapel bis zu der Unterführung am Maritim Hotel (Heumarkt). Aus der Unterführung kommend, verfolgt der Zug die Strecke über die Markmannsgasse, um dann auf die Deutzer Brücke aufzufahren. Von der Deutzer Brücke geht es weiter auf die Mindener Straße. An der Kreuzung Opladener Straße / Auenweg werden die Fußgruppen und Fahrzeuge getrennt. Ab da ist die Versammlung vorbei, die Teilnehmenden sind eingeladen, an einer Kundgebung an der Lanxess Arena teilzunehmen und sich zu Fuß dorthin zu begeben. Bei der Wahl der Strecke liegt ein besonderes Augenmerk auf den Flächen um den Demonstrationsweg herum. Obwohl wir (bedingt) die Möglichkeit haben, die Teilnehmenden zu unterweisen und zu steuern, haben wir viel weniger Einfluss auf die Zuschauenden / Besuchenden. Die allgemeinen Erfahrungen nach 1,5 Jahren Pandemie zeigen, dass die Mehrzahl der Menschen große Ansammlungen von Personen meiden, solange dazu die Möglichkeit besteht. Die jetzige Strecke gewährleistet durchgehend ausreichend Platz für Besuchende und Zuschauende. Demonstration Köln 2021 Stand: 22.08.2021, 13:30 Uhr Seite 4 von 5 demo@colognepride.de
8. Risikobewertung COVID-19 Die Pandemie macht es notwendig, besondere Maßnahmen zu treffen bzw. „Spielregeln“ mit den Teilnehmenden zu vereinbaren. Um diese Maßnahmen und Spielregeln richtig und gezielt entwickeln zu können, haben beide Autoren dieses Dokuments eine Ausbildung zum „zertifizierten Beauftragten für Infektionsschutz und Hygiene bei Veranstaltungen“ bei einem zugelassenem Ausbildungsinstitut (IBIT in Bonn) absolviert. Wir nehmen das Thema „Infektionsschutz“ sehr ernst und wollen auch unseren Teilnehmenden und Mitarbeitenden den höchstmöglichen Schutz gegen eine Infektion bieten. Potentielle Risiken: • Gefahr einer Infektion über Tröpfchen, insbesondere bei Unterschreitung des Mindestabstands (auch wegen „Überfüllung“) • Gefahr einer Infektion über „Schmierinfektionen“ • Die Gefahr einer Infektion über Aerosole findet nur bedingt Beachtung, da es sich um eine Versammlung im Freien handelt Maßnahmen: • Während der gesamten Aufstellungsphase, der Aufzug und die Auflösung, werden wir die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Maskenpflicht) durchsetzen. Besonderes Augenmerk fällt dabei auf die richtige Maske und deren korrekte Anwendung. Diese Maskenpflicht ist Bestandteil unserer Teilnahmebedingungen. • Alle Teilnehmenden werden aufgefordert, dauerhaft einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen einzuhalten. • Auf die Maskenpflicht und die Abstandsregeln wird regelmäßig optisch (Transparente und Hinweise auf den Westen der Ordner*innen) und akustisch (Ansprachen durch die Ordner*innen) hingewiesen. • Alle potenziellen Teilnehmenden wurden aufgerufen, sich in unserem Online-Portal anzumelden und die Anzahl der Teilnehmer mitzuteilen. Das ermöglicht eine verlässliche Vorplanung für den Aufstellbereich und die Einteilung der Gruppen innerhalb der Demo. • Allen Teilnehmenden wird geraten, Gel oder Lotion zur Händedesinfektion mitzuführen, um das Risiko einer Schmierinfektion zu minimieren. • Allen Teilnehmenden wird geraten Ersatzmasken in ausreichender Menge mitzuführen. • Flyer, Aufkleber, und andere „give-aways“ sollten nicht „von Hand“ verteilt werden, sondern an zentrale Stelle zum Mitnehmen bereitgelegt werden. Allgemein: • Alle Ordner*innen werden mit FFP 2 Masken ausgestattet, da sie ggf. Personen ansprechen müssen, die keine MNS tragen. • Den Ordner*innen wird Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. • Es werden eine begrenzte Anzahl Einmal-Mund-Nase-Bedeckungen (FFP2 oder medizinischen Maske) mitgeführt, um Teilnehmende auszustatten, die die Maske verlieren oder ohne erscheinen. • Personen, die die Regeln zum Infektionsschutz aktiv nicht beachten, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. 9. „2G“ – Gruppen auf KFZ Ladeflächen: Wenn Teilnehmenden nachweislich geimpft oder genesen sind (siehe Ziffer 3), können angemeldete Gruppen auf eine Maske und Mindestabstand verzichten, solange sich diese Personen auf der Ladefläche des KFZ befinden. Die Überprüfung der „2G“ Regel obliegt die Anmeldenden der Teilnehmenden Gruppen, und wird von der Versammlungsleitung überprüft. Beim Verlassen der Ladefläche greift die Maskenpflicht unverändert. 10. Grundlage Die Grundlage für die in diesem Dokument beschriebene Maßnahmen ist die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ des Landes NRW, in der ab dem 20. August 2021 gültigen Fassung. https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-08-17_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf Sollten die Maßnahmen geändert werden, so können Teile dieses Konzeptes einer Überarbeitung bedürfen. Demonstration Köln 2021 Stand: 22.08.2021, 13:30 Uhr Seite 5 von 5 demo@colognepride.de
Sie können auch lesen