Sitzung ordentlich - Hochschule Hannover

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Sitzung
     ordentlich

   Leitung   Lisa Rode
 Protokoll   Lisa Rode
    Datum    28.03.2018
   Beginn    17:48
     Ende    20:35
       Ort   Raum 2E.2.13, Expo Plaza 12, 30539 Hannover
2

        Anwesenheit

Gewählte Vertreter und Vertretung

    #   aktiv   Nachname, Vorname              Unterschrift / Kommentar

    1    ☒      Rode, Lisa                     anwesend

    2    ☐      Schulte, Mareike               entschuldigt

    3    ☒      Beher, Lina                    anwesend

    4    ☐      Köhler, Denise                 entschuldigt

    5    ☒      Kaczmarek-Sondej, Wiktoria     anwesend

    6    ☒      Reimann, Jana                  anwesend

    7    ☒      Höner zu Bentrup, Dorina Feé   anwesend

Beauftragte

    #           Nachname, Vorname              Unterschrift / Kommentar

    1

Gäste

    #           Nachname, Vorname              Unterschrift / Kommentar

    1

    2

                                                                          28.03.2018
3

Öffentlicher Teil

TOP 1       Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Mit 5 anwesenden von 5 gewählten Mitgliedern sind wir beschlussfähig.
Die stimmberechtigten Mitglieder sind Lisa, Lina, Wiktoria, Jana und Dorina.

TOP 2       Rederecht für Gäste

Es besteht kein Einspruch, dass Gäste Rederecht haben.

TOP 3       To Do-Abfrage

 Aufgabe                             Kommentar                            Termin       Person
 Wiki-Zugang einrichten              erledigt                             asap         Lisa
 Rückmeldung Start of SoSe an        erledigt                             02.03.2018   Lisa
 Lea/Bezahlung
 Meldungen Positionen an             erledigt                             02.03.2018   Lisa
 Dekanat & AStA
 Terminplan Sitzungen ins Wiki       erledigt                             05.03.2018   Lisa
 VVK-Schichtplan ins Wiki            erledigt                             05.03.2018   Lisa
 Ostereiersuche-Plan ins Wiki        erledigt                             05.03.2018   Lisa
 Datenschutzbelehrung                                                     April        Denise
 annehmen
 Überarbeitete GO versenden          erledigt                             09.03.2018   Lisa
 Haushaltsplan/Antrag auf            erledigt                             05.03.2018   Jana
 Fachschaftsmittel beim AStA
 stellen
 Einkauf Start of SoSe &             erledigt                             14.03.2018   Wiktoria,
 Ostereiersuche                                                                        Jana,
                                                                                       Dorina
 Rückmeldung Absolventenfeier        erledigt                                          Lisa
 Plakat Ostereiersuche Design        erledigt                             04.03.2018   Lisa
 FSR-Homepage: Mitglieder,           erledigt                             05.03.2018   Denise,
 Sprechstunde, Ostereiersuche                                                          Wiktoria
 Facebook: Sprechstunde,             erledigt                             05.03.2018   Dorina,
 Ostereiersuche                                                                        Jana, Lina
 Teambuilding Angebote               erledigt                             21.03.2018   Jana
 Vernetzungstreffen:                 erledigt                             18.03.2018   Jeder
 Rückmeldung an Lisa
 Vernetzungstreffen:                 erledigt                                          Lisa
 Rückmeldung an Frederic
 Entsorgung Kühlschrank              Nach Ostern                                       Jana

                                                                                        28.03.2018
4

 Aufgabe                             Kommentar                            Termin        Person
 Bestellung Kühlschrank              Nach Ostern                                        Lisa
 Besorgung Tisch für Drucker         Siehe TOP 9                                        Mareike

TOP 4       Teambuilding

Für die Terminfindung erstellt Dorina eine Doodle-Umfrage. Der Termin sollte bestenfalls im April
liegen, damit wir in der Legislaturperiode noch gut davon profitieren können. Die Verfügbarkeit der
Räume sollte dabei bedacht werden.

Jana hat bereits verschiedene Anbieter und deren Angebote zusammengestellt und an alle FSR-
Mitglieder verteilt. Jedes Mitglied darf bis zu drei Stimmen verteilen. Der Raum mit der höchsten
Stimmanzahl gewinnt. Wiktoria möchte keine Stimme abgeben. Es findet nach einem zweiten
Wahlgang eine Stichwahl statt. Wiktoria beteiligt sich an beiden.
 Anbieter       Raum                               Nachteile          Stimmen      Abstimmung Stichwahl
                                                                                   2
 Truck-         Gefangenentransportausbruch Nur bis zu 6
 Escape                                     Personen  2
                                            Teams, 30
                                            Minuten
 RoomEscape Classic                                                   Lina
 Hannover   Army Base                                                 - Dori
                Zeitreise                                             Dori,             2                 3
                                                                      Denise
                Inka-Schatz                                           Lisa, Jana        2                 2
 The        Der Detektiv                                              Denise
 EscapeRoom Das Labor                                                 Lisa, Jana
                Das S.A.W. Experiment
                Armageddon
                Flucht der Piraten
                Draculas Gruft
 Running out    Wild West                                             Dori
 of Minutes     Voodoo
                Normans Nightmare                  Enge, „andere
                                                   Überraschungen“,
                                                   Clowns
                Oval Office                                           Lina
 Hidden         Timezoom                           Nur bis zu 6       Lisa, Jana        1
 Games                                             Personen  2
                                                   Teams

                                                                                            28.03.2018
5

                Murphys Pub                      Nur bis zu 6         Lina,            1
                                                 Personen  2         Denise
                                                 Teams
                Die Welfenverschwörung           Nur bis zu 6
                                                 Personen  2
                                                 Teams
                Die Geheimnisse des Herrn        Nur bis zu 6
                Leibniz                          Personen  2
                                                 Teams

Abstimmung zur Finanzierung der Teambuilding-Maßnahme in Höhe von 125 €
 Abstimmung                  5 Dafür                  0 Dagegen                0 Enthaltung
Die Finanzierung des Teambuildings ist damit bestätigt.

TOP 5       Geschäftsordnung

Die Mitglieder des FSR haben die geänderte Version der Geschäftsordnung vorab per E-Mail erhalten.
Lisa erläutert die Änderungen:
1. Entschlackung im Großen und Ganzen
    Ich habe einige Teile ersatzlos gestrichen, weil ich der Meinung bin, dass wir sowas nicht in der
    GO verankern sollten. Das sind einfach Dinge, auf die wir uns einigen können, aber eine Ordnung
    nur unnötig aufblähen. Außerdem gehen damit auch Pflichten einher, die wir nicht einhalten
    können und/oder in dem letzten Jahr anders gelebt haben. Dies betrifft vor allem die
    Kommunikationsplattformen.
2. Neustrukturierung
    Ich habe die Inhalte in eine neue Reihenfolge gebracht: Vom Groben ins Detail, Standard-
    Inforamtionen hinten dran.
3. Wording
    Ich habe das Wording angepasst und (hoffentlich) vereinheitlicht.
4. Vorstand
    Hier habe ich inhaltlich die Aufstellung geändert. Der stellvertretende Vorsitzende hat
    gefehlt. Damit wir aber Stimmenungleichheit haben, ist der Kassenwart nur beratend im
    Vorstand. Er muss ja sowieso von den anderen ausgebremst werden können.
5. Kassenwart
    Hier habe ich das Vetorecht ergänzt. Der Kassenwart hält seinen Kopf für die Gelder hin,
    dann sollte er auch Nein sagen dürfen.
6. Mitglieder
    Hier habe ich die Benennung verdeutlicht.
7. Mehrheit
    Schon in der Organisationssatzung steht, dass alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
    gefällt werden, falls nicht anders angegeben. Das habe ich durchgehend angepasst.
8. Andere Ordnungen
    Ergänzend gelten immer die Ordnungen, die das StuPa für die gesamte
    Studierendenschaft beschließt. Dies steht jetzt auch so in unserer GO.

                                                                                           28.03.2018
6

9. Präambel
   Die Präambel habe ich an die aus sämtlichen anderen Ordnungen angepasst.

Lisa verliest die Geschäftsordnung in der geänderten Fassung. Anmerkungen sind dem Anhang zu
entnehmen.

Annahme der Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung unter Vorbehalt einer abschließenden
Rechtschreibkorrektur durch Denise, Layoutfragen und den besprochenen Änderungen
    Abstimmung               5 Dafür                     0 Dagegen              0 Enthaltung
Damit ist die Geschäftsordnung angenommen.

TOP 6         Semesterpläne

Ideensammlung für weitere Aktionen vom 01.03.2018:

-     Toga-Party
-     Einfach So-Party
-     Irgendwas cooles, wo die Studis uns kennenlernen & wir Buttons verschenken können
-     „Was wollt ihr von uns?“-Serie
-     Ein regelmäßiges Sit in nachmittags (a la FSR DM)
-     IK-Ausflug (a la Klettercampus)  Superfly, Schnitzeljagd, Bierrallye
-     IK-Dating

Sit In statt Sprechstunde
Menpower:        Lisa und Dorina sind im Praktikum; Lina und Wiktoria sind im Wintersemester auch
                 unterwegs
Sitzmöglichkeiten:        Liegestühle wären möglich
Bierausschank:            Solange kein Geld für Getränke verlangt wird, ist keine Genehmigung nötig;
                          Glas auf der Plaza ist unabhängig von den Bestimmungen der Hochschule
Jana setzt sich bis zur nächsten Sitzung mit dem FSR DM zusammen und tauscht sich dazu aus.

Party
Die Idee eine Party zu machen, ist gut. Welche Location könnten wir nutzen? Lux war bisher gut. Die
Zusammenarbeit wurde seitens des FSR beendet, weil man eine andere Location ausprobieren
wollte. Das Warm Up war im Vergleich aber schlechter. FSR W hatte eine Facebook-Abstimmung zur
Locationwahl (Dax vs. Faust). Das Lux ist nicht abgelegen, sondern sehr gut gelegen für die
Studierenden. Wir könnten auch das Zaza nutzen, allerdings haben die viele eigene Veranstaltungen.
Die Kosten sind vermutlich wesentlich höher. Die komplette Umsetzung sollte in der Hand der
Location liegen. Wir haben nur die Menpower für die Kasse.
Themenparty: Toga-Party – alle, die in einer Toga kommen, bekommen ein Freigetränk
Das Lux war bisher auch immer ohne Motto voll. Das Thema Toga ist auch sehr unpopulär und wir
vermuten wenig Anklang in der Studierendenschaft. Die Party sollte vor Juni stattfinden. Jana
kontaktiert das Lux für eine Anfrage.
    Meinungsbild             5 Dafür                 0     Dagegen

                                                                                           28.03.2018
7

Fahrradtour
Wir könnten eine Fahrradtour anbieten. Im Internet gibt es einige Routen, die wir nutzen könnten.
Anschließend wäre ein Picknick o.ä. möglich. Wir könnten mit dem Pedelec-Café kooperieren, um
Fahrräder zu erhalten. Auch eine Sternfahrt wäre interessant. Der Zeitpunkt sollte bereits im
April/Mai gewählt werden, um das Wetter zu nutzen. Hierbei geht es nicht um die Strecke oder Zeit,
sondern um eine gemütliche gemeinsame Tour.
Beim Hochschulsportfest wird eine Fahrradtour angeboten.
Lina erstellt eine Umfrage für die Studierenden, inwiefern Interesse an solch einer Fahrradtour
besteht. Diese kann über die bekannten Kanäle verbreitet werden.

IK-Speeddating
Wir könnten ein Social Event (z.B. Speeddating, Spieleabend) einführen, damit Studierende sich
kennenlernen und vernetzen. Dies hat Ähnlichkeit zum Sit In, könnte allerdings Indoor stattfinden.
Für Teamspiele sollten die Teams zufällig zugeordnet werden.
Dorina arbeitet ein Konzept aus und stellt es auf der nächsten Sitzung vor.

Geocaching
Wir könnten ein Geocaching anbieten, damit die Studierenden den Standort besser kennenlernen.
Dies könnte auch standortübergreifend geschehen und beispielsweise FSR-Vorstellungen beinhalten.

Waffelverkauf  vertagt auf 11. April
Donnerstag, 19. April: Denise, Lina und Jana sind voraussichtlich verfügbar

TOP 7        Kleidung

Um den Fachschaftsrat auf Veranstaltungen adäquat repräsentieren zu können und damit sich die
Mitglieder des FSR kenntlich machen können, sollten wir Gremienkleidung für die Mitglieder des FSR
beschaffen. Das StuPa hat auf seiner Sitzung am 27.03.2018 eine finanzielle Unterstützung der FSR in
Höhe von 500 Euro pro Fachschaftsrat, jedoch 25 Euro pro Kleidungsstück und Person bewilligt.

Abstimmung über die Beschaffung von Kleidung
 Abstimmung                   5 Dafür                   0 Dagegen                 0 Enthaltung

Design
Der Schriftzug auf der Rückseite ist cool, allerdings ungünstig wegen der Falte. Wenn jemand das
Shirt in die Hose steckt, fehlt etwas vom Logo. Das Logo könnte kleiner gedruckt werden, damit
immer alles sichtbar ist.
Die Vorderseite sollte anders gestaltet werden, weil der Schriftzug sehr klein quer auf der Brust steht.
Das quadratische Logo würde besser passen und könnte ggf. mit Name ergänzt werden. Ein
klassischer Style wird ebenfalls befürwortet.
Nur Logos sind langweilig. Es wäre schön, wenn wir andere Elemente finden, die wir zur Gestaltung
nutzen können (Icons für Studiengänge, Farbspritzer/-kleckse).

                                                                                            28.03.2018
8

Da alle Gremien an der Hochschule schwarze Kleidung haben, sollten wir uns mit der Grundfarbe
unterscheiden. Es bestehen Unstimmigkeiten über die Farbwahl (Orange, schwarz, weiß, dunkelgrau,
hellgrau).

Dorina, Lisa und Lina erarbeiten bis zum 07.04. Vorschläge, über die wir dann sprechen können. Alle
anderen dürfen sich auch gern einbringen.

Druckerei
Die Druckerei aus dem letzten Jahr sollte nicht wieder gewählt werden, da die Kommunikation und
Zusammenarbeit einfach abgebrochen wurde. Vorher wurden die T-Shirts bei The Lab in Hannover
bestellt. Lisa fragt dort an.

Musterbestellung
 T-Shirt V-Neck              1 Dafür                1    Dagegen
 T-Shirt Rundhals            3 Dafür                1    Dagegen
 Poloshirt                   1 Dafür                4    Dagegen
 Hoddie                      5 Dafür                0    Dagegen
 Jogginghose                 2 Dafür                2    Dagegen
 Leggings                    1 Dafür                4    Dagegen

Kosten
Es sollten Angebote für T-Shirts und Zipper eingeholt werden. Danach können wir unter
Berücksichtigung des StuPa-Beschlusses die Kosten abschätzen und den FSR-Anteil errechnen. Ein
entsprechender Beschluss wird später gefällt. Jana kümmert sich um die Finanzierung über den AStA.

TOP 8        Vernetzungstreffen

Am 27.03.2018 fand das Vernetzungstreffen aller FSRe der Hochschule am Campus Kleefeld statt.
Es gab Vorträge über die Gremienlandschaft, Finanzen und FSR-Aufgaben. Die FSRe haben sich
vorgestellt – FSR W: Change (Außenstehende berichten über Leben nach Studium, Selbstständigkeit
& Co.); FSR IK: Ostereiersuche; Fak V: OpenStage. Im Anschluss fand ein Social Event mit
Preisverleihung statt. Das Spiel der Wahl war BeerPong. FSR I hat gewonnen, IK wurde 2. Für
Verpflegung wurde gesorgt. Außerdem gab es ein anschließendes Sit In im Tümpi. Die Vernetzung hat
gefehlt, eher kam es zu Kontrahenten wegen des Spielens. Der theoretische Teil war zu lang. Es gibt
nun eine Vernetzungsgruppe über Threema mit je 1 Person aus jedem FSR. Dorina ist Mitglied des
FSR IK.

TOP 9        Zukunftstag

Am 26.04.2018 findet der Zukunftstag (ehemals Girlsday) in der Hochschule statt. Auch die Abteilung
IK ist dabei mit 2 Programmpunkten vertreten. Es werden rund 20 Gäste (Alter etwa 12 Jahre) seitens
IK erwartet. Der FSR DM kümmert sich anschließend um die kostenfreie Verpflegung der Teilnehmer
mit Crepes und Co. Hier wird die Unterstützung des FSR IK seitens FSR DM aber auch seitens der
Hochschule gesucht. FSR DM kümmert sich um die Austragung (Einkauf etc.). Der FSR IK wird um

                                                                                         28.03.2018
9

Unterstützung bei der Begleitung der Kinder und beim Backen der Crepes & Co. Gebeten. Im
Anschluss ist der FSR DM außerdem an einem lockeren Austausch und Get together der FSR Fak III
interessiert.

Vormittags findet Programm bei IK und DM getrennt statt. Hier könnte der FSR bereits eingebunden
werden. Wichtig ist die Unterstützung ab etwa 13:00 Uhr, da das Programm dann zu Ende geht und
der lockere Teil in Expo Plaza 2 beginnt. Vormittags kann der FSR IK nicht unterstützen.

Wer hätte Zeit?
Wiktoria – Nein, außer die Arbeit kann verschoben werden.
Lina – ggf. 13:00 – 13:30 Uhr
Jana – Nein
Lisa – Nein
Dorina – Nein
Denise – Ja
Mareike – Rückmeldung steht aus.

Lisa gibt dem FSR DM Bescheid.

TOP 10      Anschaffungen

Druckertisch
In der Sitzung vom 01.03.2018 wurde die Anschaffung eines Tisches für unseren Drucker im FSR
Raum beschlossen. Dafür steht ein Budget von 80 Euro zur Verfügung. Mareike hat ein Regal von Ikea
rausgesucht, das im Budget liegt und den Vorgaben (Maße etc.) entspricht
(https://www.ikea.com/de/de/catalog/products/40338575/)

Maße Regal:                                  Maße Drucker:
Breite: 80 cm                                Breite: 42,7 cm
Tiefe: 45 cm                                 Tiefe: 42,5 cm
Höhe: 80 cm
max. Belastung/Regalboden: 30 kg             Gewicht: 20 kg

Abstimmung über die Anschaffung des Regals Galant in Weiß (Ikea)
 Abstimmung                 4 Dafür                 0 Dagegen                1 Enthaltung
Mareike darf das Regal einkaufen.

TOP 11      Verschiedenes

Küche
Die Bibliotheksdamen haben uns noch einmal auf die Nutzung der Spülmaschine aufmerksam
gemacht. Dabei gilt es folgende Regeln zu beachten:
- Plastikbecher nur in das obere Fach, nicht in das untere Fach einräumen!
- Besteck nur in die dafür vorgesehene Besteckschublade einräumen!
- Spülmaschine nur anschalten, wenn sich dies lohnt!

                                                                                       28.03.2018
10

- Geschirr zeitig wieder abholen und nicht tagelang in der Küche stehen lassen!
- Grundsätzlich gilt: Absprachen mit dem Bibliothekspersonal treffen!
Wir könnten die Einzelteile auch einfach selbst abspülen.

Präsentation auf Homepage
Lisa regt an, uns als Personen auf der FSR-Homepage ausführlicher/persönlicher darzustellen. Wir
könnten Informationen zum Studiengang, Fachsemester u.ä. ergänzen. Auch die Fotos, die wir noch
machen wollen, sollten dort eingefügt werden.

AStA-Sprechstunde
Dienstags von 9 bis 10 Uhr – Lena
Donnerstags von 14 bis 15 Uhr – Tim (erst ab Ende April/Anfang Mai)
Freitag von 9 bis 10 Uhr – Nathalie
Raumbelegungsplan wird von Dorina erstellt.

Reflexion Ostereiersuche
- Große Osterhasen nach Einlösung kennzeichnen
- Mehr Körbchen, weniger Gras
- Wenige Verstecke
- Ungleiches Packen der Körbchen
- Nicht nur Schokolade, sondern auch Gummibärchen
- Namen ändern, weil wir keine Ostereier verstecken
- Tüten sind praktischer als Nester (a la 2017)
- Studis haben gut mitgemacht
- Facebook-Posts waren erfolgreich

Studiengang BVM
Jana leiht für eine Veranstaltung des Studiengangs BVM am 11.04. den Wasserkocher, die
Kaffeemaschine, den Zuckerstreuer und etwas Tischdeko aus.

Wegweiser
Lisa kümmert sich um die Erstellung und Bestückung der Wegweiser.
Dorina und Lina aktualisieren die aushängenden Plakate kurzfristig bzgl. der Sprechstunde.

TOP 12      To-Do

 Aufgabe                           Kommentar                       Termin               Person
 Teambuilding –                                                    01.04.2018           Dori
 Terminumfrage
 Teambuilding – Raumbuchung        Wird nach Terminfindung         10.04.2018           Dori
                                   durchgeführt
 Geschäftsordnung –                                                01.04.2018           Lisa
 Änderungen einpflegen

                                                                                         28.03.2018
11

Aufgabe                        Kommentar   Termin            Person
Geschäftsordnung – Korrektur               05.04.2018        Denise
lesen
Kleidung – Muster bestellen                11.04.2018        Lisa
Kleidung – Design erstellen                07.04.2018        Lisa, Lina,
                                                             Dorina
Kleidung – Angebote einholen               11.04.2018        Lisa
Kleidung – AStA-Finanzierung               Nach              Jana
                                           Rechnungsstellung
Druckertisch kaufen                        15.04.2018        Mareike
Zukunftstag – Rückmeldung an               29.03.2018        Lisa
Felix Heise (Hochschule) und
Malte (FSR DM)
Rücksprache DM bzgl. Sit In                11.04.2018        Jana
Kontakt Lux                                11.04.2018        Jana
Umfrage Fahrradtour                        05.04.2018        Lina
IK-Dating-Konzept                          11.04.2018        Dorina
Raumbelegungsplan                          11.04.2018        Dorina
Wegweiser                                  11.04.2018        Lisa
Aktuelle FSR-Plakate                       01.04.2018        Dorina,
                                                             Lina

                                                              28.03.2018
GESCHÄFTSORDNUNG
DES FACHSCHAFTSRAT
INFORMATION UND
KOMMUNIKATION
in der Arbeitsfassung vom 04.03.2018
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 Fachschaftsrat Information und Kommunikation .............................................................................. 5
    §1           Begriffsbestimmung ............................................................................................................................................ 5
    §2           Zusammensetzung ............................................................................................................................................... 5
    §3           Amtszeit ................................................................................................................................................................... 5
    §4           Ausscheiden............................................................................................................................................................ 5
    §5           Konstituierung ...................................................................................................................................................... 6
    §5a          Wahl des Vorstands ............................................................................................................................................. 6
    §6           Auflösung ................................................................................................................................................................. 7
Abschnitt 2 Sitzungen ............................................................................................................................................................. 8
    §7           Sitzungen ................................................................................................................................................................. 8
    §8           Tagesordnung ........................................................................................................................................................ 9
    §9           Worterteilung und Wortmeldung ................................................................................................................. 9
    §10          Formulierungen ..................................................................................................................................................10
    §11          Unterbrechung der Sitzung ............................................................................................................................10
    §12          Sach- und Ordnungsruf ....................................................................................................................................10
    §13          Ausschluss von der Sitzung ............................................................................................................................10
    §14a Änderungen der Geschäftsordnung.............................................................................................................11
    §14b             Haushaltsvorlagen .........................................................................................................................................11
    §15          Beschlüsse .............................................................................................................................................................12
    §16          Geheime Abstimmungen und geheime Wahlen ....................................................................................12
    §17          Meinungsbilder ...................................................................................................................................................12
Abschnitt 3 Protokoll ............................................................................................................................................................13
    §18          Protokoll ................................................................................................................................................................13
    §19          Einspruch gegen das Protokoll .....................................................................................................................13
    §20          Veröffentlichung .................................................................................................................................................13
Abschnitt 4 Vorstand ............................................................................................................................................................14
    §21          Vorstand.................................................................................................................................................................14
    §22          Aufgaben und Kompetenzen des Vorsitzenden .....................................................................................14
    §23          Aufgaben und Kompetenzen des stellvertretenden Vorsitzenden ................................................15
    §24          Aufgaben und Kompetenzen des Schriftführers ....................................................................................15
    §25          Aufgaben und Kompetenzen des Kassenwarts ......................................................................................16
    §26          Vertrauensfrage gegenüber dem Vorstand..............................................................................................16
    §27          Ausscheiden des Vorstands............................................................................................................................17
Abschnitt 5 Mitglieder ..........................................................................................................................................................18
    §28          Mitglieder ..............................................................................................................................................................18
    §29          Aufgaben und Kompetenzen der Mitglieder ...........................................................................................18
Abschnitt 6 Aufgaben und Verpflichtungen ................................................................................................................19
    §30         Sprechstunde ........................................................................................................................................................19
    §31         Information ............................................................................................................................................................19
Abschnitt 7 Finanzen ............................................................................................................................................................20
    §32         Finanzen ..................................................................................................................................................................20
    §33         Ausgaben ................................................................................................................................................................20
    §34         Vorauszahlung ......................................................................................................................................................20
    §35         Begleichung ...........................................................................................................................................................21
    §36         Angebote .................................................................................................................................................................21
Abschnitt 7 Materielles und geistiges Eigentum .......................................................................................................22
    §37         Materielles Eigentum .........................................................................................................................................22
    §38         Geistiges Eigentum .............................................................................................................................................22
    §39         Verleih ......................................................................................................................................................................22
Abschnitt 9 Regularien .........................................................................................................................................................23
    §40         Abweichungen von dieser Geschäftsordnung .........................................................................................23
    §41         Auslegung dieser Geschäftsordnung ...........................................................................................................23
    §42         Verteilung der Satzungen ................................................................................................................................23
    §43         Weitere Ordnungen ............................................................................................................................................23
    §44         Inkrafttreten ..........................................................................................................................................................23
Dieses Dokument ist ein Dokument aller Studierenden
der Abteilung Information und Kommunikation der
Fakultät III der Hochschule Hannover.
Die Studierendenschaft der Abteilung Information und
Kommunikation der Fakultät III der Hochschule
Hannover        bekennt     sich    zu    Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Toleranz. Der Fachschaftsrat
Information und Kommunikation sieht sich als Vertreter
aller Studierenden der Abteilung Information und
Kommunikation der Fakultät III der Hochschule
Hannover unabhängig von Geschlecht, Religion,
Abstammung oder politischer Überzeugung. Wir sind
überzeugt davon, dass Toleranz gelebt werden muss und
dass das Einreißen von Vorurteilen nur im Dialog
gelingen kann.

      Der Fachschaftsrat Information und Kommunikation
Abschnitt 1
Fachschaftsrat Information und Kommunikation

§1        Begriffsbestimmung

(1) Der Fachschaftsrat Information und Kommunikation (FSR IK) ist das
     beschlussfassende und mit der Führung der laufenden Geschäfte beauftragte Gremium
     der Fachschaft Information und Kommunikation (IK) der Fakultät III der Hochschule
     Hannover (HsH).
(2) Der FSR IK vertritt die Studierenden der Abteilung IK gegenüber der HsH und Dritten.

§2        Zusammensetzung

(1) Der FSR IK besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und deren Vertretern.
(2) Er kann zur Unterstützung seiner Arbeit Beauftragte ernennen.
(3) Näheres regeln die Organisationssatzung der Studierendenschaft der Hochschule
     Hannover sowie die Studentische Wahlordnung der Hochschule Hannover.

§3        Amtszeit

(1) Die Amtsperiode ist mit der Amtszeit der Studierendenvertreter in den
     Kollegialorganen der Hochschule identisch. Näheres regelt die Wahlordnung der
     Hochschule Hannover.
(2) Die Amtszeit beginnt mit der konstituierenden Sitzung des FSR IK.
(3) Der alte FSR IK bleibt bis zur konstituierenden Sitzung des neuen FSR IK im Amt.

§4        Ausscheiden

(1) Einzelne Mitglieder scheiden aus dem FSR aus:
     a.    durch Rücktritt, welcher den restlichen Mitgliedern des FSR mitzuteilen ist,
     b.    durch Exmatrikulation, es sei denn, es erfolgt eine Reimmatrikulation in
           derselben Fachschaft innerhalb von 14 Tagen oder
     c.    durch Abwahl auf einer Fachschaftsvollversammlung (FVV) mit
           Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
(2) Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied nach Abs. 1 aus, erhält der*die nachfolgende
     Vertreter*in Stimmberechtigung.

                                                                                           5
(3) Näheres regeln die Organisationssatzung der Studierendenschaft der Hochschule
      Hannover sowie die Studentische Wahlordnung der Hochschule Hannover.

§5       Konstituierung

(1) Ein Mitglied des Vorstands des amtierenden FSR IK oder im Verhinderungsfalle ein
      anderes Mitglied des FSR IK beruft die konstituierende Sitzung der neu gewählten
      Mitglieder und deren Vertreter*innen ein. Geschieht dies nicht zwei Wochen vor
      Beginn der Legislaturperiode, ist jedes andere Mitglied des amtierenden FSR IK dazu
      aufgefordert, die konstituierende Sitzung einzuberufen.
(2) Bei der konstituierenden Sitzung übernimmt ein Vorstandsmitglied des amtierenden
      FSR IK die Leitung der Sitzung. Sollte kein Vorstandsmitglied des amtierenden FSR IK
      anwesend sein, leitet das Mitglied des amtierenden FSR IK die Sitzung, welches diese
      einberufen hat. Sollte dieses Mitglied ebenfalls abwesend sein, übernimmt ein
      anderes Mitglied des amtierenden FSR IK die Leitung der Sitzung.
(3) Die Sitzungsleitung ernennt ein Mitglied des FSR IK oder des amtierenden Vorstands
      zum*zur vorläufigen Schriftführer*in. Hierauf erfolgt der Namensaufruf der neuen
      Mitglieder des FSR IK anhand des offiziellen Wahlergebnisses.
(4) Die Sitzungsleitung behält bis zum Ende der Sitzung die Leitung.
(5) Der FSR IK ist auf seiner konstituierenden Sitzung beschlussfähig, wenn mehr als die
      Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder und Vertreter*innen anwesend ist.
(6) Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit muss diese Geschäftsordnung bestätigt
      werden oder innerhalb des ersten Monats der Legislaturperiode eine neue formuliert
      werden. Anschließend wird die Wahl des Vorstands durchgeführt.

§5a      Wahl des Vorstands

(1) Der FSR IK wählt auf seiner konstituierenden Sitzung die Vorstandsmitglieder mit der
      absoluten Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des FSR IK. Die Wahl kann auch
      geheim stattfinden.
(2) Die Wahl wird für alle Posten einzeln durchgeführt.
(3) Der Vorstand soll paritätisch nach Studiengängen und Geschlechtern besetzt sein.
(4) Die Vorstandsmitglieder können auch nicht stimmberechtigte Mitglieder des
      FSR IK sein.
(5) Sollten nicht alle Vorstandsmitglieder gewählt worden sein, kann die Wahl zu
      jedem Zeitpunkt innerhalb der Legislaturperiode nachgeholt werden. §5a gilt
      analog.

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§6        Auflösung

(1) Die Auflösung des FSR IK erfolgt durch den*die Vorsitzende des FSR IK, wenn
     a.    Zweidrittel der ursprünglich gewählten Mitglieder des FSR IK dies beschließen,
     b.    die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder weniger als die Hälfte der ursprünglich
           konstituierten stimmberechtigten Mitglieder beträgt oder
     c.    wenn die FVV dies beschließt.

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Abschnitt 2
Sitzungen

§7      Sitzungen

(1) Der FSR IK tagt grundsätzlich öffentlich.
(2) Die Öffentlichkeit kann auf Antrag mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten
     Mitglieder ausgeschlossen werden.
(3) Die Einladung aller Mitglieder sowie der Öffentlichkeit erfolgt spätestens fünf
     Werktage vor der Sitzung.
(4) Innerhalb der Vorlesungszeit finden die Sitzungen mindestens alle vier Wochen und
     innerhalb der vorlesungsfreien Zeit mindestens alle sechs Wochen statt. Die Sitzung
     kann um bis zu sechs Tage vorgezogen oder nach hinten verschoben werden.
     Innerhalb der Prüfungszeit werden keine Sitzungen durchgeführt und der
     entsprechende Zeitraum wird für die Festlegung des nächsten Termins nicht
     berücksichtigt.
(5) Zusätzlich zu regulären Sitzungen können außerordentliche Sitzungen einberufen
     werden. Für außerordentliche Sitzungen muss ein Grund angegeben werden oder eine
     zuvor angesetzte Sitzung nicht beschlussfähig gewesen sein.
(6) Der*Die Vorsitzende des FSR IK oder im Verhinderungsfalle das nächste ranghöchste
     Mitglied des Vorstands übernimmt die Sitzungsleitung. Die Sitzungsleitung eröffnet,
     leitet und schließt die Sitzung. Vor Schluss der Sitzung gibt die Sitzungsleitung den
     voraussichtlichen Termin der nächsten Sitzung bekannt.
(7) Die Sitzungsleitung hat über jeden Verhandlungsgegenstand, der auf der
     Tagesordnung steht, die Aussprache zu eröffnen, es sei denn, er ist unzulässig.
(8) Der FSR IK ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten
     Mitglieder oder vertreten durch eine*n Vertreter*in anwesend ist.
(9) Nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit können auf einer Sitzung keine
     Beschlüsse mehr gefasst werden. Ferner können auch keine Anträge an die
     Geschäftsordnung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Meinungsbilder.

                                                                                             8
§8      Tagesordnung

(1) Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des FSR IK werden vom Vorstand festgelegt.
(2) Die Tagesordnung umfasst mindestens die folgenden Punkte:
        a.    Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit,
        b.    Rederecht für Gäste und
        c.    Verschiedenes.
(3) Die Tagesordnung kann einen nicht öffentlichen Teil enthalten.
(4) Die endgültige Tagesordnung wird den Mitgliedern des FSR IK ein Werktag vor der
     Sitzung mitgeteilt.
(5) Die Tagesordnung gilt, wenn kein Widerspruch erfolgt, mit Feststellen der
     Beschlussfähigkeit.
(6) Sowohl die vorläufige als auch die endgültige Tagesordnung können in Form eines
     vorbereiteten Protokolls verschickt werden.
(7) Auf Antrag eines Mitglieds des FSR IK kann bei Gründen besonderer Eile die
     Tagesordnung auch auf der Sitzung um einen nicht fristgerecht eingegangenen
     Antrag ergänzt werden. Hierzu ist die einfache Mehrheit der stimmberechtigten
     Mitglieder notwendig.
(8) Für die Feststellung der besonderen Eile ist es nötig, dass andernfalls juristische,
     finanzielle oder andere gravierende Nachteile für die Studierendenschaft zu
     befürchten sind.

§9      Worterteilung und Wortmeldung

(1) Ein Mitglied oder ein Gast darf nur sprechen, wenn die Sitzungsleitung ihm*ihr das
     Wort erteilt hat. Wenn die Sitzungsleitung sich selbst als Redner*in an der Aussprache
     beteiligt, so hat sie auf Verlangen eines Mitglieds während dieser Zeit den Vorsitz
     abzugeben. Mitglieder, die zur Sache sprechen wollen, haben sich durch Handzeichen
     zu Wort zu melden. Ein Mitglied des Vorstands führt die Rednerliste und teilt sie der
     Sitzungsleitung mit.
(2) Gäste können sich auch durch deutliche Handzeichen zu Wort melden. Dabei muss
     das Rederecht für Gäste zu Beginn des Treffens beschlossen worden sein.
(3) Die Reihenfolge der Redner*innen bestimmt sich aus der Reihenfolge der
     Wortmeldungen.
(4) Sollten    einzelne     Redner*innen   durch   wiederholte     nahezu    inhaltsgleiche
     Wortmeldungen auffallen, können sie auf Beschluss der Sitzungsleitung für diesen
     Tagesordnungspunkt von der Rednerliste ausgeschlossen werden.

                                                                                          9
(5) Ein Widerspruch ist auf Antrag eines Mitglieds möglich. Wird dem Widerspruch nicht
      stattgegeben, muss eine Abstimmung über den Widerspruch erfolgen.

§10      Formulierungen

(1) Die Sitzungsleitung stellt Fragen, sofern möglich bzw. Notwendig, so, dass sie sich mit

      «Ja» oder «Nein» beantworten lassen.

(2) Abzustimmendes, das sich nicht als Frage formulieren lässt, ist so zu formulieren,
      dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht. .
(3) Ausgenommen hiervon sind Meinungsbilder.
(4) Unmittelbar vor der Abstimmung ist das Abzustimmende vorzulesen.
(5) Über den genauen Wortlaut kann ein Antrag gestellt werden.

§11      Unterbrechung der Sitzung

Wenn im FSR IK störende Unruhe entsteht, die den Fortgang der Sitzung in Frage stellt,
kann die Sitzungsleitung dieses auf bestimmte Zeit unterbrechen oder aufheben. Kann sie
sich kein Gehör verschaffen, so verlässt sie ihren Platz; die Sitzung wird dadurch unter-
brochen. Zur Fortsetzung beruft die Sitzungsleitung ein.

§12      Sach- und Ordnungsruf

(1) Die Sitzungsleitung kann Mitglieder sowie Gäste, die vom Verhandlungsgegenstand
      abschweifen, zur Sache verweisen.
(2) Die Sitzungsleitung kann Mitglieder sowie Gäste, wenn sie die Ordnung verletzen oder
      die Sitzung stören, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen.
(3) Sach- und Ordnungsrufe werden im Protokoll vermerkt.

§13      Ausschluss von der Sitzung

(1) Aufgrund einer groben Verletzung der Geschäftsordnung kann die Sitzungsleitung
      Mitglieder sowie Gäste, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, für einen
      festzulegenden Zeitraum (dies kann auch die restliche Dauer der Sitzung sein) des
      Raumes verweisen.
(2) Der*Die Betroffene hat den Raum unverzüglich zu verlassen.
(3) Die Stimme eines stimmberechtigten Mitgliedes wird für die Dauer des Ausschlusses

                                                                                         10
als Enthaltung gewertet. Bei einem Ausschluss für die restliche Dauer der Sitzung
      geht die Stimmberechtigung auf den*die laut offiziellem Wahlergebnis nachfolgenden
      Vertreter*in über.
(4) Ausschlüsse werden im Protokoll vermerkt.

§14        Anträge und Vorlagen

(1) Folgende Vorlagen können als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt
      werden:
      a.      Anträge,
      b.      Unterrichtungen des FSR IK,
      c.      Diskussionen zu einem vorher definierten Thema.
(2) Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des FSR IK sowie die Studierenden der Abteilung
      IK der Fakultät III der Hochschule Hannover.
(3) Anträge müssen in Deutsch verfasst sein und mit einer kurzen Begründung versehen
      werden.
(4) Anträge und Vorlagen müssen spätestens zwei Werktage vor der Sitzung bis 12:00
      Uhr Ortszeit (Hannover) per e-Mail an den FSR IK eingegangen sein. Anträge müssen
      auf Verlangen des*der Antragstellers*in auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
      gesetzt und beraten werden, wenn sie fristgerecht eingegangen sind.
(5) Nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden auf der nächstfolgenden Sitzung
      behandelt.

§14a       Änderungen der Geschäftsordnung

(1) Änderungen           der   Geschäftsordnung   sind   durch   absolute   Mehrheit   der
      stimmberechtigten Mitglieder möglich.
(2) Änderungen der Geschäftsordnung können nicht auf einem außerordentlichen
      Treffen stattfinden.

§14b Haushaltsvorlagen

(1) Haushaltsvorlagen sind:
      a.      der Entwurf des Haushaltsplans,
      b.      Ergänzungsvorlagen zu diesem Entwurf des Haushaltsplans,
      c.      Vorlagen zur Änderung des Haushaltsplans (Nachtragshaushaltsvorlagen) sowie
      d.      sonstige den Haushalt betreffende Vorlagen.
                                                                                        11
(2) Alle Haushaltsvorlagen sind dem*der Kassenwart*in zu übergeben.

§15      Beschlüsse

(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann vor der Abstimmung erklären, dass es nicht an
      der Abstimmung teilnimmt.
(2) Hierdurch wird der*die nachfolgende Vertreter*in für diese Abstimmung
      stimmberechtigt. Im Falle, dass keine Vertretung anwesend ist, gilt die Stimme als
      Enthaltung.
(3) Abgestimmt wird in der Regel durch Handzeichen.
(4) Sofern nicht anders spezifiziert, ist für einen Beschluss die einfache Mehrheit der
      stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

§16      Geheime Abstimmungen und geheime Wahlen

(1) Auf Antrag eines Mitglieds kann eine Abstimmung oder Wahl geheim erfolgen.
      Hierfür genügt die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
(2) Wird dem Antrag zugestimmt, hat der*die Antragsteller*in die geheime Abstimmung
      bzw. die geheime Wahl zu organisieren.
(3) Kann der*die Antragsteller*in keine geheime Abstimmung organisieren, so findet die
      Abstimmung nicht geheim statt.
(4) Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch die Sitzungsleitung und mindestens einer
      von ihr bestimmten Person.
(5) Bestehen Unstimmigkeiten über das Ergebnis der Abstimmung, so wird eine erneute
      Abstimmung durchgeführt.

§17      Meinungsbilder

(1) Ein Meinungsbild kann erstellt werden, um die situative Meinung der Sitzung
      festzuhalten.
(2) Für Meinungsbilder sind alle anwesenden Personen, also auch Gäste, stimmberechtigt.
(3) Meinungsbilder wirken sich nicht auf Beschlüsse aus und sind somit nicht
      geschäftsfähig.

                                                                                         12
Abschnitt 3
Protokoll

§18      Protokoll

(1) Über jede Sitzung wird ein Protokoll sowohl über den öffentlichen wie auch über den
      nicht-öffentlichen Teil gefertigt.
(2) Auf Antrag kann das Protokoll auch bereits auf der Sitzung selbst beschlossen werden.
(3) Das Protokoll besteht aus Zusammenfassungen der Debatten, allen Anträgen und
      Vorlagen und einer Anwesenheitsliste.
(4) Andere Erklärungen und Berichte können auf Antrag an das Protokoll angehängt
      werden.
(5) Das Protokoll wird innerhalb von fünf Werktagen an die Mitglieder verteilt und der
      öffentliche Teil veröffentlicht.
(6) Fehlen für die Verteilung sowie für die Veröffentlichung anzuhängende Dokumente, so
      wird das Protokoll vorläufig verteilt und baldmöglichst ergänzt.

§19      Einspruch gegen das Protokoll

Wird gegen das Protokoll Einspruch erhoben und dieser nicht durch die Erklärung
des*der Schriftführers*in erledigt, so befragt der*die Vorsitzende den FSR IK. Wird der
Einspruch für begründet erachtet, so ist die neue Fassung der beanstandeten Stelle dem
nächsten Protokoll beizufügen.

§20      Veröffentlichung

(1) Jedes Protokoll des FSR IK muss hochschulweit veröffentlicht werden. Es genügt die
      Veröffentlichung als elektronisches Dokument.
(2) Elektronische Dokumente sind grundsätzlich in einem plattformunabhängigen Format
      (z.B. PDF) vorzulegen.
(3) Auf Verlangen eines Mitgliedes muss das elektronische Dokument als Drucksache zur
      Verfügung gestellt werden.

                                                                                          13
Abschnitt 4
Vorstand

§21      Vorstand

(1) Der*Die Vorsitzende, der*die stellvertretende Vorsitzende und der*die
      Schriftführer*in bilden den Vorstand.
(2) Sofern der Vorstand nichts anderes beschließt, ist die Reihenfolge:
      a. Vorsitzende*r,
      b. Stellvertretende*r Vorsitzende*r,
      c. Schriftführer*in.

(3) Der*Die Kassenwart*in ist beratendes Mitglied im Vorstand.
(4) Sollte kein vollständiger Vorstand zustande kommen, muss es mindestens eine*n
      kommissarische*n Vorsitzende*n geben. Eine Neuwahl ist zeitnah durchzuführen.

§22      Aufgaben und Kompetenzen des*der Vorsitzenden

(1) Der*Die Vorsitzende vertritt den FSR IK und regelt seine Geschäfte. Er*Sie wahrt die
      Würde und die Rechte des FSR IK, fördert seine Arbeiten, leitet die Sitzungen gerecht
      und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Zudem lädt der*die Vorsitzende
      zu den Sitzungen ein.
(2) Zur Arbeitserleichterung können einzelne oder alle Aufgaben und Kompetenzen
      des*der Vorsitzenden von diesem*r auf andere Mitglieder übertragen werden.
(3) Im Falle der Abwesenheit des*der Vorsitzenden werden alle seine*ihre Aufgaben und
      Kompetenzen auf den*die stellvertretende*n Vorsitzende*n oder auf andere
      Mitglieder übertragen. Im Falle einer ungeplanten Abwesenheit kann die Verteilung
      durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen.
(4) Sollte kein*e Vorsitzende*r gewählt worden sein, so werden seine*ihre Aufgaben und
      Kompetenzen vom*von der stellvertretenden Vorsitzenden übernommen.

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§23      Aufgaben und Kompetenzen des*der stellvertretenden Vorsitzenden

(1) Der*Die stellvertretende Vorsitzende übernimmt im Falle der Abwesenheit des*der
      Vorsitzenden dessen*deren Aufgaben und Kompetenzen. Zusätzlich führt er*sie bei
      Sitzungen gegebenenfalls eine Rednerliste und verwaltet die bei Sitzungen
      beschlossenen Aufgaben.
(2) Zur Arbeitserleichterung können einzelne oder alle Aufgaben und Kompetenzen
      des*der stellvertretenden Vorsitzenden von diesem*r auf andere Mitglieder
      übertragen werden.
(3) Im Falle der Abwesenheit des*der stellvertretenden Vorsitzenden werden alle
      seine*ihre Aufgaben und Kompetenzen auf andere Mitglieder übertragen. Im Falle
      einer   ungeplanten     Abwesenheit   kann   die   Verteilung    durch   ein   anderes
      Vorstandsmitglied erfolgen.
(4) Sollte kein*e stellvertretende*r Vorsitzende*r gewählt worden sein, so werden
      seine*ihre   Aufgaben     und   Kompetenzen    vom*von     der    Vorsitzenden    und
      Schriftführer*in übernommen.

§24      Aufgaben und Kompetenzen des*der Schriftführers*in

(1) Der*Die Schriftführer*in unterstützt den*die Vorsitzende*n. Er*Sie hat die
      Schriftstücke vorzulesen, die Verhandlungen zu beurkunden, eine Anwesenheitsliste
      zu führen, die Stimmzettel zu sammeln und zu zählen, die Protokolle anzufertigen und
      andere Angelegenheiten des FSR IK nach den Weisungen des*der Vorsitzenden zu
      besorgen.
(2) Zur Arbeitserleichterung können einzelnen oder alle Aufgaben und Kompetenzen
      des*der Schriftführers*in von diesem*r auf andere Mitglieder übertragen werden.
(3) Im Falle der Abwesenheit des*der Schriftführers*in werden alle seine*ihre Aufgaben
      und Kompetenzen von diesem*r auf andere Mitglieder des FSR IK übertragen. Im
      Falle einer ungeplanten Abwesenheit kann die Verteilung durch ein anderes
      Vorstandsmitglied erfolgen.
(4) Sollte kein*e Schriftführer*in gewählt worden sein, so werden seine*ihre Aufgaben
      und Kompetenzen von den übrigen Mitgliedern des FSR IK übernommen.

                                                                                          15
§25      Aufgaben und Kompetenzen des*der Kassenwarts*in

(1) Der*Die Kassenwart*in ist in finanziellen Angelegenheiten zeichnungsberechtigt und
      kümmert sich um deren Erfüllung. In alle finanziellen Angelegenheiten ist der*die
      Kassenwart*in zu involvieren. Er*Sie führt ein Kassenbuch in geeigneter Form und
      gibt in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die Finanzen.
(2) Erste Aufgabe des*der Kassenwarts*in ist der Entwurf eines Haushalts für die
      Legislaturperiode zur ersten Sitzung nach seiner Wahl. Der Entwurf des Haushalts
      soll in Rücksprache mit den übrigen Mitgliedern des FSR IK erfolgen
(3) Nach Beschluss des Haushalts stellt der*die Kassenwart*in einen Antrag auf
      Fachschaftsgeld beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Nach dessen
      Bestätigung durch den AStA, erhält der*die Kassenwart*in Zugriff auf das dem FSR IK
      vom AStA zur Verfügung gestellte Konto. Bei Bedarf kann von ihm*ihr zusätzlich eine
      Bargeldkasse eingerichtet werden.
(4) Bei Unsicherheiten einzelne Posten des Haushalts betreffend und bei generellen
      finanziellen Fragen holt sich der*die Kassenwart*in Rat beim Referat Finanzen des
      AStA. Die endgültige Entscheidung obliegt weiterhin dem*der Kassenwart*in.
(5) Der*Die Kassenwart*in hat das einfache Vetorecht bei allen Beschlüssen des FSR IK
      mit finanziellen Auswirkungen. Das Vetorecht hat aufschiebende Wirkung. Über den
      betroffenen Beschluss ist erneut zu beraten.
(6) Die Aufgaben und Kompetenzen des*der Kassenwarts*in sind von einer Übertragung
      ausgeschlossen. Für den Fall, dass der*die Kassenwart*in dauerhaft seinen Aufgaben
      und Kompetenzen nicht nachkommt, kann die Vertrauensfrage gestellt werden und
      eine Neuwahl erfolgen.
(7) Näheres regelt die Finanzordnung der Studierendenschaft der Hochschule Hannover.

§26      Vertrauensfrage gegenüber dem Vorstand

Die Mitglieder des FSR IK können dem Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern mit
der absoluten Mehrheit das Vertrauen entziehen und diese damit ihres Amtes entheben.

                                                                                       16
§27        Ausscheiden des Vorstands

(1) Ein Vorstandsmitglied scheidet durch folgende Gründe aus dem Amt aus:
      a.     Rücktritt (schriftlich gegenüber den anderen Mitgliedern),
      b.     Vertrauensfrage,
      c.     Exmatrikulation,
      d.     Tod.
(2) Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus, so scheidet er*sie nicht automatisch als
      Mitglied des FSR IK aus. Das Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern ist den anderen
      Mitgliedern unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der offene Posten kann bis zur Neuwahl kommissarisch an ein anderes Mitglied des
      FSR IK vergeben werden. Dies gilt nicht für den*die Kassenwart*in.
(4) Die Neuwahl findet zeitnah nach §5a statt.

                                                                                     17
Abschnitt 5
Mitglieder

§28        Mitglieder

(1) Mitglieder sind alle bei der Hochschulwahl der betroffenen Legislaturperiode zur
      Wahl stehenden Studierenden. Die gewählten Mitglieder gelten als stimmberechtigte
      Mitglieder, alle anderen als Vertreter.
(2) Beauftragte nach §32 der Organisationssatzung der Hochschule Hannover sind
      passive Mitglieder.
(3) Bei Abwesenheit von gewählten Mitgliedern auf einer Sitzung geht deren
      Stimmberechtigung auf den*die laut Wahlergebnis nachfolgendende*n Vertreter*in
      über. Er*Sie gilt für diese Sitzung als stimmberechtigtes Mitglied.

§29        Aufgaben und Kompetenzen der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner*ihrer
      Überzeugung und seinem*ihrem Gewissen.
(2) Alle Mitglieder erhalten Zugang zu den Räumlichkeiten des FSR IK. Auf Beschluss
      durch Zweitdrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder kann der Zugang auf
      die gewählten Mitglieder beschränkt werden.
(3) Jedes Mitglied ist verpflichtet,
      a.     die im Alltagsgeschäft anfallenden Aufgaben wahrzunehmen,
      b.     an Sitzungen teilzunehmen und am Vollzug von Beschlüssen mitzuwirken,
      c.     die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu achten,
      d.     Kontaktmöglichkeiten der Studierendenschaft zum FSR IK sicherzustellen sowie
      e.     Ordnung in den Räumlichkeiten des FSR IK zu halten.

                                                                                       18
Abschnitt 6
Aufgaben und Verpflichtungen
§30    Sprechstunde

(1) Es soll eine regelmäßige Sprechstunde angeboten werden. Voraussetzung ist, dass diese Zeiten
    zuverlässig besetzt werden können. Alternativ kann eine Sprechstunde nach Anmeldung
    angeboten werden.
(2) Kann eine Sprechstunde nicht stattfinden, ist dies der Studierendenschaft unmittelbar mit-
    zuteilen.
(3) Die Sprechstunde findet in der Regel in den Räumlichkeiten des FSR IK statt, Abweichungen
    sind der Studierendenschaft mitzuteilen, beziehungsweise bei der Terminvereinbarung
    auszumachen.
(4) Die Sprechstunde soll in der Gremienzeit angeboten werden.
(5) Ort und Zeit der Sprechstunde sind der Studierendenschaft mitzuteilen.

§31    Information

(1) Die Studierendenschaft der Abteilung IK der Fakultät III der Hochschule Hannover soll in
    regelmäßigen Abständen (mindestens alle sechs Wochen) durch Veröffentlichung über die
    Aktivitäten des FSR IK informiert werden.
(2) Die Veröffentlichung kann durch Aushang, durch E-Mail oder mittels der eigenen Homepage
    erfolgen. Die Veröffentlichung auf kommerziellen Kommunikationsplattformen, insbesondere
    solchen für die eine Registrierung erforderlich ist, darf nur zusätzlich erfolgen. Nach
    Möglichkeit sollte mehr als eine Kommunikationsplattform gewählt werden.
Abschnitt 7
Finanzen
§32    Finanzen

Der FSR IK verpflichtet sich der Wahrung der Finanzordnung der Studierendenschaft der
Hochschule Hannover in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

§33    Ausgaben

(1) Über alle geplanten Ausgaben ist der*die Kassenwart*in zu informieren. Der*Die
    Kassenwart*in kann für die geplante Ausgabe einen Beschluss einfordern, wenn er*sie dies
    für notwendig erachtet.
(2) Alle Ausgaben sind durch den*die Kassenwart*in im Kassenbuch zu erfassen.
(3) Ausgaben einzelner Mitglieder im Namen des FSR IK, die eine Gesamtsumme von 2 % des
    Fachschaftsgeldes für ein Semester oder 50,- € überschreitet, bedürfen eines Beschlusses, der
    eine Obergrenze für die Ausgabe enthält. Diese Obergrenze ist anhand eines repräsentativen
    Angebots festzulegen.
(4) Der Abschluss von sich selbst verlängernden Verträgen im Namen des FSR IK ist grundsätz-
    lich untersagt.

§34    Vorauszahlung

(1) Wird vor der Tätigung einer Ausgabe ein Angebot eingeholt, kann durch den*die
    Kassenwart*in eine Vorauszahlung in Höhe des Angebots bzw. der im Beschluss festgelegten
    Obergrenze an die Person erfolgen, die diese Ausgabe tätigt.
(2) Bei niedrigeren Ausgaben als die Vorauszahlung ist die Person, die die Ausgabe getätigt hat,
    zur zeitnahen (fünf Werktage) Rückzahlung der entstandenen Differenz an den*die
    Kassenwart*in verpflichtet.
(3) Bei höheren Ausgaben kann eine Nachzahlung der entstandenen Differenz erst nach An-
    wendung von §35 Abs. 2 erfolgen.
§35    Begleichung

(1) Der*Die Kassenwart*in ist zur Begleichung von Ausgaben, die im Namen des FSR IK getätigt
    wurden, verpflichtet.
(2) Fallen die tatsächlichen Ausgaben höher aus als die beschlossenen Ausgaben, kann der*die
    Kassenwart*in vor der Erstattung der Ausgaben einen erneuten Beschluss über diese Ausgabe
    verlangen.

§36    Angebote

(1) Bevor Ausgaben durch einzelne Mitglieder getätigt werden, sollen diese mindestens ein An-
    gebot für die geplante Ausgabe einholen.
(2) Nach Rücksprache mit dem*der Kassenwart*in kann gegebenenfalls auf die Einholung von
    Angeboten verzichtet werden.
Abschnitt 7
Materielles und geistiges Eigentum
§37    Materielles Eigentum

(1) Materielles Eigentum kann nur durch Verkauf oder Entsorgung abgetreten werden.
(2) Materielles Eigentum geht automatisch auf den nachfolgenden FSR IK über.
(3) Materielles Eigentum ist von allen Mitgliedern pfleglich zu behandeln und am Ende
    der Legislaturperiode gegebenenfalls zurückzugeben.
(4) Der*Die Kassenwart*in führt zusammen mit dem Kassenbuch eine Inventarliste. Für
    deren Erstellung kann er die Hilfe anderer Mitglieder heranziehen.

§38    Geistiges Eigentum

(1) Die Logos des FSR IK dürfen nur dann zur Bewerbung von Veranstaltungen verwendet
    werden, wenn der FSR IK einen entsprechenden Beschluss fällt. Ausgenommen sind
    vom FSR IK direkt organisierte Veranstaltungen.
(2) Für alle Dokumente, die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit für den FSR IK erstellt
    haben, besteht ein gegenseitiges Nutzungsrecht. D.h. sowohl aktuelle als auch
    ehemalige Mitglieder dürfen diese Dokumente weiterhin nutzen und verändern. Dabei
    gilt die unter §38 Abs. 1 gemachte Einschränkung.
(3) Alle Dokumente, die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit für den FSR IK erstellen,
    sollen in einem Format abgelegt werden, was die Nachnutzung und gegebenenfalls
    auch die Veränderung ermöglicht.
(4) Eine regelmäßige Datensicherung soll durchgeführt werden.

§39    Verleih

(1) Auf Beschluss können bestimmte Materialien für den Verleih freigegeben werden
    oder ein anderweitiger Zugriff von außerhalb ermöglicht werden.
(2) Über den Verleih muss eine entsprechende Liste geführt werden.
(3) Für wertvolles Material (Geldwert oder Nichtwiederherstellbarkeit) kann ein Pfand
    vom Ausleihenden verlangt warden.
Abschnitt 9
Regularien
§40    Abweichungen von dieser Geschäftsordnung

Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im Einzelfall mit absoluter
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

§41    Auslegung dieser Geschäftsordnung

(1) Auftretende Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung während einer Sitzung
    entscheidet die Sitzungsleitung für den Einzelfall. Im Übrigen obliegt die Auslegung dieser
    Geschäftsordnung dem Vorstand.
(2) Ein Mitglied kann verlangen, dass die Auslegung beschlossen wird.
(3) Die Auslegung der Geschäftsordnung wird im Protokoll vermerkt.

§42    Verteilung der Satzungen

(1) Zum Amtsantritt oder bei Änderung ist jedem Mitglied Zugriff auf die aktuelle Ausfertigung
    dieser Geschäftsordnung, der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Hochschule
    Hannover sowie der Datenschutzordnung der Studierendenschaft zu ermöglichen.
(2) Alle weiteren Ordnungen sind über die bekannten Wege zu beziehen.

§43    Weitere Ordnungen
(1) Es gilt die Datenschutzordnung der Studierendenschaft der Hochschule Hannover in ihrer
    jeweils   gültigen   Fassung.   Der   Umgang    mit   den    erhobenen   Daten    kann     im
    Verfahrensverzeichnis nachvollzogen werden.
(2) Es gilt die Finanzordnung der Studierendenschaft der Hochschule Hannover in ihrer jeweils
    gültigen Fassung.

§44    Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer abteilungsweiten Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des FSR IK der Hochschule Hannover in der vorherigen
Fassung außer Kraft.
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