Sitzung ordentlich - Hochschule Hannover
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Sitzung ordentlich Leitung Lisa Rode Protokoll Lisa Rode Datum 28.03.2018 Beginn 17:48 Ende 20:35 Ort Raum 2E.2.13, Expo Plaza 12, 30539 Hannover
2 Anwesenheit Gewählte Vertreter und Vertretung # aktiv Nachname, Vorname Unterschrift / Kommentar 1 ☒ Rode, Lisa anwesend 2 ☐ Schulte, Mareike entschuldigt 3 ☒ Beher, Lina anwesend 4 ☐ Köhler, Denise entschuldigt 5 ☒ Kaczmarek-Sondej, Wiktoria anwesend 6 ☒ Reimann, Jana anwesend 7 ☒ Höner zu Bentrup, Dorina Feé anwesend Beauftragte # Nachname, Vorname Unterschrift / Kommentar 1 Gäste # Nachname, Vorname Unterschrift / Kommentar 1 2 28.03.2018
3 Öffentlicher Teil TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Mit 5 anwesenden von 5 gewählten Mitgliedern sind wir beschlussfähig. Die stimmberechtigten Mitglieder sind Lisa, Lina, Wiktoria, Jana und Dorina. TOP 2 Rederecht für Gäste Es besteht kein Einspruch, dass Gäste Rederecht haben. TOP 3 To Do-Abfrage Aufgabe Kommentar Termin Person Wiki-Zugang einrichten erledigt asap Lisa Rückmeldung Start of SoSe an erledigt 02.03.2018 Lisa Lea/Bezahlung Meldungen Positionen an erledigt 02.03.2018 Lisa Dekanat & AStA Terminplan Sitzungen ins Wiki erledigt 05.03.2018 Lisa VVK-Schichtplan ins Wiki erledigt 05.03.2018 Lisa Ostereiersuche-Plan ins Wiki erledigt 05.03.2018 Lisa Datenschutzbelehrung April Denise annehmen Überarbeitete GO versenden erledigt 09.03.2018 Lisa Haushaltsplan/Antrag auf erledigt 05.03.2018 Jana Fachschaftsmittel beim AStA stellen Einkauf Start of SoSe & erledigt 14.03.2018 Wiktoria, Ostereiersuche Jana, Dorina Rückmeldung Absolventenfeier erledigt Lisa Plakat Ostereiersuche Design erledigt 04.03.2018 Lisa FSR-Homepage: Mitglieder, erledigt 05.03.2018 Denise, Sprechstunde, Ostereiersuche Wiktoria Facebook: Sprechstunde, erledigt 05.03.2018 Dorina, Ostereiersuche Jana, Lina Teambuilding Angebote erledigt 21.03.2018 Jana Vernetzungstreffen: erledigt 18.03.2018 Jeder Rückmeldung an Lisa Vernetzungstreffen: erledigt Lisa Rückmeldung an Frederic Entsorgung Kühlschrank Nach Ostern Jana 28.03.2018
4 Aufgabe Kommentar Termin Person Bestellung Kühlschrank Nach Ostern Lisa Besorgung Tisch für Drucker Siehe TOP 9 Mareike TOP 4 Teambuilding Für die Terminfindung erstellt Dorina eine Doodle-Umfrage. Der Termin sollte bestenfalls im April liegen, damit wir in der Legislaturperiode noch gut davon profitieren können. Die Verfügbarkeit der Räume sollte dabei bedacht werden. Jana hat bereits verschiedene Anbieter und deren Angebote zusammengestellt und an alle FSR- Mitglieder verteilt. Jedes Mitglied darf bis zu drei Stimmen verteilen. Der Raum mit der höchsten Stimmanzahl gewinnt. Wiktoria möchte keine Stimme abgeben. Es findet nach einem zweiten Wahlgang eine Stichwahl statt. Wiktoria beteiligt sich an beiden. Anbieter Raum Nachteile Stimmen Abstimmung Stichwahl 2 Truck- Gefangenentransportausbruch Nur bis zu 6 Escape Personen 2 Teams, 30 Minuten RoomEscape Classic Lina Hannover Army Base - Dori Zeitreise Dori, 2 3 Denise Inka-Schatz Lisa, Jana 2 2 The Der Detektiv Denise EscapeRoom Das Labor Lisa, Jana Das S.A.W. Experiment Armageddon Flucht der Piraten Draculas Gruft Running out Wild West Dori of Minutes Voodoo Normans Nightmare Enge, „andere Überraschungen“, Clowns Oval Office Lina Hidden Timezoom Nur bis zu 6 Lisa, Jana 1 Games Personen 2 Teams 28.03.2018
5 Murphys Pub Nur bis zu 6 Lina, 1 Personen 2 Denise Teams Die Welfenverschwörung Nur bis zu 6 Personen 2 Teams Die Geheimnisse des Herrn Nur bis zu 6 Leibniz Personen 2 Teams Abstimmung zur Finanzierung der Teambuilding-Maßnahme in Höhe von 125 € Abstimmung 5 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltung Die Finanzierung des Teambuildings ist damit bestätigt. TOP 5 Geschäftsordnung Die Mitglieder des FSR haben die geänderte Version der Geschäftsordnung vorab per E-Mail erhalten. Lisa erläutert die Änderungen: 1. Entschlackung im Großen und Ganzen Ich habe einige Teile ersatzlos gestrichen, weil ich der Meinung bin, dass wir sowas nicht in der GO verankern sollten. Das sind einfach Dinge, auf die wir uns einigen können, aber eine Ordnung nur unnötig aufblähen. Außerdem gehen damit auch Pflichten einher, die wir nicht einhalten können und/oder in dem letzten Jahr anders gelebt haben. Dies betrifft vor allem die Kommunikationsplattformen. 2. Neustrukturierung Ich habe die Inhalte in eine neue Reihenfolge gebracht: Vom Groben ins Detail, Standard- Inforamtionen hinten dran. 3. Wording Ich habe das Wording angepasst und (hoffentlich) vereinheitlicht. 4. Vorstand Hier habe ich inhaltlich die Aufstellung geändert. Der stellvertretende Vorsitzende hat gefehlt. Damit wir aber Stimmenungleichheit haben, ist der Kassenwart nur beratend im Vorstand. Er muss ja sowieso von den anderen ausgebremst werden können. 5. Kassenwart Hier habe ich das Vetorecht ergänzt. Der Kassenwart hält seinen Kopf für die Gelder hin, dann sollte er auch Nein sagen dürfen. 6. Mitglieder Hier habe ich die Benennung verdeutlicht. 7. Mehrheit Schon in der Organisationssatzung steht, dass alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefällt werden, falls nicht anders angegeben. Das habe ich durchgehend angepasst. 8. Andere Ordnungen Ergänzend gelten immer die Ordnungen, die das StuPa für die gesamte Studierendenschaft beschließt. Dies steht jetzt auch so in unserer GO. 28.03.2018
6 9. Präambel Die Präambel habe ich an die aus sämtlichen anderen Ordnungen angepasst. Lisa verliest die Geschäftsordnung in der geänderten Fassung. Anmerkungen sind dem Anhang zu entnehmen. Annahme der Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung unter Vorbehalt einer abschließenden Rechtschreibkorrektur durch Denise, Layoutfragen und den besprochenen Änderungen Abstimmung 5 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltung Damit ist die Geschäftsordnung angenommen. TOP 6 Semesterpläne Ideensammlung für weitere Aktionen vom 01.03.2018: - Toga-Party - Einfach So-Party - Irgendwas cooles, wo die Studis uns kennenlernen & wir Buttons verschenken können - „Was wollt ihr von uns?“-Serie - Ein regelmäßiges Sit in nachmittags (a la FSR DM) - IK-Ausflug (a la Klettercampus) Superfly, Schnitzeljagd, Bierrallye - IK-Dating Sit In statt Sprechstunde Menpower: Lisa und Dorina sind im Praktikum; Lina und Wiktoria sind im Wintersemester auch unterwegs Sitzmöglichkeiten: Liegestühle wären möglich Bierausschank: Solange kein Geld für Getränke verlangt wird, ist keine Genehmigung nötig; Glas auf der Plaza ist unabhängig von den Bestimmungen der Hochschule Jana setzt sich bis zur nächsten Sitzung mit dem FSR DM zusammen und tauscht sich dazu aus. Party Die Idee eine Party zu machen, ist gut. Welche Location könnten wir nutzen? Lux war bisher gut. Die Zusammenarbeit wurde seitens des FSR beendet, weil man eine andere Location ausprobieren wollte. Das Warm Up war im Vergleich aber schlechter. FSR W hatte eine Facebook-Abstimmung zur Locationwahl (Dax vs. Faust). Das Lux ist nicht abgelegen, sondern sehr gut gelegen für die Studierenden. Wir könnten auch das Zaza nutzen, allerdings haben die viele eigene Veranstaltungen. Die Kosten sind vermutlich wesentlich höher. Die komplette Umsetzung sollte in der Hand der Location liegen. Wir haben nur die Menpower für die Kasse. Themenparty: Toga-Party – alle, die in einer Toga kommen, bekommen ein Freigetränk Das Lux war bisher auch immer ohne Motto voll. Das Thema Toga ist auch sehr unpopulär und wir vermuten wenig Anklang in der Studierendenschaft. Die Party sollte vor Juni stattfinden. Jana kontaktiert das Lux für eine Anfrage. Meinungsbild 5 Dafür 0 Dagegen 28.03.2018
7 Fahrradtour Wir könnten eine Fahrradtour anbieten. Im Internet gibt es einige Routen, die wir nutzen könnten. Anschließend wäre ein Picknick o.ä. möglich. Wir könnten mit dem Pedelec-Café kooperieren, um Fahrräder zu erhalten. Auch eine Sternfahrt wäre interessant. Der Zeitpunkt sollte bereits im April/Mai gewählt werden, um das Wetter zu nutzen. Hierbei geht es nicht um die Strecke oder Zeit, sondern um eine gemütliche gemeinsame Tour. Beim Hochschulsportfest wird eine Fahrradtour angeboten. Lina erstellt eine Umfrage für die Studierenden, inwiefern Interesse an solch einer Fahrradtour besteht. Diese kann über die bekannten Kanäle verbreitet werden. IK-Speeddating Wir könnten ein Social Event (z.B. Speeddating, Spieleabend) einführen, damit Studierende sich kennenlernen und vernetzen. Dies hat Ähnlichkeit zum Sit In, könnte allerdings Indoor stattfinden. Für Teamspiele sollten die Teams zufällig zugeordnet werden. Dorina arbeitet ein Konzept aus und stellt es auf der nächsten Sitzung vor. Geocaching Wir könnten ein Geocaching anbieten, damit die Studierenden den Standort besser kennenlernen. Dies könnte auch standortübergreifend geschehen und beispielsweise FSR-Vorstellungen beinhalten. Waffelverkauf vertagt auf 11. April Donnerstag, 19. April: Denise, Lina und Jana sind voraussichtlich verfügbar TOP 7 Kleidung Um den Fachschaftsrat auf Veranstaltungen adäquat repräsentieren zu können und damit sich die Mitglieder des FSR kenntlich machen können, sollten wir Gremienkleidung für die Mitglieder des FSR beschaffen. Das StuPa hat auf seiner Sitzung am 27.03.2018 eine finanzielle Unterstützung der FSR in Höhe von 500 Euro pro Fachschaftsrat, jedoch 25 Euro pro Kleidungsstück und Person bewilligt. Abstimmung über die Beschaffung von Kleidung Abstimmung 5 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltung Design Der Schriftzug auf der Rückseite ist cool, allerdings ungünstig wegen der Falte. Wenn jemand das Shirt in die Hose steckt, fehlt etwas vom Logo. Das Logo könnte kleiner gedruckt werden, damit immer alles sichtbar ist. Die Vorderseite sollte anders gestaltet werden, weil der Schriftzug sehr klein quer auf der Brust steht. Das quadratische Logo würde besser passen und könnte ggf. mit Name ergänzt werden. Ein klassischer Style wird ebenfalls befürwortet. Nur Logos sind langweilig. Es wäre schön, wenn wir andere Elemente finden, die wir zur Gestaltung nutzen können (Icons für Studiengänge, Farbspritzer/-kleckse). 28.03.2018
8 Da alle Gremien an der Hochschule schwarze Kleidung haben, sollten wir uns mit der Grundfarbe unterscheiden. Es bestehen Unstimmigkeiten über die Farbwahl (Orange, schwarz, weiß, dunkelgrau, hellgrau). Dorina, Lisa und Lina erarbeiten bis zum 07.04. Vorschläge, über die wir dann sprechen können. Alle anderen dürfen sich auch gern einbringen. Druckerei Die Druckerei aus dem letzten Jahr sollte nicht wieder gewählt werden, da die Kommunikation und Zusammenarbeit einfach abgebrochen wurde. Vorher wurden die T-Shirts bei The Lab in Hannover bestellt. Lisa fragt dort an. Musterbestellung T-Shirt V-Neck 1 Dafür 1 Dagegen T-Shirt Rundhals 3 Dafür 1 Dagegen Poloshirt 1 Dafür 4 Dagegen Hoddie 5 Dafür 0 Dagegen Jogginghose 2 Dafür 2 Dagegen Leggings 1 Dafür 4 Dagegen Kosten Es sollten Angebote für T-Shirts und Zipper eingeholt werden. Danach können wir unter Berücksichtigung des StuPa-Beschlusses die Kosten abschätzen und den FSR-Anteil errechnen. Ein entsprechender Beschluss wird später gefällt. Jana kümmert sich um die Finanzierung über den AStA. TOP 8 Vernetzungstreffen Am 27.03.2018 fand das Vernetzungstreffen aller FSRe der Hochschule am Campus Kleefeld statt. Es gab Vorträge über die Gremienlandschaft, Finanzen und FSR-Aufgaben. Die FSRe haben sich vorgestellt – FSR W: Change (Außenstehende berichten über Leben nach Studium, Selbstständigkeit & Co.); FSR IK: Ostereiersuche; Fak V: OpenStage. Im Anschluss fand ein Social Event mit Preisverleihung statt. Das Spiel der Wahl war BeerPong. FSR I hat gewonnen, IK wurde 2. Für Verpflegung wurde gesorgt. Außerdem gab es ein anschließendes Sit In im Tümpi. Die Vernetzung hat gefehlt, eher kam es zu Kontrahenten wegen des Spielens. Der theoretische Teil war zu lang. Es gibt nun eine Vernetzungsgruppe über Threema mit je 1 Person aus jedem FSR. Dorina ist Mitglied des FSR IK. TOP 9 Zukunftstag Am 26.04.2018 findet der Zukunftstag (ehemals Girlsday) in der Hochschule statt. Auch die Abteilung IK ist dabei mit 2 Programmpunkten vertreten. Es werden rund 20 Gäste (Alter etwa 12 Jahre) seitens IK erwartet. Der FSR DM kümmert sich anschließend um die kostenfreie Verpflegung der Teilnehmer mit Crepes und Co. Hier wird die Unterstützung des FSR IK seitens FSR DM aber auch seitens der Hochschule gesucht. FSR DM kümmert sich um die Austragung (Einkauf etc.). Der FSR IK wird um 28.03.2018
9 Unterstützung bei der Begleitung der Kinder und beim Backen der Crepes & Co. Gebeten. Im Anschluss ist der FSR DM außerdem an einem lockeren Austausch und Get together der FSR Fak III interessiert. Vormittags findet Programm bei IK und DM getrennt statt. Hier könnte der FSR bereits eingebunden werden. Wichtig ist die Unterstützung ab etwa 13:00 Uhr, da das Programm dann zu Ende geht und der lockere Teil in Expo Plaza 2 beginnt. Vormittags kann der FSR IK nicht unterstützen. Wer hätte Zeit? Wiktoria – Nein, außer die Arbeit kann verschoben werden. Lina – ggf. 13:00 – 13:30 Uhr Jana – Nein Lisa – Nein Dorina – Nein Denise – Ja Mareike – Rückmeldung steht aus. Lisa gibt dem FSR DM Bescheid. TOP 10 Anschaffungen Druckertisch In der Sitzung vom 01.03.2018 wurde die Anschaffung eines Tisches für unseren Drucker im FSR Raum beschlossen. Dafür steht ein Budget von 80 Euro zur Verfügung. Mareike hat ein Regal von Ikea rausgesucht, das im Budget liegt und den Vorgaben (Maße etc.) entspricht (https://www.ikea.com/de/de/catalog/products/40338575/) Maße Regal: Maße Drucker: Breite: 80 cm Breite: 42,7 cm Tiefe: 45 cm Tiefe: 42,5 cm Höhe: 80 cm max. Belastung/Regalboden: 30 kg Gewicht: 20 kg Abstimmung über die Anschaffung des Regals Galant in Weiß (Ikea) Abstimmung 4 Dafür 0 Dagegen 1 Enthaltung Mareike darf das Regal einkaufen. TOP 11 Verschiedenes Küche Die Bibliotheksdamen haben uns noch einmal auf die Nutzung der Spülmaschine aufmerksam gemacht. Dabei gilt es folgende Regeln zu beachten: - Plastikbecher nur in das obere Fach, nicht in das untere Fach einräumen! - Besteck nur in die dafür vorgesehene Besteckschublade einräumen! - Spülmaschine nur anschalten, wenn sich dies lohnt! 28.03.2018
10 - Geschirr zeitig wieder abholen und nicht tagelang in der Küche stehen lassen! - Grundsätzlich gilt: Absprachen mit dem Bibliothekspersonal treffen! Wir könnten die Einzelteile auch einfach selbst abspülen. Präsentation auf Homepage Lisa regt an, uns als Personen auf der FSR-Homepage ausführlicher/persönlicher darzustellen. Wir könnten Informationen zum Studiengang, Fachsemester u.ä. ergänzen. Auch die Fotos, die wir noch machen wollen, sollten dort eingefügt werden. AStA-Sprechstunde Dienstags von 9 bis 10 Uhr – Lena Donnerstags von 14 bis 15 Uhr – Tim (erst ab Ende April/Anfang Mai) Freitag von 9 bis 10 Uhr – Nathalie Raumbelegungsplan wird von Dorina erstellt. Reflexion Ostereiersuche - Große Osterhasen nach Einlösung kennzeichnen - Mehr Körbchen, weniger Gras - Wenige Verstecke - Ungleiches Packen der Körbchen - Nicht nur Schokolade, sondern auch Gummibärchen - Namen ändern, weil wir keine Ostereier verstecken - Tüten sind praktischer als Nester (a la 2017) - Studis haben gut mitgemacht - Facebook-Posts waren erfolgreich Studiengang BVM Jana leiht für eine Veranstaltung des Studiengangs BVM am 11.04. den Wasserkocher, die Kaffeemaschine, den Zuckerstreuer und etwas Tischdeko aus. Wegweiser Lisa kümmert sich um die Erstellung und Bestückung der Wegweiser. Dorina und Lina aktualisieren die aushängenden Plakate kurzfristig bzgl. der Sprechstunde. TOP 12 To-Do Aufgabe Kommentar Termin Person Teambuilding – 01.04.2018 Dori Terminumfrage Teambuilding – Raumbuchung Wird nach Terminfindung 10.04.2018 Dori durchgeführt Geschäftsordnung – 01.04.2018 Lisa Änderungen einpflegen 28.03.2018
11 Aufgabe Kommentar Termin Person Geschäftsordnung – Korrektur 05.04.2018 Denise lesen Kleidung – Muster bestellen 11.04.2018 Lisa Kleidung – Design erstellen 07.04.2018 Lisa, Lina, Dorina Kleidung – Angebote einholen 11.04.2018 Lisa Kleidung – AStA-Finanzierung Nach Jana Rechnungsstellung Druckertisch kaufen 15.04.2018 Mareike Zukunftstag – Rückmeldung an 29.03.2018 Lisa Felix Heise (Hochschule) und Malte (FSR DM) Rücksprache DM bzgl. Sit In 11.04.2018 Jana Kontakt Lux 11.04.2018 Jana Umfrage Fahrradtour 05.04.2018 Lina IK-Dating-Konzept 11.04.2018 Dorina Raumbelegungsplan 11.04.2018 Dorina Wegweiser 11.04.2018 Lisa Aktuelle FSR-Plakate 01.04.2018 Dorina, Lina 28.03.2018
GESCHÄFTSORDNUNG DES FACHSCHAFTSRAT INFORMATION UND KOMMUNIKATION in der Arbeitsfassung vom 04.03.2018
Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Fachschaftsrat Information und Kommunikation .............................................................................. 5 §1 Begriffsbestimmung ............................................................................................................................................ 5 §2 Zusammensetzung ............................................................................................................................................... 5 §3 Amtszeit ................................................................................................................................................................... 5 §4 Ausscheiden............................................................................................................................................................ 5 §5 Konstituierung ...................................................................................................................................................... 6 §5a Wahl des Vorstands ............................................................................................................................................. 6 §6 Auflösung ................................................................................................................................................................. 7 Abschnitt 2 Sitzungen ............................................................................................................................................................. 8 §7 Sitzungen ................................................................................................................................................................. 8 §8 Tagesordnung ........................................................................................................................................................ 9 §9 Worterteilung und Wortmeldung ................................................................................................................. 9 §10 Formulierungen ..................................................................................................................................................10 §11 Unterbrechung der Sitzung ............................................................................................................................10 §12 Sach- und Ordnungsruf ....................................................................................................................................10 §13 Ausschluss von der Sitzung ............................................................................................................................10 §14a Änderungen der Geschäftsordnung.............................................................................................................11 §14b Haushaltsvorlagen .........................................................................................................................................11 §15 Beschlüsse .............................................................................................................................................................12 §16 Geheime Abstimmungen und geheime Wahlen ....................................................................................12 §17 Meinungsbilder ...................................................................................................................................................12 Abschnitt 3 Protokoll ............................................................................................................................................................13 §18 Protokoll ................................................................................................................................................................13 §19 Einspruch gegen das Protokoll .....................................................................................................................13 §20 Veröffentlichung .................................................................................................................................................13 Abschnitt 4 Vorstand ............................................................................................................................................................14 §21 Vorstand.................................................................................................................................................................14 §22 Aufgaben und Kompetenzen des Vorsitzenden .....................................................................................14 §23 Aufgaben und Kompetenzen des stellvertretenden Vorsitzenden ................................................15 §24 Aufgaben und Kompetenzen des Schriftführers ....................................................................................15 §25 Aufgaben und Kompetenzen des Kassenwarts ......................................................................................16 §26 Vertrauensfrage gegenüber dem Vorstand..............................................................................................16 §27 Ausscheiden des Vorstands............................................................................................................................17 Abschnitt 5 Mitglieder ..........................................................................................................................................................18 §28 Mitglieder ..............................................................................................................................................................18 §29 Aufgaben und Kompetenzen der Mitglieder ...........................................................................................18 Abschnitt 6 Aufgaben und Verpflichtungen ................................................................................................................19 §30 Sprechstunde ........................................................................................................................................................19 §31 Information ............................................................................................................................................................19
Abschnitt 7 Finanzen ............................................................................................................................................................20 §32 Finanzen ..................................................................................................................................................................20 §33 Ausgaben ................................................................................................................................................................20 §34 Vorauszahlung ......................................................................................................................................................20 §35 Begleichung ...........................................................................................................................................................21 §36 Angebote .................................................................................................................................................................21 Abschnitt 7 Materielles und geistiges Eigentum .......................................................................................................22 §37 Materielles Eigentum .........................................................................................................................................22 §38 Geistiges Eigentum .............................................................................................................................................22 §39 Verleih ......................................................................................................................................................................22 Abschnitt 9 Regularien .........................................................................................................................................................23 §40 Abweichungen von dieser Geschäftsordnung .........................................................................................23 §41 Auslegung dieser Geschäftsordnung ...........................................................................................................23 §42 Verteilung der Satzungen ................................................................................................................................23 §43 Weitere Ordnungen ............................................................................................................................................23 §44 Inkrafttreten ..........................................................................................................................................................23
Dieses Dokument ist ein Dokument aller Studierenden der Abteilung Information und Kommunikation der Fakultät III der Hochschule Hannover. Die Studierendenschaft der Abteilung Information und Kommunikation der Fakultät III der Hochschule Hannover bekennt sich zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Toleranz. Der Fachschaftsrat Information und Kommunikation sieht sich als Vertreter aller Studierenden der Abteilung Information und Kommunikation der Fakultät III der Hochschule Hannover unabhängig von Geschlecht, Religion, Abstammung oder politischer Überzeugung. Wir sind überzeugt davon, dass Toleranz gelebt werden muss und dass das Einreißen von Vorurteilen nur im Dialog gelingen kann. Der Fachschaftsrat Information und Kommunikation
Abschnitt 1 Fachschaftsrat Information und Kommunikation §1 Begriffsbestimmung (1) Der Fachschaftsrat Information und Kommunikation (FSR IK) ist das beschlussfassende und mit der Führung der laufenden Geschäfte beauftragte Gremium der Fachschaft Information und Kommunikation (IK) der Fakultät III der Hochschule Hannover (HsH). (2) Der FSR IK vertritt die Studierenden der Abteilung IK gegenüber der HsH und Dritten. §2 Zusammensetzung (1) Der FSR IK besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und deren Vertretern. (2) Er kann zur Unterstützung seiner Arbeit Beauftragte ernennen. (3) Näheres regeln die Organisationssatzung der Studierendenschaft der Hochschule Hannover sowie die Studentische Wahlordnung der Hochschule Hannover. §3 Amtszeit (1) Die Amtsperiode ist mit der Amtszeit der Studierendenvertreter in den Kollegialorganen der Hochschule identisch. Näheres regelt die Wahlordnung der Hochschule Hannover. (2) Die Amtszeit beginnt mit der konstituierenden Sitzung des FSR IK. (3) Der alte FSR IK bleibt bis zur konstituierenden Sitzung des neuen FSR IK im Amt. §4 Ausscheiden (1) Einzelne Mitglieder scheiden aus dem FSR aus: a. durch Rücktritt, welcher den restlichen Mitgliedern des FSR mitzuteilen ist, b. durch Exmatrikulation, es sei denn, es erfolgt eine Reimmatrikulation in derselben Fachschaft innerhalb von 14 Tagen oder c. durch Abwahl auf einer Fachschaftsvollversammlung (FVV) mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. (2) Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied nach Abs. 1 aus, erhält der*die nachfolgende Vertreter*in Stimmberechtigung. 5
(3) Näheres regeln die Organisationssatzung der Studierendenschaft der Hochschule Hannover sowie die Studentische Wahlordnung der Hochschule Hannover. §5 Konstituierung (1) Ein Mitglied des Vorstands des amtierenden FSR IK oder im Verhinderungsfalle ein anderes Mitglied des FSR IK beruft die konstituierende Sitzung der neu gewählten Mitglieder und deren Vertreter*innen ein. Geschieht dies nicht zwei Wochen vor Beginn der Legislaturperiode, ist jedes andere Mitglied des amtierenden FSR IK dazu aufgefordert, die konstituierende Sitzung einzuberufen. (2) Bei der konstituierenden Sitzung übernimmt ein Vorstandsmitglied des amtierenden FSR IK die Leitung der Sitzung. Sollte kein Vorstandsmitglied des amtierenden FSR IK anwesend sein, leitet das Mitglied des amtierenden FSR IK die Sitzung, welches diese einberufen hat. Sollte dieses Mitglied ebenfalls abwesend sein, übernimmt ein anderes Mitglied des amtierenden FSR IK die Leitung der Sitzung. (3) Die Sitzungsleitung ernennt ein Mitglied des FSR IK oder des amtierenden Vorstands zum*zur vorläufigen Schriftführer*in. Hierauf erfolgt der Namensaufruf der neuen Mitglieder des FSR IK anhand des offiziellen Wahlergebnisses. (4) Die Sitzungsleitung behält bis zum Ende der Sitzung die Leitung. (5) Der FSR IK ist auf seiner konstituierenden Sitzung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Mitglieder und Vertreter*innen anwesend ist. (6) Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit muss diese Geschäftsordnung bestätigt werden oder innerhalb des ersten Monats der Legislaturperiode eine neue formuliert werden. Anschließend wird die Wahl des Vorstands durchgeführt. §5a Wahl des Vorstands (1) Der FSR IK wählt auf seiner konstituierenden Sitzung die Vorstandsmitglieder mit der absoluten Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des FSR IK. Die Wahl kann auch geheim stattfinden. (2) Die Wahl wird für alle Posten einzeln durchgeführt. (3) Der Vorstand soll paritätisch nach Studiengängen und Geschlechtern besetzt sein. (4) Die Vorstandsmitglieder können auch nicht stimmberechtigte Mitglieder des FSR IK sein. (5) Sollten nicht alle Vorstandsmitglieder gewählt worden sein, kann die Wahl zu jedem Zeitpunkt innerhalb der Legislaturperiode nachgeholt werden. §5a gilt analog. 6
§6 Auflösung (1) Die Auflösung des FSR IK erfolgt durch den*die Vorsitzende des FSR IK, wenn a. Zweidrittel der ursprünglich gewählten Mitglieder des FSR IK dies beschließen, b. die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder weniger als die Hälfte der ursprünglich konstituierten stimmberechtigten Mitglieder beträgt oder c. wenn die FVV dies beschließt. 7
Abschnitt 2 Sitzungen §7 Sitzungen (1) Der FSR IK tagt grundsätzlich öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit kann auf Antrag mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder ausgeschlossen werden. (3) Die Einladung aller Mitglieder sowie der Öffentlichkeit erfolgt spätestens fünf Werktage vor der Sitzung. (4) Innerhalb der Vorlesungszeit finden die Sitzungen mindestens alle vier Wochen und innerhalb der vorlesungsfreien Zeit mindestens alle sechs Wochen statt. Die Sitzung kann um bis zu sechs Tage vorgezogen oder nach hinten verschoben werden. Innerhalb der Prüfungszeit werden keine Sitzungen durchgeführt und der entsprechende Zeitraum wird für die Festlegung des nächsten Termins nicht berücksichtigt. (5) Zusätzlich zu regulären Sitzungen können außerordentliche Sitzungen einberufen werden. Für außerordentliche Sitzungen muss ein Grund angegeben werden oder eine zuvor angesetzte Sitzung nicht beschlussfähig gewesen sein. (6) Der*Die Vorsitzende des FSR IK oder im Verhinderungsfalle das nächste ranghöchste Mitglied des Vorstands übernimmt die Sitzungsleitung. Die Sitzungsleitung eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. Vor Schluss der Sitzung gibt die Sitzungsleitung den voraussichtlichen Termin der nächsten Sitzung bekannt. (7) Die Sitzungsleitung hat über jeden Verhandlungsgegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Aussprache zu eröffnen, es sei denn, er ist unzulässig. (8) Der FSR IK ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder oder vertreten durch eine*n Vertreter*in anwesend ist. (9) Nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit können auf einer Sitzung keine Beschlüsse mehr gefasst werden. Ferner können auch keine Anträge an die Geschäftsordnung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Meinungsbilder. 8
§8 Tagesordnung (1) Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des FSR IK werden vom Vorstand festgelegt. (2) Die Tagesordnung umfasst mindestens die folgenden Punkte: a. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, b. Rederecht für Gäste und c. Verschiedenes. (3) Die Tagesordnung kann einen nicht öffentlichen Teil enthalten. (4) Die endgültige Tagesordnung wird den Mitgliedern des FSR IK ein Werktag vor der Sitzung mitgeteilt. (5) Die Tagesordnung gilt, wenn kein Widerspruch erfolgt, mit Feststellen der Beschlussfähigkeit. (6) Sowohl die vorläufige als auch die endgültige Tagesordnung können in Form eines vorbereiteten Protokolls verschickt werden. (7) Auf Antrag eines Mitglieds des FSR IK kann bei Gründen besonderer Eile die Tagesordnung auch auf der Sitzung um einen nicht fristgerecht eingegangenen Antrag ergänzt werden. Hierzu ist die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder notwendig. (8) Für die Feststellung der besonderen Eile ist es nötig, dass andernfalls juristische, finanzielle oder andere gravierende Nachteile für die Studierendenschaft zu befürchten sind. §9 Worterteilung und Wortmeldung (1) Ein Mitglied oder ein Gast darf nur sprechen, wenn die Sitzungsleitung ihm*ihr das Wort erteilt hat. Wenn die Sitzungsleitung sich selbst als Redner*in an der Aussprache beteiligt, so hat sie auf Verlangen eines Mitglieds während dieser Zeit den Vorsitz abzugeben. Mitglieder, die zur Sache sprechen wollen, haben sich durch Handzeichen zu Wort zu melden. Ein Mitglied des Vorstands führt die Rednerliste und teilt sie der Sitzungsleitung mit. (2) Gäste können sich auch durch deutliche Handzeichen zu Wort melden. Dabei muss das Rederecht für Gäste zu Beginn des Treffens beschlossen worden sein. (3) Die Reihenfolge der Redner*innen bestimmt sich aus der Reihenfolge der Wortmeldungen. (4) Sollten einzelne Redner*innen durch wiederholte nahezu inhaltsgleiche Wortmeldungen auffallen, können sie auf Beschluss der Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt von der Rednerliste ausgeschlossen werden. 9
(5) Ein Widerspruch ist auf Antrag eines Mitglieds möglich. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, muss eine Abstimmung über den Widerspruch erfolgen. §10 Formulierungen (1) Die Sitzungsleitung stellt Fragen, sofern möglich bzw. Notwendig, so, dass sie sich mit «Ja» oder «Nein» beantworten lassen. (2) Abzustimmendes, das sich nicht als Frage formulieren lässt, ist so zu formulieren, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht. . (3) Ausgenommen hiervon sind Meinungsbilder. (4) Unmittelbar vor der Abstimmung ist das Abzustimmende vorzulesen. (5) Über den genauen Wortlaut kann ein Antrag gestellt werden. §11 Unterbrechung der Sitzung Wenn im FSR IK störende Unruhe entsteht, die den Fortgang der Sitzung in Frage stellt, kann die Sitzungsleitung dieses auf bestimmte Zeit unterbrechen oder aufheben. Kann sie sich kein Gehör verschaffen, so verlässt sie ihren Platz; die Sitzung wird dadurch unter- brochen. Zur Fortsetzung beruft die Sitzungsleitung ein. §12 Sach- und Ordnungsruf (1) Die Sitzungsleitung kann Mitglieder sowie Gäste, die vom Verhandlungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen. (2) Die Sitzungsleitung kann Mitglieder sowie Gäste, wenn sie die Ordnung verletzen oder die Sitzung stören, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen. (3) Sach- und Ordnungsrufe werden im Protokoll vermerkt. §13 Ausschluss von der Sitzung (1) Aufgrund einer groben Verletzung der Geschäftsordnung kann die Sitzungsleitung Mitglieder sowie Gäste, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, für einen festzulegenden Zeitraum (dies kann auch die restliche Dauer der Sitzung sein) des Raumes verweisen. (2) Der*Die Betroffene hat den Raum unverzüglich zu verlassen. (3) Die Stimme eines stimmberechtigten Mitgliedes wird für die Dauer des Ausschlusses 10
als Enthaltung gewertet. Bei einem Ausschluss für die restliche Dauer der Sitzung geht die Stimmberechtigung auf den*die laut offiziellem Wahlergebnis nachfolgenden Vertreter*in über. (4) Ausschlüsse werden im Protokoll vermerkt. §14 Anträge und Vorlagen (1) Folgende Vorlagen können als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt werden: a. Anträge, b. Unterrichtungen des FSR IK, c. Diskussionen zu einem vorher definierten Thema. (2) Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des FSR IK sowie die Studierenden der Abteilung IK der Fakultät III der Hochschule Hannover. (3) Anträge müssen in Deutsch verfasst sein und mit einer kurzen Begründung versehen werden. (4) Anträge und Vorlagen müssen spätestens zwei Werktage vor der Sitzung bis 12:00 Uhr Ortszeit (Hannover) per e-Mail an den FSR IK eingegangen sein. Anträge müssen auf Verlangen des*der Antragstellers*in auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt und beraten werden, wenn sie fristgerecht eingegangen sind. (5) Nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden auf der nächstfolgenden Sitzung behandelt. §14a Änderungen der Geschäftsordnung (1) Änderungen der Geschäftsordnung sind durch absolute Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder möglich. (2) Änderungen der Geschäftsordnung können nicht auf einem außerordentlichen Treffen stattfinden. §14b Haushaltsvorlagen (1) Haushaltsvorlagen sind: a. der Entwurf des Haushaltsplans, b. Ergänzungsvorlagen zu diesem Entwurf des Haushaltsplans, c. Vorlagen zur Änderung des Haushaltsplans (Nachtragshaushaltsvorlagen) sowie d. sonstige den Haushalt betreffende Vorlagen. 11
(2) Alle Haushaltsvorlagen sind dem*der Kassenwart*in zu übergeben. §15 Beschlüsse (1) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann vor der Abstimmung erklären, dass es nicht an der Abstimmung teilnimmt. (2) Hierdurch wird der*die nachfolgende Vertreter*in für diese Abstimmung stimmberechtigt. Im Falle, dass keine Vertretung anwesend ist, gilt die Stimme als Enthaltung. (3) Abgestimmt wird in der Regel durch Handzeichen. (4) Sofern nicht anders spezifiziert, ist für einen Beschluss die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. §16 Geheime Abstimmungen und geheime Wahlen (1) Auf Antrag eines Mitglieds kann eine Abstimmung oder Wahl geheim erfolgen. Hierfür genügt die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. (2) Wird dem Antrag zugestimmt, hat der*die Antragsteller*in die geheime Abstimmung bzw. die geheime Wahl zu organisieren. (3) Kann der*die Antragsteller*in keine geheime Abstimmung organisieren, so findet die Abstimmung nicht geheim statt. (4) Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch die Sitzungsleitung und mindestens einer von ihr bestimmten Person. (5) Bestehen Unstimmigkeiten über das Ergebnis der Abstimmung, so wird eine erneute Abstimmung durchgeführt. §17 Meinungsbilder (1) Ein Meinungsbild kann erstellt werden, um die situative Meinung der Sitzung festzuhalten. (2) Für Meinungsbilder sind alle anwesenden Personen, also auch Gäste, stimmberechtigt. (3) Meinungsbilder wirken sich nicht auf Beschlüsse aus und sind somit nicht geschäftsfähig. 12
Abschnitt 3 Protokoll §18 Protokoll (1) Über jede Sitzung wird ein Protokoll sowohl über den öffentlichen wie auch über den nicht-öffentlichen Teil gefertigt. (2) Auf Antrag kann das Protokoll auch bereits auf der Sitzung selbst beschlossen werden. (3) Das Protokoll besteht aus Zusammenfassungen der Debatten, allen Anträgen und Vorlagen und einer Anwesenheitsliste. (4) Andere Erklärungen und Berichte können auf Antrag an das Protokoll angehängt werden. (5) Das Protokoll wird innerhalb von fünf Werktagen an die Mitglieder verteilt und der öffentliche Teil veröffentlicht. (6) Fehlen für die Verteilung sowie für die Veröffentlichung anzuhängende Dokumente, so wird das Protokoll vorläufig verteilt und baldmöglichst ergänzt. §19 Einspruch gegen das Protokoll Wird gegen das Protokoll Einspruch erhoben und dieser nicht durch die Erklärung des*der Schriftführers*in erledigt, so befragt der*die Vorsitzende den FSR IK. Wird der Einspruch für begründet erachtet, so ist die neue Fassung der beanstandeten Stelle dem nächsten Protokoll beizufügen. §20 Veröffentlichung (1) Jedes Protokoll des FSR IK muss hochschulweit veröffentlicht werden. Es genügt die Veröffentlichung als elektronisches Dokument. (2) Elektronische Dokumente sind grundsätzlich in einem plattformunabhängigen Format (z.B. PDF) vorzulegen. (3) Auf Verlangen eines Mitgliedes muss das elektronische Dokument als Drucksache zur Verfügung gestellt werden. 13
Abschnitt 4 Vorstand §21 Vorstand (1) Der*Die Vorsitzende, der*die stellvertretende Vorsitzende und der*die Schriftführer*in bilden den Vorstand. (2) Sofern der Vorstand nichts anderes beschließt, ist die Reihenfolge: a. Vorsitzende*r, b. Stellvertretende*r Vorsitzende*r, c. Schriftführer*in. (3) Der*Die Kassenwart*in ist beratendes Mitglied im Vorstand. (4) Sollte kein vollständiger Vorstand zustande kommen, muss es mindestens eine*n kommissarische*n Vorsitzende*n geben. Eine Neuwahl ist zeitnah durchzuführen. §22 Aufgaben und Kompetenzen des*der Vorsitzenden (1) Der*Die Vorsitzende vertritt den FSR IK und regelt seine Geschäfte. Er*Sie wahrt die Würde und die Rechte des FSR IK, fördert seine Arbeiten, leitet die Sitzungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Zudem lädt der*die Vorsitzende zu den Sitzungen ein. (2) Zur Arbeitserleichterung können einzelne oder alle Aufgaben und Kompetenzen des*der Vorsitzenden von diesem*r auf andere Mitglieder übertragen werden. (3) Im Falle der Abwesenheit des*der Vorsitzenden werden alle seine*ihre Aufgaben und Kompetenzen auf den*die stellvertretende*n Vorsitzende*n oder auf andere Mitglieder übertragen. Im Falle einer ungeplanten Abwesenheit kann die Verteilung durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen. (4) Sollte kein*e Vorsitzende*r gewählt worden sein, so werden seine*ihre Aufgaben und Kompetenzen vom*von der stellvertretenden Vorsitzenden übernommen. 14
§23 Aufgaben und Kompetenzen des*der stellvertretenden Vorsitzenden (1) Der*Die stellvertretende Vorsitzende übernimmt im Falle der Abwesenheit des*der Vorsitzenden dessen*deren Aufgaben und Kompetenzen. Zusätzlich führt er*sie bei Sitzungen gegebenenfalls eine Rednerliste und verwaltet die bei Sitzungen beschlossenen Aufgaben. (2) Zur Arbeitserleichterung können einzelne oder alle Aufgaben und Kompetenzen des*der stellvertretenden Vorsitzenden von diesem*r auf andere Mitglieder übertragen werden. (3) Im Falle der Abwesenheit des*der stellvertretenden Vorsitzenden werden alle seine*ihre Aufgaben und Kompetenzen auf andere Mitglieder übertragen. Im Falle einer ungeplanten Abwesenheit kann die Verteilung durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen. (4) Sollte kein*e stellvertretende*r Vorsitzende*r gewählt worden sein, so werden seine*ihre Aufgaben und Kompetenzen vom*von der Vorsitzenden und Schriftführer*in übernommen. §24 Aufgaben und Kompetenzen des*der Schriftführers*in (1) Der*Die Schriftführer*in unterstützt den*die Vorsitzende*n. Er*Sie hat die Schriftstücke vorzulesen, die Verhandlungen zu beurkunden, eine Anwesenheitsliste zu führen, die Stimmzettel zu sammeln und zu zählen, die Protokolle anzufertigen und andere Angelegenheiten des FSR IK nach den Weisungen des*der Vorsitzenden zu besorgen. (2) Zur Arbeitserleichterung können einzelnen oder alle Aufgaben und Kompetenzen des*der Schriftführers*in von diesem*r auf andere Mitglieder übertragen werden. (3) Im Falle der Abwesenheit des*der Schriftführers*in werden alle seine*ihre Aufgaben und Kompetenzen von diesem*r auf andere Mitglieder des FSR IK übertragen. Im Falle einer ungeplanten Abwesenheit kann die Verteilung durch ein anderes Vorstandsmitglied erfolgen. (4) Sollte kein*e Schriftführer*in gewählt worden sein, so werden seine*ihre Aufgaben und Kompetenzen von den übrigen Mitgliedern des FSR IK übernommen. 15
§25 Aufgaben und Kompetenzen des*der Kassenwarts*in (1) Der*Die Kassenwart*in ist in finanziellen Angelegenheiten zeichnungsberechtigt und kümmert sich um deren Erfüllung. In alle finanziellen Angelegenheiten ist der*die Kassenwart*in zu involvieren. Er*Sie führt ein Kassenbuch in geeigneter Form und gibt in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die Finanzen. (2) Erste Aufgabe des*der Kassenwarts*in ist der Entwurf eines Haushalts für die Legislaturperiode zur ersten Sitzung nach seiner Wahl. Der Entwurf des Haushalts soll in Rücksprache mit den übrigen Mitgliedern des FSR IK erfolgen (3) Nach Beschluss des Haushalts stellt der*die Kassenwart*in einen Antrag auf Fachschaftsgeld beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Nach dessen Bestätigung durch den AStA, erhält der*die Kassenwart*in Zugriff auf das dem FSR IK vom AStA zur Verfügung gestellte Konto. Bei Bedarf kann von ihm*ihr zusätzlich eine Bargeldkasse eingerichtet werden. (4) Bei Unsicherheiten einzelne Posten des Haushalts betreffend und bei generellen finanziellen Fragen holt sich der*die Kassenwart*in Rat beim Referat Finanzen des AStA. Die endgültige Entscheidung obliegt weiterhin dem*der Kassenwart*in. (5) Der*Die Kassenwart*in hat das einfache Vetorecht bei allen Beschlüssen des FSR IK mit finanziellen Auswirkungen. Das Vetorecht hat aufschiebende Wirkung. Über den betroffenen Beschluss ist erneut zu beraten. (6) Die Aufgaben und Kompetenzen des*der Kassenwarts*in sind von einer Übertragung ausgeschlossen. Für den Fall, dass der*die Kassenwart*in dauerhaft seinen Aufgaben und Kompetenzen nicht nachkommt, kann die Vertrauensfrage gestellt werden und eine Neuwahl erfolgen. (7) Näheres regelt die Finanzordnung der Studierendenschaft der Hochschule Hannover. §26 Vertrauensfrage gegenüber dem Vorstand Die Mitglieder des FSR IK können dem Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern mit der absoluten Mehrheit das Vertrauen entziehen und diese damit ihres Amtes entheben. 16
§27 Ausscheiden des Vorstands (1) Ein Vorstandsmitglied scheidet durch folgende Gründe aus dem Amt aus: a. Rücktritt (schriftlich gegenüber den anderen Mitgliedern), b. Vertrauensfrage, c. Exmatrikulation, d. Tod. (2) Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus, so scheidet er*sie nicht automatisch als Mitglied des FSR IK aus. Das Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern ist den anderen Mitgliedern unverzüglich mitzuteilen. (3) Der offene Posten kann bis zur Neuwahl kommissarisch an ein anderes Mitglied des FSR IK vergeben werden. Dies gilt nicht für den*die Kassenwart*in. (4) Die Neuwahl findet zeitnah nach §5a statt. 17
Abschnitt 5 Mitglieder §28 Mitglieder (1) Mitglieder sind alle bei der Hochschulwahl der betroffenen Legislaturperiode zur Wahl stehenden Studierenden. Die gewählten Mitglieder gelten als stimmberechtigte Mitglieder, alle anderen als Vertreter. (2) Beauftragte nach §32 der Organisationssatzung der Hochschule Hannover sind passive Mitglieder. (3) Bei Abwesenheit von gewählten Mitgliedern auf einer Sitzung geht deren Stimmberechtigung auf den*die laut Wahlergebnis nachfolgendende*n Vertreter*in über. Er*Sie gilt für diese Sitzung als stimmberechtigtes Mitglied. §29 Aufgaben und Kompetenzen der Mitglieder (1) Jedes Mitglied folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner*ihrer Überzeugung und seinem*ihrem Gewissen. (2) Alle Mitglieder erhalten Zugang zu den Räumlichkeiten des FSR IK. Auf Beschluss durch Zweitdrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder kann der Zugang auf die gewählten Mitglieder beschränkt werden. (3) Jedes Mitglied ist verpflichtet, a. die im Alltagsgeschäft anfallenden Aufgaben wahrzunehmen, b. an Sitzungen teilzunehmen und am Vollzug von Beschlüssen mitzuwirken, c. die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu achten, d. Kontaktmöglichkeiten der Studierendenschaft zum FSR IK sicherzustellen sowie e. Ordnung in den Räumlichkeiten des FSR IK zu halten. 18
Abschnitt 6 Aufgaben und Verpflichtungen §30 Sprechstunde (1) Es soll eine regelmäßige Sprechstunde angeboten werden. Voraussetzung ist, dass diese Zeiten zuverlässig besetzt werden können. Alternativ kann eine Sprechstunde nach Anmeldung angeboten werden. (2) Kann eine Sprechstunde nicht stattfinden, ist dies der Studierendenschaft unmittelbar mit- zuteilen. (3) Die Sprechstunde findet in der Regel in den Räumlichkeiten des FSR IK statt, Abweichungen sind der Studierendenschaft mitzuteilen, beziehungsweise bei der Terminvereinbarung auszumachen. (4) Die Sprechstunde soll in der Gremienzeit angeboten werden. (5) Ort und Zeit der Sprechstunde sind der Studierendenschaft mitzuteilen. §31 Information (1) Die Studierendenschaft der Abteilung IK der Fakultät III der Hochschule Hannover soll in regelmäßigen Abständen (mindestens alle sechs Wochen) durch Veröffentlichung über die Aktivitäten des FSR IK informiert werden. (2) Die Veröffentlichung kann durch Aushang, durch E-Mail oder mittels der eigenen Homepage erfolgen. Die Veröffentlichung auf kommerziellen Kommunikationsplattformen, insbesondere solchen für die eine Registrierung erforderlich ist, darf nur zusätzlich erfolgen. Nach Möglichkeit sollte mehr als eine Kommunikationsplattform gewählt werden.
Abschnitt 7 Finanzen §32 Finanzen Der FSR IK verpflichtet sich der Wahrung der Finanzordnung der Studierendenschaft der Hochschule Hannover in ihrer jeweils aktuellen Fassung. §33 Ausgaben (1) Über alle geplanten Ausgaben ist der*die Kassenwart*in zu informieren. Der*Die Kassenwart*in kann für die geplante Ausgabe einen Beschluss einfordern, wenn er*sie dies für notwendig erachtet. (2) Alle Ausgaben sind durch den*die Kassenwart*in im Kassenbuch zu erfassen. (3) Ausgaben einzelner Mitglieder im Namen des FSR IK, die eine Gesamtsumme von 2 % des Fachschaftsgeldes für ein Semester oder 50,- € überschreitet, bedürfen eines Beschlusses, der eine Obergrenze für die Ausgabe enthält. Diese Obergrenze ist anhand eines repräsentativen Angebots festzulegen. (4) Der Abschluss von sich selbst verlängernden Verträgen im Namen des FSR IK ist grundsätz- lich untersagt. §34 Vorauszahlung (1) Wird vor der Tätigung einer Ausgabe ein Angebot eingeholt, kann durch den*die Kassenwart*in eine Vorauszahlung in Höhe des Angebots bzw. der im Beschluss festgelegten Obergrenze an die Person erfolgen, die diese Ausgabe tätigt. (2) Bei niedrigeren Ausgaben als die Vorauszahlung ist die Person, die die Ausgabe getätigt hat, zur zeitnahen (fünf Werktage) Rückzahlung der entstandenen Differenz an den*die Kassenwart*in verpflichtet. (3) Bei höheren Ausgaben kann eine Nachzahlung der entstandenen Differenz erst nach An- wendung von §35 Abs. 2 erfolgen.
§35 Begleichung (1) Der*Die Kassenwart*in ist zur Begleichung von Ausgaben, die im Namen des FSR IK getätigt wurden, verpflichtet. (2) Fallen die tatsächlichen Ausgaben höher aus als die beschlossenen Ausgaben, kann der*die Kassenwart*in vor der Erstattung der Ausgaben einen erneuten Beschluss über diese Ausgabe verlangen. §36 Angebote (1) Bevor Ausgaben durch einzelne Mitglieder getätigt werden, sollen diese mindestens ein An- gebot für die geplante Ausgabe einholen. (2) Nach Rücksprache mit dem*der Kassenwart*in kann gegebenenfalls auf die Einholung von Angeboten verzichtet werden.
Abschnitt 7 Materielles und geistiges Eigentum §37 Materielles Eigentum (1) Materielles Eigentum kann nur durch Verkauf oder Entsorgung abgetreten werden. (2) Materielles Eigentum geht automatisch auf den nachfolgenden FSR IK über. (3) Materielles Eigentum ist von allen Mitgliedern pfleglich zu behandeln und am Ende der Legislaturperiode gegebenenfalls zurückzugeben. (4) Der*Die Kassenwart*in führt zusammen mit dem Kassenbuch eine Inventarliste. Für deren Erstellung kann er die Hilfe anderer Mitglieder heranziehen. §38 Geistiges Eigentum (1) Die Logos des FSR IK dürfen nur dann zur Bewerbung von Veranstaltungen verwendet werden, wenn der FSR IK einen entsprechenden Beschluss fällt. Ausgenommen sind vom FSR IK direkt organisierte Veranstaltungen. (2) Für alle Dokumente, die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit für den FSR IK erstellt haben, besteht ein gegenseitiges Nutzungsrecht. D.h. sowohl aktuelle als auch ehemalige Mitglieder dürfen diese Dokumente weiterhin nutzen und verändern. Dabei gilt die unter §38 Abs. 1 gemachte Einschränkung. (3) Alle Dokumente, die Mitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit für den FSR IK erstellen, sollen in einem Format abgelegt werden, was die Nachnutzung und gegebenenfalls auch die Veränderung ermöglicht. (4) Eine regelmäßige Datensicherung soll durchgeführt werden. §39 Verleih (1) Auf Beschluss können bestimmte Materialien für den Verleih freigegeben werden oder ein anderweitiger Zugriff von außerhalb ermöglicht werden. (2) Über den Verleih muss eine entsprechende Liste geführt werden. (3) Für wertvolles Material (Geldwert oder Nichtwiederherstellbarkeit) kann ein Pfand vom Ausleihenden verlangt warden.
Abschnitt 9 Regularien §40 Abweichungen von dieser Geschäftsordnung Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im Einzelfall mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. §41 Auslegung dieser Geschäftsordnung (1) Auftretende Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung während einer Sitzung entscheidet die Sitzungsleitung für den Einzelfall. Im Übrigen obliegt die Auslegung dieser Geschäftsordnung dem Vorstand. (2) Ein Mitglied kann verlangen, dass die Auslegung beschlossen wird. (3) Die Auslegung der Geschäftsordnung wird im Protokoll vermerkt. §42 Verteilung der Satzungen (1) Zum Amtsantritt oder bei Änderung ist jedem Mitglied Zugriff auf die aktuelle Ausfertigung dieser Geschäftsordnung, der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Hochschule Hannover sowie der Datenschutzordnung der Studierendenschaft zu ermöglichen. (2) Alle weiteren Ordnungen sind über die bekannten Wege zu beziehen. §43 Weitere Ordnungen (1) Es gilt die Datenschutzordnung der Studierendenschaft der Hochschule Hannover in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Umgang mit den erhobenen Daten kann im Verfahrensverzeichnis nachvollzogen werden. (2) Es gilt die Finanzordnung der Studierendenschaft der Hochschule Hannover in ihrer jeweils gültigen Fassung. §44 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer abteilungsweiten Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des FSR IK der Hochschule Hannover in der vorherigen Fassung außer Kraft.
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