Stiftung fiat panis Dr. Hermann Eiselen-Stipendienförderung
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Stiftung fiat panis Merkblatt Dr. Hermann Eiselen-Stipendienförderung Die Stiftung fiat panis vergibt Stipendien zur Anfertigung von Master- und – in Ausnahmefällen - Bachelor-Arbeiten in Entwicklungs- oder Schwellenländern des Südens, die einen Beitrag zur Bekämpfung von Unter- und Fehlernährung sowie ländlicher Armut in den Entwicklungsländern des Südens leisten. Finanziert werden können nur Studienreisen in die Länder, die in der Länderliste der Stiftung fiat panis aufgeführt sind. Die Stipendien dienen der Förderung überdurchschnittlich qualifizierter Hohenheimer Studierender mit einem entwicklungs-/tropenrelevanten Studienschwerpunkt. Darüber hinaus können in Ausnahmefällen auch Studierende anderer Universitäten und Fachhochschulen gefördert werden, sofern sie ihre wissenschaftliche Abschlussarbeit unter der Betreuung einer Hohenheimer Hochschullehrerin/eines Hohenheimer Hochschullehrers anfertigen. Die Thematik der Stiftung fiat panis muss in der Arbeit erkenntlich werden. Darüber hinaus müssen Lösungsansätze zur Verbesserung der Ernährungssicherung Bestandteil der Arbeit sein. I Antragstellung Anträge für ein Dr. Hermann Eiselen-Stipendium werden von den Studierenden an den gemeinsamen Vorstand des Tropenzentrums und des Food Security Centers gestellt. Über die Anträge wird auf den Sitzungen des Vorstandes entschieden; diese finden i.d.R. viermal jährlich, jeweils zu Beginn und gegen Ende eines jeden Semesters, statt. Die Abgabefrist für vollständige Anträge beträgt 14 Tage vor der jeweiligen Vorstandssitzung. Die jeweils nächste Abgabefrist wird auf der Internetseite des Tropenzentrums (www.troz.de) bekannt gegeben, sobald der Sitzungstermin feststeht. Anträge können nicht rückwirkend gestellt werden. Die Antragstellerin/der Antragsteller darf die Studienreise erst nach Bewilligung des Antrags antreten. Die Anträge sind in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums einzureichen. Antragsformulare sind in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums erhältlich oder können von der Internetseite des Tropenzentrums heruntergeladen werden. Nur formal korrekte Anträge werden dem Vorstand vorgelegt. Folgende Unterlagen werden benötigt: 1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular (von der Antragstellerin/dem Antragsteller und der Betreuerin/dem Betreuer unterschrieben), einschließlich Projektvorschlag und Zeitplan (siehe Antragsformular). Aus dem Zeitplan muss ersichtlich sein, dass die Master- oder Bachelor-Arbeit in der in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen maximalen Bearbeitungsdauer (für Master- Arbeiten 6 Monate und für Bachelor-Arbeiten 3 Monate), von denen höchstens 4 Monate bzw. 1,5 Monate im Ausland verbracht werden dürfen, zu bewältigen ist. Tropenzentrum, Universität Hohenheim (790), Garbenstrasse 13, 70599 Stuttgart Tel. +49 (0)711 459 23543, Fax: +49 (0)711 459 23315, E-Mail: tropenzentrum@uni-hohenheim.de www.troz.uni-hohenheim.de
2. Nachweise (Bescheinigungen des Prüfungsamts) zu A) Studienfortschritt/Studienschwerpunkt: Bei Beginn der Master- oder Bachelor- Arbeit sollen die Prüfungen weitgehend abgeschlossen sein. Antragstellerinnen/Antragsteller, die nicht im AgriTropics Studiengang eingeschrieben sind, müssen ihr Interesse an entwicklungsbezogener Forschung in den Tropen durch den erfolgreichen Abschluss von zwei tropenbezogenen Modulen nachweisen (eine Liste tropenbezogener Module steht auf der Webseite des Tropenzentrums). B) Qualifikation: Der Notendurchschnitt im Master- oder Bachelorstudium muss mindestens einem „grade point average“ (GPA) von 2.5 („good“) entsprechen. Liegen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle Prüfungsergebnisse vor, so wird der Notendurchschnitt aus den vorliegenden Ergebnissen errechnet. Antragstellerinnen/Antragsteller, die einen Notendurchschnitt unwesentlich unterhalb dieser Grenze erzielt haben, können in Ausnahmefällen zum Verfahren zugelassen werden, wenn ein zweites Gutachten einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers zur Person und zum Vorhaben der Antragstellerin/des Antragstellers vorliegt, die die besondere Eignung der Person und plausible Gründe für das unterdurchschnittliche Abschneiden in den Prüfungen darlegen. 3. Tabellarischer Lebenslauf (eine Seite, mit Datum und Unterschrift) 4. Stellungnahme des Betreuers (Hohenheimer Hochschullehrerin/Hochschullehrer und Mitglied des Tropenzentrums) zu: - Annahme der Antragstellerin/des Antragstellers als M.Sc.- oder B.Sc.-Kandidat/in, - wissenschaftlicher Konzeption des Vorhabens, - praktischer Durchführbarkeit im Hinblick auf Arbeitsmöglichkeiten und Betreuung bei der Partnerorganisation, - Eignung und Förderungswürdigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers - Studienfortschritt der Antragstellerin/des Antragstellers und Relevanz des Studienschwerpunktes bzw. Förderungswürdigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers im Hinblick auf den Stiftungszweck der Stiftung fiat panis. 5. Einladung der Partnerorganisation (per Brief, Fax oder E-mail), aus der hervorgeht, dass die Arbeit bei der Partnerorganisation zum beabsichtigten Zeitpunkt aufgenommen und im vorgesehenen Zeitraum durchgeführt werden kann. 6. Kostenkalkulation: Reisekosten der Betreuerin/des Betreuers können nicht finanziert werden. Das Programm übernimmt nur die folgenden Kosten: - Fahrtkosten (preisgünstigste zumutbare Reisemöglichkeit, nachzuweisen durch mindestens drei Angebote, eines davon ein Lufthansa-Angebot). Zusätzliche Kosten für lokale Reisen oder projektbedingte Fahrtkosten können in begründeten Fällen übernommen werden. - pauschaler Zuschuss zum Auslandsaufenthalt, je nach Ländergruppe € 230, 260, 310 oder 360 /Monat (Einstufung in Anlehnung an die Auslandsreisekostenverordnung des Landes Baden-Württemberg) für maximal 4 (Master-Arbeit) bzw. 1,5 (Bachelor-Arbeit) Monate. Eine Aufstellung der Tropenzentrum, Universität Hohenheim (790), Garbenstrasse 13, 70599 Stuttgart Tel. +49 (0)711 459 23543, Fax: +49 (0)711 459 23315, E-Mail: tropenzentrum@uni-hohenheim.de www.troz.uni-hohenheim.de
Eingruppierung der Länder ist in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums erhältlich und auch auf der Internetseite des Tropenzentrums abrufbar. Antragstellerinnen/Antragsteller müssen Angaben zu den geschätzten Gesamtkosten für ihren persönlichen Unterhalt im Gastland machen und einen finanziellen Eigenbeitrag beziffern. - pauschaler Zuschuss zur Kranken-/Unfallversicherung, Impfungen, Prophylaxen (für Männer € 20/Monat, für Frauen € 40/Monat). - Einen Zuschuss in Höhe von € 15 für die Mitgliedschaft in einer Flugrettungsgesellschaft für die Dauer des Auslandsaufenthalts. II Organisatorische Abwicklung 1. Entscheidung: Über die Anträge entscheidet der gemeinsame Vorstand des Tropenzentrums und des Food Security Centers auf seinen regelmäßigen Sitzungen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht, die Entscheidung bedarf daher keiner Begründung. Ein aus fachlichen Gründen abgelehnter Antrag darf nicht wieder vorgelegt werden. Anträge können nicht rückwirkend gestellt werden. 2. Mitteilung über Annahme/Ablehnung: Abgelehnte Antragstellerinnen/ Antragsteller erhalten einen Ablehnungsbescheid. Angenommene Antragstellerinnen/Antragsteller erhalten einen Zuwendungsbescheid über die Höhe des bewilligten Zuschusses. 3. Annahme des Stipendiums durch die Antragstellerin/den Antragsteller: Der Zuwendungsbescheid muss von der Antragstellerin/dem Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums eingereicht werden. Für den Kauf des Flugscheins müssen die Stipendiatinnen/Stipendiaten in Vorlage treten. Eine Kopie des Flugtickets und die Originalrechnung des Reisebüros sowie ein Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Flugrettungsgesellschaft müssen in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums eingereicht werden. 4. Auszahlungsmodus: Nach Eingang der unter 3. genannten Unterlagen wird der Zuschuss ausbezahlt. Die Flugkosten werden in der tatsächlichen Höhe, jedoch maximal bis zur im Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Höhe erstattet. III Pflichten der Stipendiaten Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen/Stipendiaten: 1. für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandskrankenversicherung und eine Unfallversicherung abzuschließen sowie die empfohlenen Impfungen und Prophylaxen durchzuführen. 2. für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Mitgliedschaft in einer Flugrettung nachzuweisen. 3. sich unmittelbar nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes mit dem Rückmeldeformular bei der Geschäftsstelle des Tropenzentrums zurück zu melden. Tropenzentrum, Universität Hohenheim (790), Garbenstrasse 13, 70599 Stuttgart Tel. +49 (0)711 459 23543, Fax: +49 (0)711 459 23315, E-Mail: tropenzentrum@uni-hohenheim.de www.troz.uni-hohenheim.de
4. den abgeflogenen Flugschein im Original für die interne Nachweisführung in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums abzugeben. Nichtbeachtung kann eine Rückforderung des Zuschusses zu den Reisekosten nach sich ziehen. 5. spätestens sechs Monate nach Rückkehr ein gebundenes Exemplar der Master- oder Bachelor-Arbeit in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums abzugeben. Nichtbeachtung kann eine Rückforderung des Stipendiums nach sich ziehen. 6. spätestens sechs Monate nach Rückkehr ein PDF Dokument von Titelseite und Abstract der Thesis zur Auflistung auf der TROZ Homepage in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums einzureichen. 7. wenn die Arbeit nicht in englischer Sprache abgefasst wurde, eine englischsprachige Kurzfassung der Arbeit anzufertigen. Ist die englischsprachige Kurzfassung nicht in der Arbeit enthalten, so muss eine Bestätigung der Betreuerin/des Betreuers zum Vorliegen der englischsprachigen Kurzfassung in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums abgegeben werden. 8. Die Thematik der Stiftung fiat panis muss in der Arbeit erkenntlich werden. Darüber hinaus sollen Lösungsansätze zur Verbesserung der Ernährungssicherung Bestandteil der Arbeit sein. 9. auf dem Titelblatt der Master- oder Bachelor-Arbeit folgenden Vermerk anzubringen: Diese Arbeit wurde gefördert aus Mitteln der Stiftung fiat panis. bei englischsprachigen Arbeiten lautet der Vermerk: This work was financially supported by the Foundation fiat panis. 10. der Partnerorganisation des Landes, in dem die Arbeit angefertigt wurde ein Exemplar der Arbeit zusammen mit der fremdsprachlichen Kurzfassung zuzusenden. Verantwortlich hierfür ist die jeweilige Hohenheimer Betreuerin oder der jeweilige Hohenheimer Betreuer. Zur Förderung der Alumni-Arbeit werden Stipendiaten gebeten, bei einem späteren Umzug die Geschäftsstelle des Tropenzentrums über die neue Anschrift zu informieren. Tropenzentrum, Universität Hohenheim (790), Garbenstrasse 13, 70599 Stuttgart Tel. +49 (0)711 459 23543, Fax: +49 (0)711 459 23315, E-Mail: tropenzentrum@uni-hohenheim.de www.troz.uni-hohenheim.de
Dr. Hermann Eiselen Stipendienförderung Rückmeldeformular Universität Hohenheim Tropenzentrum (790) 70593 Stuttgart Projekt Nummer: Name: Semesteradresse: Heimatadresse: Telefon & Email-Adresse Telefonnummer: für Nachkontakte: Rückkehr vom Auslandsaufenthalt: Abgabetermin für meine Arbeit: (6 Monate nach Rückkehr) Gemäß der Richtlinien für die Vergabe der Dr. Hermann Eiselen Stipendienförderung verpflichte ich mich, 6 Monate nach meiner Rückkehr aus dem Ausland ein Exemplar meiner Arbeit im Tropenzentrum ein zu reichen. Eine Nichtbeachtung kann die Rückforderung des Stipendiums nach sich ziehen. Datum: Unterschrift Stipendiat: cc. Betreuer: Tropenzentrum, Universität Hohenheim (790), Garbenstrasse 13, 70599 Stuttgart Tel. +49 (0)711 459 23543, Fax: +49 (0)711 459 23315, E-Mail: tropenzentrum@uni-hohenheim.de www.troz.uni-hohenheim.de
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