Stiftung fiat panis Dr. Hermann Eiselen-Stipendienförderung

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Stiftung fiat panis
                                Merkblatt
                  Dr. Hermann Eiselen-Stipendienförderung
    Die Stiftung fiat panis vergibt Stipendien zur Anfertigung von Master- und – in
    Ausnahmefällen - Bachelor-Arbeiten in Entwicklungs- oder Schwellenländern des
    Südens, die einen Beitrag zur Bekämpfung von Unter- und Fehlernährung sowie
    ländlicher Armut in den Entwicklungsländern des Südens leisten. Finanziert werden
    können nur Studienreisen in die Länder, die in der Länderliste der Stiftung fiat panis
    aufgeführt sind. Die Stipendien dienen der Förderung überdurchschnittlich
    qualifizierter Hohenheimer Studierender mit einem entwicklungs-/tropenrelevanten
    Studienschwerpunkt. Darüber hinaus können in Ausnahmefällen auch Studierende
    anderer Universitäten und Fachhochschulen gefördert werden, sofern sie ihre
    wissenschaftliche Abschlussarbeit unter der Betreuung einer Hohenheimer
    Hochschullehrerin/eines Hohenheimer Hochschullehrers anfertigen. Die Thematik der
    Stiftung fiat panis muss in der Arbeit erkenntlich werden. Darüber hinaus müssen
    Lösungsansätze zur Verbesserung der Ernährungssicherung Bestandteil der Arbeit
    sein.

I   Antragstellung
    Anträge für ein Dr. Hermann Eiselen-Stipendium werden von den Studierenden an
    den gemeinsamen Vorstand des Tropenzentrums und des Food Security Centers
    gestellt. Über die Anträge wird auf den Sitzungen des Vorstandes entschieden; diese
    finden i.d.R. viermal jährlich, jeweils zu Beginn und gegen Ende eines jeden
    Semesters, statt. Die Abgabefrist für vollständige Anträge beträgt 14 Tage vor der
    jeweiligen Vorstandssitzung. Die jeweils nächste Abgabefrist wird auf der
    Internetseite des Tropenzentrums (www.troz.de) bekannt gegeben, sobald der
    Sitzungstermin feststeht. Anträge können nicht rückwirkend gestellt werden. Die
    Antragstellerin/der Antragsteller darf die Studienreise erst nach Bewilligung des
    Antrags antreten. Die Anträge sind in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums
    einzureichen. Antragsformulare sind in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums
    erhältlich oder können von der Internetseite des Tropenzentrums heruntergeladen
    werden. Nur formal korrekte Anträge werden dem Vorstand vorgelegt. Folgende
    Unterlagen werden benötigt:

    1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular (von der Antragstellerin/dem
       Antragsteller und der Betreuerin/dem Betreuer unterschrieben), einschließlich
       Projektvorschlag und Zeitplan (siehe Antragsformular). Aus dem Zeitplan muss
       ersichtlich sein, dass die Master- oder Bachelor-Arbeit in der in der
       Prüfungsordnung vorgeschriebenen maximalen Bearbeitungsdauer (für Master-
       Arbeiten 6 Monate und für Bachelor-Arbeiten 3 Monate), von denen höchstens 4
       Monate bzw. 1,5 Monate im Ausland verbracht werden dürfen, zu bewältigen ist.

                  Tropenzentrum, Universität Hohenheim (790), Garbenstrasse 13, 70599 Stuttgart
          Tel. +49 (0)711 459 23543, Fax: +49 (0)711 459 23315, E-Mail: tropenzentrum@uni-hohenheim.de
                                            www.troz.uni-hohenheim.de
2. Nachweise (Bescheinigungen des Prüfungsamts) zu

A) Studienfortschritt/Studienschwerpunkt: Bei Beginn der Master- oder Bachelor-
   Arbeit     sollen    die   Prüfungen       weitgehend    abgeschlossen    sein.
   Antragstellerinnen/Antragsteller, die nicht im AgriTropics Studiengang
   eingeschrieben sind, müssen ihr Interesse an entwicklungsbezogener Forschung in
   den Tropen durch den erfolgreichen Abschluss von zwei tropenbezogenen
   Modulen nachweisen (eine Liste tropenbezogener Module steht auf der Webseite
   des Tropenzentrums).
B) Qualifikation: Der Notendurchschnitt im Master- oder Bachelorstudium muss
   mindestens einem „grade point average“ (GPA) von 2.5 („good“) entsprechen.
   Liegen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle Prüfungsergebnisse vor,
   so wird der Notendurchschnitt aus den vorliegenden Ergebnissen errechnet.
   Antragstellerinnen/Antragsteller, die einen Notendurchschnitt unwesentlich
   unterhalb dieser Grenze erzielt haben, können in Ausnahmefällen zum Verfahren
   zugelassen werden, wenn ein zweites Gutachten einer Hochschullehrerin/eines
   Hochschullehrers zur Person und zum Vorhaben der Antragstellerin/des
   Antragstellers vorliegt, die die besondere Eignung der Person und plausible Gründe
   für das unterdurchschnittliche Abschneiden in den Prüfungen darlegen.

3. Tabellarischer Lebenslauf (eine Seite, mit Datum und Unterschrift)

4. Stellungnahme des Betreuers (Hohenheimer Hochschullehrerin/Hochschullehrer
   und Mitglied des Tropenzentrums) zu:

- Annahme der Antragstellerin/des Antragstellers als M.Sc.- oder B.Sc.-Kandidat/in,
- wissenschaftlicher Konzeption des Vorhabens,
- praktischer Durchführbarkeit im Hinblick auf Arbeitsmöglichkeiten und Betreuung
  bei der Partnerorganisation,
-   Eignung und Förderungswürdigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers
- Studienfortschritt der Antragstellerin/des Antragstellers und Relevanz des
  Studienschwerpunktes bzw. Förderungswürdigkeit der Antragstellerin/des
  Antragstellers im Hinblick auf den Stiftungszweck der Stiftung fiat panis.

5. Einladung der Partnerorganisation (per Brief, Fax oder E-mail), aus der
   hervorgeht, dass die Arbeit bei der Partnerorganisation zum beabsichtigten
   Zeitpunkt aufgenommen und im vorgesehenen Zeitraum durchgeführt werden kann.

6. Kostenkalkulation: Reisekosten der Betreuerin/des Betreuers können nicht
   finanziert werden. Das Programm übernimmt nur die folgenden Kosten:

- Fahrtkosten (preisgünstigste zumutbare Reisemöglichkeit, nachzuweisen durch
  mindestens drei Angebote, eines davon ein Lufthansa-Angebot). Zusätzliche
  Kosten für lokale Reisen oder projektbedingte Fahrtkosten können in begründeten
  Fällen übernommen werden.
- pauschaler Zuschuss zum Auslandsaufenthalt, je nach Ländergruppe € 230, 260,
  310    oder    360     /Monat    (Einstufung    in   Anlehnung     an    die
  Auslandsreisekostenverordnung des Landes Baden-Württemberg) für maximal 4
  (Master-Arbeit) bzw. 1,5 (Bachelor-Arbeit) Monate. Eine Aufstellung der

               Tropenzentrum, Universität Hohenheim (790), Garbenstrasse 13, 70599 Stuttgart
       Tel. +49 (0)711 459 23543, Fax: +49 (0)711 459 23315, E-Mail: tropenzentrum@uni-hohenheim.de
                                         www.troz.uni-hohenheim.de
Eingruppierung der Länder ist in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums erhältlich
       und     auch     auf    der    Internetseite  des     Tropenzentrums    abrufbar.
       Antragstellerinnen/Antragsteller müssen Angaben zu den geschätzten
       Gesamtkosten für ihren persönlichen Unterhalt im Gastland machen und einen
       finanziellen Eigenbeitrag beziffern.
     - pauschaler Zuschuss zur Kranken-/Unfallversicherung, Impfungen, Prophylaxen
       (für Männer € 20/Monat, für Frauen € 40/Monat).
     - Einen Zuschuss in Höhe von € 15 für die Mitgliedschaft in einer
       Flugrettungsgesellschaft für die Dauer des Auslandsaufenthalts.

II   Organisatorische Abwicklung
     1. Entscheidung: Über die Anträge entscheidet der gemeinsame Vorstand des
        Tropenzentrums und des Food Security Centers auf seinen regelmäßigen Sitzungen.
        Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht, die
        Entscheidung bedarf daher keiner Begründung. Ein aus fachlichen Gründen
        abgelehnter Antrag darf nicht wieder vorgelegt werden. Anträge können nicht
        rückwirkend gestellt werden.

     2. Mitteilung über Annahme/Ablehnung: Abgelehnte Antragstellerinnen/
        Antragsteller     erhalten     einen      Ablehnungsbescheid.     Angenommene
        Antragstellerinnen/Antragsteller erhalten einen Zuwendungsbescheid über die Höhe
        des bewilligten Zuschusses.

     3. Annahme des Stipendiums durch die Antragstellerin/den Antragsteller: Der
        Zuwendungsbescheid muss von der Antragstellerin/dem Antragsteller ausgefüllt
        und unterschrieben in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums eingereicht werden.
        Für den Kauf des Flugscheins müssen die Stipendiatinnen/Stipendiaten in Vorlage
        treten. Eine Kopie des Flugtickets und die Originalrechnung des Reisebüros
        sowie ein Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Flugrettungsgesellschaft
        müssen in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums eingereicht werden.

     4. Auszahlungsmodus: Nach Eingang der unter 3. genannten Unterlagen wird der
        Zuschuss ausbezahlt. Die Flugkosten werden in der tatsächlichen Höhe, jedoch
        maximal bis zur im Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Höhe erstattet.

III Pflichten der Stipendiaten
     Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen/Stipendiaten:
     1. für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandskrankenversicherung und
        eine Unfallversicherung abzuschließen sowie die empfohlenen Impfungen und
        Prophylaxen durchzuführen.
     2. für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Mitgliedschaft in einer Flugrettung
        nachzuweisen.
     3. sich unmittelbar nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes mit dem
        Rückmeldeformular bei der Geschäftsstelle des Tropenzentrums zurück zu
        melden.

                   Tropenzentrum, Universität Hohenheim (790), Garbenstrasse 13, 70599 Stuttgart
           Tel. +49 (0)711 459 23543, Fax: +49 (0)711 459 23315, E-Mail: tropenzentrum@uni-hohenheim.de
                                             www.troz.uni-hohenheim.de
4. den abgeflogenen Flugschein im Original für die interne Nachweisführung in der
    Geschäftsstelle des Tropenzentrums abzugeben. Nichtbeachtung kann eine
    Rückforderung des Zuschusses zu den Reisekosten nach sich ziehen.
 5. spätestens sechs Monate nach Rückkehr ein gebundenes Exemplar der Master-
    oder Bachelor-Arbeit in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums abzugeben.
    Nichtbeachtung kann eine Rückforderung des Stipendiums nach sich ziehen.
 6. spätestens sechs Monate nach Rückkehr ein PDF Dokument von Titelseite und
    Abstract der Thesis zur Auflistung auf der TROZ Homepage in der
    Geschäftsstelle des Tropenzentrums einzureichen.
 7. wenn die Arbeit nicht in englischer Sprache abgefasst wurde, eine
    englischsprachige Kurzfassung der Arbeit anzufertigen. Ist die
    englischsprachige Kurzfassung nicht in der Arbeit enthalten, so muss eine
    Bestätigung der Betreuerin/des Betreuers zum Vorliegen der englischsprachigen
    Kurzfassung in der Geschäftsstelle des Tropenzentrums abgegeben werden.
 8. Die Thematik der Stiftung fiat panis muss in der Arbeit erkenntlich werden.
    Darüber hinaus sollen Lösungsansätze zur Verbesserung der Ernährungssicherung
    Bestandteil der Arbeit sein.
 9. auf dem Titelblatt der Master- oder Bachelor-Arbeit folgenden Vermerk
    anzubringen:
                              Diese Arbeit wurde gefördert
                             aus Mitteln der Stiftung fiat panis.
    bei englischsprachigen Arbeiten lautet der Vermerk:
                      This work was financially supported by the
                                  Foundation fiat panis.
10. der Partnerorganisation des Landes, in dem die Arbeit angefertigt wurde ein
    Exemplar der Arbeit zusammen mit der fremdsprachlichen Kurzfassung
    zuzusenden. Verantwortlich hierfür ist die jeweilige Hohenheimer Betreuerin oder
    der jeweilige Hohenheimer Betreuer.
 Zur Förderung der Alumni-Arbeit werden Stipendiaten gebeten, bei einem späteren
 Umzug die Geschäftsstelle des Tropenzentrums über die neue Anschrift zu
 informieren.

               Tropenzentrum, Universität Hohenheim (790), Garbenstrasse 13, 70599 Stuttgart
       Tel. +49 (0)711 459 23543, Fax: +49 (0)711 459 23315, E-Mail: tropenzentrum@uni-hohenheim.de
                                         www.troz.uni-hohenheim.de
Dr. Hermann Eiselen Stipendienförderung
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Universität Hohenheim
Tropenzentrum (790)
70593 Stuttgart

Projekt Nummer:                                           Name:

Semesteradresse:                                          Heimatadresse:

                                                          Telefon & Email-Adresse
Telefonnummer:
                                                          für Nachkontakte:

Rückkehr vom Auslandsaufenthalt:

Abgabetermin für meine Arbeit:
(6 Monate nach Rückkehr)

Gemäß der Richtlinien für die Vergabe der Dr. Hermann Eiselen Stipendienförderung verpflichte ich mich, 6
Monate nach meiner Rückkehr aus dem Ausland ein Exemplar meiner Arbeit im Tropenzentrum ein zu
reichen.
Eine Nichtbeachtung kann die Rückforderung des Stipendiums nach sich ziehen.

Datum:                                       Unterschrift Stipendiat:

cc. Betreuer:

                    Tropenzentrum, Universität Hohenheim (790), Garbenstrasse 13, 70599 Stuttgart
            Tel. +49 (0)711 459 23543, Fax: +49 (0)711 459 23315, E-Mail: tropenzentrum@uni-hohenheim.de
                                              www.troz.uni-hohenheim.de
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