Studienordnung für das Fach Chemie - Fachbereich IV
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Fachbereich IV: Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Informatik Studienordnung für das Fach Chemie Neugestaltung durch Prof. Dr. Verena Pietzner Auf der Grundlage der vom Fachbereichsrat des Fachbereichs IV – Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Informatik der Stiftung Universität Hildesheim am nn.nn.2009 beschlossenen Ordnung redaktionell überarbeitete Fassung Stand: 09.09.2009
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil INHALT A Allgemeine Regelungen I Zweck der Studienordnung ................................................................................................................... 4 II Lehrveranstaltungsformen .................................................................................................................... 4 III Prüfungsleistungen / Studienleistungen / Vergabe von Leistungs- punkten im Fach Chemie ....................................................................................................................... 5 IV Auslandsaufenthalt ................................................................................................................................ 6 V Studienberatung ..................................................................................................................................... 6 VI Modulhandbuch / Modulübersicht / Modellstudienpläne ................................................................... 7 B Besondere Regelungen VII Übersicht der Studienvarianten ............................................................................................................ 7 VII.1a Lehramtsoption – Bachelor-Studium: 1. oder 2. Unterrichtsfach (Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Bachelor-Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ bzw. „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft .................................................................................. 8 VII.1b Lehramtsoption – Bachelor-Studium: Bezugsfach mit Sachunterricht (Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Bachelor-Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ bzw. „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft .................................................................................. 9 VII.2a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Hauptfach (Bachelor-Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ und „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) ohne Studienvariante Umweltsicherung .................................................................................................10 VII.2b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Hauptfach Definierte Studienvariante Umweltsicherung (Bachelor-Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) .......................................11 VII.3a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Wahlpflichtfach ohne Hauptfach Chemie (Bachelor-Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ und „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) ohne Studienvariante Umweltsicherung .................................................................................................12 VII.3b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Wahlpflichtfach ohne Hauptfach Chemie Definierte Studienvariante Umweltsicherung (Bachelor-Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) .......................................12 VII.4a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Ergänzungsfach ohne Hauptfach Chemie (Bachelor-Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ und „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) ohne Studienvariante Umweltsicherung .................................................................................................13 VII.4b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Ergänzungsfach ohne Hauptfach Chemie
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil Definierte Studienvariante Umweltsicherung (Bachelor-Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) .......................................13 VII.5a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Drittes Fach (im Umfang von Wahlpflicht- und Ergänzungsfach) ohne Hauptfach Chemie (Bachelor-Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ und „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) ohne Studienvariante Umweltsicherung .................................................................................................14 VII.5b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Drittes Fach (im Umfang von Wahlpflicht- und Ergänzungsfach) ohne Hauptfach Chemie Definierte Studienvariante Umweltsicherung (Bachelor-Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) .......................................14 VII.6 Fachrichtung Erziehungswissenschaft: Begleitfach (Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften) ..........................................................15 VII.7 Schlüsselkompetenz Chemie / Studium generale ............................................................................15 VII.8a Lehramtsoption – Master-Studium: Schwerpunkt Hauptschule (Master-Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen) ...............................................................16 VII.8b Lehramtsoption – Master-Studium: Schwerpunkt Realschule (Master-Studiengang Lehramt an Realschulen) ....................................................................................16 VII.9 Master-Studiengang Erziehungswissenschaft: Begleitfach ...........................................................17 C Übergangsregelungen und Schlussbestimmung VIII Übergangsregelungen .........................................................................................................................18 IX In-Kraft-Treten.......................................................................................................................................18 Anlage 1: Modulhandbuch .............................................................................................................................19 Anlage 2: Modulübersicht ..............................................................................................................................46 Anlage 3: Modellstudienpläne .......................................................................................................................54
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil A Allgemeine Regelungen Auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fas- sung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), geändert mit Art. 3 des Gesetzes vom 13. September 2007 (Nds. GVBl. S. 444) hat die Universität Hildesheim, Fachbereich III – Informations- und Kommunikationswis- senschaften, gemäß §§ 44 Absatz 1 Satz 2, 41 Absatz 2 Satz 2 und § 44 Abs. 1 S. 3 NHG die folgende Stu- dienordnung für das Fach Chemie beschlossen. I Zweck der Studienordnung Die Studienordnung für das Fach Chemie enthält die Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Fach Chemie im Sinne der Prüfungsordnungen der Bachelor-Studiengänge - „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) - „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“ (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) - „Erziehungs- und Sozialwissenschaften“, Fachrichtung Erziehungswissenschaft (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) sowie der Master-Studiengänge - „Lehramt für Grund- und Hauptschulen“ (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) - „Lehramt für Realschulen“ (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) - „Erziehungswissenschaft“ (in der Fassung vom [Verkündungsdatum]) Die Studienordnung legt – in Verbindung mit den jeweiligen Prüfungsordnungen – den Inhalt und den Aufbau des Studiums fest und dient als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots. II Lehrveranstaltungsformen Die einzelnen Module bestehen in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen. Die Lehrveranstaltungsty- pen sind im Modulhandbuch in Anlage 1 genannt. In den Lehrveranstaltungen wird regelmäßige aktive Teil- nahme vorausgesetzt, die Vor- und Nachbereitungsaufgaben einschließt. Im Fach Chemie werden folgende Lehrveranstaltungstypen oder Kombinationen aus diesen angeboten: - Vorlesung (V) besteht im Wesentlichen aus einem Vortrag (evtl. einschließlich Diskussionsanteilen mit dem Auditorium) des bzw. der Lehrenden. Eine Vorlesung kann einen Übungsteil enthalten, in dem die Studierenden die Inhalte der Vorlesung anhand von Übungsaufgaben unter Anleitung nachvollziehen. - Seminar (S) ist eine Lehrveranstaltung mit aktiver Beteiligung unterschiedlicher Art der Studierenden: Unterrichtsgespräch / Diskussion zu einem speziellen Thema. - Übung (Ü) als fachpraktische Lehrveranstaltung dient insbesondere dem Erwerb von Methodenkompe- tenz. - Laborübung (LÜ) ist eine fachpraktische Lehrveranstaltung im Labor, insbesondere zur angeleiteten Durchführung von chemischen Experimenten. - Schulisches Fachpraktikum: Konkreter Unterricht wird unter Anleitung von Lehrer/in und Dozent/in in einer Schule erteilt.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil - Exkursion ist eine Veranstaltung außerhalb der Hochschule: Beispielsweise Besichtigung eines Industrie- betriebes, einer Schule, eines Museums, einer Fundstätte, einer geologisch-mineralogisch interessanten Region usw. Exkursionen in den einzelnen Studienvarianten Die Anzahl der zu absolvierenden Exkursionstage ist abhängig vom Umfang der Studienvariante. 57 LP: 3 Exkursionstage 30 – 36 LP: 2 Exkursionstage < 30 LP: 1 Exkursionstag Die Exkursionen stehen in inhaltlicher Verbindung zu wechselnden Lehrveranstaltungen. Zu jeder Exkursion muss ein Protokoll oder Ähnliches von ca. 1 - 2 Seiten geschrieben werden. Die Workload ist auf die Vor- bzw. Nachbereitungszeit der zugehörigen Lehrveranstaltung anzurechnen. III Prüfungsleistungen, Studienleistungen und Vergabe der Leistungspunkte im Fach Chemie In jedem Modul ist mindestens eine Prüfungsleistung zu erbringen. Diese kann sich als Modulprüfung auf alle im Rahmen des Moduls belegten Lehrveranstaltungen beziehen. Bei mehreren, an verschiedene Veranstaltungen gebundenen Prüfungsleistungen handelt es sich um Modul- teilprüfungen, auch als Teilmodulprüfungen bezeichnet. Die Modulnote errechnet sich als mit den Leistungs- punkten (LP) gewichtetes arithmetisches Mittel der entsprechenden Teilnoten. Ob für ein Modul eine Modulprüfung oder Modulteilprüfungen vorgesehen sind, ist dem Modulhandbuch zu entnehmen. Geforderte Studienleistungen, die über eine regelmäßige aktive Teilnahme hinausgehen, werden zu Beginn der Veranstaltung von dem oder der Lehrenden bekanntgegeben. Abweichungen von den im Modulhand- buch angegebenen Prüfungsleistungen und besonderen Studienleistungen sind möglich und werden eben- falls zu Beginn der Veranstaltung von dem oder der Lehrenden bekanntgegeben. Die Leistungspunkte werden für den mit der jeweiligen Studien- bzw. Prüfungsleistung verbundenen Arbeits- aufwand vergeben (Kreditierung). Die unterschiedliche Kreditierung der Veranstaltungsformen und z. T. einzelner Veranstaltungen ergibt sich aus dem fachspezifisch variierenden Arbeitsaufwand sowie aus dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der jeweils vorgesehenen Prüfungsleistungen. Als besondere Form des wissenschaftlich betreuten, angeleiteten Selbststudiums gehören Laborübungen (LÜ) und Übungen (Ü) zum Studium der Chemie. Diese finden zum Teil semesterbegleitend, zum Teil wäh- rend der vorlesungsfreien Zeit statt. Die jeweils für das Präsenzstudium (Kontaktzeit ≡ K), den Aufwand für Vor- und Nachbereitung (V+N, Selbststudium) sowie für die Prüfungsvorbereitung und die Prüfungsleistungen (PV) zugrunde gelegten Wer- te des Workloads sind im Einzelnen den Modulbeschreibungen im Modulhandbuch (Anlage 1) zu entneh- men.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil IV Auslandsaufenthalt Grundsätzlich wird allen Studierenden des Faches Chemie ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt empfoh- len. Dabei kann es sich um ein oder mehrere Studiensemester an einer ausländischen Hochschule, um ein berufsorientierendes oder forschungsbezogenes Auslandspraktikum oder um eine Kombination aus Studien- und Praktikumsaufenthalt handeln. Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollen eine Fachstu- dienberatung wahrnehmen, um insbesondere Anrechnungsfragen mit einem Fachvertreter bzw. einer Fach- vertreterin vorab zu klären. V Studienberatung Grundsätzlich wird nachdrücklich empfohlen, sich regelmäßig ab Beginn des Studiums von den zuständigen Fachstudienberatungspersonen über eine optimale, den individuellen Wünschen entsprechende, Organisati- on und Durchführung des Studiums persönlich beraten zu lassen! Alle Lehrenden des Faches Chemie bieten Studienberatung zu ihren Lehrveranstaltungen an. Für die Bera- tung zu lehrveranstaltungsunabhängigen fachbezogenen Fragen kann das Fach Chemie einen Fachstu- dienberater oder eine Fachstudienberaterin benennen. Den Studierenden wird empfohlen, mindestens zu Beginn des Studiums eine Fachstudienberatung im Hin- blick auf eine sinnvolle Studienplanung in Anspruch zu nehmen. VI Modulübersichten, Modulhandbuch, Modellstudienpläne Eine ausführliche Beschreibung aller Module liefert das Modulhandbuch (Anlage 1). Eine Übersicht über alle im Fach Chemie angebotenen Module und die jeweiligen Belegungsvorschriften für alle Studienvarianten (Modulübersicht) findet sich in Anlage 2 zu dieser Studienordnung. Zur Orientierung sind in Anlage 3 Modellstudienpläne für einzelne Studienvarianten zusammengestellt. Bei Studienvarianten, in denen es keine oder nur sehr wenige Vorschriften bzw. Empfehlungen für die Modulrei- henfolge gibt, wurde auf die Erstellung von Modellstudienplänen verzichtet. B Besondere Regelungen VII Studienvarianten Chemie kann in folgenden Varianten an der Universität Hildesheim studiert werden: Abs. Studienvariante LP Abkürzung VII. 1a 1. oder 2. Unterrichtsfach für die Haupt- bzw. Realschule (Studiengänge 57 CheUS GSKS / MNW) im Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozial- wissenschaften (Option Lehramt) 1b Bezugsfach mit Sachunterricht für die Grundschule (Studiengänge 36 CheUP GSKS / MNW) im Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozial- wissenschaften (Option Lehramt) 2a Hauptfach im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachli- 57 CheAH che Vertiefung (ohne Umweltsicherung) (Studiengänge MNW / GSKS) 2b Hauptfach im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachli- 57 CheAH-UWS
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil Abs. Studienvariante LP Abkürzung VII. che Vertiefung, Studienvariante Umweltsicherung (Studiengang MNW 3a Wahlpflichtfach im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene 21 CheAW fachliche Vertiefung (ohne Hauptfach Chemie / ohne Umweltsicherung) (Studiengänge MNW / GSKS) 3b Wahlpflichtfach im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene 15 CheAW-UWS fachliche Vertiefung, Studienvariante Umweltsicherung (ohne Hauptfach Chemie) (Studiengang MNW) 4a Ergänzungsfach im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene 15 CheAE fachliche Vertiefung (ohne Hauptfach Chemie / ohne Umweltsicherung) (Studiengänge MNW / GSKS) 4b Ergänzungsfach im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene 15 CheAE-UWS fachliche Vertiefung, Studienvariante Umweltsicherung (ohne Hauptfach Chemie) (Studiengang MNW) 5a Drittes Fach (im Umfang von Wahlpflicht- und Ergänzungsfach) im Pro- 36 CheAWE fessionalisierungsbereich „Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“ (ohne Hauptfach Chemie / ohne Umweltsicherung) (Studiengänge MNW / GSKS). 5b Drittes Fach (im Umfang von Wahlpflicht- und Ergänzungsfach) im Pro- 30 CheAWE-UWS fessionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung, Studienvariante Umweltsicherung (ohne Hauptfach Chemie) (Studien- gang MNW). Begleitfach in der Fachrichtung Erziehungswissenschaft des Bache- 27 CheBES 6 lor-Studiengangs „Erziehungs- und Sozialwissenschaften“ 7 Schlüsselkompetenz Chemie / Studium Generale 6 CheSK 8a 1. oder 2. Unterrichtsfach im Master-Studiengang Lehramt an Grund- 12 CheLGH und Hauptschulen, Schwerpunkt Hauptschule 8b 1. oder 2. Unterrichtsfach im Master-Studiengang Lehramt an Real- 14 CheLR schulen Begleitfach im Master-Studiengang Erziehungswissenschaft – ohne 14 CheERZ 1 9a Vorkenntnisse Begleitfach im Master-Studiengang Erziehungswissenschaft - Vertie- 14 CheERZ 2 9b fung der Studienvariante CheBES 1 Nachfolgend sind die Studienvarianten, in denen das Fach Chemie im Rahmen der im Abschnitt I angege- benen Studiengänge belegt werden kann, im Einzelnen beschrieben. VII.1a Lehramtsoption – Bachelor-Studium: 1. oder 2. Unterrichtsfach Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Bachelor-Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ bzw.„Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“ Abkürzung der Studienvariante: CheUS Aufbau und Umfang des Studiums Wird das Fach Chemie als erstes Fach gewählt, wird die Bachelor-Arbeit im Fach Chemie geschrie- ben; wird das Fach Chemie als zweites Fach gewählt, wird die Bachelor-Arbeit im anderen (Unter-
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil richts-)Fach geschrieben. Die für die Studienvariante CheUS vorgesehene Gestaltung des Professio- nalisierungsbereichs findet sich in den „Ergänzenden Regelungen für den Professionalisierungsbe- reich Erziehungs- und Sozialwissenschaften“. Der Umfang des Erstfaches beträgt 57 LP zzgl. 9 LP für die Bachelor-Arbeit, der Umfang des Zweitfaches beträgt 57 LP. Für eine spätere Berufstätigkeit an Haupt- und Realschulen sind im Rahmen der Gesamtstudienleis- tung Nachweise im Umfang von 6 LP über den erfolgreichen Besuch fachübergreifender Lehrverans- taltungen zu erbringen. Solche fachübergreifenden Lehrveranstaltungen werden in der Regel im Rahmen des Moduls „Spezielle Chemie“ (SPC) sowie in den Fachdidaktikmodulen (BM3, AM3) an- geboten. Die zu belegenden Module sind der Anlage 2, Spalte CheUS, (Modulübersicht), die Einzelheiten zu den Modulen dem Modulhandbuch (Anlage 1) zu entnehmen. Ein Modellstudienplan findet sich in An- lage 3a. Ziele des Studiums Die Studienvariante CheUS bereitet als erster Teil der konsekutiven Ausbildung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen auf schulische Berufstätigkeit im Schulstufenschwerpunkt Haupt- bzw. Realschule vor. Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist zudem der Abschluss Master of Education (M.Ed.) in einem einschlägigen Masterstudiengang. Die Studienvariante CheUS vermittelt den Studierenden die fachwissenschaftlichen und fachdidakti- schen Grundlagen, die für die Erteilung eines wissenschaftlich begründeten Chemieunterrichts erfor- derlich sind. Dazu gehören einerseits gute Kenntnisse in grundlegenden Teilgebieten der Chemie un- ter Berücksichtigung des Stoffes als Schulfach. Andererseits sind Kompetenzen hinsichtlich Planung, Durchführung, Bewertung und Analyse von Chemieunterricht relevant, die in der Studienvariante CheUS des Bachelor-Studiums sowie – aufbauend – im zugehörigen Studium des Master of Educati- on (M.Ed.) im Fach Chemie vermittelt werden. Im Einzelnen ergeben sich daraus folgende miteinander verzahnte Kompetenzen: - Die Studierenden vermögen am Ende ihres Studiums auf der Basis fundierter chemischer Kenn- tnisse Chemieunterricht inhaltlich adäquat zu konzipieren. - Darüber hinaus sind die Studierenden in der Lage, chemische Fragestellungen unter verschiede- nen Aspekten zu betrachten und zu beurteilen, die Anwendungsfelder der Chemie zu benennen und einzuordnen, chemische Modellbildung mit chemischen Phänomenen zu verknüpfen sowie das Fach Chemie und seine Stellung im gesellschaftspolitischen wie fachübergreifenden Zusam- menhang angemessen darzustellen und argumentativ zu vertreten. - Weiterhin besitzen die Studierenden die erforderlichen Kompetenzen, um geeignete chemische In- halte des Faches im Chemieunterricht selbst und auch in fachübergreifendem Unterricht sinnvoll und dem jeweiligen Unterrichtsziel angepasst einzusetzen und zielgruppengerecht zu vermitteln.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil VII.1b Lehramtsoption – Bachelor-Studium: Bezugsfach mit Sachunterricht (Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ bzw.„Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft Abkürzung der Studienvariante: CheUP Aufbau und Umfang des Studiums Die Studienvariante CheUP bereitet als erster Teil der konsekutiven Ausbildung für das Lehramt an Grund-, Haupt- bzw. Realschulen auf schulische Berufstätigkeit im Schulstufenschwerpunkt Grund- schule vor. Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist zudem der Ab- schluss Master of Education (M.Ed.) in einem einschlägigen Masterstudiengang. In dieser Studienva- riante CheUP wird das Fach „Chemie mit Sachunterricht“ studiert. „Chemie mit Sachunterricht“ kann nur als Zweitfach studiert werden. D.h. die Bachelor-Arbeit kann nicht im Fach „Chemie mit Sachunter- richt“ geschrieben werden. Ziele des Studiums Die Studienziele für die Studienvariante CheUP entsprechen denen der Studienvariante CheUS mit dem Unterschied, dass in ersterer eine Unterrichtstätigkeit in der Primarstufe angestrebt wird. Dieses Studienziel wird realisiert durch eine Kombination der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Ausbildung im Fach Chemie mit einer grundschuldidaktischen Ausbildung für das Schulfach Sachun- terricht. In der Studienvariante CheUP sind die in der Modulübersicht, Spalte CheUP,(Anlage 2) aufgeführten Module zu studieren, die mit den in der Studienordnung Sachunterricht vorgegebenen grundschuldi- daktischen Modulen zu ergänzen sind. Nähere Informationen zu den Modulen des Faches Chemie finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplane in Anlage 3b. VII.2a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Hauptfach (gilt nicht für die Studienvariante Umweltsicherung - s. dazu VII.2b) (Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ und „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) Abkürzung der Studienvariante: CheAH Aufbau und Umfang des Studiums In der Studienvariante CheAH wird das Fach Chemie im Umfang von 57 LP studiert. Wird die Bache- lor-Arbeit im Fach Chemie geschrieben, erhöht sich die Zahl der LP auf 66. Die Studienvariante CheAH wird den Studierenden besonders in Hinsicht auf eine spätere Berufstätig- keit in einem der zahlreichen Anwendungsbereiche der Chemie empfohlen. Wenn das erste Haupt- fach Chemie ist, sollten das weitere Hauptfach sowie das Wahlpflicht- und das Ergänzungsfach aus den Bereichen Biologie, Geographie, Informatik/Informationstechnologie, Mathematik, Physik, Tech- nik, Wirtschaft/BWL oder aus Politikwissenschaft, Geschichte oder Soziologie gewählt werden. Die Vorschriften bzgl. der Gestaltung des Professionalisierungsbereiches finden sich in den „Ergänzen- de(n) Regelungen für den Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil Grundsätzlich ist es möglich, das Fach Chemie in der Studienvariante CheAH als zweites Hauptfach auch mit anderen als den angegebenen Fächern zu kombinieren. In diesem Fall wird das Berufs- oder Studienziel über das erste Hauptfach definiert und liegt nicht primär im Bereich der Chemie und ihren Anwendungen. Die Studienvariante CheAH zeichnet sich durch seine hohe Flexibilität bei der Anpassung an die indi- viduellen Berufsvorstellungen der Studierenden aus. Grundsätzlich ist in den ersten Semestern auch ein Wechsel zwischen den Professionalisierungsbereichen möglich. Hier sollte aber in jedem Fall eine Studienberatung in Anspruch genommen werden.. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht, Spalte CheAH, (Anlage 2) zu entnehmen. Nähere Informationen zu den Modulen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in An- lage 3c. Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen ein breitgefächertes fachwissenschaftliches Grundwissen. Sie sind in der Lage, chemische Zusammenhänge im Kontext fachlicher, inter- bzw. transdisziplinärer und gesell- schaftlicher Fragestellungen zu diskutieren sowie unter Anleitung daraus Projekte zu entwickeln. VII.2b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Hauptfach (Studienvariante: Umweltsi- cherung) (Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) Abkürzung der Studienvariante: CheAH-UWS Hinweis: Das Studium nach der Studienvariante CheAH-UWS ist derzeit noch nicht möglich Aufbau und Umfang des Studiums In der Studienvariante CheAH-UWS wird das Fach Chemie im Umfang von 57 LP studiert. Wird die Bachelor-Arbeit im Fach Chemie geschrieben, erhöht sich die Zahl der LP auf 66. Für den Fall, dass in der Studienvariante „Umweltsicherung“ die Bachelorarbeit im Fach Chemie ge- schrieben wird, soll sie in engem Zusammenhang mit einem der Module VM 1 (SPC) oder VM 2 (ANC) stehen. Die Regelungen zu Struktur, Fächerkombinationen und Studienzielen der Studienvariante sind der Rahmenstudienordnung „Umweltsicherung“ zu entnehmen. Die im Fach Chemie in dieser Studienva- riante zu belegenden Module sind der Anlage 2, Spalte CheAH-UWS, (Modulübersicht) zu entneh- men. Die Modulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3d. Ziele des Studiums Die Studienvariante Umweltsicherung bereitet sowohl auf eine unmittelbar an das Bachelor-Studium anschließende Berufstätigkeit als auch auf ein einschlägiges Master-Studium vor. Sie vermittelt neben grundlegendem Fach- und Methodenwissen Querschnittskompetenzen, welche die Absolventinnen und Absolventen dieser Studienvariante dazu befähigen, Aufgaben z. B. im Bereich Umweltanalytik,
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil Naturschutz, Umweltschutz oder Umwelterziehung wahrzunehmen. Durch die Wahl des Wahlpflichtfa- ches und des Ergänzungsfaches sowie durch die Ausrichtung des Praktikums kann der Studienverlauf an persönliche Berufs- oder Studienwünsche angepasst werden. VII.3a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Wahlpflichtfach ohne Hauptfach Chemie (gilt nicht für die Studienvariante Umweltsicherung - s. dazu VII.3b) (Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ und „Mathematik, Naturwissen- schaften und Wirtschaft“) Abkürzung der Studienvariante: CheAW Aufbau und Umfang des Studiums Das Fach Chemie kann im Professionalisierungsbereich „Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“ als Wahlpflichtfach im Umfang von 21 LP belegt werden. Die zu belegenden Module sind in Anlage 2, Spalte CheAW, (Modulübersicht) aufgeführt. Die Modulbeschreibung findet sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3e. Wird Chemie in der Studienvariante Umweltsicherung als Wahlpflichtfach belegt, so sind die Module der Variante CheAW-UWS zu studieren. Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen fachwissenschaftliches Überblickswissen. Sie sind mit grundlegenden Me- thoden des Faches vertraut. Es können mehr oder weniger komplexe chemische Probleme bearbeitet werden. VII.3b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Wahlpflichtfach ohne Hauptfach Che- mie; Studienvariante Umweltsicherung (Bachelor-Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) Abkürzung der Studienvariante: CheAW-UWS Aufbau und Umfang des Studiums Das Fach Chemie kann in der definierten Studienvariante Umweltsicherung im Professionalisie- rungsbereich „Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“ als Wahlpflichtfach belegt werden. Die zu belegenden Module im Umfang von 15 LP sind der Modulübersicht, Spalte CheAW-UWS/CheAE- UWS, (Anlage 2) zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3f. Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen fachwissenschaftliches Überblickswissen. Sie sind mit grundlegenden Me- thoden des Faches vertraut. Es können mehr oder weniger komplexe chemische Probleme bearbeitet werden.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil VII.4a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Ergänzungsfach ohne Hauptfach Che- mie (gilt nicht für die Studienvariante Umweltsicherung - s. dazu VII.4b) (Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ und „Mathematik, Naturwissen- schaften und Wirtschaft“) Abkürzung der Studienvariante: CheAE Aufbau und Umfang des Studiums Im Professionalisierungsbereich „Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“ der polyvalenten Ba- chelor-Studiengänge kann das Fach Chemie auch als Ergänzungsfach studiert werden (CheAE). Die entsprechenden Module im Umfang von 15 LP sind in der Modulübersicht, Spalte CheAE, (Anlage 2) aufgeführt. Die Modulbeschreibung findet sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3g. Wird Chemie in der Studienvariante Umweltsicherung als Ergänzungsfach belegt, so sind die Module der Variante CheAE-UWS zu studieren. Ziele des Studiums Die Studierenden besitzen fachwissenschaftliches Grundwissen in ausgewählten Bereichen der Che- mie und sind mit grundlegenden Methoden des Faches vertraut. VII.4b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Ergänzungsfach ohne Hauptfach Che- mie, Studienvariante Umweltsicherung (Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) Abkürzung der Studienvariante: CheAE-UWS Aufbau und Umfang des Studiums Chemie kann als Ergänzungsfach im Studiengang Umweltsicherung gewählt werden. Der Studienum- fang beträgt 15 LP. Das Veranstaltungsangebot ist dazu geeignet, die Studienvariante CheAWE-UWS zu ergänzen bzw. zu vertiefen. Die zu belegenden Module sind in der Modulübersicht (Anlage 2), Spalte CheAE-UWS, genannt. Die Modulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3h. Ziele des Studiums Die Studierenden verfügen über ein vertieftes chemisches Wissen in den Bereichen der analytischen Chemie und lernen verschiedene Anwendungsbereiche der Chemie in Natur, Technik und alltag ken- nen. VII.5a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Drittes Fach (im Umfang von Wahl- pflicht- und Ergänzungsfach) ohne Hauptfach Chemie (gilt nicht für die Studienvariante Umweltsicherung - s. dazu. VII.5b) (Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ und „Mathematik, Naturwissen- schaften und Wirtschaft“) Abkürzung der Studienvariante: CheAWE
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil Aufbau und Umfang des Studiums Wird im Professionalisierungsbereich „Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“ das Fach Chemie nicht als Hauptfach belegt, so besteht die Möglichkeit, Chemie als ein drittes Fach (im Umfang von Wahl- und Ergänzungsfach) zu studieren. Die zu belegenden Module sind in der Modulübersicht (An- lage 2), Spalte CheAWE, aufgeführt. Die Modulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anla- ge 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3i. Wird Chemie in der Studienvariante Umweltsicherung als Wahlpflichtfach belegt, so sind die Module der Variante CheAWE-UWS zu studieren. Ziele des Studiums Es ergänzen sich Wahlfach und Ergänzungsfach zu einer relativ breit angelegten und gegenüber dem Wahlpflicht- und Ergänzungsfach erweiterten Studienvariante, so dass dadurch vertiefte Einsichten in die Chemie gewonnen werden können. VII.5b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Drittes Fach (im Umfang von Wahl- pflicht- und Ergänzungsfach) ohne Hauptfach Chemie Definierte Studienvariante Um- weltsicherung) (Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) Abkürzung der Studienvariante: CheAWE-UWS Aufbau und Umfang des Studiums Wird im Professionalisierungsbereich „Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“ (Umweltsicherung) das Fach Chemie nicht als Hauptfach belegt, so besteht die Möglichkeit, Chemie sowohl als Wahl- pflichtfach als auch zugleich als Ergänzungsfach zu studieren. Die zu belegenden Module sind in der Modulübersicht (Anlage 2), Spalte CheAWE-UWS, genannt. Die Modulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3j. Ziele des Studiums Es ergänzen sich Wahlfach und Ergänzungsfach zu einer relativ breit angelegten Studienvariante, so dass dadurch vertiefte Einsichten in chemische Aspekte des Studienganges „Umweltsicherung“ ge- wonnen werden können. VII.6 Fachrichtung Erziehungswissenschaft: Begleitfach („Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften“) Abkürzung der Studienvariante: CheBES Aufbau und Umfang des Studiums Die Studienvariante CheBES „Chemie und ihre Vermittlung (außerschulischer Bereich)“ bereitet auf eine schwerpunktmäßig vermittelnde berufliche Tätigkeit in betrieblichen Zusammenhängen oder in der Weiterbildung vor).
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil Im Rahmen der Fachrichtung Erziehungswissenschaft des Bachelor-Studienganges Erziehungs- und Sozialwissenschaften kann das Fach Chemie als Begleitfach im Umfang von 27 Leistungspunkten studiert werden. Die Studierenden können im Masterstudium diese Studienvariante durch die studien- variante CheERZ 2 vertiefen. Die zu belegenden Module sind in der Modulübersicht (Anlage 2) aufgeführt. Die Modulbeschreibun- gen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in den Anlage 3k (CheBES). Ziele des Studiums Im Hinblick auf die in der Rahmenstudienordnung für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft defi- nierten Studienziele bietet das Begleitfach die Möglichkeit, sich exemplarisch mit einem Fachgebiet zu beschäftigen, das später Gegenstand der beruflichen Tätigkeit sein soll. VII.7 Schlüsselkompetenz Chemie / Studium generale Abkürzung der Studienvariante: CheSK Aufbau und Umfang des Studiums Studierende, die im Rahmen eines Bachelor-Studiums (z. B. GSKS / MNW, BES) Lehrveranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen belegen müssen, können hierfür ausgewählte (Teil-)Module des Faches Chemie belegen. Die Auswahlmöglichkeiten sind in der Modulübersicht (Anlage 2) ange- geben. Die Modul-/Teilmodulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1). In allen Lehrveranstaltungen, die in CheSK belegt werden, ist ein Leistungsnachweis (Hausarbeit im Umfang von 7-12 Seiten oder eine äquivalente Prüfungsleistung) zu erbringen. Prüfungsmöglichkeiten und -modalitäten sind vor Besuch der jeweiligen Veranstaltung mit dem oder der zuständigen Lehren- den abzusprechen. Ziele des Studiums Das Angebot CheSK vermittelt Überblickswissen und methodische Grundkompetenzen in der Chemie. VII.8a Lehramtsoption – Master-Studium: Schwerpunkt Hauptschule (Master-Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen) Abkürzung der Studienvariante: CheLGH Aufbau und Umfang des Studiums Das Fach Chemie wird im Master-Studiengang „Lehramt an Grund- und Hauptschulen“ als erstes oder zweites Unterrichtsfach im Umfang von 12 LP (einschließlich 4 LP für das Fachpraktikum) studiert. Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2), Spalte CheLGH, zu entnehmen. Die Mo- dulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3l. Das Studium umfasst - ein Modul (FDC III H) mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 AP,
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil - das Modul Fachpraktikum Hauptschule (FPC H) im Unterrichtsfach Chemie im Umfang von 4 AP. Dabei werden Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, um an Hauptschulen einen qualifizierten Che- mie-Unterricht erteilen zu können. Die Schwerpunktsetzung für „Hauptschule“ sollte im Rahmen der Wahlpflichtveranstaltungen bei FDC III H und beim Fachpraktikum Hauptschule (FPC H) vorgenom- men werden. Die Reihenfolge der Absolvierung der Lehrveranstaltungen ist freigestellt, so dass sich der Studienver- lauf individuellen Bedürfnissen und den Anforderungen des zweiten Unterrichtsfaches anpassen lässt. Ziele des Studiums Die Studierenden sind in der Lage, das Fach Chemie in der für den Unterricht in der Hauptschule er- forderlichen fachlichen Breite wissenschaftlich fundiert darzustellen und didaktisch adäquat aufzube- reiten. VII.8b Lehramtsoption – Master-Studium: Schwerpunkt Realschule (Master-Studiengang Lehramt an Realschulen) Abkürzung der Studienvariante: CheLR Aufbau und Umfang des Studiums Das Fach Chemie wird im Master-Studiengang „Lehramt an Realschulen“ als erstes oder zweites Un- terrichtsfach im Umfang von 14 LP (einschließlich 4 LP für das Fachpraktikum) studiert. Die zu bele- genden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2), Spalte CheLR, zu entnehmen. Die Modulbe- schreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3m. Das Studium umfasst - ein Modul (FDC III R) mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen im Um- fang von 10 AP, - das Modul Fachpraktikum Realschule (FPC R) im Unterrichtsfach Chemie im Umfang von 4 AP. Dabei werden Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, um an Realschulen einen qualifizierten Chemie- Unterricht erteilen zu können. Die Schwerpunktsetzung für „Realschule“ sollte im Rahmen der Wahl- pflichtveranstaltungen bei FDC III R und beim Fachpraktikum Realschule (FPC R) vorgenommen wer- den. Die Reihenfolge der Absolvierung der Lehrveranstaltungen ist freigestellt, so dass sich der Studienver- lauf individuellen Bedürfnissen und den Anforderungen des zweiten Unterrichtsfaches anpassen lässt. Ziele des Studiums Die Studierenden sind in der Lage, das Fach Chemie in der für den Unterricht in der Realschule erfor- derlichen fachlichen Breite wissenschaftlich fundiert darzustellen und didaktisch adäquat aufzuberei- ten.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil VII.9 Master-Studiengang Erziehungswissenschaft: Begleitfach Abkürzung der Studienvariante: CheERZ 1, CheERZ 2 Aufbau und Umfang des Studiums Wird im Masterstudium das Begleitfach Chemie belegt, so sind Module im Umfang von 14 LP im ersten Stu- dienjahr zu belegen. Die inhaltliche Ausgestaltung des Begleitfaches im Masterstudium richtet sich danach, ob bereits im Bachelorstudium Lehrveranstaltungen in der Chemie erbracht wurden. Die zu belegenden Mo- dule sind der Modulübersicht (Anlage 2), Spalte CheERZ 1 sowie CheERZ 2, zu entnehmen. Die Modulbe- schreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), zwei Modellstudienpläne in der Anlage 3n (CheERZ 1) sowie Anlage 3o (CheERZ 2). Ziele des Studiums In den verschiedenen Studienvarianten haben die Studierenden in Abhängigkeit ihrer jeweiligen Vorkenn- tnisse die Möglichkeit, ihre fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und methodischen Kompetenzen zu verbreitern oder zu vertiefen bzw. grundlegende chemiewissenschaftliche Kompetenz zu erwerben. C Schlussbestimmungen und Übergangsregelungen VIII Übergangsregelungen Abweichend von Abschnitt IX Satz 2 können Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2007/2008 aufge- nommen haben, auf Wunsch nach dieser Studienordnung studieren, sofern die für sie geltende Prüfungs- ordnung dies ermöglicht. Der Wechsel ist dem Prüfungsamt schriftlich anzuzeigen. Ein erneuter Wechsel zur vorherigen Studienordnung ist dann nicht mehr möglich. IX In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Universität Hildesheim mit Wirkung zum 01.10.2007 am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft. Sie gilt erstmals für die Studierenden, die zum WS 2009/2010 ihr Studium aufgenommen haben.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil Im Modulhandbuch verwendete Abkürzungen: LP Leistungspunkt, 1 LP ≡ 30 Stunden Arbeitsaufwand (Workload) V Vorlesung S Seminar LÜ Laborübung Ü theoretische Übungen S/E Seminar mit chemischen Experimentierübungen LÜ/S Laborübung mit begleitendem Seminar LV Lehrveranstaltung SWS Semesterwochenstunde BM Basismodul AM Aufbaumodul TM Teilmodul MM Mastermodul GSKS Bachelor-Studiengang Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften MNW Bachelor-Studiengang Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft BES Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Fachrichtung Erziehungswissenschaft LGH Master-Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen LR Master-Studiengang Lehramt an Realschulen ERZ Master-Studiengang Erziehungswissenschaft
Studienordnung Chemie, Anlage 1 : Modulhandbuch Basismodul (BM) 1: Allgemeine und anorganische Chemie I (AC I) Modulnummer: 3335 Modulleitung: Prof. Dr. Verena Pietzner Kompetenz- und Lernziele: Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus den Bereichen der theoretischen und der experimentellen Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie einschließlich des chemischen Rechnens. Außerdem verfügen sie über Kenntnisse der Sicherheits- und Entsorgungs- bestimmungen und Maßnahmen zur Unfallverhütung und können sie bei chemischen Experimenten anwenden. Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: siehe Tabelle in Anlage 2 Teilmodule, TM 1 Allgemeine und Anorganische Chemie I (V) 3 LP Lehr- und Lernformen: TM 2 Allgemeine und Anorganische Chemie I (Ü) 2 LP TM 3 Allgemeine und Anorganische Chemie I (LÜ/S) 3 LP Lehrinhalte: TM 1 und TM 2: z.B.: Atomaufbau, Radioaktivität, Aufbau des Perioden- systems, Stoffe und ihre Eigenschaften, Atom- und Bindungsmodelle, Lösungen, Stoffmengenbegriff, Säure-Base-Systeme, pH-Wert Be- stimmung, chemische Reaktion, Reaktionsenthalpie, Redoxreak- tionen, Chemie und Vorkommen einzelner Hauptgruppen(elemente), Stöchiometrie TM 3: z.B.: Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen, Maßnahmen der Unfallverhütung, grundlegende anorganisch-chemische Reaktionen, Konzentrationsangaben von Lösungen, Säure-Base-Theorien, Titratio- nen, Massenwirkungsgesetz und seine Anwendungen, Nernstsche Gleichung, ausgewählte qualitative Nachweise, qualitative Analyse wässriger Lösungen Teilnahmevoraussetzung: Keine Leistungspunkte (LP): 8 Workload: 7 SWS (TM 1: 2 SWS; TM 2: 2 SWS; TM 3: 3 SWS) 240 h, (78,75 h Kontaktstunden, 161,25 h Selbststudium) Dauer in Semestern: 1 Semester Häufigkeit des Angebots: jedes Wintersemester Prüfungsleistungen (Art, Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder Mündliche Prüfung (25 Minuten) Umfang): Modulnote Ergibt sich aus der Modulprüfung Besondere Studienleis- TM 1 und 2: Übungshausaufgaben tungen TM 3: Versuchsprotokolle und Kurzvortrag Zuständiger Prüfungsaus- Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 schuss: Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW/GSKS: Prüfungs- ausschuss für den Studiengang MNW CheBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften CheERZ 1, CheERZ 2: Prüfungsausschuss ERZ
Studienordnung Chemie, Anlage 1 : Modulhandbuch Basismodul (BM) 2: Physikalische Chemie I (PC I) Modulnummer: 3343 Modulleitung: Prof. Dr. Verena Pietzner Kompetenz- und Lernziele: Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus den Bereichen der theoretischen und der experimentellen Grundlagen der Physikalischen Chemie Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: siehe Tabelle in Anlage 2 Teilmodule, TM 1 Physikalische Chemie I (V) 3 LP Lehr- und Lernformen: TM 2 Physikalische Chemie I (Ü) 2 LP TM 3 Physikalische Chemie I (LÜ) 3 LP Lehrinhalte: TM 1 und TM 2: Inhalte der Thermodynamik und Kinetik, z.B. Zustands- formen der Materie, ideale und reale Gase, die Hauptsätze der Ther- modynamik, innere Energie, Enthalpie, Heß’scher Satz, Entropie, freie Energie und freie Enthalpie, das chemische Potential, Reaktionsge- schwindigkeit, Reaktionsordnung, Bestimmung der Reaktionsordnung einer chemischen Elementarreaktion TM 3: z.B.: Versuche zur elementaren Thermodynamik und zur Kinetik: An- wendungen des ersten Hauptsatzes, Arbeit verrichtende Systeme, en- dotherme Reaktionen, Reaktionen verschiedener Reaktions- ordnungen, Bestimmung der Reaktionsordnung einer chemischen Elementarreaktion, kinetische Auswerteverfahren Teilnahmevoraussetzung: Keine Leistungspunkte (LP): 8 Workload: 6 SWS (TM 1: 2 SWS, TM 2: 1 SWS; TM 3: 3 SWS), 240 h, (67,5 h Kontaktstunden, 172,5 h Selbststudium) Dauer in Semestern: 1 Häufigkeit des Angebots: jedes Wintersemester Prüfungsleistungen Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) oder Mündliche Prüfung (30 Minuten) (Art, Umfang): Modulnote Ergibt sich aus der Modulprüfung. Vergabe der Leistungs- Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen der Leistungsbewertun- punkte gen Besondere TM 1 und 2: Übungshausaufgaben Studienleistungen: TM 3: Versuchsprotokolle und Kurzvortrag Zuständiger Prüfungsaus- Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 schuss: Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW / GSKS: Prü- fungsausschuss für den Studiengang MNW CheBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften CheERZ 1, CheERZ 2: Prüfungsausschuss ERZ
Studienordnung Chemie, Anlage 1 : Modulhandbuch Basismodul (BM) 3: Wissenstransfer Chemie I (FDC I) Modulnummer: Modulleitung: Prof. Dr. Verena Pietzner Kompetenz- und Lernziele: Die Studierenden verfügen über die Kompetenz, theoriegeleitet didaktische und methodische Konzepte des Chemieunterrichts zu rezipieren, zu reflektie- ren und auf die Unterrichtspraxis zu beziehen. Sie besitzen grundlegende Kenntnisse aus den Bereichen der wissenschaft- lichen Chemiedidaktik sowie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten über Inhalte und Funktion chemischer Vermittlungsexperimente im Unterricht von Grund-, Haupt- und Realschule. Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: siehe Tabelle in Anlage 2 Teilmodule, TM 1 Fachdidaktik Chemie, Teil 1 (S) 3 LP Lehr- und Lernformen: TM 2 Chemische Vermittlungsexperimente, Teil 1 (S/LÜ) 3 LP TM 3 Chemische Vermittlungsexperimente im SU (S/LÜ) 3 LP Lehrinhalte: TM 1: Allgemeine Grundlagen der Fachdidaktik Chemie. Themenbereiche können z.B. sein: Ziele des CU, Unterrichtskonzeptionen, Alltagsbezug und Alltagsorientierung, Medien und Medienauswahl, Bildungsstan- dards, PISA und TIMMS, Fachsprache, Problemlösen, Stellung des Experiments im Chemieunterricht, Schülervorstellungen, didaktische Rekonstruktion, Elementarisierung, Chemie in der Grundschule TM 2: z.B.: fachgerechte Durchführung ausgewählter Vermittlungsexperi- mente und deren inhaltliche Auswertung sowie didaktische und me- thodische Reflexion über ihre Einbettung in den Chemieunterricht. TM 3: fachgerechte Durchführung ausgewählter Vermittlungsexperimente und deren inhaltliche Auswertung sowie didaktische und methodische Reflexion über ihre Einbettung den Sachunterricht. Teilnahmevoraussetzung: Abgeschlossenes Modul BM 1 Leistungspunkte (LP): 6 (CheUS: TM 1, TM 2; CheP: TM 1, TM 3) Workload: 4 SWS (TM 1: 2 SWS, TM 2: 2 SWS (S), TM 3; 2 SWS), 180 h, (45 h Kontaktstunden, 135 h Selbststudium) Dauer in Semestern: 1 Semester Häufigkeit des Angebots: jedes Wintersemester Prüfungsleistungen TM 1: Referat mit Ausarbeitung (ca. 7 Seiten) (Art, Umfang): TM 2, TM 3: Experimentalvortrag mit Ausarbeitung (ca. 7 Seiten) Modulnote Mit LP gewichteter Mittelwert aus den Teilmodulnoten Vergabe der Leistungs- Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen der Leistungsbewertun- punkte gen Besondere TM 1: Methodische Ausgestaltung einer Seminarsitzung Studienleistungen: TM 2, TM 3: Versuchsprotokolle Zuständiger Prüfungsaus- Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 schuss: Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW/GSKS: Prüfungs- ausschuss für den Studiengang MNW CheBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften CheERZ 1, CheERZ 2: Prüfungsausschuss ERZ
Studienordnung Chemie, Anlage 1 : Modulhandbuch Basismodul (BM) 4: Organische Chemie I (OC I) Modulnummer: Modulleitung: Prof. Dr. Verena Pietzner Kompetenz- und Lernziele: Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus den Bereichen der theoretischen und der experimentellen Grundlagen der Organischen Chemie Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: siehe Tabelle in Anlage 2 Teilmodule, TM 1 Organische Chemie I (V) 3 LP Lehr- und Lernformen: TM 2 Organische Chemie I (Ü) 2 LP TM 3 Organische Chemie I (LÜ) 3 LP Lehrinhalte: TM 1 und TM 2: z.B. folgende Themen: Struktur und Bindung organischer Moleküle, Alkane, Alkene, Alkine, Konjugation, delokalisierte π- Systeme, Aromaten, Stereochemie, Halogenalkane, Carbonsäuren, Alkanole, Ester, Ether, Alkanone, Amine, Kohlenhydrate, Fette, Reak- tionen der Benzolderivate, grundlegende Reaktionsmechanismen wie z.B.: nucleophile und elektrophile Substitution, Addition, Konden- sation, Eliminierung, Radikalreaktionen, Veresterung/Verseifung TM 3: Die Laborübung vermittelt nach einer Sicherheitsbelehrung experimen- telle Techniken zur Herstellung, Reinigung und Charakterisierung von Verbindungen ausgewählter Stoffklassen. Es werden Experimente aus verschiedenen Bereichen der Chemie durchgeführt. Im Vordergrund stehen Eigenschaften und typische Reaktionen der verschiedenen Stoffklassen sowie wichtige analytische und präparative Verfahren. Während der Laborübung findet ein Begleitseminar statt, in welchem die Grundkenntnisse in Organischer Chemie anhand von Übungsauf- gaben sowie Kurzvorträgen vervollständigt werden. Teilnahmevoraussetzung: Abgeschlossenes Modul BM 1 Leistungspunkte (LP): 8 Workload: 6 SWS (TM 1: 2 SWS, TM 2: 1 SWS; TM 3: 3 SWS), 240 h, (67,5 h Kontaktstunden, 172,5 h Selbststudium) Dauer in Semestern: 1 Häufigkeit des Angebots: jedes Wintersemester Prüfungsleistungen Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) oder Mündliche Prüfung (30 Minuten) (Art, Umfang): Modulnote Ergibt sich aus der Modulprüfung. Vergabe der Leistungs- Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen der Leistungsbewertun- punkte gen Besondere TM 1 und 2: Übungshausaufgaben Studienleistungen: TM 3: Versuchsprotokolle und Kurzvortrag Zuständiger Prüfungsaus- Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 schuss: Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW/GSKS: Prüfungs- ausschuss für den Studiengang MNW CheBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften CheERZ 1, CheERZ 2: Prüfungsausschuss ERZ
Studienordnung Chemie, Anlage 1 : Modulhandbuch Aufbaumodul (AM) 1: Allgemeine und Anorganische Chemie II Modulnummer: Modulleitung: Prof. Dr. Verena Pietzner Kompetenz- und Lernziele: Die Studierenden verfügen über erweiterte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fer- tigkeiten aus den Bereichen der theoretischen und der experimentellen Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Behandlung der anorganischen Stoffchemie Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: siehe Tabelle in Anlage 2 Teilmodule, TM 1 Allgemeine und Anorganische Chemie II (V) 3 LP Lehr- und Lernformen: TM 2 Allgemeine und Anorganische Chemie II (LÜ) 3 LP Lehrinhalte: TM 1: z.B.: Orbitalmodell, Komplexchemie, Ligandenfeldtheorie, Chemie und Vorkommen ausgewählter Haupt- und Nebengruppenelemente TM 3: z.B.: Komplexbildungsreaktionen, Redoxreaktionen, Fällungs- reaktionen, quantitative Analysen mit Hilfe grundlegender Verfahren, rechnerische Anwendungen des Massenwirkungsgesetzes. Teilnahmevoraussetzung: Abgeschlossenes Modul BM 1 Leistungspunkte (LP): 6 Workload: 5 SWS (TM 1: 2 SWS; TM 2: 3 SWS) 180 h, (56,25 h Kontaktstunden, 123,75 h Selbststudium) Dauer in Semestern: 1 Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester Prüfungsleistungen Modulprüfung: (Art, Umfang): Klausur (90 Minuten) oder Mündliche Prüfung (30 Minuten) Modulnote Ergibt sich aus der Modulprüfung. Vergabe der Leistungs- Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen der Leistungsbewertun- punkte gen Besondere TM 1: Übungshausaufgaben Studienleistungen: TM 2: Versuchsprotokolle und Kurzvortrag Zuständiger Prüfungsaus- Je nach Studienvariante gem. Anlage 2 schuss: Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW/GSKS: Prüfungs- ausschuss für den Studiengang MNW CheBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften CheERZ 1, CheERZ 2: Prüfungsausschuss ERZ Aufbaumodul (AM) 2: Physikalische Chemie II Modulnummer: Modulleitung: Prof. Dr. Verena Pietzner Kompetenz- und Lernziele: Die Studierenden verfügen über erweiterte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus den Bereichen der theoretischen und der experimentellen Grundlagen der Physikalischen Chemie Verwendbarkeit: siehe Tabelle in Anlage 2 Belegungsvorschriften: siehe Tabelle in Anlage 2 Teilmodule, TM 1 Physikalische Chemie II (V) 3 LP
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