Studienordnung für das Fach Chemie - Fachbereich IV

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Studienordnung für das Fach Chemie - Fachbereich IV
Fachbereich IV:
Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Informatik

                Studienordnung
              für das Fach Chemie

                 Neugestaltung durch Prof. Dr. Verena Pietzner

                Auf der Grundlage der vom Fachbereichsrat
des Fachbereichs IV – Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Informatik
                     der Stiftung Universität Hildesheim
  am nn.nn.2009 beschlossenen Ordnung redaktionell überarbeitete Fassung
                               Stand: 09.09.2009
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

INHALT

A       Allgemeine Regelungen
I       Zweck der Studienordnung ................................................................................................................... 4

II      Lehrveranstaltungsformen .................................................................................................................... 4

III     Prüfungsleistungen / Studienleistungen / Vergabe von Leistungs-
        punkten im Fach Chemie ....................................................................................................................... 5

IV      Auslandsaufenthalt ................................................................................................................................ 6

V       Studienberatung ..................................................................................................................................... 6

VI      Modulhandbuch / Modulübersicht / Modellstudienpläne ................................................................... 7

B       Besondere Regelungen
VII     Übersicht der Studienvarianten ............................................................................................................ 7

VII.1a Lehramtsoption – Bachelor-Studium: 1. oder 2. Unterrichtsfach
       (Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Bachelor-Studiengänge
       „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ bzw.
       „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft .................................................................................. 8

VII.1b Lehramtsoption – Bachelor-Studium: Bezugsfach mit Sachunterricht
       (Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Bachelor-Studiengänge
       „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ bzw.
       „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft .................................................................................. 9

VII.2a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Hauptfach
       (Bachelor-Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“
       und „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“)
       ohne Studienvariante Umweltsicherung .................................................................................................10

VII.2b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Hauptfach
       Definierte Studienvariante Umweltsicherung
       (Bachelor-Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) .......................................11

VII.3a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung:
       Wahlpflichtfach ohne Hauptfach Chemie
       (Bachelor-Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“
       und „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“)
       ohne Studienvariante Umweltsicherung .................................................................................................12

VII.3b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung:
       Wahlpflichtfach ohne Hauptfach Chemie
       Definierte Studienvariante Umweltsicherung
       (Bachelor-Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) .......................................12

VII.4a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung:
       Ergänzungsfach ohne Hauptfach Chemie
       (Bachelor-Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“
       und „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“)
       ohne Studienvariante Umweltsicherung .................................................................................................13

VII.4b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung:
       Ergänzungsfach ohne Hauptfach Chemie
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

        Definierte Studienvariante Umweltsicherung
        (Bachelor-Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) .......................................13

VII.5a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung:
       Drittes Fach (im Umfang von Wahlpflicht- und Ergänzungsfach)
       ohne Hauptfach Chemie
       (Bachelor-Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“
       und „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“)
       ohne Studienvariante Umweltsicherung .................................................................................................14

VII.5b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung:
       Drittes Fach (im Umfang von Wahlpflicht- und Ergänzungsfach)
       ohne Hauptfach Chemie
       Definierte Studienvariante Umweltsicherung
       (Bachelor-Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“) .......................................14

VII.6 Fachrichtung Erziehungswissenschaft: Begleitfach
       (Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften) ..........................................................15

VII.7 Schlüsselkompetenz Chemie / Studium generale ............................................................................15

VII.8a Lehramtsoption – Master-Studium: Schwerpunkt Hauptschule
       (Master-Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen) ...............................................................16

VII.8b Lehramtsoption – Master-Studium: Schwerpunkt Realschule
       (Master-Studiengang Lehramt an Realschulen) ....................................................................................16

VII.9 Master-Studiengang Erziehungswissenschaft: Begleitfach ...........................................................17

C       Übergangsregelungen und Schlussbestimmung

VIII    Übergangsregelungen .........................................................................................................................18

IX      In-Kraft-Treten.......................................................................................................................................18

Anlage 1: Modulhandbuch .............................................................................................................................19

Anlage 2: Modulübersicht ..............................................................................................................................46

Anlage 3: Modellstudienpläne .......................................................................................................................54
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

A       Allgemeine Regelungen

Auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fas-
sung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), geändert mit Art. 3 des Gesetzes vom 13. September 2007
(Nds. GVBl. S. 444) hat die Universität Hildesheim, Fachbereich III – Informations- und Kommunikationswis-
senschaften, gemäß §§ 44 Absatz 1 Satz 2, 41 Absatz 2 Satz 2 und § 44 Abs. 1 S. 3 NHG die folgende Stu-
dienordnung für das Fach Chemie beschlossen.

I       Zweck der Studienordnung
Die Studienordnung für das Fach Chemie enthält die Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium im
Fach Chemie im Sinne der Prüfungsordnungen der Bachelor-Studiengänge
-    „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ (in der Fassung vom [Verkündungsdatum])
-    „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“ (in der Fassung vom [Verkündungsdatum])
-    „Erziehungs- und Sozialwissenschaften“, Fachrichtung Erziehungswissenschaft
     (in der Fassung vom [Verkündungsdatum])
sowie der Master-Studiengänge
-    „Lehramt für Grund- und Hauptschulen“ (in der Fassung vom [Verkündungsdatum])
-    „Lehramt für Realschulen“ (in der Fassung vom [Verkündungsdatum])
-    „Erziehungswissenschaft“ (in der Fassung vom [Verkündungsdatum])

Die Studienordnung legt – in Verbindung mit den jeweiligen Prüfungsordnungen – den Inhalt und den Aufbau
des Studiums fest und dient als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die
Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots.

II      Lehrveranstaltungsformen
Die einzelnen Module bestehen in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen. Die Lehrveranstaltungsty-
pen sind im Modulhandbuch in Anlage 1 genannt. In den Lehrveranstaltungen wird regelmäßige aktive Teil-
nahme vorausgesetzt, die Vor- und Nachbereitungsaufgaben einschließt.

Im Fach Chemie werden folgende Lehrveranstaltungstypen oder Kombinationen aus diesen angeboten:

-    Vorlesung (V) besteht im Wesentlichen aus einem Vortrag (evtl. einschließlich Diskussionsanteilen mit
     dem Auditorium) des bzw. der Lehrenden. Eine Vorlesung kann einen Übungsteil enthalten, in dem die
     Studierenden die Inhalte der Vorlesung anhand von Übungsaufgaben unter Anleitung nachvollziehen.

-    Seminar (S) ist eine Lehrveranstaltung mit aktiver Beteiligung unterschiedlicher Art der Studierenden:
     Unterrichtsgespräch / Diskussion zu einem speziellen Thema.

-    Übung (Ü) als fachpraktische Lehrveranstaltung dient insbesondere dem Erwerb von Methodenkompe-
     tenz.

-    Laborübung (LÜ) ist eine fachpraktische Lehrveranstaltung im Labor, insbesondere zur angeleiteten
     Durchführung von chemischen Experimenten.

-    Schulisches Fachpraktikum: Konkreter Unterricht wird unter Anleitung von Lehrer/in und Dozent/in in
     einer Schule erteilt.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

-     Exkursion ist eine Veranstaltung außerhalb der Hochschule: Beispielsweise Besichtigung eines Industrie-
      betriebes, einer Schule, eines Museums, einer Fundstätte, einer geologisch-mineralogisch interessanten
      Region usw.

Exkursionen in den einzelnen Studienvarianten

Die Anzahl der zu absolvierenden Exkursionstage ist abhängig vom Umfang der Studienvariante.

57 LP:         3 Exkursionstage

30 – 36 LP: 2 Exkursionstage

< 30 LP:       1 Exkursionstag

Die Exkursionen stehen in inhaltlicher Verbindung zu wechselnden Lehrveranstaltungen. Zu jeder Exkursion
muss ein Protokoll oder Ähnliches von ca. 1 - 2 Seiten geschrieben werden. Die Workload ist auf die Vor-
bzw. Nachbereitungszeit der zugehörigen Lehrveranstaltung anzurechnen.

III      Prüfungsleistungen, Studienleistungen und Vergabe der Leistungspunkte im Fach Chemie

In jedem Modul ist mindestens eine Prüfungsleistung zu erbringen. Diese kann sich als Modulprüfung auf
alle im Rahmen des Moduls belegten Lehrveranstaltungen beziehen.

Bei mehreren, an verschiedene Veranstaltungen gebundenen Prüfungsleistungen handelt es sich um Modul-
teilprüfungen, auch als Teilmodulprüfungen bezeichnet. Die Modulnote errechnet sich als mit den Leistungs-
punkten (LP) gewichtetes arithmetisches Mittel der entsprechenden Teilnoten.

Ob für ein Modul eine Modulprüfung oder Modulteilprüfungen vorgesehen sind, ist dem Modulhandbuch zu
entnehmen.

Geforderte Studienleistungen, die über eine regelmäßige aktive Teilnahme hinausgehen, werden zu Beginn
der Veranstaltung von dem oder der Lehrenden bekanntgegeben. Abweichungen von den im Modulhand-
buch angegebenen Prüfungsleistungen und besonderen Studienleistungen sind möglich und werden eben-
falls zu Beginn der Veranstaltung von dem oder der Lehrenden bekanntgegeben.

Die Leistungspunkte werden für den mit der jeweiligen Studien- bzw. Prüfungsleistung verbundenen Arbeits-
aufwand vergeben (Kreditierung).

Die unterschiedliche Kreditierung der Veranstaltungsformen und z. T. einzelner Veranstaltungen ergibt sich
aus dem fachspezifisch variierenden Arbeitsaufwand sowie aus dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad
der jeweils vorgesehenen Prüfungsleistungen.

Als besondere Form des wissenschaftlich betreuten, angeleiteten Selbststudiums gehören Laborübungen
(LÜ) und Übungen (Ü) zum Studium der Chemie. Diese finden zum Teil semesterbegleitend, zum Teil wäh-
rend der vorlesungsfreien Zeit statt.

Die jeweils für das Präsenzstudium (Kontaktzeit ≡ K), den Aufwand für Vor- und Nachbereitung (V+N,
Selbststudium) sowie für die Prüfungsvorbereitung und die Prüfungsleistungen (PV) zugrunde gelegten Wer-
te des Workloads sind im Einzelnen den Modulbeschreibungen im Modulhandbuch (Anlage 1) zu entneh-
men.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

IV    Auslandsaufenthalt
Grundsätzlich wird allen Studierenden des Faches Chemie ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt empfoh-
len. Dabei kann es sich um ein oder mehrere Studiensemester an einer ausländischen Hochschule, um ein
berufsorientierendes oder forschungsbezogenes Auslandspraktikum oder um eine Kombination aus Studien-
und Praktikumsaufenthalt handeln. Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollen eine Fachstu-
dienberatung wahrnehmen, um insbesondere Anrechnungsfragen mit einem Fachvertreter bzw. einer Fach-
vertreterin vorab zu klären.

V     Studienberatung
Grundsätzlich wird nachdrücklich empfohlen, sich regelmäßig ab Beginn des Studiums von den zuständigen
Fachstudienberatungspersonen über eine optimale, den individuellen Wünschen entsprechende, Organisati-
on und Durchführung des Studiums persönlich beraten zu lassen!
Alle Lehrenden des Faches Chemie bieten Studienberatung zu ihren Lehrveranstaltungen an. Für die Bera-
tung zu lehrveranstaltungsunabhängigen fachbezogenen Fragen kann das Fach Chemie einen Fachstu-
dienberater oder eine Fachstudienberaterin benennen.
Den Studierenden wird empfohlen, mindestens zu Beginn des Studiums eine Fachstudienberatung im Hin-
blick auf eine sinnvolle Studienplanung in Anspruch zu nehmen.

VI    Modulübersichten, Modulhandbuch, Modellstudienpläne
Eine ausführliche Beschreibung aller Module liefert das Modulhandbuch (Anlage 1).
Eine Übersicht über alle im Fach Chemie angebotenen Module und die jeweiligen Belegungsvorschriften für
alle Studienvarianten (Modulübersicht) findet sich in Anlage 2 zu dieser Studienordnung.
Zur Orientierung sind in Anlage 3 Modellstudienpläne für einzelne Studienvarianten zusammengestellt. Bei
Studienvarianten, in denen es keine oder nur sehr wenige Vorschriften bzw. Empfehlungen für die Modulrei-
henfolge gibt, wurde auf die Erstellung von Modellstudienplänen verzichtet.

B     Besondere Regelungen
VII   Studienvarianten
Chemie kann in folgenden Varianten an der Universität Hildesheim studiert werden:

Abs. Studienvariante                                                                LP     Abkürzung
VII.

1a     1. oder 2. Unterrichtsfach für die Haupt- bzw. Realschule (Studiengänge       57    CheUS
       GSKS / MNW) im Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozial-
       wissenschaften (Option Lehramt)
1b     Bezugsfach mit Sachunterricht für die Grundschule (Studiengänge               36    CheUP
       GSKS / MNW) im Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozial-
       wissenschaften (Option Lehramt)

2a     Hauptfach im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachli-          57    CheAH
       che Vertiefung (ohne Umweltsicherung) (Studiengänge MNW / GSKS)
2b     Hauptfach im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachli-          57    CheAH-UWS
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

Abs. Studienvariante                                                             LP   Abkürzung
VII.
      che Vertiefung, Studienvariante Umweltsicherung (Studiengang MNW
3a    Wahlpflichtfach im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene         21   CheAW
      fachliche Vertiefung (ohne Hauptfach Chemie / ohne Umweltsicherung)
      (Studiengänge MNW / GSKS)
3b    Wahlpflichtfach im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene         15   CheAW-UWS
      fachliche Vertiefung, Studienvariante Umweltsicherung (ohne Hauptfach
      Chemie) (Studiengang MNW)
4a    Ergänzungsfach im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene          15   CheAE
      fachliche Vertiefung (ohne Hauptfach Chemie / ohne Umweltsicherung)
      (Studiengänge MNW / GSKS)
4b    Ergänzungsfach im Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene          15   CheAE-UWS
      fachliche Vertiefung, Studienvariante Umweltsicherung (ohne Hauptfach
      Chemie) (Studiengang MNW)
5a    Drittes Fach (im Umfang von Wahlpflicht- und Ergänzungsfach) im Pro-       36   CheAWE
      fessionalisierungsbereich „Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“
      (ohne Hauptfach Chemie / ohne Umweltsicherung)
      (Studiengänge MNW / GSKS).
5b    Drittes Fach (im Umfang von Wahlpflicht- und Ergänzungsfach) im Pro-       30   CheAWE-UWS
      fessionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung,
      Studienvariante Umweltsicherung (ohne Hauptfach Chemie) (Studien-
      gang MNW).

      Begleitfach in der Fachrichtung Erziehungswissenschaft des Bache-          27   CheBES
6
      lor-Studiengangs „Erziehungs- und Sozialwissenschaften“

7     Schlüsselkompetenz Chemie / Studium Generale                               6    CheSK

8a    1. oder 2. Unterrichtsfach im Master-Studiengang Lehramt an Grund-         12   CheLGH
      und Hauptschulen, Schwerpunkt Hauptschule
8b    1. oder 2. Unterrichtsfach im Master-Studiengang Lehramt an Real-          14   CheLR
      schulen

      Begleitfach im Master-Studiengang Erziehungswissenschaft – ohne            14   CheERZ 1
9a
      Vorkenntnisse
      Begleitfach im Master-Studiengang Erziehungswissenschaft - Vertie-         14   CheERZ 2
9b
      fung der Studienvariante CheBES 1

Nachfolgend sind die Studienvarianten, in denen das Fach Chemie im Rahmen der im Abschnitt I angege-
benen Studiengänge belegt werden kann, im Einzelnen beschrieben.

VII.1a Lehramtsoption – Bachelor-Studium: 1. oder 2. Unterrichtsfach
      Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Bachelor-Studiengänge
     „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ bzw.„Mathematik, Naturwissenschaften und
     Wirtschaft“

     Abkürzung der Studienvariante: CheUS

     Aufbau und Umfang des Studiums

     Wird das Fach Chemie als erstes Fach gewählt, wird die Bachelor-Arbeit im Fach Chemie geschrie-
     ben; wird das Fach Chemie als zweites Fach gewählt, wird die Bachelor-Arbeit im anderen (Unter-
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

richts-)Fach geschrieben. Die für die Studienvariante CheUS vorgesehene Gestaltung des Professio-
nalisierungsbereichs findet sich in den „Ergänzenden Regelungen für den Professionalisierungsbe-
reich Erziehungs- und Sozialwissenschaften“. Der Umfang des Erstfaches beträgt 57 LP zzgl. 9 LP für
die Bachelor-Arbeit, der Umfang des Zweitfaches beträgt 57 LP.

Für eine spätere Berufstätigkeit an Haupt- und Realschulen sind im Rahmen der Gesamtstudienleis-
tung Nachweise im Umfang von 6 LP über den erfolgreichen Besuch fachübergreifender Lehrverans-
taltungen zu erbringen. Solche fachübergreifenden Lehrveranstaltungen werden in der Regel im
Rahmen des Moduls „Spezielle Chemie“ (SPC) sowie in den Fachdidaktikmodulen (BM3, AM3) an-
geboten.

Die zu belegenden Module sind der Anlage 2, Spalte CheUS, (Modulübersicht), die Einzelheiten zu
den Modulen dem Modulhandbuch (Anlage 1) zu entnehmen. Ein Modellstudienplan findet sich in An-
lage 3a.

Ziele des Studiums

Die Studienvariante CheUS bereitet als erster Teil der konsekutiven Ausbildung für das Lehramt an
Grund-, Haupt- und Realschulen auf schulische Berufstätigkeit im Schulstufenschwerpunkt Haupt-
bzw. Realschule vor. Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist zudem
der Abschluss Master of Education (M.Ed.) in einem einschlägigen Masterstudiengang.

Die Studienvariante CheUS vermittelt den Studierenden die fachwissenschaftlichen und fachdidakti-
schen Grundlagen, die für die Erteilung eines wissenschaftlich begründeten Chemieunterrichts erfor-
derlich sind. Dazu gehören einerseits gute Kenntnisse in grundlegenden Teilgebieten der Chemie un-
ter Berücksichtigung des Stoffes als Schulfach. Andererseits sind Kompetenzen hinsichtlich Planung,
Durchführung, Bewertung und Analyse von Chemieunterricht relevant, die in der Studienvariante
CheUS des Bachelor-Studiums sowie – aufbauend – im zugehörigen Studium des Master of Educati-
on (M.Ed.) im Fach Chemie vermittelt werden.

Im Einzelnen ergeben sich daraus folgende miteinander verzahnte Kompetenzen:

-   Die Studierenden vermögen am Ende ihres Studiums auf der Basis fundierter chemischer Kenn-
    tnisse Chemieunterricht inhaltlich adäquat zu konzipieren.

-   Darüber hinaus sind die Studierenden in der Lage, chemische Fragestellungen unter verschiede-
    nen Aspekten zu betrachten und zu beurteilen, die Anwendungsfelder der Chemie zu benennen
    und einzuordnen, chemische Modellbildung mit chemischen Phänomenen zu verknüpfen sowie
    das Fach Chemie und seine Stellung im gesellschaftspolitischen wie fachübergreifenden Zusam-
    menhang angemessen darzustellen und argumentativ zu vertreten.

-   Weiterhin besitzen die Studierenden die erforderlichen Kompetenzen, um geeignete chemische In-
    halte des Faches im Chemieunterricht selbst und auch in fachübergreifendem Unterricht sinnvoll
    und dem jeweiligen Unterrichtsziel angepasst einzusetzen und zielgruppengerecht zu vermitteln.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

VII.1b Lehramtsoption – Bachelor-Studium: Bezugsfach mit Sachunterricht
     (Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Studiengänge „Geistes-,
     Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ bzw.„Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft

     Abkürzung der Studienvariante: CheUP

     Aufbau und Umfang des Studiums

     Die Studienvariante CheUP bereitet als erster Teil der konsekutiven Ausbildung für das Lehramt an
     Grund-, Haupt- bzw. Realschulen auf schulische Berufstätigkeit im Schulstufenschwerpunkt Grund-
     schule vor. Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist zudem der Ab-
     schluss Master of Education (M.Ed.) in einem einschlägigen Masterstudiengang. In dieser Studienva-
     riante CheUP wird das Fach „Chemie mit Sachunterricht“ studiert. „Chemie mit Sachunterricht“ kann
     nur als Zweitfach studiert werden. D.h. die Bachelor-Arbeit kann nicht im Fach „Chemie mit Sachunter-
     richt“ geschrieben werden.

     Ziele des Studiums

     Die Studienziele für die Studienvariante CheUP entsprechen denen der Studienvariante CheUS mit
     dem Unterschied, dass in ersterer eine Unterrichtstätigkeit in der Primarstufe angestrebt wird. Dieses
     Studienziel wird realisiert durch eine Kombination der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen
     Ausbildung im Fach Chemie mit einer grundschuldidaktischen Ausbildung für das Schulfach Sachun-
     terricht.

     In der Studienvariante CheUP sind die in der Modulübersicht, Spalte CheUP,(Anlage 2) aufgeführten
     Module zu studieren, die mit den in der Studienordnung Sachunterricht vorgegebenen grundschuldi-
     daktischen Modulen zu ergänzen sind. Nähere Informationen zu den Modulen des Faches Chemie
     finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplane in Anlage 3b.

VII.2a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Hauptfach
     (gilt nicht für die Studienvariante Umweltsicherung - s. dazu VII.2b)
     (Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“
     und „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“)

     Abkürzung der Studienvariante: CheAH

     Aufbau und Umfang des Studiums

     In der Studienvariante CheAH wird das Fach Chemie im Umfang von 57 LP studiert. Wird die Bache-
     lor-Arbeit im Fach Chemie geschrieben, erhöht sich die Zahl der LP auf 66.

     Die Studienvariante CheAH wird den Studierenden besonders in Hinsicht auf eine spätere Berufstätig-
     keit in einem der zahlreichen Anwendungsbereiche der Chemie empfohlen. Wenn das erste Haupt-
     fach Chemie ist, sollten das weitere Hauptfach sowie das Wahlpflicht- und das Ergänzungsfach aus
     den Bereichen Biologie, Geographie, Informatik/Informationstechnologie, Mathematik, Physik, Tech-
     nik, Wirtschaft/BWL oder aus Politikwissenschaft, Geschichte oder Soziologie gewählt werden. Die
     Vorschriften bzgl. der Gestaltung des Professionalisierungsbereiches finden sich in den „Ergänzen-
     de(n) Regelungen für den Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

     Grundsätzlich ist es möglich, das Fach Chemie in der Studienvariante CheAH als zweites Hauptfach
     auch mit anderen als den angegebenen Fächern zu kombinieren. In diesem Fall wird das Berufs- oder
     Studienziel über das erste Hauptfach definiert und liegt nicht primär im Bereich der Chemie und ihren
     Anwendungen.

     Die Studienvariante CheAH zeichnet sich durch seine hohe Flexibilität bei der Anpassung an die indi-
     viduellen Berufsvorstellungen der Studierenden aus. Grundsätzlich ist in den ersten Semestern auch
     ein Wechsel zwischen den Professionalisierungsbereichen möglich. Hier sollte aber in jedem Fall eine
     Studienberatung in Anspruch genommen werden..

     Die zu belegenden Module sind der Modulübersicht, Spalte CheAH, (Anlage 2) zu entnehmen. Nähere
     Informationen zu den Modulen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in An-
     lage 3c.

     Ziele des Studiums

     Die Studierenden besitzen ein breitgefächertes fachwissenschaftliches Grundwissen. Sie sind in der
     Lage, chemische Zusammenhänge im Kontext fachlicher, inter- bzw. transdisziplinärer und gesell-
     schaftlicher Fragestellungen zu diskutieren sowie unter Anleitung daraus Projekte zu entwickeln.

VII.2b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Hauptfach (Studienvariante: Umweltsi-
      cherung)
     (Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“)

     Abkürzung der Studienvariante: CheAH-UWS

     Hinweis: Das Studium nach der Studienvariante CheAH-UWS ist derzeit noch nicht möglich

     Aufbau und Umfang des Studiums

     In der Studienvariante CheAH-UWS wird das Fach Chemie im Umfang von 57 LP studiert. Wird die
     Bachelor-Arbeit im Fach Chemie geschrieben, erhöht sich die Zahl der LP auf 66.

     Für den Fall, dass in der Studienvariante „Umweltsicherung“ die Bachelorarbeit im Fach Chemie ge-
     schrieben wird, soll sie in engem Zusammenhang mit einem der Module VM 1 (SPC) oder VM 2
     (ANC) stehen.

     Die Regelungen zu Struktur, Fächerkombinationen und Studienzielen der Studienvariante sind der
     Rahmenstudienordnung „Umweltsicherung“ zu entnehmen. Die im Fach Chemie in dieser Studienva-
     riante zu belegenden Module sind der Anlage 2, Spalte CheAH-UWS, (Modulübersicht) zu entneh-
     men. Die Modulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in
     Anlage 3d.

     Ziele des Studiums

     Die Studienvariante Umweltsicherung bereitet sowohl auf eine unmittelbar an das Bachelor-Studium
     anschließende Berufstätigkeit als auch auf ein einschlägiges Master-Studium vor. Sie vermittelt neben
     grundlegendem Fach- und Methodenwissen Querschnittskompetenzen, welche die Absolventinnen
     und Absolventen dieser Studienvariante dazu befähigen, Aufgaben z. B. im Bereich Umweltanalytik,
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

     Naturschutz, Umweltschutz oder Umwelterziehung wahrzunehmen. Durch die Wahl des Wahlpflichtfa-
     ches und des Ergänzungsfaches sowie durch die Ausrichtung des Praktikums kann der Studienverlauf
     an persönliche Berufs- oder Studienwünsche angepasst werden.

VII.3a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Wahlpflichtfach ohne Hauptfach Chemie
     (gilt nicht für die Studienvariante Umweltsicherung - s. dazu VII.3b)
     (Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ und „Mathematik, Naturwissen-
     schaften und Wirtschaft“)

     Abkürzung der Studienvariante: CheAW

     Aufbau und Umfang des Studiums

     Das Fach Chemie kann im Professionalisierungsbereich „Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“
     als Wahlpflichtfach im Umfang von 21 LP belegt werden. Die zu belegenden Module sind in Anlage
     2, Spalte CheAW, (Modulübersicht) aufgeführt. Die Modulbeschreibung findet sich im Modulhandbuch
     (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3e.

     Wird Chemie in der Studienvariante Umweltsicherung als Wahlpflichtfach belegt, so sind die Module
     der Variante CheAW-UWS zu studieren.

     Ziele des Studiums

     Die Studierenden besitzen fachwissenschaftliches Überblickswissen. Sie sind mit grundlegenden Me-
     thoden des Faches vertraut. Es können mehr oder weniger komplexe chemische Probleme bearbeitet
     werden.

VII.3b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Wahlpflichtfach ohne Hauptfach Che-
      mie; Studienvariante Umweltsicherung
     (Bachelor-Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“)

     Abkürzung der Studienvariante: CheAW-UWS

     Aufbau und Umfang des Studiums

     Das Fach Chemie kann in der definierten Studienvariante Umweltsicherung im Professionalisie-
     rungsbereich „Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“ als Wahlpflichtfach belegt werden. Die zu
     belegenden Module im Umfang von 15 LP sind der Modulübersicht, Spalte CheAW-UWS/CheAE-
     UWS, (Anlage 2) zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1),
     ein Modellstudienplan in Anlage 3f.

     Ziele des Studiums

     Die Studierenden besitzen fachwissenschaftliches Überblickswissen. Sie sind mit grundlegenden Me-
     thoden des Faches vertraut. Es können mehr oder weniger komplexe chemische Probleme bearbeitet
     werden.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

VII.4a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Ergänzungsfach ohne Hauptfach Che-
      mie
     (gilt nicht für die Studienvariante Umweltsicherung - s. dazu VII.4b)
     (Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ und „Mathematik, Naturwissen-
     schaften und Wirtschaft“)

     Abkürzung der Studienvariante: CheAE

     Aufbau und Umfang des Studiums

     Im Professionalisierungsbereich „Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“ der polyvalenten Ba-
     chelor-Studiengänge kann das Fach Chemie auch als Ergänzungsfach studiert werden (CheAE). Die
     entsprechenden Module im Umfang von 15 LP sind in der Modulübersicht, Spalte CheAE, (Anlage 2)
     aufgeführt. Die Modulbeschreibung findet sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in
     Anlage 3g.

     Wird Chemie in der Studienvariante Umweltsicherung als Ergänzungsfach belegt, so sind die Module
     der Variante CheAE-UWS zu studieren.

     Ziele des Studiums

     Die Studierenden besitzen fachwissenschaftliches Grundwissen in ausgewählten Bereichen der Che-
     mie und sind mit grundlegenden Methoden des Faches vertraut.

VII.4b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Ergänzungsfach ohne Hauptfach Che-
      mie, Studienvariante Umweltsicherung
     (Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“)

     Abkürzung der Studienvariante: CheAE-UWS

     Aufbau und Umfang des Studiums

     Chemie kann als Ergänzungsfach im Studiengang Umweltsicherung gewählt werden. Der Studienum-
     fang beträgt 15 LP. Das Veranstaltungsangebot ist dazu geeignet, die Studienvariante CheAWE-UWS
     zu ergänzen bzw. zu vertiefen.

     Die zu belegenden Module sind in der Modulübersicht (Anlage 2), Spalte CheAE-UWS, genannt. Die
     Modulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3h.

     Ziele des Studiums

     Die Studierenden verfügen über ein vertieftes chemisches Wissen in den Bereichen der analytischen
     Chemie und lernen verschiedene Anwendungsbereiche der Chemie in Natur, Technik und alltag ken-
     nen.

VII.5a Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Drittes Fach (im Umfang von Wahl-
      pflicht- und Ergänzungsfach) ohne Hauptfach Chemie
     (gilt nicht für die Studienvariante Umweltsicherung - s. dazu. VII.5b)
     (Studiengänge „Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften“ und „Mathematik, Naturwissen-
     schaften und Wirtschaft“)

     Abkürzung der Studienvariante: CheAWE
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

     Aufbau und Umfang des Studiums

     Wird im Professionalisierungsbereich „Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“ das Fach Chemie
     nicht als Hauptfach belegt, so besteht die Möglichkeit, Chemie als ein drittes Fach (im Umfang von
     Wahl- und Ergänzungsfach) zu studieren. Die zu belegenden Module sind in der Modulübersicht (An-
     lage 2), Spalte CheAWE, aufgeführt. Die Modulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anla-
     ge 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3i.

     Wird Chemie in der Studienvariante Umweltsicherung als Wahlpflichtfach belegt, so sind die Module
     der Variante CheAWE-UWS zu studieren.

     Ziele des Studiums

     Es ergänzen sich Wahlfach und Ergänzungsfach zu einer relativ breit angelegten und gegenüber dem
     Wahlpflicht- und Ergänzungsfach erweiterten Studienvariante, so dass dadurch vertiefte Einsichten in
     die Chemie gewonnen werden können.

VII.5b Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung: Drittes Fach (im Umfang von Wahl-
      pflicht- und Ergänzungsfach) ohne Hauptfach Chemie Definierte Studienvariante Um-
      weltsicherung)
     (Studiengang „Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft“)

     Abkürzung der Studienvariante: CheAWE-UWS

     Aufbau und Umfang des Studiums

     Wird im Professionalisierungsbereich „Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung“ (Umweltsicherung)
     das Fach Chemie nicht als Hauptfach belegt, so besteht die Möglichkeit, Chemie sowohl als Wahl-
     pflichtfach als auch zugleich als Ergänzungsfach zu studieren. Die zu belegenden Module sind in der
     Modulübersicht (Anlage 2), Spalte CheAWE-UWS, genannt. Die Modulbeschreibungen finden sich im
     Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3j.

     Ziele des Studiums

     Es ergänzen sich Wahlfach und Ergänzungsfach zu einer relativ breit angelegten Studienvariante, so
     dass dadurch vertiefte Einsichten in chemische Aspekte des Studienganges „Umweltsicherung“ ge-
     wonnen werden können.

VII.6 Fachrichtung Erziehungswissenschaft: Begleitfach
     („Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften“)

     Abkürzung der Studienvariante: CheBES

     Aufbau und Umfang des Studiums

     Die Studienvariante CheBES „Chemie und ihre Vermittlung (außerschulischer Bereich)“ bereitet auf
     eine schwerpunktmäßig vermittelnde berufliche Tätigkeit in betrieblichen Zusammenhängen oder in
     der Weiterbildung vor).
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

     Im Rahmen der Fachrichtung Erziehungswissenschaft des Bachelor-Studienganges Erziehungs- und
     Sozialwissenschaften kann das Fach Chemie als Begleitfach im Umfang von 27 Leistungspunkten
     studiert werden. Die Studierenden können im Masterstudium diese Studienvariante durch die studien-
     variante CheERZ 2 vertiefen.

     Die zu belegenden Module sind in der Modulübersicht (Anlage 2) aufgeführt. Die Modulbeschreibun-
     gen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in den Anlage 3k (CheBES).

     Ziele des Studiums

     Im Hinblick auf die in der Rahmenstudienordnung für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft defi-
     nierten Studienziele bietet das Begleitfach die Möglichkeit, sich exemplarisch mit einem Fachgebiet zu
     beschäftigen, das später Gegenstand der beruflichen Tätigkeit sein soll.

VII.7 Schlüsselkompetenz Chemie / Studium generale

     Abkürzung der Studienvariante: CheSK

     Aufbau und Umfang des Studiums

     Studierende, die im Rahmen eines Bachelor-Studiums (z. B. GSKS / MNW, BES) Lehrveranstaltungen
     zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen belegen müssen, können hierfür ausgewählte (Teil-)Module
     des Faches Chemie belegen. Die Auswahlmöglichkeiten sind in der Modulübersicht (Anlage 2) ange-
     geben. Die Modul-/Teilmodulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1).

     In allen Lehrveranstaltungen, die in CheSK belegt werden, ist ein Leistungsnachweis (Hausarbeit im
     Umfang von 7-12 Seiten oder eine äquivalente Prüfungsleistung) zu erbringen. Prüfungsmöglichkeiten
     und -modalitäten sind vor Besuch der jeweiligen Veranstaltung mit dem oder der zuständigen Lehren-
     den abzusprechen.

     Ziele des Studiums

     Das Angebot CheSK vermittelt Überblickswissen und methodische Grundkompetenzen in der Chemie.

VII.8a Lehramtsoption – Master-Studium: Schwerpunkt Hauptschule
         (Master-Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen)

     Abkürzung der Studienvariante: CheLGH

     Aufbau und Umfang des Studiums

     Das Fach Chemie wird im Master-Studiengang „Lehramt an Grund- und Hauptschulen“ als erstes oder
     zweites Unterrichtsfach im Umfang von 12 LP (einschließlich 4 LP für das Fachpraktikum) studiert. Die
     zu belegenden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2), Spalte CheLGH, zu entnehmen. Die Mo-
     dulbeschreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3l.

     Das Studium umfasst

     -    ein Modul (FDC III H) mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen im
          Umfang von 8 AP,
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

     -   das Modul Fachpraktikum Hauptschule (FPC H) im Unterrichtsfach Chemie im Umfang von 4 AP.

     Dabei werden Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, um an Hauptschulen einen qualifizierten Che-
     mie-Unterricht erteilen zu können. Die Schwerpunktsetzung für „Hauptschule“ sollte im Rahmen der
     Wahlpflichtveranstaltungen bei FDC III H und beim Fachpraktikum Hauptschule (FPC H) vorgenom-
     men werden.

     Die Reihenfolge der Absolvierung der Lehrveranstaltungen ist freigestellt, so dass sich der Studienver-
     lauf individuellen Bedürfnissen und den Anforderungen des zweiten Unterrichtsfaches anpassen lässt.

     Ziele des Studiums

     Die Studierenden sind in der Lage, das Fach Chemie in der für den Unterricht in der Hauptschule er-
     forderlichen fachlichen Breite wissenschaftlich fundiert darzustellen und didaktisch adäquat aufzube-
     reiten.

VII.8b Lehramtsoption – Master-Studium: Schwerpunkt Realschule
     (Master-Studiengang Lehramt an Realschulen)

     Abkürzung der Studienvariante: CheLR

     Aufbau und Umfang des Studiums

     Das Fach Chemie wird im Master-Studiengang „Lehramt an Realschulen“ als erstes oder zweites Un-
     terrichtsfach im Umfang von 14 LP (einschließlich 4 LP für das Fachpraktikum) studiert. Die zu bele-
     genden Module sind der Modulübersicht (Anlage 2), Spalte CheLR, zu entnehmen. Die Modulbe-
     schreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), ein Modellstudienplan in Anlage 3m.

     Das Studium umfasst

     - ein Modul (FDC III R) mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen im Um-
     fang von 10 AP,

     - das Modul Fachpraktikum Realschule (FPC R) im Unterrichtsfach Chemie im Umfang von 4 AP.

     Dabei werden Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, um an Realschulen einen qualifizierten Chemie-
     Unterricht erteilen zu können. Die Schwerpunktsetzung für „Realschule“ sollte im Rahmen der Wahl-
     pflichtveranstaltungen bei FDC III R und beim Fachpraktikum Realschule (FPC R) vorgenommen wer-
     den.

     Die Reihenfolge der Absolvierung der Lehrveranstaltungen ist freigestellt, so dass sich der Studienver-
     lauf individuellen Bedürfnissen und den Anforderungen des zweiten Unterrichtsfaches anpassen lässt.

     Ziele des Studiums

     Die Studierenden sind in der Lage, das Fach Chemie in der für den Unterricht in der Realschule erfor-
     derlichen fachlichen Breite wissenschaftlich fundiert darzustellen und didaktisch adäquat aufzuberei-
     ten.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

VII.9 Master-Studiengang Erziehungswissenschaft: Begleitfach

Abkürzung der Studienvariante: CheERZ 1, CheERZ 2

Aufbau und Umfang des Studiums

Wird im Masterstudium das Begleitfach Chemie belegt, so sind Module im Umfang von 14 LP im ersten Stu-
dienjahr zu belegen. Die inhaltliche Ausgestaltung des Begleitfaches im Masterstudium richtet sich danach,
ob bereits im Bachelorstudium Lehrveranstaltungen in der Chemie erbracht wurden. Die zu belegenden Mo-
dule sind der Modulübersicht (Anlage 2), Spalte CheERZ 1 sowie CheERZ 2, zu entnehmen. Die Modulbe-
schreibungen finden sich im Modulhandbuch (Anlage 1), zwei Modellstudienpläne in der Anlage 3n (CheERZ
1) sowie Anlage 3o (CheERZ 2).

Ziele des Studiums

In den verschiedenen Studienvarianten haben die Studierenden in Abhängigkeit ihrer jeweiligen Vorkenn-
tnisse die Möglichkeit, ihre fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und methodischen Kompetenzen zu
verbreitern oder zu vertiefen bzw. grundlegende chemiewissenschaftliche Kompetenz zu erwerben.

C      Schlussbestimmungen und Übergangsregelungen
VIII   Übergangsregelungen
Abweichend von Abschnitt IX Satz 2 können Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2007/2008 aufge-
nommen haben, auf Wunsch nach dieser Studienordnung studieren, sofern die für sie geltende Prüfungs-
ordnung dies ermöglicht. Der Wechsel ist dem Prüfungsamt schriftlich anzuzeigen. Ein erneuter Wechsel zur
vorherigen Studienordnung ist dann nicht mehr möglich.

IX     In-Kraft-Treten
Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Universität Hildesheim mit Wirkung
zum 01.10.2007 am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in
Kraft. Sie gilt erstmals für die Studierenden, die zum WS 2009/2010 ihr Studium aufgenommen haben.
Studienordnung Chemie, Allgemeiner Teil

Im Modulhandbuch verwendete Abkürzungen:

LP     Leistungspunkt, 1 LP ≡ 30 Stunden Arbeitsaufwand (Workload)
V      Vorlesung
S      Seminar
LÜ     Laborübung
Ü      theoretische Übungen
S/E    Seminar mit chemischen Experimentierübungen
LÜ/S   Laborübung mit begleitendem Seminar
LV     Lehrveranstaltung
SWS    Semesterwochenstunde

BM     Basismodul
AM     Aufbaumodul
TM     Teilmodul
MM     Mastermodul

GSKS   Bachelor-Studiengang Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften
MNW    Bachelor-Studiengang Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft
BES    Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften, Fachrichtung Erziehungswissenschaft
LGH    Master-Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen
LR     Master-Studiengang Lehramt an Realschulen
ERZ    Master-Studiengang Erziehungswissenschaft
Studienordnung Chemie, Anlage 1 : Modulhandbuch

Basismodul (BM) 1: Allgemeine und anorganische Chemie I (AC I)
Modulnummer:                3335
Modulleitung:               Prof. Dr. Verena Pietzner
Kompetenz- und Lernziele:   Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und
                            Fertigkeiten aus den Bereichen der theoretischen und der experimentellen
                            Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie einschließlich des
                            chemischen Rechnens.
                            Außerdem verfügen sie über Kenntnisse der Sicherheits- und Entsorgungs-
                            bestimmungen und Maßnahmen zur Unfallverhütung und können sie bei
                            chemischen Experimenten anwenden.
Verwendbarkeit:             siehe Tabelle in Anlage 2
Belegungsvorschriften:      siehe Tabelle in Anlage 2
Teilmodule,                 TM 1 Allgemeine und Anorganische Chemie I (V)                 3 LP
Lehr- und Lernformen:
                            TM 2 Allgemeine und Anorganische Chemie I (Ü)                 2 LP
                            TM 3 Allgemeine und Anorganische Chemie I (LÜ/S)              3 LP
Lehrinhalte:                TM 1 und TM 2: z.B.: Atomaufbau, Radioaktivität, Aufbau des Perioden-
                                  systems, Stoffe und ihre Eigenschaften, Atom- und Bindungsmodelle,
                                  Lösungen, Stoffmengenbegriff, Säure-Base-Systeme, pH-Wert Be-
                                  stimmung, chemische Reaktion, Reaktionsenthalpie, Redoxreak-
                                  tionen, Chemie und Vorkommen einzelner Hauptgruppen(elemente),
                                  Stöchiometrie
                            TM 3: z.B.: Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen, Maßnahmen der
                                 Unfallverhütung, grundlegende anorganisch-chemische Reaktionen,
                                 Konzentrationsangaben von Lösungen, Säure-Base-Theorien, Titratio-
                                 nen, Massenwirkungsgesetz und seine Anwendungen, Nernstsche
                                 Gleichung, ausgewählte qualitative Nachweise, qualitative Analyse
                                 wässriger Lösungen
Teilnahmevoraussetzung:     Keine
Leistungspunkte (LP):       8
Workload:                   7 SWS (TM 1: 2 SWS; TM 2: 2 SWS; TM 3: 3 SWS)
                            240 h, (78,75 h Kontaktstunden, 161,25 h Selbststudium)
Dauer in Semestern:         1 Semester
Häufigkeit des Angebots:    jedes Wintersemester
Prüfungsleistungen (Art,    Modulprüfung: Klausur (60 Minuten) oder Mündliche Prüfung (25 Minuten)
Umfang):
Modulnote                   Ergibt sich aus der Modulprüfung
Besondere Studienleis-      TM 1 und 2: Übungshausaufgaben
tungen
                            TM 3: Versuchsprotokolle und Kurzvortrag
Zuständiger Prüfungsaus-    Je nach Studienvariante gem. Anlage 2
schuss:
                            Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW/GSKS: Prüfungs-
                            ausschuss für den Studiengang MNW
                            CheBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft,
                            Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften
                            CheERZ 1, CheERZ 2: Prüfungsausschuss ERZ
Studienordnung Chemie, Anlage 1 : Modulhandbuch

Basismodul (BM) 2: Physikalische Chemie I (PC I)
Modulnummer:                3343
Modulleitung:               Prof. Dr. Verena Pietzner
Kompetenz- und Lernziele:   Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und
                            Fertigkeiten aus den Bereichen der theoretischen und der experimentellen
                            Grundlagen der Physikalischen Chemie
Verwendbarkeit:             siehe Tabelle in Anlage 2
Belegungsvorschriften:      siehe Tabelle in Anlage 2
Teilmodule,                 TM 1 Physikalische Chemie I (V)                               3 LP
Lehr- und Lernformen:       TM 2 Physikalische Chemie I (Ü)                               2 LP
                            TM 3 Physikalische Chemie I (LÜ)                              3 LP
Lehrinhalte:                TM 1 und TM 2: Inhalte der Thermodynamik und Kinetik, z.B. Zustands-
                                  formen der Materie, ideale und reale Gase, die Hauptsätze der Ther-
                                  modynamik, innere Energie, Enthalpie, Heß’scher Satz, Entropie, freie
                                  Energie und freie Enthalpie, das chemische Potential, Reaktionsge-
                                  schwindigkeit, Reaktionsordnung, Bestimmung der Reaktionsordnung
                                  einer chemischen Elementarreaktion
                            TM 3: z.B.: Versuche zur elementaren Thermodynamik und zur Kinetik: An-
                                  wendungen des ersten Hauptsatzes, Arbeit verrichtende Systeme, en-
                                  dotherme Reaktionen, Reaktionen verschiedener Reaktions-
                                  ordnungen, Bestimmung der Reaktionsordnung einer chemischen
                                  Elementarreaktion, kinetische Auswerteverfahren
Teilnahmevoraussetzung:     Keine
Leistungspunkte (LP):       8
Workload:                   6 SWS (TM 1: 2 SWS, TM 2: 1 SWS; TM 3: 3 SWS),
                            240 h, (67,5 h Kontaktstunden, 172,5 h Selbststudium)
Dauer in Semestern:         1
Häufigkeit des Angebots:    jedes Wintersemester
Prüfungsleistungen          Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) oder Mündliche Prüfung (30 Minuten)
(Art, Umfang):
Modulnote                   Ergibt sich aus der Modulprüfung.
Vergabe der Leistungs-      Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen der Leistungsbewertun-
punkte                      gen
Besondere                   TM 1 und 2: Übungshausaufgaben
Studienleistungen:
                            TM 3: Versuchsprotokolle und Kurzvortrag
Zuständiger Prüfungsaus-    Je nach Studienvariante gem. Anlage 2
schuss:
                            Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW / GSKS: Prü-
                            fungsausschuss für den Studiengang MNW
                            CheBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft,
                            Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften
                            CheERZ 1, CheERZ 2: Prüfungsausschuss ERZ
Studienordnung Chemie, Anlage 1 : Modulhandbuch

Basismodul (BM) 3: Wissenstransfer Chemie I (FDC I)
Modulnummer:
Modulleitung:               Prof. Dr. Verena Pietzner
Kompetenz- und Lernziele:   Die Studierenden verfügen über die Kompetenz, theoriegeleitet didaktische
                            und methodische Konzepte des Chemieunterrichts zu rezipieren, zu reflektie-
                            ren und auf die Unterrichtspraxis zu beziehen.
                            Sie besitzen grundlegende Kenntnisse aus den Bereichen der wissenschaft-
                            lichen Chemiedidaktik sowie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten über
                            Inhalte und Funktion chemischer Vermittlungsexperimente im Unterricht von
                            Grund-, Haupt- und Realschule.
Verwendbarkeit:             siehe Tabelle in Anlage 2
Belegungsvorschriften:      siehe Tabelle in Anlage 2
Teilmodule,                 TM 1    Fachdidaktik Chemie, Teil 1 (S)                             3 LP
Lehr- und Lernformen:       TM 2    Chemische Vermittlungsexperimente, Teil 1 (S/LÜ)          3 LP
                            TM 3    Chemische Vermittlungsexperimente im SU (S/LÜ)            3 LP
Lehrinhalte:                TM 1: Allgemeine Grundlagen der Fachdidaktik Chemie. Themenbereiche
                                  können z.B. sein: Ziele des CU, Unterrichtskonzeptionen, Alltagsbezug
                                  und Alltagsorientierung, Medien und Medienauswahl, Bildungsstan-
                                  dards, PISA und TIMMS, Fachsprache, Problemlösen, Stellung des
                                  Experiments im Chemieunterricht, Schülervorstellungen, didaktische
                                  Rekonstruktion, Elementarisierung, Chemie in der Grundschule
                            TM 2: z.B.: fachgerechte Durchführung ausgewählter Vermittlungsexperi-
                                  mente und deren inhaltliche Auswertung sowie didaktische und me-
                                  thodische Reflexion über ihre Einbettung in den Chemieunterricht.
                            TM 3: fachgerechte Durchführung ausgewählter Vermittlungsexperimente
                                  und deren inhaltliche Auswertung sowie didaktische und methodische
                                  Reflexion über ihre Einbettung den Sachunterricht.
Teilnahmevoraussetzung:     Abgeschlossenes Modul BM 1
Leistungspunkte (LP):       6 (CheUS: TM 1, TM 2; CheP: TM 1, TM 3)
Workload:                   4 SWS (TM 1: 2 SWS, TM 2: 2 SWS (S), TM 3; 2 SWS),
                            180 h, (45 h Kontaktstunden, 135 h Selbststudium)
Dauer in Semestern:         1 Semester
Häufigkeit des Angebots:    jedes Wintersemester
Prüfungsleistungen          TM 1: Referat mit Ausarbeitung (ca. 7 Seiten)
(Art, Umfang):
                            TM 2, TM 3: Experimentalvortrag mit Ausarbeitung (ca. 7 Seiten)
Modulnote                   Mit LP gewichteter Mittelwert aus den Teilmodulnoten
Vergabe der Leistungs-      Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen der Leistungsbewertun-
punkte                      gen
Besondere                   TM 1: Methodische Ausgestaltung einer Seminarsitzung
Studienleistungen:
                            TM 2, TM 3: Versuchsprotokolle
Zuständiger Prüfungsaus-    Je nach Studienvariante gem. Anlage 2
schuss:
                            Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW/GSKS: Prüfungs-
                            ausschuss für den Studiengang MNW
                            CheBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft,
                            Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften
                            CheERZ 1, CheERZ 2: Prüfungsausschuss ERZ
Studienordnung Chemie, Anlage 1 : Modulhandbuch

Basismodul (BM) 4: Organische Chemie I (OC I)
Modulnummer:
Modulleitung:               Prof. Dr. Verena Pietzner
Kompetenz- und Lernziele:   Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und
                            Fertigkeiten aus den Bereichen der theoretischen und der experimentellen
                            Grundlagen der Organischen Chemie
Verwendbarkeit:             siehe Tabelle in Anlage 2
Belegungsvorschriften:      siehe Tabelle in Anlage 2
Teilmodule,                 TM 1 Organische Chemie I (V)                                3 LP
Lehr- und Lernformen:
                            TM 2 Organische Chemie I (Ü)                                2 LP
                            TM 3 Organische Chemie I (LÜ)                               3 LP
Lehrinhalte:                TM 1 und TM 2: z.B. folgende Themen: Struktur und Bindung organischer
                                  Moleküle, Alkane, Alkene, Alkine, Konjugation, delokalisierte π-
                                  Systeme, Aromaten, Stereochemie, Halogenalkane, Carbonsäuren,
                                  Alkanole, Ester, Ether, Alkanone, Amine, Kohlenhydrate, Fette, Reak-
                                  tionen der Benzolderivate, grundlegende Reaktionsmechanismen wie
                                  z.B.: nucleophile und elektrophile Substitution, Addition, Konden-
                                  sation, Eliminierung, Radikalreaktionen, Veresterung/Verseifung
                            TM 3: Die Laborübung vermittelt nach einer Sicherheitsbelehrung experimen-
                                  telle Techniken zur Herstellung, Reinigung und Charakterisierung von
                                  Verbindungen ausgewählter Stoffklassen. Es werden Experimente aus
                                  verschiedenen Bereichen der Chemie durchgeführt. Im Vordergrund
                                  stehen Eigenschaften und typische Reaktionen der verschiedenen
                                  Stoffklassen sowie wichtige analytische und präparative Verfahren.
                                  Während der Laborübung findet ein Begleitseminar statt, in welchem
                                  die Grundkenntnisse in Organischer Chemie anhand von Übungsauf-
                                  gaben sowie Kurzvorträgen vervollständigt werden.
Teilnahmevoraussetzung:     Abgeschlossenes Modul BM 1
Leistungspunkte (LP):       8
Workload:                   6 SWS (TM 1: 2 SWS, TM 2: 1 SWS; TM 3: 3 SWS),
                            240 h, (67,5 h Kontaktstunden, 172,5 h Selbststudium)
Dauer in Semestern:         1
Häufigkeit des Angebots:    jedes Wintersemester
Prüfungsleistungen          Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) oder Mündliche Prüfung (30 Minuten)
(Art, Umfang):
Modulnote                   Ergibt sich aus der Modulprüfung.
Vergabe der Leistungs-      Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen der Leistungsbewertun-
punkte                      gen
Besondere                   TM 1 und 2: Übungshausaufgaben
Studienleistungen:
                            TM 3: Versuchsprotokolle und Kurzvortrag
Zuständiger Prüfungsaus-    Je nach Studienvariante gem. Anlage 2
schuss:
                            Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW/GSKS: Prüfungs-
                            ausschuss für den Studiengang MNW
                            CheBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft,
                            Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften
                            CheERZ 1, CheERZ 2: Prüfungsausschuss ERZ
Studienordnung Chemie, Anlage 1 : Modulhandbuch

Aufbaumodul (AM) 1: Allgemeine und Anorganische Chemie II
Modulnummer:
Modulleitung:               Prof. Dr. Verena Pietzner
Kompetenz- und Lernziele:   Die Studierenden verfügen über erweiterte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fer-
                            tigkeiten aus den Bereichen der theoretischen und der experimentellen
                            Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie. Der Schwerpunkt
                            liegt dabei auf der Behandlung der anorganischen Stoffchemie
Verwendbarkeit:             siehe Tabelle in Anlage 2
Belegungsvorschriften:      siehe Tabelle in Anlage 2
Teilmodule,                 TM 1 Allgemeine und Anorganische Chemie II (V)                   3 LP
Lehr- und Lernformen:       TM 2 Allgemeine und Anorganische Chemie II (LÜ)                  3 LP
Lehrinhalte:                TM 1: z.B.: Orbitalmodell, Komplexchemie, Ligandenfeldtheorie, Chemie und
                                  Vorkommen ausgewählter Haupt- und Nebengruppenelemente
                            TM 3: z.B.: Komplexbildungsreaktionen, Redoxreaktionen, Fällungs-
                                  reaktionen, quantitative Analysen mit Hilfe grundlegender Verfahren,
                                  rechnerische Anwendungen des Massenwirkungsgesetzes.
Teilnahmevoraussetzung:     Abgeschlossenes Modul BM 1
Leistungspunkte (LP):       6
Workload:                   5 SWS (TM 1: 2 SWS; TM 2: 3 SWS)
                            180 h, (56,25 h Kontaktstunden, 123,75 h Selbststudium)
Dauer in Semestern:         1
Häufigkeit des Angebots:    Jedes Sommersemester
Prüfungsleistungen          Modulprüfung:
(Art, Umfang):
                            Klausur (90 Minuten) oder Mündliche Prüfung (30 Minuten)
Modulnote                   Ergibt sich aus der Modulprüfung.
Vergabe der Leistungs-      Aktive und erfolgreiche Teilnahme sowie Bestehen der Leistungsbewertun-
punkte                      gen
Besondere                   TM 1: Übungshausaufgaben
Studienleistungen:
                            TM 2: Versuchsprotokolle und Kurzvortrag
Zuständiger Prüfungsaus-    Je nach Studienvariante gem. Anlage 2
schuss:
                            Alle Studienvarianten im Rahmen der Studiengänge MNW/GSKS: Prüfungs-
                            ausschuss für den Studiengang MNW
                            CheBES: Prüfungsausschuss für die Fachrichtung Erziehungswissenschaft,
                            Bachelor-Studiengang Erziehungs- und Sozialwissenschaften
                            CheERZ 1, CheERZ 2: Prüfungsausschuss ERZ

Aufbaumodul (AM) 2: Physikalische Chemie II
Modulnummer:
Modulleitung:               Prof. Dr. Verena Pietzner
Kompetenz- und Lernziele:   Die Studierenden verfügen über erweiterte Kenntnisse, Fähigkeiten und
                            Fertigkeiten aus den Bereichen der theoretischen und der experimentellen
                            Grundlagen der Physikalischen Chemie
Verwendbarkeit:             siehe Tabelle in Anlage 2
Belegungsvorschriften:      siehe Tabelle in Anlage 2
Teilmodule,                 TM 1 Physikalische Chemie II (V)                             3 LP
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