Studienplan für das Bachelorstudium Technische Chemie an der Technischen Universität Wien

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Fakultät für Technische Chemie

Studienplan für das Bachelorstudium
               Technische Chemie
an der Technischen Universität Wien

                    Fassung vom 30.06.2006

 gemäß UG 2002 BGBl. 1, Nr. 120/2002 und Satzung der TU Wien,
  Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ Mitteilungsblatt
               Nr. 15/2005 in der geltenden Fassung

          Beschluss der Studienkommission vom 23.11.2005
         Beschluss des Senates der TU Wien vom 12.12.2005

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Bachelorstudium Technische Chemie                                                                           Version 30.06.2006

                            Studienplan für das Bachelorstudium
                                              Technische Chemie
                            an der Technischen Universität Wien

Inhaltsverzeichnis

Qualifikationsprofil........................................................................................................... 3
§ 1 Studiendauer und Gliederung des Studiums................................................................. 3
§ 2 Lehrveranstaltungsarten............................................................................................. 4
§ 3 Studienplan ............................................................................................................... 4
§ 4 Studieneingangsphase ............................................................................................... 6
§ 5 Soft Skills .................................................................................................................. 6
§ 6 Bachelorarbeit ........................................................................................................... 7
§ 7 Abschluss des Bachelorstudiums und Abschlusszeugnis ................................................ 7
§ 8 Prüfungsordnung ....................................................................................................... 8
§ 9 ECTS-Credits ............................................................................................................. 8
§ 10 Rahmenbedingungen für das Qualitätsmanagement................................................... 8
§ 11 Übergangsbestimmungen ......................................................................................... 9
§ 12 Inkrafttreten............................................................................................................ 9
Anhänge ........................................................................................................................10
Übergangsbestimmungen und Äquivalenzkatalog .............................................................11

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Bachelorstudium Technische Chemie                                                 Version 30.06.2006

Qualifikationsprofil

Das Bachelorstudium Technische Chemie ist ein ingenieurwissenschaftliches Studium, dessen Ziel es
ist, AbsolventInnen ein umfassendes und praxisorientiertes Bild der Grundlagen der Chemie und
Chemischen Technologien und ihrer zahlreichen Anwendungen und Einsatzgebiete zu vermitteln.
AbsolventInnen dieses Studiums verfügen über eine fundierte technisch-naturwissenschaftliche
Grundlagenausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Chemie und einer exemplarischen
Vertiefung ihrer Kenntnisse im Bereich der Bachelorarbeit. Das Bachelorstudium ist damit die
Grundlage für ein Masterstudium mit chemischer, chemisch-technologischer oder anderer
technisch/naturwissenschaftlicher Ausrichtung, welches dann für leitende Positionen in der Industrie
befähigen soll. Zugleich eröffnet es auch die Möglichkeit für einen frühzeitigen Einstieg in das
Berufsleben in facheinschlägiger Richtung.
Im Bachelorstudium Technische Chemie erwirbt der/die AbsolventIn:
- chemisches Grundlagenwissen,
- praktische Fertigkeiten für die Arbeit im chemischen Labor,
- Verständnis für die Umsetzung chemischer Prozesse im großtechnisch-industriellen Maßstab und für
die dabei geltenden Rahmenbedingungen, und
- allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten, die über das Gebiet der Chemie hinaus einsetzbar sind.
AbsolventInnen des Bachelorstudium Technische Chemie sind mit den chemischen Grundkonzepten
vertraut: Sie kennen die Grundzüge der chemischen Terminologie und die fachspezifischen Methoden.
Die grundlegenden Eigenschaften von Materie, die Umwandlung von Stoffen, und Methoden zu deren
Synthese und Charakterisierung, sowie die reaktionsbestimmenden Größen vor allem aus
Thermodynamik und Kinetik sind ihnen geläufig. Auf dieser Basis sind sie imstande, verschiedene
Prozesse und Verfahren bezüglich ihrer großtechnischen Umsetzbarkeit (etwa in Hinblick auf
Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit oder gesetzliche Vorgaben) zu beurteilen.
Die umfassende praktische Ausbildung an der TU Wien befähigt die AbsolventInnen zum sicheren und
verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien und Apparaturen sowie zur Bewertung der damit
verbundenen Risiken. Sie sind mit den Grundoperationen der Chemie im Labormaßstab und im
industriellen Maßstab gleichermaßen vertraut. Die AbsolventInnen führen chemische Experimente und
Versuchsserien durch, beobachten und dokumentieren diese systematisch und vollständig. Sie sind in
der Lage, die experimentell gewonnen Daten zu interpretieren und in einem größeren Kontext zu
sehen.
Die chemische Ausbildung im Rahmen des Bachelorstudiums Technische Chemie wird unterstützt
durch die Vermittlung von modernen Strategien und Methoden zur Beschaffung, Verwertung und
Vermittlung von Information.
Abgerundet wird diese Ausbildung durch die Vermittlung von „Soft Skills“ (übertragbaren oder
fachunabhängig einsetzbaren Kenntnissen und Fertigkeiten, siehe § 6), für die 5% des
vorgeschriebenen Umfangs an ECTS-Punkten vorgesehen sind.
Die Unterrichtssprache ist grundsätzlich Deutsch. Auf Wunsch der Studierenden kann der
Leistungsnachweis auch auf Englisch erfolgen.

§ 1 Studiendauer und Gliederung des Studiums

Die Regelstudiendauer für das Bachelorstudium der Technischen Chemie, einschließlich der für die
Anfertigung der Bachelorarbeit (§ 54 Abs. 3 UG 2002) vorgesehenen Zeit, beträgt 6 Semester. Das
Bachelorstudium ist nicht in Abschnitte unterteilt. Es wird durch Erfüllen der unter § 8 genannten
Kriterien abgeschlossen.
Der Arbeitsaufwand des gesamten Bachelorstudiums ist mit 180 ECTS-Punkten festgelegt.
Diese teilen sich wie folgt auf:
             Pflichtfächer:                  147 ECTS-Punkte
             Soft Skills/Freie Wahlfächer:     18 ECTS-Punkte
             Bachelorarbeit:                   15 ECTS-Punkte

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Das ECTS-Punktesystem (European Credit Transfer System – ECTS, beschlossen in der EU-Richtlinie
253/2000/EG) regelt die Anerkennung von Studienleistungen durch Angabe des mit den einzelnen
Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums. Als Arbeitspensum eines Studienjahres werden 1500
Echtstunden angenommen und diesen 60 ECTS-Punkte zugeteilt. 1 ECTS-Punkt entspricht damit
einem Arbeitspensum von 25 Echtstunden für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung, die Vor- und
Nachbereitung sowie die Prüfungsvorbereitung (siehe dazu auch § 3 Abs. 3 Z 1 der Satzung der TU
Wien, Satzungsteil Studienrechliche Bestimmungen).

§ 2 Lehrveranstaltungsarten

Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, die Studierende didaktisch in Teilbereiche des
betreffenden Faches und dessen Methoden einführen.
Übungen (UE) sind Lehrveranstaltungen, in denen das Verständnis des Stoffes der dazugehörigen
Vorlesung durch Anwendung auf konkrete Aufgaben vertieft wird.
Rechenübungen (RU) sind Lehrveranstaltungen, in denen der Stoff der zugehörigen Vorlesung durch
Rechenbeispiele vertieft und konkret angewendet wird.
Vorlesungsübungen (VU) setzen sich aus einem Vorlesungsteil und einem Übungsteil zusammen, die
didaktisch eng miteinander verknüpft sind.
Laborübungen (LU) sind Lehrveranstaltungen, in denen das Verständnis des Stoffes der
dazugehörigen Vorlesung durch die selbständige Durchführung von Experimenten und die Auswertung
der Ergebnisse vertieft wird.
Seminare (SE) sind Lehrveranstaltungen, die der wissenschaftlichen Diskussion dienen. Von den
Studierenden sind eigene mündliche und/oder schriftliche Beiträge zu erbringen.
Proseminare (PS) sind Lehrveranstaltungen mit einführendem Charakter, die als Ergänzung zu
Vorlesungen oder Übungen gedacht sind. Sie haben Grundkenntnisse des betreffenden Faches zu
vermitteln und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate und Diskussion zu behandeln.
Konversatorien (KO) sind vorlesungsbegleitende Lehrveranstaltungen, in denen die wissenschaftliche
Diskussion nahegebracht werden soll.
In den verschiedenen Lehrveranstaltungstypen wird eine Unterstützung der Lehre durch die verstärkte
Einbindung Neuer Medien im Rahmen der e-Learning/e-Teaching-Strategien der Technischen
Universität Wien angestrebt.

§ 3 Studienplan

Der Studienplan mit der Zuordnung der einzelnen Lehrveranstaltungen zu den Prüfungsfächern ist im
Folgenden wiedergegeben:

Es bedeuten:
                      NaWi      Naturwissenschaftliche Grundlagen
                      G         Chemische Grundlagen
                      AoC       Anorganische Chemie
                      OC        Organische Chemie
                      AC        Analytische Chemie
                      PC        Physikalische Chemie
                      CT        Chemische Technologien
                      VT        Verfahrenstechnik
                      BC        Biochemie und Biotechnologie
                      SST       Semesterstunden

                                                                                                 4
Bachelorstudium Technische Chemie                                            Version 30.06.2006

1. Semester               ECTS-      Typ   NaWi G    AoC   OC    AC    PC    CT    VT    BC        SST
                          Punkte
Mathematik für Chemiker I 4,5        VO    4,5                                                     3
Mathematik für Chemiker I 2          UE    2                                                       2
Physik I                  4,5        VO    4,5                                                     3
Grundlagen d. Chemie      3          VO          3                                                 2
Grundlagen d. Chemie      2          PS          2                                                 2
Grundlagen d. Chemie      4          LU          4                                                 4
Analytische Chemie I      3          VO                          3                                 2
Anorganische Chemie I     4,5        VO              4,5                                           3
Summe:                     27,5            11    9   4,5         3                                 21

2. Semester                ECTS-P.   Typ   NaWi G    AoC   OC    AC    PC    CT    VT    BC        SST
Mathematik für Chemiker II 3         VO    3                                                       2
Mathematik für Chemiker II 1         UE    1                                                       1
Physik II                  3         VO    3                                                       2
Analytische Chemie II      3,5       VO                          3,5                               2,33
Analytisch-chemisches      7         LU                          7                                 7
Grundpraktikum
Festkörperchemie           1,5       VO              1,5                                           1
Organische Chemie I        4,5       VO                    4,5                                     3
Physikalische Chemie I     4,5       VO                                4,5                         3
Physikalische Chemie I     1         PS                                1                           1
Physikalische Chemie I     1         RU                                1                           1
Summe:                     30              7         1,5   4,5   10,5 6,5                          20,3

3. Semester                ECTS-P.   Typ             AoC   OC    AC    PC    CT    VT    BC        SST
Analytische Chemie IIIa    2,5       VO                          2,5                               1,67
Anorganische Chemie II     4,5       VO              4,5                                           3
Organische Chemie II       4,5       VO                    4,5                                     3
Physikalische Chemie II    4,5       VO                                4,5                         3
Physikalische Chemie II    1         PS                                1                           1
Physikalische Chemie II    1         RU                                1                           1
Physik/Physikal.-chem.     9         LU                                9                           9
Praktikum
Biochemie I                3         VO                                                  3         2
Summe:                     30                        4,5   4,5   2,5   15,5 0      0     3         23,7

4. Semester                ECTS-P.   Typ             AoC   OC    AC    PC    CT    VT    BC        SST
Synthesepraktikum          17        LU              6     10                            1         17
Biochemie                  1         PS                                                  1         1
Analytische Chemie IIIb    1         VO                          1                                 0,67
Strukturaufklärung         1         PS                    1                                       1
Mechanische                3         VO                                            3               2
Verfahrenstechnik
Chemische                  1,5       VO                                            1,5             1
Verfahrenstechnik
Chemische Technologie      4         VO                                      4                     2,67
anorganischer Stoffe
Biotechnologie I           1,5       VO                                                  1,5       1
Summe:                     30                        6     11    1     0     4     4,5   3,5       26,3

                                                                                               5
Bachelorstudium Technische Chemie                                                   Version 30.06.2006

5. Semester                ECTS-     Typ                  AoC   OC    AC     PC     CT    VT    BC       SST
                           Punkte
Instrumentelles/           6         LU                               5                         1        6
bioanalytisches Labor
Thermische                 3         VO                                                   3              2
Verfahrenstechnik
Verfahrenstechnik          4         LU                                                   4              4
Laborübung
Chemische Technologie      4         VO                                             4                    2,67
organischer Stoffe
Chemische Technologie      4         LU                                             4                    4
anorganischer Stoffe Labor
Festkörperchemie           1         LU                   1                                              1
Technische Elektrochemie 1,5         VO                                             1,5                  1

Biotechnologie Labor       2         LU                                                         2        2
Summe:                     25,5                           1           5             9,5   7     3        22,7

6. Semester                ECTS-     Typ                  AoC   OC    AC     PC     CT    VT    BC       SST
                           Punkte
Chemische Technologie      4         LU                                             4                    4
organischer Stoffe Labor
Bachelorarbeit mit         12/3      LU/SE                                                               15
Präsentation
Summe:                     19                                                       4                    19

Soft Skills/               18
freie Wahlfächer:

Insgesamt                  180

§ 4 Studieneingangsphase

Folgende Lehrveranstaltungen des ersten Semesters werden gemäß § 66 (1) UG 2002 als
Studieneingangsphase definiert:
Grundlagen der Chemie VO, 3 ECTS
Grundlagen der Chemie PS, 2 ECTS
Grundlagen der Chemie LU, 4 ECTS

§ 5 Soft Skills und Freie Wahlfächer

Im Rahmen des Bachelorstudiums müssen die AbsolventInnen Lehrveranstaltungen aus einem Katalog
von Lehrveranstaltungen über „Soft Skills“ § 3 Abs. 3 Z 8 der Satzung der TU Wien, Satzungsteil
Studienrechtliche Bestimmungen, absolvieren. Unter „Soft Skills“ werden in diesem Zusammenhang
Kenntnisse und Fähigkeiten verstanden, die nicht notwendigerweise fachspezifisch, sondern von
allgemeinerer Natur sind (etwa Kommunikation, Organisation, Präsentation, Fremdsprachen, EDV).
Damit soll die facheinschlägige Ausbildung der Studierenden mit der Vermittlung wichtiger zusätzlicher
Kenntnisse für ihr Berufsleben vervollständigt werden.

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Diese „Soft Skills“ sind im Bachelorstudium im Ausmaß von mindestens 50% von 18 ECTS-
Anrechnungspunkten zu wählen; der verbleibende Teil (maximal 9 ECTS-Punkte) kann aus den
Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten frei gewählt werden („freie
Wahlfächer“).

§ 6 Bachelorarbeit

Nach §3, Abs. 3 (3) der Satzung der TU Wien, Studienrechtlicher Teil, ist im Rahmen des Studiums
eine Bachelorarbeit abzufassen. Das Thema der Bachelorarbeit ist einem der im Studienplan
festgelegten Themenbereiche zuzuordnen (siehe Anhang) und einer von der Studiendekanin bzw. vom
Studiendekan genehmigten Liste zu entnehmen.
Voraussetzung für die Anmeldung zur Lehrveranstaltung Bachelorarbeit mit Präsentation ist der
Nachweis des positiven Abschlusses von für den positiven Abschluss des Bachelorstudiums Technische
Chemie notwendigen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 120 ECTS-Punkten. Die
Abschlusspräsentation erfolgt mündlich im Rahmen dieser Lehrveranstaltung. Sie umfasst eine
öffentliche Präsentation und eine anschließende Diskussion der praktisch erzielten Ergebnisse. Sie
dient dabei vor allem dem Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf chemisch-
technologischem Gebiet. Dabei ist vor allem auf Verständnis und Überblickswissen Bedacht zu
nehmen. Zugleich sollen präsentationsrelevante „Soft Skills“ eingesetzt und erprobt werden.
Die Beurteilung der Lehrveranstaltung Bachelorarbeit mit Präsentation erfolgt durch den Betreuer/die
Betreuerin unter Berücksichtigung der Präsentation und der anschließenden Diskussion.
Entsprechend dem ECTS-Punkterahmen der praktischen Arbeit und des Begleitseminars von 12 bzw. 3
ECTS-Punkten wird die praktische Arbeit gegenüber der Beurteilung beim Begleitseminar mit 4:1
gewichtet.
Alternativ kann der praktische Teil der Bachelorarbeit auch im Rahmen eines Firmenpraktikums
durchgeführt werden, sofern dies in Umfang und didaktischem Ziel der Bachelorarbeit entspricht.

§ 7 Abschluss des Bachelorstudiums und Abschlusszeugnis

Voraussetzung für den Abschluss des Bachelorstudiums ist die positive Absolvierung der in den im
Folgenden angeführten Prüfungsfächern enthaltenen Lehrveranstaltungen (s. § 3) in Form von
Lehrveranstaltungsprüfungen vor EinzelprüferInnen. Die Bachelorprüfung wird mit dem Einreichen der
Zeugnisse für die vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen formell abgeschlossen.
Im Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums werden die Bezeichnungen der Prüfungsfächer mit den
ECTS-Punkten bzw. entsprechenden Stundenzahlen sowie den nach ECTS-Punkten gewichteten und
auf ganze Zahlen gerundeten Durchschnittsnoten ausgewiesen. Bei einem Ergebnis größer als .,5 wird
aufgerundet; bei der Berechnung des Notendurchschnitts bleiben Lehrveranstaltungen mit der
Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“ unberücksichtigt.
              •   G = Grundlagen der Chemie
              •   NaWi = Naturwissenschaftliche Grundlagen
              •   AoC = Anorganische Chemie
              •   OC = Organische Chemie
              •   AC= Analytische Chemie
              •   SO = Soft Skills und Freie Wahlfächer
              •   PC= Physikalische Chemie
              •   CT = Chemische Technologien
              •   VT = Verfahrenstechnik
              •   BC= Biochemie und Biotechnologie
              •   BA = Bachelorarbeit mit Präsentation
Die Abschlussnote des Bachelorzeugnisses ergibt sich gemäß § 73, Abs. 3 des UG 2002 als
Gesamtnote aus den Durchschnittsnoten der oben angeführten elf Prüfungsfächer.

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Der Absolventin/ Dem Absolventen des Bachelorstudiums Technische Chemie wird der akademische
Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“, verliehen.

§ 8 Prüfungsordnung

Über die angeführten Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen (§ 73 UG
2002).
Vorlesungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich erfolgen, wobei im Fall von schriftlicher
und mündlicher Prüfung beide Teile der Prüfung nach Möglichkeit innerhalb einer Woche abzuhalten
sind. Die vorgesehene Prüfungsform ist von der Lehrveranstaltungsleiterin / vom
Lehrveranstaltungsleiter am     Beginn    der   Lehrveranstaltung   bekannt     zu  geben.     Bei
Lehrveranstaltungsprüfungen ist auf den Inhalt und den Umfang des Stoffes der Lehrveranstaltung
Bedacht zu nehmen.
Übungen, Laborübungen, Seminare, Proseminare und Konversatorien sind Lehrveranstaltungen mit
immanentem Prüfungscharakter.
Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind Lehrveranstaltungen, bei denen die
Beurteilung nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung, sondern auf
Grund von schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Beiträgen der Teilnehmer/innen erfolgt.
Die Beurteilung der Lehrveranstaltungen erfolgt gemäß § 73, Abs. 1 UG 2002.
Darüber hinaus hat der Lehrveranstaltungsleiter / die Lehrveranstaltungsleiterin auch eine Beurteilung
auf der sechsteiligen Notenskala vorzunehmen. Dabei ist im Falle einer Beurteilung mit „sehr gut (1)“
auch eine Unterscheidung in die Grade „A“ und „B“ zu treffen, wobei herausragende Leistungen, die
den obersten 10% der Leistungsskala entsprechen, mit „A“ beurteilt werden, alle anderen mit „sehr
gut“ beurteilten Leistungen mit „B“. Einer mit „gut“ (2) beurteilten Leistung entspricht „C“,
„befriedigend“ (3) entspricht „D“, „genügend“ (4) entspricht „E“ und einer „nicht genügend“ (5)
beurteilten Leistung entspricht „F“.

§ 9 ECTS-Credits

Aus der Festlegung eines Credit-Punktes als äquivalentes Arbeitsausmaß von 25 Echtstunden (siehe
§ 1) ergibt sich, abhängig vom Lehrveranstaltungstyp, ein unterschiedliches Ausmaß von Unterrichtszeit.
Generell wird festgelegt, dass 1 ECTS-Punkt bei einer VO zehn (10) Vorlesungseinheiten zu 45
Minuten entspricht. Eine Vorlesung, die über das gesamte Semester (= 15 Wochen) jede Woche eine
Einheit hat (= 1 Semesterstunde, SST), entspricht damit 1,5 ECTS-Punkten. Für Lehrveranstaltungen
des Typs LU, RU, UE, SE und PS wird eine Semesterstunde mit 1 ECTS-Punkt umgerechnet. Eine
Semesterstunde einer Lehrveranstaltung des Typs VU entspricht 1,25 ECTS-Punkten bei gleichem
Umfang des Vorlesungs- und Übungsteils.

§ 10 Rahmenbedingungen für das Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement basiert einerseits auf der Bewertung der Lehrveranstaltungen durch die
Studierenden und andererseits auf der Erstellung so genannter Leistungsvereinbarungen zwischen
dem studienrechtlichen Organ (der Studiendekanin/dem Studiendekan) und den Lehrenden, wobei
folgende Punkte zu berücksichtigen sind:
• Bewertung der tatsächlichen Arbeitsbelastung der Studierenden (work load).
• Aufteilung des Lehrinhaltes auf die Lehreinheiten und Abstimmung der Lehrinhalte der einzelnen
    Lehrveranstaltungen.
Die Einhaltung der Leistungsvereinbarungen ist durch das studienrechtliche Organ zu kontrollieren,
der Studienkommission ist darüber zumindest jährlich Bericht zu erstatten.

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Auffälligkeiten wie z.B. besonders negative Ergebnisse bei der Lehrveranstaltungskritik,
vergleichsweise hohe Durchfallquoten bei Prüfungen, zu großer Stoffumfang, werden besprochen und
Auswirkungen auf die folgenden Leistungsvereinbarungen festgelegt. Es können auch Maßnahmen zur
unmittelbaren Lösung derartiger Probleme beschlossen werden (z.B. Festlegung eines zusätzlichen
Prüfungstermins oder Heranziehen einer anderen Prüferin/eines anderen Prüfers).

§ 11 Übergangsbestimmungen

Es gelten die Übergangsbestimmungen gemäß § 124 UG 2002. Studierende des Diplomstudiums
Technische Chemie sind daher berechtigt, ihr Studium bis spätestens 30. November 2015
abzuschließen.
Die Studierenden sind berechtigt, jederzeit auf den vorliegenden Studienplan überzuwechseln. Die
Anerkennung von Studienleistungen zwischen dem bisher gültigen Studienplan für das Diplomstudium
Technische Chemie und dem vorliegenden Studienplan wird durch eine von der Studienkommission zu
erlassende Äquivalenzliste geregelt.

§ 12 Inkrafttreten

Der Studienplan tritt mit 1. Oktober 2006 in Kraft.

Anhänge:      Liste der Themenbereiche für die Bachelorarbeiten
              Angabe von Reihungskriterien für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit
                Teilnahmebeschränkungen
              Festlegung von Eingangsvoraussetzungen für Praktika
              Übergangsbestimmungen

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Anhänge

Anhang 1: Liste der Themenbereiche der Bachelorarbeiten
•   Biochemie, Gentechnik und Biotechnologie
•   Instrumentelle Analytik auf atomarer und molekularer Ebene
•   Modellierung und Simulation
•   Chemie und Technologie von nachwachsenden Rohstoffen und Lebensmitteln
•   Oberflächen und Grenzflächen
•   Synthese, Reaktivität und Charakterisierung von Materialien
•   Synthese, Reaktivität und Charakterisierung von molekularen Verbindungen
•   Verfahrenstechnik, Umweltchemie und Umweltanalytik

Anhang 2: Angabe von Reihungskriterien für die Zulassung
Bei Lehrveranstaltungen mit Beschränkung der Teilnehmerzahl gelten folgende Reihungskriterien:
1) Datum der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung, sowie bei gleichem Datum der Erfüllung dieser
Zulassungsvoraussetzung auch die:
2) Note, mit der die als Zulassungsvoraussetzung festgelegte Lehrveranstaltung absolviert wurde

Anhang 3: Festlegung von Eingangsvoraussetzungen für Praktika
Folgende Eingangsvoraussetzungen werden für Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkungen
festgelegt:

Lehrveranstaltung                                  Eingangsvoraussetzung
Grundlagen d. Chemie LU (1. Sem.)                  Grundlagen d. Chemie PS, 1. Teil (1. Sem.)
Analyt. Praktikum (qual./quant.) LU (2. Sem.)      Analytische Chemie I, VO (1. Sem.)
Physik/Physikal.-chem. Praktikum (3. Sem.)         Physikalische Chemie I VO (2. Sem.)
Synthesepraktikum (4. Sem.)                        Anorganische Chemie I VO (1. Sem.) +
                                                   Organische Chemie I VO (2. Sem.) +
                                                   schriftl. Test über ausgewählte Kapitel der VO
                                                   Biochemie (3. Sem.) oder Gesamtprüfung
                                                   Biochemie VO (3. Sem.)
Instrumentelles/ bioanalytisches Labor (5. Sem.)   Analytische Chemie IIIa/b, VO (3./4. Sem.) +
                                                   Biochemie PS (4. Sem.)
Chem. Technol. anorg. Stoffe Labor (5. Sem.)       Grundlagen d. Chemie VO (1. Sem.)
Festkörperchemie LU (5. Sem.)                      Festkörperchemie VO (2. Sem.)
Verfahrenstechnik Laborübung (5. Sem.)             Keine
Biotechnologie Labor (5. Sem.)                     Biochemie PS
Chem. Technol. org. Stoffe Labor (6. Sem.)         Chem. Technol. org. Stoffe VO (5. Sem.) oder:
                                                   Kolloquien während des Praktikums

Anhang 4: Übergangsbestimmungen
Siehe folgende Seiten 11-13 !

                                                                                                    10
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            Übergangsbestimmungen und Äquivalenzkatalog
                der Studienrichtung Technische Chemie
  vom Studienplan (1. Oktober 2002) nach UniStG zum Studienplan (1. Oktober 2006) nach UG2002
                                 Stand: 03.07.200630. Juni 2006

§1
Die Übergangsbestimmungen und die Äquivalenzliste sind unter dem Gesichtspunkt erstellt worden,
einen möglichst problemlosen Übergang beim Wechsel aus den ersten sechs Semestern nach dem
Studienplan des Diplomstudiums vom 1. Oktober 2002 (10 Semester Regelstudiendauer) zum
Bachelorstudium nach dem Studienplan vom 1. Oktober 2006 (6 Semester Regelstudiendauer) zu
ermöglichen.
Naturgemäß lässt sich nicht in allen Fällen eine inhaltliche, formale und Äquivalenz im Umfang bei der
Anerkennung erzielen, es wird aber die inhaltliche Äquivalenz der anzuerkennenden Fächer gegenüber
einer Äquivalenz der ECTS-Punkte als wichtiger angesehen.
Die Übergangsbestimmungen sollen sicherstellen, dass der Übertritt vom früheren in den nun gültigen
Studienplan ohne unzumutbaren Mehraufwand und Zeitverlust für die Studierenden möglich ist.

§2
Wahlfächer: Etwaige innerhalb der ersten beiden Abschnitte des Diplomstudiums nach UniStG
absolvierte Wahllehrveranstaltungen können bis zu einem Ausmaß von 18 ECTS-Punkten für den
Bereich der Soft Skills und freien Wahlfächer anerkannt werden.
Ein darüber hinaus gehendes Stundenausmaß kann nur in begründeten Ausnahmefällen und auf
individuellen Antrag auf Anerkennung von Prüfungen an das Studienrechtliche Organ anerkannt
werden.

§3
Pflichtfächer: Die Zuordnung der Pflichtfächer der ersten beiden Studienabschnitte des
Diplomstudiums nach UG 2002 ist folgenden zwei Tabellen zu entnehmen; auf das volle Ausmaß
fehlende ECTS-Punkte sind durch die Absolvierung von Lehrveranstaltungen wissenschaftlichen
Charakters im Ausmaß der fehlenden ECTS-Punkte auszugleichen; umgekehrt können überzählige
ECTS-Punkte dem Bereich der Soft Skills oder Freifächer zugeordnet werden.

(1) Vorlesungen, Seminare, Proseminare, Seminare Übungen und Vorlesungsübungen:
Alter Studienplan                                  Neuer Studienplan
Titel                               Typ   ECTS     Titel                                 Typ    ECTS
Mathematik für Chemiker I           VO    4,5      Mathematik für Chemiker I             VO     4,5
Mathematik für Chemiker UE I        UE    2        Mathematik für Chemiker UE I          UE     2
Mathematik für Chemiker II          VO    3        Mathematik für Chemiker II            VO     3
Mathematik für Chemiker UE II       UE    1        Mathematik für Chemiker UE II         UE     1
Physik für Chemiker I               VO    3        Physik für Chemiker I                 VO     4,5
Physik für Chemiker II              VO    4,5      Physik für Chemiker II                VO     3
Informatik für Chemiker             VU    2        Als „Soft Skill“-Fach anerkennbar     VU     2
Allgemeine Chemie                   VO    4,5      Grundlagen d. Chemie                  VO     3
Chemische Grundlagen                PS    1        Grundlagen d. Chemie                  PS     2
Labortechnik                        PS    1,5
Anorganische Chemie I +             VO    1,5      Anorganische Chemie I                 VO     4,5
Anorganische Chemie II              VO    3
Anorganische Chemie III +           VO    3        Anorganische Chemie II                VO     4,5

                                                                                                       11
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Anorganische Chemie IV               VO    3
Grundlagen der organischen           VO    1,5    Organische Chemie I                   VO     4,5
Chemie +
Funktionelle Gruppen und             VO    3
Reaktivität in der Org. Chemie
Syntheseplanung u. Selektivität in   VO    3      Organische Chemie II                  VO     4,5
der Organischen Chemie +
Organische Chemie der                VO    1,5
Biomoleküle
Physikalische Chemie I               VO    6      Physikalische Chemie I +              VO     4,5
                                                  Physikalische Chemie I                RU     1
Physikalische Chemie I               PS    1      Physikalische Chemie I                PS     1
Physikalische Chemie II              VO    6      Physikalische Chemie II +             VO     4,5
                                                  Physikalische Chemie II               RU     1
Physikalische Chemie II              PS    0,5    Physikalische Chemie II               PS     1
Analytische Chemie I                 VO    3      Analytische Chemie I                  VO     3
Analytische Chemie II                VO    3      Analytische Chemie II                 VO     3,5
Analytische Chemie III – Physikal.   VO    3      Analytische Chemie IIIa/b             VO     3,5
Analyse
Strukturaufklärung                   VO    3      Strukturaufklärung                    PS     1
Festkörperchemie                     VO    3      Festkörperchemie                      VO     1,5
Biochemie I                          VO    3      Biochemie                             VO     3
Biotechnologie                       VO    1,5    Biotechnologie                        VO     1,5
Chem. Technol. Org. Stoffe           VO    4,5    Chem. Technol. Org. Stoffe            VO     4
Chem. Technol. Anorg. Stoffe         VO    4,5    Chem. Technol. Anorg. Stoffe          VO     4
Technische Elektrochemie             VO    3      Technische Elektrochemie              VO     1,5
Thermische Verfahrenstechnik         VO    3      Thermische Verfahrenstechnik          VO     3
Mechan. Verfahrenstechnik            VO    3      Mechanische Verfahrenstechnik         VO     3
Chem. Verfahrenstechnik              VO    1,5    Chemische Verfahrenstechnik           VO     1,5
Ökologische und gesellschaftliche    VO    3      Als „Soft Skill“-Fach anerkennbar     VO     3
Aspekte der Chemie
Toxikologie                          VO    1,5    Als „Soft Skill“-Fach anerkennbar     VO     1,5

(2) Laborübungen und zugehörige Proseminare:
Alter Studienplan                                 Neuer Studienplan
Titel                                Typ   ECTS   Titel                                  Typ   ECTS
Chemische Grundlagen                 LU    4      Grundlagen d. Chemie                   LU    4
Messtechnik                          LU    1,5    Als freies Wahlfach anerkennbar        LU    1,5
Messtechnik                          PS    0,5    Als freies Wahlfach anerkennbar        PS    0,5
Analytische Chemie Einf.             PS    1,5    Analyt. Praktikum (qual./quant.)       LU    7
Analytische Chemie                   LU    7,5
Instrumentelle Analytik              LU    6      Instrumentelles/bioanalytisches        LU    6
Biochemie                            LU    2      Labor
                                                  Biochemie                              PS    1
Organische Chemie +                  LU    11     Synthesepraktikum                      LU    17
Anorganische Chemie                  LU    8
Festkörperchemie                     LU    2      Festkörperchemie                       LU    1
Physikalische Chemie                 LU    10,5   Physik/Physikal.-chem. Praktikum       LU    9
Chem. Techn. Org. Stoffe             LU    5      Organische Technologie Labor           LU    4
Chem. Technol. Anorg. Stoffe         LU    4      Anorganische Technologie Labor         LU    4

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Bachelorstudium Technische Chemie                                             Version 30.06.2006

Verfahrenstechnik                   LU   5,5   Verfahrenstechnik Laborübung      LU    4
Projektpraktikum                    LU   10    Bachelorarbeit                    LU    15
ODER:
Wahlübungen (chemisch oder          LU   8
technologisch im Ausmaß von
mindestens 8 ECTS-Punkten)

§4
Befristung: Diese Übergangsregelungen sind mit Ende des Sommersemesters 2015 befristet. Der
letztmögliche Zeitpunkt für den Abschluss des Studiums nach UniStG kann damit am 30. November
2015 erfolgen.

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