TARMED-Änderungen KVG per 01.01.2018 - SVA

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Der Bundesrat macht zum zweiten Mal von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch und passt ­
per 01.01.2018 im KVG-Bereich die Tarifstruktur TARMED an. Im Bereich UVG / IVG / MVG bleibt die
­bisherige TARMED-Version 01.08.00_BR mindestens bis zum 31.03.2018 gültig.

            TARMED-Änderungen
            KVG per 01.01.2018
            Yvonne Brühlmann
            TARMED-Hotline/Ärztekasse Genossenschaft., Urdorf

            Mit den nachfolgenden Informationen machen wir           Instruktion von Selbstmessungen,
            Sie auf die wichtigsten Änderungen aufmerksam.           Selbstbehandlungen durch den Facharzt –
            Die Ausführungen sind nicht abschliessend, Sie           00.0610
            finden die kompletten Erläuterungen und den neuen        Die Tarifposition 00.0610 ist neu in der Sparte
            TARMED-Browser unter:                                    Sprechzimmer tarifiert, und somit gleich hoch wie
            https://www.fmh.ch/ambulante_tarife/tarmed-tarif/        die Konsultation bewertet. In der Interpretation wird
            tarmed-aenderungen-ab-1-1-2018.html                      neu darauf hingewiesen, dass diese Position dazu
                                                                     dient, dem Patienten die Anwendung und Bedienung
            Einheitlicher Dignitätsfaktor für alle                   von technischen Hilfsmitteln zu erklären.
            Leistungen
            Neu werden alle Leistungen mit einem einheitlichen       Formalisierter Arztbericht – 00.2206
            Dignitätsfaktor hinterlegt. Die Vereinheitlichung der    00.2205 wird von einer Handlungsleistung in eine
            Dignitätsfaktoren führt zu einer einheitlichen Bewer-    Zeitleistung pro 5 Minuten umgewandelt und mit der
            tung der ärztlichen Leistungen. Dies führt bei einigen   neuen Position 00.2206 nummeriert. Diese Positi-
            Dignitäten zu einer massiven Senkung der ärztlichen      on ist pro Sitzung maximal 2 x verrechenbar.
            Leistung.
                                                                     Verbrauchsmaterialien und Implantate –
            Kürzung der AL für den praktischen Arzt                  GI 20
            Wird eine Leistung von einem Arzt mit dem Titel          Verbrauchsmaterial ist separat verrechenbar, sofern
            Praktischer Arzt erbracht, so ist die AL für diese       der Einkaufspreis (inkl. MWST) pro Einzelstück
            Leistung um 7 % zu kürzen.                               CHF 3.– übersteigt. Verrechnet wird der Stückpreis
                                                                     des Verbrauchsmaterials und der Implantate auf der
            Punktion und Blutentnahme                                Basis der Jahreseinkaufsmenge nach Abzug von
            durch nichtärztliches Personal –                         Rabatten und Preisnachlässen. Dies bedeutet, dass
            00.0715 / 00.0716                                        kein Zuschlag von 10 % auf den Einstandspreis von
            Die Interpretation «Nur anwendbar durch ärztliches       Verbrauchsmaterialien und Implantaten mehr abge-
            Praxislabor im Rahmen der Präsenzdiagnostik nach         rechnet werden kann.
            Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a KVV und Kapitel
            5.1.2 der Analysenliste» wird gelöscht. Dies hat zur     Separate Wegentschädigung für die
            Folge, dass die kapilläre und venöse Blutentnahme        Psychiatrie – 02.0015
            durch das nichtärztliche Personal nun immer abge-        Für die Wegentschädigung des Facharztes für Psy-
            rechnet werden kann. Auch dann, wenn keine Analy-        chiatrie gibt es eine neue Position – 02.0015. Diese
            se im eigenen Praxislabor gemacht wird und wenn          wird pro 5 Minuten abgerechnet. Die Interpretation
            kein Arzt-Patienten-Kontakt besteht.                     entspricht derjenigen der Position 00.0095.

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            Phytotherapie – 00.1870 / 00.1871 / 00.1872
            Die Phytotherapie wird gleich tarifiert wie die andere Komplementärmedizin.

            Untersuchung durch den Facharzt
            Die Handlungsleistungen «Untersuchung durch den Facharzt» werden in Zeitleistungen, abrechenbar in
            5-Minuten-Schritten, umgewandelt. Die Limitationen werden entsprechend angepasst. Bei Tarifpositionen
            mit Aufzählungen von Leistungsteilen, aus denen der Leistungserbringer auswählen kann, muss er in der
            Patientenakte festhalten, welche Untersuchungen er genau gemacht hat.

Position alt                                    Position neu                                           Limitation
                                                00.0415     Kleine Untersuchung durch den              3 x pro Sitzung
                                                            Facharzt für Grundversorgung               6 x pro 3 Monate
                                                            pro 5 Min. >6 Jahre und 6 Jahre und 6 Jahre und       6 x pro 3 Monate
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               Abrechnungslimitationen
               Der Vermerk «Diese Limitierung entfällt für elektronisch abrechnende Fachärzte» wird gelöscht. Das bedeu-
               tet, dass nun bei allen Positionen die hinterlegte Limitation nicht mehr überschritten werden darf. Mit neuen
               Positionen für Kinder unter 6 Jahren und Personen über 75 Jahren, bei denen erfahrungsgemäss ein höherer
               Bedarf besteht, werden die Limitationen gelockert. Ebenso gelten im Ausnahmefall bei Patienten > 6 Jahre
               und < 75 Jahre mit erhöhtem Behandlungsbedarf neue Positionen mit höheren Limitationen. Die Gründe für
               den erhöhten Behandlungsbedarf eines Patienten müssen in der Patientenakte aufgeführt und gegenüber dem
               Versicherer begründet werden.

Position > 6 Jahre und < 75 Jahre                  75 Jahre        Ausnahmefall erhöhter
Limitation                                         Limitation                   ­Behandlungsbedarf
                                                                                 Limitation
00.0020      Konsultation weitere 5‘               00.0025   4x/Sitzung         00.0026     4x/Sitzung
             2x/Sitzung

00.0050      Vorbesprechung pro 5‘                 00.0055   12x/Fall           00.0056     12x/Fall
             6x/Fall

00.0070      Besuch weitere 5‘                     00.0075   6x/Sitzung         00.0076     6x/Sitzung
             3x/Sitzung

00.0120      Telefonkonsultation weitere 5‘        00.0125   4x/Sitzung         00.0126     4x/Sitzung
             2x/Sitzung

00.0510      Spezifische Beratung pro 5‘           00.0515   12x/3 Monate       00.0516     12x/3 Monate
             6x/3 Monate

00.0530      Genet. u./o. pränatale Beratung/5‘    00.0535   18x/pro Jahr       00.0536     18x/Jahr
             9x/Jahr

00.0610      Instr. Selbstmess./Selbstbeh./5‘      00.0615   6x/Sitzung         00.0616     6x/Sitzung
             3x/Sitzung, 6x/3 Monate                         12x/3 Monate                   12x/3 Monate

00.1370      Nachbetreuung/15‘                     00.1375   8x/Sitzung         00.1376     8x/Sitzung
             4x/Sitzung

00.1890      Tel. komplementärmed. weitere 5‘      00.1895   4x/Sitzung         00.1896     4x/Sitzung
             2x/Sitzung

02.0060      Telefon Facharzt Psychiatrie pro 5‘   02.0065   8x/Sitzung         02.0066     8x/Sitzung
             4x/Sitzung

02.0150      Tel. Psychologe/Psychotherpeut/5‘     02.0155   8x/Sitzung         02.0156     8x/Sitzung
             4x/Sitzung

Position                                           75 Jahre       Ausnahmefall erhöhter
Limitation                                         Limitation                   ­Behandlungsbedarf | Limitation
22.0030      spez. gynäk. Beratung/5‘,                                          22.0035     12x/Jahr
             6x/Jahr

22.0040      Sterilitätsberatung/5‘                                             22.0045     8x/Sitzung
             4x/Sitzung, 16x/Fall                                                           32x/Fall

                                                                                                                         25
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                Ärztliche Leistung in Abwesenheit des Patienten
                Die Tarifpositionen mit der Bezeichnung «Leistung in Abwesenheit des Patienten» werden aufgeteilt, so dass
                es künftig für jede mögliche Leistung in Abwesenheit eine separate Tarifposition gibt. Die Leistungen sind neu
                pro 1 Minute tarifiert. Es gilt eine kumulierte Limitation, welche gegenüber der früheren Leistung in Abwesen-
                heit des Patienten halbiert ist. Ausgenommen von dieser Kürzung sind Kinder < 6 Jahre, Patienten > 75 Jahre,
                Ausnahmefälle mit erhöhtem Behandlungsbedarf und die Leistung in Abwesenheit beim Psychiater, Psycho-
                logen/Psychotherapeuten in der Spitalpsychiatrie oder beim delegierten Psychologen /Psychotherapeuten.

 Neue Leistungen in Abwesenheit des Patienten                                                               < 6 Jahre und                                     Ausnahmefall erhöhter
 > 6 Jahre und < 75 Jahre (Dignität «alle»)                                                                 > 75 Jahre                                        Behandlungsbedarf
 00.0141     Aktenstudium pro 1 Min.                                                                        00.0131                                           00.0161

 00.0142     Erkundigungen bei Dritten pro 1 Min.                                                           00.0132                                           00.0162

                                                                                                                        kumulativ maximal 60 x pro 3 Monate

                                                                                                                                                                                           kumulativ maximal 60 x pro 3 Monate
                                                                      kumulativ maximal 30 x pro 3 Monate
 00.0143     Auskünfte an Angehörige oder andere Bezugs­                                                    00.0133                                           00.0163
             personen des Patienten pro 1 Min.

                                                                                Limitation LG-04
 00.0144     Besprechungen mit Therapeuten und Betreuern des                                                00.0134                                           00.0164

                                                                                                                                  Limitation LG-10

                                                                                                                                                                                                      Limitation LG-11
             Patienten pro 1 Minute

 00.0145     Überweisungen an Konsiliarärzte                                                                00.0135                                           00.0165
             pro 1 Minute

 00.0146     Ausstellen v. Rezepten o. Verordnungen ausserhalb v.                                           00.0136                                           00.0166
             Konsultation, Besuch u. Telefonkonsultation pro 1 Min.

 00.0147     Diagnostische Leistung am Institut für Pathologie/                                             00.0137                                           00.0167
             Histologie/Zytologie pro 1 Min.

                                                                                                            00.0138                                           00.0168
 00.0148     Tumorboard pro 1 Min.

 Neue Leistungen in Abwesenheit des Patienten (Facharzt für Psychiatrie)
 02.0071 	Aktenstudium pro 1 Min.

                                                                                                                                                                            kumulativ maximal 180 x
 02.0072 	Erkundigungen bei Dritten pro 1 Min.
                                                                                                                                                                               Limitation LG-05

                                                                                                                                                                                 pro 3 Monate
 02.0073 	Auskünfte an Angehörige oder andere Bezugspersonen des Patienten pro 1 Min.

 02.0074 	Besprechungen mit Therapeuten und Betreuern des Patienten pro 1 Min.

 02.0075 	Überweisungen an Konsiliarärzte pro 1 Min.

 02.0076 	Ausstellen von Rezepten oder Verordnungen ausserhalb von Konsultation,
           Besuch und telefonischer Konsultation pro 1 Min.

 Neue Leistungen in Abwesenheit des Patienten
 (behandelnder Psychologe/Psychotherapeut in der Spitalpsychiatrie)
 02.0161 	Aktenstudium pro 1 Min.
                                                                                                                                                                            kumulativ maximal 240 x
                                                                                                                                                                               Limitation LG-08

 02.0162 	Erkundigungen bei Dritten pro 1 Min.
                                                                                                                                                                                 pro 6 Monate

 02.0163 	Auskünfte an Angehörige oder andere Bezugspersonen des Patienten pro 1 Min.

 02.0164 	Besprechungen mit Therapeuten und Betreuern ausserhalb der regelmässigen Rapporte pro 1 Min.

 02.0165 	Auswertung von Tests pro 1 Min.

 02.0166 	Verfassen von ausführlichen Berichten, sofern nicht anderweitig entschädigt pro 1 Min.

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Neue Leistungen in Abwesenheit des Patienten (delegierte Psychotherapie)
02.0261             Aktenstudium pro 1 Min.

                                                                                                                           kumulativ maximal 240 x
                                                                                                                              Limitation LG-09
02.0262             Erkundigungen bei Dritten pro 1 Min.

                                                                                                                                pro 6 Monate
02.0263             Auskünfte an Angehörige oder andere Bezugspersonen des Patienten pro 1 Min.

02.0264             Besprechungen mit Therapeuten und Betreuern ausserhalb der regelmässigen Rapporte pro 1 Min.

02.0265             Auswertung von Tests pro 1 Min.

02.0266             Verfassen von ausführlichen Berichten, sofern nicht anderweitig entschädigt pro 1 Min.

                   Notfallzuschläge –                                           · Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos
                   00.2510 / 00.2520 / 00.2540                                    mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
                   Die Interpretation bei den Tarifpositionen mit der           · Es wird ein unmittelbarer Arzt-Patienten-
                   Bezeichnung «Notfall-Inkonvenienzpauschale» wird               Kontakt vorausgesetzt.
                   präzisiert.
                                                                                Notfall B und C:
                   Notfall A:                                                   · Bei direktem Arzt - Patientenkontakt: Vom
                   · Bei direktem Arzt - Patientenkontakt:                          Facharzt als medizinisch notwendig erachtet.
                     Jeder Patient, bei dem sich unabhängig                     · Ohne direkten Arzt - Patientenkontakt:
                     von der auslösenden Ursache eine Störung der                 ­Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten,
                     vitalen Funktionen ausbildet, zu befürchten,                   Angehörigen oder Dritten als offensichtlich
                     respektive nicht auszuschliessen ist. Gilt auch für           ­notwendig erachtet.
                     Patienten bei denen eine akute Erkrankung, ein             · Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos
                     Trauma oder eine Vergiftung eine Organschä-                    mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
                     digung hervorrufen oder zur Folge haben kann.              · Es wird ein unmittelbarer Arzt-Patienten-Kontakt
                     Im Bereich der Psychiatrie ist von einem Notfall               vorausgesetzt.
                     auszugehen bei Erregungszuständen, Selbst- und
                     Fremdgefährdung, Bewusstseinsstörungen sowie                Produktivität in den Operationssparten
                     kataton-stuporösen Zuständen.                               (OP-Sparten)
                   · Ohne direkten Arzt - Patientenkontakt:                      Die Produktivitäten in den OP-Sparten ändern sich
                     ­Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten,              wie folgt:
                     Angehörigen oder Dritten als offensichtlich                 OP I:     Erhöhung von 45 % auf 55 %
                     n­ otwendig erachtet.                                       OP II: Erhöhung von 50 % auf 60 %
                                                                                 OP III: Erhöhung von 55 % auf 65 %
                                                                                 Dies führt zu einer Reduktion der ärztlichen Leistung.

Inserat_Praxisarena_177x62 mm.indd 1                                                                                      27.05.11 07:58
                                                                                                                                                     27
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           Senkung der Kostensätze in gewissen Sparten
           Die Kostensätze von Sparten mit Investitionskosten für Anlagen, Geräte und Apparate > 750 000 CHF wer-
           den um 10 % gesenkt. Diese Kürzung der Kostensätze hat eine Verminderung der technischen Leistungen in
           gewissen Sparten zur Folge.

           Arztleistungen bei CT und MRI-Untersuchungen – 39.4015 / 39.5015
           Bei den Tarifpositionen für die CT- und MRI-Untersuchungen wird die Leistung im engeren Sinne gelöscht.
           Dafür gibt es neu für die ärztlichen Leistungen im engeren Sinne eine separate Tarifposition für den Fall, dass
           der Facharzt für Radiologie bei der Durchführung einer CT- oder MRI-Untersuchung für eine gewisse Zeit
           anwesend sein muss. Zudem wird die Minutage für die Berichtserstellung für CT- oder MRI-Berichte auf 20
           bzw. 25 Minuten einheitlich tarifiert.

           Senkung der Minutagen bei ausgewählten Tarifpositionen
           Aufgrund der deutlich verkürzten Behandlungszeiten seit Einführung des TARMED werden bei folgenden
           Leistungen die Minutagen im Sinne der Durchschnittswerte für die Erbringung dieser Leistungen gesenkt,
           was zu einer Reduktion der AL und TL führt:

Position    Text                                                                                      Bemerkung
08.2760     Extractio lentis/Phakoemulsifikation, inkl. Implantation einer künstlichen Linse und      Ersatz für 08.2760,
            Einsetzen eines Kapselspannringes                                                         08.2780, 08.2820

08.3350     Glaskörperbiopsie für zytologische Diagnostik
                                                                                                      Ersatz für 08.3350
08.3355     Alleinige intravitreale Injektion

17.0090     Belastungs-{EKG}, Ergometrie

17.0150     Holter-{EKG}, 16 bis 24 Std., Auswertung

19.1010     Koloskopie, vollständig

19.1200     Koloskopie, partiell oder linksseitig

19.1210     Koloskopie durch Stoma

19.1100     + Entfernung gestielter Polypen bei Koloskopie,
               pro Polyp

19.1120     + Entfernung sessiler Polypen bis 1 cm Durchmesser bei Koloskopie,
               pro Polyp

19.1130     + Entfernung sessiler Polypen mehr als 1 cm Durchmesser bei Koloskopie,
               pro Polyp

19.1310     + Entfernung gestielter Polypen bei Koloskopie, pro Polyp

19.1330     + Entfernung sessiler Polypen bis 1 cm Durchmesser bei Koloskopie,
               pro Polyp

19.1340     + Entfernung sessiler Polypen mehr als 1 cm Durchmesser bei Koloskopie,
               pro Polyp

19.1480     + Entfernung gestielter Polypen bei Rektoskopie/Sigmoidoskopie,
               pro Polyp

19.1490     + Entfernung sessiler Polyp bis 1 cm Durchmesser bei Rektoskopie/Sigmoidoskopie,
               pro Polyp

19.1500     + Entfernung sessiler Polyp mehr als 1 cm Durchmesser, bei Rektoskopie/Sigmoidoskopie,
               pro Polyp

32.0610     Stereotaktische Radiotherapie, erste Fraktion

32.0615     Stereotaktische Radiotherapie, zweite bis sechste Fraktion

32.1130     Technische Grundleistung 0, Stereotaktische Radiotherapie, ambulanter Patient             Neue Position

                                                                                                                            29
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