Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen - München, 9. Juni 2021 - KVB
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Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen München, 9. Juni 2021 stock.adobe.com/WavebreakMediaMicro Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 1
Neue Anwendungen der TI 2020 NFDM Notfalldatenmanagement eMP Elektronischer Medikationsplan 2021 eArztbrief (KIM) Elektronische Patientenakte Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (KIM) 2022 Elektronisches Rezept Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 2
Notfalldatenmanagement (NFDM) Ziel: schneller Zugriff auf relevante medizinische Informationen im Notfall Auf Wunsch des Patienten werden Notfalldatensatz (NFD) und Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) auf eGK gespeichert. Daten des Patienten dürfen nur mit dessen Einwilligung auf der eGK gespeichert werden. Zugriff Quelle: gematik nur mit Zustimmung des Patienten in normaler Behandlungssituation (PIN-Aktivierung möglich) auch ohne PIN-Eingabe/mündlicher Zustimmung in Notfallsituationen Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 3
Notfalldatenmanagement (NFDM) Pflicht Anspruch auf NFD besteht bei Vorerkrankungen, Allergien oder Ähnlichem KBV PraxisInfo: „Den NFD anlegen können nur Ärzte, die einen umfassenden Überblick über Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen ihrer Patienten haben. Aktualisieren soll ihn dagegen jeder Arzt und Psychotherapeut, der notfallrelevante Informationen zu der betroffenen Person hat.“ Patient kann der Aufnahme bestimmter Angaben widersprechen, sofern unvollständiger NFD Patienten nicht gefährden würde. Im Notfall gilt: Es besteht eine (unter angemessener Berücksichtigung der Dynamik einer Notfallsituation) ärztliche Befunderhebungspflicht. Es besteht aber keine kategorische Auslesepflicht für den NFD. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 4
Notfalldatenmanagement (NFDM) Aufbau Datensatz Persönliche Notfalldatensatz (NFD) Erklärungen (DPE) NFD muss mit dem eHBA signiert Wird nicht vom Arzt signiert werden Enthält Hinweise auf den Enthält notfallrelevante medizinische Aufbewahrungsort wichtiger Informationen Dokumente Angaben zum Patienten Organspendeausweis Diagnosen Patientenverfügung Medikation Vorsorgevollmacht Allergien / Unverträglichkeiten Nur sofern Dokumente vorliegen Kontaktdaten im Notfall und der Patient der Speicherung zugestimmt hat Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 5
Notfalldatenmanagement (NFDM) Technische Voraussetzungen Technische Voraussetzungen Verfügbarkeiten Ansprechpartner Anbindung an die TI IT-Servicepartner/TI- Anbieter E-Health-Konnektor-Update (Produkttypversion (PTV) 3) PVS-Modul/-Update NFDM Elektronischer Heilberufsausweis Landeskammer (BLÄK, der 2. Generation (eHBA G2) PTK Bayern) ggf. zusätzliches stationäres IT-Servicepartner/TI- Kartenterminal Anbieter Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 6
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Elektronischer Ausweis eines Arztes (eArztausweis), Psychotherapeuten (ePsychotherapeutenausweis) Grundfunktionen Sichtausweis qualifizierte elektronische Signatur (QES) von z.B. eArztbriefen, NFD, eAU, eRezept Authentifizierung z.B. als Arzt in Portalen von Kammern oder in der TI Vertraulichkeit durch das sichere Ver - und Entschlüsseln von medizinischen Daten Zugriff auf medizinische Daten auf der eGK z.B. NFD oder eMP Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 7
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Übersicht Anbieter eArztausweis D-Trust Medisign SHC T-Systems Kartengeneration G2.0 G2.0 G2.1 G2.0 Vertragslaufzeit 5 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre Zahlungsintervall vierteljährlich 25,- € - 23,99 € 24,99 € halbjährlich 50,- € - - - jährlich 100,- € 100,- € 95,96 € 99,96 € sofort 500,- € - - - Bereitstellung - 34,- € - - (einmalig) Preise inkl. MwSt. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 8
Qualifizierte elektronische Signatur (QES) Einzelsignatur Pro Dokument/Datensatz muss die PIN bei gestecktem eHBA im Kartenterminal erneut eingegeben werden. Stapelsignatur Bis zu 250 Datensätze (der gesamte elektronische Dokumentenstapel) werden mit eHBA und einer PIN-Eingabe z.B. am Ende des Praxistages auf einmal signiert. Bereits mit E-Health-Konnektor nutzbar. Komfortsignatur Mit gestecktem eHBA und einer PIN-Eingabe können für einen bestimmten Zeitraum bis zu 250 Signaturen freigeben werden. Die Signatur eines Dokumentes/Datensatzes wird dann nur noch bestätigt. Verfügbarkeit voraussichtlich ab Q3/2021. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 9
Elektronischer Medikationsplan (eMP) Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) Auf Wunsch des Patienten kann Medikationsplan auf eGK gespeichert werden. Daten des Patienten dürfen nur mit dessen Einwilligung auf der eGK gespeichert werden. Zugriff auf den eMP nur mit Zustimmung des Patienten (PIN ist initial aktiviert) Pflicht für Vertragsärzte gemäß § 29a BMV-Ä - Anspruchsregelung analog BMP: Bildnachweis: gematik GmbH Versicherte, die mindestens drei systemisch wirkende, zu Lasten der GKV verschriebene Arzneimittel dauerhaft - also mindestens 28 Tage – anwenden und die Anwendung nicht durch den Arzt erfolgt. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 10
Elektronischer Medikationsplan (eMP) Aufbau Patientenstammdaten Medikationsrelevante Daten • Name • Allergien • Adresse • Unverträglichkeiten • Geburtsdatum • medizinische Individualparameter • … (z.B. Alter, Gewicht, Kreatininwert) Angaben zur Medikation Hinweise und Informationen zum interprofessionellen • verordnete Arzneimittel Informationsaustausch • Selbstmedikation • ggf. in der Vergangenheit • Kommentarfeld zum eingenommene Arzneimittel Medikationseintrag • Informationen zur Anwendung • Kommentar zum Medikationsplan Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 11
Elektronischer Medikationsplan (eMP) Technische Voraussetzungen Technische Voraussetzungen Verfügbarkeiten Ansprechpartner Anbindung an die TI + Anbindung IT-Servicepartner/TI- an Arzneimitteldatenbank Anbieter E-Health-Konnektor-Update (PTV3) PVS-Modul/-Update eMP eHBA Landeskammer (BLÄK, PTK Bayern) ggf. zusätzliches stationäres IT-Servicepartner/TI- Kartenterminal (KT) Anbieter Für die Zugriffsfreigabe des Krankenkasse Patienten: Patienten-PIN Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 12
eMP / NFDM Finanzierung je BSNR eMP/NFDM-Updates für Konnektor (E-Health- 530 Euro einmalig Konnektor-Update) und PVS-Module Pauschale zusätzliches stationäres 595 Euro einmalig Kartenterminal Erhöhung der TI-Betriebskostenpauschale 4,50 Euro pro Quartal Fördervoraussetzung: Vorhalten des E-Health-Konnektors mit NFDM/eMP- Funktionalität Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der entsprechenden Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 13
eMP / NFDM Vergütung eMP NFDM Die bisher angesetzten GOPen für Anlage NFD: 80 Punkte die Vergütung der Erstellung und der (GOP 01640) Aktualisierung des Medikationsplans Bis zum 20. Oktober 2021 auf 160 gelten auch weiterhin. Punkte verdoppelt (gemäß PDSG). Weitere Informationen hierzu finden Überprüfung und Aktualisierung Sie unter www.kvb.de in der Rubrik NFD: Verordnungen/ Arzneimittel/ 4 Punkte (GOP 01641) Medikationsplan. Löschen NFD: 1 Punkt (GOP 01642) Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 14
KIM - Kommunikation im Medizinwesen KIM = Kommunikationsdienst der TI ermöglicht den vertraulichen, sicheren und verschlüsselten digitalen Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen TI- Teilnehmern. Zukünftig soll KIM die bisherige Arztkommunikation über KV-Connect ablösen. Schrittweise Einführung Seit dem zweiten Halbjahr 2020 können eArztbriefe und E-Mail-Nachrichten über KIM versendet und empfangen werden Seit 1. April 2021 ist KIM die einzige Möglichkeit für den Versand und Empfang von eArztbriefen Ab 1. Oktober 2021 sind Vertragsärzte verpflichtet, die eAU mittels dem TI- Kommunikationsdienst "Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“ an die Krankenkassen zu senden Spätestens mit Einführung der eAU benötigen Praxen einen KIM-Dienst. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 15
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief) seit 1. April 2021 nur noch über KIM nutz- und abrechenbar Die sechsmonatige Übergangsfrist zur Übermittlung von eArztbriefen über andere Dienste, zum Beispiel KV-Connect, endete zum 31. März 2021. Seit 1. April 2021 ist es für Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtend, elektronische Briefe nur noch über einen zugelassenen KIM-Dienst zu übermitteln. Die Pauschalen 86900 und 86901 in der Anlage 8 der TI- Finanzierungsvereinbarung sowie auch die Strukturförderpauschale 01660 aus dem EBM dürfen nur noch abgerechnet werden, wenn die Übermittlung über einen KIM-Dienst erfolgt ist. Die Übermittlung von eArztbriefen über andere Dienste darf seit dem 1. April 2021 nicht mehr vergütet werden. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 16
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief) Technische Voraussetzungen Technische Voraussetzungen Verfügbarkeiten Ansprechpartner Anbindung an die TI IT-Servicepartner/TI- Anbieter E-Health-Konnektor-Update (PTV3) * PVS-Modul/-Update eArztbrief KIM-Dienst * KIM-Anbieter eHBA G2 Landeskammer (BLÄK, PTK Bayern) * Technische Voraussetzung für KIM Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 17
KIM-Dienst der KBV – kv.dox KIM-Dienst für Vertragsärzte und • kompatibel mit jedem PVS, Konnektor Vertragspsychotherapeuten • KIM-Postfach ohne monatliche Bestellung über kv-dox-Portal: Beschränkungsgröße www.kvdox.kbv.de • Monatliche Kündigungsfrist kv.dox-Themenseite der KBV • Preis: 6,55 Euro zzgl. MwSt. pro mit weiteren Informationen: Monat (Der erste Monat ist www.kbv.de/kv.dox kostenfrei.) plus Rechnungspauschale Bildnachweis: KBV 3,03 Euro zzgl. MwSt. pro Quartal • Keine Bereitstellungsgebühr Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 18
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief) Finanzierung je BSNR Einrichtung von KIM 100 Euro einmalig KIM-Betriebskostenpauschale 23,40 Euro pro Quartal Fördervoraussetzung: technische Voraussetzungen für KIM in der Praxis/Betriebsstätte geschaffen Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen. Keine zusätzlichen Pauschalen zur Kostenerstattung des eArztbrief-PVS- Moduls/-Updates geplant. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 19
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief) Vergütung Kostenpauschalen Zuschlag zur eArztbrief- Versandpauschale 0,28 Euro für den Versand (GOP 86900) 1 Punkt (GOP 01660) auf drei Jahre begrenzt 0,27 Euro für den Empfang (GOP 86901) je Arztbrief. wird automatisch zu jeder abgerechneten eArztbrief- Für beide Pauschalen gilt ein Versandpauschale (GOP 86900) gemeinsamer Höchstwert von 23,40 durch die KVB hinzugefügt. Euro je Quartal und Arzt/Psychotherapeut Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 20
Elektronische Patientenakte (ePA) Unterstützt Patienten dabei, Ärzten/Psychotherapeuten medizinisch relevante Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen Informationsquelle für Ärzte/Psychotherapeuten zur Unterstützung bei der Anamnese Folgende Daten können auf Wunsch des Patienten in der ePA gespeichert werden: Befunde Diagnosen durchgeführte und geplante Therapiemaßnahmen Behandlungsberichte Arztbriefe Notfalldatensatz (NFD) und der elektronische Medikationsplan (eMP) sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen Ausbau geplant um u.a. den Impfausweis, den Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder, das Zahnbonusheft, eRezepte und Arbeitsunfähigkeitsdaten Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 21
Elektronische Patientenakte (ePA) Pflicht Praxen müssen zum 1. Juli 2021 „ePA-ready“ sein Nachweis über die für den Zugriff auf die ePA erforderlichen Komponenten (automatisch über Abrechnungsdaten) Frist: bis zum 30. Juni 2021 Andernfalls: Honorarkürzung um 1 Prozent Befüllung der ePA Auf Wunsch des Patienten sind Ärzte und Psychotherapeuten zur Befüllung der ePA mit Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext verpflichtet. Unterstützungsleistung ist laut § 346 Absätze 1 und 3 SGB V „ausschließlich auf medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung beschränkt“ soweit diese Daten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung elektronisch verarbeitet werden und soweit andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen (§ 347 Absatz 1 SGB V) Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 22
Elektronische Patientenakte (ePA) Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 23
Elektronische Patientenakte (ePA) Zugriff Zugriff erfolgt nur, wenn der Patient seine Einwilligung und Freigabe erteilt hat. Patient kann Zugriff auf Dokumente in der ePA für die jeweilige Praxis freischalten 1. über seine ePA-App 2. direkt vor Ort in der Praxis mit eGK und PIN-Eingabe Zugriffsberechtigungen sind jederzeit widerrufbar Abruf der ePA-Daten nur aufgrund einer konkreten Behandlungssituation In einer späteren Ausbaustufe wird Berechtigungskonzept verfeinert, dann können die Berechtigungen für jedes Dokument einzeln erteilt werden. Sämtliche Zugriffe auf die ePA werden in der ePA protokolliert. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 24
Elektronische Patientenakte (ePA) Technische Voraussetzungen Technische Voraussetzungen Verfügbarkeiten Ansprechpartner Anbindung an die TI IT-Servicepartner/TI- Anbieter Konnektor-Update ePA (Updatestufe PTV4, sog. „ePA-Konnektor“) PVS-Modul/-Update ePA eHBA G2 Landeskammer (BLÄK, PTK Bayern) Für die Zugriffsfreigabe des Krankenkasse Patienten: ePA-App und /oder eGK mit Patienten-PIN Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 25
Elektronische Patientenakte (ePA) Finanzierung je BSNR Konnektor-Update ePA 400 Euro einmalig PVS-Modul/-Update ePA 150 Euro einmalig Erhöhung der TI- 4,50 Euro pro Quartal Betriebskostenpauschale Fördervoraussetzung: erfolgtes Konnektor-Update mit ePA-Funktionalität (Updatestufe PTV4) Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 26
Elektronische Patientenakte (ePA) Vergütung GOP 01647 GOP 01431 Für die sektorenübergreifende Zusatzpauschale zu Zusatzpauschale zu Erstbefüllung der den Versicherten-, den GOPen 01430, ePA: zehn Euro Grund- und 01435 und 01820 für Konsilliarpauschalen ärztliche Tätigkeiten Die konkreten sowie den im Zusammenhang Regelungen zur Leistungen des mit der ePA Vergütung der ePA- Abschnitts 1.7 im Erstbefüllung werden 3 Punkte Zusammenhang mit derzeit noch der ePA verhandelt. 15 Punkte Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 27
Elektronische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (eAU) über KIM Pflicht ab 1. Oktober 2021 ist der Versand der eAU an die Krankenkassen über die TI verpflichtend Einführung 1. Stufe: elektronischer Versand der eAU an die Krankenkassen (ab 01.10.2021) Übermittlung der eAU via KIM an die Krankenkasse 2. Stufe: elektronische Bereitstellung für die Arbeitgeber (ab 01.07.2022) Krankenkassen müssen Online-Angebot für Arbeitgeber zum digitalen Abruf der eAU bereitstellen Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 28
Elektronische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (eAU) über KIM Prozess in Stufe 1 Quelle: KBV angepasst Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 29
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Beispiel – Formatvorlage/Ausdruck Quelle: KBV Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 30
Elektronische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (eAU) Ersatzverfahren Ist der Versand der eAU nicht möglich, werden die eAU-Daten vom PVS gespeichert und versandt, sobald dies wieder möglich ist. Für mögliche Störungen der TI oder anderer IT-Komponenten wurde ein papierbasiertes Ersatzverfahren vereinbart: Die Störung ist dem Vertragsarzt bekannt und der Patient ist noch in der Praxis: Der Vertragsarzt gibt dem Patienten die Papierbescheinigung für die Krankenkasse und der Patient sendet diese an die Krankenkasse. Die Störung wird erst bemerkt, wenn der Patient die Praxis verlassen hat: Der eAU-Versand kann bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nachgeholt werden. Ist dies nicht möglich, versendet die Praxis die Papierbescheinigung an die zuständige Krankenkasse. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 31
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Technische Voraussetzungen Technische Voraussetzungen Verfügbarkeiten Ansprechpartner Anbindung an die TI IT-Servicepartner/TI- Anbieter E-Health-Konnektor-Update (PTV3) * PVS-Modul/-Update eAU KIM-Dienst * KIM-Anbieter eHBA G2 Landeskammer (BLÄK, PTK Bayern) * Technische Voraussetzung für KIM Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 32
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Finanzierung je BSNR Einrichtung von KIM 100 Euro einmalig KIM-Betriebskostenpauschale 23,40 Euro pro Quartal Fördervoraussetzung: technische Voraussetzungen für KIM in der Praxis/Betriebsstätte geschaffen Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen. Derzeit keine zusätzlichen Pauschalen zur Kostenerstattung des eAU-PVS- Updates geplant. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 33
Elektronisches Rezept (eRezept) Die digitale Form der bisherigen papiergebundenen ärztlichen Verordnung Pflicht Ab Mitte 2021: eRezept als freiwillige Anwendung Ab 1. Januar 2022 müssen Vertragsärzte für apothekenpflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung eRezepte ausstellen. Zunächst nicht zulässig Betäubungsmittel- und T-Rezepte Verordnung von sonstigen nach §31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen) Verordnung von Hilfsmitteln und von Sprechstundenbedarf Verordnungen zu Lasten von Sonstigen Kostenträgern Verordnungen für GKV-Versicherte ohne Vorhandensein einer Versichertennummer (bei Erfassung der VSD im Ersatzverfahren) Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 34
Elektronisches Rezept (eRezept) Stufenweiser Ausbau Kartengrafik: gematik GmbH (Stand 11.06.2021) Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 35
Elektronisches Rezept (eRezept) Besonderheiten Folgeverschreibung und Ersatzverfahren: Videosprechstunde: Ist keine Verbindung zur TI • Arzt kann in PVS eRezept erstellen und möglich, z.B. bei Haus- und signieren Heimbesuchen oder • Krankenversicherungsnummer des technischen Störungen, wird Patienten eintragen weiterhin das Muster 16- • eRezept kann in eRezept-App angezeigt Formular eingesetzt. oder dem Patienten zugesendet werden Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 36
Elektronisches Rezept (eRezept) Ablauf Erstellung und eRezept-Server Apotheke ruft eRezept als Signierung eRezept 2. eRezept ab und abgegeben 1. beliefert dieses gekennzeichnet, Patient erhält Dispensierdaten eRezept- 3. hinterlegt Informationen in App eRezept-App Patient übermittelt eRezept- Zugangsdaten Arzt Patient Apotheke eRezept- Zugangsdaten als Ausdruck Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 37
Elektronisches Rezept (eRezept) Beispiel Token-Ausdruck Quelle: KBV Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 38
Elektronisches Rezept (eRezept) Technische Voraussetzungen Technische Voraussetzungen Verfügbarkeiten Ansprechpartner Anbindung an die TI IT-Servicepartner/TI- Anbieter mindestens E-Health-Konnektor (Updatestufe PTV3); für Komfortsignatur: Konnektor- Update ePA (Updatestufe PTV4, sog. „ePA-Konnektor“) PVS-Modul/-Update eRezept eHBA G2 Landeskammer (BLÄK, PTK Bayern) Drucker (mindestens 300 dpi) z.B. IT-Servicepartner ggf. eRezept-App gematik Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 39
Elektronisches Rezept (eRezept) Finanzierung je BSNR PVS-Modul/-Update eRezept einmalig 120 Euro Erhöhung der TI-Betriebskostenpauschale 1 Euro pro Quartal Fördervoraussetzung: Erfolgtes E-Health-Konnektor-Update oder ePA-Konnektor- Update und PVS-Modul-Update eRezept in der Praxis/Betriebsstätte Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung soll ebenfalls automatisch über die eingereichte Abrechnung nachgewiesen werden. Die Details befinden sich in Klärung. Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 40
Weiterführende Informationen KVB Homepage https://www.kvb.de/ti TI-Themenseiten (inkl. FAQ-Dokumente) Links zu Informationsveranstaltungen und Videos der gematik Informationsmaterial (auch als Download) Übersichtsdokument NFDM, eMP, KIM Übersichtsdokument ePA, eAU und eRezept KVB FORUM: Laufende Berichterstattung bei neuen Informationen zur TI KVB Rundschreiben: Laufend aktuelle Informationen direkt an alle Praxen per E-Mail, Fax oder Post bzw. ab Juli ausschließlich im Mitgliederportal Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 41
Zusammenfassung 2020 NFDM Notfalldatenmanagement eMP Elektronischer Medikationsplan 2021 eArztbrief (KIM) Elektronische Patientenakte Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (KIM) 2022 Elektronisches Rezept Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen 9. Juni 2021 42
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