Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen - München, 9. Juni 2021 - KVB

 
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Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen - München, 9. Juni 2021 - KVB
Telematikinfrastruktur:
                                      Grundlegendes zu aktuellen
                                      Anwendungen
                                      München, 9. Juni 2021
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                                      Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
                                      9. Juni 2021                                                     1
Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen - München, 9. Juni 2021 - KVB
Neue Anwendungen der TI

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        NFDM        Notfalldatenmanagement

                 eMP        Elektronischer Medikationsplan

                                                                                   2021
                               eArztbrief (KIM)

                               Elektronische Patientenakte

                            Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (KIM)

                                                                                   2022
                    Elektronisches Rezept

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9. Juni 2021                                                                              2
Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen - München, 9. Juni 2021 - KVB
Notfalldatenmanagement (NFDM)

     Ziel: schneller Zugriff auf relevante
      medizinische Informationen im Notfall

     Auf Wunsch des Patienten werden
      Notfalldatensatz (NFD) und Datensatz
      Persönliche Erklärungen (DPE) auf eGK
      gespeichert.
     Daten des Patienten dürfen nur mit dessen
      Einwilligung auf der eGK gespeichert
      werden.

     Zugriff                                                                      Quelle: gematik

              nur mit Zustimmung des Patienten in normaler Behandlungssituation
               (PIN-Aktivierung möglich)
              auch ohne PIN-Eingabe/mündlicher Zustimmung in Notfallsituationen

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9. Juni 2021                                                                                         3
Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen - München, 9. Juni 2021 - KVB
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Pflicht
      Anspruch auf NFD besteht bei Vorerkrankungen, Allergien oder Ähnlichem

      KBV PraxisInfo:
              „Den NFD anlegen können nur Ärzte, die einen umfassenden Überblick über
               Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen ihrer Patienten haben.
              Aktualisieren soll ihn dagegen jeder Arzt und Psychotherapeut, der
               notfallrelevante Informationen zu der betroffenen Person hat.“

      Patient kann der Aufnahme bestimmter Angaben widersprechen, sofern
       unvollständiger NFD Patienten nicht gefährden würde.

      Im Notfall gilt: Es besteht eine (unter angemessener Berücksichtigung der
       Dynamik einer Notfallsituation) ärztliche Befunderhebungspflicht. Es besteht aber
       keine kategorische Auslesepflicht für den NFD.

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9. Juni 2021                                                                               4
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Notfalldatenmanagement (NFDM)
Aufbau

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         Notfalldatensatz (NFD)
                                                                      Erklärungen (DPE)

 NFD muss mit dem eHBA signiert                                  Wird nicht vom Arzt signiert
  werden                                                          Enthält Hinweise auf den
 Enthält notfallrelevante medizinische                            Aufbewahrungsort wichtiger
  Informationen                                                    Dokumente
         Angaben zum Patienten                                       Organspendeausweis
         Diagnosen                                                   Patientenverfügung
         Medikation                                                  Vorsorgevollmacht
         Allergien / Unverträglichkeiten                         Nur sofern Dokumente vorliegen
         Kontaktdaten im Notfall                                  und der Patient der Speicherung
                                                                   zugestimmt hat

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                                         5
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Notfalldatenmanagement (NFDM)
Technische Voraussetzungen

 Technische Voraussetzungen                                      Verfügbarkeiten    Ansprechpartner
 Anbindung an die TI                                                                IT-Servicepartner/TI-
                                                                                          Anbieter
 E-Health-Konnektor-Update
 (Produkttypversion (PTV) 3)
 PVS-Modul/-Update NFDM

 Elektronischer Heilberufsausweis                                                  Landeskammer (BLÄK,
 der 2. Generation (eHBA G2)                                                           PTK Bayern)

 ggf. zusätzliches stationäres                                                      IT-Servicepartner/TI-
 Kartenterminal                                                                           Anbieter

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                                                6
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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

 Elektronischer Ausweis eines Arztes (eArztausweis),
  Psychotherapeuten (ePsychotherapeutenausweis)

 Grundfunktionen
        Sichtausweis
        qualifizierte elektronische Signatur (QES) von z.B.
         eArztbriefen, NFD, eAU, eRezept
        Authentifizierung z.B. als Arzt in Portalen von Kammern
         oder in der TI
        Vertraulichkeit durch das sichere Ver - und Entschlüsseln
         von medizinischen Daten
        Zugriff auf medizinische Daten auf der eGK z.B. NFD oder
         eMP

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9. Juni 2021                                                         7
Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen - München, 9. Juni 2021 - KVB
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Übersicht Anbieter eArztausweis

                                       D-Trust                   Medisign            SHC              T-Systems
Kartengeneration                       G2.0                      G2.0                G2.1             G2.0
Vertragslaufzeit                       5 Jahre                   2 Jahre             2 Jahre          2 Jahre
Zahlungsintervall
              vierteljährlich                         25,- €            -                   23,99 €          24,99 €
                 halbjährlich                         50,- €            -                   -                -
                        jährlich                  100,- €               100,- €             95,96 €          99,96 €
                          sofort                  500,- €               -                   -                -
Bereitstellung                                    -                         34,- €          -                -
(einmalig)
                                                                                                  Preise inkl. MwSt.

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                                                           8
Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen - München, 9. Juni 2021 - KVB
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

 Einzelsignatur
 Pro Dokument/Datensatz muss die PIN bei gestecktem eHBA im Kartenterminal
 erneut eingegeben werden.

 Stapelsignatur
 Bis zu 250 Datensätze (der gesamte elektronische Dokumentenstapel) werden mit
 eHBA und einer PIN-Eingabe z.B. am Ende des Praxistages auf einmal signiert.
 Bereits mit E-Health-Konnektor nutzbar.

 Komfortsignatur

 Mit gestecktem eHBA und einer PIN-Eingabe können für einen bestimmten
 Zeitraum bis zu 250 Signaturen freigeben werden. Die Signatur eines
 Dokumentes/Datensatzes wird dann nur noch bestätigt. Verfügbarkeit voraussichtlich
 ab Q3/2021.

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                          9
Elektronischer Medikationsplan (eMP)

                                  Weiterentwicklung des
                                   bundeseinheitlichen Medikationsplans
                                   (BMP)
                                  Auf Wunsch des Patienten kann
                                   Medikationsplan auf eGK gespeichert
                                   werden.
                                  Daten des Patienten dürfen nur mit dessen
                                   Einwilligung auf der eGK gespeichert
                                   werden.

                                  Zugriff auf den eMP nur mit Zustimmung des Patienten (PIN ist initial aktiviert)

                                  Pflicht für Vertragsärzte gemäß § 29a BMV-Ä - Anspruchsregelung analog BMP:
Bildnachweis: gematik GmbH

                                 Versicherte, die mindestens drei systemisch wirkende, zu Lasten der GKV
                                 verschriebene Arzneimittel dauerhaft - also mindestens 28 Tage – anwenden und die
                                 Anwendung nicht durch den Arzt erfolgt.

                             Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
                             9. Juni 2021                                                                             10
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Aufbau

                Patientenstammdaten                                    Medikationsrelevante Daten

  •    Name                                                      •   Allergien
  •    Adresse                                                   •   Unverträglichkeiten
  •    Geburtsdatum                                              •   medizinische Individualparameter
  •    …                                                             (z.B. Alter, Gewicht, Kreatininwert)

              Angaben zur Medikation                                 Hinweise und Informationen zum
                                                                           interprofessionellen
  •    verordnete Arzneimittel                                           Informationsaustausch
  •    Selbstmedikation
  •    ggf. in der Vergangenheit                                 •   Kommentarfeld zum
       eingenommene Arzneimittel                                     Medikationseintrag
  •    Informationen zur Anwendung                               •   Kommentar zum Medikationsplan

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                                                11
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Technische Voraussetzungen

 Technische Voraussetzungen                                      Verfügbarkeiten    Ansprechpartner
 Anbindung an die TI + Anbindung                                                    IT-Servicepartner/TI-
 an Arzneimitteldatenbank                                                                 Anbieter
 E-Health-Konnektor-Update
 (PTV3)
 PVS-Modul/-Update eMP

 eHBA                                                                              Landeskammer (BLÄK,
                                                                                       PTK Bayern)

 ggf. zusätzliches stationäres                                                      IT-Servicepartner/TI-
 Kartenterminal (KT)                                                                      Anbieter

 Für die Zugriffsfreigabe des                                                          Krankenkasse
 Patienten: Patienten-PIN

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9. Juni 2021                                                                                                12
eMP / NFDM
Finanzierung je BSNR

        eMP/NFDM-Updates für Konnektor (E-Health-
                                                                 530 Euro einmalig
        Konnektor-Update) und PVS-Module

        Pauschale zusätzliches stationäres
                                                                 595 Euro einmalig
        Kartenterminal

        Erhöhung der TI-Betriebskostenpauschale                  4,50 Euro pro Quartal

 Fördervoraussetzung: Vorhalten des E-Health-Konnektors mit NFDM/eMP-
  Funktionalität
 Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der
  eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen
  erfolgt automatisch mit der entsprechenden Restzahlung und wird im Honorarbescheid
  ausgewiesen.

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eMP / NFDM
Vergütung

                               eMP                                              NFDM
   Die bisher angesetzten GOPen für                              Anlage NFD: 80 Punkte
    die Vergütung der Erstellung und der                           (GOP 01640)
    Aktualisierung des Medikationsplans                            Bis zum 20. Oktober 2021 auf 160
    gelten auch weiterhin.                                         Punkte verdoppelt (gemäß PDSG).
   Weitere Informationen hierzu finden                           Überprüfung und Aktualisierung
    Sie unter www.kvb.de in der Rubrik                             NFD:
    Verordnungen/ Arzneimittel/                                    4 Punkte (GOP 01641)
    Medikationsplan.
                                                                  Löschen NFD: 1 Punkt
                                                                   (GOP 01642)

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                                          14
KIM - Kommunikation im Medizinwesen

    KIM = Kommunikationsdienst der TI
    ermöglicht den vertraulichen, sicheren und verschlüsselten digitalen
     Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen TI-
     Teilnehmern.
    Zukünftig soll KIM die bisherige Arztkommunikation über KV-Connect ablösen.

    Schrittweise Einführung
             Seit dem zweiten Halbjahr 2020 können eArztbriefe und E-Mail-Nachrichten
              über KIM versendet und empfangen werden
             Seit 1. April 2021 ist KIM die einzige Möglichkeit für den Versand und
              Empfang von eArztbriefen
             Ab 1. Oktober 2021 sind Vertragsärzte verpflichtet, die eAU mittels dem TI-
              Kommunikationsdienst "Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“ an die
              Krankenkassen zu senden

         Spätestens mit Einführung der eAU benötigen Praxen einen KIM-Dienst.

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                                15
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

      seit 1. April 2021 nur noch über KIM nutz- und abrechenbar

        Die sechsmonatige Übergangsfrist zur Übermittlung von eArztbriefen
         über andere Dienste, zum Beispiel KV-Connect, endete zum 31. März
         2021.

        Seit 1. April 2021 ist es für Vertragsärzte und -psychotherapeuten
         verpflichtend, elektronische Briefe nur noch über einen zugelassenen
         KIM-Dienst zu übermitteln.

        Die Pauschalen 86900 und 86901 in der Anlage 8 der TI-
         Finanzierungsvereinbarung sowie auch die Strukturförderpauschale
         01660 aus dem EBM dürfen nur noch abgerechnet werden, wenn die
         Übermittlung über einen KIM-Dienst erfolgt ist. Die Übermittlung von
         eArztbriefen über andere Dienste darf seit dem 1. April 2021 nicht mehr
         vergütet werden.

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                       16
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Technische Voraussetzungen

 Technische Voraussetzungen                                      Verfügbarkeiten    Ansprechpartner
 Anbindung an die TI                                                                IT-Servicepartner/TI-
                                                                                          Anbieter
 E-Health-Konnektor-Update
 (PTV3) *
 PVS-Modul/-Update eArztbrief

 KIM-Dienst *                                                                          KIM-Anbieter

 eHBA G2                                                                           Landeskammer (BLÄK,
                                                                                       PTK Bayern)

 * Technische Voraussetzung für KIM

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                                                17
KIM-Dienst der KBV – kv.dox

                    KIM-Dienst für Vertragsärzte und                                 • kompatibel mit jedem PVS, Konnektor
                    Vertragspsychotherapeuten
                                                                                     • KIM-Postfach ohne monatliche
                    Bestellung über kv-dox-Portal:                                     Beschränkungsgröße
                    www.kvdox.kbv.de
                                                                                     • Monatliche Kündigungsfrist
                    kv.dox-Themenseite der KBV                                       • Preis: 6,55 Euro zzgl. MwSt. pro
                    mit weiteren Informationen:
                                                                                       Monat (Der erste Monat ist
                    www.kbv.de/kv.dox
                                                                                       kostenfrei.) plus Rechnungspauschale
Bildnachweis: KBV

                                                                                       3,03 Euro zzgl. MwSt. pro Quartal
                                                                                     • Keine Bereitstellungsgebühr

                    Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
                    9. Juni 2021                                                                                              18
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Finanzierung je BSNR

          Einrichtung von KIM                                    100 Euro einmalig

           KIM-Betriebskostenpauschale                           23,40 Euro pro Quartal

 Fördervoraussetzung: technische Voraussetzungen für KIM in der
  Praxis/Betriebsstätte geschaffen

 Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der
  eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen
  erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.

  Keine zusätzlichen Pauschalen zur Kostenerstattung des eArztbrief-PVS-
  Moduls/-Updates geplant.

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                              19
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Vergütung

                  Kostenpauschalen                                     Zuschlag zur eArztbrief-
                                                                         Versandpauschale
 0,28 Euro für den Versand (GOP
  86900)                                                          1 Punkt (GOP 01660) auf drei Jahre
                                                                   begrenzt
 0,27 Euro für den Empfang (GOP
  86901) je Arztbrief.                                            wird automatisch zu jeder
                                                                   abgerechneten eArztbrief-
 Für beide Pauschalen gilt ein                                    Versandpauschale (GOP 86900)
  gemeinsamer Höchstwert von 23,40                                 durch die KVB hinzugefügt.
  Euro je Quartal und
  Arzt/Psychotherapeut

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                                            20
Elektronische Patientenakte (ePA)

 Unterstützt Patienten dabei, Ärzten/Psychotherapeuten
  medizinisch relevante Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen
 Informationsquelle für Ärzte/Psychotherapeuten zur Unterstützung
  bei der Anamnese

 Folgende Daten können auf Wunsch des Patienten in der ePA gespeichert
  werden:
           Befunde
           Diagnosen
           durchgeführte und geplante Therapiemaßnahmen
           Behandlungsberichte
           Arztbriefe
           Notfalldatensatz (NFD) und der elektronische Medikationsplan (eMP)
           sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen

 Ausbau geplant um u.a. den Impfausweis, den Mutterpass, das Untersuchungsheft
  für Kinder, das Zahnbonusheft, eRezepte und Arbeitsunfähigkeitsdaten

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                             21
Elektronische Patientenakte (ePA)
Pflicht

 Praxen müssen zum 1. Juli 2021 „ePA-ready“ sein
        Nachweis über die für den Zugriff auf die ePA erforderlichen Komponenten
         (automatisch über Abrechnungsdaten)
        Frist: bis zum 30. Juni 2021
        Andernfalls: Honorarkürzung um 1 Prozent

 Befüllung der ePA
        Auf Wunsch des Patienten sind Ärzte und Psychotherapeuten zur Befüllung der
         ePA mit Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext verpflichtet.
        Unterstützungsleistung ist laut § 346 Absätze 1 und 3 SGB V „ausschließlich auf
         medizinische Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung beschränkt“
        soweit diese Daten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung elektronisch
         verarbeitet werden und soweit andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen
         (§ 347 Absatz 1 SGB V)

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                               22
Elektronische Patientenakte (ePA)

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                     23
Elektronische Patientenakte (ePA)
Zugriff

 Zugriff erfolgt nur, wenn der Patient seine Einwilligung und Freigabe erteilt hat.

 Patient kann Zugriff auf Dokumente in der ePA für die jeweilige Praxis freischalten
       1. über seine ePA-App
       2. direkt vor Ort in der Praxis mit eGK und PIN-Eingabe

 Zugriffsberechtigungen sind jederzeit widerrufbar

 Abruf der ePA-Daten nur aufgrund einer konkreten Behandlungssituation

 In einer späteren Ausbaustufe wird Berechtigungskonzept verfeinert, dann können
  die Berechtigungen für jedes Dokument einzeln erteilt werden.

 Sämtliche Zugriffe auf die ePA werden in der ePA protokolliert.

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                            24
Elektronische Patientenakte (ePA)
Technische Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen                                       Verfügbarkeiten    Ansprechpartner

Anbindung an die TI                                                                 IT-Servicepartner/TI-
                                                                                          Anbieter
Konnektor-Update ePA (Updatestufe
PTV4, sog. „ePA-Konnektor“)
PVS-Modul/-Update ePA

eHBA G2                                                                            Landeskammer (BLÄK,
                                                                                       PTK Bayern)

Für die Zugriffsfreigabe des                                                           Krankenkasse
Patienten: ePA-App und /oder eGK
mit Patienten-PIN

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                                                25
Elektronische Patientenakte (ePA)
Finanzierung je BSNR

              Konnektor-Update ePA                               400 Euro einmalig

              PVS-Modul/-Update ePA                              150 Euro einmalig

              Erhöhung der TI-
                                                                 4,50 Euro pro Quartal
              Betriebskostenpauschale

 Fördervoraussetzung: erfolgtes Konnektor-Update mit ePA-Funktionalität
  (Updatestufe PTV4)

 Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der
  eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen
  erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                             26
Elektronische Patientenakte (ePA)
Vergütung

  GOP 01647                                            GOP 01431               Für die
                                                                                 sektorenübergreifende
  Zusatzpauschale zu                                   Zusatzpauschale zu
                                                                                 Erstbefüllung der
   den Versicherten-,                                    den GOPen 01430,
                                                                                 ePA: zehn Euro
   Grund- und                                            01435 und 01820 für
   Konsilliarpauschalen                                  ärztliche Tätigkeiten   Die konkreten
   sowie den                                             im Zusammenhang         Regelungen zur
   Leistungen des                                        mit der ePA             Vergütung der ePA-
   Abschnitts 1.7 im                                                             Erstbefüllung werden
                                                        3 Punkte
   Zusammenhang mit                                                              derzeit noch
   der ePA                                                                       verhandelt.
  15 Punkte

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                                             27
Elektronische Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung (eAU) über KIM

  Pflicht
          ab 1. Oktober 2021 ist der Versand der eAU an die Krankenkassen über
           die TI verpflichtend

  Einführung
 1. Stufe: elektronischer Versand der eAU an die Krankenkassen (ab 01.10.2021)
          Übermittlung der eAU via KIM an die Krankenkasse

 2. Stufe: elektronische Bereitstellung für die Arbeitgeber (ab 01.07.2022)
          Krankenkassen müssen Online-Angebot für Arbeitgeber zum digitalen Abruf der
          eAU bereitstellen

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                            28
Elektronische Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung (eAU) über KIM
Prozess in Stufe 1

                                                                 Quelle: KBV angepasst

Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
9. Juni 2021                                                                             29
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    Beispiel – Formatvorlage/Ausdruck

Quelle: KBV

   Telematikinfrastruktur: Grundlegendes zu aktuellen Anwendungen
   9. Juni 2021                                                     30
Elektronische Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung (eAU)
Ersatzverfahren

 Ist der Versand der eAU nicht möglich, werden die eAU-Daten vom PVS
  gespeichert und versandt, sobald dies wieder möglich ist.

 Für mögliche Störungen der TI oder anderer IT-Komponenten wurde ein
  papierbasiertes Ersatzverfahren vereinbart:
        Die Störung ist dem Vertragsarzt bekannt und der Patient ist noch in der
         Praxis: Der Vertragsarzt gibt dem Patienten die Papierbescheinigung für die
         Krankenkasse und der Patient sendet diese an die Krankenkasse.
        Die Störung wird erst bemerkt, wenn der Patient die Praxis verlassen
         hat: Der eAU-Versand kann bis zum Ende des nachfolgenden Werktages
         nachgeholt werden. Ist dies nicht möglich, versendet die Praxis die
         Papierbescheinigung an die zuständige Krankenkasse.

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9. Juni 2021                                                                           31
Elektronische
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Technische Voraussetzungen
 Technische Voraussetzungen                                      Verfügbarkeiten    Ansprechpartner
 Anbindung an die TI                                                                IT-Servicepartner/TI-
                                                                                          Anbieter
 E-Health-Konnektor-Update
 (PTV3) *
 PVS-Modul/-Update eAU

 KIM-Dienst *                                                                          KIM-Anbieter

 eHBA G2                                                                           Landeskammer (BLÄK,
                                                                                       PTK Bayern)

 * Technische Voraussetzung für KIM

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Elektronische
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Finanzierung je BSNR

          Einrichtung von KIM                                    100 Euro einmalig

           KIM-Betriebskostenpauschale                           23,40 Euro pro Quartal

 Fördervoraussetzung: technische Voraussetzungen für KIM in der
  Praxis/Betriebsstätte geschaffen

 Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der
  eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen
  erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.

  Derzeit keine zusätzlichen Pauschalen zur Kostenerstattung des eAU-PVS-
  Updates geplant.

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Elektronisches Rezept (eRezept)

 Die digitale Form der bisherigen papiergebundenen ärztlichen Verordnung

 Pflicht
        Ab Mitte 2021: eRezept als freiwillige Anwendung
        Ab 1. Januar 2022 müssen Vertragsärzte für apothekenpflichtige
         Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung eRezepte
         ausstellen.

 Zunächst nicht zulässig
        Betäubungsmittel- und T-Rezepte
        Verordnung von sonstigen nach §31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa
         Verbandmittel und Teststreifen)
        Verordnung von Hilfsmitteln und von Sprechstundenbedarf
        Verordnungen zu Lasten von Sonstigen Kostenträgern
        Verordnungen für GKV-Versicherte ohne Vorhandensein einer
         Versichertennummer (bei Erfassung der VSD im Ersatzverfahren)

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Elektronisches Rezept (eRezept)
Stufenweiser Ausbau

                                                                 Kartengrafik: gematik GmbH (Stand 11.06.2021)

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Elektronisches Rezept (eRezept)
Besonderheiten

                                                                           Folgeverschreibung und
              Ersatzverfahren:                                               Videosprechstunde:
  Ist keine Verbindung zur TI                                    •   Arzt kann in PVS eRezept erstellen und
  möglich, z.B. bei Haus- und                                        signieren
  Heimbesuchen oder                                              •   Krankenversicherungsnummer des
  technischen Störungen, wird                                        Patienten eintragen
  weiterhin das Muster 16-                                       •   eRezept kann in eRezept-App angezeigt
  Formular eingesetzt.                                               oder dem Patienten zugesendet werden

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Elektronisches Rezept (eRezept)
Ablauf

   Erstellung und                                                eRezept-Server         Apotheke ruft            eRezept als
   Signierung eRezept                                      2.                           eRezept ab und           abgegeben
     1.                                                                                 beliefert dieses         gekennzeichnet,
                                              Patient erhält
                                                                                                                 Dispensierdaten
                                               eRezept-                                            3.
                                                                                                                 hinterlegt
                                              Informationen
                                               in App        eRezept-App

                                                                    Patient übermittelt eRezept-
                                                                    Zugangsdaten
   Arzt                                        Patient                                                     Apotheke

             eRezept-
             Zugangsdaten als
             Ausdruck

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Elektronisches Rezept (eRezept)
Beispiel Token-Ausdruck

                                                                 Quelle: KBV

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Elektronisches Rezept (eRezept)
Technische Voraussetzungen

 Technische Voraussetzungen                                      Verfügbarkeiten    Ansprechpartner

 Anbindung an die TI                                                                IT-Servicepartner/TI-
                                                                                          Anbieter
 mindestens E-Health-Konnektor
 (Updatestufe PTV3); für
 Komfortsignatur: Konnektor-
 Update ePA (Updatestufe PTV4,
 sog. „ePA-Konnektor“)
 PVS-Modul/-Update eRezept

 eHBA G2                                                                           Landeskammer (BLÄK,
                                                                                       PTK Bayern)

 Drucker (mindestens 300 dpi)                                                      z.B. IT-Servicepartner

 ggf. eRezept-App                                                                         gematik

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Elektronisches Rezept (eRezept)
Finanzierung je BSNR

           PVS-Modul/-Update eRezept                             einmalig 120 Euro

           Erhöhung der TI-Betriebskostenpauschale               1 Euro pro Quartal

 Fördervoraussetzung: Erfolgtes E-Health-Konnektor-Update oder ePA-Konnektor-
  Update und PVS-Modul-Update eRezept in der Praxis/Betriebsstätte

 Auszahlung: Die Anspruchsberechtigung soll ebenfalls automatisch über die
  eingereichte Abrechnung nachgewiesen werden. Die Details befinden sich in
  Klärung.

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Weiterführende Informationen

 KVB Homepage
        https://www.kvb.de/ti
        TI-Themenseiten (inkl. FAQ-Dokumente)
        Links zu Informationsveranstaltungen und
         Videos der gematik

 Informationsmaterial (auch als Download)
        Übersichtsdokument NFDM, eMP, KIM
        Übersichtsdokument ePA, eAU und eRezept

 KVB FORUM: Laufende Berichterstattung bei neuen Informationen zur TI
 KVB Rundschreiben: Laufend aktuelle Informationen direkt
  an alle Praxen per E-Mail, Fax oder Post bzw. ab Juli ausschließlich im
  Mitgliederportal

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Zusammenfassung

                                                                                   2020
        NFDM        Notfalldatenmanagement

                 eMP        Elektronischer Medikationsplan

                                                                                   2021
                               eArztbrief (KIM)

                               Elektronische Patientenakte

                            Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (KIM)

                                                                                   2022
                    Elektronisches Rezept

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                                      Aufmerksamkeit
                                      Vielen Dank für Ihre
Zeit für Ihre Fragen!

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