Thailand Leben und Arbeiten in - Bundesamt für Migration BFM

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Leben und Arbeiten in
Thailand
           Land und Leute
           Einreise und Aufenthalt
           Leben in Thailand
           Arbeiten in Thailand
           Sozialversicherungen

                               Quelle: www.swissemigration.ch

           Bundesamt für Migration BFM
Über dieses Dossier

Inhaltsverzeichnis
    Über dieses Dossier ..........................................................................2
         Inhaltsverzeichnis......................................................................2
         Vorwort....................................................................................3
         Rechtlicher Hinweis ....................................................................3
    Land und Leute................................................................................4
         Geographie ...............................................................................4
         Klima .......................................................................................4
         Geschichte................................................................................5
         Staatsform ...............................................................................5
         Bevölkerung .............................................................................6
         Sprachen..................................................................................6
         Religion....................................................................................6
         Währung ..................................................................................6
         Elektrizität ................................................................................6
         Zeitverschiebung .......................................................................7
         Masse und Gewichte ..................................................................7
         Verkehr ....................................................................................7
    Einreise und Aufenthalt .....................................................................8
         Formalitäten .............................................................................8
         Impfungen................................................................................9
         Zollvorschriften .........................................................................9
         Botschaften und Konsulate........................................................ 10
         Schweizer Staatsangehörige...................................................... 11
    Leben in Thailand........................................................................... 12
         Do's and dont's ....................................................................... 12
         Wohnen ................................................................................. 12
         Autofahren ............................................................................. 12
         Schulen.................................................................................. 13
         Schweizer Medien .................................................................... 13
         Steuern.................................................................................. 13
         Lebenskosten .......................................................................... 14
         Einbürgerung .......................................................................... 14
    Arbeiten in Thailand ....................................................................... 15
         Wirtschaft............................................................................... 15
         Arbeitsmarkt ........................................................................... 15
         Stellensuche ........................................................................... 16
         Arbeitsbedingungen ................................................................. 16
         Selbständigkeit........................................................................ 16
    Sozialversicherungen ...................................................................... 17

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Vorwort
Unsere Informationen richten sich in erster Linie an Personen, die ihren Wohnsitz ins Aus-
land verlegen und dort arbeiten wollen. Unsere Angaben gelten im Prinzip nur für Schwei-
zer Staatsangehörige. Wir bedanken uns bei den Dienst- und Amtsstellen im In- und Aus-
land, welche zum Gelingen dieser Publikation beigetragen haben. Bitte teilen Sie uns mit,
wenn Änderungen notwendig sind und Aktualisierungen vorgenommen werden müssen.

Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine per-
sönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen:

       Bundesamt für Migration (BFM), Sektion Auswanderung und Stagiaires, Quellen-
       weg 6, 3003 Bern-Wabern/Schweiz
       031 322 42 02, Fax: 031 322 44 93
 @     swiss.emigration@bfm.admin.ch
      www.swissemigration.ch

Rechtlicher Hinweis
Unsere Publikationen dienen der Information. Es können keine Rechte daraus abgeleitet
werden. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben korrekt sind, kön-
nen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit geben. Der
Inhalt dieser Publikation kann ohne Vorankündigung geändert werden. Wir übernehmen
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Land und Leute

Geographie
Fläche
Das Königreich Thailand umfasst ein Gebiet von 513'115 km2 (Schweiz: 41'300 km2).

Topographie
Das Land kann in folgende Gebiete unterteilt werden: Ausläufer des Himalaya-Gebirges
(bis 2000 m. ü. M.) im Norden, das Korat-Plateau im Nordosten, die Zentralebene (Tief-
land mit Bangkok, praktisch auf Meereshöhe) und der schmale Landstreifen zwischen dem
Golf von Thailand und dem Indischen Ozean im Süden. Höchster Berg: Doi Inthanon
2576 m.

   Provinzen: www.thailandmaps.net

Klima
Das Klima ist tropisch, es gibt drei Jahreszeiten: März bis Mai (sehr heiss und feucht, mit
sporadischen Gewittern im Mai), Juni bis Oktober (südöstlicher Monsun, heiss, ausgiebige
Regenfälle, sehr hohe Luftfeuchtigkeit) und November bis Februar (nördlicher Monsun,
trocken, teilweise angenehm kühl, geringere Luftfeuchtigkeit, beste Reisezeit).

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Durchschnittstemperaturen (Winter/Sommer in °C) und jährliche Niederschlagsmenge
Bern/Schweiz         -1,3         17,3       986 mm
Bangkok              25,6         28,3     1400 mm

   Meteorological Department in Thailand www.thaimet.tmd.go.th/eng

Geschichte
ab 860    Einwanderung der Tai-Völker Lao, Shan und Tai aus Südchina, die blühenden
          Reiche der Mon und Khmer werden zerstört, die buddhistische Religion und
          Kultur überlebt
1350      Gründung und Aufstieg des Reiches von Ayutthaya
1782      Rama I., Stammvater der bis heute regierenden Chakri-Dynastie, gründet
          Bangkok, Siam bleibt frei von Kolonialherrschaft
ab 1851   Öffnung nach Westen und umfassende Modernisierung unter den Rama IV.
          und Rama V.
1888-1907 Aufgabe der Vorherrschaft über Kambodscha und Laos
1932      Einführung der konstitutionellen Monarchie
1939      Diktator General Pibul Songkhram ändert den Landesnamen Siam in Thailand
          (Prathet Thai=Land der Freien)
1946      Krönung König Bhumibols (Rama IX.)
1976      Militärputsch
1992      Sturz der autoritären Regierung, Beginn der Demokratisierung
1997      Asienkrise, mit Hilfe des IWF wird die Wirtschaft wieder stabilisiert
1997      Demokratische Verfassung
2001      Thaksin Shinawatra (Thai Rak Thai-Partei) wird Premierminister
2004      Ein verheerender Tsunami fordert Zehntausende Tote
2006      Militärputsch, Thaksin muss ins Ausland flüchten
2007      Die Phak Palang Prachachon (PPP), eine Nachfolgepartei von Thaksins TRT,
          gewinnt die Parlamentswahlen
2010      Das Oberste Gericht entscheidet, dass der Staat rund 46 Mrd. Baht (ca. 1 Mia.
          Euro) aus Thaksins Vermögen konfiszieren darf, Thaksin-Anhänger fordern
          den Rücktritt der Regierung, Bangkok erlebt die schwersten politischen Unru-
          hen seit 20 Jahren

   Wikipedia: www.wikipedia.org

Staatsform
Das Königreich Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie mit Mehrparteiensystem und
Zwei-Kammer-Parlament. Die 500 Mitglieder des Repräsentantenhauses werden für vier
Jahre gewählt, die 200 Senatsmitglieder für 6 Jahre. Der Premierminister (Regierungs-
chef) wird vom Repräsentantenhaus gewählt.

Das stark zentralistisch regierte Land gliedert sich in 76 Changwads (Provinzen), mit je
einem dem Innenministerium unterstellten Gouverneur an der Spitze. Die Provinzen glie-
dern sich in insgesamt 744 Amphurs (Bezirke), welche wiederum unterteilt sind in 7293
Tambons (Gemeinden). Hauptstadt: Bangkok.

   Government: www.thaigov.go.th
   National Assembly: www.parliament.go.th

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Bevölkerung
Die Einwohnerzahl beträgt 64,26 Mio., die Bevölkerungsdichte 118/km2 (Schweiz: 184),
bestehend aus mehreren grossen, Volksgruppen (Thais, Laoten, Chinesen, Malayen, In-
der, Mon, Khmer, Bergstämme und Vietnamesen). Die grösste Ausländerkolonie stellen
die Japaner.

Bangkok und Thonburi bilden die Bangkok-Metropolis mit einer Fläche von 1'576 km2 und
schätzungsweise 10 Mio. Einwohner/innen. Durch ständigen Zuzug aus den Landgebieten
steigt die Bevölkerungszahl fortwährend.

   National Statistical Office: www.nso.go.th

Sprachen
Die offizielle Landessprache ist Thai (Tai-Kadai), 94 % der Bevölkerung sprechen eine
Thaisprache. Diese Sprache hat ein eigenes Alphabet mit 44 Konsonanten und mehr als
20 Vokalen und Diphtongs. Das Standardthai beruht auf dem Dialekt, welcher in der Regi-
on rund um Bangkok gesprochen wird. Viele ältere Thais chinesischer Abstammung spre-
chen zudem südchinesische Dialekte. In den Städten sind Englischkenntnisse vorhanden.

   Wikipedia: www.wikipedia.org >Tai-Kadai-Sprachen

Religion
95 % der Bevölkerung sind buddhistisch (Hinayana), 4,6 % muslimisch. Die Toleranz des
Buddhismus lässt Platz für andere Glaubensbekenntnisse. In Bangkok gibt es christliche
Gottesdienste.

Währung
Baht (THB) zu 100 Satang

Noten
20, 50, 100, 500 und 1000 Baht

Münzen
25 und 50 Satang, 1, 2, 5 und 10 Baht

   Currency Converter: www.oanda.com

Elektrizität
Netzspannung
220V/50Hz (wie in der Schweiz)

Stecker/Steckdosen
Universal-Stecker Typ A. Zu einem kleinen Teil kann auch Typ C (wie in der Schweiz)
verwendet werden. Dafür muss jedoch die Erdung entfernt werden.

   World Electric Guide: http://electricaloutlet.org

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Zeitverschiebung
+ 5 Stunden (April-Oktober), +6 (November-März)

Masse und Gewichte
Offiziell gilt das metrische System, daneben werden thailändische Einheiten verwendet:
    ¾ 1 Baht (Maßeinheit für Gold)=15 Gramm
    ¾ 1 Karat (Diamant)=0,2 Gramm
    ¾ 1 Sen=40 Meter, 1 Wah=2 Meter, 1 Sauk=0,5 Meter
    ¾ 1 Tananluang=1 Liter

Verkehr
Strasse
Thailand ist gut erschlossen und verfügt über ein ausgedehntes Busnetz im ganzen Land,
von Bangkok ausgehend. Auf den Hauptstrecken verkehren klimatisierte Langstrecken-
busse. Bangkok hat ein dichtes Busnetz. Fast überall verkehren Taxis und Tuk-Tuks.

Schiene
Die staatliche Railway of Thailand betreibt ein Netz von vier Linien und rund 4500 km Län-
ge. Die Züge sind günstig, in der 1. und 2. Klasse komfortabel, und an den Wochenenden
oft ausverkauft. Bangkok verfügt über eine Metro (MRT) und zwei Hochbahnlinien
(Skytrain und BTS).

Flugzeug
Thai Airways und kleinereFluggesellschaften wie Bangkok Airways und Air Asia fliegen die
meisten grösseren Städte und Touristenzentren an. Internationale Flughäfen: Bangkok
(Don Muang), Chiang Mai, Phuket und Hat Yai.

Seehäfen
Im ganzen Land gibt es schiffbare Wasserwege für kleine Kähne. Den Bangkoker Hafen
Klong Toey können lediglich Schiffe mittlerer Grösse anlaufen. Die grossen Handelsschiffe
laufen direkt den Tiefseehafen Laem Chabang an, ca. 140 km östlich von Bangkok an..

   Fluggesellschaften: www.thaiairways.com, www.bangkokair.com, www.airasia.com
   Bangkok Mass Transit System: www.bts.co.th
   State Railway of Thailand: www.railway.co.th

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Einreise und Aufenthalt

Formalitäten
Schweizer Staatsangehörige, die sie sich länger als 30 Tage in Thailand aufhalten wollen,
benötigen zur Einreise ein Visum, welches bei der thailändischen Auslandsvertretung in
der Schweiz beantragt werden muss.

Tourist/innen
Ein Touristen-Visum (TR) berechtigt zu einem Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit für die
Dauer von maximal 30 Tagen. Eine Verlängerung um weitere 30 Tage liegt im Ermessen
der Immigrationsbehörde. Sind mehrere Ein- oder Ausreisen vorgesehen, ist die entspre-
chende Anzahl Einreisevisa zu beantragen.

Studierende
Studierende und wissenschaftlich Tätige müssen ein Non-Immigrant Visa ED (Education)
beantragen. Es ist in der Regel 3 Monate gültig und kann bis auf ein Jahr verlängert wer-
den.

Arbeitnehmer/innen
Non-Immigrant Visa der Kategorie NI können erteilt werden, wenn die Einreise nicht zu
touristischen Zwecken erfolgt. Sie berechtigen zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen.

Ein Non-Immigrant Visa der Kategorie B (Business) kann für Aufenthalte aus geschäftli-
chen Gründen beantragt werden. Folgende Dokumente werden verlangt:
   ¾ Antragsformular
   ¾ Reisepass (muss mindestens 6 Monate über das geplante Einreisedatum hinaus
      gültig sein)
   ¾ zwei Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
   ¾ Arbeitsvertrag
   ¾ Auszug aus dem Handelsregister betr. den Arbeitgeber

In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen zur Einsicht verlangt werden. Das B-Visum
berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Einreise, welche innerhalb der Gül-
tigkeitsdauer des Visums zu erfolgen hat, und ist Voraussetzung für eine spätere Arbeits-
bewilligung. Diese muss vom Arbeitgeber beim Immigration Department beantragt werden.

Ehegatten und Familienangehörige von thailändischen Staatsangehörigen können ein
Non-Immigrant O-Visum beantragen. Es berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Ta-
gen pro Einreise. Für eine Verlängerung oder eine allfällige Erteilung einer Jahresaufent-
haltsbewilligung ist das Immigration Department zuständig.

Rentner/innen
Personen, die das 50. Altersjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit mehr
nachgehen, können ein Non-Immigrant Visum O für Rentner beantragen. Folgende Do-
kumente sind dafür notwendig:
   ¾ Antragsformular
   ¾ Reisepass, welcher mindestens 6 Monate über das geplante Einreisedatum hinaus
      gültig ist, im Falle von Mehrfachreisen 18 Monate,
   ¾ zwei Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
   ¾ Rentenbescheinigung und/oder Bankkontoauszug
   ¾ Bestätigung eines gebuchten Fluges zur Ausreise oder Kopie des Flugtickets

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In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen zur Ensicht verlangt werden. Die Einreise
mit einem Non-Immigrant Visum O berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen. Für
eine Verlängerung oder eine allfällige Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung ist das
Immigration Department zuständig.

Immigration
Voraussetzung für die Erteilung einer Permanent Residence (Daueraufenthaltsbewilligung)
ist, dass die/der Antragsteller/in sich bereits drei aufeinander folgende Jahre mit einem
Non-Immigrant-Visum in Thailand aufgehalten hat. Pro Jahr können pro Land max. 100
Ausländer eine Permanent Residence erhalten.

Ausreise
Bei vorübergehender Ausreise aus Thailand müssen Inhaber/innen von Non-Immigrant-
Visa bzw. Residence Certificates beim Immigration Department vorgängig ein Re-Entry
Permit einholen.

   Thailändisches Generalkonsulat in Zürich: www.thai-consulate.ch
   Immigration Bureau: www.immigration.go.th >English
   Ministry of Foreign Affairs: www.mfa.go.th >Visa and Travel Documents

Impfungen
Bei der Einreise wird nur dann ein internationales Impfzeugnis verlangt, wenn diese aus
einem Land erfolgt, das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Krankheitsgebiet
bezeichnet wird.

   Impfempfehlungen: www.safetravel.ch
   Reisehinweise des EDA: www.eda.admin.ch

Zollvorschriften
Devisen
Fremdwährung im Betrag von mehr als USD 10'000 muss an der Grenze deklariert wer-
den, sowohl bei der Einreise wie der Ausreise. Es dürfen maximal THB 50'000 ausgeführt
werden. Überweisungen ins Ausland sind nur bis zu einer Höhe der zuvor aus dem Aus-
land eingeführten Beträge möglich. Für den Geschäftssektor gelten besondere Bestim-
mungen.

Umzugsgut
Wer ein Jahresvisum oder eine Arbeitsbewilligung vorweisen kann, darf gebrauchte per-
sönliche Effekten und Haushaltgegenstände "in vernünftigen Mengen" bis spätestens
sechs Monate nach Ankunft zollfrei einführen.

Haustiere
Haustiere unterliegen einer 30-tägigen Quarantäne. Auskünfte erteilt die Schweizer Bot-
schaft.

Motorfahrzeuge
Die Einfuhr eines gebrauchten Motorfahrzeugs ist kompliziert und teuer (Zollabgaben) und
in der Praxis nur für Thai residents (Personen mit Daueraufenthaltsbewilligung) möglich.
Sie müssen umfangreiche Belege vorweisen, und eine Bewilligung des Handelsministeri-
ums sowie des Thai Industrial Standard Institute einholen.

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Achtung: Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen
und schon bei kleinsten Mengen mit langjährigem Freiheitsentzug, in gravierenden Fällen
gar mit der Todesstrafe geahndet. Die Haftbedingungen sind hart. Methadon wird Drogen
gleichgesetzt.

   Thai Customs: www.customsclinic.org >Information for Individuals
   Live Animals: www.dld.go.th/webenglish/move1.html
   Narcotic Control Board: http://en.oncb.go.th

Botschaften und Konsulate
Schweizer Vertretung in Thailand:

    Embassy of Switzerland, 35 North Wireless Road, Bangkok 10330, Thailand
    Postadresse: P.O. Box 821, Bangkok 10501
    0066 2 674 6900, Fax: 0066 2 674 6901
@   ban.vertretung@.eda.admin.ch
   www.eda.admin.ch/bangkok
    Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-11.30 Uhr
    Konsularbezirk: Thailand, Kambodscha, Laos und Myanmar

Thailändische Vertretungen in der Schweiz:

    Königlich Thailändische Botschaft, Kirchstrasse 56, 3097 Liebefeld
    031 970 30 30 bis 34; Fax: 031 970 30 35
@   thai.bern@bluewin.ch
    Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr
    Konsularbezirk: Kantone BE, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SO, TI, UR, VS

    Königlich Thailändisches Konsulat, Aeschenvorstadt 71, 4010 Basel
    061 206 45 65; Fax: 061 206 45 46
   www.thai-consulatebasel.ch
@   royalthaiconsulate@avokaten.ch
    Konsularbezirk: Kantone BS und BL

    Consulat Royal de Thaïlande, Rue de Lyon 75, 1211 Genève
    Postadresse: Case postale 154, 1211 Genf 13
    022 311 07 23; Fax: 022 345 12 08
@   info@thaiconsulate.ch
   www.thaiconsulate.ch
    Öffnungszeiten: Mo und Do 9.15-11.45 Uhr
    Konsularbezirk: Kantone VD und GE

    KöniglichesThailändisches Generalkonsulat, Löwenstrassse 42, 8001 Zürich
    Postadresse: Postfach, 8021 Zürich
    043 344 70 00; Fax: 043 344 70 01
@   info@thai-consulate.ch
                                                                               Seite 10 von 20
   www.thai-consulate.ch
    Konsularbezirk: Kantone ZH, SZ, GL, ZG, SH, AR, AI, SG, AG und TG
    Öffnungszeiten: Mo-Fr 9.30-11.30 Uhr

Schweizer Staatsangehörige
Ende 2009 waren bei der Schweizer Botschaft in Thailand angemeldet/immatrikuliert:

Total, davon                        6140
- Doppelbürger/innen                2207
- Frauen                            1555
- Männer                            3470
- Kinder/Jugendliche                1115
- Stimm- und Wahlberechtigte        1103

In Bangkok gibt es einen Schweizerklub.

   Schweizerklub: www.ssb.or.th

                                                                            Seite 11 von 20
Leben in Thailand

Do's and dont's
Es ist nicht üblich, in der Öffentlichkeit Zärtlichkeiten auszutauschen (Küssen und Händ-
chenhalten). Mönche dürfen nicht berührt werden. Für die Thais ist der Kopf der Sitz der
Seele. Berührt man z. B. im Bus versehentlich den Kopf einer/s Mitreisenden, sollte man
sich darum höflich entschuldigen. Kindern niemals über den Kopf streichen!

Abbildungen von Mitgliedern der Königsfamilie ist Respekt entgegen zu bringen, dies gilt
auch für Geldnoten und -münzen. Tempel und Privathäuser dürfen nicht mit Schuhen be-
treten werden, und man sollte nicht auf die Türschwelle treten.

Visitenkarten und Geschenke werden mit der rechten Hand überreicht.

Wohnen
Mieten
Immobilienhändler sind gegen eine Vermittlungsgebühr bei der Suche nach Mietobjekten
behilflich. Mietpreise für Häuser sind etwas tiefer als für Wohnungen, dafür entstehen
Mehrkosten für Wächter und Gärtner. Die meisten Wohnungen sind teil- oder vollmöbliert,
können in der Regel aber auch unmöbliert gemietet werden. Bei Vertragsabschluss muss
ein Depot in der Höhe von zwei bis drei Monatsmieten hinterlegt werden.

Kaufen
Der Erwerb von Land ist Ausländern grundsätzlich untersagt. Bei gewissen Grossprojek-
ten dürfen Ausländer/innen eine bestimmte Quote von Eigentumswohnungen und Appar-
tements (Condomium) erwerben, nicht jedoch das dazu gehörige Grundstück. Da die Vor-
schriften und Gesetze über Land- bzw. Hauserwerb in Thailand sehr komplex sind, ist es
unerlässlich, die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Dies gilt ebenfalls für
den Erwerb eines Geschäftsbetriebes.

Autofahren
Ein Internationalen Fahrausweis reicht. Ein Thailändischer Fahrausweis ist in vielen Situa-
tionen von Vorteil und kann beim Departement of Land Transport in Bangkok beantragt
werden. Die Formalitäten müssen allerdings in Thai erfüllt werden. Voraussetzungen sind:
    ¾ Mindestalter 18 Jahre
    ¾ keine körperliche oder geistige Behinderung
    ¾ Non-Immigrant-Visum

Eine Third Party Liability (Haftpflichtversicherung) für Motorfahrzeuge ist zwar obligato-
risch, deckt jedoch nur ein Minimum an Personenschäden. Es wird deshalb dringend emp-
fohlen, eine Vollkasko-Versicherung abzuschliessen. Achtung: In Thailand herrscht Links-
verkehr.

   Department of Land Transport: www.dlt.go.th (nur in Thai)

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Schulen
Internationale Schulen
In Bangkok gibt es eine Schweizerschule mit einer Primar-, Sekundar- und Gymnasialstufe
sowie ein Goethe-Institut, ein Lycée français (mit französischen Schulsystem) und zahlrei-
che englische und amerikanische Schulen. In Chiang Mai gibt es eine christliche, deutsch-
sprachige Schule. Weitere internationale Schulen mit Unterricht in englischer Sprache be-
finden sich in Chiang Mai, Pattaya und Phuket.

   Deutschsprachige Schulen: www.dssb.org und www.cdscm.org
   Goethe-Institut: www.goethe.de/so/ban/
   Ecole Française: www.lfib.ac.th
   Find a school: www.cois.org

Schweizer Medien
Radio und TV
Die Programme der SRG können nicht empfangen werden, viele Sendungen werden aber
multimedial im Internet verbreitet (Streaming, Podcasting, Download). Über Kabel können
gegen Gebühren regionale und interkontinentale Programme abonniert werden.

Presse
Schweizer Zeitungen sind kaum zu finden, aber fast alle Titel publizieren heutzutage Onli-
ne-Ausgaben. In den grossen Städten sind Tageszeitungen und Zeitschriften aus
Deutschland, Frankreich und Italien erhältlich.

   SRG-Programme im Internet: www.sf.tv, www.drs.ch, www.sharetv.us etc.
   Swissinfo: www.swissinfo.org
   Schweizer Revue: www.revue.ch
   Schweizer Zeitungen: www.zeitung.ch

Steuern
Einkommenssteuern
Angestellte können vom Brutto-Einkommen einen steuerfreier Pauschalabzug von 40 %,
jedoch höchstens THB 60'000 vornehmen. Darüber hinaus sind folgende Abzüge möglich:
THB 30'000 für den Steuerzahler, THB 30'000 für die Ehefrau, THB 15'000 für jedes Kind,
zusätzlich THB 2000 für jedes schulpflichtige Kind.

Steuersätze auf Nettoeinkommen (2010):
   ¾ bis 150'000: 0 %
   ¾ bis 500'000: 10 %
   ¾ bis 1'000'000: 20 %
   ¾ bis 4'000'000: 30 %
   ¾ darüber: 37 %

Doppelbesteuerung
Thailand und die Schweiz haben am 1.1.1997 ein Abkommen zur Vermeidung von Dop-
pelbesteuerung geschlossen. Nähere Auskunft hierüber erteilt die Eidgenössische Steuer-
verwaltung in Bern.

   Revenue Department of Thailand: www.rd.go.th >English (Hotline:Tel. 0066 2 272 8000)

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   Doppelbesteuerung: www.estv.admin.ch >Themen >Internationales Steuerrecht

Lebenskosten
Das Leben in Thailand ist viel billiger als in der Schweiz: Das Eidgenössische Departe-
ment für auswärtige Angelegenheiten (EDA) rechnet für Bangkok mit einem Lebenskos-
tenindex von 72,6 (Bern=100). Stand: März 2010

   National Statistical Office: http://web.nso.go.th
   Lebenshaltungskosten: www.swissemigration.ch >Länderinformationen

Einbürgerung
Nach einem regulären Aufenthalt von mindestens 10 Jahren können ausländische Staats-
angehörige bei einem Dienst der Immigration Division um Einbürgerung nachsuchen, so-
fern sie eine regelmässige Beschäftigung ausüben, die thailändische Sprache beherr-
schen, und einen guten Leumund haben.

   Immigration Bureau: www.immigration.go.th >English

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Arbeiten in Thailand

Wirtschaft
Bruttoinlandprodukt
Thailand hat in den letzten 30 Jahren eine beeindruckende Entwicklung vom bäuerlich
geprägten Entwicklungsland zu einem exportorientierten Industriestaat durchgemacht.
Thailand ist zum Motor für die wirtschaftliche Entwicklung der ganzen Region geworden
(Automobilindustrie, Elektroindustrie, Lebensmittelindustrie, Tourismus, Gesundheitssek-
tor, Hochtechnologie).

Die internationale Finanzkrise schlug 2008 auch in Thailand deutlich zu Buche, weil die
wichtigsten Absatzmärkte USA, Japan und EU einbrachen. Der Finanzsektor wurde wenig
tangiert, weil die Banken ihre Lehren aus der Asienkrise von 1997 gezogen und sich mit
Spekulationen im Immobilienmarkt zurückgehalten hatten. Die neue Regierung stützte die
Binnennachfrage mit umfangreichen Konjunkturprogrammen (Unterstützung für Wenigver-
diener, Verbilligung von Wasser, Strom und Öffentlichem Verkehr, Steuererleichterungen).

Kennzahlen                   2008        2009
BIP (USD mia)                  270         252
BIP/Einwohner (USD)          4'072       3’786
Zunahme (in %)                  2,6        -2,0
Inflation (%)                   5,5        -0,5

Sektoren
Fast 40 % der Bevölkerung arbeiten in der Landwirtschaft, welche aber nur noch rund
10 % zum Bruttosozialprodukt beiträgt, die Industrie erwirtschaftet bereits 44 %, der
Dienstleistungssektor 46 %. Der Tourismus ist mit jährlich 12-14 Mio. ausländischen Be-
suchern, insbesondere aus Asien, eine kräftige Devisenquelle geworden. Das industrielle
Zentrum des Landes sind Bangkok und die angrenzenden Provinzen, wo mehr als die
Hälfte des BIP erarbeitet wird.

Handelsbeziehungen
Thailand ist der weltgrösste Exporteur von Kautschuk, Reis, Garnelen, Ananas und Büch-
senthunfisch, Automobile machen 6 % der Exporte aus. Hauptabnehmer sind die USA,
Japan, die EU und China, bei den Importen dominieren Japan und China. Für die Schweiz
ist Thailand nach Singapur der zweitwichtigste Handelspartner in Südostasien. Im Krisen-
jahr 2009 betrugen die Exporte nach Thailand noch CHF 0,9 Mia. (v. a. Maschinen und
Apparate, Uhren und phamazeutische Produkte), die Importe 0,8 Mia. (v. a. Uhrenbe-
standteile, Maschinen und Edelmetalle/Schmuck).

   Seco-Länderinformation: www.seco.admin.ch >Themen >Aussenwirtschaft
   Bank of Thailand: www.bot.or.th >English
   National Economic and Social Development Board: www.nesdb.go.th

Arbeitsmarkt
Mangels einer zuverlässigen Arbeitslosenstatistik beruhen die Angaben zur Erwerbslosig-
keit auf Schätzungen. Personen mit höherer kaufmännischer Ausbildung, aus dem Hotel-
fach, Ingenieure, etc. haben am ehesten die Chance, in Thailand eine Anstellung zu fin-
den. Die Beherrschung der englischen Sprache wird dabei vorausgesetzt.

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Es ist aber ausserordentlich schwierig, in Thailand eine Arbeitsbewilligung zu erhalten. Die
Arbeitgeber sind verpflichtet, in erster Linie einheimische Arbeitnehmer/innen zu berück-
sichtigen. Gewisse Branchen (z. B. Landwirtschaft, Architektur, Medizin, Reiseführer und
Rechtsberater) sind ausländischen Staatsangehörigen per Gesetz verschlossen (Alien
Employment Act). Ausnahmen werden nur bewilligt, wenn sich mangels beruflicher Kennt-
nisse keine einheimischen Arbeitskräfte finden lassen.

Stellensuche
Die Stellensuche ist nicht einfach. Die Mehrzahl der in Thailand ansässigen Schweizer
Firmen besetzen ihre Stellen via Mutterhaus. Die Schweizerisch-Thailändische Handels-
kammer publiziert Stellengesuche. Von Nutzen können auch global tätige Internet-
Suchmaschinen sein.

   Swiss Thai Chamber of Commerce: http://swissthai.com
   Suchmaschinen: www.monster.co.th, www.manpower.th.com, www.adecco.co.th etc.

Arbeitsbedingungen
Jedes Unternehmen hat andere Anstellungsbedingungen und eigene Verträge. Es gibt
gesetzliche Mindestlöhne, je nach Provinz. Die Löhne für ausländische Angestellte variie-
ren beträchtlich, garantieren aber meistens einen problemlosen Lebensunterhalt.

   Ministry of Labor: www.mol.go.th/en

Selbständigkeit
Selbständige und ausländische Investitionen sind in Thailand grundsätzlich willkommen
und werden gefördert.

   Board of Investment: www.boi.go.th
   Swiss Thai Chamber of Commerce: www.swissthai.com
   Business Network Switzerland: www.osec.ch

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Sozialversicherungen

Seit 1990 gibt es in Thailand eine Social Security (Sozialversicherung). Sie soll die Berei-
che Altersvorsorge, Krankheit und Arbeitslosigkeit abdecken, bislang ist jedoch erst die
Krankenversicherung realisiert worden. Firmen mit mehr als 10 Angestellten sind zum Bei-
tritt verpflichtet. Die Beiträge werden von Staat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Die
versicherte Lohnsumme ist limitiert.

Krankenversicherung
Die Krankenversicherung umfasst:
   ¾ Sickness and Maternity (Kranken- und Mutterschaftsversicherung) für Einkommen
      von THB 1'650-15'000: Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 1 %. Bei Geburten werden
      während 90 Tagen 50 % des Lohnes plus THB 4000 für die Geburtskosten vergü-
      tet.
   ¾ Krankengeldversicherung für 50 % des Lohnes jedoch max. THB 250 pro Tag und
      während max. 180 Tagen pro Kalenderjahr (für chronische Leiden: max. 365 Tage).

Gesundheitswesen
In Bangkok, Chiang Mai, Pattaya, Phuket und Khonkaen ist die medizinische Versorgung
sehr gut. Grosse private Krankenhäuser verfügen über modernste Geräte. Die Arzt-, Spi-
tal- und Pflegekosten liegen unter dem Schweizer Niveau. Die meisten Medikamente wer-
den aus Europa, Japan und den USA importiert, und können ohne Rezept gekauft werden.

Berufsunfallversicherung
Für Angestellte von Industrie- und Handelsfirmen (Ausnahmen: Landwirtschafts-, Forst-
und Fischereibetriebe, Staatsunternehmen, Privatschulen und Regierungsorganisationen)
gibt es eine Versicherung im Fall von Work injuries. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Bei
befristeter Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen werden 60 % des Lohnes ausbezahlt,
maximal THB 9000 pro Monat. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit werden während ma-
ximal 15 Jahren 60 % des Durchschnittsgehalts bezahlt, und zwingend nötige medizini-
sche Kosten bis maximal THB 35'000 gedeckt. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen
60 % des Durchschnittslohnes während max. 8 Jahren oder als einmalige Entschädigung.

Freiwillige AHV
Schweizer Staatsangehörige im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen der
Freiwilligen AHV beitreten. Weitere Informationen erteilt die AHV-Ausgleichskasse in Genf.

   Social Security Office: www.sso.go.th >English
   AHV im Ausland: www.ahv-iv.info >Merkblätter >International

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Impressum
                    Bundesamt für Migration BFM
                Sektion Auswanderung und Stagiaires
              Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern/Schweiz
                Mail: swiss.emigration@bfm.admin.ch
                  Internet: www.swissemigration.ch

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