Thailand Leben und Arbeiten in - Bundesamt für Migration BFM
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Leben und Arbeiten in Thailand Land und Leute Einreise und Aufenthalt Leben in Thailand Arbeiten in Thailand Sozialversicherungen Quelle: www.swissemigration.ch Bundesamt für Migration BFM
Über dieses Dossier Inhaltsverzeichnis Über dieses Dossier ..........................................................................2 Inhaltsverzeichnis......................................................................2 Vorwort....................................................................................3 Rechtlicher Hinweis ....................................................................3 Land und Leute................................................................................4 Geographie ...............................................................................4 Klima .......................................................................................4 Geschichte................................................................................5 Staatsform ...............................................................................5 Bevölkerung .............................................................................6 Sprachen..................................................................................6 Religion....................................................................................6 Währung ..................................................................................6 Elektrizität ................................................................................6 Zeitverschiebung .......................................................................7 Masse und Gewichte ..................................................................7 Verkehr ....................................................................................7 Einreise und Aufenthalt .....................................................................8 Formalitäten .............................................................................8 Impfungen................................................................................9 Zollvorschriften .........................................................................9 Botschaften und Konsulate........................................................ 10 Schweizer Staatsangehörige...................................................... 11 Leben in Thailand........................................................................... 12 Do's and dont's ....................................................................... 12 Wohnen ................................................................................. 12 Autofahren ............................................................................. 12 Schulen.................................................................................. 13 Schweizer Medien .................................................................... 13 Steuern.................................................................................. 13 Lebenskosten .......................................................................... 14 Einbürgerung .......................................................................... 14 Arbeiten in Thailand ....................................................................... 15 Wirtschaft............................................................................... 15 Arbeitsmarkt ........................................................................... 15 Stellensuche ........................................................................... 16 Arbeitsbedingungen ................................................................. 16 Selbständigkeit........................................................................ 16 Sozialversicherungen ...................................................................... 17 Seite 2 von 20
Vorwort Unsere Informationen richten sich in erster Linie an Personen, die ihren Wohnsitz ins Aus- land verlegen und dort arbeiten wollen. Unsere Angaben gelten im Prinzip nur für Schwei- zer Staatsangehörige. Wir bedanken uns bei den Dienst- und Amtsstellen im In- und Aus- land, welche zum Gelingen dieser Publikation beigetragen haben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Änderungen notwendig sind und Aktualisierungen vorgenommen werden müssen. Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine per- sönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen: Bundesamt für Migration (BFM), Sektion Auswanderung und Stagiaires, Quellen- weg 6, 3003 Bern-Wabern/Schweiz 031 322 42 02, Fax: 031 322 44 93 @ swiss.emigration@bfm.admin.ch www.swissemigration.ch Rechtlicher Hinweis Unsere Publikationen dienen der Information. Es können keine Rechte daraus abgeleitet werden. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben korrekt sind, kön- nen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit geben. Der Inhalt dieser Publikation kann ohne Vorankündigung geändert werden. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die angebotenen Leistungen auf den angeführten Inter- netseiten. Der Besuch dieser Seiten erfolgt auf eigenes Risiko des Benützers. Seite 3 von 20
Land und Leute Geographie Fläche Das Königreich Thailand umfasst ein Gebiet von 513'115 km2 (Schweiz: 41'300 km2). Topographie Das Land kann in folgende Gebiete unterteilt werden: Ausläufer des Himalaya-Gebirges (bis 2000 m. ü. M.) im Norden, das Korat-Plateau im Nordosten, die Zentralebene (Tief- land mit Bangkok, praktisch auf Meereshöhe) und der schmale Landstreifen zwischen dem Golf von Thailand und dem Indischen Ozean im Süden. Höchster Berg: Doi Inthanon 2576 m. Provinzen: www.thailandmaps.net Klima Das Klima ist tropisch, es gibt drei Jahreszeiten: März bis Mai (sehr heiss und feucht, mit sporadischen Gewittern im Mai), Juni bis Oktober (südöstlicher Monsun, heiss, ausgiebige Regenfälle, sehr hohe Luftfeuchtigkeit) und November bis Februar (nördlicher Monsun, trocken, teilweise angenehm kühl, geringere Luftfeuchtigkeit, beste Reisezeit). Seite 4 von 20
Durchschnittstemperaturen (Winter/Sommer in °C) und jährliche Niederschlagsmenge Bern/Schweiz -1,3 17,3 986 mm Bangkok 25,6 28,3 1400 mm Meteorological Department in Thailand www.thaimet.tmd.go.th/eng Geschichte ab 860 Einwanderung der Tai-Völker Lao, Shan und Tai aus Südchina, die blühenden Reiche der Mon und Khmer werden zerstört, die buddhistische Religion und Kultur überlebt 1350 Gründung und Aufstieg des Reiches von Ayutthaya 1782 Rama I., Stammvater der bis heute regierenden Chakri-Dynastie, gründet Bangkok, Siam bleibt frei von Kolonialherrschaft ab 1851 Öffnung nach Westen und umfassende Modernisierung unter den Rama IV. und Rama V. 1888-1907 Aufgabe der Vorherrschaft über Kambodscha und Laos 1932 Einführung der konstitutionellen Monarchie 1939 Diktator General Pibul Songkhram ändert den Landesnamen Siam in Thailand (Prathet Thai=Land der Freien) 1946 Krönung König Bhumibols (Rama IX.) 1976 Militärputsch 1992 Sturz der autoritären Regierung, Beginn der Demokratisierung 1997 Asienkrise, mit Hilfe des IWF wird die Wirtschaft wieder stabilisiert 1997 Demokratische Verfassung 2001 Thaksin Shinawatra (Thai Rak Thai-Partei) wird Premierminister 2004 Ein verheerender Tsunami fordert Zehntausende Tote 2006 Militärputsch, Thaksin muss ins Ausland flüchten 2007 Die Phak Palang Prachachon (PPP), eine Nachfolgepartei von Thaksins TRT, gewinnt die Parlamentswahlen 2010 Das Oberste Gericht entscheidet, dass der Staat rund 46 Mrd. Baht (ca. 1 Mia. Euro) aus Thaksins Vermögen konfiszieren darf, Thaksin-Anhänger fordern den Rücktritt der Regierung, Bangkok erlebt die schwersten politischen Unru- hen seit 20 Jahren Wikipedia: www.wikipedia.org Staatsform Das Königreich Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie mit Mehrparteiensystem und Zwei-Kammer-Parlament. Die 500 Mitglieder des Repräsentantenhauses werden für vier Jahre gewählt, die 200 Senatsmitglieder für 6 Jahre. Der Premierminister (Regierungs- chef) wird vom Repräsentantenhaus gewählt. Das stark zentralistisch regierte Land gliedert sich in 76 Changwads (Provinzen), mit je einem dem Innenministerium unterstellten Gouverneur an der Spitze. Die Provinzen glie- dern sich in insgesamt 744 Amphurs (Bezirke), welche wiederum unterteilt sind in 7293 Tambons (Gemeinden). Hauptstadt: Bangkok. Government: www.thaigov.go.th National Assembly: www.parliament.go.th Seite 5 von 20
Bevölkerung Die Einwohnerzahl beträgt 64,26 Mio., die Bevölkerungsdichte 118/km2 (Schweiz: 184), bestehend aus mehreren grossen, Volksgruppen (Thais, Laoten, Chinesen, Malayen, In- der, Mon, Khmer, Bergstämme und Vietnamesen). Die grösste Ausländerkolonie stellen die Japaner. Bangkok und Thonburi bilden die Bangkok-Metropolis mit einer Fläche von 1'576 km2 und schätzungsweise 10 Mio. Einwohner/innen. Durch ständigen Zuzug aus den Landgebieten steigt die Bevölkerungszahl fortwährend. National Statistical Office: www.nso.go.th Sprachen Die offizielle Landessprache ist Thai (Tai-Kadai), 94 % der Bevölkerung sprechen eine Thaisprache. Diese Sprache hat ein eigenes Alphabet mit 44 Konsonanten und mehr als 20 Vokalen und Diphtongs. Das Standardthai beruht auf dem Dialekt, welcher in der Regi- on rund um Bangkok gesprochen wird. Viele ältere Thais chinesischer Abstammung spre- chen zudem südchinesische Dialekte. In den Städten sind Englischkenntnisse vorhanden. Wikipedia: www.wikipedia.org >Tai-Kadai-Sprachen Religion 95 % der Bevölkerung sind buddhistisch (Hinayana), 4,6 % muslimisch. Die Toleranz des Buddhismus lässt Platz für andere Glaubensbekenntnisse. In Bangkok gibt es christliche Gottesdienste. Währung Baht (THB) zu 100 Satang Noten 20, 50, 100, 500 und 1000 Baht Münzen 25 und 50 Satang, 1, 2, 5 und 10 Baht Currency Converter: www.oanda.com Elektrizität Netzspannung 220V/50Hz (wie in der Schweiz) Stecker/Steckdosen Universal-Stecker Typ A. Zu einem kleinen Teil kann auch Typ C (wie in der Schweiz) verwendet werden. Dafür muss jedoch die Erdung entfernt werden. World Electric Guide: http://electricaloutlet.org Seite 6 von 20
Zeitverschiebung + 5 Stunden (April-Oktober), +6 (November-März) Masse und Gewichte Offiziell gilt das metrische System, daneben werden thailändische Einheiten verwendet: ¾ 1 Baht (Maßeinheit für Gold)=15 Gramm ¾ 1 Karat (Diamant)=0,2 Gramm ¾ 1 Sen=40 Meter, 1 Wah=2 Meter, 1 Sauk=0,5 Meter ¾ 1 Tananluang=1 Liter Verkehr Strasse Thailand ist gut erschlossen und verfügt über ein ausgedehntes Busnetz im ganzen Land, von Bangkok ausgehend. Auf den Hauptstrecken verkehren klimatisierte Langstrecken- busse. Bangkok hat ein dichtes Busnetz. Fast überall verkehren Taxis und Tuk-Tuks. Schiene Die staatliche Railway of Thailand betreibt ein Netz von vier Linien und rund 4500 km Län- ge. Die Züge sind günstig, in der 1. und 2. Klasse komfortabel, und an den Wochenenden oft ausverkauft. Bangkok verfügt über eine Metro (MRT) und zwei Hochbahnlinien (Skytrain und BTS). Flugzeug Thai Airways und kleinereFluggesellschaften wie Bangkok Airways und Air Asia fliegen die meisten grösseren Städte und Touristenzentren an. Internationale Flughäfen: Bangkok (Don Muang), Chiang Mai, Phuket und Hat Yai. Seehäfen Im ganzen Land gibt es schiffbare Wasserwege für kleine Kähne. Den Bangkoker Hafen Klong Toey können lediglich Schiffe mittlerer Grösse anlaufen. Die grossen Handelsschiffe laufen direkt den Tiefseehafen Laem Chabang an, ca. 140 km östlich von Bangkok an.. Fluggesellschaften: www.thaiairways.com, www.bangkokair.com, www.airasia.com Bangkok Mass Transit System: www.bts.co.th State Railway of Thailand: www.railway.co.th Seite 7 von 20
Einreise und Aufenthalt Formalitäten Schweizer Staatsangehörige, die sie sich länger als 30 Tage in Thailand aufhalten wollen, benötigen zur Einreise ein Visum, welches bei der thailändischen Auslandsvertretung in der Schweiz beantragt werden muss. Tourist/innen Ein Touristen-Visum (TR) berechtigt zu einem Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit für die Dauer von maximal 30 Tagen. Eine Verlängerung um weitere 30 Tage liegt im Ermessen der Immigrationsbehörde. Sind mehrere Ein- oder Ausreisen vorgesehen, ist die entspre- chende Anzahl Einreisevisa zu beantragen. Studierende Studierende und wissenschaftlich Tätige müssen ein Non-Immigrant Visa ED (Education) beantragen. Es ist in der Regel 3 Monate gültig und kann bis auf ein Jahr verlängert wer- den. Arbeitnehmer/innen Non-Immigrant Visa der Kategorie NI können erteilt werden, wenn die Einreise nicht zu touristischen Zwecken erfolgt. Sie berechtigen zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen. Ein Non-Immigrant Visa der Kategorie B (Business) kann für Aufenthalte aus geschäftli- chen Gründen beantragt werden. Folgende Dokumente werden verlangt: ¾ Antragsformular ¾ Reisepass (muss mindestens 6 Monate über das geplante Einreisedatum hinaus gültig sein) ¾ zwei Passfotos (nicht älter als 6 Monate) ¾ Arbeitsvertrag ¾ Auszug aus dem Handelsregister betr. den Arbeitgeber In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen zur Einsicht verlangt werden. Das B-Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Einreise, welche innerhalb der Gül- tigkeitsdauer des Visums zu erfolgen hat, und ist Voraussetzung für eine spätere Arbeits- bewilligung. Diese muss vom Arbeitgeber beim Immigration Department beantragt werden. Ehegatten und Familienangehörige von thailändischen Staatsangehörigen können ein Non-Immigrant O-Visum beantragen. Es berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Ta- gen pro Einreise. Für eine Verlängerung oder eine allfällige Erteilung einer Jahresaufent- haltsbewilligung ist das Immigration Department zuständig. Rentner/innen Personen, die das 50. Altersjahr überschritten haben und keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen, können ein Non-Immigrant Visum O für Rentner beantragen. Folgende Do- kumente sind dafür notwendig: ¾ Antragsformular ¾ Reisepass, welcher mindestens 6 Monate über das geplante Einreisedatum hinaus gültig ist, im Falle von Mehrfachreisen 18 Monate, ¾ zwei Passfotos (nicht älter als 6 Monate) ¾ Rentenbescheinigung und/oder Bankkontoauszug ¾ Bestätigung eines gebuchten Fluges zur Ausreise oder Kopie des Flugtickets Seite 8 von 20
In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen zur Ensicht verlangt werden. Die Einreise mit einem Non-Immigrant Visum O berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen. Für eine Verlängerung oder eine allfällige Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung ist das Immigration Department zuständig. Immigration Voraussetzung für die Erteilung einer Permanent Residence (Daueraufenthaltsbewilligung) ist, dass die/der Antragsteller/in sich bereits drei aufeinander folgende Jahre mit einem Non-Immigrant-Visum in Thailand aufgehalten hat. Pro Jahr können pro Land max. 100 Ausländer eine Permanent Residence erhalten. Ausreise Bei vorübergehender Ausreise aus Thailand müssen Inhaber/innen von Non-Immigrant- Visa bzw. Residence Certificates beim Immigration Department vorgängig ein Re-Entry Permit einholen. Thailändisches Generalkonsulat in Zürich: www.thai-consulate.ch Immigration Bureau: www.immigration.go.th >English Ministry of Foreign Affairs: www.mfa.go.th >Visa and Travel Documents Impfungen Bei der Einreise wird nur dann ein internationales Impfzeugnis verlangt, wenn diese aus einem Land erfolgt, das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Krankheitsgebiet bezeichnet wird. Impfempfehlungen: www.safetravel.ch Reisehinweise des EDA: www.eda.admin.ch Zollvorschriften Devisen Fremdwährung im Betrag von mehr als USD 10'000 muss an der Grenze deklariert wer- den, sowohl bei der Einreise wie der Ausreise. Es dürfen maximal THB 50'000 ausgeführt werden. Überweisungen ins Ausland sind nur bis zu einer Höhe der zuvor aus dem Aus- land eingeführten Beträge möglich. Für den Geschäftssektor gelten besondere Bestim- mungen. Umzugsgut Wer ein Jahresvisum oder eine Arbeitsbewilligung vorweisen kann, darf gebrauchte per- sönliche Effekten und Haushaltgegenstände "in vernünftigen Mengen" bis spätestens sechs Monate nach Ankunft zollfrei einführen. Haustiere Haustiere unterliegen einer 30-tägigen Quarantäne. Auskünfte erteilt die Schweizer Bot- schaft. Motorfahrzeuge Die Einfuhr eines gebrauchten Motorfahrzeugs ist kompliziert und teuer (Zollabgaben) und in der Praxis nur für Thai residents (Personen mit Daueraufenthaltsbewilligung) möglich. Sie müssen umfangreiche Belege vorweisen, und eine Bewilligung des Handelsministeri- ums sowie des Thai Industrial Standard Institute einholen. Seite 9 von 20
Achtung: Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen und schon bei kleinsten Mengen mit langjährigem Freiheitsentzug, in gravierenden Fällen gar mit der Todesstrafe geahndet. Die Haftbedingungen sind hart. Methadon wird Drogen gleichgesetzt. Thai Customs: www.customsclinic.org >Information for Individuals Live Animals: www.dld.go.th/webenglish/move1.html Narcotic Control Board: http://en.oncb.go.th Botschaften und Konsulate Schweizer Vertretung in Thailand: Embassy of Switzerland, 35 North Wireless Road, Bangkok 10330, Thailand Postadresse: P.O. Box 821, Bangkok 10501 0066 2 674 6900, Fax: 0066 2 674 6901 @ ban.vertretung@.eda.admin.ch www.eda.admin.ch/bangkok Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-11.30 Uhr Konsularbezirk: Thailand, Kambodscha, Laos und Myanmar Thailändische Vertretungen in der Schweiz: Königlich Thailändische Botschaft, Kirchstrasse 56, 3097 Liebefeld 031 970 30 30 bis 34; Fax: 031 970 30 35 @ thai.bern@bluewin.ch Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr Konsularbezirk: Kantone BE, FR, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SO, TI, UR, VS Königlich Thailändisches Konsulat, Aeschenvorstadt 71, 4010 Basel 061 206 45 65; Fax: 061 206 45 46 www.thai-consulatebasel.ch @ royalthaiconsulate@avokaten.ch Konsularbezirk: Kantone BS und BL Consulat Royal de Thaïlande, Rue de Lyon 75, 1211 Genève Postadresse: Case postale 154, 1211 Genf 13 022 311 07 23; Fax: 022 345 12 08 @ info@thaiconsulate.ch www.thaiconsulate.ch Öffnungszeiten: Mo und Do 9.15-11.45 Uhr Konsularbezirk: Kantone VD und GE KöniglichesThailändisches Generalkonsulat, Löwenstrassse 42, 8001 Zürich Postadresse: Postfach, 8021 Zürich 043 344 70 00; Fax: 043 344 70 01 @ info@thai-consulate.ch Seite 10 von 20
www.thai-consulate.ch Konsularbezirk: Kantone ZH, SZ, GL, ZG, SH, AR, AI, SG, AG und TG Öffnungszeiten: Mo-Fr 9.30-11.30 Uhr Schweizer Staatsangehörige Ende 2009 waren bei der Schweizer Botschaft in Thailand angemeldet/immatrikuliert: Total, davon 6140 - Doppelbürger/innen 2207 - Frauen 1555 - Männer 3470 - Kinder/Jugendliche 1115 - Stimm- und Wahlberechtigte 1103 In Bangkok gibt es einen Schweizerklub. Schweizerklub: www.ssb.or.th Seite 11 von 20
Leben in Thailand Do's and dont's Es ist nicht üblich, in der Öffentlichkeit Zärtlichkeiten auszutauschen (Küssen und Händ- chenhalten). Mönche dürfen nicht berührt werden. Für die Thais ist der Kopf der Sitz der Seele. Berührt man z. B. im Bus versehentlich den Kopf einer/s Mitreisenden, sollte man sich darum höflich entschuldigen. Kindern niemals über den Kopf streichen! Abbildungen von Mitgliedern der Königsfamilie ist Respekt entgegen zu bringen, dies gilt auch für Geldnoten und -münzen. Tempel und Privathäuser dürfen nicht mit Schuhen be- treten werden, und man sollte nicht auf die Türschwelle treten. Visitenkarten und Geschenke werden mit der rechten Hand überreicht. Wohnen Mieten Immobilienhändler sind gegen eine Vermittlungsgebühr bei der Suche nach Mietobjekten behilflich. Mietpreise für Häuser sind etwas tiefer als für Wohnungen, dafür entstehen Mehrkosten für Wächter und Gärtner. Die meisten Wohnungen sind teil- oder vollmöbliert, können in der Regel aber auch unmöbliert gemietet werden. Bei Vertragsabschluss muss ein Depot in der Höhe von zwei bis drei Monatsmieten hinterlegt werden. Kaufen Der Erwerb von Land ist Ausländern grundsätzlich untersagt. Bei gewissen Grossprojek- ten dürfen Ausländer/innen eine bestimmte Quote von Eigentumswohnungen und Appar- tements (Condomium) erwerben, nicht jedoch das dazu gehörige Grundstück. Da die Vor- schriften und Gesetze über Land- bzw. Hauserwerb in Thailand sehr komplex sind, ist es unerlässlich, die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Dies gilt ebenfalls für den Erwerb eines Geschäftsbetriebes. Autofahren Ein Internationalen Fahrausweis reicht. Ein Thailändischer Fahrausweis ist in vielen Situa- tionen von Vorteil und kann beim Departement of Land Transport in Bangkok beantragt werden. Die Formalitäten müssen allerdings in Thai erfüllt werden. Voraussetzungen sind: ¾ Mindestalter 18 Jahre ¾ keine körperliche oder geistige Behinderung ¾ Non-Immigrant-Visum Eine Third Party Liability (Haftpflichtversicherung) für Motorfahrzeuge ist zwar obligato- risch, deckt jedoch nur ein Minimum an Personenschäden. Es wird deshalb dringend emp- fohlen, eine Vollkasko-Versicherung abzuschliessen. Achtung: In Thailand herrscht Links- verkehr. Department of Land Transport: www.dlt.go.th (nur in Thai) Seite 12 von 20
Schulen Internationale Schulen In Bangkok gibt es eine Schweizerschule mit einer Primar-, Sekundar- und Gymnasialstufe sowie ein Goethe-Institut, ein Lycée français (mit französischen Schulsystem) und zahlrei- che englische und amerikanische Schulen. In Chiang Mai gibt es eine christliche, deutsch- sprachige Schule. Weitere internationale Schulen mit Unterricht in englischer Sprache be- finden sich in Chiang Mai, Pattaya und Phuket. Deutschsprachige Schulen: www.dssb.org und www.cdscm.org Goethe-Institut: www.goethe.de/so/ban/ Ecole Française: www.lfib.ac.th Find a school: www.cois.org Schweizer Medien Radio und TV Die Programme der SRG können nicht empfangen werden, viele Sendungen werden aber multimedial im Internet verbreitet (Streaming, Podcasting, Download). Über Kabel können gegen Gebühren regionale und interkontinentale Programme abonniert werden. Presse Schweizer Zeitungen sind kaum zu finden, aber fast alle Titel publizieren heutzutage Onli- ne-Ausgaben. In den grossen Städten sind Tageszeitungen und Zeitschriften aus Deutschland, Frankreich und Italien erhältlich. SRG-Programme im Internet: www.sf.tv, www.drs.ch, www.sharetv.us etc. Swissinfo: www.swissinfo.org Schweizer Revue: www.revue.ch Schweizer Zeitungen: www.zeitung.ch Steuern Einkommenssteuern Angestellte können vom Brutto-Einkommen einen steuerfreier Pauschalabzug von 40 %, jedoch höchstens THB 60'000 vornehmen. Darüber hinaus sind folgende Abzüge möglich: THB 30'000 für den Steuerzahler, THB 30'000 für die Ehefrau, THB 15'000 für jedes Kind, zusätzlich THB 2000 für jedes schulpflichtige Kind. Steuersätze auf Nettoeinkommen (2010): ¾ bis 150'000: 0 % ¾ bis 500'000: 10 % ¾ bis 1'000'000: 20 % ¾ bis 4'000'000: 30 % ¾ darüber: 37 % Doppelbesteuerung Thailand und die Schweiz haben am 1.1.1997 ein Abkommen zur Vermeidung von Dop- pelbesteuerung geschlossen. Nähere Auskunft hierüber erteilt die Eidgenössische Steuer- verwaltung in Bern. Revenue Department of Thailand: www.rd.go.th >English (Hotline:Tel. 0066 2 272 8000) Seite 13 von 20
Doppelbesteuerung: www.estv.admin.ch >Themen >Internationales Steuerrecht Lebenskosten Das Leben in Thailand ist viel billiger als in der Schweiz: Das Eidgenössische Departe- ment für auswärtige Angelegenheiten (EDA) rechnet für Bangkok mit einem Lebenskos- tenindex von 72,6 (Bern=100). Stand: März 2010 National Statistical Office: http://web.nso.go.th Lebenshaltungskosten: www.swissemigration.ch >Länderinformationen Einbürgerung Nach einem regulären Aufenthalt von mindestens 10 Jahren können ausländische Staats- angehörige bei einem Dienst der Immigration Division um Einbürgerung nachsuchen, so- fern sie eine regelmässige Beschäftigung ausüben, die thailändische Sprache beherr- schen, und einen guten Leumund haben. Immigration Bureau: www.immigration.go.th >English Seite 14 von 20
Arbeiten in Thailand Wirtschaft Bruttoinlandprodukt Thailand hat in den letzten 30 Jahren eine beeindruckende Entwicklung vom bäuerlich geprägten Entwicklungsland zu einem exportorientierten Industriestaat durchgemacht. Thailand ist zum Motor für die wirtschaftliche Entwicklung der ganzen Region geworden (Automobilindustrie, Elektroindustrie, Lebensmittelindustrie, Tourismus, Gesundheitssek- tor, Hochtechnologie). Die internationale Finanzkrise schlug 2008 auch in Thailand deutlich zu Buche, weil die wichtigsten Absatzmärkte USA, Japan und EU einbrachen. Der Finanzsektor wurde wenig tangiert, weil die Banken ihre Lehren aus der Asienkrise von 1997 gezogen und sich mit Spekulationen im Immobilienmarkt zurückgehalten hatten. Die neue Regierung stützte die Binnennachfrage mit umfangreichen Konjunkturprogrammen (Unterstützung für Wenigver- diener, Verbilligung von Wasser, Strom und Öffentlichem Verkehr, Steuererleichterungen). Kennzahlen 2008 2009 BIP (USD mia) 270 252 BIP/Einwohner (USD) 4'072 3’786 Zunahme (in %) 2,6 -2,0 Inflation (%) 5,5 -0,5 Sektoren Fast 40 % der Bevölkerung arbeiten in der Landwirtschaft, welche aber nur noch rund 10 % zum Bruttosozialprodukt beiträgt, die Industrie erwirtschaftet bereits 44 %, der Dienstleistungssektor 46 %. Der Tourismus ist mit jährlich 12-14 Mio. ausländischen Be- suchern, insbesondere aus Asien, eine kräftige Devisenquelle geworden. Das industrielle Zentrum des Landes sind Bangkok und die angrenzenden Provinzen, wo mehr als die Hälfte des BIP erarbeitet wird. Handelsbeziehungen Thailand ist der weltgrösste Exporteur von Kautschuk, Reis, Garnelen, Ananas und Büch- senthunfisch, Automobile machen 6 % der Exporte aus. Hauptabnehmer sind die USA, Japan, die EU und China, bei den Importen dominieren Japan und China. Für die Schweiz ist Thailand nach Singapur der zweitwichtigste Handelspartner in Südostasien. Im Krisen- jahr 2009 betrugen die Exporte nach Thailand noch CHF 0,9 Mia. (v. a. Maschinen und Apparate, Uhren und phamazeutische Produkte), die Importe 0,8 Mia. (v. a. Uhrenbe- standteile, Maschinen und Edelmetalle/Schmuck). Seco-Länderinformation: www.seco.admin.ch >Themen >Aussenwirtschaft Bank of Thailand: www.bot.or.th >English National Economic and Social Development Board: www.nesdb.go.th Arbeitsmarkt Mangels einer zuverlässigen Arbeitslosenstatistik beruhen die Angaben zur Erwerbslosig- keit auf Schätzungen. Personen mit höherer kaufmännischer Ausbildung, aus dem Hotel- fach, Ingenieure, etc. haben am ehesten die Chance, in Thailand eine Anstellung zu fin- den. Die Beherrschung der englischen Sprache wird dabei vorausgesetzt. Seite 15 von 20
Es ist aber ausserordentlich schwierig, in Thailand eine Arbeitsbewilligung zu erhalten. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, in erster Linie einheimische Arbeitnehmer/innen zu berück- sichtigen. Gewisse Branchen (z. B. Landwirtschaft, Architektur, Medizin, Reiseführer und Rechtsberater) sind ausländischen Staatsangehörigen per Gesetz verschlossen (Alien Employment Act). Ausnahmen werden nur bewilligt, wenn sich mangels beruflicher Kennt- nisse keine einheimischen Arbeitskräfte finden lassen. Stellensuche Die Stellensuche ist nicht einfach. Die Mehrzahl der in Thailand ansässigen Schweizer Firmen besetzen ihre Stellen via Mutterhaus. Die Schweizerisch-Thailändische Handels- kammer publiziert Stellengesuche. Von Nutzen können auch global tätige Internet- Suchmaschinen sein. Swiss Thai Chamber of Commerce: http://swissthai.com Suchmaschinen: www.monster.co.th, www.manpower.th.com, www.adecco.co.th etc. Arbeitsbedingungen Jedes Unternehmen hat andere Anstellungsbedingungen und eigene Verträge. Es gibt gesetzliche Mindestlöhne, je nach Provinz. Die Löhne für ausländische Angestellte variie- ren beträchtlich, garantieren aber meistens einen problemlosen Lebensunterhalt. Ministry of Labor: www.mol.go.th/en Selbständigkeit Selbständige und ausländische Investitionen sind in Thailand grundsätzlich willkommen und werden gefördert. Board of Investment: www.boi.go.th Swiss Thai Chamber of Commerce: www.swissthai.com Business Network Switzerland: www.osec.ch Seite 16 von 20
Sozialversicherungen Seit 1990 gibt es in Thailand eine Social Security (Sozialversicherung). Sie soll die Berei- che Altersvorsorge, Krankheit und Arbeitslosigkeit abdecken, bislang ist jedoch erst die Krankenversicherung realisiert worden. Firmen mit mehr als 10 Angestellten sind zum Bei- tritt verpflichtet. Die Beiträge werden von Staat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Die versicherte Lohnsumme ist limitiert. Krankenversicherung Die Krankenversicherung umfasst: ¾ Sickness and Maternity (Kranken- und Mutterschaftsversicherung) für Einkommen von THB 1'650-15'000: Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 1 %. Bei Geburten werden während 90 Tagen 50 % des Lohnes plus THB 4000 für die Geburtskosten vergü- tet. ¾ Krankengeldversicherung für 50 % des Lohnes jedoch max. THB 250 pro Tag und während max. 180 Tagen pro Kalenderjahr (für chronische Leiden: max. 365 Tage). Gesundheitswesen In Bangkok, Chiang Mai, Pattaya, Phuket und Khonkaen ist die medizinische Versorgung sehr gut. Grosse private Krankenhäuser verfügen über modernste Geräte. Die Arzt-, Spi- tal- und Pflegekosten liegen unter dem Schweizer Niveau. Die meisten Medikamente wer- den aus Europa, Japan und den USA importiert, und können ohne Rezept gekauft werden. Berufsunfallversicherung Für Angestellte von Industrie- und Handelsfirmen (Ausnahmen: Landwirtschafts-, Forst- und Fischereibetriebe, Staatsunternehmen, Privatschulen und Regierungsorganisationen) gibt es eine Versicherung im Fall von Work injuries. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Bei befristeter Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen werden 60 % des Lohnes ausbezahlt, maximal THB 9000 pro Monat. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit werden während ma- ximal 15 Jahren 60 % des Durchschnittsgehalts bezahlt, und zwingend nötige medizini- sche Kosten bis maximal THB 35'000 gedeckt. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen 60 % des Durchschnittslohnes während max. 8 Jahren oder als einmalige Entschädigung. Freiwillige AHV Schweizer Staatsangehörige im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen der Freiwilligen AHV beitreten. Weitere Informationen erteilt die AHV-Ausgleichskasse in Genf. Social Security Office: www.sso.go.th >English AHV im Ausland: www.ahv-iv.info >Merkblätter >International 09.08.2010 skz/kfr/BBD Seite 17 von 20
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Impressum Bundesamt für Migration BFM Sektion Auswanderung und Stagiaires Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern/Schweiz Mail: swiss.emigration@bfm.admin.ch Internet: www.swissemigration.ch THAILAND_AK_D.DOC © BFM / A&S 2010
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