TIPPS FÜR ERSTE HILFE - KJR LSA
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TIPPS FÜR ERSTE HILFE
01 AUFFINDEN EINER PERSON UMGANG MIT ANSPRECHBAREN PERSONEN 02 Ruhig bleiben, Überblick über die Situation verschaffen Auf Eigensicherung achten (Signalweste o. Ä.) Ggf. Notruf – europaweit: 112 Auf Augenhöhe mit betroffener Person gehen, Blickkontakt herstellen Ruhe bewahren, Person ggf. außer Gefahr bringen Vorsichtig Körperkontakt herstellen, z. B. Hand halten oder Hand auf Schulter Person ansprechen legen s. Seite Sich der betroffenen Person vorstellen, Wenn ansprechbar: über alle Schritte informieren, Symptome besprechen und versorgen ggf. Einverständnis geben lassen ggf. Notruf – europaweit: 112 Weitere Anwesende um Mithilfe bitten Nicht ansprechbar: Notruf – europaweit: 112 Frischluftzufuhr gewährleisten, Fenster öffnen, Atmung und Lebenszeichen prüfen einengende Kleidung lockern Atmung vorhanden: Verlust von Körperwärme verhindern, stabile Seitenlage z. B. durch Kleidung, (Rettungs-)Decke o. Ä. Keine normale Atmung/kein Puls: Bei eintretender Bewusstlosigkeit: Herz-Lungen-Wiederbelebung Notruf – europaweit: 112
WAS SOLLTE MIT IN 03 NOTRUF EUROPAWEIT: 112 RETTUNGSWAGEN UND KRANKENHAUS? 04 Rettungskette Liste eingenommener Medikamente, Substanzen, Alkohol etc. Wichtige Medikamente Informationen über Allergien, Vorerkrankungen etc. (siehe Teilnehmer*innenblatt) Krankenversicherungskarte/ Versicherungsschein Sofortmaßnahmen Erste Rettungs- Kranken- und Notruf Hilfe dienst haus Personalausweis, Reisepass o. Ä. Impfpass Die 5 W des Notrufs Bei Krankenhausaufenthalten: Wo ist es passiert? frische Kleidung, Beschäftigungs möglichkeiten, Bargeld Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzungen? Wichtig: Warten auf Rückfragen Schnelle Hilfe ist wichtiger als eine vollständige Krankenhaustasche! Bei schwer zugänglichem oder unübersichtlichem Gelände: Rettungsdienst an der Straße empfangen Es müssen Teamer*innen bei der Gruppe bleiben! und einweisen lassen
05 UMGANG MIT BEWUSSTLOSEN PERSONEN STABILE SEITENLAGE 06 Nicht ansprechbar? Reagiert nicht auf Rütteln? Wichtig: Kleinkinder dürfen nicht geschüttelt werden! Den Dir nahe liegenden Arm der auf dem Rücken liegenden Person nach oben anwinkeln Notruf – europaweit 112! Atemwege freimachen Kopf/Hals überstrecken Atmung prüfen Den zweiten Arm über den Brustkorb führen, die Hand Atmung normal: in stabile Seitenlage mit der Handfläche nach oben bringen zwischen Wange und Armbeuge positionieren Atmung nicht normal: Herz-Lungen- Wiederbelebung Das ferne Bein anwinkeln und zu Unterkühlung verhindern Dir herüberziehen, … Ggf. nasse Kleidung entfernen Bewusstlose Person zudecken, nachdem sie versorgt wurde Auf dem Boden liegender Person Rettungsdecke vorsichtig unterschieben … bis der Körper sanft auf die Seite gedreht wird Person Wärme zuführen Ggf. warme, gesüßte Getränke geben Kopf zur freien Atmung leicht überstrecken
07 HERZ-LUNGEN-WIEDERBELEBUNG HERZDRUCKMASSAGE HERZ-LUNGEN-WIEDERBELEBUNG BEATMUNG 08 Wichtig: Für Kleinkinder gelten besondere Wichtig: Für Kleinkinder gelten besondere Wiederbelebungsmaßnahmen! Wiederbelebungsmaßnahmen! Atmung prüfen – keine normale Atmung Atmung prüfen – keine normale Atmung Brustkorb freimachen Kopf überstrecken, Nase mit einer Hand verschließen, mit anderer Hand Kopf stabilisieren Handballen übereinander auf die Mitte des Brustkorbs setzen Einatmen, geöffneten Mund auf Mund setzen, Atemluft kräftig in Mund blasen Mit gestreckten Armen und durch Gewichts Alternativ: Mund verschließen und über Nase verlagerung des Oberkörpers 30 x kräftig drücken, beatmen Frequenz ca. 100 x pro Minute Richtiger „Heart“-Beat: „Stayin‘ Alive“ der Bee Gees Ausatmung über Brustkorb beobachten Merken: Merken: 30 x Herzdruckmassage, 2 x Beatmung 30 x Herzdruckmassage, 2 x Beatmung Bis zum Eintreffen des Rettungswagens Bis zum Eintreffen des Rettungswagens Ggf. mit Anderen abwechseln Ggf. mit Anderen abwechseln 100/MIN: „STAYIN‘ ALIVE“
09 JUGENDSCHUTZGESETZ IN DEUTSCHLAND JUGENDSCHUTZ UND ALKOHOL IM AUSLAND 10 < 14 14–16 16–18 Im Zweifelsfall gelten die gesetzlichen deutschen Regeln. Wendet beim Umgang mit Alkohol die im Aufenthalt in Gaststätten bis , , 24 Uhr Reiseland geltenden Gesetze nur an, wenn dort strengere Regelungen zum Jugendschutz gelten als in Aufenthalt in Bars, Nachtclubs oder anderen Vergnügungsstätten Deutschland. < 16 16–18 18+ Anwesenheit bei öffentlichen bis Tanzveranstaltungen (Disco, , , 24 Uhr Belgien keine Spirituosen Partys, Vereinsfeste) Bulgarien Sonderregelungen Dänemark nur Wein & Bier für Spirituosen Anwesenheit bei bis bis bis Tanzveranstaltungen 22 Uhr 24 Uhr 24 Uhr Estland Spirituosenverbot anerkannter Träger der Finnland bis 20 Jahre Jugendhilfe oder bei Frankreich bis 3 % Alc. mit Eltern künstlerischer Betätigung oder Großbritannien zur Brauchtumspflege Griechenland Anwesenheit in öffentlichen Irland zuhause mit Eltern erlaubt zuhause mit Eltern erlaubt Spielhallen, Teilnahme an Spielen Italien mit Gewinnmöglichkeit Kroatien Aufenthalt an Lettland jugendgefährdenden Orten Litauen Verbot bis 21 Abgabe/Verzehr von Branntwein, Luxemburg frei verkäuflich branntweinhaltigen Getränken Malta frei verkäuflich oder Speisen Niederlande Abgabe/Verzehr alkoholischer Österreich keine Branntweinhaltigen Getränke (inkl. Alcopops) Getränke, z. B. Wein, Bier o. Ä. Polen Portugal kein Verbot Abgabe von Tabak/ Rauchen in der Öffentlichkeit Rumänien Slowakei Besuch öffentlicher bis bis bis Slowenien Filmveranstaltungen 20 Uhr 22 Uhr 24 Uhr mit der entsprechenden Spanien Freigabekennzeichnung (ab 6 Tschechien Jahren, ab 12 Jahren, ...) Ungarn Zypern Konsum ab 17 Jahren mit sorgeberechtigter mit erziehungsberechtigter erlaubt Person (Eltern etc.) Person (Teamer*innen etc.) ähnliche Verbote wie D strengere Gesetzeslage als in D
11 STRASSENVERKEHR WIRKUNG VON ALKOHOL 12 Tempolimit Orte, Landstraße, Alkohollimit für Fahr- Drogen 0,2 ‰ Nachlassen der Konzentrations- und Autobahn anfänger*innen/ Reaktionsfähigkeit, Enthemmung und sonstige Fahrer*innen steigende Risikobereitschaft Deutschland 0,0 ‰ / 0,5 ‰ 50 100 130 0,5 ‰ erste Koordinationsschwierigkeiten und Frankreich 50 80 110 0,2 ‰ / 0,5 ‰ eingeschränktes Sehen, abnehmendes 50 bei schlechter Sicht Verantwortungsbewusstsein, Euphorie Großbritannien 0,5 ‰ 48 96 112 Angaben in mph beachten! 0,8 außerhalb Schottlands 0,8 ‰ weiter sinkende Reaktions- und Polen 50 90 120 0,2 ‰ Konzentrationsfähigkeit, eingeengtes Wohnstraßen 20 km/h! Blickfeld, Gleichgewichtsstörungen, Tschechien 50 90 110 0,0 ‰ Selbstüberschätzung max. 80 km/h bei Bebauung Slowakei 50 90 130 0,0 ‰ 1,0-2,0 ‰ Orientierungsschwierigkeiten, starke Gleichgewichtsstörungen, Übelkeit, starke Italien 50 90 130 0,0 ‰ / 0,5 ‰ Stimmungsschwankungen Österreich 50 100 130 0,1 ‰ / 0,5 ‰ > 2,0 ‰ Alkoholvergiftung, Erbrechen, Bewusstlosigkeit bis zum Koma, Kroatien 50 90 130 0,0 ‰ / 0,5 ‰ Gefahr von Atemstillstand und Unterkühlung Spanien 0,3 ‰ / 0,5 ‰ 50 70 100 Mit Anhänger weniger! Dänemark 0,5 ‰ 50 80 130 Schweden 0,2 ‰ 50 70 110 Finnland 0,22 ‰ 50 80 xx Nach Beschilderung Norwegen 0,2 ‰ 50 80 100
13 NOTFALL KONTAKTE 14 Geschäftsstelle Unterkunft Telefon Telefon E-Mail E-Mail Notfallnr. Notfallnr. Team Team Name Name Telefon Telefon Name Name Telefon Telefon Name Name Telefon Telefon Name Name Telefon Telefon Name Name Telefon Telefon
Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. (Hrsg.) V. i. S. d. P.: Fabian Pfister, Vorsitzender Schleinufer 14 39104 Magdeburg Tel: 0391 535394 80 Fax: 0391 5979538 E-Mail: info@kjr-lsa.de www.kjr-lsa.de Gefördert im Rahmen der Präventionskampagne „Bier? Sorry. Erst ab 16!“ des Deutschen Brauer-Bundes e. V.
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