TIPPS FÜR ERSTE HILFE - KJR LSA

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TIPPS FÜR
ERSTE HILFE
01       AUFFINDEN
         EINER PERSON
                                                   UMGANG MIT
                                                   ANSPRECHBAREN PERSONEN                          02
                                                    Ruhig bleiben,
                                                    Überblick über die Situation verschaffen

                                                    Auf Eigensicherung achten
                                                    (Signalweste o. Ä.)

                                                    Ggf. Notruf – europaweit: 112

                                                    Auf Augenhöhe mit betroffener Person
                                                    gehen, Blickkontakt herstellen
Ruhe bewahren,
Person ggf. außer Gefahr bringen                    Vorsichtig Körperkontakt herstellen,
                                                    z. B. Hand halten oder Hand auf Schulter
Person ansprechen                                   legen

                                        s. Seite    Sich der betroffenen Person vorstellen,
  Wenn ansprechbar:
                                                    über alle Schritte informieren,
   Symptome besprechen und versorgen
                                                    ggf. Einverständnis geben lassen
   ggf. Notruf – europaweit: 112
                                                    Weitere Anwesende um Mithilfe bitten
  Nicht ansprechbar:
    Notruf – europaweit: 112                        Frischluftzufuhr gewährleisten,
                                                    Fenster öffnen,
    Atmung und Lebenszeichen prüfen                 einengende Kleidung lockern

      Atmung vorhanden:                             Verlust von Körperwärme verhindern,
        stabile Seitenlage                          z. B. durch Kleidung, (Rettungs-)Decke o. Ä.

      Keine normale Atmung/kein Puls:               Bei eintretender Bewusstlosigkeit:
        Herz-Lungen-Wiederbelebung                  Notruf – europaweit: 112
WAS SOLLTE MIT IN

03       NOTRUF
         EUROPAWEIT: 112
                                                      RETTUNGSWAGEN UND
                                                      KRANKENHAUS?                                   04
Rettungskette
                                                             Liste eingenommener Medikamente,
                                                             Substanzen, Alkohol etc.

                                                             Wichtige Medikamente

                                                             Informationen über Allergien, Vorerkrankungen
                                                             etc. (siehe Teilnehmer*innenblatt)

                                                             Krankenversicherungskarte/
                                                             Versicherungsschein
Sofortmaßnahmen        Erste   Rettungs-   Kranken-
und Notruf             Hilfe   dienst      haus              Personalausweis, Reisepass o. Ä.

                                                             Impfpass
Die 5 W des Notrufs
                                                             Bei Krankenhausaufenthalten:
Wo ist es passiert?                                          frische Kleidung, Beschäftigungs­
                                                             möglichkeiten, Bargeld
Was ist passiert?

Wie viele Verletzte?

Welche Art von Verletzungen?
                                                      Wichtig:
Warten auf Rückfragen                                 Schnelle Hilfe ist wichtiger als eine vollständige
                                                      Krankenhaustasche!
Bei schwer zugänglichem oder unübersichtlichem
Gelände: Rettungsdienst an der Straße empfangen       Es müssen Teamer*innen bei der Gruppe bleiben!
und einweisen lassen
05       UMGANG MIT
         BEWUSSTLOSEN PERSONEN
                                                   STABILE
                                                   SEITENLAGE                             06
Nicht ansprechbar? Reagiert nicht auf Rütteln?
Wichtig: Kleinkinder dürfen nicht geschüttelt
werden!                                                         Den Dir nahe liegenden Arm
                                                                der auf dem Rücken liegenden
                                                                Person nach oben anwinkeln
Notruf – europaweit 112!

Atemwege freimachen
Kopf/Hals überstrecken

Atmung prüfen                                                   Den zweiten Arm über den
                                                                Brustkorb führen, die Hand
  Atmung normal:           in stabile Seitenlage                mit der Handfläche nach oben
                           bringen                              zwischen Wange und Armbeuge
                                                                positionieren
  Atmung nicht normal: Herz-Lungen-
                       Wiederbelebung
                                                                Das ferne Bein anwinkeln und zu
Unterkühlung verhindern                                         Dir herüberziehen, …
Ggf. nasse Kleidung entfernen

Bewusstlose Person zudecken,
nachdem sie versorgt wurde

Auf dem Boden liegender Person
Rettungsdecke vorsichtig unterschieben                          … bis der Körper sanft auf die
                                                                Seite gedreht wird
Person Wärme zuführen
Ggf. warme, gesüßte Getränke geben                              Kopf zur freien Atmung leicht
                                                                überstrecken
07        HERZ-LUNGEN-WIEDERBELEBUNG
          HERZDRUCKMASSAGE
                                                       HERZ-LUNGEN-WIEDERBELEBUNG
                                                       BEATMUNG                                       08
Wichtig: Für Kleinkinder gelten besondere              Wichtig: Für Kleinkinder gelten besondere
Wiederbelebungsmaßnahmen!                              Wiederbelebungsmaßnahmen!

Atmung prüfen – keine normale Atmung                   Atmung prüfen – keine normale Atmung

Brustkorb freimachen                                   Kopf überstrecken, Nase mit einer Hand
                                                       verschließen, mit anderer Hand Kopf stabilisieren
Handballen übereinander auf die Mitte des
Brustkorbs setzen                                      Einatmen, geöffneten Mund auf Mund setzen,
                                                       Atemluft kräftig in Mund blasen
Mit gestreckten Armen und durch Gewichts­              Alternativ: Mund verschließen und über Nase
verlagerung des Oberkörpers 30 x kräftig drücken,      beatmen
Frequenz ca. 100 x pro Minute
Richtiger „Heart“-Beat: „Stayin‘ Alive“ der Bee Gees   Ausatmung über Brustkorb beobachten

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30 x Herzdruckmassage, 2 x Beatmung                    30 x Herzdruckmassage, 2 x Beatmung
Bis zum Eintreffen des Rettungswagens                  Bis zum Eintreffen des Rettungswagens
Ggf. mit Anderen abwechseln                            Ggf. mit Anderen abwechseln

100/MIN: „STAYIN‘ ALIVE“
09           JUGENDSCHUTZGESETZ
             IN DEUTSCHLAND
                                                                    JUGENDSCHUTZ UND ALKOHOL
                                                                    IM AUSLAND                                                                      10
                                    < 14       14–16      16–18     Im Zweifelsfall gelten die gesetzlichen deutschen
                                                                    Regeln. Wendet beim Umgang mit Alkohol die im
Aufenthalt in Gaststätten                                 bis
                                       ,          ,       24 Uhr    Reiseland geltenden Gesetze nur an, wenn dort
                                                                    strengere Regelungen zum Jugendschutz gelten als in
Aufenthalt in Bars, Nachtclubs
oder anderen Vergnügungsstätten
                                                                    Deutschland.
                                                                                        < 16                16–18                   18+
Anwesenheit bei öffentlichen                              bis
Tanzveranstaltungen (Disco,            ,          ,       24 Uhr    Belgien                                     keine Spirituosen

Partys, Vereinsfeste)                                               Bulgarien
                                                                                                                                          Sonderregelungen
                                                                    Dänemark                                    nur Wein & Bier           für Spirituosen
Anwesenheit bei                     bis        bis        bis
Tanzveranstaltungen                 22 Uhr     24 Uhr     24 Uhr    Estland
                                                                                                                                          Spirituosenverbot
anerkannter Träger der                                              Finnland                                                              bis 20 Jahre
Jugendhilfe oder bei                                                Frankreich                                  bis 3 % Alc.
                                                                                                                mit Eltern
künstlerischer Betätigung oder
                                                                    Großbritannien
zur Brauchtumspflege
                                                                    Griechenland
Anwesenheit in öffentlichen                                         Irland                 zuhause mit
                                                                                           Eltern erlaubt
                                                                                                                zuhause mit
                                                                                                                Eltern erlaubt
Spielhallen, Teilnahme an Spielen
                                                                    Italien
mit Gewinnmöglichkeit
                                                                    Kroatien
Aufenthalt an                                                       Lettland
jugendgefährdenden Orten
                                                                    Litauen                                                               Verbot bis 21

Abgabe/Verzehr von Branntwein,                                      Luxemburg                               frei verkäuflich

branntweinhaltigen Getränken                                        Malta                                   frei verkäuflich
oder Speisen                                                        Niederlande
Abgabe/Verzehr alkoholischer                                        Österreich                                  keine Branntweinhaltigen
                                                                                                                Getränke (inkl. Alcopops)
Getränke, z. B. Wein, Bier o. Ä.                                    Polen
                                                                    Portugal                                kein Verbot
Abgabe von Tabak/
Rauchen in der Öffentlichkeit                                       Rumänien
                                                                    Slowakei
Besuch öffentlicher                 bis        bis        bis       Slowenien
Filmveranstaltungen                 20 Uhr     22 Uhr     24 Uhr
mit der entsprechenden                                              Spanien
Freigabekennzeichnung (ab 6                                         Tschechien
Jahren, ab 12 Jahren, ...)                                          Ungarn
                                                                    Zypern                                      Konsum ab 17 Jahren
    mit sorgeberechtigter              mit erziehungsberechtigter                                               erlaubt
    Person (Eltern etc.)               Person (Teamer*innen etc.)      ähnliche Verbote wie D                   strengere Gesetzeslage als in D
11         STRASSENVERKEHR
                                                                         WIRKUNG VON
                                                                         ALKOHOL                                      12
                 Tempolimit
                 Orte, Landstraße,
                                             Alkohollimit
                                             für Fahr­-
                                                                Drogen   0,2 ‰      Nachlassen der Konzentrations- und
                 Autobahn                    anfänger*innen/                        Reaktionsfähigkeit, Enthemmung und
                                             sonstige Fahrer*innen
                                                                                    steigende Risikobereitschaft
Deutschland                                  0,0 ‰ / 0,5 ‰
                  50      100 130
                                                                         0,5 ‰      erste Koordinationsschwierigkeiten und
Frankreich        50       80     110        0,2 ‰ / 0,5 ‰                          eingeschränktes Sehen, abnehmendes
                  50 bei schlechter Sicht                                           Verantwortungsbewusstsein, Euphorie
Großbritannien                               0,5 ‰
                  48       96     112
                 Angaben in mph beachten!    0,8 außerhalb Schottlands   0,8 ‰      weiter sinkende Reaktions- und
Polen
                  50       90     120
                                             0,2 ‰                                  Konzentrationsfähigkeit, eingeengtes
                 Wohnstraßen 20 km/h!                                               Blickfeld, Gleichgewichtsstörungen,
Tschechien        50       90     110
                                             0,0 ‰                                  Selbstüberschätzung
                 max. 80 km/h bei Bebauung

Slowakei
                  50       90     130
                                             0,0 ‰                       1,0-2,0 ‰ Orientierungsschwierigkeiten, starke
                                                                                   Gleichgewichtsstörungen, Übelkeit, starke
Italien           50       90     130
                                             0,0 ‰ / 0,5 ‰                         Stimmungsschwankungen

Österreich        50      100 130
                                             0,1 ‰ / 0,5 ‰               > 2,0 ‰    Alkoholvergiftung, Erbrechen,
                                                                                    Bewusstlosigkeit bis zum Koma,
Kroatien          50       90     130
                                             0,0 ‰ / 0,5 ‰                          Gefahr von Atemstillstand und
                                                                                    Unterkühlung
Spanien                                      0,3 ‰ / 0,5 ‰
                  50       70     100
                 Mit Anhänger weniger!

Dänemark                                     0,5 ‰
                  50       80     130

Schweden                                     0,2 ‰
                  50       70     110

Finnland                                     0,22 ‰
                  50       80      xx
                       Nach Beschilderung

Norwegen                                     0,2 ‰
                  50       80     100
13           NOTFALL
             KONTAKTE                14
Geschäftsstelle         Unterkunft

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Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V.
(Hrsg.)
V. i. S. d. P.: Fabian Pfister, Vorsitzender
Schleinufer 14
39104 Magdeburg
Tel: 0391 535394 80
Fax: 0391 5979538
E-Mail: info@kjr-lsa.de
www.kjr-lsa.de

Gefördert im Rahmen der Präventionskampagne
„Bier? Sorry. Erst ab 16!“ des Deutschen Brauer-Bundes e. V.
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