"TV und DTV Rapperswil BE" - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 15. Juni 2020

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"TV und DTV Rapperswil BE" - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 15. Juni 2020
TV Rapperswil BE                                                        DTV Rapperswil BE
 3255 Rapperswil (BE)                                                    3255 Rapperswil (BE)

 praesident@tv-rapperswil-be.ch                                          praesidentin@dtv-rapperswil-be.ch
 www.tv-rapperswil-be.ch                                                 www.dtv-rapperswil-be.ch

«TV und DTV Rapperswil BE»
Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 15. Juni 2020

Version:        11. August 2020

Ersteller:      Christine Heller, Christian Zingg, Kurt von Burg (Corona-Beauftragter)
"TV und DTV Rapperswil BE" - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 15. Juni 2020
Neue Rahmenbedingungen
Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen
Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt
erforderlich ist, müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen
stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde
(>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen.

Folgende 5 Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

       1. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp.
begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. Der Corona Beauftragte ist
umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

       2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach
dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand nach wie vor
einzuhalten.
Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainings-
betrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig.

Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings so
gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer
entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte
Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen.

                                                          Bei Sportarten mit engem Körperkontakt sollten die
                                                          Gruppen konstant sein, heisst in möglichst gleicher
                                                          Konstellation trainieren. Die Gruppeneinteilung ist
                                                          von den entsprechenden Leitern vorzunehmen und
                                                          umzusetzen.

An- und Abreise zum Trainingsort
 − Bei der Anreise ist nach Möglichkeit auf die Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten.
     Nach Möglichkeit soll die Anreise zum Trainingsort mit individuellen Transportmitten (Auto, Velo,
     Motorrad, …) oder zu Fuss erfolgen. Um die Abstandsregeln von 1.5 m einhalten zu können ist auf
     Fahrgemeinschaften, wenn möglich, zu verzichten.

 Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV                                                                    2/5
 Rapperswil BE
"TV und DTV Rapperswil BE" - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 15. Juni 2020
Organisation:
 − Beim Wechsel zwischen Trainingsgruppen warten die Personen der nachfolgenden Trainingsgruppe in der
    Regel vor der Infrastruktur in definierten Warteräumen. Die Warteräume verhindern einen direkten
    Kontakt der verschiedenen Trainingsgruppen.

Training Aussenanlagen:
  − Der Warteraum befindet sich direkt vor dem Eingang des Oberstufenzentrums. Der Zugang erfolgt vom
     Parkplatz/Veloständer über das Trottoir. (in nachfolgender Skizze gelb eingezeichnet). Die zeitlich frühere
     Trainingsgruppe definiert ein Depotplatz im Aussenbereich. Für ein allfälliges Duschen dieser Gruppe wird
     nur eine Garderobe/Dusche in der alten Turnhalle belegt, so kann die nachfolgende Trainingsgruppe
     bereits die andere Garderobe beziehen. Die zeitlich frühere Trainingsgruppe verlässt das Trainingsgelände
     über den Skaterpark direkt zum Parkplatz/Veloständer. Eltern/Besucher/Fahrer warten auf dem Parkplatz.
     (In untenstehender Skizze blau eingezeichnet)

Training alte Turnhalle:
  − Der Warteraum befindet sich direkt vor dem Eingang des Oberstufenzentrums. Der Zugang erfolgt vom
     Parkplatz/Veloständer über das Trottoir. (in nachfolgender Skizze gelb eingezeichnet). Die zeitlich frühere
     Trainingsgruppe belegt nur eine Garderobe, damit die nachfolgende Trainingsgruppe sich bereits in der
     anderen Garderobe bereithalten kann. Haben alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen der früheren
     Trainingsgruppe die Turnhalle inkl. Garderobe verlassen, informiert eine Leiterperson dieser Gruppe die
     nachfolgende Gruppe, dass die Turnhalle betreten werden darf. Das Training der zeitlich früheren
     Trainingsgruppe wird 10min. vorher beendet. Die zeitlich frühere Trainingsgruppe verlässt das
     Trainingsgelände über den Skaterpark direkt zum Parkplatz/Veloständer.
     (In untenstehender Skizze rot eingezeichnet)
     Eltern/Besucher/Fahrer warten auf dem Parkplatz.

Training neue Turnhalle (Kombihalle)
  − Der Warteraum befindet sich im Foyer vor dem Office. Der Zugang erfolgt vom Parkplatz/Veloständer
     über das Trottoir. (in nachfolgender Skizze gelb eingezeichnet). Die zeitlich frühere Trainingsgruppe belegt
     nur eine Garderobe, damit die nachfolgende Trainingsgruppe sich bereits in der anderen Garderobe
     bereithalten kann. Haben alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen der früheren Trainingsgruppe die Turnhalle
     inkl. Garderobe verlassen, informiert eine Leiterperson dieser Gruppe die nachfolgende Gruppe, dass die
     Turnhalle betreten werden darf. Das Training der zeitlich früheren Trainingsgruppe wird 10min. vorher
     beendet. Die zeitlich frühere Trainingsgruppe verlässt das Trainingsgelände über den
     Pausenplatz/Skaterpark direkt zum Parkplatz/Veloständer. (In untenstehende Graphik grün
     eingezeichnet)
     Eltern/Besucher/Fahrer warten vor dem Foyer auf der Seite des Pausenplatzes.

 Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV                                                                   3/5
 Rapperswil BE
"TV und DTV Rapperswil BE" - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 15. Juni 2020
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training
gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

       4. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen
ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche
Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit
und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung
steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.

Zutrittsbeschränkungen:
 − In der Trainingsinfrastruktur halten sich nur die für den Turnbetrieb notwendigen Personen auf. Während
     der Trainingszeiten haben nur die folgenden Personen Zugang zur Trainingshalle (= Gebäudekomplex)
     Leiterinnen und Leiter, Turnerinnen und Turner, Funktionäre, Reinigungspersonal und Lieferanten.
 − Begleitperson und Ausstehende (Eltern, Freunde, …) haben nur sofern nötig Zutritt.

       5. Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n
bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Bei unseren beiden Vereinen ist dies Herr Kurt von Burg - Tel. 079 444 04 71 - kurt.vonburg@bluewin.ch
Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden.

Die Leiterinnen und Leiter Unterstützen den Corona-Verantwortlichen und planen die Trainings unter
Einhaltung der fünf Grundsätze (vgl. Seite 2).

Alle Vereinsmitglieder zeigen sich solidarisch und halten die Regeln des Schutzkonzepts mit hoher
Eigenverantwortung ein. Den Weisungen der Leiter/-innen und des Corona-Beauftragten sind Folge zu leisten.

       6. Vorgaben der Gemeinde Rapperswil BE bezüglich Sportanlagenbenützung

Zugang und Verhalten auf der Anlage
 − Die Nutzenden dürfen erst pünktlich auf die Trainingszeit die Gesamtanlage betreten.
 − Das Training endet 10 Minuten vor der reservierten Zeit (ausser Trainingszeit geht bis 22.00 Uhr), damit
    keine Begegnungen mit den nachfolgenden Trainingsgruppen entstehen.
 − Die Anlagen und das Schulgelände sind direkt im Anschluss an die Trainings zu verlassen.

Garderoben, Duschen und WC-Anlagen
 − Die Garderoben und Duschen sind nach den Sommerferien wieder verfügbar.
 − In den Toiletten wird jedes zweite Pissoir ausser Betrieb genommen.

Reinigung und Hygiene
 − Vor und nach dem Training müssen die Hände zwingend gemäss BAG-Vorgaben gewaschen und
     desinfiziert werden.
 − Die Reinigung sämtlicher Türgriffe und Handläufe erfolgt zweimal täglich durch den zuständigen
     Hauswart.
 − Am Ende des Trainings / der Probe ist die Turnhalle resp. das Probelokal zu lüften.

 Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV                                                                      4/5
 Rapperswil BE
Trainingsmaterial
  − Nach Möglichkeit ist das persönliche Trainingsmaterial zu nutzen.
  − Gemeinsam genutztes Trainingsmaterial ist nach jeder Trainingseinheit durch die Trainingsgruppe zu
     reinigen/desinfizieren.
  − Reinigungs- und Desinfektionsmaterial wird zur Verfügung gestellt.

       7. Grundlage und Inkrafttreten
Dieses Konzept basiert auf dem «Musterkonzept für Vereine» des STV. (Version 28. Mai 2020)

Weiter wurden folgende Konzepte und Vorgaben berücksichtigt und integriert:
 − Rahmenvorgaben (Verhaltensregeln) für den Sport, swiss olympic (Version: Gültig ab 6. Juni 2020)
           o aktualisiert gemäss Version: Gültig ab 22.06.2020
 − Covid-19 Schutzmassnahmen im Turnsport Bereich Breitensport (Trainingsbetrieb) (Version: 2.0, 03.06.2020)
           o aktualisiert gemäss Version: 3.0, 22.06.2020
 − «Schutzkonzept Covid-19 für die Sportanlagen und Vereinslokale der Gemeinde Rapperswil BE»
     (Version: Inkrafttreten 8. Juni)
 −   «Schutzmassnahmen für die Benützung der Schulanlage Rapperswil für Vereine und Privatorganisationen»
     (Version: vom 4. Juni 2020)

Inkrafttreten: Dieses Schutzkonzept gilt ab 15. Juni 2020.

Aktualisierungen:
    − 27.06.2020 – Gemäss den neuen Konzepten STV & swiss olympic
    − 11.08.2020 – Aktualisierungen von Seite Anlagebetreiber implementiert

Das Konzept steht allen öffentlich zugänglich auf den Webseiten beider Vereine zur Verfügung.

Rapperswil BE, 09. Juni 2020                                      Vorstände TV und DTV Rapperswil BE

 Schutzkonzept Trainingsbetrieb TV und DTV                                                                5/5
 Rapperswil BE
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