Umweltbericht mit grünordnerischen Festsetzungen und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung - sachsen.de
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Umweltbericht
mit grünordnerischen Festsetzungen und
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Stadt Pegau
Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel
Leipziger Vorstadt“
Entwurfsstand 14.01.2021Stadt Pegau Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“ IMPRESSUM Auftraggeber Stadt Pegau Markt 1 04523 Pegau Ansprechpartner: Herr Grothe Amtsleiter Bau- und Ordnungsamt Tel.: (034 296) 980 16 Auftragnehmer PLA.NET Sachsen GmbH Straße der Freiheit 3 04769 Mügeln OT Kemmlitz Tel.: (034 362) 316 50 Fax: (034 362) 316 47 E-Mail: info@planernetzwerk.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. agr. Heiko Hauffe Susann Köhler, Dipl. -Ing. (Landschaftsarchitektur) Rainer Ulbrich (Ornithologe) Mügeln OT Kemmlitz, 14.01.2021 PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 2
Stadt Pegau Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“
Inhaltsverzeichnis
0. ALLGEMEINE ANGABEN ..................................................................................................... 5
1. EINLEITUNG ...................................................................................................................... 6
1.1 Ziele und Inhalte des Planes (Kurzdarstellung) .................................................... 6
1.1.1 Wichtige Ziele des Planes ......................................................................... 6
1.1.2 Inhalte des Planes .................................................................................... 6
1.2 Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen .......................... 7
1.2.1 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und übergeordneten Planungen .... 7
1.2.2 Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht und
sonstige Umweltschutzziele sowie Abschätzung der Auswirkungen
des geplanten Vorhabens ....................................................................... 11
1.2.3 Sonstige fachliche Grundlagen ............................................................... 12
2. AUSWIRKUNGEN AUF DAS SCHUTZGUT „NATURHAUSHALT UND LANDSCHAFT“ .................. 13
2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu-
stands (Basisszenario) für das Schutzgut „Naturhaushalt und Landschaft“ ........ 13
2.1.1 Tiere ....................................................................................................... 13
2.1.2 Pflanzen.................................................................................................. 23
2.1.3 Boden und Fläche................................................................................... 28
2.1.4 Wasser ................................................................................................... 30
2.1.5 Klima / Luft.............................................................................................. 31
2.1.6 Landschaft .............................................................................................. 32
2.1.7 Biologische Vielfalt .................................................................................. 34
2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung bezüglich des Schutzgutes „Naturhaushalt und Landschaft“ .......... 36
2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung bezüglich des Schutzgutes „Naturhaushalt und Landschaft“ ................ 36
2.4 Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffs- /
Ausgleichsbilanzierung) ..................................................................................... 39
2.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Aus-
gleich der nachteiligen Umweltauswirkungen bezüglich des Schutzgutes
„Naturhaushalt und Landschaft“ ......................................................................... 39
3. AUSWIRKUNGEN AUF DAS SCHUTZGUT „MENSCH UND SEINE GESUNDHEIT SOWIE DIE
BEVÖLKERUNG INSGESAMT“ ........................................................................................... 41
3.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu-
stands (Basisszenario) für das Schutzgut „Mensch und seine Gesundheit
sowie die Bevölkerung insgesamt“ ..................................................................... 41
3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurch-
führung der Planung bezüglich des Schutzgutes „Mensch und seine
Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt“ .................................................. 42
3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
der Planung bezüglich des Schutzgutes „Mensch und seine Gesundheit
sowie die Bevölkerung insgesamt“ ..................................................................... 42
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 3Stadt Pegau Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“
3.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum
Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen bezüglich des Schutz-
gutes „Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt“ .......... 43
4. AUSWIRKUNGEN AUF DAS SCHUTZGUT „KULTURGÜTER UND SONSTIGE SACHGÜTER“ ........ 44
4.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu-
stands (Basisszenario) für das Schutzgut „Kulturgüter und sonstige Sach-
güter“ ................................................................................................................. 44
4.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurch-
führung der Planung bezüglich des Schutzgutes „Kulturgüter und sonstige
Sachgüter“ ......................................................................................................... 45
4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
der Planung des Schutzgutes „Kulturgüter und sonstige Sachgüter“ .................. 45
4.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Aus-
gleich der nachteiligen Umweltauswirkungen des Schutzgutes „Kultur-
güter und sonstige Sachgüter“ ........................................................................... 46
5. GESAMTBEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIEßLICH DER
WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN EINZELNEN SCHUTZGÜTERN UND BELANGEN ........... 47
6. VERMEIDUNG VON EMISSIONEN SOWIE DER SACHGERECHTE UMGANG MIT ABFÄLLEN
UND ABWÄSSERN............................................................................................................ 50
7. NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN SOWIE SPARSAME UND EFFIZIENTE NUTZUNG VON
ENERGIE......................................................................................................................... 51
8. AUSWIRKUNGEN AUFGRUND DER ANFÄLLIGKEIT FÜR UNFÄLLE ODER KATASTROPHEN ....... 52
9. IN BETRACHT KOMMENDE ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN ............................... 53
10. WEITERE ANGABEN ZUR UMWELTPRÜFUNG ..................................................................... 53
10.1 Wichtige Merkmale der verwendeten technischen Verfahren / Kenntnislücken .. 53
10.2 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung erheblicher
Umweltauswirkungen (Monitoring) ..................................................................... 53
11. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG ............................................................ 57
Anhang: Anlage 1 - Referenzliste und Literatur
Anlage 2 - Grünordnerische Festsetzungen und Hinweise
Anlage 3 - Fotodokumentation
Anlage 4 / Plan 1 - Bestandsplan
Anlage 5 / Plan 2 - Lageplan der grünordnerischen und landschaftspflegeri-
schen Maßnahmen
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 4Stadt Pegau Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“
0. ALLGEMEINE ANGABEN
Standort des Planungsgebietes:
Land: Sachsen
Landkreis: Leipzig
Stadt: Pegau
Gemarkung: Pegau
Flurstücke: 2154; 2155/6; 2155/7; 2155/8; 2155/9; 2172/3;
sowie Teile von:
1080/4; 2150; 2151; 2172/4; 2588/3; 2588/7; 2588/9
Plangebietsgröße: 15.527 m²
Das Plangebiet liegt im Osten von Pegau. Die Lage ist in der folgenden Karte dargestellt:
Abb. 1: Lage des Plangebiets (ohne Maßstab).
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 5Stadt Pegau Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“
1. EINLEITUNG
1.1 Ziele und Inhalte des Planes (Kurzdarstellung)
1.1.1 Wichtige Ziele des Planes
Die Stadt Pegau beabsichtigt mit der Planaufstellung die planungsrechtliche Situation im Be-
reich des Lebensmitteldiscounters (Groitzscher Fußweg 1) zu sichern und eine integrierte An-
gebotsplanung zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes umzusetzen.
Zudem soll der bisherige kommunale Mietgaragenstandort hinter dem Lebensmitteldiscounter
im Zusammenspiel mit der Schaffung der Angebotsplanung für einen Drogeriemarkt in seiner
Zugänglichkeit unabhängig gestaltet werden.
Der vorhandene Garagenstandort soll dazu in den Bereich der ehemaligen Kindertagesstätte
(KiTa) verlagert werden und künftig unabhängig vom großflächigen Einzelhandel über die
Straße „Schützenplatz“ erreichbar sein. Die Anlagen der Kindertagesstätte werden zurückge-
baut.
1.1.2 Inhalte des Planes
Geplant ist nach § 11 BauNVO die Ausweisung von zwei Sondergebieten Einzelhandel (SO1
und SO2) sowie eines Sondergebietes Garagenhof (SO3).
Die maximale zulässige Grundflächenzahl beträgt in den Sondergebieten SO1 und SO2 0,8
und in dem Sondergebiet SO3 0,5.
Eine Überschreitung der Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 4 BauNVO wird nur im Sonder-
gebiet SO 1 zugelassen und ist hier aufgrund der Bestandssituation bis zu einer Grundflächen-
zahl von 0,9 zulässig.
Die nach dem Bebauungsplan maximal zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2
BauNVO beträgt 10.870 m².
Neben der Baugebietsfläche weist der Bebauungsplan öffentliche Straßenverkehrsflächen
(1.162 m²) und öffentliche Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg
(833 m²) aus.
Die insgesamt maximal bauliche Flächenbeanspruchung, welche prognostiziert werden kann,
summiert sich somit auf 12.865 m². [vgl. Tabelle 14 im Kapitel 2.3]
Entlang der westlichen Grenze des Plangebietes wird eine Reihe alter Laubbäume (Rosskas-
tanien und Spitzahorne) zum Erhalt festgesetzt.
Im Bebauungsplan wird weiterhin festgesetzt, dass:
• die Befestigung von PKW-Stellplätzen, Wegen und Plätzen so auszuführen ist, dass das
auf den jeweiligen Flächen anfallende Niederschlagswasser weitestgehend innerhalb die-
ser Flächen oder an deren Rand versickern kann,
• in den Baugebieten SO 1 und SO 2 je angefangene 400 m² Baugrundstücksfläche min-
destens ein mittel- oder großkroniger Laubbaum zu pflanzen ist. Abgänge sind zu erset-
zen. Vorhandene Gehölze, welche vorbenannte Kriterien erfüllen sind anzurechnen,
• im Baugebiet SO 3 je angefangene 250 m² Baugrundstücksfläche mindestens ein mittel-
oder großkroniger Laubbaum zu pflanzen ist. Abgänge sind zu ersetzen. Vorhandene Ge-
hölze, welche vorbenannte Kriterien erfüllen sind anzurechnen.
[Im Detail siehe Begründung und Planzeichnung zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“.]
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 6Stadt Pegau Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“
1.2 Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen
1.2.1 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und übergeordneten Planungen
Fachgesetze
In der nachstehenden Tabelle werden die in einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes, die für den Bauleitplanung von Bedeutung sind und der Art, wie diese
Ziele bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden, dargestellt:
Tabelle 1: Übersicht der Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und deren Berücksichtigung
Art, wie diese Ziele bei der Auf-
Schutzgut Quelle Zielaussage stellung des Bauleitplanes be-
rücksichtigt wurden
Tiere und Artikel 6 (3) der ...Zur Wiederherstellung oder Wahrung eines güns- • Schutzgebiete von gemein-
Pflanzen, Richtlinie tigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- schaftlichem Interesse sind
biologische 92/43/EWG räume und der Arten von gemeinschaftlichem Inte- von der Aufstellung des Be-
Vielfalt (Fauna-Flora-Habi- resse sind besondere Schutzgebiete auszuweisen, bauungsplanes nicht betrof-
tat-Richtlinie) um nach einem genau festgelegten Zeitplan ein zu- fen.
sammenhängendes europäisches ökologisches
Netz zu schaffen...
Bundesnatur- Natur und Landschaft sind so zu schützen, dass die • Im Baugebiet SO 3 wird ein
schutzgesetz biologische Vielfalt auf Dauer gesichert ist; der markanter Baumbestand
Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung zum Erhalt festgesetzt.
und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von • In den Baugebieten SO 1
Natur und Landschaft. und SO 2 ist je angefangene
Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt 400 m² Baugrundstücksflä-
sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad che mindestens ein mittel-
insbesondere oder großkroniger Laubbaum
• lebensfähige Populationen wild lebender Tiere zu pflanzen.
und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten • Im Baugebiet SO 3 ist je an-
zu erhalten und der Austausch zwischen den gefangene 250 m² Bau-
Populationen sowie Wanderungen und Wieder- grundstücksfläche mindes-
besiedelungen zu ermöglichen, tens ein mittel- oder großkro-
• Gefährdungen von natürlich vorkommenden niger Laubbaum zu pflanzen.
Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzu- • Durch die Planung erfolgt
wirken, keine Erweiterung des pla-
• Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren nungsrechtlichen Zulässig-
strukturellen und geografischen Eigenheiten in keitsrahmens im Gebiet.
einer repräsentativen Verteilung zu erhalten;
bestimmte Landschaftsteile sollen der natürli-
chen Dynamik überlassen bleiben.
Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funk-
tionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere
wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensge-
meinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten
auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im
Naturhaushalt zu erhalten.
Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbeson-
dere die Belange des Umweltschutzes, einschließ-
lich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu
berücksichtigen. Insbesondere die Auswirkungen
auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und
das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die
Landschaft und die biologische Vielfalt.
Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich
erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-
des sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts sind in der Abwägung zu berücksich-
tigen.
Boden / Flä- Bundesboden- Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz des • Die von der Aufstellung des
che schutzgesetz Bodens hinsichtlich seiner Funktion im Naturhaus- Bebauungsplanes betroffe-
halt, insbesondere als nen Böden sind bereits anth-
• Lebensgrundlage und Lebensraum für Men- ropogen erheblich vorbelas-
schen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, tet und z.T. schon bebaut.
• Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen • Im Plangebiet sind keine sel-
Wasser- und Nährstoffkreisläufen, tenen Böden (meint landes-
• Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für weit seltene Böden mit relativ
stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, regionaler Seltenheit; regio-
Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften nal seltene Böden; natur-
(Grundwasserschutz), nahe Böden) anzutreffen.
• Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,
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Art, wie diese Ziele bei der Auf-
Schutzgut Quelle Zielaussage stellung des Bauleitplanes be-
rücksichtigt wurden
• Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- • Durch die Planung erfolgt
und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezo- keine Erweiterung des pla-
gene und öffentliche Nutzungen. nungsrechtlichen Zulässig-
Weitere Ziele sind: keitsrahmens im Gebiet.
• der Schutz des Bodens vor schädlichen Boden- • Die Grundflächenzahl für das
veränderungen, Baugebiet SO 3 wird auf 0,5
• Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen begrenzt und eine Über-
schädlicher Bodenveränderungen, schreitung im Sinne des § 19
• die Förderung der Sanierung schädlicher Bo- Abs. 4 BauNVO wird im SO3
denveränderungen und Altlasten. nicht zugelassen. Damit
Bundesnatur- Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funk- bleibt die Flächenbeanspru-
schutzgesetz tionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere chung im Plangebiet deutlich
Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Na- unter der nach BauNVO ma-
turhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte ver- ximal möglichen Ober-
siegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit grenze. Die überbaubare
eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar Fläche reduziert sich auf-
ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen. grund dieser Festsetzung um
Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und 607 m².
Boden - dabei sind zur Verringerung der zusätzli- • Vor Beginn der Bauarbeiten
chen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche ist eine denkmalschutzrecht-
Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der liche Genehmigung einzuho-
Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarma- len und es sind archäologi-
chung von Flächen, Nachverdichtung und andere sche Untersuchungen durch-
Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie zuführen.
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu
begrenzen.
Wasser Wasserhaushalts- Gewässer sind durch eine nachhaltige Gewässerbe- • Oberflächengewässer sind
gesetz wirtschaftung als Bestandteil des Naturhaushalts, von der Aufstellung des Be-
als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebens- bauungsplanes nicht betrof-
raum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut fen.
zu schützen. • Das Plangebiet liegt außer-
Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, ins- halb von Trinkwasserschutz-
besondere mit dem Ziel, zonen.
• ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Be- • Im Bebauungsplan wurde
standteil des Naturhaushalts und als Lebens- festgesetzt, dass die Befesti-
raum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu gung von PKW-Stellplätzen,
verbessern, insbesondere durch Schutz vor Wegen und Plätzen so aus-
nachteiligen Veränderungen von Gewässerei- zuführen ist, dass das auf
genschaften, den jeweiligen Flächen anfal-
• Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den lende Niederschlagswasser
Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern weitestgehend innerhalb die-
abhängenden Landökosysteme und Feuchtge- ser Flächen oder an deren
biete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht Rand versickern kann. Voll-
nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit versiegelungen sind unzuläs-
wie möglich auszugleichen, sig, soweit sie nicht zur Her-
• sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Ein- stellung der Verkehrssicher-
klang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu heit erforderlich sind.
nutzen, • Die Grundflächenzahl für das
• bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkei- Baugebiet SO 3 wird auf 0,5
ten insbesondere für die öffentliche Wasserver- begrenzt und eine Über-
sorgung zu erhalten oder zu schaffen, schreitung im Sinne des § 19
• möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeu- Abs. 4 BauNVO wird im SO3
gen, nicht zugelassen. Damit
• an oberirdischen Gewässern so weit wie mög- bleibt die Flächenbeanspru-
lich natürliche und schadlose Abflussverhält- chung im Plangebiet deutlich
nisse zu gewährleisten und insbesondere durch unter der nach BauNVO ma-
Rückhaltung des Wassers in der Fläche der ximal möglichen Ober-
Entstehung von nachteiligen Hochwasserfol- grenze. Die überbaubare
gen vorzubeugen, Fläche reduziert sich auf-
• zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen. grund dieser Festsetzung um
Gewässer, die sich in einem natürlichen oder natur- 607 m².
nahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand • Durch die Planung erfolgt
erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute na- keine Erweiterung des pla-
türliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder nungsrechtlichen Zulässig-
in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, keitsrahmens im Gebiet. Es
wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allge- handelt sich nicht um die
meinheit dem nicht entgegenstehen. Neuausweisung eines Bau-
Bundesnatur- Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funk- gebietes, so dass die Pla-
schutzgesetz tionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere nung, trotz der Lage in einem
Meeres- und Binnengewässer vor Beeinträchtigun- festgesetzten Überschwem-
gen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreini- mungsgebiet, nicht unter das
gungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt Ausweisungsverbot nach §
78 Abs. 1 Satz 1 WHG fällt.
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 8Stadt Pegau Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“
Art, wie diese Ziele bei der Auf-
Schutzgut Quelle Zielaussage stellung des Bauleitplanes be-
rücksichtigt wurden
insbesondere für natürliche und naturnahe Gewäs-
ser einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen
Rückhalteflächen; Hochwasserschutz hat auch
durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen zu er-
folgen; für den vorsorgenden Grundwasserschutz
sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Ab-
flusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tra-
gen.
Klima und Bundesnatur- Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funk- • Im Baugebiet SO 3 wird ein
Luft schutzgesetz tionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere markanter Baumbestand
Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Natur- zum Erhalt festgesetzt.
schutzes und der Landschaftspflege zu schützen; • In den Baugebieten SO 1
dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger luft- und SO 2 ist je angefangene
hygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- 400 m² Baugrundstücksflä-
und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustausch- che mindestens ein mittel-
bahnen; dem Aufbau einer nachhaltigen Energiever- oder großkroniger Laubbaum
sorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung zu pflanzen.
erneuerbarer Energien kommt eine besondere Be- • Im Baugebiet SO 3 ist je an-
deutung zu. gefangene 250 m² Bau-
Bundesimmissions- Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das grundstücksfläche mindes-
schutzgesetz Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige tens ein mittel- oder großkro-
Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkun- niger Laubbaum zu pflanzen.
gen zu schützen. • Die Grundflächenzahl für das
Dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen ist Baugebiet SO 3 wird auf 0,5
vorzubeugen. begrenzt und eine Über-
schreitung im Sinne des § 19
Abs. 4 BauNVO wird im SO3
nicht zugelassen. Damit
bleibt die Flächenbeanspru-
chung im Plangebiet deutlich
unter der nach BauNVO ma-
ximal möglichen Ober-
grenze. Die überbaubare
Fläche reduziert sich auf-
grund dieser Festsetzung um
607 m².
• Durch die Planung erfolgt
keine Erweiterung des pla-
nungsrechtlichen Zulässig-
keitsrahmens im Gebiet.
Landschaft Bundesnatur- Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und • Im Baugebiet SO 3 wird ein
schutzgesetz Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und markanter Baumbestand
Landschaft sind insbesondere zum Erhalt festgesetzt.
• Naturlandschaften vor Verunstaltung, Zersie- • In den Baugebieten SO 1
delung und sonstigen Beeinträchtigungen zu und SO 2 ist je angefangene
bewahren, 400 m² Baugrundstücksflä-
• zum Zweck der Erholung in der freien Land- che mindestens ein mittel-
schaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage ge- oder großkroniger Laubbaum
eignete Flächen vor allem im besiedelten und zu pflanzen.
siedlungsnahen Bereich zu schützen und zu- • Im Baugebiet SO 3 ist je an-
gänglich zu machen. gefangene 250 m² Bau-
Großflächige, weitgehend unzerschnittene Land- grundstücksfläche mindes-
schaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu tens ein mittel- oder großkro-
bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits niger Laubbaum zu pflanzen.
bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter
Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbe-
reich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen
sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Frei-
flächen im Außenbereich.
Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Be-
reich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanla-
gen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wäl-
der und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen,
Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auen-
bereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungs-
räume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich ge-
nutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie
nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu
zu schaffen.
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 9Stadt Pegau Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“
Art, wie diese Ziele bei der Auf-
Schutzgut Quelle Zielaussage stellung des Bauleitplanes be-
rücksichtigt wurden
Mensch Bundesimmissions- Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das • Durch die Planung erfolgt
schutzgesetz Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige keine Erweiterung des pla-
Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkun- nungsrechtlichen Zulässig-
gen zu schützen. keitsrahmens im Gebiet.
Dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen ist
vorzubeugen.
Kultur und Bundesnatur- Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und • Vor Beginn der Bauarbeiten
sonstige schutzgesetz Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und ist eine denkmalschutzrecht-
Sachgüter Landschaft sind insbesondere historisch gewach- liche Genehmigung einzuho-
sene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- len und es sind archäologi-
und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiede- sche Untersuchungen durch-
lung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewah- zuführen.
ren.
Sächs. Denkmal- Kulturdenkmale sind zu schützen und zu pflegen, • Im Untersuchungsgebiet be-
schutzgesetz insbesondere ist deren Zustand zu überwachen. finden sich keine Baudenk-
Auf die Abwendung von Gefährdungen und die Ber- male.
gung von Kulturdenkmalen ist hinzuwirken - diese
sind zu erfassen und wissenschaftlich zu erforschen.
Fachplanungen
Regionalplan Westsachsen
Die Stadt Pegau wird im Regionalplan Westsachsen (verbindlich seit 25.07.2008) als Grund-
zentrum ausgewiesen. [Karte 1; Raumstruktur]
Gemäß der Karte des Ökologischen Verbundsystems [Karte 8] wird das Plangebiet als Sied-
lungsfläche ausgewiesen. Im näheren Umfeld werden in der Aue der Weißen Elster Vorrang-
gebiete für Natur und Landschaft ausgewiesen.
Das Plangebiet liegt in einem Überschwemmungsbereich nach § 100 Abs. 3 SächsWG“ [Karte
10; Hochwasserschutz] und z.T. in einem Vorrang- sowie z.T. in einem Vorbehaltsgebiet für den
Vorbeugenden Hochwasserschutz. [Karte 14; Raumnutzung]
Das Plangebiet befindet sich in keinem Schwerpunkt des Wind- und Wassererosionschutzes,
in keinem siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereich, in keinem Gebiet mit besonderen Anfor-
derungen des Grundwasserschutzes und in keinem regionalen Schwerpunkt des archäologi-
schen Kulturdenkmalschutzes [Karte 16; Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen].
Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit des Plangebietes ist „gering“ im nahen Umfeld jedoch
„mittel“ bis „sehr hoch“ [Anhang 3, Karte A-2, Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplanes; Landschaftserle-
ben.] Die Lärmbelastung durch die B2 ist in Straßennähe „hoch“ (> 60 dB(A)) und im Gebiet
„mittel“ (>45 - 60 db(A)) [Karte A-2; ebd.].
Pegau liegt in keinem Erholungs- und Tourismusgebiet. Die B2 wird als „Mitteldeutsche Straße
der Braunkohle“ als thematischer Tourismusschwerpunkt dargestellt. Über die Straße Schüt-
zenplatz, welche im Westen auch im Plangebiet liegt, verläuft ein Radfernweg. [Karte 17; Erholung
und Tourismus].
In der Karte des Integrierten Entwicklungskonzeptes Landschaft [Anhang 3, Karte A-3] ist das Gebiet
als Siedlungsfläche ausgewiesen. [Regionalplan Westsachsen, verbindlich seit 25.07.2008, Kartenteil.]
Flächennutzungsplan
Die Stadt Pegau verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Das Plangebiet
wird im FNP als gemischte Baufläche dargestellt.
[Flächennutzungsplan der Stadt Pegau, wirksam seit Juli 2006].
Landschaftsplan
Die Stadt Pegau verfügt über einen Landschaftsplan, welcher in den Flächennutzugsplan (s.o.)
integriert wurde.
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 10Stadt Pegau Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“
1.2.2 Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht und sonstige Umwelt-
schutzziele sowie Abschätzung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens
• Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem FFH - Gebiet. Das nächstgelegene FFH-Gebiet
ist das FFH - Gebiet „Elsteraue südlich Zwenkau“ (landesinterne Nr. 218). Die kürzeste Distanz
zwischen B-Plangebiet und dem FFH-Gebiet „Elsteraue südlich Zwenkau“ beträgt ca. 30 m
(im Westen).
➔ Aufgrund der Bestandssituation (vorhandene Bebauung, Lage im Innenbereich), der ge-
planten grünordnerischen Maßnahmen und dem Charakter des Vorhabens können erhebliche
projektbezogene Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH - Gebietes „Elsteraue südlich
Zwenkau“ ausgeschlossen werden.
Das Plangebiet liegt nicht in einem ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebiet. Die
Nächstgelegen sind das SPA-Gebiet „Bergbaufolgelandschaft Werben“ (landesinterne Nr. 9)
mit einer kürzesten Distanz von ca. 2,2 km im Westen und das SPA-Gebiet „Elsteraue bei
Groitzsch“ (landesinterne Nr. 8) 0,8 km östlich des Plangebietes.
➔ Aufgrund der Bestandssituation (vorhandene Bebauung, Lage im Innenbereich), der ge-
planten grünordnerischen Maßnahmen, der räumlichen Distanz und dem Charakter des Vor-
habens können erhebliche projektbezogene Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der SPA-
Gebiete „Bergbaufolgelandschaft Werben“ und „Elsteraue bei Groitzsch“ ausgeschlossen wer-
den.
• Schutzgebiete nach dem Naturschutzgesetz
− Naturpark, Nationalparke und Biosphärenreservate
Das Plangebiet befindet sich nicht in solchen Schutzgebieten. Auch im näheren und weite-
ren Umfeld befinden sich keine solche Schutzgebiete. [Quelle: https://rz.ipm-gis.de/rapis2/cli-
ent/?app=umwelt; Abrufdatum 17.12.2020]
➔ Auswirkungen können ausgeschlossen werden.
− Naturschutzgebiete
Das nächstgelegene Naturschutzgebiet ist das NSG „Pfarrholz Groitzsch“ in einer Entfer-
nung von ca. 1 km in südöstlicher Richtung. [Quelle: https://rz.ipm-gis.de/rapis2/client/?app=umwelt; Abruf-
datum 17.12.2020]
➔ Auswirkungen aus NSG können aufgrund der Lage, dem Charakter der Planung und der
räumlichen Distanz ausgeschlossen werden.
− Landschaftsschutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich in keinem Landschaftsschutzgebiet. Das nächstgelegene
Landschaftsschutzgebiet ist das LSG „Elsteraue“, welches sich in einer Entfernung von ca.
20 m im Südosten befindet.
[Quelle: https://rz.ipm-gis.de/rapis2/client/?app=umwelt; Abrufdatum 17.12.2020]
➔ Auswirkungen auf LSG können aufgrund der Bestandssituation (vorhandene Bebauung,
Lage im Innenbereich, Schallschutzwand), der Lage (getrennt durch die B2), dem Charakter
der Planung und der räumlichen Distanz ausgeschlossen werden.
− Flächennaturdenkmale / Naturdenkmale
Das Vorhabensgebiet liegt nicht in einem Flächennaturdenkmal (FND). Naturdenkmale be-
finden sich nicht im Gebiet.
Das nächstgelegene FND ist das FND „Steinkauzbrutplatz Pegauer Landstraße“, welches
sich in einer Entfernung von ca. 70 m im Osten befindet.
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Naturdenkmale befinden sich nicht im Umfeld. [Quelle: https://rz.ipm-gis.de/rapis2/client/?app=umwelt; Ab-
rufdatum 17.12.2020]
➔ Auswirkungen auf FND oder ND können aufgrund der Lage, dem Charakter der Planung
und der räumlichen Distanz ausgeschlossen werden.
− geschützte Landschaftsbestandteile
Die Stadt Pegau verfügt über eine Baumschutzverordnung aus dem Jahre 1992. Gemäß
dieser Baumschutzverordnung sind:
• Bäume mit einem Stammumfang von 15 cm und mehr gemessen in einer Höhe von 100
cm über den Erdboden,
• Hecken und Strauchgruppen mit einer Mindesthöhe von 100 cm und die einen Streifen
von mindestens 3 m bilden oder eine geschlossene bewachsene Fläche von mehr als
5 m² bilden (außer Beerenobstkulturen),
• Wandbegrünungen, soweit sie die Bausubstanz des Gebäudes nicht beeinträchtigen,
geschützt.
Entsprechende Gehölze sind damit geschützten Landschaftsbestandteile im Sinne des §
19 SächsNatSchG.
Vom Schutz ausgenommen sind (§ 19 Abs. 2 SächsNatSchG):
1. Bäume und Sträucher auf Deichen, Deichschutzstreifen, Talsperren, Wasserspeichern
und Rückhaltebecken,
2. Bäume und Hecken in Kleingärten im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartenge-
setzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), das zuletzt durch Artikel 11
des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146, 2147) geändert worden ist,
in der jeweils geltenden Fassung,
3. Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stamm-
höhe von einem Meter, sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln (Populus spec.),
Birken (Betula spec.), Baumweiden (Salix spec.) und abgestorbene Bäume auf mit Ge-
bäuden bebauten Grundstücken, vorbehaltlich der Regelung in § 21.
− geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG und § 30 BNatSchG
Im Plangebiet befinden sich keine nach § 21 SächsNatSchG oder § 30 BNatSchG ge-
schützten Biotope.
➔ Auswirkungen auf geschützte Biotope können ausgeschlossen werden.
1.2.3 Sonstige fachliche Grundlagen
− Bezüglich des Vorkommens von Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet und in dessen Um-
feld erfolgte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landkreis Leipzig
eine Multi-Base Datenbankabfrage [Landratsamt Landkreis Leipzig, UNB; Mail vom 23.10.2020]
− Beim Landesamt für Archäologie erfolgte eine Abfrage von Denkmaldaten (Bodendenk-
male) [Informationen des Landesamtes für Archäologie; Mail von Frau Franke vom 27.10.2020; sowie Mail von Dr. Stäuble
vom 13.07.2020]
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2. AUSWIRKUNGEN AUF DAS SCHUTZGUT „NATURHAUSHALT UND
LANDSCHAFT“
2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands
(Basisszenario) für das Schutzgut „Naturhaushalt und Landschaft“
2.1.1 Tiere
Für das Plangebiet und dessen Umfeld erfolgte eine Auswertung der Multi-Base Datenbank.
Bzgl. der Tierarten wurden alle nachgewiesen Arten in der Multi-Base Datenbank für einen
eng gefassten Betrachtungsraum und alle Fundpunkte der Artengruppen Fledermäuse und
Vögel für einen weit gefassten Betrachtungsraum ab dem Jahr 2000 abgefragt. [Landratsamt Land-
kreis Leipzig, Untere Naturschutzbehörde; Mail vom 23.10.2020]
weit gefasster
Betrachtungsraum
eng gefasster
Betrachtungsraum
Abb. 2: Eng und weit gefasster Betrachtungsraum (Schutzgut Tiere) ohne Maßstab
Weiterhin wurde die potentielle Eignung des Plangebietes als Brutstätte der durch Multi-Base
nachgewiesenen Vogelarten durch den Ornithologen Rainer Ulbrich eingeschätzt.
119 Vogelarten mit Brutstatus konnten durch den Multi-Base Datenbankauszug im weit und
zum Teil auch im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesen werden.
Im Folgenden sind alle im Multi-Base-Datenbankauszug enthaltenen Vögel aufgelistet, wobei
die Zahl in der Spalte „Quelle“ Aufschluss auf die Art des Nachweises gibt (vgl. Erläuterung
am Tabellenende). Auch ist in der Tabelle aufgelistet inwieweit Vogelarten innerhalb des Plan-
gebietes potentiell brüten könnten.
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Tabelle 2: Im Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesene Brutvögel innerhalb des weit gefassten und zum Teil
auch innerhalb des eng gefassten Betrachtungsraumes
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A I
Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
Accipiter gentilis X s n n 4)
turen, die ein Brüten ermöglichen.
(Habicht)
Acrocephalus
Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
arundinaceus s n n 4)
turen, die ein Brüten ermöglichen.
(Drosselrohrsänger)
Acrocephalus
Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
palustris b n n 4)
turen, die ein Brüten ermöglichen.
(Sumpfrohrsänger)
Acrocephalus scir-
Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
paceus b n n 4)
turen, die ein Brüten ermöglichen.
(Teichrohrsänger)
Aegithalos caudatus Bruten sind vor allem in den Koniferen und den Klet-
b n n 4)
(Schwanzmeise) terpflanzen am Gebäude möglich.
Alauda arvensis Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b V 3 4)
(Feldlerche) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Alcedo atthis Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X s 3 n 4)
(Eisvogel) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Anas platyrhynchos Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Stockente) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Anser anser Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Graugans) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Anthus campestris Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X s 2 1 4)
(Brachpieper) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Anthus pratensis Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b 2 2 4)
(Wiesenpieper) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Anthus trivialis Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b 3 3 4)
(Baumpieper) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Apus apus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Mauersegler) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Ardea cinerea Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk- 4)
b n n
(Graureiher) turen, die ein Brüten ermöglichen. 8)
Im Projektgebiet wurden keine Altnester gefunden,
Asio otus
X s n n die zur Brut dienen könnten. Von der Habitatausstat- 4)
(Waldohreule)
tung sind jedoch Bruten möglich.
Athene nocuta Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
s 1 3 3)
(Steinkauz) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Aythya ferina Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b 3 n 4)
(Tafelente) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Aythya fuligula Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Reiherente) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Buteo buteo Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X s n n 4)
(Mäusebussard) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Carduelis cannabina Bruten sind in entsprechenden Gehölzen im Gesamt-
b V 3 4)
(Bluthänfling) gebiet möglich.
Carduelis carduelis Bruten sind in entsprechenden Gehölzen im Gesamt-
b n n 4)
(Stieglitz) gebiet möglich.
Carduelis chloris Bruten sind in entsprechenden Gehölzen im Gesamt-
b V n 4)
(Grünfink) gebiet möglich.
Carduelis flammea Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Birkenzeisig) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Certhia brachydactyla Bruten im Bereich der Kletterpflanzen am Gebäude
b n n 4)
(Gartenbaumläufer) sind möglich.
Certhia familaris Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Waldbaumläufer) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Charadrius dubius Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
s n n 4)
(Flussregenpfeifer) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Ciconia ciconia Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk- 4)
X s V 3
(Weißstorch) turen, die ein Brüten ermöglichen. 8)
Circus aeruginosus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X X s n n 4)
(Rohrweihe) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Coccothraustes coc-
Bruten sind unwahrscheinlich, jedoch auf entspre-
cothraustes b n n 4)
chenden Gehölzen nicht auszuschließen.
(Kernbeißer)
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7 EWG potentielles Bruthabitat benannt.
Anh. Anh.
A I
Columba livia f. do-
Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
mestica b nb nb 4)
turen, die ein Brüten ermöglichen.
(Straßentaube)
Columba oenas Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 3)
(Hohltaube) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Columba palumbus Ein im Projektgebiet gefundenes Altnest könnte der
b n n 4)
(Ringeltaube) Art zugeordnet werden.
Corvus corone corone Bruten sind im Gesamtgebiet auf entsprechend ho-
b n n 4)
(Rabenkrähe) hen Bäumen möglich.
Corvus frugilegus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b 2 n 4)
(Saatkrähe) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Corvus monedula Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b 3 n 3)
(Dohle) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Coturnix coturnix Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk- 3)
b n V
(Wachtel) turen, die ein Brüten ermöglichen. 7)
Crex crex Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X s 2 2 3)
(Wachtelkönig) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Cuculus canorus Bruten sind aufgrund der geringen Dichte an Wirtsar-
b 3 V 4)
(Kuckuck) ten unwahrscheinlich.
Cygnus olor Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Höckerschwan) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Delichon urbicum Bruten am Gebäude sind aufgrund der besseren
b 3 V 4)
(Mehlschwalbe) Standorte im Umfeld unwahrscheinlich.
Dendrocopos major
b n n Bruten in den älteren Bäumen sind möglich. 4)
(Buntspecht)
Dendrocopos medius Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X s V n 3)
(Mittelspecht) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Bruten sind unwahrscheinlich, in vorhandenen Ast-
Dryobates minor
b n V ausfaulungen / Nischen jedoch nicht ganz auszu- 4)
(Kleinspecht)
schließen.
Dryocopus martius Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X s n n 3)
(Schwarzspecht) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Emberiza calandra Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk- 4)
s V V
(Grauammer) turen, die ein Brüten ermöglichen. 7)
Emberiza citrinella Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n V 4)
(Goldammer) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Emberiza
Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
schoeniclus b n n 4)
turen, die ein Brüten ermöglichen.
(Rohrammer)
Erithacus rubecula Bruten sind vor allem in den Koniferen und den Klet-
b n n 4)
(Rotkehlchen) terpflanzen am Gebäude möglich.
Falco subbuteo Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X s 3 3 4)
(Baumfalke) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Falco tinnunculus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X s n n 4)
(Turmfalke) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Ficedula hypoleuca Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b V 3 4)
(Trauerschnäpper) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Fringilla coelebs Bruten sind im Gesamtgebiet in entsprechenden Ge-
b n n 4)
(Buchfink) hölzen möglich.
Fulica atra Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Bläßralle/ Bleßralle) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Gallinula chloropus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
s V V 4)
(Teichralle/ Teichhuhn) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Garrulus glandarius Bruten in den dichten Nadelgehölzen sind nicht aus-
b n n 4)
(Eichelhäher) zuschließen.
Hippolais icterina Bruten sind vor allem in den Koniferen und den Klet-
b V n 4)
(Gelbspötter) terpflanzen am Gebäude möglich.
Hirundo rustica Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b 3 3 4)
(Rauchschwalbe) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Jynx torquilla Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
s 3 2 4)
(Wendehals) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Lanius collurio
Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
(Neuntöter/ X b n n 4)
turen, die ein Brüten ermöglichen.
Rotrückenwürger)
Lanius excubitor Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
s 2 2 4)
(Raubwürger) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Larus argentatus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b R n 4)
(Silbermöwe) turen, die ein Brüten ermöglichen.
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EG- RL
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Anh. Anh.
A I
Larus canus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Sturmmöwe) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Larus michahellis Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n.b. n 4)
(Mittelmeermöwe) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Larus ridibundus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b V n 4)
(Lachmöwe) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Locustella fluviatilis Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 3)
(Schlagschwirl) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Locustella luscinioides Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b R n 4)
(Rohrschwirl) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Locustella naevia Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n 3 3)
(Feldschwirl) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Lullula arborea Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X s 3 V 4)
(Heidelerche) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Luscinia megarhyn-
Bruten sind vor allem in den Koniferen und den Klet-
chos b n n 4)
terpflanzen am Gebäude möglich.
(Nachtigall)
Milvus migrans Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk- 4)
X s n n
(Schwarzmilan) turen, die ein Brüten ermöglichen. 8)
Milvus milvus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X X s n V 4)
(Rotmilan) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Motacilla alba
b n n Bruten sind vor allem am Gebäude wahrscheinlich. 4)
(Bachstelze)
Motacilla cinerea Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Gebirgsstelze) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Motacilla flava (Schaf- Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b V n 4)
stelze) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Muscicapa striata Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Grauschnäpper) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Oenanthe oenanthe Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b 1 1 4)
(Steinschmätzer) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Oriolus oriolus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b V V 4)
(Pirol) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Panurus biarmicus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b R n 4)
(Bartmeise) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Parus caeruleus Bruten in Nistkästen und am Gebäude sind wahr-
b n n 4)
(Blaumeise) scheinlich.
Parus major Bruten in Nistkästen und am Gebäude sind wahr-
b n n 4)
(Kohlmeise) scheinlich.
Parus montanus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Weidenmeise) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Parus palustris Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Sumpfmeise) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Passer domesticus
b V V Besiedlungsspuren am Gebäude deuten auf die Art. 4)
(Haussperling)
Passer montanus Bruten in Nistkästen und am Gebäude sind wahr-
b n V 4)
(Feldsperling) scheinlich.
Phasianus colchicus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b nb N 4)
(Fasan) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Phoenicurus ochruros
b n n Bruten am Gebäude sind wahrscheinlich. 4)
(Hausrotschwanz)
Phoenicurus
phoenicurus b 3 n Bruten in Nistkästen und am Gebäude sind möglich. 4)
(Gartenrotschwanz)
Phylloscopus
Bruten sind vor allem in den Koniferen und den Klet-
collybita b n n 4)
terpflanzen am Gebäude möglich.
(Zilpzalp)
Phylloscopus trochilus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b V n 4)
(Fitis) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Pica pica Bruten auf entsprechend hohen Bäumen sind im Ge-
b n n 4)
(Elster) samtgebiet möglich.
Picus canus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk- 4)
X s n 2
(Grauspecht) turen, die ein Brüten ermöglichen. 7)
Picus viridis Die Neuanlage von Nisthöhlen ist in entsprechend ge-
s n n 4)
(Grünspecht) eigneten Bäumen möglich.
Podiceps cristatus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 3)
(Haubentaucher) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Prunella modularis Bruten sind vor allem in den Koniferen und den Klet-
b n n 4)
(Heckenbraunelle) terpflanzen am Gebäude möglich.
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 16Stadt Pegau Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“
EG- RL
VO 79/40
BNatS
338/9 9 Potentiell Brüten im Plangebiet möglich? Wenn ja,
Name chG RLS RLD Quelle
7 EWG potentielles Bruthabitat benannt.
Anh. Anh.
A I
Pyrrhula pyrrhula Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Gimpel) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Rallus aquaticus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b V V 3)
(Wasserralle) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Regulus ignicapillus Bruten sind vor allem in den Nadelgehölzen wahr-
b n n 3)
(Sommergoldhähnchen) scheinlich
Remiz pendulinus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b V n 4)
(Beutelmeise) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Riparia riparia Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
s n V 4)
(Uferschwalbe) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Saxicola rubetra Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b 2 2 4)
(Braunkehlchen) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Saxicola torquata Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Schwarzkehlchen) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Serinus serinus Bruten sind im Gesamtgebiet auf entsprechenden
b n n 4)
(Girlitz) Gehölzen möglich.
Sitta europaea
b n n Bruten sind in Nistkästen möglich. 4)
(Kleiber)
Streptopelia decaocto Ein im Projektgebiet gefundenes Altnest könnte der
b n n 4)
(Türkentaube) Art zugeordnet werden.
Streptopelia turtur Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b 3 2 4)
(Turteltaube) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Strix aluco Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X s n n 4)
(Waldkauz) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Sturnus vulgaris
b n 3 Vorhandene Nistkästen bieten Brutmöglichkeiten. 4)
(Star)
Sylvia atricapilla Bruten in den Koniferen, dichten Hecken und den
b n n 4)
(Mönchsgrasmücke) Kletterpflanzen am Gebäude sind möglich.
Sylvia borin Bruten in den Koniferen, dichten Hecken und den
b V n 4)
(Gartengrasmücke) Kletterpflanzen am Gebäude sind möglich.
Sylvia communis Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b V n 4)
(Dorngrasmücke) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Sylvia curruca Bruten in den Koniferen, dichten Hecken und den
b V n 4)
(Klappergrasmücke) Kletterpflanzen am Gebäude sind möglich.
Sylvia nisoria Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X s V 3 4)
(Sperbergrasmücke) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Tachybaptus
Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
ruficollis b V n 4)
turen, die ein Brüten ermöglichen.
(Zwergtaucher)
Troglodytes
Bruten in den Koniferen, dichten Hecken und den
troglodytes b n n 4)
Kletterpflanzen am Gebäude sind möglich.
(Zaunkönig)
Turdus merula Bruten sind im Gesamtgebiet in entsprechenden Ge-
b n n 4)
(Amsel) hölzen wahrscheinlich.
Turdus philomelos Bruten sind im Gesamtgebiet in entsprechenden Ge-
b n n 4)
(Singdrossel) hölzen möglich.
Turdus pilaris Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
b n n 4)
(Wacholderdrossel) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Tyto alba Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
X s 2 n 4)
(Schleiereule) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Vanellus vanellus Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
s 1 2 4)
(Kiebitz) turen, die ein Brüten ermöglichen.
Legende zu Tabelle 2:
relevante Brutvogelarten, die in Anlehnung an die Tabelle „in Sachsen auftretender Vogelarten“ als Vogelarten mit
hervorgehobener artenschutzrechtliche Bedeutung einzustufen sind
relevante Brutvogelarten, die in Anlehnung an die Tabelle „in Sachsen auftretender Vogelarten“ als häufige Vogel-
arten ohne hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung einzustufen sind
Quellen: Angaben zur Verbreitung im und in der näheren Umgebung des Plangebietes für Tabelle 2 und 3:
1) Landratsamt-Landkreis Leipzig: Multi-Base-Datenbankabfrage: Vorkommen von Vögeln innerhalb des weit gefassten Be-
trachtungsraumes, welcher dem MTBQ 4839 NO entspricht, ab dem Jahr 2000, hier Arten Status A 1 oder ohne Statusan-
gabe, Daten übergeben am 23.10.2020.
2) Landratsamt-Landkreis Leipzig: Multi-Base-Datenbankabfrage: Vorkommen von Vögeln innerhalb des weit gefassten Be-
trachtungsraumes, welcher dem MTBQ 4839 NO entspricht, ab dem Jahr 2000, hier Arten mit Status A 2, Daten übergeben
am 23.10.2020.
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 17Sie können auch lesen