Umweltbericht mit grünordnerischen Festsetzungen und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung - sachsen.de

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Umweltbericht mit grünordnerischen Festsetzungen und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung - sachsen.de
Umweltbericht
       mit grünordnerischen Festsetzungen und
              Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung

                           Stadt Pegau

Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel
                     Leipziger Vorstadt“

                    Entwurfsstand 14.01.2021
Umweltbericht mit grünordnerischen Festsetzungen und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung - sachsen.de
Stadt Pegau                          Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

IMPRESSUM

Auftraggeber
Stadt Pegau
Markt 1
04523 Pegau

Ansprechpartner:
Herr Grothe
Amtsleiter Bau- und Ordnungsamt
Tel.: (034 296) 980 16

Auftragnehmer
PLA.NET Sachsen GmbH
Straße der Freiheit 3
04769 Mügeln OT Kemmlitz
Tel.: (034 362) 316 50
Fax:    (034 362) 316 47
E-Mail: info@planernetzwerk.de

Bearbeitung:
Dipl.-Ing. agr. Heiko Hauffe
Susann Köhler, Dipl. -Ing. (Landschaftsarchitektur)
Rainer Ulbrich (Ornithologe)

Mügeln OT Kemmlitz, 14.01.2021

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Umweltbericht mit grünordnerischen Festsetzungen und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung - sachsen.de
Stadt Pegau                                Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

Inhaltsverzeichnis

0.   ALLGEMEINE ANGABEN ..................................................................................................... 5
1.   EINLEITUNG ...................................................................................................................... 6
     1.1       Ziele und Inhalte des Planes (Kurzdarstellung) .................................................... 6
               1.1.1 Wichtige Ziele des Planes ......................................................................... 6
               1.1.2 Inhalte des Planes .................................................................................... 6
     1.2       Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen .......................... 7
               1.2.1 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und übergeordneten Planungen .... 7
               1.2.2 Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht und
                     sonstige Umweltschutzziele sowie Abschätzung der Auswirkungen
                     des geplanten Vorhabens ....................................................................... 11
               1.2.3 Sonstige fachliche Grundlagen ............................................................... 12
2.   AUSWIRKUNGEN AUF DAS SCHUTZGUT „NATURHAUSHALT UND LANDSCHAFT“ .................. 13
     2.1       Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu-
               stands (Basisszenario) für das Schutzgut „Naturhaushalt und Landschaft“ ........ 13
               2.1.1 Tiere ....................................................................................................... 13
               2.1.2 Pflanzen.................................................................................................. 23
               2.1.3 Boden und Fläche................................................................................... 28
               2.1.4 Wasser ................................................................................................... 30
               2.1.5 Klima / Luft.............................................................................................. 31
               2.1.6 Landschaft .............................................................................................. 32
               2.1.7 Biologische Vielfalt .................................................................................. 34
     2.2       Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
               der Planung bezüglich des Schutzgutes „Naturhaushalt und Landschaft“ .......... 36
     2.3       Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
               Planung bezüglich des Schutzgutes „Naturhaushalt und Landschaft“ ................ 36
     2.4       Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffs- /
               Ausgleichsbilanzierung) ..................................................................................... 39
     2.5       Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Aus-
               gleich der nachteiligen Umweltauswirkungen bezüglich des Schutzgutes
               „Naturhaushalt und Landschaft“ ......................................................................... 39
3.   AUSWIRKUNGEN AUF DAS SCHUTZGUT „MENSCH UND SEINE GESUNDHEIT SOWIE DIE
     BEVÖLKERUNG INSGESAMT“ ........................................................................................... 41
     3.1       Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu-
               stands (Basisszenario) für das Schutzgut „Mensch und seine Gesundheit
               sowie die Bevölkerung insgesamt“ ..................................................................... 41
     3.2       Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurch-
               führung der Planung bezüglich des Schutzgutes „Mensch und seine
               Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt“ .................................................. 42
     3.3       Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
               der Planung bezüglich des Schutzgutes „Mensch und seine Gesundheit
               sowie die Bevölkerung insgesamt“ ..................................................................... 42

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     3.4       Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum
               Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen bezüglich des Schutz-
               gutes „Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt“ .......... 43
4.   AUSWIRKUNGEN AUF DAS SCHUTZGUT „KULTURGÜTER UND SONSTIGE SACHGÜTER“ ........ 44
     4.1       Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu-
               stands (Basisszenario) für das Schutzgut „Kulturgüter und sonstige Sach-
               güter“ ................................................................................................................. 44
     4.2       Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurch-
               führung der Planung bezüglich des Schutzgutes „Kulturgüter und sonstige
               Sachgüter“ ......................................................................................................... 45
     4.3       Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
               der Planung des Schutzgutes „Kulturgüter und sonstige Sachgüter“ .................. 45
     4.4       Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Aus-
               gleich der nachteiligen Umweltauswirkungen des Schutzgutes „Kultur-
               güter und sonstige Sachgüter“ ........................................................................... 46
5.   GESAMTBEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN EINSCHLIEßLICH DER
     WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN EINZELNEN SCHUTZGÜTERN UND BELANGEN ........... 47
6.   VERMEIDUNG VON EMISSIONEN SOWIE DER SACHGERECHTE UMGANG MIT ABFÄLLEN
     UND ABWÄSSERN............................................................................................................ 50

7.   NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN SOWIE SPARSAME UND EFFIZIENTE NUTZUNG VON
     ENERGIE......................................................................................................................... 51
8.   AUSWIRKUNGEN AUFGRUND DER ANFÄLLIGKEIT FÜR UNFÄLLE ODER KATASTROPHEN ....... 52
9.   IN BETRACHT KOMMENDE ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN ............................... 53
10. WEITERE ANGABEN ZUR UMWELTPRÜFUNG ..................................................................... 53
     10.1      Wichtige Merkmale der verwendeten technischen Verfahren / Kenntnislücken .. 53
     10.2      Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung erheblicher
               Umweltauswirkungen (Monitoring) ..................................................................... 53
11. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG ............................................................ 57

Anhang:        Anlage 1                    -   Referenzliste und Literatur
               Anlage 2                    -   Grünordnerische Festsetzungen und Hinweise
               Anlage 3                    -   Fotodokumentation
               Anlage 4 / Plan 1           -   Bestandsplan
               Anlage 5 / Plan 2           -   Lageplan der grünordnerischen und landschaftspflegeri-
                                               schen Maßnahmen

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0. ALLGEMEINE ANGABEN
Standort des Planungsgebietes:

Land:                     Sachsen
Landkreis:                Leipzig
Stadt:                    Pegau
Gemarkung:                Pegau

Flurstücke:               2154; 2155/6; 2155/7; 2155/8; 2155/9; 2172/3;

                          sowie Teile von:
                          1080/4; 2150; 2151; 2172/4; 2588/3; 2588/7; 2588/9

Plangebietsgröße:         15.527 m²

Das Plangebiet liegt im Osten von Pegau. Die Lage ist in der folgenden Karte dargestellt:

Abb. 1: Lage des Plangebiets (ohne Maßstab).

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1. EINLEITUNG
1.1    Ziele und Inhalte des Planes (Kurzdarstellung)

1.1.1 Wichtige Ziele des Planes

Die Stadt Pegau beabsichtigt mit der Planaufstellung die planungsrechtliche Situation im Be-
reich des Lebensmitteldiscounters (Groitzscher Fußweg 1) zu sichern und eine integrierte An-
gebotsplanung zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes umzusetzen.
Zudem soll der bisherige kommunale Mietgaragenstandort hinter dem Lebensmitteldiscounter
im Zusammenspiel mit der Schaffung der Angebotsplanung für einen Drogeriemarkt in seiner
Zugänglichkeit unabhängig gestaltet werden.
Der vorhandene Garagenstandort soll dazu in den Bereich der ehemaligen Kindertagesstätte
(KiTa) verlagert werden und künftig unabhängig vom großflächigen Einzelhandel über die
Straße „Schützenplatz“ erreichbar sein. Die Anlagen der Kindertagesstätte werden zurückge-
baut.

1.1.2 Inhalte des Planes

Geplant ist nach § 11 BauNVO die Ausweisung von zwei Sondergebieten Einzelhandel (SO1
und SO2) sowie eines Sondergebietes Garagenhof (SO3).
Die maximale zulässige Grundflächenzahl beträgt in den Sondergebieten SO1 und SO2 0,8
und in dem Sondergebiet SO3 0,5.
Eine Überschreitung der Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 4 BauNVO wird nur im Sonder-
gebiet SO 1 zugelassen und ist hier aufgrund der Bestandssituation bis zu einer Grundflächen-
zahl von 0,9 zulässig.
Die nach dem Bebauungsplan maximal zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2
BauNVO beträgt 10.870 m².
Neben der Baugebietsfläche weist der Bebauungsplan öffentliche Straßenverkehrsflächen
(1.162 m²) und öffentliche Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg
(833 m²) aus.
Die insgesamt maximal bauliche Flächenbeanspruchung, welche prognostiziert werden kann,
summiert sich somit auf 12.865 m². [vgl. Tabelle 14 im Kapitel 2.3]
Entlang der westlichen Grenze des Plangebietes wird eine Reihe alter Laubbäume (Rosskas-
tanien und Spitzahorne) zum Erhalt festgesetzt.

Im Bebauungsplan wird weiterhin festgesetzt, dass:
• die Befestigung von PKW-Stellplätzen, Wegen und Plätzen so auszuführen ist, dass das
   auf den jeweiligen Flächen anfallende Niederschlagswasser weitestgehend innerhalb die-
   ser Flächen oder an deren Rand versickern kann,
• in den Baugebieten SO 1 und SO 2 je angefangene 400 m² Baugrundstücksfläche min-
   destens ein mittel- oder großkroniger Laubbaum zu pflanzen ist. Abgänge sind zu erset-
   zen. Vorhandene Gehölze, welche vorbenannte Kriterien erfüllen sind anzurechnen,
• im Baugebiet SO 3 je angefangene 250 m² Baugrundstücksfläche mindestens ein mittel-
   oder großkroniger Laubbaum zu pflanzen ist. Abgänge sind zu ersetzen. Vorhandene Ge-
   hölze, welche vorbenannte Kriterien erfüllen sind anzurechnen.
        [Im Detail siehe Begründung und Planzeichnung zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“.]

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1.2    Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen

1.2.1 Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und übergeordneten Planungen

Fachgesetze
In der nachstehenden Tabelle werden die in einschlägigen Fachgesetzen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes, die für den Bauleitplanung von Bedeutung sind und der Art, wie diese
Ziele bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden, dargestellt:

Tabelle 1:       Übersicht der Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und deren Berücksichtigung
                                                                                             Art, wie diese Ziele bei der Auf-
   Schutzgut              Quelle                            Zielaussage                       stellung des Bauleitplanes be-
                                                                                                     rücksichtigt wurden
    Tiere und        Artikel 6 (3) der ...Zur Wiederherstellung oder Wahrung eines güns- •         Schutzgebiete von gemein-
    Pflanzen,           Richtlinie     tigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens-           schaftlichem Interesse sind
   biologische         92/43/EWG       räume und der Arten von gemeinschaftlichem Inte-            von der Aufstellung des Be-
     Vielfalt      (Fauna-Flora-Habi- resse sind besondere Schutzgebiete auszuweisen,              bauungsplanes nicht betrof-
                      tat-Richtlinie)  um nach einem genau festgelegten Zeitplan ein zu-           fen.
                                       sammenhängendes europäisches ökologisches
                                       Netz zu schaffen...
                      Bundesnatur-     Natur und Landschaft sind so zu schützen, dass die •        Im Baugebiet SO 3 wird ein
                      schutzgesetz     biologische Vielfalt auf Dauer gesichert ist; der           markanter        Baumbestand
                                       Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung             zum Erhalt festgesetzt.
                                       und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von •       In den Baugebieten SO 1
                                       Natur und Landschaft.                                       und SO 2 ist je angefangene
                                       Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt         400 m² Baugrundstücksflä-
                                       sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad            che mindestens ein mittel-
                                       insbesondere                                                oder großkroniger Laubbaum
                                       •     lebensfähige Populationen wild lebender Tiere         zu pflanzen.
                                             und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten •     Im Baugebiet SO 3 ist je an-
                                             zu erhalten und der Austausch zwischen den            gefangene 250 m² Bau-
                                             Populationen sowie Wanderungen und Wieder-            grundstücksfläche mindes-
                                             besiedelungen zu ermöglichen,                         tens ein mittel- oder großkro-
                                       •     Gefährdungen von natürlich vorkommenden               niger Laubbaum zu pflanzen.
                                             Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzu- •         Durch die Planung erfolgt
                                             wirken,                                               keine Erweiterung des pla-
                                       •     Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren            nungsrechtlichen Zulässig-
                                             strukturellen und geografischen Eigenheiten in        keitsrahmens im Gebiet.
                                             einer repräsentativen Verteilung zu erhalten;
                                             bestimmte Landschaftsteile sollen der natürli-
                                             chen Dynamik überlassen bleiben.
                                       Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funk-
                                       tionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere
                                       wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensge-
                                       meinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten
                                       auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im
                                       Naturhaushalt zu erhalten.
                     Baugesetzbuch       Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbeson-
                                         dere die Belange des Umweltschutzes, einschließ-
                                         lich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu
                                         berücksichtigen. Insbesondere die Auswirkungen
                                         auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und
                                         das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die
                                         Landschaft und die biologische Vielfalt.
                                         Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich
                                         erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-
                                         des sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
                                         Naturhaushalts sind in der Abwägung zu berücksich-
                                         tigen.
  Boden / Flä-       Bundesboden-        Ziele des BBodSchG sind der langfristige Schutz des •      Die von der Aufstellung des
     che             schutzgesetz        Bodens hinsichtlich seiner Funktion im Naturhaus-          Bebauungsplanes betroffe-
                                         halt, insbesondere als                                     nen Böden sind bereits anth-
                                         •     Lebensgrundlage und Lebensraum für Men-              ropogen erheblich vorbelas-
                                               schen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,          tet und z.T. schon bebaut.
                                         •     Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen •          Im Plangebiet sind keine sel-
                                               Wasser- und Nährstoffkreisläufen,                    tenen Böden (meint landes-
                                         •     Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für             weit seltene Böden mit relativ
                                               stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-,       regionaler Seltenheit; regio-
                                               Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften            nal seltene Böden; natur-
                                               (Grundwasserschutz),                                 nahe Böden) anzutreffen.
                                         •     Archiv der Natur- und Kulturgeschichte,

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Umweltbericht mit grünordnerischen Festsetzungen und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung - sachsen.de
Stadt Pegau                             Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

                                                                                            Art, wie diese Ziele bei der Auf-
   Schutzgut          Quelle                            Zielaussage                          stellung des Bauleitplanes be-
                                                                                                    rücksichtigt wurden
                                    •     Standorte für Rohstofflagerstätten, für land-     •     Durch die Planung erfolgt
                                          und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezo-           keine Erweiterung des pla-
                                          gene und öffentliche Nutzungen.                         nungsrechtlichen Zulässig-
                                    Weitere Ziele sind:                                           keitsrahmens im Gebiet.
                                    •     der Schutz des Bodens vor schädlichen Boden-      •     Die Grundflächenzahl für das
                                          veränderungen,                                          Baugebiet SO 3 wird auf 0,5
                                    •     Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen                  begrenzt und eine Über-
                                          schädlicher Bodenveränderungen,                         schreitung im Sinne des § 19
                                    •     die Förderung der Sanierung schädlicher Bo-             Abs. 4 BauNVO wird im SO3
                                          denveränderungen und Altlasten.                         nicht zugelassen. Damit
                   Bundesnatur-     Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funk-            bleibt die Flächenbeanspru-
                   schutzgesetz     tionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere           chung im Plangebiet deutlich
                                    Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Na-           unter der nach BauNVO ma-
                                    turhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte ver-         ximal     möglichen   Ober-
                                    siegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit           grenze. Die überbaubare
                                    eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar           Fläche reduziert sich auf-
                                    ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen.               grund dieser Festsetzung um
                  Baugesetzbuch     Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und                 607 m².
                                    Boden - dabei sind zur Verringerung der zusätzli-       •     Vor Beginn der Bauarbeiten
                                    chen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche                 ist eine denkmalschutzrecht-
                                    Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der               liche Genehmigung einzuho-
                                    Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarma-                  len und es sind archäologi-
                                    chung von Flächen, Nachverdichtung und andere                 sche Untersuchungen durch-
                                    Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie                zuführen.
                                    Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu
                                    begrenzen.
    Wasser       Wasserhaushalts-   Gewässer sind durch eine nachhaltige Gewässerbe-        •    Oberflächengewässer sind
                     gesetz         wirtschaftung als Bestandteil des Naturhaushalts,            von der Aufstellung des Be-
                                    als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebens-                bauungsplanes nicht betrof-
                                    raum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut          fen.
                                    zu schützen.                                            •    Das Plangebiet liegt außer-
                                    Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, ins-         halb von Trinkwasserschutz-
                                    besondere mit dem Ziel,                                      zonen.
                                    •     ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Be-    •    Im Bebauungsplan wurde
                                          standteil des Naturhaushalts und als Lebens-           festgesetzt, dass die Befesti-
                                          raum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu         gung von PKW-Stellplätzen,
                                          verbessern, insbesondere durch Schutz vor              Wegen und Plätzen so aus-
                                          nachteiligen Veränderungen von Gewässerei-             zuführen ist, dass das auf
                                          genschaften,                                           den jeweiligen Flächen anfal-
                                    •     Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den            lende Niederschlagswasser
                                          Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern            weitestgehend innerhalb die-
                                          abhängenden Landökosysteme und Feuchtge-               ser Flächen oder an deren
                                          biete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht            Rand versickern kann. Voll-
                                          nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit            versiegelungen sind unzuläs-
                                          wie möglich auszugleichen,                             sig, soweit sie nicht zur Her-
                                    •     sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Ein-             stellung der Verkehrssicher-
                                          klang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu           heit erforderlich sind.
                                          nutzen,                                           •    Die Grundflächenzahl für das
                                    •     bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkei-           Baugebiet SO 3 wird auf 0,5
                                          ten insbesondere für die öffentliche Wasserver-        begrenzt und eine Über-
                                          sorgung zu erhalten oder zu schaffen,                  schreitung im Sinne des § 19
                                    •     möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeu-            Abs. 4 BauNVO wird im SO3
                                          gen,                                                   nicht zugelassen. Damit
                                    •     an oberirdischen Gewässern so weit wie mög-            bleibt die Flächenbeanspru-
                                          lich natürliche und schadlose Abflussverhält-          chung im Plangebiet deutlich
                                          nisse zu gewährleisten und insbesondere durch          unter der nach BauNVO ma-
                                          Rückhaltung des Wassers in der Fläche der              ximal     möglichen     Ober-
                                          Entstehung von nachteiligen Hochwasserfol-             grenze. Die überbaubare
                                          gen vorzubeugen,                                       Fläche reduziert sich auf-
                                    •     zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen.               grund dieser Festsetzung um
                                    Gewässer, die sich in einem natürlichen oder natur-          607 m².
                                    nahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand        •    Durch die Planung erfolgt
                                    erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute na-           keine Erweiterung des pla-
                                    türliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder          nungsrechtlichen Zulässig-
                                    in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden,            keitsrahmens im Gebiet. Es
                                    wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allge-                handelt sich nicht um die
                                    meinheit dem nicht entgegenstehen.                           Neuausweisung eines Bau-
                   Bundesnatur-     Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funk-           gebietes, so dass die Pla-
                   schutzgesetz     tionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere          nung, trotz der Lage in einem
                                    Meeres- und Binnengewässer vor Beeinträchtigun-              festgesetzten Überschwem-
                                    gen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreini-             mungsgebiet, nicht unter das
                                    gungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt            Ausweisungsverbot nach §
                                                                                                 78 Abs. 1 Satz 1 WHG fällt.

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Umweltbericht mit grünordnerischen Festsetzungen und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung - sachsen.de
Stadt Pegau                           Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

                                                                                           Art, wie diese Ziele bei der Auf-
   Schutzgut          Quelle                            Zielaussage                        stellung des Bauleitplanes be-
                                                                                                 rücksichtigt wurden
                                  insbesondere für natürliche und naturnahe Gewäs-
                                  ser einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen
                                  Rückhalteflächen; Hochwasserschutz hat auch
                                  durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen zu er-
                                  folgen; für den vorsorgenden Grundwasserschutz
                                  sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Ab-
                                  flusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Natur-
                                  schutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tra-
                                  gen.
   Klima und      Bundesnatur-    Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funk-       •   Im Baugebiet SO 3 wird ein
      Luft        schutzgesetz    tionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere          markanter        Baumbestand
                                  Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Natur-               zum Erhalt festgesetzt.
                                  schutzes und der Landschaftspflege zu schützen;          •   In den Baugebieten SO 1
                                  dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger luft-       und SO 2 ist je angefangene
                                  hygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch-           400 m² Baugrundstücksflä-
                                  und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustausch-           che mindestens ein mittel-
                                  bahnen; dem Aufbau einer nachhaltigen Energiever-            oder großkroniger Laubbaum
                                  sorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung                zu pflanzen.
                                  erneuerbarer Energien kommt eine besondere Be-           •   Im Baugebiet SO 3 ist je an-
                                  deutung zu.                                                  gefangene 250 m² Bau-
                Bundesimmissions- Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das                 grundstücksfläche mindes-
                  schutzgesetz    Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige            tens ein mittel- oder großkro-
                                  Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkun-              niger Laubbaum zu pflanzen.
                                  gen zu schützen.                                         •   Die Grundflächenzahl für das
                                  Dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen ist             Baugebiet SO 3 wird auf 0,5
                                  vorzubeugen.                                                 begrenzt und eine Über-
                                                                                               schreitung im Sinne des § 19
                                                                                               Abs. 4 BauNVO wird im SO3
                                                                                               nicht zugelassen. Damit
                                                                                               bleibt die Flächenbeanspru-
                                                                                               chung im Plangebiet deutlich
                                                                                               unter der nach BauNVO ma-
                                                                                               ximal     möglichen      Ober-
                                                                                               grenze. Die überbaubare
                                                                                               Fläche reduziert sich auf-
                                                                                               grund dieser Festsetzung um
                                                                                               607 m².
                                                                                           •   Durch die Planung erfolgt
                                                                                               keine Erweiterung des pla-
                                                                                               nungsrechtlichen Zulässig-
                                                                                               keitsrahmens im Gebiet.
   Landschaft      Bundesnatur-      Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und •    Im Baugebiet SO 3 wird ein
                   schutzgesetz      Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und         markanter        Baumbestand
                                     Landschaft sind insbesondere                              zum Erhalt festgesetzt.
                                     •     Naturlandschaften vor Verunstaltung, Zersie- •      In den Baugebieten SO 1
                                           delung und sonstigen Beeinträchtigungen zu          und SO 2 ist je angefangene
                                           bewahren,                                           400 m² Baugrundstücksflä-
                                     •     zum Zweck der Erholung in der freien Land-          che mindestens ein mittel-
                                           schaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage ge-       oder großkroniger Laubbaum
                                           eignete Flächen vor allem im besiedelten und        zu pflanzen.
                                           siedlungsnahen Bereich zu schützen und zu- •        Im Baugebiet SO 3 ist je an-
                                           gänglich zu machen.                                 gefangene 250 m² Bau-
                                     Großflächige, weitgehend unzerschnittene Land-            grundstücksfläche mindes-
                                     schaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu           tens ein mittel- oder großkro-
                                     bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits             niger Laubbaum zu pflanzen.
                                     bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter
                                     Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbe-
                                     reich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen
                                     sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Frei-
                                     flächen im Außenbereich.
                                     Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Be-
                                     reich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanla-
                                     gen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wäl-
                                     der und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen,
                                     Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auen-
                                     bereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungs-
                                     räume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich ge-
                                     nutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie
                                     nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu
                                     zu schaffen.

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Umweltbericht mit grünordnerischen Festsetzungen und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung - sachsen.de
Stadt Pegau                             Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

                                                                                          Art, wie diese Ziele bei der Auf-
   Schutzgut            Quelle                            Zielaussage                     stellung des Bauleitplanes be-
                                                                                                 rücksichtigt wurden
    Mensch        Bundesimmissions- Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das •             Durch die Planung erfolgt
                    schutzgesetz    Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige          keine Erweiterung des pla-
                                    Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkun-            nungsrechtlichen Zulässig-
                                    gen zu schützen.                                           keitsrahmens im Gebiet.
                                    Dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen ist
                                    vorzubeugen.
   Kultur und       Bundesnatur-    Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und •     Vor Beginn der Bauarbeiten
    sonstige        schutzgesetz    Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und          ist eine denkmalschutzrecht-
   Sachgüter                        Landschaft sind insbesondere historisch gewach-            liche Genehmigung einzuho-
                                    sene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau-      len und es sind archäologi-
                                    und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiede-          sche Untersuchungen durch-
                                    lung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewah-            zuführen.
                                    ren.
                   Sächs. Denkmal-  Kulturdenkmale sind zu schützen und zu pflegen, •          Im Untersuchungsgebiet be-
                    schutzgesetz    insbesondere ist deren Zustand zu überwachen.              finden sich keine Baudenk-
                                    Auf die Abwendung von Gefährdungen und die Ber-            male.
                                    gung von Kulturdenkmalen ist hinzuwirken - diese
                                    sind zu erfassen und wissenschaftlich zu erforschen.

Fachplanungen

Regionalplan Westsachsen
Die Stadt Pegau wird im Regionalplan Westsachsen (verbindlich seit 25.07.2008) als Grund-
zentrum ausgewiesen. [Karte 1; Raumstruktur]
Gemäß der Karte des Ökologischen Verbundsystems [Karte 8] wird das Plangebiet als Sied-
lungsfläche ausgewiesen. Im näheren Umfeld werden in der Aue der Weißen Elster Vorrang-
gebiete für Natur und Landschaft ausgewiesen.
Das Plangebiet liegt in einem Überschwemmungsbereich nach § 100 Abs. 3 SächsWG“ [Karte
10; Hochwasserschutz] und z.T. in einem Vorrang- sowie z.T. in einem Vorbehaltsgebiet für den
Vorbeugenden Hochwasserschutz. [Karte 14; Raumnutzung]
Das Plangebiet befindet sich in keinem Schwerpunkt des Wind- und Wassererosionschutzes,
in keinem siedlungsklimatisch bedeutsamen Bereich, in keinem Gebiet mit besonderen Anfor-
derungen des Grundwasserschutzes und in keinem regionalen Schwerpunkt des archäologi-
schen Kulturdenkmalschutzes [Karte 16; Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen].
Die landschaftliche Erlebniswirksamkeit des Plangebietes ist „gering“ im nahen Umfeld jedoch
„mittel“ bis „sehr hoch“ [Anhang 3, Karte A-2, Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplanes; Landschaftserle-
ben.] Die Lärmbelastung durch die B2 ist in Straßennähe „hoch“ (> 60 dB(A)) und im Gebiet
„mittel“ (>45 - 60 db(A)) [Karte A-2; ebd.].
Pegau liegt in keinem Erholungs- und Tourismusgebiet. Die B2 wird als „Mitteldeutsche Straße
der Braunkohle“ als thematischer Tourismusschwerpunkt dargestellt. Über die Straße Schüt-
zenplatz, welche im Westen auch im Plangebiet liegt, verläuft ein Radfernweg. [Karte 17; Erholung
und Tourismus].
In der Karte des Integrierten Entwicklungskonzeptes Landschaft [Anhang 3, Karte A-3] ist das Gebiet
als Siedlungsfläche ausgewiesen. [Regionalplan Westsachsen, verbindlich seit 25.07.2008, Kartenteil.]

Flächennutzungsplan
Die Stadt Pegau verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Das Plangebiet
wird im FNP als gemischte Baufläche dargestellt.
[Flächennutzungsplan der Stadt Pegau, wirksam seit Juli 2006].

Landschaftsplan
Die Stadt Pegau verfügt über einen Landschaftsplan, welcher in den Flächennutzugsplan (s.o.)
integriert wurde.

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Stadt Pegau                              Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

1.2.2 Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht und sonstige Umwelt-
      schutzziele sowie Abschätzung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens

•    Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Das Plangebiet befindet sich nicht in einem FFH - Gebiet. Das nächstgelegene FFH-Gebiet
ist das FFH - Gebiet „Elsteraue südlich Zwenkau“ (landesinterne Nr. 218). Die kürzeste Distanz
zwischen B-Plangebiet und dem FFH-Gebiet „Elsteraue südlich Zwenkau“ beträgt ca. 30 m
(im Westen).
➔ Aufgrund der Bestandssituation (vorhandene Bebauung, Lage im Innenbereich), der ge-
planten grünordnerischen Maßnahmen und dem Charakter des Vorhabens können erhebliche
projektbezogene Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH - Gebietes „Elsteraue südlich
Zwenkau“ ausgeschlossen werden.

Das Plangebiet liegt nicht in einem ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebiet. Die
Nächstgelegen sind das SPA-Gebiet „Bergbaufolgelandschaft Werben“ (landesinterne Nr. 9)
mit einer kürzesten Distanz von ca. 2,2 km im Westen und das SPA-Gebiet „Elsteraue bei
Groitzsch“ (landesinterne Nr. 8) 0,8 km östlich des Plangebietes.
➔ Aufgrund der Bestandssituation (vorhandene Bebauung, Lage im Innenbereich), der ge-
planten grünordnerischen Maßnahmen, der räumlichen Distanz und dem Charakter des Vor-
habens können erhebliche projektbezogene Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der SPA-
Gebiete „Bergbaufolgelandschaft Werben“ und „Elsteraue bei Groitzsch“ ausgeschlossen wer-
den.

• Schutzgebiete nach dem Naturschutzgesetz

− Naturpark, Nationalparke und Biosphärenreservate
  Das Plangebiet befindet sich nicht in solchen Schutzgebieten. Auch im näheren und weite-
  ren Umfeld befinden sich keine solche Schutzgebiete. [Quelle: https://rz.ipm-gis.de/rapis2/cli-
    ent/?app=umwelt; Abrufdatum 17.12.2020]
    ➔ Auswirkungen können ausgeschlossen werden.

− Naturschutzgebiete
  Das nächstgelegene Naturschutzgebiet ist das NSG „Pfarrholz Groitzsch“ in einer Entfer-
  nung von ca. 1 km in südöstlicher Richtung. [Quelle: https://rz.ipm-gis.de/rapis2/client/?app=umwelt; Abruf-
    datum 17.12.2020]
    ➔ Auswirkungen aus NSG können aufgrund der Lage, dem Charakter der Planung und der
    räumlichen Distanz ausgeschlossen werden.

− Landschaftsschutzgebiete
  Das Plangebiet befindet sich in keinem Landschaftsschutzgebiet. Das nächstgelegene
  Landschaftsschutzgebiet ist das LSG „Elsteraue“, welches sich in einer Entfernung von ca.
  20 m im Südosten befindet.
    [Quelle: https://rz.ipm-gis.de/rapis2/client/?app=umwelt; Abrufdatum 17.12.2020]
    ➔ Auswirkungen auf LSG können aufgrund der Bestandssituation (vorhandene Bebauung,
    Lage im Innenbereich, Schallschutzwand), der Lage (getrennt durch die B2), dem Charakter
    der Planung und der räumlichen Distanz ausgeschlossen werden.

− Flächennaturdenkmale / Naturdenkmale
  Das Vorhabensgebiet liegt nicht in einem Flächennaturdenkmal (FND). Naturdenkmale be-
  finden sich nicht im Gebiet.
  Das nächstgelegene FND ist das FND „Steinkauzbrutplatz Pegauer Landstraße“, welches
  sich in einer Entfernung von ca. 70 m im Osten befindet.

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Stadt Pegau                           Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

    Naturdenkmale befinden sich nicht im Umfeld. [Quelle: https://rz.ipm-gis.de/rapis2/client/?app=umwelt; Ab-
    rufdatum 17.12.2020]
    ➔ Auswirkungen auf FND oder ND können aufgrund der Lage, dem Charakter der Planung
    und der räumlichen Distanz ausgeschlossen werden.

− geschützte Landschaftsbestandteile
  Die Stadt Pegau verfügt über eine Baumschutzverordnung aus dem Jahre 1992. Gemäß
  dieser Baumschutzverordnung sind:
  • Bäume mit einem Stammumfang von 15 cm und mehr gemessen in einer Höhe von 100
      cm über den Erdboden,
  • Hecken und Strauchgruppen mit einer Mindesthöhe von 100 cm und die einen Streifen
      von mindestens 3 m bilden oder eine geschlossene bewachsene Fläche von mehr als
      5 m² bilden (außer Beerenobstkulturen),
  • Wandbegrünungen, soweit sie die Bausubstanz des Gebäudes nicht beeinträchtigen,
      geschützt.
  Entsprechende Gehölze sind damit geschützten Landschaftsbestandteile im Sinne des §
  19 SächsNatSchG.

    Vom Schutz ausgenommen sind (§ 19 Abs. 2 SächsNatSchG):
     1. Bäume und Sträucher auf Deichen, Deichschutzstreifen, Talsperren, Wasserspeichern
        und Rückhaltebecken,
     2. Bäume und Hecken in Kleingärten im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartenge-
        setzes (BKleingG) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), das zuletzt durch Artikel 11
        des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146, 2147) geändert worden ist,
        in der jeweils geltenden Fassung,
     3. Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stamm-
        höhe von einem Meter, sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln (Populus spec.),
        Birken (Betula spec.), Baumweiden (Salix spec.) und abgestorbene Bäume auf mit Ge-
        bäuden bebauten Grundstücken, vorbehaltlich der Regelung in § 21.

− geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG und § 30 BNatSchG
  Im Plangebiet befinden sich keine nach § 21 SächsNatSchG oder § 30 BNatSchG ge-
  schützten Biotope.
  ➔ Auswirkungen auf geschützte Biotope können ausgeschlossen werden.

1.2.3 Sonstige fachliche Grundlagen

− Bezüglich des Vorkommens von Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet und in dessen Um-
  feld erfolgte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landkreis Leipzig
  eine Multi-Base Datenbankabfrage [Landratsamt Landkreis Leipzig, UNB; Mail vom 23.10.2020]
− Beim Landesamt für Archäologie erfolgte eine Abfrage von Denkmaldaten (Bodendenk-
  male) [Informationen des Landesamtes für Archäologie; Mail von Frau Franke vom 27.10.2020; sowie Mail von Dr. Stäuble
    vom 13.07.2020]

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Stadt Pegau                             Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

2. AUSWIRKUNGEN AUF DAS SCHUTZGUT „NATURHAUSHALT UND
   LANDSCHAFT“
2.1    Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands
       (Basisszenario) für das Schutzgut „Naturhaushalt und Landschaft“

2.1.1 Tiere

Für das Plangebiet und dessen Umfeld erfolgte eine Auswertung der Multi-Base Datenbank.
Bzgl. der Tierarten wurden alle nachgewiesen Arten in der Multi-Base Datenbank für einen
eng gefassten Betrachtungsraum und alle Fundpunkte der Artengruppen Fledermäuse und
Vögel für einen weit gefassten Betrachtungsraum ab dem Jahr 2000 abgefragt. [Landratsamt Land-
kreis Leipzig, Untere Naturschutzbehörde; Mail vom 23.10.2020]

                                                                 weit gefasster
                                                                 Betrachtungsraum

       eng gefasster
       Betrachtungsraum

Abb. 2: Eng und weit gefasster Betrachtungsraum (Schutzgut Tiere) ohne Maßstab

Weiterhin wurde die potentielle Eignung des Plangebietes als Brutstätte der durch Multi-Base
nachgewiesenen Vogelarten durch den Ornithologen Rainer Ulbrich eingeschätzt.

119 Vogelarten mit Brutstatus konnten durch den Multi-Base Datenbankauszug im weit und
zum Teil auch im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesen werden.
Im Folgenden sind alle im Multi-Base-Datenbankauszug enthaltenen Vögel aufgelistet, wobei
die Zahl in der Spalte „Quelle“ Aufschluss auf die Art des Nachweises gibt (vgl. Erläuterung
am Tabellenende). Auch ist in der Tabelle aufgelistet inwieweit Vogelarten innerhalb des Plan-
gebietes potentiell brüten könnten.

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Stadt Pegau                          Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

Tabelle 2:   Im Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesene Brutvögel innerhalb des weit gefassten und zum Teil
             auch innerhalb des eng gefassten Betrachtungsraumes
                        EG-   RL
                        VO 79/40
                                   BNatS
                       338/9   9                         Potentiell Brüten im Plangebiet möglich? Wenn ja,
         Name                       chG    RLS    RLD                                                      Quelle
                         7   EWG                                  potentielles Bruthabitat benannt.
                       Anh. Anh.
                         A     I
                                                         Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
    Accipiter gentilis   X            s       n      n                                                            4)
                                                         turen, die ein Brüten ermöglichen.
           (Habicht)
      Acrocephalus
                                                         Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
      arundinaceus                    s       n      n                                                            4)
                                                         turen, die ein Brüten ermöglichen.
  (Drosselrohrsänger)
      Acrocephalus
                                                         Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
          palustris                   b       n      n                                                            4)
                                                         turen, die ein Brüten ermöglichen.
   (Sumpfrohrsänger)
  Acrocephalus scir-
                                                         Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
            paceus                    b       n      n                                                            4)
                                                         turen, die ein Brüten ermöglichen.
    (Teichrohrsänger)
 Aegithalos caudatus                                     Bruten sind vor allem in den Koniferen und den Klet-
                                      b       n      n                                                            4)
     (Schwanzmeise)                                      terpflanzen am Gebäude möglich.
    Alauda arvensis                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                      b      V       3                                                            4)
        (Feldlerche)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
       Alcedo atthis                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                               X      s       3      n                                                            4)
          (Eisvogel)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
 Anas platyrhynchos                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                      b       n      n                                                            4)
         (Stockente)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
        Anser anser                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                      b       n      n                                                            4)
         (Graugans)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Anthus campestris                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                               X      s       2      1                                                            4)
       (Brachpieper)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
   Anthus pratensis                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                      b       2      2                                                            4)
      (Wiesenpieper)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
     Anthus trivialis                                    Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                      b       3      3                                                            4)
       (Baumpieper)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
         Apus apus                                       Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                      b       n      n                                                            4)
       (Mauersegler)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
      Ardea cinerea                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-   4)
                                      b       n      n
        (Graureiher)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.                       8)
                                                         Im Projektgebiet wurden keine Altnester gefunden,
       Asio otus
                         X            s       n      n   die zur Brut dienen könnten. Von der Habitatausstat-     4)
     (Waldohreule)
                                                         tung sind jedoch Bruten möglich.
     Athene nocuta                                       Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                      s       1      3                                                            3)
        (Steinkauz)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
      Aythya ferina                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                      b       3      n                                                            4)
        (Tafelente)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
     Aythya fuligula                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                      b       n      n                                                            4)
       (Reiherente)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
      Buteo buteo                                        Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                         X            s       n      n                                                            4)
     (Mäusebussard)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
 Carduelis cannabina                                     Bruten sind in entsprechenden Gehölzen im Gesamt-
                                      b      V       3                                                            4)
      (Bluthänfling)                                     gebiet möglich.
  Carduelis carduelis                                    Bruten sind in entsprechenden Gehölzen im Gesamt-
                                      b       n      n                                                            4)
         (Stieglitz)                                     gebiet möglich.
   Carduelis chloris                                     Bruten sind in entsprechenden Gehölzen im Gesamt-
                                      b      V       n                                                            4)
         (Grünfink)                                      gebiet möglich.
  Carduelis flammea                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                      b       n      n                                                            4)
      (Birkenzeisig)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
 Certhia brachydactyla                                   Bruten im Bereich der Kletterpflanzen am Gebäude
                                      b       n      n                                                            4)
  (Gartenbaumläufer)                                     sind möglich.
    Certhia familaris                                    Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                      b       n      n                                                            4)
    (Waldbaumläufer)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Charadrius dubius                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                      s       n      n                                                            4)
   (Flussregenpfeifer)                                   turen, die ein Brüten ermöglichen.
     Ciconia ciconia                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-   4)
                               X      s      V       3
       (Weißstorch)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.                       8)
  Circus aeruginosus                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                         X     X      s       n      n                                                            4)
       (Rohrweihe)                                       turen, die ein Brüten ermöglichen.
 Coccothraustes coc-
                                                         Bruten sind unwahrscheinlich, jedoch auf entspre-
       cothraustes                    b       n      n                                                            4)
                                                         chenden Gehölzen nicht auszuschließen.
       (Kernbeißer)

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Stadt Pegau                          Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

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                            VO 79/40
                                     BNatS
                           338/9   9                       Potentiell Brüten im Plangebiet möglich? Wenn ja,
         Name                         chG    RLS   RLD                                                            Quelle
                             7   EWG                                potentielles Bruthabitat benannt.
                           Anh. Anh.
                             A     I
 Columba livia f. do-
                                                         Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
         mestica                       b     nb     nb                                                              4)
                                                         turen, die ein Brüten ermöglichen.
    (Straßentaube)
   Columba oenas                                         Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      n      n                                                              3)
       (Hohltaube)                                       turen, die ein Brüten ermöglichen.
 Columba palumbus                                        Ein im Projektgebiet gefundenes Altnest könnte der
                                       b      n      n                                                              4)
     (Ringeltaube)                                       Art zugeordnet werden.
Corvus corone corone                                     Bruten sind im Gesamtgebiet auf entsprechend ho-
                                       b      n      n                                                              4)
     (Rabenkrähe)                                        hen Bäumen möglich.
  Corvus frugilegus                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      2      n                                                              4)
       (Saatkrähe)                                       turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Corvus monedula                                        Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      3      n                                                              3)
         (Dohle)                                         turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Coturnix coturnix                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-     3)
                                       b      n      V
        (Wachtel)                                        turen, die ein Brüten ermöglichen.                         7)
        Crex crex                                        Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                 X     s      2      2                                                              3)
    (Wachtelkönig)                                       turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Cuculus canorus                                        Bruten sind aufgrund der geringen Dichte an Wirtsar-
                                       b      3      V                                                              4)
        (Kuckuck)                                        ten unwahrscheinlich.
     Cygnus olor                                         Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      n      n                                                              4)
   (Höckerschwan)                                        turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Delichon urbicum                                       Bruten am Gebäude sind aufgrund der besseren
                                       b      3      V                                                              4)
   (Mehlschwalbe)                                        Standorte im Umfeld unwahrscheinlich.
 Dendrocopos major
                                       b      n      n   Bruten in den älteren Bäumen sind möglich.                 4)
      (Buntspecht)
Dendrocopos medius                                       Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                 X     s     V       n                                                              3)
     (Mittelspecht)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
                                                         Bruten sind unwahrscheinlich, in vorhandenen Ast-
   Dryobates minor
                                       b      n      V   ausfaulungen / Nischen jedoch nicht ganz auszu-            4)
     (Kleinspecht)
                                                         schließen.
  Dryocopus martius                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                 X     s      n      n                                                              3)
     (Schwarzspecht)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
   Emberiza calandra                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-     4)
                                       s     V       V
       (Grauammer)                                       turen, die ein Brüten ermöglichen.                         7)
   Emberiza citrinella                                   Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      n      V                                                              4)
       (Goldammer)                                       turen, die ein Brüten ermöglichen.
          Emberiza
                                                         Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
       schoeniclus                     b      n      n                                                              4)
                                                         turen, die ein Brüten ermöglichen.
       (Rohrammer)
  Erithacus rubecula                                     Bruten sind vor allem in den Koniferen und den Klet-
                                       b      n      n                                                              4)
      (Rotkehlchen)                                      terpflanzen am Gebäude möglich.
     Falco subbuteo                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                            X          s      3      3                                                              4)
        (Baumfalke)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
   Falco tinnunculus                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                            X          s      n      n                                                              4)
         (Turmfalke)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Ficedula hypoleuca                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b     V       3                                                              4)
   (Trauerschnäpper)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
    Fringilla coelebs                                    Bruten sind im Gesamtgebiet in entsprechenden Ge-
                                       b      n      n                                                              4)
          (Buchfink)                                     hölzen möglich.
         Fulica atra                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      n      n                                                              4)
  (Bläßralle/ Bleßralle)                                 turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Gallinula chloropus                                    Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       s     V       V                                                              4)
 (Teichralle/ Teichhuhn)                                 turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Garrulus glandarius                                    Bruten in den dichten Nadelgehölzen sind nicht aus-
                                       b      n      n                                                              4)
       (Eichelhäher)                                     zuschließen.
   Hippolais icterina                                    Bruten sind vor allem in den Koniferen und den Klet-
                                       b     V       n                                                              4)
       (Gelbspötter)                                     terpflanzen am Gebäude möglich.
     Hirundo rustica                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      3      3                                                              4)
    (Rauchschwalbe)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
      Jynx torquilla                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       s      3      2                                                              4)
        (Wendehals)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
     Lanius collurio
                                                         Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
         (Neuntöter/             X     b      n      n                                                              4)
                                                         turen, die ein Brüten ermöglichen.
    Rotrückenwürger)
    Lanius excubitor                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       s      2      2                                                              4)
      (Raubwürger)                                       turen, die ein Brüten ermöglichen.
    Larus argentatus                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b     R       n                                                              4)
       (Silbermöwe)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.

PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie                                          15
Stadt Pegau                          Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

                            EG-   RL
                            VO 79/40
                                     BNatS
                           338/9   9                       Potentiell Brüten im Plangebiet möglich? Wenn ja,
         Name                         chG    RLS    RLD                                                            Quelle
                             7   EWG                                potentielles Bruthabitat benannt.
                           Anh. Anh.
                             A     I
        Larus canus                                       Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      n      n                                                               4)
        (Sturmmöwe)                                       turen, die ein Brüten ermöglichen.
    Larus michahellis                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b     n.b.    n                                                               4)
    (Mittelmeermöwe)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
    Larus ridibundus                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      V      n                                                               4)
         (Lachmöwe)                                       turen, die ein Brüten ermöglichen.
 Locustella fluviatilis                                   Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      n      n                                                               3)
      (Schlagschwirl)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
Locustella luscinioides                                   Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      R      n                                                               4)
        (Rohrschwirl)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
    Locustella naevia                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      n      3                                                               3)
         (Feldschwirl)                                    turen, die ein Brüten ermöglichen.
      Lullula arborea                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                 X     s      3      V                                                               4)
        (Heidelerche)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Luscinia megarhyn-
                                                          Bruten sind vor allem in den Koniferen und den Klet-
               chos                    b      n      n                                                               4)
                                                          terpflanzen am Gebäude möglich.
          (Nachtigall)
     Milvus migrans                                       Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-     4)
                                 X     s      n      n
      (Schwarzmilan)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.                         8)
       Milvus milvus                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                            X    X     s      n      V                                                               4)
           (Rotmilan)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
       Motacilla alba
                                       b      n      n    Bruten sind vor allem am Gebäude wahrscheinlich.           4)
         (Bachstelze)
    Motacilla cinerea                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      n      n                                                               4)
      (Gebirgsstelze)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
 Motacilla flava (Schaf-                                  Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      V      n                                                               4)
              stelze)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
    Muscicapa striata                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      n      n                                                               4)
     (Grauschnäpper)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Oenanthe oenanthe                                       Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      1      1                                                               4)
     (Steinschmätzer)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
      Oriolus oriolus                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      V      V                                                               4)
              (Pirol)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Panurus biarmicus                                       Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      R      n                                                               4)
          (Bartmeise)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
     Parus caeruleus                                      Bruten in Nistkästen und am Gebäude sind wahr-
                                       b      n      n                                                               4)
          (Blaumeise)                                     scheinlich.
         Parus major                                      Bruten in Nistkästen und am Gebäude sind wahr-
                                       b      n      n                                                               4)
          (Kohlmeise)                                     scheinlich.
     Parus montanus                                       Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      n      n                                                               4)
      (Weidenmeise)                                       turen, die ein Brüten ermöglichen.
      Parus palustris                                     Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      n      n                                                               4)
       (Sumpfmeise)                                       turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Passer domesticus
                                       b      V      V    Besiedlungsspuren am Gebäude deuten auf die Art.           4)
       (Haussperling)
    Passer montanus                                       Bruten in Nistkästen und am Gebäude sind wahr-
                                       b      n      V                                                               4)
        (Feldsperling)                                    scheinlich.
 Phasianus colchicus                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b     nb     N                                                                4)
             (Fasan)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
Phoenicurus ochruros
                                       b      n      n    Bruten am Gebäude sind wahrscheinlich.                     4)
    (Hausrotschwanz)
        Phoenicurus
        phoenicurus                    b      3      n    Bruten in Nistkästen und am Gebäude sind möglich.          4)
   (Gartenrotschwanz)
       Phylloscopus
                                                          Bruten sind vor allem in den Koniferen und den Klet-
            collybita                  b      n      n                                                               4)
                                                          terpflanzen am Gebäude möglich.
            (Zilpzalp)
Phylloscopus trochilus                                    Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      V      n                                                               4)
              (Fitis)                                     turen, die ein Brüten ermöglichen.
           Pica pica                                      Bruten auf entsprechend hohen Bäumen sind im Ge-
                                       b      n      n                                                               4)
             (Elster)                                     samtgebiet möglich.
        Picus canus                                       Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-     4)
                                 X     s      n      2
        (Grauspecht)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.                         7)
        Picus viridis                                     Die Neuanlage von Nisthöhlen ist in entsprechend ge-
                                       s      n      n                                                               4)
        (Grünspecht)                                      eigneten Bäumen möglich.
  Podiceps cristatus                                      Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                       b      n      n                                                               3)
     (Haubentaucher)                                      turen, die ein Brüten ermöglichen.
  Prunella modularis                                      Bruten sind vor allem in den Koniferen und den Klet-
                                       b      n      n                                                               4)
    (Heckenbraunelle)                                     terpflanzen am Gebäude möglich.

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Stadt Pegau                              Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel Leipziger Vorstadt“

                           EG-   RL
                           VO 79/40
                                    BNatS
                          338/9   9                              Potentiell Brüten im Plangebiet möglich? Wenn ja,
           Name                      chG         RLS     RLD                                                             Quelle
                            7   EWG                                       potentielles Bruthabitat benannt.
                          Anh. Anh.
                            A     I
   Pyrrhula pyrrhula                                            Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                           b       n       n                                                               4)
          (Gimpel)                                              turen, die ein Brüten ermöglichen.
    Rallus aquaticus                                            Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                           b       V       V                                                               3)
        (Wasserralle)                                           turen, die ein Brüten ermöglichen.
 Regulus ignicapillus                                           Bruten sind vor allem in den Nadelgehölzen wahr-
                                           b       n       n                                                               3)
(Sommergoldhähnchen)                                            scheinlich
   Remiz pendulinus                                             Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                           b       V       n                                                               4)
       (Beutelmeise)                                            turen, die ein Brüten ermöglichen.
      Riparia riparia                                           Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                           s       n       V                                                               4)
      (Uferschwalbe)                                            turen, die ein Brüten ermöglichen.
    Saxicola rubetra                                            Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                           b       2       2                                                               4)
     (Braunkehlchen)                                            turen, die ein Brüten ermöglichen.
   Saxicola torquata                                            Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                           b       n       n                                                               4)
   (Schwarzkehlchen)                                            turen, die ein Brüten ermöglichen.
     Serinus serinus                                            Bruten sind im Gesamtgebiet auf entsprechenden
                                           b       n       n                                                               4)
           (Girlitz)                                            Gehölzen möglich.
      Sitta europaea
                                           b       n       n    Bruten sind in Nistkästen möglich.                         4)
          (Kleiber)
Streptopelia decaocto                                           Ein im Projektgebiet gefundenes Altnest könnte der
                                           b       n       n                                                               4)
       (Türkentaube)                                            Art zugeordnet werden.
   Streptopelia turtur                                          Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                           b       3       2                                                               4)
        (Turteltaube)                                           turen, die ein Brüten ermöglichen.
         Strix aluco                                            Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                            X              s       n       n                                                               4)
         (Waldkauz)                                             turen, die ein Brüten ermöglichen.
    Sturnus vulgaris
                                           b       n       3    Vorhandene Nistkästen bieten Brutmöglichkeiten.            4)
            (Star)
    Sylvia atricapilla                                          Bruten in den Koniferen, dichten Hecken und den
                                           b       n       n                                                               4)
  (Mönchsgrasmücke)                                             Kletterpflanzen am Gebäude sind möglich.
        Sylvia borin                                            Bruten in den Koniferen, dichten Hecken und den
                                           b       V       n                                                               4)
   (Gartengrasmücke)                                            Kletterpflanzen am Gebäude sind möglich.
    Sylvia communis                                             Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                           b       V       n                                                               4)
    (Dorngrasmücke)                                             turen, die ein Brüten ermöglichen.
      Sylvia curruca                                            Bruten in den Koniferen, dichten Hecken und den
                                           b       V       n                                                               4)
  (Klappergrasmücke)                                            Kletterpflanzen am Gebäude sind möglich.
        Sylvia nisoria                                          Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                   X       s       V       3                                                               4)
     (Sperbergrasmücke)                                         turen, die ein Brüten ermöglichen.

        Tachybaptus
                                                                Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
           ruficollis                      b       V       n                                                               4)
                                                                turen, die ein Brüten ermöglichen.
       (Zwergtaucher)
         Troglodytes
                                                                Bruten in den Koniferen, dichten Hecken und den
         troglodytes                       b       n       n                                                               4)
                                                                Kletterpflanzen am Gebäude sind möglich.
         (Zaunkönig)
       Turdus merula                                            Bruten sind im Gesamtgebiet in entsprechenden Ge-
                                           b       n       n                                                               4)
            (Amsel)                                             hölzen wahrscheinlich.
     Turdus philomelos                                          Bruten sind im Gesamtgebiet in entsprechenden Ge-
                                           b       n       n                                                               4)
        (Singdrossel)                                           hölzen möglich.
       Turdus pilaris                                           Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                           b       n       n                                                               4)
     (Wacholderdrossel)                                         turen, die ein Brüten ermöglichen.
          Tyto alba                                             Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                            X              s       2       n                                                               4)
        (Schleiereule)                                          turen, die ein Brüten ermöglichen.
     Vanellus vanellus                                          Im Projektgebiet existieren keine Habitate bzw. Struk-
                                           s       1       2                                                               4)
            (Kiebitz)                                           turen, die ein Brüten ermöglichen.
Legende zu Tabelle 2:
            relevante Brutvogelarten, die in Anlehnung an die Tabelle „in Sachsen auftretender Vogelarten“ als Vogelarten mit
            hervorgehobener artenschutzrechtliche Bedeutung einzustufen sind
            relevante Brutvogelarten, die in Anlehnung an die Tabelle „in Sachsen auftretender Vogelarten“ als häufige Vogel-
            arten ohne hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung einzustufen sind

Quellen: Angaben zur Verbreitung im und in der näheren Umgebung des Plangebietes für Tabelle 2 und 3:

1)     Landratsamt-Landkreis Leipzig: Multi-Base-Datenbankabfrage: Vorkommen von Vögeln innerhalb des weit gefassten Be-
       trachtungsraumes, welcher dem MTBQ 4839 NO entspricht, ab dem Jahr 2000, hier Arten Status A 1 oder ohne Statusan-
       gabe, Daten übergeben am 23.10.2020.
2)     Landratsamt-Landkreis Leipzig: Multi-Base-Datenbankabfrage: Vorkommen von Vögeln innerhalb des weit gefassten Be-
       trachtungsraumes, welcher dem MTBQ 4839 NO entspricht, ab dem Jahr 2000, hier Arten mit Status A 2, Daten übergeben
       am 23.10.2020.

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