Urheberrecht und AKM im Zusammenhang mit Blasmusik - Blasmusik-WIKI
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08.03.2021 Urheberrecht und AKM im Zusammenhang mit Blasmusik Erich Riegler erich.riegler@blasmusik.at März 2021 Urheberrecht (1) Schutz einer eigentümlichen geistigen Schöpfung einer natürlichen Person (Mindestmaß an Individualität und Originalität) im Bereich Literatur, Tonkunst bildender Kunst oder Filmkunst. Diese muss sinnlich wahrnehmbar sein. Geschützt wird dabei die geistige Gestaltung (nicht z.B. ein Notenblatt oder ein Tonträger - Verwertungsrechte) Bearbeitungen: sind auch geschützt, wenn sie originell sind (Bearbeiter braucht keine Zustimmung des Rechteinhabers zur Bearbeitung, aber zur Verwertung) Nicht urheberrechtlich schützbar sind Gedanken, Ideen, Methoden, Systeme, technische Lösungen, mathematische Formeln, Theorien, Lehren, Erkenntnisse, ein künstlerischer Stil oder andere Formprinzipien u.ä. 1
08.03.2021 Urheberrecht (2) Freie Werke: wenn das öffentliche Interesse das des Werkschöpfers überwiegt (z.B. Gesetzestexte, Bekanntmachungen) Urheberrecht entsteht mit dem Realakt der Schaffung des Werkes und dauert 70 Jahre nach Tod des/der Urheber ( danach freigewordene Werke) Urheberrecht ist nicht übertragbar (aber vererbbar) Aus dem Urheberrecht leiten sich Verwertungsrechte ab Urheberrecht im weiteren Sinn Leistungsschutz(rechte) Schutzgegenstand ist nicht das Werk, sondern die Leistung Ausübende Künstler (Interpreten) (Schutz 50 Jahre) Tonträgerhersteller Veranstalter Rundfunkunternehmer Lichtbildhersteller Datenbankhersteller 2
08.03.2021 Verwertungsrechte Aufführungs-, Vortrags- bzw. Vorführrecht Öffentliche Wiedergabe eines Werkes Zurverfügungsstellungsrecht Interaktives Anbieten von Werken (über Internet, Mobilfunk) Senderecht Wahrnehmbarmachung über Kabel oder Funk (Radio, TV) Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht Erstellen von Kopien (Noten, CDs); In Verkehr bringen … Bearbeitungsrecht Zustimmung des Urhebers bei Verwertung Notenmaterial und Urheberrecht Kopieren von Notenblättern ohne Zustimmung des Urhebers/Verlags ist nur für nicht kommerzielle Zwecke erlaubt Gilt nur für Schulen, Universitäten, Bildungseinrichtungen zum Zweck von Unterricht und Lehre Auch elektronische Scans fallen darunter (nicht erlaubt) Marschpads oder andere elektron. Displays können nur mit Notenmaterial befüllt werden, welches über Verlage lizenziert wurde 3
08.03.2021 Bilder und Veröffentlichungen Generell gibt es bei Bildern immer einen Urheber bzw. Rechteinhaber Verwendung (Internet, Plakate, Hintergründe, Flyer, Vereinszeitung, etc.) nur mit Zustimmung bzw. entgeltlich möglich Der Urheber muss sein Werk nicht kennzeichnen Der Urheber bestimmt, ob und wie sein Werk bei Verwendung zu bezeichnen ist Urheberrecht ist nicht gleich Copyright Gefundene Bilder im Internet dürfen ebenfalls nur mit Zustimmung verwendet werden DSGVO: Bildaufnahmen und Veröffentlichung „Recht auf eigenes Bild“ jeder Person benötigt Zustimmung oder berechtigtes Interesse VIPs (z.B. Vereinsfunktionäre) haben anderen Maßstab Bild darf nicht kompromittierend sein bis 14 Jahre sollte nicht veröffentlicht werden Zustimmung des Jugendlichen zusätzlich zu Eltern! Veröffentlichung des Musikivereins nicht vergleichbar mit Medien („Medienprivileg“ = andere Rechte) 4
08.03.2021 Freie Verwendung von Bildern Creative Commons: Standard Lizenzverträge unterschiedlicher Ausprägung Namensnennung des Urhebers bearbeiten nicht erlaubt kommerzielle Verwertung nicht erlaubt Kriterien können verschieden kombiniert sein Eigene Suchmaschine: https://search.creativecommons.org Weitere freie Bilder: z.B.: https://pixabay.com/de Urheberrecht & Musikverbreitung Proben, Konzerte u. Auftritte sind über ÖBV-AKM Vereinbarung geregelt. Musik im Internet 1 Marsch ca. € 216,-/Jahr (Anmeldung bei AKM) AKM hat Verträge mit YouTube, SoundCloud, Twitch Hochladen eher unproblematisch (Vereinbarung seit 09/2013) allerdings vertritt AKM/Aume nicht das gesamte Weltrepertoire Problem von CD-Kopien / Verteilen / Verkauf Austro Mechana Anmeldung notwendig Aufnahmen von Konzerten / Verteilung nur für Schulungszwecke ohne weiteres 5
08.03.2021 Urheberrecht & Web-Seiten Impressum Wer sind wir, Vereinszweck, Adresse, Obmann/Obfrau, Email (Visitenkarte nach außen) Haftungsausschluss nicht zwingend, aber schadet nicht Datenschutzinfo (sollte immer extra vom Impressum sein) Verwendung von personenbezogenen Daten im Betrieb Verwendung von Cookies oder Google Analytics o.Ä. Verwendung von Bilder, Musik Videos: immer auf Rechte schauen Muster unter: https://wiki.blasmusik.at Urheberrecht Ansprüche Unterlassung, Beseitigung Urteilsveröffentlichung Angemessenes Entgelt, Schadenersatz und Herausgabe des Gewinns Rechnungslegung Prozesskosten Klage ist ohne vorherige Aufforderung möglich Meistens wird vorher zivilrechtlich Anspruch (Zahlung) eingefordert (inkl. Anwaltskosten) 6
08.03.2021 Vertreterorganisation (gegründet 1897) , größte Verwertungsgesellschaft in Österreich als private Genossenschaft Autoren Komponisten Musikverleger Voller Wortlaut: Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung … vertritt die musikalischen Urheber gemäß Urheberrechtsgesetz .. bietet Musiknutzern zentralen Rechteerwerb Lizenzierung jeder öffentlichen Aufführung (auch geschlossene Teilnehmerkreise außerhalb der Privatsphäre) von Musik (live oder mittels Tonträger oder Computer) … auch von gesendeter Musik (Rundfunk, Internet) AKM vertritt auch andere Verwertungsgesellschaften (AUME, LSG) 7
08.03.2021 Schutz von Musik und Texten: bis 70 Jahre nach dem Tod aller an der Werkschaffung Beteiligten … darüberhinaus längerer Schutz durch „Bearbeitungen“ In der Blasmusik wird praktisch nur geschützte Musik aufgeführt Verantwortlich für eine Aufführungslizenz ist jeweils der Veranstalter. Musikvereine haben dies durch den ÖBV-AKM Vertrag automatisch Tantiemenberechnung Abrechnung nach festen Regeln: Sogen. „Autonomer Tarif“ der AKM Kriterien: Mit oder ohne Tanz, Fassungsraum des Auditoriums, Eintrittspreis (Regiebeitrag, Spenden, Festabzeichen, etc.) Auszahlung an Bezugsberechtigte: Abzug des Verwaltungsaufwandes Auszahlung an die inländischen Mitglieder bzw. ausländische Verwertungsgesellschaften (Gegenseitigkeitsverträge) Sonderfall Benefizveranstaltung: ohne Gebühren – AKM informieren 8
08.03.2021 Kennzahlen 2019 Live‐Aufführungen 18,93 % Lizenzerträge Mechanische Wiedergabe 27,64 % € 116,4 Mio. (+2,9 %) Fernsehsendungen 14,85 % Radiosendungen 12,38 % Kabelweitersendung 9,70 % Online 4,67 % Spesenabzug 8,24% Lizenzerträge Ausland 11,82 % Ordentliche Mitglieder: 587 (526 Urheber, 61 Verlage) Tantiemenbezugsberechtigte: 25.984 Werkanmeldungen in Österreich bei AKM: 2,9 Mio ÖBV-AKM Vertrag Gilt für alle den Landesverbänden (außer Wien) angeschlossenen Musikvereinen Vertrag-Download: www.blasmusik.at (Menü: ORGANISATION / AKM) Vertrag zwischen AKM und ÖBV (neu ab 01.01.2012) Bewilligung der Aufführung von Musikwerken Pauschalierung der Abrechnung der meisten eigenen Veranstaltungen (Kopfquote) Meldepflichten der Musikvereine Veranstaltungen (die nicht in die Kopfquote fallen) Musikprogramme (aller gespielten Musikstücke) Für alle Meldepflichten ist der Obmann verantwortlich 9
08.03.2021 Kopf-Quote = Pauschalbetrag an AKM Pauschalbetrag je Einzelmitglied (aktiver Musiker/aktive Musikerin) pro Jahr ohne Ust. mit Ust. „Normalverein“ € 6,89 € 8,27 Jugendkapelle € 3,47 € 4,16 Verein in Gemeinden unter 500 Einwohner € 4,83 € 5,80 lt. Indexerhöhung ab dem Jahr 2020 Veranstaltungsanmeldung Nur wenn Musikverein selbst Veranstalter ist! Für Veranstaltungen außerhalb der Kopfquote (pauschalierte Veranstaltungen) Anmeldung bis 3 Tage vor Veranstaltung Anmeldung unter www.akm.at möglich Verrechnung durch zuständige Geschäftsstelle der AKM Bei Bedarf Ausverhandeln des Tarifs mit AKM Grundlage: autonomer Tarif der AKM 40% Ermäßigung für Mitgliedskapellen 10
08.03.2021 Liste der meldepflichtigen Veranstaltungen (nicht in Kopfquote) Programm wird überwiegend durch andere Musikkapelle, die nicht dem ÖBV angehört, dargeboten Ein weiterer Mitveranstalter ist vorhanden Musikvereine die anderen Organisationen angehören, die eigene AKM-Vereinbarungen haben Veranstaltungen mit Tanz Mitwirkung von Berufsmusikerkapellen Regelmäßige Tanzunterhaltungen Tonfilmvorführungen und Tombolaveranstaltungen AKM-Veranstaltungs- anmeldungen Ist der Keine Musikverein nein Anmeldung selbst Ver- notwendig ! anstalter ? ja Veranstaltung Anmeldung vor nein spätestens 3 Tage pauschaliert Veranstaltung unter (Kopfquote) ? www.akm.at vor der Veranstaltung! * ja Keine * Nicht in die Pauschalierung (Kopfquote) fallen: Anmeldung Das Programm wird nicht überwiegend durch eine Musikkapelle, die dem notwendig ! ÖBV angehört, bestritten Ein weiterer Mitveranstalter, der nicht dem ÖBV angehört, ist vorhanden Veranstaltungen mit Tanz und Tombolaveranstaltungen Tonfilmvorführungen 11
08.03.2021 Meldung von Bezirksveranstaltungen Konzertwertungen, Marschwertungen, Bezirksmusikfeste und Wettbewerbe „Spiel in kleinen Gruppen“ fallen in die Kopfquote keine Veranstaltungsanmeldung notwendig ! Alle Verbandsveranstaltungen: jede teilnehmende Musikkapelle muss selbst die AKM-Programmmeldung dafür abgeben ! Vereinbarung ab 01.01.12 Wesentliche Veränderungen: Vetretung durch die AKM der Austro-Mechana, Literar-Mechana und LSG (Pkt. 2 – 5) Präzisierung von Bestimmungen (aktiver Musiker, Doppelmitgliedschaften (Pkt. 6) Definition „Jugendkapelle“ (Pkt. 6) Meldepflicht Progamme (Pkt. 8) Regelung von „Übertretungen“ treffen jeweils nur den Verursacher (Einzelkapelle) Vereinbarung über elektronische Datenübermittlung 12
08.03.2021 Vorteile der Softwarelösung Vorteile für AKM: Anschrift der Vereine mit aktuellen Adressen Standardisierte Datenerfassung (Kostenersparnis) Unterstützung durch die Blasmusikverbände Vorteile für ÖBV / Musikvereine Imageverbesserung des ÖBV bezügl. AKM-Angelegenheiten Sehr leichte Erfassungsmöglichkeit für die Vereine Übersicht der abgegebenen Meldungen für die Verbandsebenen (Bezirk, Land, Bund) Übersicht der aufgeführten Werke im Verband (Bezirk, Land, Bund) Problematiken AKM-Landesbüros oft unterschiedlich informiert Meldemoral zu gering (Mindestquote laut Vertrag !) Infos in Musikvereinen oft sehr „dünn“ z.B.: Unterschied Veranstaltungsanmeldung vs. Programmmeldung Diskussionen um jährlichen AKM-Pauschalbeitrag (2020 Kopfquotenerhöhung) 13
08.03.2021 AKM- Programmmeldungen Für alle Veranstaltungen, auch solche anderer Veranstalter !! Es meldet immer der Interpret ! Meldepflichtig sind alle gespielten Musikstücke die während des Jahres öffentlich aufgeführt wurden. Es gibt keinerlei Ausnahmen für die Meldepflicht. Auch gespielte Titel bei kirchlichen und bürgerlichen Feierlichkeiten sind zu melden. Meldung über Internetschnittstelle bzw. Modul „Ausrückungen“ im BMVOnline (ST, B, V, OÖ, SB) oder eigene Lösung (T) AKM-Programm- meldungen Termine Ab 1. 9. 2008 Eingabemöglichkeit über Internet-Portal Keine „Papiermeldungen“ oder andere Formen der Meldung mehr ! Abgabefrist der Programmmeldung: 31. 1. des Folgejahres für letztes Kalenderjahr Besser: laufende Erfassung ! 14
08.03.2021 Technische Umsetzung https://oebvonline.blasmusik.at z.B. BMVOnline Modul Ausrückungen E x te r n e D a te n im p o r t ÖBV E r fa s s u n g Server Kapellendaten Veranstaltungen Musikstücke Datenbank Wichtigste Verwertungs- gesellschaften in Ö. AKM &: Austro Mechana (aume): Verwertungsrechte der Tonkunst, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte auf Ton- und Bildtonträgern (bestimmte Vergütungsansprüche für Komponisten und Textautoren und Musikverleger) Literar Mechana: Vergütungsrechte für Autoren und Verleger LSG (Leistungsschutzgesellschaft): Verwertungsgesellschaft für Interpreten und Produzenten (z.B. Musik des Vereins wird im Radio gespielt) 15
08.03.2021 Gute Künstler kopieren, Große Künstler klauen Für alle anderen gilt das Urheberrecht! …. Urheber unbekannt, aber geklaut …. 16
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