Vereinsgespräch 2020 Herzlich willkommen! - Gröbenzell

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Vereinsgespräch 2020 Herzlich willkommen! - Gröbenzell
Vereinsgespräch 2020
   Herzlich willkommen!
Vereinsgespräch 2020 Herzlich willkommen! - Gröbenzell
Belegungen
Was?   Räume, Ausstattung, Plätze

Wie?   Internet, Formular (schriftlich), E-Mail

Wo?    Internet und Gemeindeverwaltung

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter
                     www.groebenzell.deell.de

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Vereinsgespräch 2020 Herzlich willkommen! - Gröbenzell
Belegungen
            Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

Ziel der VStättV:
 Sicherheit von Personen am Veranstaltungsort
       - sichere Evakuierung von Personen im Gefahrenfall
       - Abwehr spezifischer Versammlungsgefahren
       - Brandschutz (vorbeugend und abwehrend)
       - Sicherstellung wirksamer erster Hilfe
       - Einsatzsicherung der Rettungskräfte
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            Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

Ziel der Gemeinde als Eigentümer und Betreiber der
Versammlungsstätten:
 Schaffung notwendiger Voraussetzungen
 Absicherung des Veranstalters
 Sensibilisierung, sodass die Ziele der VStättV erfüllt werden.

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Belegungen
                Was ist eine Versammlungsstätte?

 Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher
  Anlagen, die für gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei
  Veranstaltungen bestimmt sind:
   • mit Versammlungsräumen, die mehr als 200 Besucher fassen
   • mehrere Versammlungsräume in einem Gebäude, die
      gemeinsame Rettungswege haben und insgesamt mehr als 200
      Besucher fassen
 auch Schank- und Speisewirtschaften unterliegen der
  Versammlungsstättenverordnung
 Gemeinde Gröbenzell betreibt zwei Versammlungsstätten
   • Bürgerhaus
   • Gebäude Freizeitzentrum
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                    Versammlungsstättenverordnung
    Aufgaben des Veranstaltungsleiters bzw. der aufsichtführenden Person
    (§38 VStättV)
     •   ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der
         Vorschriften verantwortlich (Bestuhlungspläne, Sicherstellung
         Rettungswege, Freihalten der Notausgänge)
     •   muss während des Betriebes der Versammlungsstätte ständig anwesend
         sein (inkl. Auf- und Abbau; Koordination von zeitlichen Abläufen mit
         Personal bzw. Helfern)
     •   muss die Zusammenarbeit mit Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache,
         Sanitätswache, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sicherstellen
     •   muss den Betrieb einstellen, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist.
         (Unterbrechung der Veranstaltung, Verschiebung des Einlasses,
         Evakuierung der Versammlungsstätte)
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          Ablauf von der Reservierung bis zur Veranstaltung

   Reservierung aller benötigten Räume und Ausstattung
   Genaue Angaben der Veranstaltungsart und der Zeiten (inklusive Auf- und
    Abbauzeiten)
   Ausfüllen des Formulars zur „Gefährdungsermittlung“
     • Nach Prüfung erhalten Sie den Nutzungsvertrag mit entsprechenden
       Auflagen.
 Spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung muss ein Termin mit den
  Hausmeistern stattfinden.
     • Teilnehmer: Veranstaltungsleiter, aufsichtführende Person(en), evtl.
       Techniker
     • Es erfolgt Einweisung in räumliche Gegebenheiten, Bestuhlungsplan,
       Brandschutz, Technik, Arbeitsschutz, etc.
Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, kann die Veranstaltung nicht
stattfinden!
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 Veranstaltungstag:
    • Der vom Landratsamt Fürstenfeldbruck genehmigte Bestuhlungsplan
      ist gut sichtbar am Eingang auszuhängen.
    • Es muss der Veranstaltungsleiter oder die aufsichtführende Person
      ständig anwesend sein. Gegebenenfalls sind auch mehrere
      verantwortliche Personen notwendig.
    • Die aufsichtführende Person darf keine weiteren Aufgaben
      wahrnehmen (Akteur, Tontechniker, Kasse etc.). Sie kontrolliert
      fortwährend, ob alle Vorschriften eingehalten werden und sorgt im
      Notfall für die Evakuierung.
    • Besondere Vorkommnisse sind zu dokumentieren (schriftlich).
 Nach der Veranstaltung sind die genutzten Räume besenrein den
  Hausmeistern zu übergeben. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin mit
  den Hausmeistern.
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                            Bestuhlungspläne

   In den gemeindlichen Gebäuden ist die Versammlungsstättenverordnung
    anzuwenden.
   Wichtig: Bestuhlungspläne müssen vom Landratsamt Fürstenfeldbruck
    genehmigt sein!
   Die Bestuhlungspläne hängen vor Ort aus.
   Vielzahl von genehmigten Plänen ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich
   Der Veranstalter legt sich verbindlich bei der Reservierung auf einen
    Bestuhlungsplan fest.
   Die Hausmeister sind angewiesen, eine nicht
    dem Bestuhlungsplan entsprechende
    Bestuhlung zu beanstanden.
→ Bei Zuwiderhandlung kann die Veranstaltung
  nicht stattfinden!
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Sollte eine bisher nicht genehmigte Bestuhlungsplanvariante für eine
Veranstaltung gewünscht werden, so muss
    auf Veranlassung des Nutzers diese rechtzeitig vor der
     Veranstaltung durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck
     genehmigt werden;
    die Genehmigung der Gemeindeverwaltung rechtzeitig vor
     Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden;
 Die neuen Bestuhlungsplanvarianten für das Freizeitzentrum
  werden beim Landratsamt Fürstenfeldbruck zur Genehmigung
  eingereicht.
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 Die Gemeindeverwaltung plant derzeit neue
  Bestuhlungsplanvarianten für das Bürgerhaus, um auch hier eine
  größere Vielfalt anbieten zu können.
 Sie können der Gemeindeverwaltung Ihre Wünsche gerne mitteilen.
  Diese werden dann geprüft und ggfs. umgesetzt. Hierfür wird nur
  eine einfache Planskizze (Raum mit Anordnung von Tischen und
  Stühlen) benötigt.

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                           Allgemeines

 Es wird voraussichtlich noch in diesem Jahr ein Infoabend für die
  Vereine/ Veranstalter zum Thema Versammlungsstättenverordnung
  stattfinden. Ziel ist es, den Nutzern die Rolle des Veranstalters nach
  der Versammlungsstättenverordnung zu vermitteln.
 Künftig werden aufgrund besonderer Gefahren keine Traversen von
  der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
 Die mobilen Bühnenteile der Gemeinde dürfen nicht höher als 50 cm
  Aufbauhöhe aufweisen, da keine Absturzsicherung vorhanden ist.
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                    Auskünfte und Reservierung

 Auskünfte zu Räumlichkeiten und Terminen erhalten Sie
  telefonisch oder persönlich bei Frau Bawachkar.

 Reservierungsanträge an Fr. Bawachkar:
      Adresse: Augsburger Str. 18
      Tel.:   08142 / 505 -260
      Fax:    08142 / 505 -99 260
      E-Mail: belegung@groebenzell.de
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      Alle Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter
                         www.groebenzell.de
              unter dem Punkt „Öffentliche Einrichtungen“.
 Formulare
 Informationen zu
  den Räumen
 Fotos
 Ausstattungsliste
 Preisliste
 Präsentation des
  Vereinsgesprächs
Gröbenzell im Blick (GiB)
 Inhalt
  aktuelle Informationen

 Form
  Länge der Texte begrenzt auf 50 Zeilen

 Frist
  Redaktionsschluss ist zwingend einzuhalten

 Bilder
  Bildrechte, Einverständniserklärung einholen

 Urheberrecht
  Gemeinde Gröbenzell übernimmt keine Verantwortung bzgl. des
  Urheberrechts
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Redaktionsschluss „GiB“
   Ausgabe Redaktionsschluss     Veröffentlichung
   01/2020         03.02.2020            20.02.2020
   02/2020         06.04.2020            23.04.2020
   03/2020         15.06.2020            03.07.2020
   04/2020         03.08.2020            20.08.2020
   05/2020         21.09.2020            01.10.2020
   06/2020         30.11.2020            17.12.2020

Redaktionelle Beiträge und Terminmeldungen an die Gemeinde
             Gröbenzell: presse@groebenzell.de

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Stadtradeln 2019

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Termine 2020
   23.01.           Infoveranstaltung KITA
   27.01.           Gedenkfeier NS Opfer
   15.02.           Barrierefreies Gröbenzell
   06.03.           Neubürgerempfang
   21.03.           Rama Dama
   März/ April      Richtfest „Rathaus“
   25.04.           mit dem Bürgermeister und Rad durch Gröbenzell
   03.05.           Auftaktveranstaltung Stadtradeln
    (Sternfahrt/Radlstar)

                                          Foto: Pixabay - Webandi

                                                                         Foto: Pixabay - Kaboom
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Termine 2020
 15.- bis 24.05.    Festwoche
 16.05.             Stadtadeln: Grüne Tour/
                     Einweihung Räuber-Kneißl-Radweg
   18.05.           Ehrung Grünpaten
   18.05.           Seniorenbürgerversammlung
   20.05.           Jugendbürgerversammlung
   22.05.           Tag der Vereine
   22. bis 24.05.   30 Jahre Städtepartnerschaft
                     mit Ungarn

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Termine 2020
   20.06.       Gröbenzell ist bunt
   28.06.       Sporttag
   04.07.       Abschlussveranstaltung Stadtradeln
   04./05.07.   Gröbenzell steigt um (Bürgerfest)
   18.07.       Ausweichtermin: Gröbenzell ist bunt
   07.-11.10.   FFB Schau
   13.11.       Bürgerversammlung
   14.11.       Volkstrauertag

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Festwoche 2020
           Festwoche vom 15.-24.05.2020
           Zelt für rund 1.500 Personen
           Ort: Parkplatz am Gymnasium
           Jubiläen der Feuerwehr, Trachtler und Schützen

   100 Jahre Freiwillige Feuerwehr - 17.05.2020
   111 Jahre Schützenverein - 21.05.2020
   100 Jahre Trachtenverein - 24.05.2020
   30 Jahre Städtepartnerschaft mit Pilisvörösvar
    (Ungarn)
Tag der Vereine
Im Rahmen der Festwoche wollen wir einen „Tag der Vereine“
feiern
 am Freitag, den 22.05.2020
 An diesem Tag wollen wir „Das Ehrenamt“ würdigen
 Dazu brauchen wir Ihre Hilfe! - Benennung von engagierten
  Ehrenamtlichen
 Anschreiben zzgl. Formblatt bekommen Sie in Kürze
 Einladung der zu Ehrenden erfolgt daraufhin durch die
  Gemeinde Gröbenzell
Tag der Vereine
Datenschutzrechtlicher Hinweis

Mit Veranstaltungen repräsentativer Art zielt die Gemeinde auf
eine Stärkung der örtlichen Identität oder auf eine Würdigung
herausragender bürgerschaftlichem Engagement.
Vor diesem Hintergrund ist die Einladung zu Veranstaltungen
repräsentativer Art auf die Befugnis des Art. 4 Abs. 1 BayDSG
gestützt.
Situation im Freizeitheim
• neue Umkleidekabinen
• Vandalismus
• Sportanlage nicht abgesperrt
Bauliche Maßnahmen
Umgesetzte bauliche Maßnahmen der letzten Jahre, die insbesondere den
Sportvereinen zugute kommen:
• Bau des Kunstrasenplatzes II einschließlich der Zaunanlage
• Sanierung der Duschen Wildmooshalle
• Sanierung Hallenboden, Tribünen Wildmooshalle I
• Sanierung Flutlichtanlage: Freizeitzentrum Kunstrasenplatz I und II,
   Rasenplatz FC Grün-Weiß
• Sanierung Flachdach der Wildmooshalle I
• Erneuerung Kunstrasenplatz I
• Ertüchtigung Bolzplatz Spechtweg
• Erneuerung der Beleuchtung in der Wildmooshalle
• Garage für die DirtBiker
• Erneuerung der beiden Stockbahnen, einschließlich Beleuchtung
• Regelmäßig: Kontrolle und Reparatur der Sportgeräte, Baumpflege- und
   Mäharbeiten; aktuell: Wühlmaus- und Maulwurfvergrämung
Veranstaltungen von Vereinen
   anzeigepflichtig (Formular) beim Ordnungsamt
   unter Angabe über:
     • Art, Ort, Zeit der Veranstaltung
     • sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
   Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen.

   erlaubnispflichtig, wenn
     • mehr als 1000 Besucher zugleich
        zugelassen werden sollen
     • es eine motorsportliche
        Veranstaltung ist.
   Bitte nutzen Sie auch hier das Formular
    zur Vorlage beim Ordnungsamt

                                                                            26
                                              Foto:Pixabay-TeroVesalainen
Veranstaltungen von Vereinen
Bitte beachten:
     wenn Verkehrsgrund (Straße, Gehweg) betroffen:
       verkehrsrechtliche Erlaubnis notwendig (Formular)
     bei Alkoholausschank:
       Erteilung einer Gestattung (Formular), soweit der anbietende
       Gewerbetreibende keine Reisegewerbekarte mit
       entsprechender Erlaubnis besitzt.

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Besondere Veranstaltungen:
             Märkte
   Weihnachtsmarkt, Kunstausstellung, verkaufsoffener Sonntag, etc.
   Antrag auf Marktfestsetzung und weitere folgende Unterlagen:
      Vorläufiges Ausstellerverzeichnis mit Namen, Anschrift und jeweiligem
       Sortiment von mind. 12 gewerblichen Anbietern
      Belegungsplan / Lageplan (mit dem genauen Standaufbau und
       Darstellung sämtlicher Flucht- und Rettungswege bis ins Freie)
      einen Nachweis der öffentlichen Ausschreibung (Plakate, Werbung)
      Teilnahmebedingungen, Programm
      Versicherungsnachweis

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              Pixabay, Photosforyou   Foto: Pixabay            Fotos: Pixabay
Besondere Veranstaltungen:
     Stand am Wochenmarkt
 genehmigungspflichtig
 Mitteilung von Zeitpunkt und Thema / Art
 wichtig: Ein- und Ausgänge z.B. Alte Schule freihalten

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Besondere Veranstaltungen:
           Tombola
 anzeigepflichtig
 Bitte nutzen Sie das Formular!

                                   Pixabay, Gouv
Plakatierung Veranstaltungen
Die Plakatständer
 dürfen frühestens drei Wochen vorher aufgestellt werden und
 sind spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung zu beseitigen.
Vielen Dank für Ihre
 Aufmerksamkeit
            Pause

   anschließend Zeit für Fragen
Vereinsgespräch 2020
    Zeit für Ihre Fragen
Vereinsgespräch 2020
     Besprechung der
  Großveranstaltungen mit
      Terminabgleich
Auf Wiedersehen
  Kommen Sie gut
    nach Hause!
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