Vereinsgespräch 2020 Herzlich willkommen! - Gröbenzell
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Belegungen Was? Räume, Ausstattung, Plätze Wie? Internet, Formular (schriftlich), E-Mail Wo? Internet und Gemeindeverwaltung Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.groebenzell.deell.de 2
Belegungen Versammlungsstättenverordnung (VStättV) Ziel der VStättV: Sicherheit von Personen am Veranstaltungsort - sichere Evakuierung von Personen im Gefahrenfall - Abwehr spezifischer Versammlungsgefahren - Brandschutz (vorbeugend und abwehrend) - Sicherstellung wirksamer erster Hilfe - Einsatzsicherung der Rettungskräfte
Belegungen Versammlungsstättenverordnung (VStättV) Ziel der Gemeinde als Eigentümer und Betreiber der Versammlungsstätten: Schaffung notwendiger Voraussetzungen Absicherung des Veranstalters Sensibilisierung, sodass die Ziele der VStättV erfüllt werden. 4
Belegungen Was ist eine Versammlungsstätte? Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen bestimmt sind: • mit Versammlungsräumen, die mehr als 200 Besucher fassen • mehrere Versammlungsräume in einem Gebäude, die gemeinsame Rettungswege haben und insgesamt mehr als 200 Besucher fassen auch Schank- und Speisewirtschaften unterliegen der Versammlungsstättenverordnung Gemeinde Gröbenzell betreibt zwei Versammlungsstätten • Bürgerhaus • Gebäude Freizeitzentrum
Belegungen Versammlungsstättenverordnung Aufgaben des Veranstaltungsleiters bzw. der aufsichtführenden Person (§38 VStättV) • ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich (Bestuhlungspläne, Sicherstellung Rettungswege, Freihalten der Notausgänge) • muss während des Betriebes der Versammlungsstätte ständig anwesend sein (inkl. Auf- und Abbau; Koordination von zeitlichen Abläufen mit Personal bzw. Helfern) • muss die Zusammenarbeit mit Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Sanitätswache, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sicherstellen • muss den Betrieb einstellen, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist. (Unterbrechung der Veranstaltung, Verschiebung des Einlasses, Evakuierung der Versammlungsstätte)
Belegungen Ablauf von der Reservierung bis zur Veranstaltung Reservierung aller benötigten Räume und Ausstattung Genaue Angaben der Veranstaltungsart und der Zeiten (inklusive Auf- und Abbauzeiten) Ausfüllen des Formulars zur „Gefährdungsermittlung“ • Nach Prüfung erhalten Sie den Nutzungsvertrag mit entsprechenden Auflagen. Spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung muss ein Termin mit den Hausmeistern stattfinden. • Teilnehmer: Veranstaltungsleiter, aufsichtführende Person(en), evtl. Techniker • Es erfolgt Einweisung in räumliche Gegebenheiten, Bestuhlungsplan, Brandschutz, Technik, Arbeitsschutz, etc. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, kann die Veranstaltung nicht stattfinden!
Belegungen Veranstaltungstag: • Der vom Landratsamt Fürstenfeldbruck genehmigte Bestuhlungsplan ist gut sichtbar am Eingang auszuhängen. • Es muss der Veranstaltungsleiter oder die aufsichtführende Person ständig anwesend sein. Gegebenenfalls sind auch mehrere verantwortliche Personen notwendig. • Die aufsichtführende Person darf keine weiteren Aufgaben wahrnehmen (Akteur, Tontechniker, Kasse etc.). Sie kontrolliert fortwährend, ob alle Vorschriften eingehalten werden und sorgt im Notfall für die Evakuierung. • Besondere Vorkommnisse sind zu dokumentieren (schriftlich). Nach der Veranstaltung sind die genutzten Räume besenrein den Hausmeistern zu übergeben. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin mit den Hausmeistern.
Belegungen Bestuhlungspläne In den gemeindlichen Gebäuden ist die Versammlungsstättenverordnung anzuwenden. Wichtig: Bestuhlungspläne müssen vom Landratsamt Fürstenfeldbruck genehmigt sein! Die Bestuhlungspläne hängen vor Ort aus. Vielzahl von genehmigten Plänen ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich Der Veranstalter legt sich verbindlich bei der Reservierung auf einen Bestuhlungsplan fest. Die Hausmeister sind angewiesen, eine nicht dem Bestuhlungsplan entsprechende Bestuhlung zu beanstanden. → Bei Zuwiderhandlung kann die Veranstaltung nicht stattfinden!
Belegungen Sollte eine bisher nicht genehmigte Bestuhlungsplanvariante für eine Veranstaltung gewünscht werden, so muss auf Veranlassung des Nutzers diese rechtzeitig vor der Veranstaltung durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck genehmigt werden; die Genehmigung der Gemeindeverwaltung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden; Die neuen Bestuhlungsplanvarianten für das Freizeitzentrum werden beim Landratsamt Fürstenfeldbruck zur Genehmigung eingereicht.
Belegungen Die Gemeindeverwaltung plant derzeit neue Bestuhlungsplanvarianten für das Bürgerhaus, um auch hier eine größere Vielfalt anbieten zu können. Sie können der Gemeindeverwaltung Ihre Wünsche gerne mitteilen. Diese werden dann geprüft und ggfs. umgesetzt. Hierfür wird nur eine einfache Planskizze (Raum mit Anordnung von Tischen und Stühlen) benötigt. 11
Belegungen Allgemeines Es wird voraussichtlich noch in diesem Jahr ein Infoabend für die Vereine/ Veranstalter zum Thema Versammlungsstättenverordnung stattfinden. Ziel ist es, den Nutzern die Rolle des Veranstalters nach der Versammlungsstättenverordnung zu vermitteln. Künftig werden aufgrund besonderer Gefahren keine Traversen von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die mobilen Bühnenteile der Gemeinde dürfen nicht höher als 50 cm Aufbauhöhe aufweisen, da keine Absturzsicherung vorhanden ist.
Belegungen Auskünfte und Reservierung Auskünfte zu Räumlichkeiten und Terminen erhalten Sie telefonisch oder persönlich bei Frau Bawachkar. Reservierungsanträge an Fr. Bawachkar: Adresse: Augsburger Str. 18 Tel.: 08142 / 505 -260 Fax: 08142 / 505 -99 260 E-Mail: belegung@groebenzell.de
Belegungen Alle Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.groebenzell.de unter dem Punkt „Öffentliche Einrichtungen“. Formulare Informationen zu den Räumen Fotos Ausstattungsliste Preisliste Präsentation des Vereinsgesprächs
Gröbenzell im Blick (GiB) Inhalt aktuelle Informationen Form Länge der Texte begrenzt auf 50 Zeilen Frist Redaktionsschluss ist zwingend einzuhalten Bilder Bildrechte, Einverständniserklärung einholen Urheberrecht Gemeinde Gröbenzell übernimmt keine Verantwortung bzgl. des Urheberrechts 15
Redaktionsschluss „GiB“ Ausgabe Redaktionsschluss Veröffentlichung 01/2020 03.02.2020 20.02.2020 02/2020 06.04.2020 23.04.2020 03/2020 15.06.2020 03.07.2020 04/2020 03.08.2020 20.08.2020 05/2020 21.09.2020 01.10.2020 06/2020 30.11.2020 17.12.2020 Redaktionelle Beiträge und Terminmeldungen an die Gemeinde Gröbenzell: presse@groebenzell.de 16
Stadtradeln 2019 17
Termine 2020 23.01. Infoveranstaltung KITA 27.01. Gedenkfeier NS Opfer 15.02. Barrierefreies Gröbenzell 06.03. Neubürgerempfang 21.03. Rama Dama März/ April Richtfest „Rathaus“ 25.04. mit dem Bürgermeister und Rad durch Gröbenzell 03.05. Auftaktveranstaltung Stadtradeln (Sternfahrt/Radlstar) Foto: Pixabay - Webandi Foto: Pixabay - Kaboom 18
Termine 2020 15.- bis 24.05. Festwoche 16.05. Stadtadeln: Grüne Tour/ Einweihung Räuber-Kneißl-Radweg 18.05. Ehrung Grünpaten 18.05. Seniorenbürgerversammlung 20.05. Jugendbürgerversammlung 22.05. Tag der Vereine 22. bis 24.05. 30 Jahre Städtepartnerschaft mit Ungarn 19
Termine 2020 20.06. Gröbenzell ist bunt 28.06. Sporttag 04.07. Abschlussveranstaltung Stadtradeln 04./05.07. Gröbenzell steigt um (Bürgerfest) 18.07. Ausweichtermin: Gröbenzell ist bunt 07.-11.10. FFB Schau 13.11. Bürgerversammlung 14.11. Volkstrauertag 20
Festwoche 2020 Festwoche vom 15.-24.05.2020 Zelt für rund 1.500 Personen Ort: Parkplatz am Gymnasium Jubiläen der Feuerwehr, Trachtler und Schützen 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr - 17.05.2020 111 Jahre Schützenverein - 21.05.2020 100 Jahre Trachtenverein - 24.05.2020 30 Jahre Städtepartnerschaft mit Pilisvörösvar (Ungarn)
Tag der Vereine Im Rahmen der Festwoche wollen wir einen „Tag der Vereine“ feiern am Freitag, den 22.05.2020 An diesem Tag wollen wir „Das Ehrenamt“ würdigen Dazu brauchen wir Ihre Hilfe! - Benennung von engagierten Ehrenamtlichen Anschreiben zzgl. Formblatt bekommen Sie in Kürze Einladung der zu Ehrenden erfolgt daraufhin durch die Gemeinde Gröbenzell
Tag der Vereine Datenschutzrechtlicher Hinweis Mit Veranstaltungen repräsentativer Art zielt die Gemeinde auf eine Stärkung der örtlichen Identität oder auf eine Würdigung herausragender bürgerschaftlichem Engagement. Vor diesem Hintergrund ist die Einladung zu Veranstaltungen repräsentativer Art auf die Befugnis des Art. 4 Abs. 1 BayDSG gestützt.
Situation im Freizeitheim • neue Umkleidekabinen • Vandalismus • Sportanlage nicht abgesperrt
Bauliche Maßnahmen Umgesetzte bauliche Maßnahmen der letzten Jahre, die insbesondere den Sportvereinen zugute kommen: • Bau des Kunstrasenplatzes II einschließlich der Zaunanlage • Sanierung der Duschen Wildmooshalle • Sanierung Hallenboden, Tribünen Wildmooshalle I • Sanierung Flutlichtanlage: Freizeitzentrum Kunstrasenplatz I und II, Rasenplatz FC Grün-Weiß • Sanierung Flachdach der Wildmooshalle I • Erneuerung Kunstrasenplatz I • Ertüchtigung Bolzplatz Spechtweg • Erneuerung der Beleuchtung in der Wildmooshalle • Garage für die DirtBiker • Erneuerung der beiden Stockbahnen, einschließlich Beleuchtung • Regelmäßig: Kontrolle und Reparatur der Sportgeräte, Baumpflege- und Mäharbeiten; aktuell: Wühlmaus- und Maulwurfvergrämung
Veranstaltungen von Vereinen anzeigepflichtig (Formular) beim Ordnungsamt unter Angabe über: • Art, Ort, Zeit der Veranstaltung • sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgen. erlaubnispflichtig, wenn • mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen • es eine motorsportliche Veranstaltung ist. Bitte nutzen Sie auch hier das Formular zur Vorlage beim Ordnungsamt 26 Foto:Pixabay-TeroVesalainen
Veranstaltungen von Vereinen Bitte beachten: wenn Verkehrsgrund (Straße, Gehweg) betroffen: verkehrsrechtliche Erlaubnis notwendig (Formular) bei Alkoholausschank: Erteilung einer Gestattung (Formular), soweit der anbietende Gewerbetreibende keine Reisegewerbekarte mit entsprechender Erlaubnis besitzt. 27
Besondere Veranstaltungen: Märkte Weihnachtsmarkt, Kunstausstellung, verkaufsoffener Sonntag, etc. Antrag auf Marktfestsetzung und weitere folgende Unterlagen: Vorläufiges Ausstellerverzeichnis mit Namen, Anschrift und jeweiligem Sortiment von mind. 12 gewerblichen Anbietern Belegungsplan / Lageplan (mit dem genauen Standaufbau und Darstellung sämtlicher Flucht- und Rettungswege bis ins Freie) einen Nachweis der öffentlichen Ausschreibung (Plakate, Werbung) Teilnahmebedingungen, Programm Versicherungsnachweis 28 Pixabay, Photosforyou Foto: Pixabay Fotos: Pixabay
Besondere Veranstaltungen: Stand am Wochenmarkt genehmigungspflichtig Mitteilung von Zeitpunkt und Thema / Art wichtig: Ein- und Ausgänge z.B. Alte Schule freihalten 29
Besondere Veranstaltungen: Tombola anzeigepflichtig Bitte nutzen Sie das Formular! Pixabay, Gouv
Plakatierung Veranstaltungen Die Plakatständer dürfen frühestens drei Wochen vorher aufgestellt werden und sind spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung zu beseitigen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Pause anschließend Zeit für Fragen
Vereinsgespräch 2020 Zeit für Ihre Fragen
Vereinsgespräch 2020 Besprechung der Großveranstaltungen mit Terminabgleich
Auf Wiedersehen Kommen Sie gut nach Hause!
Sie können auch lesen