Vorentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 "Parkplatz Südsee Niemtsch" in der Stadt Senftenberg Begründung - Fassung vom 18. August 2021
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Vorentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ in der Stadt Senftenberg Begründung Fassung vom 18. August 2021
Vorhaben Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 "Parkplatz Südsee Niemtsch" in der Stadt Senftenberg Auftraggeber Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg Straße zur Südsee 1 01968 Senftenberg Verfasser ifs. GmbH Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung GmbH Großenhainer Straße 15 D-01097 Dresden fon +49 (0) 351 40 75 44 12 info@ifs-er.de www.ifs-er.de Bearbeiter Sabine Bemmerer (Dipl.-Ing.) Anne Gohrbandt (Dr.-Ing.) Dr. Torsten Schmidt (Projektleiter)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 3 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 Inhaltsverzeichnis Teil A Planungsbericht...................................................................................................................5 0 Ausgangssituation...................................................................................................................... 5 0.1 Rechtsgrundlagen.................................................................................................................. 5 0.2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes.................................................................................6 0.3 Anlass und Ziele der Planung................................................................................................7 1 Städtebauliche Rahmenbedingungen........................................................................................9 1.1 Übergeordnete Planungen.....................................................................................................9 1.2 Vorausgehende Planungen..................................................................................................10 2 Begründung der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen.........12 2.1 Planungsrechtliche Festsetzungen......................................................................................12 3 Verkehrserschließung............................................................................................................... 13 3.1 Kraftfahrzeugverkehr........................................................................................................... 13 3.2 Ruhender Verkehr................................................................................................................ 13 3.3 Fußgängerverkehr............................................................................................................... 13 3.4 Feuerwehr und Rettungsdienst............................................................................................13 4 Ver- und Entsorgung................................................................................................................. 14 5 Grünflächen............................................................................................................................... 15 6 Restriktionen............................................................................................................................. 16 6.1 Denkmalschutz.................................................................................................................... 16 6.2 Naturschutz.......................................................................................................................... 16 6.3 Wasserschutz...................................................................................................................... 16 6.3.1 Wasserschutzgebiete...................................................................................................16 6.3.2 Beseitigung des Niederschlagswassers.......................................................................16 7 Umweltbelange und Grünordnung...........................................................................................18 7.1 Festsetzungen..................................................................................................................... 18 7.2 Allgemeiner und spezieller Artenschutz................................................................................18 7.3 Maßnahmen der Grünordnung.............................................................................................18 8 Flächenbilanzierung.................................................................................................................. 19 Teil B Umweltbericht.................................................................................................................... 19 1 Einleitung................................................................................................................................... 19 1.1 Inhalt und Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.................................................19 1.2 Ziele und Entwicklungskonzeptionen für den Natur- und Landschaftsschutz sowie den Lärmschutz................................................................................................................................ 20 1.2.1 Ziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen...............................................................20 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Vorschläge zu Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen..............................................................................22 2.1 Bestandsbeschreibung........................................................................................................ 22 2.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen.....................................................25 2.3 Vorschläge zu Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen.........................26 ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 4 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage im Raum............................................................................................................. 7 Abbildung 2: Auszug aus dem seit Mai 2019 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Senftenberg.................................................................................................................................... 10 ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 5 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 Teil A Planungsbericht 0 Ausgangssituation 0.1 Rechtsgrundlagen • Baugesetzbuch (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) • Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 15.11.2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert am 09. Februar 2021 (GVBl. I Nr. 5) • Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung (BbgCWPV) vom 18.05.2005 • Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl I S. 215) • Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl. I Nr. 3), zuletzt geändert am 25. September 2020 (GVBl. I Nr. 28) • Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) vom 02. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), zuletzt geändert am 04. Dezember 2017 (GVBl. I Nr. 28) • Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) • Erlass des Ministers für Infrastruktur und Raumordnung vom 10. August 2005 (Anfrage nach den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung, Zielanpassung im Rahmen der Behördenbeteiligung und Auskunftspflicht über das In-Kraft- Treten eines Bauleitplanes) (ABl./05, [Nr. 38], S.946) • Erlass zur Zuständigkeit für die Bauleitplanung in Landschaftsschutzgebieten des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 22. September 2017 • Gehölzschutzverordnung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (GehölzSchVO LK OSL) vom 12. September 2013 (Abl. LK OSL Nr. 11/2013 S. 12), geändert am 06. Dezember 2018 (Abl. LK OSL Nr. 21/2018 S. 35) • Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei der Pflanzung von Gehölzen in der freien Natur vom 18. September 2013 (Abl. Nr. 44 S. 2812) • Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 11. Oktober 2011 zur Berücksichtigung dezentraler Lösungen zur Niederschlagsentwässerung bei der Bebauungsplanung (ABl. Nr. 46 S. 2035) • Erlass des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Verwendung gebietseigener Gehölze bei der Pflanzung in der freien Natur vom 02. Dezember 2019 (Abl./20, [Nr. 9], S. 203) • Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung des MLUV, Stand April 2009 • Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) der Länder Berlin und Brandenburg (GVBl. I S. 235) • Landesplanungsvertrag – Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 6 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 14]) • Landschaftsschutzgebiet „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“, Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus Nr. 03-2/68 vom 24. April 1966, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Januar 2014 (GVBl. II Nr. 7): Landschaftspflegeplan für das Landschaftsschutzgebiet „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“, Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus Nr. 05-8/87 vom 15. Juli 1987 • Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV) in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert am 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) • Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert am 03. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) • Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29. April 2019 (GVBl. II 2019 Nr. 35), in Kraft getreten mit Wirkung vom 01. Juli 2019 • Verordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeits- verordnung – NatSchZustV) vom 27. Mai 2013 (GVBl. II Nr. 43), geändert am 25. September 2020 (GVBl. I Nr. 28) • Verwaltungsvorschrift zur Herstellung von Planungsunterlagen für Bauleitpläne und Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches (Planunterlagen VV) vom 2. Mai 2018 (Abl. Nr. 17) • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) Diese Begründung hat nur in Verbindung mit der Planzeichnung Gültigkeit. 0.2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Das Planungsgebiet umfasst den bestehenden Parkplatz südlich der Ortslage Niemtsch nahe des Senftenberger Sees. Der Geltungsbereich wird im Osten durch den Radrundweg des Senften- berger Sees begrenzt und liegt inmitten eines Waldgebietes. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,48 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile des Flurstücks 278, Flur 3 der Gemarkung Niemtsch. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 7 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 Abbildung 1: Lage im Raum 0.3 Anlass und Ziele der Planung Seit der Flutung des Senftenberger Sees hat sich entlang seiner Ufer ein Freizeit- und Erholungsgebiet etabliert. Für die Stadt Senftenberg stellt der Fremdenverkehr eine besondere Chance zur wirtschaftlichen Entwicklung dar. Der bestehende Parkplatz Südsee Niemtsch wird rege als Parkplatz für den nahegelegenen Strand sowie als Wohnmobilstellplatz genutzt. Um dem steigenden Camping- und Wohnmobiltourismus gerecht zu werden, bedarf es einer Aufwertung der bestehenden örtlichen Basisinfrastruktur. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für die Nutzungsänderung von Teilbereichen der Parkfläche für Wohnmobile sowie die Errichtung eines Sanitärcontainers und medientechnischer Ver- und Entsorgungsanlagen für die Wohnmobilstell- plätze schaffen. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Der vorhaben- bezogene Bebauungsplan besteht aus drei Elementen: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP), Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und Durchführungsvertrag. Der Vorhaben- und Erschließungsplan besitzt den gleichen räumlichen Umgriff wie der vorhabenbezogene Bebauungsplan und ist vollständig in diesem aufgegangen. Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 8 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Dieser Durchfüh- rungsvertrag wird vor dem Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zwischen dem Träger der Bauleitplanung und dem Vorhabenträger abgeschlossen. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 9 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 1 Städtebauliche Rahmenbedingungen 1.1 Übergeordnete Planungen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) 2015 Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Senften- berg ist seit Inkrafttreten der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31.03.2009 Mittelzentrum in Funktionsteilung mit der Stadt Großräschen (LEP B-B Ziel 2.9). Der in der Festlegungskarte 1 festgelegte Freiraumverbund ist zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln (LEP B-B Ziel 5.2). Entsprechende Flächen befinden sich nördlich außerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 28 entlang der Schwarzen Elster. Folgende weitere Ziele und Grundsätze sind für den Geltungsbereich relevant: • Grundsatz 4.1 LEP B-B: vorrangige Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspoten- ziale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur, räumliche Zuordnung und ausgewogene Entwicklung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung; • Grundsatz aus § 6 Abs. 3 LEPro 2007: Erhalt von Gebieten, die für die Erholungsnutzung besonders geeignet sind; Sicherung und Entwicklung siedlungsbezogener Freiräume für die Erholung; • Grundsatz 5.3 LEP B-B: Belangen des vorbeugenden Hochwasserschutzes und der Schadens- minimierung ist besonderes Gewicht beizumessen. Hinsichtlich des Ziels 2.9 LEP B-B einer Sicherung und Stärkung der mittelzentralen Funktionen des Mittelzentrums in Funktionsteilung Senftenberg sowie des Grundsatzes aus § 6 Abs. 3 LEPro 2007 ist festzustellen, dass der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan zu einer Sicherung der vorhandenen Freizeitfunktionen für den Bereich des Parkplatzes Südsee Niemtsch beiträgt. Mit dem vorhabenbezogenen B-Plan werden keine neuen Siedlungsflächen festgesetzt; es wird der vorhandene Parkplatzbereich bauplanungsrechtlich gesichert, so dass keine dem Ziel 4.2 LEB B-B entgegenstehenden Festsetzungen erfolgen. Dem Grundsatz 5.1 Abs. 1 und 2 LEP B-B wird Rechnung getragen, indem der B-Plan die touristische Nutzung auf den Bereich des bereits bestehenden Parkplatzes beschränkt. Zudem werden Freiraumqualitäten innerhalb des Campingplatzgeländes gewahrt, indem wesentliche vorhandene Grünflächen als solche festgesetzt werden. Die Baugrenze wurde abgestellt auf die Ermöglichung der Neuerrichtung von Sanitäranlagen sowie Campenentsorgungseinrichtungen. Sie wurde so gering wie möglich und so groß wie nötig gewählt. Der integrierte Regionalplan für die Region Lausitz-Spreewald liegt bisher nur im Entwurf aus dem Jahre 1999 vor. Dieser wurde nach dem Vorliegen geänderter Rahmenbedingungen (Darstellungs- richtlinie von Sept. 2004, rechtskräftiger Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg von März 2009, Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung für die Aufstellung, Fortschrei- bung, Änderung und Ergänzung von Regionalplänen von Aug. 2009) nicht weiter verfolgt. Auf der 46. Regionalversammlung am 20.11.2014 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines zweiten Entwurfes eines integrierten Regionalplanes gefasst. Dieser liegt bis zum heutigen Datum ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 10 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 (Stand: 01.03.2018) allerdings noch nicht vor. Es wirken daher die Gegenstände der Teilregional- planung unverändert fort. Im einzelnen sind dies: • Teilregionalplan I – Zentralörtliche Gliederung, Region Lausitz-Spreewald, Juni 1997, • Teilregionalplan II „Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe“, Region Lau- sitz-Spreewald, August 1998 und • Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“, Region Lausitz-Spreewald, Juni 2016 Für den Geltungsbereich ergeben sich aus den genannten übergeordneten Planungen keine den festgesetzten Flächen mit besonderem Nutzungszweck widersprechenden Belange. Die Darstel- lungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes stehen daher im Einklang mit den Zielen der Raumordnung. 1.2 Vorausgehende Planungen Flächennutzungsplan Der Parkplatz Südsee Niemtsch, für welchen der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 28 aufgestellt wird, existiert schon seit ca. 40 Jahren. Nach mehreren Erweiterungen besitzt er die heutige Aus- dehnung. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Senftenberg stellt den Geltungsbereich des B-Planes als Parkplatzfläche dar. Trotz der teilweisen Neuausrichtung des westlichen Teils des bestehenden Parkplatzes als Wohnmobilstellplatz leiten sich die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan ab, da es sich hierbei nicht um ein umfassendes Sondergebiet für die Erholungsnutzung handelt, sondern lediglich vorhabenbezogen eine Nutzung als Wohnmobilstellplatz ermöglicht werden soll. Abbildung 2: Auszug aus dem seit Mai 2019 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Senftenberg ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 11 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 Landschaftsplan Der Landschaftsplan (LP) der Stadt Senftenberg wurde parallel zum wirksamen Flächen- nutzungsplan (FNP) aufgestellt und im Zuge der Änderungen des FNP fortgeschrieben. In der Fassung der Ergänzung / Aktualisierung von 2015 wird der Vorhabensbereich in Karte 9 (Maßnahmenkonzept) als Parkplatzfläche dargestellt. Als Maßnahmen, Nutzungsregelungen und -erfordernisse wird die Eingrünung von Parkplätzen und Stellflächen sowie eine versickerungs- fähige Oberflächenbefestigung genannt. Im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die vorhandene Parkplatzeingrünung festgesetzt und weiterentwickelt. Die bestehende, überwiegend wasserdurchlässige Oberflächen- befestigung soll weitgehend beibehalten werden. Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Parkpatz Südsee Niemtsch“ sind daher als konform mit den Inhalten des Landschaftsplans anzusehen. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 12 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 2 Begründung der planungsrechtlichen und bauordnungs- rechtlichen Festsetzungen 2.1 Planungsrechtliche Festsetzungen Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen sind miteinander in Einklang zu bringen und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende Bodennutzung sicher- zustellen. Die Bauleitplanung soll somit dem Schutz und der Entwicklung der natürlichen Lebens- grundlage, dem Klimaschutz und der Klimaanpassung sowie dem Erhalt und der Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Art und Maß der baulichen Nutzung, Höhe baulicher Anlagen Mit Hilfe der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan enthaltenen Nutzungsfestsetzungen soll die Nutzungsänderung von Teilbereichen des bestehenden Parkplatzes als Parkfläche für Wohnmobile sowie die Errichtung von Sanitärcontainern ermöglicht werden, ohne dass hierfür ein Baugebiet nach §§ 2 – 9 BauNVO oder ein Sondergebiet festgesetzt wird. Die Festlegung der zukünftigen Nutzung ist städtebaulich erforderlich, weil es sich um eine Nut- zung handelt, die auf den konkreten Standort (Lage nahe eines Badestrandes am Senftenberger See) angewiesen ist und für diesen eine Bereicherung darstellt (wechselseitige Abhängigkeit von Nutzung und Standort). Baugebietsausweisungen nach §§ 2 – 9 BauNVO sind in diesem Bereich, der zum Außenbereich sowie zum Landschaftsschutzgebiet gehört, städtebaulich nicht erwünscht. Eine Ausweisung als Sondergebiet ist aufgrund der geringen Flächengröße nicht gerechtfertigt. Entsprechend der bereits vorhandenen Nutzung dient die Fläche vor allem dem Abstellen von Pkws für die Nutzer des nahegelegenen Badestrandes (Fläche für Pkw-Stellplätze). Um dem steigenden Camping- und Wohnmobiltourismus gerecht zu werden, wird für die westliche Fläche eine Nutzungsänderung vorgenommen (Fläche für Wohnmobilstellplätze). Die vorhandenen Flächenbefestigungen werden als zulässig festgesetzt. Eine deutliche Zunahme des Befesti- gungsgrades wird damit entsprechend der Vorgaben des Landschaftsplanes ausgeschlossen. Für den Fall einer Auslastung der Wohnmobilstellplätze soll das Abstellen von Campingfahrzeugen auch auf den Flächen für Pkw-Stellplätze möglich sein. Hierfür wird unter Punkt I.1.3 der textlichen Festsetzungen eine entsprechende Formulierung aufgenommen. Als Ersatzneubau für das bestehende Blockhaus-WC soll die Aufstellung von Sanitärcontainern im zentralen Bereich des Parkplatzes ermöglicht werden (Fläche für Sanitäranlagen). In diesem Bereich soll darüber hinaus die Einrichtung einer Camperentsorgung ermöglicht werden. Die durch Container überbaubare Grundstücksfläche wird durch die festgesetzte Baugrenze vorgegeben. Die Höhe der Sanitärcontainer darf maximal 3 m betragen, um das Landschaftsbild innerhalb des Landschaftsschutzgebietes nicht zu beeinträchtigen. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 13 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 3 Verkehrserschließung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verfolgt die Ziele: • Anschluss an die öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der nördlich angrenzenden Zufahrt zum Landschulheim und damit Sicherung der verkehrlichen Erschließung • planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Haupterschließungsweges des Parkplatzes als öffentliche Verkehrsfläche 3.1 Kraftfahrzeugverkehr Der Geltungsbereich wird für den Kraftfahrzeugverkehr über die nördlich des Geltungsbereichs verlaufende Zufahrt zum Landschulheim erschlossen. 3.2 Ruhender Verkehr Stellplätze für Pkw: Die für die touristische Nutzung des Badestrandes erforderlichen Stellplätze sind innerhalb der Fläche für Pkw-Stellplätze zulässig. Das Abstellen von Wohnmobilen ist auf der Fläche für Wohnmobilstellplätze zulässig. Bei einer vollständigen Auslastung der Fläche für Wohnmobilstellplätze ist das Abstellen von Wohnmobilen auch auf der Fläche für Pkw-Stellplätze zulässig. 3.3 Fußgängerverkehr Der Haupterschließungsweg im Geltungsbereich ist als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt, so dass eine Nutzung für Fußgänger ohne gesonderte Fußwege möglich ist. 3.4 Feuerwehr und Rettungsdienst Alle öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind für Feuerwehr und Rettungsdienst befahrbar. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 14 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 4 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet soll durch die Stadtwerke Senftenberg GmbH stromtechnisch erschlossen werden. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sollen vom Wasserverband Lausitz (WAL) betrieben werden. Weiterhin befindet sich nördlich außerhalb des Geltungsbereiches eine oberirdische Leitung der Telekom Deutschland GmbH. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 15 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 5 Grünflächen Die innerhalb der Parkplatzfläche vorhandenen Grünstreifen mit Gehölzbestand werden als öffent- liche Grünflächen festgesetzt. Sie dienen der Eingrünung und Gestaltung des Parkplatzstandortes. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 16 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 6 Restriktionen 6.1 Denkmalschutz Innerhalb des Geltungsbereiches sind zum derzeitigen Planungsstand keine Boden- bzw. Kultur- denkmale bekannt. Beim Auftreten archäologischer Funde ist gemäß § 11 BbgDSchG zu verfahren (s. Hinweis zum Denkmalschutz unter Punkt III.3 der textlichen Festsetzungen). 6.2 Naturschutz Der Geltungsbereich des B-Plans liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Elster- niederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“. Hierbei handelt es sich um ein Altschutzgebiet, welches mit dem Einigungsvertrag übergeleitet wurde. Der Landschaftspflegeplan ist von 1987. Weitere Schutzgebiete bzw. -objekte gemäß §§ 23 bis 30 sowie 32 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) existieren im Plangebiet nicht. Als naturschutzrechtliche Restriktion ist weiterhin die Freihaltung des Gewässerrandstreifens am Senftenberger See von baulichen Anlagen zu nennen, welcher gemäß § 61 BNatSchG eine Breite von 50 m besitzt. Das Plangebiet tangiert diesen Gewässerrandstreifen auf Grund einer Entfernung zum Senftenberger See von ca. 100 m nicht. Die Gehölze innerhalb des Plangebietes, die den Regelungen der Verordnung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zum Schutz von Bäumen und Hecken (GehölzSchVO LK OSL) unterliegen, wurden in der Planzeichnung als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Hierbei handelt es sich um Ersatzpflanzungen aus der Planung zur Umgestaltung des Parkplatzes aus dem Jahre 2003. Die übrigen Gehölze fallen aufgrund ihres geringen Stammumfangs von einzelnen Ausnahmen abgesehen (noch) nicht unter die Regelungen der Gehölzschutzverordnung. 6.3 Wasserschutz 6.3.1 Wasserschutzgebiete Im Geltungsbereich befinden sich keine relevanten Grundwassernutzungen und keine Trinkwasserschutzgebiete. 6.3.2 Beseitigung des Niederschlagswassers In Auswertung der in der jüngsten Vergangenheit massiv aufgetretenen Starkniederschlags- ereignisse ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde für das anfallende Niederschlagswasser Sicherungsmaßnahmen für eine ordnungsgemäße und schadlose Beseitigung in der Form zu ergreifen hat, dass auch die bei außergewöhnlichen Starkregen oder sonstigen extremen Witterungsbedingungen zu besorgenden Schadensereignisse verhütet oder unschädlich gemacht werden können. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 17 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 Hinsichtlich der natürlichen Gebietseigenschaften und des Vorherrschens von Sandböden ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Versickerung des Niederschlagswassers gegeben ist. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Verwendung bzw. Versickerung des Niederschlagswassers ist in den entsprechenden Fachgesetzen geregelt. Festlegungen zu genauer Lage und Ausführungsart werden im Bauantragsverfahren getroffen. In diesem Zusammenhang wird auf die allgemeine Versickerungspflicht entsprechend § 54 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz hingewiesen. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 18 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 7 Umweltbelange und Grünordnung 7.1 Festsetzungen Bindungen für das Anpflanzen sowie die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) Die Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB dienen der Einbindung des Parkplatzes in das Landschaftsbild. 7.2 Allgemeiner und spezieller Artenschutz Die Vorgaben der §§ 39 und 44 BNatSchG zum Artenschutz sind zu beachten. 7.3 Maßnahmen der Grünordnung Die im Folgenden erläuterten Maßnahmen der Grünordnung wurden als Festsetzungen bzw. Hinweise in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan integriert. Schutz von Oberboden Der belebte Oberboden ist gemäß § 202 BauGB zu schützen. In Anlehnung an DIN 18915 ist vorhandener Oberboden vor Baubeginn in einer Mächtigkeit von i.d.R. 0,3 m abzuschieben und nach Bauabschluss auf die umgebenden Vegetationsflächen in gleicher Stärke wieder aufzu- bringen. Überschüssiger belebter Oberboden ist anderen geeigneten Baumaßnahmen zuzuführen. Begrenzung der Bodenversiegelung Stellplatz-, Wege- und sonstige Erschließungsflächen sind außerhalb der öffentlichen Verkehrsflä- chen und Fahrgassen der Pkw-Stellplatzflächen in wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen (z.B. Pflaster ohne dichten Fugenverguss, Schotterrasen, sandgeschlämmte Kies- oder Schotter- decken). Wasserdurchlässigkeit wesentlich behindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig. Beseitigung des Niederschlagswassers Anfallendes, unbelastetes Regenwasser von Dachflächen der Sanitärgebäude und von neu zu befestigenden Flächen ist als Maßnahme zum Schutz der Natur (des Naturgutes Wasser) dezentral flächenhaft zu versickern. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 19 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 8 Flächenbilanzierung Fläche für Wohnmobilstellplätze ca. 0,42 ha Fläche für Sanitäranlagen ca. 0,02 ha Fläche für Pkw-Stellplätze ca. 0,56 ha öffentliche Verkehrsflächen ca. 0,11 ha öffentliche Grünflächen ca. 0,37 ha gesamt ca. 1,48 ha ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 19 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 Teil B Umweltbericht 1 Einleitung Für die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ wird nach § 2 Abs. 4 BauGB ein Umweltbericht notwendig. Im Umweltbericht werden insbesondere die Auswirkungen der neu hinzukommenden bzw. zu ändernden Planungsinhalte auf die einzelnen Schutzgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt und die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt. Der Umweltbericht wird parallel zur Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgestellt und wird Teil der Begrün- dung. Zunächst erfolgt die Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des B-Plans sowie der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen der übergeordneten Raumordnung und Landes- planung festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den B-Plan von Bedeutung sind und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden. Es folgt die Bestandsbeschreibung und -bewertung der Umwelt anhand der in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter Menschen, Tiere/ Pflanzen/ biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen untereinander. Anschließend wird die auf Grundlage des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung mögliche zusätzliche Bebauung nach ihrem Nutzungsgrad und den Auswirkungen auf Natur und Landschaft untersucht. Im Falle von zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Beeinträchti- gungen formuliert. 1.1 Inhalt und Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Das Plangebiet umfasst den bestehenden Parkplatz südlich der Ortslage Niemtsch nahe des Senftenberger Sees. Der Geltungsbereich umfasst einen Teil des Flurstückes 278, Flur 3 der Gemarkung Niemtsch. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,48 ha. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll bauplanungsrechtlich die Voraus- setzung für die Nutzungsänderung von Teilbereichen der Parkfläche für Wohnmobile sowie die Errichtung eines Sanitärcontainers und medientechnischer Ver- und Entsorgungsanlagen für die Wohnmobilstellplätze schaffen. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 20 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 1.2 Ziele und Entwicklungskonzeptionen für den Natur- und Landschaftsschutz sowie den Lärmschutz 1.2.1 Ziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen Die Fachgesetze sowie die Fachplanungen formulieren Ziele und allgemeine Grundsätze für die in der Umweltprüfung zu berücksichtigenden Schutzgüter. Diese Ziele sind in ausführlicher Form im Landschaftsplan der Stadt Senftenberg enthalten, so dass hier nur kurz auf die Ziele verwiesen wird. Im Landschaftsplan der Stadt Senftenberg von 2015 wurde im Maßnahmenkonzept bei den Regelungen der Freizeit- und Erholungsnutzung festgelegt, dass der Parkplatz inklusive der Stellflächen eingegrünt werden und die Oberflächenbefestigung versickerungsfähig ausgebildet werden soll. Im dazugehörigen Entwicklungskonzept ist das direkte Vorhabensgebiet als Parkplatz und der Bereich am Wasser als Badeplatz ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Senftenberg von 2019 ist der Planbereich als (Groß)parkplatz und die umliegenden Flächen als Wald dargestellt. Der Landesentwicklungsplan (LEP HR) stellt Flächen für den landesweiten Freiraumverbund dar, Der Parkplatz Südsee Niemtsch befindet sich außerhalb von Flächen für den Freiraumverbund, welche sich nördlich und westlich außerhalb anschließen. Das Vorhabensgebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Elsterniederung und westliche Oberlau- sitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand. Der Verordnungsentwurf für eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“ sieht in § 2 folgende für das Vorhaben relevante Schutzzwecke vor: 1. „die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere a) der Böden durch Sicherung und Förderung ihrer Filter-, Speicher- und Austausch- eigenschaften und den Schutz des Bodens vor Überbauung, Abbau, Verdichtung und Erosion, b) des Wasserhaushaltes in Bezug auf Wasserführung, Gewässerdynamik und Gewässer- qualität sowie durch Sicherung und Wiederherstellung einer weitgehend ungestörten Grundwasserneubildung, c) des Regionalklimas insbesondere durch Sicherung der Wälder und Niederungen in ihrer Funktion für die Frischluftneubildung und die Reinhaltung der Luft, d) der großräumig ungestörten und weitgehend unzerschnittenen Waldgebiete mit natur- nahen Wäldern und angrenzenden Offenlandbereichen, 2. die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten und Lebensräumen wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere a) von naturnahen, strukturreichen Wäldern wie beispielsweise Eichen- und Fichtenwälder bodensaurer Standorte, Eichen-Hainbuchenwälder sowie der Moor- und Bruchwälder, b) von Seen, Fließgewässern und Teichgebieten mit ihren Uferbereichen und Verlandungs- zonen sowie von Mooren, Auengrünland, Frisch- und Feuchtwiesen sowie feuchten Heiden und trockenen Sandheiden, (...)“. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 21 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 Folgende Verbote kommen nach § 3 zum Tragen: „Vorbehaltlich der nach § 5 zulässigen Handlungen sind in dem Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes folgende Handlungen verboten: (…) Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Gebüsche, Feld- oder Ufergehölze, naturnahe Waldränder, Ufervegetation oder Schwimmblattgesellschaften zu beschädigen oder zu beseitigen;“ In ca. 300 m Entfernung zum Vorhabensgebiet liegt das Naturschutzgebiet „Insel im Senftenberger See“. Fast flächengleich wurde hier das FFH-Gebiet „Insel im Senftenberger See“ ausgewiesen. Auf diese Schutzgebiete hat das Vorhaben aufgrund der räumlichen Lage und der Entfernung keinen Einfluss. Das Gebiet um Senftenberg befindet sich weiterhin teilweise im Geltungsbereich der Abschluss- betriebspläne bzw. Sanierungsrahmenpläne der LMBV mbH. Der im Umfeld des Plangebietes befindliche, ursprünglich unter Bergaufsicht stehende Senftenberger See ist allerdings aktuell aus der Bergaufsicht entlassen und befindet sich in der Unterhaltungspflicht des Landesamtes für Umwelt, Referat W25. Im Landschaftsprogramm Brandenburg wird als Ziel für die Entwicklung der vom Braunkohletagebau geprägten Gebiete u. a. die Sicherung einer der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturraums angepassten Nutzung der Landschaft genannt. Für den Naturraum Elbe-Elster-Niederung wird im Landschaftsprogramm ausgeführt, dass bezüg- lich der Erlebniswirksamkeit im wesentlichen die Voraussetzungen für die landschaftsbezogene Erholung und das Naturerleben durch die Verbesserung des Landschaftsbild geschaffen werden sollen. Generell soll die Erholungsnutzung mit den Schutz-, Pflege- und Entwicklungszielen abgestimmt werden. Bezüglich der Arten- und Lebensgemeinschaften sollen im Senftenberger See Rast- und Sammelplätze gegenüber Störungen gesichert werden. Es handelt sich um einen Schlafplatz von Gänsen. Bezüglich der Wälder wird der Erhalt und die Entwicklung großräumiger, naturnaher Waldkomplexe unterschiedlicher Entwicklungsstadien als Ziel genannt. Bezüglich der Böden wird eine bodenschonende Bewirtschaftung der überwiegend sorptions- schwachen, durchlässigen Böden festgeschrieben. Ebenso soll die Grundwasserbeschaffenheit vor Stoffeinträgen geschützt werden. Bezüglich des Landschaftsbildes wurde die Pflege und Verbesserung des vorhandenen Eigencharakters festgeschrieben. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 22 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Vorschläge zu Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichs- maßnahmen 2.1 Bestandsbeschreibung Naturräumliche Entwicklung des Plangebietes Der Senftenberger Raum präsentiert sich heute als Bergbaufolgelandschaft, wobei neben den älteren, inzwischen meist aufgeforsteten Bereichen besonders der Senftenberger See hervortritt, der als ehemaliger Tagebau Niemtsch nach seiner Flutung ab dem Jahr 1973 als Erholungs- und Freizeitgebiet von erheblicher Bedeutung ist. Im direkten Umfeld des Untersuchungsraumes befinden sich forstwirtschaftliche Strukturen. Vorhandene Flächennutzungen Das Gebiet wird als Park- und Stellfläche sowie zur Naherholung genutzt. Des weiteren ist es geprägt von Kiefernforsten. Schutzgut Menschen Entlang der Ufer des Senftenberger Sees sind zahlreiche touristische Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten vorhanden. Das Plangebiet selbst weist neben kleinflächiger touristischer Infrastruktur (bestehender Parkplatz / Wohnmobilstellplatz im Nahbereich eines Badestrandes) forstwirtschaftliche Nutzungsstrukturen auf. Schutzgut Tiere/ Pflanzen/ biologische Vielfalt Der Senftenberger See hat sich nach seiner Flutung zu einem mesotrophen Gewässer mit großer Sichttiefe entwickelt. Auf Grund der erheblichen Tiefe hat der Wasserkörper eine deutliche Schichtung ausgeprägt und das Gewässer ist insgesamt als naturnah bzw. natürlich anzusehen. Insbesondere auch wegen des mäßigen Nährstoffgehalts und der Insel im Senftenberger See, die neben dem Status als Naturschutzgebiet auch als FFH-Gebiet gemeldet wurde, ist dieses Gewässer als besonders wertvoll einzustufen. Die Ufergestaltung ist im Umfeld des Plangebietes von den Bedürfnissen der Erholungsnutzung geprägt; in den angrenzenden Bereichen sind aber großflächige naturnahe Uferstrukturen mit Gehölzbeständen sowie Röhricht und Staudenfluren vorhanden. Der Untersuchungsraum ist vor allem durch Forstflächen sowie die bestehende begrünte Parkplatzfläche gekennzeichnet. Dementsprechend sind folgende Biotoptypen vorhanden: Im Plangebiet selbst: asphaltierte Straßenflächen (12612), asphaltierte Fahrgassen (12643) und teilversiegelte Parkplatzflächen (12642), Baumreihe mit Unterwuchs und trockener Bodenvege- tation (07142) sowie eine Sanitäranlage (12280). im Umfeld: Nadel-Mischwald mit Kiefer als Hauptbaumart (08680), Kiefernbestand (08480), Birkenbestand (08360), Kahlflächen/Rodungen/Blößen (08261), Gewässer an Braunkohle-Tage- bau-Restlöchern (021654), Großröhrichte an Standgewässern (02211) Naturschutzfachlich bedeutsam sind im Untersuchungsraum und dessen Umgebung v. a. der Senftenberger See mit seinen naturnahen Uferstrukturen, die Randbereiche des Parkplatzes mit Pflanzen wie der Sandstrohblume (Helichrysum arenarium), dem Berg-Sandglöckchen (Jasione ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 23 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 montana) und der Heidenelke (Dianthus deltoides) sowie vereinzelte etwas ältere Gehölze innerhalb der Waldbereiche (Alter ca. 20 bis 80 Jahre) sowie der Parkplatzbegrünung (Alter ca. 20 bis 50 Jahre). Allen Biotopen ist eine gewisse Artenarmut gemein. Bei den Gehölzen auf dem Parkplatz handelt es sich hauptsächlich um Spitzahorn, Birke, Zitterpappel und Kiefer sowie vereinzelt Bergahorn und Linde. Vereinzelt wurden Linden und Eichen gepflanzt. Die Bäume weisen meist ein Alter von 20 bis 40 Jahren auf. Es handelt sich relativ junge Gehölze mit einem Durchmesser von meist 10 bis 20 cm, vereinzelt bis 30 cm, welche für die Fauna noch keine große Rolle spielen. Hinsichtlich planungsrelevanter faunistischer Artvorkommen sind für das Umfeld des Plangebietes folgende Arten zu nennen: • für die Randbereiche des Parkplatzes die Zauneidechse – hier sind durch kleinflächige offene Bereiche, vorhandene Altgrasbestände und den sandigen Boden Habitatbedingun- gen für diese Art vorhanden, wenngleich keine größeren besonnten Bereiche vorhanden sind • für den Bereich der Gehölze und des Waldes: Aaskrähe (Corvus corone), Amsel (Turdus merula), Blaumeise (Parus caeruleus), Buchfink (Fringilla coelebs), Eichelhäher (Garrulus glandarius), Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla), Gartengrasmücke (Sylvia borin), Haubenmeise (Parus cristatus), Kernbeißer (Coccothraustes coccothraustes), Kohlmeise (Parus major), Misteldrossel (Turdus viscivorus), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Nachtigall (Luscinia megarhynchos), Ringeltaube (Columba palumbus), Rotkehlchen (Erithacus rubecula), Schwanzmeise (Aegithalos caudatus), Star (Sturnus vulgaris), Stieglitz (Carduelis carduelis), Tannenmeise (Parus ater), Türkentaube (Streptopelia decaocto), Waldbaumläufer (Certhia familiaris), Weidenmeise (Parus montanus), Zaunkönig (Troglodytes troglodytes), Wendehals (Jynx torquilla). • Für den Röhrichtgürtel und die Randbereiche des Sees: Bartmeise (Panurus biarmicus), Bläßhuhn (Fulica atra), Brandgans (Tadorna tadorna), Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus), Graugans (Anser anser), Höckerschwan (Cygnus olor), Rohrammer (Emberiza schoeniclus), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrschwirl (Locustella luscinioides), Stockente (Anas platyrhynchos), Teichhuhn (Gallinula chloropus), Haubentaucher (Podiceps cristatus). Schutzgut Fläche/ Boden Die Böden im Vorhabensgebiet sind durch Fluss- und Urstromtalablagerungen aus der Unteren Niederterrasse geprägt. In der Umgebung des Vorhabens befinden sich Böden, welche auf Moorbildungen (Sand-Humus-Mischbildungen über Flussablagerungen der Unteren Niederterrasse - Sand fein bis mittelkörnig), Ablagerungen in Seen und Altwasserläufen (Fein- und Mittelsand) sowie anthropogenen künstlichen Aufschüttungen durch Bergbau aufbauen. Es handelt sich im Untersuchungsgebiet überwiegend um vergleyte Braunerden und Gleyerden bzw. Gley-Braunerden aus Sand über peroglaziär-fluviatilem Sand. Das Ufer des Senftenberger Sees ist vorwiegend durch Regosole und Lockersyroseme überwiegend aus Kohle führendem Kippsand und verbreitet aus Kohle führendem Kipplehmsand geprägt. In beiden Gebieten ist die dominierende Oberbodenform Sand. Damit weisen die Böden einen geringen Humusgehalt auf. Bezüglich der Wasserbindung haben die Böden eine sehr geringe bis geringe Feldkapazität im effektiven Wurzelraum sowie eine geringe bis z. T. mittlere nutzbare ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 24 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 Feldkapazität. Den Böden ist aufgrund des hohen Sandgehaltes eine extrem hohe Wasser- durchlässigkeit inne. Ein Teil der Böden im Untersuchungsgebiet ist anthropogen beeinflusst und wurde bereits überformt, insbesondere der Parkplatz sowie die Zuwegung. Die Verkehrsflächen sind voll versiegelt und die Stellplätze im westlichen Bereich aus nicht klassifiziertem Sand-Splitt-Gemisch, im östlichen Bereich mittels Kiesbelag befestigt. Generell wurden die natürlichen Bodengesellschaften im Plangebiet durch die benachbarte Kohleförderung zumindest indirekt beeinflusst. Das Untersuchungsgebiet befindet sich innerhalb des Grundwasserabsenkungstrichters des Tagebaus. Zusätzlich hat die Grundwasserabsenkung zu Veränderungen wie Humusabbau und Mineralisierung beigetragen. Schutzgut Wasser Im Plangebiet selbst sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Der Senftenberger See befindet sich in ca. 100 m östlich des Plangebietes. Westlich, in ca. 230 m Entfernung jenseits der K 6602, liegen innerhalb des Kiefern- bzw. Birkenbestandes temporäre Gewässer, die von Schilfröhricht umgeben sind. Für das Senftenberger Tagebaurekultivierungsgebiet ist großflächig von gestörten Grundwasser- verhältnissen als Folge des Braunkohleabbaus auszugehen. Der inzwischen abgeschlossene Wiederanstieg des Grundwassers hat zu Versauerungs- und Verunreinigungsprozessen des Bo- dens geführt. Der Grundwasserflurabstand wird mit 1 bis 2 m angegeben. Der Grundwasserstand korrespondiert mit dem Wasserstand des Senftenberger Sees. Aufgrund der mittleren Mächtigkeit des Sickerraums von > 1 m kann davon ausgegangen werden, dass eine für den Grund- wasserschutz ausreichende Überdeckung vorhanden ist. Die vorhandenen Böden besitzen eine hohe Sickerwasserrate, so dass eine hohe Grundwasserneubildung zu verzeichnen ist. Schutzgut Klima/Luft Als kleinflächige Kaltluftentstehungsgebiete können die Waldflächen im Plangebiet angesehen werden. Großräumig wirken große Wasserflächen wie der Senftenberger See verzögernd auf Temperaturveränderungen, sie erwärmen sich und die darüber befindliche Luft langsamer, geben die Wärme aber auch verzögert wieder ab. Als große Verdunstungsfläche wirkt der See dabei auf das Kleinklima. Schutzgut Landschaft Das landschaftliche Erscheinungsbild wird heute wesentlich durch die Folgen des Braunkohleab- baus geprägt. Die ursprünglichen Landschaftskomponenten wie naturnahe Laubmischwälder oder die Gliederung der Agrarlandschaft mit Hecken, Gehölzen und einem kleinteiligen Nutzungsmosaik sind stark verändert und überprägt. Als neue Ausstattungskomponente mit ganz erheblicher Wir- kung auf das Landschaftsbild ist der aus dem Tagebau Niemtsch entstandene Senftenberger See einschließlich der angrenzenden Forstflächen zu nennen. Dabei spielt auch die Erholungseignung eine besondere Rolle. So wurden Ferieneinrichtungen wie auch der Parkplatz Südsee innerhalb lockerer Gehölzbestände etabliert, so dass sie aus der Entfernung kaum wahrnehmbar sind. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Kultur- und sonstige Sachgüter sind für das Plangebiet nicht bekannt. ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Parkplatz Südsee Niemtsch“ Seite 25 Begründung VORENTWURF 18.08.2021 2.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Im Flächennutzungsplan der Stadt Senftenberg werden zahlreiche Flächen für die touristische Nutzung dargestellt, so auch der hier betrachtete Bereich des Parkplatzes in der Gemarkung Niemtsch. Laut Landschaftsplan werden hierin Chancen für eine nachhaltige, landschafts- verträgliche Entwicklung im Bereich des zukünftigen Lausitzer Seenlandes gesehen. Dennoch können aus den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen im hier betrachteten vorhaben- bezogenen Bebauungsplan negative Auswirkungen auf die oben beschriebenen Schutzgüter resultieren. Durch das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung für das Vorhabensgebiet sind folgende maxi- male Inanspruchnahmen der Schutzgüter Tiere/ Pflanzen/ biologische Vielfalt bzw. Boden ein- schließlich der vorhandenen Wasserhaushaltsfunktionen (Retentions-, Grundwasserneu- bildungsfunktion) möglich: Bereich Sanitäranlagen: • Neuversiegelung von max. 155 m² für die Aufstellfläche der Sanitärcontainer sowie die Camperentsorgung • Verlust von 1151 m² Grünfläche mit Gehölzbestand (3 Birken mit 0,1 m Stammdurchmesser (StD), 1 Kiefer mit 0,25 m StD, 1 Spitzahorn mit 0,1 m StD) • Verlust eines Einzelgehölzes (Spitzahorn mit 0,1 m StD) Bereich Wohnmobilstellplätze: • Teilversiegelung von max. 85 m² mittels wasserdurchlässiger Befestigung für die Erweiterung der Zu- und Ausfahrtsbereiche für Wohnmobile • Verlust von max. 85 m² Grünfläche mit Gehölzbestand (1 Birke mit 0,25 m StD, 1 Birke mit 0,4 m StD, 1 Kiefer mit 0,1 m StD, 1 Spitzahorn mit 0,06 m StD) • ggf. Verlust von Einzelgehölzen im erweiterten Bereich von Zu- und Ausfahrtsbereichen (Birke mit 0,1 m StD, Birke mit 0,2 m StD, Birke mit 0,4 m StD) Bereich Pkw-Stellplätze: • Teilversiegelung von max. 350 m² mittels wasserdurchlässiger Befestigung für die Erweiterung der Zu- und Ausfahrtsbereiche für Wohnmobile sowie die randliche Erweiterung von Stell- flächen Hierdurch werden maximal 590 m² anthropogen vorbelastete Biotope und Böden mit Wasserhaus- haltsfunktionen im Bereich des Parkplatzgeländes in Anspruch genommen, davon 155 m² durch Vollversiegelung und 435 m² durch Teilversiegelung, wodurch sich ein Vollversiegelungsaquivalent von 375 m² ergibt. Durch die Flächeninanspruchnahme ergibt sich ein maximaler Verlust von 115 m² + 85 m² + 350 m² = 550 m² Grünflächen mit Gehölzbestand. Weiterhin kommt es zum maximalen Verlust von vier Einzelgehölze. Bei den Gehölzverlusten handelt es sich mit Ausnahme zweier Gehölze (2 Birken mit je 0,4 m StD) um Junggehölze, welche nicht unter die Gehölzschutzverordnung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz fallen. 1 ein Teil der Neuversiegelung betrifft einen bestehenden Stellplatzbereich, daher geringerer Umfang als o.g. Neuversiegelung ifs. GmbH - Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung
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