Bebauungsplan Nr. 9 "Südlicher Rübenweg" Stadtteil Niedergrenzebach - Schwalmstadt

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Bebauungsplan Nr. 9 "Südlicher Rübenweg" Stadtteil Niedergrenzebach - Schwalmstadt
Stadt Schwalmstadt

Bebauungsplan Nr. 9
“Südlicher Rübenweg“

Stadtteil Niedergrenzebach

Begründung und Erläuterungsbericht

im Auftrag der
Stadt Schwalmstadt

Bearbeitung:

Jörg Haafke
Dipl.-Ing. Landschaftsplanung

Angela Siever
Dipl.-Ing. Architektin

                                mittelhessen dorfmühle 34628 willingshausen
                                 telefon 06697 919040 telefax 06697 919041
                                            eMail joerghaafke@planundrat.de
25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 "Südlicher Rübenweg" Stadtteil Niedergrenzebach - Schwalmstadt
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 2

Inhalt

1.       Allgemeine Angaben                                                                         4
1.1      Anlaß, Verfahrensstand und Aufgabenstellung                                                4
1.2      Lage im Raum                                                                               4
1.3      Geltungsbereich                                                                            4
1.4      Rechtsgrundlagen                                                                           5

2.       Planerische Vorgaben und Grundlagen                                                        6
2.1      Übergeordnete und kommunale Planung                                                        6
2.2      Vorhandene Wohnbauflächen, weiterer Bedarf und Standortalternativen                        6
2.3      Realnutzung                                                                                7
2.4      Baulicher Bestand                                                                          7
2.5      Verkehr                                                                                    7
2.6      Sonstige Infrastruktur                                                                     8
2.7      Naturräumliche Bedingungen                                                                 8

3.       Rahmenkonzept und Umweltbelange                                                          11
3.1      Städtebauliche Belange                                                                   11
3.2      Umweltbelange                                                                            11
3.3      Fazit und Naturschutzfachliches Leitbild                                                 12

4.       Planerische Ausgestaltung                                                                14
4.1      Prämissen für den Planentwurf                                                            14
4.2      Ausgestaltung des städtebaulichen Konzepts                                               14
4.3      Verkehrliche Erschließung                                                                15
4.4      Ver- und Entsorgungssystem                                                               15
4.5      Art und Maß der baulichen Nutzung, Gestaltungsfestsetzungen                              15
4.6      Grünordnerische Maßnahmen                                                                16

5.       Naturschutzrechtliche Belange                                                            18
5.1      Naturschutzfachliches Leitbild                                                           18
5.2      Schutzobjekte                                                                            18
5.3      Eingriffe in Natur und Landschaft                                                        18
5.3.1    Eingriffsbeschreibung                                                                    19
5.3.2    Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung                                                          19

6.       Flächenbilanz                                                                            21
7.       Verfahrensgang                                                                           22
8.       Quellen                                                                                  23

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 "Südlicher Rübenweg" Stadtteil Niedergrenzebach - Schwalmstadt
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Anhang

I       Räumliche Lage                                                                            24
II      Ausschnittdarstellung Regionalplan Nordhessen                                             25
III     Ausschnittdarstellung Flächennutzungsplan Schwalmstadt                                    26
IV      Ausschnittdarstellung aus dem Landschaftsplan der Stadt Schwalmstadt
        a) Bestand                                                                                27
        b) Konflikte                                                                              28
V       Geologische Gegebenheiten                                                                 29
VI      Anstehende Böden                                                                          30
VII     Trinkwasserschutzzone                                                                     31
VIII    Landschaftlicher Bestand                                                                  32
IX      Formblatt Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung                                                 33

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 "Südlicher Rübenweg" Stadtteil Niedergrenzebach - Schwalmstadt
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1.      Allgemeine Angaben

1.1     Anlaß, Verfahrensstand und Aufgabenstellung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Südlicher Rübenweg" wurde notwendig um
die Absicht eines Grundstückseigentümers zur Realisierung von Wohngebäuden in einer
Ortsrandlage des Schwalmstädter Stadtteils Niedergrenzebach zu ordnen.
Da die geplante Bebauung den bestehenden Ortsrand erweitern würde konnte ein Ge-
nehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht angewandt werden. Das Aufstellungsverfah-
ren für einen Bebauungsplan optimiert demgegenüber die Voraussetzungen für eine Be-
rücksichtigung und Würdigung aller planungsrelevanten Belange.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat entsprechend in ihrer Sit-
zung vom 01. Februar 2018 den Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan Nr. 9 der
Stadt Schwalmstadt gefaßt. Der Aufstellungsbeschluß beinhaltet die Zielsetzung am östli-
chen Ortsrand des Stadtteils Niedergrenzebach die rechtlichen Voraussetzungen für eine
Siedlungserweiterung mit der Realisierungsmöglichkeit von Wohnnutzungen zu schaffen.
Nach der Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes erteilte der Magistrat
der Stadt Schwalmstadt am 12. Februar 2018 dem Planungsbüro NEULANDplanundrat
den Auftrag zu dessen Erarbeitung.
Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB wurde ergänzend zu dem
Verfahren der Aufstellung eines Bebauungsplanes zusätzlich die Notwendigkeit zu einer
Flächennutzungsplanänderung deutlich und diese Aufgabenstellung anschließend entspre-
chend erweitert sowie ein entsprechendes Bauleitplanverfahren nachfolgend hinzugezo-
gen.
Unter dieser Maßgabe werden die beiden Bauleitplanverfahren nunmehr im Parallelverfah-
ren gemäß BauGB weitergeführt.

1.2     Lage im Raum
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Siedlungszusammenhanges des Stadt-
teiles Niedergrenzebach (Stadt Schwalmstadt/Schwalm-Eder-Kreis; s. Abb. Räumliche La-
ge, Anhang I).
Im Westen und Norden grenzen an das Plangebiet bebaute Areale an, während im Süden
und Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen.

1.3     Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt das zur bauleitplanerischen Vorberei-
tung der geplanten Wohnbebauung anteilig vorgesehene Flurstück 43/6 in Flur 9 der Ge-
markung Niedergrenzebach sowie zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung die Flur-
stücke 125/1 und 125/2 anteilig in Flur 10 der Gemarkung Niedergrenzebach mit folgen-
den Flächengrößen bzw. -anteilen und Nutzungsarten:

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 "Südlicher Rübenweg" Stadtteil Niedergrenzebach - Schwalmstadt
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                                         Gesamtgröße davon             Aktuelle Nutzung
                                             (ha)    (ha)

Flur 9      Flurstück 43/6, anteilig        0,3692 0,3692              Gartenland
Flur 10     Flurstück 125/1                 0,0603 0,0603              Wirtschaftsweg
Flur 10     Flurstück 125/2                 0,0380 0,0380              Wirtschaftsweg

Gesamt                                      0,4675 0,4675

Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt danach ca. 0,47 ha. Die für die Realisie-
rung der Wohnbebauung vorgesehenen Flächen befinden sich in Privateigentum und die
Grundstücke des Wirtschaftsweges im Eigentum der Stadt Schwalmstadt.

1.4       Rechtsgrundlagen
Die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Schwalmstadt basiert auf folgenden
Rechtsgrundlagen in der jeweils gültigen Fassung:

Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Planzeichenverordnung (PlanZ)
Hessische Bauordnung (HBO)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)
Kompensationsverordnung (KV)
Flächennutzungsplan der Stadt Schwalmstadt (FNP)

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 "Südlicher Rübenweg" Stadtteil Niedergrenzebach - Schwalmstadt
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2.      Planerische Vorgaben und Grundlagen

2.1     Übergeordnete und kommunale Planung
Regionalplan
Das Plangebiet befindet sich auch in der Darstellung des Regionalplans Nordhessen (RPN)
aus dem Jahr 2009 im Grenzbereich zwischen bebauter Siedlungszone und offenem Land-
schaftsraum und wird hier - maßstabsbedingt kaum erkennbar - teilweise als Bestandteil
eines östlichen Ausläufers des Siedlungszusammenhanges Niedergrenzebach dargestellt.
Östlich und südlich grenzen jeweils "Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft" an. Darüber
hinaus findet die überlagernde Darstellung "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktio-
nen; lila Schraffur) Berücksichtigung. Weitere Darstellungen enthält der RPN im unmittel-
baren Bereich des Plangebietes nicht (s. Abb. - Ausschnitt Regionalplanung Nordhessen,
Anhang II).

Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Schwalmstadt präzisiert die Grenze zwischen Flächen
für die Landwirtschaft und bebautem Siedlungsraum. Danach ist die gesamte, der Erschlie-
ßungsstraße "Rübenweg" zugeordnete Bebauung vollständig als Mischgebiet Dorf ausge-
wiesen, während die bislang unbebauten südlich angrenzenden Flächen der Landwirtschaft
zugeordnet sind (s. Abb. - Ausschnitt Flächennutzungsplan Schwalmstadt, Anhang III).

Landschaftsplan
Die Darstellung der bebauten Fläche orientiert sich im Landschaftsplan der Stadt Schwalm-
stadt an dem tatsächlichen Bestand bebauter Grundstücke, differenziert die Fläche für die
Landwirtschaft innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes als Ackerland und
kennzeichnet die Obstbaumreihe entlang des vom Rübenweg ausgehenden, nach Süden
führenden Wirtschaftsweges als Bestand, der im Rahmen einer "Investitionsmaßnahme, die
über das Hessische Landschaftspflegeprogramm (HELP) gefördert wurde und dauerhaft zu
sichern ist". Weiter wird eine "unzureichende Ortsrandgestaltung" reklamiert sowie die
Gliederung landwirtschaftlicher Flächen mit Gehölzstrukturen für den an die Bebauung
angrenzenden Außenbereich vorgegeben sowie die Erhaltung der ertragreichen Böden für
die Landwirtschaft und Gliederung der Feldflur mit gebietstypischen Biotopstrukturen als
Leitbild für den an den Ortsrand anschließenden Landschaftsraum formuliert. Weitere
Darstellungen weist der Landschaftsplan für das Plangebiet nicht auf (s. Abb. Ausschnitt
Landschaftsplan Schwalmstadt, Anhang IV).

2.2         Vorhandene Wohnbauflächen, weiterer Bedarf und Standortalternativen
Im Stadtteil Niedergrenzebach besteht gegenwärtig kein größeres, zusammenhängendes
bauleitplanerisch gewidmetes Baugebiet. Daher stehen derzeit lediglich vereinzelte private
Grundstücksflächen für die Realisierung von Wohnbebauung zur Verfügung und können
aktuell Bauvorhaben nur in noch verbliebenen Baulücken realisiert werden. Insoweit sind
interessierte Bauwillige auf private Initiativen in Eigenregie angewiesen. Im Durchschnitt

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 7

wurde in der jüngeren Vergangenheit (seit etwa 2010) jährlich lediglich ein Wohnhaus-
Neubau im Stadtteil Niedergrenzebach genehmigt. Gegenwärtig stehen hier noch etwa 10
Baulücken zur Verfügung, die sämtlich als Garten genutzt werden und nicht im Zugriff der
Kommune liegen.
Die Stadt Schwalmstadt strebt zur Zeit keine weitere Ausweisung von flächenhaften Bau-
gebieten im Stadtteil Niedergrenzebach an, unterstützt jedoch zur Entwicklung des örtli-
chen Bedarfs private Initiativen zur Realisierung von Wohnbebauung soweit keine öffentli-
chen Belange entgegen stehen.
Aus dieser Konstellation resultiert das Anliegen der Eigentümer des Flurstücks 43/6 in Flur
9 der Gemarkung Niedergrenzebach auf dem eigenen Grund und Boden eine Wohnbe-
bauung für den erweiterten Eigenbedarf zu errichten. Das Grundstück befindet sich in
unmittelbarer Nachbarschaft zu bereits bebauten Grundstücken und hat einen Anschluß an
die Erschließungsstraße "Rübenweg".
Für das die vorliegende Bauleitplanung auslösende Bauvorhaben bestehen im Hinblick auf
die Verfügbarkeit entsprechend geeigneter Grundflächen faktisch keine Standortalternati-
ven.

2.3         Realnutzung
Das Plangebiet ist gegenwärtig von gärtnerischen Nutzungen in der Nachfolge früherer
Landwirtschaft geprägt. Das Spektrum der Nutzungen erstreckt sich dabei von baulich mit
Gartenhäuschen aufgewerteten intensiveren Freizeitnutzungen über punktuelle Eigenver-
sorgungsanteile mit Lebensmitteln aus Grabeland und von einzelnen Obstgehölzen bis hin
zu eher sporadisch genutzten Rasenflächen.
Der am Westrand des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg wird im Grenzbereich
zum Privatgelände durch einzelne Apfelbäume flankiert.

2.4         Baulicher Bestand
Die an das Plangebiet angrenzende Bebauung hat sich im Laufe der letzten 50 Jahre entlang
der strahlenförmig aus dem Ortskern zu den Ortsrändern führenden Anliegerstraßen ent-
wickelt. Auf jenen nördlich angrenzenden Grundstücken ist eine ein- und zweigeschossige
Bebauung entstanden, die mit diversen Nebengebäuden den typischen Charakter eines
dörflichen Mischgebietes zeigt. Das Plangebiet selbst weist abgesehen von einzelnen Gar-
tenhäuschen keinen baulichen Bestand auf.

2.5         Verkehr
Die verkehrliche Erschließung der geplanten Wohnbebauung ist unmittelbar durch den
direkten Anschluß des Flurstücks 43/6 an die Erschließungsstraße "Rübenweg" über einen
schmalen, nur etwa neun Meter breiten nach Norden reichenden Ausläufer des Grund-
stücks gewährleistet. Über diese Verbindung ist grundsätzlich eine Erreichbarkeit aller
vorgesehenen Baufenster gemäß Entwurf des Bebauungsplanes möglich. Darüber hinaus

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 8

stellt jedoch der westlich entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg grundsätz-
lich für zumindest zwei der drei dargestellten Baufenster eine weitere Erschließungsoption
dar. Diese Option begründet auch die Einbeziehung des Wirtschaftsweges in den Ge-
ltungsbereich des Bebauungsplanes.
Auch bei einer vollständigen Ausschöpfung der baurechtlichen Möglichkeiten nach Maßga-
be des Bebauungsplanentwurfs kann davon ausgegangen werden, dass keine relevante
Mehrbelastung der Erschließungsstraße "Rübenweg" zu besorgen ist.

2.6         Sonstige Infrastruktur
Die für die Erschließung der geplanten Wohnbebauung relevante Infrastruktur für die Ver-
und Entsorgung mit Wasser, Strom und Kommunikationsleitungen ist im Verlauf der Er-
schließungsstraße "Rübenweg" vorhanden.

2.7         Naturräumliche Bedingungen
Landschaftsraum, Geologie, Boden
Das Plangebiet liegt naturräumlich im Übergangsbereich zwischen der „Westhessischen
Senke“ (343.) mit der zugehörigen Untereinheit „Schwalmgrund“ (343.00) und dem
"Knüllgebirge und Homberger Bergland" (353.) mit der Untereinheit "Westliches Knüll-
Vorland" (353.0). Hier streichen die Basaltformationen mit flach abfallenden,teilweise be-
waldeten Rücken aus und treffen auf die Ablagerungen des Alluviums im Verlauf der
Schwalm-Aue. In Verbindung mit einer trockenwarmen Klimasituation konnte ein land-
wirtschaftliches Vorzugsgebiet mit vorherrschenden ackerbaulichen Nutzungen entstehen
(RÖLL 1969 und SANDER 1960).
Geologisch stehen in einem sich von Nordwest nach Südost erstreckenden und etwa pa-
rallel zur B 454 verlaufenden Band am östlichen Fuß des Knüllgebirges Ton-Schluff, Sand,
Braunkohle, Quarzit oder Ölschiefer von Messel aus dem Alttertiär an. Nach Westen vor-
gelagert schließt sich daran Kies und Sand aus dem Pleistozän bis in Höhe der Ortsmitte
von Steina an, ehe im Westen das breite Band des Auensediments im Verlauf der Schwalm
folgt (s. Abb. "Geologische Gegebenheiten", Anhang V)
Aufgrund der naturbürtigen Gegebenheiten konnten sich am Standort "Braunerden über
Pelosol mit Pseudogley-Braunerden und Pelosolen entwickeln. Sie bestanden im Substrat
aus 2 bis 6 dm mächtigen Fließerden in der Hauptlage über Fliesschutt in der Basislage mit
tertiärem Ton oder Anstehendem (s. Abb. "Anstehende Böden" Anhang VI).

Wasser
Die hydrologischen Bedingungen sind in Abhängigkeit der geologischen Ausgangssituation
im Plangebiet und ausweislich der Hydrogeologischen Karte hinsichtlich der Grundwasser-
ergiebigkeit als mäßig bis mittel und hinsichtlich der Verschmutzungsempfindlichkeit als
mittel anzusehen.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer Trinkwasserschutzzone IIIB (s. Abb. Trink-
wasserschutzzone, s. Anhang VII).

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 9

Klima
Das Großklima des nordhessischen Raumes ist der gemäßigten Klimazone bei vorherr-
schenden Westwinden zuzuordnen und als maritim bis kontinental mit etwa gleich kühlen
Sommern und kälteren Wintern zu bezeichnen. Die Hauptwindrichtung ist Südwest, ge-
folgt von Südost.
Das örtliche Klima wird von den Klimawirkungen der im Umfeld hauptsächlich dominier-
ten landschaftlichen Strukturen geprägt und hier durch die landwirtschaftliche Nutzung
bestimmt. In Abhängigkeit des Aufwuchses tragen die Vegetationsbestände zur Entstehung
von Kaltluft bei, die bei den vorliegenden, wenn auch nur geringen in Richtung der Siedlung
Niedergrenzebach abfallenden Hangneigungen nach Westen abfließt und im Osten des
Plangebietes auf den Siedlungszusammenhang Niedergrenzebach trifft und von dort über-
wiegend nach Südwesten in Richtung auf die Schwalmaue abgeleitet wird. Das eigentliche
engere Plangebiet weist aufgrund der vorhandenen baulichen wie auch der bestehenden
Gartenlandschaft kleinräumig ein eher siedlungstypisches Lokalklima auf.

Vegetation, Biotope
Der Landschaftsraum im Osten des Siedlungszusammenhanges Niedergrenzebach ist ge-
nerell landwirtschaftlich geprägt. Die im östlichen Teil straßendorfähnlich strukturierte
Siedlung ragt in die landwirtschaftliche Flur hinein. Im Bereich des Plangebietes präsentiert
sich das Gelände entsprechend der bisherigen Nutzung in der Typologie bebauter Flächen
mit zugehörigem Grünanteil in Form typischer zeitgenössischer Gärten.

Fauna
Die Fauna des Plangebietes ist entsprechend der vorherrschenden Landschaftssituation
und der daraus resultierenden Lebensraumtypen als Fauna der Siedlungslage anzuspre-
chen, die in ihrer standörtlichen Ausprägung keine besonders hervorzuhebenden Arten
erwarten läßt und etwa in der Avifauna von Bachstelze, Hausrotschwanz, Amsel und Rot-
kehlchen charakterisiert wird. In Ermangelung eines älteren Baumbestandes sind keine
Höhlenbrüter präsent. Demzufolge sind keine besonderen faunistischen Schutzmaßnah-
men erforderlich.

Landschaftsbild, Erholung
Das Plangebiet ist zwar übergeordnet in landwirtschaftliches Kulturland eingebunden, den-
noch präsentiert sich das aktuelle landschaftliche Erscheinungsbild aufgrund der unmittel-
baren Nachbarschaft zum Siedlungsraum und der bisherigen Nutzung als Gartenareal in
einer typischen Siedlungscharakteristik. Die das Plangebiet tangierenden Wirtschaftswege
werden vergleichsweise intensiv für die ortsnahe Naherholung frequentiert.

Die Kartendarstellung "Landschaftlicher Bestand" verdeutlicht die räumliche Anordnung
der vorhandenen landschaftlichen Gegebenheiten (s. Abb. Landschaftlicher Bestand, An-
hang VIII).

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3.          Rahmenkonzept und Umweltbelange

3.1         Städtebauliche Belange
Städtebauliche Belange werden für das Plangebiet vor allem hinsichtlich der zulässigen
Anordnung der Gebäude sowie deren Dimensionierung, Form und Gestalt relevant. Dies-
bezüglich gilt es die Ortsrandsituation zu würdigen und den angrenzenden baulichen Be-
stand hinsichtlich der Ausprägung der Baukörper aufzunehmen sowie eine harmonische
Orstrandeingrünung zu gewährleisten (s. Kap. 3.2).

3.2         Umweltbelange
Der aufgrund des Bebauungsplanes Nr. 9 planungsrechtlich festgesetzte Eingriff in Natur
und Landschaft wird danach hinsichtlich der verschiedenen landschaftsökologischen Belan-
ge folgendermaßen bewertet:

Boden und Wasser
Die Überbauung und Versiegelung von Bodenflächen bedeutet grundsätzlich eine nachhal-
tige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes. Dies betrifft sowohl die Nutzungsfähigkeit der
Böden für den Anbau von Kulturpflanzen sowie den Wuchsraum für gliedernde Land-
schaftselemente als auch die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Speicher und Filter
für Niederschlagswasser. Da Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt, ist ein Ausgleich
im Grundsatz nur durch adäquate Entsiegelungsmaßnahmen möglich. Eine Eingriffsminde-
rung kann durch eine flächensparende Überbauung und Versiegelung sowie durch die Rea-
lisierung einer Versickerung von Niederschlagswasser erreicht werden, um eine größt-
mögliche Regenwasseraufnahme in der Landschaft zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte
das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser möglichst am Ort versickert und
möglichst verzögert in den Landschaftshaushalt zurückgeführt werden. Entsprechende
Maßnahmensetzen dabei ergänzende Untersuchungen der lokal gegebenen Untergrund-
verhältnisse voraus. Vor allem auch im Hinblick auf das bestehende Trinkwasserschutzge-
biet kann das Niederschlagswasser möglicherweise nicht ohne zusätzliche technische Vor-
kehrungen (z.B. Herstellung eines zusätzlichen Puffervolumens o.ä.) versickert werden.

Klima
Die aufgrund des Bebauungsplanes Nr. 9 mögliche ergänzende Überbauung und Versiege-
lung löst kleinklimatische Veränderungen vor allem in Form einer lokalen Vergrößerung
der Temperaturextreme, einer geringeren Verdunstung und einer Verringerung des Luft-
austausches aus. Eine Minimierung solcher Eingriffswirkungen kann vor allem durch die
Gestaltung des/der Baukörper sowie durch einen hohen Anteil leistungsfähiger Durch-
bzw. Eingrünung erreicht werden.

Biotope, Vegetation und Fauna
Die geplante Errichtung von Wohngebäuden macht das Entstehen von versiegelten und
teilversiegelten Flächen an einem baulich bislang nahezu unbeeinflussten Standort möglich.
Die durch den damit verbundenen Verlust naturnaher Biotopstrukturen entstehenden Ein-

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griffswirkungen können im Grundsatz vor dem Hintergrund des generellen Anspruchs auf
eine angemessene bauliche Entwicklung nicht vermieden, aber durch die Realisierung grü-
nordnerischer Maßnahmen und der damit vorgesehenen Entwicklung, allerdings gegenü-
ber dem Biotopbestand andersartiger Lebensraumtypen gemindert werden.
Dies gilt sinngemäß für die an die entsprechenden Biotopformen angepaßten Vegetations-
und Faunenbestände.

Landschaftsbild, Naherholung
Die mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes besteht bei einer Entwicklung von
relativ kompakten Gebäuden ohne landschaftsgerechte Einbindung. Aufgrund der Orts-
randlage ist diesem Aspekt eine besondere Bedeutung beizumessen. Darüber hinaus gilt es
den vorhandenen Einzelbaum am Südrand des Plangebietes u.a. auch aus Gründen des
Landschaftsbildes adäquat zu würdigen.
Solches Beeinträchtigungspotential ist vor allem durch eine entsprechende standörtliche
Anpassung in Bauhöhe, Bauform und Gliederung zu mindern. Darüber hinaus ist die zielge-
richtete Berücksichtigung grünordnerischer Maßnahmen wesentlich.
Eine Beeinträchtigung der Eignung des Plangebietes für die Naherholung ist vermutlich
kaum anzunehmen, da sich das entstehende Landschaftsbild mit großer Wahrscheinlichkeit
in das Weichbild der benachbarten Bebauung einfügen dürfte und das Wegesystem zur
Erschließung der angrenzenden Feldflur nicht verändert wird.

Wohnumfeld und Emissionen
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Wohnumfeldes der randlichen Bebauung der
Ortslage Niedergrenzebach. Durch die Ergänzung der Siedlung um maximal drei Wohnge-
bäude ist keine nachteilige Beeinträchtigung des Wohnumfeldes zu erwarten. Ebenso kann
die Entstehung von Emissionen grundsätzlich ausgeschlossen werden.

3.3         Fazit und Naturschutzfachliches Leitbild
Der Realisierung der geplanten Wohnbebauung stehen keine Umweltbelange entgegen,
soweit die spezifischen Ansatzpunkte zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchti-
gungen wirksam werden. Aufgrund der Anbindung an den baulichen Zusammenhang der
Ortslage Niedergrenzebach sowie an den Außenbereich ist dazu die hinreichende Würdi-
gung landschaftspflegerischer Belange zur Eingrünung des Areals geboten. Weiterhin sollte
über die Gebäude-, Erschließungs- und Hofflächen hinaus die Versiegelung von Bodenflä-
chen vermieden werden und ein Regenwassermanagement über Versickerungsrigolen
oder über offene Grabensysteme den Verbleib des Niederschlagswassers in der Land-
schaft sicherstellen.
Die Kompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Naherholung
können anteilig durch die Verwirklichung der grünordnerischen Maßnahmen im Kontext
der verbindlichen Bauleitplanung gewährleistet werden. Da der Stadt Schwalmstadt ge-
genwärtig im näheren Umfeld aktuell keine geeigneten Flächen zur Realisierung von natur-
schutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen, soll darüber hinaus

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gehender Kompensationsbedarf durch Inanspruchnahme von Ökokonto-Guthaben erfüllt
werden.

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4.      Der Planentwurf – Ausgestaltung des städtebaulichen Konzeptes

4.1     Prämissen für den Planentwurf
Eine wesentliche Prämisse für den Planentwurf muß aufgrund der exponierten Ortsrandla-
ge die Würdigung einer angemessenen Ausgestaltung des Überganges in den angrenzen-
den unbebauten Landschaftsraum sein. Darüber hinaus ist der funktionalen und ausgewo-
genen Anordnung der Baunutzungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung soll grundsätzlich die beiden Optionen Anbindung an die
Erschließungsstraße "Rübenweg" sowie den westlich tangierenden Wirtschaftsweg eröff-
nen.

Gebäudestandorte - überbaubare Flächen
Die Anordnung der "Baufenster" für die auf dem entstehenden Grundstück zu errichten-
den Gebäude sollte zur Gewährleistung einer größtmöglichen betrieblichen Flexibilität
möglichst große Spielräume belassen, jedoch ebenso die nachbarschaftlichen Belange be-
rücksichtigen sowie unterschiedliche Erschließungsoptionen offen halten.

Gebäudedimensionierung
Im Rahmen der bei Wohngebäuden gegebenen Möglichkeiten sollten die entstehenden
Gebäudekörper die lokalen Gegebenheiten der landschaftlichen Situation nicht dominie-
ren. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Wirkungen in der vorhandenen Ortsrandsitua-
tion. Dazu sind ergänzende grünordnerische Einbindungen mit entsprechend geeigneten
Gehölzen vorzusehen.

Grünordnerische Maßnahmen
Die grünordnerischen Festsetzungen sind vornehmlich auf eine angemessene landschaftli-
che Einbindung der geplanten Wohnbebauung orientiert. Dabei sollte am Südrand des
Plangebietes eine dort vorgesehene öffentliche Grünfläche auch eine Infrastruktur zur
Stärkung der Naherholungsfunktionen durch Berücksichtigung einer Aufenthaltsmöglich-
keit erhalten.

4.2     Ausgestaltung des städtebaulichen Konzepts
Die planerische Ausgestaltung des Bebauungsplanes Nr. 9 trägt unter vorstehend hergelei-
teten Prämissen dem Ziel zur Schaffung einer neuen Wohnbebauung in dem gebotenen,
auf das notwendige Maß der planungsrechtlichen Festsetzungen begrenzten Umfang Rech-
nung. Der daraus abgeleitete Planentwurf ist in der zugehörigen zeichnerischen Darstel-
lung des Bebauungsplanes dokumentiert.

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Unter Zugrundelegung der Erhebungen zur Realnutzung sowie der Auswertung der Flä-
chengrößen aufgrund der Planfestsetzungen ergibt sich folgende Flächenbilanz:

                                     Bestand         BP Nr. 9       Nutzbare
                                                                    Baufläche

Gartenland                               3.692            0,0                        qm
Wirtschaftsweg                             983           983                         qm
Erschließung                                   -         348                         qm
Wohnbaufläche                                  -       2.713        542,6            qm
Private Grünfläche                             -         361                         qm
Öffentliche Grünfläche                         -         270
Gesamt                                  4.675         4.675                          qm

4.3     Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des geplanten Wohnstandortes ist unmittelbar von der
nördlich verlaufenden Erschließungsstraße "Rübenweg" ausgehend über eine als private
Erschließungsfläche gewidmete Fläche gewährleistet. Darüber hinaus besteht die Option
einer zumindest teilweisen Erschließung des Grundstücks 43/6 von dem westlich tangie-
renden Wirtschaftsweg.

4.4     Ver- und Entsorgungssystem
Die Erschließungsstraße "Rübenweg" weist sowohl Wasserversorgungsleitungen wie das
Kanalsystem der Stadt Schwalmstadt auf. Die Anbindung an das Elektrizitätsnetz sowie an
das Netz der Kommunikationsleitungen ist hier ebenfalls gegeben. Zur Sicherung der An-
schlußmöglichkeiten sind Geh-, Fahr- und Leitungsrechte aufgenommen.

4.5     Art und Maß der baulichen Nutzungen, Gestaltungsfestsetzungen
Die Festlegung von Art und Maß der baulichen Nutzung nimmt sowohl auf die Gegeben-
heiten im unmittelbaren Umfeld als auch auf die Erfordernisse des geplanten Wohnstand-
ortes sowie auf die Ortsrandlage Bezug.
Zur funktionalen Gliederung der Wohnbaufläche erfolgt eine Unterteilung in drei etwa
gleichwertige Teilflächen mit Grundflächen von ca. 1.000 bis 1.190 qm. Die vorgegebenen
Baufenster weisen jeweils eine Längsseite in Südwest-Ausrichtung auf, so dass eine gute
Ausnutzung der "Schokoladenseite" inklusive der energetischen Vorteile möglich wird. Die

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Baufenster lassen mit ca. 400 qm bis 510 qm dabei einen angemessenen Spielraum für eine
individuelle Anordnung und Ausgestaltung der Baukörper.
Bei einer Grundflächenzahl von 0,2 ist eine maximale Gebäudegesamtfläche von 542,6 qm
realisierbar. Damit ergibt sich rechnerisch eine durchschnittliche maximale Grundfläche je
Baukörpervon ca. 181 qm.
Zulässig ist eine maximal zweigeschossige offene Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe
von 9,00 m bzw. einer maximalen Traufhöhe von 6,75 m.
Für zweigeschossige Gebäude werden nur Sattel- oder Zeltdachkonstruktionen mit einer
maximalen Dachneigung von 30° zugelassen. Eingeschossige Gebäude erfahren keine Ein-
schränkungen hinsichtlich der Dachausbildung.
Die Anordnung von Gebäuden wird zum westlich tangierenden Wirtschaftsweg durch ei-
nen freizuhaltenden drei Meter breiten Streifen parallel zur Grundstücksgrenze sowie
durch eine sechs Meter breite private Grünfläche am Ostrand des Plangebietes struktu-
riert.
Die grünordnerischen Festsetzungen an der West- sowie an der Ostflanke und im Süden
des Plangebietes zielen unter Sicherung des vorhandenen Bestandes auf eine wirksame
Einbindung des landschaftlich exponierten Areals ab. Dazu sind jeweils die Entwicklungen
von heckenartigen Strukturen unter Einbeziehung der vorhandenen Gehölze vorgesehen.

4.6     Grünordnerische Maßnahmen
Die grünordnerischen Maßnahmen umfassen generelle Regelungen zur Gewährleistung
einer angemessenen landschaftlichen Einbindung des Grundstücks in exponierter Außenla-
ge. Zu diesem Zweck sind insbesondere 361 qm als private Grünfläche sowie weitere 270
qm als öffentliche Grünfläche festgesetzt, um insbesondere gegenüber der umgebenden
Landschaft eine entsprechende Wirkung zu erzielen. Darüber hinaus sind entlang des Wirt-
schaftsweges an der westlichen Plangebietsgrenze fünf Baumstandorte zur Pflanzung eines
Baumsolitärs festgesetzt. Dabei kommen aufgrund ihres mittleren Wuchses Feld-Ahorn
(Acer campestre) sowie Hainbuche (Carpinus betulus) in Betracht. Den in jenem Stre-
ckenabschnitt stockenden hochstämmigen Apfelbäumen wird aufgrund der Nähe ihres
Wuchsortes zur Verkehrsfläche keine weitere Alterungsfähigkeit zugemessen und entspre-
chend auf eine ausdrückliche Sicherung durch eine Festsetzung verzichtet. Bei einer mögli-
chen Beseitigung der Apfelbäume stellen die Neupflanzungen eine Fortsetzung der Funk-
tionen zur Ortsrandeingrünung dar.
Der durch Festsetzungen bestimmte Grünflächenanteil beträgt entsprechend der flächigen
Darstellungen knapp 17 % der Grundstücksfläche. Darüber hinaus wird festgelegt, dass
mindestens 50 % der Grundstücksfläche gärtnerisch zu gestalten sind, dabei wird - soweit
nicht durch die zuvor benannten Festsetzungen geregelt - den Ideen der Bauherrschaft die
konkrete Ausgestaltung überlassen.
Für die verpflichtenden grünordnerischen Maßnahmen sind die Maßnahmen zur Anpflan-
zungen von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation durch weitere Festsetzungen
konkretisiert. Dabei handelt es sich um Flächen und Standorte mit Bindungen für die An-
pflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gemäß § 9 (1) Nr. 25a

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BauGB) in nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit eingetragenen Ordnungskennzif-
fern zur Bezeichnung der einzelnen Maßnahmen:
Für die Pflanzung von solitären Hochstamm-Laubbäumen im Übergang zwischen Straßen-
freiraum und Gebäudefläche (M2 sowie M3) steht die der Gehölzliste 1 zur gestalterischen
Einbindung des Straßenverlaufs und zur Verzahnung mit den entstehenden Gebäudekör-
pern sowie Entwicklung und Pflege von markanten, jedoch nicht übermäßig stark wüchsi-
gen Einzelbäumen zur Auswahl. Danach kommen für diese Pflanzungen Feld-Ahorn (Acer
campestre) oder Hainbuche (Carpinus betulus) in Betracht.
Für die Pflanzung von Sträuchern in den Randstreifen M1 sowie der öffentlichen Grünflä-
che (M4) sollen jeweils Arten der Gehölzliste 2 Verwendung finden. Hier stehen die Arten
Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opu-
lus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Holz-Apfel (Malus sylvestris), Holz-Birne (Py-
rus pyraster), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hunds-Rose (Rosa canina) zur Wahl.

Die grünordnerischen Festsetzungen gewährleisten die angestrebte landschaftliche Einbin-
dung der Wohnbebauung und zugleich eine anteilige Realisierung des naturschutzrechtli-
chen Ausgleichs.

Bei der Herstellung der Grünflächen sollte nach Möglichkeit autochthones Pflanzmaterial
bzw. Saatgut verwendet werden.

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5.      Naturschutzrechtliche Belange
Im Zusammenhang mit der Realisierung des Baugebietes sind unvermeidbar Eingriffe in
Natur und Landschaft verbunden und die naturschutzrechtlichen Belange zu würdigen.
Aufgrund der vorliegenden Biotopausstattung und des bestehenden Landschaftsbildes kann
die Bearbeitungstiefe im Plangebiet auf das dargestellte Maß begrenzt werden.

5.1     Naturschutzfachliches Leitbild
Das naturschutzfachliche Leitbild ist im Sinne der kommunalen Landschaftsplanung und
nach Maßgabe des Landschaftsplanes für die Stadt Schwalmstadt (STADT
SCHWALMSTADT 2004) für den betreffenden Landschaftsraum - unabhängig von den
Zielen der Bebauungsplanung zur Entwicklung einer Wohnbaufläche - mit der Erhaltung
einer landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (unter Vorrang für ressourcenschonen-
den Landbau) sowie der Ergänzung landschaftsgliedernder Elemente sowie mit der Ent-
wicklung einer funktionsfähigen Dorfrandsituation zu umreißen.
Die Realisierung des Baugebietes stellt dabei einen grundsätzlichen Konflikt mit dem Anlie-
gen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Vermeidung der Inanspruchnahme
von Flächen dar und steht ebenso dem naturschutzfachlichen Leitbild für den betroffenen
Landschaftsraum entgegen.
Im Zusammenhang mit der im Parallelverfahren durchgeführten vorbereitenden Bauleit-
planung (Änderung I/17 des Flächennutzungsplanes der Stadt Schwalmstadt, STADT
SCHWALMSTADT 2018a) und mit der Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes für
die Realisierung des Planungszieles wurden aus dem naturschutzfachlichen Leitbild herge-
leitete landschaftliche und naturschutzfachliche Ansatzpunkte unmittelbar aufgenommen
und hinsichtlich der Festlegung entsprechender grünordnerischer Maßnahmen berücksich-
tigt. Soweit ein nicht innerhalb des Plangebietes ausgleichbarer Restkompensationsbedarf
entsteht, soll nach den Regelungen des Ökokontos verfahren werden.

5.2     Schutzobjekte
Aufgrund fehlender entsprechender landschaftlicher Ausstattung ist kein Schutz von Le-
bensräumen gemäß HAGBNatSchG erforderlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Floren- und
Faunenelemente, da im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Bebauungsplanes keine
schutzwürdigen Pflanzen- und Tierarten vorkommen (vgl. zugehöriger Umweltbericht).

5.3     Eingriffe in Natur und Landschaft
Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen für Veränderungen der Landschaftssituation geschaffen, die in ihren Wirkungen für
den Landschaftshaushalt und das Landschaftsbild sowie die Naherholung gemäß HAGB-
NatSchG zu erfassen und zu bewerten sind. Danach sind die aufgrund des Bebauungspla-
nes vorgesehenen Wohnbauflächen in ihren räumlichen und funktionalen Auswirkungen
sowie die grünordnerischen Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen entsprechend
zu würdigen.

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5.3.1 Eingriffsbeschreibung
Wohnbauflächen
Der Bebauungsplan umfaßt die Zuordnung einer überbaubaren Fläche für Wohnungsnut-
zungen in einer maximalen Bruttogesamtgröße von 2.713 qm. Bei einer GRZ von 0,2 ist
bezogen auf das Gesamtgrundstück eine theoretische Überbauung mit einer Gesamtfläche
von ca. 542,6 möglich. Die maximale Firsthöhe darf 9,00 m nicht übersteigen.

Grünflächen und Grünstrukturen
Für die Eingrünung der WA-Flächen des Grundstücks legen die planerischen Darstellungen
eine Fläche von insgesamt 631 qm (entspricht 17 % der Wohngebietsfläche) mit unmittel-
baren Pflanzbindungen zugrunde.
Der endgültige Flächenumfang der Grünstrukturen im Bebauungsplangebiet ist abhängig
von den über die grünordnerischen Festsetzungen hinausgehenden Pflanzungen auf den
jeweiligen Grundstücken. Verbindlich mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes festge-
legt werden dabei Heckenpflanzungen an der Ostflanke des Grundstücks sowie im Süden
des Plangebietes festgelegt.

Behandlung des Niederschlagswassers
Das Oberflächenwasser kann im Sinne des § 51 (3) WHG grundsätzlich und soweit dies
ohne Schädigungen des Naturhaushaltes zugelassen werden kann dem Landschaftshaushalt
zurückgeführt werden. Die Zulässigkeit der Rückführung des Oberflächenwassers von
befestigten Flächen wird an den Nachweis der schadlosen Ableitung gebunden. Das Nie-
derschlagswasser der Dachflächen kann für die Brauchwassernutzung (Toilettenanlagen,
Bewässerung der Außenanlagen etc.) aufgefangen werden.
Die erforderliche Fläche für die Anordnung einer entsprechend ausgestalteten Sickerfläche
steht im Bereich des Plangebietes innerhalb der Grundstücksflächen grundsätzlich zur Ver-
fügung.

5.3.2 Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung
Der aufgrund des Bebauungsplanes planungsrechtlich ermöglichte Eingriff in Natur und
Landschaft wird hinsichtlich der verschiedenen Belange folgendermaßen bilanziert:
Für die Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung wird eine Abschätzung der voraussichtlich in Ver-
bindung mit der Realisierung des Wohnflächenstandortes entstehenden Landschaftssituati-
on vorgenommen.
Nach Maßgabe der dokumentierten Festsetzungen kann eine maximale Gebäudefläche
von 542,6 qm entstehen und können weitere 813,9 qm als Stell- und Fahrfläche sowie mit
baulichen Nebenanlagen als weitere versiegelte Flächen entstehen werden.

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Zudem können folgende grünordnerischen Maßnahmen mit Funktionen zur Minderung
bzw. zum Ausgleich der Eingriffswirkungen innerhalb des Plangebietes zugrundegelegt
werden:
-       ca. 361 qm private Grünfläche, die zur Erhaltung bzw. Entwicklung von Baum- und
        Heckenbeständen mit zugehörigen Säumen vorgesehen sind
-       ca. 270 qm öffentliche Grünflächen
Die Kompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Naherholung
werden durch die Verwirklichung der grünordnerischen Maßnahmen anteilig gewährlei-
stet.

Bilanzierung
Zur quantitativen Abschätzung des Eingriffsumfanges wird für das Plangebiet eine Bilanzie-
rung auf der Grundlage der Kompensationsverordnung vorgenommen vorgenommen (s.
Anhang IX - Tabellarisches Formblatt - Eingriff-Ausgleich).

Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ergibt sich danach für den Bestand
eine Gesamt-Wertpunktezahl von 58.049, während die Plansituation mit 46.375 Gesamt-
Wertpunkten zu beziffern ist und damit ca. 80 % des Ausgangswertes erreicht.
Daraus resultiert ein Wertpunktdefizit in Höhe von 11.674 Punkten.

Mit der Realisierung der grünordnerischen Festsetzungen innerhalb des Bebauungsplange-
bietes kann der aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes mögliche Eingriff in den
Naturhaushalt damit lediglich anteilig ausgeglichen werden, so dass ein zusätzlicher Bedarf
zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen in der Größenordnung des Wertpunktdefi-
zits außerhalb des Plangebiets besteht. Da die Stadt Schwalmstadt derzeit keine Fläche zur
Realisierung externer Kompensationsmaßnahmen im näheren Umfeld des Plangebietes zur
Verfügung stellen kann wird eine entsprechende Inanspruchnahme des Ökokontos erfor-
derlich.

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6.      Flächenbilanz
Unter Zugrundelegung der Erhebungen zur Realnutzung sowie der Auswertung der Flä-
chengrößen aufgrund der Planfestsetzungen ergibt sich folgende Flächenbilanz:

                                    Bestand    B-Plan
                                               Nr. 9
Wohnbaufläche                         0,00        0,27       jeweils in ha
Grünflächen                           0,00        0,06       jeweils in ha
Private Erschließung                  0,00        0,04       jeweils in ha
Gartenland                            0,37        0,00       jeweils in ha
Wirtschaftsweg/Straße                 0,10        0,10       jeweils in ha
Gesamt                                0,47        0,47       jeweils in ha

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 21

7.      Verfahrensgang
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 01.02.2018 die Aufstel-
lung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Schwalmstadt im Sinne des § 2 (1) BauGB mit
Festsetzungen nach § 5 BauGB beschlossen. Der Beschluß wurde am 20.02.2018 gemäß §
2 (1) BauGB öffentlich bekannt gegeben.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB erfolgte im Rahmen einer öffentli-
chen Auslegung im Zeitraum vom 28.06. bis zum 29.06.2018, auf die mit öffentlicher Be-
kanntmachung vom 14.06.2018 hingewiesen wurde.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung mit Angabe von Ort, Dauer und Hinweis,
dass Anregungen und Bedenken während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können,
erfolgte gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB am 29.09.2018 ortsüblich. Die öffentliche Auslegung
des Entwurfes mit Erläuterung erfolgte ge­mäß § 3 (2) Satz 1 BauGB vom 08.10. bis
09.11.2018.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) erfolgte in der Zeit vom
08.10. bis zum 09.11. 2018. Die nach § 4 (1) BauGB beteiligten Träger öffentlicher Belange
wurden ge­mäß § 3 (2) Satz 3 BauGB am 08.10. 2018 von der Auslegung benachrichtigt.
Der Satzungsbeschluß über den Bebauungsplan Nr. 9 wurde von der Stadtverordneten-
versammlung der Stadt Schwalmstadt am xyz        gefaßt.
Der Satzungsbeschluß der Stadtverordnetenversammlungwurde am xyz               öffent-
lich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10
(3)ԛBauGB in Kraft.

Schwalmstadt, den

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Aufstellung:     Stadt Schwalmstadt

Schwalmstadt, den

                                                            Stefan Pinhard, Bürgermeister

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 22

8.      Quellen

Die Erarbeitung der vorliegenden Planung erfolgte unter Berücksichtigung folgender fachli-
cher Grundlagen:

DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT,
ABWASSER UND ABFALL (2007)
        Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser
        Merkblatt DWA-M 153
        Hennef
STADT SCHWALMSTADT (2004)
        Landschaftsplan der Stadt Schwalmstadt
        Bearbeitung: Seebauer, Wefers und Partner GbR
STADT SCHWALMSTADT (2006)
        Flächennutzungsplan der Stadt Schwalmstadt 1. Fortschreibung
        Bearbeitung: Planungsgruppe IKOS
STADT SCHWALMSTADT (2018a)
        Unterlagen zum Verfahren der Änderung I/17 des Flächennutzungsplanes
STADT SCHWALMSTADT (2018b)
        Umweltbericht und Artenschutzbeitrag zur Änderung I/17 des FNP
        und zum Bebauungsplan Nr. 9
HIETEL, E. & H. LÜBKE (2000)
           Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der vorbereiten-
           den und verbindlichen Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben
           des Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998 (BauROG)
           Hrsg.: Untere Naturschutzbehörde Limburg
HMUELV - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE,
        LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2011)
        "Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung
        und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen"
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL (2000)
        Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL (2009)
        Regionalplan Nordhessen 2009
RÖLL, W. (1969)
          Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 126 Fulda
          Hrsg.: Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung,
          Bad Godesberg
SANDER, G. (1960)
         Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 125 Marburg
         Hrsg.: Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung,
         Bad Godesberg

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
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Anhang I

Räumliche Lage

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
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Anhang II

Ausschnittdarstellung Regionalplan Nordhessen

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
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Anhang III

Ausschnittdarstellung Flächennutzungsplan Schwalmstadt

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 26

Anhang IV

Ausschnittdarstellung aus dem Landschaftsplan der Stadt Schwalmstadt
(Stadt Schwalmstadt 2004)

a) Bestand

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 27

Anhang IV

Ausschnittdarstellung aus dem Landschaftsplan der Stadt Schwalmstadt
(Stadt Schwalmstadt 2004)

b) Konflikte

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 28

Anhang V

Geologische Gegebenheiten

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 29

Anhang VI

Anstehende Böden

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 30

Anhang VII
Trinkwasserschutzzone

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 31

Anhang VIII

Landschaftlicher Bestand

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen   Seite 32

Anhang IX

Formblatt Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung

Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt                                                          25.09.2018
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