Bebauungsplan Nr. 9 "Südlicher Rübenweg" Stadtteil Niedergrenzebach - Schwalmstadt
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Stadt Schwalmstadt Bebauungsplan Nr. 9 “Südlicher Rübenweg“ Stadtteil Niedergrenzebach Begründung und Erläuterungsbericht im Auftrag der Stadt Schwalmstadt Bearbeitung: Jörg Haafke Dipl.-Ing. Landschaftsplanung Angela Siever Dipl.-Ing. Architektin mittelhessen dorfmühle 34628 willingshausen telefon 06697 919040 telefax 06697 919041 eMail joerghaafke@planundrat.de 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 2 Inhalt 1. Allgemeine Angaben 4 1.1 Anlaß, Verfahrensstand und Aufgabenstellung 4 1.2 Lage im Raum 4 1.3 Geltungsbereich 4 1.4 Rechtsgrundlagen 5 2. Planerische Vorgaben und Grundlagen 6 2.1 Übergeordnete und kommunale Planung 6 2.2 Vorhandene Wohnbauflächen, weiterer Bedarf und Standortalternativen 6 2.3 Realnutzung 7 2.4 Baulicher Bestand 7 2.5 Verkehr 7 2.6 Sonstige Infrastruktur 8 2.7 Naturräumliche Bedingungen 8 3. Rahmenkonzept und Umweltbelange 11 3.1 Städtebauliche Belange 11 3.2 Umweltbelange 11 3.3 Fazit und Naturschutzfachliches Leitbild 12 4. Planerische Ausgestaltung 14 4.1 Prämissen für den Planentwurf 14 4.2 Ausgestaltung des städtebaulichen Konzepts 14 4.3 Verkehrliche Erschließung 15 4.4 Ver- und Entsorgungssystem 15 4.5 Art und Maß der baulichen Nutzung, Gestaltungsfestsetzungen 15 4.6 Grünordnerische Maßnahmen 16 5. Naturschutzrechtliche Belange 18 5.1 Naturschutzfachliches Leitbild 18 5.2 Schutzobjekte 18 5.3 Eingriffe in Natur und Landschaft 18 5.3.1 Eingriffsbeschreibung 19 5.3.2 Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung 19 6. Flächenbilanz 21 7. Verfahrensgang 22 8. Quellen 23 Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 3 Anhang I Räumliche Lage 24 II Ausschnittdarstellung Regionalplan Nordhessen 25 III Ausschnittdarstellung Flächennutzungsplan Schwalmstadt 26 IV Ausschnittdarstellung aus dem Landschaftsplan der Stadt Schwalmstadt a) Bestand 27 b) Konflikte 28 V Geologische Gegebenheiten 29 VI Anstehende Böden 30 VII Trinkwasserschutzzone 31 VIII Landschaftlicher Bestand 32 IX Formblatt Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung 33 Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 4 1. Allgemeine Angaben 1.1 Anlaß, Verfahrensstand und Aufgabenstellung Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Südlicher Rübenweg" wurde notwendig um die Absicht eines Grundstückseigentümers zur Realisierung von Wohngebäuden in einer Ortsrandlage des Schwalmstädter Stadtteils Niedergrenzebach zu ordnen. Da die geplante Bebauung den bestehenden Ortsrand erweitern würde konnte ein Ge- nehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht angewandt werden. Das Aufstellungsverfah- ren für einen Bebauungsplan optimiert demgegenüber die Voraussetzungen für eine Be- rücksichtigung und Würdigung aller planungsrelevanten Belange. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat entsprechend in ihrer Sit- zung vom 01. Februar 2018 den Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan Nr. 9 der Stadt Schwalmstadt gefaßt. Der Aufstellungsbeschluß beinhaltet die Zielsetzung am östli- chen Ortsrand des Stadtteils Niedergrenzebach die rechtlichen Voraussetzungen für eine Siedlungserweiterung mit der Realisierungsmöglichkeit von Wohnnutzungen zu schaffen. Nach der Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes erteilte der Magistrat der Stadt Schwalmstadt am 12. Februar 2018 dem Planungsbüro NEULANDplanundrat den Auftrag zu dessen Erarbeitung. Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB wurde ergänzend zu dem Verfahren der Aufstellung eines Bebauungsplanes zusätzlich die Notwendigkeit zu einer Flächennutzungsplanänderung deutlich und diese Aufgabenstellung anschließend entspre- chend erweitert sowie ein entsprechendes Bauleitplanverfahren nachfolgend hinzugezo- gen. Unter dieser Maßgabe werden die beiden Bauleitplanverfahren nunmehr im Parallelverfah- ren gemäß BauGB weitergeführt. 1.2 Lage im Raum Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Siedlungszusammenhanges des Stadt- teiles Niedergrenzebach (Stadt Schwalmstadt/Schwalm-Eder-Kreis; s. Abb. Räumliche La- ge, Anhang I). Im Westen und Norden grenzen an das Plangebiet bebaute Areale an, während im Süden und Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen anschließen. 1.3 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt das zur bauleitplanerischen Vorberei- tung der geplanten Wohnbebauung anteilig vorgesehene Flurstück 43/6 in Flur 9 der Ge- markung Niedergrenzebach sowie zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung die Flur- stücke 125/1 und 125/2 anteilig in Flur 10 der Gemarkung Niedergrenzebach mit folgen- den Flächengrößen bzw. -anteilen und Nutzungsarten: Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 5 Gesamtgröße davon Aktuelle Nutzung (ha) (ha) Flur 9 Flurstück 43/6, anteilig 0,3692 0,3692 Gartenland Flur 10 Flurstück 125/1 0,0603 0,0603 Wirtschaftsweg Flur 10 Flurstück 125/2 0,0380 0,0380 Wirtschaftsweg Gesamt 0,4675 0,4675 Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt danach ca. 0,47 ha. Die für die Realisie- rung der Wohnbebauung vorgesehenen Flächen befinden sich in Privateigentum und die Grundstücke des Wirtschaftsweges im Eigentum der Stadt Schwalmstadt. 1.4 Rechtsgrundlagen Die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Schwalmstadt basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen in der jeweils gültigen Fassung: Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanZ) Hessische Bauordnung (HBO) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) Kompensationsverordnung (KV) Flächennutzungsplan der Stadt Schwalmstadt (FNP) Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 6 2. Planerische Vorgaben und Grundlagen 2.1 Übergeordnete und kommunale Planung Regionalplan Das Plangebiet befindet sich auch in der Darstellung des Regionalplans Nordhessen (RPN) aus dem Jahr 2009 im Grenzbereich zwischen bebauter Siedlungszone und offenem Land- schaftsraum und wird hier - maßstabsbedingt kaum erkennbar - teilweise als Bestandteil eines östlichen Ausläufers des Siedlungszusammenhanges Niedergrenzebach dargestellt. Östlich und südlich grenzen jeweils "Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft" an. Darüber hinaus findet die überlagernde Darstellung "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktio- nen; lila Schraffur) Berücksichtigung. Weitere Darstellungen enthält der RPN im unmittel- baren Bereich des Plangebietes nicht (s. Abb. - Ausschnitt Regionalplanung Nordhessen, Anhang II). Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Schwalmstadt präzisiert die Grenze zwischen Flächen für die Landwirtschaft und bebautem Siedlungsraum. Danach ist die gesamte, der Erschlie- ßungsstraße "Rübenweg" zugeordnete Bebauung vollständig als Mischgebiet Dorf ausge- wiesen, während die bislang unbebauten südlich angrenzenden Flächen der Landwirtschaft zugeordnet sind (s. Abb. - Ausschnitt Flächennutzungsplan Schwalmstadt, Anhang III). Landschaftsplan Die Darstellung der bebauten Fläche orientiert sich im Landschaftsplan der Stadt Schwalm- stadt an dem tatsächlichen Bestand bebauter Grundstücke, differenziert die Fläche für die Landwirtschaft innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes als Ackerland und kennzeichnet die Obstbaumreihe entlang des vom Rübenweg ausgehenden, nach Süden führenden Wirtschaftsweges als Bestand, der im Rahmen einer "Investitionsmaßnahme, die über das Hessische Landschaftspflegeprogramm (HELP) gefördert wurde und dauerhaft zu sichern ist". Weiter wird eine "unzureichende Ortsrandgestaltung" reklamiert sowie die Gliederung landwirtschaftlicher Flächen mit Gehölzstrukturen für den an die Bebauung angrenzenden Außenbereich vorgegeben sowie die Erhaltung der ertragreichen Böden für die Landwirtschaft und Gliederung der Feldflur mit gebietstypischen Biotopstrukturen als Leitbild für den an den Ortsrand anschließenden Landschaftsraum formuliert. Weitere Darstellungen weist der Landschaftsplan für das Plangebiet nicht auf (s. Abb. Ausschnitt Landschaftsplan Schwalmstadt, Anhang IV). 2.2 Vorhandene Wohnbauflächen, weiterer Bedarf und Standortalternativen Im Stadtteil Niedergrenzebach besteht gegenwärtig kein größeres, zusammenhängendes bauleitplanerisch gewidmetes Baugebiet. Daher stehen derzeit lediglich vereinzelte private Grundstücksflächen für die Realisierung von Wohnbebauung zur Verfügung und können aktuell Bauvorhaben nur in noch verbliebenen Baulücken realisiert werden. Insoweit sind interessierte Bauwillige auf private Initiativen in Eigenregie angewiesen. Im Durchschnitt Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 7 wurde in der jüngeren Vergangenheit (seit etwa 2010) jährlich lediglich ein Wohnhaus- Neubau im Stadtteil Niedergrenzebach genehmigt. Gegenwärtig stehen hier noch etwa 10 Baulücken zur Verfügung, die sämtlich als Garten genutzt werden und nicht im Zugriff der Kommune liegen. Die Stadt Schwalmstadt strebt zur Zeit keine weitere Ausweisung von flächenhaften Bau- gebieten im Stadtteil Niedergrenzebach an, unterstützt jedoch zur Entwicklung des örtli- chen Bedarfs private Initiativen zur Realisierung von Wohnbebauung soweit keine öffentli- chen Belange entgegen stehen. Aus dieser Konstellation resultiert das Anliegen der Eigentümer des Flurstücks 43/6 in Flur 9 der Gemarkung Niedergrenzebach auf dem eigenen Grund und Boden eine Wohnbe- bauung für den erweiterten Eigenbedarf zu errichten. Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu bereits bebauten Grundstücken und hat einen Anschluß an die Erschließungsstraße "Rübenweg". Für das die vorliegende Bauleitplanung auslösende Bauvorhaben bestehen im Hinblick auf die Verfügbarkeit entsprechend geeigneter Grundflächen faktisch keine Standortalternati- ven. 2.3 Realnutzung Das Plangebiet ist gegenwärtig von gärtnerischen Nutzungen in der Nachfolge früherer Landwirtschaft geprägt. Das Spektrum der Nutzungen erstreckt sich dabei von baulich mit Gartenhäuschen aufgewerteten intensiveren Freizeitnutzungen über punktuelle Eigenver- sorgungsanteile mit Lebensmitteln aus Grabeland und von einzelnen Obstgehölzen bis hin zu eher sporadisch genutzten Rasenflächen. Der am Westrand des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg wird im Grenzbereich zum Privatgelände durch einzelne Apfelbäume flankiert. 2.4 Baulicher Bestand Die an das Plangebiet angrenzende Bebauung hat sich im Laufe der letzten 50 Jahre entlang der strahlenförmig aus dem Ortskern zu den Ortsrändern führenden Anliegerstraßen ent- wickelt. Auf jenen nördlich angrenzenden Grundstücken ist eine ein- und zweigeschossige Bebauung entstanden, die mit diversen Nebengebäuden den typischen Charakter eines dörflichen Mischgebietes zeigt. Das Plangebiet selbst weist abgesehen von einzelnen Gar- tenhäuschen keinen baulichen Bestand auf. 2.5 Verkehr Die verkehrliche Erschließung der geplanten Wohnbebauung ist unmittelbar durch den direkten Anschluß des Flurstücks 43/6 an die Erschließungsstraße "Rübenweg" über einen schmalen, nur etwa neun Meter breiten nach Norden reichenden Ausläufer des Grund- stücks gewährleistet. Über diese Verbindung ist grundsätzlich eine Erreichbarkeit aller vorgesehenen Baufenster gemäß Entwurf des Bebauungsplanes möglich. Darüber hinaus Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 8 stellt jedoch der westlich entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg grundsätz- lich für zumindest zwei der drei dargestellten Baufenster eine weitere Erschließungsoption dar. Diese Option begründet auch die Einbeziehung des Wirtschaftsweges in den Ge- ltungsbereich des Bebauungsplanes. Auch bei einer vollständigen Ausschöpfung der baurechtlichen Möglichkeiten nach Maßga- be des Bebauungsplanentwurfs kann davon ausgegangen werden, dass keine relevante Mehrbelastung der Erschließungsstraße "Rübenweg" zu besorgen ist. 2.6 Sonstige Infrastruktur Die für die Erschließung der geplanten Wohnbebauung relevante Infrastruktur für die Ver- und Entsorgung mit Wasser, Strom und Kommunikationsleitungen ist im Verlauf der Er- schließungsstraße "Rübenweg" vorhanden. 2.7 Naturräumliche Bedingungen Landschaftsraum, Geologie, Boden Das Plangebiet liegt naturräumlich im Übergangsbereich zwischen der „Westhessischen Senke“ (343.) mit der zugehörigen Untereinheit „Schwalmgrund“ (343.00) und dem "Knüllgebirge und Homberger Bergland" (353.) mit der Untereinheit "Westliches Knüll- Vorland" (353.0). Hier streichen die Basaltformationen mit flach abfallenden,teilweise be- waldeten Rücken aus und treffen auf die Ablagerungen des Alluviums im Verlauf der Schwalm-Aue. In Verbindung mit einer trockenwarmen Klimasituation konnte ein land- wirtschaftliches Vorzugsgebiet mit vorherrschenden ackerbaulichen Nutzungen entstehen (RÖLL 1969 und SANDER 1960). Geologisch stehen in einem sich von Nordwest nach Südost erstreckenden und etwa pa- rallel zur B 454 verlaufenden Band am östlichen Fuß des Knüllgebirges Ton-Schluff, Sand, Braunkohle, Quarzit oder Ölschiefer von Messel aus dem Alttertiär an. Nach Westen vor- gelagert schließt sich daran Kies und Sand aus dem Pleistozän bis in Höhe der Ortsmitte von Steina an, ehe im Westen das breite Band des Auensediments im Verlauf der Schwalm folgt (s. Abb. "Geologische Gegebenheiten", Anhang V) Aufgrund der naturbürtigen Gegebenheiten konnten sich am Standort "Braunerden über Pelosol mit Pseudogley-Braunerden und Pelosolen entwickeln. Sie bestanden im Substrat aus 2 bis 6 dm mächtigen Fließerden in der Hauptlage über Fliesschutt in der Basislage mit tertiärem Ton oder Anstehendem (s. Abb. "Anstehende Böden" Anhang VI). Wasser Die hydrologischen Bedingungen sind in Abhängigkeit der geologischen Ausgangssituation im Plangebiet und ausweislich der Hydrogeologischen Karte hinsichtlich der Grundwasser- ergiebigkeit als mäßig bis mittel und hinsichtlich der Verschmutzungsempfindlichkeit als mittel anzusehen. Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer Trinkwasserschutzzone IIIB (s. Abb. Trink- wasserschutzzone, s. Anhang VII). Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 9 Klima Das Großklima des nordhessischen Raumes ist der gemäßigten Klimazone bei vorherr- schenden Westwinden zuzuordnen und als maritim bis kontinental mit etwa gleich kühlen Sommern und kälteren Wintern zu bezeichnen. Die Hauptwindrichtung ist Südwest, ge- folgt von Südost. Das örtliche Klima wird von den Klimawirkungen der im Umfeld hauptsächlich dominier- ten landschaftlichen Strukturen geprägt und hier durch die landwirtschaftliche Nutzung bestimmt. In Abhängigkeit des Aufwuchses tragen die Vegetationsbestände zur Entstehung von Kaltluft bei, die bei den vorliegenden, wenn auch nur geringen in Richtung der Siedlung Niedergrenzebach abfallenden Hangneigungen nach Westen abfließt und im Osten des Plangebietes auf den Siedlungszusammenhang Niedergrenzebach trifft und von dort über- wiegend nach Südwesten in Richtung auf die Schwalmaue abgeleitet wird. Das eigentliche engere Plangebiet weist aufgrund der vorhandenen baulichen wie auch der bestehenden Gartenlandschaft kleinräumig ein eher siedlungstypisches Lokalklima auf. Vegetation, Biotope Der Landschaftsraum im Osten des Siedlungszusammenhanges Niedergrenzebach ist ge- nerell landwirtschaftlich geprägt. Die im östlichen Teil straßendorfähnlich strukturierte Siedlung ragt in die landwirtschaftliche Flur hinein. Im Bereich des Plangebietes präsentiert sich das Gelände entsprechend der bisherigen Nutzung in der Typologie bebauter Flächen mit zugehörigem Grünanteil in Form typischer zeitgenössischer Gärten. Fauna Die Fauna des Plangebietes ist entsprechend der vorherrschenden Landschaftssituation und der daraus resultierenden Lebensraumtypen als Fauna der Siedlungslage anzuspre- chen, die in ihrer standörtlichen Ausprägung keine besonders hervorzuhebenden Arten erwarten läßt und etwa in der Avifauna von Bachstelze, Hausrotschwanz, Amsel und Rot- kehlchen charakterisiert wird. In Ermangelung eines älteren Baumbestandes sind keine Höhlenbrüter präsent. Demzufolge sind keine besonderen faunistischen Schutzmaßnah- men erforderlich. Landschaftsbild, Erholung Das Plangebiet ist zwar übergeordnet in landwirtschaftliches Kulturland eingebunden, den- noch präsentiert sich das aktuelle landschaftliche Erscheinungsbild aufgrund der unmittel- baren Nachbarschaft zum Siedlungsraum und der bisherigen Nutzung als Gartenareal in einer typischen Siedlungscharakteristik. Die das Plangebiet tangierenden Wirtschaftswege werden vergleichsweise intensiv für die ortsnahe Naherholung frequentiert. Die Kartendarstellung "Landschaftlicher Bestand" verdeutlicht die räumliche Anordnung der vorhandenen landschaftlichen Gegebenheiten (s. Abb. Landschaftlicher Bestand, An- hang VIII). Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 10 3. Rahmenkonzept und Umweltbelange 3.1 Städtebauliche Belange Städtebauliche Belange werden für das Plangebiet vor allem hinsichtlich der zulässigen Anordnung der Gebäude sowie deren Dimensionierung, Form und Gestalt relevant. Dies- bezüglich gilt es die Ortsrandsituation zu würdigen und den angrenzenden baulichen Be- stand hinsichtlich der Ausprägung der Baukörper aufzunehmen sowie eine harmonische Orstrandeingrünung zu gewährleisten (s. Kap. 3.2). 3.2 Umweltbelange Der aufgrund des Bebauungsplanes Nr. 9 planungsrechtlich festgesetzte Eingriff in Natur und Landschaft wird danach hinsichtlich der verschiedenen landschaftsökologischen Belan- ge folgendermaßen bewertet: Boden und Wasser Die Überbauung und Versiegelung von Bodenflächen bedeutet grundsätzlich eine nachhal- tige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes. Dies betrifft sowohl die Nutzungsfähigkeit der Böden für den Anbau von Kulturpflanzen sowie den Wuchsraum für gliedernde Land- schaftselemente als auch die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Speicher und Filter für Niederschlagswasser. Da Boden ein nicht vermehrbares Gut darstellt, ist ein Ausgleich im Grundsatz nur durch adäquate Entsiegelungsmaßnahmen möglich. Eine Eingriffsminde- rung kann durch eine flächensparende Überbauung und Versiegelung sowie durch die Rea- lisierung einer Versickerung von Niederschlagswasser erreicht werden, um eine größt- mögliche Regenwasseraufnahme in der Landschaft zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser möglichst am Ort versickert und möglichst verzögert in den Landschaftshaushalt zurückgeführt werden. Entsprechende Maßnahmensetzen dabei ergänzende Untersuchungen der lokal gegebenen Untergrund- verhältnisse voraus. Vor allem auch im Hinblick auf das bestehende Trinkwasserschutzge- biet kann das Niederschlagswasser möglicherweise nicht ohne zusätzliche technische Vor- kehrungen (z.B. Herstellung eines zusätzlichen Puffervolumens o.ä.) versickert werden. Klima Die aufgrund des Bebauungsplanes Nr. 9 mögliche ergänzende Überbauung und Versiege- lung löst kleinklimatische Veränderungen vor allem in Form einer lokalen Vergrößerung der Temperaturextreme, einer geringeren Verdunstung und einer Verringerung des Luft- austausches aus. Eine Minimierung solcher Eingriffswirkungen kann vor allem durch die Gestaltung des/der Baukörper sowie durch einen hohen Anteil leistungsfähiger Durch- bzw. Eingrünung erreicht werden. Biotope, Vegetation und Fauna Die geplante Errichtung von Wohngebäuden macht das Entstehen von versiegelten und teilversiegelten Flächen an einem baulich bislang nahezu unbeeinflussten Standort möglich. Die durch den damit verbundenen Verlust naturnaher Biotopstrukturen entstehenden Ein- Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 11 griffswirkungen können im Grundsatz vor dem Hintergrund des generellen Anspruchs auf eine angemessene bauliche Entwicklung nicht vermieden, aber durch die Realisierung grü- nordnerischer Maßnahmen und der damit vorgesehenen Entwicklung, allerdings gegenü- ber dem Biotopbestand andersartiger Lebensraumtypen gemindert werden. Dies gilt sinngemäß für die an die entsprechenden Biotopformen angepaßten Vegetations- und Faunenbestände. Landschaftsbild, Naherholung Die mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes besteht bei einer Entwicklung von relativ kompakten Gebäuden ohne landschaftsgerechte Einbindung. Aufgrund der Orts- randlage ist diesem Aspekt eine besondere Bedeutung beizumessen. Darüber hinaus gilt es den vorhandenen Einzelbaum am Südrand des Plangebietes u.a. auch aus Gründen des Landschaftsbildes adäquat zu würdigen. Solches Beeinträchtigungspotential ist vor allem durch eine entsprechende standörtliche Anpassung in Bauhöhe, Bauform und Gliederung zu mindern. Darüber hinaus ist die zielge- richtete Berücksichtigung grünordnerischer Maßnahmen wesentlich. Eine Beeinträchtigung der Eignung des Plangebietes für die Naherholung ist vermutlich kaum anzunehmen, da sich das entstehende Landschaftsbild mit großer Wahrscheinlichkeit in das Weichbild der benachbarten Bebauung einfügen dürfte und das Wegesystem zur Erschließung der angrenzenden Feldflur nicht verändert wird. Wohnumfeld und Emissionen Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Wohnumfeldes der randlichen Bebauung der Ortslage Niedergrenzebach. Durch die Ergänzung der Siedlung um maximal drei Wohnge- bäude ist keine nachteilige Beeinträchtigung des Wohnumfeldes zu erwarten. Ebenso kann die Entstehung von Emissionen grundsätzlich ausgeschlossen werden. 3.3 Fazit und Naturschutzfachliches Leitbild Der Realisierung der geplanten Wohnbebauung stehen keine Umweltbelange entgegen, soweit die spezifischen Ansatzpunkte zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchti- gungen wirksam werden. Aufgrund der Anbindung an den baulichen Zusammenhang der Ortslage Niedergrenzebach sowie an den Außenbereich ist dazu die hinreichende Würdi- gung landschaftspflegerischer Belange zur Eingrünung des Areals geboten. Weiterhin sollte über die Gebäude-, Erschließungs- und Hofflächen hinaus die Versiegelung von Bodenflä- chen vermieden werden und ein Regenwassermanagement über Versickerungsrigolen oder über offene Grabensysteme den Verbleib des Niederschlagswassers in der Land- schaft sicherstellen. Die Kompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Naherholung können anteilig durch die Verwirklichung der grünordnerischen Maßnahmen im Kontext der verbindlichen Bauleitplanung gewährleistet werden. Da der Stadt Schwalmstadt ge- genwärtig im näheren Umfeld aktuell keine geeigneten Flächen zur Realisierung von natur- schutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen, soll darüber hinaus Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 12 gehender Kompensationsbedarf durch Inanspruchnahme von Ökokonto-Guthaben erfüllt werden. Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 13 4. Der Planentwurf – Ausgestaltung des städtebaulichen Konzeptes 4.1 Prämissen für den Planentwurf Eine wesentliche Prämisse für den Planentwurf muß aufgrund der exponierten Ortsrandla- ge die Würdigung einer angemessenen Ausgestaltung des Überganges in den angrenzen- den unbebauten Landschaftsraum sein. Darüber hinaus ist der funktionalen und ausgewo- genen Anordnung der Baunutzungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Verkehrliche Erschließung Die verkehrliche Erschließung soll grundsätzlich die beiden Optionen Anbindung an die Erschließungsstraße "Rübenweg" sowie den westlich tangierenden Wirtschaftsweg eröff- nen. Gebäudestandorte - überbaubare Flächen Die Anordnung der "Baufenster" für die auf dem entstehenden Grundstück zu errichten- den Gebäude sollte zur Gewährleistung einer größtmöglichen betrieblichen Flexibilität möglichst große Spielräume belassen, jedoch ebenso die nachbarschaftlichen Belange be- rücksichtigen sowie unterschiedliche Erschließungsoptionen offen halten. Gebäudedimensionierung Im Rahmen der bei Wohngebäuden gegebenen Möglichkeiten sollten die entstehenden Gebäudekörper die lokalen Gegebenheiten der landschaftlichen Situation nicht dominie- ren. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Wirkungen in der vorhandenen Ortsrandsitua- tion. Dazu sind ergänzende grünordnerische Einbindungen mit entsprechend geeigneten Gehölzen vorzusehen. Grünordnerische Maßnahmen Die grünordnerischen Festsetzungen sind vornehmlich auf eine angemessene landschaftli- che Einbindung der geplanten Wohnbebauung orientiert. Dabei sollte am Südrand des Plangebietes eine dort vorgesehene öffentliche Grünfläche auch eine Infrastruktur zur Stärkung der Naherholungsfunktionen durch Berücksichtigung einer Aufenthaltsmöglich- keit erhalten. 4.2 Ausgestaltung des städtebaulichen Konzepts Die planerische Ausgestaltung des Bebauungsplanes Nr. 9 trägt unter vorstehend hergelei- teten Prämissen dem Ziel zur Schaffung einer neuen Wohnbebauung in dem gebotenen, auf das notwendige Maß der planungsrechtlichen Festsetzungen begrenzten Umfang Rech- nung. Der daraus abgeleitete Planentwurf ist in der zugehörigen zeichnerischen Darstel- lung des Bebauungsplanes dokumentiert. Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 14 Unter Zugrundelegung der Erhebungen zur Realnutzung sowie der Auswertung der Flä- chengrößen aufgrund der Planfestsetzungen ergibt sich folgende Flächenbilanz: Bestand BP Nr. 9 Nutzbare Baufläche Gartenland 3.692 0,0 qm Wirtschaftsweg 983 983 qm Erschließung - 348 qm Wohnbaufläche - 2.713 542,6 qm Private Grünfläche - 361 qm Öffentliche Grünfläche - 270 Gesamt 4.675 4.675 qm 4.3 Verkehrliche Erschließung Die verkehrliche Erschließung des geplanten Wohnstandortes ist unmittelbar von der nördlich verlaufenden Erschließungsstraße "Rübenweg" ausgehend über eine als private Erschließungsfläche gewidmete Fläche gewährleistet. Darüber hinaus besteht die Option einer zumindest teilweisen Erschließung des Grundstücks 43/6 von dem westlich tangie- renden Wirtschaftsweg. 4.4 Ver- und Entsorgungssystem Die Erschließungsstraße "Rübenweg" weist sowohl Wasserversorgungsleitungen wie das Kanalsystem der Stadt Schwalmstadt auf. Die Anbindung an das Elektrizitätsnetz sowie an das Netz der Kommunikationsleitungen ist hier ebenfalls gegeben. Zur Sicherung der An- schlußmöglichkeiten sind Geh-, Fahr- und Leitungsrechte aufgenommen. 4.5 Art und Maß der baulichen Nutzungen, Gestaltungsfestsetzungen Die Festlegung von Art und Maß der baulichen Nutzung nimmt sowohl auf die Gegeben- heiten im unmittelbaren Umfeld als auch auf die Erfordernisse des geplanten Wohnstand- ortes sowie auf die Ortsrandlage Bezug. Zur funktionalen Gliederung der Wohnbaufläche erfolgt eine Unterteilung in drei etwa gleichwertige Teilflächen mit Grundflächen von ca. 1.000 bis 1.190 qm. Die vorgegebenen Baufenster weisen jeweils eine Längsseite in Südwest-Ausrichtung auf, so dass eine gute Ausnutzung der "Schokoladenseite" inklusive der energetischen Vorteile möglich wird. Die Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 15 Baufenster lassen mit ca. 400 qm bis 510 qm dabei einen angemessenen Spielraum für eine individuelle Anordnung und Ausgestaltung der Baukörper. Bei einer Grundflächenzahl von 0,2 ist eine maximale Gebäudegesamtfläche von 542,6 qm realisierbar. Damit ergibt sich rechnerisch eine durchschnittliche maximale Grundfläche je Baukörpervon ca. 181 qm. Zulässig ist eine maximal zweigeschossige offene Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 9,00 m bzw. einer maximalen Traufhöhe von 6,75 m. Für zweigeschossige Gebäude werden nur Sattel- oder Zeltdachkonstruktionen mit einer maximalen Dachneigung von 30° zugelassen. Eingeschossige Gebäude erfahren keine Ein- schränkungen hinsichtlich der Dachausbildung. Die Anordnung von Gebäuden wird zum westlich tangierenden Wirtschaftsweg durch ei- nen freizuhaltenden drei Meter breiten Streifen parallel zur Grundstücksgrenze sowie durch eine sechs Meter breite private Grünfläche am Ostrand des Plangebietes struktu- riert. Die grünordnerischen Festsetzungen an der West- sowie an der Ostflanke und im Süden des Plangebietes zielen unter Sicherung des vorhandenen Bestandes auf eine wirksame Einbindung des landschaftlich exponierten Areals ab. Dazu sind jeweils die Entwicklungen von heckenartigen Strukturen unter Einbeziehung der vorhandenen Gehölze vorgesehen. 4.6 Grünordnerische Maßnahmen Die grünordnerischen Maßnahmen umfassen generelle Regelungen zur Gewährleistung einer angemessenen landschaftlichen Einbindung des Grundstücks in exponierter Außenla- ge. Zu diesem Zweck sind insbesondere 361 qm als private Grünfläche sowie weitere 270 qm als öffentliche Grünfläche festgesetzt, um insbesondere gegenüber der umgebenden Landschaft eine entsprechende Wirkung zu erzielen. Darüber hinaus sind entlang des Wirt- schaftsweges an der westlichen Plangebietsgrenze fünf Baumstandorte zur Pflanzung eines Baumsolitärs festgesetzt. Dabei kommen aufgrund ihres mittleren Wuchses Feld-Ahorn (Acer campestre) sowie Hainbuche (Carpinus betulus) in Betracht. Den in jenem Stre- ckenabschnitt stockenden hochstämmigen Apfelbäumen wird aufgrund der Nähe ihres Wuchsortes zur Verkehrsfläche keine weitere Alterungsfähigkeit zugemessen und entspre- chend auf eine ausdrückliche Sicherung durch eine Festsetzung verzichtet. Bei einer mögli- chen Beseitigung der Apfelbäume stellen die Neupflanzungen eine Fortsetzung der Funk- tionen zur Ortsrandeingrünung dar. Der durch Festsetzungen bestimmte Grünflächenanteil beträgt entsprechend der flächigen Darstellungen knapp 17 % der Grundstücksfläche. Darüber hinaus wird festgelegt, dass mindestens 50 % der Grundstücksfläche gärtnerisch zu gestalten sind, dabei wird - soweit nicht durch die zuvor benannten Festsetzungen geregelt - den Ideen der Bauherrschaft die konkrete Ausgestaltung überlassen. Für die verpflichtenden grünordnerischen Maßnahmen sind die Maßnahmen zur Anpflan- zungen von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Vegetation durch weitere Festsetzungen konkretisiert. Dabei handelt es sich um Flächen und Standorte mit Bindungen für die An- pflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gemäß § 9 (1) Nr. 25a Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 16 BauGB) in nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit eingetragenen Ordnungskennzif- fern zur Bezeichnung der einzelnen Maßnahmen: Für die Pflanzung von solitären Hochstamm-Laubbäumen im Übergang zwischen Straßen- freiraum und Gebäudefläche (M2 sowie M3) steht die der Gehölzliste 1 zur gestalterischen Einbindung des Straßenverlaufs und zur Verzahnung mit den entstehenden Gebäudekör- pern sowie Entwicklung und Pflege von markanten, jedoch nicht übermäßig stark wüchsi- gen Einzelbäumen zur Auswahl. Danach kommen für diese Pflanzungen Feld-Ahorn (Acer campestre) oder Hainbuche (Carpinus betulus) in Betracht. Für die Pflanzung von Sträuchern in den Randstreifen M1 sowie der öffentlichen Grünflä- che (M4) sollen jeweils Arten der Gehölzliste 2 Verwendung finden. Hier stehen die Arten Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opu- lus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Holz-Apfel (Malus sylvestris), Holz-Birne (Py- rus pyraster), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hunds-Rose (Rosa canina) zur Wahl. Die grünordnerischen Festsetzungen gewährleisten die angestrebte landschaftliche Einbin- dung der Wohnbebauung und zugleich eine anteilige Realisierung des naturschutzrechtli- chen Ausgleichs. Bei der Herstellung der Grünflächen sollte nach Möglichkeit autochthones Pflanzmaterial bzw. Saatgut verwendet werden. Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 17 5. Naturschutzrechtliche Belange Im Zusammenhang mit der Realisierung des Baugebietes sind unvermeidbar Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden und die naturschutzrechtlichen Belange zu würdigen. Aufgrund der vorliegenden Biotopausstattung und des bestehenden Landschaftsbildes kann die Bearbeitungstiefe im Plangebiet auf das dargestellte Maß begrenzt werden. 5.1 Naturschutzfachliches Leitbild Das naturschutzfachliche Leitbild ist im Sinne der kommunalen Landschaftsplanung und nach Maßgabe des Landschaftsplanes für die Stadt Schwalmstadt (STADT SCHWALMSTADT 2004) für den betreffenden Landschaftsraum - unabhängig von den Zielen der Bebauungsplanung zur Entwicklung einer Wohnbaufläche - mit der Erhaltung einer landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft (unter Vorrang für ressourcenschonen- den Landbau) sowie der Ergänzung landschaftsgliedernder Elemente sowie mit der Ent- wicklung einer funktionsfähigen Dorfrandsituation zu umreißen. Die Realisierung des Baugebietes stellt dabei einen grundsätzlichen Konflikt mit dem Anlie- gen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Flächen dar und steht ebenso dem naturschutzfachlichen Leitbild für den betroffenen Landschaftsraum entgegen. Im Zusammenhang mit der im Parallelverfahren durchgeführten vorbereitenden Bauleit- planung (Änderung I/17 des Flächennutzungsplanes der Stadt Schwalmstadt, STADT SCHWALMSTADT 2018a) und mit der Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes für die Realisierung des Planungszieles wurden aus dem naturschutzfachlichen Leitbild herge- leitete landschaftliche und naturschutzfachliche Ansatzpunkte unmittelbar aufgenommen und hinsichtlich der Festlegung entsprechender grünordnerischer Maßnahmen berücksich- tigt. Soweit ein nicht innerhalb des Plangebietes ausgleichbarer Restkompensationsbedarf entsteht, soll nach den Regelungen des Ökokontos verfahren werden. 5.2 Schutzobjekte Aufgrund fehlender entsprechender landschaftlicher Ausstattung ist kein Schutz von Le- bensräumen gemäß HAGBNatSchG erforderlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Floren- und Faunenelemente, da im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Bebauungsplanes keine schutzwürdigen Pflanzen- und Tierarten vorkommen (vgl. zugehöriger Umweltbericht). 5.3 Eingriffe in Natur und Landschaft Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Vorausset- zungen für Veränderungen der Landschaftssituation geschaffen, die in ihren Wirkungen für den Landschaftshaushalt und das Landschaftsbild sowie die Naherholung gemäß HAGB- NatSchG zu erfassen und zu bewerten sind. Danach sind die aufgrund des Bebauungspla- nes vorgesehenen Wohnbauflächen in ihren räumlichen und funktionalen Auswirkungen sowie die grünordnerischen Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen entsprechend zu würdigen. Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 18 5.3.1 Eingriffsbeschreibung Wohnbauflächen Der Bebauungsplan umfaßt die Zuordnung einer überbaubaren Fläche für Wohnungsnut- zungen in einer maximalen Bruttogesamtgröße von 2.713 qm. Bei einer GRZ von 0,2 ist bezogen auf das Gesamtgrundstück eine theoretische Überbauung mit einer Gesamtfläche von ca. 542,6 möglich. Die maximale Firsthöhe darf 9,00 m nicht übersteigen. Grünflächen und Grünstrukturen Für die Eingrünung der WA-Flächen des Grundstücks legen die planerischen Darstellungen eine Fläche von insgesamt 631 qm (entspricht 17 % der Wohngebietsfläche) mit unmittel- baren Pflanzbindungen zugrunde. Der endgültige Flächenumfang der Grünstrukturen im Bebauungsplangebiet ist abhängig von den über die grünordnerischen Festsetzungen hinausgehenden Pflanzungen auf den jeweiligen Grundstücken. Verbindlich mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes festge- legt werden dabei Heckenpflanzungen an der Ostflanke des Grundstücks sowie im Süden des Plangebietes festgelegt. Behandlung des Niederschlagswassers Das Oberflächenwasser kann im Sinne des § 51 (3) WHG grundsätzlich und soweit dies ohne Schädigungen des Naturhaushaltes zugelassen werden kann dem Landschaftshaushalt zurückgeführt werden. Die Zulässigkeit der Rückführung des Oberflächenwassers von befestigten Flächen wird an den Nachweis der schadlosen Ableitung gebunden. Das Nie- derschlagswasser der Dachflächen kann für die Brauchwassernutzung (Toilettenanlagen, Bewässerung der Außenanlagen etc.) aufgefangen werden. Die erforderliche Fläche für die Anordnung einer entsprechend ausgestalteten Sickerfläche steht im Bereich des Plangebietes innerhalb der Grundstücksflächen grundsätzlich zur Ver- fügung. 5.3.2 Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung Der aufgrund des Bebauungsplanes planungsrechtlich ermöglichte Eingriff in Natur und Landschaft wird hinsichtlich der verschiedenen Belange folgendermaßen bilanziert: Für die Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung wird eine Abschätzung der voraussichtlich in Ver- bindung mit der Realisierung des Wohnflächenstandortes entstehenden Landschaftssituati- on vorgenommen. Nach Maßgabe der dokumentierten Festsetzungen kann eine maximale Gebäudefläche von 542,6 qm entstehen und können weitere 813,9 qm als Stell- und Fahrfläche sowie mit baulichen Nebenanlagen als weitere versiegelte Flächen entstehen werden. Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 19 Zudem können folgende grünordnerischen Maßnahmen mit Funktionen zur Minderung bzw. zum Ausgleich der Eingriffswirkungen innerhalb des Plangebietes zugrundegelegt werden: - ca. 361 qm private Grünfläche, die zur Erhaltung bzw. Entwicklung von Baum- und Heckenbeständen mit zugehörigen Säumen vorgesehen sind - ca. 270 qm öffentliche Grünflächen Die Kompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Naherholung werden durch die Verwirklichung der grünordnerischen Maßnahmen anteilig gewährlei- stet. Bilanzierung Zur quantitativen Abschätzung des Eingriffsumfanges wird für das Plangebiet eine Bilanzie- rung auf der Grundlage der Kompensationsverordnung vorgenommen vorgenommen (s. Anhang IX - Tabellarisches Formblatt - Eingriff-Ausgleich). Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ergibt sich danach für den Bestand eine Gesamt-Wertpunktezahl von 58.049, während die Plansituation mit 46.375 Gesamt- Wertpunkten zu beziffern ist und damit ca. 80 % des Ausgangswertes erreicht. Daraus resultiert ein Wertpunktdefizit in Höhe von 11.674 Punkten. Mit der Realisierung der grünordnerischen Festsetzungen innerhalb des Bebauungsplange- bietes kann der aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes mögliche Eingriff in den Naturhaushalt damit lediglich anteilig ausgeglichen werden, so dass ein zusätzlicher Bedarf zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen in der Größenordnung des Wertpunktdefi- zits außerhalb des Plangebiets besteht. Da die Stadt Schwalmstadt derzeit keine Fläche zur Realisierung externer Kompensationsmaßnahmen im näheren Umfeld des Plangebietes zur Verfügung stellen kann wird eine entsprechende Inanspruchnahme des Ökokontos erfor- derlich. Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 20 6. Flächenbilanz Unter Zugrundelegung der Erhebungen zur Realnutzung sowie der Auswertung der Flä- chengrößen aufgrund der Planfestsetzungen ergibt sich folgende Flächenbilanz: Bestand B-Plan Nr. 9 Wohnbaufläche 0,00 0,27 jeweils in ha Grünflächen 0,00 0,06 jeweils in ha Private Erschließung 0,00 0,04 jeweils in ha Gartenland 0,37 0,00 jeweils in ha Wirtschaftsweg/Straße 0,10 0,10 jeweils in ha Gesamt 0,47 0,47 jeweils in ha Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 21 7. Verfahrensgang Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 01.02.2018 die Aufstel- lung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Schwalmstadt im Sinne des § 2 (1) BauGB mit Festsetzungen nach § 5 BauGB beschlossen. Der Beschluß wurde am 20.02.2018 gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB erfolgte im Rahmen einer öffentli- chen Auslegung im Zeitraum vom 28.06. bis zum 29.06.2018, auf die mit öffentlicher Be- kanntmachung vom 14.06.2018 hingewiesen wurde. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung mit Angabe von Ort, Dauer und Hinweis, dass Anregungen und Bedenken während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, erfolgte gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB am 29.09.2018 ortsüblich. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Erläuterung erfolgte gemäß § 3 (2) Satz 1 BauGB vom 08.10. bis 09.11.2018. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) erfolgte in der Zeit vom 08.10. bis zum 09.11. 2018. Die nach § 4 (1) BauGB beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB am 08.10. 2018 von der Auslegung benachrichtigt. Der Satzungsbeschluß über den Bebauungsplan Nr. 9 wurde von der Stadtverordneten- versammlung der Stadt Schwalmstadt am xyz gefaßt. Der Satzungsbeschluß der Stadtverordnetenversammlungwurde am xyz öffent- lich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 (3)ԛBauGB in Kraft. Schwalmstadt, den ________________________________________________________________ Aufstellung: Stadt Schwalmstadt Schwalmstadt, den Stefan Pinhard, Bürgermeister Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 22 8. Quellen Die Erarbeitung der vorliegenden Planung erfolgte unter Berücksichtigung folgender fachli- cher Grundlagen: DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL (2007) Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser Merkblatt DWA-M 153 Hennef STADT SCHWALMSTADT (2004) Landschaftsplan der Stadt Schwalmstadt Bearbeitung: Seebauer, Wefers und Partner GbR STADT SCHWALMSTADT (2006) Flächennutzungsplan der Stadt Schwalmstadt 1. Fortschreibung Bearbeitung: Planungsgruppe IKOS STADT SCHWALMSTADT (2018a) Unterlagen zum Verfahren der Änderung I/17 des Flächennutzungsplanes STADT SCHWALMSTADT (2018b) Umweltbericht und Artenschutzbeitrag zur Änderung I/17 des FNP und zum Bebauungsplan Nr. 9 HIETEL, E. & H. LÜBKE (2000) Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der vorbereiten- den und verbindlichen Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998 (BauROG) Hrsg.: Untere Naturschutzbehörde Limburg HMUELV - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2011) "Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen" REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL (2000) Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000 REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL (2009) Regionalplan Nordhessen 2009 RÖLL, W. (1969) Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 126 Fulda Hrsg.: Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung, Bad Godesberg SANDER, G. (1960) Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 125 Marburg Hrsg.: Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung, Bad Godesberg Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 23 Anhang I Räumliche Lage Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 24 Anhang II Ausschnittdarstellung Regionalplan Nordhessen Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 25 Anhang III Ausschnittdarstellung Flächennutzungsplan Schwalmstadt Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 26 Anhang IV Ausschnittdarstellung aus dem Landschaftsplan der Stadt Schwalmstadt (Stadt Schwalmstadt 2004) a) Bestand Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 27 Anhang IV Ausschnittdarstellung aus dem Landschaftsplan der Stadt Schwalmstadt (Stadt Schwalmstadt 2004) b) Konflikte Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 28 Anhang V Geologische Gegebenheiten Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 29 Anhang VI Anstehende Böden Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 30 Anhang VII Trinkwasserschutzzone Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 31 Anhang VIII Landschaftlicher Bestand Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
Bebauungsplan Nr. 9 - "Südlicher Rübenweg" Stadt Schwalmstadt – Begründung und Erläuterungen Seite 32 Anhang IX Formblatt Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung Im Auftrag der Stadt Schwalmstadt 25.09.2018
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