Vorlage Senatsausschuss - Sitzung des Senatsausschusses Lehre am 19. Mai 2022 - TU Darmstadt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Vorlage Senatsausschuss lehre Sitzung des Senatsausschusses Lehre am 19. Mai 2022 Tagesordnungspunkt Seite Änderung der Ordnung des Studiengangs B. Sc. Chemie: 1/2 Streichung Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) Federführung Fachbereich 07 – Chemie, Prof. Dr. Marcus Rose (Studiendekan) Studiendekan FB 07 - Chemie Beschlussvorschlag 2 Prof. Dr. Marcus Rose Die geänderte Ordnung des Studiengangs B. Sc. Chemie wird nach einer 02 Lesung im Senatsausschuss Lehre zur Behandlung im Senat empfohlen. Alarich-Weiss-Straße 8 Sachverhalt 64287 Darmstadt In der Ordnung des Studiengangs Chemie mit dem Abschluss Bachelor of .2 Tel. +49 6151 16 - 27290 Science vom 10.09.2021 (FBR Beschluss; noch nicht veröffentlicht) werden Fax +49 6151 16 - 23288 in den Ausführungsbestimmungen die marcus.rose@tu-darmstadt.de • Ziffer 1. Zu § 3a „Sicherung des Studienerfolgs – Instrumente“; 5 • § 3a (5) Eignungsfeststellungsverfahren und Anhang IV Satzung Datum Eignungsfeststellungsverfahren .0 02.05.2022 ersatzlos gestrichen. Die Nummerierungen werden entsprechend angepasst. Die weiteren 05 Paragraphen der Ordnung bleiben unverändert. Die Änderungen sollen zum nächst möglichen Zeitpunkt in Kraft treten. Da die Gremiengänge nicht bis zum Bewerbungsbeginn für das SL Wintersemester 2022/23 abgeschlossen sein werden, wird das EFV zum WS 2022/2023 ausgesetzt. Die Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang Chemie vom 10.09.2022 (FBR Beschluss) tritt damit außer Kraft. Begründung Das Eignungsfeststellungsverfahren für den Bachelor-Studiengang Chemie wurde letztes Jahr mit leichter Überarbeitung im Rahmen der Re- Akkreditierung verabschiedet. Dabei wurde die Notwendigkeit des EFV in den Gremien immer wieder in Frage gestellt. Spätestens mit den stark eingebrochenen Studierendenzahlen im Bachelor-Studiengang Chemie der letzten beiden Jahrgänge wurde deutlich, dass das EFV anscheinend als eine zusätzliche Hürde für eine Einschreibung in das Chemie-Studium angesehen werden kann und auch zunehmend zu einer gewissen Selbstselektion der Bewerber*innen führt. In den letzten Jahren zeigte sich zudem eine zunehmend homogenere Bewerber*innengruppe, die eine Selektion durch das EFV zunehmend obsolet erscheinen lässt. Dieser Trend zeigte sich insbesondere an dem stetig abnehmenden Anteil an abgelehnten Bewerber*innen. Vermutlich ist durch die in den letzten
Jahren starke Digitalität und entsprechende Information der Zielgruppe eine deutlich intensivere Auseinandersetzung mit dem Studiengang ein Grund für diese zunehmende Homogenität und auch für die Selbstselektion durch das EFV. Der Fachbereichsrat hat daher am 18.03.2022 die Abschaffung des EFV beschlossen, da das Aufwand/Nutzen-Verhältnis des EFV in den letzten Jahren seine Existenz in der Form nicht mehr rechtfertigen kann. Insbesondere sind der hohe organisatorische Aufwand für das Studienbüro und die Einzelgespräche in der zweiten Phase im Sommer nicht mehr zu rechtfertigen. Durch die durch das EFV bedingten frühen Bewerbungs- fristen liegt zudem ein Wettbewerbsnachteil gegenüber offenen Studiengängen vor, in die eine viel längere Einschreibung möglich ist. Finanzielle Auswirkungen Einsparungen von Ressourcen im Bewerbungsprozess Rechtliche Grundlagen 2 Senatsbeschluss vom 28.10.2009 „Reakkreditierung von Studiengängen, Freigabe von Studiengängen und Genehmigungsprozess“ (SL 19/09) i.V.m. 02 Systemakkreditierung der TU Darmstadt durch die AAQ vom 24.03.2017, Seite § 3 Nr. 2 Lit. b), bb) Grundordnung 2016 der Technischen Universität 2/2 Darmstadt .2 Erfolgte Abstimmungen • Befassung des Studienausschusses mit Abstimmung am 04.03.2022 • 5 Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs 07 vom 18.03.2022 .0 • Abstimmungen mit dem Dezernat II Anlagen 05 Anlage 1: Geänderte Ausführungsbestimmungen Anlage 2: Protokoll zum Umlaufverfahren des Fachbereichs Chemie vom 18.03.2022 SL Unterschrift Studiendekan Beschlussvorlage für die Sitzung des Senatsausschuss Lehre am 19.Mai 2022
Ordnung des Studiengangs: B.Sc. Chemie Ordnung des Studiengangs Chemie Bachelor of Science (B.Sc.) Ausführungsbestimmungen vom 18.03.2022 22 20 Beschluss des Fachbereichsrats am 18.03.2022 5. .0 05 SL
Ordnung des Studiengangs: B.Sc. Chemie Art. 1 Die Ausführungsbestimmungen des Studiengangs B.Sc. Chemie in der Fassung vom 10.09.2021 (Fachbereichsratsbeschluss) werden aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats vom 18.03.2022 wie folgt geändert: 1. In „Zu §3a (1) Sicherung des Studienerfolgs – Instrumente“ wird a. Absatz 1 gestrichen; b. der bisherige Absatz 2 wird Absatz (1). 2. „Zu 3a (5) Eignungsfeststellungsverfahren“ wird gestrichen. 3. Anhang IV „Satzung Eignungsfeststellungsverfahren“ wird gestrichen. Art. 2 Übergangsbestimmungen, In-Kraft-Treten (1) Die Änderungen treten am 01.10.2022 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Ordnung bleiben in 22 Kraft. (2) Das Präsidium ist ermächtigt, eine gegebenenfalls redaktionell korrigierte Gesamtfassung der Ordnung des Studiengangs B.Sc. Chemie in der Satzungsbeilage der Technischen Universität 20 Darmstadt neu zu veröffentlichen. Darmstadt, 5. Dekan .0 05 SL 2
Protokoll Fachbereich Chemie Der Dekan zur Umlaufabstimmung des Fachbereichsrates des Fachbereichs Chemie Prof. Dr. Harald Kolmar am 18. März 2022 Alarich-Weiss-Straße 4 64287 Darmstadt Tagesordnung: Tel. +49 6151 16 - 21001 Fax +49 6151 16 - 21125 1. Abschaffung des Eignungsfeststellungsverfahrens (EFV) für den Bachelor- dekan@chemie.tu-darmstadt.de Studiengang Chemie 18. März 2022 2 Verteiler: Präsidium der TU Darmstadt 02 Prof. Dr. Annette Andrieu-Brunsen, Prof. Dr. Markus Biesalski, Prof. Dr.-Ing. Bastian J.M. Etzold, Prof. Dr. Christian Hess, Prof. Dr. Ulrike Kramm, Prof. Dr. Markus Prechtl, Prof. Dr. .2 Marcus Rose, Prof. Dr. Rolf Schäfer, Prof. Dr. Boris Schmidt, Prof. Dr. Christina M. Thiele, Timo Imhof, PD Dr. Stefan Immel, Dr. Volker Schmidts, Malte Afflerbach, Leonie M. 5 Holderbach, Leoni F. Klingelhöfer, Angela Kühn, Philipp Pfeifer, Dipl.-Ing. Matthias Guse, Christina Spanheimer, Gleichstellungsbeauftragte des FB Chemie Melissa Meinel, Prof. Dr. .0 Ulrike Kramm, Vanessa Schmidt 05 Nachrichtlich: Prof. Dr. Barbara Albert, Prof. Dr. Gerd Buntkowsky, Prof. Dr. Markus Busch, Prof. Dr. Felix Hausch, Prof. Dr. Vera Krewald, Prof. Dr. Frederik Lermyte, Prof. Dr. Florian Müller-Plathe, Prof. Dr. Herbert Plenio, Prof. Dr. Michael Reggelin, Prof. Dr. Katja Schmitz, Prof. Dr. Jörg J. Schneider, Prof. Dr. Nico van der Vegt, Zweitmitglieder Prof. Dr. Ulrich Göringer, Prof. SL Dr. Michael Vogel, Prof. Dr. Regine von Klitzing, Fachbereichsbeauftragte Aushang Seite: 1/3
TOP 1: Abschaffung des Eignungsfeststellungsverfahrens (EFV) für den Bachelor- Studiengang Chemie Die Mitglieder des Fachbereichsrates wurden zur Umlaufabstimmung über die Abschaffung des Eignungsfeststellungsverfahrens (EFV) wie folgt durch den Studiendekan informiert. Das Eignungsfeststellungsverfahren für den Bachelor-Studiengang Chemie wurde letztes Jahr mit leichter Überarbeitung im Rahmen der Re-Akkreditierung verabschiedet. Dabei wurde die Notwendigkeit des EFV in den Gremien immer wieder in Frage gestellt. Spätestens mit den stark eingebrochenen Studierendenzahlen im Bachelor-Studiengang Chemie der letzten beiden Jahrgänge wurde deutlich, dass das EFV als eine zusätzliche Hürde für eine Einschreibung in das Chemie-Studium angesehen werden kann. 2 Die Professor*innenschaft hat daher die Notwendigkeit das EFV weiterzuführen bereits im 02 Herbst 2021 diskutiert und die Idee kam auf, dass evtl. eine Aussetzung sinnvoll sein könne, um die kurzfristige Auswirkung auf die Einschreiber*innenzahlen zu beobachten. Nach Klärung mit der Rechtsabteilung ist eine kurzzeitige Aussetzung jedoch nicht möglich, wenn ein EFV in der Studienordnung als Satzung verankert ist. Entweder es wird weitergeführt .2 oder mit allen dafür notwendigen Gremiengängen offiziell abgeschafft (vom Studienausschuss, über FBR, Senatsausschuss Lehre und Senat). 5 In einer weiteren Hochschullehrer*innenbesprechung (HLB) am 31.01.2022 ist dies noch .0 einmal kommuniziert und die Optionen sind diskutiert worden. Das Aufwand/Nutzen- Verhältnis des EFV in den letzten Jahren rechtfertigt seine Existenz in der Form nicht mehr, insbesondere durch den hohen organisatorischen Aufwand für das Studienbüro und die 05 Einzelgespräche in der zweiten Phase im Sommer. Die Bewerbungsfristen liegen dagegen jedoch sehr früh im Sommer, während offene Studiengänge eine viel längere Einschreibung ermöglichen, was vermutlich weitere mögliche Studierende kostet. Es wurde ein Meinungsbild in der HLB eingeholt zur Frage, ob das EFV abgeschafft werden SL soll sowie separat zu der Frage, ob dies zum nächstmöglichen Zeitpunkt angegangen werden sollte (d.h. nicht erst im Rahmen der nächsten Re-Akkreditierung). Für beide Fragen gab es 17 Zustimmungen, vier Enthaltungen und keine Gegenstimme. Um diesen Prozess anzustoßen wurde zunächst der Studienausschuss involviert. Die Abstimmung zur Frage, ob das EFV für den Bachelor-Studiengang Chemie bereits zum Wintersemester 2022/2023 abgeschafft werden kann, ergab folgendes Ergebnis: 12 Jastimmen, eine Gegenstimme, null Enthaltung. Die Gegenstimme wurde damit begründet, dass einige Studieninteressierte identifiziert wurden, die keine Eignung für das Chemiestudium aufweisen und denen im Normalfall ein alternativer Weg aufgezeigt werden konnte. Es wurde aber signalisiert, dass eine Mehrheitsentscheidung zur Abschaffung des EFV auf jeden Fall mitgetragen würde. Die Mitglieder des Fachbereichsrates stimmen der Abschaffung des EFV für den Bachelor- Studiengang Chemie im Umlaufverfahren mit 17 Jastimmen, einer Enthaltung und keiner Gegenstimme zu. Seite 2/3
Dekan Für das Protokoll: Prof. Dr. Harald Kolmar gez. Dr.-Ing. Sabine Minol 2 Teilnehmer*innen Prof. Dr. A. Andrieu-Brunsen 02 .2 Prof. Dr. M. Biesalski Prof. Dr.-Ing. B.J.M. Etzold Prof. Dr. C. Hess 5 Prof. Dr. H. Kolmar .0 Prof. Dr. M. Prechtl Prof. Dr. M. Rose Prof. Dr. R. Schäfer 05 Prof. Dr. B. Schmidt Prof. Dr. C.M. Thiele T. Imhof PD Dr. S. Immel SL Dr. V. Schmidts M. Afflerbach S. Francke M. Knebel A. Kühn P. Pfeifer Dipl.-Ing. M. Guse C. Spanheimer Entschuldigt: Prof. Dr. U. Kramm, Prof. Dr. C.M. Thiele, Dipl.-Ing. M. Guse Seite 3/3
Sie können auch lesen