Vorlage Senatsausschuss - Sitzung des Senatsausschusses Lehre am 19. Mai 2022 - TU Darmstadt

Die Seite wird erstellt Svenja-Meike Rose
 
WEITER LESEN
Vorlage Senatsausschuss
lehre
Sitzung des Senatsausschusses Lehre am 19. Mai 2022

Tagesordnungspunkt
                                                                              Seite
Änderung der Ordnung des Studiengangs B. Sc. Chemie:
                                                                              1/2
Streichung Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)

Federführung
Fachbereich 07 – Chemie, Prof. Dr. Marcus Rose (Studiendekan)                 Studiendekan
                                                                              FB 07 - Chemie
Beschlussvorschlag

                                                                   2
                                                                              Prof. Dr. Marcus Rose
Die geänderte Ordnung des Studiengangs B. Sc. Chemie wird nach einer

                                                         02
Lesung im Senatsausschuss Lehre zur Behandlung im Senat empfohlen.
                                                                              Alarich-Weiss-Straße 8
Sachverhalt                                                                   64287 Darmstadt
In der Ordnung des Studiengangs Chemie mit dem Abschluss Bachelor of
                                                 .2
                                                                              Tel. +49 6151 16 - 27290
Science vom 10.09.2021 (FBR Beschluss; noch nicht veröffentlicht) werden      Fax +49 6151 16 - 23288
in den Ausführungsbestimmungen die                                            marcus.rose@tu-darmstadt.de
    • Ziffer 1. Zu § 3a „Sicherung des Studienerfolgs – Instrumente“;
                                       5
    • § 3a (5) Eignungsfeststellungsverfahren und Anhang IV Satzung
                                                                              Datum
         Eignungsfeststellungsverfahren
                                    .0

                                                                              02.05.2022
ersatzlos gestrichen.
Die Nummerierungen werden entsprechend angepasst. Die weiteren
                           05

Paragraphen der Ordnung bleiben unverändert.

Die Änderungen sollen zum nächst möglichen Zeitpunkt in Kraft treten.

Da die Gremiengänge nicht bis zum Bewerbungsbeginn für das
               SL

Wintersemester 2022/23 abgeschlossen sein werden, wird das EFV zum WS
2022/2023 ausgesetzt.

Die Satzung über die Eignungsfeststellung für den Bachelorstudiengang
Chemie vom 10.09.2022 (FBR Beschluss) tritt damit außer Kraft.

Begründung
Das Eignungsfeststellungsverfahren für den Bachelor-Studiengang Chemie
wurde letztes Jahr mit leichter Überarbeitung im Rahmen der Re-
Akkreditierung verabschiedet. Dabei wurde die Notwendigkeit des EFV in
den Gremien immer wieder in Frage gestellt. Spätestens mit den stark
eingebrochenen Studierendenzahlen im Bachelor-Studiengang Chemie der
letzten beiden Jahrgänge wurde deutlich, dass das EFV anscheinend als
eine zusätzliche Hürde für eine Einschreibung in das Chemie-Studium
angesehen werden kann und auch zunehmend zu einer gewissen
Selbstselektion der Bewerber*innen führt. In den letzten Jahren zeigte sich
zudem eine zunehmend homogenere Bewerber*innengruppe, die eine
Selektion durch das EFV zunehmend obsolet erscheinen lässt. Dieser Trend
zeigte sich insbesondere an dem stetig abnehmenden Anteil an
abgelehnten Bewerber*innen. Vermutlich ist durch die in den letzten
Jahren starke Digitalität und entsprechende Information der Zielgruppe
eine deutlich intensivere Auseinandersetzung mit dem Studiengang ein
Grund für diese zunehmende Homogenität und auch für die Selbstselektion
durch das EFV.
Der Fachbereichsrat hat daher am 18.03.2022 die Abschaffung des EFV
beschlossen, da das Aufwand/Nutzen-Verhältnis des EFV in den letzten
Jahren seine Existenz in der Form nicht mehr rechtfertigen kann.
Insbesondere sind der hohe organisatorische Aufwand für das Studienbüro
und die Einzelgespräche in der zweiten Phase im Sommer nicht mehr zu
rechtfertigen. Durch die durch das EFV bedingten frühen Bewerbungs-
fristen liegt zudem ein Wettbewerbsnachteil gegenüber offenen
Studiengängen vor, in die eine viel längere Einschreibung möglich ist.

Finanzielle Auswirkungen
Einsparungen von Ressourcen im Bewerbungsprozess

Rechtliche Grundlagen

                                                                            2
Senatsbeschluss vom 28.10.2009 „Reakkreditierung von Studiengängen,
Freigabe von Studiengängen und Genehmigungsprozess“ (SL 19/09) i.V.m.

                                                                    02
Systemakkreditierung der TU Darmstadt durch die AAQ vom 24.03.2017,             Seite
§ 3 Nr. 2 Lit. b), bb) Grundordnung 2016 der Technischen Universität            2/2
Darmstadt
                                                           .2
Erfolgte Abstimmungen
    •    Befassung des Studienausschusses mit Abstimmung am 04.03.2022
    •
                                               5
         Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs 07 vom
         18.03.2022
                                            .0

    •    Abstimmungen mit dem Dezernat II
Anlagen
                                05

Anlage 1: Geänderte Ausführungsbestimmungen
Anlage 2: Protokoll zum Umlaufverfahren des Fachbereichs Chemie vom
          18.03.2022
                 SL

Unterschrift Studiendekan

Beschlussvorlage für die Sitzung des Senatsausschuss Lehre am 19.Mai 2022
Ordnung des Studiengangs: B.Sc. Chemie

  Ordnung des Studiengangs
  Chemie
  Bachelor of Science (B.Sc.)
  Ausführungsbestimmungen
  vom 18.03.2022

                                                  22
                                               20
Beschluss des Fachbereichsrats am 18.03.2022
                                         5.
                                 .0
                         05
              SL
Ordnung des Studiengangs: B.Sc. Chemie

                                              Art. 1
Die Ausführungsbestimmungen des Studiengangs B.Sc. Chemie in der Fassung vom 10.09.2021
(Fachbereichsratsbeschluss) werden aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrats vom 18.03.2022
wie folgt geändert:

   1. In „Zu §3a (1) Sicherung des Studienerfolgs – Instrumente“ wird
          a. Absatz 1 gestrichen;
          b. der bisherige Absatz 2 wird Absatz (1).

   2. „Zu 3a (5) Eignungsfeststellungsverfahren“ wird gestrichen.
   3. Anhang IV „Satzung Eignungsfeststellungsverfahren“ wird gestrichen.

                                         Art. 2
                          Übergangsbestimmungen, In-Kraft-Treten

(1) Die Änderungen treten am 01.10.2022 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Ordnung bleiben in

                                                  22
    Kraft.
(2) Das Präsidium ist ermächtigt, eine gegebenenfalls redaktionell korrigierte Gesamtfassung der
    Ordnung des Studiengangs B.Sc. Chemie in der Satzungsbeilage der Technischen Universität
                                               20
    Darmstadt neu zu veröffentlichen.

Darmstadt,
                                         5.

Dekan
                                  .0
                         05
              SL

                                                                                                  2
Protokoll                                                                            Fachbereich Chemie
                                                                                     Der Dekan
zur Umlaufabstimmung des Fachbereichsrates des Fachbereichs Chemie                   Prof. Dr. Harald Kolmar
am 18. März 2022
                                                                                     Alarich-Weiss-Straße 4
                                                                                     64287 Darmstadt

Tagesordnung:                                                                        Tel. +49 6151 16 - 21001
                                                                                     Fax +49 6151 16 - 21125
 1. Abschaffung des Eignungsfeststellungsverfahrens (EFV) für den Bachelor-          dekan@chemie.tu-darmstadt.de

    Studiengang Chemie                                                               18. März 2022

                                                                    2
Verteiler:

Präsidium der TU Darmstadt
                                                          02
Prof. Dr. Annette Andrieu-Brunsen, Prof. Dr. Markus Biesalski, Prof. Dr.-Ing. Bastian J.M.
Etzold, Prof. Dr. Christian Hess, Prof. Dr. Ulrike Kramm, Prof. Dr. Markus Prechtl, Prof. Dr.
                                                  .2
Marcus Rose, Prof. Dr. Rolf Schäfer, Prof. Dr. Boris Schmidt, Prof. Dr. Christina M. Thiele,
Timo Imhof, PD Dr. Stefan Immel, Dr. Volker Schmidts, Malte Afflerbach, Leonie M.
                                        5
Holderbach, Leoni F. Klingelhöfer, Angela Kühn, Philipp Pfeifer, Dipl.-Ing. Matthias Guse,
Christina Spanheimer, Gleichstellungsbeauftragte des FB Chemie Melissa Meinel, Prof. Dr.
                                     .0

Ulrike Kramm, Vanessa Schmidt
                           05

Nachrichtlich:
Prof. Dr. Barbara Albert, Prof. Dr. Gerd Buntkowsky, Prof. Dr. Markus Busch, Prof. Dr. Felix
Hausch, Prof. Dr. Vera Krewald, Prof. Dr. Frederik Lermyte, Prof. Dr. Florian Müller-Plathe,
Prof. Dr. Herbert Plenio, Prof. Dr. Michael Reggelin, Prof. Dr. Katja Schmitz, Prof. Dr. Jörg
J. Schneider, Prof. Dr. Nico van der Vegt, Zweitmitglieder Prof. Dr. Ulrich Göringer, Prof.
               SL

Dr. Michael Vogel, Prof. Dr. Regine von Klitzing, Fachbereichsbeauftragte

Aushang

                                                                                     Seite: 1/3
TOP 1:   Abschaffung des Eignungsfeststellungsverfahrens (EFV) für den Bachelor-
         Studiengang Chemie

Die Mitglieder des Fachbereichsrates wurden zur Umlaufabstimmung über die Abschaffung
des Eignungsfeststellungsverfahrens (EFV) wie folgt durch den Studiendekan informiert.
Das Eignungsfeststellungsverfahren für den Bachelor-Studiengang Chemie wurde letztes Jahr
mit leichter Überarbeitung im Rahmen der Re-Akkreditierung verabschiedet. Dabei wurde die
Notwendigkeit des EFV in den Gremien immer wieder in Frage gestellt. Spätestens mit den
stark eingebrochenen Studierendenzahlen im Bachelor-Studiengang Chemie der letzten
beiden Jahrgänge wurde deutlich, dass das EFV als eine zusätzliche Hürde für eine
Einschreibung in das Chemie-Studium angesehen werden kann.

                                                                  2
Die Professor*innenschaft hat daher die Notwendigkeit das EFV weiterzuführen bereits im

                                                        02
Herbst 2021 diskutiert und die Idee kam auf, dass evtl. eine Aussetzung sinnvoll sein könne,
um die kurzfristige Auswirkung auf die Einschreiber*innenzahlen zu beobachten. Nach
Klärung mit der Rechtsabteilung ist eine kurzzeitige Aussetzung jedoch nicht möglich, wenn
ein EFV in der Studienordnung als Satzung verankert ist. Entweder es wird weitergeführt
                                                .2
oder mit allen dafür notwendigen Gremiengängen offiziell abgeschafft (vom
Studienausschuss, über FBR, Senatsausschuss Lehre und Senat).
                                       5

In einer weiteren Hochschullehrer*innenbesprechung (HLB) am 31.01.2022 ist dies noch
                                    .0

einmal kommuniziert und die Optionen sind diskutiert worden. Das Aufwand/Nutzen-
Verhältnis des EFV in den letzten Jahren rechtfertigt seine Existenz in der Form nicht mehr,
insbesondere durch den hohen organisatorischen Aufwand für das Studienbüro und die
                          05

Einzelgespräche in der zweiten Phase im Sommer. Die Bewerbungsfristen liegen dagegen
jedoch sehr früh im Sommer, während offene Studiengänge eine viel längere Einschreibung
ermöglichen, was vermutlich weitere mögliche Studierende kostet.
Es wurde ein Meinungsbild in der HLB eingeholt zur Frage, ob das EFV abgeschafft werden
              SL

soll sowie separat zu der Frage, ob dies zum nächstmöglichen Zeitpunkt angegangen werden
sollte (d.h. nicht erst im Rahmen der nächsten Re-Akkreditierung). Für beide Fragen gab es
17 Zustimmungen, vier Enthaltungen und keine Gegenstimme.

Um diesen Prozess anzustoßen wurde zunächst der Studienausschuss involviert. Die
Abstimmung zur Frage, ob das EFV für den Bachelor-Studiengang Chemie bereits zum
Wintersemester 2022/2023 abgeschafft werden kann, ergab folgendes Ergebnis: 12
Jastimmen, eine Gegenstimme, null Enthaltung. Die Gegenstimme wurde damit begründet,
dass einige Studieninteressierte identifiziert wurden, die keine Eignung für das
Chemiestudium aufweisen und denen im Normalfall ein alternativer Weg aufgezeigt werden
konnte. Es wurde aber signalisiert, dass eine Mehrheitsentscheidung zur Abschaffung des EFV
auf jeden Fall mitgetragen würde.

Die Mitglieder des Fachbereichsrates stimmen der Abschaffung des EFV für den Bachelor-
Studiengang Chemie im Umlaufverfahren mit 17 Jastimmen, einer Enthaltung und keiner
Gegenstimme zu.

                                                                                    Seite 2/3
Dekan                                           Für das Protokoll:

Prof. Dr. Harald Kolmar                         gez. Dr.-Ing. Sabine Minol

                                                                 2
Teilnehmer*innen

Prof. Dr. A. Andrieu-Brunsen                            02
                                                 .2
Prof. Dr. M. Biesalski
Prof. Dr.-Ing. B.J.M. Etzold
Prof. Dr. C. Hess
                                       5
Prof. Dr. H. Kolmar
                                    .0

Prof. Dr. M. Prechtl
Prof. Dr. M. Rose
Prof. Dr. R. Schäfer
                          05

Prof. Dr. B. Schmidt
Prof. Dr. C.M. Thiele
T. Imhof
PD Dr. S. Immel
              SL

Dr. V. Schmidts
M. Afflerbach
S. Francke
M. Knebel
A. Kühn
P. Pfeifer
Dipl.-Ing. M. Guse
C. Spanheimer

Entschuldigt:
Prof. Dr. U. Kramm, Prof. Dr. C.M. Thiele, Dipl.-Ing. M. Guse

                                                                             Seite 3/3
Sie können auch lesen