Quartiersmobilität - ONLINE FACHTAGUNG "UMPARKEN-UMDENKEN" ZUKUNFTSNETZ MOBILITÄT NRW, 12. NOVEMBER 2020 - NWL Zukunftsnetz Mobilität NRW

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Quartiersmobilität
VERKEHRSBELASTUNGEN REDUZIEREN

WOLFGANG AICHINGER, BERATER FÜR NACHHALTIGE MOBILITÄT, BERLIN

ONLINE FACHTAGUNG „UMPARKEN-UMDENKEN“
ZUKUNFTSNETZ MOBILITÄT NRW, 12. NOVEMBER 2020

                                                                Bildquelle: Mobilitätsagentur Wien
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ZU MEINER PERSON
   Ehem. Mitarbeiter von Difu
    und VCD
        Fahrradakademie
        „Lebenswerte Städte“
   Berater für nachhaltige
    Mobilität
        Projekte für UBA, BBSR, GIZ,
         Land Baden-Württemberg, …

www.umweltbundesamt.de/publikationen/quartiersmobilitaet-gestalten
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ZU IHRER PERSON
   3 HASHTAGS ZU VERKEHRSBERUHIGUNG
                                          #Tiefbau
       #eigener Fachbereich
                                          #freiesKinderspiel
       #Top-Ziel
                                          #temporäreSpielstraßenBremen
       #bestes Beispiel

   Direkt in den Chat eingeben
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INSTRUMENTE

VERKEHRSBERUHIGUNG lt.
StVO

Fußgängerzone         Verkehrsberuhigter Bereich                               Neu seit April 2020

Abstufungen
                                                   Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich
   Wie viel Kfz-Verkehr ist noch erwünscht?
   Wie hoch soll die Geschwindigkeit sein?
   Wo können Kfz geparkt werden?
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INSTRUMENTE
VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO
§45, Absatz 1:
„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus
Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr
umleiten.“
Ziffer 3:
„zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“
Ziffer 6:
„zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur
Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.“
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INSTRUMENTE
VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO

Vorsicht mit Zusatzeichen!
   „Kfz-Verkehr frei“ ändert nichts am Verkehrsfluss
   „Anlieger frei“ wird häufig nicht beachtet
   „Lieferverkehr frei“ mit / ohne Zeitbegrenzung bedeutet häufig ganztägigen Lkw-Verkehr

Kombination von Verkehrszeichen und baulicher Veränderung (bspw. Poller) empfehlenswert
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INSTRUMENTE
FUSSGÄNGERZONE
In Netzen denken
   Fußgängerzonen müssen nicht groß
    sein
   an ausgewählten Stellen können sie
    den Kfz-Fluss unterbrechen und die
    Aufenthaltsqualität erhöhen
   „Teileinziehung“ gemäß Straßenrecht
    erforderlich

                                          Quelle: Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln
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INSTRUMENTE
FAHRRADSTRASSE
   Als Einzel-Maßnahme oder Teil eines
    Radwegenetzes (“geordnete
    städtebauliche Entwicklung“)
   Qualität abhängig von Kfz-Belastung
   Poller als verkehrslenkende
    Maßnahme (Skizze aus dem Leitfaden
    der Senatsverwaltung Berlin)
   Weitere Beispiele zur
    Verkehrslenkung u.a.
    Einbahnstraßenregelung,
    Diagonalsperre, Reduktion
    Parksuchverkehre, …                                                                          Quelle: SenUVK Berlin

www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/download/berlin_leitfaden_fahrradstrassen.pdf
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INSTRUMENTE
POLLER

   Rot-weiß gestreifte Poller/Sperrpfosten sind eine Verkehrseinrichtung gemäß StVO § 43.
   Diese sind dort einzusetzen, wo Sicherheit und Ordnung des Verkehrsablaufs nicht durch
    die Verkehrsregeln gewährleistet werden können.
   Sie können auf der Fahrbahn oder markierten Sperrflächen eingesetzt werden.
   Sie bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

   „Städtebauverträgliche Poller auf Gehwegen (…) sind nicht anordnungspflichtig und
    können durch die zuständigen Straßen und Grünflächenämter umgesetzt werden.“
                                                                     Quelle: SenUVK Berlin
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INSTRUMENTE
POLLER
               Baulich auf der
                Fahrbahn oder
                getrennt (Bordstein,
                Sperrfläche)
               Hohe Sichtbarkeit
                nötig
               Ggf. versenkbar

                 London-Hackney
                 Villingen-Schwenningen
                 Lutherstadt Wittenberg
                 Wien-Mariahilf

                  Quellen: Wolfgang Aichinger, Marc Eich, Thomas Stein
PRAXISBEISPIEL:
Heidelberger Altstadt
                           Zufahrtsregulierung in die
                            Altstadt
                           Versenkbare Poller geplant
                           Arbeitskreis aus Interessen-,
                            Institutionen- und
                            Bürgervertretern, Bezirksbeirat,
                            städtische Fachämter entwickelt
                            mit Planungsbüro das Konzept

                                                Quelle: Stadt Heidelberg
INSTRUMENTE
DIAGONALSPERREN

                                                                                                          Wien

Diagonalsperren können sowohl nachträglich bei vormals durchlaufenden Straßenzügen, aber auch in
Neubaugebieten eingesetzt werden.

Laut Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) ist ihre Verwendung im gesamten
Erschließungsstraßennetz möglich.
                                                                                             Quellen: ADFC, Rosinak & Partner
INSTRUMENTE
SCHLEIFENLÖSUNGEN

 Nürnberg: Von 28.000 Kfz auf 3.000 Kfz pro Tag   Gent: Kfz-Verkehr minus 40 Prozent, Radverkehr
                                                  plus 25 Prozent, ÖPNV plus 28 Prozent, Luftqualität
                                                  plus 18 Prozent
                                                                                  Quellen: Stadt Nürnberg, Stadt Gent
PRAXISBEISPIEL:
Innenstadt Stuttgart

     Geplanter Bürgerentscheid mündet in Gemeinderatsbeschluss
     Abbau aller oberirdischer Kfz-Stellplätze im City-Ring
                                                                  Quelle: Stadt Stuttgart
INSTRUMENTE
KIEZBLOCKS/SUPERBLOCKS

Berlin-Pankow: Beteiligungsprozess zw. Initiativen und Bezirksamt,   Vorbild Barcelona: Mobilität, Erholung,
18 Lösungen entwickelt, Umsetzung von mind. 3 bis 2021               Partizipation, Kommunikation und Erfahrung
https://changing-cities.org/kampagnen/kiezblocks/                    in einem Ort
                                                                                      Quellen: Changing Cities, Wolfgang Aichinger
INSTRUMENTE
TEMPORÄRE LÖSUNGEN

Berlin-Kreuzberg: 19 temporäre Spielstraßen mit        Wien: Coole Straßen werden basierend auf Hitzekarten
digitalem Antragsverfahren, lokalen Paten übernehmen   eigensetzt, reduzieren Temperaturen um bis zu 5 Grad, 90
Sicherung, jeden Sonntag                               Prozent Zufriedenheit bei Anwohnern

                                                                                      Quellen: Peter Steudtner, Stadt Wien
BETEILIGUNG:
BÜRGERENGAGEMENT – VERKEHRSBERUHIGUNG

      Entwicklung und Konkretisierung verkehrspolitischer Zielstellungen
      Erarbeitung von Konzepten und Vorschlägen auf Quartiersebene
      Entwicklung „neuer“ Ideen: Modale Filter, Nutzungsvorschläge für
       öffentliche Räume, temporäre Spielstraßen, …
      Nachbesserung von bestehenden Planungen / Durchsetzung:
       Fahrradstraßen, Asphaltierungen, …
      Engagement vor Ort, „Kümmerer“ für öffentliche Räume
      Mitwirkung in interdisziplinären Teams
BETEILIGUNG:
KOOPERATION VERWALTUNG - INITIATIVEN

Österreichischer Platz   Schützenplatz

                                                              Stuttgart
                                         Quelle: www.oe-platz.de, CASA Schützenplatz
BETEILIGUNG:
KOOPERATION VERWALTUNG - INITIATIVEN
                            1. Platz beim Bundeswettbewerb
                             "Europäische Stadt"
                            25.000 € Preisgeld
                            80.000 € kommunale Mittel
                             (über zwei Jahre)
                            temporäre Nutzungen
                             (Kinderferienprogramm, Open Air Kino, …)
                            Verwaltung und Organisation durch Verein
                             Stadtlücken
                            interdisziplinäres Projektteam mit
                             Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Amt für
                             öffentliche Ordnung, Wirtschaftsförderung,
                             Bezirksvorständen und dem Verein
Österreichischer Platz

                                                               Stuttgart
                                                              Quelle: www.oe-platz.de
BETEILIGUNG:
PROBELÄUFE
               Erfahrungen generieren
               Testen
               Optimieren

                     Hamburg-Ottensen
                     München-Giesing (Sommerstraße)
                     Köln-Ehrenfeld (Tag des guten
                      Lebens)
                     Kiel-Wellingdorf

                   Bildquellen: Sebastian Clausen, Torsten Müller, Agora Köln /
                   Celina Dolgner, Stadt Kiel
VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO
INSTRUMENTE
VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO
§45, Absatz 1:
„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus
Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr
umleiten.“
Ziffer 3:
„zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“
Ziffer 6:
„zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur
Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.“
INSTRUMENTE
VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO
§45, Absatz 1:
„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus
Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr
umleiten.“

§45, Absatz 9:
Satz 1: Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen nur wo
wegen der besonderen Umstände
zwingend erforderlich

Satz 3: … Beschränkungen und
Verbote des fließenden Verkehrs
nur bei Gefahrenlage

Verkehrszeichen/-einrichtungen
INSTRUMENTE
VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO
§45, Absatz 1:
„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus
Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr
umleiten.“

§45, Absatz 9:
Satz 1: Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen nur wo
wegen der besonderen Umstände
zwingend erforderlich

Satz 3: … Beschränkungen und
Verbote des fließenden Verkehrs
nur bei Gefahrenlage

Verkehrszeichen/-einrichtungen
INSTRUMENTE
VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO
§45, Absatz 1:
„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus
Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr
umleiten.“

§45, Absatz 9:
Satz 1: Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen nur wo
wegen der besonderen Umstände
zwingend erforderlich

Satz 3: … Beschränkungen und                        … und für
Verbote des fließenden Verkehrs                     „Probeläufe“
nur bei Gefahrenlage   Gilt nicht für

Verkehrszeichen/-einrichtungen          Ausnahmen
INSTRUMENTE
VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO
§45, Absatz 1:
„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus
Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr
umleiten.“

§45, Absatz 9:
Satz 1: Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen nur wo
wegen der besonderen Umstände
zwingend erforderlich

Satz 3: … Beschränkungen und                        … und für
Verbote des fließenden Verkehrs                     „Probeläufe“
nur bei Gefahrenlage   Gilt nicht für                              oder …

Verkehrszeichen/-einrichtungen          Ausnahmen                      Bauliche Eingriffe
INSTRUMENTE
VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO
§45, Absatz 1:
„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus
Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr
umleiten.“

§45, Absatz 9:
Satz 1: Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen nur wo
wegen der besonderen Umstände
zwingend erforderlich

Satz 3: … Beschränkungen und                        … und für
Verbote des fließenden Verkehrs                     „Probeläufe“
nur bei Gefahrenlage   Gilt nicht für                              oder …

Verkehrszeichen/-einrichtungen          Ausnahmen                      Rechtliche Eingriffe
Vielen Dank!

uba@broschuerenversand.de
www.umweltbundesamt.de/publikationen/quartiersmobilitaet-gestalten
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