Quartiersmobilität - ONLINE FACHTAGUNG "UMPARKEN-UMDENKEN" ZUKUNFTSNETZ MOBILITÄT NRW, 12. NOVEMBER 2020 - NWL Zukunftsnetz Mobilität NRW
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Quartiersmobilität VERKEHRSBELASTUNGEN REDUZIEREN WOLFGANG AICHINGER, BERATER FÜR NACHHALTIGE MOBILITÄT, BERLIN ONLINE FACHTAGUNG „UMPARKEN-UMDENKEN“ ZUKUNFTSNETZ MOBILITÄT NRW, 12. NOVEMBER 2020 Bildquelle: Mobilitätsagentur Wien
ZU MEINER PERSON Ehem. Mitarbeiter von Difu und VCD Fahrradakademie „Lebenswerte Städte“ Berater für nachhaltige Mobilität Projekte für UBA, BBSR, GIZ, Land Baden-Württemberg, … www.umweltbundesamt.de/publikationen/quartiersmobilitaet-gestalten
ZU IHRER PERSON 3 HASHTAGS ZU VERKEHRSBERUHIGUNG #Tiefbau #eigener Fachbereich #freiesKinderspiel #Top-Ziel #temporäreSpielstraßenBremen #bestes Beispiel Direkt in den Chat eingeben
INSTRUMENTE VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO Fußgängerzone Verkehrsberuhigter Bereich Neu seit April 2020 Abstufungen Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Wie viel Kfz-Verkehr ist noch erwünscht? Wie hoch soll die Geschwindigkeit sein? Wo können Kfz geparkt werden?
INSTRUMENTE VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO §45, Absatz 1: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“ Ziffer 3: „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ Ziffer 6: „zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.“
INSTRUMENTE VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO Vorsicht mit Zusatzeichen! „Kfz-Verkehr frei“ ändert nichts am Verkehrsfluss „Anlieger frei“ wird häufig nicht beachtet „Lieferverkehr frei“ mit / ohne Zeitbegrenzung bedeutet häufig ganztägigen Lkw-Verkehr Kombination von Verkehrszeichen und baulicher Veränderung (bspw. Poller) empfehlenswert
INSTRUMENTE FUSSGÄNGERZONE In Netzen denken Fußgängerzonen müssen nicht groß sein an ausgewählten Stellen können sie den Kfz-Fluss unterbrechen und die Aufenthaltsqualität erhöhen „Teileinziehung“ gemäß Straßenrecht erforderlich Quelle: Netzwerk Fahrradfreundliches Neukölln
INSTRUMENTE FAHRRADSTRASSE Als Einzel-Maßnahme oder Teil eines Radwegenetzes (“geordnete städtebauliche Entwicklung“) Qualität abhängig von Kfz-Belastung Poller als verkehrslenkende Maßnahme (Skizze aus dem Leitfaden der Senatsverwaltung Berlin) Weitere Beispiele zur Verkehrslenkung u.a. Einbahnstraßenregelung, Diagonalsperre, Reduktion Parksuchverkehre, … Quelle: SenUVK Berlin www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/download/berlin_leitfaden_fahrradstrassen.pdf
INSTRUMENTE POLLER Rot-weiß gestreifte Poller/Sperrpfosten sind eine Verkehrseinrichtung gemäß StVO § 43. Diese sind dort einzusetzen, wo Sicherheit und Ordnung des Verkehrsablaufs nicht durch die Verkehrsregeln gewährleistet werden können. Sie können auf der Fahrbahn oder markierten Sperrflächen eingesetzt werden. Sie bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung. „Städtebauverträgliche Poller auf Gehwegen (…) sind nicht anordnungspflichtig und können durch die zuständigen Straßen und Grünflächenämter umgesetzt werden.“ Quelle: SenUVK Berlin
INSTRUMENTE POLLER Baulich auf der Fahrbahn oder getrennt (Bordstein, Sperrfläche) Hohe Sichtbarkeit nötig Ggf. versenkbar London-Hackney Villingen-Schwenningen Lutherstadt Wittenberg Wien-Mariahilf Quellen: Wolfgang Aichinger, Marc Eich, Thomas Stein
PRAXISBEISPIEL: Heidelberger Altstadt Zufahrtsregulierung in die Altstadt Versenkbare Poller geplant Arbeitskreis aus Interessen-, Institutionen- und Bürgervertretern, Bezirksbeirat, städtische Fachämter entwickelt mit Planungsbüro das Konzept Quelle: Stadt Heidelberg
INSTRUMENTE DIAGONALSPERREN Wien Diagonalsperren können sowohl nachträglich bei vormals durchlaufenden Straßenzügen, aber auch in Neubaugebieten eingesetzt werden. Laut Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) ist ihre Verwendung im gesamten Erschließungsstraßennetz möglich. Quellen: ADFC, Rosinak & Partner
INSTRUMENTE SCHLEIFENLÖSUNGEN Nürnberg: Von 28.000 Kfz auf 3.000 Kfz pro Tag Gent: Kfz-Verkehr minus 40 Prozent, Radverkehr plus 25 Prozent, ÖPNV plus 28 Prozent, Luftqualität plus 18 Prozent Quellen: Stadt Nürnberg, Stadt Gent
PRAXISBEISPIEL: Innenstadt Stuttgart Geplanter Bürgerentscheid mündet in Gemeinderatsbeschluss Abbau aller oberirdischer Kfz-Stellplätze im City-Ring Quelle: Stadt Stuttgart
INSTRUMENTE KIEZBLOCKS/SUPERBLOCKS Berlin-Pankow: Beteiligungsprozess zw. Initiativen und Bezirksamt, Vorbild Barcelona: Mobilität, Erholung, 18 Lösungen entwickelt, Umsetzung von mind. 3 bis 2021 Partizipation, Kommunikation und Erfahrung https://changing-cities.org/kampagnen/kiezblocks/ in einem Ort Quellen: Changing Cities, Wolfgang Aichinger
INSTRUMENTE TEMPORÄRE LÖSUNGEN Berlin-Kreuzberg: 19 temporäre Spielstraßen mit Wien: Coole Straßen werden basierend auf Hitzekarten digitalem Antragsverfahren, lokalen Paten übernehmen eigensetzt, reduzieren Temperaturen um bis zu 5 Grad, 90 Sicherung, jeden Sonntag Prozent Zufriedenheit bei Anwohnern Quellen: Peter Steudtner, Stadt Wien
BETEILIGUNG: BÜRGERENGAGEMENT – VERKEHRSBERUHIGUNG Entwicklung und Konkretisierung verkehrspolitischer Zielstellungen Erarbeitung von Konzepten und Vorschlägen auf Quartiersebene Entwicklung „neuer“ Ideen: Modale Filter, Nutzungsvorschläge für öffentliche Räume, temporäre Spielstraßen, … Nachbesserung von bestehenden Planungen / Durchsetzung: Fahrradstraßen, Asphaltierungen, … Engagement vor Ort, „Kümmerer“ für öffentliche Räume Mitwirkung in interdisziplinären Teams
BETEILIGUNG: KOOPERATION VERWALTUNG - INITIATIVEN Österreichischer Platz Schützenplatz Stuttgart Quelle: www.oe-platz.de, CASA Schützenplatz
BETEILIGUNG: KOOPERATION VERWALTUNG - INITIATIVEN 1. Platz beim Bundeswettbewerb "Europäische Stadt" 25.000 € Preisgeld 80.000 € kommunale Mittel (über zwei Jahre) temporäre Nutzungen (Kinderferienprogramm, Open Air Kino, …) Verwaltung und Organisation durch Verein Stadtlücken interdisziplinäres Projektteam mit Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Amt für öffentliche Ordnung, Wirtschaftsförderung, Bezirksvorständen und dem Verein Österreichischer Platz Stuttgart Quelle: www.oe-platz.de
BETEILIGUNG: PROBELÄUFE Erfahrungen generieren Testen Optimieren Hamburg-Ottensen München-Giesing (Sommerstraße) Köln-Ehrenfeld (Tag des guten Lebens) Kiel-Wellingdorf Bildquellen: Sebastian Clausen, Torsten Müller, Agora Köln / Celina Dolgner, Stadt Kiel
VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO
INSTRUMENTE VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO §45, Absatz 1: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“ Ziffer 3: „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ Ziffer 6: „zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.“
INSTRUMENTE VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO §45, Absatz 1: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“ §45, Absatz 9: Satz 1: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur wo wegen der besonderen Umstände zwingend erforderlich Satz 3: … Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur bei Gefahrenlage Verkehrszeichen/-einrichtungen
INSTRUMENTE VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO §45, Absatz 1: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“ §45, Absatz 9: Satz 1: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur wo wegen der besonderen Umstände zwingend erforderlich Satz 3: … Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur bei Gefahrenlage Verkehrszeichen/-einrichtungen
INSTRUMENTE VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO §45, Absatz 1: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“ §45, Absatz 9: Satz 1: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur wo wegen der besonderen Umstände zwingend erforderlich Satz 3: … Beschränkungen und … und für Verbote des fließenden Verkehrs „Probeläufe“ nur bei Gefahrenlage Gilt nicht für Verkehrszeichen/-einrichtungen Ausnahmen
INSTRUMENTE VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO §45, Absatz 1: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“ §45, Absatz 9: Satz 1: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur wo wegen der besonderen Umstände zwingend erforderlich Satz 3: … Beschränkungen und … und für Verbote des fließenden Verkehrs „Probeläufe“ nur bei Gefahrenlage Gilt nicht für oder … Verkehrszeichen/-einrichtungen Ausnahmen Bauliche Eingriffe
INSTRUMENTE VERKEHRSBERUHIGUNG lt. StVO §45, Absatz 1: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“ §45, Absatz 9: Satz 1: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur wo wegen der besonderen Umstände zwingend erforderlich Satz 3: … Beschränkungen und … und für Verbote des fließenden Verkehrs „Probeläufe“ nur bei Gefahrenlage Gilt nicht für oder … Verkehrszeichen/-einrichtungen Ausnahmen Rechtliche Eingriffe
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