Vorsorgereglement Vita Classic - Sammelstiftung Vita, Zürich

Die Seite wird erstellt Niels-Arne Lauer
 
WEITER LESEN
Vorsorgereglement
Vita Classic

Sammelstiftung Vita, Zürich
Inhalt

                                                  4.1 Welche Leistungen sieht die
Vorsorgereglement                     3           Personalvorsorge vor?                   8
                                                                                                    7.6 Wer entscheidet bei
                                                                                                    Sachverhalten, die dieses
1 Einleitung                                  3   4.2 Welche Bestimmungen gelten für                Vorsorgereglement nicht regelt?                16
1.1 Welche Begriffe und Abkürzungen               sämtliche Leistungen?              8              7.7 Wo werden die Verbindlichkeiten
werden verwendet?                  3              4.3 Welches sind die                              der Stiftung erfüllt?             16
1.2 Welcher Zweck liegt der                       Altersleistungen?                       8         7.8 Wann tritt dieses
Personalvorsorge zu Grunde?               3       4.4 Welche Bestimmungen gelten für                Vorsorgereglement in Kraft?                    16
1.3 Wie ist die Personalvorsorge                  Todesfall- und Invaliditätsleistungen? 9
                                                                                                    8 Ausführungsbestimmungen zur
organisiert?                              3       4.5 Welches sind die                              Wohneigentumsförderung mit
1.4 Welches sind die Leistungen des               Todesfallleistungen?                  10          Mitteln der beruflichen Vorsorge 17
Sicherheitsfonds BVG?               3             4.6 Welches sind die                              8.1 Welche Mittel können für
1.5 Wie werden die Anlagen                        Invaliditätsleistungen?               12          Wohneigentum eingesetzt werden? 17
getätigt?                                 4       4.7 Welche Leistungen erfolgen beim               8.2 In welcher Form können die Mittel
2 Welches sind die                                Austritt aus der Personalvorsorge? 13             eingesetzt werden?                 17
Berechnungsgrundlagen der                         4.8 Welche Leistungspflichten                     8.3 Wofür können die Mittel aus der
Personalvorsorge?                             4   bestehen nach dem Austritt aus der                beruflichen Vorsorge verwendet
                                                  Personalvorsorge?                  14             werden?                            17
2.1 Welche Altersberechnungen sind
für die Personalvorsorge                          5 Welches sind die Beiträge an die                8.4 Was heisst Eigenbedarf?                    17
massgebend?                        4              Personalvorsorge?                14
                                                                                                    8.5 Welche Bedingungen gelten für
2.2 Wann erfolgt die Pensionierung? 4             6 Welche Rechte und Pflichten hat                 den Vorbezug?                     17
2.3 Welcher Jahreslohn ist für die                die versicherte Person?         14                8.6 Welche Bedingungen gelten für
Personalvorsorge massgebend?              5       6.1 Was ist der Stiftung zur                      die Verpfändung?                  18
3 Wann und wie erfolgt die                        Durchführung der Personalvorsorge                 8.7 Welcher Anspruch auf Information
Aufnahme in die Personalvorsorge? 5               mitzuteilen?                      14              besteht?                          18
3.1 Wer wird in die Personalvorsorge              6.2 Welche Auskünfte erhält die                   8.8 Wie wird der Vorbezug oder die
aufgenommen und welches sind die                  versicherte Person?                   15          Verpfändung geltend gemacht?       19
Leistungseinschränkungen?            5            6.3 Wie wird der Datenschutz im                   8.9 Welche Kosten entstehen?                   19
3.2 Wie wird die zu versichernde                  Rahmen der Personalvorsorge
                                                                                                    8.10 Welches sind die gesetzlichen
Person angemeldet?                        6       gewährleistet?                        15
                                                                                                    Grundlagen?                        19
3.3 Wann beginnt der                              7 Was gilt es sonst noch zu
                                                                                                    9 Technischer Anhang                             20
Vorsorgeschutz?                           6       beachten?                               15
                                                                                                    9.1 Umwandlungssätze für die
3.4 Wann erfolgt eine                             7.1 Wie werden die Leistungen bei
                                                                                                    Altersrente                                    20
Gesundheitsprüfung?                       6       einer Ehescheidung aufgeteilt?    15
                                                                                                    9.2 Umwandlungssätze für die
3.5 Welche reguläre Eintrittsleistung             7.2 Wer kann das Vorsorgereglement
                                                                                                    Invalidenrente                                 20
ist zu erbringen?                     6           bzw. den Vorsorgeplan ändern und für
                                                  wen haben die Änderungen                          9.3 Zinssätze                                  20
3.6 Wie kann sich die versicherte
Person über die reguläre                          Gültigkeit?                       15              9.4 Lohnbegriffe und
Eintrittsleistung hinaus einkaufen?       6       7.3 Welches sind die Auswirkungen                 Koordinationsabzug                             20
3.7 Wie kann eine versicherte Person              einer Auflösung des                               9.5 Pensionierungsalter                        20
                                                  Anschlussvertrages?               15
eine vorzeitige Pensionierung                                                                       Organisationsreglement
finanzieren (Zusatzsparplan)?        7            7.4 Welches sind die Voraussetzungen
                                                  für eine Teilliquidation innerhalb eines
                                                                                                    für den
3.8 Was geschieht bei einer Änderung                                                                Kassenvorstand       21
des Beschäftigungsgrades?           7             einzelnen Vorsorgewerkes bzw. der

4 Wann und in welchem Umfang
                                                  Stiftung und wie wird sie                         Stichwortverzeichnis 23
                                                  durchgeführt?                         15
werden Leistungen fällig?    8
                                                  7.5 Welche Massnahmen werden bei
                                                  einer Unterdeckung ergriffen?  15

                                                                              Sammelstiftung Vita | Vorsorgereglement | Ausgabe 1/2020 | Seite 2 von 24
Vorsorgereglement
Ausgabe 1/2020
1 Einleitung                               MVG                                               1.3 Wie ist die Personalvorsorge orga-
                                           Bundesgesetz über die Militärversiche-            nisiert?
                                                                                             1
                                           rung                                                Zur Durchführung der Personalvor-
1.1 Welche Begriffe und Abkürzungen                                                          sorge ist der Arbeitgeber gemäss An-
werden verwendet?                          OR
                                                                                             schlussvertrag der Stiftung angeschlos-
                                           Bundesgesetz über das Obligationen-
Stiftung                                                                                     sen. Die Leitung der Stiftung obliegt
                                           recht
Sammelstiftung Vita, Zürich                                                                  dem Stiftungsrat. Er vertritt die Stiftung
                                           PartG                                             nach aussen und entscheidet über die
Zurich                                     Bundesgesetz über die eingetragene                Organisation der Stiftung und über die
Zürich Lebensversicherungs-Gesell-         Partnerschaft gleichgeschlechtlicher              Durchführung der Stiftungsverwaltung.
schaft AG, Zürich                          Paare                                             2
                                                                                              Innerhalb der Stiftung besteht eine ei-
AHV                                        Partner                                           genständige Kasse, Vorsorgewerk ge-
Eidgenössische Alters- und Hinterlas-      Als Partner gelten in diesem Vorsorge-            nannt. Die Leitung des Vorsorgewerkes
senenversicherung                          reglement folgende Personen:                      obliegt dem Kassenvorstand. Bildung
ATSG                                       – der Ehegatte;                                   und Aufgaben des Kassenvorstandes
Bundesgesetz über den Allgemeinen          – der eingetragene Partner gemäss                 sind im Organisationsreglement festge-
Teil des Sozialversicherungsrechts           PartG;                                          legt.
                                           – die unverheiratete und mit der versi-           3
BVG                                                                                           Zur Sicherstellung der Leistungen im
                                             cherten Person nicht verwandte Per-
Bundesgesetz über die berufliche                                                             Todes- und Invaliditätsfall hat die Stif-
                                             son, die mit der versicherten Person
Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-                                                      tung mit Zurich einen Kollektiv-Lebens-
                                             in den letzten 5 Jahren bis zu deren
vorsorge                                                                                     versicherungsvertrag abgeschlossen,
                                             Tod ununterbrochen im gleichen
                                                                                             wobei sie selbst Versicherungsnehme-
BVV 2                                        Haushalt gelebt und eine eheähnliche
                                                                                             rin und Begünstigte ist. Für neu entste-
Verordnung über die berufliche Alters-,      Lebensgemeinschaft geführt hat;
                                                                                             hende Altersrenten trägt die Stiftung
Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge      – die unverheiratete und mit der versi-
                                                                                             das Langleberisiko selbst.
                                             cherten Person nicht verwandte Per-
Eingetragene Partner gemäss PartG            son, die im Zeitpunkt des Todes der             4
                                                                                              Die im Rahmen dieses Kollektiv-Le-
Solange eine eingetragene Partner-           versicherten Person mit dieser im               bensversicherungsvertrages anfallen-
schaft dauert, haben eingetragene Part-      gleichen Haushalt gelebt hat und für            den Überschüsse werden im Rahmen
ner im vorliegenden Vorsorgereglement        den Unterhalt eines oder mehrerer               der gesetzlichen Bestimmungen gemäss
die gleichen Rechte und Pflichten wie        gemeinsamer Kinder aufkommen                    Beschluss des Stiftungsrates verwendet.
Ehegatten.                                   muss.                                           5
                                                                                              Der Stiftungsrat behält sich vor, für alle
Stirbt ein eingetragener Partner, so ist   UVG                                               oder einzelne Risiken (Tod, Erwerbsun-
der überlebende Partner einem überle-      Bundesgesetz über die Unfallversiche-             fähigkeit und Langlebigkeit) Kollektiv-
benden Ehegatten gleichgestellt.           rung                                              Lebensversicherungsverträge mit ande-
Die gerichtliche Auflösung einer einge-                                                      ren Lebensversicherungsgesellschaften
                                           VVG
tragenen Partnerschaft ist einer Ehe-                                                        abzuschliessen.
                                           Bundesgesetz über den Versicherungs-
scheidung gleichgestellt.                  vertrag
FZG                                                                                          1.4 Welches sind die Leistungen des Si-
                                           ZGB
Bundesgesetz über die Freizügigkeit in                                                       cherheitsfonds BVG?
                                           Schweizerisches Zivilgesetzbuch                   1
der beruflichen Alters-, Hinterlassenen-                                                       Die Stiftung ist dem Sicherheitsfonds
und Invalidenvorsorge                                                                        BVG angeschlossen.
                                           1.2 Welcher Zweck liegt der Personal-             2
FZV                                                                                           Der Sicherheitsfonds BVG stellt die ge-
                                           vorsorge zu Grunde?
Verordnung über die Freizügigkeit in                                                         setzlich vorgesehenen Leistungen bei
                                           Zweck dieser Personalvorsorge ist der
der beruflichen Alters-, Hinterlassenen-                                                     Zahlungsunfähigkeit des Vorsorgewer-
                                           Schutz der versicherten Personen und
und Invalidenvorsorge                                                                        kes sicher und richtet bei ungünstiger
                                           ihrer Hinterlassenen auf kollektiver Ba-
                                                                                             Altersstruktur der versicherten Perso-
IV                                         sis gegen die wirtschaftlichen Folgen
                                                                                             nen Zuschüsse aus.
Eidgenössische Invalidenversicherung       von Erwerbsausfällen im Alter, bei Tod
                                           oder bei Invalidität. Die dafür von der
                                           Stiftung ausgerichteten Leistungen er-
                                           gänzen diejenigen der AHV/IV.

                                                                       Sammelstiftung Vita | Vorsorgereglement | Ausgabe 1/2020 | Seite 3 von 24
2
1.5 Wie werden die Anlagen getätigt?         Die reglementarische Pensionierung                a) Sofern die versicherte Person einen
Die Anlage des Vorsorgevermögens er-        entspricht der ordentlichen Pensionie-                anspruchsberechtigten Partner hin-
folgt durch den Stiftungsrat gestützt auf   rung gemäss Ziff. 2.2.1, sofern der Vor-              terlässt, wird eine Partnerrente fällig.
die gesetzlichen Anlagevorschriften des     sorgeplan nichts anderes vorsieht.                    Die Höhe der Partnerrente ent-
BVG. Er legt die Anlagestrategie fest                                                             spricht 60% der Altersrente, welche
und erlässt die Anlagerichtlinien. Die                                                            die versicherte Person bei Pensionie-
                                            2.2.3 Weiterversicherung von erwerbs-
Stiftung bildet Wertschwankungsreser-                                                             rung im Zeitpunkt des Todes erhal-
                                            tätigen Personen über das reglementa-
ven.                                                                                              ten hätte. Die Hinterlassenen gemäss
                                            rische Pensionierungsalter hinaus
                                            1                                                     Ziffer 4.5.7 haben zudem Anspruch
                                              Erwerbstätige Personen sind über das
                                                                                                  auf das vorhandene Altersguthaben,
2 Welches sind die Berech-                  reglementarische Pensionierungsalter
                                                                                                  soweit dieses nicht für die Finanzie-
                                            hinaus gemäss Vorsorgereglement wei-
nungsgrundlagen der Per-                    terversichert, bis sie das ordentliche
                                                                                                  rung der Partnerrente oder einer
                                                                                                  Rente an den geschiedenen Ehegat-
sonalvorsorge?                              Pensionierungsalter erreichen.
                                                                                                  ten benötigt wird. Mit Ausnahme der
                                            2
                                             Die versicherte Person und der Arbeit-               Höhe der Partnerrente gelten die
2.1 Welche Altersberechnungen sind          geber sind weiterhin beitragspflichtig.               Bestimmungen gemäss Ziff. 3.6
für die Personalvorsorge massgebend?                                                              Abs. 10, 4.5.1, 4.5.2 und 4.5.8 sinnge-
                                                                                                  mäss.
                                            2.2.4 Vorzeitige Pensionierung
                                            1                                                  b) Sofern die versicherte Person keinen
2.1.1 Alter für die Beitrags- und Leis-      Eine versicherte Person kann sich vor-
                                                                                                  anspruchsberechtigten Partner hin-
tungsberechnung                             zeitig pensionieren lassen, sofern sie die
                                                                                                  terlässt, wird das im Zeitpunkt des
Für die Beitrags- und Leistungsberech-      Erwerbstätigkeit definitiv aufgibt. Die
                                                                                                  Todes der versicherten Person vor-
nung gilt das jeweils erreichte Alter,      vorzeitige Pensionierung ist frühestens
                                                                                                  handene Altersguthaben an die Hin-
ausgedrückt in Jahren und Monaten.          auf denjenigen Monatsersten möglich,
                                                                                                  terlassenen gemäss Ziffer 4.5.7 aus-
Die Zeit vom Tag der Geburt bis zum da-     welcher auf die Vollendung des 58. Al-
                                                                                                  gerichtet.
rauf folgenden Monatsersten bleibt un-      tersjahres folgt.
berücksichtigt.                             2
                                             Die Leistungen werden entsprechend
                                                                                               2.2.6 Teilpensionierung
                                            reduziert, soweit diese nicht durch eine           1
                                                                                                Eine versicherte Person kann sich im
2.1.2 Alter für die Berechnung der Min-     freiwillige Finanzierung der vorzeitigen
                                                                                               Einvernehmen mit dem Arbeitgeber
destleistung beim Austritt                  Pensionierung gemäss Ziffer 3.7 kom-
                                                                                               frühestens auf denjenigen Monatsers-
Für die Berechnung der Mindestleistung      pensiert werden.
                                                                                               ten, welcher auf die Vollendung des
gemäss FZG ergibt sich das Alter aus der                                                       58. Altersjahres folgt, teilpensionieren
Differenz zwischen dem Kalenderjahr         2.2.5 Aufgeschobene Pensionierung                  lassen. Der erste Teilpensionierungs-
und dem Geburtsjahr.                        1
                                             Arbeitet eine versicherte Person im               schritt kann auch nach dem reglemen-
                                            Einvernehmen mit dem Arbeitgeber                   tarischen Pensionierungsalter erfolgen,
2.1.3 Alter für die Berechnung der Al-      über das ordentliche Pensionierungsal-             sofern die Voraussetzungen gemäss Zif-
tersgutschriften                            ter hinaus weiter, so kann sie die Fällig-         fer 2.2.5 erfüllt sind. Die vollständige
Das Alter für die Berechnung der Al-        keit der Altersleistungen aufschieben,             Pensionierung erfolgt spätestens im
tersgutschriften ist im Vorsorgeplan        bis das Arbeitsverhältnis definitiv aufge-         Zeitpunkt der Vollendung des 70. Alters-
festgelegt.                                 löst wird, längstens aber bis zur Vollen-          jahres.
                                            dung des 70. Altersjahres.                         2
                                                                                                Eine Teilpensionierung setzt eine ent-
                                            2
2.2 Wann erfolgt die Pensionierung?          Es werden grundsätzlich keine Beiträge            sprechende Reduktion des Beschäfti-
                                            mehr fällig, es sei denn, der Vorsorge-            gungsgrades und die volle Arbeitsfähig-
                                            plan sieht vor, dass weiterhin Beiträge            keit der versicherten Person voraus.
2.2.1 Ordentliche Pensionierung             für die Altersvorsorge erhoben werden.             3
Die ordentliche Pensionierung erfolgt                                                           Die Teilpensionierung erfolgt in maxi-
                                            Ab dem Zeitpunkt der ordentlichen
an demjenigen Monatsersten, welcher                                                            mal drei Schritten von jeweils mindes-
                                            Pensionierung erlöschen sämtliche ver-
der Vollendung des im BVG vorgesehe-                                                           tens 20% eines Vollzeitpensums. Zwi-
                                            sicherten Leistungen mit Ausnahme der
nen Altersjahres folgt.                                                                        schen den einzelnen Schritten muss je-
                                            Altersrente und der von ihr abhängigen
                                                                                               weils mindestens ein Jahr liegen.
                                            Partnerrente bzw. Kinderrenten.
                                                                                               4
2.2.2 Reglementarische Pensionierung        3                                                    Nach erfolgter Teilpensionierung kann
                                             Die Verzinsung des Altersguthabens
1
 Die reglementarische Pensionierung                                                            der verbleibende Beschäftigungsgrad
                                            erfolgt sinngemäss nach Ziff. 4.3.1. Die
erfolgt an demjenigen Monatsersten,                                                            nicht mehr erhöht werden.
                                            Umwandlungssätze sind im technischen
welcher der Vollendung des im Vorsor-       Anhang aufgeführt.                                 5
                                                                                                Der Anspruch auf Altersleistungen
geplan vorgesehenen Altersjahres folgt.     4                                                  richtet sich nach dem Pensionierungs-
                                              Stirbt eine versicherte Person während
                                                                                               grad. Das für die Ausrichtung der Alters-
                                            der Zeit der aufgeschobenen Pensionie-
                                                                                               leistungen benötigte Altersguthaben
                                            rung, gilt Folgendes:

                                                                         Sammelstiftung Vita | Vorsorgereglement | Ausgabe 1/2020 | Seite 4 von 24
4
setzt sich im gleichen Verhältnis aus ob-    Sinkt der versicherte Jahreslohn wegen            3 Wann und wie erfolgt die
ligatorischen und überobligatorischen       Krankheit oder Unfall, so bleibt der bis-
Teilen zusammen wie das gesamte Al-         her versicherte Lohn wegen der mitver-             Aufnahme in die Personal-
tersguthaben.                               sicherten Befreiung von der Beitrags-              vorsorge?
6                                           zahlung gültig.
 Die Altersleistung kann für den einzel-
nen Teilpensionierungsschritt ganz oder     5
                                             Sieht der Vorsorgeplan eine Eintritts-            3.1 Wer wird in die Personalvorsorge
teilweise als Kapital bezogen werden. Es    schwelle vor und sinkt der massge-                 aufgenommen und welches sind die
sind maximal zwei Kapitalbezüge zuläs-      bende Jahreslohn aus anderen Gründen               Leistungseinschränkungen?
sig. Im Übrigen gilt Ziff. 4.3.4.           als Krankheit oder Unfall vorüberge-
7                                           hend unter die Eintrittsschwelle, so wird
  Mit Ausnahme von Wiedereinkäufen                                                             3.1.1 Aufnahme in die Vorsorge
                                            die Altersvorsorge beitragsfrei weiter-
im Falle von Ehescheidung sind Einkäufe                                                        1
                                                                                                 Der versicherte Personenkreis ist im
                                            geführt. Anwartschaftliche Invaliditäts-
nach erfolgter Teilpensionierung nicht                                                         Vorsorgeplan umschrieben.
                                            leistungen sowie Todesfallleistungen
mehr möglich.
                                            vor der Pensionierung, mit Ausnahme                2
                                                                                                Der Arbeitgeber kann sich dieser Per-
                                            des Todesfallkapitals in Höhe des vor-             sonalvorsorge unter Beachtung der
2.3 Welcher Jahreslohn ist für die Per-     handenen Altersguthabens, fallen da-               steuerrechtlichen Vorschriften an-
sonalvorsorge massgebend?                   hin.                                               schliessen.
                                            6
                                             Ändert sich der versicherte Jahreslohn
2.3.1 Massgebender Jahreslohn               infolge Neugestaltung des Arbeitsver-              3.1.2 Ausnahmen von der Aufnahme in
1
  Der massgebende Jahreslohn ent-           hältnisses wie Versetzung oder Beförde-            die Vorsorge
spricht dem mutmasslichen AHV-Jah-          rung, so kann die versicherte Person im            Nicht zum Kreis der versicherten Perso-
reslohn der versicherten Person. Fami-      Einverständnis mit dem Arbeitgeber                 nen gehören:
lien- und Kinderzulagen werden nicht        verlangen, dass der versicherte Jahres-            a) Arbeitnehmer, die am 1. Januar das
berücksichtigt. Sofern der Vorsorgeplan     lohn sofort den neuen Verhältnissen an-               17. Altersjahr noch nicht vollendet
nichts anderes vorsieht, werden Lohn-       gepasst wird; ansonsten erfolgt die An-               haben;
bestandteile, die nur gelegentlich oder     passung zu Beginn des nächsten Kalen-              b) Arbeitnehmer, deren massgebender
vorübergehend anfallen (Boni, Gratifika-    derjahres.                                            Jahreslohn die Eintrittsschwelle ge-
tionen, Sondervergütungen), nicht be-                                                             mäss BVG nicht übersteigt, es sei
rücksichtigt. Nicht zum massgebenden                                                              denn, der Vorsorgeplan sieht etwas
                                            2.3.3 Maximal versicherbarer Jahres-
Jahreslohn gehören Antrittsprämien,                                                               anderes vor. Für Bezüger einer Rente
                                            lohn gemäss BVG
Abgangsentschädigungen und Dienstal-        1                                                     der IV wird die Eintrittsschwelle ge-
                                              Der maximal versicherbare Jahreslohn
tersgeschenke.                                                                                    mäss Gesetz angepasst;
                                            gemäss BVG ist auf den zehnfachen Be-
2
  Gehört eine versicherte Person nicht      trag der BVG-Lohnobergrenze be-                    c) Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt, in
während eines ganzen Kalenderjahres         schränkt.                                             dem sie aufgenommen werden soll-
dieser Personalvorsorge an, so ist jener    2                                                     ten, im Sinne der IV zu mindestens
                                              Falls die versicherte Person mehrere                70% invalid sind, sowie Arbeitneh-
Lohn massgebend, den sie bei ganzjäh-
                                            Vorsorgeverhältnisse hat und die                      mer, die provisorisch weiterversi-
riger Zugehörigkeit erzielen würde.
                                            Summe aller ihrer AHV-pflichtigen Jah-                chert werden nach Art. 26a BVG;
3
  Bezieht eine versicherte Person bei ei-   reslöhne den in Abs. 1 genannten Be-               d) Arbeitnehmer, mit denen ein Ar-
ner anderen Firma ebenfalls einen           trag übersteigt, so kürzt die Stiftung den            beitsvertrag für drei Monate oder
Lohn, so wird dieser nicht berücksich-      zu versichernden Lohn entsprechend.                   weniger abgeschlossen wurde. Wird
tigt.                                                                                             das Arbeitsverhältnis über die Dauer
                                            2.3.4 BVG-Jahreslohn                                  von drei Monaten verlängert, so er-
2.3.2 Versicherter Jahreslohn               1
                                              Der BVG-Jahreslohn entspricht dem                   folgt die Aufnahme in die Personal-
1
  Die Berechnung der Vorsorgeleistun-       massgebenden Jahreslohn, begrenzt                     vorsorge im Zeitpunkt der Vereinba-
gen und -beiträge basiert auf dem versi-    auf die BVG-Lohnobergrenze und redu-                  rung der Verlängerung.
cherten Jahreslohn.                         ziert um den Koordinationsabzug ge-                   Wenn mehrere aufeinanderfolgende
2                                           mäss BVG. Falls die Eintrittsschwelle ge-             befristete Anstellungen beim glei-
 Der versicherte Jahreslohn ist im Vor-                                                           chen Arbeitgeber oder Einsätze für
                                            mäss BVG erreicht wird, entspricht der
sorgeplan umschrieben.                                                                            das gleiche verleihende Unterneh-
                                            BVG-Jahreslohn mindestens dem BVG-
3
 Sinkt der versicherte Jahreslohn vo-       Mindestlohn.                                          men insgesamt länger als drei Mo-
rübergehend wegen Beschäftigungs-           2                                                     nate dauern und kein Unterbruch
                                             Der BVG-Jahreslohn ist für die Berech-               drei Monate übersteigt, so erfolgt
mangel, Mutterschaft, Militär- oder Zi-
                                            nung der Beiträge an den Sicherheits-                 die Aufnahme in die Personalvor-
vilschutzdienst, behält der bisher versi-
                                            fonds BVG und für die Berechnung der                  sorge ab Beginn des insgesamt vier-
cherte Lohn so lange Gültigkeit, als ein
                                            Beiträge für die obligatorische Anpas-                ten Arbeitsmonats. Wird jedoch vor
Lohnersatz geleistet wird.
                                            sung der laufenden Risikorenten an die                dem ersten Arbeitsantritt vereinbart,
                                            Preisentwicklung massgebend.

                                                                         Sammelstiftung Vita | Vorsorgereglement | Ausgabe 1/2020 | Seite 5 von 24
dass die Anstellungs- oder Einsatz-         das Arbeitsverhältnis anfängt oder erst-          Vorbehalte anbringen oder Zuschläge
   dauer insgesamt drei Monate über-           mals Lohnanspruch besteht, in jedem               auf den Beiträgen erheben. Allfällige ge-
   steigt, so erfolgt die Aufnahme in die      Falle aber im Zeitpunkt, da der Arbeit-           sundheitliche Vorbehalte entfallen nach
   Personalvorsorge ab Beginn des Ar-          nehmer sich auf den Weg zur Arbeit be-            fünf Jahren. Die bei der früheren Vor-
   beitsverhältnisses;                         gibt.                                             sorgeeinrichtung abgelaufene Zeit eines
e) Arbeitnehmer, die bereits anderwei-         2                                                 Gesundheitsvorbehaltes wird angerech-
                                                 Die Übernahme des Vorsorgeschutzes
   tig für eine hauptberufliche Erwerbs-                                                         net.
                                               im Bereich der überobligatorischen Leis-
   tätigkeit obligatorisch versichert sind                                                       3
                                               tungen erfolgt provisorisch. Die defini-            Tritt jedoch ein vom Vorbehalt erfass-
   oder im Hauptberuf eine selbststän-
                                               tive Übernahme des Vorsorgeschutzes               tes Leiden innert fünf Jahren seit Aus-
   dige Erwerbstätigkeit ausüben.
                                               setzt das Bestehen einer Gesundheits-             sprechen des Vorbehaltes ein, so gilt
                                               prüfung im Sinne von Ziff. 3.4 voraus,            der Leistungsausschluss im überobliga-
3.1.3 Leistungseinschränkungen                 insbesondere im Falle einer rückwirken-           torischen bzw. nicht bereits erworbe-
1
 War eine zu versichernde Person vor           den Aufnahme in die Personalvorsorge              nen Leistungsbereich dauernd.
oder bei der Aufnahme in die Personal-         bzw. in einen allfällig weitergehenden            4
                                                                                                  Der Vorsorgeschutz, der mit der einge-
vorsorge nicht voll arbeitsfähig, ohne         Vorsorgeschutz.
                                                                                                 brachten Austrittsleistung erworben
für diese Arbeitsunfähigkeit im Sinne          3
                                                 Als provisorischer Vorsorgeschutz gilt          wird, wird nicht durch einen neuen ge-
des BVG invalid zu sein, und führt die
                                               die Versicherungsdeckung für die bean-            sundheitlichen Vorbehalt geschmälert.
Ursache dieser Arbeitsunfähigkeit zur
                                               tragten Leistungen vom Zeitpunkt der              5
Invalidität oder zum Tod, so besteht                                                              Verschweigt eine Person bei der Ge-
                                               Anmeldung einer zu versichernden Per-
kein Anspruch auf Leistungen gemäss                                                              sundheits- bzw. Risikoprüfung eine Tat-
                                               son bis zum Abschluss der Prüfung aller
diesem Vorsorgereglement. War die zu                                                             sache, die sie kannte oder kennen
                                               Anmeldeunterlagen. Die provisorische
versichernde Person bei Beginn der Ar-                                                           musste, oder deklariert sie eine solche
                                               Deckung erstreckt sich nicht auf Versi-
beitsunfähigkeit in einer anderen Vor-                                                           unrichtig, so ist die Stiftung berechtigt,
                                               cherungsfälle, welche auf vorbestan-
sorgeeinrichtung versichert, so ist diese                                                        ihre Leistungen gestützt auf Art. 6 VVG
                                               dene Krankheiten, Gebrechen oder Un-
für das Erbringen von Leistungen zu-                                                             zu verweigern. In Abweichung von
                                               fallfolgen zurückzuführen sind. Die Leis-
ständig.                                                                                         Art. 6 Abs. 2 VVG beträgt die Frist 6 Mo-
                                               tung ist im Versicherungsfall zusammen
2                                                                                                nate. Sofern die gesetzlichen Vorausset-
  Für Personen mit Geburtsgebrechen            mit allfälligen weiteren Leistungen aus
                                                                                                 zungen erfüllt sind, werden die obliga-
und Personen, welche als Minderjährige         beruflicher Vorsorge, welche durch
                                                                                                 torischen Leistungen gemäss BVG und
invalid geworden sind, bleiben Art. 18         Zurich bzw. eine ihrer Sammelstiftun-
                                                                                                 FZG aber in jedem Fall erbracht.
lit. b und c sowie Art. 23 lit. b und c BVG    gen sichergestellt werden, zudem auf
vorbehalten.                                   CHF 1 000 000 beschränkt (einmalige
3                                              Leistung bzw. Barwert wiederkehrender             3.5 Welche reguläre Eintrittsleistung
 Die Leistungseinschränkungen von
                                               Leistungen aller Invaliditäts- und Todes-         ist zu erbringen?
Abs. 1 gelten sinngemäss auch für Ar-                                                            1
                                               fallleistungen zusammen).                           Eine versicherte Person hat beim Ein-
beitnehmer, deren effektive Arbeitsun-
                                               4                                                 tritt die Austrittsleistung der früheren
fähigkeit bei Aufnahme in die Personal-         Der provisorische Vorsorgeschutz wird
                                                                                                 Vorsorgeeinrichtung als reguläre Ein-
vorsorge über dem festgestellten Invali-       in der Folge durch den definitiven Vor-
                                                                                                 trittsleistung in die Stiftung einzubrin-
ditätsgrad der IV liegt. Ist die Invalidität   sorgeschutz abgelöst; dieser beginnt
                                                                                                 gen. Die versicherte Person hat die
bzw. der Tod nicht auf die gleiche Ursa-       mit der Zustellung des individuellen
                                                                                                 Übertragung bei der vorhergehenden
che zurückzuführen, welche die Arbeits-        Vorsorgeausweises und erstreckt sich
                                                                                                 Vorsorgeeinrichtung selbst zu veranlas-
unfähigkeit bewirkt hat, so werden für         auf den darin umschriebenen Leistungs-
                                                                                                 sen.
die Risiken Tod und Invalidität die vollen     umfang.
                                                                                                 2
Leistungen erbracht.                                                                              Sofern der Vorsorgeplan nichts ande-
                                                                                                 res vorsieht, wird der übertragene Be-
                                               3.4 Wann erfolgt eine Gesundheits-
                                                                                                 trag als Eintrittsleistung dem Altersgut-
3.2 Wie wird die zu versichernde Per-          prüfung?
                                               1                                                 schriftenkonto gutgeschrieben und im
son angemeldet?                                  Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme in
                                                                                                 Todesfall für die Finanzierung der Part-
Der Arbeitgeber meldet die zu versi-           die Vorsorge ohne Gesundheitsprüfung
                                                                                                 nerrente verwendet.
chernden Personen mit den von der              auf Grund der Bestätigung der vollen Er-
Stiftung zur Verfügung gestellten Unter-       werbsfähigkeit.
lagen an. Sofern die Stiftung es verlangt,     2                                                 3.6 Wie kann sich die versicherte Per-
                                                Übersteigen die Vorsorgeleistungen
muss die zu versichernde Person die An-                                                          son über die reguläre Eintrittsleistung
                                               die BVG-Mindestleistungen, kann die
meldung mit unterzeichnen.                                                                       hinaus einkaufen?
                                               Stiftung die Aufnahme in die weiterge-            1
                                                                                                   Die versicherte Person kann sich über
                                               hende Vorsorge oder Leistungserhö-
                                                                                                 die reguläre Eintrittsleistung hinaus ein-
3.3 Wann beginnt der Vorsorgeschutz?           hungen von einer Gesundheitserklärung
1                                                                                                kaufen, solange sie voll arbeitsfähig ist.
 Der Vorsorgeschutz für die sich aus           oder ärztlichen Untersuchung und allen-
                                                                                                 Die maximale Höhe der Einkaufssumme
dem BVG-Obligatorium ergebenden                falls einer allgemeinen Risikoprüfung
                                                                                                 ergibt sich aus der Differenz zwischen
Leistungen beginnt an dem Tag, an dem          abhängig machen. Die Stiftung kann auf
                                                                                                 dem vorhandenen Altersguthaben und
                                               Grund der Ergebnisse dieser Prüfungen
                                                                                                 dem Altersguthaben, welches sich beim

                                                                           Sammelstiftung Vita | Vorsorgereglement | Ausgabe 1/2020 | Seite 6 von 24
niedrigsten Aufnahmealter in die Alters-    vollen Invalidenrenten ist ein Wieder-            solange sie auf dem aktiven Teil arbeits-
vorsorge bis zum Zeitpunkt des Einkaufs     einkauf nicht möglich.                            fähig sind. Die maximale Höhe der Ein-
unter Annahme der goldenen Regel (die       9                                                 kaufssumme wird entsprechend ange-
                                             Wiedereinkäufe der versicherten Per-
Lohnentwicklung entspricht der Verzin-                                                        passt.
                                            son werden im gleichen Verhältnis wie
sung des Vorsorgekapitals) ergeben                                                            4
                                            bei der Entnahme dem obligatorischen               Einlagen zur Vorfinanzierung der mit
hätte.
                                            und überobligatorischen Altersgutha-              der vorzeitigen Pensionierung verbun-
2
  Der Vorsorgeplan kann eine Abwei-         ben gutgeschrieben. Kann das obligato-            denen Kürzung der Altersleistungen
chung von der goldenen Regel vorse-         rische Altersguthaben nicht ermittelt             können einmal pro Jahr bis spätestens
hen. Die Differenz zwischen der ange-       werden, so bestimmt sich dessen Höhe              15. Dezember eingebracht werden.
nommenen Verzinsung der Vorsorgeka-         gemäss den gesetzlichen Bestimmun-                5
                                                                                                Einlagen in den Zusatzsparplan können
pitalien und der angenommenen Lohn-         gen.
                                                                                              von der versicherten Person jeweils nur
entwicklung beträgt maximal 2%.             10
                                              Die von der versicherten Person seit            gemacht werden, wenn die zulässige
3
 Teilinvalide können sich nach Mass-        Aufnahme in das aktuelle Vorsorgewerk             Einkaufssumme gemäss Ziffer 3.6 voll-
gabe ihrer Erwerbsfähigkeit einkaufen,      bei der Stiftung geleisteten Einkäufe             ständig eingebracht worden ist.
solange sie auf dem aktiven Teil arbeits-   werden nicht zur Finanzierung der Part-           6
                                                                                               Die maximale Einlage reduziert sich
fähig sind und die Einkäufe keine Erhö-     nerrente verwendet. Bei Tod der versi-
                                                                                              um die Guthaben in der Säule 3a ge-
hung der Invaliditätsleistungen nach        cherten Person vor der Pensionierung
                                                                                              mäss Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Freizü-
sich ziehen. Die maximale Höhe der Ein-     werden diese Einkäufe als Todesfallka-
                                                                                              gigkeitsguthaben gemäss Art. 60a
kaufssumme wird entsprechend ange-          pital an die Hinterlassenen ausgerichtet.
                                                                                              Abs. 3 BVV 2, soweit diese Beträge bei
passt.                                      Wechselt eine versicherte Person inner-
                                                                                              der Berechnung der Einkaufssumme ge-
4                                           halb der Stiftung ohne Unterbruch das
 Der Höchstbetrag der Einkaufssumme                                                           mäss Ziffer 3.6 nicht angerechnet wur-
                                            Vorsorgewerk, werden ihre Einkäufe in
reduziert sich um die Guthaben in der                                                         den, sowie um eine allfällige Überfinan-
                                            das vorherige Vorsorgewerk ebenfalls
Säule 3a gemäss Art. 60a Abs. 2 BVV 2                                                         zierung der maximal möglichen Ein-
                                            nicht für die Finanzierung der Partner-
und um Freizügigkeitsguthaben gemäss                                                          kaufssumme gemäss Ziffer 3.6.
                                            rente verwendet und als Todesfallkapi-
Art. 60a Abs. 3 BVV 2.                                                                        7
                                            tal ausgerichtet.                                  Die Bestimmungen gemäss Ziffer 3.6
5
 Für Personen, die aus dem Ausland zu-      11                                                Abs. 6, 7 und 8 gelten auch für den Zu-
                                               Zudem kann der Arbeitgeber Einmal-
ziehen und die noch nie einer Vorsorge-                                                       satzsparplan.
                                            einlagen leisten. Die steuerliche Abzugs-
einrichtung in der Schweiz angehört ha-                                                       8
                                            berechtigung dieser Zuwendungen rich-              Gestützt auf die gesetzlichen Vorschrif-
ben, gilt die Einkaufsbeschränkung ge-
                                            tet sich nach dem eidgenössischen und             ten zur Angemessenheit verfallen bei ei-
mäss Art. 60b Abs. 1 BVV 2.
                                            kantonalen Steuerrecht. Die Auswirkun-            nem Verzicht auf eine vorzeitige Pensio-
6
  Hat die versicherte Person Vorbezüge      gen von Einmaleinlagen sind die glei-             nierung (bzw. bei einer späteren als der
für die Wohneigentumsförderung getä-        chen wie bei der regulären Eintrittsleis-         individuell gewählten und finanzierten
tigt, so darf sie Einkäufe erst vorneh-     tung.                                             Pensionierung) die von der versicherten
men, nachdem sie die Vorbezüge zu-          12                                                Person aus eigenen Mitteln eingebrach-
                                               Einmaleinlagen und Einkäufe werden
rückbezahlt hat. Von dieser Beschrän-                                                         ten Einlagen in den Zusatzsparplan dem
                                            dem überobligatorischen Altersgutha-
kung ausgenommen sind Einkäufe in                                                             Vorsorgewerk, soweit das reglementari-
                                            ben zugewiesen.
den letzten drei Jahren vor der regle-                                                        sche Leistungsziel bei reglementarischer
mentarischen Pensionierung. In diesem                                                         Pensionierung um mehr als 5% über-
Fall wird der Vorbezug bei der Berech-      3.7 Wie kann eine versicherte Person              schritten wird.
nung der Einkaufssumme berücksich-          eine vorzeitige Pensionierung finanzie-           9
                                                                                               Die Verzinsung der Einlagen und deren
tigt.                                       ren (Zusatzsparplan)?
                                            1                                                 Umwandlung in Altersrenten erfolgen
7                                             Eine versicherte Person kann sich über
 Die aus einem Einkauf resultierenden                                                         entsprechend den Altersguthaben im
                                            den Einkauf in die vollen reglementari-
Leistungen dürfen innerhalb der nächs-                                                        überobligatorischen Bereich.
                                            schen Leistungen hinaus in den Zusatz-
ten drei Jahre nicht in Kapitalform aus                                                       10
                                            sparplan für die freiwillige Finanzierung            Die Einlagen in den Zusatzsparplan
der Vorsorge zurückgezogen werden.
                                            der vorzeitigen Pensionierung einkau-             werden im Todesfall nicht für die Finan-
8
 Versicherte Personen, die einen Teil ih-   fen, solange sie voll arbeitsfähig ist.           zierung der Partnerrente verwendet.
rer Austrittsleistung infolge Eheschei-     2
                                              Die maximale Einlage in den Zusatz-
dung an die Vorsorgeeinrichtung des
                                            sparplan entspricht demjenigen Betrag,            3.8 Was geschieht bei einer Änderung
Ehegatten übertragen mussten, können
                                            welcher die Differenz zwischen der ge-            des Beschäftigungsgrades?
sich im Rahmen der übertragenen Aus-
                                            kürzten Altersrente bei vorzeitiger Pen-          Ändert der Beschäftigungsgrad einer
trittsleistung wieder einkaufen. Wieder-
                                            sionierung und der ungekürzten Alters-            versicherten Person, wird die Vorsorge
einkäufe im Falle der Ehescheidung sind
                                            rente bei reglementarischer Pensionie-            auf der Basis des neuen versicherten
von sämtlichen Begrenzungen ausge-
                                            rung ausgleicht.                                  Jahreslohnes weitergeführt. Vorbehal-
nommen und können jederzeit getätigt
                                            3                                                 ten bleiben Ziff. 3.3 und 3.4.
werden. Für Bezüger von Alters- und          Teilinvalide können sich nach Mass-
                                            gabe ihrer Erwerbsfähigkeit einkaufen,

                                                                        Sammelstiftung Vita | Vorsorgereglement | Ausgabe 1/2020 | Seite 7 von 24
4 Wann und in welchem                      Nähere Angaben sind in den Ausfüh-                 des Ereignisses bis zur Höhe der gesetz-
                                           rungsbestimmungen zur Wohneigen-                   lichen Leistungen in die Ansprüche der
Umfang werden Leistungen                   tumsförderung mit Mitteln der berufli-             versicherten Person, ihrer Hinterlasse-
fällig?                                    chen Vorsorge festgehalten.                        nen und weiterer Begünstigter ein (Sub-
                                                                                              rogation). Erbringt die Stiftung höhere
                                                                                              als die vom Gesetz vorgeschriebenen
4.1 Welche Leistungen sieht die Perso-     4.2.3 Rentenberechtigung für Kinder-
                                                                                              Leistungen, kann sie verlangen, dass ihr
nalvorsorge vor?                           renten
                                           1                                                  die anspruchsberechtigten Personen
                                             Als Kinderrenten gelten Pensionierten-
Im Alter:                                                                                     ihre Forderungen gegenüber einem
                                           Kinderrenten, Invaliden-Kinderrenten
– Altersrente                                                                                 haftpflichtigen Dritten bis zur Höhe der
                                           und Waisenrenten.
– Pensionierten-Kinderrente                                                                   reglementarischen Leistungspflicht ab-
                                           2
                                             Als Kinder gelten jene im Sinne von              treten. Die anspruchsberechtigten Per-
Im Todesfall:                              Art. 252 ff. ZGB. Ihnen gleichgestellt             sonen sind verpflichtet, der Stiftung auf
– Partnerrente                             sind Stiefkinder, die von der versicher-           Verlangen eine schriftliche Abtretungs-
– Waisenrente                              ten Person ganz oder überwiegend un-               erklärung abzugeben.
– Todesfallkapital                         terhalten wurden. Weiter sind die Pfle-
– zusätzliches Todesfallkapital (sofern    gekinder anspruchsberechtigt, wenn die
  im Vorsorgeplan vorgesehen)                                                                 4.3 Welches sind die Altersleistungen?
                                           versicherte Person für ihren Unterhalt
Im Invaliditätsfall:                       aufzukommen hat.
– Invalidenrente                           3                                                  4.3.1 Altersrente
                                            Kinderrenten werden bezahlt für:                  1
– Invaliden-Kinderrente                                                                        Wird eine versicherte Person pensio-
                                           – Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Al-
– Befreiung von der Beitragszahlung                                                           niert, hat sie Anspruch auf eine lebens-
                                             tersjahres, sofern der Vorsorgeplan
                                                                                              längliche Rente.
                                             nichts anderes vorsieht;
                                                                                              2
4.2 Welche Bestimmungen gelten für         – in Ausbildung stehende Kinder bis                 Die Altersrente ergibt sich aus dem im
sämtliche Leistungen?                        zum Abschluss ihrer Ausbildung, so-              Zeitpunkt der Pensionierung vorhande-
                                             fern sie nicht zugleich überwiegend              nen Altersguthaben.
                                             erwerbstätig sind, längstens aber bis            3
4.2.1 Anpassung an die Preisentwick-                                                           Die Umwandlungssätze sind im techni-
                                             zur Vollendung ihres 25. Altersjahres;
lung                                                                                          schen Anhang aufgeführt.
                                           – Kinder, solange sie erwerbsunfähig
1
  Laufende Risikorenten (Ehegatten-,         sind, vorausgesetzt, dass die Erwerbs-           4
                                                                                               Der Vorsorgeplan kann vorsehen, dass
Waisen-, Invaliden- und Invaliden-Kin-       unfähigkeit vor Vollendung des 25. Al-           die überobligatorischen Altersguthaben
derrenten) im Rahmen des gesetzlichen        tersjahres eingetreten ist, und dass             ganz oder teilweise als Kapital zu bezie-
Minimalanspruches gemäss BVG, deren          die Kinder keine Invalidenrente aus              hen sind.
Laufzeit drei Jahre überschritten hat,       der beruflichen Vorsorge, der Unfall-            5
werden nach Anordnung des Bundesra-                                                            Das Altersguthaben wird durch jährli-
                                             versicherung oder der Militärversi-
tes der Preisentwicklung angepasst.                                                           che Altersgutschriften geäufnet.
                                             cherung erhalten. Bis zur Vollendung
                                                                                              6
2
 Die Anpassung der Ehegatten-, Invali-       des 25. Altersjahres werden in jedem              Die Höhe der Altersgutschriften ist im
den- und Invaliden-Kinderrenten erfolgt      Fall die Leistungen gemäss BVG-Obli-             Vorsorgeplan festgelegt.
bis zur ordentlichen Pensionierung, jene     gatorium erbracht.                               7
                                                                                               Das Altersguthaben wird verzinst. Bei
der Waisenrenten bis zum Erlöschen                                                            der Verzinsung wird einerseits zwischen
des Anspruchs auf Kinderrenten. Da-        4.2.4 Verzugszins auf Vorsorgeleistun-             dem BVG-Obligatorium und dem über-
nach werden Rentenzahlungen nach           gen                                                obligatorischen Altersguthaben unter-
Massgabe der verfügbaren Mittel des        1
                                             Für Alters- und Todesfallleistungen in           schieden, andererseits zwischen Basis-
Vorsorgewerkes der Preisentwicklung        Kapitalform, die nach Erhalt aller not-            verzinsung und Zusatzverzinsung. Die
angepasst. In diesem Fall legt der Kas-    wendigen Angaben nicht fristgerecht                Sätze gelten jeweils für ein ganzes Ka-
senvorstand die Höhe der Anpassung         überwiesen werden, gilt der Verzugs-               lenderjahr und werden im Voraus kom-
fest.                                      zins gemäss FZG.                                   muniziert.
                                           2                                                  8
                                            Die Ausrichtung eines Verzugszinses                Für die Basisverzinsung gelten, je nach
4.2.2 Abtretung und Verpfändung;           für Leistungen in Rentenform richtet               Deckungsgrad der Stiftung am vorange-
Wohneigentumsförderung                     sich nach Art. 105 OR, wobei der Ver-              henden 31. Oktober, folgende Sätze
1
  Leistungen gemäss diesem Vorsorge-       zugszinssatz demjenigen gemäss FZG                 (befindet sich die Stiftung am 31. Okto-
reglement können, ausser zur Finanzie-     entspricht.                                        ber in einer Unterdeckung, welche zu
rung von Wohneigentum gemäss BVG,                                                             einer Kürzung oder Auflösung von Zins-
vor Fälligkeit weder verpfändet noch                                                          reserven per 31. Dezember führt, so
abgetreten werden.                         4.2.5 Haftpflichtansprüche
                                                                                              wird der Deckungsgrad per 31. Oktober
                                           Gegenüber einem Dritten, der für den
2
 Ein Vorbezug oder eine Verpfändung                                                           für die Anwendung der vorliegenden
                                           Versicherungsfall haftet, tritt die Stif-
der Leistungen für Wohneigentum zu                                                            Bestimmung entsprechend erhöht):
                                           tung von Gesetzes wegen im Zeitpunkt
Eigenbedarf ist gemäss BVG möglich.

                                                                        Sammelstiftung Vita | Vorsorgereglement | Ausgabe 1/2020 | Seite 8 von 24
2
Deckungsgrad                                    Auf Wunsch der versicherten Person               UVG oder auf Unfall und Krankheit im
am vorange-                                    wird die Rente monatlich im Voraus ge-            Sinne des MVG zurückzuführen ist. Vor-
                      Basisverzinsung
henden
31. Oktober
                                               zahlt. Von der Pensionierung bis zum              behalten bleibt Ziffer 4.4.2 nachste-
                                               nächsten Rentenfälligkeitstag wird eine           hend.
                  BVG-Obliga-   Überobliga-    Teilrente ausgerichtet. Die entspre-              2
                      torium        torium                                                         Die folgenden Leistungen werden je-
                                               chende Erklärung muss vor Fälligkeit
                    BVG-Min-                                                                     doch auch dann fällig, wenn die Invalidi-
                     destzins                  der ersten Rente abgegeben werden.
                                                                                                 tät oder der Tod auf Unfall einschliess-
unter 95%         minus 0,5%       kein Zins   3
                                                 Die Stiftung richtet anstelle einer             lich Berufskrankheiten im Sinne des
                    BVG-Min-
ab 95%               destzins      kein Zins   Rente eine Kapitalabfindung aus, wenn             UVG oder auf Unfall und Krankheit im
                    BVG-Min-      BVG-Min-     die jährliche Altersrente weniger als             Sinne des MVG zurückzuführen ist:
ab 100%              destzins       destzins   10% der Mindestaltersrente der AHV                – Todesfallkapital in Höhe des vorhan-
                                               beträgt. Bei der Prüfung, ob eine gering-            denen Altersguthabens;
9
  Für die Zusatzverzinsung werden die          fügige Altersrente vorliegt, werden all-          – Partnerrente vor der Pensionierung,
Sätze gemäss dem Verzinsungsmodell             fällige Kinderrenten nicht berücksich-               sofern es sich bei der versicherten
der Stiftung festgelegt. Das Verzinsungs-      tigt.                                                Person nicht um den Ehegatten han-
modell wird im Reglement zur Bildung                                                                delt;
von Rückstellungen und Schwankungs-                                                              – Todesfallleistungen nach der Pensio-
                                               4.3.4 Auszahlung der Altersleistung als
reserven definiert. Massgeblich ist die                                                             nierung;
                                               Kapital
finanzielle Lage der Stiftung in den vo-       1                                                 – Befreiung von der Beitragszahlung bei
                                                 Auf Wunsch kann die versicherte Per-
rangehenden 5 Jahren. Der Satz für die                                                              Erwerbsunfähigkeit;
                                               son die Altersleistung als Kapital bezie-
Zusatzverzinsung (Gesamtzins pro Vor-                                                            – weitere im Vorsorgeplan vorgese-
                                               hen, sofern sie der Stiftung die entspre-
sorgewerk) wird auf 0,05% gerundet                                                                  hene Leistungen.
                                               chende Erklärung vor Fälligkeit der ers-
und auf der Internetseite der Stiftung
                                               ten Rente abgegeben hat.
veröffentlicht. Die Zusatzverzinsung
                                               2                                                 4.4.2 Koordination mit der Unfall- und
wird dem überobligatorischen Teil des           Die Option kann das gesamte Alters-
                                                                                                 Militärversicherung
Altersguthabens gutgeschrieben.                guthaben oder einen Teil davon umfas-             1
                                                                                                   Erreichen die Leistungen der betriebli-
                                               sen. Umfasst sie einen Teil des Al-
10
  Falls eine versicherte Person Einlagen                                                         chen Unfall- oder Militärversicherung
                                               tersguthabens, so setzt sich dieser im
in den Zusatzsparplan für die freiwillige                                                        zusammen mit den übrigen anrechen-
                                               gleichen Verhältnis wie das gesamte Al-
Finanzierung der vorzeitigen Pensionie-                                                          baren Einkünften weniger als 90% des
                                               tersguthaben aus obligatorischen und
rung getätigt hat, werden diese bei der                                                          mutmasslich entgangenen Verdienstes,
                                               überobligatorischen Teilen zusammen.
Pensionierung der versicherten Person                                                            werden bis zu dieser Grenze die gesetz-
                                               Der Rentenanspruch berechnet sich
– vorbehältlich Ziffer 3.7 Abs. 8 – zur Re-                                                      lichen BVG-Risikoleistungen erbracht.
                                               nach dem jeweils verbleibenden Alters-
duktion der Rentenkürzung verwendet.                                                             2
                                               guthaben. Ziffer 4.3.3 Abs. 3 bleibt vor-           Als anrechenbare Einkünfte gelten:
                                               behalten.                                         – Renten oder der Rentenwert von Ka-
4.3.2 Pensionierten-Kinderrente                3                                                    pitalleistungen in- oder ausländischer
                                                 Mit der Auszahlung des Kapitals sind
1
 Hat ein Bezüger einer Altersrente ren-                                                             Sozialversicherungen und Vorsorge-
                                               bei vollständiger Option sämtliche An-
tenberechtigte Kinder, so erhält er für                                                             einrichtungen mit Ausnahme von Hilf-
                                               sprüche, bei teilweiser Option die an-
jedes dieser Kinder eine Rente. Diese                                                               losenentschädigungen, Abfindungen
                                               teilmässigen Ansprüche der versicher-
wird ausgerichtet bis zum Tod des Kin-                                                              und ähnlichen Leistungen;
                                               ten Person und der Hinterlassenen ab-
des oder der versicherten Person bzw.                                                            – die zusammengerechneten Einkünfte
                                               gegolten.
bis zum Wegfall der Rentenberechti-                                                                 des überlebenden Ehegatten und der
                                               4
gung des Kindes.                                Ist die versicherte Person verheiratet,             Waisen;
2                                              so ist die Auszahlung der Kapitalabfin-           – zusätzlich erzieltes oder zumutbarer-
  Die Höhe der Pensionierten-Kinder-
                                               dung nur zulässig, wenn der Ehegatte                 weise noch erzielbares Erwerbs- oder
rente ist im Vorsorgeplan festgelegt.
                                               schriftlich zustimmt. Die Stiftung kann              Ersatzeinkommen von Versicherten,
3
  Pensionierten-Kinderrenten werden            die Beglaubigung der Unterschriften                  die Invaliditätsleistungen beziehen. Es
nicht mit Invaliden-Kinderrenten kumu-         verlangen. Die Kosten dafür sind von                 wird das volle hypothetische Invali-
liert.                                         der versicherten Person zu tragen.                   deneinkommen gemäss Verfügung
                                                                                                    der IV angerechnet.
                                                                                                 3
4.3.3 Auszahlung der Altersleistungen          4.4 Welche Bestimmungen gelten für                  Leistungen aus privaten Versicherun-
in Rentenform                                  Todesfall- und Invaliditätsleistungen?            gen, welche die versicherte Person al-
1
  Die Renten werden quartalsweise im                                                             lein finanziert hat, werden nicht zu den
Voraus gezahlt. Von der Pensionierung                                                            anrechenbaren Einkünften gezählt.
                                               4.4.1 Leistungsumfang
bis zum nächsten Rentenfälligkeitstag          1
                                                 Die reglementarischen Leistungen                4
                                                                                                  Die Bezugsberechtigten sind verpflich-
wird eine Teilrente ausgerichtet.
                                               werden erbracht, wenn die Invalidität o-          tet, der Stiftung über alle anrechenba-
                                               der der Tod nicht auf Unfall einschliess-         ren Einkünfte Auskunft zu erteilen.
                                               lich Berufskrankheiten im Sinne des

                                                                           Sammelstiftung Vita | Vorsorgereglement | Ausgabe 1/2020 | Seite 9 von 24
5                                             3                                                  10
 Kürzt die Unfall- oder die Militärversi-      Sieht ein Vorsorgeplan mit Beginn vor               Kein Anspruch auf eine Partnerrente
cherung ihre Leistungen, weil der Versi-      dem 1. Januar 2009 eine Ehegatten-                 besteht, wenn der überlebende Partner
cherungsfall nicht ausschliesslich auf        rente vor, so ist dennoch eine Partner-            bereits eine Hinterlassenenrente von ei-
eine von diesen beiden Versicherungen         rente versichert.                                  ner in- oder ausländischen Vorsorgeein-
zu berücksichtigende Ursache zurückzu-        4                                                  richtung bezieht. Dies gilt nicht für den
                                               Ein Anspruch auf Ausrichtung einer
führen ist, so leistet die Stiftung anteil-                                                      überlebenden Ehegatten.
                                              Partnerrente besteht nur dann, wenn
mässig.
                                              die Stiftung spätestens bis zum Zeit-
6
  Die Leistungen werden jedoch nicht          punkt der Auszahlung des Todesfallkapi-            4.5.2 Partnerrente bei Tod nach der
ausgerichtet, um Leistungsverweigerun-        tals gemäss Ziffer 4.5.5 vom Vorhan-               Pensionierung
                                                                                                 1
gen oder -kürzungen der Unfall- oder          densein eines anspruchsberechtigten                  Stirbt eine versicherte Person, welche
Militärversicherung gemäss Art. 25            Partners in Kenntnis gesetzt wurde. Ist            eine Altersrente bezieht, hat der überle-
Abs. 2 BVV 2 auszugleichen.                   dies nicht der Fall, besteht kein An-              bende Partner Anspruch auf eine Rente.
                                              spruch auf Leistungen. Dies gilt nicht für         Die Höhe der Rente ist im Vorsorgeplan
                                              den überlebenden Ehegatten.                        festgelegt.
4.4.3 Vorleistungspflicht
                                              5                                                  2
Ist die Stiftung auf Grund zwingender          Ist der überlebende Partner mehr als               Ist der überlebende Partner mehr als
gesetzlicher Bestimmungen vorleis-            10 Jahre jünger als die verstorbene ver-           10 Jahre jünger als die verstorbene ver-
tungspflichtig, so werden nur die ge-         sicherte Person, wird die Rente für je-            sicherte Person, wird die Rente für je-
setzlichen BVG-Risikoleistungen er-           des den Altersunterschied von 10 Jah-              des den Altersunterschied von 10 Jah-
bracht.                                       ren übersteigende, ganze oder angebro-             ren übersteigende, ganze oder angebro-
                                              chene Jahr um 1% der vollen Rente ge-              chene Jahr um 1% der vollen Rente ge-
                                              kürzt. An den Ehegatten wird in jedem              kürzt.
4.4.4 Überversicherung
1                                             Fall eine Rente in Höhe der minimalen
  Die Leistungen aus diesem Vorsorge-                                                            3
                                                                                                  Heiratet der Bezüger einer Altersrente
                                              Rente gemäss BVG-Obligatorium ausge-
reglement werden zusätzlich zu den                                                               erst nach dem vollendeten 65. Alters-
                                              richtet.
Leistungen anderer in- und ausländi-                                                             jahr oder geht er nach diesem Zeitpunkt
                                              6
scher betrieblicher oder sozialer Versi-       Heiratet der überlebende Partner vor              eine eheähnliche Lebensgemeinschaft
cherungen ausgerichtet. Aus dem Zu-           Vollendung des 45. Altersjahres wieder             ein, so wird die gegebenenfalls nach
sammentreffen dieser Leistungen darf          oder geht er vor diesem Zeitpunkt eine             Abs. 2 gekürzte Rente wie folgt herab-
jedoch für die anspruchsberechtigte           neue eheähnliche Lebensgemeinschaft                gesetzt:
Person kein ungerechtfertigter Vorteil        ein, erlischt der Anspruch auf die Rente.          – um 20% bei Heirat oder Eingehen ei-
entstehen.                                    Bei einem Ehegatten erlischt der An-                 ner eheähnlichen Lebensgemein-
2                                             spruch jedoch nur bei Wiederverheira-                schaft während des 66. Altersjahres;
 Ein ungerechtfertigter Vorteil entsteht
                                              tung. Erlischt der Anspruch auf die                – um 40% bei Heirat oder Eingehen ei-
dann, wenn die Leistungen aus diesem
                                              Rente, erhält der Partner eine einmalige             ner eheähnlichen Lebensgemein-
Vorsorgereglement an Hinterlassene o-
                                              Abfindung in Höhe von drei Jahresren-                schaft während des 67. Altersjahres;
der Invalide zusammen mit den übrigen
                                              ten. Ein Ehegatte kann beantragen, dass            – um 60% bei Heirat oder Eingehen ei-
anrechenbaren Einkünften (gem.
                                              anstelle der Abfindung seine Rente wie-              ner eheähnlichen Lebensgemein-
Ziff. 4.4.2) 90% des mutmasslich ent-
                                              der auflebt, wenn auch die Folgeehe                  schaft während des 68. Altersjahres;
gangenen Verdienstes der versicherten
                                              aufgelöst wird.                                    – um 80% bei Heirat oder Eingehen ei-
Person übersteigen. In diesem Falle
                                              7                                                    ner eheähnlichen Lebensgemein-
kürzt die Stiftung ihre Leistungen so          Erfolgt die Wiederverheiratung erst
                                                                                                   schaft während des 69. Altersjahres.
weit, als diese zusammen mit den übri-        nach dem 45. Altersjahr oder geht der
                                                                                                 4
gen anrechenbaren Einkünften 90% des          anspruchsberechtigte Partner nach die-              Erfolgt die Heirat oder das Eingehen ei-
mutmasslich entgangenen Verdienstes           sem Zeitpunkt eine neue eheähnliche                ner eheähnlichen Lebensgemeinschaft
übersteigen.                                  Lebensgemeinschaft ein, wird die Rente             nach dem vollendeten 69. Altersjahr, so
                                              lebenslänglich ausgerichtet.                       fällt die Rente dahin.
                                              8                                                  5
4.5 Welches sind die Todesfallleistun-          Der Anspruch auf eine Partnerrente                 Hat die versicherte Person nach Voll-
gen?                                          entsteht stets nur zu Gunsten einer Per-           endung des 65. Altersjahres geheiratet
                                              son. Die gleichzeitige Ausrichtung einer           oder ist sie eine eheähnliche Lebensge-
                                              Partnerrente an mehrere Personen ist               meinschaft eingegangen und litt sie in
4.5.1 Partnerrente bei Tod vor der Pen-
                                              ausgeschlossen. Ehegatten und einge-               jenem Zeitpunkt an einer schweren
sionierung
1                                             tragene Partner gemäss PartG haben                 Krankheit, die ihr bekannt sein musste,
  Stirbt eine versicherte Person, hat der
                                              Vorrang vor den übrigen Partnern.                  so wird keine Rente entrichtet, wenn sie
überlebende Partner Anspruch auf eine
                                              9                                                  innert zweier Jahre nach der Eheschlies-
Rente.                                         Erfüllt eine Person gleichzeitig die An-
                                                                                                 sung oder dem Eingehen der eheähnli-
2                                             spruchsvoraussetzungen für eine Part-
 Die Höhe der jährlichen Rente ist im                                                            chen Lebensgemeinschaft an dieser
                                              nerrente und eine Rente an den ge-
Vorsorgeplan festgelegt.                                                                         Krankheit stirbt.
                                              schiedenen Ehegatten, wird die höhere
                                              der beiden Renten ausbezahlt.

                                                                          Sammelstiftung Vita | Vorsorgereglement | Ausgabe 1/2020 | Seite 10 von 24
6
 Sofern im Zeitpunkt der Eheschlies-         4.5.3 Anspruch des geschiedenen Ehe-               4.5.7 Anspruchsberechtigte Personen
sung bereits ein Anspruch auf eine Part-     gatten                                             für die Todesfallkapitalien
                                             1                                                  1
nerrente bestanden hätte, erfolgt keine        Sofern die gesetzlichen Voraussetzun-              Anspruch auf die Todesfallkapitalien
Kürzung gemäss Abs. 3 und es kommen          gen erfüllt sind, erhält der geschiedene           haben unabhängig vom Erbrecht:
Abs. 4 und Abs. 5 nicht zur Anwendung.       Ehegatte einer verstorbenen versicher-             a) der überlebende Ehegatte, bei des-
7                                            ten Person eine Rente im Umfang der                   sen Fehlen
 Betreffend Wiederverheiratung des
                                             Mindestleistungen gemäss BVG.                      b) die rentenberechtigten Kinder, bei
überlebenden Partners gilt Ziffer 4.5.1.
                                             2                                                     deren Fehlen
8                                              Die Hinterlassenenleistungen werden
 An den Ehegatten werden in jedem                                                               c) übrige natürliche Personen, die von
                                             jedoch um jenen Betrag gekürzt, um
Fall die Leistungen gemäss BVG-Obliga-                                                             der verstorbenen versicherten Per-
                                             den sie zusammen mit den Hinterlasse-
torium ausgerichtet.                                                                               son in erheblichem Masse unter-
                                             nenleistungen der AHV den Anspruch
9                                                                                                  stützt worden sind, oder die Person,
 Der Anspruch auf eine Partnerrente          aus dem Scheidungsurteil übersteigen.
                                                                                                   die mit dieser in den letzten fünf Jah-
entsteht stets nur zu Gunsten einer Per-     Hinterlassenenrenten der AHV werden
                                                                                                   ren bis zu ihrem Tod ununterbro-
son. Die gleichzeitige Ausrichtung einer     dabei nur so weit angerechnet, als sie
                                                                                                   chen eine eheähnliche Lebensge-
Partnerrente an mehrere Personen ist         höher sind als ein eigener Anspruch auf
                                                                                                   meinschaft geführt hat oder die für
ausgeschlossen. Ehegatten und einge-         eine Invalidenrente der IV oder eine Al-
                                                                                                   den Unterhalt eines oder mehrerer
tragene Partner gemäss PartG haben           tersrente der AHV. Der Rentenanspruch
                                                                                                   gemeinsamer Kinder aufkommen
Vorrang vor den übrigen Partnern.            erlischt bei Wiederverheiratung.
                                                                                                   muss, bei deren Fehlen
10
  Erfüllt eine Person gleichzeitig die An-                                                      d) die übrigen Kinder, bei deren Fehlen
spruchsvoraussetzungen für eine Part-        4.5.4 Waisenrente                                  e) die Eltern, bei deren Fehlen
                                             1
nerrente und eine Rente an den ge-            Stirbt eine versicherte Person, so er-            f) die Geschwister, bei deren Fehlen
schiedenen Ehegatten, wird die höhere        halten die rentenberechtigten Kinder               g) die übrigen gesetzlichen Erben (un-
der beiden Renten ausbezahlt.                eine Rente.                                           ter Ausschluss des Gemeinwesens)
11                                           2                                                     auf die Hälfte des Todesfallkapitals,
  Kein Anspruch auf eine Partnerrente          Die Höhe der jährlichen Waisenrente
                                                                                                   maximal jedoch auf 50% des vorhan-
besteht, wenn der überlebende Partner        ist im Vorsorgeplan festgelegt.
                                                                                                   denen Altersguthabens.
bereits eine Hinterlassenenrente von ei-     3
                                               Sie erlischt mit dem Tod des Kindes o-           2
ner in- oder ausländischen Vorsorgeein-                                                           In begründeten Fällen und wenn es
                                             der mit dem Wegfall der Rentenberech-
richtung bezieht. Dies gilt nicht für den                                                       dem Vorsorgezweck besser entspricht,
                                             tigung.
überlebenden Ehegatten.                                                                         kann die versicherte Person die Rang-
12                                                                                              folge der anspruchsberechtigten Perso-
   Wird auf Grund der 1. BVG-Revision
                                             4.5.5 Todesfallkapital                             nen gemäss lit. d – f ändern. Will die
beim Tod einer Altersrentnerin, deren        1
                                               Stirbt eine versicherte Person vor der           versicherte Person von diesem Recht
Altersrente vor dem 1. Januar 2005 zu
                                             Pensionierung, haben die Hinterlasse-              Gebrauch machen, so teilt sie dies der
laufen begonnen hat, eine Witwerrente
                                             nen Anspruch auf das vorhandene Al-                Stiftung schriftlich und unter Angabe ei-
fällig, so werden nur die gesetzlichen
                                             tersguthaben, soweit dieses nicht für              ner Begründung mit.
Leistungen erbracht.
                                             die Finanzierung einer Partnerrente o-             3
13                                                                                               Ebenso kann die versicherte Person in
  Beim Tod einer Person, welche eine         der einer Rente an den geschiedenen
                                                                                                begründeten Fällen und wenn es dem
Altersrente bezieht, die nach dem            Ehegatten benötigt wird. Dies gilt auch
                                                                                                Vorsorgezweck besser entspricht der
31. Dezember 2004 und vor dem 1. Ja-         für Vorsorgepläne mit Beginn vor dem
                                                                                                Stiftung schriftlich und unter Angabe ei-
nuar 2009 zu laufen begonnen hat, wird       1. Januar 2009 und mit anderslauten-
                                                                                                ner Begründung mitteilen, welche Per-
die Partnerrente ausschliesslich an den      den Bestimmungen.
                                                                                                sonen innerhalb einer Gruppe an-
Ehegatten ausgerichtet.                      2
                                               Stirbt eine versicherte Person vor der           spruchsberechtigt sein sollen und in
14
  Sieht ein Vorsorgeplan mit Beginn vor      Pensionierung, haben die Hinterlasse-              welchem Umfang. Fehlt eine solche
dem 1. Januar 2009 eine Ehegatten-           nen Anspruch auf das allfällige Gutha-             Mitteilung und sind innerhalb einer
rente vor, so ist für Altersrenten, die ab   ben im Zusatzsparplan für die freiwillige          Gruppe mehrere anspruchsberechtigte
dem 1. Januar 2009 zu laufen beginnen,       Finanzierung der vorzeitigen Pensionie-            Personen vorhanden, so teilt die Stif-
dennoch eine Partnerrente versichert.        rung.                                              tung das zur Verfügung stehende To-
15                                                                                              desfallkapital zu gleichen Teilen zu.
  Ein Anspruch auf Ausrichtung einer
Partnerrente besteht frühestens ab           4.5.6 Zusätzliches Todesfallkapital (so-           4
                                                                                                 Begünstigte Personen gemäss lit. c
dem Zeitpunkt, in welchem die Stiftung       fern im Vorsorgeplan vorgesehen)                   werden nur dann in eine Verteilung mit
                                             1
vom Vorhandensein eines anspruchsbe-           Stirbt eine versicherte Person vor der           einbezogen, wenn die Stiftung bis spä-
rechtigten Partners in Kenntnis gesetzt      Pensionierung, wird ein zusätzliches To-           testens zum Zeitpunkt der Auszahlung
wird. Dies gilt nicht für den überleben-     desfallkapital fällig.                             des Todesfallkapitals vom Vorhanden-
den Ehegatten.                               2                                                  sein einer anspruchsberechtigten Per-
                                               Die Höhe des zusätzlichen Todesfallka-
                                                                                                son gemäss lit. c in Kenntnis gesetzt
                                             pitals sowie der versicherte Personen-
                                                                                                wurde. Ist dies nicht der Fall, besteht
                                             kreis sind im Vorsorgeplan umschrie-
                                                                                                kein Anspruch auf das Todesfallkapital.
                                             ben.

                                                                         Sammelstiftung Vita | Vorsorgereglement | Ausgabe 1/2020 | Seite 11 von 24
Sie können auch lesen