Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung - Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und ...

 
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Stadtamt Bremen
-Waffenbehörde-            Informationen zum neuen Waffenrecht
Stresemannstr. 48
                              Vorläufige Hinweise zur Anwendung der ab 01.04.2003
28207 Bremen
                                           geltenden Rechtsvorschriften

          Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
                 persönliche Eignung
Kurzbeschreibung:         Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse ist u.a. abhängig von
                          der Erfüllung der Vorschriften zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
                          (§ 5) und der persönlichen Eignung (§ 6). Für Personen, die diese
                          Voraussetzungen nicht erfüllen, ist die Erteilung waffenrechtlicher
                          Erlaubnisse generell ausgeschlossen.
                          Personen, die bei Bekanntwerden nicht gegebener
                          waffenrechtlicher Zuverlässigkeit oder persönlicher Eignung bereits
                          im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse sind, werden diese
                          nachträglich wieder entzogen.

Wer ist waffenrechtlich   Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist bei allen Personen nicht
unzuverlässig ?           gegeben, die
                          • wegen eines Verbrechens oder
                          • wegen einer sonstigen vorsätzlichen Straftat zu einer
                              Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
                          wenn seit der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch
                          nicht verstrichen sind,
                          rechtskräftig verurteilt worden sind.

                          Ferner alle Personen, bei denen
                          • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Waffen oder
                             Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
                             nicht vorsichtig oder sachgerecht damit umgehen, nicht sicher
                             verwahren werden oder Personen überlassen, die zur
                             Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen und Munition
                             nicht berechtigt sind.

                          Ferner in der Regel alle Personen, die
                          • Wegen einer vorsätzlichen Straftat oder
                          • Wegen einer fahrlässigen Straftat im Umgang mit Waffen,
                             Munition oder Sprengstoff oder
                          • Wegen einer gemeingefährlichen Straftat oder
                          • Wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz
                             über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz
                             oder dem Bundesjagdgesetz
                          zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens
                          60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren
                          Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die
                          Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit der
                          Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht
                          verstrichen sind.

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                             Vorläufige Hinweise zur Anwendung der ab 01.04.2003
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          Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
                 persönliche Eignung
Fortsetzung:              Ferner Personen, die
Wer ist waffenrechtlich   • Mitglied in nach dem Vereinsgesetz unanfechtbar verbotenen
unzuverlässig ?              Vereinen sind, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft 10
                             Jahre noch nicht verstrichen sind.
                          • Mitglied in Parteien waren, deren Verfassungswidrigkeit das
                             Bundesverfassungsgericht nach § 46
                             Bundesverfassungsgerichtsgesetz festgestellt hat, wenn seit
                             der Beendigung der Mitgliedschaft 10 Jahre noch nicht
                             verstrichen sind.
                          • Einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen
                             verfolgen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt haben, die
                             gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den
                             Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das
                             friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind oder durch
                             Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete
                             Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der
                             Bunderepublik Deutschland gefährden
                          • Innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen
                             Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichen
                             Präventivgewahrsam waren
                          • Wiederholt gegen Vorschriften gegen das Waffengesetz, das
                             Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das
                             Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz verstoßen
                             haben.

Wer ist persönlich nicht Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
geeignet ?               sie
                         • geschäftsunfähig sind
                         • abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
                         • psychisch krank
                         • debil sind
                             oder
                         • auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder
                             Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese
                             Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die
                             konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

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          Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
                 persönliche Eignung
Wer muss ein amts-    •    Personen, bei denen Tatsachen bekannt sind, die Bedenken
oder fachärztliches        gegen die persönliche Eignung begründen, müssen auf
oder fachpsycho-           Verlangen der Behörde auf eigene Kosten ein amts- oder
logisches Zeugnis          fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre
vorlegen ?                 geistige und körperliche Eignung vorzulegen.
                      •    Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben,
                           haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb
                           und Besitz einer Schußwaffe auf eigene Kosten ein amts- oder
                           fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre
                           geistige Eignung vorzulegen. Ausgenommen von dieser
                           Regelung sind
                           1. Jäger und
                           2. Sportschützen, sofern es ausschließlich den Erwerb und
                               Besitz Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB
                               (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung betrifft, wenn
                               die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule
                               (J) beträgt
                      •    Personen, die am 01.04.2003 noch nicht das 25. Lebensjahr
                           vollendet haben, jedoch bereits im Besitz von waffenrechtlichen
                           Erlaubnissen (auf Basis des Waffengesetzes in der Fassung
                           Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S 432) sind,
                           haben binnen eines Jahres auf eigene Kosten ein amts- oder
                           fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre
                           geistige Eignung vorzulegen. Ausgenommen von dieser
                           Regelung sind
                           1. Jäger und
                           2. Sportschützen, sofern es ausschließlich den Erwerb und
                               Besitz Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB
                               (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung betrifft, wenn
                               die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule
                               (J) beträgt

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          Waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
                 persönliche Eignung
Auswahl der Gutachter   Die Auswahl des Gutachters steht dem Bürger frei. Der Gutachter    Formatiert
                        muss jedoch ein sachkundiger                                       Kommentar [O1]: Das
                        • Amtsarzt (Gesundheitsamt),                                       staatsanwaltschaftliche
                                                                                           Verfahrensregister ist
                        • Facharzt der Fachrichtungen                                      angesiedelt beim
                            • Psychatrie                                                   Bundeszentralregister. Es
                            • Psychatrie und Psychoterapie                                 handelt sich um eine Datenbank,
                                                                                           in der bundesweit Daten über
                            • Psychatrie und Neurologie                                    anhängige und abgeschlossene
                            • Nervenheilkunde                                              Strafverfahren gespeichert
                                                                                           werden. Diese Datenbank dient
                            • Kinder-und Jugendpsychtrie                                   bislang primär den
                            • Kinder- und Jugendpsychatrie und –psychotherapie             Justizbehörden. Eine
                                                                                           Zugriffsmöglichkeit durch
                            • Psychtherapeuten, die nach dem Psychotherapeutengesetz       Verwaltungsbehörden ist nach
                                approbiert sind                                            hiesigem Kenntnisstand neu. Es
                                                                                           gibt derzeit Gerüchte, wonach
                        • oder Fachpsychologe der Fachrichtungen                           die Frage der Rechtmäßigkeit
                            • Rechtspsychologie                                            der Zugriffsmöglichkeit auf die
                                                                                           Datenbank durch
                            • Verkehrspsychologie                                          Verwaltungsbehörden nicht
                            • Klinische Psychologie                                        gegeben sein soll. Gemäß
                        sein. Zwischen dem Gutachter und dem Betroffenen darf in den       telefonischer Auskunft der
                                                                                           Bundeszentralregisters gibt es
                        letzten fünf Jahren kein Behandlungsverhältnis bestanden haben.    kein Problem bei den
                                                                                           Zugriffsrechten, sondern
                        Weiterführende Informationen zu Art, Inhalt, Umfang und Kosten     vielmehr bei den (technischen)
                                                                                           Zugriffsmöglichkeiten. Es gibt
                        der Gutachten entnehmen Sie bitte im Bedarfsfalle dem              derzeit kein System, mit dem
                        Informationsblatt „Amts- oder fachärztliche oder                   Anfragen von
                                                                                           Verwaltungsbehörden
                        Fachpsychologische Zeugnisse“                                      beantwortet werden können.
                                                                                           Dieses wird derzeit entwickelt.
                                                                                           U.a. arbeite das
                                                                                           Bundeszentralregister derzeit mit
                                                                                           der Firma Condition
Maßnahmen der           Die Waffenbehörden sind verpflichtet im Rahmen der                 (Hauptanbieter für Software im
                                                                                           Waffenverwaltungsbereich)
Behörde/                vorgeschriebenen Prüfungen vor der Erteilung waffenrechtlicher     daran, eine Schnittstelle
Datenschutzbelehrung    Erlaubnisse folgende Auskünfte und Stellungnahmen einzuholen:      zwischen der Software der Firma
                        • Unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister             Condition und dem zentralen
                                                                                           Staatsanwaltschaftlichen
                            (polizeiliches Führungszeugnis)                                Zentralregister zu entwickeln. Es
                        • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen              sei jedoch fraglich, ob dieses bis
                                                                                           zum 01.04.2003 gelinge.
                            Verfahrensregister                                             Das Stadtamt Bremen
                        • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle                  beabsichtigt, die Software der
                                                                                           Firma Condition kurzfristig zu
                                                                                           beschaffen. Das
                        Es wird darauf hingewiesen, daß im Rahmen dieser Prüfungen         Beschaffungsverfahren steht
                        auch umfassendere personenbezogene Daten übermittelt und           unmittelbar vor dem Abschluß.
                                                                                           Es ist jedoch selbst im Falle der
                        behördlicherseits geprüft werden.                                  Beschaffung der Software
                        Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen jedoch                fraglich, ab wann die Anfragen
                        ausschließlich nur für den Zweck der waffenrechtlichen             gemäß § 5 (5) Nr. 2 dem
                                                                                           zentralen
                        Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden.                          staatsanwaltschaftlichen
                                                                                           Zentralregister übermittelt
                                                                                           werden können. Es ist insofern
                                                                                           damit zu rechnen, daß sich die
                                                                                           gesamten
                                                                                           Zuverlässigkeitsprüfungen auf
                                                                                           derzeit noch nicht absehbare
                                                                                           Zeit verzögern können, was... [1]
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Seite 4: [1] Kommentar [O1]                   OTödt
Das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister ist angesiedelt beim Bundeszentralregister. Es handelt
sich um eine Datenbank, in der bundesweit Daten über anhängige und abgeschlossene
Strafverfahren gespeichert werden. Diese Datenbank dient bislang primär den Justizbehörden. Eine
Zugriffsmöglichkeit durch Verwaltungsbehörden ist nach hiesigem Kenntnisstand neu. Es gibt derzeit
Gerüchte, wonach die Frage der Rechtmäßigkeit der Zugriffsmöglichkeit auf die Datenbank durch
Verwaltungsbehörden nicht gegeben sein soll. Gemäß telefonischer Auskunft der
Bundeszentralregisters gibt es kein Problem bei den Zugriffsrechten, sondern vielmehr bei den
(technischen) Zugriffsmöglichkeiten. Es gibt derzeit kein System, mit dem Anfragen von
Verwaltungsbehörden beantwortet werden können. Dieses wird derzeit entwickelt. U.a. arbeite das
Bundeszentralregister derzeit mit der Firma Condition (Hauptanbieter für Software im
Waffenverwaltungsbereich) daran, eine Schnittstelle zwischen der Software der Firma Condition und
dem zentralen Staatsanwaltschaftlichen Zentralregister zu entwickeln. Es sei jedoch fraglich, ob
dieses bis zum 01.04.2003 gelinge.
Das Stadtamt Bremen beabsichtigt, die Software der Firma Condition kurzfristig zu beschaffen. Das
Beschaffungsverfahren steht unmittelbar vor dem Abschluß. Es ist jedoch selbst im Falle der
Beschaffung der Software fraglich, ab wann die Anfragen gemäß § 5 (5) Nr. 2 dem zentralen
staatsanwaltschaftlichen Zentralregister übermittelt werden können. Es ist insofern damit zu rechnen,
daß sich die gesamten Zuverlässigkeitsprüfungen auf derzeit noch nicht absehbare Zeit verzögern
können, was direkte Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauern von Anträgen hat. Dieses Problem
besteht jedoch bundesweit.
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