Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann

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Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
                             Office fédéral du développement territorial ARE
                             Ufficio federale dello sviluppo territoriale ARE
                             Uffizi federal da svilup dal territori ARE

 Warum Boden am richtigen Ort mit
Raumordnungsmassnahmen erhalten
         werden kann
  5.03.2015 Tagung Landmanagement IRL-PLUS ETH Zürich
     Martin Vinzens, Bundesamt für Raumentwicklung ARE
             Chef Sektion Siedlung und Landschaft
                      www.are.admin.ch
Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann
Globales Umfeld

                    Lokal konsumieren – global produzieren

                    Quelle: http://science.orf.at/stories/1719387/ vom 26.06.2014

IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE                                          Folie 2
Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann
Druck auf das Kulturland in der Schweiz

                    Siedlungsflächenwachstum auf Kosten des Kulturlandes

      Quelle: Trends der Siedlungsentwicklung in der Schweiz, Arealstatistik 2004/09 (ARE 2014)

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Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann
Politisches Umfeld

              • Kulturlandinitiativen Zürich, Bern, Thurgau?
              • Eidg. Volksinitiative «Ernährungssicherheit»
              • Masseneinwanderungsinitiative, ECOPOP
              • Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln
              • Fair Food Initiative?
              • Ortsplanungen: Ablehnungen von Neueinzonungen
                z.B. in Berner Gemeinden.
              • Chance: Der Schutz des Kulturlandes ist bei
                Bevölkerung und Politik anerkannt.
              • Risiko: Die Bodenbeanspruchung durch Siedlungs-
                und Infrastrukturprojekte ist unausweichlich.

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Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann
Bodenbeanspruchung am richtigen Ort

                                             Quelle: Bauzonenstatistik Schweiz 2012 (ARE 2012)

  Fotomontage Galmiz im Grossen Moos
  Kanton Freiburg

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Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann
Raumplanung mit hohem Anspruch bei der Mitwirkung

                 Bund                                 Kantone, Gemeinden,
                 - Konzepte und Sachpläne                         Parteien,
                 - Raumplanungsgesetz                  Interessierte Kreise
                 Kantone                                   (Organistionen,
                 - Richtplanung                                  Verbände)
                 - Planungs- und Baugesetz

                 Region / Agglomeration
                 - Regional. Richtplanung,
                 Agglomerationsprogramme

                 Gemeinden
                 - Nutzungsplanung
                 - Bau- und Zonenreglemente
                                              Mitwirkung
                 Quartierplanungen            der Bevölkerung
                 - Sondernutzungsplanungen

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Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann
Raumplanungsgesetz Revision 1. Etappe
                  garantiert haushälterischen Umgang mit dem Boden

             • Ziele und Grundsätze (Trennung von Bau- und
               Nichtbaugebiet, kompakte Siedlungen, Nutzung
               brachliegender Flächen, Erschliessung durch öV)
             • Bauzonen (Abstimmung überkommunal,
               Siedlungsentwicklung nach innen, Verfügbarkeit
               sicherstellen)
             • Kantonale Richtpläne (Grösse und Verteilung der
               Siedlungsfläche, Siedlungsentwicklung nach innen)
             • Übergangsbestimmungen (Frist 5J, Neueinzonungen nur
               bei flächengleicher Rückzonung, Einzonungsstopp)

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Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann
Raumplanungsgesetz Revision 1. Etappe
                  Anforderungen an Bauzonendimensionierung

              • Bauzonenbedarf für 15 Jahre
              • Abstimmung über die Gemeindegrenzen hinaus
              • Insbesondere sind die Fruchtfolgeflächen zu erhalten
              • Konsequente Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven
              • Verfügbarkeit rechtlich sicherstellen und Förderung der
                Verfügbarkeit von bestehendem Bauland
              • Technische Richtlinien für die Berechnung des Bedarfs an
                Bauzonen
              • Übergangsbestimmungen (Frist 5J, Neueinzonungen nur bei
                flächengleicher Rückzonung, Einzonungsstopp)

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Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann
Raumplanungsgesetz Revision 1. Etappe
                  Anforderungen an kantonale Richtplanung

             • Grösse der Siedlungsfläche insgesamt
             • Verteilung und Erweiterung der Siedlungsfläche insgesamt
             • Abstimmung Siedlung und Verkehr, flächensparende
               Erschliessung
             • Wie hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen bewirken
             • Wie Siedlungserneuerung stärken
             • Arbeitszonenbewirtschaftung
             • Ergänzung zum Leitfaden Richtplanung

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Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann
Siedlungsentwicklung nach innen fördern

               - Erhebliche innere Nutzungs-
                 reserven gesamtschweizer-
                 isch vorhanden
               - Methoden zur Erfassung der
                 inneren Nutzungsreserven
                 wie Raum+ ETHZ
               - Kooperativ und
                 dialogorientierte Methoden
               - Modellvorhaben Nachhaltige
                 Raumentwicklung Bund
               - Netzwerk Altstadt (VLP)
               - Dialog Siedlung (VLP)
               - Grundlagen Kantone, Sia
                 etc.                              Siedlungsflächenmanagement Raum+ IRL ETHZ

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Der Sachplan Fruchtfolgeflächen

                    gibt seit 1992 den Kantonen Kontingente vor
                    Anteile heute:

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Der Sachplan Fruchtfolgeflächen
                  Anpassungen Raumplanungsgesetz 2014

                  Änderung RPG in Kraft seit 1.05.2014
             - Planungsgrundsätze: Der Landwirtschaft genügend
               geeignetes Kulturland, insbesondere FFF erhalten
             - Ausscheidung Bauzonen: Insbesondere sind FFF zu
               erhalten
             - (RPV) Einzonung von FFF nur, wenn wichtiges Ziel ohne
               FFF nicht erreicht werden kann und beanspruchte FFF
               optimal genutzt werden kann

               Agrarpolitik 14-17 Änderung RPG in Kraft ab 1.01.2014
             - Bundesamt für Landwirtschaft ist zur Beschwerde
               berechtigt gegen Entscheide, die FFF betreffen

IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE                             Folie 12
Der Sachplan Fruchtfolgeflächen
  Gesetzesentwurf RPG Revision 2. Etappe in
  Vernehmlassung bis 15. Mai 2015

- Schutzauftrag soll auf Gesetzesstufe ausdrücklich
  festgehalten werden
- Kompensationspflicht bei Beanspruchung von FFF,
  Ausnahmen bei übergeordnetem öffentlichem Interesse
  und Rückbau bei landw. Bauten und Anlagen
- Einzonungsverbot, wenn Kanton nicht Mindestumfang an
  FFF garantieren kann (Variante: Senkung des
  Mindestumfanges wenn Bauvorhaben von gesamt-
  schweizerischem Interesse)
- FFF Verbrauch nur bei optimaler Nutzung der Fläche

                                                         Folie 13
Eidgenössisches Departement für
                 Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

                 Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
        www.are.admin.ch
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