Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann
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Bundesamt für Raumentwicklung ARE Office fédéral du développement territorial ARE Ufficio federale dello sviluppo territoriale ARE Uffizi federal da svilup dal territori ARE Warum Boden am richtigen Ort mit Raumordnungsmassnahmen erhalten werden kann 5.03.2015 Tagung Landmanagement IRL-PLUS ETH Zürich Martin Vinzens, Bundesamt für Raumentwicklung ARE Chef Sektion Siedlung und Landschaft www.are.admin.ch
Globales Umfeld Lokal konsumieren – global produzieren Quelle: http://science.orf.at/stories/1719387/ vom 26.06.2014 IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE Folie 2
Druck auf das Kulturland in der Schweiz Siedlungsflächenwachstum auf Kosten des Kulturlandes Quelle: Trends der Siedlungsentwicklung in der Schweiz, Arealstatistik 2004/09 (ARE 2014) IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE Folie 3
Politisches Umfeld • Kulturlandinitiativen Zürich, Bern, Thurgau? • Eidg. Volksinitiative «Ernährungssicherheit» • Masseneinwanderungsinitiative, ECOPOP • Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln • Fair Food Initiative? • Ortsplanungen: Ablehnungen von Neueinzonungen z.B. in Berner Gemeinden. • Chance: Der Schutz des Kulturlandes ist bei Bevölkerung und Politik anerkannt. • Risiko: Die Bodenbeanspruchung durch Siedlungs- und Infrastrukturprojekte ist unausweichlich. IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE Bild: schweizerbauer.ch
Bodenbeanspruchung am richtigen Ort Quelle: Bauzonenstatistik Schweiz 2012 (ARE 2012) Fotomontage Galmiz im Grossen Moos Kanton Freiburg IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE
Raumplanung mit hohem Anspruch bei der Mitwirkung Bund Kantone, Gemeinden, - Konzepte und Sachpläne Parteien, - Raumplanungsgesetz Interessierte Kreise Kantone (Organistionen, - Richtplanung Verbände) - Planungs- und Baugesetz Region / Agglomeration - Regional. Richtplanung, Agglomerationsprogramme Gemeinden - Nutzungsplanung - Bau- und Zonenreglemente Mitwirkung Quartierplanungen der Bevölkerung - Sondernutzungsplanungen IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE
Raumplanungsgesetz Revision 1. Etappe garantiert haushälterischen Umgang mit dem Boden • Ziele und Grundsätze (Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet, kompakte Siedlungen, Nutzung brachliegender Flächen, Erschliessung durch öV) • Bauzonen (Abstimmung überkommunal, Siedlungsentwicklung nach innen, Verfügbarkeit sicherstellen) • Kantonale Richtpläne (Grösse und Verteilung der Siedlungsfläche, Siedlungsentwicklung nach innen) • Übergangsbestimmungen (Frist 5J, Neueinzonungen nur bei flächengleicher Rückzonung, Einzonungsstopp) IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE
Raumplanungsgesetz Revision 1. Etappe Anforderungen an Bauzonendimensionierung • Bauzonenbedarf für 15 Jahre • Abstimmung über die Gemeindegrenzen hinaus • Insbesondere sind die Fruchtfolgeflächen zu erhalten • Konsequente Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven • Verfügbarkeit rechtlich sicherstellen und Förderung der Verfügbarkeit von bestehendem Bauland • Technische Richtlinien für die Berechnung des Bedarfs an Bauzonen • Übergangsbestimmungen (Frist 5J, Neueinzonungen nur bei flächengleicher Rückzonung, Einzonungsstopp) IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE
Raumplanungsgesetz Revision 1. Etappe Anforderungen an kantonale Richtplanung • Grösse der Siedlungsfläche insgesamt • Verteilung und Erweiterung der Siedlungsfläche insgesamt • Abstimmung Siedlung und Verkehr, flächensparende Erschliessung • Wie hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen bewirken • Wie Siedlungserneuerung stärken • Arbeitszonenbewirtschaftung • Ergänzung zum Leitfaden Richtplanung IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE
Siedlungsentwicklung nach innen fördern - Erhebliche innere Nutzungs- reserven gesamtschweizer- isch vorhanden - Methoden zur Erfassung der inneren Nutzungsreserven wie Raum+ ETHZ - Kooperativ und dialogorientierte Methoden - Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung Bund - Netzwerk Altstadt (VLP) - Dialog Siedlung (VLP) - Grundlagen Kantone, Sia etc. Siedlungsflächenmanagement Raum+ IRL ETHZ IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE
Der Sachplan Fruchtfolgeflächen gibt seit 1992 den Kantonen Kontingente vor Anteile heute: IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE Folie 11
Der Sachplan Fruchtfolgeflächen Anpassungen Raumplanungsgesetz 2014 Änderung RPG in Kraft seit 1.05.2014 - Planungsgrundsätze: Der Landwirtschaft genügend geeignetes Kulturland, insbesondere FFF erhalten - Ausscheidung Bauzonen: Insbesondere sind FFF zu erhalten - (RPV) Einzonung von FFF nur, wenn wichtiges Ziel ohne FFF nicht erreicht werden kann und beanspruchte FFF optimal genutzt werden kann Agrarpolitik 14-17 Änderung RPG in Kraft ab 1.01.2014 - Bundesamt für Landwirtschaft ist zur Beschwerde berechtigt gegen Entscheide, die FFF betreffen IRL-PLUS ETHZ 5.03.15 / Martin Vinzens ARE Folie 12
Der Sachplan Fruchtfolgeflächen Gesetzesentwurf RPG Revision 2. Etappe in Vernehmlassung bis 15. Mai 2015 - Schutzauftrag soll auf Gesetzesstufe ausdrücklich festgehalten werden - Kompensationspflicht bei Beanspruchung von FFF, Ausnahmen bei übergeordnetem öffentlichem Interesse und Rückbau bei landw. Bauten und Anlagen - Einzonungsverbot, wenn Kanton nicht Mindestumfang an FFF garantieren kann (Variante: Senkung des Mindestumfanges wenn Bauvorhaben von gesamt- schweizerischem Interesse) - FFF Verbrauch nur bei optimaler Nutzung der Fläche Folie 13
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.are.admin.ch
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