Was ist zu tun im Todesfall? - Checkliste für Massnahmen im Todesfall - Dimovera

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Was ist zu tun
  im Todesfall?
Checkliste für Massnahmen im Todesfall

              Stand: Januar 2016
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Trauernde

Nach einem Todesfall werden wir plötzlich mit neuen Situationen konfrontiert: Der Trauer-
bewältigung, all den ungeklärten Fragen, der Unsicherheit, was nun alles zu tun ist und was
zuerst erledigt werden muss.

Mit dieser Checkliste möchten wir Ihnen dabei helfen, alle bevorstehenden Aufgaben Schritt
für Schritt zu erledigen. Unter den „Tipps“ finden Sie jeweils unsere persönlichen Empfehlun-
gen, die Ihnen die Arbeit erleichtern sollen.

Falls Sie einzelne oder mehrere Massnahmen nicht selbst übernehmen möchten oder aus
zeitlichen Gründen nicht übernehmen können, unterstützen wir Sie gerne dabei. Unsere Kon-
taktinformationen finden Sie auf der letzten Seite.

Wir wünschen Ihnen nun viel Kraft.

Ihr Dimovera-Team

  Dimovera GmbH – Oberer Graben 2 – 8400 Winterthur – Tel. 052 243 00 00 – www.dimovera.ch
Inhaltsverzeichnis
1.       BERÜCKSICHTIGUNG VON WÜNSCHEN UND DER RELIGIÖSEN ZUGEHÖRIGKEIT ............................................ 1
2.       AM TODESTAG .......................................................................................................................................... 1
     2.1     STERBEORT ................................................................................................................................................ 1
        2.1.1 Person ist zu Hause verstorben ......................................................................................................... 1
        2.1.2 Person ist in einem Krankenhaus oder Alters- und Pflegezentrum verstorben................................... 1
        2.1.3 Person ist durch Unfall oder Suizid verstorben .................................................................................. 1
     2.2     ERSTE BENACHRICHTIGUNGEN ....................................................................................................................... 1
     2.3     HAUSTIERE ................................................................................................................................................ 1
     2.4     ANMELDUNG AUF DEM BESTATTUNGSAMT....................................................................................................... 1
3.       IN DEN ERSTEN TAGEN NACH TODESEINTRITT ............................................................................................ 2
     3.1      TERMIN MIT DEM BESTATTUNGSAMT .............................................................................................................. 2
        3.1.1 Art der Bestattung ............................................................................................................................. 2
        3.1.2 Mögliche Gräberarten ....................................................................................................................... 2
        3.1.2.1 Erdbestattungen ............................................................................................................................... 2
        3.1.2.2 Urnenbestattungen (nach Kremation) ............................................................................................... 3
        3.1.2.3 Alternative Bestattungsmöglichkeiten .............................................................................................. 3
        3.1.3 Die Trauerfeier .................................................................................................................................. 3
        3.1.3.1 Mögliche Arten einer Abdankung ...................................................................................................... 3
     3.2      ORGANISATION DER BEERDIGUNG .................................................................................................................. 3
     3.3      EINLADUNGEN VERSENDEN: TRAUERKARTEN BZW. LEIDZIRKULARE......................................................................... 4
     3.4      TODESANZEIGE ........................................................................................................................................... 4
4.       NACH DER BESTATTUNG ............................................................................................................................ 4
     4.1     DANKSAGUNGSKARTEN ................................................................................................................................ 4
     4.2     GRABSTEIN UND GRABPFLEGE ....................................................................................................................... 5
     4.3     WOHNSITZ UND WERTSACHEN ...................................................................................................................... 5
        4.3.1 Generelles ......................................................................................................................................... 5
        4.3.2 Mietwohnung .................................................................................................................................... 6
        4.3.3 Wohneigentum ................................................................................................................................. 6
        4.3.4 Heimzimmer ...................................................................................................................................... 6
        4.3.5 Andere vermietete Liegenschaften (Wohneigentum) ........................................................................ 6
        4.3.6 Operative Geschäfte im Familienunternehmen ................................................................................. 6
        4.3.7 Fahrzeuge ......................................................................................................................................... 7
     4.4     ADMINISTRATIVES ....................................................................................................................................... 7
        4.4.1 Kündigung von laufenden Verträgen ................................................................................................. 7
        4.4.2 Sozial- und Versicherungsleistungen ................................................................................................. 7
        4.4.3 Bankkonti .......................................................................................................................................... 8
        4.4.4 Steuererklärung per Todestag ........................................................................................................... 8
        4.4.4 Sonstiges ........................................................................................................................................... 8
        4.4.5 Sozial- und Versicherungsleistungen für die Hinterbliebenen ............................................................ 8
5        GELDANGELEGENHEITEN ........................................................................................................................... 8
     5.1         BANKKONTI ............................................................................................................................................... 8
     5.2         KOSTEN EINES TODESFALLS ........................................................................................................................... 9
6        NACHLASSREGELUNG ................................................................................................................................ 9
     6.1         TESTAMENT ODER ERBVERTRAG IST VORHANDEN UND WILLENSVOLLSTRECKER WIRD EINGESETZT ................................ 9
     6.2         TESTAMENT ODER ERBVERTRAG IST VORHANDEN, ABER KEIN WILLENSVOLLSTRECKER WIRD EINGESETZT ...................... 10
     6.3         KEIN TESTAMENT ODER ERBVERTRAG VORHANDEN .......................................................................................... 10
     6.4         BESTELLUNG DES ERBSCHEINS ..................................................................................................................... 10
     6.5         DIE AMTLICHE INVENTARISATION: ERHEBUNG ALLFÄLLIGER STEUERN ................................................................... 10
     6.6         DEKLARATION DER ERBSCHAFT IN DER STEUERERKLÄRUNG DER ERBEN ................................................................. 10
7        UNTERSTÜTZUNG NACH EINEM TODESFALL ............................................................................................. 11

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1. Berücksichtigung von Wünschen und der religiösen Zugehörigkeit

Falls die verstorbene Person noch zu Lebzeiten Bestattungswünsche geäussert oder diese schriftlich in
festgehalten hat, sollten diese unbedingt berücksichtigt werden. Es ist zudem sehr wichtig, den Glau-
ben der verstorbenen Person zu respektieren und allfällige Zeremonien und Rituale nach dem Ableben
zu vollziehen.

2. Am Todestag

2.1   Sterbeort
2.1.1 Person ist zu Hause verstorben
     Arzt rufen, welcher den Tod bestätigt und eine Todesbescheinigung ausstellt
     Entscheidung über den Aufbahrungsort
     Telefonische Meldung beim örtlichen Bestattungsamt inkl. Angabe über den gewünschten
      Aufbahrungsort

2.1.2     Person ist in einem Krankenhaus oder Alters- und Pflegezentrum verstorben
         Das Pflegepersonal verständigt den Arzt bzw. die Ärztin, welche/r die Todesbescheinigung
          ausstellt
         Das Pflegepersonal kümmert sich um die Überführung des Leichnams (Aufbahrung am Ster-
          beort ist in vielen Institutionen möglich)

2.1.3     Person ist durch Unfall oder Suizid verstorben
         Die Polizei muss gerufen werden
         Arzt bzw. Ärztin wird benachrichtigt, welche/r die Todesbescheinigung ausstellt

2.2       Erste Benachrichtigungen
         Falls die verstorbene Person über einen Organspendeausweis verfügt, muss das örtliche Kran-
          kenhaus informiert werden (wenn eine Person zu Hause verstirbt, kann diese nicht zum Or-
          ganspender werden)
         Falls die verstorbene Person noch arbeitstätig war: Arbeitgeber informieren
         Angehörige und Freunde persönlich benachrichtigen
         ggf. Spitex- und Mahlzeitendienst informieren
         sonstige ausstehende Termine absagen (z.B. Coiffeur, Pedicure oder Hausarzt, ziehen Sie hier-
          für am besten die Agenda der verstorbenen Person bei)

2.3     Haustiere
       Falls Haustiere vorhanden sind, muss die weitere Versorgung sichergestellt werden: Entweder
        Sie versorgen das Tier selbst oder geben es vorläufig im Tierheim ab, bis sie ein gutes, neues
        Zuhause finden können.

2.4     Anmeldung auf dem Bestattungs- bzw. Zivilstandsamt
       Das örtliche Bestattungs- bzw. Zivilstandsamt sollte, wenn möglich, noch am Sterbetag telefo-
        nisch informiert werden. Am Telefon kann dann gleich ein Termin für einen persönlichen Be-
        such vereinbart werden.

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3. In den ersten Tagen nach Todeseintritt

3.1     Termin mit dem Bestattungs- bzw. Zivilstandsamt
Ein persönlicher Besuch beim Bestattungs- bzw. Zivilstandsamt durch die Angehörigen nach spätes-
tens 2 bis 3 Tagen nach Todeseintritt ist unerlässlich.

Die nachfolgenden Unterlagen sollten Sie zum Bestattungsamt mitbringen:
     Ärztliche Todesbescheinigung
     Falls vorhanden: Todesanzeige vom Krankenhaus oder Heim
     Personalausweis der verstorbenen Person (Pass oder ID)
     Personalausweis der Person, die den Termin wahrnimmt (Pass oder ID)
     Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein (bei ausländischen Staatsangehörigen: Auslän-
        derausweis oder Reisepass)
     Familienbüchlein (falls vorhanden)
     Falls vorhanden: Bestattungswünsche / Bestattungsverfügung der verstorbenen Person

Der Besuch beim Bestattungsamt dauert ca. 60 bis 90 Minuten und erfolgt in zwei Teilen: Zuerst wer-
den die Formalitäten anhand der oben genannten Unterlagen erledigt.

         Wir empfehlen Ihnen, auf dem Bestattungs- bzw. Zivilstandsamt eine Todesurkunde zu bean-
         tragen. Diese wird Ihnen dann innert weniger Tage per Post zugestellt. Die Todesurkunde
         wird für die nachfolgend beschriebenen administrativen Tätigkeiten benötigt.

In einem zweiten Schritt geht es darum, die Bestattungswünsche zu äussern. Dabei sollten Sie bereits
bekannt geben, ob Sie eine Kremation oder Erdbestattung wünschen. Zudem sollten Sie sich gleich vor
Ort entscheiden, welche Art des Grabes Sie wünschen und wie die Beerdigung gestaltet werden soll.

3.1.1 Art der Bestattung
Es wird nun entschieden, ob die verstorbene Person eingeäschert (Kremation/Feuerbestattung) oder
mit dem Sarg in der Erde (Erdbestattung) beigesetzt werden soll.
Im Schnitt werden in der Schweiz ca. 90% der Verstorbenen kremiert. Bei der Entscheidungsfindung ist
die Religion der verstorbenen Person zu respektieren und die damit verbundenen Vorschriften zu be-
achten. Ein einfacher Sarg und eine einfache Urne werden in den meisten Kantonen unentgeltlich zur
Verfügung gestellt, gegen Aufpreis sind jedoch auch andere Modelle erhältlich.

3.1.2 Mögliche Gräberarten
Normalerweise wird die verstorbene Person auf dem Friedhof der eigenen Gemeinde beigesetzt. Falls
die Angehörigen jedoch in einem anderen Kanton in der Schweiz leben sollten, ist eine Bestattung
grundsätzlich auch da möglich. Informieren Sie sich in diesem Fall aber unbedingt vorgängig beim zu-
ständigen Bestattungs- bzw. Zivilstandsamt über die anfallenden Kosten und die Möglichkeiten einer
Überführung. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die gängigsten Gräberarten:

3.1.2.1   Erdbestattungen
     Erdbestattungs-Reihengrab (Grabaufhebung nach 20 bis 25 Jahren)
     Erdbestattungsmietgrab (keine Grabaufhebung nach Ablauf der Ruhefrist)
     Familien-Erdbestattungsmietgrab (für die Beisetzung mehrerer Särge)

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3.1.2.2      Urnenbestattungen (nach Kremation)
     Urnennischen-Grab (Urnenbeisetzung in der Wand, diese Variante ist jedoch nicht auf jedem
        Friedhof möglich)
     Gemeinschaftsgrab (mit oder ohne Namensinschrift)
     Urnen-Reihengrab (Grabaufhebung nach 20 bis 25 Jahren)
     Urnen-Reihenmietgrab (wenn das Grab nach der Ruhefrist von 20 bis 25 Jahren nicht aufge-
        hoben werden soll, bietet sich diese Grabart an)
     Familien-Urnenmietgrab (für die Beisetzung mehrerer Urnen)

3.1.2.3   Alternative Bestattungsmöglichkeiten
     Sonstige Möglichkeiten (nur bei Kremation möglich)
          Die Asche kann zu Hause aufbewahrt werden
          Naturbestattung (bei dieser Form der Bestattung ist jedoch zu beachten, dass es kein
              Grab geben wird, das zu einem späteren Zeitpunkt besucht werden kann):
                  Die Asche kann im eigenen Garten, in einem Wald, See, Fluss oder im Meer
                      ausgestreut werden
                  Es ist auch möglich, die Asche in den Bergen oder auf einer Wiese auszu-
                      streuen
                  Bei Naturbestattungen muss immer darauf geachtet werden, dass niemand
                      gestört wird (z.B. wenn die Asche gleich neben einem öffentlichen Schwimm-
                      bad in den See gestreut werden würde)

3.1.3 Die Trauerfeier
Nachdem Sie sich entschieden haben, wie die verstorbene Person bestattet werden soll, wird die Be-
erdigung inkl. der Abdankungsfeier geplant.

3.1.3.1      Mögliche Arten einer Abdankung
     Beisetzung am Grab (im engsten Familienkreis) mit anschliessender Abdankung in der Fried-
        hofskapelle oder in einer Kirche
     Beisetzung mit Abdankung am Grab durch einen Pfarrer oder privaten Redner (ohne Gang in
        die Kirche)
     Die Urne wird direkt nach der Kremation mit nach Hause genommen (ohne Abdankung)
     Aschenbeisetzung im Wald oder auf See (eine Abdankung muss hier privat organisiert werden)

         Ein persönliches Gespräch mit der/dem Abdankungsredner/in (Pfarrer/in oder freie Rednerin
         bzw. freier Redner) empfiehlt sich, damit die Rede möglichst persönlich gestaltet werden
         kann. Am einfachsten ist es, wenn Sie vorgängig bereits den Lebenslauf und die wichtigsten
         Eigenschaften der verstorbenen Person schriftlich festhalten und die Notizen ans Gespräch
         mitbringen.

3.2 Organisation der Beerdigung
Vor der Beerdigung sollten die folgenden Aufgaben erledigt werden:
     Festlegung des zeitlichen Ablaufs (wann findet die Beisetzung, die Abdankung und allenfalls
        das Leidmahl statt)
     Wenn gewünscht: Freien (konfessionsunabhängigen) Redner engagieren

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   Blumenschmuck bestellen und die Lieferung auf den Friedhof organisieren
         Wenn gewünscht: Musikalische Begleitung organisieren (z.B. Sänger/in oder Violinist/in, wenn
          die verstorbene Person Mitglied einer Kirchgemeinde war, wird ein/e Organist/in oftmals kos-
          tenlos zur Verfügung gestellt)
         Liste mit den Trauergästen erstellen

           Markieren Sie auf der Gästeliste, wen Sie zum Leidmahl einladen möchten (oftmals findet
           das Leidmahl nur im kleinen Kreis der Familie statt).

         Tisch im Restaurant für Leidmahl reservieren, das Menü und die Getränke auswählen (allen-
          falls Tischdekoration vorbestellen)
         Falls Sie Verwandte oder Bekannte im Ausland haben, denken Sie daran, diese frühzeitig zu in-
          formieren und allenfalls die Anreise sowie Übernachtung zu organisieren

3.3     Einladungen versenden: Trauerkarten bzw. Leidzirkulare
Mittels Trauerkarten werden Verwandte und Bekannte über den Tod informiert und zur Beerdigung
eingeladen. Falls keine Abdankung stattfinden sollte, kann dies vermerkt werden.

         Gewünschten Text festlegen: Datum der Abdankung, allfälliger Vermerk, dass anstatt der Blu-
          menspenden für einen guten Zweck gespendet werden kann (mögliche Ideen und Beispiele
          für die Gestaltung der Trauerkarte finden Sie auf www.dimovera.ch/Hilfreiche Informatio-
          nen/Vorlagen und Anleitungen)
         Adressliste für Versand vorbereiten (unterscheiden Sie hier, wem Sie die Leidmahleinladung
          mit dazulegen), eine Vorlage für die Adressliste finden Sie hier: www.dimovera.ch/Hilfreiche
          Informationen/Vorlagen und Anleitungen
         Druckerei auswählen und einen Termin vereinbaren, um gemeinsam die Trauerkarten zu ge-
          stalten oder Karten online anfertigen
         Separate Einladungskarten für Leidmahl drucken lassen (wenn nur einzelne Personen zum an-
          schliessenden Leidmahl eingeladen werden)
         Trauerkarten bestellen
         Trauerkarten (allenfalls mit Leidmahl-Einladungskärtchen) per A-Post versenden

3.4     Todesanzeige
       Wenn gewünscht: bei einer grösseren Tageszeitung eine Todesanzeige aufgeben (beachten
        Sie hier unbedingt die Kosten)
       Für die Todesanzeige wird meistens der gleiche Text wie für die Trauerkarten verwendet

4. Nach der Bestattung

4.1     Danksagungskarten
Danksagungskarten werden ca. 2 bis 3 Wochen nach der Beerdigung an all jene Personen verschickt,
die am Tod der verstorbenen Person schriftlich oder persönlich Anteil teilgenommen haben. Damit
wird die Wertschätzung der Anteilnahme ausgedrückt.

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   Gewünschten Text festlegen (Text- und Gestaltungsmöglichkeiten finden Sie hier:
          www.dimovera.ch/Hilfreiche Informationen/Vorlagen und Anleitungen)
         Adressliste zusammenstellen
         Weiterer Termin mit der Druckerei vereinbaren, um die Danksagungskarten zu gestalten oder
          Karten online anfertigen
         Danksagungskarten bestellen
         Versand der Danksagungskarten

           Denken Sie daran, sich bei allfälligen Organisationen, die sich um die verstorbene Person ge-
           kümmert haben, zu bedanken (z.B. Spitex, Mahlzeitendienst, Pflegepersonal, Ärzte, Nach-
           barn, etc.).

4.2     Grabstein und Grabpflege
       Der Grabstein wird ausgesucht und bestellt (bei Gemeinschaftsgräbern, Urnennischen-
        Gräbern und Naturbestattungen werden keine Grabsteine benötigt):
             auf Erdbestattungsgräbern können Grabmäler in der Regel erst etwa 9 bis 12 Monate
                nach der Bestattung gesetzt werden, da die Erde so lange braucht, bis sie sich gesetzt
                hat
             bei Urnenbeisetzungen hingegen kann der Stein sofort eingesetzt werden, beachten
                Sie hier jedoch die Lieferfristen des Bildhauers

           Jeder Friedhof hat unterschiedliche Vorschriften bezüglich des Grabsteins (unterschiedliche
           erlaubte Grössen, Formen, Farben von Inschriften, etc.). Stellen Sie unbedingt sicher, dass
           der von Ihnen ausgesuchte Bildhauer weiss, welche Vorschriften auf dem von Ihnen ausge-
           suchten Friedhof existieren und den Stein anhand dessen erbaut.
           Achten Sie beim Grabstein auf eine gute Qualität und lassen Sie den Stein unbedingt im-
           prägnieren, damit er noch mindestens 20 Jahre so schön bleibt wie am Anfang.

         Beim Friedhofamt erkundigen, welche Möglichkeiten für die Grabpflege bestehen. Die meis-
          ten Friedhöfe haben eigene Gärtner, die zweimal jährlich die Gräber neu bepflanzen. Dafür
          werden sogenannte „Grabpflegeverträge“ abgeschlossen. Die Kosten für die Grabpflege sind
          abhängig von der Grabart und vom Friedhof und werden von den Hinterbliebenen oftmals im
          Voraus bezahlt.

4.3   Wohnsitz und Wertsachen
4.3.1 Generelles
     Als erstes: Persönliche Dokumente sicherstellen (Bank- und Versicherungsbelege, Verträge,
      etc.)
     Haushaltsauflösung: Der Wohnsitz sollte bald möglichst geräumt werden. Bei Bedarf kann das
      Mobiliar auch eingelagert werden (viele Räumungsunternehmen bieten diesen Service an).
     Falls die Wertsachen unter den Hinterbliebenen aufgeteilt werden sollen, sollten die jeweili-
      gen Wertbeträge bei der Erbteilung mitberücksichtigt werden. Falls Sie sich nicht sicher sein
      sollten, wie hoch der jeweilige Wert ist, können die Wertsachen z.B. durch ein Auktionshaus
      geschätzt werden.

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   Vor Räumung des Wohnsitzes sollte ein Inventar, also eine Übersicht aller Vermögenswerte,
       erstellt werden (falls Vermögen vorhanden ist): Kontobeträge, Liegenschaften, Schmuck,
       Kunst, Fahrzeuge, Mobiliar, allfällige Sammlungen, sonstige Wertsachen, aber auch Schulden
       werden aufgenommen (weitere Angaben dazu finden Sie unter Punkt 6.5)
      Falls ein Bankschliessfach bzw. ein Tresor vorhanden sein sollte, muss ein Tresoröffnungspro-
       tokoll erstellt werden (dazu mehr unter Punkt 6.5)

4.3.2 Mietwohnung
Falls die verstorbene Person alleine in einer Mietwohnung gelebt hat:
      Kündigung des Mietverhältnisses und allfälliger Parkplätze auf den nächstmöglichen Termin
         (bei einer ausserterminlichen Kündigung muss oftmals ein zumutbarer Nachmieter gestellt
         werden, hierzu kann z.B. auf www.homegate.ch ein Inserat aufgegeben werden)
      Räumung und Reinigung der Wohnung organisieren
      Übergabe an die Immobilienverwaltung oder die/den Eigentümer/in
      Rückerstattung des Mietzinsdepots organisieren

4.3.3 Wohneigentum
Falls die verstorbene Person alleine in einer Eigentumswohnung oder einem Haus gelebt hat:
      Entscheiden, ob die Wohnung oder das Haus vermietet oder verkauft werden soll
      Räumung und Reinigung der Wohnung bzw. des Hauses organisieren
      Bei Vermietung: Anzeige aufgeben (z.B. auf „www.homegate.ch“) oder Makler beauftragen
         (eine marktübliche Provision des Maklers beträgt ungefähr eine Monatsmiete)
      Bei Verkauf: Makler beauftragen (eine marktübliche Provision des Makler beträgt zwischen 2
         und 5% des Verkaufspreises) oder Objekt eigenständig verkaufen, was jedoch mit viel Auf-
         wand verbunden sein kann

4.3.4 Heimzimmer
Falls die verstorbene Person in einem Alters- und Pflegezentrum bzw. einer Seniorenresidenz gelebt
hat:
      Das Zimmer sollte je nach Absprache mit dem Pflegepersonal innert 2 bis 3 Wochen nach Ein-
         tritt des Todes geräumt werden. Die Reinigung erfolgt in den meisten Fällen durch das heim-
         eigene Reinigungspersonal.
      Falls beim Einzug ein Depot hinterlegt wurde: Rückerstattung veranlassen

4.3.5 Andere vermietete Liegenschaften (Wohneigentum)
Falls die verstorbene Person Wohneigentum hinterlässt, das an andere Personen vermietet wird:
      Verwaltung und Hauswartung der Liegenschaften sicherstellen (insbesondere Mietzinse)
      Entscheid, ob das Objekt weiter vermietet oder verkauft werden soll (gesetzliche Bestimmun-
         gen über Mieterschutz beachten)

4.3.6 Operative Geschäfte im Familienunternehmen
Falls die verstorbene Person das Familienunternehmen geleitet hat:
      Sicherstellung der Führung operativer Geschäfte
      Bereits bestehende Regelung der Stellvertreter beachten
      Beachtung von Zeichnungsberechtigungen weiterer Mitglieder des Verwaltungsrates sowie
         Zweitunterschriften bei Bankkonti

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4.3.7 Fahrzeuge
Falls Fahrzeuge vorhanden sind:
      Strassenverkehrsamt über Fahrzeughalterwechsel oder Verkauf informieren, Nummernschil-
         der zurückbringen
      Bei Eigentum: Verkauf oder Nutzung durch Erben
      Bei Leasing: Abklärung, ob der Leasing-Vertrag frühzeitig gekündigt werden kann (häufig wird
         der Vertrag automatisch auf die Erben umgeschrieben)
      Fahrzeugversicherungen kündigen
      Kündigung allfälliger Mitgliedschaften beim TCS/ACS

4.4     Administratives
Die folgenden Tätigkeiten sind oftmals aufwändig, da sie voraussetzen, dass die nötigen Unterlagen
auffindbar sind. Daher ist es wichtig, bei der Haushaltsauflösung alle Unterlagen und persönlichen
Dokumente sorgfältig sicherzustellen und zu einem späteren Zeitpunkt zu sortieren.

4.4.1 Kündigung von laufenden Verträgen
     Kommunikationsmittel
           o Festnetzvertrag
           o Löschung des Telefonbucheintrags
           o Mobiltelefonvertrag
           o Internet- Abonnements
           o Billag (Radio und Fernsehen) informieren
           o Digital TV (falls eine Empfangs-/Mediabox vorhanden ist, muss diese meistens retour-
                niert werden)
     Informatik: allfällige Updates, Firewall-Abonnements
     Elektrizitätswerk
     Kreditkartenverträge
     Regelmässige Beiträge an Hilfsorganisationen
     Allfällige Verträge mit Putzfrau, Gärtner, etc.
     Abonnements (Zeitschriften, SBB, etc.)
     Mitgliedschaften (Vereine informieren)

4.4.2 Sozial- und Versicherungsleistungen
     Kündigung von Hausrats-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen, etc.
     Information weiterer Versicherungen:
          o Abmeldung bei der AHV-/IV-Ausgleichskasse
          o Ggf. zuständiges Amt für Zusatzleistungen
          o Lebensversicherung
          o Pensionskasse
          o Krankenkasse und Krankenzusatzversicherung
          o Unfallversicherung
     Geltendmachung allfälliger Leistungen gegenüber Versicherungen (falls z.B. noch offene Arzt-
      rechnungen vorhanden sind, sollten diese der Krankenkasse eingereicht werden)

         Denken Sie unbedingt daran, im Voraus bezahlte Beträge zurückerstatten zu lassen (z.B. Zei-
         tungs-, Fitness-, SBB-Abonnements, Versicherungsprämien, etc.).

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4.4.3 Bankkonti
     Bank- und Postauszüge per Todestag bestellen
     Daueraufträge und Lastschriftverfahren auflösen (Vorsicht: Mietzinse sind grundsätzlich wäh-
      rend der gesamten Kündigungsfrist geschuldet, für die monatliche Überweisung wurde oft-
      mals ein Dauerauftrag eingerichtet)

4.4.4 Steuererklärung per Todestag
Die Steuererklärungsformulare werden den Erben in der Regel sehr rasch zugestellt. Die ausgefüllte
Steuererklärung sollte innert 30 Tagen eingereicht werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies norma-
lerweise nicht möglich ist (da Unterlagen noch nicht vollständig sind, die Erbbescheinigung fehlt, etc.).
Daher ist es wichtig, schnellstmöglich eine Fristerstreckung zu beantragen.

Falls die verstorbene Person einen Ehepartner hinterlässt:
Es muss eine letzte gemeinsame „Steuererklärung per Todestag“ erstellt werden (für den Zeitraum
von Anfang Jahr bis zum Sterbedatum). Der hinterbliebene Ehepartner muss dann ab dem Folgetag
des Todes bis zum 31. Dezember des Sterbejahres nochmals eine Steuererklärung einreichen (dann
nur noch für sich alleine).

4.4.4 Sonstiges
     Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
     Falls Ferien gebucht wurden: Reisebüro/Hotel informieren, Geld zurückfordern
     Bei Arbeitstätigkeit: Arbeitsplatz räumen und sich über ausstehende Löhne informieren
     Bei männlichen Personen: Ggf. Militär/Zivilschutz informieren
     Ggf. ausgeliehene Gegenstände dem Eigentümer zurückgeben
     Ärzte informieren: Haus-, Zahn-, Augenarzt, Urologe/Gynäkologe
     Löschung der Profile bei sozialen Netzwerken veranlassen (Facebook, Twitter, etc.)
     Verwaltung und Löschung der Mailaccounts und ggf. Homepages veranlassen
     Bezahlung aller offenen Rechnungen (bitte vorher Rechnungen auf Korrektheit überprüfen)

4.4.5 Sozial- und Versicherungsleistungen für die Hinterbliebenen
     Ansprüche auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten (AHV/IV) abklären
     Ansprüche auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und kantonale Beihilfe abklären
     Ansprüche auf Fürsorgeleistungen abklären
     Ansprüche auf Versicherungspolicen/Lebensversicherung abklären

5     Geldangelegenheiten

5.1     Bankkonti
Nach Eintritt des Todes sperren Bankinstitute häufig die Bankkonti der verstorbenen Person. Auch
gemeinsame Konten werden von Banken oftmals gesperrt, bis der Erbschein vorgelegt werden kann
(in welchem aufgezeigt wird, welche Personen erbberechtigt sind). Der Ehepartner hat in vielen Fällen
dann keinen Zugriff mehr zu den gemeinsamen Konti. Daueraufträge und Lastschriftverfahren (z.B. für
die Wohnungsmiete) werden nicht mehr ausgeführt. Bei vielen Banken kann man jedoch noch Rech-
nungen für Kosten einreichen, die im Zusammenhang mit dem Todesfall stehen (z.B. Rechnungen für
Leidzirkulare und Todesanzeigen, etc.). Diese offenen Rechnungen begleicht die Bank dann direkt

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vom Konto der verstorbenen Person. Dies ist jedoch von Bank zu Bank unterschiedlich und muss indi-
viduell abgeklärt werden.

5.2     Kosten eines Todesfalls
Ein Todesfall ist auch immer mit hohen Kosten verbunden. In vielen Kantonen ist das Bestattungswe-
sen jedoch steuerfinanziert. Somit werden die folgenden Leistungen in den meisten Gemeinden für
die Einwohner kostenlos angeboten:

         Aufbahrungsgebühr
         einfacher Sarg und Einsargung
         eine Überführung der verstorbenen Person innerhalb der Gemeinde
         Vollzug der Einäscherung oder Bestattung
         Abgabe einer Ton- oder Holzurne und Beisetzung derselben (einmalige Grundgebühr wird für
          die Beisetzung jedoch erhoben)
         Abgabe eines Reihengrabes (Erdbestattung oder Urne), einer Nische oder eines Platzes im
          Gemeinschaftsgrab
         Grabnummer
         amtliche Publikation der Bestattung (auf Wunsch der Angehörigen)
         Bereitstellung eines Fahrzeugs zum Friedhof für die nächsten Angehörigen
         Aufhebung von Reihengräbern und -nischen nach abgelaufener Ruhefrist

Alle Quittungen für Ausgaben, die nach dem Tod der verstorbenen Person anfallen, sollten unbedingt
aufbewahrt werden (Kosten für Trauerzirkulare, Todesanzeigen, Blumen, Musik, Leidmahl, Grabstein,
Räumung und Reinigung, Steuererklärung, etc.). Denn sämtliche Kosten, welche Sie im Zusammen-
hang mit dem Todesfall hatten, sind vom Erbe abzugsfähig. Das Steueramt benötigt dafür eine separa-
te Aufstellung. Die Gesamtkosten können Sie sich vor der Erbteilung wieder zurücküberweisen.

6      Nachlassregelung

Die potentiellen Erben können innert einer Frist von 3 Monaten das Erbe ausschlagen. Erklärt der Erbe
bzw. die Erbin die Ausschlagung nicht fristgerecht, gilt das Erbe als angenommen. Wer sich vorher in
Erbschaftsangelegenheiten einmischt (wer z.B. Wertsachen aus der Wohnung der verstorbenen Per-
son entwendet), verliert diese Befugnis und bleibt Erbe.

6.1     Testament oder Erbvertrag ist vorhanden und Willensvollstrecker wird eingesetzt
       Das Testament oder der Erbvertrag muss per „Einschreiben“ bei der kantonal zuständigen Be-
        hörde eingereicht werden.
       Das Willensvollstreckerzeugnis muss beim Bezirksgericht beantragt werden. Mittels des Zeug-
        nisses kann der Willensvollstrecker z.B. bei Banken die notwendigen Informationen einholen.
       Der Willensvollstrecker verwaltet die Erbschaft und legt den Erben einen Vorschlag für die
        Erbteilung vor (gemäss Anweisungen der verstorbenen Person).

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6.2     Testament oder Erbvertrag ist vorhanden, aber kein Willensvollstrecker wird eingesetzt
       Das Testament oder der Erbvertrag muss per „Einschreiben“ bei der kantonal zuständigen Be-
        hörde eingereicht werden.
       Die Erbverwaltung erfolgt einvernehmlich durch die Erbgemeinschaft.

6.3     Kein Testament oder Erbvertrag vorhanden
       Der Nachlass wird nach den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt.

6.4     Bestellung des Erbscheins
Wenn das Erbe angenommen wird (wenn der Nachlass also nicht überschuldet ist), braucht es für die
Erbteilung einen Erbschein. Dieser wird benötigt, um sich gegenüber Behörden und Dritten auszuwei-
sen. Im Erbschein sind alle erbberechtigten Personen, also die Erbengemeinschaft, aufgeführt. Die
Banken überweisen das Vermögen der verstorbenen Person erst dann, wenn der Erbschein vorgelegt
werden kann.
Der Erbschein kann beim örtlichen Bezirksgericht bestellt werden. Die Kosten variieren je nach Höhe
des gesamten Erbschaftsvermögens sowie dem Aufwand des Gerichts für die Erbenermittlung. In den
meisten Fällen wird eine Gebühr zwischen CHF 250.- und CHF 7‘000.- erhoben. Zusätzlich werden die
angefallenen Kosten (z.B. für Zivilstandsurkunden, Dokumente und Auskünfte im In- und Ausland) in
Rechnung gestellt. Der Erbschein wird nach ca. 6 bis 8 Wochen zugestellt. Liegt ein Testament oder
Erbvertrag vor, verzögert sich die Frist um ca. 4 weitere Wochen.
Wenn eine potentielle Erbin bzw. ein potentieller Erbe das Erbe ausschlagen möchte, darf sie/er kei-
nen Erbschein beantragen. Dies würde nur den Anschein erwecken, sie/er nehme die Erbschaft an und
verzichte auf eine Ausschlagung. Damit man bei Banken aber trotzdem Auskunft über die Höhe des
Nachlasses erhält, kann beim Gericht eine "Bescheinigung für Auskunft" verlangt werden. Ein Erb-
schein ist daher erst dann zu beantragen, wenn klar ist, dass der Nachlass nicht überschuldet ist und
das Erbe definitiv angenommen werden möchte.

6.5     Die amtliche Inventarisation: Erhebung allfälliger Steuern
Die zuständige Behörde am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person muss von Gesetzes wegen ein
sogenanntes „Inventar“ aufnehmen. Dieses Inventar, welches normalerweise innert weniger Wochen
aufgenommen wird, hält die Vermögenssituation der verstorbenen Person an ihrem Todestag fest. Die
Erben bzw. der/die Willensvollstrecker/in müssen dem Steueramt einen Inventarfragebogen, die
Steuererklärung per Todestag sowie ein Tresoröffnungsprotokoll einreichen (falls ein Tresor bzw. ein
Bankschliessfach vorhanden ist). Das Inventarisatonsverfahren bildet nicht nur eine wichtige Basis für
die Erbteilung, sondern es ist auch die Grundlage für die Erhebung der Staats- und Gemeindesteuern,
der Direkten Bundessteuer sowie der Erbschaftssteuer.

6.6     Deklaration der Erbschaft in der Steuererklärung der Erben
Die Erben müssen ihren Anteil am Vermögen und Ertrag ab dem Todestag in ihrer Steuererklärung
angeben. Auch wenn noch keine Erbteilung erfolgt ist, muss der geschätzte Vermögenszugang und der
Ertrag aus unverteilter Erbschaft deklariert werden.
Die Höhe des Erbes kann auf Seite 4 unter "Kapitalleistungen" bei der Ziffer 50.1 in der eigenen Steu-
ererklärung eingetragen werden. Es empfiehlt sich, der Steuererklärung eine separate Aufstellung
über die (bevorstehende oder bereits durchgeführte) Verteilung der Erbschaft beizulegen. Falls die
Voraussetzungen erfüllt sind, können die Erben zudem einen Antrag auf Rückerstattung der Verrech-
nungssteuer in Erbsachen stellen (vgl. Sie dazu die Bankauszüge).

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7     Unterstützung nach einem Todesfall

Falls Sie bei der Erledigung der anfallenden Aufgaben Unterstützung benötigen, können wir einen Teil
oder alle der in dieser Checkliste beschriebenen Aufgaben eigenständig erledigen. Die aktuellen Preise
hierfür finden Sie auf www.dimovera.ch.

Wir verfügen in allen notwendigen Bereichen über ein grosses regionales Partnernetzwerk. Dazu ge-
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gewähren. Dank dieser Einsparungen kann unser Honorar in 8 von 10 Fällen kompensiert werden und
Ihnen entstehen keine oder nur geringe Mehrkosten. Somit kann sich nahezu jede Familie diese hilf-
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Wir sind rund um die Uhr und auch am Wochenende für Sie da. Unsere Dienstleistungen bieten wir in
der ganzen Deutschschweiz an.

Kontaktinformationen:

Adresse:            Dimovera GmbH
                    Oberer Graben 2
                    8400 Winterthur

Homepage:           www.dimovera.ch
E-Mail:             info@dimovera.ch
Telefon:            +41 (0) 52 243 00 00
Piketttelefon:      +41 (0) 79 639 28 56 (rund um die Uhr)

    Dimovera GmbH – Oberer Graben 2 – 8400 Winterthur – Tel. 052 243 00 00 – www.dimovera.ch
                                                                                                         11
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