Wegleitung für die Klassische Philologie - gültig ab HS 2016 Religionsgeschichte der griechisch-römischen Antike - UZH

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Seminar für Griechische und Lateinische Philologie
der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit

              Wegleitung
                  für die Klassische Philologie

       mit Musterstudienplänen zu den Studienprogrammen
                                          Griechische Philologie
                                          Lateinische Philologie
                              Griechische Literaturwissenschaft
                               Lateinische Literaturwissenschaft
            Religionsgeschichte der griechisch-römischen Antike

                                        gültig ab HS 2016
Inhaltsverzeichnis

Vorwort ....................................................................................................................... 1
1 Allgemeines ............................................................................................................ 3
  1.1 Was steht in dieser Wegleitung? ........................................................................ 3
  1.2 In welchen Unterlagen ist das Studium geregelt? .............................................. 3
  1.3 Wie funktioniert das Kreditpunktesystem? ......................................................... 4
  1.4 Wie viele Kreditpunkte muss ich in welchem Zeitraum erwerben? ..................... 4
  1.5 Kann ich meine Kreditpunkte in beliebigen Modulen erwerben? ........................ 5
  1.6 Wie erfahre ich meinen Kreditpunktestand?....................................................... 5
  1.7 Wie ist das Studium gegliedert? Was sind Module? .......................................... 5
  1.8 Welche Arten von Modulen gibt es? ................................................................... 6
  1.9 Wie schreibe ich mich für ein Modul ein? Welche Fristen gelten? ..................... 6
  1.10 Wie erwerbe ich meine Kreditpunkte? .............................................................. 7
  1.11 Wann muss ich meine Proseminar- und Seminararbeiten abgeben? .............. 7
  1.12 Sind An-/Abmeldungen für Leistungsnachweise nötig/möglich? ...................... 8
  1.13 Wie und wann und wie oft kann ich ein Modul wiederholen? ........................... 8
  1.14 Kann ich Leistungen an einer anderen Universität erwerben? ......................... 8
  1.15 Kann ich jedes Semester die Universität wechseln? ........................................ 9
  1.16 Wie plane ich Militär- bzw. Zivildienst neben dem Studium? ............................ 9
  1.17 Was ist die Fachschaft der Studierenden? ....................................................... 9
  1.18 An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden? .................................... 10
2 Das Fachstudium .................................................................................................. 11
  2.1 Überblick über das Angebot ............................................................................. 11
  2.2 Fächerkombinationen, Vorkenntnisse, Zusatz- und Zweitstudium ................... 12
  2.3 Studienaufbau .................................................................................................. 14
    2.3.1 Proseminarstufe ......................................................................................... 16
    2.3.2 Akzessprüfung ........................................................................................... 18
    2.3.3 Seminarstufe (Bachelor) ............................................................................ 19
    2.3.4 Bachelorabschluss und Übertritt zum Master ............................................ 20
    2.3.5 Seminarstufe (Master) ............................................................................... 22
    2.3.6 Masterarbeit und Masterabschluss ............................................................ 22
    2.3.7 Dissertation und Habilitation ...................................................................... 23
    2.3.8 Lehrdiplom für Maturitätsschulen ............................................................... 24
  2.4 Musterstudienpläne: Griechisch ....................................................................... 27
    2.4.1 BA Gr. Philologie (120 KP) ........................................................................ 28
    2.4.2 BA Gr. Philologie (90 KP) .......................................................................... 30
    2.4.3 BA Gr. Philologie (60 KP): Sprach- und Literaturwissenschaft .................. 32
    2.4.4 BA Gr. Philologie (60 KP): Literaturwissenschaft ....................................... 34
2.4.5 BA Gr. Literaturwissenschaft (30 KP) ........................................................ 36
     2.4.6 MA Gr. Philologie (90 KP): Sprach- und Literaturwissenschaft .................. 37
     2.4.7 MA Gr. Philologie (90 KP): Literaturwissenschaft ...................................... 38
     2.4.8 MA Gr. Philologie (75/45 KP): Sprach- und Literaturwissenschaft ............. 39
     2.4.9 MA Gr. Philologie (75/45 KP): Literaturwissenschaft ................................. 40
     2.4.10 MA Gr. Philologie (30 KP): Sprach- und Literaturwissenschaft ................ 41
     2.4.11 MA Gr. Philologie (30 KP): Literaturwissenschaft .................................... 42
     2.4.12 MA Gr. Literaturwissenschaft (15 KP) ...................................................... 43
   2.5 Musterstudienpläne: Latein .............................................................................. 44
     2.5.1 BA Lat. Philologie (120 KP) ....................................................................... 45
     2.5.2 BA Lat. Philologie (90 KP) ......................................................................... 46
     2.5.3 BA Lat. Philologie (60 KP): Sprach- und Literaturwissenschaft ................. 47
     2.5.4 BA Lat. Philologie (60 KP): Literaturwissenschaft ...................................... 48
     2.5.5 BA Lat. Literaturwissenschaft (30 KP) ....................................................... 49
     2.5.6 MA Lat. Philologie (90 KP): Sprach- und Literaturwissenschaft ................. 50
     2.5.7 MA Lat. Philologie (90 KP): Literaturwissenschaft ..................................... 51
     2.5.8 MA Lat. Philologie (75/45 KP): Sprach- und Literaturwissenschaft ............ 52
     2.5.9 MA Lat. Philologie (75/45 KP): Literaturwissenschaft ................................ 53
     2.5.10 MA Lat. Philologie (30 KP): Sprach- und Literaturwissenschaft ............... 54
     2.5.11 MA Lat. Philologie (30 KP): Literaturwissenschaft ................................... 55
     2.5.12 MA Lat. Literaturwissenschaft (15 KP) ..................................................... 56
   2.6 Musterstudienpläne: Religionsgeschichte ........................................................ 57
     2.6.1 BA Religionsgeschichte der griechisch-römischen Antike (30 KP) ............ 58
     2.6.2 MA Religionsgeschichte der griechisch-römischen Antike (15 KP) ............ 59
   2.7 Überblick über das Angebot im freien Wahlbereich ......................................... 60
3 Besonderes ........................................................................................................... 61
  3.1 Empfehlungen für die Vorbereitung des schriftlichen Akzesses ....................... 61
  3.2 Lektürevorschläge für den Griechisch-Akzess ................................................. 64
  3.3 Leselisten für den Latein-Akzess ..................................................................... 64
  3.4 Vorschläge für eine Lektüreliste bis zum Master .............................................. 66
    3.4.1 Griechisch .................................................................................................. 66
    3.4.2 Latein ......................................................................................................... 67
  3.5 E-Learning........................................................................................................ 68
  3.6 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen bei den Modulen.......................... 68
Vorwort
  „Klassische Philologie“ heisst traditionellerweise die Beschäftigung mit der griechi-
schen und lateinischen Literatur des Altertums. Diese wird damit in besonderer Wei-
se als anerkannt und grundlegend hervorgehoben, entsprechend der Bedeutung, die
sie für die Ausformung der gesamteuropäischen Kultur in Mittelalter und Neuzeit ge-
wonnen hat. Die Kenntnis der „Alten Sprachen“ eröffnet den Zugang zu unserer Bil-
dungstradition, nicht nur im Bereich der Literatur, sondern auch der Künste und Wis-
senschaften, insbesondere der Philosophie, in der Gestaltung des Weltbildes und
des humanen Selbstverständnisses überhaupt.
  Mehrfach ist durch „Renaissancen“ in der europäischen Geistesgeschichte die
Grundlage der klassischen Bildung von neuem fruchtbar gemacht geworden. Chan-
cen der Aktualisierung und der lebendigen individuellen Begegnung bestehen bis
heute. „Klassische Philologie“ als Sprach- und Literaturwissenschaft hat die präzise
Kenntnis der griechischen und der lateinischen Literatur zu erarbeiten, wenn möglich
zu erweitern und zu vertiefen, zu bewahren und für die Gegenwart deutlich zu ma-
chen. Dies bedeutet Vertrautheit mit der Sprache nach Grammatik und Semantik, mit
den literarischen Genera und ihren Stilen, mit den massgebenden Hauptwerken der
Literatur sowie mit der Überlieferungs- und Forschungsgeschichte. Unter „philologi-
scher Methode“ im engeren Sinn wird die Textkritik verstanden. Als Literaturwissen-
schaft hat sich die Klassische Philologie auch mit der modernen Literaturtheorie aus-
einanderzusetzen.
  In Anbetracht des grossen historischen Abstandes ist das Verständnis der Texte
nicht möglich ohne Hintergrundkenntnis aller Bereiche des antiken Lebens. Die klas-
sische Philologie betreut dabei die gesamte literarische Hinterlassenschaft der Anti-
ke, soweit sie, durch Kultureinbrüche und Zufälle stark reduziert, erhalten ist; neben
der Dichtung stehen Geschichtsschreibung, Rhetorik und Philosophie, aber auch
Fachprosa insbesondere im Bereich der Naturwissenschaften und der Medizin, Brie-
fe, Schultexte und Gelegenheitstexte aller Art. Die Auseinandersetzung mit den
Meisterwerken der Dichtung und Prosa, den „Klassikern“ im engeren Sinn, wird aller-
dings immer wieder in den Vordergrund treten.

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Im Sinne einer Kulturwissenschaft arbeitet die Klassische Philologie eng zusam-
men mit den altertumswissenschaftlichen Nachbardisziplinen Archäologie, Alte Ge-
schichte, Religionsgeschichte, Epigraphik, Papyrologie und insbesondere mit dem
Mittellatein, das ebenfalls vom Seminar für Griechische und Lateinische Philologie
angeboten wird. Im Fächerverbund erschliessen sich allgemeine, politische, sozial-
und religionsgeschichtliche Aspekte ebenso wie die Entstehung des Christentums
und der „Untergang“ der Antike mit den Transformationen in andere Kultursysteme,
z.B. slawischer und arabischer Provenienz.
  Die Ausrichtung der Klassischen Philologie als Geistes-, Literatur- und Kulturwis-
senschaft ermöglicht eine Vielzahl von Fächer- und Studienkombinationen. Sehr er-
tragreich ist ein Studium, das Griechisch und Latein verbindet, da die lateinische Lite-
ratur in beständigem Dialog mit der griechischen entstanden ist, deren Verständnis
sie über das Fortschreiben und Variieren von Gattungen und Inhalten erweitert. Zu-
gleich eignen sich Griechisch und Latein hervorragend zur Kombination mit vielen
anderen Fächern (z.B. Mittellatein, Kunstgeschichte, Germanistik, Alte Geschichte,
Romanistik, Archäologie, Indogermanistik, Philosophie, aber auch Mathematik).
  In Zürich bietet die Klassische Philologie die Studienprogramme „Griechische“
bzw. „Lateinische Philologie“ oder auch reine „Literaturwissenschaft“ an. Sie ist aus-
serdem an den Studienprogrammen „Kulturwissenschaft der Antike“, „Religionsge-
schichte der griechisch-römischen Antike“, „Allgemeine und vergleichende Literatur-
wissenschaft“ und „Historische Linguistik“ beteiligt.
  Die Forschungsschwerpunkte am Zürcher Seminar für Klassische Philologie sind
im griechischen Bereich die frühgriechische Dichtung und Philosophie, der kaiserzeit-
liche Platonismus, christlich-jüdische Texte der Kaiserzeit, Religionsgeschichte und
Mythologie sowie Medizin. Im lateinischen Bereich gilt die Forschungstätigkeit der Li-
teratur der Republik, der Kaiserzeit sowie der Spätantike. Besondere Bedeutung in
beiden Fächern besitzen Fragen der Überlieferungs- und Rezeptionsgeschichte. In
der Sprachwissenschaft liegen Schwerpunkte in der Verbindung traditionell-
historischer und typologischer Herangehensweise sowie in der Syntax.
  Klassische Philologinnen und Philologen sind in den unterschiedlichsten Berufen
anzutreffen: Sie arbeiten nach ihrem Studium in vielen Fällen als Lehrer oder For-
scher, aber auch im Journalismus, Kulturmanagement, in Museen, Verlagen, Biblio-
theken, Archiven, ja sogar in Banken und Wirtschaftsunternehmen.

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1 Allgemeines

  1.1 Was steht in dieser Wegleitung?
  In dieser Wegleitung werden in Kapitel 1 allgemeine Fragen zum Studium der
Griechischen und Lateinischen Philologie beantwortet (für Mittellateinische Philologie
vergleichen Sie bitte die separate Wegleitung auf unserer Webseite). Kapitel 2 ent-
hält wichtige fachspezifische Informationen (inklusive Musterstudienplänen). Beson-
dere Hinweise finden Sie in Kapitel 3.

  1.2 In welchen Unterlagen ist das Studium geregelt?
  Diese Wegleitung hat orientierenden Charakter. Verbindlich sind

a. die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengän-
  gen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich;

b. die Studienordnung für das Bachelor- und Master-Studium an der Philosophischen
  Fakultät der Universität Zürich.

Download der Dokumente unter:
  www.phil.uzh.ch/de/studium/rechtsgrundlagen.html

  Die Rahmenverordnung enthält die allgemeinen Bestimmungen für das Studium in
den Bachelor- und Masterstudienprogrammen. In der Studienordnung Teil A ist der
allgemeine Teil und in der Studienordnung Teil B sind die spezifischen Regelungen
zu den einzelnen Haupt- und Nebenfachprogrammen zusammengestellt. Die Studi-
enordnung regelt zudem in Teil C seminarübergreifende sowie in Teil D fakultäts-
übergreifende Fächer (wie Religionsgeschichte der griechisch-römischen Antike).

  Die vorliegende Wegleitung und die erwähnten Reglemente gelten über einen län-
geren Zeitraum. Die aktuellsten Informationen zu den Veranstaltungen sind jeweils
dem Vorlesungsverzeichnis der Universität Zürich (https://studentservices.uzh.ch/
uzh/anonym/vvz/index.html) bzw. unserer Homepage (www.sglp.uzh.ch/de/studium/
lehre.html) zu entnehmen. Dort finden Sie zu den aktuellen Veranstaltungen auch
wichtige Zusatzinformationen, welche Ihnen bei der Auswahl der Veranstaltungen

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und bei der Vorbereitung helfen. Ein provisorischer Ausblick auf das nächste Semes-
ter erleichtert zudem die Studienplanung.

    Die vorliegende Wegleitung informiert über das Studium am Seminar für Griechi-
sche und Lateinische Philologie ab dem Herbstsemester 2013, in dem eine neue
Studienordnung in Kraft trat. Wer vorher mit dem Studium begonnen hat, findet sämt-
liche Änderungen auch unter www.sglp.uzh.ch/studium/glp/wegleitung.html.

    1.3 Wie funktioniert das Kreditpunktesystem?
    In allen Studienprogrammen werden für die Leistungen Kreditpunkte (= KP) ver-
geben. Diese Kreditpunkte sind mit den europäischen ECTS Credits gleichwertig
(ECTS = European Credit Transfer System). Dabei gelten folgende Grundsätze:
-   Keine Kreditpunkte ohne Leistungsnachweis.
-   Ein Kreditpunkt entspricht einer durchschnittlichen Arbeitsleistung von 30 Stun-
    den (inkl. Präsenzzeit, Zeit für selbständige Arbeit, Aufwand für Vorbereitung von
    Prüfungen usw.).
-   Die durchschnittlich geplante Arbeitsleistung für ein Semester (einschliesslich der
    vorlesungsfreien Zeit) entspricht bei einem Vollzeitstudium 30 KP. Je nach indivi-
    dueller Auswahl der Module kann ein Semester auch mehr oder weniger als 30
    KP umfassen. Sie bestimmen selber, wie viel Zeit Sie aufwenden, respektive wie
    viele Module Sie buchen wollen.
-   Mit jeder Buchung eines Moduls melden Sie sich automatisch für den oder die
    zugehörigen Leistungsnachweis/e an (vgl. dazu auch 1.12).

    1.4 Wie viele Kreditpunkte muss ich in welchem Zeitraum erwerben?
    Für den Bachelor sind 180 KP, für den Master weitere 120 KP erforderlich. Dies
bedeutet, dass das Bachelorstudium für Vollzeitstudierende mindestens sechs und
das Masterstudium mindestens weitere vier Semester dauert. Es sei aber betont,
dass nicht die Semesterzahl, sondern die Zahl der Kreditpunkte massgebend ist.
Insbesondere für Teilzeitstudierende ist es normal, dass sich diese Mindestzahl von
Semestern entsprechend erhöht. Dennoch empfehlen wir nachdrücklich, die Zeit in-
tensiv zu nutzen und das Studium zügig abzuschliessen.

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1.5 Kann ich meine Kreditpunkte in beliebigen Modulen erwerben?
  Nein, diese Wegleitung gibt (insbesondere in Kapitel 2 zum Fachstudium) Aus-
kunft darüber, welche Module für welchen Abschluss absolviert werden müssen.

  1.6 Wie erfahre ich meinen Kreditpunktestand?
  Die Studierenden erhalten einmal pro Semester eine Aufstellung über die bisher
absolvierten Module in ihrem Kreditjournal. Allfällige Unstimmigkeiten müssen innert
30 Tagen der oder dem Prüfungsdelegierten schriftlich gemeldet werden (per E-Mail
an studienfachberatung@sglp.uzh.ch). Ausserdem können Studierende jederzeit ihre
Leistungsübersicht anschauen unter www.students.uzh.ch/record.html.

  1.7 Wie ist das Studium gegliedert? Was sind Module?
  Das Studium an der Philosophischen Fakultät ist in Haupt- und Nebenfachpro-
gramme unterteilt, für die bestimmte Module absolviert werden müssen. Ein Modul
besteht aus einem Modulelement oder mehreren Modulelementen: Dazu gehören
Lehrveranstaltungen, Selbststudium, Prüfungen, qualifizierende Arbeiten, Exkursio-
nen und Praktika.

  Grundsätzlich sind im Bachelor gemäss Rahmenverordnung folgende Fächer-
kombinationen möglich:
  a. Hauptfach: 90 KP; Grosses Nebenfach: 60 KP; Kleines Nebenfach: 30 KP;
  b. Hauptfach: 90 KP; Hauptfach: 90 KP;
  c. Grosses Hauptfach: 120 KP; Grosses Nebenfach: 60 KP;
  d. Grosses Hauptfach: 120 KP; zwei Kleine Nebenfächer: je 30 KP.

  Grundsätzlich sind im Master gemäss Rahmenverordnung folgende Fächer-
kombinationen möglich:
  a. Hauptfach: 75 KP; Grosses Nebenfach: 30 KP; Kleines Nebenfach: 15 KP;
  b. Hauptfach: 75 KP (mit Masterarbeit); Hauptfach: 45 KP (ohne Masterarbeit);
  c. Grosses Hauptfach: 90 KP; Grosses Nebenfach: 30 KP;
  d. Grosses Hauptfach: 90 KP; zwei Kleine Nebenfächer: je 15 KP;
  e. Monofach: 120 KP (von unserem Seminar nicht angeboten).

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Beachten Sie, dass nicht in allen Fächern alle Fachgrössen angeboten werden.
Zum Angebot der Klassischen Philologie vgl. 2.1.

  Kreditpunkte werden ausschliesslich für Module vergeben. Module erstrecken
sich über maximal zwei Semester. Das Absolvieren eines Moduls kann von der Erfül-
lung von Vorbedingungen abhängig gemacht werden; solche Bedingungen sind in
der Studienordnung zu jedem Fach geregelt und werden auch in dieser Wegleitung
in Kapitel 2 zur Sprache kommen.

  1.8 Welche Arten von Modulen gibt es?
  Es wird unterschieden zwischen:
- Pflichtmodul: Modul, welches für alle Studierenden eines Studienprogramms ob-
  ligatorisch ist.
- Wahlpflichtmodul: Modul, das in einer vorgegebenen Anzahl aus einer vorgege-
  benen Liste auszuwählen ist. Die Regeln zur Auswahl dieser Module sind in der
  Studienordnung beschrieben und in den Musterstudienplänen in Kapitel 2.4, 2.5
  und 2.6 dieser Wegleitung zu sehen.
- Wahlmodul: Modul, das aus dem in der Studienordnung festgelegten Angebot ei-
  nes Fachs frei wählbar ist (für einen Überblick vgl. Kapitel 2.7).
- Modul aus dem Studium generale: Modul, das aus dem Angebot der gesamten
  Universität von den Studierenden frei wählbar ist. Dabei bieten sich vor allem
  (aber nicht ausschliesslich) Kurse verwandter Fächer oder Kurse des Sprachen-
  zentrums (wie Italienisch, Spanisch, Neugriechisch etc.) an. Es ist in der Klassi-
  schen Philologie theoretisch erlaubt, bis zu 10% der Gesamtpunktzahl eines Stu-
  dienprogramms im Bereich des Studium generale zu absolvieren. De facto füllen
  diese Module dann den Freien Wahlbereich auf und ersetzen somit Wahlmodule.
  Lateinstudierende, welche das Graecum nachholen müssen (vgl. dazu auch Kapi-
  tel 2.2), können sich diese Leistung über das Studium generale anrechnen lassen.

  1.9 Wie schreibe ich mich für ein Modul ein? Welche Fristen gelten?
  Die Modulbuchungen erfolgen online gemäss allgemeinen Richtlinien der Universi-
tät (vgl. www.students.uzh.ch/booking.html). Bitte beachten Sie die Buchungsfristen
für alle Module der Philosophischen Fakultät: Jeweils ca. 3 Wochen vor bis ca. 2

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Wochen nach Vorlesungsbeginn können Module gebucht werden. Innerhalb dieser
Frist können auch bereits getätigte Buchungen storniert und neue getätigt werden.
Stornierungen sind bis zum Freitag in der zweiten Woche nach Vorlesungsbeginn
möglich, Buchungen können noch bis Sonntag in der zweiten Woche vorgenommen
werden. Für Module, die von anderen Fakultäten angeboten werden, gelten die Bu-
chungsvorschriften dieser Fakultäten. Sie finden die genauen Angaben zu den jewei-
ligen Fristen unter www.students.uzh.ch/booking/fristen.html.
  Bei Problemen mit dem Buchen und Stornieren von Modulen können Sie sich
auch direkt an die Studienberatung (studienfachberatung@sglp.uzh.ch) wenden.

  1.10 Wie erwerbe ich meine Kreditpunkte?
  Kreditpunkte werden nur aufgrund von Leistungsnachweisen vergeben. Form und
Umfang dieser Leistungsnachweise werden im Vorlesungsverzeichnis bekannt ge-
geben, sind in der Studienordnung festgelegt und auch in den Musterstudienplänen
dieser Wegleitung (vgl. 2.4, 2.5 und 2.6) erwähnt. Im Herbstsemester müssen die
Modulbewertungen jeweils bis zum 20.1., im Frühjahrssemester bis zum 1.8. vorge-
nommen werden.
  Wurde ein Modul erfolgreich absolviert, können für das gleiche oder ein inhaltlich
identisches Modul keine weiteren Kreditpunkte angerechnet werden. Ein Modul kann
nur einmal auf ein Studienziel angerechnet werden. Werden bei einem Leistungs-
nachweis Unredlichkeiten begangen, gilt der Leistungsausweis als nicht bestanden.

  1.11 Wann muss ich meine Proseminar- und Seminararbeiten abgeben?
  Bei einer schriftlichen Arbeit muss der Abgabetermin mit der Dozentin/dem Dozen-
ten so festgelegt werden, dass vor der Notenabgabefrist genügend Zeit für die Kor-
rektur und eine allfällige Überarbeitung bleibt.
  Als Abgabetermin für Proseminar- und Seminararbeiten bei zweisemestriger Bu-
chung gilt: 30. Mai (Herbst- bis Frühjahrssemester) oder 30. November (Frühjahrs-
bis Herbstsemester). Als Abgabefrist für Seminararbeiten bei einsemestriger Bu-
chung gilt: 6. Januar (Herbstsemester) oder 30. Juni (Frühjahrssemester). In begrün-
deten Fällen kann bei zweisemestrigen Modulen eine Fristerstreckung bewilligt wer-
den.

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1.12 Sind An-/Abmeldungen für Leistungsnachweise nötig/möglich?
  Mit der Buchung eines Moduls sind Studierende automatisch für den oder die zu-
gehörigen Leistungsnachweis/e angemeldet. Dies bedeutet, dass Sie mit der Bu-
chung eines Moduls die Erbringung des Leistungsnachweises ankündigen. Falls dies
nicht geschieht, gilt das entsprechende Modul als nicht bestanden.
  Werden Sie jedoch krank oder liegen triftige und belegbare Verhinderungsgründe
vor, so kann eine Modulbuchung einschliesslich der Erbringung des Leistungsnach-
weises storniert werden. Hierzu müssen Sie unmittelbar nach Kenntnis des Verhin-
derungsgrunds oder spätestens innert fünf Tagen nach dem Termin des Leistungs-
nachweises bei der Dozentin/dem Dozenten oder der/dem Prüfungsdelegierten des
Seminars einen schriftlichen Antrag einreichen. Diesem muss im Krankheitsfall ein
ärztliches Zeugnis beigelegt werden.

  1.13 Wie und wann und wie oft kann ich ein Modul wiederholen?
  Bei Nicht-Bestehen des Leistungsnachweises kann je nach Modul entweder nur
der Leistungsnachweis (mit einer Nachprüfung im gleichen Semester) oder das gan-
ze Modul (in einem folgenden Semester) wiederholt werden. Bei der Wiederholung
des ganzen Moduls in einem folgenden Semester muss das Modul erneut gebucht
werden. Bestandene Module können nicht wiederholt werden.
  Ungenügende Leistungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Wahl-
pflicht- oder Wahlmodule können durch andere gemäss Studienordnung vorgesehe-
ne Module substituiert werden. Die Ausnahmen zur Wiederholbarkeit sind folgen-
dermassen geregelt: Zweimal wiederholbar sind die Module der Sprachübungen, der
linguistischen und literarischen Proseminare, der Metrik, der linguistischen Vorlesun-
gen, der Lektürekompetenz, Selbststudium („Akzess“), des Graecum 3, des Lektüre-
Selbststudiums Literatur im Master sowie der Master-Prüfungen ohne Veranstaltung.

  1.14 Kann ich Leistungen an einer anderen Universität erwerben?
  Wenn Sie bereits an einer anderen Universität Studienleistungen erbracht haben
und in Zürich weiterstudieren möchten, sind Sie herzlich willkommen! Ihre Studien-
leistungen werden den hier üblichen Richtlinien entsprechend angerechnet, sodass
Sie nahtlos weiterstudieren können.

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Einen Teil des Studiums an anderen Universitäten im In- und/oder Ausland zu ab-
solvieren, ist für viele Studierende ein sehr grosser Gewinn. Die dort erbrachten Stu-
dienleistungen werden nach Möglichkeit angerechnet. Bereits vor dem Aufenthalt
sollte diesbezüglich eine Vereinbarung getroffen werden. Weitere Informationen fin-
den Sie unter www.int.uzh.ch sowie unter www.uzh.ch/studies/mobility.html. Bei Fra-
gen zur Planung Ihres Aufenthalts an einer anderen Universität steht Ihnen die Stu-
dienberatung gerne zur Verfügung.

  1.15 Kann ich jedes Semester die Universität wechseln?
  Ja. Man bedenke aber, dass in demselben Fach absolvierte Kreditpunkte zwar
grundsätzlich an jeder Universität akzeptiert werden sollten, dass dies aber nicht
zwingend zum Erlass von ebenso vielen Punkten führt. Jedes Fach ist berechtigt, mit
seinem Curriculum die wesentlichen Inhalte und deren Umfang zu definieren. Unter
Umständen ist es daher erforderlich, gewisse Inhalte noch zu absolvieren, obwohl
die erforderliche Gesamtpunktzahl bereits erreicht wurde.

  1.16 Wie plane ich Militär- bzw. Zivildienst neben dem Studium?
  Die Termine der Leistungsnachweise können sich mit Rekrutenschulen, anderen
militärischen Verpflichtungen oder dem Zivildienst überschneiden. Es wird deshalb
empfohlen, diese Dienste nach Möglichkeit vor dem Studienbeginn zu absolvieren.
Falls während des Studiums Ausbildungsdienste absolviert werden müssen, kann mit
der Studienberaterin oder dem Studienberater Kontakt aufgenommen und die Pla-
nung des Studiums besprochen werden.

  1.17 Was ist die Fachschaft der Studierenden?
  Die Fachschaft vertritt die Interessen der Studierenden der Griechischen und La-
teinischen Philologie an der Universität Zürich. Sie fördert den Kontakt zwischen den
Studierenden und den Dozierenden durch regen Austausch sowie gesellige Veran-
staltungen.
  Die Mitgliedschaft entsteht durch Bezahlung des Semesterbeitrages für das betref-
fende Semester. Informationen zu Fachschaftsversammlungen, Festen und Ausflü-
gen und anderem werden in den Vorlesungen, auf der Homepage der Fachschaft

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(www.sglp.uzh.ch/fsklphs.html) oder am Anschlagbrett im Untergeschoss des Semi-
nars bekannt gegeben. Dort befindet sich auch der Fachschaftsordner mit Protokol-
len, Kassenstand, Abrechnungen u.a. Die Fachschaft sorgt dafür, dass in der (klei-
nen) Küche immer Tee und Kaffee (mit der eigenen Kaffeemaschine) gekocht wer-
den kann. Es steht auch ein Kühlschrank zur Verfügung.
  Von der Fachschaft wird auch der Drucker „Kassandra“ im Untergeschoss des
Seminars betrieben. Genaue Betriebsanleitungen und eine Kasse befinden sich ne-
ben dem Drucker. Zweimal pro Jahr findet die so genannte Fachschaftsversammlung
statt, bei der aktuelle Themen diskutiert, Anregungen entworfen und Veranstaltungs-
wünsche formuliert werden – eine an der Uni Zürich einzigartige Möglichkeit der Mit-
bestimmung!
  Die Statuten der Fachschaft sind zu finden unter www.sglp.uzh.ch/fsklphs/ueber-
uns/statuten.html.

  1.18 An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
  Die Kontaktangaben zum Sekretariat lauten: Sekretariat, Zimmer 106, Seminar für
Griechische und Lateinische Philologie der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit,
Rämistrasse 68, 8001 Zürich; Telefon: 044 634 20 41; E-Mail: infos@sglp.uzh.ch.
Gerne können Sie sich bei Fragen zum Studium direkt an die Studienberatung wen-
den: studienfachberatung@sglp.uzh.ch. Die aktuellen Öffnungszeiten von Sekretariat
und Bibliothek, Sprechstunden von Professorinnen und Professoren sowie Kontakt-
möglichkeiten entnehmen Sie www.sglp.uzh.ch/aboutus.html. Weitere Beratungsan-
gebote der Universität Zürich finden Sie zudem auch zusammengestellt unter
www.sglp.uzh.ch/studium/glp/studienberatung.html.

                                                                                10
2 Das Fachstudium

   2.1 Überblick über das Angebot
   Wir bieten die folgenden Studienprogramme in der Klassischen Philologie an (für
Mittellatein beachten Sie bitte die separate Wegleitung auf unserer Webseite):

   Griechische Philologie / Lateinische Philologie:
                             Hauptfach                     Nebenfach

   Bachelor                      120            90            60*        –

   Master                        90*         75/45*           30*        –
   * Diese Studienprogramme können in zwei Ausrichtungen studiert werden: Sprach- und Literatur-
wissenschaft oder ausschliesslich Literaturwissenschaft.

   Griechische Literaturwissenschaft / Lateinische Literaturwissenschaft / Reli-
gionsgeschichte der griechisch-römischen Antike im Kleinen Nebenfach:
   Bachelor                       30

   Master                         15

   In den Bachelor-Hauptfächern 120 und 90 werden innerhalb der Griechischen
bzw. Lateinischen Philologie Anteile an Sprach- und an Literaturwissenschaft stu-
diert.
   Im Grossen Nebenfach des Bachelors 60 sowie im Master 90, 75/45 und 30
kann Griechische bzw. Lateinische Philologie je nach Interessenlage auf zwei Arten
studiert werden: i) Sprach- und Literaturwissenschaft oder ii) ausschliesslich Li-
teraturwissenschaft. Einzelheiten dazu entnehmen Sie den Musterstudienplänen
(vgl. Kapitel 2.4, 2.5 und 2.6). Wer die Ausrichtung ii) wählt, muss zum Erwerb des
Lehrdiploms noch zusätzliche Leistungen im Bereich der Sprachwissenschaft erbrin-
gen (siehe dazu 2.3.8).

                                                                                            11
Im Kleinen Nebenfach (Bachelor 30 und Master 15) können Griechische Litera-
turwissenschaft, Lateinische Literaturwissenschaft sowie Religionsgeschichte der
griechisch-römischen Antike1 studiert werden.2
  Die Studienprogramme Bachelor 120 und Master 90 entsprechen speziell gros-
sen Hauptfächern, die bei ausgeprägtem Interesse für ein bestimmtes Fach eine
gute Möglichkeit bieten, sich diesem in besonderem Mass zu widmen. Zusätzlich zu
den Studienzielen im Bachelorstudium Hauptfach 90 bzw. im Masterstudium Haupt-
fach 75/45 beinhalten diese Studienprogramme die Auseinandersetzung mit der Spä-
teren Gräzität (Byzantinistik, Neutestamentliche Wissenschaft, frühe Kirchenge-
schichte usw.) bzw. der Späteren Latinität (Spätantike, Mittellatein, frühe Kirchenge-
schichte, Neulatein und verwandte Gebiete).
  Wenn im Master zwei Hauptfächer studiert werden, ist nur in einem Fach eine
Masterarbeit (30 KP) zu schreiben, für das dann 75 KP erworben werden müssen. Im
zweiten Hauptfach verringert sich die Gesamtpunktzahl auf 45 KP.

  Wir sind darüber hinaus insbesondere an folgenden seminarübergreifenden
Hauptfach-Studienprogrammen massgeblich beteiligt:

  Kulturwissenschaft der Antike:
                          Hauptfach I Hauptfach II

   Bachelor                    90             90

   Master                    75/45           75/45

Zum Studium der Kulturwissenschaft der Antike I und II vgl. die Informationen unter
www.hist.uzh.ch/verwandtegebiete/antike.html.

  2.2 Fächerkombinationen, Vorkenntnisse, Zusatz- und Zweitstudium
  Fächerkombinationen: Die enge Verbindung, die im Altertum zwischen der grie-
chischen und der römischen Kultur bestand, legt es nahe, das Studium von Grie-

  1
    Da an der Philosophischen Fakultät die Kleinen Nebenfächer abgeschafft werden sollen, wird das
  Studienprogramm Religionsgeschichte der griechisch-römischen Antike im Bachelor per FS 2017
  für Neueinschreibungen geschlossen, und im Master werden ab dem FS 2019 keine Neueinschrei-
  bungen mehr möglich sein.
  2
    Griechische und Lateinische Sprachwissenschaft im Kleinen Nebenfach werden vom Institut für
  Vergleichende Sprachwissenschaft angeboten (www.comparativelinguistics.uzh.ch).

                                                                                              12
chisch und Latein zu kombinieren. Es sind viele weitere Kombinationen sinnvoll: z.B.
Griechisch und Philosophie, Latein und Romanistik, Kombinationen mit Religionsge-
schichte der griechisch-römischen Antike. Zudem können mit Bewilligung der Fakul-
tät auch fakultätsfremde (z.B. Latein zusammen mit Mathematik) oder universitäts-
fremde Nebenfächer belegt werden.
   Man wird sich bei der Auswahl der Fächer und ihrer Gewichtung in erster Linie von
persönlichen Interessen leiten lassen. Daneben ist auch zu berücksichtigen, welche
Fächer nur als Nebenfächer gewählt werden können (z.B. Religionsgeschichte der
griechisch-römischen Antike) und welche Berufschancen eine bestimmte Fächer-
kombination ermöglicht. Wer z.B. das Lehrdiplom in zwei Fächern erwerben möchte,
wählt in der Regel im Hauptfach und im Grossen Nebenfach die beiden künftigen Un-
terrichtsfächer.
   Die meisten Studierenden schliessen den Bachelor nicht mit genau der Fächer-
kombination ab, mit der sie sich im ersten Semester eingeschrieben haben. Denn vor
Beginn des Studiums ist es schwierig abzuschätzen, welche Fächer einem wie stark
zusagen werden. Die Fächerkombination kann an der Philosophischen Fakultät theo-
retisch bei jeder Semestereinschreibung geändert werden. Natürlich verlängert sich
dabei das Studium, wenn bereits Studienleistungen erbracht wurden, die bei der
neuen Fächerkombination nicht mehr für den Abschluss angerechnet werden kön-
nen. Beachten Sie zudem, dass Sie in Ihrem letzten Bachelorsemester die korrekte
Kombination angeben, damit der Abschluss reibungslos abgewickelt werden kann.
   Vorkenntnisse: Ein Studium am Seminar für Griechische und Lateinische Philo-
logie setzt in jedem Fall das Latinum voraus. Zudem wird für ein Latein-Studium ab
90 KP im Bachelor ein Ausweis über Kenntnisse des Griechischen gefordert. Die nö-
tigen Vorkenntnisse in Latein und Griechisch werden oft mit der Matur erworben; feh-
lende Sprachkenntnisse können allerdings auch in den Griechischen und Lateini-
schen Elementarkursen des Sprachenzentrums der Universität Zürich nachgeholt
werden (vgl. dazu www.graecum.uzh.ch bzw. www.latinum.uzh.ch), wobei dies im
Fall des Lateins studienverlängernd wirkt, während im Fall des Griechischen eine In-
tegration ins Studium möglich ist. Wenn der Lateinkurs des Sprachenzentrums ab-
solviert wird, werden zwar 12 KP erworben, diese können aber nicht an das Studium
angerechnet werden. Zur Anrechnung des Graecum für Latein-Studierende vgl. Kapi-
tel 1.8.

                                                                                13
Studierende, die am Gymnasium Latein oder Griechisch als Freifach oder Fakulta-
tivkurs besucht haben, können unter bestimmten Bedingungen eine Anerkennung
dieser Kurse als Graecum bzw. Latinum erreichen. Ebenso werden bei Studieren-
den, die für ein Masterstudium nach Zürich gekommen sind und nicht über die ge-
nannten Ausweise verfügen, individuelle Abklärungen getroffen. Die Entscheidung
trifft ein von der Fakultät eingesetzter Fachvertreter (vgl. www.latinum.uzh.ch).
  Zusatz- und Zweitstudium: Wurde bereits ein Master- oder ein Lizenziatsstudium
an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich abgeschlossen, so kann ein
Zusatzstudium in einem weiteren Bachelor-Hauptfach (mind. 90 KP) und daran an-
schliessenden Master-Hauptfach (mind. 75 KP) absolviert und als solches ausgewie-
sen werden. Zum Abschluss Ihres Zusatzstudiums finden Sie die Unterlagen für den
Bachelor unter www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/abschluss/bachelor.html
und für den Master unter www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/abschluss/
master.html. Liegt ein Masterabschluss einer anderen Fakultät oder einer anderen
universitären Hochschule vor, kann dieser als Nebenfach im Umfang von 30 KP für
das Bachelor- und im Umfang von 15 KP an das Master-Studium an der Philosophi-
schen Fakultät angerechnet werden (Zweitstudium). Für weitere Einzelheiten zu
Zusatz- und Zweitstudium vgl. §15–16 der Rahmenverordnung sowie §11 im Allge-
meinen Teil der Studienordnung (zu diesen Reglementen vgl. oben unter 1.2).

  2.3 Studienaufbau
  Die Studienprogramme der Klassischen Philologie können zunächst im Bachelor
(Mindeststudienzeit: 6 Semester) und anschliessend im Master (Mindeststudienzeit:
4 Semester) studiert werden. Der Bachelor umfasst zwei Stufen. Die Proseminar-
stufe wird im Bereich der Literatur mit der Akzessprüfung (Lektürekompetenz,
Selbststudium) abgeschlossen. Im Bereich der Linguistik ist sie nach dem Besuch
eines Proseminars und zweier Vorlesungen absolviert. In der Religionsgeschichte
der griechisch-römischen Antike besteht die Proseminarstufe aus einem Proseminar
und zwei Vorlesungen.
  Auf die Proseminarstufe folgt die Seminarstufe. Literarische und linguistische
Seminare können erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Proseminarstufe be-
sucht werden. Im Hauptfach wird gegen Ende des Bachelors zudem eine Bachelor-

                                                                                    14
arbeit (in Literaturwissenschaft oder Linguistik) geschrieben. Im voraussichtlich letz-
ten Semester meldet man sich zum Bachelorabschluss an.
  Der Master setzt die Seminarstufe fort, an deren Ende die Masterarbeit verfasst
wird. Nach dem Masterabschluss können die Abfassung einer Dissertation und die
Doktorprüfung (Promotion) folgen.
  Wer das Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LfM) erwerben möchte, kann diese
Ausbildung parallel zum Fachstudium oder nachher absolvieren. Voraussetzung zur
Einschreibung in dieses Studienprogramm ist der Bachelor, abgeschlossen werden
kann es erst nach dem Erwerb des fachwissenschaftlichen Masters.
  Grundsätzlich können viele Lehrveranstaltungen gemäss den persönlichen Nei-
gungen bezüglich der jeweiligen Themen belegt werden. Dabei ist allerdings zu be-
rücksichtigen, dass einige obligatorische Veranstaltungen nur einmal pro Jahr abge-
halten werden (z.B. Proseminare und Seminare in der Linguistik). Der griechische
und der lateinische Metrikkurs finden sogar nur alle zwei bis drei Semester statt. Eine
weitsichtige und sorgfältige Planung des Studiums ist deshalb unerlässlich.
  Bei der Planung ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass ein wesentlicher Teil des
Studiums aus individuellem Arbeiten besteht: Proseminare und Seminare sind mit
Referaten und schriftlichen Arbeiten verbunden; besonders in den Semesterferien
sollte eine intensive Lektüre lateinischer und/oder griechischer Originaltexte betrie-
ben werden. Für diese Leistungen können Kreditpunkte – z.B. in der Akzessprüfung
(Lektürekompetenz, Selbststudium), im Wahlmodul „Selbständige Lektüre“, in der
„Kursorischen Lektüre“ sowie in den Mastermodulen „Lektüre-Selbststudium Litera-
tur“ und „Prüfung ohne Veranstaltung Literatur“ – angerechnet werden.
  Schematische Darstellung des Studienaufbaus:

             Akzess                Bachelor                     Master          Promotion

                                                   Lehrdiplom

Proseminarstufe     Seminarstufe       Seminarstufe
• Vorlesungen       • Vorlesungen      • Vorlesungen
                                                                     Doktorat
• Proseminare       • Seminare         • Seminare
• Sprachkompetenz   • Kolloquien       • Kolloquien
• Übungen           • Bachelorarbeit   • Masterarbeit

                                                                                            15
2.3.1 Proseminarstufe
  Auf der Proseminarstufe stehen vor allem Vorlesungen, Proseminare, Sprach-
übungen sowie weitere Veranstaltungen zur Sprach- und Lektürekompetenz (z.B.
Kursorische Lektüre) auf dem Programm. Auch die Einführungskurse in die Met-
rik gehören je nach Fachgrösse zu den Pflicht- oder Wahlpflichtmodulen und werden
mit Vorteil bereits während der Proseminarstufe besucht.
  In den Vorlesungen vermitteln die Dozierenden einen Überblick über ein breiteres
Gebiet des betreffenden Faches. Sie geben zudem Einblicke in die Theorien und Ar-
beitsmethoden der Klassischen Philologie. Der Besuch von Vorlesungen im Wahlbe-
reich, also zusätzlich zu den vorgeschriebenen Pflichtmodulen, wird daher auch
schon am Anfang des Studiums sehr empfohlen. Die linguistischen Vorlesungen
führen in die wichtigsten Aspekte der griechischen und lateinischen Sprache ein. Die
literaturwissenschaftlichen Vorlesungen stellen die Hauptgebiete sowie themati-
sche Schwerpunkte der Literatur in einem regelmässigen Turnus vor. Es ist von Nut-
zen, die Texte, die in den Vorlesungen besprochen werden, selbst in der Original-
sprache zu lesen und daneben auch empfohlene Fachliteratur zum betreffenden Ge-
biet zu studieren, um das Wissen zu vertiefen.
  Die Proseminare geben den Studierenden die Gelegenheit zu aktiver Mitarbeit in
Diskussionen und Referaten und zu erster Erfahrung im Verfassen wissenschaftli-
cher Arbeiten. Im Gegensatz zu den Vorlesungen befassen sich die Proseminare
häufig mit Einzelwerken. Ziele dieser Veranstaltungen sind insbesondere die Vermitt-
lung des Umgangs mit einschlägigen Hilfsmitteln (Lexika etc.) und die Aneignung
philologischer Arbeitsmethoden. Wenn begleitende Tutorate angeboten werden, wird
deren Besuch dringend empfohlen! Die Methoden und Arbeitsweisen können aus-
serdem im E-Learning-Bereich weiter vertieft werden (vgl. dazu Kapitel 3.5). Die Mo-
dule der Proseminare, in denen eine Arbeit geschrieben werden muss, sind immer
zweisemestrig: Im ersten Semester findet die Veranstaltung statt, welche im Kre-
ditjournal mit einem „W“ bewertet wird, und im zweiten Semesters kann die Arbeit
geschrieben werden. Dies eröffnet die dringend empfohlene Möglichkeit, die Arbeiten
in den Semesterferien zu schreiben. Zum Abgabetermin der Proseminararbeiten vgl.
1.11.
  Die Sprachübungen dienen der Repetition und Vertiefung der Grammatikkennt-
nisse und der Grundlegung einer aktiven Sprachbeherrschung. Der Grammatikstoff

                                                                                16
wird anhand von Übersetzungen vom Deutschen ins Griechische bzw. Lateinische
eingeübt. Die Sprachübungen werden während zweier Semester besucht. Das Be-
stehen beider Module ist im Latein Voraussetzung für die Anmeldung zur Akzessprü-
fung, im Griechischen nur dann, wenn kein studienintegriertes Graecum zu absolvie-
ren ist (in letzterem Fall wird das Absolvieren der Sprachübungen dringend empfoh-
len, es ist allerdings nicht obligatorisch). Bei lückenhaften sprachlichen Vorkenntnis-
sen wird empfohlen, vor den Sprachübungen das Wahlmodul „Sprachkompetenz
Grundkurs“ zu besuchen, das sich mit 4 KP im freien Wahlbereich anrechnen lässt.
  In der Kursorischen Lektüre wird ein zusammenhängender Text im Umfang von
ca. 1–2 antiken Buchrollen gelesen, indem die Teilnehmenden diesen einander ab-
schnittweise vorübersetzen und diese Übersetzungen miteinander diskutieren. Im
Gegensatz zum Proseminar befasst sich die Kursorische Lektüre weniger mit Detail-
problemen, wissenschaftlichen Arbeitsmethoden und Literaturinterpretation, sondern
dient dazu, die Routine im Lesen von Originaltexten zu fördern. In erster Linie wird
sie als Vorbereitung auf die Akzessprüfung geführt, kann aber gerne auch von
Studierenden der Seminarstufe besucht werden. Die Kursorische Lektüre ist im
Hauptfachstudium 120 (Griechisch und Latein) Pflichtmodul, ansonsten gehört sie zu
den Wahlpflichtmodulen (neben den Metrikkursen und den Stilübungen) oder zu den
Wahlmodulen.
  Die griechischen und lateinischen Metrikkurse sollen die Teilnehmenden in erster
Linie dazu befähigen, antike Verse in ihrem Aufbau zu verstehen. Das aktive Üben
steht in diesen Veranstaltungen deshalb im Zentrum. Für das Verstehen der Poesie
sind metrische Kenntnisse in beiden Sprachen unerlässlich. Am Schluss der Einfüh-
rung in die Metrik findet eine Prüfung statt. Die Metrikkurse sind im Hauptfachstudium
120 Pflichtmodul, ansonsten Wahlpflichtmodul (neben Stilübungen und Kursorischer
Lektüre). Im Nebenfachstudium 30 ist die Metrik nur als Wahlmodul absolvierbar.
Beachten Sie bitte, dass die Metrikkurse nur alle zwei bis drei Semester angeboten
werden.
  Die Stilübungen führen die Sprachübungen auf einem höheren Niveau weiter. Sie
können bereits unmittelbar anschliessend an die Sprachübungen oder auch erst in
der Seminarstufe (Bachelor oder Master) besucht werden. Neben Übersetzungen
vom Deutschen ins Griechische bzw. Lateinische mit ausführlichen Besprechungen
werden Stilanalysen verschiedener Autoren und Literaturgattungen durchgeführt. Die

                                                                                   17
Stilübungen sind im Hauptfachstudium 120 Pflichtmodul, ansonsten gehören sie zu
den Wahlpflichtmodulen (neben der Kursorischen Lektüre und den Metrikkursen)
sowie zu den Wahlmodulen. Auch im Masterstudium wird ihr Besuch sehr empfohlen.
Die Stilübungen bereiten zudem auf die Sprachkompetenzprüfung für das Lehrdip-
lom vor.

     2.3.2 Akzessprüfung
     Sowohl im Studium der Griechischen bzw. Lateinischen Philologie als auch der
reinen Literaturwissenschaft muss in jeder Fachgrösse eine Akzessprüfung absol-
viert werden („Lektürekompetenz, Selbststudium“). In den Hauptfachprogrammen
werden über die Buchung des entsprechenden Moduls 9 KP und in den Nebenfach-
programmen 6 KP erworben, was mit unterschiedlich grossen Leselisten zusammen-
hängt (vgl. dazu 3.2 und 3.3). Die Akzessprüfung kann erst abgelegt werden, wenn
mindestens zwei literarische Vorlesungen, ein literarisches Proseminar sowie beide
Teile der Sprachübungen bestanden sind.
     Die Akzessprüfung besteht im Griechischen aus einer zweieinhalbstündigen
schriftlichen Übersetzung eines griechischen Textes mit interpretatorischen Zusatz-
fragen. Als Grundlage dienen neben der eingereichten Lektüreliste insbesondere der
allgemeine Teil des literarischen Proseminars und das Studium einer Literaturge-
schichte. Empfohlen werden z.B. A. Dihle, Griechische Literaturgeschichte, München
3
    1991, M. Hose, Kleine griechische Literaturgeschichte. Von Homer bis zum Ende
der Antike, München 1999 oder K.J. Dover; E.L. Bowie; J. Griffin; M.L. West, Ancient
Greek Literature, Oxford 1997.
     Im Lateinischen besteht der Akzess aus einer zweistündigen schriftlichen Über-
setzung eines lateinischen Textes, der nicht auf der Leseliste ist (wobei jede/r Kandi-
dat/in die Möglichkeit hat, nach 3 Wörtern zu fragen), und einer halbstündigen münd-
lichen Prüfung über Texte der Leseliste und lateinische Literaturgeschichte allge-
mein.3 Die beiden Teile werden in der Regel innerhalb von höchstens 10 Tagen ab-
solviert. Das Bestehen der schriftlichen Übersetzung ist Voraussetzung für die Zulas-
sung zur mündlichen Prüfung.
     Die Prüfungen finden regelmässig vor Semesterbeginn sowie vor Semesterende
statt. Die Termine werden durch einen Aushang bekannt gegeben und sind unter
     3
      Empfohlen wird zur Vorbereitung M. FUHRMANN, Geschichte der römischen Literatur, Stuttgart
     1999.

                                                                                            18
www.sglp.uzh.ch/de/studium/glp/termine.html publiziert. Die Prüfungen sind zweimal
wiederholbar. Im lateinischen Bereich ist die mündliche Prüfung auch einzeln wie-
derholbar.

  2.3.3 Seminarstufe (Bachelor)
  Auch auf der Seminarstufe wird der Besuch von Vorlesungen im Wahlbereich, al-
so zusätzlich zu den vorgeschriebenen Pflichtmodulen, sehr empfohlen, da er zu ei-
nem breiten Fachwissen führt und so entscheidend zum erfolgreichen Absolvieren
des Studiums beiträgt. Im Zentrum stehen jetzt aber die Seminare, darüber hinaus
auch der Besuch von Kolloquien. Neben dem Besuch der genannten Lehrveranstal-
tungen ist weiterhin eine intensive Lektüre von Originaltexten individuell oder in
Lesegruppen zu pflegen. Die Seminarstufe ist der freieste Teil des Studiums. Sie ist
deshalb auch der geeignete Zeitpunkt für ein oder mehrere Semester an einer ande-
ren Universität (vgl. dazu auch 1.14).
  Die Seminare bilden die Fortsetzung der Proseminare auf einem höheren wissen-
schaftlichen Niveau. Für die literarischen Seminare ist die Akzessprüfung (vgl. 2.3.2),
für die sprachwissenschaftlichen Seminare der Besuch des sprachwissenschaftli-
chen Proseminars und zweier sprachwissenschaftlicher Vorlesungen Vorausset-
zung. In den Seminaren wird ein engeres Thema als in den Vorlesungen behandelt.
Zu den Teilbereichen dieses Themas verfassen die Studierenden Referate, die in
den einzelnen Seminarsitzungen als Grundlage zu einer wissenschaftlichen Diskus-
sion dienen, sowie in den literarischen (und teilweise auch in den linguistischen) Se-
minaren schriftliche Arbeiten, die in der anschliessenden vorlesungsfreien Zeit ver-
fasst werden können. Aus diesem Grund werden die Seminarmodule zweisemestrig
angeboten: Im ersten Semester findet die Veranstaltung statt und im zweiten Semes-
ters kann die Arbeit geschrieben werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, dass die Ar-
beiten nicht bereits am Ende des ersten Semesters abgegeben werden müssen.
Falls der Abschluss eines Seminars innerhalb eines Semesters gewünscht wird (z.B.
im letzten Bachelor- oder Master-Semester), kann auch ein einsemestriges Modul
gebucht werden. Zum Abgabetermin der Seminararbeiten vgl. 1.11.
  Falls in einem Semester aufgrund eines geplanten Abschlusses dringend zwei
Seminare im Griechischen bzw. im Lateinischen absolviert werden müssen und nicht
genügend angeboten werden, kann der Besuch eines Seminars in der Byzantinistik

                                                                                   19
bzw. im Mittellatein bewilligt werden. Wenden Sie sich hierfür an die Studienbera-
tung.
  Auf der Seminarstufe des Bachelors wird im Hauptfach in Absprache mit der be-
treffenden Professorin/dem betreffenden Professor eine kurze Abhandlung (ca. 20–
30 Seiten) über ein wissenschaftliches Thema aus dem Bereich der Literatur oder
der Linguistik geschrieben, die so genannte Bachelorarbeit, welche auch als eige-
nes Modul gebucht werden muss. Es ist sinnvoll, die Bachelorarbeit innerhalb von
maximal einem Semester zu Ende zu bringen. Als Zeitphase eignet sich insbesonde-
re die vorlesungsfreie Zeit im Sommer.

  2.3.4 Bachelorabschluss und Übertritt zum Master
  Da der Besuch von Master-Modulen in der Regel erst nach einem vollständi-
gen Bachelorabschluss (in allen Fächern) möglich ist, sollten die einzelnen Fächer
ungefähr gleich schnell studiert werden. Mastermodule können im Bachelor nämlich
nur belegt werden, wenn gemäss Leistungsübersicht bereits mindestens 171 Kredit-
punkte erworben worden sind (sogenannte „Überbrückungsregel“). Dazu ist inner-
halb der vorgesehenen Frist beim Studiendekanat ein Gesuch um Buchung vorgezo-
gener Mastermodule zu stellen. Es können nur Master-Module absolviert werden, die
in der Studienordnung entsprechend gekennzeichnet sind. Ferner müssen die Mo-
dulvoraussetzungen erfüllt sein. Die im Bachelorstudium absolvierten Mastermodule
dürfen insgesamt maximal 18 KP umfassen. Allfällige nicht bestandene Leistungs-
nachweise gelten im Masterstudienprogramm als Fehlversuche. Weitere Informatio-
nen: www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/vorgezogenemastermodule.html.
  Der Bachelorabschluss muss während des Semesters beantragt werden, in dem
voraussichtlich alle erforderlichen Module absolviert werden: für das Frühjahrsse-
mester jeweils vom 15.–30. März, für das Herbstsemester jeweils vom 15.–30. Okto-
ber. Dies geschieht über einen entsprechenden Button in der Leistungsübersicht und
das anschliessende Einsenden des dort verfügbaren Formulars. Beachten Sie dazu
bitte unbedingt die Hinweise unter www.phil.uzh.ch/de/studium/studentservices/
abschluss/bachelor.html.
  Wer einen Bachelorabschluss beabsichtigt, kann den Wechsel zu den Master-
studienprogrammen bei der regulären Online-Semestereinschreibung beantragen,
indem ein Wechsel des Studiengangs vorgenommen wird, auch wenn das Bachelor-

                                                                              20
Diplom noch nicht vorliegt. Eine Online-Bewerbung für das Masterstudium muss nur
von Studierenden mit Bachelorabschluss einer anderen Hochschule oder von Studie-
renden mit Bachelorabschluss der Universität Zürich ohne aktuelle Einschreibung
(nach Exmatrikulation) gemacht werden. Bitte orientieren Sie sich in diesem Fall un-
ter www.uzh.ch/studies/application/master.html.
  Grundsätzlich gilt beim Übertritt in den Master zu beachten, dass die Master-
Studienprogramme in der Klassischen Philologie konsekutiv sind, sprich einen Ba-
chelorabschluss mit einer bestimmten Punktzahl im gleichen Fach voraussetzen. Das
Besondere am Bologna-System besteht jedoch in der Möglichkeit, sich nach dem
Bachelorabschluss neu zu orientieren und einen nicht genau entsprechenden Mas-
terabschluss ins Auge zu fassen. Dabei muss allerdings Folgendes beachtet werden:
Wenn ein interner oder externer Bachelorabschluss der gleichen Studienrichtung mit
einer geringeren Punktzahl vorliegt, als dies der Master als Voraussetzung verlangt,
werden den Studierenden Auflagen gemacht, welche bis zum Abschluss des Studi-
ums zu erfüllen sind. Wenn ein interner oder externer Bachelorabschluss einer ande-
ren Studienrichtung vorliegt, sind an den Eintritt ins Masterstudium Bedingungen
geknüpft, welche zuvor in der sogenannten „Mastervorbereitungsphase“ erfüllt wer-
den müssen. Gegebenenfalls können zudem Auflagen gemacht werden, welche bis
zum Abschluss des Studiums zu erfüllen sind.
  Es folgt nun eine Auflistung der Standardlösungen:
  Master, Hauptfächer: Griechische und Lateinische Philologie (90 oder 75 KP)
setzen ein Bachelor-Hauptfachstudium (Griechische bzw. Lateinische Philologie 120
oder 90 KP) voraus.
  Master, Grosse Nebenfächer: Griechische und Lateinische Philologie (30 KP)
setzen einen Bachelor in Griechischer bzw. Lateinischer Philologie im Hauptfach o-
der Grossen Nebenfach (120, 90 oder 60 KP) voraus.
  Master, Kleine Nebenfächer: Griechische und Lateinische Literaturwissenschaft
(15 KP) setzen einen Bachelor in Griechischer bzw. Lateinischer Philologie (120, 90
oder 60 KP) oder einen Bachelor in Griechischer bzw. Lateinischer Literaturwissen-
schaft (30 KP) voraus.

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