UNSER VERHALTENS-KODEX - (CODE OF CONDUCT) LORENZ SN ACK-WORLD GRUPPE
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EINfÜh R UNG Der Verhaltenskodex ist die verbindliche Verhaltens- richtlinie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Verhaltenskodex gemeinschaftlich als „Mitarbeiter“ bezeichnet) der Lorenz Snack-World Gruppe. Er baut auf unserem Leitbild auf und nennt wichtige Grundregeln sowie Mindeststandards im Umgang miteinander und im Außenverhältnis zu unseren Ge- schäftspartnern. Ziel ist es, allen Mitarbeitern bei rechtlichen und ethischen Herausforderungen in ihrer täglichen Arbeit zur Seite zu stehen, Orientierung zu schaffen und richtiges Verhalten zu fördern. Selbstverständlich schafft es auch ein Verhaltenskodex nicht, für jede Situation eine klare Anweisung vorzusehen. Jeder Mitarbeiter ist daher aufgerufen, sein eigenes Handeln an den ethischen Grundsätzen dieser Leit- linie auszurichten, um so zu einer Entscheidung im Ein- klang mit dem Verhaltenskodex zu gelangen. Unternehmen mitarbeiter & Gesellschaft Ökologie managementsysteme 2
IN HALT S VE R Z E I CH N I S Unternehmen Sicherung der Unternehmenswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Zuwendungen/Korruption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Einhaltung von kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften . . . . 5 Einhaltung von Außenhandels-, Zoll- und Steuervorschriften . . . . . . . . . 5 Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Einhaltung von Regelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Mitarbeiter & Gesellschaft Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen . . . . . 7 Verbot von Diskriminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Löhne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verbot von missbräuchlicher Kinderarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit und unrechtmäßige Disziplinarmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Spenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Verschwiegenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Ökologie Umweltfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 0 Managementsysteme Einhaltung des Verhaltenskodex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1 Informationen und Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1 Offenheit und Transparenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2 Verstöße und Sanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2 Zertifizierungen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2 Lieferanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2 3
U NtER NE h mEN SIChERUNG dER UNtERNEhmENSWERtE Die Sicherung des Fortbestandes des Familienunternehmens sowie die Siche- rung und Mehrung der Vermögens- werte von Lorenz Snack-World ist für jeden Mitarbeiter eine Handlungs- verpflichtung. Jeder Mitarbeiter ist persönlich dafür verantwortlich durch sein Handeln dazu beizutragen. Die Einhaltung von nationalen sowie internationalen Regeln und Gesetzen ist dabei von großer Bedeutung, da ein Verstoß neben dem wirtschaftlichen Schaden zu einer Schädigung des guten Rufs des Unternehmens und seiner Position am Markt führen kann. zUWENdUNGEN/koRRUptIoN Zur Förderung und/oder zum Abschluss von Geschäften dürfen dem Geschäftspartner keine unzulässigen persönlichen materiellen oder immateriellen Vorteile angeboten, versprochen, in Aussicht gestellt oder übergeben werden. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn die Gewährung des Vorteils dazu geeignet ist, eine Entscheidung des Empfängers unzulässig zu beeinflussen. Gleiches gilt, wenn Geschäftspartner unseren Mitarbeitern materielle oder immaterielle Vorteile anbieten, versprechen, in Aussicht stellen oder übergeben. Dies lehnen wir ab, und der Vorgang bzw. der Versuch ist dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden. Beides gilt nicht für kleine, übliche Aufmerksamkeiten im Rahmen gewöhnlicher Geschäftsbeziehungen. Im Zweifelsfall ist als Orien- tierungshilfe ein Wert in Höhe der jeweils steuerfrei zulässigen Sach- zuwendungen je Aufmerksamkeit und Jahr maßgeblich. Bewirtungen oder Einladungen haben sich innerhalb der Grenzen an- gemessener Gastfreundschaft zu halten und dürfen in ihrer Anzahl und/ oder in ihrem Umfang nicht einmal den Anschein eines ungebührlichen Verhaltens erwecken. Bei Amtsträgern, Angestellten einer Behörde oder Mitgliedern eines Parlaments – auch wenn diese einem ausländischen Staat angehö- ren – gilt dies in besonderem Maße. 4
U NtER NE h mEN EINhaltUNG VoN kaRtEll- UNd WEttbEWERbSREChtlIChEN VoRSChRIftEN Ein grundlegendes Prinzip von Lorenz Snack-World ist die Einhaltung der jeweils geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetze auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. Absprachen unter Wettbe- werbern, Preisbindungen, Boykott von bestimmten Kunden oder Lieferanten, Aufteilung von Kunden oder Märkten sowie die Kontingentierung der Produktion oder des Produktabsatzes sind nicht statthaft. EINhaltUNG VoN aUSSENhaNdElS-, zoll- UNd StEUERVoRSChRIftEN Wir beachten die Internationalen Außenhandelsbestimmungen, Zoll- vorschriften und Regelungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Potenzielle Steuerverkürzungen durch Geschäftspartner akzeptieren wir nicht. International eingesetzte Mitarbeiter verpflichten sich entsprechend der fiskalischen Gesetzgebung zur Einhaltung der für sie maßgeblichen persönlichen steuerlichen Verpflichtungen auch im Ausland. 5
U NtER NE h mEN INfoRmatIoNEN Alle Informationen an externe Stellen, wie z. B. Behörden, Geschäfts- partner, Banken, Kontrollgremien, etc. müssen die relevanten Fakten enthalten und inhaltlich den Charakter eines Geschäftsvorgangs richtig, ein- deutig und zeitnah wiedergeben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie schrift- lich oder mündlich erteilt werden. Datenerfassungen und andere Auf- zeichnungen müssen stets vollständig, richtig, zeit- und systemgerecht sein. Wir tolerieren weder Regelverstöße in der Rechnungslegung oder Finanzbe- richterstattung, noch Bilanzdelikte oder unsachgemäße Dokumentation. Offizielle Stellungnahmen, insbesonde- re gegenüber den Medien, erfolgen nur durch hierzu ausdrücklich autorisierte Personen. EINhaltUNG VoN REGElUNGEN Die Beachtung und Einhaltung von Gesetzen sind für Lorenz Snack- World selbstverständlich. Jeder Mitarbeiter hat die Verpflichtung, die Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen er handelt. Gleiches gilt für die Beachtung und Einhaltung gesellschafts- und länderspezifischer Regelungen. Lorenz Snack-World wahrt alle gültigen Gesetze und Verordnungen, erfüllt die industriellen Mindeststandards und die Konventionen der UN und der ILO (International Labour Organization – Internationale Arbeitsorganisation). Das Erzielen von Gewinn darf nie Rechtfertigung dafür sein, Gesetze nicht einzuhalten, Verantwortung nicht wahrzunehmen oder unan- gemessene Risi- ken einzugehen. 6
m ItaRb EI tE R & G E S E l l S Cha f t VEREINIGUNGSfREIhEIt UNd daS RECht aUf kollEktIVVERhaNdlUNGEN Um ihre Rechte zu vertreten, haben alle Beschäftigten das Recht, Organisationen ihrer Wahl zu bilden und ihnen beizu- treten. Dies hat in Übereinstimmung mit den Re- geln, die in den relevanten Regulierungen des Ländergesetzes festgelegt sind, zu erfolgen. In Situationen oder Ländern, in denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich einge- schränkt ist, gestattet das Unternehmen den Beschäftigten, ihre eigenen Vertreter frei zu wählen. Die Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmervertretung darf nicht Grund für Diskriminierung, Belästigung, Einschüchterung oder Vergeltungs- maßnahme oder für Verletzung des Prinzips der Gleichbehandlung von Beschäftigten sein. VERbot VoN dISkRImINIERUNG Lorenz Snack-World untersagt jegliche Diskriminierung bei der Ein- stellung, der Entlohnung, dem Zugang zu Fortbildungen, der Beförde- rung, der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, Geburt, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, politischer Mitgliedschaft oder An- schauung, sexueller Orientierung, familiären Verpflichtungen, Zivil- stand oder eines vergleichbaren Umstandes. lÖhNE In unserem Unternehmen hat jeder Mitarbeiter das Recht auf eine an- gemessene Entlohnung. Die jeweilige Entlohnung hat sich mindestens an den gesetzlich garantierten Mindestlöhnen und am jeweiligen Arbeitsmarkt zu orientieren. aRbEItSzEIt Lorenz Snack-World trägt dafür Sorge, dass die jeweilige Arbeitszeit eines Mitarbeiters mit den Vorgaben übereinstimmt, die in den jewei- ligen Vereinbarungen und Vorschriften des Ländergesetzes festgelegt sind. Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub laut den nationalen Regeln. 7
m ItaRb EI tE R & G E S E l l S Cha f t GESUNdhEIt UNd SIChERhEIt am aRbEItSplatz Die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit jedes Mitarbeiters von Lorenz Snack-World haben höchste Priorität. Lorenz Snack- World und jeder Mitarbeiter sind daher aufgerufen, für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen und bei drohenden Gefahren Maßnahmen zu deren Abhilfe zu ergreifen. Das Unternehmen hält die jeweiligen nationalen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens ein, unterstützt darüber hinaus aber auch die ständige Verbesserung des Arbeitsumfeldes. VERbot VoN mISSbRÄUChlIChER kINdERaRbEIt Missbräuchliche Kinderarbeit ist gemäß der ILO Konvention 182, der Bestimmungen der Vereinten Nationen und vielen nationalen Gesetzgebungen verboten. Das Mindestbeschäftigungsalter darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet und in keinem Fall unter 15 Jahren (oder 14 Jahren, sofern es das na- tionale Recht in Übereinstimmung mit dem ILO Abkommen 138 zu- lässt). Lorenz Snack-World unterstützt im Rahmen seiner Verbandszu- gehörigkeiten und -tätigkeiten Initiativen und Projekte, die die Schulbildung von Kindern und die Ausbildung von Landwirten ermög- lichen. VERbot VoN zWaNGS- UNd pflIChtaRbEIt UNd UNREChtmÄSSIGEN dISzIplINaRmaSSNahmEN Jede Form von Zwangsarbeit, Gefangenenarbeit, Sklavenarbeit oder Schuldknechtschaft ist verboten. In unserem Unternehmen behandeln wir uns gegenseitig mit Würde und Respekt. Die Anwendung von körperlichen Strafen, sexuelle Belästigung sowie psychische oder physische Nötigung und verbale Beschimpfungen sind verboten. Disziplinarmaßnahmen erfolgen im Rahmen von nationalem und in- ternationalem Recht sowie den international anerkannten Menschen- rechten. 8
m ItaRb EI tE R & G E S E l l S Cha f t SpENdEN Der Empfänger einer Spende und die konkrete Verwen- dung durch den Empfänger müssen bekannt und nach- vollziehbar sein. Die Ent- scheidung über die Gewäh- rung einer Spende trifft die Geschäftsführung der jewei- ligen Gesellschaft. Lorenz Snack-World trägt dafür Sorge, dass die Vergabe von Spenden stets transparent ist und dokumentiert wird. INtERESSENkoNflIktE Geschäftliche Beziehungen zwischen Lorenz Snack-World und priva- ten Firmen von Mitarbeitern oder deren Familienangehörigen sollten nicht bestehen. Ist dies nicht zu umgehen, so müssen diese dem Leiter Einkauf offen gelegt werden. Im Falle, dass Interessenkonflikte jeg- licher Art entstehen, sind diese dem Vorgesetzten und dem Leiter Einkauf mitzuteilen. Mitarbeiter dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen noch Geschäftschancen für sich verfolgen, die originär dem Unternehmen zustehen. Die Nutzung von Ressourcen des Unternehmens für private, eigen- nützige Zwecke ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vorgesetzten möglich. VERSChWIEGENhEIt Sämtliche Informationen, die nicht öffentlich zugänglich gemacht worden sind, unterliegen der Verschwiegenheitsverpflichtung (Geheim- haltung) und dürfen gegenüber unbefugten Dritten nicht preisgegeben werden. Die direkte oder indirekte Nutzung vertraulicher Geschäftsinforma- tionen (Insiderinformationen) während oder nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum persönlichen Vorteil, zum Vorteil Dritter und/oder zum Nachteil von Lorenz Snack-World ist untersagt. Jeder Mitarbeiter hat wirksame Schutzrechte Dritter zu respektieren und ihre ungenehmigte Nutzung zu unterlassen. Kein Mitarbeiter darf sich unbefugt Geheimnisse eines Dritten (z. B. Wettbewerber, Geschäftspartner) beschaffen oder sie nutzen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Mitarbeitern und Geschäftspartnern ist stets zu wahren. 9
Ökol oG I E UmWEltfRaGEN Lorenz Snack-World erkennt die Verantwortung gegenüber der Um- welt an und arbeitet kontinuierlich daran, die Umwelt und das Klima zu schützen. Dies geschieht im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten und der konti- nuierlichen Entwicklung des Unternehmens durch eine systematische Arbeitsweise. Dabei achten wir insbeson- dere auf die sorgfältige Ver- wendung von Ressourcen. In unseren täglichen unter- nehmerischen Entscheidungs- prozessen berücksichtigen wir die potenziellen Umwelteinflüsse. Wir verwenden Kennzahlen, die den Einsatz von Ressourcen dokumentieren, sodass kontinuierliche Verbesserungen bezüglich unseres Umwelteinflusses erreicht werden können. Die Handlungsweise von Lorenz Snack-World basiert auf der gegen- wärtigen Gesetzgebung und erfüllt die rechtlichen Anforderungen und darüber hinaus unseren internen Unternehmensstandard. Wir suchen offene Dialoge und konstruktive Gespräche mit unseren Lieferanten, Mitarbeitern, Kunden und Verbrauchern über die relevan- ten Umweltthemen. Wir informieren und trainieren unsere Mitarbeiter, um ihnen eine bessere Grundlage für eigenes umweltverantwortliches Verhalten zu geben. Unsere Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, bei ihrer Arbeit Anlagen nur im Rahmen der dafür erteilten Genehmigungen zu nutzen. Darüber hinaus sind sie dazu aufgerufen, umweltrechtliche Vorschriften einzu- halten und zu einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt beizutragen. 10
m aN aG E m ENt S y S t E m E EINhaltUNG dES VERhaltENSkodEx Das unternehmerische Handeln der Mitarbeiter und Vorgesetzte orientiert sich an unserem Leitbild. Wir wollen: • dynamisch • unbürokratisch • verlässlich • ergebnisorientiert • unkonventionell in der Innen- und Außenwirkung • professionell • mit gegenseitiger Wert- schätzung und Fairness handeln und diese Werte zum Maßstab all unserer Aktivitäten erklären. Das führt dazu, dass wir Spaß bei der Arbeit und eine hohe Identifikation mit dem Unternehmen haben und gemeinsam erfolgreich sind. Dabei wollen wir offen und konstruktiv kommunizieren. Alle Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, bei Erreichung dieser Ziele die existierenden Gesetze und ethischen Richtlinien einzuhalten. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die korrekte und fortwäh- rende Verbesserung der Umsetzung des Verhaltenskodex. Sie ergreift Korrekturmaßnahmen, überprüft regelmäßig die Einhaltung des Ver- haltenskodex und ist ebenfalls verantwortlich dafür, dass alle Arbeit- nehmer über die Anforderungen des Verhaltenskodex informiert sind. Des Weiteren bearbeitet sie Hinweise von Arbeitnehmern bezüglich der Nichteinhaltung des Verhaltenskodexes. Führungskräfte sollen durch Befolgen und Umsetzen dieses Verhaltens- kodex ein vorbildliches Verhalten zeigen. Ferner haben sie in ihrem Ver- antwortungsbereich darauf zu achten, dass ihre Mitarbeiter diese Grund- sätze kennen, Vorgaben einhalten und Abweichungen vermieden werden. INfoRmatIoNEN UNd fRaGEN Lorenz Snack-World händigt jedem Mitarbeiter diesen Verhaltens- kodex aus und dokumentiert schriftlich den Empfang und das Ver- ständnis der vorgeschriebenen Verhaltensweisen. Es ist Aufgabe jeder Führungskraft von Lorenz Snack-World dafür zu sorgen, dass die ihm zugeordneten Mitarbeiter diesen Verhaltenskodex kennen. Bei Unsicherheiten über das richtige Verhalten und den richtigen Umgang mit dem Verhaltenskodex können Mitarbeiter die Angele- genheit mit ihrem Vorgesetzten, dem Personalbereich oder der CoC Vertrauensperson besprechen. 11
m aN aG E m ENt S y S t E m E offENhEIt UNd tRaNSpaRENz Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften, Richtlinien oder gegen diesen Verhaltenskodex intern seinem Vorgesetzten zu melden, sodass angemessene Maßnahmen ergriffen werden können. Meldungen können auch vertraulich und anonym gemacht oder bei der CoC Vertrauensperson abgegeben werden. Meldungen über Verstöße gegen die Einhaltung des Verhaltenskodex müssen an die Geschäfts- leitung weitergeleitet werden. Mitarbeiter, die Meldungen im guten Glauben gemacht haben, werden dadurch keinerlei Nachteile erleiden. VERStÖSSE UNd SaNktIoNEN Verstöße begehen nicht nur Mitarbeiter, die nicht nach diesen Grund- sätzen handeln, sondern auch Personen, die nicht genügend zur Aufdeckung beitragen, die Preisgabe wesentlicher Informationen verweigern, Verstöße billigen und/oder versuchen, Mitarbeiter zu bestrafen, weil sie Verstöße gemeldet haben. Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen und es können entsprechend der betriebsüblichen Regelungen Verstöße geahndet sowie Schadensersatzforderungen gestellt werden. zERtIfIzIERUNGEN Zur Sicherung der Produktqualität führt Lorenz Snack-World während des Produktionsprozesses ständig eigene Qualitätsprüfungen durch. Darüber hinaus werden unsere Werke regelmäßig von externen Audi- toren nach internationalen Standards überprüft. Alle unsere Werke in der EU sind nach dem International Food Standard (IFS), British Retail Consortium (BRC) und dem Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) zertifiziert. Die Lorenz Snack-World Gruppe ist nach DIN ISO 9001 zertifiziert. Lorenz Snack-World ist Mitglied bei Sedex (Supplier Ethical Data Exchange) und in Deutschland nach SMETA (Sedex Members Ethical Trade Audit) zertifiziert. Die Zertifizierung an unseren polnischen Standorten wird vorbereitet. lIEfERaNtEN Lorenz Snack-World erwartet von seinen Lieferanten, dass sie in ihren Unternehmen vergleichbare Grundsätze und Leitlinien einführen und umsetzen. Lorenz Snack-World sieht das als die Basis für eine zukünftige und erfolgreiche Geschäfts- beziehung an, da nur so die Einhaltung dieser Leit- linien langfristig gewährleistet werden kann. 12
STAN D JUL I 2014
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