UNSER VERHALTENS-KODEX - (CODE OF CONDUCT) LORENZ SN ACK-WORLD GRUPPE

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UNSER VERHALTENS-KODEX - (CODE OF CONDUCT) LORENZ SN ACK-WORLD GRUPPE
UNSER
Verhaltens-
   kodex
 (Code of Conduct)

L orenz Sn ack-World Gruppe
UNSER VERHALTENS-KODEX - (CODE OF CONDUCT) LORENZ SN ACK-WORLD GRUPPE
EINfÜh R UNG

 Der Verhaltenskodex ist die verbindliche Verhaltens-
 richtlinie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im
 Verhaltenskodex gemeinschaftlich als „Mitarbeiter“
 bezeichnet) der Lorenz Snack-World Gruppe.
 Er baut auf unserem Leitbild auf und nennt wichtige
 Grundregeln sowie Mindeststandards im Umgang
 miteinander und im Außenverhältnis zu unseren Ge-
 schäftspartnern.
 Ziel ist es, allen Mitarbeitern bei rechtlichen und
 ethischen Herausforderungen in ihrer täglichen
 Arbeit zur Seite zu stehen, Orientierung zu schaffen
 und richtiges Verhalten zu fördern. Selbstverständlich
 schafft es auch ein Verhaltenskodex nicht, für jede
 Situation eine klare Anweisung vorzusehen. Jeder
 Mitarbeiter ist daher aufgerufen, sein eigenes
 Handeln an den ethischen Grundsätzen dieser Leit-
 linie auszurichten, um so zu einer Entscheidung im Ein-
 klang mit dem Verhaltenskodex zu gelangen.

 Unternehmen                  mitarbeiter & Gesellschaft

 Ökologie                     managementsysteme

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IN HALT S VE R Z E I CH N I S

Unternehmen
  Sicherung der Unternehmenswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
  Zuwendungen/Korruption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
  Einhaltung von kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften . . . . 5
  Einhaltung von Außenhandels-, Zoll- und Steuervorschriften . . . . . . . . . 5
  Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
  Einhaltung von Regelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Mitarbeiter & Gesellschaft
  Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen . . . . . 7
  Verbot von Diskriminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
  Löhne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
  Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
  Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Verbot von missbräuchlicher Kinderarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit und unrechtmäßige
  Disziplinarmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Spenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
  Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
  Verschwiegenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Ökologie
  Umweltfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 0

Managementsysteme
  Einhaltung des Verhaltenskodex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1
  Informationen und Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1
  Offenheit und Transparenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2
  Verstöße und Sanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2
  Zertifizierungen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2
  Lieferanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 2

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SIChERUNG dER UNtERNEhmENSWERtE
  Die Sicherung des Fortbestandes des
  Familienunternehmens sowie die Siche-
  rung und Mehrung der Vermögens-
  werte von Lorenz Snack-World ist
  für jeden Mitarbeiter eine Handlungs-
  verpflichtung. Jeder Mitarbeiter ist
  persönlich dafür verantwortlich durch
  sein Handeln dazu beizutragen.
  Die Einhaltung von nationalen sowie
  internationalen Regeln und Gesetzen
  ist dabei von großer Bedeutung, da ein
  Verstoß neben dem wirtschaftlichen
  Schaden zu einer Schädigung des guten
  Rufs des Unternehmens und seiner
  Position am Markt führen kann.

zUWENdUNGEN/koRRUptIoN
  Zur Förderung und/oder zum Abschluss von Geschäften dürfen dem
  Geschäftspartner keine unzulässigen persönlichen materiellen oder
  immateriellen Vorteile angeboten, versprochen, in Aussicht gestellt
  oder übergeben werden. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn
  die Gewährung des Vorteils dazu geeignet ist, eine Entscheidung des
  Empfängers unzulässig zu beeinflussen.
  Gleiches gilt, wenn Geschäftspartner unseren Mitarbeitern materielle
  oder immaterielle Vorteile anbieten, versprechen, in Aussicht stellen
  oder übergeben. Dies lehnen wir ab, und der Vorgang bzw. der Versuch
  ist dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden.
  Beides gilt nicht für kleine, übliche Aufmerksamkeiten im Rahmen
  gewöhnlicher Geschäftsbeziehungen. Im Zweifelsfall ist als Orien-
  tierungshilfe ein Wert in Höhe der jeweils steuerfrei zulässigen Sach-
  zuwendungen je Aufmerksamkeit und Jahr maßgeblich.
  Bewirtungen oder Einladungen haben sich innerhalb der Grenzen an-
  gemessener Gastfreundschaft zu halten und dürfen in ihrer Anzahl und/
                                   oder in ihrem Umfang nicht einmal
                                   den Anschein eines ungebührlichen
                                   Verhaltens erwecken.
                                    Bei Amtsträgern, Angestellten einer
                                    Behörde oder Mitgliedern eines
                                    Parlaments – auch wenn diese
                                    einem ausländischen Staat angehö-
                                    ren – gilt dies in besonderem Maße.

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EINhaltUNG VoN kaRtEll- UNd
WEttbEWERbSREChtlIChEN VoRSChRIftEN
  Ein grundlegendes Prinzip
  von Lorenz Snack-World
  ist die Einhaltung der
  jeweils geltenden Kartell-
  und Wettbewerbsgesetze
  auf lokaler, nationaler
  und internationaler Ebene.
  Absprachen unter Wettbe-
  werbern, Preisbindungen,
  Boykott von bestimmten
  Kunden oder Lieferanten,
  Aufteilung von Kunden
  oder Märkten sowie die Kontingentierung der Produktion oder des
  Produktabsatzes sind nicht statthaft.

EINhaltUNG VoN aUSSENhaNdElS-, zoll-
UNd StEUERVoRSChRIftEN
  Wir beachten die Internationalen Außenhandelsbestimmungen, Zoll-
  vorschriften und Regelungen zur Bekämpfung des internationalen
  Terrorismus.
  Potenzielle Steuerverkürzungen durch Geschäftspartner akzeptieren
  wir nicht. International eingesetzte Mitarbeiter verpflichten sich
  entsprechend der fiskalischen Gesetzgebung zur Einhaltung der für
  sie maßgeblichen persönlichen steuerlichen Verpflichtungen auch im
  Ausland.

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INfoRmatIoNEN
  Alle Informationen an externe Stellen, wie z. B. Behörden, Geschäfts-
  partner, Banken, Kontrollgremien, etc. müssen die relevanten Fakten
  enthalten und inhaltlich den Charakter
  eines Geschäftsvorgangs richtig, ein-
  deutig und zeitnah wiedergeben. Dies
  gilt unabhängig davon, ob sie schrift-
  lich oder mündlich erteilt werden.
  Datenerfassungen und andere Auf-
  zeichnungen müssen stets vollständig,
  richtig, zeit- und systemgerecht sein.
  Wir tolerieren weder Regelverstöße in
  der Rechnungslegung oder Finanzbe-
  richterstattung, noch Bilanzdelikte oder
  unsachgemäße Dokumentation.
  Offizielle Stellungnahmen, insbesonde-
  re gegenüber den Medien, erfolgen nur
  durch hierzu ausdrücklich autorisierte
  Personen.

EINhaltUNG VoN REGElUNGEN
  Die Beachtung und Einhaltung von Gesetzen sind für Lorenz Snack-
  World selbstverständlich. Jeder Mitarbeiter hat die Verpflichtung, die
  Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen er handelt.
  Gleiches gilt für die Beachtung und Einhaltung gesellschafts- und
  länderspezifischer Regelungen.
  Lorenz Snack-World wahrt alle gültigen Gesetze und Verordnungen,
  erfüllt die industriellen Mindeststandards und die Konventionen der
  UN und der ILO (International Labour Organization – Internationale
  Arbeitsorganisation).
  Das Erzielen von Gewinn darf nie Rechtfertigung dafür sein, Gesetze
  nicht einzuhalten, Verantwortung nicht wahrzunehmen oder unan-
                                                     gemessene Risi-
                                                     ken einzugehen.

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m ItaRb EI tE R & G E S E l l S Cha f t

VEREINIGUNGSfREIhEIt UNd daS RECht aUf
kollEktIVVERhaNdlUNGEN
  Um ihre Rechte zu vertreten, haben alle
  Beschäftigten das Recht, Organisationen
  ihrer Wahl zu bilden und ihnen beizu-
  treten.
  Dies hat in Übereinstimmung mit den Re-
  geln, die in den relevanten Regulierungen
  des Ländergesetzes festgelegt sind, zu
  erfolgen.
  In Situationen oder Ländern, in denen
  das Recht auf Vereinigungsfreiheit und
  Kollektivverhandlungen gesetzlich einge-
  schränkt ist, gestattet das Unternehmen
  den Beschäftigten, ihre eigenen Vertreter frei zu wählen.
  Die Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmervertretung darf nicht Grund
  für Diskriminierung, Belästigung, Einschüchterung oder Vergeltungs-
  maßnahme oder für Verletzung des Prinzips der Gleichbehandlung von
  Beschäftigten sein.

VERbot VoN dISkRImINIERUNG
  Lorenz Snack-World untersagt jegliche Diskriminierung bei der Ein-
  stellung, der Entlohnung, dem Zugang zu Fortbildungen, der Beförde-
  rung, der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder dem Eintritt in
  den Ruhestand aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste,
  Geburt, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer oder nationaler
  Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen
  einschließlich Gewerkschaften, politischer Mitgliedschaft oder An-
  schauung, sexueller Orientierung, familiären Verpflichtungen, Zivil-
  stand oder eines vergleichbaren Umstandes.

lÖhNE
  In unserem Unternehmen hat jeder Mitarbeiter das Recht auf eine an-
  gemessene Entlohnung. Die jeweilige Entlohnung hat sich mindestens
  an den gesetzlich garantierten Mindestlöhnen und am jeweiligen
  Arbeitsmarkt zu orientieren.

aRbEItSzEIt
  Lorenz Snack-World trägt dafür Sorge, dass die jeweilige Arbeitszeit
  eines Mitarbeiters mit den Vorgaben übereinstimmt, die in den jewei-
  ligen Vereinbarungen und Vorschriften des Ländergesetzes festgelegt
  sind. Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
  laut den nationalen Regeln.

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GESUNdhEIt UNd SIChERhEIt am aRbEItSplatz
  Die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit jedes Mitarbeiters
  von Lorenz Snack-World haben höchste Priorität. Lorenz Snack-
  World und jeder Mitarbeiter sind daher aufgerufen, für ein sicheres und
  gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen und bei drohenden Gefahren
  Maßnahmen zu deren Abhilfe zu ergreifen.
  Das Unternehmen hält die jeweiligen nationalen Vorschriften zur
  Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  mindestens ein, unterstützt darüber hinaus aber auch die ständige
  Verbesserung des Arbeitsumfeldes.

VERbot VoN mISSbRÄUChlIChER kINdERaRbEIt
  Missbräuchliche Kinderarbeit ist
  gemäß der ILO Konvention 182,
  der Bestimmungen der Vereinten
  Nationen und vielen nationalen
  Gesetzgebungen verboten.
  Das Mindestbeschäftigungsalter
  darf nicht unter dem Alter liegen,
  in dem die Schulpflicht endet und
  in keinem Fall unter 15 Jahren
  (oder 14 Jahren, sofern es das na-
  tionale Recht in Übereinstimmung
  mit dem ILO Abkommen 138 zu-
  lässt).
  Lorenz Snack-World unterstützt
  im Rahmen seiner Verbandszu-
  gehörigkeiten und -tätigkeiten Initiativen und Projekte, die die
  Schulbildung von Kindern und die Ausbildung von Landwirten ermög-
  lichen.

VERbot VoN zWaNGS- UNd pflIChtaRbEIt UNd
UNREChtmÄSSIGEN dISzIplINaRmaSSNahmEN
  Jede Form von Zwangsarbeit, Gefangenenarbeit, Sklavenarbeit oder
  Schuldknechtschaft ist verboten.
  In unserem Unternehmen behandeln wir uns gegenseitig mit Würde
  und Respekt. Die Anwendung von körperlichen Strafen, sexuelle
  Belästigung sowie psychische oder physische Nötigung und verbale
  Beschimpfungen sind verboten.
  Disziplinarmaßnahmen erfolgen im Rahmen von nationalem und in-
  ternationalem Recht sowie den international anerkannten Menschen-
  rechten.

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SpENdEN
  Der Empfänger einer Spende
  und die konkrete Verwen-
  dung durch den Empfänger
  müssen bekannt und nach-
  vollziehbar sein. Die Ent-
  scheidung über die Gewäh-
  rung einer Spende trifft die
  Geschäftsführung der jewei-
  ligen Gesellschaft. Lorenz
  Snack-World trägt dafür Sorge, dass die Vergabe von Spenden stets
  transparent ist und dokumentiert wird.

INtERESSENkoNflIktE
  Geschäftliche Beziehungen zwischen Lorenz Snack-World und priva-
  ten Firmen von Mitarbeitern oder deren Familienangehörigen sollten
  nicht bestehen. Ist dies nicht zu umgehen, so müssen diese dem Leiter
  Einkauf offen gelegt werden. Im Falle, dass Interessenkonflikte jeg-
  licher Art entstehen, sind diese dem Vorgesetzten und dem Leiter
  Einkauf mitzuteilen.
  Mitarbeiter dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche
  Interessen noch Geschäftschancen für sich verfolgen, die originär dem
  Unternehmen zustehen.
  Die Nutzung von Ressourcen des Unternehmens für private, eigen-
  nützige Zwecke ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon sind
  nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vorgesetzten möglich.

VERSChWIEGENhEIt
  Sämtliche Informationen, die nicht öffentlich zugänglich gemacht
  worden sind, unterliegen der Verschwiegenheitsverpflichtung (Geheim-
  haltung) und dürfen gegenüber unbefugten Dritten nicht preisgegeben
  werden.
  Die direkte oder indirekte Nutzung vertraulicher Geschäftsinforma-
  tionen (Insiderinformationen) während oder nach Beendigung des
  Beschäftigungsverhältnisses zum persönlichen Vorteil, zum Vorteil
  Dritter und/oder zum Nachteil von Lorenz Snack-World ist untersagt.
  Jeder Mitarbeiter hat wirksame Schutzrechte Dritter zu respektieren
  und ihre ungenehmigte Nutzung zu unterlassen. Kein Mitarbeiter
  darf sich unbefugt Geheimnisse eines Dritten (z. B. Wettbewerber,
  Geschäftspartner) beschaffen oder sie nutzen.
  Das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Mitarbeitern und
  Geschäftspartnern ist stets zu wahren.

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Ökol oG I E

UmWEltfRaGEN
  Lorenz Snack-World erkennt die Verantwortung gegenüber der Um-
  welt an und arbeitet kontinuierlich daran, die Umwelt und das Klima zu
  schützen. Dies geschieht im
  Zusammenhang mit unseren
  Tätigkeiten und der konti-
  nuierlichen Entwicklung des
  Unternehmens durch eine
  systematische Arbeitsweise.
  Dabei achten wir insbeson-
  dere auf die sorgfältige Ver-
  wendung von Ressourcen.
  In unseren täglichen unter-
  nehmerischen Entscheidungs-
  prozessen berücksichtigen
  wir die potenziellen Umwelteinflüsse. Wir verwenden Kennzahlen,
  die den Einsatz von Ressourcen dokumentieren, sodass kontinuierliche
  Verbesserungen bezüglich unseres Umwelteinflusses erreicht werden
  können.
  Die Handlungsweise von Lorenz Snack-World basiert auf der gegen-
  wärtigen Gesetzgebung und erfüllt die rechtlichen Anforderungen und
  darüber hinaus unseren internen Unternehmensstandard.
  Wir suchen offene Dialoge und konstruktive Gespräche mit unseren
  Lieferanten, Mitarbeitern, Kunden und Verbrauchern über die relevan-
  ten Umweltthemen. Wir informieren und trainieren unsere Mitarbeiter,
  um ihnen eine bessere Grundlage für eigenes umweltverantwortliches
  Verhalten zu geben.
  Unsere Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, bei ihrer Arbeit Anlagen
  nur im Rahmen der dafür erteilten Genehmigungen zu nutzen. Darüber
  hinaus sind sie dazu aufgerufen, umweltrechtliche Vorschriften einzu-
  halten und zu einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt beizutragen.

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m aN aG E m ENt S y S t E m E

EINhaltUNG dES VERhaltENSkodEx
  Das unternehmerische Handeln der Mitarbeiter und Vorgesetzte
  orientiert sich an unserem Leitbild. Wir wollen:
  • dynamisch
  • unbürokratisch
  • verlässlich
  • ergebnisorientiert
  • unkonventionell in der
    Innen- und Außenwirkung
  • professionell
  • mit gegenseitiger Wert-
    schätzung und Fairness
  handeln und diese Werte zum Maßstab all unserer Aktivitäten erklären.
  Das führt dazu, dass wir Spaß bei der Arbeit und eine hohe Identifikation
  mit dem Unternehmen haben und gemeinsam erfolgreich sind.
  Dabei wollen wir offen und konstruktiv kommunizieren.
  Alle Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, bei Erreichung dieser Ziele
  die existierenden Gesetze und ethischen Richtlinien einzuhalten.
  Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die korrekte und fortwäh-
  rende Verbesserung der Umsetzung des Verhaltenskodex. Sie ergreift
  Korrekturmaßnahmen, überprüft regelmäßig die Einhaltung des Ver-
  haltenskodex und ist ebenfalls verantwortlich dafür, dass alle Arbeit-
  nehmer über die Anforderungen des Verhaltenskodex informiert sind.
  Des Weiteren bearbeitet sie Hinweise von Arbeitnehmern bezüglich
  der Nichteinhaltung des Verhaltenskodexes.
  Führungskräfte sollen durch Befolgen und Umsetzen dieses Verhaltens-
  kodex ein vorbildliches Verhalten zeigen. Ferner haben sie in ihrem Ver-
  antwortungsbereich darauf zu achten, dass ihre Mitarbeiter diese Grund-
  sätze kennen, Vorgaben einhalten und Abweichungen vermieden werden.

INfoRmatIoNEN UNd fRaGEN
  Lorenz Snack-World händigt jedem Mitarbeiter diesen Verhaltens-
  kodex aus und dokumentiert schriftlich den Empfang und das Ver-
  ständnis der vorgeschriebenen Verhaltensweisen. Es ist Aufgabe jeder
  Führungskraft von Lorenz Snack-World dafür zu sorgen, dass die ihm
  zugeordneten Mitarbeiter diesen Verhaltenskodex kennen.
  Bei Unsicherheiten über das richtige Verhalten und den richtigen
  Umgang mit dem Verhaltenskodex können Mitarbeiter die Angele-
  genheit mit ihrem Vorgesetzten, dem Personalbereich oder der CoC
  Vertrauensperson besprechen.

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m aN aG E m ENt S y S t E m E

offENhEIt UNd tRaNSpaRENz
  Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, Verstöße
  gegen Gesetze, Vorschriften, Richtlinien oder
  gegen diesen Verhaltenskodex intern seinem
  Vorgesetzten zu melden, sodass angemessene
  Maßnahmen ergriffen werden können.
  Meldungen können auch vertraulich und anonym gemacht oder bei der
  CoC Vertrauensperson abgegeben werden. Meldungen über Verstöße
  gegen die Einhaltung des Verhaltenskodex müssen an die Geschäfts-
  leitung weitergeleitet werden. Mitarbeiter, die Meldungen im guten
  Glauben gemacht haben, werden dadurch keinerlei Nachteile erleiden.

VERStÖSSE UNd SaNktIoNEN
  Verstöße begehen nicht nur Mitarbeiter, die nicht nach diesen Grund-
  sätzen handeln, sondern auch Personen, die nicht genügend zur
  Aufdeckung beitragen, die Preisgabe wesentlicher Informationen
  verweigern, Verstöße billigen und/oder versuchen, Mitarbeiter zu
  bestrafen, weil sie Verstöße gemeldet haben.
  Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen und es
  können entsprechend der betriebsüblichen Regelungen Verstöße
  geahndet sowie Schadensersatzforderungen gestellt werden.

zERtIfIzIERUNGEN
  Zur Sicherung der Produktqualität führt Lorenz Snack-World während
  des Produktionsprozesses ständig eigene Qualitätsprüfungen durch.
  Darüber hinaus werden unsere Werke regelmäßig von externen Audi-
  toren nach internationalen Standards überprüft.
  Alle unsere Werke in der EU sind nach dem International Food
  Standard (IFS), British Retail Consortium (BRC) und dem Roundtable
  on Sustainable Palm Oil (RSPO) zertifiziert. Die Lorenz Snack-World
  Gruppe ist nach DIN ISO 9001 zertifiziert.
  Lorenz Snack-World ist Mitglied bei Sedex (Supplier Ethical Data
  Exchange) und in Deutschland nach SMETA (Sedex Members Ethical
  Trade Audit) zertifiziert. Die Zertifizierung an unseren polnischen
  Standorten wird vorbereitet.

lIEfERaNtEN
  Lorenz Snack-World erwartet von seinen Lieferanten, dass sie in ihren
  Unternehmen vergleichbare Grundsätze und Leitlinien einführen und
                   umsetzen. Lorenz Snack-World sieht das als die
                   Basis für eine zukünftige und erfolgreiche Geschäfts-
                   beziehung an, da nur so die Einhaltung dieser Leit-
                   linien langfristig gewährleistet werden kann.

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STAN D JUL I 2014
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