Villeroy & Boch Code of Conduct - (Verhaltensrichtlinie) 21.06.2012
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Villeroy & Boch Code of Conduct (Verhaltensrichtlinie) 21.06.2012
Inhalt Randziffer Präambel A Einleitung .. …………………...………………………………………….…… 1 1 Definition von Compliance ………………………….…………...... 2 2 Code of Ethics ……………………………………………………..… 3 3 Compliance Konzept .....……………………………............……… 4 4 Unternehmensleitlinien………………………………...…………… 5 5 Zielsetzung und Anwendungsbereich...…………………......….. 6 6 Kontakt für Compliance Fragen……….......…………....………… 7 B Inhalt unserer Ethischen Prinzipien……………………………......…..… 8 1 Wir achten die Persönlichkeit des Einzelnen, seine Über- zeugung und schützen die Menschenrechte………………...…. 9 1.1 Die Persönlichkeit des Einzelnen…....……………..………… 10 1.2 Überzeugung.. …………………….……....…………….…...… 11 1.3 Menschenrechte...……………………..……………....…….… 12 2 Wir achten auf faire Arbeitsbedingungen und schützen unsere Mitarbeiter durch Arbeitssicherheit…………......….…… 13 2.1 Faire Arbeitsbedingungen………………..…....……...……… 14 2.1.1 Vergütung..........……………………..…..…..……... 15 2.1.2 Kinderarbeit ………………………….…….…..….… 16 2.1.3 Koalitionsfreiheit.............………...………….…...… 17 2.2 Arbeitssicherheit.……………………………………...……..… 18 3 Wir achten auf die Rechtsordnung und schützen uns gegen Kartelle, Korruption und Interessenkonflikte…….….... 19 3.1 Kartellrecht ……………........................…………….….…… 20 3.2 Korruptionsbekämpfung……………..…………….…..…...... 21 3.2.1 Geschenke und Vorteile……..…………........….…… 22 3.2.2 Bewirtung, Business Entertainment und Veranstaltungen……………………………….....….… 23 3.2.3 Beraterverträge.................………....………...….…… 24 3.2.4 Spenden und Sponsoring...…………..….......….…… 25 3.2.5 Geschenke und Vorteile für Behörden und Amtsträger....…….………………….....….…...….…… 26 21.06.2012
3.3 Interessenkonflikte ..…………………….........…….….…..... 27 3.3.1 Kritische Beteiligungen….…………...….…….....….. 28 3.3.2 Berufung in ein Ehrenamt………...…….…............... 29 3.3.3 Literarische Arbeiten….……..................................... 30 3.3.4 Nebentätigkeiten ..........……………...................…… 31 3.3.5 Tätigkeit für Wettbewerber ….……........................… 32 3.3.6 Sonderkonditionen für Mitarbeiter ………..........…… 33 4 Wir achten auf Vertraulichkeit und schützen unsere Unternehmenswerte….…………………………….….............…… 34 4.1 Vertraulichkeit ………....................................................…… 35 4.1.1 Insiderinformationen………….................................... 36 4.1.2 Kommunikation mit der Öffentlichkeit......……...…..... 37 4.2 Unternehmenswerte…………................................................ 38 5 Wir achten und schützen unsere Umwelt ……………..….……… 39 6 Wir achten unsere Geschäftspartner und fordern sie auf, unsere Ethik zu unterstützen…………………....................… 40 6.1 Achtung unserer Geschäftspartner…................................… 41 6.2 Schutz unserer Ethik ...……………....................................... 42 C Persönliche Schutzklausel ……………………………........……………… 43 Index 21.06.2012
Präambel Eingedenk unserer Tradition seit 1748, gestützt auf unseren Code of Ethics sowie diesen Code of Conduct, steht Villeroy & Boch für Compliance – die Einhaltung von Gesetz und höchsten ethischen Standards. Villeroy & Boch ist überzeugt: Compliance ist ein wesentlicher Bestandteil für den Erfolg des Konzerns und seiner Mitarbeiter. Deshalb gilt für Villeroy & Boch: Compliance concerns everybody Compliance betrifft uns alle. Dies bedeutet, dass Villeroy & Boch ein weltweites und lückenloses Compliance Konzept lebt. Compliance als „tone from the top“ und „tone at the top“ muss in jeder Gesellschaft und von jedem Mitarbeiter verwirklicht werden. Deshalb wird Compliance vom Vorstand gelebt und ist in Villeroy & Bochs Zentralbereichen sowie in seinen Unternehmensbereichen Bad & Wellness und Tischkultur voll integriert. Mettlach, Januar 2012 Frank Göring Jörg Wahlers Nicolas-Luc Villeroy Andreas Pfeiffer 21.06.2012
A Einleitung______________________________________ 1 1 Definition von Compliance 2 Wir bei Villeroy & Boch definieren “Compliance” als: Die Beachtung des rechtlichen Rahmens, festgelegt durch den Gesetzgeber, und höchster ethischer Standards, definiert in unserem Code of Ethics und beschrieben in diesem Code of Conduct, durch unsere Gruppe, unseren Vorstand und alle Mitarbeiter, wann immer wir handeln. 2 Code of Ethics 3 Entsprechend unserer Definition von Compliance handelt Villeroy & Boch im Ein- klang mit Sechs Ethischen Prinzipien, niedergelegt in unserem Code of Ethics, der – als Grundlage unseres Handelns – Bestandteil dieses Code of Conduct ist: 1. Wir achten die Persönlichkeit des Einzelnen, seine Überzeugung und schützen die Menschenrechte. 2. Wir achten auf faire Arbeitsbedingungen und schützen unsere Mitarbei- ter durch Arbeitssicherheit. 3. Wir achten auf die Rechtsordnung und schützen uns gegen Kartelle, Korruption und Interessenkonflikte. 4. Wir achten auf Vertraulichkeit und schützen unsere Unternehmenswer- te. 5. Wir achten und schützen unsere Umwelt. 6. Wir achten unsere Geschäftspartner und fordern sie auf, unsere Ethik zu schützen. 21.06.2012
3 Compliance Konzept 4 Unser Compliance Konzept beruht auf folgender Hierarchie: Interne Regelungen, ………………………………..….die bindend sind für: Code of Ethics C O M definiert unsere sechs ethischen P Prinzipien L I A N C alle Mitarbeiter E sowie Code of Conduct alle Lieferanten und Kunden C L A beschreibt den Inhalt unserer R sechs ethischen Prinzipien I F I C A T I Practice Manual O N legt konkret dar, was unseren alle Vorgesetzten, die sechs ethischen Prinzipien ent- verantwortlich sind für die Überwachung spricht der Compliance ihrer Mitarbeiter Als Teil unseres Compliance Konzepts wird dieser Code of Conduct weiterentwickelt durch ein Practice Manual, das uns zeigt, wie wir uns in bestimmten Situationen ver- halten müssen. Das Practice Manual wird in Kürze verfügbar sein. 4 Unternehmensleitlinien 5 Unsere Überzeugung ist: Nur wenn wir im Einklang mit unserem Compliance Kon- zept handeln, können wir unsere Unternehmensleitlinien – den Rahmen unseres täglichen Geschäfts - leben: 21.06.2012
1. Der Erfolg unserer Kunden ist auch unser Erfolg; 2. Voneinander lernen, um miteinander weiterzukommen; 3. Wir setzen Trends statt ihnen zu folgen; 4. Erst unsere Unabhängigkeit verleiht uns Handlungsspielraum; 5. Villeroy & Boch – ein Name, der uns verpflichtet. 5 Zielsetzung und Anwendungsbereich 6 Entsprechend unserem Compliance Konzept ist dieser Code of Conduct für alle Mit- arbeiter von Villeroy & Boch zwingend; dies gilt weltweit. Mitarbeiter müssen sich mit den rechtlichen und internen Regelungen vertraut machen und sie bei ihrer täglichen Arbeit beachten. Dieser Code of Conduct hat Vorrang gegenüber allen anderslautenden Anweisun- gen eines Vorgesetzten. Führungskräfte müssen die Compliance mit den oben ge- nannten Regelungen und rechtlichen Vorschriften überwachen und sicherstellen. Eine Verletzung dieses Code of Conduct ist eine Verletzung arbeits- oder dienstvertraglicher Pflichten und kann zu Konsequenzen aus dem Arbeits-, Zivil- oder Strafrecht führen. Mitarbeiter sollen Verstöße gegen Gesetze, vertragliche Pflichten, Policies und die- sen Code of Conduct ihrem Local Compliance Officer oder dem Chief Compliance Officer berichten. Das Unternehmen wird sicherstellen, dass kein Mitarbeiter Nachteile erfährt, wenn er in gutem Glauben berichtet. Wenn der Hinweisgeber ebenfalls diesen Code of Conduct verletzt hat, wird Villeroy & Boch berücksichtigen, ob seine Information da- zu beigetragen hat, Schaden von dem Unternehmen abzuwenden. Details zu jedem einzelnen, in diesem Code of Conduct erwähnten Fall können un- serer Berechtigungsmatrix – verfügbar bei jedem Vorgesetzten und in unserem Int- ranet - entnommen werden. 21.06.2012
6 Kontakt für Compliance Fragen 7 Entsprechend unserer Berechtigungsmatrix ist Ihr Local Compliance Officer Ihr ers- ter Kontakt bei Fragen, Problemen oder Konfliktsituationen. B Inhalt unserer ethischen Prinzipien___________________ 8 1 Wir achten die Persönlichkeit des Einzelnen, seine 9 Überzeugung und schützen die Menschenrechte Die Freiheit des Einzelnen und soziale Verantwortung sind wesentlich für Villeroy & Boch. Deshalb unterwerfen wir uns folgenden Regelungen: 1.1 Die Persönlichkeit des Einzelnen 10 Villeroy & Boch achtet die Persönlichkeit des Einzelnen und ist davon überzeugt, dass soziale Verantwortung ein Schlüsselfaktor für den nachhaltigen Erfolg des Kon- zerns ist. Mitarbeiter müssen sich untereinander respektvoll, fair und frei von Ag- gression behandeln. Um dies zu erreichen, beschreiben die folgenden Führungsprinzipien, wie wir zu- einander stehen. Diese Prinzipien sind auf die weltweite Villeroy & Boch Organisati- on anwendbar und bindend für alle Mitarbeiter. • Wir pflegen das Mitarbeitergespräch. • Wir kommunizieren direkt und offen. • Wir handeln lösungsorientiert. • Wir sind leistungsorientiert. • Wir handeln als Vorbild. • Wir sehen Personalentwicklung als zentrale Aufgabe. • Wir führen durch Zielvereinbarungen. • Wir sind bereit, uns zu ändern. 21.06.2012
1.2 Überzeugung 11 Villeroy & Boch achtet das Recht auf freie Überzeugung jedes Mitarbeiters. Villeroy & Boch distanziert sich von allen Formen des politischen oder religiösen Extremis- mus sowie von Organisationen, deren Ethos und Ziele nicht im Einklang mit einer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung stehen. 1.3 Menschenrechte 12 Als Grundlage für Freiheit des Einzelnen und soziale Verantwortung schützt Villeroy & Boch die Menschenrechte: Unsere Zusammenarbeit basiert auf den Grundsätzen der Gleichbehandlung, unabhängig von Rasse oder ethnischer Herkunft, Ge- schlecht, Religion oder Ideologie, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. 2 Wir achten auf faire Arbeitsbedingungen und schützen unsere 13 Mitarbeiter durch Arbeitssicherheit Villeroy & Boch ist überzeugt, dass Freiheit des Einzelnen und soziale Verantwor- tung nur gelebt werden können, wenn faire Arbeitsbedingungen gelten und unsere Mitarbeiter durch Arbeitssicherheit geschützt werden. 2.1 Faire Arbeitsbedingungen 14 Villeroy & Boch bekämpft Ausbeutung im Arbeitsleben. Den rechtlichen Vorgaben sowie den Vorgaben kollektiver Vereinbarungen muss entsprochen werden. 2.1.1 Vergütung 15 Villeroy & Boch achtet das Recht auf angemessene Vergütung entsprechend dem jeweiligen Arbeitsmarkt. Gesetzliche Mindestlöhne und relevante Tarifverträge wer- den an den entsprechenden Standorten stets eingehalten. 21.06.2012
2.1.2 Kinderarbeit 16 Villeroy & Boch boykottiert alle Formen von Kinderarbeit. Der Konzern behält sich das Recht vor, Lieferanten zu prüfen und – im Falle von Compliance-Verstößen – Verträge mit ihnen zu beenden. 2.1.3 Koalitionsfreiheit 17 Villeroy & Boch achtet das Recht seiner Mitarbeiter, ihre Interessen zu vertreten, sich zu organisieren, Betriebsräte zu bilden und Gewerkschaften beizutreten. 2.2 Arbeitssicherheit 18 Villeroy & Boch garantiert Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Die Verantwortung für Mitarbeiter und Kollegen verlangt Vorkehrungen gegen Unfall- risiken. Dies gilt für die technische Planung von Arbeitsplätzen, Einrichtungen und Prozesse, für das Sicherheitsmanagement sowie das persönliche Verhalten bei der täglichen Arbeit. 3 Wir achten auf die Rechtsordnung und schützen uns 19 gegen Kartelle, Korruption und Interessenkonflikte Alle Villeroy & Boch Mitarbeiter sind verpflichtet, das Recht, diesen Code of Conduct und alle Policies und Anweisungen zu beachten. 3.1 Kartellrecht 20 Villeroy & Boch verpflichtet sich zu fairem Wettbewerb. Besonders im Wettbewerb um Kunden und Marktanteile müssen respektvoller Umgang mit Wettbewerbern ge- sichert und Lauterkeit gewahrt werden. Mitarbeiter müssen kartellrechtliche Vorgaben bei allen Aktivitäten beachten. 21.06.2012
Verbotene Aktivitäten sind insbesondere: • Preisabsprachen mit Wettbewerbern; • Absprachen über Marktanteile; • Volumenvereinbarungen; • Die Einteilung regionaler Märkte; • Die Einteilung von Kunden und Preisfestsetzungen. Weitere Details enthält unsere Policy zur Kartellrechts-Compliance. Auch bei formlosen Gesprächen, wie auf Messen, Kongressen oder anderen Veran- staltungen, bei denen Gespräche mit Wettbewerbern möglich sind, muss sicherge- stellt sein, dass keine Kartellvereinbarungen getroffen werden und keine Informatio- nen illegal ausgetauscht werden; bereits der Anschein solcher Aktivitäten ist zu ver- meiden. Bei Beobachtung und Analyse von Wettbewerbern wird Villeroy & Boch keine Daten nutzen, die illegal beschafft wurden oder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sein könnten. 3.2 Korruptionsbekämpfung 21 Jede Unterstützung, Duldung von oder Beteiligung an Korruption ist strikt verboten. 3.2.1 Geschenke und Vorteile 22 Unsere Regel ist: Mitarbeitern ist es verboten, Vorteile aktiv zu fordern oder anzu- nehmen sowie Geschenke oder Vorteile zu gewähren, die nicht im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass, wie Ostern, Weihnachten, einem ähnlichen Feiertag oder einem besonderen Ereignis in der Person des Beschenkten stehen. Der Konzern verpflichtet sich, keine Geschenke oder Vorteile zu gewähren, die nicht dem gesetzlichen Rahmen und unseren Policies für Lieferanten und Kunden ent- sprechen. 21.06.2012
Diese Regelungen unterliegen Wertgrenzen von maximal EUR 35,00 pro Person und Jahr sowie von maximal EUR 200,00 für außergewöhnliche Geschenke. Einzel- heiten sind in unserer internen Berechtigungsmatrix geregelt. 3.2.2 Bewirtung, Business Entertainment und Veranstaltungen 23 Bewirtungen müssen immer nachvollziehbar sein und im Zusammenhang mit einem belegbaren Geschäftsfall erfolgen. Es ist verboten, Bewirtung von einem Kunden einzufordern. Die angemessene Bewirtung von Kundenmitarbeitern ist im Zusam- menhang mit Verträgen und Geschäftsverhandlungen erlaubt (Geschäftsessen). Veranstaltungen müssen angemessen und unabhängig von einem bestimmten Ge- schäft sein. Business Entertainment anlässlich eines Produkttrainings ist erlaubt, muss aber an- gemessen sein. Diese Regelungen gelten ebenso im Verhältnis zu Wettbewerbern. Generell werden Bewirtungskosten für Veranstaltungen, an denen nur Villeroy & Boch Mitarbeiter teilnehmen, nicht übernommen. Ausgenommen ist Bewirtung, die üblicherweise von Villeroy & Boch angeboten wird. Diese Regelungen unterliegen Wertgrenzen von maximal EUR 35,00 und maximal EUR 200,00 oder, im seltenen Ausnahmefall, einem höheren Betrag bei Großereig- nissen; dies ist in unserer internen Berechtigungsmatrix geregelt. 3.2.3 Beraterverträge 24 Beraterverträge dürfen nicht dazu missbraucht werden, rechtliche oder sonstige, angemessene Beschränkungen zu umgehen. Entgelte müssen immer für Dienste geleistet werden, die für Dritte deutlich nachvollziehbar sind. Sie dürfen nicht unver- hältnismäßig hoch im Vergleich zu den angebotenen Diensten sein. 21.06.2012
3.2.4 Spenden und Sponsoring 25 Villeroy & Boch beteiligt sich an wohltätigen Projekten, Sport und Kultur. Spenden und Sponsoring müssen im Einklang mit den Unternehmensinteressen stehen und dürfen nicht die Vermarktung privater Interessen fördern oder zu Korruption führen. Generell beteiligt sich Villeroy & Boch nicht an politischen Events. Ausnahmen kön- nen in bestimmten Fällen mit vorherigem Einverständnis gemacht werden. Spenden und Sponsoring an nicht-politische Organisationen können gewährt werden, sind aber von Fall zu Fall zu entscheiden. Die vorgenannten Regelungen unterliegen Wertgrenzen von maximal EUR 35,00, maximal EUR 200,00 oder höher und sind in unserer internen Berechtigungsmatrix geregelt. 3.2.5 Geschenke und Vorteile an Behörden und Amtsträger 26 Beamte, andere Amtsträger und sonstige Repräsentanten öffentlicher Einrichtungen können grundsätzlich keine Geschenke oder Vorteile erhalten. Dies gilt auch für Ge- schenke und Vorteile, die diesen Personen indirekt gewährt werden. Ausnahmen von dieser Regel müssen in jedem Einzelfall nach unserer internen Berechtigungs- matrix entschieden werden. 3.3 Interessenkonflikte 27 Interessenkonflikte bestehen, wenn das private Verhalten eines Mitarbeiters seine Fähigkeit, im Interesse von Villeroy & Boch zu handeln, beeinflusst. 3.3.1 Kritische Beteiligungen 28 Kritische Beteiligungen an Drittunternehmen sind Investitionen eines Mitarbeiters in ein Unternehmen, das Lieferant, Kunde oder Wettbewerber ist. Bei einer solchen kritischen Beteiligung soll der Mitarbeiter von einer Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Unternehmen ausgeschlossen werden, wenn seine Beteiligung höher als 3 % ist oder wenn er einen Einfluss auf die Geschäftsbeziehung hat. 21.06.2012
3.3.2 Berufung in ein Ehrenamt 29 Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Villeroy & Boch über ein Ehrenamt zu informieren, wenn es mit einem Geschäft unseres Konzerns zusammenhängt; dies gilt ebenfalls für Aufsichtsratsmandate. 3.3.3 Literarische Arbeiten 30 Die Veröffentlichung literarischer Arbeiten oder Präsentationen, die das Tätigkeits- feld von Villeroy & Boch betreffen, muss genehmigt werden. Die Genehmigung muss im Einklang mit unserer internen Berechtigungsmatrix erfolgen. 3.3.4 Nebentätigkeiten 31 Wenn dies dem anwendbaren Arbeitsrecht entspricht, muss jeder Mitarbeiter eine Nebentätigkeit seiner Personalabteilung schriftlich anzeigen; soweit dies arbeits- rechtlich zulässig ist, unterliegt die Nebentätigkeit dem Einverständnis der Personal- abteilung. 3.3.5 Tätigkeit für Wettbewerber 32 Es ist allen Mitarbeitern verboten, die Interessen Dritter, die als Wettbewerber von Villeroy & Boch oder eines seiner Tochterunternehmen tätig sind, durch Arbeit, Dienstleistung oder Beratung zu unterstützen. 3.3.6 Sonderkonditionen für Mitarbeiter 33 Vorteile für Mitarbeiter, bezogen auf Produkte oder Dienstleistungen durch Konzern- gesellschaften, werden nur entsprechend unserer internen Berechtigungsmatrix ge- währt. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten. Produkte, die mit Mitarbeiterrabatten gekauft werden, dürfen nicht weiterverkauft werden. 21.06.2012
4 Wir achten auf Vertraulichkeit und schützen unsere 34 Unternehmenswerte Villeroy & Boch ist sich bewusst, dass Vertraulichkeit und der Schutz unserer Unter- nehmenswerte Grundvoraussetzungen für den Erfolg des Konzerns sind. 4.1 Vertraulichkeit 35 Mitarbeiter dürfen ihre Kenntnis von vertraulichen internen Projekten und Prozessen ausschließlich für unternehmensbezogene Zwecke nutzen und dürfen sie nicht ge- genüber externen Dritten offenlegen. Vertraulichkeit betrifft außerdem interne Infor- mationen und Kommunikation mit der Öffentlichkeit. 4.1.1 Insiderinformationen 36 Insiderinformationen sind konkrete Informationen, die sich auf unser Unternehmen beziehen und nicht öffentlich sind und die, wenn sie öffentlich bekannt würden, ge- eignet wären den Börsenpreis der Villeroy & Boch Aktie erheblich zu beeinflussen. Villeroy & Boch unterhält ein Insiderverzeichnis, in dem diejenigen Personen aufge- führt sind, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für unser Unternehmen Zugang zu Insider- informationen haben können. Die betreffenden Mitarbeiter werden durch ein geson- dertes Merkblatt über die Insidervorschriften informiert. Es ist gesetzlich verboten, Insiderinformationen anderen Personen mitzuteilen, die diese Informationen für Insiderhandel nutzen könnten. Um jeden Anschein einer Ver- letzung dieser Vorschriften zu vermeiden und die gleichmäßige Information aller un- serer Investoren und Stakeholder sicherzustellen, haben wir Informationssperrfristen („Quiet Periods“) definiert, in denen unser Unternehmen Finanzinformationen nicht an externe Dritte, einschließlich Analysten, Journalisten und Investoren, kommuni- ziert. 21.06.2012
Unsere Quiet Periods beginnen 10 Tage vor dem Ende des Quartals bzw. Ge- schäftsjahres und dauern bis zum Tag der Veröffentlichung der Quartalsergebnisse bzw. Jahresergebnisse (vorläufige oder endgültige Ergebnisse, was immer relevant ist). Es ist außerdem gesetzlich verboten, Aktien unserer Gesellschaft oder Finanzin- strumente, die sich direkt oder indirekt auf Aktien unserer Gesellschaft beziehen, auf der Grundlage von Insiderinformationen zu kaufen oder zu verkaufen. Um jeden An- schein einer Verletzung dieser Vorschriften zu vermeiden, haben wir Handelssperr- fristen („Blackout Periods“) definiert, in denen die Mitglieder des obersten Manage- ments unseres Unternehmens mit potentieller Nähe zu Insiderinformationen nicht mit Aktien unseres Unternehmens oder Finanzinstrumenten, die sich direkt oder indirekt auf Aktien unseres Unternehmens beziehen, handeln dürfen. Unsere Blackout Peri- ods beginnen 10 Tage vor Ende des Quartals bzw. Geschäftsjahres und dauern bis zum Tag der Veröffentlichung der Quartalsergebnisse bzw. Jahresergebnisse (vor- läufige oder endgültige Ergebnisse, was immer relevant ist). Die Veröffentlichungsdaten können dem Finanzkalender auf der Internetseite unse- res Unternehmens entnommen werden. 4.1.2 Kommunikation mit der Öffentlichkeit 37 Stellungnahmen durch Villeroy & Boch gegenüber den Medien und den Anteilseig- nern sollen ausschließlich durch den Vorstand, die PR-Abteilung und die Investor Relations Abteilung oder durch diejenigen Mitarbeiter erfolgen, die der Vorstand hierzu autorisiert hat. Externe Anfragen sollen an diese Abteilungen weitergeleitet werden. 4.2 Unternehmenswerte 38 Mitarbeiter müssen das Eigentum des Konzerns gegen Verlust, Diebstahl, Schäden, unerlaubte Nutzung und Missbrauch schützen. Hierzu gehören auch Informationen, Ideen und anderes geistiges Eigentum. 21.06.2012
Die Nutzung von Arbeitskraft und Vermögenswerten für Zwecke, die nicht durch ein Arbeits- oder Dienstverhältnis mit Villeroy & Boch gedeckt sind, ist verboten. 5 Wir achten und schützen unsere Umwelt 39 Als Verarbeiter von Basismaterialien ist es Villeroy & Bochs Selbstverständnis, die Umwelt zu achten und zu schützen. Dies bedeutet nicht nur Compliance mit umwelt- rechtlichen Vorschriften, sondern auch mit dem Konzept der Nachhaltigkeit bei der Nutzung natürlicher Ressourcen und das Streben nach umweltfreundlichen Lösun- gen. Wir integrieren den Umweltschutz in unsere Arbeitsabläufe. Umweltaspekte werden in unsere Geschäftsentscheidungen mit einbezogen. 6 Wir achten unsere Geschäftspartner und fordern sie 40 auf, unsere Ethik zu unterstützen Villeroy & Boch ist überzeugt, dass Respekt gegenüber unseren Geschäftspartnern die Grundlage für vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen ist und den Schutz der in unserem Code of Ethics beschriebenen Werte erfordert. 6.1 Achtung unserer Geschäftspartner 41 Villeroy & Boch verpflichtet sich, fair und respektvoll mit seinen externen Partnern zusammen zu arbeiten. 6.2 Schutz unserer Ethik 42 Villeroy & Boch akzeptiert nur Lieferanten und Kunden, die unsere ethischen Prinzi- pien respektieren. Daher müssen Lieferanten und jeder andere Geschäftspartner im Einklang mit unse- rem Code of Ethics und unserem Code of Conduct handeln. 21.06.2012
Villeroy & Boch ist bestrebt, Letter of Compliance (Einverständniserklärungen) von Geschäftspartnern zu erhalten. C Persönliche Schutzklausel ___________________________ 43 Kein Mitarbeiter wird einen persönlichen Nachteil bei Villeroy & Boch erleiden, wenn er entsprechend diesem Code of Conduct (Verhaltensrichtlinie) handelt und dies zu einem Wettbewerbsnachteil für unseren Konzern führen könnte. 21.06.2012
Index ______________________________________________ Kinderarbeit ............................................ 16 A Koalitionsfreiheit .................................... 17 Kommunikation mit der Amtsträger...............................................26 Öffentlichkeit…………..……….…..35, 37 Arbeitsbedingungen ............................3, 13 Korruption............................... 3, 19, 21, 25 Arbeitssicherheit............................3, 13, 18 Kritische Beteiligung .............................. 28 Aufsichtsratsmandate ..............................29 B L Letter of Compliance .............................. 42 Beamte.....................................................26 Literarische Arbeiten .............................. 30 Behörden .................................................26 Local Compliance Officer .......................6f Beraterverträge ........................................24 Berechtigungsmatrix .....6f, 22f, 25f, 30, 33 Betriebsräte..............................................17 M Bewirtung ................................................23 Menschenrechte .............................. 3, 9, 12 Business Entertainment ...........................23 Mindestlöhne .......................................... 15 C N Chief Compliance Officer .........................6 Nebentätigkeit......................................... 31 Code of Ethics ............................ 2ff, 40, 42 Nicht-politische Organisationen ............. 25 Compliance Konzept .............................. 4ff Compliance-Verstöße..............................16 P Persönliche Schutzklausel ...................... 43 E Persönlichkeit ......................................3, 9f Ehrenamt .................................................29 Policy zur Kartellrechts-Compliance .....20 Extremismus............................................11 Politische Events..................................... 25 Practice Manual ........................................ 4 F Präsentationen......................................... 30 Führungsprinzipien..................................10 S G Sonderkonditionen.................................. 33 Spenden................................................... 25 Geistiges Eigentum .................................38 Sponsoring .............................................. 25 Geschäftspartner............................... 3, 40ff Geschenke .........................................22, 26 Gesundheitsschutz...................................18 T Gleichbehandlung....................................12 Tarifverträge ........................................... 15 Großereignis ............................................23 Tätigkeit für Wettbewerber..................... 32 I U Insiderhandel ...........................................36 Überzeugung............................... 3, 5, 9, 11 Insiderinformationen ............................. 35f Umwelt ............................................... 3, 39 Interessenkonflikte ........................3, 19, 27 Unternehmensleitlinien............................. 5 Unternehmenswerte ...................... 3, 34, 38 K Kartelle ................................................3, 19 V Kartellrecht..............................................20 Veranstaltungen ................................ 20, 23 21.06.2012
Vergütung................................................15 W Verschwiegenheitsverpflichtung.............36 Vertraulichkeit................................... 3, 34f Wertpapierhandel.................................... 36 Vorteile........................................22, 26, 33 21.06.2012
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