Wirtschaftsförderung Frankfurt (Oder) - Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten für durch Covid-19 in Not geratene Unternehmen, Selbständige ...
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Wirtschaftsförderung Frankfurt (Oder) Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten für durch Covid-19 in Not geratene Unternehmen, Selbständige sowie deren Arbeitnehmer Version 1.23 Stand: 04.05.2020 | 10:00
Allgemeines 2 Überblick über Teile der aktuellen Beschlüsse zu Lockerungen vom 17. April 2020 • Grundsätzlich werden die Beschränkungen bis zum 3. Mai verlängert • Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt • Folgende Geschäfte können ab dem 22. April zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen: » alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm bzw. Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 qm reduzieren, » sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen. • Unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln dürfen Friseurbetriebe ab dem 4. Mai wieder öffnen. Weitere körpernahe Handwerks- und Dienstleistungen wie Nagelstudios, Tätowierer, Kosmetikstudios, Massagesalons bleiben weiter geschlossen. • Die Selbsternte auf Obst- und Gemüsefeldern ist unter Einhaltung der Abstandsregeln erlaubt • Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung in Polen für Berufspendler und Studenten/Schüler ab dem 4. Mai, aber nicht für das medizinische Personal • Ausgenommen von den Lockerungen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Jedes Unternehmen in Deutschland muss auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. • Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Quellen: Pressemitteilung des Landes Brandenburg „Kabinett beschließt erste Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Brandenburg“ vom 17. April 2020; Beschlussblatt der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020; Verordnung des polnischen Ministerrats vom 2. Mai 2020 Nr. 792 zur Festlegung bestimmter Einschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit dem Auftreten eines epidemischen Zustands
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige & Arbeitnehmer 3 Überblick über aktuelle Unterstützungsprogramme (Zuschüsse/Hilfen) Förderprogramm Was, Wofür und für Wen Seite Soforthilfe Corona Brandenburg Zuschüsse für durch Covid-19 in Not geratene Selbständige und Unternehmen bis 100 Mitarbeiter 5-6 Soforthilfe für Brandenburgs Zuschüsse für durch Covid-19 in Not geratene Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei 7 Landwirtschaft und Aquakultur bis 100 Mitarbeiter Agentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld Zuschuss in Form von Lohnersatzleistung für Arbeits- und Entgeltausfall in Unternehmen 8-9 MdFE/MWAE: Unterbringung von Aufwandsentschädigungen für die Unterbringung polnischer Berufspendler mit Arbeitsort in 10 polnischen Pendlern Brandenburg in Form von Pauschalen BAFA - Beratungszuschuss Bezuschussung von Beratungsleistungen für von Covid-19 betroffene Unternehmen mit bis zu 100 % 11 bzw. 4.000 EUR Kurzfristige Überlassung von Kurzfristige und unbürokratische Überlassung eigener Arbeitnehmer/innen an andere Unternehmen 12 Arbeitnehmern bzw. kurzfristiger und unbürokratischer Einsatz von Arbeitnehmer/innen anderer Unternehmen Maßnahmenpaket Existenzsicherung Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen von COVID-19 im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht 13 Zuverdienst zum Kurzarbeitergeld Ausweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitnehmer in Kurzarbeit (teilweise 14 anrechnungsfrei bei systemrelevanten Nebenjobs) Jobcenter: Grundsicherung Gelockerte Vermögensprüfung beim Zugang zu Leistungen des Lebensunterhalts (ALG II) für in Not 15 geratene Selbständige und Arbeitnehmer Agentur für Arbeit: Notfall- Gelockerte Einkommensprüfung zum Zugang zu Kinderzuschlägen für in Not geratene Selbständige 16 Kinderzuschlag und Arbeitnehmer Stadt: Wohngeld Erleichterter Zugang zum Wohngeld 17 Quelle: ILB, eigene Recherchen
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige & Arbeitnehmer 4 Überblick über aktuelle Unterstützungsprogramme (Stundungen/Kredite/Bürgschaften) Förderprogramm Was, Wofür und für Wen Seite Finanzamt/Stadt: Stundungen von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer (Finanzamt) 18 Steuerliche Liquiditätshilfe Stundungen von Gewerbesteuern und Grundsteuern (Stadt Frankfurt (Oder)) 19 Sozialversicherung/ Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen von Verschiebungen der Zahlungsverpflichtung 20 Krankenkasse: Stundung von für Unternehmen SV-Beiträgen KfW- Schnellkredit für den Kreditprogramm mit 100 % Haftungsfreistellung für die Hausbank durch die KfW 21 Mittelstand ILB- Konsolidierungs- und Rettungsbeihilfedarlehen für Unternehmen mit vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten für Standortsicherungsprogramm kleine und mittelständische Unternehmen, länger als 3 Jahre am Markt KfW- ERP-Gründerkredit Darlehen mit 80% Haftungsfreistellungen für die Hausbank, z. B. zur Deckung eines Liquiditätsbedarfs bis Startgeld zu 30.000 ¬ (Betriebsmittel) für kleine Unternehmen, jünger als 5 Jahre KfW- ERP-Gründerkredit Darlehen mit bis zu 80% Haftungsfreistellungen für die Hausbank, z.B. Investitionen und Betriebsmittel Universell bis zu 200 Mio. Euro für alle Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung KfW- Unternehmerkredit Konsortialdarlehen mit anteiliger Risikoübernahme bis zu 70% für größere Unternehmen und größere Vorhaben KfW- Kredit für Wachstum Konsortialdarlehen mit anteiliger Risikoübernahme bis zu 70% für größere Unternehmen und größere Vorhaben Bürgschaftsbank Brandenburg- Bürgschaft (bis zu 80%) für Banken zur Liquiditätssicherung für Betriebsmitteldarlehen (5 Jahre) bis 2,5 Bankbürgschaft Mio. Euro an kleine und mittelständische Unternehmen Quelle: ILB, eigene Recherchen
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige & Arbeitnehmer 5 Soforthilfe Corona Brandenburg (1/2 Informationen) • Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen (ausschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben • Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen • Die Unterstützung aus dem Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) und beträgt: » bis zu 5 Beschäftigte (VZÄ) bis zu 9.000,- EUR, » bis zu 15 Beschäftigte (VZÄ) bis zu 15.000,- EUR, » bis zu 50 Beschäftigte (VZÄ) bis zu 30.000,- EUR, » bis zu 100 Beschäftigte (VZÄ) bis zu 60.000,- EUR in Abhängigkeit des glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für drei bzw. fünf aufeinander folgende Monate. • Zur Antragstellung benötigte Unterlagen: » Kopie des Personalausweises (in allen Fällen), » Bei mehr als 10 Mitarbeitern (VZÄ): Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen (z. B. Gewerbeanmeldung) sowie aktuellstes Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen als Nachweis für die Zahl der Beschäftigten, • Weitere Informationen und Richtlinie: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/ • Link zum Antrag: https://www.ilb.de/media/dokumente/dokumente-fuer-programme/dokumente-mit- programmzuordnung/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/antrag-soforthilfe-corona-brandenburg.pdf • Fragen und Antworten zum Bescheid für Zuwendungsempfänger: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/fragen-zur- erhalten-soforthilfe/fragen-und-antworten-zum-bescheid/ Quelle: MWAE, ILB
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige & Arbeitnehmer 6 Soforthilfe Corona Brandenburg (2/2 Antragstellung) Quelle: ILB
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige & Arbeitnehmer 7 Kontaktdaten Institutionen Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Kreditanstalt für Wiederaufbau Zentral eingerichtete Hotline: 0331-660 2211 Telefon: 0800-539 9000 Mo-Fr: 9-20 Uhr | Sa 10-14 Uhr Mo-Fr: 8-18 Uhr E-Mail: beratung@ilb.de Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) Arbeitgeberservice Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) Telefon: 0800 - 4555520 Zentral eingerichtete Hotline: 0331-730 61-222 Mo-Fr: 8-18 Uhr Mo-Fr: 8-18 Uhr Familienkasse Berlin-Brandenburg, Standort Frankfurt (Oder) WFBB - Regionalcenter Ost-Brandenburg Telefon: 0800 - 4 555530 Christoph Ziemer (Regionalcenterleiter) Telefon: 0335-283 960 11 | E-Mail: christoph.ziemer@wfbb.de Finanzamt Frankfurt (Oder) Telefon: 0335 – 606761399 Wirtschaftsministerium Servicerufnummern für Brandenburger Unternehmen Jobcenter Frankfurt (Oder) Telefon: 0331 / 866-1887, -1888 und -1889 Telefon: 0335 570 2300 | 0335 570 1234 Quelle: eigene Recherchen
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige & Arbeitnehmer 8 Ihre Partner vor Ort für weitere Information, Beratung und Kontaktvermittlung Claus Junghanns Frank Frisch Bürgermeister, 1. Beigeordneter, Stadt Frankfurt (Oder) Projektmanager / Beschäftigungsförderung Phone: +49 335 552 9921 Phone: +49 335 552 1312 Email: claus.junghanns@frankfurt-oder.de Email: frank.frisch@frankfurt-oder.de Website: www.frankfurt-oder.de Website: www.frankfurt-oder.de Mario Quast Andrea Prix Wirtschaftsreferent, Stadt Frankfurt (Oder) Projektmanagerin / Unternehmenslotsin Phone: +49 335 552 1501 Phone: +49 335 552 1503 Email: mario.quast@frankfurt-oder.de Email: andrea.prix@frankfurt-oder.de Website: www.frankfurt-oder.de Website: www.frankfurt-oder.de Christopher Nüßlein Steffen Schlächter Geschäftsführer, Investor Center Ostbrandenburg Projektmanager / Fördermittelberatung Phone: +49 335 557 1324 Phone: +49 335 557 1315 Email : nuesslein@icob.de Email : schlaechter@icob.de Website: www.icob.de Website: www.icob.de Die Informationen in dieser Broschüre basieren auf öffentlich zugänglichen oder geschätzten Informationen und wurden nach unserem bestem Wissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Investor Center Ostbrandenburg GmbH.
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