WNC (Wiener-Neudorf-Card) - Gemeinde Wiener Neudorf
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WNC (Wiener-Neudorf-Card) Die Wiener-Neudorf-Card ist nicht übertragbar! Bei Missbrauch wird die Karte eingezogen. Feb. 2018 Kosten der Karte (enthält keine Badegebühren) Neuausstellung einer Wiener-Neudorf-Card Euro 5,00 Verlängerung der Wiener-Neudorf-Card, gültig für 12 Monate Euro 3,00 Die Wiener-Neudorf-Card kann von jedem Wiener Neudorfer bzw. jeder Wiener Neudorferin zum eigenen Gebrauch erworben werden. Die Weitergabe der Karte ist nicht gestattet und würde einen Einzug der Karte bedeuten. Die Hauptwohnsitz-Karten unterscheiden sich farblich in Kinder (grün), Jugendliche (türkis), Erwachsene (gelb), Senioren (orange). Zusätzlich steht Personen mit Zweitwohnsitz eine Gästekarte zur Verfügung (pink) die den Eintritt in den Wirtschaftshof ermöglich und für die Freischaltung der Badefunktion vorbereitet ist. Was „kann“ eine Hauptwohnsitzkarte? Auf den nächsten Seiten finden Sie die genaue Beschreibung der Funktionen, die, mit Ausnahme der Badefunktion, auf Ihrer gültigen WNC automatisch freigeschalten sind. Nutzen Sie: Taxifahrten zu fixen Zonentarifen Günstiges Baden am Gemeindeteich Günstiges bzw. kostenloses Badner-Bahn fahren Nachtbusfahrten für Jugendliche um den halben Preis
Informationen und Richtlinien! Gültig für jede/n Kartenbesitzer/in Taxi-Funktion (für alle mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde) Zone 1 Für Fahrten: Ortsgebiet Wiener Neudorf, UCI – Multiplex, IZ-NÖ-Süd (über die B 11 erreichbar) Euro 2,70 Zone 2 Für Fahrten: Biedermannsdorf, Guntramsdorf – Teich „Ozean“, Bundessportzentrum Südstadt, Shoppingcenter B17 in Brunn am Gebirge, SCS Nordring inkl. Media Markt, IKEA, Mödling (bis Zonengrenze HTL und Aquädukt) Euro 4,50 Die Taxiunternehmen Fock (Tel.02236/26200), Taxi 8010 (Tel.02236/8010), Royal Taxi (0676/910 52 52), Taxi Ferry (Tel.0664/443 38 43) und Taxi Stern (060/61 61 000) stehen für Sie rund um die Uhr zur Verfügung. Sämtliche angeführten Preise und Entgelte enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer und gelten ab 2. Jänner 2011. Es werden von der Gemeinde ausschließlich Fahrten innerhalb der Zonen 1 und 2 gefördert. Alle Fahrten, die über die Grenzen dieser Zonen hinausgehen, sind von der Förderung ausgeschlossen und müssen zur Gänze vom Fahrgast zu den geltenden Tarifen bezahlt werden. Die Anrechnung von Teilstrecken über die Wiener-Neudorf-Card ist nicht gestattet. Die Verrechnung mit dem beförderten Inhaber der Wiener-Neudorf-Card bleibt dem Taxiunternehmer überlassen, wobei jedoch die oben angeführten Höchstsätze zu beachten sind. Fahrten unterliegen nur dann der vorliegenden Vereinbarung und sind nach dieser abzurechnen, wenn das Taxi und Mietauto unter Hinweis auf die Wiener- Neudorf–Card bestellt worden ist. Weitere Punkte sind bei der Bestellung mitzuteilen: Abfahrtsort, Zielort und Anzahl der mitfahrenden Gäste. Dem Taxiunternehmer wird gestattet im Zuge jeder einzelnen Fahrt, ohne wesentlichen Umweg (maximal 10 Minuten) oder wesentlicher Verzögerung, weitere Fahrtgäste aufzunehmen und diese auch gesondert zu verrechnen. Nur
bei gleichem Abfahrtspunkt und gleichem Endpunkt der Fahrt darf nur eine Verrechnung stattfinden. Der Unternehmer oder seine Lenker sind nicht verpflichtet, Fahrgäste aus Lokalen oder Wohnungen abzuholen; Fahrgäste haben im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen zu warten. Das Taxiunternehmen ist von Null bis 24:00 Uhr erreichbar und im Einsatz. Beförderung von Gegenständen Ausdrücklich ausgeschlossen werden soll von dieser Vereinbarung die Beförderung von Gegenständen ohne Beförderung von Personen. Botenfahrten dürfen nicht über die Wiener-Neudorf–Card abgerechnet werden. Bade-Funktion Die Freischaltung der Badefunktion erfolgt jährlich ab Mitte April und gilt für eine Badesaison. Jährliche Badegebühr im Rahmen der WNC (Wiener-Neudorf- Card): Erwachsene € 22,00 Jugendliche vom 15ten bis zum 18ten Geburtstag € 10,00 Studenten, Lehrlinge und Mindestpensionisten € 10,00 Kinder vor dem 15ten Geburtstag € 0,00 Die Ausgabe und Verlängerung der Badefunktion auf der Wiener-Neudorf-Card erfolgt für alle nicht in Wiener Neudorf gemeldete Personen von 15. bis 30. April des jeweiligen Jahres im Bürgerservice des Gemeindeamtes. Bürger mit Wohnsitz können die Badefunktion während der gesamten Badesaison verlängern lassen. (Badesaison ist vom 2. Mai bis 30. September). Bahn-Bus-Funktion Badner-Bahn, Wiener Lokalbahnen Jede/r InhaberIn der Wiener-Neudorf-Card (mit Hauptwohnsitz im Ort) kann zwischen den Stationen Griesfeld und Vösendorf-Siebenhirten mit einem Kinderfahrschein die Badner-Bahn benutzen. Darüber hinaus können Inhaber der Wiener-Neudorf-Card die Bader-Bahn an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen Griesfeld und Vösendorf- Siebenhirten kostenlos benützen.
Für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, die in Besitz einer Wiener-Neudorf-Card sind, ist die Fahrt auf der Bahnlinie der Wiener Lokalbahnen AG im Streckenabschnitt Baden Josefsplatz – Vösendorf-Siebenhirten, bzw. auch zu und zwischen allen dazwischen liegenden Stationen, in beiden Richtungen an Schultagen ab 13:00 Uhr / an Sonn- und Feiertagen sowie in den Schulferien ganztägig kostenlos möglich, wenn der Fahrgast die „Wiener-Neudorf-Card“ in Verbindung mit einem gültigen Schüler-, Lehrlings-, oder Studentenausweis vorweisen kann. Für alle oben genannten Vergünstigungen gilt: Ein, den VOR-Tarifbestimmungen entsprechendes, Anschlussticket für den ÖV in Wien kann erst unmittelbar nach der Türöffnung in der Haltestelle Vösendorf- Siebenhirten im Fahrzeug erworben bzw. entwertet werden; ein entsprechendes Anschlussticket für den ÖV in Baden und Umgebung kann erst beim Umstieg erworben bzw. entwertet werden. Nachtbus, Casinobus Die Fahrten der Nachtbuslinie 360 der WLB (Badner-Bahn) von Baden bzw. Wien nach Wiener Neudorf werden ebenfalls von der Gemeinde unterstützt. Mit gültiger Wiener-Neudorf-Card zahlen SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für die Busfahrt nach Mitternacht € 2,20 pro Fahrt. Müll-Funktion (Wirtschaftshof-Funktion) Die Bewilligung zur Benützung des Abfallwirtschaftszentrums (Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeindeblatt) gilt für Erwachsene und Pensionisten mit Wohnsitz in Wiener Neudorf. Sperrmülltelefon Mo. - Fr. 7:00 - 12:00 Uhr unter 02236/61 113 Europaplatz 2 2351 Wiener Neudorf Tel.: 02236/62501 buergerservice@wiener-neudorf.gv.at Stand 1. Feb. 2017
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