Gemeindewahlen vom 26. September 2021 Wahlanleitung

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Gemeinde
Köniz

Gemeindewahlen vom 26. September 2021

Wahlanleitung

                                    1
Abstimmungslokale
Sie haben die Möglichkeit, bei den nachstehenden Abstimmungs-
lokalen persönlich an der Urne abzustimmen oder zu wählen. Das
Lokal mit Stern (*) ist nicht rollstuhlgängig.

Gemeindehaus Bläuacker
Landorfstrasse 1, 3098 Köniz

Öffnungszeiten
Donnerstag, 23. September 2021, 16-18 Uhr
Freitag, 24. September 2021, 14-16 Uhr

Köniz (Oberstufenzentrum)
Liebefeld (Schulhaus Hessgut)
Wabern (Dorfschulhaus*)
Niederscherli (Schulhaus Bodengässli)
Niederwangen (Schulhaus)

Öffnungszeiten
Sonntag, 26. September 2021, 10-12 Uhr

Briefliche Stimmabgabe
Verwenden Sie für die briefliche Stimmabgabe das beiliegende
Kuvert und beachten Sie die Anleitung auf der Rückseite des Ant-
wortkuverts. Wichtig: Der Stimmrechtsausweis ist im entspre-
chenden Feld zu unterschreiben und zusammen mit dem verschlos-
senen Stimmkuvert in das Antwortkuvert zu legen.

Übergeben Sie das Antwortkuvert entweder rechtzeitig und fran-
kiert der Post oder werfen Sie dieses bis spätestens am Samstag,
14.00 Uhr (letzte Leerung) vor dem Abstimmungs- oder Wahltag in
den Briefkasten beim Gemeindehaus Bläuacker, Köniz ein.

Das geltende Recht
finden Sie im Internet unter www.koeniz.ch
(Verwaltung > Reglemente/Verordnungen).
Sie können es auch telefonisch bei der Stabsabteilung
der Gemeinde Köniz bestellen: 031 970 91 11

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Gemeindewahlen vom 26. September 2021

Liebe Könizer Wahlberechtigte

Am 26. September 2021 finden die Wahlen für das Gemeindeprä-
sidium, den Gemeinderat und das Gemeindeparlament statt. Die-
se Wahlanleitung soll Ihnen beim Ausfüllen der Wahlzettel helfen.
Mit dem beiliegenden Wahlmaterial können Sie 40 Parlaments-
mitglieder, 5 Gemeinderatsmitglieder und die Gemeindepräsidentin
oder den Gemeindepräsidenten für die Jahre 2022 bis 2025 wählen.

Im Wahlkuvert finden Sie:

Amtliches Wahlmaterial
-   Für die Wahl der Parlamentsmitglieder einen gelben unbe-
    druckten Wahlzettel und 12 gelbe mit den Namen der Kandidie-
    renden vorgedruckte Wahlzettel.
-   Für die Gemeinderatswahlen einen hellblauen unbedruckten
    Wahlzettel und 8 hellblaue mit den Namen der Kandidierenden
    vorgedruckte Wahlzettel.
-   Für die Wahl des Gemeindepräsidiums einen rosa unbe-
    druckten Wahlzettel und eine Namensliste mit den wählbaren
    Personen.

Werbematerial
Zu allen Wahlvorschlägen wird Werbematerial der Kandidierenden
mit separater Post verschickt.

Pascal Arnold			Cornelia Rauch
Gemeindeschreiber		 Stv. Gemeindeschreiberin

                                                                    3
Regeln für die Wahl von Parlament und Gemeinderat

Das Parlament und der Gemeinderat werden im Verhältnis-
wahlverfahren (Proporz) gewählt. Die Sitze in Gemeinderat und
Parlament werden im Verhältnis aller abgegebenen Listenstim-
men verteilt. Eine Liste enthält jeweils so viele Listenstimmen, wie
Plätze zu vergeben sind (Parlament 40, Gemeinderat 5). Innerhalb
der Listen sind diejenigen Kandidierenden gewählt, die am mei-
sten Stimmen erhalten haben.
Listenverbindungen und Unterlistenverbindungen sind zulässig.

Zwingend zu beachten sind folgende Punkte:
-   Es darf nur je ein Wahlzettel für Parlament und Gemeinderat ab-
    gegeben werden.
-   Füllen Sie die Wahlzettel handschriftlich und gut lesbar aus.
    Gedruckte oder maschinelle Einträge sind ungültig. Wiederho-
    lungszeichen wie Gänsefüsschen (") oder Vermerke wie «dito»
    und «item» sind ebenfalls ungültig.
-   Auf jedem Wahlzettel dürfen nur so viele Namen notiert werden,
    wie Sitze zu vergeben sind. Für das Parlament können maximal
    40 Kandidierende aus den 12 Wahlzetteln beliebig ausgewählt
    werden. Für den Gemeinderat können maximal 5 Kandidierende
    aus den 8 Wahlzetteln beliebig ausgewählt werden. Personen,
    die nicht kandidieren, also auf keinem Wahlzettel sind, können
    nicht gewählt werden.
-   Führen Sie bei jedem Namen auch die entsprechende Kandida-
    tennummer auf. Damit erhalten Ihre gewünschten Kandidieren-
    den Ihre Stimme.

Auf den folgenden Seiten werden die Möglichkeiten dargestellt,
wie Sie wählen können.

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Der leere Wahlzettel

Auf dem leeren Wahlzettel muss mindestens ein gültiger Kandi-
datenname aufgeführt sein. Wenn Sie auf der obersten Zeile eine
Listennummer und ein Listenname eintragen, zählen die leeren
Linien als Zusatzstimmen für die gewählte Liste. Verzichten Sie auf
eine Listenbezeichnung, werden die leer gelassenen Linien keiner
Liste zugesprochen. Sie können Kandidierende von verschiedenen
Listen wählen (panaschieren). Der gleiche Name darf höchstens
zweimal aufgeführt werden (kumulieren).

                                                                 5
Der vorgedruckte Wahlzettel

                                                                                                                    leer lassen
                                                                   Sie können einen vorgedruckten
                                                                                              Z/L:
                                                                   Wahlzettel unverändert einreichen.
                                                                   Jede kandidierende Person erhält
    Wahlzettel
    Gemeindewahlen vom 26. September 2021                          auf dem unveränderten Wahlzettel
    Liste Nr.             Listenbezeichnung
                                                                   eine Stimme. Wer zweimal aufge-
                99        Musterpartei                             führt ist, erhält zwei Stimmen.

    Parlament
    40 Mitglieder

    Kand. Nr. Name und Vorname                                               Kand. Nr.           Name und Vorname

    9901.4       Müsterli Fritz (bisher)
                 1975, Maurer, Musterdorf

    9902.1       Müsterli Fritz (bisher)
                 1975, Maurer, Musterdorf
    9903.2       Exemplar Mina
                 1982, Lehrerin, Beispielhausen
    9904.3       Beispiel Karl
                 1966, Betriebsökonom, Müsterlingen

    9905.6       Mustermann Karin
                 1979, Geschäftsführerin, Mustringen

Streichen

                                                                   Auf einem vorgedruckten Wahl-
                                                                   zettel können beliebig Namen von
                                                                   Kandidierenden gestrichen wer-
                                                                   den. Die nun leeren Zeilen werden
                                                                   der oben auf dem Wahlzettel aufge-
                                                                   druckten Liste als Zusatzstimmen
                                                                   angerechnet.

    Wahlzettel dürfen nur von Hand verändert werden, bitte Kandidatinnen- / Kandidatennummern nicht vergessen.

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Kumulieren

               Sie können Kandidierende begün-
               stigen, indem Sie deren Namen
               doppelt aufführen (kumulieren).

               Achtung: Sie dürfen einen Namen
               höchstens zweimal aufführen. Auf
               vielen Wahlzetteln sind die Namen
               bereits vorkumuliert. Bitte beach-
               ten Sie, dass vorkumulierte Kan-
               didierende zwei unterschiedliche
               Kandidatennummern haben.

Panaschieren

               In einen vorgedruckten Wahlzettel
               können Namen von Kandidieren-
               den aufgenommen werden, die auf
               einem anderen Wahlzettel stehen.
               Der Wahlzettel darf nicht mehr Per-
               sonen enthalten, als Sitze zu verge-
               ben sind.

               Achtung: Die auf dem Wahlzettel
               aufgeführte Liste verliert mit dem
               Panaschieren Stimmen an die Liste
               der Kandidierenden, die aus einem
               anderen Wahlzettel übernommen
               werden.

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Regeln für die Wahl des Gemeindepräsidiums

-   Die Wahl des Gemeindepräsidiums erfolgt im Mehrheitswahl-
    verfahren (Majorz). Um als Gemeindepräsidentin oder Gemein-
    depräsident gewählt zu sein, muss die Liste, welche die kandi-
    dierende Person vorgeschlagen hat, mindestens einen Sitz im
    Gemeinderat erhalten. Erreicht im ersten Wahlgang keine Per-
    son das absolute Mehr, findet am 24. Oktober 2021 ein zweiter
    Wahlgang statt.

-   Bei der Wahl des Gemeindepräsidiums ist weder Kumulieren
    noch Panaschieren möglich.

-   Sie können auf dem leeren rosa amtlichen Wahlzettel die kandi-
    dierende Person Ihrer Wahl aus der Namensliste handschriftlich
    eintragen.

         Gemeinde
         Köniz

         Amtlicher Wahlzettel
         Wahl vom 26. September 2021

         Gemeindepräsidium

         Wahlvorschlag:

         Dieser Wahlzettel ist nur gültig, wenn er
         handschriftlich ausgefüllt ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde
Köniz, unter www.koeniz.ch/wahlen2021

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