Gemeindewahlen vom 26. September 2021 Wahlanleitung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gemeinde Köniz Gemeindewahlen vom 26. September 2021 Wahlanleitung 1
Abstimmungslokale Sie haben die Möglichkeit, bei den nachstehenden Abstimmungs- lokalen persönlich an der Urne abzustimmen oder zu wählen. Das Lokal mit Stern (*) ist nicht rollstuhlgängig. Gemeindehaus Bläuacker Landorfstrasse 1, 3098 Köniz Öffnungszeiten Donnerstag, 23. September 2021, 16-18 Uhr Freitag, 24. September 2021, 14-16 Uhr Köniz (Oberstufenzentrum) Liebefeld (Schulhaus Hessgut) Wabern (Dorfschulhaus*) Niederscherli (Schulhaus Bodengässli) Niederwangen (Schulhaus) Öffnungszeiten Sonntag, 26. September 2021, 10-12 Uhr Briefliche Stimmabgabe Verwenden Sie für die briefliche Stimmabgabe das beiliegende Kuvert und beachten Sie die Anleitung auf der Rückseite des Ant- wortkuverts. Wichtig: Der Stimmrechtsausweis ist im entspre- chenden Feld zu unterschreiben und zusammen mit dem verschlos- senen Stimmkuvert in das Antwortkuvert zu legen. Übergeben Sie das Antwortkuvert entweder rechtzeitig und fran- kiert der Post oder werfen Sie dieses bis spätestens am Samstag, 14.00 Uhr (letzte Leerung) vor dem Abstimmungs- oder Wahltag in den Briefkasten beim Gemeindehaus Bläuacker, Köniz ein. Das geltende Recht finden Sie im Internet unter www.koeniz.ch (Verwaltung > Reglemente/Verordnungen). Sie können es auch telefonisch bei der Stabsabteilung der Gemeinde Köniz bestellen: 031 970 91 11 2
Gemeindewahlen vom 26. September 2021 Liebe Könizer Wahlberechtigte Am 26. September 2021 finden die Wahlen für das Gemeindeprä- sidium, den Gemeinderat und das Gemeindeparlament statt. Die- se Wahlanleitung soll Ihnen beim Ausfüllen der Wahlzettel helfen. Mit dem beiliegenden Wahlmaterial können Sie 40 Parlaments- mitglieder, 5 Gemeinderatsmitglieder und die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten für die Jahre 2022 bis 2025 wählen. Im Wahlkuvert finden Sie: Amtliches Wahlmaterial - Für die Wahl der Parlamentsmitglieder einen gelben unbe- druckten Wahlzettel und 12 gelbe mit den Namen der Kandidie- renden vorgedruckte Wahlzettel. - Für die Gemeinderatswahlen einen hellblauen unbedruckten Wahlzettel und 8 hellblaue mit den Namen der Kandidierenden vorgedruckte Wahlzettel. - Für die Wahl des Gemeindepräsidiums einen rosa unbe- druckten Wahlzettel und eine Namensliste mit den wählbaren Personen. Werbematerial Zu allen Wahlvorschlägen wird Werbematerial der Kandidierenden mit separater Post verschickt. Pascal Arnold Cornelia Rauch Gemeindeschreiber Stv. Gemeindeschreiberin 3
Regeln für die Wahl von Parlament und Gemeinderat Das Parlament und der Gemeinderat werden im Verhältnis- wahlverfahren (Proporz) gewählt. Die Sitze in Gemeinderat und Parlament werden im Verhältnis aller abgegebenen Listenstim- men verteilt. Eine Liste enthält jeweils so viele Listenstimmen, wie Plätze zu vergeben sind (Parlament 40, Gemeinderat 5). Innerhalb der Listen sind diejenigen Kandidierenden gewählt, die am mei- sten Stimmen erhalten haben. Listenverbindungen und Unterlistenverbindungen sind zulässig. Zwingend zu beachten sind folgende Punkte: - Es darf nur je ein Wahlzettel für Parlament und Gemeinderat ab- gegeben werden. - Füllen Sie die Wahlzettel handschriftlich und gut lesbar aus. Gedruckte oder maschinelle Einträge sind ungültig. Wiederho- lungszeichen wie Gänsefüsschen (") oder Vermerke wie «dito» und «item» sind ebenfalls ungültig. - Auf jedem Wahlzettel dürfen nur so viele Namen notiert werden, wie Sitze zu vergeben sind. Für das Parlament können maximal 40 Kandidierende aus den 12 Wahlzetteln beliebig ausgewählt werden. Für den Gemeinderat können maximal 5 Kandidierende aus den 8 Wahlzetteln beliebig ausgewählt werden. Personen, die nicht kandidieren, also auf keinem Wahlzettel sind, können nicht gewählt werden. - Führen Sie bei jedem Namen auch die entsprechende Kandida- tennummer auf. Damit erhalten Ihre gewünschten Kandidieren- den Ihre Stimme. Auf den folgenden Seiten werden die Möglichkeiten dargestellt, wie Sie wählen können. 4
Der leere Wahlzettel Auf dem leeren Wahlzettel muss mindestens ein gültiger Kandi- datenname aufgeführt sein. Wenn Sie auf der obersten Zeile eine Listennummer und ein Listenname eintragen, zählen die leeren Linien als Zusatzstimmen für die gewählte Liste. Verzichten Sie auf eine Listenbezeichnung, werden die leer gelassenen Linien keiner Liste zugesprochen. Sie können Kandidierende von verschiedenen Listen wählen (panaschieren). Der gleiche Name darf höchstens zweimal aufgeführt werden (kumulieren). 5
Der vorgedruckte Wahlzettel leer lassen Sie können einen vorgedruckten Z/L: Wahlzettel unverändert einreichen. Jede kandidierende Person erhält Wahlzettel Gemeindewahlen vom 26. September 2021 auf dem unveränderten Wahlzettel Liste Nr. Listenbezeichnung eine Stimme. Wer zweimal aufge- 99 Musterpartei führt ist, erhält zwei Stimmen. Parlament 40 Mitglieder Kand. Nr. Name und Vorname Kand. Nr. Name und Vorname 9901.4 Müsterli Fritz (bisher) 1975, Maurer, Musterdorf 9902.1 Müsterli Fritz (bisher) 1975, Maurer, Musterdorf 9903.2 Exemplar Mina 1982, Lehrerin, Beispielhausen 9904.3 Beispiel Karl 1966, Betriebsökonom, Müsterlingen 9905.6 Mustermann Karin 1979, Geschäftsführerin, Mustringen Streichen Auf einem vorgedruckten Wahl- zettel können beliebig Namen von Kandidierenden gestrichen wer- den. Die nun leeren Zeilen werden der oben auf dem Wahlzettel aufge- druckten Liste als Zusatzstimmen angerechnet. Wahlzettel dürfen nur von Hand verändert werden, bitte Kandidatinnen- / Kandidatennummern nicht vergessen. 6
Kumulieren Sie können Kandidierende begün- stigen, indem Sie deren Namen doppelt aufführen (kumulieren). Achtung: Sie dürfen einen Namen höchstens zweimal aufführen. Auf vielen Wahlzetteln sind die Namen bereits vorkumuliert. Bitte beach- ten Sie, dass vorkumulierte Kan- didierende zwei unterschiedliche Kandidatennummern haben. Panaschieren In einen vorgedruckten Wahlzettel können Namen von Kandidieren- den aufgenommen werden, die auf einem anderen Wahlzettel stehen. Der Wahlzettel darf nicht mehr Per- sonen enthalten, als Sitze zu verge- ben sind. Achtung: Die auf dem Wahlzettel aufgeführte Liste verliert mit dem Panaschieren Stimmen an die Liste der Kandidierenden, die aus einem anderen Wahlzettel übernommen werden. 7
Regeln für die Wahl des Gemeindepräsidiums - Die Wahl des Gemeindepräsidiums erfolgt im Mehrheitswahl- verfahren (Majorz). Um als Gemeindepräsidentin oder Gemein- depräsident gewählt zu sein, muss die Liste, welche die kandi- dierende Person vorgeschlagen hat, mindestens einen Sitz im Gemeinderat erhalten. Erreicht im ersten Wahlgang keine Per- son das absolute Mehr, findet am 24. Oktober 2021 ein zweiter Wahlgang statt. - Bei der Wahl des Gemeindepräsidiums ist weder Kumulieren noch Panaschieren möglich. - Sie können auf dem leeren rosa amtlichen Wahlzettel die kandi- dierende Person Ihrer Wahl aus der Namensliste handschriftlich eintragen. Gemeinde Köniz Amtlicher Wahlzettel Wahl vom 26. September 2021 Gemeindepräsidium Wahlvorschlag: Dieser Wahlzettel ist nur gültig, wenn er handschriftlich ausgefüllt ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde Köniz, unter www.koeniz.ch/wahlen2021 8
Sie können auch lesen