Wochenspiegel Anzeigenpreisliste 2020 - Der große Anzeigenblattverbund in und um die Hansestadt Lübeck, Kreis Ostholstein und Umgebung ...
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Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020 Wochenspiegel Anzeigenpreisliste 2020 Der große Anzeigenblattverbund in und um die Hansestadt Lübeck, Kreis Ostholstein und Umgebung
Inhalt, Ansprechpartner Ansprechpartner 3 Verbreitungsgebiet und Auflagen 4-5 Grund- und Ortspreise 6-7 Sonderveröffentlichungen und Rubrikenanzeigen, Kombinationen und Chiffregebühren 8-9 Rabatte und Prospekte 10 - 11 Lübeck Lübeck / Travemünde Bad Schwartau / Stockelsdorf Technische Daten, Anlieferung digitaler Druck- unterlagen, Erscheinungsweise und Allgemeines 12 - 13 Allgemeine und zusätzliche Geschäftsbedingungen 14 - 15 Verlagsdaten siehe Rückseite Lübecker Bucht Eutin / Malente Objektleitung Vertrieb: Anzeigenzeitungen: Zustellung Ingo Höhn Telefon: 04 51 / 144 - 18 26 E-Mail: ingo.hoehn@LN-Luebeck.de Fax: 04 51 / 144 - 17 79 E-Mail: Qualitaetsmanagement@ Teamleitung: madsack-LN.de Wilfried Kendzia Prospektmanagement: Telefon: 04 51 / 144 - 17 50 Fax: 04 51 / 144 - 17 79 Julia von Vultejus E-Mail: wilfried.kendzia@LN-Luebeck.de Telefon: 04 51 / 144 - 16 95 Fax: 04 51 / 144 - 17 79 Anzeigen: E-Mail: prospekte@LN-Luebeck.de Telefon: 04 51 / 144 - 17 63 Fax: 04 51 / 144 - 17 79 E-Mail: wochenspiegel.anzeigen@LN-Luebeck.de Redaktionsleitung: Sabine Goris Telefon: 04 51 / 144 - 17 80 Fax: 04 51 / 144 - 17 99 E-Mail: sabine.goris@LN-Luebeck.de Redaktion: Telefon: 04 51 / 144 - 17 86 Fax: 04 51 / 144 - 17 99 E-Mail: wochenspiegel.redaktion@LN-Luebeck.de Seite 3
Verbreitungsgebiet, Auflagen Neukirchen Eutin / Malente Kasseedorf Malente Eutin Bosau Gothendorf Wöbs Süsel Ottendorf Haffkrug Scharbeutz Genissau Lübecker Bucht Ahrensbök Timmendorfer Strand Travemünde Bad Schwartau / Curau Stockelsdorf Lübeck Nord-Ost Bad Schwartau Stockelsdorf Zarpen Lübeck Badendorf Hamberge Lübeck Süd-West Auflagen (inkl. öffentl. ausgel. Exemplaren) Wochenspiegel am Mittwoch Lübeck 109.570 Exemplare Bad Schwartau/Stockelsdorf 29.590 Exemplare Lübecker Bucht 18.565 Exemplare Gesamtauflage 157.725 Exemplare Wochenspiegel am Sonnabend Lübeck 111.510 Exemplare Bad Schwartau/Stockelsdorf 29.590 Exemplare Lübecker Bucht 18.565 Exemplare Eutin/Malente 19.705 Exemplare Gesamtauflage 179.370 Exemplare 4-5
Grund- und Ortspreise Grundpreise Wochenspiegel Mittwoch und Sonnabend Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer schwarz-weiß 4c (Mindestberechnungsgröße 30 mm) mm 1/1 Seite = mm mm 1/1 Seite = mm Ausgaben Tag/e Anzeigen 1635 mm Titel Anzeigen 1635 mm Titel Gesamtausgabe Mi. 5,09 8.322,15 7,60 7,13 11.657,55 10,64 Sa. 6,07 9.924,45 9,12 8,50 13.897,50 12,77 Hansestadt Lübeck Mi./Sa. 3,88 6.343,80 5,82 5,43 8.878,05 8,16 Hansestadt Lübeck Nord/Ost Mi./Sa. 1,70 2.779,50 2,56 2,38 3.891,30 3,57 Hansestadt Lübeck Süd/West Mi./Sa. 2,18 3.564,30 3,27 3,05 4.986,75 4,58 Bad Schw./Stockelsdorf Mi./Sa. 1,03 1.684,05 1,55 1,45 2.370,75 2,17 Lübecker Bucht Mi./Sa. 1,01 1.651,35 1,53 1,41 2.305,35 2,13 Eutin/Malente Sa. 0,94 1.536,90 1,42 1,32 2.158,20 1,98 Satzspiegel Wochenspiegel: 327 mm hoch / 5 Spalten (1/1 Seite = 1635 mm) Ortspreise Wochenspiegel Mittwoch und Sonnabend Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer schwarz-weiß 4c (Mindestberechnungsgröße 30 mm) mm 1/1 Seite = mm mm 1/1 Seite = mm Ausgaben Tag/e Anzeigen 1635 mm Titel Anzeigen 1635 mm Titel Gesamtausgabe Mi. 4,33 7.079,55 6,46 6,06 9.908,10 9,05 Sa. 5,16 8.436,60 7,75 7,23 11.821,05 10,84 Hansestadt Lübeck Mi./Sa. 3,30 5.395,50 4,95 4,62 7.553,70 6,94 Hansestadt Lübeck Nord/Ost Mi./Sa. 1,45 2.370,75 2,19 2,03 3.319,05 3,05 Hansestadt Lübeck Süd/West Mi./Sa. 1,85 3.024,75 2,79 2,59 4.234,65 3,89 Bad Schw./Stockelsdorf Mi./Sa. 0,88 1.438,80 1,32 1,23 2.011,05 1,85 Lübecker Bucht Mi./Sa. 0,86 1.406,10 1,30 1,20 1.962,00 1,80 Eutin/Malente Sa. 0,80 1.308,00 1,20 1,12 1.831,20 1,68 Satzspiegel Wochenspiegel: 327 mm hoch / 5 Spalten (1/1 Seite = 1635 mm) 6-7
Sonderveröffentlichungen und Rubrikenanzeigen, Kombinationen und Chiffregebühren Sonderveröffentlichungen und Rubrikenanzeigen Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer Grundpreise / schwarz-weiß Ortspreise / schwarz-weiß Mittwoch Sonnabend Mittwoch Sonnabend Kontaktanzeigen 5,16 5,78 4,39 4,91 Gastro-Seiten 2,79 3,18 2,37 2,70 Reise- und Veranstaltungsseiten 3,49 3,92 2,97 3,33 Sonstiges - Anzeigen für den Stellenmarkt im Wochenspiegel können nur für die Gesamt- - Für Kfz-Übernahmeanzeigen aus den „LN am Sonntag“, Stadtteil- und Straßen- ausgabe gebucht werden. kollektive für den Wochenspiegel erfragen Sie die Preise beim Verlag oder beim Anzeigenberater. Privatanzeigen* Mittwoch Sonnabend Fließsatz Zeilenpreis, schwarz-weiß 3,79 3,79 Fließsatz gerahmt mm-Preis, schwarz-weiß 1,40 1,40 * Nur Stellengesuche und private Bekanntschaftsanzeigen Bei Schaltung von Kombinationsanzeigen (Mi./Sa.) erhalten Sie 20% Rabatt auf die Sonnabend-Anzeige Chiffregebühren Werden als Verwaltungspauschale auch erhoben, wenn keine Offerten eingehen: Bei Abholung für jede Veröffentlichung: 5,- Euro, Bei Postversand für jede Veröffentlichung: 7,50 Euro 8-9
Rabatte und Prospekte Rabatte Malstaffel Mengenstaffel Erweiterte Mengenstaffel für Millimeter-Abschlüsse von mindestens für Millimeter-Abschlüsse von mindestens bei 6mal 5% 3.000 mm 5% 40.000 mm 21 % bei 12mal 10 % 5.000 mm 10 % 60.000 mm 22 % bei 24mal 15 % 10.000 mm 15 % 80.000 mm 23 % bei 52mal 20 % 20.000 mm 20 % 100.000 mm 24 % bei 120.000 mm 25 % Höhere Abschlüsse auf Anfrage. Bei Nichtabnahme der vorgesehenen Abschlußmenge innerhalb eines Jahres wird der zuviel gewährte Rabatt nachbelastet. Anzeigen zu ermäßigten Preisen - Familienanzeigen und private Fließsatz-/Kleinanzeigen werden zum ermäßig- im Verlag vorliegenden Bestellscheine in der jeweils neuesten Fassung bzw. bei ten Preis berechnet, soweit sie nicht erwerbswirtschaftlicher Art sind und nicht telefonisch aufgegebenen Aufträgen die Preise dieses Tarifs. an Dritte weiter berechnet werden. - Vereinsanzeigen für gemeinnützige oder wohltätige Aktionen 20% auf Ortspreis. - Für private Fließsatz-/Kleinanzeigen, Rubrikenanzeigen, Familienanzeigen und - Für Kleinanzeigen können keine Belegexemplare geliefert werden. Sonderofferten für Aktionen im gewerblichen wie auch privaten Bereich gel- ten die Preise und Auftragsbedingungen der in der Ausgabe abgedruckten oder - Rubrikenkombinationen des Wochenspiegels mit den LN möglich. Prospekte Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer Wochenspiegel je 1000 Exemplare bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g bis 60 g bis 70 g je weitere 10 g Grundpreis 78,00 86,50 95,00 103,50 112,00 120,50 8,50 Ortspreis 66,50 74,00 81,50 89,00 96,50 104,00 7,50 Ohne Wiederholungs- und Kombinationsrabatte; Mindestzahl der beizulegenden Exemplare: 5.000 (beim Wochenspiegel Lübeck nur feste Touren möglich), Mengenrabatte bei Mengen über 600.000 Exemplaren im Abschlußjahr nach Vereinbarung. Den Prospekt-Streuplan sowie weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon: 04 51/144 - 16 95 oder per E-Mail: prospekte@LN-Luebeck.de Versandanschriften für Prospekte Ostsee Anzeigenblattverlag GmbH c/o Lübecker Nachrichten, Herrenholz 10 - 12, 23556 Lübeck (Gewerbegebiet Herrenholz, BAB-Abfahrt Lübeck-Moisling) Prospektmanagement: Julia von Vultejus Telefon: 04 51 / 144 - 16 95, Fax: - 17 79, E-Mail: prospekte@LN-Luebeck.de Öffentliche Auslagen des Wochenspiegels werden grundsätzlich nicht mit Prospekten bestückt. 10 - 11
Technische Daten, Anlieferung digitaler Druckunterlagen, Erscheinungsweise und Allgemeines Technische Daten - Satzspiegel: - Rasterweite: 233 mm breit, 327 mm hoch 42 L/cm, elliptische Punktform - Spaltenzahl: - Strichstärken: 5 Spalten negative Striche: 0,15 mm, positive Striche: 0,10 mm - Grundschrift: - Druckbarer Tonwertumfang: 7 Punkt hellster Punkt: 5%, dunkelster Punkt: 90% - Satzbreiten: - Tonwertzunahme im Druck: 1spaltig 45 mm brutto 4spaltig 186 mm brutto 26% Tonwertzuwachs bei 50% 2spaltig 92 mm brutto 5spaltig 233 mm brutto - Druckfarben: 3spaltig 139 mm brutto Prozessfarben: C, M, Y, K, Schmuckfarben (HKS-Z) werden - Panoramaseite: nicht eingesetzt, 240% Volltondichte im Zusammendruck 11spaltig 327 mm brutto Aus technischen Gründen werden Schmuckfarben in Prozessfarben gewandelt, dadurch kann es zu Farbabweichungen im Vergleich zum Farbfächer (HKS-Z) kommen. Geringfügige - Druckverfahren: Abweichungen im Farbton und/oder beim Passer sind nicht reklamationsfähig. Rollen-Offsetdruck nach DIN-ISO Standard 12647-3 Anlieferung digitaler Druckunterlagen - Datenübertragung: - Bilddaten: Mailadressen (Mailanhang max. 10 MB) Farbbilddateien müssen CMYK separiert sein, Bilddateien müssen FTP (entsprechende Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage) eine Auflösung von minimal 200 dpi besitzen, Strichdaten 600 dpi CD/DVD Für Ihren Color-Management-Workflow benutzen Sie bitte - Datenformate: folgende Profile: - ICC Profil Farbe-ISOnewspaper26v4.icc PDF/X-3 - ICC Profil Grau-ISOnewspaper26v4_gr.icc EPS (mit eingebunden Schriften und Bildern) kostenloser Download auf: www.ifra.com Erscheinungsweise und Allgemeines - Anzeigenschluss: - Platzierungen: Wochenspiegel am Mittwoch Aufschläge bei Platzierungsvorschriften (nach Absprache). Montag, 11.30 Uhr, Sonderthemen: Freitag, 15.00 Uhr Allein- bzw. Eckfeldplatzierung: Mindestformat 1/4 Seite (409 Anzeigenmillimeter) und nur soweit technisch möglich. Anzeigenschluss: Eine verbindliche Zusage einer Alleinplatzierung kann erst Wochenspiegel am Sonnabend ab 1/3 Seite (545 Anzeigenmillimeter) erfolgen. Donnerstag, 10.00 Uhr, Sonderthemen: Mittwoch, 15.00 Uhr Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit erfüllt. Bei Nichteinhaltung besteht kein Anspruch auf Preisnachlass. - Stornierung: - AE-Provision: Stornierungen sind nur bis zum Anzeigenschluss möglich. 15 % für Anzeigen und Beilagen, die zum Grundpreis abgerechnet - Kombination: werden. Bei Anzeigen zu ermäßigten Preisen keine AE-Provision. Bei Kombination ist der jeweils früheste Termin der belegten - Extra: Einzelausgaben Anzeigenschluss und Rücktrittstermin. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als - Verteilung: Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Die Verteilung erfolgt am Mittwoch und am Sonnabend ANZEIGE deutlich kenntlich gemacht. innerhalb des Verbreitungsgebietes an die in Wohngebieten liegenden erreichbaren und frei zugänglichen Haushalte, Betriebe und Behörden. Bei Feiertagen verschieben sich die Erscheinungs- und Anzeigen- schlusstermine entsprechend. Bitte fragen Sie rechtzeitig an. Geänderte Termine werden in den Ausgaben angekündigt. 12 - 13
Allgemeine und zusätzliche Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 12) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige Zusätzliche Geschäftsbedingungen übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. für Anzeigen und andere Werbemittel 13) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern a) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife bei in Zeitungen und Zeitschriften nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Preisanpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft; dies gilt gegenüber Nichtkauf- Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. leuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt 1) „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der 14) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten werden sollen. Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzei- berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages b) Sondervereinbarungen für amtliche Bekanntmachungen in den Bezirksausgaben gemäß gen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Wer- bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Vertragsabschluss. bungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Kollektiven, Sonder bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen veröffentlichungen oder Anzeigenstrecken Sonderpreise und Sonderformate entsprechend 2) Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren. Das gilt auch für Anzeigen, deren Erschei- der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbe- nungstermin, Platzierung und endgültige Größe (aus vorgegebenen Standardformaten bis Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für träge abhängig zu machen. zu 600 mm) dem Verlag überlassen bleiben. Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbung- 15) Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des d) Aktionen im Bereich der privaten Kleinanzeigen oder Familienanzeigen im erweiterten Sinne treibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern können zu Preisen wie Bestellschein-Zusendungen abgerechnet werden. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsver- e) Sonderpreise für Kollektive oder Rubriken-Gemeinschaftsanzeigen können gewährt werden. der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die bindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. f) Für Wortanzeigen und Zeilenanzeigen können keine Belegausschnitte geliefert werden. erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. 16) Aus einer Auflagenminderung kann – nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über Vollbelege werden nur nach Vereinbarung gestellt. 3) Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamt- g) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger wei- durchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die zugesicherte Auf-lage sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei unge- terer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender nügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn Mangel, wenn und soweit sie Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20 v. H., Fehler hinweist. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H., h) Der Verlag lehnt eine Rechnungsminderung ab, wenn Platzierungsvorschriften des Auftrag- 4) Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entspre- bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10 v. H., gebers eine einwandfreie Druckwiedergabe der Anzeige nicht gewährleisten. chend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. bei einer zugesicherten verkauften Auflage über 500.000 Exemplaren mindestens 5 v. H. i) Hat der Verlag das Nichterscheinen oder das nicht ordnungsgemäße oder verspätete Erscheinen 5) Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder beträgt. der Anzeige zu vertreten, ohne dass ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahr- an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. lässigkeit zur Last fällt, so ist ein Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen, beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden Als zugesicherte verkaufte Auflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genann- im übrigen beschränkt sich ein eventueller Ersatzanspruch auf den Betrag des Anzeigenpreises kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden te durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich einschließlich Mehrwertsteuer. in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) j) Für Anzeigen, die zum Ortspreis disponiert werden, erhalten Werbungsmittler keine 6) Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preis Provision. Lokale Empfehlungsanzeigen aus Schleswig-Holstein werden Werbungsmittlern Anzeigen angrenzen. minderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung für eine Provisions Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom zahlung an Werbungsmittler ist, dass die Auftragserteilung vom Werbungsmittler er-folgt und vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Vertrag zurücktreten konnte. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. 7) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses 17) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der k) Abbestellungen oder Änderungswünsche bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen – abzulehnen, insbesondere wenn Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Form. Bei Abbestellungen können Satzkosten in Rechnung gestellt werden. Für Fehler, die - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffern- aus telefonischer Übermittlung jeder Art oder aus undeutlicher Schrift des Auftraggebers ent - deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, standen sind, wird nicht gehaftet. oder der technischen Form unzumutbar ist oder werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. l) Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Ver- - Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die einge- öffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentli- Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen henden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die chten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Billigung bindend. das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsen- Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht in Bezug auf Werbemitteln, die Werbung dungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entge- Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen gengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den m) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, Satzanordnung, Umran- dung und Platzierung vor sowie bei Wort- und Fließsatzanzeigen die Anwendung von all- diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten gemeinverständlichen Abkürzungen. Anzeigen werden nur in der Gesamtausgabe Rubriken berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige übernimmt. zugeordnet. Anzeigen in den Bezirksausgaben erscheinen nicht rubriziert. oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 18) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. n) Bei Chiffreanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, 8) Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druck Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadenersatzansprüche wegen Verletzung unterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der An- öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit des Chiffregeheimnisses, wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf lieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Chiffreanzeigen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber von Chiffreanzeigen ist verpflichtet, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. die den Angeboten beigefügten Anlagen zurückzusenden. für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftrag- Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kauf- o) Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigtem des Auftraggebers das geber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber leuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Ver Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste tragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Druckunterlagen und der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten. 19) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, p) Die Vertragsdaten/Auftragsdaten werden – soweit notwendig und im Rahmen der Bestim- 9) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück- Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu mungen des Datenschutzgesetzes zulässig – in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet fünf Wochen nach der halten. aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertrags- erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels. 20) Für Preis-/Rabattänderungen gilt Absatz a) der zusätzlichen Geschäftsbedingungen des erfüllung hinaus. 10) Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaf- Verlages. q) Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die Allge fenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine 21) Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung bean- meinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Die Zusätzlichen Geschäfts- einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber sprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforder- bedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beein- lich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allge- trächtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der meinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen zu verweigern, wenn Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch - diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuld- durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines den Verlag schriftlich widerspricht. verhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des r) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen außer in den gebuchten Ausgaben zusätzlich auch selbst zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder Abschlusszeitraumes erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend aner- oder durch Tochter-, Schwester- sowie Partnerunternehmen online zu veröffentlichen. Hieraus - diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. kannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen des Auftraggebers. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehö- s) Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzver rigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem öffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten technischen minderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der 22) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Scha- Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche densquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Verlages) erfor- Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen kön- derlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit nen. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorherseh- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen dem Verlag baren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber Schäden entstanden sind. oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien t) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelie- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- ferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, unvermeidbar, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. beschränkt. Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und u) Der Verlag sendet auf Wunsch des Kunden auf ein von diesem zu benennendes Telefaxgerät Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. einen Korrekturabzug der im Verlag auf Papier ausgedruckten digital übermittelten Druck- oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. vorlage zur Überprüfung. Scheitert die Telefaxübertragung wegen technischer Probleme, ist – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung 23) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswid- der Verlag zu einer Übermittlung desKorrekturabzugs auf anderem Wege nicht verpflichtet. geltend gemacht werden. riger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung Erhält der Verlag keine Fehlermeldung bis Anzeigenschluss, gilt der Korrekturabzug als vom Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich Kunden gebilligt. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung, Schadensersatz o. ä. wegen in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle später gerügter Mängel sind ausgeschlossen. Verhalten beruhen. Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt v) Kosten für die Anfertigung bestellter Satz- und Reproduktionsarbeiten sowie für vom 11) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich ver- Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im einbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten w) Die Anzeigenkunden sind damit einverstanden, dass die Frist der Versendung der Voraban- des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Auflage steht. Auflagenminderungen aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer kündigung (sog. Prenotification), durch welche mitgeteilt wird, dass der genannte Rechnungsbe- 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt. trag von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht wird, kürzer als 5 Tage ist. 14 - 15
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