Wochenspiegel Anzeigenpreisliste 2020 - Der große Anzeigenblattverbund in und um die Hansestadt Lübeck, Kreis Ostholstein und Umgebung ...

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Wochenspiegel Anzeigenpreisliste 2020 - Der große Anzeigenblattverbund in und um die Hansestadt Lübeck, Kreis Ostholstein und Umgebung ...
Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2020

     Wochenspiegel
     Anzeigenpreisliste 2020
     Der große Anzeigenblattverbund in und
     um die Hansestadt Lübeck, Kreis Ostholstein
     und Umgebung
Wochenspiegel Anzeigenpreisliste 2020 - Der große Anzeigenblattverbund in und um die Hansestadt Lübeck, Kreis Ostholstein und Umgebung ...
Inhalt, Ansprechpartner

 Ansprechpartner                       3

 Verbreitungsgebiet und
 Auflagen                           4-5

 Grund- und Ortspreise              6-7

 Sonderveröffentlichungen
 und Rubrikenanzeigen,
 Kombinationen und
 Chiffregebühren                    8-9

 Rabatte und Prospekte            10 - 11
                                             Lübeck                   Lübeck / Travemünde              Bad Schwartau / Stockelsdorf
 Technische Daten,
 Anlieferung digitaler Druck-
 unterlagen, Erscheinungsweise
 und Allgemeines               12 - 13

 Allgemeine und zusätzliche
 Geschäftsbedingungen             14 - 15

 Verlagsdaten             siehe Rückseite

                                             Lübecker Bucht           Eutin / Malente

                             Objektleitung                                              Vertrieb:
                             Anzeigenzeitungen:                                         Zustellung
                             Ingo Höhn                                                  Telefon: 04 51 / 144 - 18 26
                             E-Mail: ingo.hoehn@LN-Luebeck.de                           Fax: 04 51 / 144 - 17 79
                                                                                        E-Mail: Qualitaetsmanagement@
                             Teamleitung:                                               madsack-LN.de
                             Wilfried Kendzia                                           Prospektmanagement:
                             Telefon: 04 51 / 144 - 17 50
                             Fax: 04 51 / 144 - 17 79                                   Julia von Vultejus
                             E-Mail: wilfried.kendzia@LN-Luebeck.de                     Telefon: 04 51 / 144 - 16 95
                                                                                        Fax: 04 51 / 144 - 17 79
                             Anzeigen:		                                                E-Mail: prospekte@LN-Luebeck.de

                             Telefon: 04 51 / 144 - 17 63
                             Fax: 04 51 / 144 - 17 79
                             E-Mail: wochenspiegel.anzeigen@LN-Luebeck.de
                             Redaktionsleitung:
                             Sabine Goris
                             Telefon: 04 51 / 144 - 17 80
                             Fax: 04 51 / 144 - 17 99
                             E-Mail: sabine.goris@LN-Luebeck.de
                             Redaktion:

                             Telefon: 04 51 / 144 - 17 86
                             Fax: 04 51 / 144 - 17 99
                             E-Mail: wochenspiegel.redaktion@LN-Luebeck.de

                                                                                                                                      Seite 3
Verbreitungsgebiet, Auflagen

                                    Neukirchen

           Eutin / Malente                          Kasseedorf

                                    Malente

                                              Eutin
                     Bosau               Gothendorf

                      Wöbs
                                                             Süsel
                                                 Ottendorf
                                                         Haffkrug

                                                       Scharbeutz

                         Genissau                                    Lübecker Bucht
                                    Ahrensbök
                                                       Timmendorfer Strand

                                                                             Travemünde
               Bad Schwartau /
                                                 Curau
               Stockelsdorf
                                                                             Lübeck Nord-Ost
                                             Bad Schwartau
                                             Stockelsdorf

                        Zarpen
                                                                Lübeck
                                 Badendorf

                                         Hamberge

                                                                     Lübeck Süd-West

Auflagen   (inkl. öffentl. ausgel. Exemplaren)

 Wochenspiegel am Mittwoch           Lübeck                                            109.570 Exemplare
                                     Bad Schwartau/Stockelsdorf                         29.590 Exemplare
                                     Lübecker Bucht                                     18.565 Exemplare
                                     Gesamtauflage                                     157.725 Exemplare

 Wochenspiegel am Sonnabend          Lübeck                                            111.510 Exemplare
                                     Bad Schwartau/Stockelsdorf                         29.590 Exemplare
                                     Lübecker Bucht                                     18.565 Exemplare
                                     Eutin/Malente                                      19.705 Exemplare
                                     Gesamtauflage                                     179.370 Exemplare

                                                                                                           4-5
Grund- und Ortspreise

Grundpreise Wochenspiegel Mittwoch und Sonnabend                                                     Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

                     schwarz-weiß                                                                                  4c
                   		                                                                               (Mindestberechnungsgröße 30 mm)

			                                                              mm        1/1 Seite =   mm        mm             1/1 Seite =            mm
  Ausgaben Tag/e                                               Anzeigen    1635 mm       Titel   Anzeigen         1635 mm                Titel

                      Gesamtausgabe                Mi.            5,09      8.322,15     7,60      7,13           11.657,55             10,64
		 Sa.                                                            6,07      9.924,45     9,12      8,50           13.897,50             12,77

                   Hansestadt Lübeck           Mi./Sa.            3,88      6.343,80     5,82      5,43            8.878,05              8,16

        Hansestadt Lübeck Nord/Ost             Mi./Sa.            1,70      2.779,50     2,56      2,38            3.891,30              3,57

        Hansestadt Lübeck Süd/West             Mi./Sa.            2,18      3.564,30     3,27      3,05            4.986,75              4,58

              Bad Schw./Stockelsdorf           Mi./Sa.            1,03      1.684,05     1,55      1,45            2.370,75              2,17

                       Lübecker Bucht          Mi./Sa.            1,01      1.651,35     1,53      1,41            2.305,35              2,13

                        Eutin/Malente               Sa.           0,94      1.536,90     1,42      1,32            2.158,20              1,98

Satzspiegel Wochenspiegel: 327 mm hoch / 5 Spalten (1/1 Seite = 1635 mm)

Ortspreise Wochenspiegel Mittwoch und Sonnabend                                                      Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

                     schwarz-weiß                                                                                  4c
                   		                                                                               (Mindestberechnungsgröße 30 mm)

			                                                              mm        1/1 Seite =   mm        mm             1/1 Seite =            mm
  Ausgaben Tag/e                                               Anzeigen    1635 mm       Titel   Anzeigen         1635 mm                Titel

                      Gesamtausgabe                Mi.            4,33      7.079,55     6,46      6,06            9.908,10              9,05
		 Sa.                                                            5,16      8.436,60     7,75      7,23           11.821,05             10,84

                   Hansestadt Lübeck           Mi./Sa.            3,30      5.395,50     4,95      4,62            7.553,70              6,94

        Hansestadt Lübeck Nord/Ost             Mi./Sa.            1,45      2.370,75     2,19      2,03            3.319,05              3,05

        Hansestadt Lübeck Süd/West             Mi./Sa.            1,85      3.024,75     2,79      2,59            4.234,65              3,89

              Bad Schw./Stockelsdorf           Mi./Sa.            0,88      1.438,80     1,32      1,23            2.011,05              1,85

                       Lübecker Bucht          Mi./Sa.            0,86      1.406,10     1,30      1,20            1.962,00              1,80

                        Eutin/Malente               Sa.           0,80      1.308,00     1,20      1,12            1.831,20              1,68

Satzspiegel Wochenspiegel: 327 mm hoch / 5 Spalten (1/1 Seite = 1635 mm)

                                                                                                                                                  6-7
Sonderveröffentlichungen und Rubrikenanzeigen, Kombinationen und Chiffregebühren

Sonderveröffentlichungen und Rubrikenanzeigen                                                                         Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

                                                            Grundpreise / schwarz-weiß                                Ortspreise / schwarz-weiß

                                                      Mittwoch                   Sonnabend                     Mittwoch                        Sonnabend

                      Kontaktanzeigen                     5,16                      5,78                           4,39                             4,91

                          Gastro-Seiten                   2,79                      3,18                           2,37                             2,70

     Reise- und Veranstaltungsseiten                      3,49                      3,92                           2,97                             3,33

Sonstiges
- Anzeigen für den Stellenmarkt im Wochen­spiegel können nur für die Gesamt-     - Für Kfz-Übernahmeanzeigen aus den „LN am Sonntag“, Stadtteil- und Straßen-
   ausgabe gebucht werden.                                                          kollektive für den Wochen­spiegel erfragen Sie die Preise beim Verlag oder beim
                                                                                    Anzeigenberater.

Privatanzeigen*
                                                                                                               Mittwoch                        Sonnabend

                               Fließsatz    Zeilenpreis, schwarz-weiß		                                            3,79                             3,79

                     Fließsatz gerahmt      mm-Preis, schwarz-weiß		                                               1,40                             1,40

* Nur Stellengesuche und private Bekanntschaftsanzeigen

  Bei Schaltung von Kombinationsanzeigen (Mi./Sa.)
  erhalten Sie 20% Rabatt auf die Sonnabend-Anzeige

Chiffregebühren
Werden als Verwaltungspauschale auch erhoben, wenn keine Offerten eingehen:
Bei Abholung für jede Veröffentlichung: 5,- Euro, Bei Postversand für jede Veröffentlichung: 7,50 Euro

                                                                                                                                                                   8-9
Rabatte und Prospekte

Rabatte
 Malstaffel              Mengenstaffel                                                                                               Erweiterte Mengenstaffel
		          für Millimeter-Abschlüsse von mindestens                                                                        für Millimeter-Abschlüsse von mindestens

          bei                      6mal     5%                                       3.000 mm        5%                                 40.000 mm       21 %
          bei                     12mal    10 %                                      5.000 mm     10 %                                  60.000 mm       22 %
          bei                     24mal    15 %                                    10.000 mm      15 %                                  80.000 mm       23 %
          bei                     52mal    20 %                                    20.000 mm      20 %                                100.000 mm        24 %
          bei					                                                                                                                    120.000 mm        25 %
Höhere Abschlüsse auf Anfrage. Bei Nichtabnahme der vorgesehenen Abschlußmenge innerhalb eines Jahres wird der zuviel gewährte Rabatt nachbelastet.

Anzeigen zu ermäßigten Preisen
- Familienanzeigen und private Fließsatz-/Kleinanzeigen werden zum ermäßig- im Verlag vorliegenden Bestellscheine in der jeweils neuesten Fassung bzw. bei
  ten Preis berechnet, soweit sie nicht erwerbswirtschaftlicher Art sind und nicht telefonisch aufgegebenen Aufträgen die Preise dieses Tarifs.
  an Dritte weiter berechnet werden.                                               - Vereinsanzeigen für gemeinnützige oder wohltätige Aktionen 20% auf Ortspreis.
- Für private Fließsatz-/Kleinanzeigen, Rubriken­anzeigen, Familienanzeigen und - Für Kleinanzeigen können keine Belegexemplare geliefert werden.
  Sonderofferten für Aktionen im gewerblichen wie auch privaten Bereich gel-
  ten die Preise und Auftragsbedingungen der in der Ausgabe abgedruckten oder - Rubrikenkombinationen des Wochenspiegels mit den LN möglich.

Prospekte                                                                                                                    Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

                                                                             Wochenspiegel

je 1000 Exemplare            bis 20 g             bis 30 g             bis 40 g             bis 50 g             bis 60 g              bis 70 g          je weitere 10 g

         Grundpreis           78,00                86,50                95,00               103,50               112,00                120,50                    8,50

            Ortspreis         66,50                74,00                81,50                89,00                96,50                104,00                    7,50

Ohne Wiederholungs- und Kombinationsrabatte; Mindestzahl der beizu­legenden Exemplare: 5.000 (beim Wochenspiegel Lübeck nur feste Touren möglich),
Mengenrabatte bei Mengen über 600.000 Exemplaren im Abschlußjahr nach Vereinbarung. Den Prospekt-Streuplan sowie weitere Informationen erhalten Sie
unter Telefon: 04 51/144 - 16 95 oder per E-Mail: prospekte@LN-Luebeck.de

Versandanschriften für Prospekte
Ostsee Anzeigenblattverlag GmbH c/o Lübecker Nachrichten, Herrenholz 10 - 12, 23556 Lübeck
(Gewerbegebiet Herrenholz, BAB-Abfahrt Lübeck-Moisling)
Prospektmanagement: Julia von Vultejus
Telefon: 04 51 / 144 - 16 95, Fax: - 17 79, E-Mail: prospekte@LN-Luebeck.de
Öffentliche Auslagen des Wochenspiegels werden grundsätzlich nicht mit Prospekten bestückt.

                                                                                                                                                                         10 - 11
Technische Daten, Anlieferung digitaler Druckunterlagen, Erscheinungsweise und Allgemeines

Technische Daten
- Satzspiegel:                                                        - Rasterweite:
  233 mm breit, 327 mm hoch                                             42 L/cm, elliptische Punktform
- Spaltenzahl:                                                        - Strichstärken:
  5 Spalten                                                             negative Striche: 0,15 mm, positive Striche: 0,10 mm
- Grundschrift:                                                       - Druckbarer Tonwertumfang:
  7 Punkt                                                               hellster Punkt: 5%, dunkelster Punkt: 90%
- Satzbreiten:                                                        - Tonwertzunahme im Druck:
  1spaltig    45 mm brutto 4spaltig 186 mm brutto		                     26% Tonwertzuwachs bei 50%
  2spaltig    92 mm brutto 5spaltig 233 mm brutto                     - Druckfarben:
  3spaltig 139 mm brutto
                                                                        Prozessfarben: C, M, Y, K, Schmuckfarben (HKS-Z) werden
- Panoramaseite:                                                        nicht eingesetzt, 240% Volltondichte im Zusammendruck
  11spaltig 327 mm brutto                                              Aus technischen Gründen werden Schmuckfarben in Prozessfarben gewandelt, dadurch
                                                                       kann es zu Farbabweichungen im Vergleich zum Farbfächer (HKS-Z) kommen. Geringfügige
- Druckverfahren:                                                      Abweichungen im Farbton und/oder beim Passer sind nicht reklamationsfähig.
  Rollen-Offsetdruck nach DIN-ISO Standard 12647-3

Anlieferung digitaler Druckunterlagen
- Datenübertragung:                                                   - Bilddaten:
 Mailadressen (Mailanhang max. 10 MB)                                   Farbbilddateien müssen CMYK separiert sein, Bilddateien müssen
 FTP (entsprechende Zugangsdaten erhalten Sie auf Anfrage)              eine Auflösung von minimal 200 dpi besitzen, Strichdaten 600 dpi
 CD/DVD                                                                 Für Ihren Color-Management-Workflow benutzen Sie bitte
- Datenformate:                                                         folgende Profile:
                                                                        - ICC Profil Farbe-ISOnewspaper26v4.icc
 PDF/X-3
                                                                        - ICC Profil Grau-ISOnewspaper26v4_gr.icc
 EPS (mit eingebunden Schriften und Bildern)
                                                                        kostenloser Download auf: www.ifra.com

Erscheinungsweise und Allgemeines
- Anzeigenschluss:                                                    - Platzierungen:
 Wochenspiegel am Mittwoch                                             Aufschläge bei Platzierungsvorschriften (nach Absprache).
 Montag, 11.30 Uhr, Sonderthemen: Freitag, 15.00 Uhr                   Allein- bzw. Eckfeld­platzierung: Mindestformat 1/4 Seite
                                                                       (409 An­zeigen­milli­meter) und nur soweit technisch möglich.
 Anzeigenschluss:                                                      Eine verbind­liche Zusage einer Allein­platzierung kann erst
 Wochenspiegel am Sonnabend                                            ab 1/3 Seite (545 Anzeigenmillimeter) erfolgen.
 Donnerstag, 10.00 Uhr, Sonderthemen: Mittwoch, 15.00 Uhr              Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit erfüllt.
                                                                       Bei Nicht­einhaltung besteht kein Anspruch auf Preisnachlass.
- Stornierung:
                                                                      - AE-Provision:
 Stornierungen sind nur bis zum Anzeigenschluss möglich.
                                                                       15 % für Anzeigen und Beilagen, die zum Grundpreis abgerechnet
- Kombination:                                                         werden. Bei Anzeigen zu ermäßigten Preisen keine AE-Provision.
 Bei Kombination ist der jeweils früheste Termin der belegten
                                                                      - Extra:
 Einzelausgaben Anzeigenschluss und Rücktrittstermin.
                                                                       Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
- Verteilung:                                                          Anzeige er­kennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort
 Die Verteilung erfolgt am Mittwoch und am Sonnabend                   ANZEIGE deutlich kenntlich gemacht.
 innerhalb des Verbreitungs­gebietes an die in Wohn­gebieten
 liegenden erreich­baren und frei zugänglichen Haushalte,
 Betriebe und Behörden.
 Bei Feiertagen verschieben sich die Er­scheinungs- und Anzeigen-­
 schlusstermine entsprechend. Bitte fragen Sie rechtzeitig an.
 Geänderte Termine werden in den Ausgaben ange­kündigt.   

                                                                                                                                                      12 - 13
Allgemeine und zusätzliche Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                   12) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige               Zusätzliche Geschäftsbedingungen
                                                                                                  übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
für Anzeigen und andere Werbemittel                                                               13) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern        a) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife bei
in Zeitungen und Zeitschriften                                                                    nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.     Preis­anpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft; dies gilt gegenüber Nicht­kauf-
                                                                                                  Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.                         leuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt
1) „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der          14) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Ein­ziehungskosten          werden sollen.
Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzei-     berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages         b) Sondervereinbarungen für amtliche Bekanntmachungen in den Bezirksausgaben gemäß
gen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) eines Wer-         bis zur Bezahlung zurückstellen und für die rest­l­­ichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.          Vertragsabschluss.
bungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“            Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag          c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Kollektiven, Sonder­
bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.                          berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer An­zeigen            veröffent­lich­ungen oder Anzeigenstrecken Sonderpreise und Sonderformate en­t­sprech­end
2) Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung    ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des              den besonderen Gegebenheiten zu vereinbaren. Das gilt auch für Anzeigen, deren Erschei-
der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die je­weiligen          Be­trages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbe-                nungstermin, Platzierung und endgültige Größe (aus vor­gegebenen Standardformaten bis
Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für         träge abhängig zu machen.                                                                            zu 600 mm) dem Verlag überlassen bleiben.
Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbung-          15) Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des                    d) Aktionen im Bereich der privaten Kleinanzeigen oder Familienanzeigen im er­weiterten Sinne
treibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Ra­battierung zu beanspruchen.         An­zeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern            können zu Preisen wie Bestellschein-Zusendungen abgerechnet werden.
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist         geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsver-      e) Sonderpreise für Kollektive oder Rubriken-Ge­meinschaftsanzeigen können gewährt werden.
der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die     bindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.          f) Für Wortanzeigen und Zeilenanzeigen können keine Beleg­ausschnitte geliefert werden.
erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.      16) Aus einer Auflagenminderung kann – nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über            Vollbelege werden nur nach Vereinbarung gestellt.
3) Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt,             mehrere Anzeigen ein An­spruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamt-                g) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar,
die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger wei-         durchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die zu­gesicherte Auf­-­lage    sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei unge-
terer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen           unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender       nügendem Abdruck keine An­sprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden
Ab­nahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn              Mangel, wenn und soweit sie                                                                          Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den
nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Ab­nahme von      bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20 v. H.,            Fehler hinweist. Der Vergütungs­anspruch des Verlages bleibt unberührt.
Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.                                           bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15 v. H.,           h) Der Verlag lehnt eine Rechnungsminderung ab, wenn Platzierungsvorschriften des Auftrag-
4) Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entspre-            bei einer zugesicherten verkauften Auflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10 v. H.,           gebers eine einwandfreie Druckwiedergabe der Anzeige nicht gewährleisten.
chend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.                                                          bei einer zugesicherten verkauften Auflage über 500.000 Exemplaren mindestens 5 v. H.               i) Hat der Verlag das Nichterscheinen oder das nicht ordnungsgemäße oder verspätete Er­scheinen
5) Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Aus­gaben oder            beträgt.                                                                                             der An­zeige zu vertreten, ohne dass ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahr-
an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig        Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt.                             lässigkeit zur Last fällt, so ist ein Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen,
beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden            Als zugesicherte verkaufte Auflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genann-          im übrigen beschränkt sich ein eventueller Ersatzanspruch auf den Betrag des Anzeigenpreises
kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rub­rizierte Anzeigen werden        te durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich         einschließlich Mehrwertsteuer.
in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.       verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)        j) Für Anzeigen, die zum Ortspreis disponiert werden, erhalten Werbungsmittler keine
6) Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere    Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preis­              Provision. Lokale Empfehlungsanzeigen aus Schleswig-Holstein werden Werbungs­mittlern
Anzeigen angrenzen.                                                                               minderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken                provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung für eine Pro­visions­
Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche      der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom          zahlung an Werbungsmittler ist, dass die Auftragserteilung vom Werbungs­mittler er-folgt und
vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.                                     Vertrag zurücktreten konnte.                                                                         Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden.
7) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses        17) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weiter­gabe der        k) Abbestellungen oder Änderungswünsche be­dür­fen der schriftlichen oder fernschriftlichen
– abzulehnen, insbesondere wenn                                                                   Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Express­briefe auf      Form. Bei Abbestellungen können Satzkosten in Rechnung ge­stellt werden. Für Fehler, die
    - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder                      Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffern-        aus telefonischer Übermittlung jeder Art oder aus undeutlicher Schrift des Auftraggebers ent­
    - deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft       anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind,        standen sind, wird nicht gehaftet.
		 oder der technischen Form unzumutbar ist oder                                                  werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.    l) Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Ver-
    - Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.                                    Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die einge-              öffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentli-
Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen      henden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die         chten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigen­tarifs.
Billigung bindend.                                                                                das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsen-         Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie
Soweit der Verlag von seinem Ablehnungsrecht in Bezug auf Werbemitteln, die Werbung               dungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entge-                Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen               gengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den                  m) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, Satzanordnung, Umran-
                                                                                                                                                                                                       dung und Platzierung vor sowie bei Wort- und Fließsatzanzeigen die Anwendung von all­-
diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese       Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten                 gemeinverständlichen Abkürzungen. Anzeigen werden nur in der Gesamtausgabe Ru­briken
berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige          übernimmt.                                                                                           zugeordnet. Anzeigen in den Bezirksausgaben erscheinen nicht rubriziert.
oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.                    18) Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.                                                         n) Bei Chiffreanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn,
8) Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druck­           Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei           dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadenersatzansprüche wegen Verletzung
unterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der An-       öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit     des Chiffregeheimnisses, wegen Ver­lustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf
lieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße,              Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der              Chiffreanzeigen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber von Chiffreanzeigen ist verpflichtet,
insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vor­lagen        Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.                                              die den Angeboten beigefügten Anlagen zurückzusenden.
für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftrag-   Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kauf-                 o) Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigtem des Auftraggebers das
geber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber            leuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Ver­                 Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des
zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste   tragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des                Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit
sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der An­zeigen im Rahmen der durch die     Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.                            der Selbstabholung oder der gebühren­pflichtigen Zusendung vereinbaren.
Druckunterlagen und der von der Druckerei einge­setzten Technik gegebenen Möglichkeiten.          19) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,               p) Die Vertragsdaten/Auftragsdaten werden – soweit notwendig und im Rahmen der Be­­stim-
9) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück-               Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu               mungen des Datenschutzgesetzes zulässig – in einer Daten­verarbeitungs­anlage gespeichert,
gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet fünf Wochen nach der              halten.                                                                                              aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertrags-
erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.                           20) Für Preis-/Rabattänderungen gilt Absatz a) der zusätzlichen Geschäftsbedingungen des             erfüllung hinaus.
10) Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaf-       Verlages.                                                                                            q) Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preis­liste, die Allge­
fenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine           21) Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung bean-                        meinen und Zu­sätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an. Die Zusätz­lichen Geschäfts-
einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber             sprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforder-             bedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen vor. Weichen
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beein-              lich. Konzern­verbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen,                    Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zu­grunde ge­legten Bedingungen von den Allge-
trächtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung         zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der                 meinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen
zu verweigern, wenn                                                                               Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder          des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch
   - diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuld-                   durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines         den Verlag schriftlich widerspricht.
		 verhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis               Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des              r) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen außer in den gebuchten Ausgaben zusätzlich auch selbst
		 zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder                                        Ab­schlusszeitraumes erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rück­wirkend aner-            oder durch Tochter-, Schwester- sowie Partnerunternehmen online zu veröffentlichen. Hieraus
   - diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.                        kannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen                ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen des Auftraggebers.
Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen             Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehö-             s) Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren,
Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzver­        rigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit            Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem
öffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs­           der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.                          Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten technischen
minderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der                    22) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erfor­derlichen Rechte    Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Scha-
Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung              besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche           densquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Ge­brauch mehr
des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensicht­lichen Mängeln müssen             Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestell­ten Text- und Bildunterlagen sowie der      machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur
binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungs­beginn geltend gemacht werden.                zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen             Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Verlages) erfor-
Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus   Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen kön-           derlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche
unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit           nen. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.          geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch
beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorherseh-     Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und            zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen dem Verlag
baren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetz­liche Vertreter    Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber            Schäden entstanden sind.
oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde.                                          überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien               t) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelie-
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht         aller Art, einschließlich Internet, erforder­lichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-   ferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen
verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden        und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,         unvermeidbar, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können.
beschränkt.                                                                                       Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und                  u) Der Verlag sendet auf Wunsch des Kunden auf ein von diesem zu benennendes Telefaxgerät
Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper        zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.            einen Korrekturabzug der im Verlag auf Papier ausgedruckten di­gital übermittelten Druck-
oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen        Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.                             vorlage zur Überprüfung. Scheitert die Telefaxübertragung wegen technischer Probleme, ist
– außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung      23) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswid-          der Verlag zu einer Übermittlung desKorrekturabzugs auf anderem Wege nicht verpflichtet.
geltend ge­macht werden.                                                                          riger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung                Erhält der Verlag keine Fehlermeldung bis Anzeigenschluss, gilt der Korrektur­abzug als vom
Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren         und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich           Kunden gebilligt. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung, Schadens­ersatz o. ä. wegen
in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem           der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle        später gerügter Mängel sind ausgeschlossen.
Ver­halten beruhen.                                                                               Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt          v) Kosten für die Anfertigung bestellter Satz- und Reproduktionsarbeiten sowie für vom
11) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die        der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag          Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich ver­-
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt      ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbe­trag im           einbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung    gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich aus­gelieferten         w) Die Anzeigenkunden sind damit einverstanden, dass die Frist der Versendung der Voraban-
des Probeabzuges ge­setzten Frist mitgeteilt werden.                                              Auflage steht. Auflagenminderungen aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer               kündigung (sog. Prenotification), durch welche mitgeteilt wird, dass der genannte Rechnungsbe-
                                                                                                  16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt.                                            trag von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht wird, kürzer als 5 Tage ist.

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Verlagsdaten

Ostsee Anzeigenblattverlag GmbH, Herrenholz 10 - 12, 23556 Lübeck, HR.-Nr.: Lübeck 5220
Objekt:                  Wochenspiegel
Adresse:                 Herrenholz 10 - 12
                         23543 Lübeck
Telefon:                 04 51 / 144 - 17 63
Telefax:                 04 51 / 144 - 17 79
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Internet:                www.wochenspiegel-online.de
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                         Konto-Nr.: 8 814 410, BLZ: 200 300 00
                         IBAN: DE38 2003 0000 0008 8144 10, BIC: HYVEDEMM300
                         Förde Sparkasse Kiel
                         Konto-Nr.: 9 498, BLZ: 210 501 70
                         IBAN: DE74 2105 0170 0000 0094 98, BIC: NOLADE21KIE
Handelsregister:         HR.-Nr.: Lübeck 5220
                         USt.-ID-Nr.: DE 135092489

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