Wohnberatung Wien Alle Informationen über den sozialen Wohnbau - Wohnservice Wien
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2 WOHNBERATUNG WIEN WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 3 11/92/83/2 Alle Informationen über geförderte Wohnungen 11/92/83/2 und Gemeindewohnungen in Wien.
4 INHALTSVERZEICHNIS WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 5 Inhaltsverzeichnis 6 Vorwort 8 Der soziale Wohnbau in Wien 12 Wohnberatung Wien 16 Der Weg zum sozialen Wohnbau Geförderter Wohnbau Gemeindewohnung 32 Lexikon 40 Service
6 Vorwort WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 7 Fair, transparent und günstig – und jetzt für Sie aus einer Hand. Die Stadt Wien zählt seit Jahren welt- Mit der Eröffnung der Wohnberatung weit zu den Städten mit der höchsten Wien wurde das Leistungs- und Service- Lebensqualität. Eine Säule dieses Er- angebot für den geförderten Wohn- folgs ist das leistbare Wohnen in unserer bau und Gemeindewohnungen bereits Stadt. 60 Prozent der Wienerinnen und zusammengeführt. Wiener leben in geförderten Wohnungen oder Gemeindewohnungen. Faire, trans Zusätzlich haben wir für Sie die Verga- parente und kostengünstige Mieten sind bekriterien vereinfacht und vereinheit- hier selbstverständlich. licht. Dazu gehört auch das Wiener Wohn-Ticket, Ihre Eintrittskarte in den Wir setzen uns mit unserer konse- geförderten und kommunalen Wohn quenten und nachhaltigen Wohnbau- bau. In dieser Broschüre und auf politik dafür ein, dass Wohnen für alle www.wohnberatung-wien.at erfahren Wienerinnen und Wiener erschwinglich Sie, welche Grundvoraussetzungen Sie bleibt. Wir schaffen vielfältige Angebote, erfüllen müssen. die für Bewohnerinnen und Bewohner vor allem auch leistbar sind. Gleich- Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf dem zeitig wirkt dies stark preisdämpfend Weg zu Ihrer Wohnung! Dieser Ratgeber auf den gesamten Wohnungsmarkt. soll Sie dabei begleiten. Ihr Dr. Michael Häupl Dr. Michael Ludwig Wiener Bürgermeister Wiener Wohnbaustadtrat
8 DER SOZIALE WOHNBAU IN WIEN WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 9 Der soziale Wohnbau 11/92/83/2 in Wien Keine andere Metropole in Europa investiert so viel in den Wohnungsneubau wie Wien. Die soziale Wohnbaupolitik unserer Stadt dient als internationales Vorzeigemodell und bildet das Fundament für eine ausgewogene Stadtentwicklung und ein funktionierendes Miteinander. 11/92/83/2 Die Errichtung von bedarfsgerechten und leistbaren Wohnungen trägt maßgeblich zur hohen Wohn- und Lebensqualität unserer Stadt bei und wirkt gleichzeitig preisdämpfend auf den gesamten Wohnungsmarkt in Wien, wovon alle MieterInnen profitieren.
10 DER SOZIALE WOHNBAU IN WIEN WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 11 Der geförderte Wohnbau Der Wiener Gemeindebau Der Wiener Gemeindebau hat eine bei- Die Stadt sieht es als ihre Aufgabe, das nahe 100-jährige Tradition. Das Unter- Grundbedürfnis „Wohnen“ abzudecken. 13.000 nehmen Stadt Wien – Wiener Wohnen Die Einkommensgrenzen sind so gestal- verwaltet, saniert und bewirtschaftet die tet, dass auch der Mittelstand davon Wohnungen jährlich städtischen Wohnhausanlagen Wiens. profitiert. Damit ist eine soziale Durch – davon 9.000 geförderte – werden ab Zusätzlich zur Direktunterstützung über mischung gewährleistet. 2017 in Umsetzung gebracht. Die geför- derte Neubauleistung wird damit um Beihilfen, investiert die Stadt Wien über 500.000 WienerInnen leben in Gemein- 30 Prozent deutlich angehoben. die Wiener Wohnbauförderung gezielt debauten – damit ist Wiener Wohnen die Wien zählt weltweit zu den Städten mit und nachhaltig in den Wohnungsneu- größte kommunale Hausverwaltung der höchsten Lebensqualität. Daran ha- bau und die Wohnhaussanierung. Alle Europas. Der soziale Wohnbau hat in ben die Wiener Gemeindebauten mit 3.000 geförderten Neubauprojekte werden nach den Kriterien Architektur, Ökono- Wien eine lange Tradition und ist eng mit der Geschichte der Stadt und ihren ihren preiswerten und bedarfsgerechten Wohnungen einen entscheidenden Anteil. SMART-Wohnungen mie, Ökologie sowie soziale Nachhaltig- BewohnerInnen verknüpft. sind aktuell in Bau oder in Bauvorbereitung. keit bewertet. Ziel ist die Sicherung von Gemeindebauten „neu“ Qualität, Vielfalt und Leistbarkeit. Die Wien hat sich durch den sozialen Wohn- Bis 2020 werden insgesamt 4.000 neue Förderung von Sanierungen führt außer- bau im letzten Jahrhundert stetig erneu- Gemeindewohnungen in die Umsetzung dem zu einer laufenden Verbesserung ert, verändert und weiterentwickelt. kommen. Sie bieten eine ganze Reihe 60 Prozent des Wohnungsbestands. von Vorzügen: keine Eigenmittel, keine Kaution, keine Maklerprovision, keine der Wienerinnen und Wiener Bei SMART-Wohnungen steht eine Befristung und zu 100 Prozent Vergabe leben in einer der 220.000 Gemeinde- hohe Alltagstauglichkeit bei gleichzeitig durch Wiener Wohnen. w ohnungen oder einer der mehr als 200.000 geförderten Wohnungen. sehr günstigen Eigenmitteln und Mieten rund 220.000 im Vordergrund. Sie sind das Vorzeige- beispiel für kompaktes sowie kosten- Gemeindewohnungen Jede/r 4. WienerIn lebt in einer der Wussten Sie, ... günstiges Wohnen. Dank der gut durch- über 2.000 Wohnhausanlagen. ... dass es 7.600 Aufzüge in den Wie- Eine wichtige Ergänzung zum geförderten dachten Grundrissplanung kann jeder ner Gemeindebauten gibt? Damit Wohnbau ist seit 2011 das Modell der Quadratmeter optimal genutzt werden. könnte man einen Turm bauen, der 13.441.914 Wiener Wohnbauinitiative. Sie ist eine Ein Drittel der für den Wohnungsneubau zweimal so hoch ist wie der Himalaya. besondere Variante des frei finanzierten bereitgestellten Budgetmittel werden in Wohnbaus, die durch günstige Darle- den Bau von SMART-Wohnungen in- Quadratmeter ... dass Wiener Wohnen 610 Hektar vermietete Fläche verwaltet Wiener hen der Stadt Wien ähnlich vorteilhafte vestiert. Die ersten SMART-Wohnungen Wohnen. Das entspricht der Fläche Grünfläche betreut? Das entspricht Konditionen wie der geförderte Wohn- wurden bereits an ihre MieterInnen über- einer vier Meter breiten Straße von der Größe von 854 Fußballfeldern Madrid nach Stockholm. bau bietet. geben – über 3.000 weitere befinden (nach der FIFA-Norm). Die Stadt knüpfte die Vergabe der Dar- sich derzeit in Umsetzung. lehen an die Bauträger sowohl an ver ... dass es in den Wohnhausanlagen pflichtende Eigenmittel- und Mietzins- obergrenzen als auch an strenge Quali- 6.000 Lokale von Wiener Wohnen 1.300 Spiel- plätze gibt? Das sind dreimal so verwaltet Wiener Wohnen – rund tätskriterien. 15-mal so viele, wie es in den Shop- viele wie die Summe der Spielplätze ping-Centern Süd und Nord gibt. von Graz, Salzburg, Linz, Innsbruck, Klagenfurt, Eisenstadt und Bregenz.
12 WOHNBERATUNG WIEN WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 13 Wohnberatung 11/92/83/2 Wien Die Stadt Wien bietet im Bereich des Wohnens ein breites und kostenloses Beratungs- und Ser- viceangebot. Bei der Wohnberatung Wien gibt es 11/92/83/2 Informationen über geförderte Wohnungen und Gemeindewohnungen aus einer Hand.
14 WOHNBERATUNG WIEN WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 15 Wohnberatung Wien Alles an einem Standort Kompetent, unkompliziert, Der Standort Guglgasse 7– 9 / Ecke Para- kostenlos gonstraße im 3. Wiener Gemeindebezirk Erfahrene MitarbeiterInnen informieren ist optimal mit öffentlichen Verkehrs- über das Wohnungsangebot der Stadt mitteln zu erreichen. Mit der U3 bis zur – kostenlos und ohne Maklerprovision. Station Gasometer, danach sind es nur Ob geförderte Wohnungen oder Ge- noch wenige Schritte zur persönlichen meindewohnungen – in der Wohnbera- Wohnberatung! tung Wien erhalten Wohnungssuchende neben umfassenden Informationen über www.wohnberatung-wien.at das vielfältige Wohnungsangebot der Informationen und Angebote aus dem Stadt Wien auch Beratung über Finan- geförderten Neubaubereich, gefördert zierungs- und Fördermöglichkeiten. sanierte Wohnungen, Wiedervermietungen sowie Gemeindewohnungen sind rund um die Uhr auf unserer Homepage abrufbar. Kurze Wege: Alle Informationen zum sozialen Wohnungsangebot der Stadt Wien an einem Ort. Die WohnberaterInnen sind optimal geschult und informieren über das Wohnungsangebot der Stadt Wien. Service-Hotline 01/24 111: Hier erhalten Wohnungssuchende erste Informationen und können einen persönlichen Beratungster- min vereinbaren.
16 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 17 Der Weg11/92/83/2 zum sozialen Wohnbau Die Ansprüche an Wohnungen sind so unter- schiedlich wie die Menschen, die darin leben. Welche Wohnungsarten es gibt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine 11/92/83/2 geförderte Wohnung oder eine Gemeinde- wohnung zu erhalten, erfahren Sie bei der Wohnberatung Wien.
18 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – GEFÖRDERTE WOHNUNG WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 19 In fünf Schritten zur geförderten Wohnung Suchtipps Planungs- und Vergabeprojekte Planungs- und Vergabeprojekte können im Suchformular nicht gleichzeitig ausgewählt Das Wohnungsangebot umfasst Schritt 3: Wohnungssuche werden. Suchen Sie daher bitte in beiden Ka- tegorien, um eine vollständige Auflistung der geförderte Miet- und Eigentums- Auf www.wohnberatung-wien.at interessanten Objekte zu erhalten. Wenn ein wohnungen (Neubauprojekte), ge können Sie sich für bis zu zehn Pla- Projekt zur Vergabe kommt, werden zuerst förderte Wohnungen aus der Wie- nungsprojekte und drei Wohnungen in die InteressentInnen der Planungsprojekte verständigt. dervermietung sowie gefördert Vergabe eintragen. Eine Wohnung ist sanierte Altbauwohnungen. Unter insgesamt 48 Stunden online. Suche nach Bezirk www.wohnberatung-wien.at ist das Mit dem Schnellzugang „Suche nach Bezirk“ können Kriterien wie Adresse, Zimmer, Kos aktuelle Wohnungsangebot rund um Schritt 4: Reihung ten und Förderungstyp im Wunschbezirk sor- die Uhr abrufbar. Die genaue Reihung ist abhängig vom tiert werden. Gültigkeitsdatum Ihres Wiener Wohn- Bezugsfertig Schritt 1: Registrieren/Login Tickets. Die Wohnungssuchenden mit Die meisten Wohnungen können nicht so- Mit einer einmaligen Registrierung auf der dem ältesten Gültigkeitsdatum werden fort bezogen werden. Bei vielen Neubauten Website können Sie Ihre Wohnungs- als erste verständigt, wenn die Vergabe beginnt die Wohnungsvergabe während der Bauphase. Daher ist es empfehlenswert, sich suche optimieren und sich über Ihre per beginnt und zur Besichtigung oder Pla- bereits im Planungsstadium für ein Projekt sönlichen Fördermöglichkeiten informieren. neinsicht eingeladen. einzutragen. Erstbezug Schritt 2: Voraussetzungen klären Schritt 5: Vertragsunterzeichnung Bejahen Sie den Punkt „Erstbezug“ in der Holen Sie sich Ihr Wiener Wohn-Ticket: Sind Sie an erster Stelle gereiht und Detailsuche, erscheinen im Suchresultat Wenn Sie seit zwei Jahren an Ihrer ak- Ihnen gefällt eine Wohnung, werden Neubauten und sanierte Wohnungen. Bei „Nein“ werden nur Wiedervermietungen auf- tuellen Wohnadresse (Enreichadresse) Ihre persönlichen Daten (Dokumente) gelistet – hier kann man meist unmittelbar hauptgemeldet, bei der Vertragsunter überprüft. Wenn alle Voraussetzungen einziehen. NEU: Bei Erstreihung können zeichnung mindestens 18 Jahre alt, erfüllt sind, wird die Wohnung an Sie Sie Ihre Dokumente und Unter Zimmeranzahl lagen ab sofort auch online auf österreichische/r StaatsbürgerIn (oder vergeben und Sie können Ihren Vertrag Bei geförderten Wohnungen hängt die mög- www.wohnberatung-wien.at gleichgestellt) sind und die Einkommens- beim Bauträger unterschreiben. liche Wohnungsgröße von der Anzahl der ein- hochladen. grenzen unterschreiten, erfüllen Sie die ziehenden Personen ab. Als Faustregel gilt: maximal mögliche Zimmeranzahl = Anzahl Grundvoraussetzungen für das Wiener Falls Sie eine Wohnung ablehnen, verfällt der Personen + 1. Wohn-Ticket. Ihr Platz für andere Wohnungen nicht. Bei SMART-Wohnungen, Superförderun Bei geförderten Planungsprojekten wer- Suchresultate Die Suchresultate können bei Bedarf nach gen und Wiedervermietungen mit einem den Sie benachrichtigt, sobald die kon- verschiedenen Kriterien sortiert werden. Man Eigenmittelanteil von unter € 10.000 muss krete Wohnungsvergabe beginnt. kann sich nur für jene Projekte beziehungs- darüber hinaus ein begründeter Wohnbe- weise Wohnungen in die InteressentInnen- liste eintragen, die den individuellen Förde- darf nachgewiesen werden. rungsangaben entsprechen.
20 DER WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – GEMEINDEWOHNUNG WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 21 In fünf Schritten zur Gemeindewohnung Schritt 1: Voraussetzungen klären Schritt 3: Prüfung Ihr Schlüssel zu einer Gemeindewoh- der Voraussetzungen nung ist das Wiener Wohn-Ticket Nun sind wir an der Reihe: Wir prüfen (früher: Vormerkschein). Sie erhalten es, Ihre Registrierung sorgfältig. Wenn Sie wenn Sie alle Grundvoraussetzungen alle Anforderungen erfüllen, stellen wir plus einen begründeten Wohnbedarf Ihnen Ihr Wiener Wohn-Ticket mit be- nachweisen. gründetem Wohnbedarf aus. Schritt 2: Registrieren Schritt 4: Wohnungsangebot In der Wohnberatung Wien oder online Sie haben Ihr Wiener Wohn-Ticket mit auf www.wohnberatung-wien.at kön- begründetem Wohnbedarf erhalten. nen Sie sich für eine Gemeindewoh- Ihre Wartezeit ist abhängig von Ihren nung registrieren. Suchkriterien. Wiener Wohnen bietet Ihnen maximal zwei Wohnungen zur Besichtigung an. Schritt 5: Mietvertrag abschließen Wenn alles passt, stellt Ihnen Wiener Wohnen eine Zuweisung aus, mit der Sie Ihren Mietvertrag abschließen.
22 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – DAS WIENER WOHN-TICKET WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 23 Das Wiener Wohn-Ticket Bei der Wohnberatung Wien finden Bonus-System Grundvoraussetzungen (müssen alle erfüllt sein) Wohnungssuchende, die sich für InteressentInnen für eine geförderte eine geförderte oder eine Gemeinde- Wohnung oder eine Gemeindewoh- Checkliste wohnung interessieren, alle Infor- nung, die bereits länger als fünf Jahre in mationen unter einem Dach. Wien leben, erhalten einen „Bonus“ bei erfüllt der Vormerkung. Dieser beträgt pro fünf Durch die Neuregelung und Vereinheit Jahre Wohnzeit in Wien drei Monate – ins- Mindestalter bei Einreichung: 17 Jahre lichung der Vergabekriterien ist der Über- gesamt aber nicht mehr als neun Monate. blick über das Wohnungsangebot der Staatsbürgerschaft: Österreichische/r StaatsbürgerIn bzw. EWR-/ Stadt vereinfacht worden. Mit dem neuen EU-BürgerIn, Schweizer BürgerIn, anerkannter Flüchtling oder Per- Wiener Wohn-Ticket können Sie sich sonen mit „Daueraufenthalt-EU“ sowie „Daueraufenthalt-Familien- auf www.wohnberatung-wien.at für Das Wiener Wohn-Ticket ersetzt bei Neu- angehörige“. anmeldungen den bisherigen Vormerk- eine geförderte Wohnung und/oder schein für Gemeindewohnungen. Beste- eine Gemeindewohnung eintragen. hende Vormerkscheine bleiben jedoch Zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien: Zum Zeitpunkt der uneingeschränkt gültig. Sie müssen dazu bestimmte Grund- Einreichung ist die aktuelle Wohnadresse (Einreichadresse der voraussetzungen beziehungsweise zu- Wohnungswerberin / des Wohnungswerbers) in Wien bereits seit sätzlich einen begründeten Wohnbedarf mindestens zwei Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz (ohne (siehe Seite 26) erfüllen. Zweitmeldung) zu führen. Das gilt auch für Mitziehende. Geklärte Familienverhältnisse: Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, können Sie nur gemein- Art der Wohnung Erfüllen der Grundvor zusätzlich begründeter aussetzungen notwendig Wohnbedarf notwendig sam mit Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. Ihrem (Ehe-)Partner eine Woh- nung beantragen. Gemeindewohnung Geförderte wiederver- Ihr Einkommen darf die Höchstgrenze nicht überschreiten. mietete Wohnung mit Die aktuellen Einkommensgrenzen finden Sie auf Seite 25. einem Eigenmittelanteil unter EUR 10.000 SMART-Wohnung Geförderte wiederver- mietete Wohnung mit einem Eigenmittelanteil Personen mit „Daueraufenthalt-EU“ sowie über EUR 10.000 „Daueraufenhalt-Familienangehörige“ wenden sich bitte an die Wohnberatung Geförderte Wien, um ein Wiener Wohn-Ticket zu erhal- Neubauwohnung ten. Weitere Infos auf Seite 42. Wohnbauinitiative * Geförderte Sanierung * *Anm.: keine Einkommensgrenze
24 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – EINKOMMENSGRENZEN WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 25 Einkommensgrenzen Eine der Grundvoraussetzungen für eine schritten werden. Berücksichtigt wird in geförderte Wohnung oder Gemeinde- erster Linie das Jahreseinkommen und wohnung ist die Summe der Netto- nicht das Monatseinkommen. Jahreseinkommen aller einziehenden Personen. Wenn Sie in eine geförderte Wohnung oder eine Gemeindewohnung ziehen Die in der Tabelle angeführten Höchst möchten, dann dürfen alle Mitziehenden einkommensgrenzen dürfen nicht über- netto nicht mehr verdienen als: Geförderte Mietwohnungen und Gemeindewohnungen Anzahl Netto- Netto- der Personen Monatseinkommen Jahreseinkommen (14-mal) 1 Person EUR 3.192,85 EUR 44.700,00 2 Personen EUR 4.757,85 EUR 66.610,00 3 Personen EUR 5.382,85 EUR 75.360,00 4 Personen EUR 6.009,28 EUR 84.130,00 Für jede weitere Person plus EUR 350,71 plus EUR 4.910,00 Gültig 2017 Geförderte Eigentumswohnungen Anzahl Netto- Netto- der Personen Monatseinkommen Jahreseinkommen (14-mal) 1 Person EUR 3.649,28 EUR 51.090,00 2 Personen EUR 5.437,85 EUR 76.130,00 3 Personen EUR 6.152,14 EUR 86.130,00 4 Personen EUR 6.867,14 EUR 96.140,00 Für jede weitere Person plus EUR 401,42 plus EUR 5.620,00 Gültig 2017
26 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – BEGRÜNDETER WOHNBEDARF WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 27 Begründeter Wohnbedarf Zusätzlich zu den Grundvoraussetzungen Personen mit besonderen muss bei Gemeindewohnungen, SMART- Bedürfnissen Wohnungen und wiedervermieteten Woh- nungen mit einem Eigenmittelanteil von Altersbedingter und barrierefreier unter € 10.000 ein begründeter Wohn- Wohnbedarf besteht wenn Ihre Woh- bedarf vorliegen, wie: nung nur über Stiegen erreichbar ist, Sie aus gesundheitlichen Gründen nur schwer in Ihre Wohnung gelangen oder Überbelag Sie in einer Wohnung ohne WC und/ oder Bad wohnen. Ihre derzeitige Wohnung ist kleiner als für die darin wohnende Personenzahl Dafür ist eine Bestätigung eines Fach- vorgesehen. Dies gilt nur für die Kern- arztes notwendig – nicht älter als drei familie (Mutter / Vater / Kinder, maximal Monate. Wenn Sie bereits über 65 Jahre drei Generationen). Zum Beispiel ist eine alt sind, ebenso bei Pflegestufe 3 oder Ein-Zimmer-Wohnung mit zwei oder höher (laut Bundespflegegeldgesetz) ist mehr Personen überbelegt. Eine Drei- kein Attest/keine Bestätigung erforderlich. Zimmer-Wohnung wäre ab fünf oder mehr Personen überbelegt. Räume wie Wenn Sie eine barrierefreie Wohnung Vorzimmer, Küche, Bad und WC gelten benötigen, ist eine Bestätigung eines als Nebenräume. Facharztes über den Bedarf (nicht älter als drei Monate) notwendig. Hausstandsgründung Wenn Sie jünger als 30 Jahre sind und über keine eigene Wohnung oder kein eigenes Haus (Hauptmietvertrag /Eigen- tum) verfügen und seit über zehn Jahren Sollte keiner der genannten Punkte zu- bei Ihren Eltern leben, gibt es für Sie die treffen, informieren Sie sich über eine Möglichkeit der JungwienerIn-Aktion. Wohnung im geförderten Wohnbau. Für Lehrlinge aus den anderen Bundes- ländern, JungarbeitnehmerInnen und Stu- dentInnen gibt es spezielle Aktionen für Gemeindewohnungen, über die Sie un- sere MitarbeiterInnen gerne informieren.
28 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – BEGRÜNDETER WOHNBEDARF WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 29 Checkliste erfüllt Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis, Führerschein) So bekommen Sie Ihr Wiener Wohn- Staatsbürgerschaftsnachweis Die MitarbeiterInnen Ticket mit begründetem Wohnbedarf der Wohnberatung e-card (Sozialversicherungskarte) Wien nehmen sich für eine Gemeindewohnung gerne Zeit für Sie! Geburtsurkunde Ihre Registrierung können Sie online Amtliche Meldebestätigung unter www.wohnberatung-wien.at oder persönlich bei der Wohnberatung Wien Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde durchführen. Die Öffnungszeiten und Sterbeurkunde (bei verwitweten Personen) die Adresse finden Sie auf Seite 42. Flüchtlingsnachweis, Nachweis über Ihre Aufenthaltsbewilligung Telefonische Beratung und Für eine persönliche Erstberatung stehen Bei Schwangerschaft: Mutter-Kind-Pass Terminvereinbarung unter Ihnen die ExpertInnen der Wohnbera- 01/24 111 Bei krankheitsbedingtem Wohnungsbedarf: tung Wien gerne zur Verfügung. Um Facharztbestätigung (nicht älter als drei Monate) Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie einen Termin unter 01/24 111 zu Aktueller Einkommensnachweis vereinbaren. Mietvertrag, Nutzungsvertrag oder aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als sechs Monate) der derzeitigen Wohnung Bitte bringen Sie die erforderlichen Un- terlagen und Dokumente (im Original), Für mitziehende Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger) wird ein sowohl von Ihnen als auch von allen Mit- gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt ziehenden, zu Ihrem persönlichen Termin Etwaige gerichtliche Dokumente mit (Checkliste rechts) oder laden Sie sie (Pflegschaftsnachweise, rechtskräftige Scheidungsurteile online auf www.wohnberatung-wien.at bzw. -vergleiche, rechtskräftiger Obsorgenachweis) bei Ihrer Förderungsberechnung hoch. Bei Antragstellung durch Dritte: unterschriebene Vollmachtserklärung zusammen mit einer Ausweiskopie der Interessentin bzw. des Interessenten
30 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – Gemeindewohnung WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 31 Monatliche Kosten für eine Gemeindewohnung Die monatlichen Kosten ergeben sich im Wesentlichen aus der Größe und der Ausstattung der Wohnung sowie Zusatzkosten wie beispielsweise den Betriebskosten. Richtwertmiete pro m²/netto * Kategorie A EUR 5,39/m² Kategorie B EUR 4,04/m² Kategorie C EUR 2,70/m² * Stand 2015/2016 Zu diesem Hauptmietzins (netto) kommen noch die Betriebskosten wie beispiels- weise Müll- oder Abwassergebühr hinzu sowie zehn Prozent Umsatzsteuer. Ver- braucherkosten wie Gas und Strom sind in der Bruttomiete nicht inkludiert. Ein Beispiel: Eine Wohnung mit 50 m²/ Kategorie A kostet also zum Beispiel € 406,50 brutto (geschätzte Betriebs- kosten: € 2,00/m²). Bei einzelnen Wohnungen in Städtischen Wohnhausanlagen sind mitunter Eigen- mittel/Barzahlungen (z. B. für Finanzie- rungsbeiträge, § 10-Ablöse) zu leisten. Welche Wohnung mit welcher Ausstat- tungskategorie Ihnen angeboten wird, hängt auch davon ab, wieviel Miete Sie pro Monat bezahlen möchten.
32 LEXIKON WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 33 Lexikon 11/92/83/2 Die wichtigsten Begriffe im geförderten 11/92/83/2 Wohnbau für Sie zum Nachschlagen.
34 LEXIKON WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 35 B Bauträger geleistet. Dieser ist bei Be- Erhaltungs- und Begründeter Wohnbedarf endigung des Mietverhältnisses grund- Verbesserungsbeitrag Ein begründeter Wohnbedarf besteht, sätzlich wieder an die/den MieterIn zu- Notwendige Erhaltungs- und nützliche wenn Ihre derzeitige Wohnung zu klein rückzubezahlen, wird jedoch jährlich um Verbesserungsarbeiten am Haus wer- für die darin wohnende Personenanzahl 1 Prozent abgewertet. den durch das monatliche Entgelt ist sowie bei einer Hausstandsgründung finanziert. Hier gibt es detaillierte A oder für Personen mit besonderen Be- Eigenmittelersatzdarlehen gesetzliche Regelungen über Einhe- Ablöse dürfnissen (siehe auch Seite 26). Das „Ein-Prozent-Landesdarlehen“ ist bung, Höhe, Verzinsung, Verwendung Investitionsablöse: Nützliche Verbes- eine personenbezogene Förderung zur und Abrechnung. serungen in der Wohnung durch die/den Besichtigungsschein, Planeinsicht Finanzierung der Bau- und Grundkosten VormieterIn. Diese Investitionen muss Sobald ein/eine InteressentIn für eine = Eigenmittel für eine Wohnung, die mit der/die neue MieterIn übernehmen. Wohnung in der Reihung die erste Stelle Mitteln der Wohnbauförderung errichtet F Privatablöse: Betrifft Einbaumöbel oder einnimmt, erhält er/sie einen Besichti- wurde. Sie kann in Anspruch genommen Förderung die Einbauküche, hierfür muss der Zeit- gungsschein. Ab diesem Zeitpunkt ist werden, wenn aufgrund der Haushalts- Mit Mitteln aus der Wohnbauförderung wert nachweisbar sein. Vor Bezahlung es möglich, innerhalb von drei Werkta- größe und des Haushaltseinkommens können neben der Errichtung von Neu- eines Ablösebetrags ist es empfehlens- gen nach Terminvereinbarung mit dem/ diese Förderung möglich ist. Siehe auch bauten und der Sanierung von Altbauten wert, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen der VormieterIn die Wohnung zu be- JungwienerInnen-Darlehen und Wohn- die BewohnerInnen auch direkte finan (Mieterhilfe: 01/4000-25900). sichtigen. beihilfe. zielle Unterstützung erhalten, z. B. durch Bei Neubauwohnungen kann man die Wohnbeihilfe und Eigenmittelersatz- Abtretung der Mietrechte Pläne entweder online oder in der Wohn- Eigentumsbegründung darlehen. Darüber hinaus werden auch Bei Auszug kann der/die bisherige Mie- beratung Wien einsehen. Viele geförderte Miet- und Genossen- Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie der terIn die Wohnung an nahe Angehörige schaftswohnungen haben eine „Option Einbau von Sicherheitstüren gefördert. (EhegattInnen, Kinder, Enkelkinder, Eltern Betriebskosten auf Eigentum“, d. h. man kann diese und Großeltern) abtreten, sofern diese Betriebskosten sind von der/dem Ver- Wohnungen zwischen dem 10. und 15. Förderungswürdigkeit mindestens die letzten zwei Jahre vor mieterIn tatsächlich aufgewendete Kos- Jahr nach aktuellem Marktwert käuflich Wohnbaufördermittel sollen sozial ziel- Auszug im gemeinsamen Haushalt ge- ten für den Betrieb des Hauses. Dem/ erwerben. Die beim Wohnungsbezug gerichtet eingesetzt werden. Daher lebt haben. der MieterIn werden monatlich gleich- bezahlten Eigenmittel werden angerech- müssen begünstigte Personen Kriterien bleibende Beträge vorgeschrieben, die net, abzüglich einer Abschreibung von erfüllen, wie die Unterschreitung be- Annuität meist einmal jährlich angepasst werden. 1 Prozent/Jahr. stimmter Einkommensgrenzen und der Unter Annuität versteht man die Rück- Bei der MA 50 – Gruppe Schlichtungs- Nachweis über die Aufgabe des bishe- zahlungsrate für einen Kredit, die aus stelle ist eine Überprüfung der Betriebs- Einkommensgrenze und -nachweis rigen Wohnsitzes binnen sechs Monaten Verzinsung und Kapitaltilgung zusam- kosten möglich. Grundlage für die Einkommensprüfung ab Bezug der geförderten Wohnung. mengesetzt ist. Während der Kreditlauf- ist in der Regel das Jahresnettoein- zeit nimmt der in der Annuität enthaltene kommen des gesamten vergangenen Anteil an Zinsen ab, der Anteil der Kapi- E Kalenderjahres. Wenn sich das aktuelle taltilgung nimmt zu. Eigenmittel Einkommen wesentlich geändert hat, Der Eigenmittelbeitrag wird von der/dem müssen auch die letzten drei Monats MieterIn bei Abschluss des Mietver- bezüge miteinbezogen werden. Die ak- trages bzw. bei Bezug zur Finanzierung tuellen Einkommensgrenzen finden Sie der Grund- und/oder Baukosten an den auf Seite 25.
36 LEXIKON WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 37 K Kaution Rückstellung des Mietgegenstandes Die Kaution dient der/dem VermieterIn Nach der gesetzlichen Regelung ist die als Sicherstellung für etwaige Forde- Wohnung in den Zustand zurückzustel- G rungen gegen die/den MieterIn (z. B. len, wie sie übernommen wurde, ver- Genossenschaft Beschädigungen, Mietzinsrückstände). N mindert um die gewöhnliche Abnutzung. „Genossenschaftswohnung“ wird gerne Üblicherweise werden Kautionsverein- Nutzwert Sollten keine anderen Vereinbarungen umgangssprachlich als Begriff für ge- barungen in der Höhe von drei bis sechs Der Nutzwert wird aus der Nutzfläche der getroffen worden sein, so hat die/der förderte Wohnungen verwendet. Eine Bruttomonatsmieten verlangt. Kautionen Räumlichkeiten und Freiflächen errechnet. MieterIn für „übliche“ Gebrauchs- und (echte) Genossenschaftswohnung liegt können bar, als Sparbuch oder als Zuschläge und Abstriche gibt es für wert- Abnutzungsspuren nicht aufzukommen. jedoch nur dann vor, wenn der Bau- Bankgarantie übergeben werden. erhöhende oder wertvermindernde Unter- träger die Rechtsform einer Genossen- schiede. schaft aufweist. Kündigung S Unbefristete Mietverhältnisse können Superförderung durch Kündigung beendet werden. P Eine Superförderung wird ergänzend zur H Sollte vertraglich keine andere Verein- Planungsprojekte Hauptförderung gewährt. Hier sind die Haushaltseinkommen barung getroffen worden sein, so ist Planungsprojekte befinden sich noch aufzubringenden Eigenmittel wesentlich Als Haushaltseinkommen gilt das Netto bei unbefristeten Mietverhältnissen eine in der Planungsphase, daher liegen niedriger als bei anderen geförderten Miet- einkommen aller im gemeinsamen Haus- Kündigungsfrist von einem Monat und noch keine Details zu den einzelnen wohnungen – derzeit nur € 66,86/m². Die halt lebenden Personen. als Kündigungstermin der Monatsletzte Wohnungen vor. Diese können sich im monatlichen Kosten sind etwas höher, einzuhalten. Zudem ist die Angabe von Verlauf des Baufortschritts noch än- jedoch haben Personen mit geringeren gesetzlich anerkannten Kündigungs- dern. Wohnungssuchende können sich Einkommen die Möglichkeit auf eine zu- J gründen erforderlich. unverbindlich in die InteressentInnenliste sätzliche Reduktion der Miete von bis zu JungwienerInnen-Aktion Die/der MieterIn hat binnen vier Wochen von maximal zehn Planungsprojekten € 0,70/m² (abhängig vom Nutzwert). Junge Menschen, die sich zur Begrün- ab Hinterlegung des RSa-Briefes beim eintragen und werden bei Vergabebe- dung eines eigenen Haushaltes entschlos- Postamt die Möglichkeit, bei Gericht Ein- ginn als erste benachrichtigt. sen haben, werden in Wien über eine ei- wände gegen die Kündigung zu erheben. V gene JungwienerInnen-Aktion unterstützt. Vergabe Sie erhalten ein Wohnungsangebot aus R Gemäß den Bestimmungen des WWFSG dem Bestand der Wiener Gemeinde- M Rechtsform 1989 hat der Bauträger (= Förderungs- bauten, zudem steht ihnen das Angebot Monatliche Kosten Der Bauträger kann in der Rechtsform werber) der Stadt Wien ein Vorschlags- aus dem geförderten Wohnbau offen. Diese Kosten beinhalten in der Regel einer Genossenschaft, einer Gesell- recht für eine bestimmte Anzahl von die Annuität, die Verwaltungskosten, die schaft mit beschränkter Haftung oder geförderten Wohnungen einzuräumen. JungwienerInnen-Darlehen Rücklage, den Erhaltungs- und Ver einer Aktiengesellschaft organisiert sein. So wird rund ein Drittel bis die Hälfte Junge Wohnungssuchende mit nied- besserungsbeitrag, die Betriebskosten Gemeinnützige Bauträger unterliegen der geförderten Wohnungen eines Neu- rigem Einkommen erhalten ein nur mit sowie Kosten für den Betrieb gemein den Regeln des Wohnungsgemeinnüt- bauprojekts über die Wohnberatung einem Prozent verzinstes Darlehen der schaftlicher Anlagen und die Umsatz- zigkeitsgesetzes. Wien vergeben. Stadt für die Baukosten sowie einen steuer = Bruttomonatsmiete. Verbrauchs- Aufschub für die Rückzahlung eines abhängige Kosten wie Heizung/Warm- Teils der Grundkosten. Der Eigenmitte- wasser, Strom und Gas sind nicht ent- lanteil stellt somit keine Hürde mehr dar. halten.
38 LEXIKON WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 39 Vergabeprojekte Wohnbeihilfe Vergabeprojekte sind geförderte Wohn- Bei Vorliegen bestimmter Vorausset- projekte, die schon so weit fortgeschrit- zungen werden MieterInnen mit gerin- ten sind, dass es kalkulierte Angaben gerem Einkommen durch monatliche zu Kosten beziehungsweise Wohnungs- finanzielle Zuschüsse unterstützt. Die grundrisse gibt. Wenn die Förderungs- Gewährung einer Wohnbeihilfe ist von bedingungen stimmen, können sich Haushaltsgröße, Wohnungsgröße, Ein- Wohnungssuchende in die Interessen- kommen und zumutbarem und anre- tInnenliste von maximal drei Wohnungen chenbarem Wohnungsaufwand abhän- eintragen. gig. Nähere Informationen gibt es bei der MA 50 (Wohnbeihilfe). Vergebührung Schriftliche Miet- oder Nutzungsverträge unterliegen der Gebührenpflicht. In der Regel hat die Kosten die/der MieterIn zu tragen. Die Gebühr beträgt bei unbe- fristeten (oder auf mehr als drei Jahre befristeten) Verträgen ein Prozent des 36-fachen Bruttomietzinses und drei Prozent des Finanzierungsbeitrages. W Weitergaberecht Es besteht kein Rechtsanspruch, die Mietrechte an eine/n beliebige/n, selbst gewählte/n NachfolgerIn weiterzugeben. Ein Weitergaberecht müsste vertraglich von der/dem VermieterIn eingeräumt werden. Wertsicherung Um die allgemeine Preissteigerung (In- flation) zu berücksichtigen, findet sich in der Mehrzahl der Mietverträge eine Wertsicherungsvereinbarung.
40 SERVICE WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 41 Service 11/92/83/2 Die Stadt Wien bietet eine Reihe von kostenlosen Dienstleistungen und Beratungseinrichtungen 11/92/83/2 rund ums Wohnen.
42 SERVICE WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 43 Gut beraten rund ums Wohnen 1010 Wien, Rathausstraße 2 Wohnberatung Wien Telefon: 01/4000-25900 Die Service-Einrichtung der Stadt Wien für geförderte Wohnungen Information: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr und Gemeindewohnungen E-Mail: mieterhilfe@post.wien.gv.at www.mieterhilfe.at 1030 Wien, Guglgasse 7– 9 / Ecke Paragonstraße Telefon: 01/24 111 wohnpartner – Gemeinsam für eine gute Nachbarschaft E-Mail: wohnberatung@wohnberatung-wien.at Die Service-Einrichtung der Stadt Wien entwickelt gemeinsam mit den Erreichbarkeit: U3-Station Gasometer BewohnerInnen vielfältige Projekte und Initiativen, um das Zusammenle- Telefonische Beratung: Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr ben und die gute Nachbarschaft im Wiener Gemeindebau zu fördern und Persönliche Beratung: Montag, Dienstag, Donnerstag und weiter zu verbessern. Freitag von 8 bis 19 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr www.wohnberatung-wien.at Telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter 01/24 503-01-080 (diese Nummer gilt für den 1. Bezirk) oder InfoCenter 01/24 503-23-080 (für den 23. Bezirk) etc. Die Service-Einrichtung der Stadt Wien für alle Fragen rund Gerne stehen Ihnen die MitarbeiterInnen auch ums Wohnen persönlich zur Verfügung – vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin! 1010 Wien, Bartensteingasse 9 www.wohnpartner-wien.at Telefon: 01/4000-8000 E-Mail: infocenter@wohnservice-wien.at Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr Persönliche Information: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr www.wohnen.wien.at Service Förderung / Sanierung Mieterhilfe Förderbare Sanierungen: Sanitär, Heizung, sonstige Installationen, Wärme- Die Service-Einrichtung der Stadt Wien für wohnrechtliche Fragen dämmung, Schallisolierung, behindertengerechter Umbau, altersgerechte aller Art barrierefreie Adaptierung von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingar- tenwohnhäusern, einbruchshemmende Wohnungseingangstüren. Die MitarbeiterInnen kontaktieren im Bedarfsfall die zuständigen Stellen und informieren bei Fragen betreffend Gemeindebauten, Voraussetzungen: Das Objekt ist ganzjährig bewohnt, Nutzfläche bis Privathäusern beziehungsweise Objekten gemeinnütziger Bauver- maximal 150 m², das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errich- einigungen. Sie geben kostenlos Auskunft über Miethöhen und Be- tet. Die Nutzflächenbegrenzung gilt nicht für thermisch-energetische triebskosten und Tipps für den richtigen Umgang mit MaklerInnen und Gebäudesanierungen, den Einbau von innovativen, klimarelevanten VermieterInnen, helfen beim Durchsehen von Mietverträgen und bei Heizungssystemen, altersgerechte barrierefreie Adaptierung und für ein- alltäglichen Rechtsfragen zum Thema Wohnen. bruchshemmende Maßnahmen.
44 SERVICE WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 45 Bei Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen behinderter Menschen dienen sowie für die Sanierung eines Kleingartenwohnhauses und bei der alters- gerechten barrierefreien Adaptierung wird auf die Voraussetzung, dass das Haus vor mindestens 20 Jahren errichtet wurde, verzichtet. Info-Point für Wohnungsverbesserung der MA 25 und MA 50 1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1, 6. OG, Zimmer 6.09 Telefon: 01/4000-74860 E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at Gebietsbetreuung Stadterneuerung Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr Persönliche Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr (GB*) Abgabe von Förderanträgen und allgemeine Auskünfte in der Kanzlei: Die Gebietsbetreuungen Stadterneuerung (GB*) bieten als bezirks- und Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr grätzelbezogene Einrichtungen ein umfassendes Informations- und Bera- Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr tungsangebot zu Fragen des Wohnens, des Wohnumfeldes, der Infrastruk- www.um-haeuser-besser.at tur, der Stadterneuerung, des Gemeinwesens und des Zusammenlebens in den Betreuungsgebieten. wohnfonds_wien – fonds für wohnbau und stadterneuerung Informationen zu den einzelnen Gebietsbetreuungen: Sanierungsberatung für HauseigentümerInnen mehrgeschoßiger www.gbstern.at Wohnbauten 1082 Wien, Lenaugasse 10 Telefon: 01/403 59 19-0 E-Mail: office@wohnfonds.wien.at Wiener Schlichtungsstelle Persönliche Beratung: Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Die MA 50 – Gruppe Schlichtungsstelle ist zuständig für die Durch- Freitag von 8 bis 12 Uhr setzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen sowie von www.wohnfonds.wien.at WohnungseigentümerInnen. Dazu zählen Mietzins- beziehungsweise Betriebskostenüberprüfungen oder Nutzflächenbestreitungen. Die Schlich- Förderung für Eigenheim, Dachgeschoßausbau tungsstelle ist keine Interessensvertretung. und Kleingartenwohnhaus Antragstellung Neubau: 1190 Wien, Muthgasse 62 1190 Wien, MA 50, Muthgasse 62, 1. OG, Riegel G Telefon: 01/4000-74498 Telefon: 01/4000-74840 E-Mail: ks@ma50.wien.gv.at E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr Persönliche Beratung: Montag und Mittwoch von 8 bis 13 Uhr, Persönliche Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle
46 SERVICE WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 47 Wohnbeihilfe Finanzierungsberatung der Mit der Wohnbeihilfe unterstützt die Stadt Wien Personen mit geringem Stadt Wien Einkommen. Wohnbeihilfe wird sowohl für gefördert errichtete beziehungs- Hier können Sie Eigenmittelersatzdarlehen und weitere Darlehen weise sanierte Wohnungen als auch für private (ungeförderte) Mietwoh- beantragen. nungen ausbezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe auch für Eigentumswohnungen möglich, auch Angehörige von Wohnge- Einreichung der Anträge und nähere Informationen bei der meinschaften können diese Förderung beantragen. Wohnungsberatung der Bank Austria: 1090 Wien, Julius-Tandler-Platz 3A/1. OG MA 50 – Gruppe Wohnbeihilfe Telefon: 05 05 05-56490 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. OG und 3. OG Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr, Telefon: 01/4000-74880 Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr E-Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at www.bankaustria.at Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 15 Uhr KundInnen der Erste Bank können in jeder Erste-Bank-Filiale zu den Persönliche Beratung: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von Geschäftszeiten Anträge stellen und Informationen erhalten. 8 bis 13 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr www.sparkasse.at/erstebank Abgabe von WBH-Anträgen: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/wohnbeihilfe Gemeindewohnungen Kompetenzstelle für barrierefreies Wiener Wohnen Service-Center Planen, Bauen und Wohnen Anlaufstelle für Mieterinnen und Mieter einer Gemeindewohnung Die Kompetenzstelle für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen bietet 1030 Wien, Rosa-Fischer-Gasse 2 kostenlose Beratungen zu barrierefreien Umbaumaßnahmen bei Neu- und Telefon: 05/75 75 75 (rund um die Uhr) Zubauten und informiert über alle Fördermöglichkeiten. Erreichbarkeit: U3-Station Gasometer Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1, 6. OG, Zimmer 6.10 von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr Telefon: 01/4000-25345 www.wienerwohnen.at E-Mail: info@barrierefreiestadt.wien.at Persönliche Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr Telefonische Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr www.barrierefreiestadt.wien.at
48 SERVICE WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 49 Allgemeine Servicestellen Verein Wiener Frauenhäuser Notrufnummer: 05 77 22 1120 Wien, Vivenotgasse 53/3. OG Fonds Soziales Wien Telefon: 01/512 38 39 1030 Wien, Guglgasse 7-9 Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag Telefon: 01/24 5 24 von 9 bis 13 Uhr, Montag und Donnerstag von 15 bis 19 Uhr, Telefonische Beratung: täglich von 8 bis 20 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr auch am Wochenende und an Feiertagen www.frauenhaeuser-wien.at www.fsw.at Caritas-Männerwohnheime (Auszug) Zuwanderer-Fonds Vinzenz-Haus: 1060 Wien, Gfrornergasse 12, 01/597 16 00 Für Personen mit Arbeitsvertrag in Wien, die aus den Bundesländern Rupert-Mayer-Haus: 1160 Wien, Kirchstetterngasse 26-28, 01/495 96 25 oder dem Ausland zuziehen Haus St. Josef: 1070 Wien, Bernardgasse 27, 01/522 31 71 Zentrale: 1030 Wien, Würtzlerstraße 15 Mutter-Kind-Heime Beratungsstelle: 1030 Wien, Schlachthausgasse 29/1. OG Das Angebot der Mutter-Kind-Einrichtungen richtet sich an wohnungs- Telefon: 01/795 04 122 lose, volljährige Mütter, schwangere Frauen und vereinzelt auch an Erreichbarkeit: U3-Station Schlachthausgasse Väter und Paare zusammen mit ihren Kindern, die zur Stabilisierung Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 8 bis 15 Uhr, ihrer Lebenssituation eine betreute Wohnmöglichkeit benötigen. Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16.30 Uhr, Telefon: 01/24 5 24 Freitag von 8 bis 12 Uhr wohnen.fsw.at/wohnungslos/muki-einrichtungen www.zuwanderer-fonds.at MAG-Elf-Servicestellen Volkshilfe – Fachstelle für Wohnungssicherung Die Servicestelle ist der Wegweiser durch das Angebot der MAG ELF rund Prävention von Obdachlosigkeit z. B. bei MZR, Vermittlung bei Haus- um Fragen und Sorgen, Konflikte und Krisen mit Kindern oder Familie. verwaltung und Eigentümern, Erstellen von Rückzahlungsplänen Telefon: 4000/80 11 1020 Wien, Schiffamtsgasse 14/3. OG E-Mail: service@ma11.wien.gv.at Telefon: 01/218 56 90 Beratungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr E-Mail: fawos@volkshilfe-wien.at www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/stelle.html Beratung: Montag und Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr, Mittwoch von 17 bis 19 Uhr, Verein Neustart Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr Resozialisierungshilfe für Straffällige, Unterstützung von Opfern www.volkshilfe-wien.at und Prävention Caritas Wien: P7 – Wiener Service für Wohnungslose 1020 Wien, Holzhausergasse 4/3 1040 Wien, Wiedner Gürtel 10 Telefon: 01/218 32 55 Telefon: 01/892 33 89 E-Mail: office.wien@neustart.at E-Mail: p7@caritas-wien.at Beratung: Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 9 bis 15 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag von 9 bis 16 Uhr www.neustart.at www.caritas-wien.at
50 SERVICE WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 51 Notizen
Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Wohnservice Wien GesmbH Marketing & PR, Guglgasse 7– 9, 2. OG, 1030 Wien Tel.: 01/24 503 E-Mail: marketing@wohnservice-wien.at Web: www.wohnservice-wien.at www.wohnberatung-wien.at Gestaltung: St. Stephen’s Bildcredits: Jenny Fetz, Ludwig Schedl, Wiener Wohnen, Johannes Zinner, SchreinerKastler Stand: Jänner 2017 2016 4. Auflage
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