Wohnberatung Wien Alle Informationen über den sozialen Wohnbau - Wohnservice Wien

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Wohnberatung Wien Alle Informationen über den sozialen Wohnbau - Wohnservice Wien
Wohnberatung
Wien
       Alle Informationen
       über den sozialen
       Wohnbau
Wohnberatung Wien Alle Informationen über den sozialen Wohnbau - Wohnservice Wien
2 WOHNBERATUNG WIEN                                      WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 3

                             11/92/83/2

                      Alle Informationen über geförderte Wohnungen
                                        11/92/83/2
                      und Gemeindewohnungen in Wien.
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4 INHALTSVERZEICHNIS                                       WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 5

                       Inhaltsverzeichnis

                                   6   Vorwort

                                   8   Der soziale Wohnbau in Wien

                                  12   Wohnberatung Wien

                                  16   Der Weg zum sozialen Wohnbau
                                         Geförderter Wohnbau
                                         Gemeindewohnung

                                  32   Lexikon

                                  40   Service
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6 Vorwort                                                                              WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 7

Fair, transparent und günstig –
und jetzt für Sie aus einer Hand.
Die Stadt Wien zählt seit Jahren welt-       Mit der Eröffnung der Wohnberatung
weit zu den Städten mit der höchsten         Wien wurde das Leistungs- und Service-
Lebensqualität. Eine Säule dieses Er-        angebot für den geförderten Wohn-
folgs ist das leistbare Wohnen in unserer    bau und Gemeindewohnungen bereits
Stadt. 60 Prozent der Wienerinnen und        zusammengeführt.
Wiener leben in geförderten Wohnungen
oder Gemeindewohnungen. Faire, trans­        Zusätzlich haben wir für Sie die Verga-
parente und kostengünstige Mieten sind       bekriterien vereinfacht und vereinheit-
hier selbstverständlich.                     licht. Dazu gehört auch das Wiener
                                             Wohn-Ticket, Ihre Eintrittskarte in den
Wir setzen uns mit unserer konse-            geförderten und kommunalen Wohn­
quenten und nachhaltigen Wohnbau-            bau. In dieser Broschüre und auf
politik dafür ein, dass Wohnen für alle      www.wohnberatung-wien.at erfahren
Wienerinnen und Wiener erschwinglich         Sie, welche Grundvoraussetzungen Sie
bleibt. Wir schaffen vielfältige Angebote,   erfüllen müssen.
die für Bewohnerinnen und Bewohner
vor allem auch leistbar sind. Gleich-        Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf dem
zeitig wirkt dies stark preisdämpfend        Weg zu Ihrer Wohnung! Dieser Ratgeber
auf den gesamten Wohnungsmarkt.              soll Sie dabei begleiten.

Ihr

Dr. Michael Häupl                            Dr. Michael Ludwig
Wiener Bürgermeister                         Wiener Wohnbaustadtrat
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8 DER SOZIALE WOHNBAU IN WIEN                                                    WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 9

  Der soziale  Wohnbau
           11/92/83/2
  in Wien
               Keine andere Metropole in Europa investiert so viel in den
               Wohnungsneubau wie Wien. Die soziale Wohnbaupolitik unserer
               Stadt dient als internationales Vorzeigemodell und bildet das
               Fundament für eine ausgewogene Stadtentwicklung und ein
               funktionierendes Miteinander.
                                         11/92/83/2

               Die Errichtung von bedarfsgerechten und leistbaren Wohnungen
               trägt maßgeblich zur hohen Wohn- und Lebensqualität unserer
               Stadt bei und wirkt gleichzeitig preisdämpfend auf den gesamten
               Wohnungsmarkt in Wien, wovon alle MieterInnen profitieren.
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10 DER SOZIALE WOHNBAU IN WIEN                                                                                                                    WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 11

    Der geförderte Wohnbau                                                                   Der Wiener Gemeindebau
                                                                                             Der Wiener Gemeindebau hat eine bei-          Die Stadt sieht es als ihre Aufgabe, das
                                                                                             nahe 100-jährige Tradition. Das Unter-        Grundbedürfnis „Wohnen“ abzudecken.

                       13.000
                                                                                             nehmen Stadt Wien – Wiener Wohnen             Die Einkommensgrenzen sind so gestal-
                                                                                             verwaltet, saniert und bewirtschaftet die     tet, dass auch der Mittelstand davon
              Wohnungen jährlich                                                             städtischen Wohnhausanlagen Wiens.            profitiert. Damit ist eine soziale Durch­
       – davon 9.000 geförderte – werden ab     Zusätzlich zur Direktunterstützung über                                                    mischung gewährleistet.
       2017 in Umsetzung gebracht. Die geför-
       derte Neubauleistung wird damit um
                                                Beihilfen, investiert die Stadt Wien über    500.000 WienerInnen leben in Gemein-
       30 Prozent deutlich angehoben.           die Wiener Wohnbauförderung gezielt          debauten – damit ist Wiener Wohnen die        Wien zählt weltweit zu den Städten mit
                                                und nachhaltig in den Wohnungsneu-           größte kommunale Hausverwaltung               der höchsten Lebensqualität. Daran ha-
                                                bau und die Wohnhaussanierung. Alle          Europas. Der soziale Wohnbau hat in           ben die Wiener Gemeindebauten mit

 3.000                                          geförderten Neubauprojekte werden
                                                nach den Kriterien Architektur, Ökono-
                                                                                             Wien eine lange Tradition und ist eng mit
                                                                                             der Geschichte der Stadt und ihren
                                                                                                                                           ihren preiswerten und bedarfsgerechten
                                                                                                                                           Wohnungen einen entscheidenden Anteil.
SMART-Wohnungen                                 mie, Ökologie sowie soziale Nachhaltig-      BewohnerInnen verknüpft.
sind aktuell in Bau oder in
Bauvorbereitung.
                                                keit bewertet. Ziel ist die Sicherung von                                                  Gemeindebauten „neu“
                                                Qualität, Vielfalt und Leistbarkeit. Die     Wien hat sich durch den sozialen Wohn-        Bis 2020 werden insgesamt 4.000 neue
                                                Förderung von Sanierungen führt außer-       bau im letzten Jahrhundert stetig erneu-      Gemeindewohnungen in die Umsetzung
                                                dem zu einer laufenden Verbesserung          ert, verändert und weiterentwickelt.          kommen. Sie bieten eine ganze Reihe
               60 Prozent                       des Wohnungsbestands.                                                                      von Vorzügen: keine Eigenmittel, keine
                                                                                                                                           Kaution, keine Maklerprovision, keine
        der Wienerinnen
        		 und Wiener                           Bei SMART-Wohnungen steht eine                                                             Befristung und zu 100 Prozent Vergabe
        leben in einer der 220.000 Gemeinde-    hohe Alltagstauglichkeit bei gleichzeitig                                                  durch Wiener Wohnen.
        ­w ohnungen oder einer der mehr als
         200.000 geförderten Wohnungen.
                                                sehr günstigen Eigenmitteln und Mieten                     rund
                                                                                                                   220.000
                                                im Vordergrund. Sie sind das Vorzeige-
                                                beispiel für kompaktes sowie kosten-
                                                                                                    Gemeindewohnungen
                                                                                                    Jede/r 4. WienerIn lebt in einer der
                                                                                                                                           Wussten Sie, ...
                                                günstiges Wohnen. Dank der gut durch-               über 2.000 Wohnhausanlagen.            ... dass es 7.600 Aufzüge in den Wie-
    Eine wichtige Ergänzung zum geförderten     dachten Grundrissplanung kann jeder                                                        ner Gemeindebauten gibt? Damit
    Wohnbau ist seit 2011 das Modell der        Quadratmeter optimal genutzt werden.                                                       könnte man einen Turm bauen, der

                                                                                            13.441.914
    Wiener Wohnbauinitiative. Sie ist eine      Ein Drittel der für den Wohnungsneubau                                                     zweimal so hoch ist wie der Himalaya.
    besondere Variante des frei finanzierten    bereitgestellten Budgetmittel werden in
    Wohnbaus, die durch günstige Darle-         den Bau von SMART-Wohnungen in-                         Quadratmeter                       ... dass Wiener Wohnen 610 Hektar
                                                                                            vermietete Fläche verwaltet Wiener
    hen der Stadt Wien ähnlich vorteilhafte     vestiert. Die ersten SMART-Wohnungen        Wohnen. Das entspricht der Fläche              Grünfläche betreut? Das entspricht
    Kondi­tionen wie der geförderte Wohn-       wurden bereits an ihre MieterInnen über-    einer vier Meter breiten Straße von            der Größe von 854 Fußballfeldern
                                                                                            Madrid nach Stockholm.
    bau bietet.                                 geben – über 3.000 weitere befinden                                                        (nach der FIFA-Norm).
    Die Stadt knüpfte die Vergabe der Dar-      sich derzeit in Umsetzung.
    lehen an die Bauträger sowohl an ver­                                                                                                  ... dass es in den Wohnhausanlagen
    pflich­tende Eigenmittel- und Mietzins­­-
    obergrenzen als auch an strenge Quali-
                                                                                                         6.000 Lokale                      von Wiener Wohnen 1.300 Spiel-
                                                                                                                                           plätze gibt? Das sind dreimal so
                                                                                                   verwaltet Wiener Wohnen – rund
    tätskriterien.                                                                                 15-mal so viele, wie es in den Shop-    viele wie die Summe der Spielplätze
                                                                                                   ping-Centern Süd und Nord gibt.
                                                                                                                                           von Graz, Salzburg, Linz, Innsbruck,
                                                                                                                                           Klagenfurt, Eisenstadt und Bregenz.
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12 WOHNBERATUNG WIEN                                      WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 13

                   Wohnberatung
                        11/92/83/2 Wien

        Die Stadt Wien bietet im Bereich des Wohnens
        ein breites und kostenloses Beratungs- und Ser-
        viceangebot. Bei der Wohnberatung Wien gibt es
                           11/92/83/2
        Informationen über geförderte Wohnungen und
        Gemeindewohnungen aus einer Hand.
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14 WOHNBERATUNG WIEN                                                            WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 15

                       Wohnberatung Wien

                       Alles an einem Standort                      Kompetent, unkompliziert,
                       Der Standort Guglgasse 7– 9 / Ecke Para-     kostenlos
                       gonstraße im 3. Wiener Gemeinde­bezirk       Erfahrene MitarbeiterInnen informieren
                       ist optimal mit öffentlichen Verkehrs-       über das Wohnungsangebot der Stadt
                       mitteln zu erreichen. Mit der U3 bis zur     – kostenlos und ohne Maklerprovision.
                       Station Gasometer, danach sind es nur        Ob geförderte Wohnungen oder Ge-
                       noch wenige Schritte zur persönlichen        meindewohnungen – in der Wohnbera-
                       Wohnberatung!                                tung Wien erhalten Wohnungssuchende
                                                                    neben umfassenden Informationen über
                       www.wohnberatung-wien.at                     das vielfältige Wohnungsangebot der
                       Informationen und Angebote aus dem           Stadt Wien auch Beratung über Finan-
                       geförderten Neubaubereich, gefördert         zierungs- und Fördermöglichkeiten.
                       sanierte Wohnungen, Wiedervermietungen
                       sowie Gemeindewohnungen sind rund um
                       die Uhr auf unserer Homepage abrufbar.

                                                 Kurze Wege:
                                                 Alle Informationen zum sozialen
                                                 Wohnungsangebot der Stadt Wien
                                                 an einem Ort.

                            Die
                          WohnberaterInnen
                           sind optimal geschult und informieren über das
                           Wohnungsangebot der Stadt Wien.

                                                                                   Service-Hotline
                                                                                   01/24 111:
                                                                            Hier erhalten Wohnungssuchende
                                                                            erste Informationen und können
                                                                            einen persönlichen Beratungster-
                                                                            min vereinbaren.
Wohnberatung Wien Alle Informationen über den sozialen Wohnbau - Wohnservice Wien
16 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU                                  WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 17

         Der Weg11/92/83/2
                  zum
         sozialen Wohnbau
                 Die Ansprüche an Wohnungen sind so unter-
                 schiedlich wie die Menschen, die darin leben.
                 Welche Wohnungsarten es gibt und welche
                 Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine
                                 11/92/83/2
                 geförderte Wohnung oder eine Gemeinde-
                 wohnung zu erhalten, erfahren Sie bei der
                 Wohnberatung Wien.
Wohnberatung Wien Alle Informationen über den sozialen Wohnbau - Wohnservice Wien
18 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – GEFÖRDERTE WOHNUNG                                                                                      WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 19

In fünf Schritten
zur geförderten Wohnung                                                                  Suchtipps
                                                                                          Planungs- und Vergabeprojekte
                                                                                          Planungs- und Vergabeprojekte können im
                                                                                          Suchformular nicht gleichzeitig ausgewählt
Das Wohnungsangebot umfasst                  Schritt 3: Wohnungssuche                     werden. Suchen Sie daher bitte in beiden Ka-
                                                                                          tegorien, um eine vollständige Auflistung der
geförderte Miet- und Eigentums-              Auf www.wohnberatung-wien.at                 interessanten Objekte zu erhalten. Wenn ein
wohnungen (Neubauprojekte), ge­              können Sie sich für bis zu zehn Pla-         Projekt zur Vergabe kommt, werden zuerst
förderte Wohnungen aus der Wie-              nungsprojekte und drei Wohnungen in          die InteressentInnen der Planungsprojekte
                                                                                          verständigt.
dervermietung sowie gefördert                Vergabe eintragen. Eine Wohnung ist
sanierte Altbauwohnungen. Unter              insgesamt 48 Stunden online.                 Suche nach Bezirk
www.wohnberatung-wien.at ist das                                                          Mit dem Schnellzugang „Suche nach Bezirk“
                                                                                          können Kriterien wie Adresse, Zimmer, Kos­
aktuelle Wohnungsangebot rund um             Schritt 4: Reihung                           ten und Förderungstyp im Wunschbezirk sor-
die Uhr abrufbar.                            Die genaue Reihung ist abhängig vom          tiert werden.
                                             Gültigkeitsdatum Ihres Wiener Wohn-
                                                                                          Bezugsfertig
Schritt 1: Registrieren/Login                Tickets. Die Wohnungssuchenden mit           Die meisten Wohnungen können nicht so-
Mit einer einmaligen Registrierung auf der   dem ältesten Gültigkeitsdatum werden         fort bezogen werden. Bei vielen Neubauten
Website können Sie Ihre Wohnungs-            als erste verständigt, wenn die Vergabe      beginnt die Wohnungsvergabe während der
                                                                                          Bauphase. Daher ist es empfehlenswert, sich
suche optimieren und sich über Ihre per­     beginnt und zur Besichtigung oder Pla-       bereits im Planungsstadium für ein Projekt
sönlichen Fördermöglichkeiten informieren.   neinsicht eingeladen.                        einzutragen.

                                                                                          Erstbezug
Schritt 2: Voraussetzungen klären            Schritt 5: Vertragsunterzeichnung            Bejahen Sie den Punkt „Erstbezug“ in der
Holen Sie sich Ihr Wiener Wohn-Ticket:       Sind Sie an erster Stelle gereiht und        Detailsuche, erscheinen im Suchresultat
Wenn Sie seit zwei Jahren an Ihrer ak-       Ihnen gefällt eine Wohnung, werden           Neubauten und sanierte Wohnungen. Bei
                                                                                          „Nein“ werden nur Wiedervermietungen auf-
tuellen Wohnadresse (Enreichadresse)         Ihre persönlichen Daten (Dokumente)          gelistet – hier kann man meist unmittelbar
hauptgemeldet, bei der Vertragsunter­        überprüft. Wenn alle Voraussetzungen         einziehen.                                        NEU: Bei Erstreihung können
zeichnung mindestens 18 Jahre alt,           erfüllt sind, wird die Wohnung an Sie                                                          Sie Ihre Dokumente und Unter­
                                                                                          Zimmeranzahl                                      lagen ab sofort auch online auf
österreichische/r StaatsbürgerIn (oder       ver­geben und Sie können Ihren Vertrag       Bei geförderten Wohnungen hängt die mög-          www.wohnberatung-wien.at
gleichgestellt) sind und die Einkommens-     beim Bauträger unterschreiben.               liche Wohnungsgröße von der Anzahl der ein-       hochladen.
grenzen unterschreiten, er­füllen Sie die                                                 ziehenden Personen ab. Als Faustregel gilt:
                                                                                          maximal mögliche Zimmeranzahl = Anzahl
Grundvoraussetzungen für das Wiener          Falls Sie eine Wohnung ablehnen, verfällt
                                                                                          der Personen + 1.
Wohn-Ticket.                                 Ihr Platz für andere Wohnungen nicht.
Bei SMART-Wohnungen, Superförderun­          Bei geförderten Planungs­projekten wer-      Suchresultate
                                                                                          Die Suchresultate können bei Bedarf nach
gen und Wiedervermietungen mit einem         den Sie benachrichtigt, sobald die kon-
                                                                                          verschiedenen Kriterien sortiert werden. Man
Eigenmittelanteil von unter € 10.000 muss    krete Wohnungsvergabe beginnt.               kann sich nur für jene Projekte beziehungs-
darüber hinaus ein begründeter Wohnbe-                                                    weise Wohnungen in die InteressentInnen-
                                                                                          liste eintragen, die den individuellen Förde-
darf nachgewiesen werden.                                                                 rungsangaben entsprechen.
20 DER WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – GEMEINDEWOHNUNG                                      WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 21

In fünf Schritten
zur Gemeindewohnung

Schritt 1: Voraussetzungen klären           Schritt 3: Prüfung
Ihr Schlüssel zu einer Gemeindewoh-         der Voraussetzungen
nung ist das Wiener Wohn-Ticket             Nun sind wir an der Reihe: Wir prüfen
(früher: Vormerkschein). Sie erhalten es,   Ihre Registrierung sorgfältig. Wenn Sie
wenn Sie alle Grundvoraussetzungen          alle Anforderungen erfüllen, stellen wir
plus einen begründeten Wohnbedarf           Ihnen Ihr Wiener Wohn-Ticket mit be-
nachweisen.                                 gründetem Wohnbedarf aus.

Schritt 2: Registrieren                     Schritt 4: Wohnungsangebot
In der Wohnberatung Wien oder online        Sie haben Ihr Wiener Wohn-Ticket mit
auf www.wohnberatung-wien.at kön-           begründetem Wohnbedarf erhalten.
nen Sie sich für eine Gemeindewoh-          Ihre Wartezeit ist abhängig von Ihren
nung registrieren.                          Suchkriterien. Wiener Wohnen bietet
                                            Ihnen maximal zwei Wohnungen zur
                                            Besichtigung an.

                                            Schritt 5: Mietvertrag abschließen
                                            Wenn alles passt, stellt Ihnen Wiener
                                            Wohnen eine Zuweisung aus, mit der
                                            Sie Ihren Mietvertrag abschließen.
22 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – DAS WIENER WOHN-TICKET                                                                                     WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 23

Das Wiener Wohn-Ticket
Bei der Wohnberatung Wien finden             Bonus-System                                 Grundvoraussetzungen (müssen alle erfüllt sein)
Wohnungssuchende, die sich für               InteressentInnen für eine geförderte
eine geförderte oder eine Gemeinde-          Wohnung oder eine Gemeindewoh-

                                                                                            Checkliste
wohnung interessieren, alle Infor-           nung, die bereits länger als fünf Jahre in
mationen unter einem Dach.                   Wien leben, erhalten einen „Bonus“ bei                                                                             erfüllt
                                             der Vormerkung. Dieser beträgt pro fünf
Durch die Neuregelung und Vereinheit­        Jahre Wohnzeit in Wien drei Monate – ins-      Mindestalter bei Einreichung: 17 Jahre
lichung der Vergabekriterien ist der Über-   gesamt aber nicht mehr als neun Monate.
blick über das Wohnungsangebot der                                                          Staatsbürgerschaft: Österreichische/r StaatsbürgerIn bzw. EWR-/
Stadt vereinfacht worden. Mit dem neuen                                                     EU-BürgerIn, Schweizer BürgerIn, anerkannter Flüchtling oder Per-
Wiener Wohn-Ticket können Sie sich                                                          sonen mit „Daueraufenthalt-EU“ sowie „Daueraufenthalt-Familien-
auf www.wohnberatung-wien.at für               Das Wiener Wohn-Ticket ersetzt bei Neu-      angehörige“.
                                               anmeldungen den bisherigen Vormerk-
eine geförderte Wohnung und/oder               schein für Gemeindewohnungen. Beste-
eine Gemeindewohnung eintragen.                hende Vormerkscheine bleiben jedoch          Zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien: Zum Zeitpunkt der
                                               uneingeschränkt gültig.
Sie müssen dazu bestimmte Grund-                                                            Einreichung ist die aktuelle Wohnadresse (Einreich­adresse der
voraussetzungen beziehungsweise zu-                                                         Wohnungswerberin / des Wohnungswerbers) in Wien bereits seit
sätzlich einen begründeten Wohnbedarf                                                       mindestens zwei Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz (ohne
(siehe Seite 26) erfüllen.                                                                  Zweitmeldung) zu führen. Das gilt auch für Mitziehende.

                                                                                            Geklärte Familienverhältnisse: Wenn Sie verheiratet sind oder in
                                                                                            einer eingetragenen Partnerschaft leben, können Sie nur gemein-
 Art der Wohnung                Erfüllen der Grundvor­ zusätzlich begründeter
                                aussetzungen notwendig Wohnbedarf notwendig                 sam mit Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. Ihrem (Ehe-)Partner eine Woh-
                                                                                            nung beantragen.
 Gemeindewohnung
 Geförderte wiederver-                                                                      Ihr Einkommen darf die Höchstgrenze nicht überschreiten.
 mietete Wohnung mit
                                                                                            Die aktuellen Einkommensgrenzen finden Sie auf Seite 25.
 einem Eigenmittelanteil
 unter EUR 10.000
 SMART-Wohnung
 Geförderte wiederver-
 mietete Wohnung mit
 einem Eigenmittelanteil                                                                     Personen mit „Daueraufenthalt-EU“ sowie
 über EUR 10.000                                                                             „Daueraufenhalt-Familienangehörige“
                                                                                             wenden sich bitte an die Wohnberatung
 Geförderte                                                                                  Wien, um ein Wiener Wohn-Ticket zu erhal-
 Neubauwohnung                                                                               ten. Weitere Infos auf Seite 42.
 Wohnbauinitiative                                      *

 Geförderte Sanierung                                   *

*Anm.: keine Einkommensgrenze
24 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – EINKOMMENSGRENZEN                                                       WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 25

                                                      Einkommensgrenzen
                                                      Eine der Grundvoraussetzungen für eine   schritten werden. Berücksichtigt wird in
                                                      geförderte Wohnung oder Gemeinde-        erster Linie das Jahreseinkommen und
                                                      wohnung ist die Summe der Netto-         nicht das Monatseinkommen.
                                                      Jahreseinkommen aller einziehenden
                                                      Personen.                                Wenn Sie in eine geförderte Wohnung
                                                                                               oder eine Gemeindewohnung ziehen
                                                      Die in der Tabelle angeführten Höchst­   möchten, dann dürfen alle Mitziehenden
                                                      ein­kommensgrenzen dürfen nicht über-    netto nicht mehr verdienen als:

                                                      Geförderte Mietwohnungen und Gemeindewohnungen

                                                         Anzahl                      Netto-                   Netto-
                                                         der Personen                Monatseinkommen          Jahreseinkommen
                                                         		                          (14-mal)

                                                         1 Person                    EUR 3.192,85             EUR 44.700,00
                                                         2 Personen                  EUR 4.757,85             EUR 66.610,00
                                                         3 Personen                  EUR 5.382,85             EUR 75.360,00
                                                         4 Personen                  EUR 6.009,28             EUR 84.130,00
                                                         Für jede weitere Person     plus EUR 350,71          plus EUR 4.910,00
                                                      Gültig 2017

                                                      Geförderte Eigentumswohnungen

                                                         Anzahl                      Netto-                   Netto-
                                                         der Personen                Monatseinkommen          Jahreseinkommen
                                                         		                          (14-mal)

                                                         1 Person                    EUR 3.649,28             EUR 51.090,00
                                                         2 Personen                  EUR 5.437,85             EUR 76.130,00
                                                         3 Personen                  EUR 6.152,14             EUR 86.130,00
                                                         4 Personen                  EUR 6.867,14             EUR 96.140,00
                                                         Für jede weitere Person     plus EUR 401,42          plus EUR 5.620,00
                                                      Gültig 2017
26 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – BEGRÜNDETER WOHNBEDARF                                    WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 27

Begründeter Wohnbedarf
Zusätzlich zu den Grundvoraussetzungen        Personen mit besonderen
muss bei Gemeindewohnungen, SMART-­           Bedürfnissen
Wohnungen und wiedervermieteten Woh-
nungen mit einem Eigenmittelanteil von        Altersbedingter und barrierefreier
unter € 10.000 ein begründeter Wohn-          Wohnbedarf besteht wenn Ihre Woh-
bedarf vorliegen, wie:                        nung nur über Stiegen erreichbar ist,
                                              Sie aus gesundheitlichen Gründen nur
                                              schwer in Ihre Wohnung gelangen oder
Überbelag                                     Sie in einer Wohnung ohne WC und/
                                              oder Bad wohnen.
Ihre derzeitige Wohnung ist kleiner als
für die darin wohnende Personenzahl           Dafür ist eine Bestätigung eines Fach-
vorgesehen. Dies gilt nur für die Kern-       arztes notwendig – nicht älter als drei
familie (Mutter / Vater / Kinder, maximal     Monate. Wenn Sie bereits über 65 Jahre
drei Generationen). Zum Beispiel ist eine     alt sind, ebenso bei Pflegestufe 3 oder
Ein-Zimmer-Wohnung mit zwei oder              höher (laut Bundespflegegeldgesetz) ist
mehr Personen überbelegt. Eine Drei-          kein Attest/keine Bestätigung erforderlich.
Zimmer-Wohnung wäre ab fünf oder
mehr Personen überbelegt. Räume wie           Wenn Sie eine barrierefreie Wohnung
Vorzimmer, Küche, Bad und WC gelten           benötigen, ist eine Bestätigung eines
als Nebenräume.                               Facharztes über den Bedarf (nicht älter
                                              als drei Monate) notwendig.

Hausstandsgründung

Wenn Sie jünger als 30 Jahre sind und
über keine eigene Wohnung oder kein
eigenes Haus (Hauptmietvertrag /Eigen-
tum) verfügen und seit über zehn Jahren
                                                  Sollte keiner der genannten Punkte zu-
bei Ihren Eltern leben, gibt es für Sie die       treffen, informieren Sie sich über eine
Möglichkeit der JungwienerIn-Aktion.              Wohnung im geförderten Wohnbau.

Für Lehrlinge aus den anderen Bundes-
ländern, JungarbeitnehmerInnen und Stu-
dentInnen gibt es spezielle Aktionen für
Gemeindewohnungen, über die Sie un-
sere MitarbeiterInnen gerne informieren.
28 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – BEGRÜNDETER WOHNBEDARF                                                                                  WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 29

                                                                                      Checkliste                                                             erfüllt

                                                                                      Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis, Führerschein)
                                         So bekommen Sie Ihr Wiener Wohn-­            Staatsbürgerschaftsnachweis
                 Die MitarbeiterInnen    Ticket mit begründetem Wohnbedarf
                 der Wohnberatung                                                     e-card (Sozialversicherungskarte)
                 Wien nehmen sich
                                         für eine Gemeindewohnung
                 gerne Zeit für Sie!                                                  Geburtsurkunde
                                         Ihre Registrierung können Sie online         Amtliche Meldebestätigung
                                         unter www.wohnberatung-wien.at oder
                                         persönlich bei der Wohnberatung Wien         Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde
                                         durchführen. Die Öffnungszeiten und          Sterbeurkunde (bei verwitweten Personen)
                                         die Adresse finden Sie auf Seite 42.
                                                                                      Flüchtlingsnachweis, Nachweis über Ihre Aufenthaltsbewilligung
         Telefonische Beratung und       Für eine persönliche Erstberatung stehen     Bei Schwangerschaft: Mutter-Kind-Pass
         Terminvereinbarung unter        Ihnen die ExpertInnen der Wohnbera-

         01/24 111
                                                                                      Bei krankheitsbedingtem Wohnungsbedarf:
                                         tung Wien gerne zur Verfügung. Um
                                                                                      Facharztbestätigung (nicht älter als drei Monate)
                                         Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir
                                         Sie einen Termin unter 01/24 111 zu          Aktueller Einkommensnachweis
                                         vereinbaren.                                 Mietvertrag, Nutzungsvertrag oder aktueller Grundbuchauszug
                                                                                      (nicht älter als sechs Monate) der derzeitigen Wohnung
                                         Bitte bringen Sie die erforderlichen Un-
                                         terlagen und Dokumente (im Original),        Für mitziehende Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Bürger) wird ein
                                         sowohl von Ihnen als auch von allen Mit-     gültiger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich benötigt
                                         ziehenden, zu Ihrem persönlichen Termin      Etwaige gerichtliche Dokumente
                                         mit (Checkliste rechts) oder laden Sie sie   (Pflegschaftsnachweise, rechtskräftige Scheidungsurteile
                                         online auf www.wohnberatung-wien.at          bzw. -vergleiche, rechtskräftiger Obsorgenachweis)
                                         bei Ihrer Förderungsberechnung hoch.
                                                                                      Bei Antragstellung durch Dritte:
                                                                                      unterschriebene Vollmachtserklärung zusammen mit einer
                                                                                      Ausweiskopie der Interessentin bzw. des Interessenten
30 Der WEG ZUM SOZIALEN WOHNBAU – Gemeindewohnung   WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 31

Monatliche Kosten für eine
Gemeindewohnung

Die monatlichen Kosten ergeben sich
im Wesentlichen aus der Größe und
der Ausstattung der Wohnung sowie
Zusatzkosten wie beispielsweise den
Betriebskosten.

    Richtwertmiete pro m²/netto *
    Kategorie A         EUR 5,39/m²
    Kategorie B         EUR 4,04/m²
    Kategorie C         EUR 2,70/m²
* Stand 2015/2016

Zu diesem Hauptmietzins (netto) kommen
noch die Betriebskosten wie beispiels-
weise Müll- oder Abwassergebühr hinzu
sowie zehn Prozent Umsatzsteuer. Ver-
braucherkosten wie Gas und Strom sind
in der Bruttomiete nicht inkludiert.

Ein Beispiel: Eine Wohnung mit 50 m²/
Kategorie A kostet also zum Beispiel
€ 406,50 brutto (geschätzte Betriebs-
kosten: € 2,00/m²).

Bei einzelnen Wohnungen in Städtischen
Wohnhaus­anlagen sind mitunter Eigen-
mittel/Barzahlungen (z. B. für Finanzie-
rungsbeiträge, § 10-Ablöse) zu leisten.

Welche Wohnung mit welcher Ausstat-
tungskategorie Ihnen angeboten wird,
hängt auch davon ab, wieviel Miete Sie
pro Monat bezahlen möchten.
32 LEXIKON                                               WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 33

             Lexikon
              11/92/83/2

               Die wichtigsten Begriffe im geförderten
                             11/92/83/2
               Wohnbau für Sie zum Nachschlagen.
34 LEXIKON                                                                                                                                WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 35

                                            B                                        Bauträger geleistet. Dieser ist bei Be- Erhaltungs- und
                                          Begründeter Wohnbedarf                     endigung des Mietverhältnisses grund-   Verbesserungsbeitrag
                                          Ein begründeter Wohnbedarf besteht,        sätzlich wieder an die/den MieterIn zu- Notwendige Erhaltungs- und nützliche
                                          wenn Ihre derzeitige Wohnung zu klein      rückzubezahlen, wird jedoch jährlich um Verbesserungsarbeiten am Haus wer-
                                          für die darin wohnende Personenanzahl      1 Prozent abgewertet.                   den durch das monatliche Entgelt
                                          ist sowie bei einer Hausstandsgründung                                             finanziert. Hier gibt es detaillierte
  A                                       oder für Personen mit besonderen Be-       Eigenmittelersatzdarlehen               gesetzliche Regelungen über Einhe-
Ablöse                                    dürfnissen (siehe auch Seite 26).          Das „Ein-Prozent-Landesdarlehen“ ist bung, Höhe, Verzin­sung, Verwendung
Investitionsablöse: Nützliche Verbes-                                                eine personenbezogene Förderung zur und Abrechnung.
serungen in der Wohnung durch die/den      Besichtigungsschein, Planeinsicht         Finanzierung der Bau- und Grundkosten
VormieterIn. Diese Investitionen muss      Sobald ein/eine InteressentIn für eine    = Eigenmittel für eine Wohnung, die mit
der/die neue MieterIn übernehmen.          Wohnung in der Reihung die erste Stelle   Mitteln der Wohnbauförderung errichtet     F
Privatablöse: Betrifft Einbaumöbel oder    einnimmt, erhält er/sie einen Besichti-   wurde. Sie kann in Anspruch genommen Förderung
die Einbauküche, hierfür muss der Zeit-    gungsschein. Ab diesem Zeitpunkt ist      werden, wenn aufgrund der Haushalts- Mit Mitteln aus der Wohnbauförderung
wert nachweisbar sein. Vor Bezahlung       es möglich, innerhalb von drei Werkta-    größe und des Haushaltseinkommens können neben der Errichtung von Neu-
eines Ablösebetrags ist es empfehlens-     gen nach Terminvereinbarung mit dem/      diese Förderung möglich ist. Siehe auch bauten und der Sanierung von Altbauten
wert, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen     der VormieterIn die Wohnung zu be-        JungwienerInnen-Darlehen und Wohn- die BewohnerInnen auch direkte finan­
(Mieterhilfe: 01/4000-25900).              sichtigen.                                beihilfe.                               zielle Unterstützung erhalten, z. B. durch
                                           Bei Neubauwohnungen kann man die                                                  Wohnbeihilfe und Eigenmittelersatz-
Abtretung der Mietrechte                   Pläne entweder online oder in der Wohn-   Eigentumsbegründung                     darlehen. Darüber hinaus werden auch
Bei Auszug kann der/die bisherige Mie- beratung Wien einsehen.                       Viele geförderte Miet- und Genossen- Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie der
terIn die Wohnung an nahe Angehörige                                                 schaftswohnungen haben eine „Option Einbau von Sicherheitstüren gefördert.
(EhegattInnen, Kinder, Enkelkinder, Eltern Betriebskosten                            auf Eigentum“, d. h. man kann diese
und Großeltern) abtreten, sofern diese Betriebskosten sind von der/dem Ver-          Wohnungen zwischen dem 10. und 15. Förderungswürdigkeit
mindestens die letzten zwei Jahre vor mieterIn tatsächlich aufgewendete Kos-         Jahr nach aktuellem Marktwert käuflich Wohnbaufördermittel sollen sozial ziel-
Auszug im gemeinsamen Haushalt ge- ten für den Betrieb des Hauses. Dem/              erwerben. Die beim Wohnungsbezug gerichtet eingesetzt werden. Daher
lebt haben.                                der MieterIn werden monatlich gleich-     bezahlten Eigenmittel werden angerech- müssen begünstigte Personen Kriterien
                                           bleibende Beträge vorgeschrieben, die     net, abzüglich einer Abschreibung von erfüllen, wie die Unterschreitung be-
Annuität                                   meist einmal jährlich angepasst werden.   1 Prozent/Jahr.                         stimmter Einkommensgrenzen und der
Unter Annuität versteht man die Rück- Bei der MA 50 – Gruppe Schlichtungs-                                                   Nachweis über die Aufgabe des bishe-
zahlungsrate für einen Kredit, die aus stelle ist eine Überprüfung der Betriebs-     Einkommensgrenze und -nachweis rigen Wohnsitzes binnen sechs Monaten
Verzinsung und Kapitaltilgung zusam- kosten möglich.                                 Grundlage für die Einkommensprüfung ab Bezug der geförderten Wohnung.
mengesetzt ist. Während der Kreditlauf-                                              ist in der Regel das Jahresnettoein-
zeit nimmt der in der Annuität enthaltene                                            kommen des gesamten vergangenen
Anteil an Zinsen ab, der Anteil der Kapi-     E                                      Kalenderjahres. Wenn sich das aktuelle
taltilgung nimmt zu.                       Eigenmittel                               Einkommen wesentlich geändert hat,
                                           Der Eigenmittelbeitrag wird von der/dem   müssen auch die letzten drei Monats­
                                           MieterIn bei Abschluss des Mietver-       bezüge miteinbezogen werden. Die ak-
                                           trages bzw. bei Bezug zur Finanzierung    tuellen Einkommensgrenzen finden Sie
                                           der Grund- und/oder Baukosten an den      auf Seite 25.
36 LEXIKON                                                                                                                                      WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 37

                                             K
                                           Kaution                                                                               Rückstellung des Mietgegenstandes
                                           Die Kaution dient der/dem VermieterIn                                                 Nach der gesetzlichen Regelung ist die
                                           als Sicherstellung für etwaige Forde-                                                 Wohnung in den Zustand zurückzustel-
  G                                        rungen gegen die/den MieterIn (z. B.                                                  len, wie sie übernommen wurde, ver-
Genossenschaft                             Beschädigungen, Mietzinsrückstände).          N                                       mindert um die gewöhnliche Abnutzung.
„Genossenschaftswohnung“ wird gerne        Üblicherweise werden Kautionsverein-        Nutzwert                                  Sollten keine anderen Vereinbarungen
umgangssprachlich als Begriff für ge-      barungen in der Höhe von drei bis sechs     Der Nutzwert wird aus der Nutzfläche der getroffen worden sein, so hat die/der
förderte Wohnungen verwendet. Eine         Bruttomonatsmieten verlangt. Kautionen      Räumlichkeiten und Freiflächen errechnet. MieterIn für „übliche“ Gebrauchs- und
(echte) Genossenschaftswohnung liegt       können bar, als Sparbuch oder als           Zuschläge und Abstriche gibt es für wert- Abnutzungsspuren nicht aufzukommen.
jedoch nur dann vor, wenn der Bau-         Bankgarantie übergeben werden.              erhöhende oder wertvermindernde Unter-
träger die Rechtsform einer Genossen-                                                  schiede.
schaft aufweist.                            Kündigung                                                                                 S
                                            Unbefristete Mietverhältnisse können                                                    Superförderung
                                            durch Kündigung beendet werden.              P                                          Eine Superförderung wird ergänzend zur
    H                                       Sollte vertraglich keine andere Verein-    Planungsprojekte                             Hauptförderung gewährt. Hier sind die
Haushaltseinkommen                          barung getroffen worden sein, so ist       Planungsprojekte befinden sich noch          aufzubringenden Eigenmittel wesentlich­
Als Haushaltseinkommen gilt das Netto­ bei unbefristeten Mietverhältnissen eine        in der Planungsphase, daher liegen           niedriger als bei anderen geförderten Miet-
einkommen aller im gemeinsamen Haus- Kündigungsfrist von einem Monat und               noch keine Details zu den einzelnen          wohnungen – derzeit nur € 66,86/m². Die
­halt lebenden Personen.                    als Kündigungstermin der Monatsletzte      Wohnungen vor. Diese können sich im          monatlichen Kosten sind etwas höher,
                                            einzuhalten. Zudem ist die Angabe von      Verlauf des Baufortschritts noch än-         jedoch haben Personen mit geringeren
                                            gesetzlich anerkannten Kündigungs-         dern. Wohnungssuchende können sich           Einkommen die Möglichkeit auf eine zu-
    J                                       gründen erforderlich.                      unverbindlich in die InteressentInnenliste   sätzliche Reduktion der Miete von bis zu
 JungwienerInnen-Aktion                     Die/der MieterIn hat binnen vier Wochen    von maximal zehn Planungsprojekten           € 0,70/m² (abhängig vom Nutzwert).
 Junge Menschen, die sich zur Begrün- ab Hinterlegung des RSa-Briefes beim             eintragen und werden bei Vergabebe-
 dung eines eigenen Haushaltes entschlos- Postamt die Möglichkeit, bei Gericht Ein-    ginn als erste benachrichtigt.
 sen haben, werden in Wien über eine ei- wände gegen die Kündigung zu erheben.                                                        V
 gene JungwienerInnen-Aktion unterstützt.                                                                                           Vergabe
 Sie erhalten ein Wohnungsangebot aus                                                    R                                          Gemäß den Bestimmungen des WWFSG
 dem Bestand der Wiener Gemeinde-              M                                       Rechtsform                                   1989 hat der Bauträger (= Förderungs-
 bauten, zudem steht ihnen das Angebot Monatliche Kosten                               Der Bauträger kann in der Rechtsform         werber) der Stadt Wien ein Vorschlags-
 aus dem geförderten Wohnbau offen.         Diese Kosten beinhalten in der Regel       einer Genossenschaft, einer Gesell-          recht für eine bestimmte Anzahl von
                                            die Annuität, die Verwaltungskosten, die   schaft mit beschränkter Haftung oder         geförderten Wohnungen einzuräumen.
 JungwienerInnen-Darlehen                   Rücklage, den Erhaltungs- und Ver­         einer Aktiengesellschaft organisiert sein.   So wird rund ein Drittel bis die Hälfte
 Junge Wohnungssuchende mit nied- besserungsbeitrag, die Betriebskosten                Gemeinnützige Bauträger unterliegen          der geförderten Wohnungen eines Neu-
 rigem Einkommen erhalten ein nur mit sowie Kosten für den Betrieb gemein­             den Regeln des Wohnungsgemeinnüt-            bauprojekts über die Wohnberatung
 einem Prozent verzinstes Darlehen der schaftlicher Anlagen und die Umsatz­-           zigkeitsgesetzes.                            Wien vergeben.
 Stadt für die Baukosten sowie einen steuer = Bruttomonatsmiete. Verbrauchs-
 Aufschub für die Rückzahlung eines ­       abhängige Kosten wie Heizung/Warm-
 Teils der Grundkosten. Der Eigenmitte- wasser, Strom und Gas sind nicht ent-
 lanteil stellt somit keine Hürde mehr dar. halten.
38 LEXIKON                                                                           WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 39

Vergabeprojekte                             Wohnbeihilfe
Vergabeprojekte sind geförderte Wohn-       Bei Vorliegen bestimmter Vorausset-
projekte, die schon so weit fortgeschrit-   zungen werden MieterInnen mit gerin-
ten sind, dass es kalkulierte Angaben       gerem Einkommen durch monatliche
zu Kosten beziehungsweise Wohnungs-         finanzielle Zuschüsse unterstützt. Die
grundrisse gibt. Wenn die Förderungs-       Gewährung einer Wohnbeihilfe ist von
bedingungen stimmen, können sich            Haushaltsgröße, Wohnungsgröße, Ein-
Wohnungssuchende in die Interessen-         kommen und zumutbarem und anre-
tInnenliste von maximal drei Wohnungen      chenbarem Wohnungsaufwand abhän-
eintragen.                                  gig. Nähere Informationen gibt es bei
                                            der MA 50 (Wohnbeihilfe).
Vergebührung
Schriftliche Miet- oder Nutzungsver­träge
unterliegen der Gebührenpflicht. In der
Regel hat die Kosten die/der MieterIn
zu tragen. Die Gebühr beträgt bei unbe-
fristeten (oder auf mehr als drei Jahre
befristeten) Verträgen ein Prozent des
36-fachen Bruttomietzinses und drei
Prozent des Finanzierungsbeitrages.

 W
Weitergaberecht
Es besteht kein Rechtsanspruch, die
Mietrechte an eine/n beliebige/n, selbst
gewählte/n NachfolgerIn weiterzugeben.
Ein Weitergaberecht müsste vertraglich
von der/dem VermieterIn eingeräumt
werden.

Wertsicherung
Um die allgemeine Preissteigerung (In-
flation) zu berücksichtigen, findet sich
in der Mehrzahl der Mietverträge eine
Wertsicherungsvereinbarung.
40 SERVICE                                                      WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 41

     Service
      11/92/83/2

             Die Stadt Wien bietet eine Reihe von kostenlosen
             Dienstleistungen und  Beratungseinrichtungen
                              11/92/83/2
             rund ums Wohnen.
42 SERVICE                                                                                                                  WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 43

Gut beraten rund ums Wohnen
                                                                      1010 Wien, Rathausstraße 2
Wohnberatung Wien                                                     Telefon: 01/4000-25900
Die Service-Einrichtung der Stadt Wien für geförderte Wohnungen       Information: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
und Gemeindewohnungen                                                 E-Mail: mieterhilfe@post.wien.gv.at
                                                                      www.mieterhilfe.at
1030 Wien, Guglgasse 7– 9 / Ecke Paragonstraße
Telefon: 01/24 111                                                    wohnpartner – Gemeinsam für eine gute Nachbarschaft
E-Mail: wohnberatung@wohnberatung-wien.at                             Die Service-Einrichtung der Stadt Wien entwickelt gemeinsam mit den
Erreichbarkeit: U3-Station Gasometer                                  BewohnerInnen vielfältige Projekte und Initiativen, um das Zusammenle-
Telefonische Beratung: Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr            ben und die gute Nachbarschaft im Wiener Gemeindebau zu fördern und
Persönliche Beratung: Montag, Dienstag, Donnerstag und                weiter zu verbessern.
Freitag von 8 bis 19 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
www.wohnberatung-wien.at                                              Telefonisch erreichbar:
                                                                      Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter
                                                                      01/24 503-01-080 (diese Nummer gilt für den 1. Bezirk) oder
InfoCenter                                                            01/24 503-23-080 (für den 23. Bezirk) etc.
Die Service-Einrichtung der Stadt Wien für alle Fragen rund           Gerne stehen Ihnen die MitarbeiterInnen auch
ums Wohnen                                                            persönlich zur Verfügung – vereinbaren Sie
                                                                      dazu am besten einen Termin!
1010 Wien, Bartensteingasse 9                                         www.wohnpartner-wien.at
Telefon: 01/4000-8000
E-Mail: infocenter@wohnservice-wien.at
Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Persönliche Information: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
www.wohnen.wien.at                                                    Service Förderung / Sanierung
Mieterhilfe                                                           Förderbare Sanierungen: Sanitär, Heizung, sonstige Installationen, Wärme-
Die Service-Einrichtung der Stadt Wien für wohnrechtliche Fragen      dämmung, Schallisolierung, behindertengerechter Umbau, altersgerechte
aller Art                                                             barrierefreie Adaptierung von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingar-
                                                                      tenwohnhäusern, einbruchshemmende Wohnungseingangstüren.
Die MitarbeiterInnen kontaktieren im Bedarfsfall die zuständigen
Stellen und informieren bei Fragen betreffend Gemeindebauten,         Voraussetzungen: Das Objekt ist ganzjährig bewohnt, Nutzfläche bis
Privathäusern beziehungsweise Objekten gemeinnütziger Bauver-         maximal 150  m², das Haus wurde vor mindestens 20 Jahren errich-
einigungen. Sie geben kostenlos Auskunft über Miethöhen und Be-       tet. Die Nutzflächenbegrenzung gilt nicht für thermisch-energetische
triebskosten und Tipps für den richtigen Umgang mit MaklerInnen und   Gebäudesanierungen, den Einbau von innovativen, klimarelevanten
Ver­mieterInnen, helfen beim Durchsehen von Mietverträgen und bei     Heizungssystemen, altersgerechte barrierefreie Adaptierung und für ein-
alltäglichen Rechtsfragen zum Thema Wohnen.                           bruchshemmende Maßnahmen.
44 SERVICE                                                                                                                      WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 45

Bei Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen behinderter Menschen dienen
sowie für die Sanierung eines Kleingartenwohnhauses und bei der alters-
gerechten barrierefreien Adaptierung wird auf die Voraussetzung, dass das
Haus vor mindestens 20 Jahren errichtet wurde, verzichtet.

Info-Point für Wohnungsverbesserung der MA 25 und MA 50
1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1, 6. OG, Zimmer 6.09
Telefon: 01/4000-74860
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at                                                  Gebietsbetreuung Stadterneuerung
Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Persönliche Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr                   (GB*)
Abgabe von Förderanträgen und allgemeine Auskünfte in der Kanzlei:
                                                                            Die Gebietsbetreuungen Stadterneuerung (GB*) bieten als bezirks- und
Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
                                                                            grätzelbezogene Einrichtungen ein umfassendes Informations- und Bera-
Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 17 Uhr
                                                                            tungsangebot zu Fragen des Wohnens, des Wohnumfeldes, der Infrastruk-
www.um-haeuser-besser.at
                                                                            tur, der Stadterneuerung, des Gemeinwesens und des Zusammenlebens
                                                                            in den Betreuungsgebieten.
wohnfonds_wien – fonds für wohnbau und stadterneuerung
                                                                            Informationen zu den einzelnen Gebietsbetreuungen:
Sanierungsberatung für HauseigentümerInnen mehrgeschoßiger
                                                                            www.gbstern.at
Wohnbauten

1082 Wien, Lenaugasse 10
Telefon: 01/403 59 19-0
E-Mail: office@wohnfonds.wien.at
                                                                            Wiener Schlichtungsstelle
Persönliche Beratung: Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr,               Die MA 50 – Gruppe Schlichtungsstelle ist zuständig für die Durch-
Freitag von 8 bis 12 Uhr                                                    setzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen sowie von
www.wohnfonds.wien.at                                                       WohnungseigentümerInnen. Dazu zählen Mietzins- beziehungsweise
                                                                            Betriebskostenüberprüfungen oder Nutzflächenbestreitungen. Die Schlich-
Förderung für Eigenheim, Dachgeschoßausbau                                  tungsstelle ist keine Interessensvertretung.
und Kleingartenwohnhaus
Antragstellung Neubau:                                                      1190 Wien, Muthgasse 62
1190 Wien, MA 50, Muthgasse 62, 1. OG, Riegel G                             Telefon: 01/4000-74498
Telefon: 01/4000-74840                                                      E-Mail: ks@ma50.wien.gv.at
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at                                    Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr                  Persönliche Beratung: Montag und Mittwoch von 8 bis 13 Uhr,
Persönliche Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr                   Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung                                     www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle
46 SERVICE                                                                                                                     WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 47

Wohnbeihilfe                                                               Finanzierungsberatung der
Mit der Wohnbeihilfe unterstützt die Stadt Wien Personen mit geringem      Stadt Wien
Einkommen. Wohnbeihilfe wird sowohl für gefördert errichtete beziehungs-
                                                                           Hier können Sie Eigenmittelersatzdarlehen und weitere Darlehen
weise sanierte Wohnungen als auch für private (ungeförderte) Mietwoh-
                                                                           beantragen.
nungen ausbezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe
auch für Eigentumswohnungen möglich, auch Angehörige von Wohnge-           Einreichung der Anträge und nähere Informationen bei der
meinschaften können diese Förderung beantragen.                            Wohnungsberatung der Bank Austria:
                                                                           1090 Wien, Julius-Tandler-Platz 3A/1. OG
MA 50 – Gruppe Wohnbeihilfe                                                Telefon: 05 05 05-56490
1190 Wien, Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. OG und 3. OG            Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr,
Telefon: 01/4000-74880                                                     Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
E-Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at                                       www.bankaustria.at
Telefonische Auskunft: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
und von 14 bis 15 Uhr                                                      KundInnen der Erste Bank können in jeder Erste-Bank-Filiale zu den
Persönliche Beratung: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von         Geschäftszeiten Anträge stellen und Informationen erhalten.
8 bis 13 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr                           www.sparkasse.at/erstebank
Abgabe von WBH-Anträgen: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/wohnbeihilfe

                                                                           Gemeindewohnungen
Kompetenzstelle für barrierefreies                                         Wiener Wohnen Service-Center
Planen, Bauen und Wohnen                                                   Anlaufstelle für Mieterinnen und Mieter einer Gemeindewohnung

Die Kompetenzstelle für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen bietet     1030 Wien, Rosa-Fischer-Gasse 2
kostenlose Beratungen zu barrierefreien Umbaumaßnahmen bei Neu- und        Telefon: 05/75 75 75 (rund um die Uhr)
Zubauten und informiert über alle Fördermöglichkeiten.                     Erreichbarkeit: U3-Station Gasometer
                                                                           Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1, 6. OG, Zimmer 6.10                     von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
Telefon: 01/4000-25345                                                     www.wienerwohnen.at
E-Mail: info@barrierefreiestadt.wien.at
Persönliche Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
Telefonische Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
www.barrierefreiestadt.wien.at
48 SERVICE                                                                                                                   WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 49

Allgemeine Servicestellen                                             Verein Wiener Frauenhäuser
                                                                      Notrufnummer: 05 77 22
                                                                      1120 Wien, Vivenotgasse 53/3. OG
Fonds Soziales Wien                                                   Telefon: 01/512 38 39
1030 Wien, Guglgasse 7-9                                              Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Telefon: 01/24 5 24                                                   von 9 bis 13 Uhr, Montag und Donnerstag von 15 bis 19 Uhr,
Telefonische Beratung: täglich von 8 bis 20 Uhr,                      Freitag von 9 bis 12 Uhr
auch am Wochenende und an Feiertagen                                  www.frauenhaeuser-wien.at
www.fsw.at
                                                                      Caritas-Männerwohnheime (Auszug)
Zuwanderer-Fonds                                                      Vinzenz-Haus: 1060 Wien, Gfrornergasse 12, 01/597 16 00
Für Personen mit Arbeitsvertrag in Wien, die aus den Bundesländern    Rupert-Mayer-Haus: 1160 Wien, Kirchstetterngasse 26-28, 01/495 96 25
oder dem Ausland zuziehen                                             Haus St. Josef: 1070 Wien, Bernardgasse 27, 01/522 31 71

Zentrale: 1030 Wien, Würtzlerstraße 15                                Mutter-Kind-Heime
Beratungsstelle: 1030 Wien, Schlachthausgasse 29/1. OG                Das Angebot der Mutter-Kind-Einrichtungen richtet sich an wohnungs-
Telefon: 01/795 04 122                                                lose, volljährige Mütter, schwangere Frauen und vereinzelt auch an
Erreichbarkeit: U3-Station Schlachthausgasse                          Väter und Paare zusammen mit ihren Kindern, die zur Stabilisierung
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 8 bis 15 Uhr,                 ihrer Lebenssituation eine betreute Wohnmöglichkeit benötigen.
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16.30 Uhr,                          Telefon: 01/24 5 24
Freitag von 8 bis 12 Uhr                                              wohnen.fsw.at/wohnungslos/muki-einrichtungen
www.zuwanderer-fonds.at
                                                                      MAG-Elf-Servicestellen
Volkshilfe – Fachstelle für Wohnungssicherung                         Die Servicestelle ist der Wegweiser durch das Angebot der MAG ELF rund
Prävention von Obdachlosigkeit z. B. bei MZR, Vermittlung bei Haus-   um Fragen und Sorgen, Konflikte und Krisen mit Kindern oder Familie.
verwaltung und Eigentümern, Erstellen von Rückzahlungsplänen
                                                                      Telefon: 4000/80 11
1020 Wien, Schiffamtsgasse 14/3. OG                                   E-Mail: service@ma11.wien.gv.at
Telefon: 01/218 56 90                                                 Beratungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
E-Mail: fawos@volkshilfe-wien.at                                      www.wien.gv.at/menschen/magelf/service/stelle.html
Beratung: Montag und Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr,
Mittwoch von 17 bis 19 Uhr,                                           Verein Neustart
Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr                            Resozialisierungshilfe für Straffällige, Unterstützung von Opfern
www.volkshilfe-wien.at                                                und Prävention

Caritas Wien: P7 – Wiener Service für Wohnungslose                    1020 Wien, Holzhausergasse 4/3
1040 Wien, Wiedner Gürtel 10                                          Telefon: 01/218 32 55
Telefon: 01/892 33 89                                                 E-Mail: office.wien@neustart.at
E-Mail: p7@caritas-wien.at                                            Beratung: Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr,
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr,                  Freitag von 9 bis 15 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag von 9 bis 16 Uhr                        www.neustart.at
www.caritas-wien.at
50 SERVICE   WWW.WOHNBERATUNG-WIEN.AT 51

Notizen
Impressum
Medieninhaber und Herausgeber:
Wohnservice Wien GesmbH
Marketing & PR, Guglgasse 7– 9, 2. OG, 1030 Wien
Tel.: 01/24 503
E-Mail: marketing@wohnservice-wien.at
Web: www.wohnservice-wien.at
       www.wohnberatung-wien.at
Gestaltung: St. Stephen’s
Bildcredits: Jenny Fetz, Ludwig Schedl,
Wiener Wohnen, Johannes Zinner, SchreinerKastler
Stand: Jänner 2017
                                                   2016
4. Auflage
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