Wohnen zu Hause Koordinationsstelle - KONZEPTE, INITIATIVEN UND VISIONEN FÜRS ALTER
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Koordinationsstelle Wohnen zu Hause KONZEPTE, INITIATIVEN UND VISIONEN FÜRS ALTER Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Aktualisierte Neuauflage mit Hinweisen auf Fördermöglichkeiten Juli 2009
Wohnen zu Hause INHALT 03 Der Auftrag der Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“ 04 Die Grundlagen 05 Wohnen im Alter – Wohnen zu Hause 06 „Wohnen bleiben solange wie möglich“ 07 Wohnberatung, Wohnungsanpassung, Gerontotechnik 08 Betreutes Wohnen zu Hause 09 Quartierskonzepte 10 Ambulante Hausgemeinschaften / Seniorenwohngemeinschaften 11 Generationenübergreifende Wohnprojekte 12 Betreutes Wohnen 13 Ambulant betreute Wohngemeinschaften 14 Fördermöglichkeiten 15 Die Koordinationsstelle und die Akteure 16 Links
Ziele, Auftrag und Vision DER AUF T R AG DER KOORDINATIONSS TEL L E WOHNEN ZU HAUSE Im Alter zu Hause wohnen bleiben – selbst wenn Betreuung und Pflege benötigt werden - das wünschen sich die meisten älteren Menschen auch in Bayern. Diesen Wunsch zu ermöglichen, ist Ziel und Aufgabe der Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“. Wir wollen die unterstützenden Angebote für ein möglichst langes und selbständiges Wohnen zu Hause bekannt machen, weiter- entwickeln und „in die Fläche tragen“. Wir arbeiten mit allen Insti- tutionen und Einrichtungen zusammen, die dieses Ziel verfolgen. Die Koor dina tions s s t elle „Wohnen zu Hause“ will Q erprobte Wohnangebote in gemeinde- und quartiersbezogenen Konzepten in Bayern flächendeckend bekannt machen und zur Nachahmung anregen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die kleineren Gemeinden. Qneue Ansätze zum Wohnen zu Hause aufgreifen und weiterentwickeln. Wir beraten zu allen weiteren Fragen zum Wohnen im Alter und bieten Hilfen bei Konzeption und Umsetzung. Unsere Ansprechpartner sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Planerinnen und Planer, Seniorenbeauftragte, alle Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Seniorenarbeit und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Unsere Visionen. Q Um den Grundsatz „ambulant vor stationär“ umzusetzen, stehen die entsprechenden Wohn- und Betreuungsangebote „flächendeckend“ zur Verfügung. QMit der weiteren Verbreitung von neuen Wohn- und Unterstützungsformen kann man nachweisbar länger zu Hause wohnen bleiben. Q „Barrierefreiheit“ und „barrierearmes Bauen und Wohnen“ sind durchgängige Handlungsorientierungen für Bauträger, Wohnungsunternehmen und Architekten. QEine „präventive Orientierung“ prägt nachhaltig das Verhalten der nachfolgenden älteren Generationen. Diese Visionen halten wir im Prinzip für erreichbar. Die Koordinationsstelle wird durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert. 3
Wohnen zu Hause in Bayern DIE GRUNDL AGEN Im Seniorenpolitischen Konzept des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen heißt es zum Thema „Selbstbestimmtes menschenwürdiges Wohnen“: „Es sind … die Rahmenbedingungen für eine Wohnsituation zu schaffen, die den Wünschen und Bedürfnissen der älteren Menschen am meisten entsprechen …“ Angestrebt wird „ein möglichst langes Wohnen in den eigenen vier Wänden bzw. in möglichst großer Selbständigkeit und Privatheit … unter Einbeziehung neuer kollektiver Wohnformen (Haus- und Wohngemeinschaften etc.).“ Das „Wohnen zu Hause“ und die neuen Wohnformen stehen damit auch in der Zukunftskonzeption des Bayerischen Sozialministeriums im Vordergrund. Ausführlicher zum Thema „Senioren“ siehe die Homepage des Ministeriums: www.stmas.bayern.de/senioren. Das „Seniorenpolitische Konzept“ findet sich dort als pdf-Datei unter www.stmas.bayern.de/senioren/politik/senpol-konz.pdf In Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden wurde der Leitfaden „Kommunale Seniorenpolitik“ erstellt. Seniorenpolitische Gesamtkonzepte sind ein Baustein bei der Umsetzung der Leitlinien bayerischer Seniorenpolitik, wie sie im Seniorenpolitischen Konzept der Staatsregierung enthalten sind. Der Leitfaden enthält zwei Teile: Teil 1 umfasst Eckpunkte und Empfehlungen für Landkreise und kreisfreie Städte mit elf Handlungsfeldern, eines davon das „Wohnen zu Hause“. Teil 2 bietet einen Leitfaden für kreisangehörige Städte und Gemeinden zur Entwicklung von örtlichen seniorenpolitischen Maßnahmen. Die „Kommunale Seniorenpolitik“ enthält Eckpunkte und Empfehlungen, um die nach Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) geforderten integrativen regionalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. www.stmas.bayern.de /senioren /kommunen / 4
Wohnen im Alter W OHNEN IM A LT E R – W OHNEN Z U H AUSE „Wohnen zu Hause“ – darunter versteht man im Allgemeinen das Wohnen ohne Umzug. Wir fassen es weiter. Auch bei den neuen Wohnformen steht das Wohnen im Vordergrund und wir unterstel- len, dass auch diese zu einem neuen „Zuhause“ werden können. Ob dies aus Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner nach dem Umzug dann tatsächlich gelingt, ist eine weitergehende Frage – bleibt aber das Ziel. „Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern unterstützt im Rahmen des Experimentellen Wohnungsbaus auch die Umsetzung neuer Konzepte für das Wohnen im Alter im Rahmen der Wohnraumförderung. Derzeit werden beispielsweise im Modellvorhaben ‚Wohnen für alle Lebensphasen’ unterschiedliche Wohnkonzepte entwickelt, die nicht nur Spielraum für junge Familien bieten, sondern auch im Alter möglichst lange ein weitgehend unabhängiges Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen.“ Der überwiegende Teil der Älteren wohnt „zu Hause“, viele davon im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Nur etwa 5 % der über 65jährigen wohnen im Heim. Diese Anteile ändern sich zwar im höheren Alter. Aber durch die Zunahme der Lebenserwartung erhöht sich die Chance weiter, im Alter noch viele Jahre zu Hause wohnen zu können und dort auch den Lebensabend zu verbrin- gen. Seit den 90er Jahren entwickeln sich zunehmend neue oder alternative Wohnformen für ältere Menschen, zunächst als Betreutes Wohnen. So schätzt man z.B. den Anteil Älterer, die in Betreuten Wohnanlagen wohnen, auf rund 2 %. Aber es ist eine stetige Differenzierung von neuen oder alterna- tiven Wohnformen zu beobachten und damit verbunden auch insgesamt eine deutliche Zunahme. Die Haushalte in Bayern haben sich verkleinert und „singularisiert“ - das trifft auch bei den Älteren zu. Der Anteil der Ein-Personen-Haushalte liegt bei über einem Drittel aller Haushalte mit steigender Tendenz. Er wird u. a. mit zunehmender Hochaltrigkeit weiter zunehmen. Unterstützungs-, Hilfe- und Pflegeangebote werden deshalb in Zukunft noch häufiger von außen kommen müssen – professionell oder ehrenamtlich, nachbarschaftlich oder organisiert, durch Dienstleister oder selbst organisiert und mit Hilfe bürgerschaftlichen Engagements. Q Mitte des Jahrhunderts wird fast jeder Dritte in Bayern 65 Jahre und älter sein. Der Anteil der über 75jährigen wird sich bis 2050 mehr als verdoppeln und ca. 18 % der Gesamtbevölkerung betragen. Es wird auch relativ mehr Ältere geben: Der Anteil der 20-60jährigen an der Gesamtbevölkerung wird auf lange Sicht deutlich unter 50 % betragen. Die kleinräumige Bevölkerungsentwicklung lässt sich ebenfalls gut beschreiben. Siehe hierzu: Q Regionalisierte Bevölkerungsentwicklung mit Daten auf Landkreisebene: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, www.statistik.bayern.de Q Bertelsmann Stiftung: Aktion demographischer Wandel, www.aktion2050.de Länderplattform _ Länderanalyse Bayern _ Download. Eine gute Datenbasis auf Gemeindeebene bietet „STATISTIK kommunal“, www.statistik.bayern.de. Die 31 Tabellen und 18 Diagramme für jede Gemeinde stellen wesentliche statistische Daten über- sichtlich dar und ergeben fundierte und aussagekräftige Gemeindeprofile. Zeitreihen über mehrere Jahre, z.T. Jahrzehnte, ermöglichen es, Entwicklungen und Tendenzen zu erkennen und für künftige Entscheidungen zu nutzen. 5
Die Möglichkeiten des Wohnens zu Hause „W OHNEN BL E IBEN SO L A NGE W IE MÖGL ICH“ Wohnen ist für die meisten älteren Menschen langes Wohnen in vertrauten Wohnverhältnissen. Wenn keine gesundheitlichen Probleme auftreten, wenn sich das Umfeld nicht verändert, z.B. Einzelhandelsgeschäfte nicht schließen und die sozialen Netze Bestand haben, ist das Wohnen zu Hause bis ins hohe Alter möglich. Auch von den 85jährigen und Älteren ist die Hälfte nicht pflegebedürftig und lebt noch zu Hause. Wenn Probleme mit der Versorgung oder der Mobilität auftauchen, gibt es eine Reihe von unterstüt- zenden Angeboten, die sich seit Jahren bewährt haben. Neben den bereits bekannten Unterstützungsleistungen, wie ambulante Dienste, sind es vor allem die Angehörigen, die Kinder oder (Ehe-) Partner, die am häufigsten Probleme und Defizite bewältigen helfen. Wegweiser Wohnen im Alter Ein empfehlenswerter „Wegweiser Wohnen im Alter“ bietet Auswahl- und Qualitätskriterien für verschiedene Wohnmöglichkeiten, Hinweise zu sinnvollen und nötigen Umbaumaßnahmen für das eigene Zuhause, die zweckmäßige Wohnausstattung, nützliche Haushalts- hilfen und alle wichtigen Informationen zu Betreuung, Pflege und Hilfseinrichtungen. Er enthält auch wertvolle Tipps für die Finanzierung Bernhard Reindl Ratgeber verschiedener Wohn- und Pflegeangebote und Wissenswertes zum Dieter Kreuz Heimvertrag. Zudem gibt es Checklisten, Experten-Tipps und Verweise Wohnen im Alter auf DIN-Normen. (Neuauflage Ende 2009) 쑺 Wegweiser auch für Angehörige 2., überarbeitete Auflage M i t C h e c k l i s t e n u n d Ti p p s f ü r s i c h e re s Wo h n e n Vielerorts sind es bürgerschaftlich engagierte Menschen, die hilfreich zur Seite stehen, wie z.B. bei niedrigschwelligen Betreuungsangeboten (z.B. in Helferkreisen oder Betreuungsgruppen). Siehe www.arbeitsministerium.bayern.de/pflege/ambulant/angehoerige.htm. In der LandesSeniorenVertretung Bayern (LSVB) hat sich ein großer Teil der auf kommunaler Ebene tätigen Seniorenbeiräte zusammengeschlossen, um sich landesweit für die Interessen äl- terer Menschen in Bayern zu engagieren. Landesseniorenvertretung und kommunale Seniorenbeiräte sind parteipolitisch und konfessionell neutral. Die LSVB ist als Organisation verbandsunabhängig und arbeitet ehrenamtlich. www.bagso.de 6
WOHNBER AT UNG, WOHNUNGS A NPA S SUNG, GERON T O T ECHNIK Individuelle Wohnungsanpassung Bestehende Wohnungen können an die Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen angepasst wer- den, Standards der Barrierefreiheit dienen als Orientierung. Durch Umgestaltung werden Barrieren und Gefahrenquellen beseitigt, um eine selbstständige Lebensführung zu erhalten. Es geht dabei um Ausstattungsmängel (Bad, WC, Heizung), die Beseitigung von Barrieren (Schwellen/ Stufen) und technische Hilfen (Haltegriffe, Stütz- und Gehhilfen). Die Gerontotechnik spielt hierbei eine zunehmende Rolle. Informationen gibt es unter www.geronto- technik.de. Die Entwicklung von Technologien, die es trotz Behinderungen ermöglichen, am sozialen Leben teilzuhaben, ist u.a. Aufgabe des GRP = Generation Research Program und des Peter-Schilffarth- Instituts mit Sitz in Bad Tölz, www.grp.hwz.uni-muenchen.de. Wohnberatung Für die individuelle Wohnungsanpassung ist häufig eine Wohnbera- tung erforderlich. Wohnberatung ist wichtig, weil ältere Menschen nicht immer notwendige Veränderungen erkennen können. Sie die vor- handenen Möglichkeiten nicht kennen und Anpassungsmaßnahmen nicht in eigener Regie durchführen können. Die Beratung in den Woh- nungen der älteren Menschen erfolgt als „aufsuchende Beratung“. Die Fachstelle Wohnberatung in München berät zu alten- und behindertengerechter Gestaltung, führt Informationsveranstaltungen durch und bietet Fortbildungen an. Es gibt ein Verzeichnis der Wohn- beratungsstellen in Bayern und Hinweise auf weiterführende Literatur (u. a. „Wohnungsanpassung bei Demenzerkrankung – Eine Arbeitshil- fe für die ambulante Altenhilfe“). www.wohnberatung-bayern.de Bayerische Architektenkammer Die Bayerische Architektenkammer mit ihrer staatlich geförderten Fach- stelle „Barrierefreies Bauen“ bietet seit Mitte der 80er Jahre „allen am Bau Beteiligten“ eine fachübergreifende Beratung. Beratungsstellen gibt es in München und in Nürnberg. Informationsbroschüren zum Thema Barrierefrei- es Bauen stehen als Download www.byak.de zur Verfügung. Kosten und Finanzierung Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe können Zuschüsse zur „Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ (§40, Abs.4, SGB XI, 2) bis zu einer Höhe von 2.557 Euro erhalten. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen Hilfsmittel. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten gibt es nach dem SGB XII und durch kommunale Sonderprogramme. „Im Rahmen der staatlichen Wohnraumförderung werden auch gezielt bedarfsgerechte Miet- und Eigen- wohnungen gefördert. Dazu gehören auch Wohnungen, die ein betreutes oder integriertes Wohnen er- möglichen, Barrierefreiheit inbegriffen. Die Förderrichtlinien finden sich im Internetangebot der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern unter www.wohnen.bayern.de.“ 7
BETREUTES WOHNEN ZU HAUSE Das Prinzip Das Betreute Wohnen zu Hause ist ein relativ neues Angebot. Zielgruppe sind ältere Menschen, die einen Unterstützungsbedarf haben, nicht aber unbedingt Pflege benötigen. Angehörige erleben das Betreute Wohnen zu Hause als Entlastung. Man bleibt in seiner Wohnung wohnen und schließt mit einem Dienstleister – z.B. einem ambulanten Dienst oder einem Trägerverein – einen Betreuungsvertrag ab. Der Betreuungsvertrag umfasst neben allgemeinen Informations- und Beratungsleistungen ein Paket vertraglich vereinbarter Grundleistungen. Regelmäßige Hausbesuche gehören dazu. Neben der Versorgungssicherheit werden zudem Anlässe geschaffen, Kontakte unter Senioren zu stär- ken. Begriffe wie „Wohnen plus“ oder „Betreutes Wohnen im Bestand“ werden alternativ verwandt. Grund- und Wahlleistungen Wie beim Betreuten Wohnen sonst gibt es Grund- und Wahlleistungen. Für die Grundleistungen wird eine Betreuungspauschale erhoben, die Wahlleistungen werden gesondert abgerechnet. Bei den Grundleistungen handelt es sich z.B. um Beratungsangebote, die Organisation von Hilfsdiensten, die Organisation von Veranstaltungen mit geselligen und informativen Inhalten, Kontaktbesuche in regelmäßigen Abständen und die Bereitstellung eines Hausnotrufes. Zu den Wahlleistungen gehören z.B. hauswirtschaftliche Hilfen und weitere Besuchs- und Begleitdienste. Die Projekte bieten zunehmend modular gestaltete Leistungspakete und gehen damit auf individuelle Kundenwünsche ein. Die Zahl der in Bayern realisierten Projekte liegt schätzungsweise bei inzwischen 80-90, in der Tendenz weiter steigend. Das Sozialministerium hat ein Förderprogramm aufgelegt, um den Aufbau einer Versorgungsstruktur im Rahmen des Betreuten Wohnens zu Hause zu unterstützen. Gewährt wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 10.000 Euro bei einer Förderdauer von maximal einem Jahr (Stand 2/2009). Weitere Informationen über die Homepage www.stmas.bayern.de/senioren/betreutwohn/ und der Koordinationsstelle www.wohnen-zu-hause.de. F l e x i b l e O r g a n i s a t i o n s s t r u k t u r e n z ei c h n e n das Angebot aus. Beispiele sind : Q SIMBA – Sicher im Alter, betreut zu Hause: www.sd-germering.de/simba/index.htm. Q Das Angebot des Betreuten Wohnens zu Hause durch das Sozialnetz Würmtalinsel, initiiert in den drei Gemeinden Gräfelfing, Krailling und Planegg, www.wuermtal-insel.de. Zum Betreuten Wohnen zu Hause gibt es einen Leitfaden mit einer CD-ROM (erstellt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen). Der Leitfaden zeigt, wie man auf Gemeindeebene Angebote zum „Betreuten Wohnen zu Hause“ planen, aufbauen und evaluieren kann. Die CD-ROM enthält u.a. Musterverträge, Checklisten für Arbeitsabläufe und Dokumentations- muster für Dienstleistungen; (Ernst-Reinhardt Verlag, München.) www.reinhardt-verlag.de. 8
Die Möglichkeiten des Wohnens zu Hause QUARTIERSKONZEP TE Häufiger in städtischen Gebieten entwickeln sich Projekte, die das Ziel haben, in bestehenden Quartieren nachbarschaftliches Wohnen zu beleben und zu stärken. Auch älteren Menschen mit zunehmendem Unterstützungsbe- darf soll so leichter ermöglicht werden, in ihrer Wohnung und im Viertel wohnen bleiben zu können. Quartierskonzepte sehen Gemeinschafts- und Hilfeangebote für die Bewohnerinnen und Bewohner vor. Die Angebote können dabei von der Aktivierung der nachbarschaftlichen Hilfen über einen zentralen Versorgungsstützpunkt mit 24-Stunden Präsenz eines Pflegedienstleisters, Begegnungs- möglichkeiten, weiteren unterstützenden Dienstleistungen bis hin zur Schaffung ambulant betreuter Wohngemeinschaften reichen. Diese Leistungen können dann von allen älteren Bewohnerinnen und Bewohnern im Quartier in Anspruch genommen werden. Als Vorreiter für Quartierskonzepte wird häufig das Bielefelder Modell benannt. Näheres siehe www.bgw.bielefeld.de Beispiele in Bayern: Q „Wohnen im Viertel“ in München www.asb-muenchen.de oder www.gewofag.de Q Generationengerechtes Wohnen mit der Wohnungsgenossenschaft München West. Hier wurde ein Verein gegründet, der generationsübergreifende soziale Dienste für die Mieterinnen und Mieter der Genossenschaft anbietet. www.generation-wohnen.de. Q Auch im ländlichen Raum beginnen sich Quartierskonzepte zu etablieren, die – ausgehend von einem Wohnprojekt – Unterstützungen und Dienstleistungen z.B. für die gesamte Bevölkerung eines Dorfes anbieten. Der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. entwickelt in mehreren kleinen Gemeinden in Bayern Quartierskonzepte. www.in-der-heimat.de 9
Die Möglichkeiten des Wohnens AMBUL ANTE HAUSGEMEINSCHAF TEN / SENIORENWOHNGEMEINSCHAF TEN Mit ambulanten Hausgemeinschaften / Seniorenwohngemeinschaften wird einerseits die Hoffnung verknüpft, im Alter nicht mehr alleine zu sein, anderer- seits spielt auch der Gedanke der gegenseitigen Hilfe eine Rolle. Ambulante Hausgemeinschaf ten Bei ambulanten Hausgemeinschaften handelt es sich um eine Wohnform, in der ältere Menschen, jeder in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung, selbstbestimmt und eigenverantwortlich miteinander in einem Haus leben. In der Regel nutzen die Bewohnerinnen und Bewohner Gemeinschaftsräume. Die Mieterinnen und Mieter unterstützen sich gegenseitig, weitere Hilfen kommen von externen Dienstleistern. Zielgruppe sind ältere aktive Menschen, die sich über die „Regeln“ des gemeinsamen Zusammen- wohnens verständigen. Zumeist sind es Mietwohnungen, die von den älteren Menschen angemietet werden. Häufig ist der Vermieter eine Wohnungsgesellschaft, zudem gibt es aber auch die Variante, dass ein Verein als Generalmieter bzw. -vermieter auftritt. Beispiele in Bayern : Q Haus Gloria, Rosenheim – Initiative Alternatives Wohnen e.V. (INAWO e.V.) www.inawo.de. Gemeinschaftliches Wohnen in Coburg des Vereins AWO Gemeinschaftswohnen e.V. Varianten von ambulanten Hausgemeinschaften: Integration von jüngeren Bewohnerinnen und Bewohnern, beispielsweise Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung bzw. Familien. In der Mehrheit bilden jedoch ältere Menschen die Hauptbewohnergruppe. Seniorenwohngemeinschaf ten Seniorenwohngemeinschaften mit „rüstigen“ Senioren, die sich Küche und Bad miteinander teilen (ähnlich wie die klassische Studentenwohngemeinschaft) gibt es kaum, zu stark ist der Wunsch nach Rückzug und Individualität. Manches mag hier im privaten Bereich mit langjährigen Freunden organisiert sein. Darüber wissen wir aber sehr wenig. Dennoch können Seniorenwohngemeinschaften in städtischen Gebieten mit hohen Mieten eine Wohnalternative sein. Förderung für den Aufbau: Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen – SeniWoF: www.stmas.bayern.de 10
Die Möglichkeiten des Wohnens GENER ATIONSÜBERGREIFENDE WOHNPROJEK TE : Bei intergenerativem und gemeinschaftlichem Wohnen finden sich ältere und jüngere Menschen bereits in der Planungsphase zusammen, um gemeinsam ein Wohnmodell zu realisieren. Sie suchen nach einem Miet- bzw. Kaufobjekt, bringen ihre Vorstel- lungen ein und entwickeln Regeln für „ihr“ gemeinschaftliches Wohnen. Die gegenseitige Unterstützung und Hilfe und die Unter- haltung von Gemeinschaftsräumen sind weitere kennzeichnende Merkmale. Beispiele : Q Villa Kunigunde, ein Projekt des Experimentellen Wohnungsbaus im Rahmen des Modellvorhabens ‚Gemeinsam Bauen und Leben’, www.villa-kunigunde.bnv-bamberg.de, Q Mehrgenerationen-Wohnprojekt Regensburg www.generationenwohnprojekt-regensburg.de Eine Übersicht über Wohnprojekte, die in den letzten Jahren entstanden sind, findet sich im Wohnprojekt-Atlas 2008 – Bayerisches Netzwerk Wohnprojekte www.wohnprojektatlas-bayern.de. Förderung für den Aufbau: Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen - SeniWoF: www.stmas.bayern.de Hilfen bieten: Q Urbanes Wohnen München e.V., www.urbanes-wohnen.de. Q „Der Hof-Wohnprojekte Alt und Jung e.V. Nürnberg, www.der-hof-ev.de Q Verein für generationenübergreifendes Wohnen e.V., www.generationenwohnprojekt-regensburg.de 11
Die Möglichkeiten des Wohnens BETREUTES WOHNEN Beim Betreuten Wohnen werden neben der Überlassung von Wohnraum Betreuungs- und Pflegeleistungen angeboten. Dabei müssen die über die Grundleistungen hinausgehenden Betreuungs- und Pflegeleistungen (Zusatzleistungen) für die Bewohnerinnen und Bewohner frei wählbar sein. Die Grund- leistungen umfassen Beratung, Teilnahme an Veranstaltungen und den Notruf. Für diese Wohnform werden auch Begriffe wie Service-Wohnen, Unterstütztes Wohnen oder Wohnen Plus verwendet. Betreutes Wohnen in Bayern Die Zahl der Betreuten Wohnanlagen in Bayern ist nicht bekannt. 2004 gab es rd. 500 Wohnanlagen in Bayern mit rd. 20 000 Wohnungen. Von ca. 15 % der Anlagen liegen aus einer Untersuchung zum Thema „Demenz im Betreuten Wohnen“ Strukturangaben vor. Siehe unten „Umgang mit Demenz“. Informationen Interessenten erhalten Informationen über örtliche Beratungsstellen, Landratsämter und die Träger selbst. Um die Angebote zu prüfen, gibt es Checklisten. Q Ein Beispiel: Die Landesbausparkassen – LBS – bieten zum Thema die Broschüre „Die sichere Wahl: Wohnen mit Service“ unter www.lbs.de /bayern /service /infomaterial /broschueren (Download) an. Q Ein Anbieter-Verzeichnis findet sich als regionalisiertes Portal unter www.domizilsuche.de mit den Kategorien „Seniorenwohnen, Betreutes Wohnen und Altenpflege“ Qualitätssicherung Es gibt eine bundeseinheitliche DIN-Norm (77 800 – Dienstleistungsnorm) mit Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebots der Grund- und Wahlleistungen, das Wohnangebot und die Vertragsgestaltung. Einrichtungen können sich gegen Gebühr prüfen lassen und ein Zertifikat erhalten. (DIN-Zertifizierung bei DIN CERTCO, siehe www.dincertco.de unter Betreutes Wohnen). Darüber hinaus gibt es landesspezifische Qualitätssiegel. In Bayern zertifiziert die (private) Bayerische Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen e.V. und unterstützt bei der Konzeptent- wicklung und planerischen Umsetzung von Betreuten Wohnanlagen. www.stiftung-betreutes-wohnen.de Umgang mit Demenz Die wachsende Problematik der Demenzerkrankungen im Betreuten Wohnen hat zu einer vom Sozialministerium geförderten Studie geführt: Demenzkranke Menschen im Betreuten Seniorenwohnen – Herausforderungen und Empfehlungen (Eberhard/Saup, Verlag für Gerontologie Alexander Möckl, Augsburg 2006). Sie enthält auch Ratschläge zur besseren Bewältigung dieser Problematik. Bedarf Wohnangebote für 1,5 bis 2 % der über 70jährigen werden für bedarfsgerecht gehalten, allerdings gibt es je nach Konzeption (Eigentum oder Miete), Standort (zentral oder am Ortsrand) und nach Integration ins Gemeinwesen große Nachfrageunterschiede. 12
AMBULANT BETREUTE WOHNGEMEINSCHAFTEN Mit dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) wurden gesetzliche Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften geschaffen (siehe auch www.stmas.bayern.de/pflege/pflewoqg.htm). Es ist eine neue Wohnform, die zwischen einem Leben mit Betreuung und Pflege in der angestammten Wohnung und einem Leben in stationären Pflege- einrichtungen mit vollstationärer Versorgung einzuordnen ist. Um die vielen Fragen rund um die ambulant betreuten Wohngemeinschaften zu klären, wur- de vom Bayerischen Sozialministerium eine Fachstelle eingerichtet: www.ambulant-betreute-wohngemeinschaften.de. Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind besonders auch für kleinere Gemeinden ein überlegenswertes Angebot, weil sie eine Alternative zu stationären Pflegeeinrichtungen darstellen und „vor Ort“ integriert werden können. Durch die Nutzung vorhandener Bausubstanz können solche Wohnprojekte relativ schnell aufgebaut, aber auch wieder abgebaut werden, wenn die Wohnungen einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen. Bis zu max. zwölf (idealerweise 8 bis 10) hilfe- und pflegebe- dürftige Personen leben in einer Wohnung zusammen und erhalten durch professionelle Dienste Unterstützung. Die Bewohnerinnen und Bewohner bilden eine selbständige Gemeinschaft, die eigenverantwortlich überall die sie be- treffenden Angelegenheiten entscheidet. Wie in Wohnge- meinschaften hat jeder seinen eigenen Wohn- und Schlafbe- reich. Küche und Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. In einem Praxisleitfaden für die Qualitätssicherung in ambu- lant betreuten Wohngemeinschaften sind wesentliche Ge- staltungsmerkmale übersichtlich dargestellt. Auch für Menschen mit Demenzerkrankungen ist diese Wohnform eine sinnvolle Alternative zu stationären Pflegeeinrichtungen. Beispiele in Bayern : QRothenfußer Wohngemeinschaft – Wohngemeinschaft für verwirrte ältere seelisch behinderte Menschen in München. Das Projekt wurde bis 2003 wissenschaftlich begleitet. Bericht unter www.stmas.bayern.de (Senioren _ Pflege _ Download). QAmbulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene „Gemeinsam statt Einsam“ e.V. Kleinostheim. www.haus-louise-von-marillac-kleinostheim.de Eine Arbeitshilfe für Initiatoren liegt vor: Bertelsmann Stiftung/Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.): Ambulant betreute Wohngruppen – Arbeitshilfe für Initiatoren, Reihe „Leben und Wohnen im Alter“, Band 6. Gütersloh-Köln 2006 –Download oder Kauf: www.kda.de. Die unterschiedliche Herkunft und Entwicklung der Konzepte in Deutschland (Braunschweig, Berlin, Bielefeld) wird ausführlicher dokumentiert unter: www.schader-stiftung.de /wohn_wandel /1001.php. Für den Aufbau ist eine staatliche Anschubfinanzierung möglich: www.stmas.bayern.de/senioren/seniwof/ Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Auenstraße 60, 80469 München, Telefon: 089/20 20 54 33 13
Fördermöglichkeiten Im folgenden werden die aktuell einschlägigen Fördermöglichkeiten im Bereich „Wohnen im Alter“ aufgeführt: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen www.stmas.bayern.de Q Bayerisches Netzwerk Pflege: Förderung u.a. von Angehörigenarbeit und niedrigschwelligen Betreuungsangebote n Q Neues Seniorenwohnen –SeniWoF: Befristete Förderung (Anschubfinanzierung) für den Auf- oder Ausbau von neuen ambulanten Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen in Bayern. Diese sind: - ambulant betreute Wohngemeinschaften - ambulante Hausgemeinschaften - generationsübergreifende Wohnformen, die insbesondere Konzepte für Seniorinnen und Senioren beinhalten - sonstige innovative ambulante Wohn- Pflege- und Betreuungsformen Q Betreutes Wohnen zu Hause: Befristete Förderung (Anschubfinanzierung) Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten www.stmlf.bayern.de Q Dorferneuerung: Gefördert werden Vorbereitung und Begleitung, Planung, Beratung und dorfgerechte gemeinschaftliche und öffentliche sowie private Maßnahmen und Anlagen zur Dorferneuerung und -entwicklung. QLEADER: Hier geht es um neue Wege und Ideen, wie vorhandene Stärken und Potenziale der ländlichen Regionen noch besser genutzt, Synergieeffekte geschaffen und Entwicklungshemmnisse beseitigt werden können. Bayerisches Staatsministerium des Innern www.wohnen.bayern.de, www.staedtebaufoerderung.bayern.de QFörderung von Miet- und Eigenwohnungen im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms und des Bayerischen Modernisierungsprogramms, z.B. Förderung der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung mit einem leistungsfreien Darlehen bis zu 10.000 Euro je Wohnung / Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern: Zuständig sind die Regierungen, die Landes hauptstadt München, die Städte Augsburg und Nürnberg. Eigenwohnraum sowie Mietwohnraum im Zweifamilienhaus: Zuständig sind die Kreisverwaltungs- behörden, also die Landkreise oder kreisfreien Städte). Q Städtebauförderung: In einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet können insbesondere gefördert werden gemeindliche und private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne von §177 Baugesetzbuch sowie öffentliche Maßnahmen im Umfeld (nachrangige Förderung z.B. des städtebaulichen Mehraufwands).“ Bayerische Landesstiftung www.landesstiftung.bayern.de. Der Schwerpunkt der Förder- tätigkeit liegt vor allem in der Förderung von baulichen Maßnahmen. Das sind im sozialen Bereich bedeutende sozialpolitische Projekte, vor allem der Alten- und Behindertenhilfe Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA-Köln) www.kda.de Q Fördert aus Mitteln des Deutschen Hilfswerks (DHW) die Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte in der Altenhilfe, Quartierskonzepte und das ehrenamtliche Engagement Älterer für ältere Menschen. Impressum: Hrsg.: Koordinationsstelle Wohnen zu Hause | Verfasser: Hans Peter Tews, Sabine Wenng, Dieter Kreuz | Photographie: Stephanie Füßenich | Gestaltung: Edith Buchner, München | Druck: Wenng Druck GmbH, Dinkelsbühl | Ein Projekt der AfA, Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GbR, Spiegelstraße 4, 81241 München, Telefon (089) 89 62 30 44, www.wohnen-zu-hause.de. 14 Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Stand Juli 2009
D I E K O O R D I N AT I O N S S T E L L E U N D D I E A K T E U R E Von den Akteuren im Feld hängt es ganz wesentlich ab, ob das Ziel „Zu Hause länger wohnen bleiben zu können“ und die weitere Verbreitung neuer Wohnformen im Alter in Bayern erfolgreich sein können. Partner für die gemeinsame Sache zu gewinnen ist deshalb eine zentrale Aufgabe. Umittelbare Partner und Mitglieder eines Begleitgremiums der Koordinationsstelle Wohnen zu Hause sind Qdas Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen als Auftraggeber; Q die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern – zuständig für die Wohnraumförderung, den Experimentellen Wohnungsbau (Entwicklung neuer Wohnkonzepte) und die Städtebauförderung; Q die Bayerische Architektenkammer – maßgeblich beteiligt an der Verbreitung des Barrierefreien Bauens und Wohnens, Träger der „Beratungsstelle Barrierefreies Bauen“; Q das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Q das Kuratorium Deutsche Altershilfe (Köln) als überregionale Einrichtung der angewandten Forschung und Entwicklung für die Altenhilfe. Die Koordinationsstelle vermittelt bei Projektanfragen auch an Fachexperten weiter. Zu den Themen Q Wohnberatung: Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung in Bayern www.wohnberatung-bayern.de Q Ambulant betreute Wohngemeinschaften Fachstelle www.ambulant-betreute-wohngemeinschaften.de Q Gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte: Urbanes Wohnen www.urbanes-wohnen.de und „der Hof e.V.“ www.der-hof-ev.de Q Betreutes Wohnen: Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen e.V. www.stiftung-betreutes-wohnen.de. o der DINCERTCO www.dincertco.de Die Koordinationsstelle „Wohnen zu Hause“ informiert und berät in Bayern Q durch Fachvorträge und Seminare Q im Rahmen von Fachtagungen Q vor Ort in den Gemeinden Q telefonisch unter 089 – 20189857. Bei Beratungen, die über den Erstkontakt hinausgehen, fallen entsprechende Kosten an. Nähere Informationen unter www.wohnen-zu-hause.de Sabine Wenng Leiterin der Koordinationsstelle Wohnen zu Hause 15
Wohnen zu Hause LINKS www.wohnen-zu-hause.de (Koordinationsstelle Wohnen zu Hause) www.stmas.bayern.de/senioren (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) www.statistik.bayern.de www.aktion2050.de (Bertelsmann Stiftung: Aktion demografischer Wandel) www.wir-fuer-uns.bayern.de www.bagso.de www.gerontotechnik.de www.grp.hwz.uni-muenchen.de www.wohnberatung-bayern.de www.byak.de (Fachstelle barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer) www.stmi.bayern.de (Bayerisches Staatsministerium des Innern - Oberste Baubehörde) www.sd-germering.de/simba/index.htm www.wuermtal-insel.de www.reinhardt-verlag.de www.staedtebaufoerderung.bayern.de www.asb-muenchen.de www.gewofag.de www.generation-wohnen.de www.in-der-heimat.de www.inawo.de www.wohnprojekt-olga.de www.villa-kunigunde.bnv-bamberg.de www.generationenwohnprojekt-regensburg.de www.wohnprojektatlas-bayern.de www.urbanes-wohnen.de www.der-hof-ev.de www.lbs.de/bayern/service/infomaterial www.domizilsuche.de www.dincertco.de www.stiftung-betreutes-wohnen.de www.haus-louise-von-marillac-kleinostheim.de www.kda.de (Kuratorium Deutsche Altershilfe) www.wohnen.bayern.de www.stmlf.bayern.de (Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten) www.ambulant-betreute-wohngemeinschaften.de AfA – Arbeitsgruppe L eitung : Sabine Wenng für Sozialplanung und Altersforschung Tel. 0 8 9 / 2 0 18 9 8 5 7 Koordinationsstelle Wohnen zu Hause Fax 0 8 9 / 8 9 6 2 3 0 4 6 Spiegelstraße 4 Mail : info @ wohnen-zu-hause.de 81 241 München w w w.wohnen-zu-hause.de 16
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