Zugangskontrolle und (Vor-)Anmeldung - Port of Antwerp
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Zugangskontrolle und (Vor-)Anmeldung Erläuterung ISPS Seit 1. Juli 2004 unterliegen Passagierschiffe und Frachtschiffe (BT 500 und mehr), die international unterwegs sind, und Hafenanlagen, die diese für internationale Reisen verwendeten Schiffe behandeln, der: ‘Verordnung EG Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen’, welche für alle europäischen Mitgliedsstaaten bindend ist. Die Verordnung basiert auf dem ISPS-Code (International Ship & Port Facility Security Code) und wurde in Belgien in ein Gesetz und einen KE für maritime Sicherheit umgesetzt. Das Ziel des Codes ist es, Schiffe und Hafenanlagen vor terroristischen Aktivitäten zu schützen und zwar mittels eines internationalen Kooperationsnetzwerks lokaler, nationaler und internationaler Einrichtungen um so einen besseren Schutz der maritimen Anlagen zu realisieren. Der Code verwendet 3 Gefahrenstufen. Gefahrenstufe 1 (Security Level 1, Business as usual), Gefahrenstufe 2 (Security Level 2, erhöhtes Risiko auf einen sicherheitsrelevantes Ereignis ) und Gefahrenstufe 3 (Security Level 3, ein sicherheitsrelevantes Ereignis ist wahrscheinlich oder steht bevor). Geeignete und je nach Stufe zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wurden in Gefahrenabwehrplänen formuliert. Jede ISPS Hafenanlage hat einen Beauftrager für die Gefahrenabwehr, den Port Facility Security Officer (PFSO), der zur Erfüllung der zwingenden Anforderungen Verfahren erarbeitet hat, die innerhalb seiner Anlage anwendbar sind. Das beinhaltet unter anderem die Kontrolle des Zugangs zum und die Aufsicht auf dem Betriebsgelände. Die meisten Hafenanlagen in Antwerpen implementieren die Vorschriften nicht nur am Kai (Ship/Shore Interface), sondern auf dem gesamten Betriebsgelände. In Belgien gehört ein Terminal zur Kategorie sensibel oder nicht sensibel, je nach Art der Produkte, die umgeschlagen werden. Nicht sensible Hafenanlagen sind u.a. trockenes/feuchtes Schüttgut, Stückgut, Schiffswerft. Sensible Hafenanlagen sind Containerterminals, RoRo, Seveso, Passagiere. Der spürbarste Unterschied zwischen beiden hinsichtlich Zugang zur Hafenanlage ist, dass eine nicht sensible Hafenanlage nicht verpflichtet ist in Security Level 1 einen Perimeter (Absperrung/Zaun) um das Schiff oder die gesamte Hafenanlage vorzusehen, sondern erst ab Security Level 2. Um zu vermeiden, dass man für jeden Betrieb einen anderen Zugangsbeweis vorlegen muss, wurde der Alfapass entworfen. Wenn man bei einem der angeschlossenen Terminals seinen Alfapass aktivieren lässt, kann der Zugang einfacher verlaufen. Beachten Sie jedoch: man bekommt nicht automatisch überall Zugang, wenn man einen Alfapass besitzt. Der Terminal entscheidet wo, wann und wie lange Sie Zugangsrechte haben. Das kann also auch nur für einen beschränkten Zeitraum sein.
Weitere Informationen über die Port Security und eine Übersicht der ISPS-pflichtigen Terminals und die Kontaktdaten der PFSO finden Sie unter www.portofantwerp.com Anmerkungen, Reklamationen, Feststellungen usw. können jederzeit an die Abteilung Hafensicherheit des Kommunalen Hafenbetriebs Antwerpen geschickt werden: portsecurity@portofantwerp.com
Allgemeines Verfahren der Zugangskontrolle und (Vor-)Anmeldung Binnenschiffe Regelungen, die bei Security Level 1 (SL 1) gelten Die Verordnung 725/2004 schreibt für Hafenanlagen vor, den Zugang zu kontrollieren, ihre Gelände zu bewachen, die Aktivitäten und die Organisation von Kommunikation und Mitteln zu überwachen. Die Kontrolle aller Personen, die Zugang zur Hafenanlage erhalten möchten, hängt von der Schiffsladung ab, darunter Passagiere, Besatzung und Besucher. Jeder Terminal/jede Hafenanlage muss die Möglichkeit einplanen in einer angemessenen Zeitspanne zuständigen Personen Zugang zu gewähren. Szenario 1, gültig für Binnenschiffe: Alle ISPS-zertifizierten und vollständig abgesperrten Terminals mit ständiger Überwachung durch Wachschutzpersonal, die zum Zeitpunkt der Anmeldung/Ankunft/Aufruf des Leichters: o Operationell beim Terminalmanagement der zu besuchenden Hafenanlage angemeldet wurden: Keine speziellen ISPS-Verfahren. Alle Vereinbarungen werden zwischen Schiffer und Terminalmanagement der betreffenden Hafenanlage getroffen. Kein Einsatz von PFSO- oder Wachschutzpersonal. oder o Nicht operationell beim Terminalmanagement der zu besuchenden Hafenanlage angemeldet wurden: Chronologisch: Der Schiffer beantragt vor Ankunft Genehmigung bei DKM (Dockmeister) (Schiffsfunk Kanal 63) Der Schiffer fragt bei DKM (im Besitz einer Kontaktliste) nach der Telefonnummer des Terminals Der Schiffer kontaktiert das Terminalmanagement oder den Überwachungsposten der betreffenden Hafenanlage und meldet die Ankunft des Schiffs. Und zwar unter der Bedingung, dass die operationellen Aktivitäten des Terminals dadurch nicht gestört werden. Allgemeine Vereinbarungen: - Besatzung von Binnenschiffen, die von Bord geht, muss sich beim Sicherheitsposten der Hafenanlage melden.
- Zulieferer für Binnenschiffe, die auf dem Wasserweg kommen (Bunkerboot, Wasser), müssen sich nicht vorher anmelden. Es handelt sich hier um eine Schiff/Schiff-Schnittstelle. - Lieferungen von Schiffsbevorratung müssen immer vorher angemeldet werden, und zwar laut Artikel B.16.8.10 des ISPS-Codes (siehe Verfahren für Seeschiffe). Den Lieferungen muss immer eine Packing List der Waren beiliegen. Ausnahmen dazu sind die Einkäufe der Besatzungsmitglieder von Binnenschiffen. - Voranmeldungen müssen schriftlich erfolgen (Mail/Fax). - Der Binnenschiffer informiert den Terminal über die Besucher, die er erwartet. Unangemeldete Besucher können erst Zugang zum Terminal bekommen, nachdem der Terminalverantwortliche vom Schiff die Bestätigung erhalten hat, dass die Besucher an Bord kommen dürfen. Die Registrierung anhand der Identitätskarte (oder bei einigen Einrichtungen des Alfapasses) ist notwendig. Szenario 2, gültig für Binnenschiffe: Alle ISPS-zertifizierten und vollständig abgeschlossenen Terminals ohne ständige Überwachung durch Wachschutzpersonal. Dieses Szenario gilt also, wenn die Hafenanlage zum Zeitpunkt der Anmeldung/Ankunft/Aufrufs des Leichters nicht operationell ist: o Der Schiffer meldet sich bei DKM um an einem Terminal anzulegen, an dem es keine Aktivität gibt. o 24/7 Kontakttelefonnummer des Terminals kann bei DKM abgefragt werden. o Der Schiffer nimmt Kontakt mit dem Terminal auf um sich beim Terminal anzumelden und die geltenden Maßnahmen zum Verlassen/Betreten des Terminals abzustimmen. o Eventuell kann der Schiffer bei DKM auch einen anderen Liegeplatz beantragen. Allgemeine Vereinbarungen: - Siehe ‘Allgemeine Vereinbarungen’ Szenario 1 Regelungen, die bei Security Level 2 (SL2) und Security Level 3 (SL3) gelten DKM informiert den Schiffer über die erhöhte Security Level. o Der Schiffer kann bei DKM einen anderen Liegeplatz beantragen/zugewiesen bekommen. o Der Schiffer nimmt mit dem Terminal Kontakt auf oder wird vom Terminal kontaktiert um die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu besprechen, die angewendet werden. An Terminals gelten spezifische Sicherheitsregeln. Halten Sie die Vorschriften ein und verwenden Sie PSA (Persönliche Schutzausrüstung) für Ihre eigene Sicherheit.
Übersicht über das Anmelde- und Zugangsverfahren für Binnenschifffahrt an ISPS-pflichtigen Terminals PF abgesperrt + Schiffer operationell Keine speziellen ISPS-Verfahren Bewachung angemeldet Vereinbarungen können zwischen Schiffer und Management getroffen werden PF abgesperrt + Schiffer nicht Schiffer Kontakt DKM + Abfragen Bewachung operationell 24/7 Kontaktnr. PF angemeldet Schiffer Kontakt PF zur Anmeldung PF abgesperrt Schiffer Kontakt DKM + Schiffer Kontakt PF zur Anmeldung + keine Abfragen 24/7 Kontaktnr. Bewachung PF Schiffer und PF vereinbaren Zugangsverfahren Oder zuweisen/anfragen anderer Kai bei DKM PF = Port Facility (Terminal) DKM = Dockmeister Allgemeine Vereinbarungen: - Besatzung von Bord melden - Zulieferer auf dem Wasserweg nicht vorher melden - Lieferung Bevorratung, vorher beim Terminal melden - Besucher vorher am Terminal anmelden - Nicht vorher gemeldete Besucher bekommen erst nach Zustimmung des Schiffs Zugang - Schriftliche Voranmeldung Einhaltung Sicherheitsregeln und Verwendung PSA
Allgemeine Zugangs- und Voranmeldeverfahren Seeschiffe Regelungen, die bei Security Level 1 (SL 1) gelten Die Verordnung 725/2004 schreibt für Hafenanlagen vor, den Zugang zu kontrollieren, ihre Gelände zu bewachen, die Aktivitäten und Organisation von Kommunikation und Mitteln zu überwachen. Die Kontrolle aller Personen, die Zugang zur Hafenanlage erhalten möchten, hängt von der Schiffsladung ab, darunter Passagiere, Besatzung und Besucher. Jeder Terminal/jede Hafenanlage muss die Möglichkeit einplanen in einer angemessenen Zeitspanne zuständigen Personen Zugang zu gewähren. Szenario für Lieferanten und Besucher von Seeschiffen: - Zulieferer und Besucher von Seeschiffen, die auf dem Landweg kommen, müssen sich entsprechend dem geltenden Verfahren am Terminal beim Security Post registrieren lassen, es sei denn sie besitzen einen Alfapass zur Identitätskontrolle für eine automatische Registrierung. Die Inhaber dieser Karte unterliegen den Alfapass-Gebrauchsvorschriften. - Lieferungen und Schiffsbevorratung müssen immer vorangemeldet werden, und zwar laut Artikel B 16.8.10 des ISPS-Codes. Diesen Lieferungen muss immer eine Packing List der Waren beiliegen. - Die Voranmeldung der Schiffsbevorratung und Zulieferer kann mit einem Zeitfenster erfolgen, in dem geliefert oder abgeholt werden muss. Die Voranmeldung muss mindestens die folgenden Informationen umfassen: o Datum oder Zeitfenster des Besuchs, o Name des Schiffs o Kainummer o Name des Unternehmens o Name des/der Besucher/s o Kennzeichen des Fahrzeugs o Grund des Besuchs. Die Voranmeldung kann per Fax oder E-Mail, aber nicht telefonisch erfolgen.
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