1852 Niedersächsische Volkszeitung 1890 Unabhängige Heimatzeitung - Alfelder Zeitung
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1852 Niedersächsische Volkszeitung • 1890 Unabhängige Heimatzeitung Mediadaten ERFOLGREICH WERBEN Die Tageszeitung mit der größten Abo-Auflage in Alfeld und dem Leinebergland AZ Alfelder Zeitung Dobler GmbH & Co. KG Ravenstraße 45 | 31061 Alfeld (Leine) Preisliste Nr. 54 Tel.: 05181 80 02-0 E-Mail: anzeigen@alfelder-zeitung.de Gültig ab 1. Oktober 2021 www.alfelder-zeitung.de 31061 Alfeld (Leine) | Landkreis Hildesheim
Nordstemmen Hannover Hildesheim 31061 Alfeld (Leine) Nielsen-Gebiet 1 Hameln Elze Gronau Eime Banteln Wallenstedt Rheden Sibbesse Deinsen Eberholzen Brüggen Westfeld Marienhagen Lübbrechtsen Wrisbergholzen Almstedt A7 Weenzen Grafelde Sehlem Duingen Eimsen Sack Adenstedt Limmer Fölziehausen Langenholzen Brunkensen Coppengrave Capellenhagen Warzen Alfeld Hörsum Woltershausen Neuhof Gerzen Röllinghausen Hohenbüchen Lamspringe Föhrste Wispenstein Grünenplan Everode Meimerhausen Delligsen Winzenburg Varrigsen Freden Kaierde Ammensen Wetteborn Seesen Holzminden Einbeck Bad Gandersheim Seite 2
VERLAGSANGABEN IHRE ANSPRECHPARTNER Verlag: AZ Alfelder Zeitung Dobler GmbH & Co. KG 31041 Alfeld (Leine), Postfach 1642 Leiter Vermarktung Mathias Gauß Telefon: 05181 80 02-0 Tel.: 05181 80 02-41 m.gauss@alfelder-zeitung.de Telefax: 05181 80 02-47 Internet: www.alfelder-zeitung.de Teamleiterin Sabine Nehrig E-Mail: anzeigen@alfelder-zeitung.de Tel.: 05181 80 02-44 s.nehrig@alfelder-zeitung.de Bankverbindungen: Volksbank eG, Seesen IBAN DE13 2789 3760 0301 3596 00 Medienberaterin BIC GENODEF1SES Vermarktung Print und Online Lydia Knackstedt Sparkasse Hildesheim Tel.: 05181 80 02-49 IBAN DE04 2595 0130 0010 0035 50 l.knackstedt@alfelder-zeitung.de BIC NOLADE21HIK Medienberaterin Zahlungsbedingungen: Rechnungsbeträge werden sofort fällig, Vermarktung Print und Online wenn nichts anderes vereinbart wurde. Annika Kunz Tel.: 05181 80 02-43 Erscheinungsweise: Montag bis Samstag (außer gesetzliche Feiertage) a.kunz@alfelder-zeitung.de AE-Provision: Anerkannte Werbungsmittler erhalten 15 %, Medienberaterin für Auslandsaufträge 20 %, Privat- und Familienanzeigen für Beilagenaufträge 15 % vom Kundennetto. Susanne Schlie-Asbeck Tel.: 05181 80 02-45 Rücktrittstermin: 10 Tage vor Erscheinen. s.schlie@alfelder-zeitung.de Gerichtsstand: Alfeld (Leine) Medienberaterin Privat- und Familienanzeigen Mehrwertsteuer: Zu den genannten Preisen kommt die gesetzliche Simone Tönnies Mehrwertsteuer hinzu, sofern nichts anderes Tel.: 05181 80 02-48 vermerkt ist. s.toennies@alfelder-zeitung.de Seite 3
ANZEIGEN IM ANZEIGENTEIL TEXTTEIL-ANZEIGEN Montag bis Sonnabend Montag bis Sonnabend Grundpreis s/w 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben Grundpreis s/w 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben pro mm 1,35 € 1,47 € 1,65 € 1,80 € pro mm 2,97 € 3,15 € 3,69 € 4,38 € pro Seite 3.483,00 € 3.792,60 € 4.257,00 € 4.644,00 € Direktpreis s/w 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben Direktpreis s/w 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 2 Zusatzfarben pro mm 2,52 € 2,68 € 3,14 € 3,72 € pro mm 1,15 € 1,25 € 1,40 € 1,53 € pro Seite 2.967,00 € 3.225,00 € 3.612,00 € 3.947,40 € TITELKOPF-ANZEIGEN Montag bis Samstag PRIVATE GELEGENHEITSANZEIGEN nur Barzahlung Grundpreis s/w 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben Abrechnung mit Überschrift pro Zeile 3,00 € (inkl. MwSt.) 65 x 60 mm 255,00 € 325,00 € 358,00 € 391,00 € Chiffregebühren bei Abholung 2,60 € (inkl. MwSt.) Direktpreis s/w 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben bei Zusendung 5,00 € (inkl. MwSt.) 65 x 60 mm 214,00 € 275,00 € 302,00 € 329,00 € SATZSPIEGEL ANZEIGENSCHLUSS B: 284 mm, H: 430 mm, 1 Seite = 2.580 mm • 6 Spalten, B: 44 mm, Steg: 4 mm Anzeigenspaltenbreiten: 1 spaltig 2 spaltig 3 spaltig 4 spaltig 5 spaltig 6 spaltig Für Erscheinungstag Montag: Freitag, 14 Uhr 44 mm 92 mm 140 mm 188 mm 236 mm 284 mm Für Erscheinungstage Dienstag bis Samstag: am Vortag, 9 Uhr Für Erscheinungstag Samstag: Mittwoch, 12 Uhr Seite 4
Wird jeden Sonnabend an alle erreichbaren Haushalte verte ilt, die nicht mit der AZ versorgt sind – nutzen Sie die attraktiven Anzeigen-Kombi-Preise! GÜNSTIGE KOMBI-PREISE Grundpreis s/w 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben Grundpreis s/w 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben pro mm 1,71 € 1,88 € 2,00 € 2,47 € pro mm 1,35 € 1,47 € 1,65 € 1,80 € Direktpreis s/w 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben Direktpreis s/w 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben pro mm 1,45 € 1,60 € 1,70 € 2,10 € pro mm 1,15 € 1,25 € 1,40 € 1,53 € – Keine weitere Rabattierung – TITELKOPF-KOMBI Samstag – 65 mm Breite x 60 mm Höhe s/w 1 Zusatzfarbe 2 Zusatzfarben 3 Zusatzfarben Grundpreis 318,00 € 406,00 € 447,00 € 488,00 € Direktpreis 267,00 € 343,00 € 377,00 € 411,00 € – Keine weitere Rabattierung – Seite 5
Hannover Schaumburg Peine Braun - ANZEIGENTEIL schweig Millimeterpreis s/w 1 Zusatzfarbe 3 Zusatzfarben Springe Grundpreis 3,93€ 4,61 € 5,59 € Hameln Hildesheim Direktpreis 3,34€ 3,92 € 4,75 € Seitenpreis s/w 1 Zusatzfarbe 3 Zusatzfarben Gronau Grundpreis 12.497,40 € 14.686,20 € 17.799,60 € Alfeld Direktpreis 10.624,20 € 12.484,80 € 15.125,40 € DIE UMLAND-KOMBI – DIE GROSSE LÖSUNG TEXTTEIL Hildesheimer Allgemeine Zeitung 33.935 Alfelder Zeitung 6.091 Millimeterpreis s/w 1 Zusatzfarbe 3 Zusatzfarben DEWEZET Hameln 26.164 Grundpreis 14,22 € 16,77 € 20,66€ Leine-Deister-Zeitung, Gronau (Leine) 4.463 Direktpreis 12,11 € 14,29 € 17,60 € Neue Deister-Zeitung, Springe 6.020 Schaumburger Zeitung + Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung 9.780 Gesamtauflage 86.453 SONDERPREIS FÜR STELLENANZEIGEN Verbreitete Auflage (Mo.-Sa.) lt. IVW II/2021 Millimeterpreis s/w 1 Zusatzfarbe 3 Zusatzfarben Grundpreis 4,79 € 5,63 € 6,82 € UMLAND-KOMBI: PREISE ALLGEMEIN Direktpreis 4,06 € 4,78 € 5,79 € Millimeterpreis s/w 3 Zusatzfarben Grundpreis 10,86 € 12,96 € TITELKOPF-ANZEIGEN 65 mm Breite x 60 mm Höhe Direktpreis 9,32 € 11,17 € Fr. + Sa. s/w 1 Zusatzfarbe 3 Zusatzfarben Grundpreis 805,50 € 854,50 € 900,70 € Direktpreis 688,80 € 731,50 € 769,30 € UMLAND-KOMBI: PREISE STELLENMARKT Mo. – Do. Millimeterpreis s/w 3 Zusatzfarben Grundpreis 697,40 € 746,40 € 791,90 € Grundpreis 14,04 € 16,81 € Direktpreis 597,40 € 639,40 € 677,20 € Direktpreis 12,03 € 14,44 € Seite 6
ATTRAKTIVE WERBEFORMEN Titelkopf Griffecke Streifenanzeige Titelkopfanzeige: Griffecke Titelseite: Streifenanzeige Titelseite: Größe 65 mm breit, 60 mm hoch Größe: 92 mm breit, 80 mm hoch Größe 284 mm breit, 80 mm hoch Seite 7
HINWEISE ZUR LIEFERUNG DER DRUCKUNTERLAGEN SATZSPIEGEL Getrennt von den digitalen Druckunterlagen ist eine schriftliche Auftrags B: 284 mm, H: 430 mm, 1 Seite = 2580 mm • 6 Spalten, B: 44 mm, Steg: 4 mm erteilung mit allen für die Abwicklung notwendigen Angaben erforderlich. Anzeigenspaltenbreiten: Datenformate: PDF-Dateien, die nach den unten beschriebenen Kriterien 1 spaltig 2 spaltig 3 spaltig 4 spaltig 5 spaltig 6 spaltig erstellt sind sowie alle gängigen und für den Druck geeigneten Bilddateien. 44 mm 92 mm 140 mm 188 mm 236 mm 284 mm PDF-Einstellungen: PDF/X-3:2002 oder PDF/X-4:2008, Schriften müssen vollständig eingebettet werden; alternativ müssen alle enthaltenen Schriften in Pfade gewandelt sein. Farben: 4c nach Euroskala DIN 16538. Druck-Profile: In Bilddateien sind folgende ICC-Profile einzubetten: CMYK: ISOnewspaper26v4 NACHLÄSSE bezogen auf ein Kalenderjahr Graustufen: ISOnewspaper26v4_gr ODER Details zur ISO-Spezifikation und Download der Profile finden Sie unter Malstaffel – bei Abschlüssen für Mengenstaffel – für mehrmalige Veröffentlichungen mm-Abschlüsse von mindestens www.ifra.com/WebSite/ifra.nsf/html/CONT_ISO_DOWNLOADS 6 Anzeigen 5% 3.000 mm 5% Bilddaten: Die Auflösung sollte in Druckgröße mindestens 240 dpi betragen. 12 Anzeigen 10 % 5.000 mm 10 % Zudem müssen die Bilder im CMYK-Farbraum vorliegen. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden: jpg, tiff, eps. 24 Anzeigen 15 % 7.000 mm 15 % 52 Anzeigen 20 % 10.000 mm 20 % Offene Daten: Adobe Photoshop CC, Adobe Illustrator CC und Adobe InDesign CC. Verknüpfungen (z.B. Bilddateien) sowie Schriften müssen mitgeliefert wer- 20.000 mm 21 % den. 30.000 mm 22 % Strichbreiten: Negative Striche mind. 0,20 mm, positive Striche mind. 0,15 mm. 50.000 mm 23 % Die Staffelungen sind 75.000 mm 24 % Übermittlung Ihrer Daten per E-Mail an: technik@alfelder-zeitung.de nicht kombinierbar. 100.000 mm 25 % Ordner/Zip-Datei: Schicken Sie alle Daten zu Ihrem Auftrag bitte gesammelt in einem Ordner und benennen Sie diesen wie folgt eindeutig nach Erschei- Wir bieten Ihnen bestmöglichen Service und Support und bitten deshalb um nungstag und Auftraggeber/Kunde: JJJJ-MM-TT_Name. Ihr Verständnis, dass Reklamationen aufgrund fehlerhaft angelieferter Daten Beispiel: „2020-07-17_Auto Meyer”. Die Dateibezeichnung darf bis zu 25 Zei- nicht anerkannt werden können. Geringfügige Abweichungen in Passer und chen lang sein. (keine Sonderzeichen verwenden, wie z. B.: §, !, $, %, (.), (, ), /, -). Farbton berechtigen nicht zum Ersatz oder Minderungsanspruch. Seite 8
BEILAGENPREISE AZ-VERTEILUNG PRO 1000 EXEMPLARE TECHNISCHE ANGABEN FÜR BEILAGEN Gewicht bis 20 g 30 g 40 g 50 g 60 g 70 g 80 g Beilagen dürfen weder im Format, in der Papiergestaltung noch im Druck Druckauflage AZ Grundpreis 75,– € 85,– € 92,– € 100,– € 107,– € 115,– € 123,– € zeitungsähnlich sein und keine fremden Mo. – Fr.: 6.000 Expl. Direktpreis 60,– € 70,– € 75,– € 85,– € 92,– € 100,– € 107,– € Sa: 7.050 Expl. Anzeigen enthalten. Für Beilagen kann Alleinbelegung und Kon- Teilbelegung Ohne Rabatt, Agenturprovision 15 % kurrenzausschluss nicht zugesichert werden. ab 3.000 Beilagen Beilagenaufträge sind erst nach rechtzeitiger Gesamtauflage MLB Nutzen Sie die attraktive Kombination mit „mein Leinebergland“: Vorlage eines Musters bindend. Sa.: 14.000 Expl. Jeden Samstag in ALLE Haushalte im Kernverbreitungsgebiet der AZ. Muss die Beilage vom Verlag in einem geson- Holen Sie jetzt ein unverbindliches Angebot ein! derten Arbeitsgang erst zeitungsgerecht aufbereitet werden, dann trägt der Auftraggeber die Kosten für diesen Mehraufwand. DIGITALE BEILAGE AUF WWW.ALFELDER-ZEITUNG.DE Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellungen oder Verluste als verkehrsüblich gelten. Bei Vergrößern Sie die Reichweite Ihrer gedruckten Beilagen, Kataloge, Nichteinhaltung der technischen Angaben sowie schlechter Beschaffen- Broschüren oder Flyer. Die Beilage wird auf der Startseite unseres Internet- heit der Beilagen durch Transport und Verpackungsschäden, Verklebun- portals prominent beworben und integriert. 7 Tage online nur 50,– €! gen, Schnittfehler oder gebogene Ecken erhöht sich die Fehlbelegung zwangsläufig. Bei Fehlstreuung im Rahmen des Verkehrsüblichen oder infolge von Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch TRAILER-ANZEIGEN ZU ATTRAKTIVEN PREISEN auf Ersatz jeglicher Art. Trailer-Anzeigen sind auffällige, großformatige Anzeigen, die auf eine Anlieferanschrift Anlieferung Letzter Rücktrittstermin Prospektbeilage am selben Tag hinweisen. Produktwerbung, die nicht im Druckzentrum Eintreffend 2 Tage vor Erscheinen; direkten Zusammenhang mit der Beilage steht, ist nicht möglich. Hottenbergsfeld in Hameln: 12.00 Uhr, Mindestgröße: 630 mm (s/w bis 4 c) Carl-Wilhelm-Niemeyer- frühestens 8 Tage danach berechnet Preise auf Anfrage Straße 15, vor Erscheinen, der Verlag eine 31789 Hameln/Rohrsen spätestens 2 Tage Ausfallgebühr von 50 % Mo. – Do.: 8.00 – 15.00 Uhr, vor Erscheinen des Beilagenpreises Fr.: 8.00 – 11.00 Uhr Seite 9
ALFELDER ZEITUNG ONLINE: Superbanner (940 x 90 Pixel) und Contentbanner (486 x 200 Pixel), auf allen Seiten unserer Internet-Präsenz. Der Internetauftritt der Alfelder Zeitung ist DAS Onlineportal für die Region Leinebergland. Nutzen Sie dieses Umfeld, um auf Ihr Angebot aufmerksam zu Je Platz in der Rotation: 50,– €/Woche machen. Unsere Seite mit Ihrer Bannerwerbung wird auf allen gängigen Exklusiv (alle 6 Plätze): 300,– €/Woche Endgeräten (Smartphones, Tablets, PCs) angepasst ausgespielt. Rectangle (300 x 250 Pixel, auf der Startseite) Hohe Aufmerksamkeit durch Banner-Rotation Je Platz in der Rotation: 40,– €/Woche Die gebuchten Werbemittel werden im Rotationsprinzip ausgespielt: Exklusiv (alle 6 Plätze): 240,– €/Woche Für jede Bannerfläche gibt es bis zu sechs verschiedene Motive. Maxi-Rectangle (800 x 250 Pixel, auf der Startseite) Unser Bannerserver verteilt die Werbeeinblendungen per Zufallsprinzip gleichmäßig über den Tag. Bei jedem Klick auf der Seite wird ein Banner aus Je Platz in der Rotation: 90,– €/Woche diesem Sechser-Fundus abgebildet. Exklusiv (alle 6 Plätze): 540,– €/Woche Mindestlaufzeit: 4 Wochen • Die Belegung erfolgt jeweils für ganze Kalenderwochen. • Die Vorlaufzeit beträgt mindestens drei Werktage. • Geeignete Dateiformate sind: jpg, png oder gif, auch „animated”. • Werbemittel mit Soundeffekten oder in „HTML5” sind nicht möglich. • „Snippets” oder „Code-Schnipsel” können wir leider nicht annehmen. Seite 10
DIGITALE BEILAGEN 89,99 € 2315 E MAL PAUS Kleid 1555 / MACHEN Verlängern Sie Ihre Beilagenwerbung ins Internet € / 1439 59,99 Blazer 4040 Stellen Sie Ihre Prospekte zusätzlich in unserem Portal ein, und erreichen Sie mit Ihrer Werbung auch die Leser des E-Papers und unseres Internetauftritts. Für nur 50,– € netto wird Ihre Beilage sieben Tage lang prominent platziert und kann am Bildschirm durchgeblättert oder als PDF 2 heruntergeladen werden. EI N KLEID LO OK S #WENDEKLEID ICH BIN EIN Ihre Banner- und Beilagenwerbung auf www.alfelder-zeitung.de • Kombinieren Sie erfolgreich Print- und Online-Werbung und erhöhen Sie 79,99 € die Reichweite und Kontakthäufigkeit Ihrer Werbebotschaft. / 1470 Kleid 1036 • Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Gestaltung Ihrer Online-Werbemittel. 2334 79,99 € Kleid 1557 / 2194 99,99 € Kleid 1553 / Seite 11
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, rekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeab- in Zeitungen und Zeitschriften Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. zuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 01 „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berech- mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inse- durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines nung zugrunde gelegt. renten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdan- zeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rech- 02 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. nung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis- Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, 09 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfrei- liste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten er Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verant- zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz wortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunter- oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeiti- 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. lagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewähr- ge Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. leistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen 03 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der ver- der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 14 Der Geschäftskunde ist damit einverstanden, dass bei einer einbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag SEPA-Lastschrift die Frist der Versendung der Vorabankündigung genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrich- (sog. Prenotification), durch welche mitgeteilt wird, dass der tigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch genannte Rechnungsbetrag von dem angegebenen Kundenkonto 04 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber abgebucht wird, kürzer als 5 Tage ist. zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewähr- wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene 15 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einzie- ten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwand- hungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichter- frei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück- füllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. oder Rückgängigmachung des Auftrages. stellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. 05 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des zeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Scha- eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne 06 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen densersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Rechnungsbeträge abhängig zu machen. sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, 16 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wusch einen Anzeigenbeleg. wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizier- seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeige- te Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicher- nausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. ter Eigenschaften bleibt unberührt. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber eine Bescheinigung über die Veröffentlichung und Verbreitung der 07 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; Anzeige. den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. – Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkenn in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für 17 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für bar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche deutlich kenntlich gemacht. Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln Auftraggeber zu tragen. 08 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen 18 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über geltend gemacht werden. des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheit- mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet lichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzu- 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige lehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestim- Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurück- beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere mungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag gesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkor- Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage Seite 12
nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschrif Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht ten gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) kompatibel) beim Verlag nicht verarbeitet werden können. Die Zusi- Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftragge- cherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schrift- Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtig- ber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen lich durch die Anzeigenleitung erfolgt. ter Mangel, wenn sie sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung d) Anzeigenbelege bzw. -ausschnitte werden nach einheitlichen Richt- • bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch erteilt. linien des Verlages geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen werden, so wird auf Wunsch stattdessen eine rechtsverbindliche • bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., Geschäftsbedingungen vor. Aufnahmebescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung • bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., und Verbreitung der Anzeige ausgestellt. • bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestell- Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ten Text und Bildunterlagen. Der Verlag wendet bei Entgegennahme (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absin- und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, ken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erschei- Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. getäuscht wird. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und nen sollte. 19 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beein- trächtigt werden. Ist der Kunde wegen der Wettbewerbswidrigkeit f) Die gewerbliche Verwertung und die Weitergabe von Zuschriften rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet. Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen einer Anzeige abgemahnt oder hat er Dritten gegenüber ein Ver- werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingän- tragsstrafeversprechen abgegeben oder ist ihm die Verbreitung g) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, ge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Anzeigenleitung schriftlich zu benachrichtigen. Sein Wunsch, die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. entsprechende Anzeige nicht zu veröffentlichen, kann vom Verlag Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teil- nur berücksichtigt werden, wenn sein Schreiben einen Tag vor weise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt Anzeigenschluss für die betreffende Anzeige bei der Anzeigenleitung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Inte- eingeht. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h. die Aufträge dem resse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, Verlag unmittelbar erteilen und Druckunterlagen direkt anliefern. DIN A4 überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber h) Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch Erteilung und Berechnung von Anzeigen- und Beilagenaufträgen zu den Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten jeweiligen Grundpreisen. Anzeigenaufträge lokaler Inserenten aus werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/ der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächli- dem Verbreitungsgebiet der AZ werden zu Ortspreisen berechnet. Kosten übernimmt. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auf- che Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, Beilagenaufträge von Werbungstreibenden, die im Verbreitungs- traggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebühren- und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. gebiet ansässig sind oder hier Filialen unterhalten, werden Wer- pflichtigen Zusendung vereinbaren. bungsmittlern nicht verprovisioniert. c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvoll- i) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei 20 Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den ständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht aus- Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der drücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch j) Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden 21 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungsanzei- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des gen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten sind, an Gläubigerschutz dienende Institutionen weitergeleitet. öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt k) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeder Nachlass. ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprü- der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint che des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut l) Farbabweichungen bei Farbanzeigen sind drucktechnisch bedingt bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktre- möglich und geben keinen Grund zur Beanstandung. Farbreklama- Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auf- ten. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausga- tionen können generell nur anerkannt werden, wenn dem Verlag traggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageer- benänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der zum Anzeigenschluss ein farbverbindliches Muster durch den hebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Kunden zur Verfügung gestellt wurde. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen auf digitalem m) Abbestellungen von Aufträgen oder Daueraufträgen müssen schrift- bereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der lich vorgenommen werden. Telefonische Abbestellungen werden Verlages vereinbart. digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, ohne Gewähr entgegengenommen. Seite 13
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), – aus einer sensitiven Fläche, auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten von Druckunterlagen für Anzeigen die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im a) Die Empfehlungen des Verlages zur Übermittlung von digitalen Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link). 7. Datenanlieferung Druckunterlagen (siehe Seite 9) sind vom Kunden zu beachten. Weicht der Kunde hiervon ab und führt dies zu einer Verschlechte- (2) WerbemitteI, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkenn- (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere rung der Druckqualität, kann der Kunde hieraus keine rechtlichen bar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechen- Ansprüche ableiten. de Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. b) Im Falle der Übermittlung von digitalen Druckunterlagen hat der Kun- 3. Vertragsschluss (2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet de dafür einzustehen, dass die übermittelten Druckunterlagen/Daten (1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. nicht mit Viren behaftet sind. Mit Computerviren behaftete Dateien kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch werden vom Verlag vollständig gelöscht. Hieraus kann der Kunde kei- (3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber nerlei rechtliche Ansprüche herleiten. Führt die Übermittlung von mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allge- Druckunterlagen im vorstehenden Sinne zu Schäden beim Verlag, behält zu tragen. meinen Geschäftsbedingungen zugrunde. sich der Verlag Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden vor. (2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im 8. Chiffrewerbung c) Farbanzeigen, die digital übermittelt werden, können nur mit einem Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer auf Papier gelieferten Farbproof zuverlässig bearbeitet werden. Bei (1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftrag- die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschrif- Farbabweichungen ohne Farbproof können keine Preisminderungen geber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt geltend gemacht werden. ten, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen werden vernichtet bzw. gelöscht. d) Auf Wunsch des Kunden sendet der Verlag einen Korrekturabzug einen Mandatsnachweis zu verlangen. der erstellten digitalen Druckvorlage. Der Korrekturabzug gilt als (2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschrei- (3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbung ten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen vom Kunden als vertragsgemäß gebilligt, wenn der Kunde bis zum treibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts Anzeigenschlusstermin keine Fehler meldet. Ansprüche des Kunden werden nicht entgegengenommen. Eingehende E-Mails werden nur (z. B. Banner-, Popup-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet. auf Preisminderung oder Schadensersatz wegen später gerügter schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung. Mängel sind ausgeschlossen. 9. Ablehnungsbefugnis 4. Abwicklungsfrist Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in (1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abru- Online-Medien Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum fe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag inner- halb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln. • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen 1. Werbeauftrag verstößt oder (1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdever- 5. Auftragserweiterung bedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels fahren beanstandet wurde oder oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikations- Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der verein- • deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der diensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. barten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vor- Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. handener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus (2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen (2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbe- weitere Werbemittel abzurufen. Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen mittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderun- wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger gen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sons- 6. Nachlasserstattung nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen tiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäfts- (1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. bedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem 10. Rechtegewährleistung und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend. (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt (2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen 2. Werbemittel Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn entstehen können. gen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preis- Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechts- Elemente bestehen: – aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen liste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch verteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Seite 14
Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen 12. Leistungsstörungen 16. Zahlungsverzug bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der (1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einzie- (2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus hungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurück- erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Stö- stellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, rungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus ver- (2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftrag- und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durch- gleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach gebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des führung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berech- den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszah- tigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. lung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rech- sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. nungsbeträge abhängig zu machen. 13. Haftung 11. Gewährleistung des Anbieters (1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, 17. Kündigung (1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anfor- Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung beste- derungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entspre- Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per hen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seines chende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auf- E-Mail erfolgen. Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung traggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorherseh- 18. Informationspflichten des Anbieters erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. baren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmög- Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, inner- lichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird halb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten: und/ oder Hardware (z. B. Browser) oder (2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den • die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verlet- • durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagen oder zung wesentlicher Vertragspflichten. • die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängen- • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf de Stunde überschreitet. sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder 14. Preisliste • durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stun- 19. Datenschutz den (fortlaufend oder addiert) innerhalb von (1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffent- • 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung lichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden andauert. vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisände- datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. rungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitge- werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein 20. Erfüllungsort/Gerichtsstand bundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftrag- Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen gebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. lm Geschäftsverkehr mit ausgeschlossen. Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei (2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand (2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwand- in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Wer Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichts- freie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck bungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten. stand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftrag- auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. 15. SEPA-Lastschrift gebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen (3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkun- Der Geschäftskunde ist damit einverstanden, dass bei einer SEPA- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich dig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung Lastschrift die Frist der Versendung der Vorabankündigung (sog. des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Prenotification), durch welche mitgeteilt wird, dass der genannte vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde. Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentli- Rechnungsbetrag von dem angegebenen Kundenkonto abgebucht chung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. wird, kürzer als 5 Tage ist. Stand 01/2022 Seite 15
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