MEDIADATEN 2022 Print und Digital - Erscheinungsdaten
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MEDIADATEN 2022 Print und Digital Allgemein Erscheinungsdaten Printwerbung Onlinewerbung AGB Telefon (+41) 031 330 95 00 I werbemarkt@schweizerbauer.ch
Inhaltsverzeichnis Allgemein Print Online Der «Schweizer Bauer», die unabhängige Fachzeitung 3 Preise mm und Farbe I Preise News & Trends 12 Seitenaufbau I Werbemöglichkeiten I Preise 17 Informationen zur Schweizer Landwirtschaft 4 Technische Angaben I Masse 13 Newsletter-Werbung 18 Nutzerzahlen Print & Online «Schweizer Bauer» 6 Fixe Anzeigenformate mit Preisvorteil 14 Erscheinungen Grossauflage und Messedossier 7 Fixe Reklameformate im Innenteil mit Preisvorteil 15 Erscheinungsdaten Grossauflagen und 3. Bund 8 Prospektbeilagen und Spezialfelder 16 Specials 9 Allgemeine Angaben I Anzeigenschluss I Kontakte 10 Kundenvorteile 11 AGB 19 Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 2 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Der «Schweizer Bauer» zurück zum Inhaltsverzeichnis die unabhängige Fachzeitung 1896 wurden die 1846 gegründeten «Bernischen Trotz jährlichem Rückgang der Landwirtschaftsbetrie- gegriffen und durch die verantwortlichen Fachredak- sowohl am Mittwoch als auch am Samstag jeweils Blätter für Landwirtschaft» in «Schweizer Bauer» um- be um rund 2 Prozent kann der «Schweizer Bauer» sei- torinnen und -redaktoren aufgearbeitet und in Print topaktuell. Auf der Seite «Landtechnik» berichten getauft. Bis im Herbst 1991 erschien der «Schweizer ne Verbreitung halten. Mit einer beglaubigten Auflage und Online modern und nutzergerecht dargestellt. Fachredaktorinnen und -redaktoren ausführlich über Bauer» dreimal wöchentlich und war eine Zeitung für von 28‘925 Exemplaren «WEMF/SW-Beglaubigung» ist Neuerungen auf dem Gebiet der Landtechnik, ma- die bäuerliche Landbevölkerung. er seit Oktober 2011 die auflagenstärkste und meist- Auf den Seiten «Agrarpolitik», «Forum», «Feld & chen eigene Traktoren-Tests, vergleichen Maschi- abonnierte landwirtschaftliche Zeitung der Schweiz. Stall», «Wetter & Beratung», «Haus & Familie», nen und berichten über News und Trends. Dank der Im Oktober 1991 wurde das Blatt in eine von Verbän- «Menschen», «Leben & Geniessen», «Unser Land» Unabhängigkeit der Redaktion findet der «Schweizer den und Organisationen unabhängige Fachzeitung um- Der «Schweizer Bauer» berichtet zweimal pro Woche und in der umfangreichen «Agenda» finden die Le- Bauer» eine hohe Akzeptanz und geniesst eine hohe gestaltet. Seither erscheint sie zweimal pro Woche. (mittwochs und samstags) topaktuell über alle Ge- serinnen und Leser alles Wichtige aus Agrarpolitik, Glaubwürdigkeit. Das ist das Kapital einer unabhän- biete der Landwirtschaft. Die Vorteile seiner Bericht- Produktion, Vermarktung, Betriebsführung und Land- gigen Fachzeitung. Bereits 1996 läutete der «Schweizer Bauer» das Inter- erstattung sind seine Unabhängigkeit – die Zeitung ist leben. Auf den Seiten «Regionen» wird schweizweit net-Zeitalter ein. schweizerbauer.ch ist heute das keinem Verband und keiner Organisation oder Partei über regionale Anlässe ausführlich berichtet. Auf Der «Schweizer Bauer» ist die aktuelle und bedürf- meistbesuchte landwirtschaftliche Online-Portal der verpflichtet – sowie die fachliche Kompetenz und Ak- mehreren Seiten «Markt» finden die Leserinnen und nisgerechte Fachzeitung für die unternehmerischen Schweiz. tualität. Die neusten Entwicklungen, Trends, Fakten Leser die übersichtlich dargestellten Marktpreise für Landwirtinnen und -wirte, die unabhängige Informa- und Meinungen in Politik und Produktion werden auf- Tiere, Futtermittel, Obst, Gemüse und Schlachtvieh – tionen für Ihre Betriebsentwicklung suchen. Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 3 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Die Schweizer Landwirtschaft in Zahlen zurück zum Inhaltsverzeichnis alle Zahlen für 2020 / Quelle: Bundesamt für Statistik Total Landwirtschaftsbetriebe Betriebe pro Kanton 49'363 Beschäftigte Betriebsleiterinnen Beschäftigte in der Wertschöpfungskette * Schweiz 49'363 davon konventionell wirtschaftend 41'802 6.5% aller Schweizer Landwirtschaftsbetriebe Vorgelagerte Sektoren 26'773 Zürich 3'213 werden von Frauen geleitet. (Landmaschinenhändler, Düngerberatung o.ä) davon Bio 7'561 Bern 10'112 Nachgelagerte Sektoren 168'931 Luzern 4'450 (Metzgereien, Käsereien o.ä.) Familienangehörige Nutzung der Flächen (in 1000 ha) Uri 540 Schwyz 1'517 * Jahr 2015, Quelle: BFS, Agristat 76% aller Beschäftigten in der Schweizer Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) 1'044 Obwalden 604 Landwirtschaft sind Familienangehörige. ohne Alpweiden Nidwalden 417 davon Getreide 142 Glarus 351 Zug 547 80% der Frauen sind Ehefrauen von Landwirten. davon Kartoffeln und Rüben 29 Freiburg 2'690 davon Ölsaaten (u.a. Raps) 31 Solothurn 1'324 davon übrige offene Ackerfläche 72 Basel-Stadt 12 davon Kunstwiesen 125 Basel-Land 898 Schaffhausen 523 davon Naturwiesen und Weiden 605 Appenzell Ausserrhoden 675 davon Dauerkulturen 24 Appenzell Innerrhoden 440 davon übrige lw. Nutzfläche 15 St. Gallen 3'860 Graubünden 2'215 Aargau 3'052 Thurgau 2'491 Tessin 1'055 Waadt 3'580 Wallis 2'634 Neuenburg 765 Genf 389 Jura 1'009 Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 4 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
alle Zahlen für 2020 / Quelle: Bundesamt für Statistik Grössenklasse der Betriebe (bewirtschaftete LN) Betriebswirtschaftliche Ausrichtung Landwirtschaftsbetriebe nach Zonen Erlös aus landwirtschaftlicher Produktion gemischte Produktion Bergzone 3 3% Bergzone 4 Landwirtschaftliche Nichtlandwirtschaftliche Dienstleistungen* Nebentätigkeiten** 8% 4% 12% 8% > 50 ha 9% 6% 0-5 ha 20% pflanzliche 17% 13% Produktion 15% 30-50 ha 5-10 ha Bergzone 2 40% 44% Pflanzliche Erzeugung Talzone 14% 50% 21% 29% 72% Bergzone 1 Tierische Erzeugung 20-30 ha 10-20 ha tierische Produktion 15% Hügelzone * Lohnunternehmerei, Reinigung Geflügelstall u.a. Beschäftigte Anzahl Betriebe mit... ** Pensionspferde, Schneeräumung mit Traktor im Auftrag der Gemeinde, Schlafen im Stroh u.a. Beschäftigte Verteilung Mann/Frau Total 149'521 40% Anteil 10% Anteil Männer 95'252 63% Frauen 54'269 37% 13% Anteil 8% Anteil Beschäftigte Verteilung CH/Ausländer Total 149'521 Total 149'521 Beschäftigte Vollzeit (ab 75%) 66'333 45% Schweizer 131'581 88% Beschäftigte Teilzeit (50%-75%) 29'920 20% 7% Anteil 16% Anteil Ausländer 17'940 12% Beschäftigte Teilzeit (unter 50%) 53'268 35% Betriebe mit übrigen Tieren 6% Anteil Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 5 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Nutzerzahlen zurück zum Inhaltsverzeichnis Print Online Fazit Top informiert WEMF/SW-Beglaubigung Nutzerzahlen 2020 «NetMetrix zertifiziert» Wer den «Schweizer Bauer» als Printpro- Mit der verbreiteten Auflage von 28‘925 Exem- Durchschnittliche Monatswerte 2020: dukt und/oder E-Paper liest und sich auf plaren «WEMF/SW-Beglaubigung» und einer Schweizer Bauer Grossauflage*: 49‘489 Ex. schweizerbauer.ch online auf dem Laufenden Druckauflage von 31’000 Exemplaren erreicht (erscheint 1x pro Monat) • Nutzer/Unique Clients: 300‘000 hält, ist topaktuell, umfassend und unabhängig der «Schweizer Bauer» die interessierten und • Besuche/Visits: 900‘000 über die schweizerische Landwirtschaft und *Daten siehe Seite 7 • Seitenaufrufe/Page Impressions: 1.54 Mio. Agrarszene informiert und hat auch die Entwick- dynamischen Schweizer Bäuerinnen und Bauern lungen im Ausland stets im Blickfeld. – über das Swiss-Agro-Combi mit Terre & Nature Total verbreitete Auflage: 28‘925 Ex. 66% aller Zugriffe auf übrigens auch in der Westschweiz. Das Kombi Abonnements: 26‘776 Ex. www.schweizerbauer.ch erfolgen heute Wer im «Schweizer Bauer» und auf «BauernWoche» (Mittwoch- und Samstag-Aus- Einzelverkauf: 62 Ex. bereits über mobile Geräte (Smartphone, Tablet, schweizerbauer.ch Anzeigen schaltet, findet gabe der gleichen Kalenderwoche) bringt einen 5% Gratisex.: 1‘342 Ex. Portable Notebook), 35% der Zugriffe über für seine Angebote einen hohen Beachtungs- konzentrierten Werbeauftritt im «Schweizer Bau- Replica verkauft: 128 Ex. einen PC/Mac. grad bei innovativen und zukunftsorientierten er» zu einem attraktiven Preis. Replica gratis: 125 Ex. Bäuerinnen und Bauern. Die Grossauflage (49‘489 Exemplare, «WEMF/ SW-Beglaubigung») erreicht in diesem Jahr 12 Mal an Deutschschweizer Bäuerinnen und Bau- ern und die vor- und nachgelagerten Branchen. Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 6 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Erscheinungen Grossauflage, 3. Bund und Messedossier zurück zum Inhaltsverzeichnis Erscheinungen Messe/Veranstaltungen Sonderseiten Themen 3. Bund** Grossauflage* ohne redaktionelles Umfeld Datum 08.01.2022 Forsttechnik, Milchvieh, Treuhand/Versicherungen Weiterbildung 19.02.2022 24.-27.02.2022 Tier&Technik, St.Gallen Bodenbearbeitung, Futterbau, Gülletechnik, Mais Tier&Technik 27.02.-05.03.2022 Agritechnica, Hannover 19.03.2022 03.-06.03.2022 AgriMesse, Thun Gülletechnik, Hoftechnik, Milchvieh, Weidetechnik Gesundheit 23.04.2022 22.04.-01.05.2022 Luga.Luzern Fütterungstechnik, Stallbau, Tiervermarktung, Weidetechnik, Pferde 29.04.-08.05.2022 BEA Pferd, Bern 21.05.2022 Geflügel, Milchvieh, Schweine 25.06.2022 29.06.-01.07.2022 öga Bewässerung, Futterbau, Gülletechnik Schätze vom Acker 23.07.2022 Hoftechnik, Stallbau, Zwischenfutteranbau Arbeitssicherheit 20.08.2022 Fütterungstechnik, Schweine, Weidetechnik Früchte 10.09.2022 Bodenbearbeitung, Forsttechnik, Gülletechnik, Milchvieh Innovation 08.10.2022 13.-23.10.2022 Olma, St.Gallen Geflügel, Gülletechnik, Hoftechnik, Treuhand/Versicherungen Finanzieren 19.11.2022 24.-28.11.2022 Agrama, Bern Forsttechnik, Schweine, Stallbau, Treuhand/Versicherungen Landtechnik 10.12.2022 Transport Festessen * Anzeigeschluss 2 Tage Die Themen der Sonderseiten erhalten Sie mit dem Monatsmailing ** Anzeigeschluss 1 Woche vor Publikation bis 17 Uhr oder auf Anfrage. vor Publikation um 17 Uhr Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 7 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Zusätzlich: 3. Bund in jeder GA zurück zum Inhaltsverzeichnis • Themen-Schwerpunkte • Zusätzliches Zielpublikum • Themenbezogene Werbeplattform Weiterbildung Weiterbildung Arbeitssicherheit Tiere + Technik Früchte Gesundheit Innovation Schätze vom Acker Finanzieren Landtechnik Festessen Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 8 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Specials zurück zum Inhaltsverzeichnis Die Agro Specials bieten Ihnen ganz gezielte und spezielle Werbeauftritte. Mit einem Inserat bewerben Sie Ihr Zielpublikum direkt, und dies mit einer in der Schweiz einmalig hohen Auflage. Traktor des Jahres 2022 Beständeschauen Magazin “Freizeit und Agrotourismus” Magazin “Einheimisch geniessen” mit lukrativem Wettbewerb (Kanton BE + Berner Jura) Ein Gemeinschaftsprodukt von “Schweizer Der »Schweizer Bauer» bringt zusammen mit «Ter- Jeden Herbst finden im Kanton Bern in vie- Ein Gemeinschaftsprodukt von “Schweizer Bauer” und Terre&Nature. re & Nature» das Magazin «Traktor des Jahres» len Dörfern die Beständeschauen für Milch- Bauer” und Terre&Nature. heraus. Ziel ist es, den Lesern einen umfassenden rinder statt. Diese Anlässe sind vielerorts eine Ein Magazin für Menschen und Familien, die Querschnitt aus dem aktuellen Angebot an Trakto- Mischung aus Leistungsschau und Volksfest und Ein Magazin für Menschen und Familien, welche die Terroir-Spezialitäten der Schweiz kennen ren, Zweiachsmähern, Transportern, Hof- und Tele- darum beim Publikum sehr beliebt. lernen wollen. Ein wertschätzender Fokus auf die schöne Schweiz auf Ausflügen und bei Auf- skopladern in der Schweiz aufzuzeigen, damit sie die Produzenten und ihre Arbeit. enthalten auf Bauernhöfen entdecken wollen. das Angebot studieren und vergleichen können. In enger Zusammenarbeit mit dem Bernischen Es werden besonders originelle und erfolgreiche Starke Werte wie Authentizität, handwerkliche Fleckviehzucht-Verband produziert der SCHWEI- «Traktor des Jahres» mit einer Auflage von über ZER BAUER jedes Jahr ein Heft im Tabloid-For- Anbieter auf dem Land und in Stadtnähe vor- Fertigkeit und Tradition. 80’000 Exemplaren in Deutsch und Französisch mat (halbes Zeitungsformat, wie z.B. Migros- gestellt. Lassen Sie sich inspirieren. Mit zahlrei- wird von den organisierenden Medien versendet, Magazin) das alle Tiere von allen Schauplätzen chen Tipps und Adressen. Aber auch ein Treffpunkt für ungefilterte Begeg- so dass sich die Leserschaft noch vor der Agrama verzeichnet. Zusätzlich werden noch die Spit- nungen, sorgfältig ausgewählte Adresstipps und gründlich informieren kann. Zudem wird es auch zentiere nach linearer Beschreibung aufgelistet. Die digitale Revolution voll ausgeschöpft. Neben praktische Infos, um Ausflüge von A bis Z zu planen. an Ausstellungen und Messen während der Wett- dem Print-Magazin bieten wir Ihnen auch eine bewerbsdauer aufgelegt und verteilt. Da das Heft Das Heft erscheint in der ersten Hälfte Dezember Die digitale Revolution voll ausgeschöpft. digitale Ausgabe, über die das Magazin im Voll- einen guten Überblick über Traktoren gibt, wird und wird den Abonnenten des SCHWEIZER BAU- Neben dem Print-Magazin bieten wir Ihnen auch text auf allen Plattformen gelesen werden kann. es auch von Landwirtschaftlichen Berufsschulen ER im Kanton Bern zugestellt und auf Wunsch eine digitale Ausgabe, über die das Magazin im gerne eingesetzt. auch weiteren interessierten Kreisen. Es beglei- Volltext auf allen Plattformen gelesen werden tet die Berner Viehzüchter das ganze Jahr, bis es kann. Nutzen Sie diese Plattform, um ihr Angebot in ei- wieder Zeit ist, die Kühe für die nächste Bestän- nem unabhängigen Umfeld darstellen zu können. deschau herauszuputzen. Erscheint im Mai EINHEIMISCH GENIESSEN Erscheint im September Denn erfolgreiche Werbung verdient erfolgreiche EINE BEILAGE VON SCHWEIZER BAUER UND TERRE&NATURE HERBSTLICHE Medien! AROMEN Von wiederentdeckten Bibern bis hin zu Weinen und Käsesorten – entdecken Sie mit uns handwerkliche Spezialitäten aus den vier Ecken des Landes. FOKUS Bio Suisse wird 40 Jahre Erscheint im November alt: ein Rückblick Erscheint im Dezember auf die Anfänge der Vereinigung FT ERHE SOND Beständeschauen Herbst 2021 Beilage zum «Schweizer Bauer», Nr. 96, vom Samstag, 2. Dezember 2021 in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Schaukommission von Swissherdbook DOSSIER Ausflug ins Bio-Tal Puschlav REPORTAGE Die Magier des Reifungsprozesses öffnen Tarife auf Anfrage Tarife auf Anfrage ihren Käsekeller für uns SEPTEMBER 2021 – FR. 8.– Tarife auf Anfrage Eindrückliche Abzüglete nach der Jubliäumsschau Zimmerwald. (Bild: Robert Alder) Redaktion: 031 330 95 16, Fax 031 330 95 32, redaktion@schweizerbauer.ch Inserate: 031 330 95 00, Fax 031 330 95 30, inserate@schweizerbauer.ch Abo: 0844 10 20 30, Fax 0844 40 50 60, abo@schweizerbauer.ch Tarife auf Anfrage Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 9 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Allgemeine Angaben & Anzeigenschluss Kontakte zurück zum Inhaltsverzeichnis Erscheinungsweise Berechnung Irene Heynen Mittwoch + Samstag Anzahl Spalten (Breite) x Höhe in mm Leiterin Werbemarkt (+ 2 mm Weissraum) x Tarif Anzeigenschluss (+41) 031 330 95 00 2 Tage vor der Erscheinung, 17 Uhr Normalauflage (NA) irene.heynen@schweizerbauer.ch 1 x Mittwoch oder Samstag, 28‘925 Ex. Reklamen «WEMF/SW-Beglaubigung», Druckauflage Mittwoch und Samstag 31’000 Ex. 3 Tage vor Erscheinen (auf Anfrage) Grossauflage (GA) Alexandra Fuhrer Doppelnummern 1 x Samstag, 49‘489 Ex. «WEMF/SW-Beglau- Werbemarkt Nur eine Ausgabe, kein Bauernwochen-Rabatt bigung», Druckauflage 51’000 Ex. (+41) 031 330 95 01 Keine Ausgabe Bauernwoche* alexandra.fuhrer@schweizerbauer.ch Samstag, 16. April 2022 Mittwoch und Samstag Mittwoch, 29. Dezember 2022 Normalauflage und/oder Grossauflage * Attraktives Kombi-Angebot mit 25% Rabatt bei gleichzeitiger Belegung der Mittwoch- Mike Fries und Samstag-Ausgabe der gleichen Kalender- Kundenberater woche, ausgenommen Spezial- und Reklame- Print- und Onlineanzeigen felder. Anzeigenschluss Bauernwoche: Montag, 17.00 Uhr. (+41) 079 306 08 96 mike.fries@schweizerbauer.ch Spezielle Platzierungen: Preise, Formate, Verfügbarkeit auf Anfrage Irene Oppliger Leiterin Marketing & Nutzermarkt (+41) 031 355 95 03 irene.oppliger@schweizerbauer.ch Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 10 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Kundenvorteile zurück zum Inhaltsverzeichnis Frankenabschlüsse (gültig bei Anzeigen + Prospektbeilagen*) «Event-Power-Pack» Fr. 3'000.– 2,5% Fr. 26'000.– 15,0% Ausschliesslich für Ausstellungen, Einweihungen, Auktionen, Jubiläumsfeste, Vorführungen usw. Ab zwei aufeinanderfolgenden Erscheinungen erhalten Sie 25% Rabatt (Farbe rabattberechtigt), Fr. 6'500.– 5,0% Fr. 35'000.– 17,5% nicht mit Wiederholungsrabatt kumulierbar. Fr. 10'000.– 7,5% Fr. 40'000.– 20,0% Zuschläge (nicht rabattberechtigt): Fr. 13'000.– 10,0% Fr. 50'000.– 22.5% Fr. 20'000.– 12,5% Fr. 65'000.– 25,0% Sonderplatzierungen, Satelliten + 20% vom Bruttopreis Konkurrenzausschluss (Beilagen) + 20% vom Werbewert Der Frankenabschlussrabatt ist nicht mit dem Wiederholungsrabatt kumulierbar. Beraterkommission: Wiederholungsrabatte (gültig bei Anzeigen) Alle anerkannten Werbe- und Mediaagenturen im In- und Ausland erhalten 5% Nur bei gleichzeitiger Bestellung (ohne Datenerweiterung und ohne Grössenwechsel). auf kommerzielle Anzeigen. Sujet-/Textwechsel bei Vollvorlagen möglich. 2. Vermittler: 2,5% 3 x 5% I 6 x 10% I 12 x 15% I 25 x 20% I 50 x 25% Der Wiederholungsrabatt ist nicht mit dem Frankenabschlussrabatt kumulierbar. Wenn Sie in der gleichen Kalenderwoche am Mittwoch und Samstag inserieren, erhalten Sie den «BauernWoche»-Rabatt von 25%. * Bei Prospektbeilagen ist der Rabatt nur auf dem Werbewert gültig. Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 11 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Preise mm und Farbe zurück zum Inhaltsverzeichnis Millimeterpreis schwarz/weiss Beraterkommission Alle anerkannten Werbe- und Mediaagenturen im In- und Ausland erhalten 5% auf kommerzielle Anzeigen. Anzeigen Reklamen 2. Vermittler: 2,5% Normalauflage (NA) Fr. 1.86/mm Fr. 5.26/mm Grossauflage (GA) Fr. 2.24/mm Fr. 5.98/mm Rubrikinserate (bis 100 mm) Fr. 1.86/mm (Fliesssatz) Berechnung: Anzahl Spalten (Breite) x Höhe in mm (+2 mm Weissraum) x Tarif Preise News & Trends Farbzuschläge (rabattberechtigt) Product Publicity, Produktemeldungen, Firmenmitteilungen 4-farbig Skala oder Farbton (ohne Preisangaben und Aktionen, 4-farbig) Normalauflage (NA) Fr. 360.– Fr 120.– pro Farbe Grossauflage (GA) Fr. 525.– Fr 175.– pro Farbe Für Inserenten ca. 86 x 180 mm Normalauflage Grossauflage Rubrikinserate (bis 100 mm Fliesssatz) Fr 40.– pro Farbe (nicht rabatttberechtigt) Text ca. 2000 Anschläge (plus Bild und Logo) Fr. 690.–* Fr. 790.–* Alle Preise verstehen sich zzgl. 7.7% Mehrwertsteuer. ab Jahresumsatz Fr. 3'000.– 1 x gratis Fr. 12'000.– 3 x gratis Fr. 25'000.– 6 x gratis Diverse Gebühren Nicht-Inserenten ca. 86 x 180 mm Normalauflage Grossauflage Chiffre-Gebühr Fr. 40.– pro Auftrag Text ca. 2000 Anschläge (plus Bild und Logo) Fr. 1'000.–* Fr. 1'150.–* Gestaltungsaufwand Print- und Online-Inserate Fr. 140.– pro Stunde Gut zum Druck Fr. 30.– Gratis PR für ca. 86 x 180 mm Inserenten Text ca. 2000 Anschläge (plus Bild und Logo) Preise für Publireportagen, Sonderdrucke, Memo-Stick, Panoramaseiten, XXL-Beilagen sowie Spezialplatzierungen auf Anfrage. * nicht rabattberechtigt Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 12 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Technische Angaben/Masse zurück zum Inhaltsverzeichnis Satzspielgel/Seiteninhalt/Spaltenzahl und Masse Druckunterlagen InDesign, Photoshop, Illustrator, MS Office, CD, USB-Stick Satzspiegel 292 x 440 mm Druckunterlagen Vorlagen aus den oben aufgeführten Programmen (Mac + PC) Seiteninhalt 4400 mm und/oder per Datenträger (CD / USB-Stick) können für den Druck aufbereitet werden. Hinweis: Logos und Bilder können aus Word nur bedingt in guter Spaltenzahl Annoncen/Inserate Druckqualität übernommen werden. und Masse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sp. 27 56 86 115 144 174 204 232 – 292 mm Digitale Daten PDF EPS oder PS (Schriften müssen eingebunden sein) Druckauflösung 300 dpi 9-spaltige Inserate werden 10-spaltig verrechnet. Für Inserate über 380 mm wird die ganze Seitenhöhe Profil ISOnewspaper26v4.icc von 440 mm verrechnet. Mindestgrösse: 30 mm Druckverfahren Zeitungsoffsetdruck Raster 44er Reklamen: 6 Spalten à 45 mm Papier Zeitungspapier SK7, 40-45 g/m2 1 2 3 4 5 6 Sp. 45 94 144 192 241 292 mm Farbskala Europaskala Übermittlung per E-Mail werbemarkt@schweizerbauer.ch Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 13 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Fixe Anzeigenformate 4-farbig mit Preisvorteil zurück zum Fixe Anzeigenformate 4-farbig mit Preisvorteil Inhaltsverzeichnis Anzeigenformate zeigenformate 1/1-Seite 1/1-Seite 1/2-Seite quer 1/2-Seite quer 1/2-Seite hoch 1/2-Seite hoch 1/3-Seite quer 1/3-Seite quer 1/4-Seite quer 1/4-Seite quer sse Masse (Breite x Höhe) Preis Normalauflage is Normalauflage 292 x 440 mm 292Fr.x7’571.– Fr. 7 440 mm ’571.– 292 x 220 mm 292Fr.x3'948.– 220 mm Fr.Fr.3’4'849.– 948.– 144 x 440 mm 144Fr.x3'948.– 440 mm ’948.– Fr.Fr.34'849.– FixeFixe Anzeigenformate Anzeigenformate Fixe 292 x 150 mm 292Fr.x 3'042.– Fr. 150 mm 3’042.– 4-far Anzeigenformate 4-farbig 4- 292 x 110 mm 292Fr.x2'136.– 110 mm ’136.– Fr.Fr.22'661.– Preis Grossauflage Fr. 9’225.– Fr. 3'755.– is Grossauflage Fr. 9’225.– ’ Fr. 4 849.– Fr. 4’849.– Fr. 3’755.– Fr. 2’661.– Anzeigenformate zeigenformate 1/4-Seitehoch 1/4-Seite hoch 1/8-Seite 1/8-Seite quer & hoch Monolith 4-spaltig Monolith 4-spaltig Monolith 2-spaltig Anzeigenformate Anzeigenformate Monolith Anzeigenformate 2-spaltig Panorama1/1-Seite 1/1-Seite bundübergreifend 1/1-Seite 1/2-Seite q Masse (Breite x Höhe) 144 x 220 mm 292 x 55 mm oder 144 x 110 mm 115 x 440 mm 56 x 440 mm 611,5 x 440 mm sse Preis Normalauflage 144 Fr. x 220 mm 2'136.– 292 x 55 mm Fr. oder 144 x 110 mm 1’230.– 115Fr.x3'223.– 440 mm Masse56 Fr.Masse x 440 mm 1'774.–Masse 292 x 440 292 Fr. 15'172.–mm mm x 440 292 x 440 mm 292 x 220 is Normalauflage Preis Grossauflage Fr. ’136.– Fr.22'661.– ’230.– Fr.Fr.11’567.– Fr. ’223.– Fr.33'974.– Fr.Preis Preis Normalauflage Fr. Normalauflage ’774.– 12'223.– 7’571.– Preis Normalauflage Fr. 7’571.–Fr.Fr.18'450.– Fr. 7’571.– Fr. 3’948.– is Grossauflage Fr. 2’661.– Fr. 1’567.– Fr. 3’974.– Fr. Preis Preis Grossauflage 2’223.– Preis Grossauflage Fr. 9’225.–Fr. 9’225.– Grossauflage Fr. 9’225.– Fr. 4’849.– Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 14 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Fixe Reklamenformate (Textanschluss) 4-farbig zurück zum Fixe nformate 4-farbig mit 4-farbig ixe Anzeigenformate Preisvorteil mit Preisvorteil Inhaltsverzeichnis im Innenteil mit Preisvorteil zeigenformateAnzeigenformate 1/1-Seite 1/2-Seite 1/2-Seite 1/1-Seite quer quer 1/2-Seite hoch 1/2-Seite hoch quer 1/3-Seite hoch 1/2-Seite 1/3-Seite quer quer 1/4-Seite quer 1/3-Seite 1/4-Seite quer quer 1/4-Seite quer quer eigenformate 1/1-Seite 1/2-Seite quer 1/2-Seite hoch 1/3-Seite quer 1/4-Seite Masse (Breite x Höhe) 292 x 220 mm 144 x 410 mm 292 x 150 mm 292 x 110 mm sse292 x 440 sse mm Preis Normalauflage 292 292Fr. 292 xxx440 440 220 mm mm mm 6'538.– 292 144Fr.xx6'114.– 292 220 440mm 220 mm 292 144Fr.xx4'984.– 144 150 440 mm 440 mm 292 292Fr. 292 xxx150 150 110 mm mm mm 3'431.– 292 xx 110 292 110 mm mm is ’ Normalauflage Fr. 7 571.– is Normalauflage Preis Grossauflage Fr. Fr. 37’’’ 948.– 571.– Fr.Fr.77'542.– 571.– Fr. Fr. 3 Fr.Fr.3’’’948.– 948.– 3 948.– 7'060.– Fr. Fr. Fr.Fr. 3’’3 3 948.– ’ 948.– 042.– 5'774.– Fr. Fr. 23’’’ 136.– 042.– Fr.Fr.4'007.– 3 042.– Fr. 2’’136.– Fr. 2 136.– is Fr. 9’225.– is Grossauflage Grossauflage Fr.499’’849.– Fr. Fr. ’225.– 225.– Fr.444’’849.– Fr. Fr. ’849.– 849.– Fr.Fr.44’’3849.– Fr. ’755.– 849.– Fr.233’’661.– Fr. Fr. ’755.– 755.– Fr. 22’’661.– Fr. 661.– 1/4-SeiteAnzeigenformate zeigenformate zeigenformate hoch 1/4-Seite 1/8-Seite 1/4-Seite 1/4-Seite quer hoch & hoch hoch hoch 1/8-Seite 1/8-Seite Monolith 1/8-Seite quer quer && hoch hoch 4-spaltig Monolith 4-spaltig 2-spaltig 4-spaltig Monolith 2-spaltig Monolith 2-spaltig Masse (Breite x Höhe) 144 x 110 mm 292 x 55 mm oder 144 x 110 mm sse 144 x 220Preis sse mmNormalauflage292 x 55 144 mm 144 x 220 xFr. 220 oder mm mm 3'431.–144 x 110 mm 292 xx 55 292 55 mm mm 115Fr.oder xoder440144 144 1’878.–mmxx 110 110 mm mm 56 115xxx440 115 440mm 440 mm mm 56 xx 440 56 440 mm mm is ’ Normalauflage Fr. 2 136.– is Normalauflage Preis Grossauflage Fr. 12’’230.– 136.– 2 136.– Fr. 4'007.– Fr. Fr. 13’’ ’ 230.– Fr. 1 230.– Fr. 223.– 2'240.– Fr. Fr. 31’’’223.– 774.– Fr. 3 223.– Fr. 1’’774.– Fr. 1 774.– is Fr. 2’661.– is Grossauflage Grossauflage Fr. 212’’661.– Fr. 567.– 661.– Fr.113’’567.– Fr. Fr. ’974.– 567.– Fr.332’’974.– Fr. Fr. ’974.– 223.– Fr. 22’’223.– Fr. 223.– Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 15 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Prospektbeilagen und Spezialfelder zurück zum Inhaltsverzeichnis Prospektbeilagen Reklame Spezialfelder (4-farbig) Normalauflage Grossauflage 31'000 Ex. 51'000 Ex. Normalauflage Grossauflage 1 – 25 g Werbewert (brutto) 6'247.– 8'149.– Frontseite oben (94 x 58 mm) Fr. 2'374.– Fr. 2'770.– Einsteckkosten (netto) 900.– 1'590.– Frontseite unten (94 x 65 mm) Fr. 1'315.– Fr. 1'625.– Totalkosten 7'147.– 9'739.– Letzte Seite (94 x 65 mm) Fr. 1'187.– Fr. 1'483.– Feld Agenda (94 x 65 mm) Fr. 1'043.– Fr. 1'286.– 26 – 50 g Werbewert (brutto) 9'735.– 11'991.– Dreieck (144 x 144 x 202 mm) Fr. 1'868.– Fr. 2'348.– Einsteckkosten (netto) 900.– 1'590.– Totalkosten 10'635.– 13'581.– 51 – 75 g Werbewert (brutto) 11'754.– 14'569.– Einsteckkosten (netto) 900.– 1'590.– Totalkosten 12'654.– 16'159.– 51 – 75 g Werbewert (brutto) 14'210.– 17'528.– Einsteckkosten (netto) 900.– 1'590.– Totalkosten 15'110.– 19'118.– ab 100 g auf Anfrage Mehrpreis für Teilbelegung und/oder Sujetwechsel pro Unterbruch 375.– 375.– Reservation/Bestellung Muster für verbindliche Bestätigung erforderlich. Preisänderungen ab 01.01.2022 vorbehalten. Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 16 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Online-Werbung Seitenaufbau | Werbemöglichkeiten I Preise zurück zum Inhaltsverzeichnis Wideboard Wideboard inkl. Mobile Wideboard inkl. Rectangle Mobile 994 x 250 Pixel 994 x 250 Pixel 994 x 250 Pixel / 300 x 250 Pixel 1 Woche CHF 650.– 1 Woche CHF 1’300.– 1 Woche CHF 1’150.– 2 Wochen CHF 1’300.– 2 Wochen CHF 2’600.– 2 Wochen CHF 2’300.– 3 Wochen CHF 1‘900.– 3 Wochen CHF 3‘800.– 3 Wochen CHF 3‘350.– 4 Wochen CHF 2’400.– 4 Wochen CHF 4’800.– 4 Wochen CHF 4’250.– Weitere Schaltungen auf Anfrage. Weitere Schaltungen auf Anfrage. Weitere Schaltungen auf Anfrage. Laufzeitrabatte Rectangle Rectangle inkl. Mobile 1 Monat 4% Rabatt 300 x 250 Pixel 300 x 250 Pixel 2 Monate 6% Rabatt 1 Woche CHF 500.– 1 Woche CHF 1’000.– 3 Monate 8% Rabatt 2 Wochen CHF 1’000.– 2 Wochen CHF 2’000.– 3 Wochen CHF 2‘900.– 4 Monate 10% Rabatt 3 Wochen CHF 1‘450.– 4 Wochen CHF 1’850.– 4 Wochen CHF 3’700.– 5 Monate 12% Rabatt 6 Monate 15% Rabatt Weitere Schaltungen auf Anfrage. Weitere Schaltungen auf Anfrage. 1 Jahr 20% Rabatt Skyscraper Videowerbefeld 160 x 600 Pixel Ihr Video läuft 7 Tage/24 Std. in Dauerschlaufe, 1 Woche CHF 600.– keine Mehrfachbelegung möglich. 2 Wochen CHF 1’200.– Preis auf Anfrage. 3 Wochen CHF 1‘750.– Dateiformate: jpg, gif, swf 4 Wochen CHF 2’250.– (Link muss eingebunden sein). Videoformat: mpeg4, bis 50 MB optimal, Weitere Schaltungen auf Anfrage. grössere Dateien können durch unsverkleinert werden. Ihre Online-Werbung wird dauerhaft eingeblendet. Ihre Vorteile: Mehr Präsenz, mehr Beachtung, mehr Klicks! Mobile: Ihre Werbung wird zusätzlich auf allen Smartphones angezeigt. Alle Preise verstehen sich zzgl. 7.7% MwSt. Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 17 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Online-Werbung Newsletter zurück zum Inhaltsverzeichnis Werbebanner Newsletter 2022 Längere Laufzeiten auf Anfrage. Anzahl Newsletter-Empfänger: 7‘000 Abonnenten Wide Fullbanner, 600 x 150 Pixel Fr. 300.– / Woche (5 Erscheinungen) Fr. 1‘000.– / Monat (mind. 20 Erscheinungen) Banner/Advertorial, 600 x 300 Pixel Fr. 700.– / Woche (5 Erscheinungen) Fr. 2‘500.– / Monat (mind. 20 Erscheinungen) Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 18 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Swiss-Agro-Combi Terre & Nature AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen § zurück zum Inhaltsverzeichnis 1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags 4. Ablehnung von Anzeigen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht die abgenommene Menge licht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt dem Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die Be- Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzuleh- am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, erhält der Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Ver- triebsgesellschaft Schweizer Bauer / (nachfolgend Verlag), in der be- nen. Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabattnachbelastung. wertung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte zeichneten Publikation eine oder mehrere Anzeigen erscheinen zu einem Vertragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff. 15) hat mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. Auf Verlangen kann ein Beleg lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu bezahlen hat. An- Anzeigen. dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der kostenlos geliefert werden (normalerweise ganze Seite). Zusätzliche Be- zeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlossen, im Fall effektiv abgenommenen Menge entspricht. lege werden in Rechnung gestellt. von Kleininseraten und dgl. kann der Verlag auch mündliche Verträge 5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge Offerten auf Chiffreinserate werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Mediadaten 2021 | Print abschliessen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit Dammweg 9formgültig sind | Postfach | 3001 Mengenabschlüsse Bern | Telefon +41 31 330 95 00 sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen 7. Obliegenheiten des Kunden auf den Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Einsendungen E-Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch | schweizerbauer.ch E-Mail, Fax und dgl. Neben Betellungen haben auch Änderungen oder 15 in Grösse (Millimeter oder 1/1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken Leistungen Geliefertes Material & Preise für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müs- zu Empfehlungs- und Werbezwecken, anonyme Offerten und Massen- Abbestellungen von Anzeigen schriftlich zu erfolgen. während eines bestimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Auf- sen den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media- offerten sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. träge für Anzeigen, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert Daten). Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Zur Feststellung solcher Offerten behält sich der Verlag das stichpro- 2. Stellenwert der AGB erscheinen. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind grund- Für die Anzeigenschlüsse gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. benweise Öffnen der Briefe bzw. der E-Mails vor. Werden Dokumente Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster sätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen Kunden zulässig. Für Anzeigen den jeweiligen Ausgaben. in Originalfassung sowie Fotografien den Interessenten nicht zurückge- Linie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftraggebers, die unter verschie- Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der Anzeigen geben, könnte bei Anhebung eines Verwal-tungs- oder Justizverfahrens individuelle, schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB de-nen Namen oder für Rechnung verschiedener Unternehmen erschei- ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur der Verlag behördlicherseits dazu angehalten werden, die Identität des vor. Dagegen gehen vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB nen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte Verträge Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, Chiffre-Inserenten preiszugeben. Für die Rücksendung von Dokumenten des Kunden vor. und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse bleiben soweit zur Vertragserfüllung notwen-dig die Werbemittel (einschliesslich kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen. Bei Offertsendungen, vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt aller kreativen Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu die das Format C5 überschreiten, muss für die Weiterleitung die entspre- Die AGB haben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/ dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, chende Postgebühr beigelegt werden. oder Vermittlung Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst und Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spä- zu vertreiben und dgl. Er erklärt sich insbesondere damit einverstanden, Druckmaterial ohne Spezifikation wird als Einwegmaterial betrachtet. (und nicht ein Endinserent) Kunde ist oder wenn diese stellvertretend testens mit dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 dass der Verlag die Anzeigen auf eigene und fremde Online-Dienste ein- Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten seit dem letzten für den Kunden handelt (letzteres selbst dann, wenn nur der Kunde aus- Monate, im Fall einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird speisen oder sonstwie veröffentlichen und zu diesem Zweck bearbeiten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt einzig für drücklich erwähnt wird). dieser mitgezählt. kann. Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden auf Der Verlag kann für die vereinbarten bzw. gebuchten Anzeigen die ge- dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeich- 3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung schuldete Zahlung vollständig in Rechnung stellen, wenn die Anzeige aus nen. Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten (Link). Die An- 6. Rabatte Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht ordnungsge- innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierko- zeigenpreise verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwert- Für jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen mäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger, mangelhafter pien kann die Rückerstattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung steuersatzes. Abschlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung). Allfällig während des Druckvorganges nicht gewährleistet werden. Zusätzliche Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Wiederholungsrabatt wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabatt- entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen bestimmungen entsprechende Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Mo- gestellt werden. 9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und und -auswertungen usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache naten) enthalten. Die Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder -vorschriften Streupläne, Kostenberechnungen usw.) hinausgehen, werden zu den Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. Rabattver- 8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für be- branchenüblichen Tarifen verrechnet. einbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden immer mit dem Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Bern. stimmte Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebunde- Die Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizier- Kalenderjahr. Der Verlag ist befugt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkor- ne Anzeigen um eine Ausgabe vor- oder zurückzuverschieben. Erscheint ten Grösse. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Unter «nö- Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss festgelegten Ab- danten und dgl. beizuziehen. eine nicht termingebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann tiger Höhe» wird nicht die minimale Begrenzung, sondern ein Raum ver- schlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch während der Anzeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- standen, welcher dem Sujet ange-passt ist. Zur «Abdruckhöhe» werden Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden oder Schadenersatzansprüche gestellt werden. grundsätzlich jeweils 2 mm zugerechnet. Als Berechnungsgrundlage für werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprä- können. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich entgegen- die korrekte Durchführung von Online-Werbekampagnen sowie für die mie nach Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. eine Überschrift «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» genommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist vor, der Kunde erklärt sein Einverständnis dazu. sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungs- des Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die vorgesehene Abschlusshöhe, wird der Rabatt auf dem Gesamtvolu- Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen, die vom Verlag zuschlag erhoben (vgl. Media-Daten). Konkurrenzausschluss ist nicht die über das hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist. men berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattbestimmungen abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie veröffent- möglich. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer an- Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 19 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
Swiss-Agro-Combi Terre & Nature AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen § zurück zum Inhaltsverzeichnis deren Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann deswegen weder gesetzgebung erhoben bzw. erhalten zu haben (d.h. gegebenenfalls auch Eintreibung ausstehender Zahlungen erforderlichen Massnahmen, ins- Vertragserfüllung unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt; die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schaden- derjenigen der Europäischen Union [DSGVO] (vgl. auch Ziff.10) besondere auch die Kosten des Beizugs Dritter, gehen zu Lasten des wichtige technische Gründe, für deren Auftreten nicht der Verlag ver- ersatzan-sprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in die- Im Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schrift- säumigen Kunden. antwortlich ist; Nichteinhaltung der rechtlichen Vorschriften wesent- sem Fall aber nicht mehr erhoben. lich Widerspruch einlegt, die Verwendung von automatisierten Software- licher Vertragspflichten oder oder Nichteinräumung erforderlicher Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss bis spätestens zum Anzei- programmen, um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität 13. Fehlerhaftes/ausbleibendes Erscheinen Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag genschluss möglich (vgl. Media-Daten). Ein Umbuchungsantrag ist vor des Werbemittels und zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Stan- ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Scha- Ablauf der genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum aufzurufen und zu analysieren. Sollte der Kunde, z.B. durch Verwendung dard entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kun- denersatzfolge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündi- Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Mediadaten 2021 | Print Eingang beim Verlag). Auch bei fristge-rechten Umbuchungen sind| sämt- Dammweg 9 | Postfach spezieller 3001 Bern | Telefon Techniken +41 31 330 95 00 wie dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten den ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, gen. Schadenersatzansprüche des Verlags gegen den Kunden, soweit aus der Schaltung von Online-Werbung gewinnen oder sammeln,15 Leistungender &Syste-me Preise und eine fehlerfreie Publikation E-Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch | schweizerbauer.ch liche dadurch dem Verlag entstandenen Mehrkosten geschuldet. sichert jederzeit die Verfügbarkeit diesem der Auflösungsgrund zuzuordnen ist, bleiben vorbehalten. Der er zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personen- zu erbringen. Der Verlag gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Kunde ist jedoch nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschiene- 10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter bezogenen Daten die einschlägige Datenschutzgesetzgebung (soweit Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit. Im Fall von Online-Anzeigen nen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch Vorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt anwendbar auch dienjenige der Europäischen Datenschutzverordnung kann zudem keine bestimmte Anzahl von Einblendungen (Impressions), den Verlag, soweit der Auflösungsgrund nicht dem Kunden zuzuordnen der Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwend- [DSGVO]) einhalten wird. Veröf-fentlichungen, Conversions oder Klicks auf ein Werbemittel garan- ist, bleiben die Rabattberechtigungen aufgrund der ursprünglich fest- baren Rechtsnormen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbands- tiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht sind jegliche gelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist der Auflösungsgrund dem Kun- regeln der Branche einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im 12. Zahlungsbedingungen Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haftungs- den zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigungen oder andere Vorzugs- Fall einer Verletzung von Normen und Rechten Dritter. Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum begrenzung auf Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von leistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht bezahlten Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag geltend aufgrund des zu bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Hilfspersonen bzw. Unterakkordanten. Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12). Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verletzung des Wettbe- Ein von einer Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich Es bestehen keinerlei Gewährleistungs- und Haftungsansprüche im Fall werbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutzrechts, ver- nur durch Zahlung an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm von gedruckten Anzeigen oder Online-Vorlagen, die bzw. deren Material 15. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres pflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen frei- gegenüber befreien. Wenn eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums entsprechen. Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere zustellen. Die Freistellung umfasst namentlich die Übernahme allfälliger der Verlag überdies das Recht, im Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist Dasselbe gilt bei Fehlern in der Über-mittlung der Werbeaufträge. Bei allgemeine Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen Garantieleistungen, Schadenersatzposten und dgl. sowie sämtliche Kos- (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den Endinserenten zu wenden Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz werden vorbehältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf ten und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen und ihn auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermittlung hinzuweisen. (nach IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler laufende Verträge angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, inner- oder gerichtlichen Auseinandersetzung (Verfahrens- und Parteikosten). Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-, Schadener- aus fremdsprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen wer- halb von 10 Tagen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingun- Der Kunde tritt nach Wunsch des Verlags entweder dem Prozess bei oder satz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen, wenn den. Mängelrügen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der gen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf führt diesen anstelle des Verlags (Art. 79 der schweizerischen Zivilpro- Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle Anzeige geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leis- den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabattbestimmungen dem effektiv zessordnung [ZPO]). Schadenersatzansprüche des Verlags sowie dessen Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im tung des Verlags als genehmigt. abgenommenen Quantum entspricht. Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl. Ziff. 14) bleiben vorbehalten. Fall der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer An- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam Rabattberechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbeson-de- zeige wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Be- 11. Datenschutz re Provisionszahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. stimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksa- Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen geleistete Provisions- oder andere Bonus-Zahlungen können zurück- unterbliebenen Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn men Bestimmung soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität gefordert werden. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vor- mehr (z.B. bei Werbung für einen einzigen, inzwischen vergangenen An- zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der genommen. lass), kann der Kunde alternativ die Rückerstattung der durch ihn für möglichst nahe kommt. Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Perso-nendaten auch in Staaten ab- Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein diese betreffende Anzeige bereits geleisteten Vergütung fordern. Der Kunde verzichtet auf das Recht zur Verrechnung mit allfälligen rufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestim- Verzugszins von mindestens 5 Prozent berechnet werden, vorbehalten Gegenforderungen. mungen kennen. bleiben weitere Schadenersatzansprüche (vgl. Art. 104 des schweizeri- Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit gesetzlich zulässig Soweit dem Verlag personenbezogene Daten des Kunden oder dessen schen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist nicht erforderlich. Für ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). 16. Gerichtsstand, anwendbares Recht Mitarbeitenden oder Beauftragten zur Verfügung gestellt oder zugänglich die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind bei Verzugs- Die Mängelrüge bzw. die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Gerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich Bern. Es gilt Schweizer gemacht werden, darf er diese zum Zweck der Vertragserfüllung sam- eintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertragsver- Rechnung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, die Rechnungs- Recht, insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationen- meln und bearbeiten und im ihm sinn-voll erscheinenden Umfang auch hältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist beträge in den in Ziff. 12 spezifizierten Fristen zu begleichen. rechts (OR). Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsüber- Dritten (z.B. Unterakkordanten) zugänglich machen. Der Kunde gewähr- keine Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung einzelner einkommen werden ausgeschlossen. leistet, soweit nötig die Zustimmung Betroffener zur Datenbearbeitung oder aller Anzeigenvertragsbeziehungen mit dem Kunden (vgl. Ziff. 14). 14. Vorzeitige Vertragsauflösung im vorgenannten Sinn eingeholt zu haben und die dem Verlag zur Ver- Der Verlag ist bei Verzug zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltun- Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der 17. Inkrafttreten fügung gestellten Daten rechtmässig i.S. der anwendbaren Datenschutz- gen von weiteren gebuchten Anzeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Vertragsdauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Diese AGB treten per 1.9.2017 in Kraft. Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer» Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00 20 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022
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