MEDIADATEN 2022 Print und Digital - Erscheinungsdaten
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MEDIADATEN 2022
Print und Digital
Allgemein Erscheinungsdaten Printwerbung Onlinewerbung AGB
Telefon (+41) 031 330 95 00 I werbemarkt@schweizerbauer.chInhaltsverzeichnis
Allgemein Print Online
Der «Schweizer Bauer», die unabhängige Fachzeitung 3 Preise mm und Farbe I Preise News & Trends 12 Seitenaufbau I Werbemöglichkeiten I Preise 17
Informationen zur Schweizer Landwirtschaft 4 Technische Angaben I Masse 13 Newsletter-Werbung 18
Nutzerzahlen Print & Online «Schweizer Bauer» 6 Fixe Anzeigenformate mit Preisvorteil 14
Erscheinungen Grossauflage und Messedossier 7 Fixe Reklameformate im Innenteil mit Preisvorteil 15
Erscheinungsdaten Grossauflagen und 3. Bund 8 Prospektbeilagen und Spezialfelder 16
Specials 9
Allgemeine Angaben I Anzeigenschluss I Kontakte 10
Kundenvorteile 11
AGB 19
Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer»
Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00
2 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Der «Schweizer Bauer» zurück zum
Inhaltsverzeichnis
die unabhängige Fachzeitung
1896 wurden die 1846 gegründeten «Bernischen Trotz jährlichem Rückgang der Landwirtschaftsbetrie- gegriffen und durch die verantwortlichen Fachredak- sowohl am Mittwoch als auch am Samstag jeweils
Blätter für Landwirtschaft» in «Schweizer Bauer» um- be um rund 2 Prozent kann der «Schweizer Bauer» sei- torinnen und -redaktoren aufgearbeitet und in Print topaktuell. Auf der Seite «Landtechnik» berichten
getauft. Bis im Herbst 1991 erschien der «Schweizer ne Verbreitung halten. Mit einer beglaubigten Auflage und Online modern und nutzergerecht dargestellt. Fachredaktorinnen und -redaktoren ausführlich über
Bauer» dreimal wöchentlich und war eine Zeitung für von 28‘925 Exemplaren «WEMF/SW-Beglaubigung» ist Neuerungen auf dem Gebiet der Landtechnik, ma-
die bäuerliche Landbevölkerung. er seit Oktober 2011 die auflagenstärkste und meist- Auf den Seiten «Agrarpolitik», «Forum», «Feld & chen eigene Traktoren-Tests, vergleichen Maschi-
abonnierte landwirtschaftliche Zeitung der Schweiz. Stall», «Wetter & Beratung», «Haus & Familie», nen und berichten über News und Trends. Dank der
Im Oktober 1991 wurde das Blatt in eine von Verbän- «Menschen», «Leben & Geniessen», «Unser Land» Unabhängigkeit der Redaktion findet der «Schweizer
den und Organisationen unabhängige Fachzeitung um- Der «Schweizer Bauer» berichtet zweimal pro Woche und in der umfangreichen «Agenda» finden die Le- Bauer» eine hohe Akzeptanz und geniesst eine hohe
gestaltet. Seither erscheint sie zweimal pro Woche. (mittwochs und samstags) topaktuell über alle Ge- serinnen und Leser alles Wichtige aus Agrarpolitik, Glaubwürdigkeit. Das ist das Kapital einer unabhän-
biete der Landwirtschaft. Die Vorteile seiner Bericht- Produktion, Vermarktung, Betriebsführung und Land- gigen Fachzeitung.
Bereits 1996 läutete der «Schweizer Bauer» das Inter- erstattung sind seine Unabhängigkeit – die Zeitung ist leben. Auf den Seiten «Regionen» wird schweizweit
net-Zeitalter ein. schweizerbauer.ch ist heute das keinem Verband und keiner Organisation oder Partei über regionale Anlässe ausführlich berichtet. Auf Der «Schweizer Bauer» ist die aktuelle und bedürf-
meistbesuchte landwirtschaftliche Online-Portal der verpflichtet – sowie die fachliche Kompetenz und Ak- mehreren Seiten «Markt» finden die Leserinnen und nisgerechte Fachzeitung für die unternehmerischen
Schweiz. tualität. Die neusten Entwicklungen, Trends, Fakten Leser die übersichtlich dargestellten Marktpreise für Landwirtinnen und -wirte, die unabhängige Informa-
und Meinungen in Politik und Produktion werden auf- Tiere, Futtermittel, Obst, Gemüse und Schlachtvieh – tionen für Ihre Betriebsentwicklung suchen.
Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer»
Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00
3 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Die Schweizer Landwirtschaft in Zahlen zurück zum
Inhaltsverzeichnis
alle Zahlen für 2020 / Quelle: Bundesamt für Statistik
Total Landwirtschaftsbetriebe Betriebe pro Kanton
49'363 Beschäftigte Betriebsleiterinnen Beschäftigte in der Wertschöpfungskette *
Schweiz 49'363
davon konventionell wirtschaftend 41'802 6.5% aller Schweizer Landwirtschaftsbetriebe Vorgelagerte Sektoren 26'773
Zürich 3'213 werden von Frauen geleitet. (Landmaschinenhändler, Düngerberatung o.ä)
davon Bio 7'561 Bern 10'112
Nachgelagerte Sektoren 168'931
Luzern 4'450
(Metzgereien, Käsereien o.ä.)
Familienangehörige
Nutzung der Flächen (in 1000 ha) Uri 540
Schwyz 1'517 * Jahr 2015, Quelle: BFS, Agristat
76% aller Beschäftigten in der Schweizer
Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) 1'044 Obwalden 604 Landwirtschaft sind Familienangehörige.
ohne Alpweiden
Nidwalden 417
davon Getreide 142 Glarus 351
Zug 547 80% der Frauen sind Ehefrauen von Landwirten.
davon Kartoffeln und Rüben 29
Freiburg 2'690
davon Ölsaaten (u.a. Raps) 31
Solothurn 1'324
davon übrige offene Ackerfläche 72 Basel-Stadt 12
davon Kunstwiesen 125 Basel-Land 898
Schaffhausen 523
davon Naturwiesen und Weiden 605
Appenzell Ausserrhoden 675
davon Dauerkulturen 24 Appenzell Innerrhoden 440
davon übrige lw. Nutzfläche 15 St. Gallen 3'860
Graubünden 2'215
Aargau 3'052
Thurgau 2'491
Tessin 1'055
Waadt 3'580
Wallis 2'634
Neuenburg 765
Genf 389
Jura 1'009
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4 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022alle Zahlen für 2020 / Quelle: Bundesamt für Statistik
Grössenklasse der Betriebe (bewirtschaftete LN) Betriebswirtschaftliche Ausrichtung Landwirtschaftsbetriebe nach Zonen Erlös aus landwirtschaftlicher Produktion
gemischte Produktion Bergzone 3 3% Bergzone 4 Landwirtschaftliche Nichtlandwirtschaftliche
Dienstleistungen* Nebentätigkeiten**
8% 4%
12% 8%
> 50 ha 9% 6%
0-5 ha 20%
pflanzliche
17% 13% Produktion 15%
30-50 ha 5-10 ha Bergzone 2 40%
44% Pflanzliche Erzeugung
Talzone
14% 50%
21% 29% 72% Bergzone 1 Tierische Erzeugung
20-30 ha 10-20 ha tierische Produktion
15%
Hügelzone
* Lohnunternehmerei, Reinigung Geflügelstall u.a.
Beschäftigte Anzahl Betriebe mit... ** Pensionspferde, Schneeräumung mit Traktor
im Auftrag der Gemeinde, Schlafen im Stroh u.a.
Beschäftigte Verteilung Mann/Frau
Total 149'521 40% Anteil 10% Anteil
Männer 95'252 63%
Frauen 54'269 37%
13% Anteil 8% Anteil
Beschäftigte Verteilung CH/Ausländer
Total 149'521
Total 149'521
Beschäftigte Vollzeit (ab 75%) 66'333 45%
Schweizer 131'581 88%
Beschäftigte Teilzeit (50%-75%) 29'920 20% 7% Anteil 16% Anteil
Ausländer 17'940 12%
Beschäftigte Teilzeit (unter 50%) 53'268 35% Betriebe mit übrigen Tieren 6% Anteil
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5 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Nutzerzahlen zurück zum
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Print Online Fazit Top informiert
WEMF/SW-Beglaubigung Nutzerzahlen 2020 «NetMetrix zertifiziert» Wer den «Schweizer Bauer» als Printpro- Mit der verbreiteten Auflage von 28‘925 Exem-
Durchschnittliche Monatswerte 2020: dukt und/oder E-Paper liest und sich auf plaren «WEMF/SW-Beglaubigung» und einer
Schweizer Bauer Grossauflage*: 49‘489 Ex. schweizerbauer.ch online auf dem Laufenden Druckauflage von 31’000 Exemplaren erreicht
(erscheint 1x pro Monat) • Nutzer/Unique Clients: 300‘000 hält, ist topaktuell, umfassend und unabhängig
der «Schweizer Bauer» die interessierten und
• Besuche/Visits: 900‘000 über die schweizerische Landwirtschaft und
*Daten siehe Seite 7 • Seitenaufrufe/Page Impressions: 1.54 Mio. Agrarszene informiert und hat auch die Entwick- dynamischen Schweizer Bäuerinnen und Bauern
lungen im Ausland stets im Blickfeld. – über das Swiss-Agro-Combi mit Terre & Nature
Total verbreitete Auflage: 28‘925 Ex. 66% aller Zugriffe auf übrigens auch in der Westschweiz. Das Kombi
Abonnements: 26‘776 Ex. www.schweizerbauer.ch erfolgen heute Wer im «Schweizer Bauer» und auf «BauernWoche» (Mittwoch- und Samstag-Aus-
Einzelverkauf: 62 Ex. bereits über mobile Geräte (Smartphone, Tablet, schweizerbauer.ch Anzeigen schaltet, findet gabe der gleichen Kalenderwoche) bringt einen
5% Gratisex.: 1‘342 Ex. Portable Notebook), 35% der Zugriffe über für seine Angebote einen hohen Beachtungs- konzentrierten Werbeauftritt im «Schweizer Bau-
Replica verkauft: 128 Ex. einen PC/Mac. grad bei innovativen und zukunftsorientierten er» zu einem attraktiven Preis.
Replica gratis: 125 Ex. Bäuerinnen und Bauern.
Die Grossauflage (49‘489 Exemplare, «WEMF/
SW-Beglaubigung») erreicht in diesem Jahr 12
Mal an Deutschschweizer Bäuerinnen und Bau-
ern und die vor- und nachgelagerten Branchen.
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6 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Erscheinungen Grossauflage, 3. Bund und Messedossier zurück zum
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Erscheinungen Messe/Veranstaltungen Sonderseiten Themen 3. Bund**
Grossauflage* ohne redaktionelles Umfeld
Datum
08.01.2022 Forsttechnik, Milchvieh, Treuhand/Versicherungen Weiterbildung
19.02.2022 24.-27.02.2022 Tier&Technik, St.Gallen Bodenbearbeitung, Futterbau, Gülletechnik, Mais Tier&Technik
27.02.-05.03.2022 Agritechnica, Hannover
19.03.2022 03.-06.03.2022 AgriMesse, Thun Gülletechnik, Hoftechnik, Milchvieh, Weidetechnik Gesundheit
23.04.2022 22.04.-01.05.2022 Luga.Luzern Fütterungstechnik, Stallbau, Tiervermarktung, Weidetechnik, Pferde
29.04.-08.05.2022 BEA Pferd, Bern
21.05.2022 Geflügel, Milchvieh, Schweine
25.06.2022 29.06.-01.07.2022 öga Bewässerung, Futterbau, Gülletechnik Schätze vom Acker
23.07.2022 Hoftechnik, Stallbau, Zwischenfutteranbau Arbeitssicherheit
20.08.2022 Fütterungstechnik, Schweine, Weidetechnik Früchte
10.09.2022 Bodenbearbeitung, Forsttechnik, Gülletechnik, Milchvieh Innovation
08.10.2022 13.-23.10.2022 Olma, St.Gallen Geflügel, Gülletechnik, Hoftechnik, Treuhand/Versicherungen Finanzieren
19.11.2022 24.-28.11.2022 Agrama, Bern Forsttechnik, Schweine, Stallbau, Treuhand/Versicherungen Landtechnik
10.12.2022 Transport Festessen
* Anzeigeschluss 2 Tage Die Themen der Sonderseiten erhalten Sie mit dem Monatsmailing ** Anzeigeschluss 1 Woche
vor Publikation bis 17 Uhr oder auf Anfrage. vor Publikation um 17 Uhr
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7 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Zusätzlich: 3. Bund in jeder GA zurück zum
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• Themen-Schwerpunkte
• Zusätzliches Zielpublikum
• Themenbezogene Werbeplattform
Weiterbildung
Weiterbildung Arbeitssicherheit
Tiere + Technik Früchte
Gesundheit Innovation
Schätze vom Acker Finanzieren
Landtechnik Festessen
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8 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Specials zurück zum
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Die Agro Specials bieten Ihnen ganz gezielte und spezielle Werbeauftritte. Mit einem Inserat bewerben Sie Ihr
Zielpublikum direkt, und dies mit einer in der Schweiz einmalig hohen Auflage.
Traktor des Jahres 2022 Beständeschauen Magazin “Freizeit und Agrotourismus” Magazin “Einheimisch geniessen”
mit lukrativem Wettbewerb (Kanton BE + Berner Jura)
Ein Gemeinschaftsprodukt von “Schweizer
Der »Schweizer Bauer» bringt zusammen mit «Ter- Jeden Herbst finden im Kanton Bern in vie- Ein Gemeinschaftsprodukt von “Schweizer Bauer” und Terre&Nature.
re & Nature» das Magazin «Traktor des Jahres» len Dörfern die Beständeschauen für Milch- Bauer” und Terre&Nature.
heraus. Ziel ist es, den Lesern einen umfassenden rinder statt. Diese Anlässe sind vielerorts eine Ein Magazin für Menschen und Familien, die
Querschnitt aus dem aktuellen Angebot an Trakto- Mischung aus Leistungsschau und Volksfest und Ein Magazin für Menschen und Familien, welche die Terroir-Spezialitäten der Schweiz kennen
ren, Zweiachsmähern, Transportern, Hof- und Tele- darum beim Publikum sehr beliebt. lernen wollen. Ein wertschätzender Fokus auf
die schöne Schweiz auf Ausflügen und bei Auf-
skopladern in der Schweiz aufzuzeigen, damit sie die Produzenten und ihre Arbeit.
enthalten auf Bauernhöfen entdecken wollen.
das Angebot studieren und vergleichen können. In enger Zusammenarbeit mit dem Bernischen
Es werden besonders originelle und erfolgreiche Starke Werte wie Authentizität, handwerkliche
Fleckviehzucht-Verband produziert der SCHWEI-
«Traktor des Jahres» mit einer Auflage von über ZER BAUER jedes Jahr ein Heft im Tabloid-For- Anbieter auf dem Land und in Stadtnähe vor- Fertigkeit und Tradition.
80’000 Exemplaren in Deutsch und Französisch mat (halbes Zeitungsformat, wie z.B. Migros- gestellt. Lassen Sie sich inspirieren. Mit zahlrei-
wird von den organisierenden Medien versendet, Magazin) das alle Tiere von allen Schauplätzen chen Tipps und Adressen. Aber auch ein Treffpunkt für ungefilterte Begeg-
so dass sich die Leserschaft noch vor der Agrama verzeichnet. Zusätzlich werden noch die Spit- nungen, sorgfältig ausgewählte Adresstipps und
gründlich informieren kann. Zudem wird es auch zentiere nach linearer Beschreibung aufgelistet. Die digitale Revolution voll ausgeschöpft. Neben praktische Infos, um Ausflüge von A bis Z zu planen.
an Ausstellungen und Messen während der Wett- dem Print-Magazin bieten wir Ihnen auch eine
bewerbsdauer aufgelegt und verteilt. Da das Heft Das Heft erscheint in der ersten Hälfte Dezember Die digitale Revolution voll ausgeschöpft.
digitale Ausgabe, über die das Magazin im Voll-
einen guten Überblick über Traktoren gibt, wird und wird den Abonnenten des SCHWEIZER BAU- Neben dem Print-Magazin bieten wir Ihnen auch
text auf allen Plattformen gelesen werden kann.
es auch von Landwirtschaftlichen Berufsschulen ER im Kanton Bern zugestellt und auf Wunsch eine digitale Ausgabe, über die das Magazin im
gerne eingesetzt. auch weiteren interessierten Kreisen. Es beglei- Volltext auf allen Plattformen gelesen werden
tet die Berner Viehzüchter das ganze Jahr, bis es kann.
Nutzen Sie diese Plattform, um ihr Angebot in ei- wieder Zeit ist, die Kühe für die nächste Bestän-
nem unabhängigen Umfeld darstellen zu können. deschau herauszuputzen. Erscheint im Mai
EINHEIMISCH GENIESSEN
Erscheint im September
Denn erfolgreiche Werbung verdient erfolgreiche
EINE BEILAGE VON SCHWEIZER BAUER UND TERRE&NATURE
HERBSTLICHE
Medien! AROMEN
Von wiederentdeckten Bibern bis hin zu Weinen und Käsesorten – entdecken Sie mit uns
handwerkliche Spezialitäten aus den vier Ecken des Landes.
FOKUS
Bio Suisse wird 40 Jahre
Erscheint im November
alt: ein Rückblick
Erscheint im Dezember
auf die Anfänge
der Vereinigung
FT
ERHE
SOND
Beständeschauen Herbst 2021
Beilage zum «Schweizer Bauer», Nr. 96, vom Samstag, 2. Dezember 2021
in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Schaukommission von Swissherdbook
DOSSIER
Ausflug ins
Bio-Tal Puschlav
REPORTAGE
Die Magier des
Reifungsprozesses öffnen
Tarife auf Anfrage Tarife auf Anfrage
ihren Käsekeller für uns
SEPTEMBER 2021 – FR. 8.–
Tarife auf Anfrage Eindrückliche Abzüglete nach der Jubliäumsschau Zimmerwald. (Bild: Robert Alder)
Redaktion: 031 330 95 16, Fax 031 330 95 32, redaktion@schweizerbauer.ch Inserate: 031 330 95 00, Fax 031 330 95 30, inserate@schweizerbauer.ch Abo: 0844 10 20 30, Fax 0844 40 50 60, abo@schweizerbauer.ch Tarife auf Anfrage
Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer»
Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00
9 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Allgemeine Angaben & Anzeigenschluss Kontakte zurück zum
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Erscheinungsweise Berechnung Irene Heynen
Mittwoch + Samstag Anzahl Spalten (Breite) x Höhe in mm Leiterin Werbemarkt
(+ 2 mm Weissraum) x Tarif
Anzeigenschluss (+41) 031 330 95 00
2 Tage vor der Erscheinung, 17 Uhr Normalauflage (NA) irene.heynen@schweizerbauer.ch
1 x Mittwoch oder Samstag, 28‘925 Ex.
Reklamen «WEMF/SW-Beglaubigung», Druckauflage
Mittwoch und Samstag 31’000 Ex.
3 Tage vor Erscheinen (auf Anfrage)
Grossauflage (GA) Alexandra Fuhrer
Doppelnummern 1 x Samstag, 49‘489 Ex. «WEMF/SW-Beglau- Werbemarkt
Nur eine Ausgabe, kein Bauernwochen-Rabatt bigung», Druckauflage 51’000 Ex.
(+41) 031 330 95 01
Keine Ausgabe Bauernwoche* alexandra.fuhrer@schweizerbauer.ch
Samstag, 16. April 2022 Mittwoch und Samstag
Mittwoch, 29. Dezember 2022 Normalauflage und/oder Grossauflage
* Attraktives Kombi-Angebot mit 25% Rabatt
bei gleichzeitiger Belegung der Mittwoch- Mike Fries
und Samstag-Ausgabe der gleichen Kalender- Kundenberater
woche, ausgenommen Spezial- und Reklame- Print- und Onlineanzeigen
felder. Anzeigenschluss Bauernwoche:
Montag, 17.00 Uhr. (+41) 079 306 08 96
mike.fries@schweizerbauer.ch
Spezielle Platzierungen: Preise, Formate,
Verfügbarkeit auf Anfrage
Irene Oppliger
Leiterin Marketing & Nutzermarkt
(+41) 031 355 95 03
irene.oppliger@schweizerbauer.ch
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10 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Kundenvorteile zurück zum
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Frankenabschlüsse (gültig bei Anzeigen + Prospektbeilagen*) «Event-Power-Pack»
Fr. 3'000.– 2,5% Fr. 26'000.– 15,0% Ausschliesslich für Ausstellungen, Einweihungen, Auktionen, Jubiläumsfeste, Vorführungen usw.
Ab zwei aufeinanderfolgenden Erscheinungen erhalten Sie 25% Rabatt (Farbe rabattberechtigt),
Fr. 6'500.– 5,0% Fr. 35'000.– 17,5% nicht mit Wiederholungsrabatt kumulierbar.
Fr. 10'000.– 7,5% Fr. 40'000.– 20,0%
Zuschläge (nicht rabattberechtigt):
Fr. 13'000.– 10,0% Fr. 50'000.– 22.5%
Fr. 20'000.– 12,5% Fr. 65'000.– 25,0% Sonderplatzierungen, Satelliten + 20% vom Bruttopreis
Konkurrenzausschluss (Beilagen) + 20% vom Werbewert
Der Frankenabschlussrabatt ist nicht mit dem Wiederholungsrabatt kumulierbar.
Beraterkommission:
Wiederholungsrabatte (gültig bei Anzeigen)
Alle anerkannten Werbe- und Mediaagenturen im In- und Ausland erhalten 5%
Nur bei gleichzeitiger Bestellung (ohne Datenerweiterung und ohne Grössenwechsel). auf kommerzielle Anzeigen.
Sujet-/Textwechsel bei Vollvorlagen möglich.
2. Vermittler: 2,5%
3 x 5% I 6 x 10% I 12 x 15% I 25 x 20% I 50 x 25%
Der Wiederholungsrabatt ist nicht mit dem Frankenabschlussrabatt kumulierbar.
Wenn Sie in der gleichen Kalenderwoche am Mittwoch und Samstag inserieren,
erhalten Sie den «BauernWoche»-Rabatt von 25%.
* Bei Prospektbeilagen ist der Rabatt nur auf dem Werbewert gültig.
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11 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Preise mm und Farbe zurück zum
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Millimeterpreis schwarz/weiss Beraterkommission
Alle anerkannten Werbe- und Mediaagenturen im In- und Ausland erhalten 5% auf kommerzielle Anzeigen.
Anzeigen Reklamen
2. Vermittler: 2,5%
Normalauflage (NA) Fr. 1.86/mm Fr. 5.26/mm
Grossauflage (GA) Fr. 2.24/mm Fr. 5.98/mm
Rubrikinserate (bis 100 mm) Fr. 1.86/mm (Fliesssatz)
Berechnung: Anzahl Spalten (Breite) x Höhe in mm (+2 mm Weissraum) x Tarif Preise News & Trends
Farbzuschläge (rabattberechtigt)
Product Publicity, Produktemeldungen, Firmenmitteilungen
4-farbig Skala oder Farbton (ohne Preisangaben und Aktionen, 4-farbig)
Normalauflage (NA) Fr. 360.– Fr 120.– pro Farbe
Grossauflage (GA) Fr. 525.– Fr 175.– pro Farbe Für Inserenten ca. 86 x 180 mm Normalauflage Grossauflage
Rubrikinserate (bis 100 mm Fliesssatz) Fr 40.– pro Farbe (nicht rabatttberechtigt) Text ca. 2000 Anschläge (plus Bild und Logo) Fr. 690.–* Fr. 790.–*
Alle Preise verstehen sich zzgl. 7.7% Mehrwertsteuer. ab Jahresumsatz Fr. 3'000.– 1 x gratis
Fr. 12'000.– 3 x gratis
Fr. 25'000.– 6 x gratis
Diverse Gebühren
Nicht-Inserenten ca. 86 x 180 mm Normalauflage Grossauflage
Chiffre-Gebühr Fr. 40.– pro Auftrag Text ca. 2000 Anschläge (plus Bild und Logo) Fr. 1'000.–* Fr. 1'150.–*
Gestaltungsaufwand Print- und Online-Inserate Fr. 140.– pro Stunde
Gut zum Druck Fr. 30.– Gratis PR für ca. 86 x 180 mm
Inserenten Text ca. 2000 Anschläge (plus Bild und Logo)
Preise für Publireportagen, Sonderdrucke, Memo-Stick, Panoramaseiten, XXL-Beilagen sowie
Spezialplatzierungen auf Anfrage. * nicht rabattberechtigt
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12 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Technische Angaben/Masse zurück zum
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Satzspielgel/Seiteninhalt/Spaltenzahl und Masse Druckunterlagen InDesign, Photoshop, Illustrator, MS Office, CD, USB-Stick
Satzspiegel 292 x 440 mm Druckunterlagen Vorlagen aus den oben aufgeführten Programmen (Mac + PC)
Seiteninhalt 4400 mm und/oder per Datenträger (CD / USB-Stick) können für den
Druck aufbereitet werden.
Hinweis: Logos und Bilder können aus Word nur bedingt in guter
Spaltenzahl Annoncen/Inserate Druckqualität übernommen werden.
und Masse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sp.
27 56 86 115 144 174 204 232 – 292 mm Digitale Daten PDF
EPS oder PS (Schriften müssen eingebunden sein)
Druckauflösung 300 dpi
9-spaltige Inserate werden 10-spaltig verrechnet.
Für Inserate über 380 mm wird die ganze Seitenhöhe Profil ISOnewspaper26v4.icc
von 440 mm verrechnet. Mindestgrösse: 30 mm
Druckverfahren Zeitungsoffsetdruck
Raster 44er
Reklamen: 6 Spalten à 45 mm
Papier Zeitungspapier SK7, 40-45 g/m2
1 2 3 4 5 6 Sp.
45 94 144 192 241 292 mm Farbskala Europaskala
Übermittlung per E-Mail werbemarkt@schweizerbauer.ch
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13 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Fixe Anzeigenformate 4-farbig mit Preisvorteil zurück zum
Fixe Anzeigenformate 4-farbig mit Preisvorteil
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Anzeigenformate
zeigenformate 1/1-Seite
1/1-Seite 1/2-Seite quer
1/2-Seite quer 1/2-Seite hoch
1/2-Seite hoch 1/3-Seite quer
1/3-Seite quer 1/4-Seite quer
1/4-Seite quer
sse
Masse (Breite x Höhe)
Preis Normalauflage
is Normalauflage
292 x 440 mm
292Fr.x7’571.–
Fr. 7
440 mm
’571.–
292 x 220 mm
292Fr.x3'948.–
220 mm
Fr.Fr.3’4'849.–
948.–
144 x 440 mm
144Fr.x3'948.–
440 mm
’948.–
Fr.Fr.34'849.–
FixeFixe Anzeigenformate
Anzeigenformate
Fixe
292 x 150 mm
292Fr.x 3'042.–
Fr.
150 mm
3’042.–
4-far
Anzeigenformate
4-farbig
4- 292 x 110 mm
292Fr.x2'136.–
110 mm
’136.–
Fr.Fr.22'661.–
Preis Grossauflage Fr. 9’225.– Fr. 3'755.–
is Grossauflage Fr. 9’225.– ’
Fr. 4 849.– Fr. 4’849.– Fr. 3’755.– Fr. 2’661.–
Anzeigenformate
zeigenformate 1/4-Seitehoch
1/4-Seite hoch 1/8-Seite 1/8-Seite
quer & hoch Monolith 4-spaltig
Monolith 4-spaltig Monolith 2-spaltig
Anzeigenformate
Anzeigenformate
Monolith Anzeigenformate
2-spaltig Panorama1/1-Seite
1/1-Seite bundübergreifend
1/1-Seite 1/2-Seite q
Masse (Breite x Höhe) 144 x 220 mm 292 x 55 mm oder 144 x 110 mm 115 x 440 mm 56 x 440 mm 611,5 x 440 mm
sse Preis Normalauflage 144 Fr.
x 220 mm
2'136.– 292 x 55 mm Fr. oder 144 x 110 mm
1’230.– 115Fr.x3'223.–
440 mm Masse56 Fr.Masse
x 440 mm
1'774.–Masse 292 x 440 292
Fr. 15'172.–mm
mm x 440
292 x 440 mm 292 x 220
is Normalauflage
Preis Grossauflage Fr. ’136.–
Fr.22'661.– ’230.–
Fr.Fr.11’567.– Fr. ’223.–
Fr.33'974.– Fr.Preis
Preis Normalauflage
Fr. Normalauflage
’774.–
12'223.– 7’571.–
Preis Normalauflage Fr. 7’571.–Fr.Fr.18'450.–
Fr. 7’571.– Fr. 3’948.–
is Grossauflage Fr. 2’661.– Fr. 1’567.– Fr. 3’974.– Fr. Preis
Preis Grossauflage
2’223.– Preis Grossauflage Fr. 9’225.–Fr. 9’225.–
Grossauflage Fr. 9’225.– Fr. 4’849.–
Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer»
Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00
14 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Fixe Reklamenformate (Textanschluss) 4-farbig zurück zum
Fixe
nformate 4-farbig mit 4-farbig
ixe Anzeigenformate Preisvorteil
mit Preisvorteil
Inhaltsverzeichnis
im Innenteil mit Preisvorteil
zeigenformateAnzeigenformate
1/1-Seite 1/2-Seite
1/2-Seite
1/1-Seite quer
quer 1/2-Seite hoch
1/2-Seite hoch
quer 1/3-Seite hoch
1/2-Seite
1/3-Seite quer
quer 1/4-Seite quer
1/3-Seite
1/4-Seite quer
quer 1/4-Seite quer
quer
eigenformate 1/1-Seite 1/2-Seite quer 1/2-Seite hoch 1/3-Seite quer 1/4-Seite
Masse (Breite x Höhe) 292 x 220 mm 144 x 410 mm 292 x 150 mm 292 x 110 mm
sse292 x 440
sse mm
Preis Normalauflage
292
292Fr.
292 xxx440
440
220 mm
mm
mm
6'538.–
292
144Fr.xx6'114.–
292 220
440mm
220 mm 292
144Fr.xx4'984.–
144 150
440 mm
440 mm 292
292Fr.
292 xxx150
150
110 mm
mm
mm
3'431.–
292 xx 110
292 110 mm
mm
is ’
Normalauflage
Fr. 7 571.–
is Normalauflage
Preis Grossauflage Fr.
Fr. 37’’’
948.–
571.–
Fr.Fr.77'542.–
571.– Fr.
Fr. 3
Fr.Fr.3’’’948.–
948.–
3 948.–
7'060.– Fr.
Fr.
Fr.Fr. 3’’3
3 948.– ’
948.–
042.–
5'774.– Fr.
Fr. 23’’’
136.–
042.–
Fr.Fr.4'007.–
3 042.– Fr. 2’’136.–
Fr. 2 136.–
is Fr. 9’225.–
is Grossauflage
Grossauflage Fr.499’’849.–
Fr.
Fr. ’225.–
225.– Fr.444’’849.–
Fr.
Fr. ’849.–
849.– Fr.Fr.44’’3849.–
Fr. ’755.–
849.– Fr.233’’661.–
Fr.
Fr. ’755.–
755.– Fr. 22’’661.–
Fr. 661.–
1/4-SeiteAnzeigenformate
zeigenformate
zeigenformate hoch 1/4-Seite
1/8-Seite
1/4-Seite
1/4-Seite quer hoch
& hoch
hoch
hoch 1/8-Seite 1/8-Seite
Monolith
1/8-Seite quer
quer && hoch
hoch
4-spaltig Monolith 4-spaltig
2-spaltig
4-spaltig Monolith 2-spaltig
Monolith 2-spaltig
Masse (Breite x Höhe) 144 x 110 mm 292 x 55 mm oder 144 x 110 mm
sse
144 x 220Preis
sse mmNormalauflage292 x 55
144
mm
144 x 220
xFr. 220
oder mm
mm
3'431.–144 x 110 mm
292 xx 55
292 55 mm
mm
115Fr.oder
xoder440144
144
1’878.–mmxx 110
110 mm
mm 56
115xxx440
115 440mm
440 mm
mm 56 xx 440
56 440 mm mm
is ’
Normalauflage
Fr. 2 136.–
is Normalauflage
Preis Grossauflage Fr. 12’’230.–
136.–
2 136.–
Fr. 4'007.– Fr.
Fr. 13’’ ’
230.–
Fr. 1 230.–
Fr. 223.–
2'240.– Fr.
Fr. 31’’’223.–
774.–
Fr. 3 223.– Fr. 1’’774.–
Fr. 1 774.–
is Fr. 2’661.–
is Grossauflage
Grossauflage Fr. 212’’661.–
Fr. 567.–
661.– Fr.113’’567.–
Fr.
Fr. ’974.–
567.– Fr.332’’974.–
Fr.
Fr. ’974.–
223.– Fr. 22’’223.–
Fr. 223.–
Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer»
Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00
15 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Prospektbeilagen und Spezialfelder zurück zum
Inhaltsverzeichnis
Prospektbeilagen Reklame Spezialfelder (4-farbig)
Normalauflage Grossauflage
31'000 Ex. 51'000 Ex. Normalauflage Grossauflage
1 – 25 g Werbewert (brutto) 6'247.– 8'149.– Frontseite oben (94 x 58 mm) Fr. 2'374.– Fr. 2'770.–
Einsteckkosten (netto) 900.– 1'590.– Frontseite unten (94 x 65 mm) Fr. 1'315.– Fr. 1'625.–
Totalkosten 7'147.– 9'739.– Letzte Seite (94 x 65 mm) Fr. 1'187.– Fr. 1'483.–
Feld Agenda (94 x 65 mm) Fr. 1'043.– Fr. 1'286.–
26 – 50 g Werbewert (brutto) 9'735.– 11'991.– Dreieck (144 x 144 x 202 mm) Fr. 1'868.– Fr. 2'348.–
Einsteckkosten (netto) 900.– 1'590.–
Totalkosten 10'635.– 13'581.–
51 – 75 g Werbewert (brutto) 11'754.– 14'569.–
Einsteckkosten (netto) 900.– 1'590.–
Totalkosten 12'654.– 16'159.–
51 – 75 g Werbewert (brutto) 14'210.– 17'528.–
Einsteckkosten (netto) 900.– 1'590.–
Totalkosten 15'110.– 19'118.–
ab 100 g auf Anfrage
Mehrpreis für Teilbelegung und/oder Sujetwechsel pro Unterbruch 375.– 375.–
Reservation/Bestellung Muster für verbindliche Bestätigung erforderlich.
Preisänderungen ab 01.01.2022 vorbehalten.
Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer»
Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00
16 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Online-Werbung Seitenaufbau | Werbemöglichkeiten I Preise zurück zum
Inhaltsverzeichnis
Wideboard Wideboard inkl. Mobile Wideboard inkl. Rectangle Mobile
994 x 250 Pixel 994 x 250 Pixel 994 x 250 Pixel / 300 x 250 Pixel
1 Woche CHF 650.– 1 Woche CHF 1’300.– 1 Woche CHF 1’150.–
2 Wochen CHF 1’300.– 2 Wochen CHF 2’600.– 2 Wochen CHF 2’300.–
3 Wochen CHF 1‘900.– 3 Wochen CHF 3‘800.– 3 Wochen CHF 3‘350.–
4 Wochen CHF 2’400.– 4 Wochen CHF 4’800.– 4 Wochen CHF 4’250.–
Weitere Schaltungen auf Anfrage. Weitere Schaltungen auf Anfrage. Weitere Schaltungen auf Anfrage.
Laufzeitrabatte
Rectangle Rectangle inkl. Mobile
1 Monat 4% Rabatt
300 x 250 Pixel 300 x 250 Pixel
2 Monate 6% Rabatt
1 Woche CHF 500.– 1 Woche CHF 1’000.– 3 Monate 8% Rabatt
2 Wochen CHF 1’000.– 2 Wochen CHF 2’000.–
3 Wochen CHF 2‘900.– 4 Monate 10% Rabatt
3 Wochen CHF 1‘450.–
4 Wochen CHF 1’850.– 4 Wochen CHF 3’700.– 5 Monate 12% Rabatt
6 Monate 15% Rabatt
Weitere Schaltungen auf Anfrage. Weitere Schaltungen auf Anfrage.
1 Jahr 20% Rabatt
Skyscraper Videowerbefeld
160 x 600 Pixel
Ihr Video läuft 7 Tage/24 Std. in Dauerschlaufe,
1 Woche CHF 600.– keine Mehrfachbelegung möglich.
2 Wochen CHF 1’200.– Preis auf Anfrage.
3 Wochen CHF 1‘750.– Dateiformate: jpg, gif, swf
4 Wochen CHF 2’250.– (Link muss eingebunden sein).
Videoformat: mpeg4, bis 50 MB optimal,
Weitere Schaltungen auf Anfrage. grössere Dateien können durch unsverkleinert
werden.
Ihre Online-Werbung wird dauerhaft eingeblendet. Ihre Vorteile: Mehr Präsenz, mehr Beachtung, mehr Klicks!
Mobile: Ihre Werbung wird zusätzlich auf allen Smartphones angezeigt. Alle Preise verstehen sich zzgl. 7.7% MwSt.
Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer»
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17 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Online-Werbung Newsletter zurück zum
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Werbebanner Newsletter 2022
Längere Laufzeiten auf Anfrage.
Anzahl Newsletter-Empfänger: 7‘000 Abonnenten
Wide Fullbanner, 600 x 150 Pixel
Fr. 300.– / Woche (5 Erscheinungen)
Fr. 1‘000.– / Monat (mind. 20 Erscheinungen)
Banner/Advertorial, 600 x 300 Pixel
Fr. 700.– / Woche (5 Erscheinungen)
Fr. 2‘500.– / Monat (mind. 20 Erscheinungen)
Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer»
Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00
18 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Swiss-Agro-Combi Terre & Nature
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen § zurück zum
Inhaltsverzeichnis
1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags 4. Ablehnung von Anzeigen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht die abgenommene Menge licht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt dem
Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die Be- Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzuleh- am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, erhält der Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Ver-
triebsgesellschaft Schweizer Bauer / (nachfolgend Verlag), in der be- nen. Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabattnachbelastung. wertung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte
zeichneten Publikation eine oder mehrere Anzeigen erscheinen zu einem Vertragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff. 15) hat mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. Auf Verlangen kann ein Beleg
lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu bezahlen hat. An- Anzeigen. dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der kostenlos geliefert werden (normalerweise ganze Seite). Zusätzliche Be-
zeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlossen, im Fall effektiv abgenommenen Menge entspricht. lege werden in Rechnung gestellt.
von Kleininseraten und dgl. kann der Verlag auch mündliche Verträge 5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge Offerten auf Chiffreinserate werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt
Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer»
Mediadaten 2021 | Print
abschliessen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit
Dammweg 9formgültig sind
| Postfach | 3001 Mengenabschlüsse
Bern | Telefon +41 31 330 95 00 sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen 7. Obliegenheiten des Kunden auf den Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Einsendungen
E-Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch | schweizerbauer.ch
E-Mail, Fax und dgl. Neben Betellungen haben auch Änderungen oder 15
in Grösse (Millimeter oder 1/1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken Leistungen
Geliefertes Material & Preise
für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müs- zu Empfehlungs- und Werbezwecken, anonyme Offerten und Massen-
Abbestellungen von Anzeigen schriftlich zu erfolgen. während eines bestimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Auf- sen den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media- offerten sind von der Weiterleitung ausgeschlossen.
träge für Anzeigen, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert Daten). Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Zur Feststellung solcher Offerten behält sich der Verlag das stichpro-
2. Stellenwert der AGB erscheinen. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind grund- Für die Anzeigenschlüsse gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. benweise Öffnen der Briefe bzw. der E-Mails vor. Werden Dokumente
Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster sätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen Kunden zulässig. Für Anzeigen den jeweiligen Ausgaben. in Originalfassung sowie Fotografien den Interessenten nicht zurückge-
Linie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftraggebers, die unter verschie- Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der Anzeigen geben, könnte bei Anhebung eines Verwal-tungs- oder Justizverfahrens
individuelle, schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB de-nen Namen oder für Rechnung verschiedener Unternehmen erschei- ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur der Verlag behördlicherseits dazu angehalten werden, die Identität des
vor. Dagegen gehen vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB nen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte Verträge Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, Chiffre-Inserenten preiszugeben. Für die Rücksendung von Dokumenten
des Kunden vor. und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse bleiben soweit zur Vertragserfüllung notwen-dig die Werbemittel (einschliesslich kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen. Bei Offertsendungen,
vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt aller kreativen Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu die das Format C5 überschreiten, muss für die Weiterleitung die entspre-
Die AGB haben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/ dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, chende Postgebühr beigelegt werden.
oder Vermittlung Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst und Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spä- zu vertreiben und dgl. Er erklärt sich insbesondere damit einverstanden, Druckmaterial ohne Spezifikation wird als Einwegmaterial betrachtet.
(und nicht ein Endinserent) Kunde ist oder wenn diese stellvertretend testens mit dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 dass der Verlag die Anzeigen auf eigene und fremde Online-Dienste ein- Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten seit dem letzten
für den Kunden handelt (letzteres selbst dann, wenn nur der Kunde aus- Monate, im Fall einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird speisen oder sonstwie veröffentlichen und zu diesem Zweck bearbeiten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt einzig für
drücklich erwähnt wird). dieser mitgezählt. kann. Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden auf
Der Verlag kann für die vereinbarten bzw. gebuchten Anzeigen die ge- dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeich-
3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung schuldete Zahlung vollständig in Rechnung stellen, wenn die Anzeige aus nen. Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt
Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten (Link). Die An- 6. Rabatte Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht ordnungsge- innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierko-
zeigenpreise verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwert- Für jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen mäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger, mangelhafter pien kann die Rückerstattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung
steuersatzes. Abschlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung). Allfällig während des Druckvorganges nicht gewährleistet werden.
Zusätzliche Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Wiederholungsrabatt wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabatt- entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung
Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen bestimmungen entsprechende Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Mo- gestellt werden. 9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und
und -auswertungen usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache naten) enthalten. Die Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder -vorschriften
Streupläne, Kostenberechnungen usw.) hinausgehen, werden zu den Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. Rabattver- 8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für be-
branchenüblichen Tarifen verrechnet. einbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden immer mit dem Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Bern. stimmte Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebunde-
Die Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizier- Kalenderjahr. Der Verlag ist befugt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkor- ne Anzeigen um eine Ausgabe vor- oder zurückzuverschieben. Erscheint
ten Grösse. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Unter «nö- Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss festgelegten Ab- danten und dgl. beizuziehen. eine nicht termingebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann
tiger Höhe» wird nicht die minimale Begrenzung, sondern ein Raum ver- schlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch während der Anzeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs-
standen, welcher dem Sujet ange-passt ist. Zur «Abdruckhöhe» werden Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden oder Schadenersatzansprüche gestellt werden.
grundsätzlich jeweils 2 mm zugerechnet. Als Berechnungsgrundlage für werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprä- können. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich entgegen-
die korrekte Durchführung von Online-Werbekampagnen sowie für die mie nach Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. eine Überschrift «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» genommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird,
Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist vor, der Kunde erklärt sein Einverständnis dazu. sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungs-
des Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die vorgesehene Abschlusshöhe, wird der Rabatt auf dem Gesamtvolu- Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen, die vom Verlag zuschlag erhoben (vgl. Media-Daten). Konkurrenzausschluss ist nicht
die über das hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist. men berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattbestimmungen abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie veröffent- möglich. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer an-
Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer»
Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00
19 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Swiss-Agro-Combi Terre & Nature
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen § zurück zum
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deren Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann deswegen weder gesetzgebung erhoben bzw. erhalten zu haben (d.h. gegebenenfalls auch Eintreibung ausstehender Zahlungen erforderlichen Massnahmen, ins- Vertragserfüllung unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt;
die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schaden- derjenigen der Europäischen Union [DSGVO] (vgl. auch Ziff.10) besondere auch die Kosten des Beizugs Dritter, gehen zu Lasten des wichtige technische Gründe, für deren Auftreten nicht der Verlag ver-
ersatzan-sprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in die- Im Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schrift- säumigen Kunden. antwortlich ist; Nichteinhaltung der rechtlichen Vorschriften wesent-
sem Fall aber nicht mehr erhoben. lich Widerspruch einlegt, die Verwendung von automatisierten Software- licher Vertragspflichten oder oder Nichteinräumung erforderlicher
Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss bis spätestens zum Anzei- programmen, um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität 13. Fehlerhaftes/ausbleibendes Erscheinen Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag
genschluss möglich (vgl. Media-Daten). Ein Umbuchungsantrag ist vor des Werbemittels und zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Stan- ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Scha-
Ablauf der genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum aufzurufen und zu analysieren. Sollte der Kunde, z.B. durch Verwendung dard entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kun- denersatzfolge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündi-
Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer»
Mediadaten 2021 | Print
Eingang beim Verlag). Auch bei fristge-rechten Umbuchungen sind| sämt-
Dammweg 9 | Postfach spezieller
3001 Bern | Telefon Techniken
+41 31 330 95 00 wie dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten den ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, gen. Schadenersatzansprüche des Verlags gegen den Kunden, soweit
aus der Schaltung von Online-Werbung gewinnen oder sammeln,15 Leistungender &Syste-me
Preise und eine fehlerfreie Publikation
E-Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch | schweizerbauer.ch
liche dadurch dem Verlag entstandenen Mehrkosten geschuldet. sichert jederzeit die Verfügbarkeit diesem der Auflösungsgrund zuzuordnen ist, bleiben vorbehalten. Der
er zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personen- zu erbringen. Der Verlag gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Kunde ist jedoch nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschiene-
10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter bezogenen Daten die einschlägige Datenschutzgesetzgebung (soweit Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit. Im Fall von Online-Anzeigen nen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch
Vorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt anwendbar auch dienjenige der Europäischen Datenschutzverordnung kann zudem keine bestimmte Anzahl von Einblendungen (Impressions), den Verlag, soweit der Auflösungsgrund nicht dem Kunden zuzuordnen
der Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwend- [DSGVO]) einhalten wird. Veröf-fentlichungen, Conversions oder Klicks auf ein Werbemittel garan- ist, bleiben die Rabattberechtigungen aufgrund der ursprünglich fest-
baren Rechtsnormen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbands- tiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht sind jegliche gelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist der Auflösungsgrund dem Kun-
regeln der Branche einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im 12. Zahlungsbedingungen Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haftungs- den zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigungen oder andere Vorzugs-
Fall einer Verletzung von Normen und Rechten Dritter. Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum begrenzung auf Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von leistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht bezahlten
Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag geltend aufgrund des zu bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Hilfspersonen bzw. Unterakkordanten. Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12).
Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verletzung des Wettbe- Ein von einer Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich Es bestehen keinerlei Gewährleistungs- und Haftungsansprüche im Fall
werbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutzrechts, ver- nur durch Zahlung an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm von gedruckten Anzeigen oder Online-Vorlagen, die bzw. deren Material 15. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres
pflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen frei- gegenüber befreien. Wenn eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums entsprechen. Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere
zustellen. Die Freistellung umfasst namentlich die Übernahme allfälliger der Verlag überdies das Recht, im Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist Dasselbe gilt bei Fehlern in der Über-mittlung der Werbeaufträge. Bei allgemeine Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen
Garantieleistungen, Schadenersatzposten und dgl. sowie sämtliche Kos- (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den Endinserenten zu wenden Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz werden vorbehältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf
ten und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen und ihn auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermittlung hinzuweisen. (nach IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler laufende Verträge angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, inner-
oder gerichtlichen Auseinandersetzung (Verfahrens- und Parteikosten). Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-, Schadener- aus fremdsprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen wer- halb von 10 Tagen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingun-
Der Kunde tritt nach Wunsch des Verlags entweder dem Prozess bei oder satz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen, wenn den. Mängelrügen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der gen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf
führt diesen anstelle des Verlags (Art. 79 der schweizerischen Zivilpro- Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle Anzeige geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leis- den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabattbestimmungen dem effektiv
zessordnung [ZPO]). Schadenersatzansprüche des Verlags sowie dessen Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im tung des Verlags als genehmigt. abgenommenen Quantum entspricht.
Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl. Ziff. 14) bleiben vorbehalten. Fall der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer An- Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam
Rabattberechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbeson-de- zeige wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Be-
11. Datenschutz re Provisionszahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. stimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksa-
Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen geleistete Provisions- oder andere Bonus-Zahlungen können zurück- unterbliebenen Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn men Bestimmung soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich
Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität gefordert werden. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vor- mehr (z.B. bei Werbung für einen einzigen, inzwischen vergangenen An- zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der genommen. lass), kann der Kunde alternativ die Rückerstattung der durch ihn für möglichst nahe kommt.
Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Perso-nendaten auch in Staaten ab- Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein diese betreffende Anzeige bereits geleisteten Vergütung fordern. Der Kunde verzichtet auf das Recht zur Verrechnung mit allfälligen
rufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestim- Verzugszins von mindestens 5 Prozent berechnet werden, vorbehalten Gegenforderungen.
mungen kennen. bleiben weitere Schadenersatzansprüche (vgl. Art. 104 des schweizeri- Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit gesetzlich zulässig
Soweit dem Verlag personenbezogene Daten des Kunden oder dessen schen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist nicht erforderlich. Für ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). 16. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Mitarbeitenden oder Beauftragten zur Verfügung gestellt oder zugänglich die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind bei Verzugs- Die Mängelrüge bzw. die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Gerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich Bern. Es gilt Schweizer
gemacht werden, darf er diese zum Zweck der Vertragserfüllung sam- eintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertragsver- Rechnung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, die Rechnungs- Recht, insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationen-
meln und bearbeiten und im ihm sinn-voll erscheinenden Umfang auch hältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist beträge in den in Ziff. 12 spezifizierten Fristen zu begleichen. rechts (OR). Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsüber-
Dritten (z.B. Unterakkordanten) zugänglich machen. Der Kunde gewähr- keine Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung einzelner einkommen werden ausgeschlossen.
leistet, soweit nötig die Zustimmung Betroffener zur Datenbearbeitung oder aller Anzeigenvertragsbeziehungen mit dem Kunden (vgl. Ziff. 14). 14. Vorzeitige Vertragsauflösung
im vorgenannten Sinn eingeholt zu haben und die dem Verlag zur Ver- Der Verlag ist bei Verzug zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltun- Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der 17. Inkrafttreten
fügung gestellten Daten rechtmässig i.S. der anwendbaren Datenschutz- gen von weiteren gebuchten Anzeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Vertragsdauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Diese AGB treten per 1.9.2017 in Kraft.
Betriebsgesellschaft «Schweizer Bauer»
Dammweg 9 I Postfach I CH-3001 Bern I Telefon (+41) 031 330 95 00
20 Mail: werbemarkt@schweizerbauer.ch I schweizerbauer.ch Mediadaten 2022Sie können auch lesen