Mediadaten 2018 - Berliner Abendblatt
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Mediadaten 2018 Seite 2 Gebiete Seite 3 Anzeigenpreise Seite 5 Kleinanzeigen Seite 6 Technische Daten und Anforderungen Seite 8 Beilagenpreise Seite 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beilagenverteilungen Seite 11 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlages Preisliste Nr. 22, gültig ab 01. Januar 2018 Bild: © 2017 by DuMont Mediengruppe
Gebiete Gebiet Berlin NORDOST Gebiet Berlin SÜDOST Gebiet Berlin NORDWEST Pankow Gebiet Berlin SÜDWEST Reinickendorf Hohenschön- Weißensee hausen Wedding Spandau Prenzlauer Berg Marzahn Tier- garten Mitte Charlottenburg Friedrichs- hain Hellersdorf Lichtenberg Kreuzberg Wilmersdorf Schöneberg Steglitz Treptow Zehlendorf Neukölln Köpenick Tempelhof Jede Lokalausgabe kann einzeln oder in beliebigen Kombinationen belegt werden. Seite 2 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Anzeigenpreise Belegung Lokalausgabe Auflage mm-Preis Euro Malstaffel 010 Pankow 66.010 2,05 ab 3 Anzeigen 3 Prozent ab 18 Anzeigen 15 Prozent 011 Weißensee 39.830 1,59 ab 6 Anzeigen 5 Prozent ab 24 Anzeigen 20 Prozent 012 Prenzlauer Berg 72.640 2,35 Nordost ab 12 Anzeigen 10 Prozent ab 48 Anzeigen 25 Prozent 013 Mitte 42.410 1,69 014 Lichtenberg 82.120 2,65 Kombinationsrabatt 015 Hohenschönhausen 51.860 1,80 ab 2 Ausgaben 10 Prozent ab 3 Ausgaben 15 Prozent 016 Marzahn 66.730 2,29 ab 5 Ausgaben 20 Prozent 017 Hellersdorf 59.370 2,03 ab 8 Ausgaben 25 Prozent 018 Treptow 62.250 2,05 Südost ab 11 Ausgaben 30 Prozent 019 Köpenick 64.605 2,14 020 Friedrichshain 56.290 1,99 021 Reinickendorf 106.330 3,40 023 Charlottenburg 61.930 2,01 Vereinsrabatt: 25 Prozent 024 Wilmersdorf 42.350 1,62 Nordwest Stellenmarktrabatt: 25 Prozent 025 Spandau 84.930 2,74 027 Tiergarten 37.465 1,45 028 Wedding 53.920 1,71 Der mm-Preis einer Kombinationsanzeige errechnet sich durch 029 Neukölln 98.620 3,10 Addition der mm-Preise der gewünschten Einzelausgaben, 031 Steglitz 91.055 2,90 abzüglich der gewährten Rabatte. 032 Zehlendorf 45.790 1,73 Südwest Kombinationsnachlass wird nur für Anzeigen gewährt, die un- 033 Tempelhof 79.610 2,77 verändert (gleicher Inhalt und Größe) in mehreren Ausgaben zum gleichen Erscheinungstermin veröffentlicht werden. 034 Schöneberg 52.290 1,79 035 Kreuzberg 39.540 1,49 Über die Möglichkeiten, unsere Kombinationspartner im Land Brandenburg zu belegen, informieren wir Sie gern. Gesamtauflage 1.457.945 34,54* Zusätzliche Auslage in ausgewählten Vertriebsstellen. * enthält bereits den Kombinationsrabatt Seite 3 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Anzeigenpreise Verlag und Konditionen BVZ Anzeigenzeitungen GmbH · Alte Jakobstraße 105 · 10969 Berlin Handelsregister AG Berlin-Charlottenburg HRB 78708 Erscheinungsweise Bankverbindung und Zahlungsbedingungen Die Ausgaben erscheinen zum Wochenende (Fr/Sa). Deutsche Bank AG Die Verteilung erfolgt flächendeckend an erreichbare Haushalte IBAN: DE 76 1007 0000 0118 5578 00, BIC: DEUTDEBB in den Verbreitungsgebieten. ID-Nr. DE 811 199 541, Steuer-Nr. 217/5842/2135, Anzeigen- und Druckunterlagenschluss Finanzamt Köln-Nord Anzeigenschluss Dienstag 12.00 Uhr für Kleinanzeigen/ Stellenmarkt Dienstag 10.00 Uhr Druckunterlagen Dienstag 14.00 Uhr Auftragsgrundlage sind grundsätzlich die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen. Mit der Auftragserteilung werden die Geschäfts- Titelplatzierungen bedingungen anerkannt. Platzierung 1. Spalte Titel Aufschlag 40 Prozent Anzeigenreklamationen müssen dem Verlag innerhalb von 4 Wochen nach 2. Spalte Titel Aufschlag 25 Prozent Erscheinen schriftlich mitgeteilt werden. Titelfuß Aufschlag 25 Prozent Alle Preise sind AE-fähig und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Seite 4 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Kleinanzeigen Auflage 354.870 Auflage 309.245 Auflage 386.925 Auflage 406.905 Pankow, Weißensee, Marzahn, Hellersdorf, Reinickendorf, Spandau, Neukölln, Kreuzberg, Prenzlauer Berg, Mitte, Treptow, Köpenick, Charlottenburg, Wilmersdorf, Steglitz/Zehlendorf, Lichtenberg, Hohenschönhausen Friedrichshain Tiergarten/Wedding Tempelhof, Schöneberg Anzeigen Nordost Südost Nordwest Südwest Grundpreis je mm 4c 8,00 Euro 8,00 Euro 8,00 Euro 8,00 Euro Immobilien- und Gesamtauflage 15,50 Euro (enthält bereits den Kombinationsrabatt, nicht abschlussrabattfähig) Reiseanzeigen 4c Anzeigen Nordost Südost Nordwest Südwest Gewerbliche Kleinanzeigen bis 3 Zeilen (1. Zeile fett, 39 Zeichen, 21,20 Euro 21,20 Euro 21,20 Euro 21,20 Euro 2.+3. Zeile je 39 Zeichen) jede weitere Zeile 5,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro Gewerbliche Immobilienanzeige bis 3 Zeilen (1. Zeile fett, 39 Zeichen, 13,00 Euro 13,00 Euro 13,00 Euro 13,00 Euro 2.+3. Zeile je 39 Zeichen) jede weitere Zeile 4,50 Euro 4,50 Euro 4,50 Euro 4,50 Euro Gewerbliche Reiseanzeige Gesamtauflage bis 3 Zeilen (1. Zeile fett, 39 Zeichen, 35,00 Euro 2.+3. Zeile je 39 Zeichen) jede weitere Zeile 9,60 Euro Kombinationsrabatt: Der mm-Preis einer Kombinationsanzeige errechnet sich durch Addition der mm-Preise des gewünschten Gebietes, abzüglich der gewährten Rabatte. Kombinationsnachlass wird nur für Anzeigen gewährt, die unverändert (gleicher Inhalt und Größe) in mehreren Ausgaben zum gleichen Erscheinungstermin erscheinen. Chiffregebühren pro Veröffentlichung, auch wenn keine Zuschriften eingehen: Selbstabholung 4,00 Euro / Zusendung: 6,00 Euro Seite 5 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Technische Daten und Anforderungen Zeitungsformat Bildauflösung Rheinisches Format / Rollenoffset-Zeitungsdruck 220 dpi (bei 1:1-Abbildungen) Bei Abbildungen ab 115 Prozent wird keine Satzspiegel (Spaltenanzahl: 7) Qualitätsgarantie übernommen. 1/1 Seite 485 x 327 mm (H x B) = 3.395 mm 1/2 Seite 230 x 327 mm (H x B) = 1.610 mm Belichtungsauflösung Panorama-Seite: 485 x 677 mm (H x B) 1.270 dpi bei einem 48er Raster (100 lpi) Spaltenbreiten: Anzeigen- und Textteil Tonwertbereich 1 Spalte: 45 mm 3 Prozent bis 90 Prozent, Rasterflächen können 2 Spalten: 92 mm ins Weiß auslaufen 3 Spalten: 139 mm 4 Spalten: 186 mm Punktzuwachs 5 Spalten: 233 mm ca. 26 Prozent bei 50-prozentiger Flächendeckung 6 Spalten: 280 mm für Standard-Zeitungsdruckpapier 7 Spalten: 327 mm Farbmodus CMYK max. Farbdeckung: Summe C+M+Y+K vorzugsweise < 220 Prozent, 1/2-rheinisches Format (Tabloid) Spaltenzahl: 5 maximal 240 Prozent 1/1 Seite: 327 x 233 mm (H x B) = 1.635 mm Panorama-Seite: 327 x 485 mm (H x B) Farbaufbau GCR: mittel/stark, Unterfarbzugabe Digitale Druckunterlagen 20 Prozent und 95 Prozent Schwarz Datenträger: CD-ROM/DVD/USB Farbmanagement-System: Empfehlung Dateiformate kostenloser Download der Standard-ICC-Profile für Offsetzeitungsdruck von der Hochauflösende Adobe-Acrobat-Datei 1.4 (*.pdf) oder EPS-Datei (*.eps). Verwendete Ifra-Website (www.ifra.com/WebSite/ifra.nsf/html/CONT_ISO_DOWNLOADS) für Schriften müssen eingebunden bzw. in Kurven oder Zeichenwege umgewandelt sein. Standard-Zeitungsdruckpapier: ISOnewspaper26v4.icc Die Dateien sind ohne Beschnitt und Passermarken anzuliefern. Daten-Übertragung Anzeigen sollten grundsätzlich im Veröffentlichungsformat (1:1) vorliegen und nicht Empfangszeiten: Täglich 24 Stunden unter als offene Dateien, wie z. B. Dateien aus Office-Programmen, gesendet werden, da Berücksichtigung der Anzeigenschlusstermine. hier die Qualität nicht gewährleistet werden kann. FTP: ftp.abendblatt-berlin.de User: azz-anzeigen, Passwort: AZZ#anzeigen Seite 6 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Technische Daten und Anforderungen Kontakt Telefon: +49 30 23 27 75 10 7Sp E-Mail: anzeigen.bab@dumont.de 327mm Organisatorische Voraussetzungen 6Sp Sämtliche Anzeigenbestandteile sind in einem Ordner oder als gepackte Datei 280mm (Stuffit oder WinZip) mit folgenden Angaben in der Infodatei anzuliefern: 5Sp · Anzeigengröße · Farbigkeit · Ausgabe 233mm · Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen. 4Sp 186mm Druckfarben Es wird nach den Vorgaben der DIN/ISO 12647-3 gearbeitet. 3Sp 139mm Druckreihenfolge 2Sp Cyan-Magenta-Yellow-Schwarz. 92mm Farbige Anzeigen, auch bei einer Zusatzfarbe, werden generell im 4c-Aufbau aus der Euroskala gedruckt. Dementsprechend sind alle Druckunterlagen 4c-aufgebaut 1Sp anzuliefern. Bei mehrfarbigen Anzeigen ist ein farbverbindlicher Ausdruck bzw. 45mm Proof mitzuliefern. Für HKS-Z-Schmuckfarben ist weiterhin die Farbnummer anzugeben. HKS-Farben werden nach Separationstabelle aus der Euro-Skala aufgebaut (Einschränkungen entsprechend HKS-Z-Farbtafel beachten). Geschäftsbedingungen: Geringfügige Abweichungen in Passer und/oder Farbton berechtigen nicht zu Ersatz- oder Minderansprüchen. Seite 7 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Beilagenpreise Anlieferanschrift Grundpreis pro 1.000 Exemplare als Beilage im Abendblatt Beilagen und Direktverteilungen: bis 20 g: 52,00 Euro bis 50 g: 61,50 Euro BVZ Berliner Zeitungsdruck GmbH bis 30 g: 54,50 Euro bis 60 g: 65,00 Euro – Berliner Abendblatt – bis 40 g: 58,00 Euro Abt. Weiterverarbeitung Alle Preise sind AE-fähig und verstehen sich zuzüglich MwSt. Am Wasserwerk 11 Preise gelten bei Komplettbelegung einer Bezirksausgabe. Teilbelegungen auf 10365 Berlin PLZ-Ebene sind auf Anfrage möglich. Über 60 g auf Anfrage. Ab einer Anzahl von 1 Telefon: +49 30 55 17 52 50 Mio. Exemplaren Preis nach Vereinbarung. Telefax: +49 30 55 17 52 19 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8:00 - 16:00 Uhr Preis Direktverteilung auf Anfrage Unter Angabe der Menge und des Verteilgebietes Achtung: Bei Anlieferung auf Paletten müssen diese unbedingt Zuschläge mit einer Palettenkarte analog Lieferschein gekennzeichnet sein! Erstellung Verteilspiegel 10 Prozent Erstellung Planung Geomarketing 30 Prozent Technische Angaben 1. Formate und g/m2-Gewichte: Mindestformat: 10,5 x 14,8 cm bei einem Papier- Vorfristige Anlieferung: gewicht von mindestens 120 g/m2. Höchstformat: 22,5 x 35,0 cm, Falz oder Lagerung 10 Euro / Palette / Kalenderwoche Heftung parallel zur langen Seite. Handling 4 Euro pro Palette 2. Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden Kontrollen: können. Das Einlegen von Prospekten mit Leporellofalz, aufgeklebten Postkarten Maximal 1 ‰ der beauftragten Beilagenmenge auf der Außenseite oder mit Warenmustern und -proben ist nicht möglich. Eine Einmalig, 50 Euro zzgl. 1 Euro / je. kontrollierter Adresse Termingarantie, Haftung im Falle höherer Gewalt sowie eine ordnungsgemäße Einlage und Verteilung bei beschädigt gelieferten Prospekten oder technischen Sonstige Angaben Störungen kann nicht übernommen werden. 1. Ausschluss wird in Bezug auf Konkurrenz-Beilagen nicht gewährt. 3. Anlieferung frühestens sieben Tage vor Erscheintermin. Anlieferung spätestens 2. Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten. Dienstag vor Erscheinen (10:00 Uhr). Bei Feiertagen entsprechend früher. 3. Letzter Rücktrittstermin sechs Werktage vor Erscheinen. 4. Es müssen 2 Prozent Steckzuschuß geliefert werden, die nicht in die Verteilung 4. Reklamationen müssen innerhalb von drei Tagen nach Erscheinen dem Verlag eingerechnet werden. schriftlich mitgeteilt werden. Später eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Seite 8 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlages Präambel 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Geschäftsbeziehungen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich zwischen der BVZ Anzeigenzeitungen GmbH, Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin (im kenntlich gemacht. Folgenden „Anbieter“ genannt) und dem Werbenden (im Folgenden „Auftraggeber“ 8. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge oder einzelne Werbemit- genannt) gültig. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, soweit sie tel im Rahmen eines Abschlusses nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, wird hiermit Grundsätzen abzulehnen oder zu sperren. Dies gilt insbesondere dann, wenn ausdrücklich widersprochen. der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder die Veröffentlichung der Werbung für den Anbieter unzumutbar ist. ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck Darüber hinaus kann der Auftragnehmer eine bereits veröffentlichte Werbung der Verbreitung. zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte in der 2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss Werbung selbst beziehungsweise hinter der Werbung oder durch die Verweise abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner (Link) vornimmt. Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen 9. Für rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeig- genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. nete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz 3. Anzeigen, die in mehreren Ausgaben mit gleichem Motiv am selben Erschei- an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im nungstag erscheinen, zählen für die Erfüllung des Abschlusses wie eine Anzeige. Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Verlag ist 4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. berechtigt, die für das Berliner Abendblatt erteilten Anzeigenaufträge im Rahmen der in Ziffer 2 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmen- seiner technischen Möglichkeiten ergänzend auch in seinen Online-Auftritten zu ge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. veröffentlichen. Die Online-Darstellung kann vom Druckergebnis in der Printaus- 5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten gabe abweichen. hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur im Ausmaß, in dem der Zweck die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag ein- des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, gehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen telefonischer Auftragserteilung –, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind be- Vereinbarung bedarf. schränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Seite 9 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlages Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe genbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenaus- Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungs- schnitte, Belegseiten, vollständige Belegnummern oder digitalisierte Einzelaus- gehilfen. Eine Haftung des Verlegers für Schäden wegen Fehlens zugesicherter gaben als PDF-Datei geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über eine Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Bei Wort-, Familien- und privaten in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrläs- Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Belegausschnitt. sigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftrag- betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei geber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurch- trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. schnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preis- Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der liste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Mängel, wenn sie Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, in bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H. der Regel aber vierzehn Tage nach der Veröffentlichung der Anzeige übersandt. bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Rechnung laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, Zahlungsfrist oder Voraussetzung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige wenn der Verlag den Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt. in Kenntnis gesetzt hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag 14. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen, Verzugszinsen sowie Inkasso- und zurücktreten konnte. Rechtsanwaltskosten berechnet. Der Nachweis eines geringeren Verzugszinsscha- 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeiti- dens bleibt dem Auftraggeber unbenommen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug ge Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück- Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen stellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wo- begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag chen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärtem Interesse des Rechnungsbeiträge abhängig machen. Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 100 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf ausdrücklichen Wunsch einen Anzei- g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind Seite 10 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlages von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreiben- Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den de bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/ e) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Kosten übernimmt. Die Chiffregebühr wird pro Veröffentlichung berechnet, auch Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auf- wenn keine Zusendungen eingehen. traggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf des Auftrages. tatsächliche Behauptung der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, zwar nach Maßgaben des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt sinngemäß juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen auch für Prospektbeilagen. Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit f) Bei Änderungen der Preisliste treten diese ab Gültigkeitsdatum in Kraft. Für Auf- Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, träge, die im Rahmen eines Abschlusses vorliegen bzw. gebucht werden, treten bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. die Änderungen nach Ablauf von drei Monaten ab Gültigkeitsdatum in Kraft. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Dies gilt nicht für im Dauerschuldverhältnis abzuwickelnde Aufträge. Hier treten Nicht-Kaufleuten zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Änderungen der Preisliste sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Vereinbarung getroffen ist. Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtstand g) Im Fall höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede der Sitz des Verlages vereinbart. Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz, sofern den Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages h) Bei privaten Kleinanzeigen gilt der Abbuchungsbeleg als Rechnung. a) Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angebo- i) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner ten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsmin- des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die derung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtig- b) Abschlüsse werden kundenspezifisch angelegt. Der Werbungtreibende hat stellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb vier Wochen nach innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist Rechnungslegung zu erheben. einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass j) Die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes ohne Rücksicht auf den Streit- von vornherein berechtigt. Fließtext ist nicht abschlussfähig. wert gilt als vereinbart. c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme der Anzeigentexte die geschäftsübliche k) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbedingungen bekanntgewordene Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von Auftraggebern irregeführt oder Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet getäuscht wird. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung findet nicht statt. werden (Gemäß §§ 23 und 26, Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz). d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern l) Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z. B. Seite 11 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Bild: Thinkstock/ iStock/ imtmphoto Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlages Fotopapier) stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungsfrist für Druckunterlagen. m) Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. n) Zuschriften auf Kennzifferanzeigen, außer Stellenangebote, werden nur dann weitergeleitet, wenn sie in Standardbrief- oder Postkartenform abgefasst sind. o) Für die in dieser Preisliste nicht erwähnten Teilbelegungen, Kombinationsab- schlüsse und Jahresabschlüsse über 30.000 mm sowie für Flächenanzeigen und Kombinationen mit anderen Titeln vom Verlag können vom Verlag besondere bzw. abweichende Preise festgelegt werden. p) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Verlags- sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise oder von der Preisliste abweichende Konditionen festzulegen. q) Der Verlag behält sich das Recht vor, bis 3 Tage vor Anzeigenschluss nicht belegte Festplatzierungen und sogenannte Depotanzeigen mit von der Preisliste abweichenden Konditionen anzubieten. 21. Wie allgemein üblich, gelten 5 Prozent Streuverlust nicht als Mangel. Seite 12 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beilagenverteilungen 1. Angebotene Preise sowie alle anderen Abmachungen zwischen Auftraggeber werbung hochgradig lohnintensiv ist, empfiehlt es sich für den Auftraggeber, und Auftragnehmer erlangen erst Verbindlichkeit durch die Auftragsbestätigung hierauf besonders zu achten. des Auftragnehmers. Preisangebote werden in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehr- 6. Für Überdrucke gelten folgende Regelungen als vereinbart: Die Druckereien wertsteuer (MwSt.) angegeben und sind bis zur Auftragsbestätigung freiblei- liefern in der Regel Überdrucke mit an, ohne dass die Mengen in den Liefer- bend. scheinen der Druckereien gesondert ausgewiesen sind. Diese Überdrucke und 2. Preise für Verteilungen von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder eventuelle Reste von Werbesendungen werden bis zu 2 Wochen nach einer ähnliche Sendungen werden jeweils per 1.000 Stück angegeben und berech- Teil- oder Gesamtverteilung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden diese net. Die Stücklöhne je Tsd. Exemplare basieren auf dem Gesetz zur Rege- Exemplare als Makulatur behandelt. Eine weitere Lagerpflicht besteht für den lung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG) und den Auftragnehmer nicht. Erhebungen, Erfassungen und Kalkulationen, die zu Grunde gelegt wurden, 7. Der Auftraggeber haftet für die Art und den Inhalt des Verteilauftrages, um den Mindestlohn aus dem Mindestlohngesetz nicht zu unterschreiten. Die insbesondere für den textlichen Inhalt von Drucksachen sowie für die Substanz Preise werden nach Format und Gewicht der Werbesendungen sowie nach der der Warenproben. Eine Haftung des Auftragnehmers wird ausgeschlossen. Aufgabenstellung der Verteilart, Fähigkeiten der örtlichen Zusteller und der Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verteilung von Prospekten oder anderen Bebauungsstruktur und örtlichen Gegebenheiten der Verteilgebiete berechnet. Sendungen wegen Beanstandungen des Inhalts oder der Form abzulehnen. Dies Unterliegt der vereinbarte Auftrag der Überschreitung von Format und Gewicht kann auch im Rahmen eines Gesamtauftrages für Teilverteilungen geschehen. der Werbesendung sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Verteilgebiet, so ist Verteilaufträge hinsichtlich Sendungen, die gegen bestehende Gesetze versto- ein von Auftragnehmer neu festgesetzter und entsprechend höherer Preis als ßen, werden nicht durchgeführt. Der Auftragnehmer behält sich vor, Verteilauf- vereinbart zu zahlen. Sendungen, die über Briefkästen zur Verteilung gelangen, träge wegen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen ohne Angaben müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erhalten in der Regel von Gründen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüg- einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent. lich mitgeteilt. 3. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die zu verteilenden Sendungen 8. Besondere Bedingungen für Direktverteilungen: Die Verteilung erfolgt aus- rechtzeitig an die Anschrift des Auftragnehmers frei Haus anzuliefern. Der Auf- schließlich an Haushalte durch Einstecken der Exemplare in Briefkästen. Es wird tragnehmer haftet für die sorgsame Lagerung und Behandlung der Sendungen in pro Briefkasten grundsätzlich nur ein Exemplar eingeworfen, unabhängig von seinen Räumen. Kosten entstehen dem Auftraggeber durch die Lagerung nicht. der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich 4. Unter rechtzeitiger Anlieferung ist der Eingang des Verteilgutes mindestens eine andere Ausdeckungsquote wünscht. Sollten in einem Haus mit mehr als 3 4 Werktage vor Verteilbeginn bei der vereinbarten Lieferanschrift zu verstehen. Haushalten keine einzelnen Briefkästen vorhanden sein, sondern lediglich ein Wartezeiten, die durch Anlieferung und Übernahme eventuell entstehen sollten, Sammelbriefkasten für das ganze Haus, so wird nur 1 Exemplar eingesteckt. gehen als Auftragserfüllung zu Lasten des Auftraggebers. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmali- 5. Bei vereinbarten Verteilterminen werden die zur Verteilung einzusetzenden gem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Auf mit einem Verteilgruppen verbindlich eingeplant. Falls der Auftraggeber aus irgendwelchen Einwurfverbot versehene Briefkästen (gekennzeichnet durch gut sichtbar Gründen die Termine nicht einhalten kann, werden hierdurch zwangsläufig Ar- angebrachtem Aufkleber) wird geachtet. Von der Verteilung ausgenommen sind: beitspausen entstehen. Diese Arbeitspausen werden als Auftragserfüllung dem Gewerbebetriebe, Büros, Kaufhäuser, Heime, Feriensiedlungen, Kleingarten- Auftraggeber in Rechnung gestellt. Da die Dienstleistung im Bereich Haushalts- anlage, Kasernen, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebs- und Werksge- Seite 13 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beilagenverteilungen länden sowie Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes 13. Eventuelle Beanstandungen oder Reklamationen über eine nicht vertragsge- liegen. Ebenfalls ausgenommen sind Haushalte oder Häuser, die einem Einwurf rechte Ausführung einer Verteilung können nur innerhalb von drei Tagen nach ausdrücklich widersprochen haben oder auf sogenannten Blacklists geführt ihrer Entstehung berücksichtigt werden. Reklamationen werden nur anerkannt, werden. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann wenn sie Tag und Ort, Straße und Haus-Nr. der Verteilung sowie den Namen auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgese- des Reklamanten und eine genaue Beschreibung der Umstände enthalten. Re- henen Platz abgelegt werden, soweit die Hausverwaltung dem zugestimmt hat. klamationen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Beanstandungen und Die Einholung dieser Zustimmung ist nicht Auftragsgegenstand, es sei denn, es Reklamationen werden unverzüglich geprüft und anschließend hierzu Stellung wurde individuell vereinbart. genommen. Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet 9. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für einen durch die Werbe- der Auftragnehmer Kostenfreiheit insofern, als die Stückzahl des von der Be- maßnahme erhofften, jedoch nicht eingetretenen Erfolg. anstandung betroffenen Einzel-Verteilbezirkes (Tour) entweder gutgeschrieben 10. Der Auftragnehmer ist ermächtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer zur wird oder nach Absprache mit dem Auftragnehmer, von der Rechnung abgezo- Durchführung eines Verteilauftrages einzusetzen. Die Haftung für den Auftrag- gen werden kann. Begründete Beanstandungen bestehen insofern, wenn ganze nehmer bleibt in diesem Fall bestehen. Straßenzüge oder Verteilbezirks-Teile nachweislich nicht beschickt wurden. Wie 11. Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der Aktion als Gesamtrechnung oder allgemein üblich, gelten 5 Prozent Streuverlust nicht als Mangel. wahlweise als wöchentliche Teilrechnung. Die Rechnungen sind nach Erhalt 14. Eventuelle zusätzliche Änderungen eines Auftrages bedürfen ausdrücklich der ohne Abzug von Skonto etc. sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspe- Schriftform. Nebenabreden haben keine Gültigkeit. sen, Verzugszinsen in Höhe von 11 Prozent sowie Inkasso- und Rechtsanwalts- 15. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende Geschäftsbedin- kosten berechnet. Die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen kann durch gungen, so haben die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Vorrang und den Auftragnehmer bis zur Bezahlung zurückgestellt und für die noch verblei- gelten ausschließlich. bende restliche Ausführung des Auftrages Vorauszahlung verlangt werden. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers. 12. Bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeter Verzögerungen, z.B. bei Betriebs- störungen gleich welcher Art, haftet der Auftragnehmer nicht. Des Weiteren entfällt die Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei Schäden durch Brand, Bruch oder Versand. Ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht werden. Seite 14 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Bild: Thinkstock/ iStock/ SeanPavonePhoto Anschrift Postanschrift Berliner Abendblatt Postfach 11 01 68 10831 Berlin Telefon: +49 30 23 27 75 16 E-Mail: anzeigen.bab@dumont.de Besucheranschrift Berliner Abendblatt Alte Jakobstraße 105 10969 Berlin Telefon: +49 30 23 27 75 16 E-Mail: anzeigen.bab@dumont.de www.abendblatt-berlin.de
Online- Vermarktung 2018 Seite 17 Richtlinien Online Vermarktung Seite 18 Online Vermarktung - Werbemittel Seite 19 Advertorial & Facebook Advertorial Seite 20 Facebook Gewinnspiel Seite 21 Sonderkonditionen Seite 22 Technische Anforderungen Seite 23 Bedingungen für Leistungen der BVZ Anzeigenzeitung GmbH/Online Seite 16 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018 Bild: Thinkstock/ iStock/ Varijanta
Bild: Thinkstock/ iStock/ peshkov Richtlinien Online Vermarktung Bild-/Videodateien dürfen keine Rechte Dritter verlet- zen, werden nur mit entsprechenden Nutzungsrechten, Bild-/Videonachweis veröffentlicht Verlinkungen Aufträge mit Links zu Online- Wettanbietern, Online-Casinos oder jugendgefährdenden Inhalten werden nicht angenommen. Kennzeichnung Advertorials müssen als Werbung gekennzeichnet werden, um eine Irreführung der Leser auszuschließen (§ 5 UWG) Seite 17 | Preisliste Nr. 22, gültig ab 01. Januar 2018
Online Vermarktung - Werbemittel Super-Banner 81,25 Euro / Woche Wide Skyscraper 93,75 Euro / Woche Weitere Werbeformen auf Anfrage » Wallpaper Medium » Fireplace Rectangle » Sponsoring 100,00 Euro / Woche » Wetter-Sponsoring Seite 18 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Advertorial & Facebook Advertorial Inklusive 1 Bild Ersteinrichtung Laufzeit drei Monate 600,00 Euro Optional Jedes weitere Bild 3,95 Euro Verlängerung um drei Monate 100,00 Euro Bearbeitung/ Änderung 80,00 Euro Aufrücken 25,50 Euro 150,00 Euro (netto) Preis Vorgaben Maximal 500 Zeichen Seite 19 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
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Bild: Thinkstock/ iStock/ ipopba Technische Anforderungen Text in digitaler Form (z. B. Word, E-Mail, Text-Dokument) wird von uns Korrektur gelesen. Bildmaterial Bildnachweise oder Lizenz müssen mitgeliefert werden. Stellung des Bildmaterials auch nach Vereinbahrung durch uns möglich. Verlinkungen Linkadresse wird benötig. Linktext können Sie bestimmen. Zeitlicher Ablauf Circa zwei Tage Vorlaufzeit. Seite 22 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
Bedingungen für Leistungen der BVZ Anzeigenzeitungen GmbH/Online Präambel stalten lässt, übersendet der Anbieter dem Auftraggeber das gestaltete Werbemittel Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Geschäftsbeziehungen vor der Veröffentlichung, damit gilt der Auftrag zur Gestaltung als angenommen. zwischen der BVZ Anzeigenzeitungen GmbH, Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin (im Durch die Freigabe des Werbemittels durch den Auftraggeber gilt die Gestaltung als Folgenden „Anbieter“ genannt) und dem Werbenden (im Folgenden „Auftraggeber“ abgenommen. genannt) gültig. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, wird hiermit Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert. Der Auftraggeber selbst ist ausdrücklich widersprochen. dafür verantwortlich, eine Kopie des maßgeblichen Vertragstextes zu speichern bzw. auszudrucken. 1. Allgemeines „Werbeauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2. 1 Anbieter als Agentur oder Vermittlerin ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel Sofern die Anbieterin Vertragsschlüsse mit Anbietern von Werbeleistungen oder in den jeweiligen Informations- und Kommunikationsdiensten der Anbieterin zum Vermittlerleistungen vermittelt und nicht selbst ausführt, gelten diese Bedingungen Zwecke der Veröffentlichung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die nach- entsprechend für die von der Anbieterin zu erbringenden Leistungen. Im Übrigen folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie durch die angebotenen Preise gelten in diesen Fällen die Bedingungen der jeweiligen Leistungsanbieter wie auf sie des Anbieters oder ansonsten des Anbieters des zur Veröffentlichung bestimmten verwiesen bzw. hingewiesen wurde entsprechend. Mediums. 3. Leistungen „Werbemittel“, die auf Grund ihrer Gestaltung durch den Auftraggeber nicht als sol- Der Vertragsinhalt und Umfang ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsverein- che erkennbar sind, werden vom Anbieter als Werbung deutlich kenntlich gemacht. barung und soweit darin nicht geregelt, aus den bei Auftragserteilung zu Grunde Werbemittel dürfen hinsichtlich der Datenmenge eine Obergrenze von 80 KB nicht liegenden Produkt- und Leistungsbeschreibungen und den zum Zeitpunkt des überschreiten. „Auftraggeber“ ist ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Vertragsschlusses geltenden Preislisten des Anbieters. 2. Vertragsschluss Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen, wie z.B. die Der Vertragsschluss über einen Werbeauftrag besteht aus mehreren Schritten. Im Erstellung oder Versendung von digitalen oder analogen Belegstücken, aufwendige ersten Schritt übersendet der Auftraggeber dem Anbieter eine entsprechende Anfra- Nachbearbeitungen eingereichter Dokumente etc., werden nach Zeit- und Material- ge auf die Erteilung eines Werbeauftrags und übersendet die hierfür zu verwenden- aufwand gesondert berechnet. den Werbemittel. Hierin liegt ein verbindliches Vertragsangebot. Im zweiten Schritt prüft der Anbieter den Werbeauftrag. Der Anbieter ist berechtigt, die Werbeaufträge Zur Erfüllung der auftragsgegenständlichen Leistung ist der Anbieter berechtigt, des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit Übersendung der einzelne Rechte und Pflichten auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem AktG zu übertragen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden. Anbieter zustande. 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Sofern der Auftraggeber die zu verwendenden Werbemittel durch den Anbieter ge- Vom Auftraggeber selbst eingebrachte oder einzubringende Texte, Grafiken und Seite 23 | Preisliste Nr. 22 - gültig ab 01. Januar 2018
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