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Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Erreichen Sie den Mittelstand Berichte über die Wirtschafts- und Standortpolitik, über Berliner Unternehmen und Unternehmer sowie über aktuelle Themen für den Management-Erfolg. Qualitativ hochwertiges publizistisches Umfeld Wichtige regionale Informationsquelle Relevanter Meinungsbildner Leserschaft mit großem Investitionsbedarf Berliner Wirtschaft Ausgezeichnet als bestes IHK-Magazin (von 79 Kammer-Zeitschriften in Deutschland) Wussten Sie, dass Print immer noch als die zuverlässigste Quelle für glaubwürdige und qualitativ hochwertige Nachrichteninhalte angesehen wird? „Die Menschen vertrauen deutlich mehr auf die Inhalte, die sie in Print und Fernsehen sehen […].“* *Eine Studie der HAVAS Media Group. 2
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Zielgruppe auf Entscheider-Ebene Durch die ausgeprägte Regionalität und die hohe Verfügbarkeit bei Unternehmenslenkern im Berliner Wirtschaftsraum, erreichen Sie als lokal oder überregional tätiges Unternehmen ihre Kunden auf höchster Entscheider-Ebene. 1. Nutzen 2. Zielgruppe 3. Reichweite Hohe Kontaktqualität zu einer 67.000 Inhaber*innen, 174.000* Leser pro Ausgabe. anspruchsvollen Leserschaft. Geschäftsführer*innen, Personalisierte Zustellung über Monatliche Erscheinungsweise Persönlichkeiten aus Politik die Deutsche Post AG. und Medien. *Reichweitenstudie Entscheider im Mittelstand 2019, TNS KANTAR Newsletter-Anmeldung unter Berliner Wirtschaft 3
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Erscheinungstermine, Anzeigen- und Druckunterlagenschluss (*Annahme von Aufträgen) AUSGABEN ERSCHEINUNGSTERMIN ANZEIGENSCHLUSS* DRUCKUNTERLAGEN- ANLIEFERUNGSTERMIN ANZEIGENSCHLUSS SCHLUSS BEILAGEN/ EINHEFTER ADVERTORIALS Januar 06.01.2021 04.12.2020 09.12.2020 18.12.2020 20.11.2020 Februar 03.02.2021 08.01.2021 13.01.2021 20.01.2021 18.12.2020 März 03.03.2021 05.02.2021 10.02.2021 17.02.2021 22.01.2021 April 08.04.2021 12.03.2021 12.03.2021 23.03.2021 26.02.2021 Mai 05.05.2021 07.04.2021 14.04.2021 22.04.2021 26.03.2021 Juni 09.06.2021 10.05.2021 14.05.2021 25.05.2021 30.04.2021 Juli / August 28.07.2021 02.07.2021 07.07.2021 14.07.2021 18.06.2021 September 08.09.2021 13.08.2021 18.08.2021 25.08.2021 30.07.2021 Oktober 06.10.2021 10.09.2021 15.09.2021 22.09.2021 27.08.2021 November 03.11.2021 08.10.2021 13.10.2021 20.10.2021 24.09.2021 Dezember 08.12.2021 12.11.2021 17.11.2021 24.11.2021 30.10.2021 4
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Themenübersicht 2021 März April Mai IHK-Schwerpunkt IHK-Schwerpunkt IHK-Schwerpunkt Führung heute Gesundheitswirtschaft Nachhaltige Mobilität Charismatische Unternehmenslenker Berlin-Brandenburg ist einer der wichtigsten Mit einem neuen klimaverträglichen waren immer gefragt, doch was bedeutet Standorte der Branche überhaupt. Verkehrspapier unterstützt die IHK die Berliner Leadership heute? Wie müssen Chefs sein Etablierte Unternehmen, innovative Start- Politik, die nur dann erfolgreich ist, wenn in Zeiten der Digitalisierung, in denen ups, renommierte Wissenschaftler und Nachhaltigkeit, Mobilität und eine Konferenzen oft nur noch virtuell Kliniken erzielen gemeinsam funktionierende Wirtschaft Hand in Hand stattfinden? Spitzenleistungen. gehen. Verlagsthema Verlagsthema Verlagsthema Mobilität Immobilien und Baufinanzierung MICE Urbane Mobilität steht vor In einer Welt voller Veränderungen erweisen Neue Konzepte für Tagungen und Herausforderungen wie dem Ausbau von sich Immobilien als stabile Anlage. Firmenveranstaltungen sind gefragt. Was öffentlichem Nahverkehr und E- Gleichwohl brauchen Investments Markt- können Unternehmen jetzt sicher buchen? Die Infrastruktur. Wie sieht Berlins künftiger und Standortkenntnisse. Auch das Branche reagiert: So werden Events unter intermodaler Verkehr aus, welche Finanzierungsmodell darf der Rendite nicht besonderen Bedingungen zum Erfolg. Förderung gibt es für Unternehmen? im Wege stehen Anzeigenschluss 5. Februar 2021 Anzeigenschluss: 12. März 2021 Anzeigenschluss: 7. April 2021 E-Tag: 1. März 2021 E-Tag: 6. April 2021 E-Tag: 3. Mai 2021 6
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Themenübersicht 2021 Juni Juli/August September IHK-Schwerpunkt IHK-Schwerpunkt IHK-Schwerpunkt Ausbildung im Betrieb Die Wahl und die Wirtschaft Frauen in der Wirtschaft Mit Blick auf potenzielle Fachkräfte ist die Zur Abgeordnetenhauswahl hat die IHK Welche Felder werden von Frauen besetzt? Ausbildung im eigenen Unternehmen ein Prüfsteine für die Politik in der Hauptstadt Welche besonderen Herausforderungen gibt es guter und bewährter Weg. Für Betriebe, erarbeitet. Sie markieren, was Berlin für die für sie in Führungspositionen? Und taugt die die noch Tipps dazu gebrauchen können, Zukunft braucht, damit die Wirtschaft zum Gründerhauptstadt Berlin eigentlich als bietet die IHK ein Last-Minute-Paket. Wohle aller funktioniert. Metropole der Female Foundings? Verlagsthema Verlagsthema Verlagsthema Kreislaufwirtschaft Gewerbeimmobilien Gesundheitsmanagement Recyceln schont nachhaltig Ressourcen. „A-Lage“ heißt nicht Top-Standort. So gilt Unternehmen setzen auf präventive Eine ganze Branche engagiert sich für Neukölln als Hidden Champion. Programme, um Mitarbeiter fit für die innovative Lösungen und hilft so, umwelt- Neuansiedlungen wie Tesla und die BER- Anforderungen der Arbeitswelt zu halten. und klimaschonender zu wirtschaften. Eröffnung im Südosten Berlins werfen die Kooperationen mit externen Partnern schaffen Berlin spielt in der Green Economy ganz Frage auf, welche Eigenschaften Büros Win-win-Situationen für Betriebe und vorne mit. künftig erfüllen müssen. Beschäftigte. Anzeigenschluss: 10. Mai 2021 Anzeigenschluss: 2. Juli 2021 Anzeigenschluss: 13. August 2021 E-Tag: 7. Juni 2021 E-Tag: 26. Juli 2021 E-Tag: 6. September 2021 7
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Themenübersicht 2021 Oktober November Dezember IHK-Schwerpunkt IHK-Schwerpunkt IHK-Schwerpunkt Metropolenregion Außenwirtschaft Buchbranche in Berlin Die Tesla-Ansiedelung wie auch der BER Nicht nur Corona, auch die Wahl in den Die Angst vor dem Untergang des Buches geben dem Wirtschaftsraum Berlin- USA 2020 und der Brexit haben in der begleitet die Branche seit Jahren. Doch auch Brandenburg neuen Schub. Weltwirtschaft die Gewichte verschoben. wenn die Digitalisierung einiges verändert Länderübergreifendes Management und Ein Blick auf die Import- und Export- hat, ist es immer noch da und sehr lebendig. Unternehmensbeispiele werfen ein Licht Aktivitäten Berlins und seiner Wie die Kiez-Buchhandlungen auch. auf die Gemeinsamkeiten. Unternehmen. Verlagsthema Verlagsthema Verlagsthema New Work Finanzen Unternehmensnachfolge Corona hat gezeigt, wie erfolgreich Arbeiten Nachhaltigkeit wird zum Kriterium am Jedes inhabergeführte Unternehmen steht im Homeoffice eingeführt werden kann. Neue Finanzmarkt. Angetrieben von der EU, irgendwann vor der Frage: Ist die Lösungen wie hybride Kollaboration, Digital arbeiten Banken intensiv daran, Umwelt- Weitergabe der Verantwortung gut und E-Learning gewinnen im und Sozialstandards sowie gute geregelt? Dann ist rechtzeitige und Unternehmensalltag an Bedeutung. Unternehmensführung in ihre Strukturen professionelle Unterstützung durch und Prozesse zu integrieren. Spezialisten entscheidend. Anzeigenschluss: 10. September 2021 Anzeigenschluss: 8. Oktober 2021 Anzeigenschluss: 12. November 2021 E-Tag: 4. Oktober 2021 E-Tag: 1. November 2021 E-Tag: 6. Dezember 2021 8
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Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Ihre Werbung, Ihre Entscheidung 1 Seite ½ Seite 1/3 Seite 1/4 Seite 1/1 Seite Blattbreit hoch Blattbreit hoch Eckfeld Blattbreit ANSCHNITT ANSCHNITT ANSCHNITT ANSCHNITT ANSCHNITT: ANSCHNITT ANSCHNITT 210 x280 mm 210x140 mm 105x280 mm 210x103 mm 72x280 mm 210x70 mm 105x140 mm EUR 8.200 €* EUR 4.100 €* EUR 4.100 €* EUR 2.800 €* EUR 2.800 €* EUR 2.200 €* EUR 1.995 €* *Anschnitt mit 5 mm Beschnittzugabe, Alle Preise in € zzgl. MwSt. gemäß Preisliste Nr. 56 11
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Advertorials und Sonderformate Advertorials* 1/2 Seite Weitere Formate auf Anfrage 1 Seite 2 spaltig 1 spaltig 113 mm breit x 236 mm hoch 54 mm breit x 236 mm hoch 1652,00€** 944,00€ ** 113 mm breit x 118 mm hoch 54 mm breit x 118 mm hoch 826,00€** 472,00€ ** S: 174 x 236 mm S: 174 x 118 mm 8.200€** 4.100€** *Advertorial zzgl. 250,00 € je angefangene Seite für S = Satzspiegel redaktionellen oder gestalterischen Leistung **Alle Preise in € zzgl. MwSt. gemäß gültiger Preisliste Nr. 56 12
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Anzeigen Marktplatz Anzeigen Anzeigenbeispiele Mindestgröße 54 mm breit x 10 mm hoch 1-spaltig x 50 mm, 200,00 € zzgl. MwSt. Preis* 1-spaltig (54 mm) 4,00 € pro mm 2-spaltig (113 mm) Bürohäuser • Büroräume • Gewerbeetagen 7,00 € pro mm Produktions- und Lagerhallen • Gewerbegrundstücke WERNER und SABINE SAUER KG www.sauer-gewerbeimmobilien.de 3-spaltig (174 mm) Ki rchbl i ck 3 Tel.: 8 0 1 5 0 7 4 14129 Berl in ( Z e hl e nd o r f ) Fax: 801 2 0 61 10,00 € pro mm E-Mail: info@ sauer-gewerbeimmobilien.de 2-spaltig x 30 mm, 210,00 € zzgl. MwSt. Anzeigen werden nach Größe in mm berechnet. *Preise gelten für 4c und s/w, **Anzeigenbeispiele entsprechen nicht der Originalgröße. Alle Preise in € zzgl. MwSt. gemäß gültiger Preisliste Nr. 56 Der Marktplatz bietet eine geeignete Werbeplattform zur Darstellung von Angeboten und Dienstleistungen. Die Rubrikenüberschriften sind frei wählbar. 13
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Beilagen, Beihefter, ToC, Post-It - Preisübersicht Post-It Tip-on-Card Beilagen Beihefter aufgeklebter Memostick innerhalb aufgeklebte Postkarte innerhalb Beigelegte Drucksachen fertig angelieferte Drucksachen, die der BERLINER WIRTSCHAFT der BERLINER WIRTSCHAFT (Karten, Mailings, Prospekte und Flyer) fest in die BERLINER WIRTSCHAFT eingeheftet werden (Rückendrahtheftung) Format 200 mm x 270 mm Format mind. 15x 40 mm Format 148 mm x 105 mm max. 60 x 90 mm Format 210 mm x 280 mm, Höchstformat 210 mm x 300 mm Oversite auf Anfrage Anlagebeschnitte Platzierung auf Trägeranzeige / Platzierung auf Trägeranzeige mindestens ½ Seite Mindestbreite Kopfbeschnitt 25mm mindestens ½ Seite 10,5 cm Seitlicher Beschnitt 3mm Greiffalz hinten 8-15mm Anlieferung EPS-Dateien, Version 1.3; Flächen- min. 135 g/qm bis Preis und 130,00€ / 1.000 Exemplare (Nachfalz) Auflösung von Bildern, gewicht 250 g/qm Gewicht bis 30 g, Aufschlag weitere 10 Logos etc. in mind. 300 dpi gr. 10,00 € / 1.000 Exemplare Platzirierung:Heftmitte Druck- Anlieferung 7 Tage vor dem Preis 1.800 € Gewicht: bis 40g, Vollbelegung 67.000 Exemplare unterlagen regulären Schlusstermin zzgl. Kosten für eine darüber nach Absprache zzgl. Zuschuss Druckunterlagen Trägeranzeige 1.000 Exemplare Preis 98,00 € / 1.000 Exemplare Preis 3.570,00 € zzgl. Zuschuss zzgl. Kosten für eine Teilbelegung ab 10.000 Exemplare zzgl. Zuschuss 500 Exemplare 1.000 Exemplare Trägeranzeige Alle Preise in € zzgl. MwSt. gemäß gültiger Preisliste Nr. 56 Anlieferung / Versandanschrift: Die Produkte sind für die maschinelle Weiterverarbeitung geeignet anzuliefern (nicht banderolieren o.ä.). Die Begleitpapiere müssen Angaben über Stückzahl der Transporteinheiten, Zeitschriftentitel und Nummer der Heftfolge enthalten. An jeder Verpackungseinheit bitte sichtbar ein Muster anbringen. Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG Frankfurter Straße 168 34121 Kassel 14
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Allgemeine Verlagsangaben Verlag Axel Springer Corporate Solutions GmbH & CoKG NACHLÄSSE Axel-Springer-Strasse 65, 10969 Berlin Malstaffel Mengenstaffel bei 3 Anzeigen 3% bei 3 Seiten 5% Jahrgang 72.Jahrgang 2021 bei 6 Anzeigen 5% bei 6 Seiten 10 % bei 11 Anzeigen 10 % bei 11 Seiten 20 % Erscheinungsweise 11 x jährlich, Doppelausgabe Juli /August Nachlässe werden nur gewährt, wenn die Anzeigen innerhalb eines Abschlussjahres Einzelverkaufspreis 4,00 Euro (inkl. Porto) erscheinen. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Abschlüsse müssen vor der ersten Anzeige vereinbart werden. Auflage 70.000 Exemplare je Ausgabe Anzeigenbuchungen sind mit Annahme durch den Verlag bindend. Bei Stornierungen nach Anzeigenannahme fallen 30%, nach Anzeigenschluss fallen 75% pauschalisierte Zeitschriftenformat 210 mm breit x 280 mm hoch Stornokosten an. Satzspiegel 174 mm breit x 236 mmhoch AGENTURVERGÜTUNG Spaltenbreite Textteil 15 % 1-spaltig: 54 mm 2-spaltig: 113 mm ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Axel Springer SE. Sofortige Zahlung 3-spaltig: 174 mm nach Rechnungserhalt netto Kasse. 1 % Skonto bei Vorauszahlung von Beträgen über Druck Rollenoffset, Vierfarbendruck Euroskala 100,00 Euro oder bei Bankeinzug, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder bei Zahlungsverzug behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen und Beilagen von der Vorauszahlung der Dateiformate EPS-Dateien mit eingebundenen Schriften oder Insertionskosten abhängig zu machen. Bei Stundungen oder Zahlungsverzug werden die druckfähige PDF/X-3-Dateien, Version 1.3; Auflösung üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite berechnet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist von Bildern, Logos etc. mindestens 300 dpi Berlin. Druckprofile Innenteil: PSO LWC Improved Umschlagseiten: BANKVERBINDUNG Deutsche Bank Filiale Berlin ISOcoated IBAN DE 06 1007 0000 0052 4262 00 BIC DEUTDEBB Daten-Übertragung berliner.wirtschaft-anzeigen@axelspringer.de evelyn.claus@axelspringer.de AGB Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abrufbar in ihrer gültigen Fassung auf unserer Internetseite. 15
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ 2.2 Soweit Agenturen Anzeigenaufträge 2.6 Änderungen und Ergänzungen zu einem bedingungen (nachfolgend „die AGB“) regeln bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich Vertrag sowie Abweichungen von diesen das Verhältnis zwischen dem und dem sonstigen Inserenten (nachfolgend anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit AGB bedürfen der Textform. Für Auftraggeber bei der Erteilung und insgesamt als „Werbungtreibende“ der Agentur zustande. Die Agentur ist Vertragsänderungen und -ergänzungen gilt Abwicklung von Anzeigenaufträgen für das bezeichnet) in einer Zeitschrift zum Zweck verpflichtet, dem Verlag auf Anforderung vor dies auch für die Aufhebung dieser vom Verlag vermarktete Magazin „Berliner der Verbreitung. Auftraggeber kann eine Vertragsschluss einen Gewerbe-nachweis Schriftformklausel. Wirtschaft“ einschließlich der darauf Agentur oder direkt ein Werbungtreibender via Handelsregisterauszug und einen basierenden und offline lesbaren Mobile- sein. Mandatsnachweis zukommen zu lassen. 2.7 Bei Agenturbuchungen behält sich der und Tablet-PC-Applikationen („Apps“) und E- Vermarkter das Recht vor, Buchungs- 1.3 Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Paper (nachfolgend gemeinsam bestätigungen auch an den Auftraggeber Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter 2.3 Anzeigenaufträge von Werbe- und „Zeitschriften“), soweit schriftlich nicht etwas der Agentur weiterzuleiten. Beachtung der dem Auftraggeber gemäß Mediaagenturen werden nur für namentlich anderes vereinbart wurde.Ferner gelten diese Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei genau genannte Werbetreibende 2.8 Anzeigenbuchungen sind mit Annahme AGB sinngemäß auch für die Aufträge von die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf angenommen. Die Werbung für die Produkte durch den Verlag bindend. Bei Beiheftern, Beiklebern oder technischen des Auftraggebers erfolgen. Ist im Rahmen oder Dienstleistungen eines anderen als des Stornierungen nach Anzeigenanahme fallen Sonderausführungen. Der Auftraggeber kann eines Abschlusses das Recht zum Abruf bei der Buchung angegebenen 30% pauschalisierte Stornokosten an. Im diese AGB jederzeit auf www.media- einzelner Anzeigen eingeräumt, so muss das Werbetreiben- den bedarf in jedem Fall der Zeitraum von vier Tagen oder weniger vor impact.de aufrufen, ausdrucken sowie Erscheinungsdatum der letzten Anzeige vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anzeigenschluss betragen die Stornokosten herunterladen bzw. speichern. innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der Verlags. 50%, bei einer Stornierung nach ersten Anzeige liegen (nachfolgend als Anzeigenschluss 75%. 1. Definitionen „Insertionsjahr“ bezeichnet), sofern nicht im 1.1 „Angebot“ im Sinne dieser AGB ist das Einzelfall ausdrücklich etwas anderes 2.4 Sofern der Vermarkter Aufträge oder Angebot der Axel Springer SE, Corporate Abschlüsse über Dritte vermarkten lässt, 3. Anzeigenveröffentlichung vereinbart worden ist. Solutions, (nachfolgend: „Verlag“) über die handeln diese Dritten als Vertreter des 3.1 Sollen Anzeigen nur zu bestimmten Schaltung und Veröffentlichung eines Verlags und auf dessen Rechnung. Erscheinungsterminen oder an bestimmten 1.4 Der Verlag kann einen Dritten zur Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Plätzen der Zeitschrift veröffentlicht werden, Durchführung der Anzeigenvermarktung Zeitschriften zum Zwecke der Verbreitung. so bedarf es hierfür einer ausdrücklichen beauftragen. Der Beauftragte handelt im Soweit nicht ausdrücklich anders als 2.5 Soweit die Gewährung von AE nicht Vereinbarung mit dem Vermarkter. Die Auf- Namen und auf Rechnung des Verlags. verbindliches Angebot bezeichnet, sind ausgeschlossen ist, wird für alle Aufträge, träge für diese Anzeigen müssen rechtzeitig Angebote des Verlag freibleibend, d.h. nicht die über eine vom Verlag anerkannte Wer- bei dem Vermarkter eingehen, dass dem 2. Vertragsschluss beagentur erteilt werden, eine Mittlergebühr Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss bindend, und stehen unter dem Vorbehalt 2.1 Bei einem Anzeigenauftrag kommt ein von 15 % auf das Rechnungsnetto vergütet, d. mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf der Verfügbarkeit der angebotenen Vertrag, soweit nicht ausdrücklich anders h. auf die Rechnungssumme ohne diese Weise nicht auszuführen ist. Leistung. individuell vereinbart, durch Abdruck der Mehrwertsteuer nach Abzug von Rabatten. Anzeige (bei mehreren Anzeigen der ersten Ausgenommen davon sind Setup-Gebühren, 1.2 „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser AGB ist Anzeige) oder durch Bestätigung des Verlags 3.2 Für die Veröffentlichung in den elektro- technische Kosten sowie Vergütungen für das Angebot eines Auftraggebers über die in Textform zustande. Sofern ein nischen Ausgaben der Zeitschriften ist der Layout- und Kreativleistungen. Veröffentlichung einer oder mehrerer verbindliches Angebot durch den Verlag Verlag berechtigt, die für die Papier-Ausga- Anzeigen oder anderer Werbemittel erfolgt, kommt der Vertrag durch die ben vorliegenden Druckunterlagen an die Annahmeerklärung des Auftraggebers zustande.. 16
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Allgemeine Geschäftsbedingungen jeweiligen Erfordernisse der elektronischen gegen Satz 1 stellt der Auftrag-Geber den 4.3 Werbemittel, die Werbung Dritter oder für für die Veröffentlichung in digitalen Ausgaben Ausgabe anzupassen. Die Darstellung kann Verlag von allen etwaigen dem Verlag Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen sind Vorlagen entsprechend den technischen dabei vom Druckergebnis in der daraus entstehenden Kosten,ein- schließlich in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Papierausgabe abweichen. Um diese der Kosten der Rechts- verteidigung, Zustimmung des Verlages. Die Werbung- Übermittlung von Online- Werbemitteln Abweichung auszuschließen, kann der vollumfänglich auf erstes Anfordern frei. Eine treibenden sind namentlich zu benennen. Der anzuliefern – entsprechende Vorlagen für Auftraggeber die genauen Spezifikationen Pflicht zur Prüfung der Werbemittel vor Verlag behält sich die Erhebung eines Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn zur vom Verlag für die Zulieferung einer auf die Schaltung und Veröffentlichung des Verbundaufschlags bzw. eine abweichende Verfügung zu stellen. Kosten des Verlags für vom elektronische Ausgabe bereits adaptierten Werbemittels besteht für den Verlag nicht. Rabattierung vor. Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Anzeige anfordern. Für die Veröffentlichung Änderungen der Druckvorlagen hat der der Anzeigen in den elektronischen 4.4 Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts Auftraggeber zu tragen. Ausgaben der Zeitschriften wird die Anzeige 4.2 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen oder eines Werbemittels bereits abgemahnt wor- weitgehend proportional auf die Größe einer andere Werbemittel abzulehnen, den bzw. wird abgemahnt oder hat er eine 5.2 Kosten des Verlags für vom Auftraggeber Seite der elektronischen Ausgabe im insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Verhältnis zur gedruckten Ausgabe skaliert. Gesetze oder behördliche Bestimmungen abgegeben oder gibt er eine solche ab, ist Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Außerdem werden den Platzierungen in der verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag Bei schwierigen Satzarbeiten, die einen höheren gedruckten Ausgabe äquivalente Werberat in einem Beschwerdeverfahren hierüber unverzüglich zu informieren. als den üblichen Aufwand erfordern, behält sich Platzierungen in den elektroni- schen beanstandet wurde oder deren Veröffentli- Unterlässt der Auftraggeber diese der Verlag vor, diese dem tatsächlichen Aufwand Ausgaben gewährleistet. chung wegen des Inhalts, der Gestaltung, Obliegenheitspflicht, haftet der Verlag auch entsprechend der Herkunft oder der technischen Form nicht für den dem Auftraggeber durch eine in Rechnung zu stellen. Vereinbart ist die für Rechte Dritter oder die Interessen des wiederholte Veröffentlichung der bean- den belegten Titel nach Maßgabe der 3.3 Sind keine besonderen Größenvor- Verlages verletzt oder andere Werbemittel standeten Anzeigen(-inhalte) entstehenden Angaben in der Preisliste sowie in der schriften gegeben, so wird die nach Art der (insbesondere Beilagen, Beiheftungen etc.) Schaden. Auftragsbestätigung übliche Beschaffen-heit Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe aus technischen Gründen nicht dem Objekt der Anzeigen im Rahmen der gegebenen der gedruckten Ausgabe der Berechnung 5. Übermittlung von Druckunterlagen beigelegt bzw. beigeheftet werden können. Möglichkeiten, die von den Druckunterlagen zugrunde gelegt. 5.1 Für die rechtzeitige Lieferung und die Die Ablehnung einer Anzeige oder eines an- und der von der Druckerei eingesetzten Technik deren Werbemittels wird dem Auftraggeber einwandfreie Beschaffenheit geeigneter bestimmt werden. Der Auftraggeber hat vor 3.4 Ein Ausschluss von Konkurrenzan- Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist unverzüglich mitgeteilt. Bei Anzeigen, die in einer digitalen Übermittlung von Druckunter- zeigen wird grundsätzlich nicht zugesagt ihrem Erscheinungsbild der redaktionellen allein der Auftraggeber verantwortlich. Sofern lagen dafür Sorge zu tragen, dass die Gestaltung der Zeitschriften entsprechen, nichts anderes mit dem Vermarkter vereinbart übermittelten Dateien frei von Computer-viren 4. Pflichten des Auftraggebers und behält sich der Verlag im Sinne seines wurde, sind die Druckunterlagen per eMail sind. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Ablehnungsrecht des Verlags publizistischen Auftrages ein Einspruchsrecht anzuliefern an: Zweck handelsübliche Schutzprogramme 4.1 Der Auftraggeber ist dafür verant- vor. Anzeigen, die redaktionell gestaltet sind, evelyn.claus@axelspringer.de sowie einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand zu wortlich, dass die von ihm zur Verfügung müssen sich eindeutig von der Grund- schrift berliner.wirtschaft-anzeigen@axelspringer.de entsprechen haben. Entdeckt der Vermarkter gestellten Inhalte, insbesondere seine der Zeitschriften unterscheiden und mit dem auf einer ihm übermittelten Datei Anzeigen, so ausgestaltet sind, dass sie Wort „Anzeige“ gekennzeichnet sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, digitale Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird nicht gegen gesetzliche Bestimmungen Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestal- tung Druckunterlagen als ordnungsgemäße, der Vermarkter von dieser Datei keinen verstoßen und insbesondere jugendschutz-, nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden insbesondere dem im Vertrag genannten Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, straf- als solche vom Verlag mit dem Wort Format oder den dort enthaltenen Schadensvermeidung bzw. zur - begrenzung, und mediendienstrechtliche Vorschriften „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. technischen Anforderungen – insbesondere zur einhalten. Im Falle eines Verstoßes 17
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermeidung des Übergreifens der 6. Mängel Frist von sechs Monaten. Soweit der 6.5 Bei Ansprüchen nach dem Produkt- Schadensquelle auf die EDV-Anlage des 6.1 Entspricht die Veröffentlichung der Auftraggeber Verbraucher ist, müssen haftungsgesetz sowie bei einer Verletzung Verlags) erforderlich, löschen, ohne dass der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln von Leben, Körper oder Gesundheit haftet Kunde in diesem Zusammenhang Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der binnen zwei Wochen, bei nicht der Verlag unbegrenzt nach den gesetz- Schadensersatzansprüche geltend machen Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminde- offensichtlichen Mängeln binnen eines lichen Vorschriften. kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden rung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungs- auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck beginn geltend gemacht werden. 7. Probeabzüge wenn durch solche durch den Kunden der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag Probeabzüge werden nur auf ausdrück-lichen infiltrierte Schadensquel- len dem Verlag hat das Recht, eine Ersatz- anzeige bzw. - 6.3 Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, Wunsch geliefert. Der Verlag berücksichtigt Schäden entstanden sind. Veröffentlichung zu verweigern, wenn (a) gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum diese einen Aufwand erfordert, der unter oder aus unerlaubter Handlung, nach Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der 5.3 Wenn ein Auftrag nicht oder falsch Beachtung des Inhalts des Maßgabe der folgenden Bestimmungen: (a) Übersendung des Probeabzuges gesetzten durchgeführt wird, weil der Auftraggeber Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Frist mitgeteilt werden. Probeabzüge für eine seine Mitwirkungspflichten verletzt, und Glauben in einem groben Missverhältnis Haftung gegenüber Unternehmern auf den digitale Ausgabe werden im PDF-Format insbesondere Produktionsvorlagen nicht zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers Ersatz des typischen vorhersehbaren geliefert. rechtzeitig, unvollständig und/oder steht, oder (b) diese für den Verlag nur mit Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet unverhältnismäßig hohen Kosten möglich soweit der Schaden durch gesetzliche wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die 8. Zahlungen abgeliefert wurden bzw. gemäß Ziff. 5.3 Vertreter oder leitende Angestellte des Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des 8.1 Die Rechnung ist innerhalb der aus der gelöscht wurden, hat der Verlag dennoch Verlags verur- sacht wurde. (b) Bei einfacher anderen Werbe- mittels gesetzte Rechnung ersichtlichen Frist zu bezahlen, Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn angemessene Frist verstreichen oder ist die sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, Ersatzanzeige/Er- satzveröffentlichung etwas anderes vereinbart ist. Der Verlag 5.4 Digital übermittelte Druckvorlagen für eine Garantie übernommen oder arglistig erneut nicht einwandfrei, so hat der behält sich vor, aus begründetem Anlass, Farbanzeigen können nur mit einem auf getäuscht wurde. In solchen Fällen ist die Auftraggeber ein Recht auf wie z. B. Neuaufnahme der Geschäfts- Papier gelieferten Farbproof zuverlässig Haftung auf den typischen vorhersehbaren Zahlungsminderung oder beziehung, Vorauszahlung zum Anzeigen- verarbeitet werden. Ohne Farbproof sind Schaden beschränkt. Im Falle einer Haftung Rückgängigmachung des Auftrages. Bei schluss zu verlangen. Wurde zur Begleichung Farbabweichungen unvermeidbar; sie lösen nur für den typischen vorher-sehbaren unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Rechnung das Last-schriftverfahren keinen Preisminderungsanspruch aus. Schaden besteht keine Haftung für der Veröffentlichung des anderen Werbe- vereinbart, so ist der Verlag dazu mittelbare Schäden, Mangelfolge- schäden mittels ist die Rückgängigmachung des verpflichtet, dem Auftraggeber Betrag und 5.5 Unabhängig von den digitalen Druckun- oder entgangenen Gewinn. Auftrags ausgeschlossen. Belastungsdatum im Vorfeld mitzu-teilen. Die terlagen ist eine schriftliche Auftrags- Vorinformation (Pre-Notification) erfolgt erteilung mit Motivkennzeichnung erforder- 6.4 Alle gegen den Verlag gerichteten spätestens einen Werktag vor lich. Die Anlieferung der Druckunterlagen 6.2 Der Auftraggeber wird die Anzeige un- Ansprüche aus vertraglicher Pflichtver- Kontobelastung. allein bedeutet keine Auftragserteilung. verzüglich nach Veröffentlichung überprüfen. letzung verjähren in einem Jahr ab dem Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie 8.2 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche 5.6 Druckunterlagen werden nur auf be- müssen Mängelrügen unverzüglich nach nicht auf vorsätzlichem oder grob fahr- des Verlags nur mit einer unbestrittenen oder sondere Anforderung an den Auftraggeber Veröffentlichung gegenüber dem Verlag lässigem Verhalten beruhen oder es sich um rechtskräftig festgestellten Forderung zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbe-wahrung geltend gemacht werden, es sei denn, es eine Verletzung von Leben, Körper oder aufrechnen. Sofern der Auftraggeber der Druckunterlagen endet einen Monat nach handelt sich um Gesundheit handelt; in solchen Fällen richtet Unternehmer ist, ist er zur Ausübung eines der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige Nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine sich die Verjährungsfrist nach den oder des anderen Werbemittels Gesetzlichen Vorschriften. 18
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Allgemeine Geschäftsbedingungen Zurückbehaltungsrechts nur befugt, sofern 10. Preislisten Dies umfasst auch die Kosten zur 11.4 Wird im Zusammenhang mit der der Gegenanspruch unbestritten oder 10.1 Preise verstehen sich stets zuzüglich der Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist Anzeige eine Grafik oder in sonstiger Art rechtskräftig festgestellt ist und auf jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer; verpflichtet, den Verlag mit Informationen und Weise der Name, das Logo, das demselben Vertragsverhältnis beruht. das gilt insbesondere für in Werbeaufträgen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung Unternehmenskennzeichen, die Marke, ein und Preislisten genannte Preise. gegenüber Dritten zu unterstützen. Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung verwendet, so gewährt der 8.3 Bei Zahlungsverzug werden zusätzlich zu 10.2 Der Verlag ist berechtigt, die Preise Auftraggeber dem Verlag für die Dauer des den gesetzlichen Verzugszinsen angemes- jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu 11.2 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag Vertrages das nicht ausschließliche, nicht sene Mahngebühren erhoben. Der Verlag ändern. Preisänderungen für Anzeigen- an den von ihm zur Verfügung gestellten übertragbare Recht zur Nutzung der Grafik kann darüber hinaus die weitere Ausführung verträge sind wirksam, wenn sie vom Druckunterlagen die für die Erstellung und die oder der entsprechenden Zeichen in der des laufendenAbschlusses oder Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Werbung in Print-, On- jeweiligen Anzeige. Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung Veröffentlichung der Anzeige angekündigt line- und Telemedien aller Art, einschließlich zurückstellen und für die restlichen Anzeigen werden; in diesem Falle steht dem Internet, erforderlichen nichtausschließlichen 11.5 Vom Verlag für den Auftraggeber Vorauszahlung verlangen. Auftraggeber ein Rücktritts-recht zu. Das urheberrechtlichen Nutzungs-, gestaltete Anzeigenmotive (Promotions) Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen dürfen nur für Anzeigen in den dafür bei Tagen in Textform nach Zugang der Rechte, insbesondere das Recht zur 8.4 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an dem Verlag gebuchten Titeln/Ausgaben Änderungsmitteilung über die Vervielfälti- gung, Verbreitung, Übertragung, der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers verwendet werden. Weitere Rechte werden Preiserhöhung ausgeübt werden. Das Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, ist der Verlag berechtigt, auch während der nicht eingeräumt. Rücktrittsrecht gilt nicht für im Entnahme aus einer Datenbank und zum Laufzeit eines Vertrages das Erscheinen Dauerschuldverhältnis abzuwickelnde Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein 12. Laufzeit Aufträge. Hier treten Änderungen der für die Durchführung des Auftrags ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von 12.1 Der Vertrag endet mit Ablauf der Preisliste sofort in Kraft, sofern nicht notwendigen Umfang. Der Verlag erhält der Vorauszahlung des Betrages zum vereinbarten Vertragslaufzeit. ausdrücklich eine andere Vereinbarung zudem zeitlich unbegrenzt das Recht zur Anzeigenschlusstermin und von dem getroffen ist. Eigenwerbung Ausgleich offener Rechnungsbeträge 12.2 Das Recht zur außerordentlichen des Verlags bzw. der jeweiligen Objekte. Die abhängig zu machen. Kündigung aus wichtigem Grund nach 11. Rechteübertragung und -garantie vorgenannten Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und sind frei vorheriger Abmahnung bleibt hiervon 11.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwort- 8.5 Beanstandungen jeglicher Art die auf Dritte übertragbar. unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu lich, dass die von ihm zur Verfügung gestell- Rechnung betrefend - sind unverzüglich, erfolgen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung ten Druckunterlagen Rechte Dritter nicht spätestens jedoch binnen 2 Wochen in aus wichtigem Grund liegt insbesondere verletzen. Er erklärt, Inhaber sämtlicher für die 11.3 Etwaige den Angeboten des Verlags zu- schriftlicher oder fernschriftlicher Art vor, wenn eine der Parteien trotz einer Schaltung und Veröffentlichung der von ihm grunde liegende Konzepte und Bestandteile anzuzeigen. Geschieht dies nicht, verfällt ein schriftlichen Abmahnung wiederholt eine zur Verfügung gestellten Druckunterlagen sind urheber- und wettbewerbsrechtlich etwaiger Anspruch auf wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine erforderlichen Nutzungs- und geschützt und vom Auftraggeber vertraulich Rechnungsskontierung des Verlags über die fortdauernde Vertragsverletzung innerhalb Verwertungsrechte und hierüber zu behandeln. Diese Konzepte dürfen Veröffentlichungund Verbreitung der angemessener Frist nicht abstellt oder deren verfügungsberechtigt zu sein. Im Falle der insbesondere weder in dieser noch in Anzeige. Folgen nicht beseitigt, gegen eine und/oder Anzeigenerstellung durch den Verlag erklärt abgewandelter Form an Dritte beide Parteien und/oder gegen eine vom der Auftraggeber zudem, alle zur Erstellung weitergegeben noch von dem Auftraggeber Verlag vermarktete Zeitschrift infolge einer der Anzeige erforderlichen Rechte zu besitzen. außerhalb des Vertrags-umfangs für eigene vertragsgegenständlichen Leistung eine Er stellt den Verlag insofern von allen Zwecke genutzt werden. Abmahnung erfolgte Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. 19
Das Magazin der IHK Berlin: Berliner Wirtschaft Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt Allgemeiner Rohstoff- oder Energie- gerichtlichen Durchsetzung eigener 16.3 Änderungen der AGB werden dem wurde oder für den Verlag der begründete verknappung und dergleichen – sowohl im Rechte gegen die jeweils andere Auftraggeber schriftlich sowie auf www. Verdacht besteht, dass der Auftraggeber Betrieb des Verlag als auch in fremden Vertragspartei erforderlich ist. Der media-impact.de mitgeteilt. Sie gelten als oder die von ihm zur Verfügung gestellten Betrieben, deren sich der Verlag zur Erfüllung Vermarkter ist darüber hinaus berechtigt, vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser Inhalte gegen geltende rechtliche seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der den Inhalt des Anzeigenauftrags den gemäß nicht binnen eines Monats ab Mitteilung Bestimmungen, insbe- sondere des Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der Ziffer 16 eingeschalteten Dritten sowie schriftlich widerspricht. Strafgesetzbuches oder die geltenden veröffentlichten Anzeigen, wenn das verbundenen Unternehmen gemäß Werberichtlinien, verstößt bzw. verstoßen Vermarktungsobjekt mit 80 % der im §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen. Die 16.4 Allgemeine Vertrags- oder Geschäfts- hat; ein begründeter Verdacht besteht, Durchschnitt der letzten vier Quartale Verpflichtung besteht während der bedingungen des Auftraggebers werden sobald dem Verlag auf Tatsachen gestützte verkauften oder auf andere Weise zuge- gesamten Vertragslaufzeit und unbegrenzt hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen sicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert gilt auch dann, wenn den Bedingungen des über eine Beendigung hinaus. rechtliche Bestimmungen vorliegen, worden ist. Bei geringeren Auslieferungen wird Auftraggebers nicht ausdrücklich wider- insbesondere ab der Einleitung eines der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis sprochen wurde und/oder der Verlag die 15.2 Der Verlag ist berechtigt, die Brut- Ermittlungsverfahrens gegen den Verlag, den gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur Leistungen widerspruchslos erbringt, d. h. towerbeumsätze des Auftraggebers und tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Der Werbemittel widerspruchslos geschaltet Auftraggeber und/ oder gegen die vom Werbungtreibenden auf Produktebene zur Verlag behält sich vor, aus aktuellem Anlass Verlag vermarkteten Zeitschriften bzw. ab Veröffentlichung an Nielsen Media Research und veröffentlicht werden. Erscheinungstermine zu verschieben. Dem der Aufforderung zu einer Stellungnahme oder vergleichbare Institutionen Auftraggeber erwachsen daraus keinerlei durch die zuständigen Stellen. Ein Grund zur weiterzuleiten. 16.5 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Ansprüche gegenüber dem Verlag. fristlosen Kündigung ist auch gegeben, wenn Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, über das Vermögen eines Vertrags- partners 14. Einschaltung Dritter 15.3 Presseerklärungen sowie sonstige öf- juristischen Personen des öffentlichen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder Der Auftraggeber bedarf zur vollständigen fentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen mangels Masse nicht eröffnet bzw. oder teilweisen Übertragung seiner Rechte über die Geschäftsbeziehung zwischen dem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichts- ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird und und Pflichten aus dem Anzeigenauftrag der Verlag und dem Auftrag-geber oder stand der Sitz des´Verlags. Bei Nicht- der betroffene Vertragspartner trotz vorherigen schriftlichen Zustimmung des bezüglich der Details getroffener kaufleuten bestimmt sich der Gerichtsstand entsprechender Aufforderung die offenbare Vermarkters. Der Verlag ist berechtigt, sich Vereinbarungen bedürfen der vorherigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gilt Unbegründetheit des Antrags nicht binnen zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus Freigabe des Verlags. Dies gilt ebenso für deutsches Recht unter Ausschluss des UN- einer angemessenen Frist nachweist. Ein dem Anzeigenauftrag Dritter zu bedienen. Logoveröffentlichungen für vom Verlag Kaufrechts. Grund zur fristlosen Kündigung besteht gelieferte Logos. darüber hinaus, wenn gegen eine 15. Vertraulichkeit und Presse 15.1 Soweit nicht schriftlich anders 16.6 Sollten einzelne Bestimmungen des derVertragsparteien Voll- vereinbart, werden die Vertragsparteien 16. Schlussbestimmungen Vertrages einschließlich dieser Regelungen streckungsmaßnahmen ausgebracht und Einzelheiten des Vertragsverhältnisses, 16.1 Etwaige zusätzliche in der Preisliste ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht innerhalb von einem Monat insbesondere die Preise und Konditionen, enthaltene Geschäftsbedingungen gelten sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, aufgehoben wurden. sowie über Geschäftsgeheimnisse, von ergänzend zu diesen Allgemeinen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestim- denen sie im Rahmen der Vertragsdurch- Geschäftsbedingungen. mungen oder Teile solcher Bestimmungen 13. Störungen des Vertragsverhältnis- ses führung unmittelbar oder mittelbar durch die unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten bei höherer Gewalt jeweils andere Partei Kenntnis erlangen, 16.2 Soweit nach diesen Allgemeinen sich, anstelle einer unwirksamen Bestim- Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, Geschäftsbedingungen Schriftform mung eine gültige Vereinbarung zu treffen, Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder erforderlich ist, wird diese durch die deren wirtschaftlicher Erfolg dem der un- Verkehrsstörungen, behördlich angeordnet wird oder zur Textform gewahrt. wirksamen so weit wie möglich nahekommt. 20
Berliner Wirtschaft Evelyn Claus Telefon +49 170 375 3281 evelyn.claus@axelspringer.de Axel Springer Corporate Solutions GmbH & Co. KG Axel-Springer-Straße 65 10888 Berlin www.as-corporate-solutions.de www.axelspringer.de
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