2020 VERTRETERWAHL KLAR MACH E UND DU ? - Baugenossenschaft dhu eG

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2020 VERTRETERWAHL KLAR MACH E UND DU ? - Baugenossenschaft dhu eG
KLAR MACH E
   IC H M I T ,
      UND DU ?

VERTRETERWAHL
2020
Kandidiere als
Mitgliedervertreter!
2020 VERTRETERWAHL KLAR MACH E UND DU ? - Baugenossenschaft dhu eG
Vertreterwahl 2020

LIEBE dhu-MITGLIEDER,

moderne Wohnungen zu fairen Preisen, lebenslanges
Wohnrecht und umfangreiche Serviceleistungen:
Das sind einige der Leistungen, die Ihnen Ihre Bau-
genossenschaft dhu eG bietet.

Als Mitglied haben Sie ein Mitbestimmungsrecht –
und das können Sie bald wieder direkt wahrnehmen:
Machen Sie mit bei der Wahl zur Vertreterversammlung
2020 und kandidieren Sie selbst! Füllen Sie dazu einfach
den beiliegenden Wahlvorschlag aus und senden ihn an
uns zurück. Wir freuen uns auf Sie!

Satzungsgemäß bitten wir Sie alle fünf Jahre um Ihre
Stimme und damit, das wichtigste Organ der Genossen-
schaft zu wählen. Denn die Vertreterversammlung setzt
sich ausschließlich aus dhu-Mitgliedern zusammen, die
darauf achtet, dass im Interesse der Genossenschaft
entschieden wird. Mit Ihrer Stimme haben Sie Einfluss
auf die Zukunft der dhu. 90 Vertreter und mindestens
10 Ersatzvertreter sind zu wählen.

Ihre Baugenossenschaft dhu eG
2020 VERTRETERWAHL KLAR MACH E UND DU ? - Baugenossenschaft dhu eG
Vertreterwahl 2020

VERTRETERWAHL 2020 –
SO GEHT’S
f   Bis Anfang Oktober 2019 läuft die Kandidatensuche:
    Unterbreiten Sie uns mit der beiliegenden Karte
    Ihren Wahlvorschlag. Das können Sie selbst oder ein
    anderes Mitglied sein.

f   Im Herbst 2019 erfolgt unter allen Mitgliedern eine
    Befragung darüber, welche aus ihrer Region zur
    Verfügung stehenden Kandidaten für die Wahlliste
    berücksichtigt werden sollen.

f   Nach dieser Befragung stellt der Wahlausschuss
    unter Berücksichtigung des § 20 der Satzung eine
    Liste der Kandidaten für die Vertreterversammlung
    auf (Wahlliste).

f   Diese Liste ist im Frühjahr 2020 zu wählen. Zuvor
    erhält jedes Mitglied eine Wahlbenachrichtigung und
    hat Gelegenheit, in der Geschäftsstelle die Wahlliste
    einzusehen.

f   Die eigentliche Wahl findet als Briefwahl statt.

f   Das Wahlergebnis wird schließlich in der
    Geschäftsstelle ausgelegt.

Weiterführende Informationen finden Sie in der
Satzung und Wahlordnung, die Sie bei Eintritt
in die dhu erhalten haben, oder auf
   www.dhu.hamburg unter Downloads.
2020 VERTRETERWAHL KLAR MACH E UND DU ? - Baugenossenschaft dhu eG
Vertreterwahl 2020

       L A S S D IC H A L S
          VERTRETER
            AUFSTELLEN!

GEMEINSAM GESTALTEN
Sie sind von der Genossenschaftsidee überzeugt und möchten
aktiv an der Zukunft Ihrer dhu mitarbeiten? Dann freuen
wir uns, wenn Sie als Mitgliedervertreter für die Wahl 2020
kandidieren!

Wählbar als Vertreter oder Ersatzvertreter sind nur natürliche
Personen, die voll geschäftsfähig sind. Nicht wählbar ist ein
Mitglied, an das der Beschluss über seinen Ausschluss gemäß
§ 10 Abs. 3 der Satzung abgesandt worden ist. Spezifische
Vorkenntnisse sind nicht nötig.
Möchten Sie mehr über Ihre Aufgaben und Rechte als Ver-
treter erfahren? Lesen Sie das folgende Interview mit Rainer
Maaß, dem Justiziar des Verbands norddeutscher Wohnungs-
unternehmen e.V. (vnw).

Sie haben sich bereits entschieden?
Dann füllen Sie den beiliegenden Wahlvorschlag aus und
senden ihn an uns zurück. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei
Jutta Dierschke unter Tel. 514943-20 oder per E-Mail an
j.dierschke@dhu.hamburg
DIE RECHTE UND PFLICHTEN
VON
MITGLIEDERVERTRETERN

                           Interview mit
                           vnw-Justiziar
                           Rainer Maaß

Genossenschaften sind demokratisch aufgebaut und
räumen jedem Mitglied ein Mitbestimmungsrecht ein.
Ab einer Anzahl von 1.500 Mitgliedern können Mit-
gliedervertreter gemeinsam die Vertreterversammlung
bilden. Welche Einflussmöglichkeiten hat das Gremium?
Worauf muss der einzelne Vertreter achten? Wir
fragten einen Experten, den Justiziar des Verbands
norddeutscher Wohnungsunternehmen (vnw),
Rechtsanwalt Rainer Maaß.

Herr Maaß, warum werden in großen Genossenschaften
überhaupt Vertreter gewählt? Wäre es nicht einfacher,
eine große Mitgliederversammlung abzuhalten?
Im Gegenteil: In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Vertreter-
versammlung Entscheidungen effektiver und zügiger trifft,
schon allein, weil sich die Vertreter inhaltlich stärker mit
den Themen der Genossenschaft befassen. Zudem stellt die
Vertreterversammlung in der Regel einen repräsentativen
Mitgliederquerschnitt dar.
Welche Funktion übernimmt damit die
Vertreterversammlung?
Sie ist das zentrale Willensbildungs- und Entscheidungsorgan
einer Genossenschaft. Im Prinzip ist sie mit dem Deutschen
Bundestag vergleichbar, also der gesetzgebenden Gewalt.

Wofür sind Aufsichtsrat, Vorstand und
Vertreterversammlung im Einzelnen zuständig?
Der Vorstand bildet die Geschäftsführung der Genossenschaft
und leitet das operative Geschäft. Der Aufsichtsrat ist das
Kontrollorgan, das den Vorstand überwacht und kontrolliert,
ob dieser sich an das Gesetz und die Satzung der Genossen-
schaft hält.
Die Vertreterversammlung hat die Interessen der gesamten
Genossenschaft zu vertreten, womit ihre Entscheidungen
maßgebliche Auswirkungen auf die innere Gestaltung und
äußere Entfaltung des Unternehmens haben.

AUFBAU DER GENOSSENSCHAFT

VertreterInnen               wählen              Aufsichtsrat

   wählen                                                bestellt

                            Mitglieder

                            beschäftigt

MitarbeiterInnen                                   Vorstand
Was meinen Sie mit Interessen der gesamten Genossen-
schaft? Die Vertreter werden von den Mitgliedern
gewählt. Sprechen sie nicht für ihren Wahlbezirk?
Nein, der Vertreter ist dem Gesamtwohl der Genossenschaft
verpflichtet und muss bei all seinen Entscheidungen die
allgemeine Treuepflicht gegenüber der Genossenschaft sowie
das Gleichbehandlungsgebot aller Mitglieder beachten.

Wie kann sich ein Vertreter konkret einbringen?
 Grundsätzlich hat jeder Vertreter ein Rederecht sowie ein
 Frage- und Auskunftsrecht und darf im Rahmen der Tages-
 ordnung während der Vertreterversammlung Fragen stellen,
 die ihm Mitglieder mit auf den Weg geben. Das müssen
 Fragen sein zu Themen, die die gesamte Genossenschaft
­betreffen.

Sie haben gerade das Rederecht erwähnt.
Welche Rechte hat der Vertreter noch?
Das Genossenschaftsgesetz gibt ihm eine ganze Reihe von
Rechten an die Hand und die sind sehr grundlegend.
Zum Beispiel kann er über die Änderung der Satzung und
letztlich die Existenz der Genossenschaft entscheiden.
Er kann die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen und
entscheidet über die Entlastung von Vorstand und Auf-
sichtsrat. Auch über die Höhe des auszuschüttenden
Gewinnanteils bestimmt er im Rahmen der Feststellung
des Jahresabschlusses mit.

Damit wird jedem Vertreter eine große
Verantwortung übertragen.
Ja, das ist der Unterschied zu anderen Unter-
nehmensformen: Jedes Mitglied ist sowohl
Kunde als auch Miteigentümer der Genossenschaft.

Vielen Dank für das Gespräch.
Vertreterwahl 2020

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         MELDE DICH.

Baugenossenschaft dhu eG
Buchsbaumweg 10a
22299 Hamburg-Winterhude
Tel. 040 514943-0
info@dhu.hamburg
www.dhu.hamburg

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Layout:
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Bildnachweis:
Jann Wilken (Portrait Rainer Maaß),
shutterstock (Schilder: OBprod, Juli_Ash,
buritora; Holzfiguren: Andrii Yalanskyi)
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