2020 VERTRETERWAHL KLAR MACH E UND DU ? - Baugenossenschaft dhu eG
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Vertreterwahl 2020 LIEBE dhu-MITGLIEDER, moderne Wohnungen zu fairen Preisen, lebenslanges Wohnrecht und umfangreiche Serviceleistungen: Das sind einige der Leistungen, die Ihnen Ihre Bau- genossenschaft dhu eG bietet. Als Mitglied haben Sie ein Mitbestimmungsrecht – und das können Sie bald wieder direkt wahrnehmen: Machen Sie mit bei der Wahl zur Vertreterversammlung 2020 und kandidieren Sie selbst! Füllen Sie dazu einfach den beiliegenden Wahlvorschlag aus und senden ihn an uns zurück. Wir freuen uns auf Sie! Satzungsgemäß bitten wir Sie alle fünf Jahre um Ihre Stimme und damit, das wichtigste Organ der Genossen- schaft zu wählen. Denn die Vertreterversammlung setzt sich ausschließlich aus dhu-Mitgliedern zusammen, die darauf achtet, dass im Interesse der Genossenschaft entschieden wird. Mit Ihrer Stimme haben Sie Einfluss auf die Zukunft der dhu. 90 Vertreter und mindestens 10 Ersatzvertreter sind zu wählen. Ihre Baugenossenschaft dhu eG
Vertreterwahl 2020 VERTRETERWAHL 2020 – SO GEHT’S f Bis Anfang Oktober 2019 läuft die Kandidatensuche: Unterbreiten Sie uns mit der beiliegenden Karte Ihren Wahlvorschlag. Das können Sie selbst oder ein anderes Mitglied sein. f Im Herbst 2019 erfolgt unter allen Mitgliedern eine Befragung darüber, welche aus ihrer Region zur Verfügung stehenden Kandidaten für die Wahlliste berücksichtigt werden sollen. f Nach dieser Befragung stellt der Wahlausschuss unter Berücksichtigung des § 20 der Satzung eine Liste der Kandidaten für die Vertreterversammlung auf (Wahlliste). f Diese Liste ist im Frühjahr 2020 zu wählen. Zuvor erhält jedes Mitglied eine Wahlbenachrichtigung und hat Gelegenheit, in der Geschäftsstelle die Wahlliste einzusehen. f Die eigentliche Wahl findet als Briefwahl statt. f Das Wahlergebnis wird schließlich in der Geschäftsstelle ausgelegt. Weiterführende Informationen finden Sie in der Satzung und Wahlordnung, die Sie bei Eintritt in die dhu erhalten haben, oder auf www.dhu.hamburg unter Downloads.
Vertreterwahl 2020 L A S S D IC H A L S VERTRETER AUFSTELLEN! GEMEINSAM GESTALTEN Sie sind von der Genossenschaftsidee überzeugt und möchten aktiv an der Zukunft Ihrer dhu mitarbeiten? Dann freuen wir uns, wenn Sie als Mitgliedervertreter für die Wahl 2020 kandidieren! Wählbar als Vertreter oder Ersatzvertreter sind nur natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind. Nicht wählbar ist ein Mitglied, an das der Beschluss über seinen Ausschluss gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung abgesandt worden ist. Spezifische Vorkenntnisse sind nicht nötig. Möchten Sie mehr über Ihre Aufgaben und Rechte als Ver- treter erfahren? Lesen Sie das folgende Interview mit Rainer Maaß, dem Justiziar des Verbands norddeutscher Wohnungs- unternehmen e.V. (vnw). Sie haben sich bereits entschieden? Dann füllen Sie den beiliegenden Wahlvorschlag aus und senden ihn an uns zurück. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Jutta Dierschke unter Tel. 514943-20 oder per E-Mail an j.dierschke@dhu.hamburg
DIE RECHTE UND PFLICHTEN VON MITGLIEDERVERTRETERN Interview mit vnw-Justiziar Rainer Maaß Genossenschaften sind demokratisch aufgebaut und räumen jedem Mitglied ein Mitbestimmungsrecht ein. Ab einer Anzahl von 1.500 Mitgliedern können Mit- gliedervertreter gemeinsam die Vertreterversammlung bilden. Welche Einflussmöglichkeiten hat das Gremium? Worauf muss der einzelne Vertreter achten? Wir fragten einen Experten, den Justiziar des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (vnw), Rechtsanwalt Rainer Maaß. Herr Maaß, warum werden in großen Genossenschaften überhaupt Vertreter gewählt? Wäre es nicht einfacher, eine große Mitgliederversammlung abzuhalten? Im Gegenteil: In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Vertreter- versammlung Entscheidungen effektiver und zügiger trifft, schon allein, weil sich die Vertreter inhaltlich stärker mit den Themen der Genossenschaft befassen. Zudem stellt die Vertreterversammlung in der Regel einen repräsentativen Mitgliederquerschnitt dar.
Welche Funktion übernimmt damit die Vertreterversammlung? Sie ist das zentrale Willensbildungs- und Entscheidungsorgan einer Genossenschaft. Im Prinzip ist sie mit dem Deutschen Bundestag vergleichbar, also der gesetzgebenden Gewalt. Wofür sind Aufsichtsrat, Vorstand und Vertreterversammlung im Einzelnen zuständig? Der Vorstand bildet die Geschäftsführung der Genossenschaft und leitet das operative Geschäft. Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan, das den Vorstand überwacht und kontrolliert, ob dieser sich an das Gesetz und die Satzung der Genossen- schaft hält. Die Vertreterversammlung hat die Interessen der gesamten Genossenschaft zu vertreten, womit ihre Entscheidungen maßgebliche Auswirkungen auf die innere Gestaltung und äußere Entfaltung des Unternehmens haben. AUFBAU DER GENOSSENSCHAFT VertreterInnen wählen Aufsichtsrat wählen bestellt Mitglieder beschäftigt MitarbeiterInnen Vorstand
Was meinen Sie mit Interessen der gesamten Genossen- schaft? Die Vertreter werden von den Mitgliedern gewählt. Sprechen sie nicht für ihren Wahlbezirk? Nein, der Vertreter ist dem Gesamtwohl der Genossenschaft verpflichtet und muss bei all seinen Entscheidungen die allgemeine Treuepflicht gegenüber der Genossenschaft sowie das Gleichbehandlungsgebot aller Mitglieder beachten. Wie kann sich ein Vertreter konkret einbringen? Grundsätzlich hat jeder Vertreter ein Rederecht sowie ein Frage- und Auskunftsrecht und darf im Rahmen der Tages- ordnung während der Vertreterversammlung Fragen stellen, die ihm Mitglieder mit auf den Weg geben. Das müssen Fragen sein zu Themen, die die gesamte Genossenschaft betreffen. Sie haben gerade das Rederecht erwähnt. Welche Rechte hat der Vertreter noch? Das Genossenschaftsgesetz gibt ihm eine ganze Reihe von Rechten an die Hand und die sind sehr grundlegend. Zum Beispiel kann er über die Änderung der Satzung und letztlich die Existenz der Genossenschaft entscheiden. Er kann die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen und entscheidet über die Entlastung von Vorstand und Auf- sichtsrat. Auch über die Höhe des auszuschüttenden Gewinnanteils bestimmt er im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses mit. Damit wird jedem Vertreter eine große Verantwortung übertragen. Ja, das ist der Unterschied zu anderen Unter- nehmensformen: Jedes Mitglied ist sowohl Kunde als auch Miteigentümer der Genossenschaft. Vielen Dank für das Gespräch.
Vertreterwahl 2020 BEI WEITEREN FRAGEN, MELDE DICH. Baugenossenschaft dhu eG Buchsbaumweg 10a 22299 Hamburg-Winterhude Tel. 040 514943-0 info@dhu.hamburg www.dhu.hamburg Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier und CO2-neutral hergestellt. Layout: mitra Kommunikationsagentur GmbH Bildnachweis: Jann Wilken (Portrait Rainer Maaß), shutterstock (Schilder: OBprod, Juli_Ash, buritora; Holzfiguren: Andrii Yalanskyi)
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