25097: Ehem. Kiesgrube Espel, Gossau SG - Bestimmungen zum Pflegeplan für das Schutzgebiet - Pro Natura St ...

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25097: Ehem. Kiesgrube Espel, Gossau SG - Bestimmungen zum Pflegeplan für das Schutzgebiet - Pro Natura St ...
Bestimmungen zum Pflegeplan für das Schutzgebiet

25097: Ehem. Kiesgrube Espel, Gossau SG

Das Schutzgebiet «Ehemalige Kiesgrube Espel» befindet sich auf Gemeindegebiet der Stadt Gossau, nahe
an der Grenze zur Nachbargemeinde Flawil. Das Gebiet ist aus einer ehemaligen Kiesgrube hervorge-
gangen und wurde 1980 unter Schutz gestellt. Es besitzt bedeutende Amphibienvorkommen und ist ein
Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung (Nr. SG 600). Die Stadt Gossau übergab im Jahr 2018
die 5.5 ha grosse Parzelle Pro Natura. Da die Sukzession weit fortgeschritten war, liess Pro Natura ein
neues Pflege- und Entwicklungskonzept erarbeiten. Die ersten neuen Laichgewässer wurden bereits im
Jahr 2019 geschaffen. 2020/21 wurden weitere Aufwertungsmassnahmen umgesetzt und das Schutzge-
biet anhand eines neu ausgearbeiteten Besucherlenkungskonzepts markiert. Das Naturschutzgebiet wird
von einer Gruppe Freiwilliger in Zusammenarbeit mit einem Landwirt gepflegt.

                                               Pro Natura St. Gallen-Appenzell   Postfach 103, 9014 St. Gallen
                                 St. Gallisch-Appenzellischer Naturschutzbund    Tel.: 071 260 16 65
                                                                                 Email: info-sga@pronatura.ch
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Naturschutzgebiet Ehemalige Kiesgrube Espel: Bestimmungen zum Pflegeplan                        Seite 2

Generelle Bestimmungen
Im gesamten Schutzgebiet dürfen keine Dünger ausgebracht oder landwirtschaftliche Hilfsstoffe (Herbi-
zide, Fungizide, Insektizide usw.) angewendet werden. Die Beweidung des Gebietes ist untersagt.
Im Allgemeinen gelten die Bestimmungen gemäss GAöL-Vertrag. Die Pflegemassnahmen sind entspre-
chend im Pflegeplan eingezeichnet und beschriftet.

Neophytenmanagement
Angepasste und regelmässige Bekämpfung invasiver Neophyten wie das Einjähriges Berufkraut und Gol-
druten durch Ausreissen/Auspickeln oder Mahd im gesamten Schutzgebiet. Dichte Goldrutenbestände
werden 2x pro Jahr gemäht (sensible Pflanzengesellschaften wie beispielsweise Orchideenstandorte wer-
den markiert und stehengelassen) oder von Hand gezupft: 1. Schnitt Anfang Juni / Absprache mit Be-
wirtschafter

Magerwiesen
Bei der Bewirtschaftung der Magerwiesen sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:
 • Schnitthäufigkeit: 2x pro Jahr
 • frühester Schnittzeitpunkt: 1. Juli / 1. September
 • je Schnitt rotierend 5-10% als Rückzugsstreifen bis zum nächsten Schnitt stehenlassen
 • Schnitt mit Messerbalken; Schnitthöhe so hoch wie möglich (mind. 10cm) einstellen
 • das Schnittgut ist mind. einen Tag auf der Fläche zu trocknen und anschliessend abzuführen
 • aufkommende Gehölze regelmässig ausstocken

Ruderalstandorte und Hochstaudenfluren
Bei der Bewirtschaftung der Ruderalflächen und Hochstaudenfluren sind die folgenden Vorgaben einzu-
halten:
 • Schnitthäufigkeit: 1x pro Jahr oder nach Bedarf (Uferböschung ehem. Absetzbecken)
 • frühester Schnittzeitpunkt: 1. August
 • pro Schnitt höchstens 2/3 der Fläche bearbeiten, 1/3 rotierend als Rückzugsflächen stehen lassen
 • Schnitt mit Messerbalken oder Mähkorb (Uferböschung ehem. Absetzbecken); Schnitthöhe so hoch
     wie möglich (mind. 10cm) einstellen
 • das Schnittgut ist mind. einen Tag auf der Fläche zu trocknen und anschliessend abzuführen
 • aufkommende Gehölze regelmässig ausstocken

 • zusätzlich: periodisches und schrittweises Abstossen der Ruderalböschung mit dem Bagger alle 8
   Jahre oder je nach Stärke des Bewuchses

Streuwiese
Bei der Bewirtschaftung der Streuwiese sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:
 • Schnitthäufigkeit: 1x pro Jahr
 • frühester Schnittzeitpunkt: 1. September
 • je Schnitt rotierend 5-10% als Rückzugsstreifen bis zum nächsten Schnitt stehenlassen
 • Schnitt mit Messerbalken; Schnitthöhe so hoch wie möglich (mind. 10cm) einstellen
 • das Schnittgut ist mind. einen Tag auf der Fläche zu trocknen und anschliessend abzuführen
 • aufkommende Gehölze regelmässig ausstocken

Hecken
Die Hecken sollen sich zu möglichst artenreichen, gut strukturierten Niederhecken entwickeln. Deshalb
sind bei der Pflege die folgenden Vorgaben einzuhalten:
  • selektive Pflegeeingriffe alle 2-3 Jahre
  • Eingriffszeitpunkt: Herbst/Winter
  • pro Eingriff höchstens ein Drittel des Objektes in Abschnitten von max. 20 m Länge bearbeiten
  • schnellwüchsige Arten (Hartriegel, Hasel, Birken, Eschen, Weiden etc.) auf den Stock setzen
  • langsam wachsende und dornentragende Arten auslichten und fördern
  • das Schnittgut ist auf den bestehenden Asthaufen zu deponieren und/oder für die Erstellung von
     neuen Kleinstrukturen zu Verwenden
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Gebüschreiche Waldflächen (Niederwald), Waldränder
Bei der Pflege sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:
 • selektive Durchforstung alle 3 Jahre (jährlich 1/3 der Fläche)
 • Eingriffszeitpunkt: Herbst/Winter
 • schnellwüchsige Arten (Hartriegel, Hasel, Birken, Eschen, Weiden etc.) auf den Stock setzen
 • langsam wachsende und dornentragende Arten sind zu fördern
 • das Schnittgut ist auf den bestehenden Asthaufen zu deponieren und/oder für die Erstellung von
     neuen Kleinstrukturen zu Verwenden

 • zusätzlich: jährlicher Rückschnitt der Gehölze auf den Flächen mit Einsehbarkeit ins Gebiet (Sitz-
   bänke, Besucherplattform) und unterhalb der Besucherplattform

Waldflächen mit Nutzung (Lichter Wald)
Bei der Pflege sind die folgenden Vorgaben einzuhalten:
 • selektive Waldpflege alle 5-7 Jahre
 • Eingriffszeitpunkt: Herbst/Winter
 • Entnahme einzelner Bäume nach Bedarf

Waldflächen ohne Nutzung (Altholzinseln)
In diesen Waldflächen sind bewusst keine Pflegemassnahmen geplant. Sie sollen sich langfristig zu Alt-
holzinseln mit vollständigem Nutzungsverzicht entwickeln. Ausnahme: Sicherheitsfällungen entlang von
Wegen

Amphibienlaichgewässer
Allgemein: Es soll jederzeit ein Angebot verschiedener Gewässertypen in unterschiedlichen Sukzessions-
stadien zur Verfügung stehen. Gleichwertige Gewässer sollen alternierend und nicht im gleichen Jahr
entleert werden.

 • Gewässer 1:
     o Zielarten: Gelbbauchunke
     o Wasserhaushalt: Überwachung; jährliche Entleerung des Gewässers mittels Ablasssystem ab
        Oktober (Ablass nach dem Ablaichen des Grasfrosches wieder verschliessen)
     o Pflegemassnahmen: Ausreissen aufkommender Vegetation im Gewässer/am Gewässerrand
 • Gewässer 2:
     o Zielarten: Gelbbauchunke
     o Wasserhaushalt: Überwachung (kein Ablassregime)
     o Pflegemassnahmen: Ausreissen aufkommender Vegetation im Gewässer/am Gewässerrand
 • Gewässer 3:
     o Zielarten: Teichmolch, Kammmolch
     o Wasserhaushalt: Überwachung (kein Ablassregime)
     o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen
 • Gewässer 4:
     o Zielarten: Teichmolch, Kammmolch
     o Wasserhaushalt: Überwachung; alle 4-5 Jahre Entleerung des Gewässers mittels Ablasssys-
        tem ab Oktober (Ablass direkt wieder verschliessen)
     o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen
 • Gewässer 5:
     o Zielarten: Fadenmolch
     o Wasserhaushalt: Überwachung (kein Ablassregime)
     o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen, gelegentlich
        grössere Laubansammlungen am Gewässergrund entfernen
 • Gewässer 6:
     o Zielarten: Wasserfrosch, Grasfrosch, Bergmolch, Fadenmolch
     o Wasserhaushalt: Überwachung (kein Ablassregime)
     o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen
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 • Gewässer 7:
     o Zielarten: Teichmolch, Kammmolch
     o Wasserhaushalt: Überwachung; alle 4-5 Jahre Entleerung des Gewässers mittels Ablasssys-
        tem ab Oktober (Ablass direkt wieder verschliessen)
     o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen
 • Gewässer 8:
     o Zielarten: Wasserfrosch, Grasfrosch, Bergmolch
     o Wasserhaushalt: Überwachung (kein Ablassregime)
     o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen
 • Gewässer 9:
     o Zielarten: Gelbbauchunke
     o Wasserhaushalt: Überwachung (kein Ablassregime)
     o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Verlandung von Hand oder mit Bagger entfernen
 • Gewässer 10:
     o Zielarten: Teichmolch, Kammmolch, Grasfrosch
     o Wasserhaushalt: Überwachung; jährlich Wasserstand Mitte August für die optimale Bewirt-
        schaftung der Streuefläche absenken. Alle 5 Jahre Entleerung des Gewässers mittels Ablass-
        system ab Oktober (Ablass spätestens Mitte Januar wieder verschliessen).
     o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Verlandung mit Bagger entfernen
 • Gewässer 11:
     o Zielarten: Teichmolch, Kammmolch
     o Wasserhaushalt: Überwachung; alle 4-5 Jahre Entleerung des Gewässers mittels Ablasssys-
        tem ab Oktober (Ablass direkt wieder verschliessen)
     o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen
 • Gewässer 12:
     o Zielarten: Gelbbauchunke, Fadenmolch
     o Wasserhaushalt: Überwachung; alle 3 Jahre Entleerung des Gewässers mittels Ablasssystem
        ab Oktober (Ablass nach dem Ablaichen des Grasfrosches wieder verschliessen)
     o Pflegemassnahmen: Ausreissen aufkommender Vegetation im Gewässer/am Gewässerrand

Asthaufen und Steinlinsen
Es soll dauernd ein genügendes Angebot (mind. 12 Asthaufen) qualitativ hochwertiger Asthaufen an gut
besonnten Standorten vorhanden sein. Asthaufen und Steinlinsen sollen nicht zu stark beschattet werden
und müssen regelmässig ausgejätet werden. Ein extensiver Altgrassaum in deren Randbereich wird je-
doch gefördert, aufkommende, schnellwachsende Gehölze nach Bedarf entfernt.
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Zuständigkeiten

                                                                                            SchutzgebietsbetreuerIn
                                                                                            mit Freiwilligen-Gruppe

                                                                                                                      Landwirt/Pächter
                                                                           Pro Natura SGA
 Neophytenmanagement                                                                            H

 Magerwiesen                                                                                                          H

 Ruderalstandorte und Hochstaudenfluren                                                         H

 Streuwiese                                                                                                           H

 Hecken                                                                    H*                    Z                    Z

 Gebüschreiche Waldflächen (Niederwald), Waldränder                        H*                    Z                    Z

 Waldflächen mit Nutzung (Lichter Wald)                                    H*

 Waldflächen ohne Nutzung (Altholzinseln)                                  H*

 Amphibienlaichgewässer                                                    H                     Z

 Asthaufen und Steinlinsen                                                                      H                     Z

H = Hauptverantwortung / Z = Zusammenarbeit
* in Zusammenarbeit mit dem Forst
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Flächenbilanz

                                                                           Fläche [a]

 Stehende Gewässer                                                             98.51

 Hecken, Niederwald und Waldränder                                            106.51

 Lichter Wald                                                                  28.29

 Altholzinseln                                                                138.15

 Magerwiesen                                                                   71.80

 Streuwiesen                                                                   31.02

 Hochstaudenfluren                                                             15.23

 Ruderalstandorte                                                              26.02

 Holzlagerplatz                                                                 4.23

 Naturstrasse, Weg                                                             28.88

 Trockensteinmauer                                                              1.01

 Total                                                                        549.65

16. August 2021 / SH
25097: Ehem. Kiesgrube Espel, Gossau SG

Legende
     Schutzgebietsgrenze   Lebensräume                                Pflegemassnahmen

     Steinlinse                   Stehende Gewässer                           Mahd
     Asthaufen                    Lichter Wald und Altholzinseln              Gehölz- und Waldrandpflege
     Infotafel                    Hecken, Niederwald und Waldränder           Waldpflege
     Parkbank                     Magerwiesen                                 Altholzinsel (Nutzungsverzicht vollständig)
     Besucherplattform            Streuwiesen                                 Weiherpflege
     Trockensteinmauer            Hochstaudenfluren
                                  Ruderalstandorte
                                  Holzlagerplatz
                                  Naturstrasse, Weg

                                                                      16. Aug. 2021, SH
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