25097: Ehem. Kiesgrube Espel, Gossau SG - Bestimmungen zum Pflegeplan für das Schutzgebiet - Pro Natura St ...
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Bestimmungen zum Pflegeplan für das Schutzgebiet 25097: Ehem. Kiesgrube Espel, Gossau SG Das Schutzgebiet «Ehemalige Kiesgrube Espel» befindet sich auf Gemeindegebiet der Stadt Gossau, nahe an der Grenze zur Nachbargemeinde Flawil. Das Gebiet ist aus einer ehemaligen Kiesgrube hervorge- gangen und wurde 1980 unter Schutz gestellt. Es besitzt bedeutende Amphibienvorkommen und ist ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung (Nr. SG 600). Die Stadt Gossau übergab im Jahr 2018 die 5.5 ha grosse Parzelle Pro Natura. Da die Sukzession weit fortgeschritten war, liess Pro Natura ein neues Pflege- und Entwicklungskonzept erarbeiten. Die ersten neuen Laichgewässer wurden bereits im Jahr 2019 geschaffen. 2020/21 wurden weitere Aufwertungsmassnahmen umgesetzt und das Schutzge- biet anhand eines neu ausgearbeiteten Besucherlenkungskonzepts markiert. Das Naturschutzgebiet wird von einer Gruppe Freiwilliger in Zusammenarbeit mit einem Landwirt gepflegt. Pro Natura St. Gallen-Appenzell Postfach 103, 9014 St. Gallen St. Gallisch-Appenzellischer Naturschutzbund Tel.: 071 260 16 65 Email: info-sga@pronatura.ch
Naturschutzgebiet Ehemalige Kiesgrube Espel: Bestimmungen zum Pflegeplan Seite 2 Generelle Bestimmungen Im gesamten Schutzgebiet dürfen keine Dünger ausgebracht oder landwirtschaftliche Hilfsstoffe (Herbi- zide, Fungizide, Insektizide usw.) angewendet werden. Die Beweidung des Gebietes ist untersagt. Im Allgemeinen gelten die Bestimmungen gemäss GAöL-Vertrag. Die Pflegemassnahmen sind entspre- chend im Pflegeplan eingezeichnet und beschriftet. Neophytenmanagement Angepasste und regelmässige Bekämpfung invasiver Neophyten wie das Einjähriges Berufkraut und Gol- druten durch Ausreissen/Auspickeln oder Mahd im gesamten Schutzgebiet. Dichte Goldrutenbestände werden 2x pro Jahr gemäht (sensible Pflanzengesellschaften wie beispielsweise Orchideenstandorte wer- den markiert und stehengelassen) oder von Hand gezupft: 1. Schnitt Anfang Juni / Absprache mit Be- wirtschafter Magerwiesen Bei der Bewirtschaftung der Magerwiesen sind die folgenden Vorgaben einzuhalten: • Schnitthäufigkeit: 2x pro Jahr • frühester Schnittzeitpunkt: 1. Juli / 1. September • je Schnitt rotierend 5-10% als Rückzugsstreifen bis zum nächsten Schnitt stehenlassen • Schnitt mit Messerbalken; Schnitthöhe so hoch wie möglich (mind. 10cm) einstellen • das Schnittgut ist mind. einen Tag auf der Fläche zu trocknen und anschliessend abzuführen • aufkommende Gehölze regelmässig ausstocken Ruderalstandorte und Hochstaudenfluren Bei der Bewirtschaftung der Ruderalflächen und Hochstaudenfluren sind die folgenden Vorgaben einzu- halten: • Schnitthäufigkeit: 1x pro Jahr oder nach Bedarf (Uferböschung ehem. Absetzbecken) • frühester Schnittzeitpunkt: 1. August • pro Schnitt höchstens 2/3 der Fläche bearbeiten, 1/3 rotierend als Rückzugsflächen stehen lassen • Schnitt mit Messerbalken oder Mähkorb (Uferböschung ehem. Absetzbecken); Schnitthöhe so hoch wie möglich (mind. 10cm) einstellen • das Schnittgut ist mind. einen Tag auf der Fläche zu trocknen und anschliessend abzuführen • aufkommende Gehölze regelmässig ausstocken • zusätzlich: periodisches und schrittweises Abstossen der Ruderalböschung mit dem Bagger alle 8 Jahre oder je nach Stärke des Bewuchses Streuwiese Bei der Bewirtschaftung der Streuwiese sind die folgenden Vorgaben einzuhalten: • Schnitthäufigkeit: 1x pro Jahr • frühester Schnittzeitpunkt: 1. September • je Schnitt rotierend 5-10% als Rückzugsstreifen bis zum nächsten Schnitt stehenlassen • Schnitt mit Messerbalken; Schnitthöhe so hoch wie möglich (mind. 10cm) einstellen • das Schnittgut ist mind. einen Tag auf der Fläche zu trocknen und anschliessend abzuführen • aufkommende Gehölze regelmässig ausstocken Hecken Die Hecken sollen sich zu möglichst artenreichen, gut strukturierten Niederhecken entwickeln. Deshalb sind bei der Pflege die folgenden Vorgaben einzuhalten: • selektive Pflegeeingriffe alle 2-3 Jahre • Eingriffszeitpunkt: Herbst/Winter • pro Eingriff höchstens ein Drittel des Objektes in Abschnitten von max. 20 m Länge bearbeiten • schnellwüchsige Arten (Hartriegel, Hasel, Birken, Eschen, Weiden etc.) auf den Stock setzen • langsam wachsende und dornentragende Arten auslichten und fördern • das Schnittgut ist auf den bestehenden Asthaufen zu deponieren und/oder für die Erstellung von neuen Kleinstrukturen zu Verwenden
Naturschutzgebiet Ehemalige Kiesgrube Espel: Bestimmungen zum Pflegeplan Seite 3 Gebüschreiche Waldflächen (Niederwald), Waldränder Bei der Pflege sind die folgenden Vorgaben einzuhalten: • selektive Durchforstung alle 3 Jahre (jährlich 1/3 der Fläche) • Eingriffszeitpunkt: Herbst/Winter • schnellwüchsige Arten (Hartriegel, Hasel, Birken, Eschen, Weiden etc.) auf den Stock setzen • langsam wachsende und dornentragende Arten sind zu fördern • das Schnittgut ist auf den bestehenden Asthaufen zu deponieren und/oder für die Erstellung von neuen Kleinstrukturen zu Verwenden • zusätzlich: jährlicher Rückschnitt der Gehölze auf den Flächen mit Einsehbarkeit ins Gebiet (Sitz- bänke, Besucherplattform) und unterhalb der Besucherplattform Waldflächen mit Nutzung (Lichter Wald) Bei der Pflege sind die folgenden Vorgaben einzuhalten: • selektive Waldpflege alle 5-7 Jahre • Eingriffszeitpunkt: Herbst/Winter • Entnahme einzelner Bäume nach Bedarf Waldflächen ohne Nutzung (Altholzinseln) In diesen Waldflächen sind bewusst keine Pflegemassnahmen geplant. Sie sollen sich langfristig zu Alt- holzinseln mit vollständigem Nutzungsverzicht entwickeln. Ausnahme: Sicherheitsfällungen entlang von Wegen Amphibienlaichgewässer Allgemein: Es soll jederzeit ein Angebot verschiedener Gewässertypen in unterschiedlichen Sukzessions- stadien zur Verfügung stehen. Gleichwertige Gewässer sollen alternierend und nicht im gleichen Jahr entleert werden. • Gewässer 1: o Zielarten: Gelbbauchunke o Wasserhaushalt: Überwachung; jährliche Entleerung des Gewässers mittels Ablasssystem ab Oktober (Ablass nach dem Ablaichen des Grasfrosches wieder verschliessen) o Pflegemassnahmen: Ausreissen aufkommender Vegetation im Gewässer/am Gewässerrand • Gewässer 2: o Zielarten: Gelbbauchunke o Wasserhaushalt: Überwachung (kein Ablassregime) o Pflegemassnahmen: Ausreissen aufkommender Vegetation im Gewässer/am Gewässerrand • Gewässer 3: o Zielarten: Teichmolch, Kammmolch o Wasserhaushalt: Überwachung (kein Ablassregime) o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen • Gewässer 4: o Zielarten: Teichmolch, Kammmolch o Wasserhaushalt: Überwachung; alle 4-5 Jahre Entleerung des Gewässers mittels Ablasssys- tem ab Oktober (Ablass direkt wieder verschliessen) o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen • Gewässer 5: o Zielarten: Fadenmolch o Wasserhaushalt: Überwachung (kein Ablassregime) o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen, gelegentlich grössere Laubansammlungen am Gewässergrund entfernen • Gewässer 6: o Zielarten: Wasserfrosch, Grasfrosch, Bergmolch, Fadenmolch o Wasserhaushalt: Überwachung (kein Ablassregime) o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen
Naturschutzgebiet Ehemalige Kiesgrube Espel: Bestimmungen zum Pflegeplan Seite 4 • Gewässer 7: o Zielarten: Teichmolch, Kammmolch o Wasserhaushalt: Überwachung; alle 4-5 Jahre Entleerung des Gewässers mittels Ablasssys- tem ab Oktober (Ablass direkt wieder verschliessen) o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen • Gewässer 8: o Zielarten: Wasserfrosch, Grasfrosch, Bergmolch o Wasserhaushalt: Überwachung (kein Ablassregime) o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen • Gewässer 9: o Zielarten: Gelbbauchunke o Wasserhaushalt: Überwachung (kein Ablassregime) o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Verlandung von Hand oder mit Bagger entfernen • Gewässer 10: o Zielarten: Teichmolch, Kammmolch, Grasfrosch o Wasserhaushalt: Überwachung; jährlich Wasserstand Mitte August für die optimale Bewirt- schaftung der Streuefläche absenken. Alle 5 Jahre Entleerung des Gewässers mittels Ablass- system ab Oktober (Ablass spätestens Mitte Januar wieder verschliessen). o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Verlandung mit Bagger entfernen • Gewässer 11: o Zielarten: Teichmolch, Kammmolch o Wasserhaushalt: Überwachung; alle 4-5 Jahre Entleerung des Gewässers mittels Ablasssys- tem ab Oktober (Ablass direkt wieder verschliessen) o Pflegemassnahmen: Nach Bedarf Entfernung wuchernder Verlandungspflanzen • Gewässer 12: o Zielarten: Gelbbauchunke, Fadenmolch o Wasserhaushalt: Überwachung; alle 3 Jahre Entleerung des Gewässers mittels Ablasssystem ab Oktober (Ablass nach dem Ablaichen des Grasfrosches wieder verschliessen) o Pflegemassnahmen: Ausreissen aufkommender Vegetation im Gewässer/am Gewässerrand Asthaufen und Steinlinsen Es soll dauernd ein genügendes Angebot (mind. 12 Asthaufen) qualitativ hochwertiger Asthaufen an gut besonnten Standorten vorhanden sein. Asthaufen und Steinlinsen sollen nicht zu stark beschattet werden und müssen regelmässig ausgejätet werden. Ein extensiver Altgrassaum in deren Randbereich wird je- doch gefördert, aufkommende, schnellwachsende Gehölze nach Bedarf entfernt.
Naturschutzgebiet Ehemalige Kiesgrube Espel: Bestimmungen zum Pflegeplan Seite 5 Zuständigkeiten SchutzgebietsbetreuerIn mit Freiwilligen-Gruppe Landwirt/Pächter Pro Natura SGA Neophytenmanagement H Magerwiesen H Ruderalstandorte und Hochstaudenfluren H Streuwiese H Hecken H* Z Z Gebüschreiche Waldflächen (Niederwald), Waldränder H* Z Z Waldflächen mit Nutzung (Lichter Wald) H* Waldflächen ohne Nutzung (Altholzinseln) H* Amphibienlaichgewässer H Z Asthaufen und Steinlinsen H Z H = Hauptverantwortung / Z = Zusammenarbeit * in Zusammenarbeit mit dem Forst
Naturschutzgebiet Ehemalige Kiesgrube Espel: Bestimmungen zum Pflegeplan Seite 6 Flächenbilanz Fläche [a] Stehende Gewässer 98.51 Hecken, Niederwald und Waldränder 106.51 Lichter Wald 28.29 Altholzinseln 138.15 Magerwiesen 71.80 Streuwiesen 31.02 Hochstaudenfluren 15.23 Ruderalstandorte 26.02 Holzlagerplatz 4.23 Naturstrasse, Weg 28.88 Trockensteinmauer 1.01 Total 549.65 16. August 2021 / SH
25097: Ehem. Kiesgrube Espel, Gossau SG Legende Schutzgebietsgrenze Lebensräume Pflegemassnahmen Steinlinse Stehende Gewässer Mahd Asthaufen Lichter Wald und Altholzinseln Gehölz- und Waldrandpflege Infotafel Hecken, Niederwald und Waldränder Waldpflege Parkbank Magerwiesen Altholzinsel (Nutzungsverzicht vollständig) Besucherplattform Streuwiesen Weiherpflege Trockensteinmauer Hochstaudenfluren Ruderalstandorte Holzlagerplatz Naturstrasse, Weg 16. Aug. 2021, SH
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