Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg - RKR2020 - Umweltplanung Modul 2 - Anlage D7.13

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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg - RKR2020 - Umweltplanung Modul 2 - Anlage D7.13
RKR2020 – Umweltplanung Modul 2

Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg

                  Anlage D7.13
                       14.12.2018

                    Berichtverfasser:

                   BNGF GmbH
                     im Rahmen der

      Arbeitsgemeinschaft Bosch & Partner / BNGF

                     Im Auftrag von

                Kraftwerk Reckingen AG
Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg - RKR2020 - Umweltplanung Modul 2 - Anlage D7.13
RKR2020 – Umweltplanung Modul 2

   Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
                    Anlage D7.13

Projektleitung:   Dr. Kurt Seifert, Klaus Müller-Pfannenstiel

Bearbeitung:      Dr. Kurt Seifert
                  Dipl.-Biol. Manfred Ache
                  Dipl.-Ing. Bernhard Kalusa
                  Dr. Stefan Schütz
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RKR2020 - Neukonzessionierung Kraftwerk Reckingen                                                                                              I
Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

Inhaltsverzeichnis
                                                                                                                                      Seite

1.      Anlass und Aufgabenstellung.............................................................................. 1

2.      Fachrechtliche und fachliche Anforderungen .................................................... 2

2.1     Deutschland: Gesetzliche Grundlagen bezüglich Durchgängigkeit und Fisch-
        schutz............................................................................................................................... 2
2.2     Schweiz: Gesetzliche Grundlagen zur Sanierungspflicht bezüglich der Fisch-
        gängigkeit ........................................................................................................................ 4
2.3     Internationale Wanderfischprogramme und Verordnungen......................................... 6
2.4     Migrationsbedarf und Zielarten ...................................................................................... 6
2.4.1   Migrationsbedarf ............................................................................................................... 6
2.4.2   Zielarten ............................................................................................................................ 8

3.      Standörtliche Evaluierung des Fischabstiegs und Fischschutzes am
        Kraftwerk Reckingen .......................................................................................... 13

3.1     Wanderverhalten, Abwanderkorridore und Fischverteilung auf verschiedenen
        Abflusspfade ................................................................................................................. 13
3.1.1   Allgemeine Grundlagen des Fischabstiegs und der Wanderkorridore ............................. 13
3.1.2   Fischgrößen und -Mengenanteile am Abstieg ................................................................. 14
3.1.3   Fischabstieg in Abhängigkeit von Jahreszeit und Abfluss ................................................ 14
3.2     Abschätzung der Verteilung des Fischabstiegs am Standort Reckingen auf den
        Turbinenpfad/Wehrpfad ................................................................................................ 15

4.      Evaluierung des Schädigungspotenzials beim Abstieg von Fischen über
        die Wehr- und Turbinenanlage des RKR ........................................................... 18

4.1     Technisch-hydraulische Charakterisierung des Standortes der Wehr-
        /Kraftwerksanlage Reckingen....................................................................................... 18
4.1.1   Lage und standörtliche Situation ..................................................................................... 18
4.1.2   Maschinenhaus ............................................................................................................... 19
4.1.3   Stauwehr ......................................................................................................................... 20
4.1.4   Wehrsteuerung................................................................................................................ 22
4.2     Beurteilung von Fischschäden bei der Wehrpassage ................................................ 24
4.2.1   Allgemeine Grundlagen ................................................................................................... 24
4.2.2   Schädigungsrisiko für Fische am Stauwehr Reckingen ................................................... 26
4.3     Fischschäden bei der Kraftwerkspassage .................................................................. 28

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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

4.3.1   Schädigung von Fischen in den Kraftwerksturbinen ........................................................ 28
4.4     Technische Daten der Turbinen und Einlaufrechen ................................................... 31
4.5     Bewertung der potenziellen standörtlichen (Kraftwerks-/Wehrstandort RKR)
        Schädigungsraten für absteigende Fische.................................................................. 33
4.5.1   Allgemeine Grundlagen ................................................................................................... 33
4.5.2   Schädigungsraten ........................................................................................................... 34
4.5.3   Potenzielle Schädigungen am Kraftwerks-Einlaufrechen ................................................. 43
4.6     Zusammenfassende Bewertung der Beeinträchtigungen des Fischabstiegs/der
        Fischgängigkeit durch den Betrieb des RKR .............................................................. 44
4.6.1   Zusammenfassung der standörtlichen Mortalitätsraten ................................................... 44
4.6.2   Bewertung des Gefährdungsrisikos für die Zielarten beim Abstieg .................................. 44

5.      Vermeidung/Verminderung von Fischschäden - Sanierungsmöglichkeiten . 48

5.1     Allgemeine Grundlagen ................................................................................................ 48
5.2     Möglichkeiten der Schadenminderung beim Fischabstieg am RKR ......................... 50
5.2.1   Derzeitige Abweisvorrichtungen am RKR ........................................................................ 50
5.2.2   Konventionelle Rechen (physische Barrieren) ................................................................. 50
5.2.3   Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen (FSA) ................................................................ 53
5.2.4   Möglichkeiten für Planung und Bau einer FSA am RKR .................................................. 54
5.2.5   Konzeptionelle Überlegungen zu einer potenziellen zukünftigen FSA am Standort
        Reckingen ....................................................................................................................... 55
5.2.6   Fischfreundliche Turbinen ............................................................................................... 58
5.2.7   Fischschonendes Anlagenmanagement (FsAM) ............................................................. 59

6.      Zusammenfassung ............................................................................................. 66

7.      Literatur ............................................................................................................... 68

Anhang
Anhang 1:       Artenkollektiv mit repräsentativen Zielarten bezüglich Fischschutz
Anhang 2:       Mittlere Abfluss-Jahresganglinie Pegel Reckingen 2000 bis 2016 und Abflussgang
                für den Zeitraum Oktober bis Februar für die Jahre 2008-2017
Anhang 3:       Berechnung der Schädigungsraten für Aale am Kraftwerk Reckingen

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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

Tabellenverzeichnis
                                                                                                                                                             Seite

Tab. 1: Bedeutung der Fischarten als Zielarten im Hochrhein nach DÖNNI ET AL. (2017) ........................... 11
Tab. 2: Linke Seite: Ausgewählte repräsentative Zielarten für den Fischschutz und Fischabstieg im UG
mit Zuordnung der „Bedeutung“ nach DÖNNI ET AL. (2017) / Rechte Seite: Naturschutzfachliche und
fischereiliche Bedeutung der Zielarten ............................................................................................................ 11
Tab. 3: Abgeschätzte Verteilung abwandernder Individuen am Standort RKR auf Größen-
/Altersklassen .................................................................................................................................................. 14
Tab. 4 Hydraulische/hydrologische Kenndaten Hochrhein am Kraftwerk Reckingen ..................................... 19
Tab. 5: Technische Daten des Kraftwerks Reckingen .................................................................................... 20
Tab. 6 Technische Daten der Turbinenanlagen des RKR ............................................................................... 31
Tab. 7: Kenndaten Einlaufrechen .................................................................................................................... 32
Tab. 8: Ausgangsdaten und berechnete Schädigungsraten für Aale bei der Turbinenpassage am
Standort RKR bei Anwendung des Prognosemodells und nach EBEL (2008) oben: Normalansatz
Aallänge 60 cm, unten: Worst-Case-Ansatz: Aallänge 65 cm......................................................................... 36
Tab. 9: Berechnete Schädigungsraten inkl. Korrektur für Vorschäden für Aale bei der
Turbinenpassage am Standort RKR bei Anwendung des Prognosemodells nach EBEL (2008) oben:
Normalansatz Aallänge 60 cm, Vorschäden ./. 3 %, unten: Worst-Case-Ansatz: Aallänge 65 cm,
Vorschäden ./. 6 % .......................................................................................................................................... 37
Tab. 10: Durchschnittliche Schädigungsraten beim Aal Vorzustand (Maschine 1alt und Maschine 2),
Abwanderungsanteil über Turbinenpfad 97,5 % ............................................................................................. 37
Tab. 11: Zukünftige durchschnittliche Schädigungsraten beim Aal ab Ende 2017 (Maschine 1neu und
Maschine 2), Abwanderungsanteil über Turbinenpfad 97,5 % ....................................................................... 38
Tab. 12: Prognose der Schädigungsrate für Smolts (Lachs, Meerforelle, Bachforellen bis 25 cm) und
Juvenil-Stadien potamodromer Fischarten nach dem Modell von LARINIER & DARTIGUELONGUE
(1989)............................................................................................................................................................... 39
Tab. 13 Durchschnittliche Schädigungsraten (Mortalität) für verschiedene Fischarten bei der Passage
der Kaplanturbinen im KW Dettelbach, Main (HOLZNER 1999), Mortalität von langestreckten, spindel-
/torpedoförmigen Adultfischen ......................................................................................................................... 41
Tab. 14 Prognose der standörtlichen Gesamtmortalität (%) für potamodrome Arten aller
Größenklassen unter Berücksichtigung der Verteilung der abwandernden Individuen auf den
Turbinenpfad (80%) und auf den Wehrpfad (20 %) ........................................................................................ 42
Tab. 15: Geschätzte standörtliche Gesamtmortalitätsraten (%) Aal (mit/ohne Abzug von Vorschäden),
Lachs und für potamodrome Arten unter Berücksichtigung der Verteilung der abwandernden
Individuen auf den Turbinenpfad und auf den Wehrpfad .............................................................................. 44
Tab. 16: Bewertung des Mortalitätsrisikos und der Schwere der Beeinträchtigung beim Fischabstieg
für die Populationen der diadromen und der potamodromen Zielarten ........................................................... 45
Tab. 17: Artspezifische Körperlängen, ab denen Vertikalrechen mit ausgewählten lichten Stabweiten
nicht mehr passiert werden können. Kursiv gedruckte Werte kennzeichnen Fischlängen, die in der
Natur nur ausnahmsweise oder gar nicht vorkommen. ................................................................................... 51
Tab. 18: Artenkollektiv mit repräsentativen Zielarten (FETTDRUCK) für die Bewertung von
Schutzansprüchen bei der Abwanderung ............................................................................................. Anhang 1

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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

Abbildungsverzeichnis
                                                                                                                                                          Seite

Abb. 1: Migrationsbedarf der Fischfauna im TBG 20 Hochrhein und ca. Position des RKR (aus LUBW
Handreichung Fischschutz u. Fischabstieg 2016 abgeändert) ......................................................................... 7
Abb. 2: Lachspotenzialgewässer Schweizer Kantone und ca. Position des RKR (aus Dönni et al. 2016
abgeändert) ....................................................................................................................................................... 8
Abb. 3: Bedeutung der bewerteten Fischarten als Zielarten für die Erhaltung und Förderung der
Wanderfische in der Schweiz aus (DÖNNI ET AL. 2017) ................................................................................... 10
Abb. 4: Abflusskennwerte am Pegel Reckingen, Zeitreihe 1931-2009 (LUBW 2009). Die oberen bzw.
unteren Balken stellen die Hochwasser(HQ)- bzw. Niedrigwasser(NQ)-Abflusswerte dar. In den
Boxplots symbolisiert die obere Begrenzung den mittleren Hochwasserabfluss (MHQ), die mittlere
Linie den Mittelwasserabfluss (MQ) und die untere Begrenzung den Mittleren Niedrigwasserabfluss
(MNQ).. Die angestrebte Ausbauwassermenge des Kraftwerks Reckingen von 600 m³/s ist als
gestrichelte Linie dargestellt. ........................................................................................................................... 16
Abb. 5: Lage des RKR innerhalb der Kraftwerkskette des Hochrheins zwischen Bodensee und Basel ........ 18
Abb. 6: Übersicht standörtliche Situation der Stauanlage Wehr-/Kraftwerk Reckingen (Quelle:
Kraftwerke Reckingen AG: Wehrreglement für die Stauanlage Reckingen) ................................................... 18
Abb. 7: Normalschnitt durch das Maschinenhaus (Quelle: Kraftwerke Reckingen AG: Wehrreglement
für die Stauanlage Reckingen, Juni 2016)....................................................................................................... 19
Abb. 8: Oben: Systemschnitt bei Wehrüberlauf. Unten: Normalschnitt durch das Stauwehr (Quelle:
Kraftwerke Reckingen AG: Wehrreglement für die Stauanlage Reckingen, Juni 2016) ................................. 21
Abb. 9: Lageplan des Wehrbauwerks und des Turbineneinlaufbauwerks mit Sohl-Gelände
Tiefenlinien. Stauziel (Wasserspiegel OW): 331,94 m nSH, WSP UW bei Wehrüberfall (ab Q = 600
  3
m /s) = 323,60 m nSH Fließrichtung von rechts (OW) nach links (UW) ......................................................... 22
Abb. 10: links: neues Laufrad der Maschine 1, RKR eingebaut im Sept. 2017. Rechts: ersetztes
ehemaliges (2013) Laufrad der Maschine 1. Beide Laufräder in geschlossener (horizontaler)
Schaufelblattstellung. Links großer Schaufelradabstand, große Öffnungsfläche (rot umrandete grüne
Fläche), kleiner Spalt (gelber Keil) zwischen Schaufelrad und Nabe. Rechts: Überlappende
Schaufelräder mit kleiner Öffnungsfläche (rot umrandete grüne Fläche), großer Spalt (gelber Keil)
zwischen Schaufelrad und Nabe. .................................................................................................................... 32
Abb. 11: Fangentwicklung alle Fischarten (oben), Barbe (unten) im Hochrhein im
Untersuchungsgebiet (Fischereireviere im Hochrhein zwischen UW KW Eglisau bis Aaremündung)
über die Jahre 1963 bis 2015 (Datenquelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK, Bundesamt für Umwelt (BAFU), 2017 .................................................. 47
Abb. 12: Beziehung zwischen biometrischen Daten (Länge/Höhe/Dicke) von Fischen und lichten
Rechenstabweiten bei Rechen mit vertikalen Stäben. .................................................................................... 51
Abb. 13: Prinzipskizze zu den Komponenten einer FSA (aus LUBW 2016 unverändert) .............................. 53
Abb. 14: Prinzipskizze einer FSA mit Horizontalrechen geneigt zum Anströmvektor (aus LUBW 2016
unverändert) .................................................................................................................................................... 57
Abb. 15: Systemskizze einer potenziellen FSA-Konzeption mit horizontaler Schräganströmung und ca.
30 Grad horizontalem Anstellwinkel der Ableitvorrichtung zum Anströmungsvektor ...................................... 58
Abb. 16: Zeitliche Verteilung der Fangergebnisse (Schokker-/Hamenfischerei) in kg der Aal-
Wanderwellen zwischen Oktober und Februar (Untersuchungsjahre 2011-2017) ......................................... 62
Abb. 17: Zeitliche Koordination Turbinenmanagement ................................................................................... 64
Abb. 18: Effektivität von Fischschutzmaßnahmen an Kraftwerksketten für diadrome Arten .......................... 64
Abb. 21: Gemittelte Jahres-Abflussganglinie des Rheins am Pegel Reckingen (Tagesmittelwerte,
Jahresreihe 2000–2016). Quelle: eigene Darstellung nach http://www.hydrodaten.admin.ch ............ Anhang 2
Abb. 22: Abflussganglinie des Rheins am Pegel Reckingen für den Zeitraum Oktober bis Februar. Der
                                                                3
MQ für die Jahresreihe 2009-2017 für Okt.-Feb. Beträgt ca. 355 m /s (Tagesmittelwerte, Jahre 2008–
2017). Quelle: eigene Darstellung nach http://www.hydrodaten.admin.ch .......................................... Anhang 2

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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

Glossar
Abundanz: Anzahl der Organismen in Bezug auf eine bestimmte Fläche oder Raumeinheit
adult: erwachsen (geschlechtsreif)
anadrom: Tiere (Fische), die zur Eiablage aus dem Meer ins Süßwasser ziehen.
anthropogen: durch menschlichen Einfluss bedingt.
Artendiversität: Artenmanigfaltigkeit, Artenreichtum, Bezeichnung für die Vielfalt in Organismengemein-
     schaften beurteilt nach Artendichten und Einheitlichkeit der Individuendichten.
autochthon: in einem Gebiet selbstständig entstanden, bodenständig, standorttypisch, ursprünglich.
Autökologie: Ökologie von Arten; Untersuchung der Anpassung von Arten an ihren Lebensraum.
benthisch: den Boden bewohnend.
Biodiversität: die über alle biologischen organisationsebenen hinweg anzutreffende Vielfalt von Organis-
     men (genetische Vielfalt, Vielfalt von Arten, Gattungen, Familien und höheren Taxa), Mannigfaltigkeit
     von Ökosystemen und Lebensgemeinschaften.
Biomasse: Gewicht einer Organismengruppe pro Flächen- oder Volumeneinheit.
Biozönose: Lebensgemeinschaft, Gemeinschaft von in Raum und Zeit zusammenlebenden Arten, Artenliste
     einer Lebensgemeinschaft.
Cypriniden: Karpfenartige Fische
Detritus: Gesamtheit der toten organischen Partikel, die im Wasser schweben oder am Grund des Gewäs-
     sers abgelagert sind.
Diadrom: Fischarten, die zwischen Meer und Süßwasser wandern
Eutrophierung: Nährstoffanreicherung
Epipotamal: bei der längszonalen Gliederung von Fließgewässern oberster Abschnitt des Mittellaufs; ent-
     spricht in der Fischregionengliederung der Barbenregion.
Epirhithral: bei der längszonalen Gliederung von Fließgewässern oberster Abschnitt des Oberlaufs; ent-
     spricht in der Fischregionengliederung der Oberen Forellenregion.
Fischarten: Die folgende Tabelle listet Fischarten, die im deutschen- und Schweizerdeutschen Sprachge-
     brauch unterschiedliche Bezeichnungen tragen. Im Sinne einer einheitlichen Bezeichnung, und um
     Doppelnamen zu vermeiden, werden im weiteren Dokument ausschließlich die in der untenstehenden
     Tabelle fett gedruckten Fischartenbezeichnungen verwendet.

 Allgemeingebräuchliche Namen im deut-   Wissenschaftliche Namen
      schen und Schweizer Sprachraum
 Döbel, Alet, Aitel                      Squalius cephalus
 Flussbarsch, Egli                       Perca fluviatilis
 Steinbeißer, Dorngrundel                Cobitis taenia
 Ukelei, Laube                           Alburnus alburnus
 Groppe, Koppe                           Cottus gobio
 Brachsen, Brachsmen                     Abramis brama
 Quappe, Rutte, Trüsche                  Lota lota
 Güster, Blicke                          Blicca bjoerkna
 Gründling, Gressling                    Gobio gobio
 Rapfen, Schied                          Aspius aspius
 Rotauge, Plötze                         Rutilus rutilus

Gilde: Gruppe von Arten mit ähnlichen Strategien der Ressourcennutzung oder ähnlichen Lebensformtypen.
Habitat: Lebensraum bestimmter Beschaffenheit und Lokalität (auch: Lebensraum einer Art oder eines Or-
    ganismus).
Hybride: Nachkommen genetisch unterschiedlicher Eltern, insbesondere von Eltern, die zu unterschiedli-
    chen Arten gehören.
Hyporhithral: bei der längszonalen Gliederung von Fließgewässern unterer Abschnitt des Oberlaufs; ent-
    spricht in der Fischregionengliederung der Äschenregion.

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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

Hypopotamal: bei der längszonalen Gliederung von Fließgewässern der Unterlauf bzw. die Mündungsregi-
     on in das Meer; entspricht in der Fischregionengliederung der Kaulbarsch/Flunderregion.
indifferent: Bezeichnung für Organismen, die keine ausgeprägte Präferenz bezüglich eines lebensraumbe-
     stimmenden Faktors (z.B. Fließgeschwindigkeit) zeigen.
Interstitial (hyporheisches): (durchflossenes) Lückensystem der Gewässersohle (Bettsediment); Hohl-
     raumsystem der Kiesschicht
juvenil: jugendlich (nicht geschlechtsreif).
katadrom: Tiere, die zur Eiablage aus dem Süßwasser ins Meer ziehen.
Kolmation: Verstopfung/Verlegung der Poren im Boden, Verminderung der Durchlässigkeit des Gewässer-
     bodens durch Ablagerungen (äußere K.) und Einlagerungen (innere K.), Abdichtung der Bettsedimente.
Laterale Konnektivität: Quervernetzung vom Hauptgewässer mit Seitengewässern
lenitisch: durch ruhig fließendes Wasser gekennzeichneter Bereich, in dem Lebewesen, die stehendes oder
     langsam strömendes Wasser bevorzugen (stagnophil), leben.
letal: tödlich
lithophil: Bezeichnung für aquatische Organismen, die vorzugsweise auf Steinen vorkommen bzw. Steine
     (Kies) als Laichsubstrat bevorzugen
longitudinal: in der Längsrichtung verlaufend.
Makrophyten: submerse Wasserpflanzen mit Körpergliederung in Wurzel, Stamm und Blatt; inkl. Moose und
     Characeen, lebende Pflanzenteile, Wurzelbärte, Ufergrasbüschel etc.; mit bloßem Auge deutlich er-
     kennbar.
Makrozoobenthos: Sammelbezeichnung für wirbellose Tiere, die den Gewässerboden bewohnen und zu-
     mindest in einem Lebensstadium mit freiem Auge sichtbar sind.
Migration: Wanderung.
Morphologie: Wissenschaft von der Form/ Gestalt.
Neozoen: aus entfernten Gebieten oder anderen Kontinenten nach 1492 (neu) eingewanderte oder einge-
     bürgerte Tierarten.
Ökosystem: funktionelle Einheit von Lebewesen und ihrer Umwelt in der Biosphäre, ein offenes System -
     durch Stoffkreisläufe zur Selbstregulierung befähigt, nie scharf abzugrenzen.
Physiologie: Lehre von den physikalischen und biochemischen Vorgängen in den Zellen, Geweben und
     Organen aller Lebewesen
Phytobenthos: Algenaufwuchs des Gewässerbodens
Phytoplankton: photoautotrophes Plankton bestehend aus Kieselalgen, Grünalgen, Goldalgen, Dinoflagel-
     laten und Cyanobakterien
phytophil: Bezeichnung für tierische Organismen, die mit Vorliebe Pflanzen besiedeln, die der Ernährung,
     aber auch als Wohn-, Schutz- und Jagdraum dienen; Krautlaicher im Sinne von Reproduktionsgilden.
Population: Reproduktionsgemeinschaft in einem abgegrenzten Raum
potamodrom: Tiere (Fische), die innerhalb der Binnengewässer Wanderungen durchführen
Prädation: Räuberdruck.
Rekrutierung: Rekrutierungspotenzial = strukturelle Grundlage (Laichplätze und Brut/Jungfischhabitate und
     deren räumliche Verknüpfung), welche die Versorgung eines Gewässerabschnittes mit Fischnachwuchs
     gewährleistet.
rheophil: Bezeichnung für Organismen, die sich mit Vorliebe in Gewässern mit starker Strömung aufhalten.
Rhithral: sommerkalte (< 20 °C), steinig-kiesige, gefällereiche Region eines Fließgewässers.
r-Strategie: Vermehrungsstrategie, Anpassungsstrategie, bei der ein Überschuss an Nachkommen erzeugt
     wird. Viele dieser Nachkommen fallen der „natürlichen Mortalität“ zum Opfer und nur wenige gelangen
     sicher zur Fortpflanzung.
rhithral: der Rhithralregion zugehörend
Salmoniden: forellenartige Fische.
Saprobie: Intensität des Abbaues organischer Substanzen durch Stoffwechselvorgänge. Die Saprobie ist
     ein Komplementärbegriff auf Trophie.
Smolt: juveniles Stadium von Lachs oder Meerforelle, das aus dem Süßwasser ins Meer abwandert

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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg - RKR2020 - Umweltplanung Modul 2 - Anlage D7.13
RKR2020 - Neukonzessionierung Kraftwerk Reckingen                                                  VII
Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

stagnophil: ruhigwasserliebend.
Taxonomie: einheitliche Klassifizierung von Organismen
Zooplankton: im Freiwasserraum lebender und mit der Wasserbewegung passiv treibender tierischer Anteil
    des Planktons (Plankton: Gesamtheit der im Freiwasserraum schwebenden (lebenden) Organismen mit
    gänzlich fehlender oder nur geringer Eigenbewegung: sie treiben passiv im Gewässer.

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aturschutz-, Gewässer- und Fischereifragen
Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg - RKR2020 - Umweltplanung Modul 2 - Anlage D7.13
RKR2020 - Neukonzessionierung Kraftwerk Reckingen                                                         VIII
Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

Abkürzungsverzeichnis
 ARGE          Arbeitsgemeinschaft
 BFE           Bundesamt für Energie (CH)
 BGF           Bundesgesetz über die Fischerei (CH)
 BNatSchG      Bundesnaturschutzgesetz (DE)
 BW            Baden-Württemberg
 CH            Schweiz
 DE            Deutschland
 EEG           Erneuerbare-Energien-Gesetz (DE)
 FAA           Fischaufstiegsanlage
 FB            Fachbericht/Fachbeitrag
 FFH-RL        Flora-Fauna-Habitat – Richtlinie
 F-km          Flusskilometer
 FischG        Fischereigesetz für BW
 FSA           Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen
 GSchG         Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, Gewässerschutzgesetz (CH)
 GSchV         Gewässerschutzverordnung (CH)
 fiBS          Fischbasiertes Bewertungssystem zur Ermittlung der des ökologischen Zustands/Potentials
               der Fischfauna
 FSA           Fischschutz und Fischabstiegsanlage
 FsAM          Fischschonendes Anlagenmanagement
 LFischVO      Landesfischereiverordnung BW zul. geändert 2012
 LUBW          Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
 nSH           neuer Schweizer Horizont
 OGewV         Oberflächengewässerverordnung (DE)
 OW            Oberwasser
 Rhein-km      Rhein-Kilometer = Flusskilometer
 RKR           Rhein-Kraftwerk Reckingen
 RKR2020       Vorhaben Neukonzessionierung RKR
 RPF           Regierungspräsidium Freiburg (DE/BW)
 USchadG       Umweltschadengesetz (DE)
 UVEK          Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
 UW            Unterwasser
 VwV-FischG    Verwaltungsvorschrift des Minist. F. Ländl. Raum u. Verbrauchersch. zur Durchführung des
               FischG in BW
 VVGF          Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (CH)
 WG            Wassergesetz für Baden-Württemberg
 WHG           Wasserhaushaltsgesetz (DE)
 WKA           Wasserkraftanlage
 WRRL          Wasserrahmenrichtlinie (EG)

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aturschutz-, Gewässer- und Fischereifragen
RKR2020 - Neukonzessionierung Kraftwerk Reckingen                                          IX
Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

Allgemeine Hinweise zur Flusskilometrierung:

   1. Die Begriffe Flusskilometer (F-km) und Rheinkilometer (Rhein-km) werden synonym ver-
      wendet.

   2. Im Untersuchungsgebiet des Projektes RKR2020 im Hochrhein liegen mehrere Systeme
      der Flusskilometrierung nebeneinander vor:

      a) Zurzacher Beschluss: Für den Standort der Hochrheinkraftwerke existiert noch die alte
         Kilometrierung gemäß Zurzacher Beschluss von 1990. Der Standort des RKR liegt ge-
         mäß Zurzacher Beschluss bei F-km 90,53, gemäß Kilometrierung nach LUBW 2010 bei
         F-km 90,1.

      b) LUBW 2010: Für die Maßnahmenplanungen in den Anlagen D8, D9 und D13.01 bis
         D13.12 wurden die Kilometrierungsdaten des amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlich-
         en Gewässernetzes (AWGN) der LUBW (Stand 2010) verwendet.

      c) Für die Kartierungen und die zugehörigen Fachberichte (Anlagen D7.01 bis D7.05,
         D7.08 bis D7.13) wurde anhand der F-km Punkte in der Landeskarte 1:25.000 des
         Schweizer Bundesamts für Landestopografie (swisstopo) eine eigene Flussachse kon-
         struiert (siehe Anlage D7.01 – Fachbericht Fischfauna, Anhang 15 – Übersichtsplan).
         Die Kilometrierungsdaten in den Fachberichten und den zugehörigen Kartenanhängen
         beziehen sich auf diese Flussachse und weichen an einigen Stellen von den vollen
         F-km-Punkten nach swisstopo und LUBW 2010 ab (bis ca. ± 0,1 km).

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aturschutz-, Gewässer- und Fischereifragen
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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

1.    Anlass und Aufgabenstellung
Am 16.03.1926 wurde der Kraftwerk Reckingen AG das Recht verliehen, eine Wasserkraftanlage
am Hochrhein bei Reckingen (Rhein-km 90,53 gemäß Zurzacher Beschluss bzw. F-km 90,1 ge-
mäß LUBW 2010) zu errichten und zu betreiben. Die derzeit gültige Konzession endet am
10.10.2020. Im Zuge der Neukonzessionierung des Rheinkraftwerks Reckingen (RKR) wurde die
BNGF GmbH im Rahmen der ARGE Bosch-BNGF von der Kraftwerk Reckingen AG beauftragt,
Untersuchungen zur Fisch- und Gewässerökologie durchzuführen.
Gemäß den Vorgaben der Schweizer und der deutschen Genehmigungs- und Fachbehörden
(Festlegungen Pflichtenheft/Untersuchungsrahmen, Schriftsätze des BFE und des RPF jeweils
vom 13.08.2015, sowie BFE Verfügung vom 10. Oktober 2017) sind im Antrag zur Neukonzessio-
nierung auch die Themen „Fischschutz“ und „Fischabstieg“ (Fischgängigkeit flussabwärts) an der
Kraftwerks- bzw. Wehranlage Reckingen gesondert zu untersuchen und zu prüfen.
Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet bezüglich des Fischabstiegs erstreckt sich auf das Oberwasser (OW)
des RKR, beginnend direkt unterhalb des Kraftwerks Eglisau und reicht flussabwärts bis zum
Standort des Wehr/Maschinenhauses des RKR. Die Wasserfläche des OW beträgt ca. 145 ha.
Das Thema Fischaufstieg bzw. Herstellung der Durchgängigkeit/Fischgängigkeit flussaufwärts, das
sich vom Untersuchungsgebiet auf das UW des RKR bezieht, wird in getrennten Fachberich-
ten/Planungen behandelt (Anlage D2.2 – Fachbericht WRRL, Anlage D7.01 – Fachbericht Fisch-
fauna, D8 – Genehmigungsplanung FAA, D10.01 – Variantenuntersuchung Ermittlung Bestvarian-
te FAA).

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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

2. Fachrechtliche und fachliche Anforderungen
2.1     Deutschland: Gesetzliche Grundlagen bezüglich Durchgängigkeit
        und Fischschutz
Nach der „HANDREICHUNG Wasserrechtliche Zulassung von Fischschutz- und Fischabstiegsan-
lagen (FSA) bei Wasserkraftanlagen“ LUBW – AG Fischschutz und Fischabstieg bzw.
LUBW (2016) ist die „Durchgängigkeit von Stauanlagen entscheidende Voraussetzung für die Be-
siedelung mit wandernden Fischarten wie Lachs oder Aal, aber auch mit Fischen, die innerhalb der
Flusssysteme teilweise längere Wanderungen durchführen, wie Barbe oder Nase, sowie auch für
Wirbellose des Gewässerbodens. Von besonderer Bedeutung dabei ist, dass die Durchgängig-
keit der Anlagen sowohl stromaufwärts als auch stromabwärts gewährleistet wird“.
Im deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden im Rahmen der Umsetzung der Vorgaben
der europäischen WRRL Anforderungen an die Bewirtschaftung der Gewässer und auch zur Her-
stellung der Längsvernetzung (Durchgängigkeit als hydromorphologische Qualitätskomponente
nach Anlage V WRRL) in Oberflächengewässern geregelt. Die allgemeinen Vorgaben des WHG
durch nachhaltige Bewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Leben-
grundlage des Menschen, als Lebensraum von Tieren und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu
schützen (§1 und §6 WHG) werden durch § 34 WHG „Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer"
und § 35 WHG „Wasserkraftnutzung" konkretisiert:

      Nach § 34 Abs. 1 WHG dürfen „die Errichtung, wesentliche Änderung und der Betrieb von
       Stauanlagen nur zugelassen werden, wenn durch geeignete Einrichtungen und Be-
       triebsweisen die Durchgängigkeit des Gewässers erhalten oder wiederhergestellt
       wird, soweit dies erforderlich ist, um die Bewirtschaftungsziele der §§ 27 bis 31 WHG
       zu erreichen“ (siehe hierzu auch Anlage D2.2 Fachbericht WRRL).
      Diesen Anforderungen müssen auch vorhandene Stauanlagen entsprechen, anderenfalls
       hat die zuständige Behörde beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforder-
       lichen Anordnungen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit zu treffen, die nötig sind,
       um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen.
      Weiterhin darf die Nutzung der Wasserkraft nach § 35 Abs. 1 WHG „nur zugelassen wer-
       den, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen wer-
       den“. Bei vorhandenen Wasserkraftnutzungen, die dieser Anforderung nicht entsprechen,
       sind nach § 35 Abs. 2 WHG „erforderliche Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen
       durchzuführen“ und ggf. von der zuständigen Behörde anzuordnen. Dies gilt auch für Alt-
       rechte (§ 20 WHG).

Nach LUBW – AG Fischschutz und Fischabstieg bzw. LUBW (2016) ergänzt das Wassergesetz für
Baden-Württemberg (WG) diese Vorgaben des WHG: „Eine Wasserkraftnutzung soll im Rahmen
des Bewirtschaftungsermessens nach § 12 Abs. 2 WHG zugelassen werden, wenn kein Versa-
gungsgrund nach § 12 Abs. 1 WHG vorliegt. Von der Ermächtigung des § 23 WG zum Erlass einer
Rechtsverordnung zur genaueren Bestimmung der Kriterien für die Mindestwasserführung, die
Durchgängigkeit und die ökologische Funktionsfähigkeit wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Nach § 23 Abs. 2 WG sind jedoch Schwall und Sunk zu vermeiden.“

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aturschutz-, Gewässer- und Fischereifragen
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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

Das Fischereigesetz Baden-Württemberg (FischG) enthält Vorgaben zum Schutz der Fischbestän-
de und zur Ermöglichung der Fischwanderung (§§ 39 und 40):

      Wer Anlagen zur Wasserentnahme oder Triebwerke errichtet, hat auf seine Kosten geeig-
       nete Vorrichtungen, die das Eindringen von Fischen verhindern, anzubringen und zu unter-
       halten.
      Wer Anlagen in einem Gewässer errichtet, die den Wechsel der Fische verhindern oder er-
       heblich beeinträchtigen hat auf seine Kosten Fischwege oder sonstige für den Wechsel der
       Fische geeignete Einrichtungen von ausreichender Größe und Wasserbeschickung (Fisch-
       wege) anzulegen, zu betreiben und zu unterhalten" (§ 40 Abs. 1 FischG). § 29 FischG ver-
       langt bei der Errichtung von Anlagen zur Wasserentnahme oder Triebwerken das Anbrin-
       gen und den Unterhalt von Vorrichtungen, die das Eindringen von Fischen verhindern.

Beide Anforderungen sind allerdings an die Maßgabe der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und Ver-
hältnismäßigkeit (z.B. bezüglich der Wasserkraftnutzung) gebunden. Gleichermaßen beziehen sich
die §§ 39 u. 40 auf die Neu-Errichtung von Anlagen und dürften daher im Zuge des Vorhabens
RKR2020 keine unmittelbare Bedeutung haben.
Auch auf Basis von nationalen und europäischen arten- und naturschutzrechtlichen Vorgaben und
Schutzzielen können sich Anforderungen hinsichtlich des Fischschutzes an Wasserkraftanlagen
ergeben. Hier ist vorab grundsätzlich zwischen dem sog. Individuenschutz und dem Schutz von
Populationen zu unterscheiden. Der Schutz von einzelnen Tieren (des Individuums) könnte sich
grundsätzlich aus den Verbotstatbeständen des § 44BNatSchG (Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1
BNatSchG) für streng geschützte Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie ergeben. Bezogen
auf Fische und das aktuelle Vorhaben RKR2020 ergibt sich jedoch in diesem Kontext keine Rele-
vanz, da im Einzugsgebiet des Hochrheins flussaufwärts des RKR keine Fischart des Anhangs IV
der FFH-Richtlinie vorkommt bzw. dort ihr natürliches Verbreitungsgebiet hat.
Was den Schutz von Fischpopulationen angeht, so können sich indes Anforderungen aus § 34
BNatSchG bzw. der europäischen Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) ergeben. Zu betrachten
in diesem Kontext sind Gefährdungen der Fischarten des Anhangs II der FFH-RL bezüglich der
Erhaltungsziele des FFH-Gebiets 8416-341 „Hochrhein östl. Waldshut“. In gleichem Sinne ein-
schlägig wären auch die Bestimmungen des Umweltschadensgesetzes (USchadG, §§ 2, 3, Abs.1
u. § 6) in Zusammenwirken mit § 19 BNatschG bezüglich der Populationen von Fischarten des
Anhangs II der FFH-RL, die im Untersuchungsgebiet (UG) vorkommen.
Die konkreten Anforderungen nach dem Unterrichtungsschreiben des RPF vom 13.08.2015 zum
Thema Fischschutz und Fischabstieg im Verfahren zu RKR2020 können wie folgt zusammenge-
fasst werden:

      Die Fischfreundlichkeit bzw. -schädlichkeit der derzeitigen und etwaiger neuer Turbinen ist
       detailliert zu erläutern.
      Außerdem ist eine Abschätzung und Bewertung der Schädlichkeit oder des Nutzens unter-
       schiedlicher Rechenabstände für den Fischschutz vorzunehmen. In diesem Zusammen-
       hang wird auf die Vorschriften nach § 39 Fischereigesetz und auf die dazugehörige Verwal-
       tungsvorschrift verwiesen.

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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

2.2        Schweiz: Gesetzliche Grundlagen zur Sanierungspflicht bezüg-
           lich der Fischgängigkeit
Mit der Revision des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG SR 814.20) traten
nach einem Parlamentsbeschluss zur Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnut-
zung am 01. Januar 2011 neue Bestimmungen in Kraft. Danach sind „die Inhaber bestehender
Kraftwerke verpflichtet, innert 20 Jahren nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen die geeigneten
Sanierungsmaßnahmen … zu treffen“. Die geeigneten Massnahmen sind in Bezug auf

         Art 39a die Reduzierung der Auswirkungen von Schwall-Sunk
         Art 43a die Reaktivierung des Geschiebehaushalts
         Art 83b von den Kantonen zu planende Massnahmen,“ die nach Artikel 10 des Bundesge-
          setzes vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (BGF SR 923.0) von den Inhabern von Was-
          serkraftwerken zu treffen sind“

Zu den Maßnahmen, die soweit sie wirtschaftlich tragbar sind, gehören nach Art. 10 BGF der auf
Art 9 Abs. 1 BGF verweist:

         „b. die freie Fischwanderung sicherzustellen“ (Fischgängigkeit flussaufwärts und fluss-
          abwärts)
         „d. zu verhindern, dass Fische und Krebse durch bauliche Anlagen oder Maschinen getötet
          oder verletzt werden“ (Fischschutz)

Daneben sind in Bezug auf die naturschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz die Ansprüche
der national prioritären Arten Lachs1, Äsche und Nase auch im Kontext des Themas Fischschutz
und Fischabstieg zu betrachten.
Die konkreten fachrechtlichen und fachlichen Festlegungen und Anforderungen hinsichtlich Fisch-
schutz und Fischgängigkeit flussabwärts im aktuellen Vorhabens RKR2020 wurden in der Sanie-
rungsverfügung des BFE vom 10. Oktober 2017 betreffend „Sanierung der Fischgängigkeit beim
Kraftwerk Reckingen gestützt auf Art. 83a und 83b des Bundesgesetzes über den Gewässerschutz
in Verbindung mit Art. 10 des Bundesgesetzes über die Fischerei“ wie folgt festgelegt:

 „Zu den wesentlichen Massnahmen, die ergriffen werden müssen, damit im Rahmen einer Kon-
zessionserneuerung eine fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 9 BGF erteilt werden kann, ge-
hören nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung namentlich die Ausgestaltung des Fischpasses
und die Massnahmen zur Abweisung der Fische vor den Turbinen. Dies gilt insbesondere, wenn
es sich um ein bedeutsames Fischaufstiegsgewässer für gefährdete Fischarten handelt (Urteil des
Bundesgerichts vom 15. März 2002, 1A.104/2001, E. 4.4, m. w. H.).
Bei der Wahl von Massnahmen zur Herstellung der freien Fischwanderung sind grundsätzlich die
Bedürfnisse aller im zu sanierenden Gewässer vorkommenden oder wieder anzusiedelnder Arten
und Größenklassen zu berücksichtigen, insbesondere auch jene des Lachses und des Aals.“

    Nach der Verfügung des BFE vom 10.10.2017 hat RKR folgende Verpflichtungen zu erfüllen:

1
  Der Lachs gilt in der Schweiz derzeit als ausgestorben. Im Hinblick auf Wiederansiedlungsprogramme im Hochrhein ist er grundsätz-
lich in die Überlegungen miteinzubeziehen

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Auszug aus Verfügung BFE vom 10.10.2017

Das Regierungspräsidium Freiburg (RPF) hat mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 seine Zustim-
mung zur vorliegenden Sanierungsverfügung erklärt.

Diese mit Sanierungsverfügung verfügten Untersuchungen erfüllen nach Auffassung von RKR die
Anforderungen für eine Entschädigung nach Art. 83b GSchG, nach Art. 10 BGF und nach Ener-
giegesetz (EnG SR 730.0).

Im Hinblick auf die Machbarkeit von technischen Abstiegsanlagen für ein Gewässer wie den Hoch-
rhein wird es in den nächsten Jahren Untersuchungen im Rahmen von Pilotprojekten an Kraftwer-
ken der Axpo Power AG und der BKW geben. Im Weiteren wird demnächst, u.a. initiiert vom Ver-
band Aare-Rhein (VAR), ein internationales Forschungsprojekt zum Fischabstieg an Wasserkraft-
anlagen, durchgeführt an der Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und Glaziologie (VAW)
der ETH Zürich anlaufen, welches Möglichkeiten zum Fischschutz- und Abstieg untersuchen wird.

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2.3     Internationale Wanderfischprogramme und Verordnungen
Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) hat sich im Rahmen des „Wander-
fischprogramms“ die Rückkehr des Lachses in den Hochrhein bis zum Jahr 2020 zum Ziel gesetzt
(IKSR 2004, 2009, 2013).
Daneben ist der Hochrhein Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 mit Maßnahmen zur
Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals. Dabei ist der Hochrhein im Aalbewirtschaf-
tungsplan – Flussgebietseinheit Rhein (LNUV Nordrhein-Westfalen inkl. Ministerium f. Ernährung
u. Ländl. Raum BW, 2008) als „Aalgewässer“ eingestuft. Aufgrund einer Verordnung des Ministeri-
ums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg besteht aus Gründen des
Aalbestandschutzes (in Referenz zur o.g. EU Verordnung) im Rheinhauptstrom ab der Staumauer
des Kraftwerks Eglisau im Hochrhein (Fluss-Kilometer 78,650) bis zur Landesgrenze zu Hessen
(Fluss-Kilometer 437) eine ganzjährige Aalschonzeit.

2.4     Migrationsbedarf und Zielarten

2.4.1   Migrationsbedarf
Als die mobilsten Tierarten unserer Fließgewässer sind die Fische darauf angewiesen, Ortsbewe-
gungen durchführen zu können. Flussfische, die zu den potamodromen Arten zählen (Arten die
innerhalb der Binnengewässer Wanderungen durchführen), benötigen während einzelner Lebens-
abschnitte innerhalb ihres Entwicklungszyklus zwingend höchst unterschiedliche, räumlich vonei-
nander getrennte, jedoch miteinander vernetzte Funktionsräume und Habitattypen des Haupt-
Flusses, der Aue und der Nebengewässer (Nahrungs- und Aufenthaltsgebiete, Laichplätze, Brut-
Jungfischhabitate, Hochwasserschutzräume, Winterlager). Besondere Ansprüche hinsichtlich der
freien und ungestörten Wanderung Richtung flussauf- und flussabwärts haben die fernwandernden
Fischarten wie Lachs, Meerforelle, Maifisch, Aal u.a. Diese diadromen Arten (zwischen Meer- und
Süßwasserlebensräumen wandernd) stehen damit in besonderem Fokus der Schutzbemühungen,
da sie auf ihrem Weg zwischen limnischen und marinen Lebensräumen in der Regel zahlreiche
Wasserkraftanlagen passieren müssen.
Die meisten der rheophilen (strömungsliebenden) Rhein-Fischarten zählen zu den sog. Kurz- bis
Mitteldistanzwanderern. Diese Arten legen innerhalb des Hauptstromes oder in angebundene Zu-
flüsse hinein Wanderstrecken bis etwa 100 km zurück.
Hinsichtlich der Länge von Wanderstrecken werden Gewässerabschnitte mit normalem, erhöhtem
und hohem Migrationsbedarf der Fischfauna unterschieden (Kartenservice LUBW: Karte Migrati-
onsbedarf der Fischfauna).
Der Hochrhein im Untersuchungsgebiet ist als Gewässer mit hohem Migrationsbedarf der Fische
eingestuft (Abb. 1). Er ist zusammen mit der Aare, die unmittelbar flussabwärts des Untersu-
chungsgebietes in den Rhein mündet, das zentrale Hauptverbindungsgewässer und gleichzeitig
ein sog. Lachsgewässer.

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                         ca. Position RKR

Abb. 1: Migrationsbedarf der Fischfauna im TBG 20 Hochrhein und ca. Position des RKR (aus LUBW
Handreichung Fischschutz u. Fischabstieg 2016 abgeändert)

In gleicher Weise ist der Hochrhein auch für die Schweiz ein zentrales Vorranggewässer für Wan-
derfische. Zusammen mit dem zweiten zentralen Hauptgewässer Aare ist er wesentliches Haupt-
verbindungsgewässer für die Einzugsgebiete der Birs, Töss, Thur, Limmat, Reuss und viele ande-
re Nebengewässer. Am Beispiel der sog. Lachspotenzialgewässer in den Kantonen (Abb. 2), die
im Rhein-Aare Einzugsgebiet liegen (DÖNNI ET AL. 2016), wird die Bedeutung des Hoch rheins als
Wanderachse und der Migrationsbedarf im Bereich des Untersuchungsgebiets nachdrücklich be-
stätigt.
Zusammenfassend liegt im Untersuchungsgebiet des Hochrheins eine Fischfauna mit hohem Mig-
rationsbedarf sowohl hinsichtlich Aufwanderung als auch Abwanderung vor.

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                                              ca. Position RKR

Abb. 2: Lachspotenzialgewässer Schweizer Kantone und ca. Position des RKR (aus Dönni et al. 2016 ab-
geändert)

2.4.2   Zielarten
Eine möglichst störungsfreie und schädigungsfreie Möglichkeit zur Abwanderung ist grundsätzlich
für alle heimischen Arten wichtig, die gezielte flussabwärts gerichtete Wanderungen durchführen
und dabei populationsrelevante Beeinträchtigungen bei der Passage von Kraftwerks-Wehranlagen
erleiden können. Dies trifft grundsätzlich für eine großes Artenspektrum des Ist-Zustandes zu (sie-
he Fachbericht Fischfauna, Anlage D7.01). Aus diesem Artenkollektiv werden im Folgenden ein-
zelne Zielarten ausgewählt, die auf Grund ihrer Körperform, ihrer Größe, ihres Wanderverhaltens
(etc.) und damit ihrer Empfindlichkeit gegenüber den Wirkungen der Kraftwerks-/Wehrpassage
flussabwärts stellvertretend für eine möglichst große Zahl an anderen Fischarten für die Gefähr-
dungsbewertung herangezogen werden können. Weiterhin müssen auch solche Fischarten mitein-
geschlossen werden, die zwar derzeit nicht vorkommen, allerdings in der Referenzzönose der
WRRL aufgeführt sind und für die eine tatsächliche Wiederansiedlung möglich bzw. geplant ist.

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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

Langdistanzwanderer (diadrome Arten)
An erster Stelle der Zielarten für den Fischabstieg stehen die fernwandernden diadromen Arten.
Dabei steht der Lachs als „wichtige Zielart“ in den Wanderfischprogrammen der Schweiz (Dönni et
al 2017), in Deutschland/BW und in den internationalen Wanderfischprogrammen als sog. Symbo-
lart stellvertretend auch für viele andere anadrome Wanderfische (Meerforelle, Maifisch etc.) be-
sonders im Vordergrund (IKSR 2009). Zwar gelten Lachse im Hochrhein derzeit als ausgestorben.
Es bestehen aber auf               beiden Seiten des Rheins Wiederansiedlungsprogram-
me/Wanderfischprogramme und entsprechend sind auch die strategischen Planungen zur Herstel-
lung der Durchgängigkeit/Fischgängigkeit ausgerichtet. Lachse, die als Laichfische aus dem Meer
in die Oberlaufregionen der Flüsse ziehen um dort abzulaichen, müssen als Jungfische (Smolts mit
ca. 10-25 cm Länge) den Weg zurück ins Meer bewältigen und dabei die Wasserkraftanlagen mit
Turbinen und Wehren auf ihrem Abstieg passieren.
Als weitere fernwandernde (katadrome) Zielart ist der Aal heranzuziehen, der nach mehreren Jah-
ren nach Erlangen des Wander- oder Blankaalstadiums im Süßwasser flussabwärts in den Atlantik
und dort zu seinen Laichgründen in der Sargasso-See wandert. Aus ihrem Zug flussabwärts müs-
sen die meist sehr großen Wanderaale ebenfalls alle Kraftwerks-/Wehranlagen passieren, die den
Weg versperren.
Wenn es um ein sehr „hoch“ gelegenes Abwanderungsgebiet wie den Hochrhein im Untersu-
chungsgebiet geht, stellt die große Zahl der Kraftwerks-Wehranlagen für die Langstrecken-
Abwanderer Lachs und Aal, welche sie bis zum Erreichen des Meers passieren müssen, ein ganz
besonderes Problem dar.
Kurz- und Mitteldistanzwanderer (potamodrome Arten)
Unter den Wanderfischen des Süßwassers – den potamodromen Arten – wurden aus dem Arten-
inventar der Referenzzönose, die der sog. potenziell natürlichen Fischfauna entspricht (siehe auch
Anlage D7.01 – Fachbericht Fischfauna und D2.2 – Sonderuntersuchung Hydromorphologie sowie
GERSTER 1991), ebenfalls Zielarten ausgewählt. Hierbei stand die regionale Bedeutung der Art im
Bereich des Untersuchungsgebietes bzw. im Wirkungsbereich der Kraftwerks-/Wehranlage im
Vordergrund ggf. auch deren Bestandverhältnisse und Beeinträchtigungspotenzial in der stromauf
liegenden Stauhaltung (Vorbelastungen).
Zielartenauswahl
Für die Auswahl der Zielarten sind vor allem folgende Kriterien von Bedeutung
          a. Wander-/Abwanderverhalten (diadrome/potamodrome Art)
          b. Naturschutzfachliche Bedeutung der Art/Gefährdungsstatus
          c. Fischereiliche Bedeutung der Art
          d. Empfindlichkeit/Robustheit der Art gegenüber den spezifischen Wirkfaktoren bei der
             Kraftwerkspassage
          e. Körperform/-Größe
          f. Habitatpräferenzen
          g. Auftrittswahrscheinlichkeit im Wirkungsbereich der WKA
          h. Schwerpunktvorkommen im Hauptfluss
Bei den nationalen deutschen (BW) und internationalen Wanderfischprogrammen (IKSR, EU) liegt
der Fokus auf dem Lachs als „Flaggfischart“. Von dessen Förderung/Schutz sollen auch andere
diadrome (zwischen Süß- und Salzwasser wandernde) Langstreckenwanderer profitieren. Auf-

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Fachbericht Fischschutz und Fischabstieg
Anlage D7.13

grund bestehender Defizite bei der aufwärts gerichteten Durchgängigkeit im Oberrhein ist im Hoch-
rhein aktuell noch nicht mit diadromen Arten zu rechnen. Eine Ausnahme bildet der Aal, der sich
aber ausschließlich aus Besatzmaßnahmen rekrutieren dürfte.
Von Schweizer Seite wurden in einem Expertenbericht (DÖNNI ET AL. 2017) verschiedene Zielarten
zur „Erhaltung und Förderung der Wanderfische in der Schweiz“ festgelegt. Für das Einzugsgebiet
„Hochrhein Ost“ (BUNDESAMT FÜR UMWELT BAFU 2016) sind das der Lachs, der Aal, die Äsche,
die Nase und die Barbe. Der Lachs wurde in einer eigenen Studie bearbeitet (DÖNNI ET AL. 2016).
Dabei wurden große Flächen innerhalb dieses Einzugsgebietes dem „Perimeter I“ zugeordnet,
unter anderem auch das Ober- und Unterwasser des Kraftwerks Reckingen sowie die Schweizer
Zuflüsse. Dieser Perimeter umfasst Gewässer, an denen mittel- bis langfristig eine Wiederbesied-
lung stattfinden soll und daher gezielte Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Insofern sind die
Zielartenkonzepte CH und DE hinsichtlich der diadromen Arten im UG identisch.

Abb. 3: Bedeutung der bewerteten Fischarten als Zielarten für die Erhaltung und Förderung der Wanderfi-
sche in der Schweiz aus (DÖNNI ET AL. 2017)

Die genannten Zielarten im UG sind in ihrer Bedeutung als Wanderfische für die Schweiz gemäß
DÖNNI ET AL. 2017 wie folgt eingestuft:

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