Strategische Revitalisierungsplanung Planungsbericht 2012-2031

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Strategische Revitalisierungsplanung Planungsbericht 2012-2031
KANTON     LANDWIRTSCHAFTS- UND UM-       AMT FÜR UMWELT   Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, 041 618 75 04,
NIDWALDEN   WELTDIREKTION, BAUDIREKTION,                     www.nw.ch
            JUSTIZ- UND
            SICHERHEITSDIREKTION

            Strategische Revitalisierungsplanung

            Planungsbericht 2012-2031

            Zuhanden des Bundesamtes für Umwelt (BAFU)

            STANS, 27.11.2014
Strategische Revitalisierungsplanung

Titel:        Strategische Revitalisierungsplanung. Planungsbericht 2012-2031   Typ:      Bericht   Version:         03
Thema:                                                                          Klasse:             FreigabeDatum:
Autor:        Eva Schhager                                                      Status:             DruckDatum:      27.11.2014
Ablage/Name   planungsbericht_revitplanungsplanung_nw_bafu_2014_11_27.doc                           Registratur:

Bericht vom 27.11.2014                                                                                                            2/57
Strategische Revitalisierungsplanung

Inhalt

1          Ausgangslage ...................................................................................................................6

1.1        Vorgaben und Ziele der Strategischen Planung ....................................................... 6

1.2        Finanzierung der Revitalisierungsmassnahmen ....................................................... 7

1.3        Höhere Abgeltungen an Hochwasserschutzprojekte ................................................ 8

1.4        Zuständigkeiten und Vorgehensweise im Kanton Nidwalden ................................... 8

1.5        Fliessgewässereinzugsgebiete und grobe Gewässercharakteristik .......................... 9

2          Grundlagendaten für die Revitalisierungsplanung......................................................9

2.1        Kantonales Gewässernetz ....................................................................................... 9

2.2        Ökomorphologischer Gewässerzustand ................................................................... 9

2.3        Gewässerräume ..................................................................................................... 10

2.4        Anlagen im Gewässerraum .................................................................................... 10

2.5        Parameter zur Bestimmung des ökologischen Potenzials bzw. der landschaftlichen

           Bedeutung.............................................................................................................. 13

3          Vorgehensweise bei der Planung / GIS-Analysen .................................................... 15

3.1        Aufwertungspotenzial ............................................................................................. 16

3.2        Ökologisches Potenzial und landschaftliche Bedeutung ......................................... 17

3.3        Nutzen für Natur und Landschaft............................................................................ 18

4          Plausibilisierungen anhand Expertenwissen ............................................................ 18

5          Massnahmenpriorisierung und Definition von Massnahmentypen ....................... 20

5.1        Revitalisierungsschwerpunkte und –grundsätze allgemein ..................................... 22

5.2        Engelberger Aa ...................................................................................................... 22

5.3        Seitengewässer Engelberger Aa ............................................................................ 22

5.4        Talgewässer Stanser Boden (Gemeinden Stans, Stansstad, z.T. Oberdorf) .......... 23

5.5        Gewässer in der Gemeinde Emmetten................................................................... 23

5.6        Gewässer in den Gemeinden Buochs/Ennetbürgen ............................................... 23

5.7        Gewässer in der Gemeinde Ennetmoos ................................................................. 24

Bericht vom 27.11.2014                                                                                                                   3/57
Strategische Revitalisierungsplanung

5.8        Gewässer in der Gemeinde Hergiswil..................................................................... 24

6          Koordination mit weiteren relevanten Planungen .....................................................24

7          Massnahmenblätter .......................................................................................................25

7.1        Lutherseebach ....................................................................................................... 25

7.2        Nechimattbach ....................................................................................................... 26

7.3        Giessen Dörfli......................................................................................................... 27

7.4        Secklisbach ............................................................................................................ 28

7.5        Humligenbach ........................................................................................................ 29

7.6        Lochrütibach........................................................................................................... 30

7.7        Buoholzbach .......................................................................................................... 31

7.8        Dorfbach Dallenwil ................................................................................................. 32

7.9        Chrottenbach.......................................................................................................... 33

7.10       Mühlebach Oberdorf – oberer Teil .......................................................................... 34

7.11       Mühlebach Oberdorf – „alter Mühlebach“ ............................................................... 35

7.12       Baumgartenbach .................................................................................................... 36

7.13       Engelberger Aa – Bereich Grafenort/Mettlen, Auenperimeter ................................. 37

7.14       Engelberger Aa – uh Kurve Ännerberg ................................................................... 38

7.15       Engelberger Aa – Bereich Dallenwil bis Grafenort .................................................. 38

7.16       Engelberger Aa – Mündungsbereich ...................................................................... 39

7.17       Dorfbach Stans ...................................................................................................... 40

7.18       Dorfbach Oberdorf.................................................................................................. 41

7.19       Mühlebach Stans und Bürgenberggraben .............................................................. 42

7.20       Rotigraben ............................................................................................................. 43

7.21       Dorfbach Ennetbürgen und Vorderbodenbach ....................................................... 44

7.22       Dorfbach Buochs .................................................................................................... 45

7.23       Mühlebach Buochs ................................................................................................. 46

7.24       Schüpfgraben/Giessen ........................................................................................... 47

7.25       Dorfbach Emmetten ............................................................................................... 48

Bericht vom 27.11.2014                                                                                                             4/57
Strategische Revitalisierungsplanung

7.26       Melbach und Bruderhausbach Ennetmoos ............................................................. 49

7.27       Luterbach/Sagenbachkanal .................................................................................... 50

7.28       A2-Kanal/Dorfbach Stans, Galgenriedgraben, Rosstränkekanal ............................ 51

7.29       Mühlebach Stansstad ............................................................................................. 52

7.30       Steinibach Hergiswil ............................................................................................... 53

7.31       Dorfbach - Rösslipark ............................................................................................. 54

7.32       Feldbach ................................................................................................................ 55

7.33       Mühlebach Hergiswil .............................................................................................. 56

8          Literatur .......................................................................................................................... 57

9          Anhang ........................................................................................................................... 57

Bericht vom 27.11.2014                                                                                                                         5/57
Strategische Revitalisierungsplanung

1        Ausgangslage
               Seit der Revision der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung im Jahr
               2011 sind die Kantone verpflichtet, für die Revitalisierung von Gewässern zu sor-
               gen und diese zu planen. Ziel ist, bei einem Viertel der Fliessgewässer(länge) mit
               schlechtem morphologischem Zustand langfristig durch Revitalisierungen die na-
               türlichen Funktionen wieder herzustellen. Das Resultat sind naturnahe Fliessge-
               wässer mit gewässertypischer Eigendynamik bezüglich Morphologie, Abfluss-
               und Geschieberegime, die von naturnahen, standorttypischen Lebensgemein-
               schaften besiedelt werden und prägende Elemente der Landschaft bilden.
                                       1
               Art. 38a Abs. 1 GSchG       Revitalisierung von Gewässern
               Die Kantone sorgen für die Revitalisierung von Gewässern. Sie berücksichtigen dabei
               den Nutzen für die Natur und die Landschaft sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen, die
               sich aus der Revitalisierung ergeben.

1.1      Vorgaben und Ziele der Strategischen Planung
            Die strategische Revitalisierungsplanung ist über den ganzen Kanton in einem
            geeigneten Detaillierungsgrad zu erstellen. Sie hat sich an den hydrologischen
            Einzugsgebieten zu orientieren und ist nicht auf einzelne Gewässer/abschnitte zu
            beschränken. Grundsätzlich müssen alle grossen und bedeutenden Gewässer
            sowie deren wichtige Zuflüsse in die Planungen integriert werden. Aber auch
            kleinere Gewässer, Seitenbäche, eingedolte Gewässer, Quellbäche und Quellen
            sind zu berücksichtigen, da sie im Gewässersystem wichtige Funktionen wahr-
            nehmen. Die Planung muss nachvollziehbar sein und soll einem schlüssigen
            Konzept zu Grunde liegen.
               Mit der strategischen Planung werden die prioritären Fliessgewässer bezeichnet,
               bei denen eine möglichst grosse Wirkung zur Wiederherstellung der natürlichen
               Funktionen im Verhältnis zum Aufwand erreicht werden kann.
               Die Planung ist bis zum 31. Dezember 2013 zur Stellungnahme dem Bundesamt
               für Umwelt (BAFU) einzureichen und bis spätestens zum 31. Dezember 2014
               vom Kanton zu verabschieden. Sie ist für einen Umsetzungszeitraum von 20 Jah-
               ren festgelegt und alle 12 Jahre zu erneuern. Der Rhythmus der Aktualisierung
               orientiert sich an den 4-Jahres-Perioden der NFA2.
               Die Planung umfasst die in den nächsten 20 Jahren prioritär zu revitalisierenden
               Gewässer/abschnitte, die entsprechenden Massnahmentypen sowie die Fristen
               zur Umsetzung der Massnahmen. Die Revitalisierungsplanung ist mit den weite-
               ren in der Gewässerschutzgesetzgebung geforderten strategischen Planungen
               zur Sanierung der Wasserkraft (Fischdurchgängigkeit, Schwall-Sunk, Geschie-
               behaushalt) sowie anderen relevanten Planungen (z.B. Hochwasserschutz) ab-
               zustimmen. Falls erforderlich ist die Planung ausserdem mit den Nachbarkanto-
               nen zu koordinieren. Zusätzlich wird die strategische Revitalisierungsplanung von
               der zuständigen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz in ein Landschafts-
               entwicklungskonzept (LEK) auf Stufe Richtplan eingebunden, welches sich mit
               Aufwertungsmassnahmen in der Landschaft befasst.

1
  Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG), SR 814.20
2
  Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen mit einem Sys-
temwechsel in der Subventionspolitik im Umweltbereich. Bund und Kantone legen in Programmvereinbarungen
gemeinsam fest, welche Umweltziele sie erreichen wollen und welche Subventionen der Bund dafür zur Verfü-
gung stellt.

Bericht vom 27.11.2014                                                                                      6/57
Strategische Revitalisierungsplanung

               Art. 38a Abs. 2 GSchG Revitalisierung von Gewässern
               Die Kantone planen die Revitalisierungen und legen den Zeitplan dafür fest. Sie sorgen
               dafür, dass diese Planung bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt wird. Für
               einen Verlust an Fruchtfolgeflächen ist nach den Vorgaben der Sachplanung des Bundes
               nach Artikel 13 RPG Ersatz zu leisten.
                                  3
               Art. 41d GSchV          Planung von Revitalisierungen
               1
                Die Kantone erarbeiten die Grundlagen, die für die Planung der Revitalisierungen der
               Gewässer notwendig sind. Die Grundlagen enthalten insbesondere Angaben über:
                  a. den ökomorphologischen Zustand der Gewässer;
                  b. die Anlagen im Gewässerraum;
                  c. das ökologische Potenzial und die landschaftliche Bedeutung der Gewässer.
               2
                 Sie legen in einer Planung für einen Zeitraum von 20 Jahren die zu revitalisierenden
               Gewässerabschnitte, die Art der Revitalisierungsmassnahmen und die Fristen fest, innert
               welcher die Massnahmen umgesetzt werden, und stimmen die Planung soweit erforder-
               lich mit den Nachbarkantonen ab. Revitalisierungen sind vorrangig vorzusehen, wenn de-
               ren Nutzen:
                      a. für die Natur und die Landschaft gross ist;
                      b. im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand gross ist;
                      c. durch das Zusammenwirken mit anderen Massnahmen zum Schutz der na-
                         türlichen Lebensräume der zum Schutz vor Hochwasser vergrössert wird.
               3
                Sie verabschieden die Planung nach Absatz 2 für Fliessgewässer bis zum 31. Dezem-
               ber 2014 und für stehende Gewässer bis zum 31. Dezember 2018. Sie unterbreiten die
               Planungen dem BAFU jeweils ein Jahr vor deren Verabschiedung zur Stellungnahme.
               4
                 Sie erneuern die Planung nach Absatz 2 alle 12 Jahre für einen Zeitraum von 20 Jahren
               und unterbreiten diese dem BAFU jeweils ein Jahr vor deren Verabschiedung zur Stel-
               lungnahme.

               Art. 46 GSchV Koordination
               1
                Die Kantone stimmen die Massnahmen nach dieser Verordnung soweit erforderlich auf-
               einander und mit Massnahmen aus anderen Bereichen ab. Sie sorgen ausserdem für ei-
               ne Koordination der Massnahmen mit den Nachbarkantonen.
               1bis
                  Sie berücksichtigen bei der Erstellung der Richt- und Nutzungsplanung die Planungen
               nach dieser Verordnung.

1.2       Finanzierung der Revitalisierungsmassnahmen
              Ab dem 1. Januar 2016 werden Abgeltungen an Revitalisierungen nur gewährt,
              wenn der Kanton eine den Anforderungen von Art. 41d GSchV entsprechende
              Planung erstellt hat. Die Ergebnisse der strategischen Planung wirken sich auf
              die Höhe der Abgeltungen des Bundes an Revitalisierungsmassnahmen aus. So
              werden Massnahmen mit einem grossen Nutzen für Natur und Landschaft im
              Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand stärker finanziell unterstützt als Mass-
              nahmen mit geringem Nutzen. Massnahmen die nicht in der strategischen Pla-
              nung enthalten sind, werden vom Bund nur mit dem Ansatz geringer Nutzen (also
              mit einem geringeren Subventionssatz) unterstützt.
               Art. 63 GSchG Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung der Abgeltungen
               Die Abgeltungen werden nur geleistet, wenn die vorgesehene Lösung auf einer zweck-
               mässigen Planung beruht, einen sachgemässen Gewässerschutz gewährleistet, dem
               Stand der Technik entspricht und wirtschaftlich ist.
               Art. 54b GSchV          Durchführung von Massnahmen zur Revitalisierung

3
    Gewässerschutzverordnung (GSchV), SR 814.201

Bericht vom 27.11.2014                                                                                 7/57
Strategische Revitalisierungsplanung

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                Die Höhe der globalen Abgeltungen an die Massnahmen zur Revitalisierung von Ge-
               wässern (Art. 62b Abs. 1 GSchG) richtet sich nach:
                 a. der Länge des Gewässerabschnitts, der revitalisiert oder durch die Beseitigung von
                     Hindernissen zusätzlich durchgängig wird;
                 b. der Breite der Gerinnesohle des Gewässers3;
                 c. der Breite des Gewässerraums des Gewässers, das revitalisiert wird;
                 d. dem Nutzen der Revitalisierung für die Natur und die Landschaft im Verhältnis
                     zum voraussichtlichen Aufwand;
                 e. dem Nutzen der Revitalisierung für die Erholung;
                 f. der Qualität der Massnahmen.
               2
                Die Höhe der globalen Abgeltungen wird zwischen dem BAFU und dem betroffenen
               Kanton ausgehandelt.
               3
                   Abgeltungen können einzeln gewährt werden, wenn die Massnahmen:
                    a. mehr als fünf Millionen Franken kosten;
                    b. einen kantonsübergreifenden Bezug aufweisen oder Landesgrenzgewässer be-
                       treffen;
                    c. Schutzgebiete oder Objekte nationaler Inventare berühren;
                    d. wegen der möglichen Alternativen oder aus anderen Gründen in besonderem
                       Mass eine komplexe oder spezielle fachliche Beurteilung erfordern; oder
                    e. unvorhersehbar waren.
               4
                Der Beitrag an die anrechenbaren Kosten der Massnahmen nach Absatz 3 beträgt zwi-
               schen 35 und 80 Prozent und richtet sich nach den in Absatz 1 genannten Kriterien.
               5
                Abgeltungen an Revitalisierungen werden nur gewährt, wenn der betroffene Kanton ei-
               ne den Anforderungen von Artikel 41d entsprechende Planung von Revitalisierungen er-
               stellt hat.
               6
                Keine Abgeltungen nach Artikel 62b Absatz 1 GSchG werden gewährt für Massnahmen,
               die nach Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 19916 über den Wasserbau erfor-
               derlich sind.

1.3      Höhere Abgeltungen an Hochwasserschutzprojekte
            Die im vorliegenden Planungsbericht 2012-2031 vorgesehenen Wasser-
            baumassnahmen befinden sich nahezu ausschliesslich an Gewässern bzw. Ge-
            wässerabschnitten, die neben ökologischen Defiziten auch ein Hochwasser-
            schutzdefizit aufweisen. Mit Aufwertungen, welche über die Anforderungen an ei-
            nen naturnahen Wasserbau im Rahmen des Hochwasserschutzes hinausgehen,
            lassen sich bedeutende zusätzliche Subventionen generieren. Dies ist vor allem
            für Projekte mit einem schlechten Kosten/Nutzenverhältnis aus Sicht Hochwas-
            serschutz interessant.
1.4      Zuständigkeiten und Vorgehensweise im Kanton Nidwalden
            Die Zuständigkeiten für die strategische Revitalisierungsplanung liegen im Kan-
            ton Nidwalden bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion (Gewässerschutz),
            der Baudirektion (Wasserbau, Natur- und Landschaftsschutz) sowie der Justiz-
            und Sicherheitsdirektion (Fischerei). Die Federführung obliegt der Landwirt-
            schafts- und Umweltdirektion. Die Planung wird durch das Amt für Umwelt erar-
            beitet und von einer Arbeitsgruppe, welche sich aus Mitarbeitenden des Tiefbau-
            amtes, der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz sowie der Fachstelle für
            Jagd und Fischerei zusammensetzt, begleitet. Die Genehmigung und Verab-
            schiedung der Planung erfolgt durch den Regierungsrat.
               Die technische Umsetzung der Analysen im Geografischen Informationssystem
               (GIS) wurde durch die GISAG vorgenommen.

Bericht vom 27.11.2014                                                                              8/57
Strategische Revitalisierungsplanung

               Die Planung erfolgte in enger Koordination und Zusammenarbeit mit dem Kanton
               Obwalden (Amt für Landwirtschaft und Umwelt).

1.5      Fliessgewässereinzugsgebiete und grobe Gewässercharakteristik
             Das Hauptgewässer im Kanton Nidwalden ist die Engelberger Aa. Sie durch-
             fliesst auf Nidwaldner Boden das Engelbergertal zwischen Grafenort und Buochs,
             wo sie in den Vierwaldstättersee mündet. Die grösseren Seitengewässer der En-
             gelberger Aa sind der Secklisbach, der Steinibach Dallenwil und der Buoholz-
             bach. Weitere grössere Gewässer, die direkt in den Vierwaldstättersee münden
             sind Melbach (Gemeinde Ennetmoos), Steinibach (Hergiswil), Lielibach (Becken-
             ried) und Choltalbach (Beckenried/Emmetten).
               Aufgrund der vorherrschenden Topografie setzt sich das Gewässernetz im Kan-
               ton Nidwalden grösstenteils aus steileren Wildbächen zusammen. Nur einzelne
               Mündungsabschnitte in den Vierwaldstättersee sowie die mehrheitlich vom
               Grundwasser gespiesenen Talbäche weisen ein geringeres Gefälle auf.

2        Grundlagendaten für die Revitalisierungsplanung
               Das Vorgehen im Planungsprozess orientiert sich an der Vollzugshilfe des BAFU
               (2012). In einem ersten Schritt mussten die notwendigen Datengrundlagen zu-
               sammengestellt bzw. bei Bedarf erhoben werden. Nachfolgend sind die verwen-
               deten Daten sowie deren Relevanz und Verfügbarkeit im Kanton Nidwalden an-
               geführt.
2.1      Kantonales Gewässernetz
            Das kantonale Gewässernetz befindet sich gegenwärtig in einer Überarbeitung.
            Die Daten der ökomorphologischen Zustandserhebung sowie alle auf dem Ge-
            wässernetz aufbauenden Abbildungen und Analysen beziehen sich auf den
            Stand des Gewässernetzes vom Mai 2012.
2.2      Ökomorphologischer Gewässerzustand
            Der ökomorphologische Gewässerzustand gemäss Modul Stufen Konzept Stufe
            F (BUWAL, 1998) bildet eine zentrale Grundlage für die Revitalisierungsplanung.
            Mit diesen Daten liegen Informationen bezüglich der mittleren Sohlenbreite und
            der Breitenvariabilität, zu Verbauungen von Sohle, Böschungsfuss und Uferbe-
            reich sowie zu Durchgängigkeitsstörungen in Form von Abstürzen oder Bauwer-
            ken vor. Auch kann von den Daten der Handlungsbedarf hinsichtlich morphologi-
            scher Aufwertung abgeleitet werden.
               Die flächendeckende Ersterhebung der Ökomorphologie im Kanton Nidwalden
               erfolgte 2003/2004. Aufgrund des Datenalters bzw. z.T. massiver Veränderungen
               wegen des ausgeprägten Hochwassers 2005 und Folgemassnahmen wurde vom
               Kanton eine Neukartierung 2012 in Auftrag gegeben. Der Projektperimeter um-
               fasst grundsätzlich alle (zugänglichen) Gewässer bzw. Gewässerabschnitte in-
               nerhalb der Höhenkurve 1‘200 m. Zum Teil wurden auch einzelne höher gelege-
               ne Gewässer kartiert, z.B. in touristisch intensiv genutzten Gebieten.
               Das kantonale Gewässernetz umfasst rund 1‘120 km Fliessgewässerlänge. Da-
               von wurden ca. 360 km (ca. 32 %) bezüglich ökomorphologischem Gewässerzu-
               stand bewertet. Einzelne bei der Kartierung berücksichtigte Gewässerabschnitte
               konnten nicht klassiert werden, z.B. bei fehlender Wasserführung oder falscher
               Lage des Gewässers. Bei den nicht kartierten Gewässer/abschnitten handelt es
               sich vorwiegend um höher gelegene Gewässer bzw. auch sehr steile Runsen, die
               z.T. keine ständige Wasserführung aufweisen oder um nicht zugängliche Berei-
               che. Zudem liegen im Kanton diverse Hangentwässerungen, wie z.B. in Becken-
               ried oberhalb der Nationalstrasse sowie in der Gemeinde Hergiswil vor. Diese
               künstlich angelegten Entwässerungssysteme sind nicht in der Planung enthalten.

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                                  47 km                     natürlich/naturnah
                                                            wenig beeinträchtigt
                                                            stark beeinträchtigt
                                                            künstlich/naturfern
                                                            eingedolt

                          49 km
                                                 168 km

                          39 km

                                    57 km

         Abb. 1: Verteilung der Zustandsklassen Ökomorphologie Stufe F gemäss Kartierungsresultate 2012

               47 % bzw. 168 km der kartierten Gewässerlänge weisen einen natür-
               lich/naturnahen ökomorphologischen Zustand auf. Diese Gewässerabschnitte be-
               finden sich nahezu ausschliesslich im Wald oder in höheren Lagen. Weitere
               57 km (16 %) sind wenig beeinträchtigt. Handlungsbedarf bezüglich einer Ver-
               besserung der morphologischen Bedingungen weisen v.a. die Klassen stark be-
               einträchtigt, künstlich/naturfern bzw. eingedolt auf. Insgesamt fallen 135 km
               (38 %) in diese Kategorien. Zum Grossteil befinden sich diese Gewässerab-
               schnitte in den hinsichtlich Besiedelung, Infrastruktur bzw. Landwirtschaft stark
               genutzten Talböden.
               Im Zuge der Kartierungen wurden auch die Durchgängigkeitsstörungen sowie
               Bauwerke an den Gewässern aufgenommen. Während in den Gewässern der
               Talebenen nur relativ wenige Hindernisse vorliegen, ist der Längsverlauf der stei-
               len Bergbäche durch Wildbachverbauungen, Geschiebesammler oder Wasser-
               fassungsbauwerke stark künstlich untergliedert. Aufgrund der Topografie weisen
               die betroffenen Gewässer allerdings oftmals auch natürlicherweise Abstürze auf.
2.3       Gewässerräume
             Ein genügend grosser Gewässerraum ist neben der Wasserführung und der
             Wasserqualität ein zentraler Faktor für die Gewährleistung der natürlichen Ge-
             wässerfunktionen. Die Verfügbarkeit von genügend Raum ist demnach auch eine
             wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung von Revitalisierungsmassnahmen.
               Die kantonale Revitalisierungsplanung erfolgt unabhängig von der Festlegung
               des Gewässerraumes nach Art. 36a GSchG4. Als notwendige Eingangsgrösse im
               Planungsprozess wird der Gewässerraum gemäss Übergangsbestimmung zur
               Änderung der GSchV vom 4. Mai 2011 verwendet. Die aktuelle Sohlenbreite für
               die Berechnung des Gewässerraumes wurde gemäss Daten der ökomorphologi-
               schen Zustandskartierung verwendet. Lagen bereits umgesetzte Gewässerräume
               in den jeweiligen Nutzungsplanungen der Gemeinden vor, wurden diese für die
               Analysen verwendet.
               Die Gewässerräume entlang der Fliessgewässer innerhalb der Bauzonen sind in
               acht Gemeinden in den Nutzungsplanungen festgelegt. Zusätzlich liegen rechts-
               gültige Gewässerraumausscheidungen an verschiedenen Gewässern vor, an de-
               nen Hochwasserschutzmassnahmen vorgenommen wurden.
2.4       Anlagen im Gewässerraum
             Anlagen im Gewässerraum beeinflussen Revitalisierungsvorhaben, indem sie die
             Umsetzung von Massnahmen unter Umständen gänzlich verunmöglichen oder
             zumindest massiv erschweren. Die Erhebung der Anlagen im Gewässerraum
             sowie die Einschätzung des Aufwandes für deren Entfernung ist eine Grundlage
4
    Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG), SR 814.20

Bericht vom 27.11.2014                                                                                    10/57
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               für die Bestimmung des Aufwertungspotenzials. Die in der Planung berücksichtig-
               ten Anlagentypen sind in Tab. 1 angeführt und orientieren sich grundsätzlich an
               der Wegleitung des BAFU. Als Datenbasis dienen die Amtliche Vermessung
               (AV), der Leitungskataster, der Kataster der belasteten Standorte sowie das In-
               ventar der Wasserentnahmen. Falls dies als Ergänzung erforderlich war, wurden
               die Daten speziell für die Planung zusammengestellt.
               Kraftwerkszentralen und kulturtechnische Anlagen (z.B. Reservoire, Brunnenstu-
               ben, etc.) sind nicht separat angeführt, da sie mit den Gebäuden gemäss AV be-
               reits erfasst sind. Hochwasserdämme und Wildbachverbauungen sowie Aus-
               gleichsbecken und Staustufen wurden im Rahmen zweier Expertenrunden zur
               Plausibilisierung der GIS-Analysen berücksichtigt.

Bericht vom 27.11.2014                                                                     11/57
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       Tab. 1: Anlagentypen im Gewässerraum und eine grobe Abschätzung des voraussichtlichen Aufwandes zur Entfernung

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               Anlagen                            gross                              mittel                            gering                                Einstufung BAFU
                                                          2                                   2
               Gebäude                            >30 m
Strategische Revitalisierungsplanung

2.5      Parameter zur Bestimmung des ökologischen Potenzials bzw. der land-
         schaftlichen Bedeutung
            Revitalisierungen oder Aufwertungen sind nicht an allen Gewässern gleich sinn-
            voll, auch wenn sie mit verhältnismässigem Aufwand realisierbar wären. Um mit
            den verfügbaren Mitteln einen möglichst grossen Nutzen für die Natur und Land-
            schaft zu erzielen, sind bei der Priorisierung von Massnahmen das ökologische
            Potenzial und die landschaftliche Bedeutung des Gewässers zu berücksichtigen.
               Bei einem naturnahen Gewässer entspricht das ökologische Potenzial dessen
               ökologischer Bedeutung im heutigen Zustand. Bei beeinträchtigen Gewässern
               entspricht das ökologische Potenzial dessen Bedeutung in einem gedachten Be-
               zugs- oder Referenzzustand, in dem die vom Menschen verursachten Beein-
               trächtigungen soweit beseitigt sind, als dies mit verhältnismässigen Kosten mög-
               lich ist. Für die Bestimmung des ökologischen Potenzials bzw. der landschaftli-
               chen Bedeutung wurden die in Tab. 2 angeführten Datengrundlagen herangezo-
               gen. Als Basis dienten einerseits die verschiedenen Bundesinventare bzw. kan-
               tonalen Inventare, zum Teil erfolgte die Datenzusammenstellung zu einzelnen
               Themen speziell in Hinblick auf die Revitalisierungsplanung.
               Die Beschriebe im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von
               nationaler Bedeutung (BLN) zu den im Kanton Nidwalden liegenden Inventarob-
               jekten Nr. 1505 Pilatus und 1506 Vierwaldstättersee mit Kernwald, Bürgenstock
               und Rigi erwähnen keine Fliessgewässer oder mit ihnen in Zusammenhang ste-
               hende Lebensräume. Auch die aus diesem Inventar abgeleitete Schutzzieldefini-
               tion des Kantons Nidwalden (BLN-Konzept Nidwalden) hat daher die Fliessge-
               wässer nicht im Fokus. Einzig der Teilraum V11 Klewenalp/Stockhütte/Choltal
               misst dem Choltal eine besondere Bedeutung bei. Bei den Analysen wurden die
               BLN-Gebiete daher nicht integriert. Die Naturschutzgebiete im Kanton sind neben
               anderem durch Inventare zu Hoch- und Flachmooren, Amphibien sowie zu einer
               kantonalen Aue abgedeckt. Zu den schutzwürdigen gewässernahen Lebensräu-
               men und zu den darin vorkommenden Arten liegen keine kantonsweiten konsi-
               stenten Kartierungen vor. Die vorhandenen Informationen flossen als Experten-
               wissen in die Planungen ein.
               Die Aspekte Vernetzung und Durchgängigkeit sowie die besondere Bedeutung
               von Mündungen wurden in den Expertenrunden berücksichtigt.
               Aufgrund der Stellungnahme des BAFU zum Planungsbericht vom 12.03.2014
               wurde ebenfalls die Relevanz der beim Bund vorliegenden Daten zu hoher Ar-
               tenvielfalt und national prioritären Arten in Fliessgewässerabschnitten für die vor-
               liegende Planung überprüft.

Bericht vom 27.11.2014                                                                          13/57
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       Tab. 2: Datengrundlagen für die Bestimmung des ökologischen Potenzials bzw. der landschaftlichen Bedeutung

               Daten                                              Grundlage, Quelle

               Bundesinventare:

               Flachmoore, Hochmoore, Moorlandschaften            GIS Layer Bund mit kantonalen Anpassungen

               Amphibienlaichgebiete und nicht definitiv berei-   GIS Layer Bund mit kantonalen Anpassungen
               nigte Objekte

               Fliessgewässerabschnitte mit hoher Artenvielfalt   GIS Layer Bund (nicht in der GIS Analyse gemäss Kap. 3 enthalten)
               oder national prioritären Arten

               Weitere Schutzgebiete und Lebensräume:

               Besondere Fischlebensräume - Gewässer bzw.         GIS Layer Seeforellengewässer basierend auf bekannten Vorkommen, Expertenwissen
               Laichgewässer von Seeforelle, Bachneunauge

               Smaragd-Gebiete                                    GIS Layer Bund

               Kantonsinventare:

               Flachmoore, Hochmoore, Amphibien, Auenge-          GIS Layer Kanton
               biete

               Weitere Kriterien:

               Abfluss - Restwasser                               GIS Layer Kanton basierend auf Inventar der Wasserfassungen

               Abfluss – Schwall-Sunk                             GIS Layer Kanton

               Gefälle                                            GIS Layer Kanton (basierend auf Hangneigungen)

               Fischgewässer                                      GIS Layer Kanton basierend auf bekannten Fischvorkommen, Expertenwissen, Gewässergefälle

Bericht vom 27.11.2014                                                                                                                                       14/57
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3        Vorgehensweise bei der Planung / GIS-Analysen
               Die Datengrundlagen liegen in der Regel als Daten mit einem geografischen Be-
               zug (Geodaten) vor. Diese werden in einer ersten Phase miteinander verknüpft
               (⇒GIS-Analyse). In einer zweiten Phase müssen die Ergebnisse der GIS-
               Analyse mit Hilfe von Expertenwissen plausibilisiert werden (⇒Plausibilisierung).

                  Datengrundlagen

                              Ökomorphologischer                         Anlagen          Ökologisches Potenzial und
                             Zustand der Gewässer                    im Gewässerraum      landschaftliche Bedeutung

                                       Ökomorphologie F,                 Gebäude,               Schutzgebiete,
                                       Durchgängigkeits-               Verkehrswege,           gefährdete Arten,
                                         störungen, ...                      ...             historische Karten, ...

                  Vorgehen                                    1
                              GIS-Analyse

                                                   Aufwertungspotenzial

                                                                          2

                                                              Ergebnis GIS-Analyse

                                                                                   3
                              Plausibilisierung

                                                               Nutzen für Natur und
                                                           Landschaft im Verhältnis zum
                                                            voraussichtlichen Aufwand

                                                                                             Synergien und Konflikte

                                                                                                Hochwasserschutz,
                                                                                   4            Erholungsnutzung,
                                                                                                   Landbedarf,
                                                                                                        ...

                                                                  Zeitliche Priorität

       Abb. 2: Vorgehen bei der Revitalisierungsplanung

               Der Ablauf der Planung gliedert sich gemäss Wegleitung des BAFU (2012) in vier
               Schritte:
               Schritt 1: Bestimmung des Aufwertungspotenzials: Verknüpfung des ökomor-
               phologischen Zustandes des Gewässers mit den Anlagen im Gewässerraum.
               Das daraus resultierende Aufwertungspotenzial bezeichnet die mit verhältnis-
               mässigem Aufwand mögliche Aufwertung des Gewässers.
               Schritt 2: Verknüpfung des Aufwertungspotenzials mit dem ökologischen Poten-
               zial und der landschaftlichen Bedeutung des Gewässers. Das daraus resultieren-
               de Ergebnis bildet die Grundlage für die Bestimmung des Nutzens für Natur und
               Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand.

Bericht vom 27.11.2014                                                                                                 15/57
Strategische Revitalisierungsplanung

               Schritt 3: Bestimmung des Nutzens für die Natur und Landschaft im Verhältnis
               zum voraussichtlichen Aufwand durch Plausibilisierung unter besonderer Berück-
               sichtigung des ökologischen Potenzials und der landschaftlichen Bedeutung der
               Gewässer.
               Schritt 4: Bestimmung der zeitlichen Priorität der Revitalisierungsmassnahmen,
               unter Berücksichtigung von Synergien, insbesondere mit dem Hochwasser-
               schutz, der Erholungsnutzung und mit anderen Massnahmen und Planungen mit
               Auswirkungen auf die Gewässer sowie von möglichen Konflikten.
               In einem 5. Schritt sind für die geplanten Revitalisierungen die Massnahmenty-
               pen festzulegen. Mögliche Typen sind:
               −   Aufweitungen
               −   Ausdolungen
               −   Aufwertung von Sohlen- und Gewässerbettstrukturen
               −   Aufwertung von Uferstrukturen
               −   Verbesserung der Vernetzung mit dem Umland
               −   Auenrevitalisierung
               −   Gerinneverlegungen
               −   Wiederherstellung der Längsvernetzung
               −   Initiation von Mäandern.
3.1      Aufwertungspotenzial
            Das Aufwertungspotenzial bezeichnet das Ausmass der möglichen Aufwertung
            an einem Gewässer unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit, indem vor-
            handene Anlagen im Gewässerraum einbezogen werden. Es ist gross, wenn
            dessen ökomorphologischer Zustand schlecht ist und die Möglichkeit zur Aufwer-
            tung des Gewässers nicht wesentlich eingeschränkt ist durch Anlagen im Ge-
            wässerraum (Tab. 3).
               Das Aufwertungspotenzial wurde im Rahmen der GIS-Analysen für die einzelnen
               Abschnitte der Ökomorphologie Stufe F bestimmt. Durchgängigkeitsstörungen
               wurden nicht in die GIS-Analysen einbezogen, sondern im Rahmen der Plausibi-
               lisierung berücksichtigt.
               Natürliche Gewässer haben kein Aufwertungspotenzial, jedoch muss der Erhal-
               tung natürlicher Gewässerabschnitte oberste Priorität beigemessen werden.

       Tab. 3: Bestimmung des Aufwertungspotenzials durch Verschnitt des ökomorphologischen Zustands mit
       den Anlagen im Gewässerraum

                Aufwertungspotenzial            Ökomorphologischer Zustand (gemäss Ökomorphologie Stufe F)

                                                natürlich/        wenig                stark             naturfremd/
                                                naturnah          beeinträchtigt       beeinträchtigt    künstlich,
                                                                                                         eingedolt

                Anlagen im             keine    gering            mittel               gross             gross
                Gewässerraum
                (bzw. Aufwand          gering   gering            mittel               gross             gross
                zu deren Ent-
                fernung)               mittel   kein              gering               mittel            gross
                                                                           5
                                       gross    kein              gering               gering            gering

5
 in Abweichung der Wegleitung wird das Aufwertungspotenzial bei wenig beeinträchtigten Gewässerabschnitten und grossem
Aufwand für die Entfernung von Anlagen aus dem Gewässerraum anstatt kein (Aufwertungspotenzial) als gering eingestuft.

Bericht vom 27.11.2014                                                                                              16/57
Strategische Revitalisierungsplanung

               Um einen Verschnitt der verschiedenen Anlagen mit dem Gewässerraum ausfüh-
               ren zu können, wurden alle Anlagentypen als Flächenelemente verwendet. Für
               linienförmige Daten wie z.B. diverse Leitungen wurde dazu ein angemessener
               Puffer um die Elemente gelegt.
               Zur Bestimmung des Aufwandes für die Entfernung der Anlagen aus dem Ge-
               wässerraum war es notwendig, eine Aggregierung und Klassierung vorzuneh-
               men. Dazu wurden jeweils die Gesamtflächenanteile der Anlagen mit grossem,
               mittlerem bzw. geringen Aufwand im Gewässerraum ermittelt. Bei sich überla-
               gernden Anlagen, wurden die betroffenen Flächenanteile mehrfach berücksichtigt
               und können somit Gesamtflächenanteile von mehr als 100 % ergeben. Gewäs-
               serabschnitte mit einem hohen Prozentanteil an Anlagen im Gewässerraum, wel-
               che einen grossen Aufwand auslösen, erhielten folglich die Klassierung Aufwand
               gross. Entsprechende Herleitungen für die Klassen mittel und gering sind nach-
               folgend angeführt.
               grosser Aufwand:
               − Σ Flächenanteil Anlagen mit grossem Aufwand zur Entfernung >25 %
               − Σ Flächenanteile Anlagen gross 50 %
               mittlerer Aufwand:
               − Σ Flächenanteile Anlagen gross 0 und ≤ als nach Art. 31 GSchG +
                 kein Schwall-Sunk bzw. Schwall-Sunk saniert bis 2030 +
                 Fischgewässer
               geringes Potenzial:
               − kein Restwasser bzw. keine Sanierung Schwall-Sunk bis 2030
Bericht vom 27.11.2014                                                                       17/57
Strategische Revitalisierungsplanung

               − steile Gewässer >35°
               − Restwasserabfluss >0 und ≤ als nach Art. 31 GSchG +
                 kein Schwall-Sunk bzw. Schwall-Sunk saniert bis 2030 +
                 kein Fischgewässer +
                 kein Bundes- oder Kantonsinventar
               mittleres Potenzial:
               − alle anderen Ausprägungen
3.3      Nutzen für Natur und Landschaft
            Aus der Verknüpfung des Aufwertungspotenzials mit dem ökologischen Potenzial
            und der landschaftlichen Bedeutung des Gewässers in einer GIS-Analyse resul-
            tiert eine Karte, welche die Grundlage für die Bestimmung des Nutzens für Natur
            und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand bildet. Dieses Er-
            gebnis der GIS-Analyse wird in einem nächsten Schritt mittels Expertenwissen
            plausibilisiert und bereinigt (siehe Kap. 4).

       Tab. 4: Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand (Verschnitt Aufwer-
       tungspotenzial mit ökologischem Potenzial/landschaftlicher Bedeutung)

                 Nutzen für Natur und Landschaft               Aufwertungspotenzial

                                                               gering            mittel                 gross

                 Ökologisches             gering               gering            gering                 mittel
                 Potenzial und land-
                 schaftliche Bedeu-       mittel               gering            mittel                 gross
                 tung
                                          gross                mittel            gross                  gross

4        Plausibilisierungen anhand Expertenwissen
               Basierend auf den Resultaten der in Kapitel 3 angeführten Planungsschritte 1 bis
               4 wurden im Rahmen von zwei Expertenrunden die Resultate diskutiert und ver-
               schiedene Korrekturen vorgenommen. Diese umfassten im Wesentlichen folgen-
               de Punkte:
               − Berücksichtigung von Sperrentreppen und anderen für den Hochwasserschutz
                 notwendigen Bauten
               − Überprüfung bzw. Neubeurteilung von sehr kurzen isolierten Abschnitten
               − Überprüfung bzw. Neubeurteilung von Abschnitten in Inventaren, die aus Sicht
                 Natur- und Landschaftsschutz keine Relevanz für die Bedeutung des inventa-
                 risierten Schutzgutes haben
               − Berücksichtigung von Revitalisierungen im Siedlungsgebiet
               − Berücksichtigung von Synergien und Gelegenheiten
               − Neuanlage von Gewässerabschnitten (v.a. in Hinblick auf Entschärfung der
                 Hochwasserproblematik sowie der Siedlungsentwässerung)
       Tab. 5: Ergebnisse der GIS-Analyse, der Plausibilisierung sowie die Vorgaben des BAFU bezüglich der maximal mit
       grossem bzw. mittlerem Nutzen auszuweisenden Fliessgewässerlänge

               Nutzen für Natur und    GIS-Analyse       1. Plausibilisierung    2. Plausibilisierung        Vorgabe Bund
               Landschaft [km]

               gering                              161                     272                     270

               mittel                              74                       27                      36                 68

               gross                               129                      60                      54                 34

Bericht vom 27.11.2014                                                                                                18/57
Strategische Revitalisierungsplanung

               Die starke Reduktion der Gewässerabschnitte mit grossem bzw. mittlerem Nut-
               zen im Rahmen der ersten Plausibilisierung ist grösstenteils auf vorhandene
               Hochwasserschutzbauten (v.a. Sperrentreppen) zurückzuführen. Diese sind nicht
               in die GIS-Analyse eingeflossen und konnten demnach erst bei der Plausibilisie-
               rung berücksichtigt werden.
               In einer zweiten Expertenrunde wurden die Planungsergebnisse zusammenhän-
               gend nochmals überprüft sowie eine zeitliche Priorisierung der Massnahmen vor-
               genommen.
               Die Daten zur Artenvielfalt und zu national prioritären Arten in Fliessgewässerab-
               schnitten haben keine Auswirkungen auf den Nutzen für die Natur und Land-
               schaft. Die im Kanton Nidwalden vorliegenden Hotspots, unter Berücksichtigung
               der aquatischen und terrestrischen Arten, befinden sich nahezu ausschliesslich in
               naturnahen oder wenig beeinträchtigten Gewässerabschnitten mit entsprechend
               geringem Aufwertungspotenzial. Beim Grossteil der betroffenen beeinträchtigten
               Strecken wurde bereits basierend auf der GIS-Analyse ein grosser Nutzen für die
               Natur und Landschaft attestiert. Vereinzelt befinden sich Hotspots bei eingedol-
               ten oder naturfremden Abschnitten, eine Änderung des Nutzes war hier nicht an-
               gezeigt.
               Das Resultat der Plausibilisierung ist eine bereinigte Karte mit dem Nutzen von
               Revitalisierungen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen
               Aufwand in den drei Kategorien gering, mittel und gross.
               Gemäss der Vollzugshilfe Renaturierung der Gewässer ist ein grosser Nutzen für
               die Natur und Landschaft bei höchstens ¼ der gemäss der ökomorphologisch er-
               fassten Gewässer der Klassen eingedolt, künstlich/naturfremd bzw. stark beein-
               trächtigt auszuweisen. Ein mittlerer Nutzen ist für höchstens die Hälfte der
               Fliessgewässerabschnitte mit schlechtem Zustand festzulegen. Die Vorgabe für
               die Ausweisung eines grossen Nutzens wird im Kanton Nidwalden um 20 km
               überschritten, die Fliessgewässerlänge mit mittlerem Nutzen umfasst nur ca. die
               Hälfte der Vorgabe. An dieser Einstufung wird mit folgender Begründung fest-
               gehalten:
               − Aufgrund der Flughöhe der Planung sind die ausgewiesenen Gewässerab-
                 schnitte mit grossem Nutzen grösstenteils sehr grob gewählt und werden da-
                 her bei der konkreten Umsetzung von Projekten ohnehin eine geringere Länge
                 umfassen.
               − Bei der Engelberger Aa sind insgesamt 15 km Gewässerlänge mit grossem
                 Nutzen ausgeschieden. Gewässeraufwertungen im Zuge der Umsetzung von
                 Hochwasserschutzmassnahmen werden jedoch nicht in diesem Ausmass er-
                 folgen können, sondern nur auf ausgewählten Abschnitten. Deren genaue La-
                 ge bzw. Umfang sind gegenwärtig noch nicht festgelegt. Die bezüglich Revita-
                 lisierung massgebenden Streckenlängen fallen dadurch effektiv viel kürzer
                 aus als in der groben strategischen Planung ausgewiesen.
               − Die Erfahrung zeigt, dass die Umsetzung von wasserbaulichen Projekten nicht
                 einfach ist und aufgrund demokratischer Prozesse nicht alle geplanten Projek-
                 te umgesetzt werden können.
               − Das BAFU kann mithilfe der NFA-Programmvereinbarung und der Genehmi-
                 gung von Einzelprojekten den Umfang der Mittelzuteilung steuern bzw. be-
                 grenzen.

Bericht vom 27.11.2014                                                                        19/57
Strategische Revitalisierungsplanung

5         Massnahmenpriorisierung und Definition von Massnahmentypen
               Die strategische Revitalisierungsplanung ist als rollende Planung zu verstehen,
               die alle 12 Jahre zu aktualisieren und auf insgesamt 80 Jahre auszurichten ist.
               Um die zeitliche Priorisierung der Revitalisierungen zu bestimmen, ist die kanto-
               nale Revitalisierungsplanung mit anderen Planungen und Nutzungen sowie mit
               möglichen Konflikten abzustimmen. Die Priorisierung der Revitalisierungsmass-
               nahmen orientiert sich an den Vorgaben des BAFU sowie den erzielbaren Syner-
               gien, v.a. mit dem Hochwasserschutz.
               Die Prioritätensetzung bezieht sich somit auf folgende Programmvereinbarungs-
               perioden:
                    ⇒ Umsetzung 2012-2015
                    ⇒ Umsetzung 2016-2019
                    ⇒ Umsetzung 2020-2023
                    ⇒ Umsetzung 2024-2027
                    ⇒ Umsetzung 2028-2031
               Alle übrigen Gewässer bzw. Gewässerabschnitte mit hohem oder mittlerem Nut-
               zen bzw. solche, bei denen Revitalisierungsmassnahmen planmässig oder fi-
               nanztechnisch nicht innerhalb der ersten 20 Jahre umgesetzt werden konnten,
               werden in den nachfolgenden 12-jährlichen Planungsrhythmen berücksichtigt.
               Eine erste Aktualisierung der strategischen Planung ist per Ende 2026 zu verab-
               schieden, so dass die Planungsergebnisse ab der Programmperiode 2028-2031
               berücksichtigt werden können.
               Die konkreten Massnahmenplanungen sind im Rahmen der einzelnen konkreten
               Wasserbauprojekte umzusetzen. In Tab. 6 sind die prioritär zu revitalisierenden
               Gewässerabschnitte6 bis 2031 angeführt und in Kap. 5.2 bis 5.8 kurz beschrie-
               ben.

6
    Revitalisierungen häufig im Rahmen von Hochwasserschutzprojekten

Bericht vom 27.11.2014                                                                       20/57
Gemeinde   Gewässer                   Abschnitt                                                        von [m] bis [m] L [m]    Umsetzung Nutzen f. Natur, Landschaft, Erholung
                         BU/OB      Engelberger Aa             unterhalb Kurve Ännerberg                                          2774 2996        222    2012-2015                                gross
                         ST         Dorfbach Stans             Länderpark bis Spichermatt (Projekt ASTRA)                         1249 1480        231    2012-2015                                gross
                         BU         Dorfbach Buochs            Fischmattstrasse bis Dorfplatz                                      242     449     207    2016-2019                                gross
                         BU         Schüpfgraben/Giessen       Mündung bis ausserhalb Siedlungsgebiet                                 0 1313 1313         2016-2019                                gross

Bericht vom 27.11.2014
                         BU/EB      Mühlebach Buochs           Mündungsabschnitt                                                      0    241     241    2016-2019                                gross
                         DA         Dorfbach_Dallenwil         Städtli bis Allmend                                                 522 1186        664    2016-2019                                gross
                         EB         Dorfbach Ennetbürgen       Mündung bis Öltrotte                                                   0    810     810    2016-2019                                gross
                         EB         Dorfbach Ennetbürgen       Hirsacher                                                           895 1020        125    2016-2019                                gross
                         EB         Dorfbach Ennetbürgen       oberhalb Riedmatt                                                  1175 1389        214    2016-2019                                gross
                                                                                                                                                                                                                                                 Strategische Revitalisierungsplanung

                         EB         Vorderbodenbach            Mündungsabschnitt                                                      0    232     232    2016-2019                                gross
                         EM         Dorfbach Emmetten          Perimeter Gestaltungsplan Bergrausch bis Hinterhofstattstrasse         0    309     309    2016-2019                                gross
                         HE         Steinibach Hergiswil       Kantonsstrasse bis Autobahn                                         120     670     550    2016-2019                                mittel
                                                                                                                                                                                                            Tab. 6: Übersicht 20 Jahresplanung

                         OB         Mühlebach Oberdorf         Mündung bis oberhalb Tuftloch                                      1066 1515        920    2016-2019                                gross
                         OB         Mühlebach Oberdorf         Mündungsabschnitt                                                      0    119     119    2016-2019                                gross
                         OB         Chrottenbach               Mündung bis Oberallmend                                                0    530     530    2016-2019                                gross
                         OB/WO      Buoholzbach                Mündung bis Geschiebesammler                                           0    309     309    2016-2019                                gross
                         WO         Nechimattbach              Mündung bis Wald                                                       0    610     610    2016-2019                                gross
                         WO         Humligenbach               Mündungsabschnitt                                                      0      95     95    2016-2019                                gross
                         EB         Rotigraben                 Mündung bis Gemeindegrenze                                             0 1392 1392         2020-2023                                gross
                         ES         Melbach                    St. Jakob                                                          4265 4598        333    2020-2023                                gross
                         ES         Bruderhausbach             Mündung bis Quellaustritt                                              0    303     303    2020-2023                                gross
                         HE         Steinibach Hergiswil       Mündungsabschnitt bis Kantonsstrasse                                   0    120     120    2020-2023                                gross
                         OB         alter Mühlebach            Mündung bis Zilibach                                                   0 1066 1066         2020-2023                                gross
                         OB         Baumgartenbach             Mündung bis Steilstufe                                                 0    210     210    2020-2023                                gross
                         SD         Galgenriedbach             Mündung bis Ursprung                                                   0    287     287    2020-2023                                gross
                         SD         Mühlebach Stansstad        Abschnitt Fischzucht Zugweid                                       1559 1735        176    2020-2023                                gross
                         SD/ST      Rosstraenkekanal           Mündung bis Ried                                                       0 1468 1468         2020-2023                                gross
                         SD/ST      A2-kanal/Dorfbach Stans    Mündung bis Länderpark                                                 0 1053 1053         2020-2023                                gross
                         ST         Mühlebach Stans            Gemeindegrenze Stansstad bis Ursprung                              1735 3432 1697          2020-2023                                gross
                         ST         Bürgenberggraben           Risismühle                                                         2853 3025        172    2020-2023                                gross
                         WO         Lutherseebach              Mündung bis Steilstufe                                                 0    645     645    2020-2023                                gross
                         WO         Secklisbach                Mündung bis Geschiebesammler                                           0    200     200    2020-2023                                gross
                         ES         Luterbach/Sagenbachkanal   Mündung bis inklusive Fischzucht                                       0 1062 1062         2024-2027                                gross
                         HE         Feldbach                   Mündung bis Sonnenbergstrasse                                          0    859     859    2024-2027                                mittel
                         HE         Dorfbach Hergiswil         Mündungsabschnitt bis Kantonsstrasse, Rösslipark                       0      50     50    2024-2027                                gross
                         OB         Dorfbach Oberdorf          Gemeindegrenze Stans bis Staldifeld/Ursprung                       3434 5231 1797          2024-2027                                gross
                         ST         Dorfbach Stans             Autobahn/Spichermatt bis Zentralbahn                               1521 2511        990    2024-2027                                gross
                         ST         Dorfbach Stans             Schlüsselmättli bis Winkelriedhostatt                              3140 3434        294    2024-2027                                gross
                         WO         Lochrütibach               Kantonsstrasse bis Geschiebesperre Ennetacher                       184 1218 1034          2024-2027                                mittel
                         WO         Lochrütibach               Mündung bis Kantonsstrasse                                             0    184     184    2024-2027                                gross
                         BU         Engelberger Aa             Mündungsabschnitt                                                      0    650     650    2028-2031                                gross
                         HE         Mühlebach Hergiswil        Mündungsabschnitt bis Kantonsstrasse                                   0      38     38    2028-2031                                mittel
                         WO         Giessen Dörfli             Mündung bis ca. Bahnhof Dörfli                                         0    300 299.9      2028-2031                                gross
                         WO (+OW)   Engelberger Aa             Grafenort Auenperimeter                                           14100 16950 2850         2028-2031                                gross

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Strategische Revitalisierungsplanung

5.1      Revitalisierungsschwerpunkte und –grundsätze allgemein
            Der Revitalisierungsplanung werden folgende Grundsätze zugrundegelegt:
               − Erhaltung der natürlichen/naturnahen Gewässerstrecken mit einer allenfalls
                   notwendigen Verbesserung des morphologischen Zustandes sowie der Ab-
                   fluss- und Geschiebedynamik.
               − Wiederherstellung der Längsvernetzung, Anbindung von Seitengewässern
                  sowie Verbesserung der Vernetzung mit dem Umland (dabei wird die Proble-
                  matik der Verbreitung von Neozoen bzw. die Erhaltung von Rückzugsgebieten
                  für bedrohte einheimische Arten berücksichtigt).
               − Sicherstellung eines ausreichenden Gewässerraumes für den Hochwasser-
                   schutz und zur Verbesserung des Gewässerzustandes bei beeinträchtigten
                   Gewässern.
               − Wiederherstellung bzw. Förderung einer gewässergerechten Ufervegetation.
               − Extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraumes.
               Mit den getroffenen Revitalisierungsmassnahmen sollen vorwiegend die Ursa-
               chen für Beeinträchtigungen behoben werden und keine Symptombehandlung er-
               folgen. Eine eigendynamischen Entwicklung des Gewässers ist dem Bau des
               Zielzustandes vorzuziehen.
5.2      Engelberger Aa
            Die Engelberger Aa weist sowohl morphologische (Ökomorphologie, Geschiebe)
            als auch hydrologische (Restwasser, Schwall-Sunk) Defizite auf. Hochwasser-
            schutzmassnahmen sind zwischen der Mündung in Buochs und Dallenwil umge-
            setzt, weiter flussaufwärts bis Grafenort bzw. weiterreichend auf dem Kantons-
            gebiet von Obwalden wird gegenwärtig ein Hochwasserschutzprojekt erarbeitet.
               Der Talboden des Engelbergertals wird von verschiedenen Nutzungen bean-
               sprucht (Siedlung, Zentralbahn, Kantonsstrasse, Landwirtschaft). Grossflächige
               Revitalisierungen werden aufgrund der Flächenbeanspruchung zum heutigen
               Zeitpunkt als nicht realistisch eingeschätzt, obwohl Aufwertungspotenzial, ökolo-
               gisches und landschaftliches Potenzial und damit auch der Nutzen für die Natur
               und Landschaft als gross eingestuft werden.
               In der ersten Planungsphase werden demnach einerseits nur einzelne lokale
               Aufweitungen, die auch hochwasserschutztechnisch begründet sind, integriert.
               Andererseits aufgrund er vielfältigen Bedeutung des Gewässers auch für die Er-
               holungsnutzung, die Aufwertung des Deltas in den Vierwaldstättersee, eine loka-
               le Aufweitung unterhalb der Kurve Ännerberg sowie in Koordination mit dem Kan-
               ton Obwalden eine Auenreaktivierung im Bereich Grafenort.
               Im Weiteren ist eine Koordination mit erforderlichen Massnahmen zur Sanierung
               Schwall-Sunk, Wiederherstellung der Fischdurchgängigkeit sowie Sanierung des
               Geschiebehaushalts erforderlich.
               −   Engelberger Aa Öffnung Delta
               −   Engelberger Aa Auenreaktivierung Grafenort/Mettlen
               −   Engelberger Aa Aufweitung unterhalb Kurve Ännerberg
               −   Engelberger Aa lokale Aufweitungen zwischen Dallenwil und Grafenort.
5.3      Seitengewässer Engelberger Aa
             Prioritäre Massnahmen an den Seitengewässern der Engelberger Aa sind vor al-
             lem an deren Unterläufen bis zur Mündung in den Hauptfluss vorgesehen. Diese
             Abschnitte haben als Rückzugsgebiete bei Hochwasser, aber auch als Laich-
             und Jungfischlebensräume grosse Bedeutung. Eine funktionierende Anbindung
             an die Engelberger Aa ist hier essentiell wie auch eine gewässertypspezifische
             Strukturierung des Gewässerbettes und der Ufer mit einer ausreichenden Besto-
Bericht vom 27.11.2014                                                                       22/57
Strategische Revitalisierungsplanung

               ckung zur Beschattung des Gewässers bzw. zum Eintrag von Nahrungsgrundla-
               gen. Wichtig sind vor allem jene Gewässer mit ausreichender, ganzjähriger Was-
               serführung, wie die Grundwasser gespiesenen Bäche und Giessen. Revitalisie-
               rungen und Aufwertungen in der ersten Planungsphase von 20 Jahren sind an
               folgenden Gewässern vorgesehen:
               −   Lutherseebach
               −   Giessen Dörfli
               −   Secklisbach
               −   Humligenbach Mündungsabschnitt
               −   Lochrütibach
               −   Chrottenbach
               −   Nechimattbach
               −   Mühlebach Oberdorf
               −   Buoholzbach
               −   Dorfbach Dallenwil
5.4      Talgewässer Stanser Boden (Gemeinden Stans, Stansstad, z.T. Oberdorf)
             Bezüglich der Talgewässer im Stanser Boden erfolgt die Massnahmenpriorisie-
             rung vor allem abgeleitet aus möglichen Synergien mit den erforderlichen Hoch-
             wasserschutzmassnahmen. Abschliessende Ergebnisse zu den hochwasser-
             schutztechnischen Erfordernissen liegen gegenwärtig noch nicht vor. Im Rahmen
             von verschiedenen Baugesuchen bzw. Voranfragen zu Gestaltungsplänen wur-
             den an einzelnen Gewässern jedoch bereits Vorgaben gemacht. Bezüglich
             Durchgängigkeit der Gewässer für Fische ist die Barriere bei der ehemaligen
             Fischzucht Zugweid von Bedeutung. Für Aufwertungen in den nächsten 20 Jah-
             ren sind folgende Gewässer vorgesehen:
               −   Dorfbach Stans/Oberdorf
               −   Baumgartenbach
               −   Rosstränkekanal
               −   Galgenriedbach mit Seitenarm
               −   Mühlebach Stans/Bürgenberggraben
               −   A2-Kanal
               −   Mühlebach Stansstad
5.5      Gewässer in der Gemeinde Emmetten
            In der Gemeinde Emmetten ist prioritär der Dorfbach offenzulegen. Der zukünfti-
            ge Bachlauf soll als Naturelement einerseits die Ortszone aufwerten und trägt
            anderseits auch zur Entschärfung der Entwässerungsproblematik bei.
               − Dorfbach Emmetten
5.6      Gewässer in den Gemeinden Buochs/Ennetbürgen
            In der Gemeinde Ennetbürgen wird gegenwärtig ein Hochwasserschutzprojekt
            erarbeitet, welches sowohl die steilen Hanggewässer, als auch die Gewässer des
            flachen Talgrundes einschliessen. Bezüglich Revitalisierung stehen der Dorfbach
            sowie der Rotigraben im Vordergrund. Einzelne bereits umgesetzte Aufwer-
            tungsmassnahmen sollen miteinander vernetzt und vor allem im Längskontinuum
            zum See hin angebunden werden. Aufgrund der Lage spielt auch die Erholungs-
            funktion sowie Aufwertung des Siedlungsgebietes eine wesentliche Rolle. Auch
            eine Ausdolung des Vorderbodenbaches wird diesbezüglich geprüft. Weitere
            Gewässer, die im Rahmen der vorliegenden Planung aufgewertet werden sollen
            sind nachfolgend angeführt.
Bericht vom 27.11.2014                                                                    23/57
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