BESATZSTRATEGIE 2020 - Kanton Graubünden

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BESATZSTRATEGIE 2020 - Kanton Graubünden
Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
                                           Ufficio per la caccia e la pesca dei Grigioni
                                           Uffizi da chatscha e pestga dal Grischun
                                           Loëstrasse 14, 7001 Chur
                                           Tel: 081 257 38 92, Fax: 081 257 21 89, E-Mail: info@ajf.gr.ch, Internet: www.jagd-fischerei.gr.ch

                                                                                                                       Chur, 01.02.2014
                                                                                                                       Version: 1/14

                                                                               BESATZSTRATEGIE 2020

 KONZEPT ZUR NEUAUSRICHTUNG FISCHEREILICHER BESATZMASSNAHMEN IN DEN
                GEWÄSSERN DES KANTONS GRAUBÜNDEN

W:\Transfer\Fischerei\ALLE\Besatzkonzept_2020\Kantonales_Konzept\Strategie_2020_1_14_de.docx
BESATZSTRATEGIE 2020 - Kanton Graubünden
Besatzstrategie 2020

INHALT

1.     Ausgangslage ..................................................................................................... 3
2.     Partizipation / Meinungsbildung ........................................................................ 3
2.1.   Besatzworkshop vom 27.10.20212 ........................................................................ 3
2.2.   Regionale Integration und Partizipation ................................................................. 5
3.     Bewirtschaftung gemäss Konzept „Fischerei 2000+“ ..................................... 6
4.     Besatzstrategie 2020........................................................................................... 6
4.1.   Elemente der Neuausrichtung im Überblick ........................................................... 6
4.2.   Grundlagenbeschaffung & Entscheidungsfindung ................................................. 7
4.3.   Bewirtschaftungstypen / Besatzziele ..................................................................... 8
5.     Managementkonzept........................................................................................... 9
5.1.   Festlegen der Besatzmengen ................................................................................ 9
5.2.   Beschaffung von Besatzmaterial ......................................................................... 10
5.3.   Aufzucht der Besatzfische ................................................................................... 10
5.4.   Ausführen des Besatzes ...................................................................................... 11

Anhang 1:
Übersicht Gewässerkategorisierung, Bewirtschaftungstypen und Besatzplan

a) Fliessgewässer                                                                                                    13

b) Stehende Gewässer                                                                                                 18

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Besatzstrategie 2020

1. Ausgangslage

Neue Erkenntnisse zum Erfolg fischereilicher Besatzmassnahmen (Literatur und eigene Er-
folgskontrollen) sowie eine ausgiebige Aufarbeitung der Besatz- und Fangdaten seit Beginn der
Dokumentation (1969 bzw. 2002) haben dazu geführt, die bisherige Besatzstrategie zu über-
denken. In Form von Workshops wurde amtsintern und auch öffentlich das Thema Fischbesatz
kontrovers diskutiert. Als Quintessenz aus diesen Diskussionen wurde eine angepasste Besatz-
strategie erarbeitet, die im Wesentlichen folgende, bisher zu wenig konsequent umgesetzte
Grundsätze berücksichtigt:

     -   Bessere Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten
     -   Regelmässige Überprüfung der Besatznotwendigkeit
     -   Wenn Besatz, dann Besatzmenge experimentell austesten, statt ungeprüft übernehmen
     -   Gewässerökologische und fischereiliche Bedürfnisse und Entwicklungen laufend eruie-
         ren
     -   Gewässerabschnittsbezogene Fang- und Besatzstatistiken führen und laufend auswer-
         ten
     -   Zustand der Gewässer und ihr natürliches Potential fundierter erheben
     -   Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen Fischereiaufsehern, Fischereibiologen
         und FischerInnen

Andere Rahmenbedingungen und Grundsätze betreffend Fischbesatz werden auch in Zukunft
gemäss dem bestehenden Konzept „Fischerei 2000+“ beibehalten. Entsprechend ist das vorlie-
gende Dokument als Weiterführung, Ergänzung und Präzisierung bestehender Besatzstrategie
„Fischerei 2000+“ zu verstehen.

2. Partizipation / Meinungsbildung

2.1. Besatzworkshop vom 27.10.2012

a)   Ausgangslage

Schädigend, unnütz, Allerheilmittel – Die Meinung zur Notwendigkeit und Wirkung von Fischbe-
satz sind weitreichend und werden oft kontrovers diskutiert. Wichtig dabei ist, dass darüber dis-
kutiert wird. Nachvollziehbare Information und Transparenz bezüglich Fischbesatz schafft bei
der Basis mehr Verständnis und Bereitschaft für neue Wege. Daher organisierte das AJF, in
partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem kantonalen Fischereiverband Graubünden
(KFVGR), eine Veranstaltung, an der eine offene und konstruktive Auseinandersetzung zwi-
schen FischerInnen und Verwaltung stattfinden konnte.

Neue Erkenntnisse zur Bewirtschaftung von Forellengewässern sowie die Erwartungen und
Visionen der FischerInnen und des AJF an eine sinnvolle Besatzpolitik bildeten die Basis für
einen gegenseitigen Austausch in Form von Vorträgen, Gruppenarbeiten und Plenumsdiskussi-
onen.

Trotz bescheidenem Interesse bei der Fischerbasis, nutzte eine Kerngruppe von FischerInnen
und Fischern die gebotene Plattform, um zusammen mit dem Amt für Jagd und Fischerei (AJF)
den Grundstein für eine künftige, zielgerichtete Besatzpolitik im Kanton Graubünden zu legen.
Gefragt waren innovative Bewirtschaftungsideen für eine attraktive Bündner Fischerei und auch
die Sicherung gefährdeter Fischbestände. Auf Grund bundesgesetzlichen Bestimmungen und
ethischen Grundsätzen keinen Platz bei der gemeinsamen Erarbeitung eines Ideen-Katalogs
hatte der Besatz mit Regenbogenforellen in Fliessgewässern und der Massfischbesatz (mit
Ausnahmen).

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Besatzstrategie 2020

Mit dem Symposium wurde zudem beabsichtigt, den Grundstein für eine künftig verstärkte In-
tegration der Fischereivereine zu legen. Ziel war und ist es, mittels Partizipation eine breit abge-
stützte Trägerschaft für die Besatzstrategie 2020 zu schaffen (siehe Kapitel 2.2).

b)   Ergebnisse

Seitens des AJF wurden nebst der Präsentation neu erarbeiteter Datengrundlagen zur Wirk-
samkeit von Besatzmassnahmen und Besatz- und Fanghistorie folgende Rahmenbedingungen
und Visionen formuliert:

     -   Qualität statt Quantität ("Lokale Produkte")
     -   Wahrung des Potentials der offenen Bewirtschaftung – "Qualitätssicherung"
     -   Etablieren der Muttertierhaltung – "Quantitätssicherung"
     -   Besatzkonstanz (mind. 5 Jahre)
     -   Verlässliche und transparente Dokumentation
     -   Stete Wirkungsanalyse
     -   Naturverlaichungsgrad ist für alle Gewässer bekannt (Mehrjahresprojekt)
     -   Fliessgewässer und Seen sind nach unterschiedlichen Richtlinien zu bewirtschaften
     -   Horizont erweitern: neue Techniken, neue Arten
     -   Verstärkte Einbindung der Fischereivereine in der regionalen Besatztätigkeit  Mit-
         wirken schafft Verständnis

Seitens des KFVGR wurden folgende Idee und Vorschläge eingebracht:

     -   Verbessern des Fischerei-Ertrages
     -   Integration der Fischereivereine bei Aufzucht und Aussatz
     -   Differenzierung der Gewässer - die Art des Gewässers bestimmt den Besatz
     -   Kein rein akademischer Ansatz - örtliche Kenntnisse berücksichtigen
     -   Regionale oder gar gewässerspezifische Besatzpläne erstellen
     -   Neue Aufzuchtmöglichkeiten eruieren – möglichst naturnah
     -   Erfolgskontrollen
     -   Besatzfische im ganzen Gewässer verteilen
     -   Variable Besatzzeiten
     -   Vermehrt Jährlinge besetzen
     -   Geschlossene Bewirtschaftung ausbauen

Aus den Gruppenarbeiten und Plenumsdiskussion gingen folgende Anregungen ein:

     -   Lebensraum schaffen – Neue Gewässerschutzgesetzgebung umsetzen
     -   Stützbesatz in Fliessgewässern – Attraktivitätsbesatz in Seen (v.a. Regenbogenfo-
         rellen & Namaycush)
     -   Besatz nur dort wo keine Naturverlaichung
     -   Qualität statt Quantität

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Besatzstrategie 2020

     -   Gewässerspezifität berücksichtigen
     -   Naturnahe Aufzucht (Aufzuchtsbäche, Brutboxen, Versetzen aus Schongewässern)
     -   Bessere Verteilung der Besatzfische im Gewässer
     -   Geschlossene Bewirtschaftung steigern
     -   Monitoring (Besatzerfolg & Naturverlaichung)
     -   Artenvielfalt mit Besatz fördern
     -   Mehr kleine Schongebiete schaffen (Asyle, "Hotspots")
     -   Test- bzw. Pachtgewässer ausscheiden
     -   Forellenpuffs schaffen ("Put & Take"-Fischerei zur Entlastung der Fliessgewässer)
     -   Übungsgewässer für Jung- und Neufischer ausscheiden
     -   Transparente Besatzpolitik
     -   Verstärkte Integration der Fischereivereine (nicht nur Besatz, auch Hege)
     -   Regionale Besatzkommission – Kräfte der Vereine bündeln
     -   Helfer Pool für Aufzucht / Aussetzen
     -   Verschärfte Fangvorschriften – Fangmass, Fangzahl, Fangfenster
     -   Flankierende Massnahmen – Beiträge für Vereine aus Patentverkauf, Management
         fischfressende Vögel, Fliegenfischerstrecken

c)   Fazit

Das Symposium wurde in einer sehr konstruktiven Atmosphäre abgehalten. Die Mitwirkenden
waren interessiert und motiviert, sich einzubringen. Bei den Gruppenarbeiten wurde rege disku-
tiert. Im Plenum fand ein intensiver Austausch der Resultate statt.
Es zeigte sich, dass die FischerInnen eine sehr differenzierte Meinung zum Fischbesatz und
dessen Möglichkeiten haben. Das Credo war nicht, Besatz als Allerheilmittel, sondern Besatz
als zielgerichtete Alternative in beeinträchtigten Gewässern.
Entgegen vorgängiger Signalen, war schnell erkennbar, dass die Meinungen bezüglich Mittel
und Wege für eine künftige Besatzstrategie zwischen Fischereiverwaltung und Fischerbasis
nicht wesentlich divergieren. Im Gegenteil, bei der Mehrheit möglicher neuen Ansätze für eine
wirkungsvolle Besatzpolitik herrschte Einigkeit.
Auf einen Leitsatz konzentriert heisst das gemeinsam getragene Ziel:

Durch partnerschaftlichen Zusammenarbeit, unter Berücksichtigung des natürlichen Fort-
pflanzungspotentials und regionalen Gegebenheiten mit weniger, aber gutem Besatzmate-
rial eine maximale, stets zu überprüfende Wirkung zu Gunsten der fischereilichen Nutzung
erzielen!

2.2. Regionale Integration und Partizipation

Am Workshop vom 27.10.2012 hat man sich geeinigt, den Austausch und die Weiterentwick-
lung einer Besatzstrategie 2020 in den Regionen weiterzuführen und voranzutreiben. Konsens
herrschte auch bezüglich der Form der regionalen Integration der FischerInnen. Als sehr auf-
wändig und nicht zielführend erachtet man den bilaterale Austausch mit jedem einzelnen Fi-
schereiverein. Daher wurden die Fischereivereine im Frühjahr 2013 vom AJF und dem KFVGR
aufgefordert, pro Region eine heterogen zusammengesetzte und die Fischerbasis bzw. die
Vereine repräsentierende Besatzkommission zu bilden.
Die Bildung solcher regionalen Besatzkommissionen stiess auf grosses Interesse und so konn-
ten in den Monaten Mai - Juli 2013 insgesamt 7 regionale Besatzworkshops durchgeführt wer-
den:

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Besatzstrategie 2020

Einzugsgebiet/Regionen                                  Datum                Ort

Vorderrhein (Regionen A1, A2, A3)                       28.05.2013           Ilanz
Alpenrhein, Plessur, Landquart (Regionen C1, C2, C3)    03.06.2013           Untervaz
Hinterrhein (Regionen B2, B3, B6)                       11.06.2013           Summaprada
Albula, Landwasser (Regionen B4, B5)                    27.06.2013           Tiefencastel
Inn, Maira, Poschiavino (Regionen D1, G, F)             08.07.2013           Celerina
Inn, Rom (Regionen D2, E)                               09.07.2013           Zernez
Moesa, Calancasca, Rheinwald (Regionen H1, H2, B1)      07.06.2013           San Bernardino

Mit diesen regionalen Kommissionen wurde am Worskshop versucht, die vom AJF und aus dem
kantonalen Workshop aufgegleisten Ideen und Vorstellungen in sieben regionale Strategiepa-
piere zu integrieren.

Im Spätherbst 2013 wurden die vom AJF erarbeiteten regionalen Besatzkonzepte zusammen
mit der jeweiligen Besatzkommission definitiv verabschiedet.

3. Bewirtschaftung gemäss Konzept „Fischerei 2000+“

Die im bestehenden Konzept „Fischerei 2000+“ definierten Grundsätze zur fischereilichen Be-
wirtschaftung der Bündner Gewässer bilden weiterhin einen wesentlichen Bestandteil der künf-
tigen Besatzstrategie. Gleiches gilt für die im Konzept dargelegten Wege der Grundlagenbe-
schaffung und des darauf abstützenden Entscheidungsbaumes.
Wird der Beschluss einer fischereilichen Bewirtschaftung gefällt so gelten zusammengefasst
weiterhin folgende Grundsätze:

- Genetische Integrität der Besatzfische (Bewirtschaftung mit lokalem Besatzmaterial)
- Bewirtschaftung primär mit einheimischen Fischarten (Ausnahme Seen)
- Wo immer möglich, System der offene Bewirtschaftung (Laichfischfang) pflegen
- Möglichst naturnahe Aufzucht der Besatzfische
- Massfischbesatz nur in Ausnahmefällen (Initialbesatz nach Fischsterben oder See-
  Entleerungen und Bewirtschaftung von Ausbildungsgewässern)
- Besatz so früh wie möglich (Vorsömmerling- oder Sömmerling)
- Stete Erfolgskontrollen durchführen

Details zu den Bewirtschaftungsgrundsätzen sind dem entsprechenden Konzept zu entnehmen.
Darauf aufbauend sollen diese Grundsätze in der Besatzstrategie 2020 konkretisiert und diver-
sifiziert werden.

4. Besatzstrategie 2020

4.1. Elemente der Neuausrichtung im Überblick

Die Besatzstrategie 2020 beinhaltet im Wesentlichen folgende neue bzw. gegenüber früher
präzisierte Elemente:

- Konsequentere Berücksichtigung der Naturverlaichung (Ist-Zustandserhebung)
- Unterschiedliche Besatzstrategien für stehende Gewässer und Fliessgewässer
- Stärkere Berücksichtigung regionaler und gewässerspezifischer Gegebenheiten (regionale
  Besatzstrategien)
- Ausbau geschlossener Bewirtschaftung (Muttertierhaltung) - Sicherung und Kontinuität von
  Besatzmaterial
- Besserer Risikoverteilung bei der Fischaufzucht - Überregionale Zusammenarbeit
- Stärkere Integration der Fischereivereine
- Bildung regionaler Besatzkommissionen

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Besatzstrategie 2020

- Konsequente Einhaltung des Bewirtschaftungsplanes über Jahre
- Offene Kommunikation der Bewirtschaftungs-Aktivitäten

4.2. Grundlagenbeschaffung & Entscheidungsfindung

a) Fliessgewässer

Für jedes Fliessgewässer bzw. Gewässerabschnitt (Bewirtschaftungseinheit) sind folgende Pa-
rameter zu eruieren:

- Grad der hydromorphologischen Beeinträchtigung
- Grad der Naturverlaichung bzw. Jungfischaufkommen
- Populationsaufbau (Abfischungen und Fangstatistik)

Die Einschätzung gennannter Parameter basiert primär auf der Erfahrung der Fischereiaufsicht,
den Mitteilungen von Fischern und aktuellen Datengrundlagen. Ist eine verlässliche Einschät-
zung zur Zeit nicht möglich, sind entsprechende Felderhebungen sukzessive vorzunehmen.

Gestützt auf diese drei Parameter wird eine Differenzierung in folgende Gewässerkategorien
vorgenommen:

  I.    hydromorphologisch intakte Gewässer mit

        a) selbsterhaltender Wildfischpopulation (mittlere bis gute Naturverlaichung)
        b) keine oder geringe Wildfischpopulation (keine bis geringe Naturverlaichung)

  II.   hydromorphologisch gestörte Gewässer mit

        a) selbsterhaltender Wildfischpopulation (mittlere bis gute Naturverlaichung)
        b) keine oder geringe Wildfischpopulation (keine bis geringe Naturverlaichung)

 III.   hydromorphologisch degenerierte Gewässer oder Grenzlebensräume ohne wesentli-
        chen Fischbestand bzw. ausreichendem Lebensraumangebot

Für die Kategorien (I.a), (II.a) und (III.) ist ein allfällig bestehender Besatz einzustellen oder in
den nächsten Jahren sukzessive zu reduzieren (gemäss Vorgaben Konzept „Fischerei 2000+“).
Bisher noch nie bewirtschaftete Gewässer sollen auch in Zukunft nicht bewirtschaftet werden.

 Definieren künftiger Null-Besatzgewässer

Für die Kategorien (I.b) und (II.b) sind entsprechende Besatzziele (Kapitel 4.3) und zugehören-
des Managementkonzept (Kapitel 5) zu definieren.

 Definieren künftiger Besatzmengen

b) Stehende Gewässer

Stehende Gewässer werden in folgende Kategorien eingeteilt:

Bergsee / Talsee / Stausee / Stauhaltung / Speichersee / Baggersee

Für stehende Gewässer erfolgt ein rudimentärer Ansatz zur Ermittlung des Ist-Zustandes und
Eignung als Besatz- bzw. Fischgewässer. Dabei sind folgende Abklärungen zu treffen:

- Gewässerfläche und Tiefe
- Historisch belegtes Fischgewässer (ja/nein/unbekannt)
- Generelle Eignung als Fischlebensraum

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Besatzstrategie 2020

-   Nährstoffgehalt & Nahrungsangebot
-   Fischereiliche Attraktivität
-   Grad der Naturverlaichung
-   Fischereilicher Ertrag (Fangstatistik)

Aus der Summe der Parameter ist gutachterisch zu entscheiden, ob sich das stehende Gewäs-
ser für eine fischereiliche Bewirtschaftung mit entsprechender Nutzung eignet oder nicht. Bisher
noch nie bewirtschaftete Gewässer sollen auch in Zukunft nicht bewirtschaftet werden.

 Definieren künftiger Null-Besatzgewässer

Für stehende Gewässer mit einem künftigen Bewirtschaftungspotential sind entsprechende Be-
satzziele (Kapitel 4.2) und zugehörendes Managementkonzept (Kapitel 5) zu definieren.

 Definieren künftiger Besatzmengen

Die oben aufgeführte Kategorisierung der Fiessgewässer und Seen im Kanton Graubünden
findet sich im Anhang 1.

4.3. Bewirtschaftungstypen und Besatzziele

Nach erfolgter Entscheidungsfindung, welche Gewässer im Kanton Graubünden künftig bewirt-
schaftet werden sollen, sind entsprechende Besatzziele für diese Gewässer zu formulieren.
Bezüglich dem Besatzziel soll künftig folgende klare Trennung in Bewirtschaftungstypen erfol-
gen:

    a) Fliessgewässer ohne oder mit reversiblen Defiziten im Lebensraum  Typ FG1
    b) Fliessgewässer mit gestörtem, mittel bis langfristig nicht sanierbaren Defiziten  Typ
       FG2
    c) Natürliche Seen mit ursprünglichem Fischbestand und/oder Anbindung an ein Fliessge-
       wässersystem (va. Talseen)  Typ SG1a
    d) Natürliche Seen ohne ursprünglichen Fischbestand und ohne Anbindung an ein Fliess-
       gewässersystem (v.a. Bergeseen)  Typ SG1b
    e) Künstlich geschaffene, stehende Gewässer mit Anbindung an ein Fliessgewässersystem
       (v.a. Stauhaltungen)  Typ SG2a
    f) Künstlich geschaffene, stehende Gewässer ohne Anbindung an ein Fliessgewässersys-
       tem (v.a. Speicherseen, Baggerseen)  Typ SG2b

Fliessgewässer Typ FG1 und stehende Gewässer Typ SG1a

    -   Grundsatz „so wenig wie möglich, soviel wie nötig“
    -   Einen an die lokalen Gewässerverhältnisse angepasster, ökologisch orientierter Besatz
    -   Lediglich Stütz- bzw. Kompensationsbesatz
    -   Besatz nur mit heimischen, lokalen Rassen
    -   Besatz primär mit Vorsömmerlingen und Sömmerlingen
    -   Besatzmaterial primär aus offener Bewirtschaftung, sekundär aus lokal herangezogener
        Muttertierstämme
    -   Förderung auch von fischereilich nicht interessanten Arten

Fliessgewässer Typ FG2 und stehende Gewässer Typ SG2a

    -   Grundsatz „wo immer sinnvoll, soviel wie möglich“
    -   Dem Ertragsvermögen der Gewässer entsprechend, nutzungsorientierter Besatz
    -   Attraktivitäts- und Ertragsbesatz
    -   Besatz nur mit heimischen, lokalen Rassen
    -   Jährlingsbesatz legitim falls zielführend
    -   Falls nötig: Besatzmaterial aus lokal herangezogenen Muttertierstämmen

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Besatzstrategie 2020

Stehende Gewässer Typ SG1b und SG2b

   -   Grundsatz „wo immer sinnvoll, soviel wie möglich“
   -   Dem Ertragsvermögen der Gewässer entsprechend, nutzungsorientierter Besatz
   -   Attraktivitäts- und Ertragsbesatz
   -   Besatz mit fremden Fischarten sofern mit Bundesgesetzgebung konform
   -   Jährlingsbesatz legitim, falls zielführend
   -   Besatzmaterial primär aus geschlossener Bewirtschaftung. Herkunft der Muttertiere ist
       sekundär.

Die Einteilung der Gewässer im Kanton Graubünden in Bewirtschaftungstypen findet sich im
Anhang 1.

5. Managementkonzept

Der Entscheid für einen Besatz ist gestützt auf den Ist-Zustand (Durchgängigkeit, Restwassersi-
tuation, Schwall/Sunk, fischfressende Vögel, etc.) und unter Einhaltung der Besatzziele (Kap.
4.3) ein angepasstes Managementkonzept (Besatzmenge, Fischart, Besatzzeitpunkt, etc.) fest-
zulegen, mehrere Jahre unverändert umzusetzen und dessen Erfolg zu überprüfen.

Es gilt darauf hinzuweisen, dass gemäss Konzept „Fischerei 2000+“ Massnahmen zur Defizit-
behebung beim Lebensraum grundsätzlich Priorität vor Fischbesatz haben. Eine fischereiliche
Bewirtschaftung soll, zumindest in Fliessgewässern, lediglich eine zeitlich befristete Kompensa-
tionsmassnahme darstellen (Stützbesatz).

5.1. Festlegen der Besatzmengen

Für jedes Gewässer ist die Besatzmenge neu zu ermitteln. Dabei werden folgende Parameter
und Berechnungen als Entscheidungshilfen herangezogen (für Forellen- bzw. nährstoffarme
Gewässer):

   -   Richtwert von 500 Sömmerlingen pro Hektar und Jahr in Fliessgewässern bzw. 150
       Sömmerlingen pro Hektar und Jahr in stehenden Gewässern
   -   Richtwert von 30 Sömmerlingen pro Kilogramm theoretischem Ertragsvermögen
   -   Richtwert von 30 Sömmerlingen pro Kilogramm effektivem Ertragsvermögen

    Mittelwertbildung dieser 3 Richtwerte (Empfehlungswert)

   -   Vergleich dieses Empfehlungswertes mit bisheriger Besatzmenge
   -   Analyse bisheriger Besatz gegenüber Fangerfolg (Zeitreihenanalyse)
   -   Einschätzung des Lebensraum-Angebotes bzw. der produktiven Gewässerfläche
   -   Theoretisches Ertragsvermögen (Bonitierung)
   -   Tatsächlicher fischereilicher Ertrag (Fischereistatistik)
   -   Befischungsdruck (Fischereistatistik)

    Entscheid ob Empfehlungswert auf Grund obiger vier Parameter zu erhöhen oder zu
     senken ist.

    Festlegen der definitiven Besatzmenge

Nachdem die Besatzmenge festgelegt wurde ist diese zwingend über mehrere Jahre konstant
zu halten (je nach Höhenlage des Gewässers und Wachstumsleistung der Besatzfische). Es
sind zudem jene Gewässer zu bezeichnen, die auch bei Mangel an Besatzmaterial nicht vom
Besatzplan abweichen dürfen (Gewässer 1. Priorität). Entsprechend werden Gewässer ausge-
schieden, die als "Besatzpuffer" dienen bzw. bei Notwendigkeit nur jedes zweite Jahr bewirt-
schaftet werden (Gewässer 2. Priorität).

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Besatzstrategie 2020

Nach 3 – 5 Jahren wird die Wirkung auf den Fangerfolg überprüft. Bleibt dieser konstant, ist die
Besatzmenge um 30% zu reduzieren. Sinkt der Fangerfolg, ist die Besatzmenge entsprechend
zu erhöhen. Diese Vorgehensweise wird die Folgejahre weitergeführt, bis sich eine gewässer-
spezifisch ideale Besatzmenge herauskristallisiert hat. Die Erfolgskontrollen sind gemäss Vor-
gaben im Konzept „Fischerei 2000+“ durchzuführen.

5.2. Beschaffung von Besatzmaterial

Wo immer möglich, soll die Aufzucht von Besatzfischen mit Laichprodukten aus Wildfang erfol-
gen offene Bewirtschaftung.

Insbesondere in den Regionen Mittel- und Nordbündes sind jedoch die Möglichkeiten eines er-
folgreichen Laichfischfanges limitiert. Daher ist, wo nötig, die offene Bewirtschaftung mit der
Laichproduktgewinnung aus der Muttertierhaltung zu ergänzen  geschlossene Bewirtschaf-
tung

Bei geschlossener Bewirtschaftung ist anzustreben, den Muttertierstamm regelmässig mit
Nachkommen aus der Wildfischpopulation aufzufrischen. Dies soll verhindern, dass in den kan-
tonalen Fischzuchtanlagen stark domestizierte Zuchtlinien entstehen. Muttertiere sollen maxi-
mal 5 mal gestreift werden. Für die Nachzucht von Muttertieren sind in den Fischzuchten die
nötigen Kapazitäten zu schaffen. Insbesondere in der kantonalen Fischzucht Rothenbrunnen
wird eine diesem Zweck dienende Teilkreislaufanlage mit Fliesskanälen geschaffen (Inbetrieb-
nahme 2015)

Material aus der offenen Bewirtschaftung ist primär für den Besatz der Gewässer der Bewirt-
schaftungstypen FG1 und SG1a, sekundär für Gewässer der Bewirtschaftungstypen FG2 und
SG2a und tertiär für die Typen SG1b und SG2b zu nutzen (siehe Kapitel 4.3).
Entsprechend ist das Material aus der geschlossenen Bewirtschaftung vornehmlich bei der
Seenbewirtschaftung einzusetzen.

Die Beschaffung von Besatzmaterial für die Bewirtschaftung mit Regenbogenforellen erfolgt aus
eigener Muttertierhaltung, mit sporadischer Auffrischung des Muttertierstammes aus der Nach-
zucht von Wildfängen im Alpenrhein bei Untervaz.

Das Ei-Material für die Aufzucht von Namaycush-Besatzfischen wird bei der kantonalen Fisch-
zucht in Kandersteg bezogen.

Das Ei-Material für Äschenförderung im Unteregadin stammt aus Laichfischfängen in der Reuse
der Fischaufstiegsanlage der Wasserfassung in S-chanf und/oder von der Fischbrutanlage in
Pfunds (Tirol).

Für Regenbogenforellen und Namaycush besteht zudem ein gesondertes Bewirtschaftungs-
konzept, das dem Anhang des Konzeptes „Fischerei 2000+“ zu entnehmen ist.

Details zur Beschaffung von Besatzmaterial sind den jeweiligen regionalen Besatzkonzepten zu
entnehmen.

5.3. Aufzucht der Besatzfische

Das AJF ist bestrebt, die Aufzucht der Besatzfische in den kantonalen Fischzuchtanlagen so
naturnah wie möglich zu gestallten. Das Heranziehen bis zum Vorsömmerling geschieht aber
ausnahmslos in Rundstrombecken. Mit Ausnahme der Fischzuchtanlagen St. Moritz und Le
Prese besteht die Möglichkeit die Weiterzucht bis zum Sömmerling oder Jährling teilweise in
Naturteichen zu vollziehen. Auch natürliche Aufzuchtsgewässer und Teichanlagen von Fische-
reivereinen werden genutzt um möglichst tiergerechte Hälterungsbedingungen zu gewährleis-
ten.

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Besatzstrategie 2020

Auch die Muttertierhälterung erfolgt in naturnahen Aussenteichen, wo es die Infrastruktur er-
laubt.
Auf Grund der Menge an zu produzierenden Besatzfischen und zu hälternden Muttertieren, so-
wie der Gewährleistung einer effizienten und gut kontrollierbaren Aufzucht, kann aber nicht auf
die technische Hälterung verzichtet werden. Mit dem Bau einer Teil-Kreislaufanlage in Rothen-
brunnen versucht man aber mittels Fliesskanälen, zumindest strömungstechnisch möglichst
naturnahe Bedingungen zu schaffen.
Im Zuge der Erarbeitung regionaler Besatzkonzepte wird verstärkt auf die Ausscheidung und
Nutzung natürlicher Aufzuchtsgewässer Wert gelegt. Solche Gewässer sind zusammen mit den
ortskundigen Fischereivereinen zu eruieren und allenfalls auch zu bewirtschaften. Insbesondere
das Heranziehen von Jährlingen soll in solch natürlichen Aufzuchtsgewässern oder Naturtei-
chen erfolgen.
Im Anhang zum Konzept „Fischerei 2000“+“ finden sich zudem Anregungen, um die Aufzucht
von Besatzfischen auch in Fischzuchtanlagen möglichst artgerecht zu vollziehen bzw. eine
bestmögliche Adaption an natürliche Bedingungen zu gewährleisten.

5.4. Ausführen des Besatzes

Nebst der Menge an Besatzfischen die in ein Gewässer ausgebracht werden (Besatzplan), ist
auch der Zeitpunkt des Besatzes und die Art und Weise des Besatzes von Relevanz.

Bezüglich Besatzzeitpunkt ist das AJF der Meinung, teils abweichend von Inputs aus dem
Workshop und Gesprächen mit der Fischerbasis, den Besatz so früh wie möglich zu vollziehen.
Wo es die Abflussverhältnisse zulassen, sollen die Besatzfische möglichst bald nach Rückgang
der Schneeschmelze in die entsprechenden Gewässer (v.a. Seitengewässer) eingesetzt wer-
den.
Auch die Bergesseen sollen spätestens 2 Monate nachdem sie zugänglich und eisfrei sind, mit
den entsprechenden Fischen besetzt werden.

Mit Ausnahme klar definierter Gewässer ist daher der Vorsömmerlings- und Sömmerlingsbesatz
als die Regel anzusehen. Das AJF ist aber gerne bereit, wo angebracht oder auch zu Ver-
suchzwecken Jährlingsbesatz durchzuführen.

Letztendlich ist aber bezüglich dem Termin des Fischbesatzes auch den personellen Ressour-
cen beim AJF wie auch bei den Fischereivereinen Rechnung zu tragen. So können nicht sämtli-
che Fische in einem Bezirk an einem oder zwei Wochenenden besetzt werden, sondern es hat
eine Staffelung des Besatzes über die Monate Juni – September zu erfolgen. Zusammen mit
dem Fischereiaufseher sollen die beteiligten Vereine jährlich einen Besatzfahrplan verabschie-
den. Der Zeitpunkt des Besatzes kann so von Jahr zu Jahr für die Gewässer bzw. zuständigen
Fischereivereine variieren. Eine Staffelung des Besatzes über mehrere Monate hat zudem den
Vorteil, dass man bei Mangel an Besatzmaterial frühzeitig reagieren kann und nicht eine böse
Überraschung erlebt, wenn der Besatz spät im Jahr und in kurzer Zeit erfolgt und die Ausbeute
zu gering ist.

Die Verteilung der Besatzfische im Gewässer ist essentiell für einen guten Erfolg. Es ist darauf
zu achten, dass die Besatzfische ihrem Habitatsanspruch entsprechend auf der ganzen Länge
des zu besetzenden Gewässers gut verteilt werden. Es hat sich aus den Diskussionen gezeigt,
dass diesbezüglich eine Ausbildung bei den am Besatz beteiligten Personen wichtig wäre.
Insbesondere beim Bergseebesatz ist auch das langsame Akklimatisieren an die Temperatur
des Gewässers von immenser Wichtigkeit. Auch diesbezüglich ist das entsprechende Personal
gut zu instruieren.

Bei der Verteilung der Besatzfische in den nach Besatzplan vorgesehenen Gewässern ist das
AJF auf den Goodwill und die Verlässlichkeit mitwirkender Personen angewiesen.
Es ist jedoch zu hoffen, dass Dank Transparenz und gegenseitigem Verständnis in Zukunft eine
Vertrauenskultur aufgebaut wird bei der sich jede und jeder für das Optimum an Wirkung des
Besatzes einsetzt.

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Besatzstrategie 2020

Für weiterführende Details zum Fischbesatz in den einzelnen Regionen des Kantons Graubün-
den sei auf die sieben Regionale Besatzkonzepte, die auf die hier geschilderten Grundsätze
aufbauen, verwiesen.

                                                      Kontaktinfos:

                                                      Amt für Jagd und Fischerei
                                                      Marcel Michel
                                                      Loëstrasse 14
                                                      7001 Chur

                                                      081 257 38 94
                                                      marcel.michel@ajf.gr.ch

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Besatzstrategie 2020

Anhang 1:

Übersicht Gewässerkategorisierung, Bewirtschaftungstypen und Besatzplan

Legende und Erklärungen für die Anhänge 1 - 2:

FSA:           Fangstatistikabschnitt gemäss Geässerkarte für die Fischfangstatistik
REG:           Region
FBZ:           Fischereibezirk
CPUE:          Catch Per Unit Effort = Anzahl gefangener Fische pro Gang ans Gewässer

Gewässerkategorie:

        Siehe detaillierte Ausführungen im Kapitel 4.2

Bewirtschaftungstyp:

        Siehe detaillierte Ausführungen im Kapitel 4.3

Sömmerlings-Einheit (SöE):

Dies ist eine standardisierter Besatzwert unabhängig des Alters der besetzen Fische. Folgende
Umrechnungsfaktoren gelten für die jeweiligen Altersstadien:

                                                         Bsp.: Besatzplan 1'000 SöE
1 Brutfisch           =      0.1 SöE                            10'000
1 Vorsömmerling       =      0.5 SöE                             2'000
1 Sömmerling          =      1.0 SöE                             1'000
1 Jährling            =      1.5 SöE                               666
2-jährige Fische      =      3.0 SöE                               333

Fischarten:

BF      =      Bachforellen
SF      =      Seeforellen
RBF     =      Regenbogenforellen
NC      =      Namaycush
SS      =      Seesaibling

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Besatzstrategie 2020

a) Fliessgewässer

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Besatzstrategie 2020

b) Stehende Gewässer

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Besatzstrategie 2020

Der Lai Grond (FSA 1018) wird zudem mit 200 SöE an Hechten und der Lagh da Cama mit
2‘000 SöE an Seesaiblingen besetzt.

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