ABFALL- FÜR DEN REMS-MURR-KREIS Abfallwirtschaft Rems-Murr

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ABFALL- FÜR DEN REMS-MURR-KREIS Abfallwirtschaft Rems-Murr
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ABFALL-
WEGWEISER
FÜR DEN REMS-MURR-KREIS
ABFALL- FÜR DEN REMS-MURR-KREIS Abfallwirtschaft Rems-Murr
Liebe Bürgerinnen und Bürger,

richtige Abfalltrennung ist gar nicht so leicht. Mit
unserem Abfallwegweiser halten Sie ein umfas-
sendes Nachschlagewerk in Händen, welches Sie
auf dem Weg zur richtigen Mülltrennung unter-
stützen soll. Sie erfahren, wie die Abfallentsor-
gung im Rems-Murr-Kreis funktioniert und wo
die verschiedenen Abfälle und Wertstoffe ent-
sorgt werden können.
Doch noch vor der Abfalltrennung kommt die Abfallvermeidung. Die
Abfallwirtschaft Rems-Murr (AWRM) hat sich daher entschieden diese bisher
jährliche Broschüre nur noch nach Bedarf zu verteilen. Unser Wegweiser soll Sie ab
sofort über einen längeren Zeitraum begleiten, bewahren Sie ihn daher gut auf.

Die jeweils gültigen Gebühren können Sie in unserem Infoheft AWRM Kompakt nach-
lesen. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, den Verkaufsstellen oder als
download auf der Internetseite der AWRM. Den für Ihre Adresse passenden Entsor-
gungskalender werden wir weiterhin im Dezember für das Folgejahr verteilen.

Sollten Sie Ihren Abfallwegweiser nicht parat haben, finden Sie nützliche Informa-
tionen und Hinweise auch auf unserer Internetseite www.awrm.de und in unserer
Abfall-App. Diese ist nicht nur hilfreich bei der Suche nach der nächstgelegenen
Entsorgungseinrichtung oder Berechnung der Gebühren. Per Push-Nachricht können
Sie sich automatisch an die Leerung Ihrer Tonne erinnern lassen oder werden auf
abweichende Abholtermine hingewiesen.

Eine funktionierende Abfallkreislaufwirtschaft trägt maßgeblich zum Klimaschutz
bei. Mit einer bewussten Abfallvermeidung und –trennung können Sie im Alltag einen
wichtigen Beitrag hierzu leisten. Umfassende Informationen, verschiedene Bera-
tungsangebote und Aktionen der AWRM sollen Sie dabei unterstützen.

Ihr

Dr. Richard Sigel, Landrat des Rems-Murr-Kreises

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ABFALL- FÜR DEN REMS-MURR-KREIS Abfallwirtschaft Rems-Murr
INHALT
 KONTAKTE
Ihre AWRM / Ihre Entsorger                                                                     4

 RUND UM DIE ENTSORGUNG
Anmeldung zur Abfallentsorgung / Entsorgungstermine / Abfallbehälter                           5

 RUND UM DIE TONNE
Selbstabholung von Abfallbehältern / Defekte Behälter / Diebstahl / Tonnengrößen und        6-7
deren maximale Füllgewichte / Leerung der Rest- und Biomülltonnen / Tonne nicht geleert

 SPERRMÜLL, ELEKTROALTGERÄTE UND METALLSCHROTT
Gebühren / Beantragung / Abholtermin / Bereitstellung /                                     8-9
Direktanlieferung / Vollservice

 SERVICEANGEBOTE
Fundgrube / Warentauschtage / Gebrauchtwarenhäuser /                                          10
Sachspenden für soziale Einrichtungen / Repair-Cafes

 ANNAHMESTELLEN
Deponien / Problemmüllsammelstellen / Biovergärungsanlage                                      11

 RECYCLINGHÖFE
Adressen und Öffnungszeiten                                                                   12

 HÄCKSELPLÄTZE
Adressen und Öffnungszeiten                                                                   13

 BIOTONNE
Hinweise zur Entsorgung von Biomüll                                                       14 - 15

 ABFALLTRENNUNG
Erklärung der Müllarten                                                                   16 - 26

Die aktuellen Gebühren können im Infoheft AWRM Kompakt, nachgelesen
werden. Sie erhalten dies bei den Verkaufsstellen und Rathäusern im Kreis.

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ABFALL- FÜR DEN REMS-MURR-KREIS Abfallwirtschaft Rems-Murr
KONTAKTE
Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR                              Allgemeine Öffnungszeiten
Stuttgarter Str. 110 | 71332 Waiblingen                     Mo. – Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
E-Mail: info@awrm.de | www.awrm.de                          Do.       13:30 – 18:00 Uhr

Abfallberatung / Abfallbehälter / Sperrmüll                 Sprechzeiten
Tel. 07151 / 501-9535 | E-Mail: beratung@awrm.de            Mo. – Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
                                                            Mo. – Mi. 13:30 – 16:00 Uhr
Abfallgebühren / Müllmarken                                 Do.       13:30 – 18:00 Uhr
Tel. 07151/501-9580 | E-Mail: gebuehren@awrm.de

Zentrale                                                    Mo. – Mi. 08:00   –   12:00 Uhr
Tel. 07151 / 501-950                                                  13:00   –   16:30 Uhr
                                                            Do.       08:00   –   12:00 Uhr
                                                                      13:00   –   18:00 Uhr
                                                            Fr.       08:00   –   12:30 Uhr

            IHRE ENTSORGER
                       Leerung von Rest- und Biomülltonnen, Sperrmüllabfuhr und Grüngut

            Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen, Weinstadt   Restlicher Rems-Murr-Kreis
            Kostenloses Servicetelefon                      Kostenloses Servicetelefon
            Fa. Kurz , Tel. 0800 7070610                    Fa. Schäf , Tel. 0800 3724233

                 Leerung Gelbe Tonne

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            Backnang, Leutenbach, Fellbach,                 Restlicher Rems-Murr-Kreis
            Waiblingen, Winnenden                           Kostenloses Servicetelefon
            Fa. Remondis, Tel. 07141 277223                 Fa. Schäf , Tel. 0800 3724233

                 Leerung Blaue Tonne

            Fellbach, Kernen, Korb, Leutenbach,             Restlicher Rems-Murr-Kreis
            Schwaikheim, Waiblingen, Winnenden              Kostenloses Servicetelefon
            Fa. Schief, Tel. 07195 91100                    Fa. Schäf , Tel. 0800 3724233

               Reklamation zur Abfuhr? Wenden Sie sich direkt an den zuständigen Entsorger.
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RUND UM DIE ENTSORGUNG
ANMELDUNG ZUR ABFALLENTSORGUNG
An-, Ab- oder Ummeldungen von Privathaushalten erfolgen automatisch mit der Meldung beim
Einwohnermeldeamt. Eine separate Meldung bei der AWRM ist nicht erforderlich. Haben Sie ein
Gewerbe an-, ab oder umgemeldet? Lassen Sie uns bitte Ihre Gewerbemeldung zukommen. Nur
so können Ihre Daten korrekt bei uns geführt werden.

ENTSORGUNGSTERMINE
Die jeweils gültigen Entsorgungstermine finden Sie auf der Internetseite der AWRM
www.awrm.de oder in der AWRM Abfall App. Ein gedruckter Abfuhrkalender wird jeweils
Ende eines Jahres per Post zugestellt.

ABFALLBEHÄLTER
Sämtliche Abfallbehälter werden den Bürgerinnen und Bürgern des
Rems-Murr-Kreises kostenfrei zur Verfügung gestellt.

		 Für das Tonnenmanagement der Rest-, Biomüll- und Altpapiertonnen
		 sowie der Restmüll- und Altpapiercontainer ist die AWRM zuständig.

Privatpersonen können alles rund um die Tonne telefonisch, per Fax oder über die Internetsei-
te www.awrm.de abwickeln. Container und Tonnen für Gewerbebetriebe müssen zwingend
schriftlich bestellt bzw. abbestellt werden.

Aufträge zur Auslieferung, zum Austausch oder der Abholung von Abfallbehältern werden in der
Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen vom Vertragspartner der AWRM erledigt. Eine Terminmit-
teilung erfolgt nicht.

Abzuholende Tonnen platzieren Sie bitte, nachdem Sie uns kontaktiert haben, am Straßenrand im
Sichtbereich der Hausnummer – leer und ohne gültige Gebührenmarke. Ein Hinweiszettel
„Zur Abholung“ ist hilfreich.

            Ansprechpartner für das Tonnenmanagement der Gelben Tonnen
            und Container ist die Fa. Remondis in Freiberg, Tel. 07141 277223.

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RUND UM DIE TONNE
SELBSTABHOLUNG VON ABFALLBEHÄLTERN
Rest-, Bio- und Altpapiertonnen können auch bei der Fa. Schäf in Murrhardt abgeholt bzw. ge-
tauscht werden. Als Privatperson ist keine Anmeldung erforderlich. Als Gewerbetreibender müssen
Sie mindestens drei Tage vor der beabsichtigten Abholung / Abgabe des Behälters einen schrift-
lichen Antrag bei der AWRM stellen. Von dort erhalten Sie eine Bestätigung, die bei der Fa. Schäf
vorzulegen ist.

Abholort                                                    Abholzeiten

Fa. Schäf Chemnitzer Str. 24, 71540 Murrhardt,              Mo. – Fr. 07:30 – 12:00 Uhr
E-Mail: dispo2@schaef-entsorgungen.de                                 13:00 – 17:00 Uhr

DEFEKTE BEHÄLTER
Beschädigte Tonnen können bei der AWRM gemeldet werden (Gelbe Tonnen, Fa. Remondis).
Wir kümmern uns um Ersatz. Formulare zum Erhalt einer Ersatzgebührenmarke gibt es bei den
Gebührenmarken-Verkaufsstellen oder auf www.awrm.de.

DIEBSTAHL
Der Diebstahl eines Abfallbehälters oder einer Gebührenmarke ist bei der Polizei anzu-
zeigen. Formulare bzw. weitergehende Informationen gibt es auf www.awrm.de oder bei den
Verkaufsstellen im Rems-Murr-Kreis. Die Beantragung eines Ersatzbehälters sowie die Erstattung
der Gebührenmarke erfolgt über die AWRM. Zur Erstattung von Gebührenmarken werden der
Quittungsabschnitt der alten Marke sowie die Diebstahlsanzeige benötigt.

TONNENGRÖSSEN UND DEREN MAXIMALE FÜLLGEWICHTE
     60 Liter                      40 kg               770 Liter                     250 kg

    80 Liter                       50 kg              1.100 Liter                    400 kg

    120 Liter                      60 kg             2.500 Liter                     600 kg

    240 Liter                     100 kg             4.500 Liter                     800 kg

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ABFALL- FÜR DEN REMS-MURR-KREIS Abfallwirtschaft Rems-Murr
LEERUNG DER REST- UND BIOMÜLLTONNEN
            Damit die Rest- und Biomülltonnen geleert werden, müssen auf dem Tonnen-
            deckel gültige Gebührenmarken aufgeklebt sein. Wer neue Tonnen bestellt oder
            während des laufenden Jahres Tonnen tauscht oder zurückgibt sollte daran denken,

i
            dass für neue Tonnen auch neue Gebührenmarken benötigt werden.

            Eventuell zu viel gezahlte Gebühren werden auf Antrag erstattet. Formulare
            hierfür gibt es bei den Gebührenmarken-Verkaufsstellen oder auf www.awrm.de. Um
            Gebühren erstatten zu können wird neben dem Quittungsabschnitt auch stets die alte,
            abgelöste Gebührenmarke benötigt. Die komplette Abwicklung von Rückerstattungen,
            Gebührenverrechnungen etc. erfolgt über die Gebührenveranlagung der AWRM.

            Die aktuellen Gebühren können im Infoheft AWRM Kompakt,
            in der AWRM Abfall-App und auf www.awrm.de nachgelesen werden.

TONNE NICHT GELEERT?
Bleibt eine Tonne ungeleert stehen, gibt es verschiedene Gründe:

»	Die Mülltonne trägt keine bzw. die falsche Gebührenmarke.
»	Die Tonne wurde nicht rechtzeitig (bis 6:00 Uhr) zur Abfuhr bereitgestellt.
»	Die Tonne war falsch befüllt – Informationen hierzu ab Seite 16.
» 	Die Tonnen oder die Zufahrt waren durch parkende Autos o.Ä. blockiert. In diesem Fall wird
    versucht, die Tonnen zu einem späteren Zeitpunkt zu leeren. Ist dies nicht möglich, gilt der
    nächste im Entsorgungskalender vermerkte Leerungstermin.

» Die Tonne war zu schwer. Beachten Sie die maximalen Füllgewichte.
»	Der reguläre Abfuhrtag wurde wegen eines Feiertags verschoben. Die Verschiebungen sind in
    den Kalendern berück­sichtigt und mit einem roten Ausrufezeichen gekennzeichnet.

» 	Hinweis zu ungeleerten Biotonnen: Wurde ein roter Hinweiszettel angebracht, ist es
     möglich, dass der Störstoff nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Häufig bleiben
     Biotonnen stehen, weil der Metalldetektor, der an einigen Fahrzeugen angebracht ist,
    ­angeschlagen hat.

Wurden sämtliche Regeln beachtet, die Tonne aber trotzdem nicht geleert, wenden Sie sich
umgehend an den zuständigen Entsorger (Seite 4) oder die Abfallberatung der AWRM.

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SPERRMÜLL, ELEKTROALTGERÄTE
UND METALLSCHROTT
GEBÜHREN
Die gültigen Gebühren können Sie auf der AWRM-Internetseite, in der Abfall-App
oder im Infoheft AWRM Kompakt nachlesen.

BEANTRAGUNG
Wer Sperrmüll, Elektroaltgeräte oder Metallschrott abholen lassen möchte, kann dies online unter
www.awrm.de anmelden oder mit entsprechenden Anforderungskarten beantragen. Telefoni-
sche Anträge können nicht bearbeitet werden. Die Abholung von Sperrmüll ist immer gebühren-
pflichtig. Die Abholung von Elektroaltgeräten und Metallschrott nur dann, wenn eine Express-Ab-
fuhr beantragt wird. Die Anforderungskarten für sämtliche gebührenpflichtigen Abholungen
sind bei den Gebührenmarken-Verkaufsstellen im Rems-Murr-Kreis erhältlich. Zwei Anforde-
rungskarten für die reguläre Abholung (innerhalb von vier Wochen) von Elektroaltgeräten und
Metallschrott werden zusammen mit dem Entsorgungskalender verteilt.

i        Nutzen Sie für sämtliche Abholungen auch die Möglichkeit
         der online-Beantragung.

ABHOLTERMIN
Express-Abholungen werden spätestens vier Abfuhrtage (Montag – Freitag) nach Eingang des
Antrags bei der AWRM durchgeführt, alle anderen Abfuhren innerhalb von vier Wochen.
Den genauen Abfuhrtermin erhalten Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang Ihres An-
trags direkt vom Entsorger – entweder per Post oder per E-Mail, je nachdem wie Sie den Antrag
eingereicht haben. Termine für Express-Abholungen werden Ihnen per E-Mail, Fax oder Telefon
mitgeteilt. Nachfragen zur Terminvergabe sind an den zuständigen Entsorger (Seite 4) zu richten.

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BEREITSTELLUNG
Die Abfälle sollten frühestens einen Tag vor der Abholung bereitgestellt werden. Bis spätestens 6:00 Uhr
am Abfuhrtag müssen diese am Rand des Gehweges bzw. am äußersten Straßenrand liegen. Beachten
Sie, dass Einzelstücke maximal 2,30 m lang und 1,50 m breit und nicht schwerer als 50 kg sein dürfen.

DIREKTANLIEFERUNG
Sperrmüll kann auch auf unseren vier Kreismülldeponien angeliefert werden. Dafür benötigen
Sie weder Abfuhrkarte noch Voranmeldung: Die Gebühr kann vor Ort entrichtet werden.
Metallschrott und Elektroaltgeräte können gebührenfrei auf den Deponien und den Recy-
clinghöfen angeliefert werden. Nicht alle Elektroaltgeräte können überall angeliefert werden –
bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf Seite 12.

VOLLSERVICE
Wenn Sie Unterstützung beim Heraustragen von Sperrmüll oder großen Elektrogeräten benöti-
gen, können Sie bei den Entsorgungsfirmen einen kostenpflichtigen „Vollservice“ beauftragen. Der
Sperrmüll wird dann aus der Wohnung, dem Keller oder vom Dachboden geholt und für die Abfuhr
an die Straße gestellt. Dabei ist Folgendes zu beachten:

»	Möbel, Vorhangschienen, Lampen etc. werden von den Mitarbeitern der Entsorgungsunter-
      nehmen weder abgebaut noch zerlegt.

»	Installationen (z.B. Strom, Wasser) werden nicht berührt.
»	Der „Vollservice“ ist eine Zusatzleistung, deren Ab­rechnung nach Zeitaufwand erfolgt. Dabei
      wird die Anfahrtszeit wird nicht mitberechnet. Wie hoch die Kosten pro Einsatzstunde sind,
      kann beim zuständigen Entsorger erfragt werden.

»	Die Bezahlung muss direkt vor Ort und bar erfolgen.
» Die Beauftragung hat mindestens vier Arbeitstage vor dem jeweiligen Sperrmülltermin
      schriftlich (gerne per E-Mail) beim jeweiligen Entsorgungsunternehmen zu erfolgen.

»	Folgende Angaben werden benötigt: Auftraggeber mit Adresse (ggf. abweichende Abhol­
      adresse), tagsüber erreichbare Telefonnummer sowie die abzuholenden Gegenstände.

Zuständige Entsorgungsunternehmen
für Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen, Weinstadt            Für den restlichen Rems-Murr-Kreis

Fa. KURZ                                                     Fa. Schäf
E-Mail: sperrmuellWN@kurz-entsorgung.de                      E-Mail: dispo2@schaef-entsorgung.de
Telefon: 07144 / 8442-651                                    Telefon: 07192 / 920138

                                                                                                       9
SERVICEANGEBOTE
FUNDGRUBE
Gut erhaltene Möbel, Spielzeuge, Bücher, Geschirr, Bilder, usw. können über die AWRM-Fund-
grube verschenkt werden. Die Plattform finden Sie in den Wochenblättern und im Internet.
Online-Inserate erscheinen nicht automatisch in den Wochenblättern, Formulare zum Inserie-
ren finden Sie dort. Aber auch eine Postkarte oder E-Mail an die AWRM mit den notwendigen
Angaben ist ausreichend. Die Veröffentlichung ist kostenlos. Nicht angeboten werden dürfen
Tiere, Fahrzeuge, asbesthaltige oder gefährliche Gegenstände. Rufen Sie uns an, nutzen Sie die
Fundgrube auf www.awrm.de oder in der Abfall-App.

WARENTAUSCHTAGE
Viele Vereine und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis bieten regelmäßig kostenlose Warentausch-
tage an. Das Prinzip ist ganz einfach: Wer sich von gebrauchsfähigen Dingen wie Geschirr, Küchen-
geräten, Spielzeug, Büchern o.Ä. trennen will, gibt diese Dinge beim Veranstalter ab. Im Gegenzug
können dafür andere Gegenstände mitgenommen werden. Aber auch Besucher die nichts gebracht
haben, dürfen Waren mit nach Hause nehmen. Infos und Termine auf www.awrm.de

GEBRAUCHTWARENKAUFHÄUSER /
SACHSPENDEN FÜR SOZIALE EINRICHTUNGEN
Gut erhaltene Gebrauchsgegenstände wie Hausrat, Kinderspielzeug, funktionierende Elektrokleinge-
räte u.Ä. können bei Gebrauchtwarenkaufhäusern oder sozialen Einrichtungen abgegeben werden.
Zum Teil werden auch gut erhaltene Kleidungsstücke, Bücher oder Möbel angenommen. Fragen Sie vor
Abgabe von Sachspenden bei den jeweiligen Einrichtungen nach, was genau abgegeben werden kann.
Eine Übersicht möglicher Annahmestellen im Rems-Murr-Kreis finden Sie unter
www.awrm.de.

REPAIR-CAFES
Viele Dinge könnten nach einer Reparatur weiter verwendet werden statt im Müll zu landen. Aber
nicht jeder hat das Talent zum Reparieren. Wir bringen deshalb in unseren Repair-Cafés Besitzer
von defekten Gegenständen mit Bastlern und Tüftlern zusammen. Bei den Repair-Cafés ist jeder
willkommen – frei nach dem Motto „Jeder hilft jedem“. Die Repair-Cafés sind auf Anregung der
Initiative KliK (Klimafreundlich-Konkret im Alltag CO 2 einsparen) entstanden. Ansprechpartner
und Termine können unter www.awrm.de nachgelesen werden.

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ANNAHMESTELLEN
DEPONIEN
Gebührenfreie Annahme: Auto- und Haushaltsbatterien, Elektro-Altgeräte (auch Kühlgeräte),
Energiesparlampen, Grüngut (bis zu einer Menge von 2 m 3), CDs, Druckerpatronen, Glas, Korken,
Metall, Kartonagen und Papier sowie hochwertige Kunststoffe.
Gebührenpflichtige Annahme: Altholz, Baustellenabfälle, Erdaushub, mineralische Abfälle,
Bauschutt (z.B. Ziegel, Fliesen, Betonteile, Glas), Reifen ohne Felgen (maximal 4 Stück), Rest- und
Sperrmüll bis zu einer Menge von 1 Tonne, Grüngut (über 2 m 3 oder bei gewerblicher Anlieferung).

             Backnang-Steinbach                            Winnenden „Eichholz“
             Heiligenwald, an der K1897,                   Südumg. L 1140, zw. Abzweig

i
             zwischen Steinbach und                        Breuningsweiler und Kreisel
             Oppenweiler                                   Burkhardshof
             Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr                   Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
             und 13:00 – 16:30 Uhr,                        und 13:00 – 16:30 Uhr,
             Sa. 08:30 – 12:30 Uhr                         Sa. 08:30 – 12:30 Uhr

             Kaisersbach „Lichte“                          Schorndorf
             Winterhalde 2,                                Göppinger Str., Richtung Adelberg
             Mo., Mi., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und           Mo. – Fr. 13:00 – 16:30 Uhr,
             13:00 – 16:30 Uhr, Sa. 8:30 – 12:30 Uhr       Sa. 08:30 – 12:30 Uhr

PROBLEMMÜLLSAMMELSTELLEN
Die stationären Problemmüllsammelstellen nehmen Problemabfälle (s. auch Seite 25) nur in
haushaltsüblichen Mengen an. Größere Abfallmengen, z.B. von Gewerbebetrieben, sind über
Dienstleistungsunternehmen zu entsorgen.
PMS Backnang, Deponie Steinbach, Heiligenwald, 71522 Backnang
PMS Urbach, Benzstr. 15, 73660 Urbach
PMS Waiblingen, Düsseldorfer Str. 10/1, 71332 Waiblingen
PMS Winnenden, Deponie „Eichholz“, Südumgehung L1140, 71364 Winnenden
Die jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie im Infoheft AWRM Kompakt,
in der Abfall-App der AWRM und auf www.awrm.de.

BIOVERGÄRUNGSANLAGE
Backnang-Neuschöntal (Lindauer Str. 111 - 115, 71522 Backnang-Neuschöntal)
Anlieferungen von Grünschnitt und Abholung von Biokompost nur an Samstagen von
8:30 – 12:30 Uhr (im Januar, Februar und Dezember bleibt die Annahmestelle geschlossen).
                                                                                                 11
RECYCLINGHÖFE
Folgendes kann gebührenfrei in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden: Metallschrott,
Kartonagen und Papier, Verpackungsmaterial, Energiesparlampen (keine Leuchtstoffröhren), Glasfla-
schen, Korken, Haushaltsbatterien, CDs und DVDs, kleine Elektrogeräte und Druckerpatronen.
Elektrogroßgeräte (z. B. Waschmaschinen, Herde, Röhren-Bildschirme etc.) werden nur an
bestimmten Recyclinghöfen angenommen. Größere Wertstoffmengen aus Gewerbebetrieben
müssen zu den Deponien oder über entsprechende Firmen zur Verwertung gebracht werden.

Nicht angenommen werden z.B. Haus- und Biomüll sowie Sperrmüll, Kunststoffe, Kühlgeräte,
Bauschutt, Holz, Autobatterien, Lithiumbatterien und -akkus sowie Problemabfälle.

Alles was an den Recyclinghöfen angenommen wird, kann gebührenfrei
auch auf den Deponien angeliefert werden.

ANNAHME VON                                             KEINE ANNAHME VON
GROSSGERÄTEN                                            GROSS­GERÄTEN
Kernen-Rommelshausen Seestr. 48,                        Backnang Theodor-Körner-Str. 51, Richtung Viadukt,
Bauhofgelände, Mi. 14:00 – 18:00 Uhr,                   Di. 9:00 – 12:00, Fr. 14:00 – 17:00 Uhr, Sa. 9:00 – 12:00 Uhr
Sa. 9:00 – 15:00 Uhr (mit Grüngutannahme)
                                                        Leutenbach Im Grund 3, Bauhofgelände,
Korb Brucknerstr., beim Festplatzgelände,               Sa. 9:00 – 11:00 Uhr
jeden 1. und 3. Samstag, 8:00 – 12:00 Uhr
                                                        Remshalden-Grunbach Waiblinger Str. 10,
Murrhardt Firma Schäf, Weimarer Str. 1,                 beim Bauhof, Sa. 8:30 – 11:30 Uhr
Fr. März – Okt. 13:00 – 18:00 Uhr, Fr. Nov. – Feb.
12:00 – 17:00 Uhr (mit Grüngutannahme)                  Schorndorf Vorstadtstr. (neben 53), Zufahrt neben
                                                        Bierakademie, Do. 14:00 – 17:30 Uhr, Sa. 8:00 – 11:30 Uhr
Plüderhausen Kantstr. 12, Bauhofgelände,
Fr. 14:30 – 17:00 Uhr, Sa. 9:00 – 12:00 Uhr             Urbach Austr. 54, Bauhofgelände, an jedem 2. und
                                                        4. zusammenhängenden Fr. und Sa. im Monat,
Waiblingen Düsseldorfer Str. 10,                        Fr. 15:00 – 18:00 Uhr, Sa. 9:00 – 12:00 Uhr
Di. 14:00 – 18:00 Uhr, Fr. 13:00 – 18:00 Uhr,
Sa. 9:00 – 12:00 Uhr (Annahme von                       Stand: 31.10.2020
Kunststoffgegenständen, s. Seite 22)

Weinstadt-Endersbach Schorndorfer Str. 25,
neben Bauhof, Mi. 15:00 – 18:00 Uhr,                               FÜR ALLE RECYCLINGHÖFE GILT
Fr. 14:00 – 17:00 Uhr, Sa. 9:00 – 12:00 Uhr                     • Aus Kapazitätsgründen kann an die

                                                        i
                                                                   Deponien verwiesen werden.
Welzheim Industriestr., bei Fa. Munz,                           • Das angelieferte Material muss selbst
Di. 15:00 – 17:00 Uhr, Do. 15:00 – 18:00 Uhr                      ausgeladen werden. Die Mitnahme von
(Nov. – Feb. 14:00 – 17:00 Uhr), Sa. 8:00 – 12:00 Uhr
(mit Grüngutannahme)
                                                                  Wertstoffen ist untersagt.
                                                                • Das Betreten außerhalb der Öffnungs-
Winterbach Remsstr., neben Fa. Künzler,                           zeiten und das Abstellen von Wertstof-
Fr. 16.00 – 18.00 Uhr, Sa. 10.00 – 12.00 Uhr                      fen/Abfällen im Umfeld der Anlagen ist
                                                                  verboten und wird mit einem Bußgeld
                                                                  geahndet.
12
HÄCKSELPLÄTZE
Auf den Häckselplätzen wird Grüngut aus Privathaushalten bis zu einer Menge von 2 m3
kostenfrei angenommen. Mehrmengen werden berechnet. Das Gleiche gilt für Anlieferungen von
Privatpersonen auf den Deponien des Rems-Murr-Kreises. Gewerbliche Anlieferungen sind,
gegen Zahlung einer Gebühr, nur auf den Deponien möglich.

Auf den Häckselplätzen nicht entgegengenommen werden Erde oder Wurzelstümpfe. Gegen
Zahlung einer Gebühr können Sie Erdaushub oder Wurzelstümpfe auf den Deponien anliefern
oder Sie beauftragen damit einen Dienstleister.

i        FÜR ALLE HÄCKSELPLÄTZE GILT
         Abweichende Öffnungszeiten oder Schließtage werden jeweils rechtzeitig auf
         der AWRM-Internetseite www.awrm.de und in der Abfall-App der AWRM veröffentlicht.

SAMSTAG 12:00 – 16:00 UHR                          SONSTIGE ÖFFNUNGSZEITEN
Fellbach neben Bauhof ggü. Vereinsheim             Alfdorf Leintalweg
der Gartenfreunde                                  01.04. – 31.10.      Sa. 13:00 – 16:00 Uhr
                                                   01.11. – 31.03.      Sa. 13:00 – 15:00 Uhr
Schorndorf-Haubersbronn Gewann Benzacker           01.05. – 31.10.      Mi. 17:00 – 18:00 Uhr
Schorndorf-Weiler bei der Kläranlage               Aspach Freizeitzentrum Fautenhau
Urbach neben der Kläranlage                        Ganzjährig           Sa. 12:00 – 16:00 Uhr
                                                   01.05. – 31.10.      Mi. 17:00 – 18:00 Uhr
Waiblingen-Eisental unterhalb                      Berglen Richtung Hößlinswart
Schüttelgrabenring
                                                   01.04. – 30.09.      Sa. 13:00 – 16:00 Uhr
Weinstadt-Beutelsbach neben dem Grillplatz         			                  (in geraden Wochen)
Richtung Aichelberg                                01.10. – 31.03.      Sa. 13:00 – 15:00 Uhr
                                                   			                  (jeden Samstag)
Winterbach nördlich der B29 Anschlussstelle
                                                   Kirchberg im Gelände der Kläranlage
                                                   Ganzjährig           Sa. 8:00 – 12:00 Uhr
SAMSTAG 13:00 – 16:00 UHR                          01.05. – 30.09.      Mi. 16:00 – 18:00 Uhr

Althütte Waldenweiler,                             Rudersberg-Schlechtbach alte Kläranlage
Schloßstr. 44, Einfahrt Fa. Pfeil                  01.01. – 31.03.      Sa. 12:00 – 16:00 Uhr
                                                   01.04. – 30.06.      Sa. 11:00 – 16:00 Uhr
Großerlach Erlacher Höhe beim Demeter-Hof          01.07. – 31.08.      Sa. 12:00 – 16:00 Uhr
„Helle Platte“ 15.12.-14.02. geschlossen           01.09. – 30.11.      Sa. 11:00 – 16:00 Uhr
                                                   01.12. – 31.12.      Sa. 12:00 – 16:00 Uhr
Plüderhausen Wilhelm-Bahmüller-Straße
                                                   Weinstadt-Endersbach Gewann
Remshalden-Geradstetten alter Müllplatz            Hummelteich / Neuwiesen, Nähe „Cabrio“
„kalte Herberge“, nur in ungeraden Wochen          01.05. – 30.09.      Fr. 13:00 – 17:00 Uhr
geöffnet (von Dezember bis Februar geschlossen)    01.10. – 30.04.      Fr. 12:00 – 16:00 Uhr

Remshalden-Grunbach Buchhaldenweg,                 Weissach im Tal beim Wanderparkplatz
nur in geraden Wochen geöffnet (von Dezember       Allmend, zwischen Oberweissach und Wattenweiler
bis Februar jeden Samstag geöffnet)                Ganzjährig           Sa. 13:00 – 15:00 Uhr

Stand: 31.10.2020                                                                               13
KEIN PLASTIK
IN DIE BIOTONNE
NATUR UND MENSCH
SAGEN DANKE

14
DAS DARF NICHT                 DAS DARF
IN DIE BIOTONNE                IN DIE BIOTONNE

        Plastiktüten- und
                                       Kaffefilter
        Folien, auch keine
                                       und Teebeutel
        „kompostierbaren
        Folienbeutel“

        Glas, Steine,                  feste Speisereste,
        mineralisches                  verdorbene
        Kleinstierstreu                Lebensmittel
        und sonstige                   (ohne Verpackung!)
        mineralische Abfälle

                                       Gemüse- und
        Metalle aller Art              Obstabfälle
                                       (auch Südfrüchte)

                                       Eier- und
        Problemmüll                    Nussschalen

        Zigarettenkip-                 Haare und Federn
        pen und Asche                  (nur Kleinmengen)

                                      Baum- und
                                      Strauchschnitt,
        Flüssige Speisereste          Laub, Rasenschnitt,
                                      Stroh und Heu

                                                       15
ABFALLTRENNUNG
ASBESTHALTIGE BAUSTOFFE / MINERALFASERN
Fest gebundene Asbestprodukte: z.B. Fassaden- oder Dachplatten, Blumenkästen, Fensterbän-
ke, Pflanzgefäße und Wasserleitungsrohre, Brems- und Reibbeläge, Kunststoffdichtungsmaterial
etc. Mineralfasern: Dämmstoffe wie Glaswolle, Mineralwolle, Steinwolle, textile Glas- oder
Keramikfaser Kleinmengen (max. Pkw-Kofferraumfüllung; mit höchstens vier Säcken; max.
Kanten­länge bei Asbestabfällen: 80 cm) werden auf allen Deponien angenommen.
Gewerbliche Anlieferungen sowie größere Mengen an Mineralfasern und fest gebundenen
Asbestabfällen mit einer Kantenlänge von über 80 cm werden nur dienstags und donnerstags
von 9:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr an der Deponie Backnang-Steinbach angenommen.

Das Material muss staubdicht, in reißfesten Kunststoffsäcken verpackt, angeliefert werden.
Unverpackte Mineralfasern und Asbestabfälle können nicht angenommen werden.

     Asbestabfälle dürfen nicht zerkleinert, zerbrochen, gesägt oder gesäubert werden. Hierbei
     werden Asbestfasern freigesetzt, die Krebs verursachen können. Gegenstände, die schwach

i    gebundene Asbestfasern enthalten, wie z.B. Asbest aus Nachtspeicheröfen, Asbestpappen,
     asbesthaltige Fußbodenbeläge oder Gewebe und Textilien, werden auf den Deponien im
     Rems-Murr-Kreis nicht angenommen. Die Entsorgung und ggf. der Ausbau müssen von
     einer Fachfirma übernommen werden.

Zusatzinfo: Beim Transport von Asbest sind die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“
(TRGS) zu beachten.

BATTERIEN
Für verbrauchte Batterien, alte Akkus und Knopfzellen gibt es oft Sammelboxen im Einzel-
handel. Die AWRM nimmt auf den Deponien, Problemmüllsammelstellen und dem Umweltmobil
Batterien und Lithiumbatterien oder -akkus bis zu 500 Gramm an. Autobatterien geben Sie beim
Kauf einer neuen Batterie am besten gleich beim Händler zurück. Sie können aber auch auf die De-
ponien und zu den Problemmüllsammelstellen gebracht werden. Lithiumbatterien oder –akkus
mit einem Gewicht über 500 Gramm und beschädigte Lithiumbatterien/-akkus können nur bei
den Deponien und Problemmüllsammelstellen entsorgt werden.

Generell nicht angenommen werden Industriebatterien sowie Batterien aus
Elektrofahrzeugen jeder Art (z. B. E-Bikes).

i    Um Probleme zu vermeiden, sollten Pole großer Batterien vor der Entsorgung abgeklebt werden.

16
BAUSCHUTT / MINERALISCHE ABFÄLLE
Fliesen oder Ziegel, Bodenplatten, Bausteine, Mörtelreste, Waschbecken oder Toilettenschüsseln,
Tontöpfe, Porzellan oder Steingut, aber auch das alte Aquarium.

Gebührenpflichtige Anlieferung auf allen Deponien im Kreis bis zu einer Menge von einer
Tonne. Das Material darf keinerlei Störstoffe, wie z.B. Öl-, Teer- oder Asbestbestandteile, Holz,
Papier, Kunst- oder Dämmstoffe enthalten.

Zusatzinfo: Bei Mengen über einer Tonne oder bei belastetem Bauschutt muss vorab die
AWRM kontaktiert werden. Ist unklar, ob der Bauschutt belastet ist, muss dieser zunächst
untersucht werden.

i      Bauschutt kann auch über gewerbliche Bauschuttverwerter entsorgt werden.

BAUSTELLEN­ABFÄLLE
Abfälle, die beim Bau, Umbau oder sonstigen Renovierungsmaßnahmen anfallen, z. B. Leisten,
Folien oder Kunststoffteile.

Gebührenpflichtige Anlieferung auf allen Deponien im Kreis bis zu einer Menge von einer
Tonne. In den Baustellenabfällen dürfen keine asbesthaltigen Materialien, keine mineralischen
Abfälle wie Steine oder Ziegel, Fenster, Holz aus Außenanlagen und dergleichen enthalten sein
(s. Bauschutt, Altholz).

i      Baustellenabfälle können auch über gewerbliche Verwertungsfirmen entsorgt werden.

                                                                                                    17
ABFALLTRENNUNG
BIOABFÄLLE
Gemüse- und Obstabfälle (auch Zitrusfrüchte), Kaffee- und Teesatz mit Filter und Beutel, sonstige
feste Speise- und Lebensmittelreste (auch Fleisch und Knochen), Garten- und Grünabfälle. Klein-
tierstreu nur dann, wenn es aus Holzspänen, Stroh oder Maisstärke besteht.

Bitte nicht in die Biotonne: Restmüll aller Art, wie z.B. Staubsaugerbeutel, Kehricht, Zigaretten-
kippen, Asche, Windeln, Tierkot, mineralische Abfälle wie Erde, Steine, Hydrokultur-Substrat, mi-
neralisches Tierstreu, Tierkadaver, Metall- und Kunststoffverpackungen (vor allem Plastikbeutel).

i
      Die Bioabfälle auf keinen Fall in Plastiktüten füllen, am besten in Papiertüten
      oder Zeitungspapier einpacken. Bitte verwenden Sie auch keine sogenannten
      kompostierbaren Müllbeutel.

Bioabfälle können auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder in der Biotonne entsorgt wer-
den. Direkte Nachbarn können die Biotonnen gemeinsam nutzen.

Bleibt die Biotonne ungeleert stehen kann es sein, dass der Metalldetektor des Müllfahrzeugs
angeschlagen hat oder ein sonstiger Störstoff in der Tonne gefunden wurde. Betroffene haben
die Möglichkeit, die Biotonne gebührenpflichtig bei der nächsten Restmüllabfuhr bereitzustellen.
Hierfür wird eine Biotonnenbanderole benötigt, welche in jeder Verkaufsstelle im Rems-Murr-
Kreis erworben werden kann.

CDs/DVDs
CDs und DVDs (ohne Hüllen) können gebührenfrei auf allen Recyclinghöfen und Deponien im
Rems-Murr-Kreis angeliefert werden. Disketten, Video- und Musikkassetten, Ton- und Datenbän-
der können im Restmüll entsorgt werden. Die Hüllen der CDs und DVDs können in der Rest-
mülltonne entsorgt werden.

i    CDs und DVDs mit brisanten Inhalten am besten vor der Entsorgung zerschneiden.

18
DRUCKERPATRONEN
Tinten- und Faxpatronen, Tonerkartuschen, Trommeleinheiten, Fixiereinheiten

Teilweise bieten Hersteller und Händler einen Rücknahmeservice an. Zusätzlich stehen auf allen
Deponien und Recyclinghöfen sogenannte „Rote Tonnen“ für die gebührenfreie Sammlung von
Druckerpatronen etc. bereit.

i     Packen Sie die Patronen vor der Entsorgung wieder in die Umverpackung
      (nur Folie, kein Karton).

ELEKTROALTGERÄTE
Waschmaschinen, Elektroherde, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Staubsauger, Fernseher, Computer
und Bildschirme, Hi-Fi-Geräte, Telefone/Handys, Kaffeemaschinen, Toaster, Rasierer, elektrische
Spielzeuge und Werkzeuge.

Entsorgung von Großgeräten: Gebührenfreie Abholung, höchstens zweimal im Jahr (Wie die
Beantragung funktioniert können Sie auf Seite 8 nachlesen.), gebührenfreie Abgabe auf den
Deponien, teilweise auf den Recyclinghöfen (Beachten Sie die Hinweise Seite 12).

Entsorgung von Kleingeräten: Gebührenfreie Abgabe auf Deponien und Recyclinghöfen. Eine
Abholung von Geräten, bei denen keine Kantenlänge mehr als 25 cm beträgt, ist aus logistischen
Gründen nicht möglich. Diese können auch bei Elektro-Großmärkten abgegeben werden.

Auf den Recyclinghöfen werden generell keine Kühl- und Klimageräte sowie Ölradiatoren ange-
nommen. Batterien / Akkus, Druckerpatronen und Staubbeutel müssen vor Entsorgung der
Elektroaltgeräte entfernt werden. Für Geräte mit fest eingebauten Batterien / Akkus stehen auf
den Recyclinghöfen und Deponien speziellen Behältnisse bereit.

i
     Elektrogeräte aus Gewerbebetrieben müssen über Fachfirmen entsorgt werden (außer
     haushaltsübliche Geräte). Zur Entsorgung von Nachtspeicheröfen beachten Sie die Hinweise
     auf Seite 23.

                                                                                              19
ABFALLTRENNUNG
ENERGIESPARLAMPEN
Energiesparlampen, LED-Lampen und Leuchtstofflampen können gebührenfrei an den Deponien,
Recyclinghöfen, Problemmüllsammelstellen und beim Umweltmobil abgegeben werden. Teilweise
bestehen auch Rücknahmemöglichkeiten im Handel.

Leuchtstoffröhren werden nur auf den Deponien oder Problemmüllsammelstellen angenommen.

i
      Herkömmliche Glüh- und Halogenlampen dürfen mit dem Restmüll entsorgt werden. In
      Elektrogeräte integrierte LED-Lampen können mit dem ganzen Gerät als Elektroschrott
      (Seite 19). entsorgt werden.

GELBE TONNE
Leere Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen und Metall wie z.B. Waschmittelfla-
schen, Joghurtbecher, Obst-, Gemüse- und Fleischverpackungen, leere Spraydosen, Konservendo-
sen, Aluschalen, Milch- und Saftkartons, Vakuum- und Styroporverpackungen

Bitte nicht in die Gelbe Tonne: Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff wie Spielzeug, Schüs-
seln oder Putzeimer gehören nicht in die Gelbe Tonne. Eine gebührenfreie Abgabe ist auf den vier
Deponien sowie auf dem Recyclinghof Waiblingen möglich (siehe auch Seite 22 – Kunststoff-
gegenstände). Abdeckfolien gehören zum Restmüll bzw. zum Baustellenabfall. Pizzakartons oder
sonstige Kartonverpackungen gehören zum Altpapier.

i    Verkaufsverpackungen gehören in die Gelbe Tonne, können aber auch gebührenfrei auf den
     Deponien und Recyclinghöfen abgegeben werden.

Weitere Informationen unter www.muelltrennung-wirkt.de

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GLAS
Glasverpackungen für Lebensmittel wie Konservengläser, Marmeladengläser,
Getränkeflaschen etc., Einmachgläser, pharmazeutische und kosmetische Glasbehälter.

Bitte nicht zum Altglas: Unter anderem aufgrund unterschiedlicher Schmelztemperaturen
dürfen Trinkgläser, Porzellan, Keramik, Glasgeschirr, Glühlampen, Spiegel, Behältnisse aus
Bleikristall wie Blumenvasen o.Ä. nicht beim Altglas entsorgt werden. Hierfür gibt es
Abgabemöglichkeiten auf den Deponien des Rems-Murr-Kreises.

Die Standorte der Altglascontainer finden Sie auf www.awrm.de oder in der
Abfall-App der AWRM. Altglas wird auch auf sämtlichen Recyclinghöfen und Deponien im
Rems-Murr-Kreis angenommen.

i     Bitte trennen Sie nach Farben. Blaues und andersfarbiges Glas gehört in
      den Grünglascontainer. Infos auch unter: www.was-passt-ins-altglas.de

GRÜNGUT
Heckenschnitt, Gras, Äste, Reisig und Laub.

Nicht zum Grüngut zählen: Wurzelstümpfe, Starkholz (mehr als 15 cm Durchmesser), Erde,
Grassoden und Bioabfälle.

Grüngut wird auf den Deponien und Häckselplätzen bis zu einer Menge von 2 m 3 gebührenfrei
angenommen. Mehrmengen werden berechnet. Straßensammlungen von Grüngut finden zweimal
im Jahr statt. Die Termine sind im aktuellen Entsorgungskalender abgedruckt.

Für die Grüngut-Straßensammlung gelten folgende Regeln: Einzelstücke dürfen maximal 1,5 Meter
lang sein und einen Durchmesser von 15 cm nicht überschreiten. Grüngut muss auf alle Fälle gebündelt
werden, ungebündeltes Material wird wegen des großen Aufwandes nicht verladen und bleibt daher
liegen. Laub, Rasenschnitt u.Ä. kann in Kraftpapiersäcken oder Kartons ohne Metallklammern oder
Klebebänder bereitgestellt werden.

i     Bereitgestellte Plastiksäcke werden weder mitgenommen noch ausgeleert.

                                                                                                 21
ABFALLTRENNUNG
KUNSTSTOFFGEGENSTÄNDE
Klappboxen, Wäschekörbe, Schüsseln, Eimer, Gießkannen, Fässer, Regentonnen, Blumentöpfe,
Kinderspielzeug aus Plastik, Mülltonnen, Garten- und Plastikmöbel können gebührenfrei auf den
Deponien im Rems-Murr-Kreis abgegeben werden. Auch auf dem Recyclinghof in Waiblingen werden
Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff angenommen.

Auf allen anderen Recyclinghöfen wird das Material nicht angenommen.

Folgendes kann nicht angenommen werden: Verkaufsverpackungen, CD und DVD-Hüllen, Boden-
leisten, Rollläden, Rohre, Schläuche, Folien, Kunststoffnetze, Helme, Fußbälle, Kfz-Teile, Baustyropor,
Farbeimer und Ölkanister, Kinderspielzeug mit Elektronik, Koffer

i     Bei Unklarheiten kontaktieren Sie die Abfallberatung der AWRM.

KÜHLGERÄTE, KLIMAGERÄTE UND ÖLRADIATOREN
Kühlschränke, Gefrierschränke und -truhen, Klimageräte, Ölradiatoren können gebührenfrei auf
den Deponien (nicht auf den Recyclinghöfen) angeliefert werden.

Eine gebührenfreie Abholung ist zweimal im Jahr möglich (s. auch Seite 8).

Gewerbespezifische Kühlgeräte (Kühltheken, Verkaufstruhen) müssen über
Fachfirmen entsorgt werden

i     Kühl- und Klimageräte sowie Ölradiatoren enthalten gefährliche Stoffe. Sollte Öl aus einem
      Radiator austreten, muss das Mittel aus dem Gerät entfernt und getrennt entsorgt werden.
      Das restentleerte Gerät kann dann an einer der Deponien abgegeben werden.

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HOLZ
Alte Möbel oder Möbelteile aus dem Innenbereich können gebührenpflichtig als
Sperrmüll entsorgt werden.

Behandelte Hölzer wie z.B. Holzfenster, Holz aus Außenanlagen, Außentüren, Weinbergpfosten,
Pergolen, Palisaden, Jägerzäune u.ä. müssen auf den Deponien gegen Gebühr in gesonderten
Containern entsorgt werden. Bei der Sperrmüllabfuhr werden diese Hölzer nicht mitgenommen.

METALLSCHROTT
Gegenstände aus Metall, wie Fahrräder, Wäscheständer, Metallregale, Boiler, Felgen ohne Reifen,

i
Heizkörper, Gasherde, Ofenrohre, Öfen usw. werden gebührenfrei auf den Deponien und Recy-
clinghöfen angenommen.

i    Die Abholung von Metallschrott kann zweimal im Jahr beantragt werden (s. auch Seite 8)

Kleinere Metallgegenstände, wie Besteckteile oder Schrauben, werden nicht zu Hause abgeholt,
aber gebührenfrei auf den Deponien und Recyclinghöfen angenommen.

NACHTSPEICHERÖFEN
Nachtspeicherheizungen, Nachtstromspeicherheizungen, Niedertarif-Speicherheizungen können
nur auf der Deponie „Eichholz“, Winnenden angeliefert werden.

Vor der Anlieferung ist bei der AWRM ein schriftlicher Antrag zu stellen. Formulare hierfür
gibt es auf der AWRM-Internetseite www.awrm.de. Die Anlieferungszeiten sind von Montag bis
Freitag zu den regulären Deponieöffnungszeiten (Seite 11)

Speicherheizgeräte älteren Baujahrs können krebserregende Stoffe enthalten. Bauen Sie die Öfen
daher nicht selbst auseinander, sondern wenden Sie sich an eine Fachfirma. Wer Hersteller, Bau-
jahr, Gerätetyp und Seriennummer seines Gerätes weiß, kann beim jeweiligen Energie­versorger
nachfragen, ob der verwendete Ofen Asbest oder andere Schadstoffe enthält.

                                                                                              23
ABFALLTRENNUNG
PAPIER, KARTONAGEN
Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Briefe, Bücher (ohne Einband!), Schulhefte, Geschenkpapier,
unbeschichtete Schachteln aus Karton wie z.B. Zahnpastaverpackungen, Medikamentenschachteln,
Cornflakes-Schachteln usw.

Was nicht? Verschmutzte Papiere, Milch- und Saftkartons, Aktenordner, Tapeten, Einweggeschirr aus
Pappe, Papiertaschentücher / Hygienepapiere, Fotos, Pergamentpapier, Kohle- und Durchschlagpapier

Wohin? Entsorgung über die Blaue Altpapiertonne oder die Depotcontainer in den Städten und
Gemeinden. Auch auf den Deponien und Recyclinghöfen wird Altpapier angenommen. Von Zeit zu Zeit
führen Vereine Altpapiersammlungen durch.

Zusatzinfo: Papierschnitzel nicht lose in die Altpapiertonne oder die Container werfen, sondern vorab
in Papiertüten füllen, Kartonagen zerkleinern.

i     Neben den Altpapiertonnen abgestellte Kartonagen oder Altpapierbündel werden bei
      der Leerung nicht mitgenommen.

PHOTOVOLTAIKMODULE / PHOTOVOLTAIKZELLEN
In Elektrogeräte integrierte Photovoltaikzellen können mit dem ganzen Gerät als Elektroschrott
(Seite 19) entsorgt werden. Photovoltaikmodule aus privaten Haushalten (z.B. vom Hausdach)
können nach Genehmigung durch die AWRM kostenfrei auf der Deponie „Eichholz“, Winnenden
entsorgt werden.

Vor der Anlieferung ist eine schriftliche Beantragung bei der AWRM erforderlich (Formulare
unter www.awrm.de).

i
      Angeliefert werden dürfen nur Altgeräte aus Privathaushalten. Geräte aus sonstigen
      Herkunftsbereichen werden angenommen, wenn die Beschaffenheit und Menge der
      Altgeräte haushaltsüblich ist.

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PROBLEMABFÄLLE
Altlacke und -farben, Fritierfett, Holzschutzmittel, Hobby- und Laborchemikalien, Pflanzenschutz-
und Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel, quecksilberhaltige Mess- und Schaltgeräte,
Rost- und Frostschutzmittel, Energiesparlampen, Leuchtstofflampen

Haushaltsübliche Mengen können gebührenfrei an den Sammelstellen Waiblingen, Winnenden, Back-
nang und Urbach sowie beim Umweltmobil abgegeben werden. Die Öffnungszeiten der Problemmüll-
sammelstellen sowie die Tour-Termine des Umweltmobils können im Infoheft AWRM Kompakt, der
AWRM Abfall-App und unter www.awrm.de nachgelesen werden. Bitte nicht zum Problemabfall:
Feuerlöscher, Gasflaschen, Asbestzement, explosive Stoffe, Munition u.Ä. müssen gesondert entsorgt
werden. Die AWRM-Abfallberatung hilft unter 07151 501 9535 weiter.

Wenn Sie größere Mengen Problemabfall entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an die AWRM.

i
      Medikamente und ausgetrocknete Farben dürfen zum Restmüll, leere und trockene
      Farbbehälter in die Gelbe Tonne. Altöl wird dort zurückgenommen wo neues Motoröl
      verkauft wird.

RESTMÜLL
Hygieneartikel, Taschentücher, Zahnbürsten, Watte, Wattestäbchen, Windeln, Verbands­material,
Tapetenreste, Kohle- und Blaupapier, Glühbirnen, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Zigarettenkippen,
Asche, Einwegstifte, Feuerzeuge, Kleiderbügel, Stoffreste, unbrauchbare Kleidung, Taschen, Gür-
tel, Schuhe, Putzlappen, Fotos, Dias, Kassetten, Kinderspielzeug.

Abfälle für die es Verwertungsmöglichkeiten gibt, gehören nicht zum Restmüll.

Restmülltonnen gibt es in verschiedenen Größen, von 60 Liter bis 240 Liter. Generell werden
die Tonnen 2-wöchentlich geleert. Für die 60 Liter und die 80 Liter Tonne wird auch eine
4-wöchentliche Leerung angeboten. Den Leerungsrhythmus bestimmen Sie selbst durch den Kauf
der entsprechenden Gebührenmarken. Diese sind bei den Verkaufsstellen erhältlich und gelten
jeweils für ein Kalenderjahr.

Jeder Haushalt oder Gewerbebetrieb muss ein entsprechendes Abfallgefäß zur Verfügung haben.
Eine gemeinsame Nutzung durch direkte Nachbarn ist möglich.

i
     Wer mehr Restmüll zu entsorgen hat, als in die Tonne passt, hat die Möglichkeit gebüh-
     renpflichtige Restmüllsäcke (bei den Verkaufsstellen erhältlich) bereitzustellen. Andere
     Müllsäcke werden nicht mitgenommen.

                                                                                                25
ABFALLTRENNUNG
SPERRMÜLL
Zum Sperrmüll gehören sperrige, haushaltstypische Gegenstände die aufgrund ihrer Größe nicht
in der Restmülltonne entsorgt werden können. Insbesondere Möbel, Regalbretter, Plastikwäsche-
körbe, Matratzen, Teppiche, Koffer (leer und offen), Skier, Schlitten, größere Plastikspielzeuge,
auch Bobby-Cars u.Ä.

Folgendes gehört nicht zum Sperrmüll: Mit Restmüll gefüllte Säcke oder Kartons, Metall oder
Elektroaltgeräte, Holz aus Außenanlagen (z.B. Jägerzäune, Palisaden, Weinbergpfosten), Abfälle
aus Gebäuderenovierungen wie Gipskartonplatten, Fenster oder Außentüren, mineralische Ab-
fälle, wie z.B. Waschbecken, Glastüren, Glas- oder Marmortische und Aquarien, Autoteile wie z.B.
Sitze, Reifen, Kotflügel

Sperrmüll wird auf Antrag von den Vertragspartnern der AWRM abgeholt. Wie die Beantragung funk-
tioniert können Sie auf Seite 8 nachlesen. Die Abholung ist zweimal im Jahr möglich, zusätzlich kann die
Möglichkeit einer Express-Abholung genutzt werden.

Die aktuellen Gebühren können im gültigen Infoheft AWRM Kompakt nachgelesen werden.

i       Gut erhaltene Möbel können auch über die AWRM-Fundgrube zum Verschenken angeboten
        werden. Vielleicht hat hat jemand anderes noch Freude daran.

     IMPRESSUM

             Herausgeber     Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR, Stuttgarter Str. 110, 71332 Waiblingen

               Redaktion     Stefanie Baudy, Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR

    Satz und Grafik Design   büro i de Thorsten Klöpfer, 71554 Weissach im Tal

                    Druck    Druckhaus Waiblingen
                             Remstal-Bote GmbH
                             Albrecht-Villinger-Straße 10
                             71332 Waiblingen

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RESTMÜLL
                            RESIDUAL WASTE . DÉCHETS RÉSIDUELS . ATIK ÇÖP .
                            ОСТАТОЧНЫЙ МУСОР . PREOSTALI OTPAD .               ‫الفضالت‬
         The residual waste bins will only be emptied if a fee stamp is
         attached to the lid.

         Pour que les poubelles des déchets résiduels soient vidées, il
         faut coller un timbre sur le couvercle.

         Atık çöp konteynerlerin boşaltılması için kapağına bir damga
         pulu yapıştırılmalıdır.

         Для того, чтобы опорожнялись баки для остаточного мусора,
         ­необходимо на крышку наклеить марку оплаты пошлины.

         Kako bi se kante za preostali otpad praznile, na poklopac se
         mora zalijepiti biljeg.

         .‫یجب أن یلُصق طابع العائدات على غطاء صندوق القمامة لكي یتم إفراغھ‬

BIOMÜLL
                       BIOWASTE . DÉCHETS ORGANIQUES . BIYOLOJIK ATIK .
                       БИОМУСОР . BIOOTPAD .            ‫النفایات البیولوجیة‬

         Biological waste must be disposed of separately from the rest
         of the waste. A biowaste bin is provided for this purpose.

         Les déchets organiques doivent être éliminés séparés des
         autres déchets. À cet effet, utilisez les poubelles des déchets
         organiques.

         Biyolojik atıklar diğer atıklardan ayrı olarak tasfiye edilmelidir.
         Bunun için biyolojik konteynerler bulunmaktadır.

         Биологические отходы должны выбрасываться отдельно от
         другого мусора. Для этого предназначены баки для биомусора.

         Biološki otpad mora se zbrinuti odvojeno od ostalog otpada.
         U tu svrhu postoje kante za biootpad.

           ‫ ولهذا‬.‫يجب التخلص من النفايات البيولوجية بشكل منفصل عن الفضالت‬
                                   .‫ تتوفر صناديق النفايات العضوية‬،‫الغرض‬

Weitere fremdsprachige Hinweise sind bei der AWRM erhältlich.

                                                                                         27
Schief Entsorgungs GmbH & Co. KG
                                                  Daimlerstr. 14 · 71364 Winnenden
                                                  Tel.: 07195/9110 -0 · Fax: 07195/9110-11
                                                  Internet: www.schief-entsorgung.de

   Wir sind Ihr Spezialist
   für Entsorgungsfragen.

   Nutzen Sie REMS-MURR AöR
ABFALLWIRTSCHAFT
Stuttgarter Str. 110, 71332 Waiblingen, Fax 07151 501-9550
   die kostenlose
Internet: www.abfallwirtschaft-rems-murr.de, E-Mail: info@awrm.de
  Abfall-App    der Tel. 07151 501-950
    TELEFONZENTRALE                               ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN
  AWRM.
    Mo – Mi: 8:00 – 12:00, 13:00 – 16:30 Uhr      Mo – Fr: 8:30 – 12:00 Uhr
      Do:      8:00 – 12:00, 13:00 – 18:00 Uhr    Do:      13:30 – 18:00 Uhr
      Fr:      8:00 – 12:30 Uhr                          Abfallwirtschaft
                                                         Rems-Murr AöR
      ABFALLBERATUNG Tel. 07151 501-9535, beratung@awrm.de
                                                         Stuttgarter Str. 110
                                                                                             Stand: 31.10.2020

      GEBÜHREN / MÜLLMARKEN Tel. 07151 501-9580, gebuehren@awrm.de
                                                         71332 Waiblingen
      Mo – Fr: 8:30 – 12:00 Uhr
@
                                                                awrm.de
      Mo – Mi: 13:30 – 16:00 Uhr
      Do:      13:30 – 18:00 Uhr
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