Aktuelle Regelungen - Wohnstätten und Wohngruppen - Stand 28.01.2022
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Aktuelle Regelungen - Wohnstätten und Wohngruppen Stand 28.01.2022 Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner, seit dem 15. Dezember gilt bei uns in Niedersachsen Warnstufe 3. Diese gilt erstmal bis zum 02. Februar und wird wahrscheinlich verlängert. 2 Besucher können gleichzeitig zu Ihnen kommen: Der Besuch muss sich vorher anmelden. Der Besuch muss 3G+ einhalten: 1. Geimpft 2. Genesen 3. Getestet + einen Test Wenn wir Besuche zu Hause machen, halten wir uns an die Corona-Regeln. Nach Rückkehr in die Wohnstätte und Wohngruppe werden wir getestet und halten Abstand zu den anderen Bewohnern. Wenn wir mit dem Auto fahren, tragen wir eine Maske. Zum Verreisen gibt es auch Regeln: Beim Reisen muss man auf die Regeln des Bundeslandes achten. Die Leitung hilft Ihnen bei der Vorbereitung. Wenn wir von einer Reise zurückkommen, werden wir gebeten, uns in der Wohnstätte testen zu lassen. In unserer Freizeit müssen wir auf Folgendes achten: !→ Schauen Sie auf das extra Blatt für die wichtigsten Corona- Regelungen im Überblick. Information www.h-w-w.de Seite 1 von 2
Es gibt einen Corona – Test: Es ist wichtig, sich testen zu lassen, auch wenn man geimpft ist. Ein Test wird in der Wohnstätte oder Wohngruppe oder Werkstatt gemacht – er heißt Corona-Schnelltest oder Corona-Selbsttest. Man bekommt einen Abstrich im Rachen oder in der Nase. Das tut nicht weh! Wenn man sich krank fühlt, muss jede Person einen Test machen. Man muss dann den Kontakt zu Mitbewohnern vermeiden. Man muss eine Maske aufsetzen, wenn man auf andere Personen trifft. Bis zum Ergebnis bleibt man in seinem Zimmer. Wenn man Corona hat, muss man in seinem Zimmer oder einem anderen Raum im Haus bleiben und wird dort gut versorgt, bis man wieder gesund ist. Die Mitarbeiter, die nicht geimpft sind oder nicht schon mal Corona hatten, müssen 5mal in der Woche einen Corona-Test machen. Außerdem müssen sie eine FFP2-Maske tragen. Alle anderen Mitarbeiter müssen mindestens 2mal in der Woche einen Corona-Test machen. Damit wir auch weiterhin gesund bleiben, ist es ganz wichtig, dass die Mitarbeiter immer eine Maske aufsetzen. Auch die Bewohner, die in der Werkstatt arbeiten, müssen dort und bei Autofahrten eine Maske tragen. Außerdem muss man als Beschäftigter in der Arbeit die 3G-Regel einhalten. Beschäftigte, die nicht geimpft sind, müssen sich jeden Tag vor Arbeitsbeginn in der Werkstatt testen lassen. Wir dürfen uns noch nicht berühren und müssen Abstand halten! Wir lüften regelmäßig die Räume! Das ist auch ganz wichtig, damit sich niemand ansteckt. Die Regeln gelten, bis Herr Scholz (Bundeskanzler) oder Herr Weil (Ministerpräsident) uns neue Regeln sagen. Danach passen wir sie wieder neu an . Bleiben Sie gesund! Information www.h-w-w.de Seite 2 von 2
Niedersächsische Corona-Verordnung – kompakt – www.niedersachsen.de/coronavirus/ „Winterruhe“ FFP2 Maskenpflicht im Innenbereich Die wichtigsten Corona-Regelungen im Überblick (auch im Einzelhandel) gültig bis einschließlich 2. Februar 2022 – wird voraussichtlich fortgesetzt Abstand Zusammenkünfte/Veranstaltungen/Private Feiern Grundsatz: Veranstaltungen bis 500 • Private Treffen mit maximal 10 Personen (geimpft/genesen) 2Gplus-Regel • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf • Kinder unter 14 Jahren (0-13) sowie Betreuungspersonen für 70 % | Tanzverbot | Kontaktdaten | FFP2-Maske auch beim Sitzen • • pflegebedürftige Menschen bzw. mit Behinderungen werden nicht eingerechnet gilt auch bei privaten Treffen in der Gastronomie bei sonstigen Veranstaltungen/Zusammenkünften gilt bei G geimpft - genesen G + Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos, Freizeitparks u.ä. • 2Gplus in geschlossenen Räumen – optional 2G bei Reduzierung plus Test – oder – Kapazität auf 70 % | Kontaktdaten mehr als 10 geimpften/genesenen Personen generell 2Gplus Booster-Nachweis • Drinnen und Draußen FFP2-Maske, auch beim Sitzen sowie FFP2-Maske auch beim Sitzen. =C Großveranstaltungen über 500 2 + 14 Ta ge Ungeimpfte Personen: nur 1 Haushalt plus zwei weitere 2G und 2Gplus gelten ✓ g 1 ✓ Im pf un Personen aus einem weiteren Haushalt nicht für Kinder und • Verbot Jugendliche unter 18 Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars etc. Gastronomie Zusätzliche Kontaktbeschränkung • geschlossen • 2Gplus in Innen- und Außengastronomie – optional 2G bei =C für Ta ge Reduzierung Kapazität auf 70 % | ✓ 1 ✓ +2 14 ungeimpfte g Sport un pf Im • FFP2-Maske Innen bis zum Sitzplatz | Kontaktdaten Personen • 2Gplus bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, generell in Hotels, Pensionen etc. (Beherbergung) Duschen/Umkleiden – optional 2G bei Begrenzung 10qm/pro Pers. • FFP2-Maskenpflicht außer beim Sporttreiben • 2Gplus Innen/Außen – optional 2G bei Reduzierung Kapazität auf Nicht vergessen: • Dokumentation Kontaktdaten in Hallenschwimmbädern u.ä. 70 % | bei Test (=Anreise und 2x pro Woche) Grundsätzliche Regeln • 3G wenn Sportausübung unerlässlich für Tierwohl • 3G bei beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung • Kontaktdaten | Innen FFP2-Maske bis zum Sitzplatz Körpernahe Dienstleistungen • Besuche in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen • 3G - ausgenommen: medizinisch notwendig/Blutspende nur mit negativem Testnachweis und FFP2 – gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene! • FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich | Kontaktdaten • 3G bei Präsenz am Arbeitsplatz (ungeimpft = täglicher Test), sofern kein Home-Office möglich ist • 3G und FFP2 im öffentlichen Personen- und Nahverkehr, also in Bussen, Bahnen und Flugzeugen Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Übersicht der Regelungen – es gilt ungeachtet dieser Darstellung die gültige Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 15.01.2022 (Stand: 25. Januar 2022)
Sie können auch lesen