Aktuelle Situation / Maßnahmen in Vorarlberg/Österreich (Stand: 17. April 2020, 12:00 Uhr) Ein Aufruf der Landes- und Bunderegierung: Bitte halten ...

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Aktuelle Situation / Maßnahmen in Vorarlberg/Österreich
(Stand: 17. April 2020, 12:00 Uhr)

Ein Aufruf der Landes- und Bunderegierung:
Bitte halten Sie unbedingt die 1-Meter-Abstand-Regelung ein!
Aktuell: Die Ausgangs- und Verkehrsbeschränkungen gelten bis 30. April!

Wichtige Information in Vorarlberg:
Online-Formular COVID-19 für Kontaktpersonen: Wer KEINE Symptome verspürt aber
Kontakt zu mit dem Corona-Virus positiv getesteten Menschen gehabt oder sich in einem
Risikogebiet aufgehalten hat, kann ein neues Formular für Kontaktpersonen ausfüllen. (Nur
für betroffene Vorarlbergerinnen und Vorarlberger! Rückkehrer aus den Risikogebieten
mögen sich an die zuständigen offiziellen Stellen in ihrem Heimatland wenden und deren
Empfehlungen folgen.)

Derzeit aktuelle Maßnahmen, Stand 17.4.2020:
– NEU: Museen, Bibliotheken, Archive und andere „Orte der Präsentation im künstlerisch-
kulturellen Bereich” sollen Mitte Mai wieder öffnen dürfen, wenn Mindestabstandsregeln
eingehalten werden können. Lesesäle sollen geschlossen bleiben. Nicht erlaubt sein werden
allerdings weiterhin Großveranstaltungen wie Stadtfeste und Festivals, bei denen viele
Menschen stehend auf engem Raum zusammenkommen. Das bereits bis Ende Juni geltende
Veranstaltungsverbot wurde für diese Bereiche bis 31. August verlängert.
– Bei kleineren Events und Veranstaltungen werde ab Juli evt. wieder mehr möglich sein –
konkretere Informationen dazu werden Mitte Mai bekanntgegeben.
– Kleine Geschäfte (bis 400 qm) sowie Bau- und Gartenmärkte können – mit den geltenden
Sicherheitsmaßnahmen (Abstandshaltung, Mund- und Nasenschutz, limierter Einlass etc.)
– seit 14. April wieder öffnen.
– Ab 1. Mai dürfen alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen
Auflagen öffnen.
– Verpflichtung eines Mund-Nasen-Schutzes seit 13. April auch in öffentlichen
Verkehrsmitteln
– NEU: Hafenanlagen am Bodensee dürfen seit 13. April öffnen. Betretung nur alleine, mit
Personen des gemeinsamen Haushalts oder Haustieren, Abstandregel einhalten. Von der
Ausübung von Freizeitaktivitäten, wie z.B. Wasserskifahren oder Regattasegeln wird
dringend abgeraten. Die Regelungen betreffend die Beschränkungen der Grenzübertritte
zwischen den Bodenseeanrainerstaaten gelten auch auf dem See. So ist auch auf dem See mit
Grenzkontrollen zu rechnen.
– Gastronomische Betriebe bleiben geschlossen, dürfen Lieferservice/Take away anbieten.
Das Ziel ist eine schrittweise Öffnung ab Mitte Mai, die von einer Evaluierung Ende April
abhängig ist.
– Alle gewerblichen Beherbergungsbetriebe im ganzen Land sind geschlossen bis Mitte Mai.
Danach folgt ein “Fahrplan” der schrittweisen Öffnung.
– Bereits offen sind Lebensmittelhandel (bis längstens 19.00 Uhr), Apotheken, Drogerien,
Post oder Banken.
– Beim Einkauf in Geschäften sind verpflichtend Mund-Nasen-Masken zu tragen. Nur in
kleineren Geschäften (unter 400 qm) herrscht derzeit keine Maskenpflicht, aber die
Empfehlung, diese zu tragen.
– Alle Veranstaltungen sind bis Ende Juni untersagt, an keinem Ort dürfen mehr als fünf
Menschen aufeinandertreffen.
– Die Skigebiete in Vorarlberg sind geschlossen, die Wintersaison beendet.
– ALLE Seilbahnanlagen sowie Spiel-, Sportplätze und Parks und Freizeitanlagen (Bäder etc.)
sind geschlossen
– Sport soll tw. ab 1. Mai wieder möglich sein: z.B. Tennis oder Golf. Es gelten besondere
Sicherheitsvorschriften. Genauere Informationen zum Thema Sport finden Sie
hier: Lockerungen im Sport
– Grenzkontrollen zu Deutschland, Schweiz und Liechtenstein finden statt, der Grenzübertritt
ist nur noch an bestimmten Grenzen möglich: Siehe Infoblatt “Grenzübertritte” (PDF) der
Landespolizeidirektion Vorarlberg
– Flüge von Altenrhein (CH) nach Wien sind bis 30. April eingestellt
Ein-/Ausreise:
– Aktuell: Besonderen Ausnahmefälle für den Grenzübertritt:
Ab sofort können Familienmitglieder und ausländische Personen bei Nachweis besonders
berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis leichter die Grenze passieren.
Gleiches gilt für Personen, die ein Tier in einem Stall außerhalb von Österreich eingestellt
haben. Anstatt einem ärztlichen Zeugnis über die negative Coronavirus-Testung kann
nunmehr eine Eigenerklärung an der Grenze vorgewiesen werden. Weitere Informationen
hier.
– Bei allen anderen Grenzübertritten von Schweiz und Liechtenstein nach Österreich ist ein
ärztliches Zeugnis – nicht älter als 4 Tage – über ihren Gesundheitszustand vorzuweisen.
– Die Grenzen zu Deutschland sind seit 18. März geschlossen. Sämtliche Informationen zu
Ein- und Ausreise von und nach Deutschland finden Sie auf der Website der
Wirtschaftskammer Vorarlberg zusammengefasst.

Öffentlicher Verkehr in Vorarlberg bleibt aufrecht, es gibt Einschränkungen:
– Benutzung von Öffentlichen Verkehr smitteln:Betreuung und Hilfeleistung von
unterstützungsbedürftigen Personen, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des
täglichen Lebens, Besorgungen in Geschäften oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen,
die offen haben dürfen, berufliche Zwecke, und um alleine oder mit Personen oder
Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben, hinaus zu kommen an öffentliche Orte im
Freien. Es muss verpflichtend eine Mund-Nasen-Maske getragen (nicht für Kinder bis 6
Jahre) und die Abstandsregel von 1 m eingehalten werden.
– Ein Ersatzverkehrsplan für den Bahnverkehr in Vorarlberg/Österreich ist in Kraft.
Infos: Regionale Ersatzverkehrsplänen
– Der Busverkehr wurde in den meisten Regionen Vorarlbergs auf den Samstagfahrplan
umgestellt und endet zwischen 19:00 und 21:00 Uhr.
– Der gesamte Öffentliche Verkehr (d.h. alle Bahn- und Busverbindungen) zwischen
Vorarlberg und der Schweiz bzw. Liechtenstein ist eingestellt. Laufende
Informationen: www.vmobil.at

Maßnahmen bei der Benützung von Öffentlichen Verkehrsmitteln:
– Die Vordertür beim Fahrpersonal bleibt geschlossen, bitte steigen Sie hinten ein
– Busse und Züge, Oberflächen, die oft berührt werden, werden regelmäßig gereinigt
– Tickets können nicht mehr beim/bei der LenkerIn bezogen werden. Dies entbindet
allerdings nicht von der Ticketpflicht. Diese können weiterhin am Automaten oder via
FAIRTIQ-App bezogen werden.

Gesammelte Informationen Vorarlberg:
Die Gesundheitsberatung 1450 ist und bleibt in der Coronakrise die erste
Anlaufstelle. Bitte benutzen Sie diese Hotline nur, wenn es wirklich um Ihren
Gesundheitszustand geht, Sie in einer Risikoregion waren und Symptome zeigen
oder Sie vermuten sich infiziert zu haben!
   Gesundheitshotline 1450 (wenn Sie Symptome zeigen)
   Online-Formular der Landesregierung Vorarlberg (wenn Sie Symptome zeigen,
    alternativ zu 1450 bei Überlastung, Rotes Kreuz von 7:00 bis 22:00 Uhr)
   Online-Formular COVID-19 für Kontaktpersonen (wenn Sie mit Infizierten in Kontakt
    oder in einem Risiokogebiet waren)
   Aktuellen Maßnahmen in Vorarlberg (Sachstand der Vorarlberger Landesregierung)
   Alle aktuellen Infos zu Ein- und Ausreise von/nach Deutschland (WKO Vorarlberg)
   Grenzen, an denen derzeit kontrollierte Übertritte möglich sind
    (PDF) (Landespolizeidirektion)
   Regionaler Ersatzfahrplan der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB)

      Aktuelle Situation/weitere Maßnahmen in Österreich

      Wie in vielen anderen Ländern gibt es auch in Österreich Fälle von Infektionen mit dem
      Coronavirus. Die österreichischen Behörden haben sehr früh reagiert und sind in ständigem
      Austausch mit den zuständigen Behörden und Institutionen in den Nachbarländern und auf
      EU-Ebene und nach gut vorbereitet, um auf jeweils aktuelle Entwicklungen konsequent zu
      reagieren. Oberstes Ziel ist die Eindämmung durch konsequente Maßnahmen wie in allen
      europäischen Ländern. Aktuell gibt es folgende Maßnahmen in Österreich:

      Einstellung des Skibetriebs
      Alle Skigebiete und Seilbahnanlagen in Österreich sind geschlossen.

      Veranstaltungen
      Alle Veranstaltungen sind bis Ende Juni abgesagt.

      Zugverbindungen
      Der Zugverkehr von/nach Italien, Tschechien, der Slowakei und der Schweiz ist eingestellt.
      Die Zugverbindungen zwischen Österreich und Deutschland sind eingeschränkt. Eingestellt
      sind die Zugverbindungen zwischen Tirol und Deutschland. Ersatzfahrpläne der
      Österreichischen Bundesbahnen – Details hier.

      Flugverbindungen
      Direktflüge zwischen Österreich den folgenden Ländern sind ausgesetzt: Iran, Südkorea,
      China, Italien, Frankreich, Spanien, Schweiz, Großbritannien, Niederlande, Russland und
      Ukraine. Der Flughafen Innsbruck ist für den regulären Flugbetrieb geschlossen. Austrian
      Airlines hat den regulären Flugbetrieb eingestellt. Informieren Sie sich bitte zeitnah bei ihrer
      Fluglinie, ob ein geplanter Flug tatsächlich stattfindet.

      Grenzkontrollen
      Aktuell führt Österreich Kontrollen an allen Grenzen, besonders zu Italien, der Schweiz,
      Deutschland und Liechtenstein durch. Deutschland, Tschechien, Slowakei und Ungarn
      kontrollieren ihre Grenzen ebenfalls bzw. haben ihrerseits Einreiserestriktionen verhängt. Der
      Grenzübertritt ist nur noch an bestimmten Grenzen möglich. Bitte informieren Sie sich bei
      den jeweiligen Behörden.

      Einreise nach Österreich – Bundesweit einheitliche Verkehrsbeschränkungen –
      Verordnung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz
      Aktuell bestehen Einreisebeschränkungen für Reisende aus Risikogebieten. Personen, die aus
      Italien, Deutschland, Schweiz und Liechtenstein nach Österreich einreisen, haben ein
      ärztliches Attest über einen negativen Test auf COVID19 vorzulegen. Andernfalls wird die
Einreise verweigert. Durchreisen ohne Zwischenstopp sind gestattet. Ebenso haben
Drittstaatenangehörige, die sich innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt in einem COVID19-
Risikogebiet aufgehalten haben, ein ärztliches Attest über ein negatives
Testergebnis vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage
sein. Als Risikogebiete gelten Länder, für die im Zusammenhang mit dem Coronavirus eine
Reisewarnung besteht. Derzeit gilt die höchste Reisewarnung (Sicherheitssstufe 6) für
Frankreich, Iran, Italien, Niederlande, Russland, Schweiz, Spanien, Südkorea, Ukraine und
das Vereinigte Königreich. Ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) gilt für alle
Länder weltweit. Nähere Infos bezüglich Reisewarnungen auf der Website des
Außenministeriums. Nähere Infos bezüglich Reisewarnungen auf der Website des
Außenministeriums.

Zusammengefasste Informationen zur Ein- und Ausreise von und nach Deutschland
(Wirtschaftskammer Österreich/Vorarlberg) finden Sie hier.

Bei Verdacht auf das Vorliegen einer COVID-19 Erkrankung müssen sich nach oder durch
Österreich reisende Personen einer angeordneten medizinischen Überprüfung zu unterziehen.

Einschränkungen bei Veranstaltungen
Sportplätze, Spielplätze und andere öffentliche Plätze der Begegnung sind zum Teil
geschlossen, darunter alle Bundesmuseen. Jegliche Veranstaltungen sind untersagt. An
keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen gleichzeitig treffen. Das BMLRT
informiert auf seiner Website über weitere Fragen im Zusammenhang mit der Verordnung.

Derzeit keine Visa-Ausstellung
Die österreichischen Botschaften und Konsulate stellen weltweit derzeit keine Visa aus.

Stornierungen von Reisen
Bei Fragen zu Stornierungsbedingungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Unterkunft bzw.
Ihren Vertragspartner.

Wenn Sie Symptome zeigen oder den Verdacht, sich infiziert zu haben
Haben Sie Symptome oder den Verdacht, sich infiziert zu haben, meiden Sie bitte unbedingt
Menschenansammlungen und öffentliche Verkehrsmittel. Begebenen Sie sich selbst in
Quarantäne und rufen Sie die Gesundheitshotline 1450, (aus ganz Österreich zum Ortstarif)
wo Sie weitere Anweisungen erhalten!

Links & Informationen zu den zuständigen Stellen
Gesammelte Informationen:

   Gesundheits-Hotline: 1450
   Coronavirus-Informationsseite des Gesundheitsministeriums
   Coronavirus-Informationsseite der AGES (Agentur für Gesundheit)
   Coronavirus Info-Hotline der AGES: Tel: 0800 555 621 I 24 Stunden täglich
    erreichbar
   Aktuelle Reisewarnungen des Bundesministerium für europäische und
    internationale Angelegenheiten
   Tägliche Updates über Österreich-Zahlen zu Testungen / Krankheitsfällen
   Alle Informationen zu Ein- und Ausreise von und mach Deutschland (WKÖ)
   Corona-Inforamtionen in 16 Sprachen
Information und Unterstützung für unsere Tourismusbetriebe:

          FAQs Härtefallfonds für Privatzimmervermieter in Vorarlberg
          Infopoint der WKÖ: Tel 0590099 4352
          Infoseite der WKO Vorarlberg allgemein, eMail: Infopoint_Coronavirus@wko.at
          Rechtsfragen der WKÖ
          Maßnahmenpaket der Bundesregierung für betroffene Betriebe: www.oeht.at

      Informationen zu Storno von Reisen und Hotelbuchungen

   Fachverband der Reisebüros der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
   Fachverbandes der Hotellerie der WKO.

      Unsere Informationen zum Verkehr und Wetter Vorarlberg, Schnee und
      Straßenzustand sowie wichtige, allgemeine Notrufnummern finden Sie
      vorübergehend auf einer separaten Serviceseite:

              Serviceline – Wetter und Straße – Vorarlberg
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