Aktuelle Situation / Maßnahmen in Vorarlberg/Österreich (Stand: 17. April 2020, 12:00 Uhr) Ein Aufruf der Landes- und Bunderegierung: Bitte halten ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Aktuelle Situation / Maßnahmen in Vorarlberg/Österreich (Stand: 17. April 2020, 12:00 Uhr) Ein Aufruf der Landes- und Bunderegierung: Bitte halten Sie unbedingt die 1-Meter-Abstand-Regelung ein! Aktuell: Die Ausgangs- und Verkehrsbeschränkungen gelten bis 30. April! Wichtige Information in Vorarlberg: Online-Formular COVID-19 für Kontaktpersonen: Wer KEINE Symptome verspürt aber Kontakt zu mit dem Corona-Virus positiv getesteten Menschen gehabt oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, kann ein neues Formular für Kontaktpersonen ausfüllen. (Nur für betroffene Vorarlbergerinnen und Vorarlberger! Rückkehrer aus den Risikogebieten mögen sich an die zuständigen offiziellen Stellen in ihrem Heimatland wenden und deren Empfehlungen folgen.) Derzeit aktuelle Maßnahmen, Stand 17.4.2020: – NEU: Museen, Bibliotheken, Archive und andere „Orte der Präsentation im künstlerisch- kulturellen Bereich” sollen Mitte Mai wieder öffnen dürfen, wenn Mindestabstandsregeln eingehalten werden können. Lesesäle sollen geschlossen bleiben. Nicht erlaubt sein werden allerdings weiterhin Großveranstaltungen wie Stadtfeste und Festivals, bei denen viele Menschen stehend auf engem Raum zusammenkommen. Das bereits bis Ende Juni geltende Veranstaltungsverbot wurde für diese Bereiche bis 31. August verlängert. – Bei kleineren Events und Veranstaltungen werde ab Juli evt. wieder mehr möglich sein – konkretere Informationen dazu werden Mitte Mai bekanntgegeben. – Kleine Geschäfte (bis 400 qm) sowie Bau- und Gartenmärkte können – mit den geltenden Sicherheitsmaßnahmen (Abstandshaltung, Mund- und Nasenschutz, limierter Einlass etc.) – seit 14. April wieder öffnen. – Ab 1. Mai dürfen alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen. – Verpflichtung eines Mund-Nasen-Schutzes seit 13. April auch in öffentlichen Verkehrsmitteln – NEU: Hafenanlagen am Bodensee dürfen seit 13. April öffnen. Betretung nur alleine, mit Personen des gemeinsamen Haushalts oder Haustieren, Abstandregel einhalten. Von der Ausübung von Freizeitaktivitäten, wie z.B. Wasserskifahren oder Regattasegeln wird dringend abgeraten. Die Regelungen betreffend die Beschränkungen der Grenzübertritte zwischen den Bodenseeanrainerstaaten gelten auch auf dem See. So ist auch auf dem See mit Grenzkontrollen zu rechnen. – Gastronomische Betriebe bleiben geschlossen, dürfen Lieferservice/Take away anbieten. Das Ziel ist eine schrittweise Öffnung ab Mitte Mai, die von einer Evaluierung Ende April abhängig ist. – Alle gewerblichen Beherbergungsbetriebe im ganzen Land sind geschlossen bis Mitte Mai. Danach folgt ein “Fahrplan” der schrittweisen Öffnung. – Bereits offen sind Lebensmittelhandel (bis längstens 19.00 Uhr), Apotheken, Drogerien, Post oder Banken. – Beim Einkauf in Geschäften sind verpflichtend Mund-Nasen-Masken zu tragen. Nur in kleineren Geschäften (unter 400 qm) herrscht derzeit keine Maskenpflicht, aber die Empfehlung, diese zu tragen. – Alle Veranstaltungen sind bis Ende Juni untersagt, an keinem Ort dürfen mehr als fünf Menschen aufeinandertreffen. – Die Skigebiete in Vorarlberg sind geschlossen, die Wintersaison beendet.
– ALLE Seilbahnanlagen sowie Spiel-, Sportplätze und Parks und Freizeitanlagen (Bäder etc.) sind geschlossen – Sport soll tw. ab 1. Mai wieder möglich sein: z.B. Tennis oder Golf. Es gelten besondere Sicherheitsvorschriften. Genauere Informationen zum Thema Sport finden Sie hier: Lockerungen im Sport – Grenzkontrollen zu Deutschland, Schweiz und Liechtenstein finden statt, der Grenzübertritt ist nur noch an bestimmten Grenzen möglich: Siehe Infoblatt “Grenzübertritte” (PDF) der Landespolizeidirektion Vorarlberg – Flüge von Altenrhein (CH) nach Wien sind bis 30. April eingestellt Ein-/Ausreise: – Aktuell: Besonderen Ausnahmefälle für den Grenzübertritt: Ab sofort können Familienmitglieder und ausländische Personen bei Nachweis besonders berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis leichter die Grenze passieren. Gleiches gilt für Personen, die ein Tier in einem Stall außerhalb von Österreich eingestellt haben. Anstatt einem ärztlichen Zeugnis über die negative Coronavirus-Testung kann nunmehr eine Eigenerklärung an der Grenze vorgewiesen werden. Weitere Informationen hier. – Bei allen anderen Grenzübertritten von Schweiz und Liechtenstein nach Österreich ist ein ärztliches Zeugnis – nicht älter als 4 Tage – über ihren Gesundheitszustand vorzuweisen. – Die Grenzen zu Deutschland sind seit 18. März geschlossen. Sämtliche Informationen zu Ein- und Ausreise von und nach Deutschland finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Vorarlberg zusammengefasst. Öffentlicher Verkehr in Vorarlberg bleibt aufrecht, es gibt Einschränkungen: – Benutzung von Öffentlichen Verkehr smitteln:Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Besorgungen in Geschäften oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die offen haben dürfen, berufliche Zwecke, und um alleine oder mit Personen oder Haustieren, die im gemeinsamen Haushalt leben, hinaus zu kommen an öffentliche Orte im Freien. Es muss verpflichtend eine Mund-Nasen-Maske getragen (nicht für Kinder bis 6 Jahre) und die Abstandsregel von 1 m eingehalten werden. – Ein Ersatzverkehrsplan für den Bahnverkehr in Vorarlberg/Österreich ist in Kraft. Infos: Regionale Ersatzverkehrsplänen – Der Busverkehr wurde in den meisten Regionen Vorarlbergs auf den Samstagfahrplan umgestellt und endet zwischen 19:00 und 21:00 Uhr. – Der gesamte Öffentliche Verkehr (d.h. alle Bahn- und Busverbindungen) zwischen Vorarlberg und der Schweiz bzw. Liechtenstein ist eingestellt. Laufende Informationen: www.vmobil.at Maßnahmen bei der Benützung von Öffentlichen Verkehrsmitteln: – Die Vordertür beim Fahrpersonal bleibt geschlossen, bitte steigen Sie hinten ein – Busse und Züge, Oberflächen, die oft berührt werden, werden regelmäßig gereinigt – Tickets können nicht mehr beim/bei der LenkerIn bezogen werden. Dies entbindet allerdings nicht von der Ticketpflicht. Diese können weiterhin am Automaten oder via FAIRTIQ-App bezogen werden. Gesammelte Informationen Vorarlberg: Die Gesundheitsberatung 1450 ist und bleibt in der Coronakrise die erste Anlaufstelle. Bitte benutzen Sie diese Hotline nur, wenn es wirklich um Ihren Gesundheitszustand geht, Sie in einer Risikoregion waren und Symptome zeigen oder Sie vermuten sich infiziert zu haben!
Gesundheitshotline 1450 (wenn Sie Symptome zeigen) Online-Formular der Landesregierung Vorarlberg (wenn Sie Symptome zeigen, alternativ zu 1450 bei Überlastung, Rotes Kreuz von 7:00 bis 22:00 Uhr) Online-Formular COVID-19 für Kontaktpersonen (wenn Sie mit Infizierten in Kontakt oder in einem Risiokogebiet waren) Aktuellen Maßnahmen in Vorarlberg (Sachstand der Vorarlberger Landesregierung) Alle aktuellen Infos zu Ein- und Ausreise von/nach Deutschland (WKO Vorarlberg) Grenzen, an denen derzeit kontrollierte Übertritte möglich sind (PDF) (Landespolizeidirektion) Regionaler Ersatzfahrplan der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) Aktuelle Situation/weitere Maßnahmen in Österreich Wie in vielen anderen Ländern gibt es auch in Österreich Fälle von Infektionen mit dem Coronavirus. Die österreichischen Behörden haben sehr früh reagiert und sind in ständigem Austausch mit den zuständigen Behörden und Institutionen in den Nachbarländern und auf EU-Ebene und nach gut vorbereitet, um auf jeweils aktuelle Entwicklungen konsequent zu reagieren. Oberstes Ziel ist die Eindämmung durch konsequente Maßnahmen wie in allen europäischen Ländern. Aktuell gibt es folgende Maßnahmen in Österreich: Einstellung des Skibetriebs Alle Skigebiete und Seilbahnanlagen in Österreich sind geschlossen. Veranstaltungen Alle Veranstaltungen sind bis Ende Juni abgesagt. Zugverbindungen Der Zugverkehr von/nach Italien, Tschechien, der Slowakei und der Schweiz ist eingestellt. Die Zugverbindungen zwischen Österreich und Deutschland sind eingeschränkt. Eingestellt sind die Zugverbindungen zwischen Tirol und Deutschland. Ersatzfahrpläne der Österreichischen Bundesbahnen – Details hier. Flugverbindungen Direktflüge zwischen Österreich den folgenden Ländern sind ausgesetzt: Iran, Südkorea, China, Italien, Frankreich, Spanien, Schweiz, Großbritannien, Niederlande, Russland und Ukraine. Der Flughafen Innsbruck ist für den regulären Flugbetrieb geschlossen. Austrian Airlines hat den regulären Flugbetrieb eingestellt. Informieren Sie sich bitte zeitnah bei ihrer Fluglinie, ob ein geplanter Flug tatsächlich stattfindet. Grenzkontrollen Aktuell führt Österreich Kontrollen an allen Grenzen, besonders zu Italien, der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein durch. Deutschland, Tschechien, Slowakei und Ungarn kontrollieren ihre Grenzen ebenfalls bzw. haben ihrerseits Einreiserestriktionen verhängt. Der Grenzübertritt ist nur noch an bestimmten Grenzen möglich. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Behörden. Einreise nach Österreich – Bundesweit einheitliche Verkehrsbeschränkungen – Verordnung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz Aktuell bestehen Einreisebeschränkungen für Reisende aus Risikogebieten. Personen, die aus Italien, Deutschland, Schweiz und Liechtenstein nach Österreich einreisen, haben ein ärztliches Attest über einen negativen Test auf COVID19 vorzulegen. Andernfalls wird die
Einreise verweigert. Durchreisen ohne Zwischenstopp sind gestattet. Ebenso haben Drittstaatenangehörige, die sich innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt in einem COVID19- Risikogebiet aufgehalten haben, ein ärztliches Attest über ein negatives Testergebnis vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Als Risikogebiete gelten Länder, für die im Zusammenhang mit dem Coronavirus eine Reisewarnung besteht. Derzeit gilt die höchste Reisewarnung (Sicherheitssstufe 6) für Frankreich, Iran, Italien, Niederlande, Russland, Schweiz, Spanien, Südkorea, Ukraine und das Vereinigte Königreich. Ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) gilt für alle Länder weltweit. Nähere Infos bezüglich Reisewarnungen auf der Website des Außenministeriums. Nähere Infos bezüglich Reisewarnungen auf der Website des Außenministeriums. Zusammengefasste Informationen zur Ein- und Ausreise von und nach Deutschland (Wirtschaftskammer Österreich/Vorarlberg) finden Sie hier. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer COVID-19 Erkrankung müssen sich nach oder durch Österreich reisende Personen einer angeordneten medizinischen Überprüfung zu unterziehen. Einschränkungen bei Veranstaltungen Sportplätze, Spielplätze und andere öffentliche Plätze der Begegnung sind zum Teil geschlossen, darunter alle Bundesmuseen. Jegliche Veranstaltungen sind untersagt. An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen gleichzeitig treffen. Das BMLRT informiert auf seiner Website über weitere Fragen im Zusammenhang mit der Verordnung. Derzeit keine Visa-Ausstellung Die österreichischen Botschaften und Konsulate stellen weltweit derzeit keine Visa aus. Stornierungen von Reisen Bei Fragen zu Stornierungsbedingungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Unterkunft bzw. Ihren Vertragspartner. Wenn Sie Symptome zeigen oder den Verdacht, sich infiziert zu haben Haben Sie Symptome oder den Verdacht, sich infiziert zu haben, meiden Sie bitte unbedingt Menschenansammlungen und öffentliche Verkehrsmittel. Begebenen Sie sich selbst in Quarantäne und rufen Sie die Gesundheitshotline 1450, (aus ganz Österreich zum Ortstarif) wo Sie weitere Anweisungen erhalten! Links & Informationen zu den zuständigen Stellen Gesammelte Informationen: Gesundheits-Hotline: 1450 Coronavirus-Informationsseite des Gesundheitsministeriums Coronavirus-Informationsseite der AGES (Agentur für Gesundheit) Coronavirus Info-Hotline der AGES: Tel: 0800 555 621 I 24 Stunden täglich erreichbar Aktuelle Reisewarnungen des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Tägliche Updates über Österreich-Zahlen zu Testungen / Krankheitsfällen Alle Informationen zu Ein- und Ausreise von und mach Deutschland (WKÖ) Corona-Inforamtionen in 16 Sprachen
Information und Unterstützung für unsere Tourismusbetriebe: FAQs Härtefallfonds für Privatzimmervermieter in Vorarlberg Infopoint der WKÖ: Tel 0590099 4352 Infoseite der WKO Vorarlberg allgemein, eMail: Infopoint_Coronavirus@wko.at Rechtsfragen der WKÖ Maßnahmenpaket der Bundesregierung für betroffene Betriebe: www.oeht.at Informationen zu Storno von Reisen und Hotelbuchungen Fachverband der Reisebüros der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Fachverbandes der Hotellerie der WKO. Unsere Informationen zum Verkehr und Wetter Vorarlberg, Schnee und Straßenzustand sowie wichtige, allgemeine Notrufnummern finden Sie vorübergehend auf einer separaten Serviceseite: Serviceline – Wetter und Straße – Vorarlberg
Sie können auch lesen