Hygienekonzept der Orientierungswoche 2021 der Technischen Universität Chemnitz 04.-08.10.2021

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Hygienekonzept der Orientierungswoche 2021 der
               Technischen Universität Chemnitz
                        04.-08.10.2021
                                      Stand: 14.09.2021

Verantwortlich für die Kontrolle der Einhaltung der spezifischen Hygienemaßnahmen sind
die Helfer_innen der Orientierungsphase. Sie fungieren gleichzeitig als Ansprechpartner vor
Ort für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzepts, der geltenden Kontaktbe-
schränkungen und Abstandsregelungen sowie hinsichtlich des Tragens eines Mund-Nasen-
Schutzes (medizinische Maske) oder persönlicher Schutzausrüstung.

Fachschaften:
Informatik, Philosophie, Wirtschaftswissenschaften, Lehramt, Mathe, Chemie, ET/IT

Informationsveranstaltungen
Ort: Uniteile Reichenhainer Straße, Straße der Nationen
Beteiligte: Organisator_innen, Helfer_innen, Teilnehmer_innen

Ist diese nicht zuvor erfolgt, wird zuerst eine Belehrung über das bestehende Hygienekon-
zept durch die Helfer_innen auf einem zuvor, durch die Organisator_innen, bestimmten
Sammelplatz durchgeführt und die Teilnehmer nach Punkt 1b geprüft.
Sofern ein regelkonformes Treffen der Teilnehmer_innen auf den dafür vorgesehenen Sam-
melplätzen nicht möglich ist, werden die Teilnehmer_innen im Durchlassverfahren (ähnlich
einer Passkontrolle) beim bzw. vorm Einlassen bezüglich Punkt 1b geprüft. In diesem Fall er-
folgt ein kurzer Hinweis zu dem Hygieneregelung der TUC beim Einlass und die ausführliche
Aufklärung zum Hygienekonzept der Fachschaften zu Beginn der ersten Informationsveran-
staltung. Zum Einlass sind dann alle verfügbaren Türen zu nutzen, um die Anzahl wartender
Teilnehmer_innen möglichst klein zu halten. Mit Markierungen werden sie außerdem auf
den einzuhaltenden Abstand hingewiesen.
In den Gebäuden der TU obliegt es dem Teilnehmer sich unter der Einhaltung der Regelun-
gen der TUC zu seinem Ziel zu bewegen. Für die Einhaltung des Sitzplans sorgen die Hel-
fer_innen.

Campusrallye

Ort: Uniteile Reichenhainer Straße (d. h. Clubs, Mensa, Infopunkt des StuWe, UnicC, Univer-
sitas), Straße der Nationen, Wilhelm-Raabe-Straße, Subbotnik
Beteiligte: Stationsleiter_innen der studentischen Initiativen, Organisator_innen, Mentor_in-
nen, Herlfer_innen, Studentenwerk, Mensa, Buchhandlung Universitas,
Zunächst treffen sich die festgelegten Gruppen an dem zuvor von den Organisator_innen
festgelegten Sammelplatz in ausreichend großen, zeitlichen Abständen. Dort werden Men-
tor_innen die Teilnehmer_innen, wenn nötig, auf negative Testergebnisse überprüfen. An-
schließend gehen die Gruppen eine Route ab, die von den Organisator_innen vorab festge-
legt wurde. Dabei ist immer nur eine Gruppe an einer Station. Falls bei der Raumgröße der
geforderte Mindestabstand bei voller Gruppengröße nicht gewährleistet werden kann, wird
die Gruppe für diesen Zeitraum aufgeteilt und einzeln betreut. In diesem Fall erhält die Stati-
onsleiter_in die Aufgaben der Mentor_in. Diese Teilgruppen wiederum durchlaufen das Pro-
gramm gesondert. An einer Station stellt sich die jeweilige Initiative vor. Getränke sind aus-
schließlich in geschlossener Form zu überreichen und werden von den Stationsleiter_in-
nen/Mentor_innen ausgeteilt. Für von Helfer_innen ausgeteilte Gegenstände (z. B. Stift, und
Papier) ist Punkt 18 zu beachten. Nach dem Verlassen einer Gruppe hat die Stationsleiter_in
zu Lüften. Beim Verlassen einer Station ist die folgende Gruppe darüber in Kenntnis zu set-
zen. Dies kann etwa durch Sichtkontakt der Mentor_innen in Ausreichendem Abstand der
Gruppen erfolgen oder per interner Kommunikation mit mobilen Endgeräten. Solange dies
nicht geschieht, hat die planmäßig folgende Gruppe im Freien, mit genügend Abstand zu an-
deren Personengruppen zu warten. Für die Planung des Weges zwischen einzelnen Stationen
ist die Begegnung verschiedener Gruppen zu vermeiden, z. B. durch eine ringförmige Legung
der Wege.

Stadtrallye

Ort: Chemnitz Innenstadt, d. h. im Freien sowie im Innenbereich öffentlicher Gebäude (z. B.
Uni-Bib, Uniteil der StraNa, Foyer des Tietz)
Beteiligte: Stationsleiter_innen (Helfer_innen oder Mentor_innen), Mentor_innen und Teil-
nehmer_innen

Siehe Campusrallye.
Abweichend zur Campusrallye, gibt es an den Stationen sonstige Informationen sowie Spiele
(z. B. Quiz) die von Stationsleiter_innen, hier Helfer_innen oder Mentor_innen, gegeben
bzw. durchgeführt werden.

Grillen/Gulaschkanone

Ort: Freiflächen der TU Chemnitz, Freiflächen des Studentenwerks
Beteiligte: Organisator_innen, Helfer_innen, Teilnehmer_innen

Die Teilnehmer_innen finden sich auf den Plätzen ein, die für ihre Gruppe, von den Organisa-
tor_innen, vorgesehen ist. Solange alle Gruppen sitzen und nachdem Helfer_innen dies ge-
statten, kann sich eine Gruppen, nach der von den Organisator_innen bestimmter Reihen-
folge, an die Essensausgabe stellen und sich schließlich zurück auf ihre Plätze begeben. Nach
Absprache mit den Helfer_innen ist es den Teilnehmer_innen einer Gruppe erlaubt, sich er-
neut anzustellen.
1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Orientierungswoche ist nur Personen mit
gutem Allgemeinbefinden und ohne verdächtige Symptome („Erkältungsanzeichen“
z.B. Fieber, Husten und/oder Atemnot) gestattet. Personen mit entsprechenden Symp-
tomen sind aufgefordert, die Liegenschaften, Gebäude und Räume (einschließlich
Parkplätze und Wege) der TU Chemnitz umgehend zu verlassen bzw. nicht zu betreten
und telefonisch einen Arzt/Ärztin zu kontaktieren.
1a. Für alle Teilnehmer_innen ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Für die Anmel-
dung sind die Organisator_innen der Fachschaften verantwortlich
1b. Alle Teilnehmer_innen und Helfer_innen der Orientierungswoche haben entweder
einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen Nachweis für einen tagesaktuellen
negativen Coronatest vorzulegen. Ein selbst durchgeführter Selbsttest ist hierfür nicht
ausreichend, jedoch aber ein Selbsttest, der vor einem der Verantwortlichen der Fach-
schaft durchgeführt wird.

2. Jede Person an der TU Chemnitz ist verpflichtet, im Außengelände und auf Freiflä-
chen, sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht gewahrt werden kann, sowie in allen
öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr
eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske sowie Masken mit ver-
gleichbarem Standard (z.B. KN95 oder N95) zu tragen. Auf den sachgerechten Um-
gang mit der Mund-Nasen-Bedeckung (Auf- und Absetzen, kein Verschieben während
des Tragens) ist zu achten.

3. Beim Betreten oder Verlassen der Gebäude sind die Desinfektionsmittelständer in
den Eingangsbereichen zu nutzen. Alternativ waschen Sie sich gründlich die Hände in
den gesondert ausgewiesenen Sanitäreinrichtungen.

4. Schmale Aufzüge und Treppenaufgänge sind nach Möglichkeit nicht gleichzeitig mit
anderen zu nutzen. Unabhängig davon gilt ein striktes Rechtslaufgebot. Kontakt zwi-
schen zwei oder mehreren Gruppen ist zu vermeiden. Dies wird u.a. durch ein Einbahn-
straßen-System gewährleistet.

5. Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, das Sie anschlie-
ßend entsorgen.

6. Halten Sie die Hände vom Gesicht fern. Vermeiden Sie es, mit den Händen Mund,
Augen oder Nase zu berühren.

7. Waschen Sie sich regelmäßig und ausreichend lange (mind. 30 Sekunden) die
Hände mit Wasser und Flüssigseife und nutzen Sie zum Abtrocknen Einmalhandtücher
– insbesondere auch nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten. Bei Außenveranstal-
tungen ist die Versorgung mit Desinfektionsmittel durch die Helfer_innen sicherzustel-
len.

8. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Toilettenräume wird eine Handdes-
infektion empfohlen.

9. Bei Nutzung durch mehreren Personen hat eine regelmäßige Desinfektion aller
Berührflächen (z. B. Türklinken) zu erfolgen.
10. Bei allen Veranstaltungen der Orientierungsphase ist der Mindestabstand von 1,5m
zu anderen Personen einzuhalten. In Innenräumen ist eine medizinische Mund-Nasen-
Bedeckung oder FFP2-Maske sowie Maske mit vergleichbarem Standard (z.B. KN95
oder N95) zu tragen.
10a. Dies gilt auch im Außengelände und auf Freiflächen, sofern der Mindestabstand
von 1,5 m nicht gewahrt werden kann.
10b.Die Maskenpflicht gilt nicht für die Person, der das Rederecht erteilt wird, sofern
der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen jederzeit eingehalten werden kann (also
bspw. während eines Vortrags am Rednerpult).

11. Bei Veranstaltungen, die vollständig oder teilweise außerhalb der Räumlichkeiten
der TU Chemnitz stattfinden ist die maximale Gruppenteilnehmerzahl der jeweils zum
Veranstaltungszeitpunkt gültigen Amtlichen Bekanntmachung des Landes Sachsen
(Corona-Schutzverordnung) gültig maximal jedoch eine Teilnehmerzahl von 10 Perso-
nen. Die Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen ist zu finden unter:
“https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-7173”.
Punkt 13 bleibt davon unberührt.

12. Für Gruppeneinteilungen nach Punkt 11 ist die Zusammensetzung der Gruppen
während der kompletten Orientierungswoche beizubehalten.

13. Bei allen Veranstaltungen muss ein ausreichender Abstand zwischen den Teilneh-
mer_innen gegeben sein. Die Zahl der Anwesenden ist auf die durch die Universität
bekannt gegebene Maximalanzahl für den jeweiligen Raum (siehe Anhang) zu be-
schränken. Diese maximal Zahl ist durch die Organisatoren und Helfer sicher zu stel-
len.

14. Ist es für Veranstaltungen nach den Punkten 11 und 13 nötig, Sammelplätze fest-
zulegen (z.B. zur allgemeinen Bekanntgabe des Hygienekonzeptes sowie zur erstma-
ligen Gruppenaufteilung), ist eine entsprechende Größe des Sammelplatzes auszu-
wählen, um den Mindestabstand gewähren zu können.
Sammelplätze dürfen nur unter freiem Himmel festgelegt werden und die Aufenthalts-
dauer für Teilnehmer_innen und Helfer_innen an den Sammelplätzen ist, je nach An-
lass, minimal zu halten. Während des Aufenthaltes auf den Sammelplätzen ist von al-
len Teilnehmer_innen und Helfer_innen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung
oder FFP2-Maske sowie Maske mit vergleichbarem Standard (z.B. KN95 oder N95) zu
tragen.
Über die Notwendigkeit zur Einrichtung von Sammelplätzen entscheiden die Organisa-
tor_innen.

15. In Räumen sind regelmäßige Stoßlüftungen vorzunehmen (alle 20 Minuten, je nach
Fenstergröße auch häufiger). Raumlufttechnische Anlagen (RLT) können weiter betrie-
ben werden, da hierbei das Übertragungsrisiko von Viren als gering eingestuft wird.

16. Personen, die innerhalb der Orientierungswoche Kontakt zu mehreren Gruppen ha-
ben (insbesondere Stationsleiter_innen), sind während der jeweiligen Veranstaltung
(laut Punkt 11) und für die Dauer des Kontaktes mit Teilnehmer_innen der Veranstal-
tung dazu verpflichtet, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske
sowie Maske mit vergleichbarem Standard (z.B. KN95 oder N95) zu tragen.
17. Für den Verzehr von Speisen und Getränken darf die Mund-Nasen-Bedeckung kurz-
zeitig abgenommen werden, jedoch ist die Dauer und Häufigkeit dessen auf ein Mini-
mum zu beschränken.

18. Mehrfach verwendbare Gegenstände sind personenbezogen zu verwenden. Sollte
eine wechselnde Nutzung vorliegen, ist auf eine regelmäßige Desinfektion vonseiten
der Helfer_innen zu achten und ggf. (Einmal-)Handschuhe zu tragen.
Die Ausgabe von Gegenständen, Materialien, etc. ist nur mit (Einmal-)Handschuhen
erlaubt.

19. Alle Helfer_innen werden vor Beginn der Orientierungsphase über die Maßnahmen
des Hygienekonzeptes belehrt. Die Helfer_innen sind dazu verpflichtet, das Hygiene-
konzept während der gesamten Orientierungsphase einzuhalten und die Umsetzung
dessen durch die Teilnehmer_innen sicherzustellen. Die Belehrung über das Hygiene-
konzept ist von den Helfer_innen schriftlich zu bestätigen.

20. Alle Teilnehmer_innen werden im Vorfeld der Orientierungsphase und zu Beginn
der Veranstaltungen durch die Helfer_innen über die Schutz- und Hygieneregeln infor-
miert. Zur Nachverfolgung von Kontaktketten sind die Teilnehmer_innen und Helfer_in-
nen verpflichtet, ihre Kontaktdaten im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltung in dem da-
für vorgesehenen Formular anzugeben. Allen Teilnehmer_innen und Helfer_innen wird
empfohlen, zusätzlich zum Kontaktformular die Corona-Warn-App der Bundesregie-
rung zu nutzen.

21. Die Helfer_innen sind verpflichtet die Umsetzung des Hygienekonzeptes für die
Dauer der Veranstaltung sicherzustellen. Bei Nichteinhaltung oder bei offensichtlicher
Ablehnung des Hygienekonzeptes sind die Helfer_innen dazu berechtigt, entspre-
chende Personen von der jeweiligen Veranstaltung oder der gesamten Orientierungs-
phase auszuschließen.

22. Im Falle des Verdachts einer Infektion mit dem Coronavirus (z.B. bei Auftreten ty-
pischer Symptome oder nach Kontakt mit einer infizierten Person) sind die Teilneh-
mer_innen und Helfer_innen angehalten, unverzüglich telefonisch einen Arzt zu kon-
sultieren.
Darüber hinaus ist ebenfalls unverzüglich die TU Chemnitz zu informieren (per E-Mail
an kontakt-corona@tu-chemnitz.de).
Betroffenen Personen ist es bis zum Ausschluss einer Infektion nicht gestattet, den
Campus oder Räumlichkeiten der TU Chemnitz zu betreten.

23. Bei Aufforderung werden dem Gesundheitsamt die vorliegenden Daten der Teilneh-
mer_innen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
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