Alles neu? Welche Veränderungen bringt das GebäudeEnergieGesetz? - Richard G. Hückel Dipl.-Ing. / Architekt - Rehau

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Alles neu? Welche Veränderungen bringt das GebäudeEnergieGesetz? - Richard G. Hückel Dipl.-Ing. / Architekt - Rehau
Alles neu?
Welche Veränderungen
bringt das
GebäudeEnergieGesetz?
Richard G. Hückel
Dipl.-Ing. / Architekt
Alles neu? Welche Veränderungen bringt das GebäudeEnergieGesetz? - Richard G. Hückel Dipl.-Ing. / Architekt - Rehau
GebäudeEnergieGesetz GEG

Energie- und Klimapolitik der der EU und in Deutschland

    Warum das Ganze?
    Welche wesentlichen Änderungen allgemein?
    Aus welchen Teilen besteht das GEG?
    Was sind die zentralen Anliegen des Gesetztes?
    Welche Unterstützung bekommen die Bürger?
    Was sind die wesentlichen Unterschiede zur EnEV?

                                                          Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   2
Alles neu? Welche Veränderungen bringt das GebäudeEnergieGesetz? - Richard G. Hückel Dipl.-Ing. / Architekt - Rehau
GebäudeEnergieGesetz
GEG
Wichtigen Schritt zur Umsetzung des
Klimaschutzprogramms 2030
Alles neu? Welche Veränderungen bringt das GebäudeEnergieGesetz? - Richard G. Hückel Dipl.-Ing. / Architekt - Rehau
…wie sieht die Realität im Baubereich in Deutschland heute aus?

> 25%   des ges. Energieverbrauches verursacht
        Gebäudesektor (BMU)

> 22    Millionen Bestandsgebäude (dena)

> 54 % des gesamten Abfallaufkommens (UBA, 2018)

> 517   Tonnen jährlich mineralischer
        Rohstoffverbrauch (VDI ZR)

> 52    Hektar Flächenverbrauch täglich (UBA)

> 47 m² Wohnfläche pro Kopf – steigend! (UBA 2019)
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Klimaneutrales Europa bis 2050

Übereinkommen von Paris:
Temperaturanstieg deutlich unter 2°C und auf 1,5°C
begrenzt

Wohlhabende, moderne, Wettbewerbsfähige
klimaneutrale Wirtschaft

Investition in realistische technologische Lösungen

Maßnahmen in Schlüsselbereichen abstimmen
Finanzwesen –Industriepolitik – Forschung
Soziale Gerechtigkeit im Mittelpunkt
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Klimaneutrales Europa bis 2050

Nutzung erneuerbarer Energie zur Erzeugung von
Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb

Schonung fossiler Ressourcen und Minderung der
Abhängigkeit von Energieimporten

Definition neuer Niedrigstenergie-Gebäudestandard
(2023)

Entbürokratisierung
Aus 3 wird 1: GEG
Aus 2 wird 1: BEG
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GebäudeEnergieGesetz GEG

Energie- und Klimapolitik der der EU

Ist der Wandel machbar?
(bitte markieren)

      Ja

    Nein

                                       Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   7
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GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG

Schärfere Anforderungen? Die Antwort lautet, jetzt nicht!

                                                                                                                QP-Bedarf
                                          1. Wärmeschutzverordnung     (WSVO 1977)                             (kWh/m²a)
                                          Heizungsanlagenverordnung    (HeizAnlV)
         Schrittweise Verschärfung der

                                          Energieeinsparverordnung     (EnEV 2002)                                 200
                 Anforderungen

                                          Energieeinsparverordnung     (EnEV 2007)                                 100

                                          Energieeinsparverordnung     (EnEV 2009)                                  80

                                          Energieeinsparverordnung     (EnEV 2012)                                  60

                                          Energieeinsparverordnung     (EnEV 2014/2016)                             50

                                                                                                                    Keine
                                          GebäudeEnergieGesetz         (GEG 2017/2018/2019/2020/2023*)          Verschärfung

                                          EU Gebäuderahmenrichtlinie   EDBP (2020)                                Bis 2050
                                                                                                                 klimaneutral

       * Verschärfung entsprechend Niedrigstenergiestandard                            Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   8
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GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG

Ziele und zentrale Inhalte des GebäudeEnergieGesetz:

 Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, die bis zum Jahr 2050 einen weitestgehend klimaneutralen
  Gebäudebestand fordert.

 Sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden und die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien zur
  Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.

 Schonung fossiler Ressourcen, die Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten und die Umsetzung
  der klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik.

 Definition des neuen Niedrigstenergiegebäudestandard (Revision GEG 2023)

                                                                         Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   9
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GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG

Das GEG ist die Zusammenführung der

 Energieeinsparungsgesetz EnEG
 Energieeinsparverordnung EnEV und
 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG

mit dem Ziel der Entbürokratisierung

Die Zusammenführung ist ohne wesentlichen materielle Änderungen geschehen.
Die geltenden Anforderungen an den Neubau und Bestand wurden beibehalten einschließlich der
Nutzungspflichten für erneuerbare Energien nach dem EEWärmeG.

                                                                           Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   10
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG

Verlauf der Einführung des GEG:

   23.01.         23.10.      20.12.      29.01.       18.06.        03.07.      08.08.            13.08.          November
    2017           2019        2019        2020         2020          2020        2020              2020              2020
                                                                                                                   (1.11.2020)

    Erster       Bundes-     Bundesrat   Bundestag   Bundestag      Bundesrat     GEG          GEG wird im         GEG ist in
 Entwurf GEG     kabinett                                                                        Bundes-          Kraft getreten
                beschließt   1. Lesung   1. Lesung   2./3. Lesung   2. Lesung   Beschluss       gesetzblatt
                 Entwurf                                                                        verkündet            EnEV
                                                                                                                     EnEG
                                                                                                                   EEWärmeG

                                                                                                               
    Start                                                                                                              Ziel

                                                                                   Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   11
Gebäudeenergiegesetz
GEG
Welche wesentlichen Änderungen gibt es?
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG

Was regelt das GEG?

 Regelung der energetischen Anforderungen
 Nutzung von erneuerbaren Energien
 Sparsamer Einsatz von Energie

                                             Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   13
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG

Folgende sieben wesentlichen Änderungen wurden vorgenommen:

 Flexibilisierung der Erfüllung als Chance für Bauherren
 Primärenergiefaktoren im GEG verankert
 Nachweis für neue Wohngebäude / vereinfachte Verfahren
 Ausweisung von CO2-Emissionen im Energieausweis
 Austauschpflicht für Heizungen und Verbot von Öl- und Kohleheizungen
 PV-Strom wird besser angerechnet
 Innovationsklausel für Quartiers-Lösungen

Ausblick:
Definition der Grenzwerte Niedrigstenergiehaus (Revision GEG 2023)

                                                                         Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   14
GebäudeEnergieGesetz
GEG
Aus welchen Teilen besteht das GEG?
Was sind die wesentlichen Änderungen?
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG

114 Paragrafen und 11 Anlagen in 9 Teilen des GEG

(1)    Allgemeiner Teil
(2)    Anforderungen an zu errichtende Gebäude
(3)    Anforderungen an bestehende Gebäude
(4)    Heiz-, Kühl-, Lüftungs- und Warmwasser-technik
(5)    Energieausweise
(6)    Finanzielle Förderungen
(7)    Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes
(8)    Besondere Gebäude und Bußgelder
(9)    Übergangsvorschriften

                                                        Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   16
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                         EnEV
                                                                                EnEG und
                                                                                EEWärmeG
                                                                                                               GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Teil 1 - Allgemeiner Teil
§ 1 Zweck und Ziel
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
§ 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
§ 6 Verordnungsermächtigung Verteilung der Betriebskosten, Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
§ 7 Regeln der Technik
§ 8 Verantwortliche
§ 9 Überprüfung der Anforderung an zu errichtende und bestehende Gebäude

                                                                           Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   17
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                 EnEV
                                                        EnEG und
                                                        EEWärmeG
                                                                                       GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Teil 2 - Anforderungen an zu errichtende Gebäude
Abschnitt 1: Allgemeiner Teil
§ 10 Niedrigstenergiegebäude
§ 11 Mindestwärmeschutz
§ 12 Wärmebrücken
§ 13 Dichtheit
§ 14 Sommerlicher Wärmeschutz

                                                   Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   18
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                        EnEV
                                                                               EnEG und
                                                                               EEWärmeG
                                                                                                              GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Abschnitt 2: Jahres Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei
zu errichtenden Gebäuden
Unterabschnitt 1: Wohngebäude
§ 15 Gesamtenergiebedarf (0,75-fache des Referenzgebäudes)
§ 16 Baulicher Wärmeschutz (1,0-fache des Referenzgebäudes)
§ 17 Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2: Nichtwohngebäude
§ 18 Gesamtenergiebedarf (0,75-fache des Referenzgebäudes; ö.H.: -26%)
§ 19 Baulicher Wärmeschutz (1,0-fache des Referenzgebäudes; ö.H.: -12%)

                                                                          Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   19
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                         EnEV
                                                                                EnEG und
                                                                                EEWärmeG
                                                                                                               GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Abschnitt 3: Berechnungsgrundlagen und –verfahren
§ 20 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs von Wohngebäuden
§ 21 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs von Nichtwohngebäuden
§ 22 Primärenergiefaktoren und Verordnungsermächtigung
§ 23 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 24 Einfluss von Wärmebrücken
§ 25 Randbedingungen für die Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfes
§ 26 Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
§ 27 Berechnung bei gemeinsamen Heizungsanlagen für mehrere Gebäude
§ 28 Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

                                                                           Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   20
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                         EnEV
                                                                                EnEG und
                                                                                EEWärmeG
                                                                                                               GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Abschnitt 3: Berechnungsgrundlagen und –verfahren
§ 29 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei
     aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden
§ 30 Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude
§ 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
§ 32 Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
§ 33 Andere Berechnungsverfahren

                                                                           Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   21
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                       EnEV
                                                                              EnEG und
                                                                              EEWärmeG
                                                                                                             GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Abschnitt 4: Nutzung von Erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung bei
einem zu errichtenden Gebäuden
§ 34 Nutzung Erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs
§ 35 Nutzung solarer Strahlungsenergie
§ 36 Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 37 Nutzung von Geothermie und Umweltwärme
§ 38 Nutzung von fester Biomasse
§ 39 Nutzung von flüssiger Biomasse
§ 40 Nutzung von gasförmiger Biomasse
§ 41 Nutzung von Kälte aus Erneuerbaren Energien

                                                                         Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   22
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                          EnEV
                                                 EnEG und
                                                 EEWärmeG
                                                                                GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Unterabschnitt 1: Ersatzmaßnahmen
§ 42 Nutzung von Abwärme
§ 43 Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung
§ 44 Fernwärme oder Fernkälte
§ 45 Maßnahmen zur Einsparung von Energie

                                            Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   23
GebäudeEnergieGesetz GEG

Exkurs Quartiersversorgung mit Nah- / Fernwärme

Herausforderung Ausbau Sektor Erneuerbare Wärme

 Der Anteil EE Wärme ist
  mit ca. 15 % um den Faktor 3
  kleiner als im Sektor EE Strom

 Die Dekarbonisierung der
  Wärmeversorgung muss
  durch Ausbau von WP und EE
  in Wärmenetzen massiv
  vorangetrieben werden,
  um die Klimaziele 2030 / 2050
  zu erreichen

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#verkehr   Olaf Kruse | BS-BT-PM BG | 09.06.2021 |   24
GebäudeEnergieGesetz GEG

Exkurs Quartiersversorgung mit Nah- / Fernwärme

Chancen zur wirtschaftlichen Integration EE

Heute …
 KWK + Kessel (Erdgas)
 Holzhackschnitzel
 Biogas

Künftig (zusätzlich) …
 Große zentrale Wärmepumpen
 Große Solarthermie
 Abwärme aus Industrie und Gewerbe
 Windstrom(wärme)
 …

                                                  Olaf Kruse | BS-BT-PM BG | 09.06.2021 |   25
GebäudeEnergieGesetz GEG

Exkurs Quartiersversorgung mit Nah- / Fernwärme

Herausforderungen bei der Umsetzung

 Geringe bzw. sinkende (spezifische) Wärmebedarfe bei Neubau und Sanierung

 Fehlende Kapazitäten bei ausführenden Unternehmen im Rohrleitungsbau (z.B. Schweißer)

 Ausgelastete Tiefbauunternehmen (Breitbandausbau, Kanalsanierung, Straßenbau, …)

 Steigende (Bau)Kosten

 …

                                                                         Olaf Kruse | BS-BT-PM BG | 09.06.2021 |   26
PMR-Netze

- flexibel                                               Online Seminar
- einfach(er) …                                           „Nahwärme-
                                                          Netze richtig
- wirtschaftlich(er)                                         planen“
                                                          Fr., 18.06.21
                                                          10 – 11 Uhr

Anmeldung Online-Seminar Nahwärme

Quelle Bild li. u.: Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Vortrag beim 3. STW-Forum Nahwärme, 28.01.16, Erlangen
GebäudeEnergieGesetz GEG

Exkurs Quartiersversorgung mit Nah- / Fernwärme

Projektbeispiele mit REHAU PMR-Netz

Hallerndorf [2016]
 Bestand > 100 HA | Holz + Solarthermie
Berlin – Möckernkietz [2017]
 Neubau, ca. 470 WE + Gewerbe | Biogas-KWK + PV
Bad Vilbel [2018]
 Neubau, ca. 680 WE | KWK
Meitingen [2019]
 Neubau, ca. 200 WE | Industrieabwärme + WP
Wesel [2019]
 Neubau, 70 EFH | KWK

                                                   Olaf Kruse | BS-BT-PM BG | 09.06.2021 |   28
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                           EnEV
                                                                                  EnEG und
                                                                                  EEWärmeG
                                                                                                                 GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Teil 3 – Bestehende Gebäude
Abschnitt 1: Anforderungen an bestehende Gebäude
§ 46 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften
§ 47 Nachrüstung bestehender Gebäude
§ 48 Anforderungen an bestehende Gebäude bei Änderung
§ 49 Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
§ 50 Primärenergetische Bewertung bestehender Gebäude
§ 51 Anforderungen an bestehende Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

                                                                             Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   29
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                         EnEV
                                                                                EnEG und
                                                                                EEWärmeG
                                                                                                               GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Abschnitt 2: Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei
bestehenden öffentlichen Gebäuden
§ 52 Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energien bei bestehenden öffentlichen Gebäuden
§ 53 Ersatzmaßnahmen
§ 54 Kombination
§ 55 Ausnahmen
§ 56 Abweichungsbefugnis

                                                                           Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   30
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                            EnEV
                                                                                   EnEG und
                                                                                   EEWärmeG
                                                                                                                  GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Teil 4 – Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der
Warmwasserversorgung
Kapitel 1: Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Abschnitt 1: Veränderungsverbot
§ 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Abschnitt 2: Betreiberpflichten
§ 58 Betriebsbereitschaft
§ 59 Sachgerechte Bedienung
§ 60 Wartung und Instandhaltung

                                                                              Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   31
Gebäudeenergiegesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                          EnEV
                                                                                 EnEG und
                                                                                 EEWärmeG
                                                                                                                GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Kapitel 2: Einbau und Ersatz
Abschnitt 1: Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
§ 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe
§ 62 Wasserheizungen, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen sind
§ 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur
§ 64 Umwälzpumpen, Zirkulationspumpen

                                                                            Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   32
Gebäudeenergiegesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                   EnEV
                                                                          EnEG und
                                                                          EEWärmeG
                                                                                                         GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Kapitel 2: Einbau und Ersatz
Abschnitt 2: Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
§ 65 Begrenzung der elektrischen Leistung
§ 66 Regelung der Be- und der Entfeuchtung
§ 67 Regelung der Volumenströme
§ 68 Wärmerückgewinnung

                                                                     Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   33
Gebäudeenergiegesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                           EnEV
                                                                                  EnEG und
                                                                                  EEWärmeG
                                                                                                                 GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Kapitel 2: Einbau und Ersatz
Abschnitt 3: Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
§ 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
§ 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Abschnitt 4: Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel
§ 71 Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
§ 73 Ausnahme

                                                                             Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   34
Gebäudeenergiegesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                    EnEV
                                                           EnEG und
                                                           EEWärmeG
                                                                                          GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Kapitel 3: Energetische Inspektion von Klimaanlagen
§ 74 Betreiberpflicht
§ 75 Durchführung und Umfang der Inspektion
§ 76 Zeitpunkt der Inspektion
§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals
§ 78 Inspektionsbericht; Registriernummern

                                                      Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   35
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                            EnEV
                                                                   EnEG und
                                                                   EEWärmeG
                                                                                                  GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Teil 5 – Energieausweise
§ 79 Grundsätze des Energieausweises
§ 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
§ 81 Energiebedarfsausweis
§ 82 Energieverbrauchsausweis
§ 83 Ermittlung und Bereitstellung von Daten
§ 84 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 85 Angaben im Energieausweis
§ 86 Einteilung in Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
§ 87 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
§ 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

                                                              Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   36
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                         EnEV
                                                                                EnEG und
                                                                                EEWärmeG
                                                                                                               GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Teil 6 – Finanzielle Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien für die
Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen
§ 89 Fördermittel
§ 90 Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
§ 91 Verhältnis zu den Anforderungen an Gebäude bei der Nutzung erneuerbarer Energien

                                                                           Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   37
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                         EnEV
                                                                                EnEG und
                                                                                EEWärmeG
                                                                                                               GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Teil 7 – Vollzug
§ 92 Erfüllungsnachweis bei zu errichtenden Gebäuden
§ 93 Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung
§ 94 Verordnungsermächtigung
§ 95 Behördliche Befugnisse
§ 96 Private Nachweise
§ 97 Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
§ 98 Registriernummer
§ 99 Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
§ 100 Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
§ 101 Erfahrungsberichte der Länder
§ 102 Befreiungen
§ 103 Innovationsklause                                                    Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   38
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                   EnEV
                                                                          EnEG und
                                                                          EEWärmeG
                                                                                                         GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Teil 8 – Besondere Gebäude, Ordnungswidrigkeiten, Anschluss- und
Benutzungszwang
§ 104 Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
§ 105 Baudenkmal und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
§ 106 Gemischt genutzte Gebäude
§ 107 Wärmeversorgung im Quartier
§ 108 Bußgeldvorschriften
§ 109 Anschluss- und Benutzungszwang

                                                                     Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   39
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                         EnEV
                                                                                EnEG und
                                                                                EEWärmeG
                                                                                                               GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Teil 9 – Übergangsvorschriften
§ 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
§ 111 Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 112 Übergangsvorschriften für Energieausweise
§ 113 Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen
§ 114 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das
      Deutsche Institut für Bautechnik

                                                                           Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   40
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Grundsätzliches zum GEG                                                           EnEV
                                                                                  EnEG und
                                                                                  EEWärmeG
                                                                                                                 GEG
Das GEG besteht aus folgenden Teilen:
Anlagen
1. Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)
2. Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)
3. Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche
   (Nichtwohngebäude)
4. Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden
   Gebäuden
5. Effizienzklassen von Wohngebäuden
6. Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

                                                                             Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   41
GebäudeEnergieGesetz GEG

Ab wann gelten die neuen Grenzwerte?

 Einer der Kernpunkte des Gesetzes ist die Festlegung auf eine Definition für
 sogenannte Niedrigstenergiegebäude.

 Eigentlich sollte diese schon zum Jahresbeginn 2019 für neu gebaute öffentliche Gebäude bestehen und
 Gültigkeit haben. Zumindest gibt das die EU-Gebäuderichtlinie vor.

 Ab 2021 greift dies für alle Gebäude – also auch jedes privat gebautes, neues Wohnhaus.

 War lange die Rede davon, dass sich die Bundesregierung dabei auf den sogenannten KfW-Standard 55
 berufen und damit die Standards fürs Bauen verschärfen will, so ist dies nun nur scheinbar vom Tisch.

 Ohne Neudefinition greift bislang die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2016.

 Und dabei bleibt es auch - zumindest bis 2023. Dann soll eine Überprüfung der Vorgaben stattfinden.

                                                                                Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   42
GebäudeEnergieGesetz
GEG
Konsequenzen für U-Werte und Anlagentechnik
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                                                               EnEV
                                                                                                                      EnEG und
                                                                                                                      EEWärmeG
                                                                                                                                                     GEG
Anlage 1 - Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)
                                                     Referenzausführung / Wert (Masseinheit)
Nummer   Bauteile/Systeme
                                                     Eigenschaft (zu den Nummern 1.1 bis 4)
1.1      Aussenwand (einschließlich Einbauten, wie
         Rollladenkästen), Geschossdecke gegen       Wärmedurchgangskoeffizient                                       U = 0,28 W/(m²K)
         Aussenluft
1.2      Aussenwand gegen Erd-
         reich, Bodenplatte, Wände und Decken zu     Wärmedurchgangskoeffizient                                       U = 0,35 W/(m²K)
         unbeheizten Rumen
1.3      Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu
                                                     Wärmedurchgangskoeffizient                                       U = 0,20 W/(m²K)
         Abseiten
1.4      Fenster, Fenstertüren                       Wärmedurchgangskoeffizient                                       UW = 1,3 W/(m²K)
                                                     Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung                        g = 0,60
1.5      Dachflächenfenster, Glasdächer und          Wärmedurchgangskoeffizient                                       UW = 1,4 W/(m²K)
         Lichtbänder                                 Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung                        g = 0,60
1.6      Lichtkuppeln                                Wärmedurchgangskoeffizient                                       UW = 2,7 W/(m²K)
                                                     Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung                        g = 0,64
1.7      Auentüren; Türen gegen unbeheizte Räume     Wärmedurchgangskoeffizient                                       U = 1,8 W/(m²K)
2        Bauteile nach den Nummern 1.1 bis 1.7       Wärmebrückenzuschlag                                             ΔUWB = 0,05 W/(m²K)
3        Solare Wärmegewinne über opake Bauteile     Wie das zu errichtenden Gebäude
4        Luftdichtheit der Gebäudehülle              Bemessungswert n50 Berechnungswert: Mit Dichtheitspürfung
5        Sonnenschutzvorrichtung                     keine Sonnenschutzvorrichtung

                                                                                                                 Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   44
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                                                           EnEV
                                                                                                                  EnEG und
                                                                                                                  EEWärmeG
                                                                                                                                                 GEG
Anlage 1 - Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)
                                          Referenzausführung / Wert (Masseinheit)
Nummer   Bauteile/Systeme
                                          Eigenschaft (zu den Nummern 1.1 bis 4)
6        Heizanlage                        Wärmeerzeugung durch Brennwertkessel (verbessert), Erdgas, Aufstellung:
                                                   für Gebäude bis zu 500 m² Gebäudenutzfläche innerhalb der thermischen Hülle
                                                   für Gebäude mit mehr als 500 m² Gebäudenutzfläche außerhalb der thermischen Hülle
                                           Auslegungstemperatur 55/45 °C, zentrales Verteilsystem innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche,
                                             innen liegende Stränge und Anbindeleitungen, Standard-Leitungslängen nach dem gemäf § 18 verwendeten
                                             Verfahren, Pumpe auf Bedarf ausgelegt (geregelt, Δp konstant), Rohrnetz hydraulisch abgeglichen
                                           Wärmeübergabe mit freien statischen Heizflächen, Anordnung an normaler Außlenwand, Thermostatventile mit
                                             Proportionalbereich 1 K
7        Anlage zur Warmwasserbereitung    zentrale Warmwasserbereitung
                                           gemeinsame Wärmebereitung mit Heizungsanlage nach Nummer 6
                                           Solaranlage mit Flachkollektor zur ausschließlichen Trinkwassererwärmung entsprechend den Vorgaben nach § 33
                                             Absatz 1 und 2 dieses Gesetzes mit Speicher, indirekt beheizt (stehend), gleiche Aufstellung wie Wärmeerzeuger.
                                             Bei Röhrenkollektoren ist die Mindestfläche mit dem Faktor 0,8 zu multiplizieren
                                           Verteilsystem innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, innen liegende Stränge, gemeinsame
                                             Installationswand, Standard-Leitungslängen nach dem gemäf § 18 verwendeten Verfahren mit Zirkulation
8        Kühlen                           Keine Kühlung
9        Lüftung                          zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt mit geregeltem DC-Ventilator
10       Gebäudeautomation                Klasse C nach DIN V 18599:2016-10

                                                                                                             Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |     45
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Grundsätzliches zum GEG                                                                                                            EnEV
                                                                                                                                   EnEG und
                                                                                                                                   EEWärmeG
                                                                                                                                                                GEG
Anlage 3 - Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der
wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)
                                                          Höchstwerte der Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten
Nummer      Bauteile
                                                          Zonen mit RaumSolltemperaturen im Heizfall ≥ 19 °C   Zonen mit Raum-Solltemperaturen im Heizfall von 12 bis < 19 °C

1           Opake Außenbauteile, soweit nicht in
            Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthalten
                                                          Ū = 0,28 W/(m²⋅K)                                    Ū = 0,50 W/(m²⋅K)

2           Transparente Außenbauteile, soweit nicht in
            Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthalten
                                                          Ū = 1,5 W/(m²⋅K)                                     Ū = 2,8 W/(m²⋅K)

3            Vorhangfassade                                 Ū = 1,5 W/(m²⋅K)                                      Ū = 3,0 W/(m²⋅K)
4            Glasdächer, Lichtbänder, Lichtkuppeln          Ū = 2,5 W/(m²⋅K)                                      Ū = 3,1 W/(m²⋅K)
Bei der Berechnung des Mittelwerts des jeweiligen Bauteils sind die Bauteile nach Maßgabe ihres Flächenanteils zu berücksichtigen. Die Wärmedurchgangskoeffizienten von
Bauteilen gegen unbeheizte Räume (außer Dachräumen) oder Erdreich sind zusätzlich mit dem Faktor 0,5 zu gewichten. Bei der Berechnung des Mittelwerts der an das Erdreich
angrenzenden Bodenplatten bleiben die Flächen unberücksichtigt, die mehr als 5 Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt sind. Die Berechnung ist für Zonen mit
unterschiedlichen Raum-Solltemperaturen im Heizfall getrennt durchzuführen.
Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten der an Erdreich grenzenden Bauteile ist DIN V 18599-2: 2018-09 Abschnitt 6.1.4.3 und für opake Bauteile ist DIN 4108-4:
2017-03 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946: 2008-04 anzuwenden. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie von Vorhangfassaden ist
DIN 4108-4: 2017-03 anzuwenden

                                                                                                                            Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   46
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                                                       EnEV
                                                                                                              EnEG und
                                                                                                              EEWärmeG
                                                                                                                                             GEG
Anlage 4 - Primärenergiefaktor

Nummer   Kategorie             Energieträger                                          Primärenergiefaktor nicht erneuerbarer Anteil
1        Fossile Brennstoffe   Heizöl                                                 1,1
2                              Erdgas                                                 1,1
3                              Flüssiggas                                             1,1
4                              Steinkohle                                             1,1
5                              Braunkohle                                             1,2
6        Biogene Brennstoffe   Biogas                                                 1,1
7                              Bioöl                                                  1,1
8                              Holz                                                   0,2
9        Strom                 netzbezogen                                            1,8
10                             gebäudenah erzeugt (aus Photovoltaik oder Windkraft)   0,0
11                             Verdrängungsstrommix für KWK                           2,8
12       Wärme, Kälte          Erdwärme, Geothermie, Solarthermie, Umgebungswärme     0,0
13                             Erdkälte, Umgebungskälte                               0,0
14                             Abwärme                                                0,0
15                                                                                    Nach Verfahren B gemäß DIN V 18599-9: 2018-09 Abschnitt 5.2.5
                               Wärme aus KWK, gebäudeintegriert oder gebäudenah
                                                                                      oder DIN V 18599-9: 2018-09 Abschnitt 5.3.5.1
16       Siedlungsabfälle                                                             0,0

                                                                                                         Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   47
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                               EnEV
                                                                                      EnEG und
                                                                                      EEWärmeG
                                                                                                                     GEG
Bedeutet ein Primärenergiefaktor von 0.0, dass der Energieverbrauch (QE) nicht
mehr relevant ist?

    Ja

   Nein

                                                                                 Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   48
GebäudeEnergieGesetz GEG

Grundsätzliches zum GEG                                                       EnEV
                                                                              EnEG und
                                                                              EEWärmeG
                                                                                                             GEG
Anlage 7 - Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen
bei Änderung an bestehenden Gebäuden

 1.40                            0.24
 (1.90)                          (0.35)             Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von
                                            0.20    Außenbauteilen
                                           (0.35)
                                                    Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden
                                                    mit Raum-Solltemperatur > 19 °C
      0.24
                           1.30
     (0.35)                                         (Zonen von Nichtwohngebäuden mit Raum-
                           (1.90)
                                                    Solltemperatur von 12 bis < 19 °C)
                                          0.30
          1.80                             (-)
          (1.80)
                        0.50
                           (-)

                   EnEV 2016 / GEG                                       Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   49
GebäudeEnergieGesetz
GEG
Ohne Berechnungen:
Vereinfachtes Nachweisverfahren im Neubau
GebäudeEnergieGesetz GEG

Zentrale Inhalte des Gesetzes

Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung:

 Die verschiedenen Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von
  Wärme aus erneuerbaren Energien werden zusammengeführt und vereinheitlicht.
 Anwendung und Vollzug werden wesentlich erleichtert.
 Ein neues gleichwertiges Nachweisverfahren für neue Wohngebäude entlastet
  Bauherren und Planer erheblich.
 Mit dem „Modellgebäudeverfahren“ können sie in Zukunft Anforderungen nachweisen,
  ohne dass Berechnungen erforderlich sind (§ 31 in Verbindung mit Anlage 5).

                                                                                Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   51
GebäudeEnergieGesetz GEG

Vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohngebäude

„Modellgebäudeverfahren“ ohne dass Berechnungen erforderlich sind
(§ 31 in Verbindung mit Anlage 5)

Freistehend / einseitig / Zweiseitig                 Baulicher Wärmeschutz

                                                                             Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   52
GebäudeEnergieGesetz
GEG
Austauschpflicht für alte Heizungen und Verbot
von Öl- und Kohleheizungen
GebäudeEnergieGesetz GEG

Zentrale Inhalte des Gesetzes

Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung:

 Hausbesitzer dürfen 30 Jahre alte Öl- und Gasheizkessel nicht mehr
  betrieben, wenn diese noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik
  basieren oder selbstgenutzte Häuser sind (max. 2 WE).
 Diese Forderung wurde genau wie die Ausnahme zum Bestandsschutz
  (Eigentümer, die seit 2002 im eigenen Haus leben) aus der EnEV übernommen.
 Neu ist allerdings das mit dem Klimapaket beschlossene Verbot der Öl- und
  Kohleheizung. Es gilt ab 2026, lässt aber auch Ausnahmen zu (§ 72 GEG).
 So dürfen Verbraucher Ölheizungen nach 2026 einbauen, wenn die Anlagen
  auch erneuerbare Energien nutzen. Das Gleiche gilt immer dann, wenn der
  Einbau einer Gasheizung oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz nicht
  möglich und die Nutzung regenerativer Energien nicht wirtschaftlich ist.

                                                                                Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   54
GebäudeEnergieGesetz
GEG
Erneuerbarer Strom besser anrechenbar
GebäudeEnergieGesetz GEG

Zentrale Inhalte des Gesetzes

Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung:

 Wer Strom gebäudenah selbst erzeugt, etwa mit Photovoltaik oder Windkraft, hat
  in Zukunft die Möglichkeiten, die energetischen Neubauanforderungen zu erfüllen
  (vgl. Primärenergiefaktor).
 Die elektrische Energie lässt sich hier flexibler anrechnen als zuvor (§ 23 GEG).
 Abstriche beim baulichen Wärmeschutz sind dabei allerdings nicht möglich.

                                                                                Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   56
GebäudeEnergieGesetz
GEG
Energieberatung wird zur Pflicht
GebäudeEnergieGesetz GEG

Zentrale Inhalte des Gesetzes

Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung:

 Künftig müssen laut GEG der Verkäufer oder Makler beim Verkauf eines Ein- und Zweifamilienhauses ein
  Beratungsgespräch mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale anbieten.
 Diese Beratung soll auf Basis des Energieausweises stattfinden und der Aufklärung des Käufers dienen.
 Auch bei der Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses, bei der eine Bewertung der
  Gesamtenergieeffizienz des sanierten Gebäudes durchgeführt wird, ist eine Energieberatung vor
  Beauftragung der Planungsleistungen Pflicht.
 Die Beratung durch Experten der Verbraucherzentralen ist staatlich gefördert und kostenlos.
 Detail- und Heizchecks vor Ort werden für einen Festpreis von 30 Euro angeboten.
 Die Plichten zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung sowie die
  Vorgaben zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen werden mit dem neuen GEG auch auf
  Immobilienmakler ausgeweitet.

                                                                                Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   58
GebäudeEnergieGesetz
GEG
Bundesförderung für effiziente Gebäude
BEG
BEG

Eine Anlaufstelle für alle Förderungen

Förderungen als Zuschuss oder als Kredit

EE-Klassen Effizienzhaus
Neubau und Sanierung

NH-Klassen Nachhaltigkeitszertifizierung
Neubau

iSFP individueller Sanierungsfahrplan (+5%)
Einzelmaßnahmen und Gesamtsanierung

Förderung Baubegleitung
- bis 5.000 € pro Ein-/Zweifamilienhaus
- bis 20.000 € pro Mehrfamilienhaus
GebäudeEnergieGesetz GEG

Erst fördern, dann fordern

                           BAFA

                                  BEG seit 01.01.2021
                                  Bundesförderung für effiziente Gebäude

                           KfW

                                               Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   61
GebäudeEnergieGesetz GEG

Erst fördern, dann fordern

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zum 01.01.2021:

                                                                     Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   62
GebäudeEnergieGesetz GEG

Erst fördern, dann fordern

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zum 01.01.2021:

           01.01.2021              Bis 30.06.2021              Ab 01.07.2021                           2023

Start BEG EM (Stufe 1)
- Zuschussförderung BAFA
- Nur für Sanierung

                           KfW Kreditförderung                                          Ziel BEG Stufe 3
                           - Einzelmaßnahmen (Sanierung)                          BAFA:   Alle Zuschussanträge
                           - Effizienzhaus (Sanierung)                            KfW:    Alle Kreditvarianten
                           - Effizienzhaus (Neubau)

                                                    Start BEG (Stufe 2)
                                                    EM                 BAFA    Zuschüsse
                                                                       KfW     Kredite
                                                    WG / NWG           KfW     Kredite

                                                                                 Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   63
Fazit

GebäudeEnergieGesetz GEG
GebäudeEnergieGesetz GEG

Fazit:
Ab wann gilt das GEG?

 Artikel 9 der Richtlinie 2010/31/EU
 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von
 Gebäuden, ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13, ABl. L 155 vom 22.6.2010, S. 61 (EU-Gebäuderichtlinie)
 verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude als
 Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt diese
 Pflicht schon ab 2019.

  Der Niedrigstenergiegebäudestandard ist in Deutschland noch nicht festgelegt!

 Zur Umsetzung von Artikel 9 der EU-Gebäuderichtlinie wird zudem der Niedrigstenergiegebäudestandard für
 neue Nichtwohngebäude festgelegt, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen und von Behörden
 genutzt werden sollen (Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand).

  Der Niedrigstenergiegebäudestandard für den privaten Neubau ist in einer zweiten Stufe rechtzeitig
   vor 2023 festzulegen!

                                                                            Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   65
GebäudeEnergieGesetz GEG

Fazit:
Was heißt das für mich?

  dass es ab 2026 ein „Verbot“ von Ölheizungen geben soll.*

  dass der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung für
   Neubauten verpflichtend ist.

  dass Immobilienbesitzer beim Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern ein informatorisches
   Beratungsgespräch zum Energieausweis durch einen Energieberater anbieten müssen.

  dass in Energieausweisen die CO2-Emissionen eines Gebäudes verpflichtend ausgewiesen werden
   müssen und nicht nur der Energiebedarf.

  dass ein sogenannter Quartiersansatz eingeführt wird. Ein neu gebautes Gebäude in einem Quartier mit
   einer sehr guten Energieeffizienz kann sein Potenzial in Teilen auch auf ein anderes, eher schlecht
   gedämmtes oder sanierungsbedürftiges Gebäude übertragen.

                                                                           Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 |   66
Die Realität
der
Baustellen!
Bitte beachten Sie:
Stand der nachfolgenden Präsentation: 10.06.2020
Nachfolgende Dokumentation / Präsentation unterliegt nicht dem Änderungsdienst.
Aktualisierungen und Änderungen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Technischen Information

GEG zum downloaden:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesetzentwurf-zur-vereinheitlichung-des-energieeinsparrechts-fuer-
gebaeude.pdf?__blob=publicationFile&v=4
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Einsatzbedingungen der dargestellten REHAU-Systeme. Die Schulung ist nicht als einzelfallbezogene Anwendungsberatung zu verstehen.
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