Alles neu? Welche Veränderungen bringt das GebäudeEnergieGesetz? - Richard G. Hückel Dipl.-Ing. / Architekt - Rehau
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Alles neu? Welche Veränderungen bringt das GebäudeEnergieGesetz? Richard G. Hückel Dipl.-Ing. / Architekt
GebäudeEnergieGesetz GEG Energie- und Klimapolitik der der EU und in Deutschland Warum das Ganze? Welche wesentlichen Änderungen allgemein? Aus welchen Teilen besteht das GEG? Was sind die zentralen Anliegen des Gesetztes? Welche Unterstützung bekommen die Bürger? Was sind die wesentlichen Unterschiede zur EnEV? Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 2
…wie sieht die Realität im Baubereich in Deutschland heute aus? > 25% des ges. Energieverbrauches verursacht Gebäudesektor (BMU) > 22 Millionen Bestandsgebäude (dena) > 54 % des gesamten Abfallaufkommens (UBA, 2018) > 517 Tonnen jährlich mineralischer Rohstoffverbrauch (VDI ZR) > 52 Hektar Flächenverbrauch täglich (UBA) > 47 m² Wohnfläche pro Kopf – steigend! (UBA 2019)
Klimaneutrales Europa bis 2050 Übereinkommen von Paris: Temperaturanstieg deutlich unter 2°C und auf 1,5°C begrenzt Wohlhabende, moderne, Wettbewerbsfähige klimaneutrale Wirtschaft Investition in realistische technologische Lösungen Maßnahmen in Schlüsselbereichen abstimmen Finanzwesen –Industriepolitik – Forschung Soziale Gerechtigkeit im Mittelpunkt
Klimaneutrales Europa bis 2050 Nutzung erneuerbarer Energie zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb Schonung fossiler Ressourcen und Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten Definition neuer Niedrigstenergie-Gebäudestandard (2023) Entbürokratisierung Aus 3 wird 1: GEG Aus 2 wird 1: BEG
GebäudeEnergieGesetz GEG Energie- und Klimapolitik der der EU Ist der Wandel machbar? (bitte markieren) Ja Nein Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 7
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG Schärfere Anforderungen? Die Antwort lautet, jetzt nicht! QP-Bedarf 1. Wärmeschutzverordnung (WSVO 1977) (kWh/m²a) Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) Schrittweise Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) 200 Anforderungen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) 100 Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) 80 Energieeinsparverordnung (EnEV 2012) 60 Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/2016) 50 Keine GebäudeEnergieGesetz (GEG 2017/2018/2019/2020/2023*) Verschärfung EU Gebäuderahmenrichtlinie EDBP (2020) Bis 2050 klimaneutral * Verschärfung entsprechend Niedrigstenergiestandard Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 8
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG Ziele und zentrale Inhalte des GebäudeEnergieGesetz: Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, die bis zum Jahr 2050 einen weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestand fordert. Sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden und die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Schonung fossiler Ressourcen, die Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten und die Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik. Definition des neuen Niedrigstenergiegebäudestandard (Revision GEG 2023) Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 9
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG Das GEG ist die Zusammenführung der Energieeinsparungsgesetz EnEG Energieeinsparverordnung EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG mit dem Ziel der Entbürokratisierung Die Zusammenführung ist ohne wesentlichen materielle Änderungen geschehen. Die geltenden Anforderungen an den Neubau und Bestand wurden beibehalten einschließlich der Nutzungspflichten für erneuerbare Energien nach dem EEWärmeG. Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 10
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG Verlauf der Einführung des GEG: 23.01. 23.10. 20.12. 29.01. 18.06. 03.07. 08.08. 13.08. November 2017 2019 2019 2020 2020 2020 2020 2020 2020 (1.11.2020) Erster Bundes- Bundesrat Bundestag Bundestag Bundesrat GEG GEG wird im GEG ist in Entwurf GEG kabinett Bundes- Kraft getreten beschließt 1. Lesung 1. Lesung 2./3. Lesung 2. Lesung Beschluss gesetzblatt Entwurf verkündet EnEV EnEG EEWärmeG Start Ziel Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 11
Gebäudeenergiegesetz GEG Welche wesentlichen Änderungen gibt es?
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG Was regelt das GEG? Regelung der energetischen Anforderungen Nutzung von erneuerbaren Energien Sparsamer Einsatz von Energie Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 13
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG Folgende sieben wesentlichen Änderungen wurden vorgenommen: Flexibilisierung der Erfüllung als Chance für Bauherren Primärenergiefaktoren im GEG verankert Nachweis für neue Wohngebäude / vereinfachte Verfahren Ausweisung von CO2-Emissionen im Energieausweis Austauschpflicht für Heizungen und Verbot von Öl- und Kohleheizungen PV-Strom wird besser angerechnet Innovationsklausel für Quartiers-Lösungen Ausblick: Definition der Grenzwerte Niedrigstenergiehaus (Revision GEG 2023) Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 14
GebäudeEnergieGesetz GEG Aus welchen Teilen besteht das GEG? Was sind die wesentlichen Änderungen?
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG 114 Paragrafen und 11 Anlagen in 9 Teilen des GEG (1) Allgemeiner Teil (2) Anforderungen an zu errichtende Gebäude (3) Anforderungen an bestehende Gebäude (4) Heiz-, Kühl-, Lüftungs- und Warmwasser-technik (5) Energieausweise (6) Finanzielle Förderungen (7) Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes (8) Besondere Gebäude und Bußgelder (9) Übergangsvorschriften Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 16
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Teil 1 - Allgemeiner Teil § 1 Zweck und Ziel § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand § 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit § 6 Verordnungsermächtigung Verteilung der Betriebskosten, Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen § 7 Regeln der Technik § 8 Verantwortliche § 9 Überprüfung der Anforderung an zu errichtende und bestehende Gebäude Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 17
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Teil 2 - Anforderungen an zu errichtende Gebäude Abschnitt 1: Allgemeiner Teil § 10 Niedrigstenergiegebäude § 11 Mindestwärmeschutz § 12 Wärmebrücken § 13 Dichtheit § 14 Sommerlicher Wärmeschutz Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 18
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Abschnitt 2: Jahres Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden Unterabschnitt 1: Wohngebäude § 15 Gesamtenergiebedarf (0,75-fache des Referenzgebäudes) § 16 Baulicher Wärmeschutz (1,0-fache des Referenzgebäudes) § 17 Aneinandergereihte Bebauung Unterabschnitt 2: Nichtwohngebäude § 18 Gesamtenergiebedarf (0,75-fache des Referenzgebäudes; ö.H.: -26%) § 19 Baulicher Wärmeschutz (1,0-fache des Referenzgebäudes; ö.H.: -12%) Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 19
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Abschnitt 3: Berechnungsgrundlagen und –verfahren § 20 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs von Wohngebäuden § 21 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs von Nichtwohngebäuden § 22 Primärenergiefaktoren und Verordnungsermächtigung § 23 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien § 24 Einfluss von Wärmebrücken § 25 Randbedingungen für die Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfes § 26 Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes § 27 Berechnung bei gemeinsamen Heizungsanlagen für mehrere Gebäude § 28 Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 20
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Abschnitt 3: Berechnungsgrundlagen und –verfahren § 29 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden § 30 Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude § 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude § 32 Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude § 33 Andere Berechnungsverfahren Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 21
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Abschnitt 4: Nutzung von Erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäuden § 34 Nutzung Erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs § 35 Nutzung solarer Strahlungsenergie § 36 Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien § 37 Nutzung von Geothermie und Umweltwärme § 38 Nutzung von fester Biomasse § 39 Nutzung von flüssiger Biomasse § 40 Nutzung von gasförmiger Biomasse § 41 Nutzung von Kälte aus Erneuerbaren Energien Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 22
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Unterabschnitt 1: Ersatzmaßnahmen § 42 Nutzung von Abwärme § 43 Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung § 44 Fernwärme oder Fernkälte § 45 Maßnahmen zur Einsparung von Energie Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 23
GebäudeEnergieGesetz GEG Exkurs Quartiersversorgung mit Nah- / Fernwärme Herausforderung Ausbau Sektor Erneuerbare Wärme Der Anteil EE Wärme ist mit ca. 15 % um den Faktor 3 kleiner als im Sektor EE Strom Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung muss durch Ausbau von WP und EE in Wärmenetzen massiv vorangetrieben werden, um die Klimaziele 2030 / 2050 zu erreichen Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#verkehr Olaf Kruse | BS-BT-PM BG | 09.06.2021 | 24
GebäudeEnergieGesetz GEG Exkurs Quartiersversorgung mit Nah- / Fernwärme Chancen zur wirtschaftlichen Integration EE Heute … KWK + Kessel (Erdgas) Holzhackschnitzel Biogas Künftig (zusätzlich) … Große zentrale Wärmepumpen Große Solarthermie Abwärme aus Industrie und Gewerbe Windstrom(wärme) … Olaf Kruse | BS-BT-PM BG | 09.06.2021 | 25
GebäudeEnergieGesetz GEG Exkurs Quartiersversorgung mit Nah- / Fernwärme Herausforderungen bei der Umsetzung Geringe bzw. sinkende (spezifische) Wärmebedarfe bei Neubau und Sanierung Fehlende Kapazitäten bei ausführenden Unternehmen im Rohrleitungsbau (z.B. Schweißer) Ausgelastete Tiefbauunternehmen (Breitbandausbau, Kanalsanierung, Straßenbau, …) Steigende (Bau)Kosten … Olaf Kruse | BS-BT-PM BG | 09.06.2021 | 26
PMR-Netze - flexibel Online Seminar - einfach(er) … „Nahwärme- Netze richtig - wirtschaftlich(er) planen“ Fr., 18.06.21 10 – 11 Uhr Anmeldung Online-Seminar Nahwärme Quelle Bild li. u.: Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH Vortrag beim 3. STW-Forum Nahwärme, 28.01.16, Erlangen
GebäudeEnergieGesetz GEG Exkurs Quartiersversorgung mit Nah- / Fernwärme Projektbeispiele mit REHAU PMR-Netz Hallerndorf [2016] Bestand > 100 HA | Holz + Solarthermie Berlin – Möckernkietz [2017] Neubau, ca. 470 WE + Gewerbe | Biogas-KWK + PV Bad Vilbel [2018] Neubau, ca. 680 WE | KWK Meitingen [2019] Neubau, ca. 200 WE | Industrieabwärme + WP Wesel [2019] Neubau, 70 EFH | KWK Olaf Kruse | BS-BT-PM BG | 09.06.2021 | 28
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Teil 3 – Bestehende Gebäude Abschnitt 1: Anforderungen an bestehende Gebäude § 46 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften § 47 Nachrüstung bestehender Gebäude § 48 Anforderungen an bestehende Gebäude bei Änderung § 49 Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten § 50 Primärenergetische Bewertung bestehender Gebäude § 51 Anforderungen an bestehende Gebäude bei Erweiterung und Ausbau Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 29
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Abschnitt 2: Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden § 52 Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energien bei bestehenden öffentlichen Gebäuden § 53 Ersatzmaßnahmen § 54 Kombination § 55 Ausnahmen § 56 Abweichungsbefugnis Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 30
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Teil 4 – Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung Kapitel 1: Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen Abschnitt 1: Veränderungsverbot § 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften Abschnitt 2: Betreiberpflichten § 58 Betriebsbereitschaft § 59 Sachgerechte Bedienung § 60 Wartung und Instandhaltung Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 31
Gebäudeenergiegesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Kapitel 2: Einbau und Ersatz Abschnitt 1: Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen § 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe § 62 Wasserheizungen, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen sind § 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur § 64 Umwälzpumpen, Zirkulationspumpen Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 32
Gebäudeenergiegesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Kapitel 2: Einbau und Ersatz Abschnitt 2: Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik § 65 Begrenzung der elektrischen Leistung § 66 Regelung der Be- und der Entfeuchtung § 67 Regelung der Volumenströme § 68 Wärmerückgewinnung Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 33
Gebäudeenergiegesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Kapitel 2: Einbau und Ersatz Abschnitt 3: Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen § 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen § 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen Abschnitt 4: Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel § 71 Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen § 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen § 73 Ausnahme Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 34
Gebäudeenergiegesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Kapitel 3: Energetische Inspektion von Klimaanlagen § 74 Betreiberpflicht § 75 Durchführung und Umfang der Inspektion § 76 Zeitpunkt der Inspektion § 77 Fachkunde des Inspektionspersonals § 78 Inspektionsbericht; Registriernummern Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 35
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Teil 5 – Energieausweise § 79 Grundsätze des Energieausweises § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen § 81 Energiebedarfsausweis § 82 Energieverbrauchsausweis § 83 Ermittlung und Bereitstellung von Daten § 84 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz § 85 Angaben im Energieausweis § 86 Einteilung in Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden § 87 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen § 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 36
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Teil 6 – Finanzielle Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen § 89 Fördermittel § 90 Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien § 91 Verhältnis zu den Anforderungen an Gebäude bei der Nutzung erneuerbarer Energien Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 37
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Teil 7 – Vollzug § 92 Erfüllungsnachweis bei zu errichtenden Gebäuden § 93 Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung § 94 Verordnungsermächtigung § 95 Behördliche Befugnisse § 96 Private Nachweise § 97 Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers § 98 Registriernummer § 99 Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen § 100 Nicht personenbezogene Auswertung von Daten § 101 Erfahrungsberichte der Länder § 102 Befreiungen § 103 Innovationsklause Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 38
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Teil 8 – Besondere Gebäude, Ordnungswidrigkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang § 104 Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen § 105 Baudenkmal und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz § 106 Gemischt genutzte Gebäude § 107 Wärmeversorgung im Quartier § 108 Bußgeldvorschriften § 109 Anschluss- und Benutzungszwang Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 39
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Teil 9 – Übergangsvorschriften § 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung § 111 Allgemeine Übergangsvorschriften § 112 Übergangsvorschriften für Energieausweise § 113 Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen § 114 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 40
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Das GEG besteht aus folgenden Teilen: Anlagen 1. Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude) 2. Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude) 3. Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude) 4. Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden 5. Effizienzklassen von Wohngebäuden 6. Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 41
GebäudeEnergieGesetz GEG Ab wann gelten die neuen Grenzwerte? Einer der Kernpunkte des Gesetzes ist die Festlegung auf eine Definition für sogenannte Niedrigstenergiegebäude. Eigentlich sollte diese schon zum Jahresbeginn 2019 für neu gebaute öffentliche Gebäude bestehen und Gültigkeit haben. Zumindest gibt das die EU-Gebäuderichtlinie vor. Ab 2021 greift dies für alle Gebäude – also auch jedes privat gebautes, neues Wohnhaus. War lange die Rede davon, dass sich die Bundesregierung dabei auf den sogenannten KfW-Standard 55 berufen und damit die Standards fürs Bauen verschärfen will, so ist dies nun nur scheinbar vom Tisch. Ohne Neudefinition greift bislang die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2016. Und dabei bleibt es auch - zumindest bis 2023. Dann soll eine Überprüfung der Vorgaben stattfinden. Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 42
GebäudeEnergieGesetz GEG Konsequenzen für U-Werte und Anlagentechnik
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Anlage 1 - Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude) Referenzausführung / Wert (Masseinheit) Nummer Bauteile/Systeme Eigenschaft (zu den Nummern 1.1 bis 4) 1.1 Aussenwand (einschließlich Einbauten, wie Rollladenkästen), Geschossdecke gegen Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,28 W/(m²K) Aussenluft 1.2 Aussenwand gegen Erd- reich, Bodenplatte, Wände und Decken zu Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,35 W/(m²K) unbeheizten Rumen 1.3 Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,20 W/(m²K) Abseiten 1.4 Fenster, Fenstertüren Wärmedurchgangskoeffizient UW = 1,3 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g = 0,60 1.5 Dachflächenfenster, Glasdächer und Wärmedurchgangskoeffizient UW = 1,4 W/(m²K) Lichtbänder Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g = 0,60 1.6 Lichtkuppeln Wärmedurchgangskoeffizient UW = 2,7 W/(m²K) Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung g = 0,64 1.7 Auentüren; Türen gegen unbeheizte Räume Wärmedurchgangskoeffizient U = 1,8 W/(m²K) 2 Bauteile nach den Nummern 1.1 bis 1.7 Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/(m²K) 3 Solare Wärmegewinne über opake Bauteile Wie das zu errichtenden Gebäude 4 Luftdichtheit der Gebäudehülle Bemessungswert n50 Berechnungswert: Mit Dichtheitspürfung 5 Sonnenschutzvorrichtung keine Sonnenschutzvorrichtung Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 44
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Anlage 1 - Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude) Referenzausführung / Wert (Masseinheit) Nummer Bauteile/Systeme Eigenschaft (zu den Nummern 1.1 bis 4) 6 Heizanlage Wärmeerzeugung durch Brennwertkessel (verbessert), Erdgas, Aufstellung: für Gebäude bis zu 500 m² Gebäudenutzfläche innerhalb der thermischen Hülle für Gebäude mit mehr als 500 m² Gebäudenutzfläche außerhalb der thermischen Hülle Auslegungstemperatur 55/45 °C, zentrales Verteilsystem innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, innen liegende Stränge und Anbindeleitungen, Standard-Leitungslängen nach dem gemäf § 18 verwendeten Verfahren, Pumpe auf Bedarf ausgelegt (geregelt, Δp konstant), Rohrnetz hydraulisch abgeglichen Wärmeübergabe mit freien statischen Heizflächen, Anordnung an normaler Außlenwand, Thermostatventile mit Proportionalbereich 1 K 7 Anlage zur Warmwasserbereitung zentrale Warmwasserbereitung gemeinsame Wärmebereitung mit Heizungsanlage nach Nummer 6 Solaranlage mit Flachkollektor zur ausschließlichen Trinkwassererwärmung entsprechend den Vorgaben nach § 33 Absatz 1 und 2 dieses Gesetzes mit Speicher, indirekt beheizt (stehend), gleiche Aufstellung wie Wärmeerzeuger. Bei Röhrenkollektoren ist die Mindestfläche mit dem Faktor 0,8 zu multiplizieren Verteilsystem innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, innen liegende Stränge, gemeinsame Installationswand, Standard-Leitungslängen nach dem gemäf § 18 verwendeten Verfahren mit Zirkulation 8 Kühlen Keine Kühlung 9 Lüftung zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt mit geregeltem DC-Ventilator 10 Gebäudeautomation Klasse C nach DIN V 18599:2016-10 Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 45
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Anlage 3 - Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude) Höchstwerte der Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Nummer Bauteile Zonen mit RaumSolltemperaturen im Heizfall ≥ 19 °C Zonen mit Raum-Solltemperaturen im Heizfall von 12 bis < 19 °C 1 Opake Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthalten Ū = 0,28 W/(m²⋅K) Ū = 0,50 W/(m²⋅K) 2 Transparente Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthalten Ū = 1,5 W/(m²⋅K) Ū = 2,8 W/(m²⋅K) 3 Vorhangfassade Ū = 1,5 W/(m²⋅K) Ū = 3,0 W/(m²⋅K) 4 Glasdächer, Lichtbänder, Lichtkuppeln Ū = 2,5 W/(m²⋅K) Ū = 3,1 W/(m²⋅K) Bei der Berechnung des Mittelwerts des jeweiligen Bauteils sind die Bauteile nach Maßgabe ihres Flächenanteils zu berücksichtigen. Die Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen gegen unbeheizte Räume (außer Dachräumen) oder Erdreich sind zusätzlich mit dem Faktor 0,5 zu gewichten. Bei der Berechnung des Mittelwerts der an das Erdreich angrenzenden Bodenplatten bleiben die Flächen unberücksichtigt, die mehr als 5 Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt sind. Die Berechnung ist für Zonen mit unterschiedlichen Raum-Solltemperaturen im Heizfall getrennt durchzuführen. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten der an Erdreich grenzenden Bauteile ist DIN V 18599-2: 2018-09 Abschnitt 6.1.4.3 und für opake Bauteile ist DIN 4108-4: 2017-03 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946: 2008-04 anzuwenden. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie von Vorhangfassaden ist DIN 4108-4: 2017-03 anzuwenden Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 46
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Anlage 4 - Primärenergiefaktor Nummer Kategorie Energieträger Primärenergiefaktor nicht erneuerbarer Anteil 1 Fossile Brennstoffe Heizöl 1,1 2 Erdgas 1,1 3 Flüssiggas 1,1 4 Steinkohle 1,1 5 Braunkohle 1,2 6 Biogene Brennstoffe Biogas 1,1 7 Bioöl 1,1 8 Holz 0,2 9 Strom netzbezogen 1,8 10 gebäudenah erzeugt (aus Photovoltaik oder Windkraft) 0,0 11 Verdrängungsstrommix für KWK 2,8 12 Wärme, Kälte Erdwärme, Geothermie, Solarthermie, Umgebungswärme 0,0 13 Erdkälte, Umgebungskälte 0,0 14 Abwärme 0,0 15 Nach Verfahren B gemäß DIN V 18599-9: 2018-09 Abschnitt 5.2.5 Wärme aus KWK, gebäudeintegriert oder gebäudenah oder DIN V 18599-9: 2018-09 Abschnitt 5.3.5.1 16 Siedlungsabfälle 0,0 Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 47
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Bedeutet ein Primärenergiefaktor von 0.0, dass der Energieverbrauch (QE) nicht mehr relevant ist? Ja Nein Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 48
GebäudeEnergieGesetz GEG Grundsätzliches zum GEG EnEV EnEG und EEWärmeG GEG Anlage 7 - Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden 1.40 0.24 (1.90) (0.35) Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von 0.20 Außenbauteilen (0.35) Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden mit Raum-Solltemperatur > 19 °C 0.24 1.30 (0.35) (Zonen von Nichtwohngebäuden mit Raum- (1.90) Solltemperatur von 12 bis < 19 °C) 0.30 1.80 (-) (1.80) 0.50 (-) EnEV 2016 / GEG Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 49
GebäudeEnergieGesetz GEG Ohne Berechnungen: Vereinfachtes Nachweisverfahren im Neubau
GebäudeEnergieGesetz GEG Zentrale Inhalte des Gesetzes Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung: Die verschiedenen Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien werden zusammengeführt und vereinheitlicht. Anwendung und Vollzug werden wesentlich erleichtert. Ein neues gleichwertiges Nachweisverfahren für neue Wohngebäude entlastet Bauherren und Planer erheblich. Mit dem „Modellgebäudeverfahren“ können sie in Zukunft Anforderungen nachweisen, ohne dass Berechnungen erforderlich sind (§ 31 in Verbindung mit Anlage 5). Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 51
GebäudeEnergieGesetz GEG Vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohngebäude „Modellgebäudeverfahren“ ohne dass Berechnungen erforderlich sind (§ 31 in Verbindung mit Anlage 5) Freistehend / einseitig / Zweiseitig Baulicher Wärmeschutz Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 52
GebäudeEnergieGesetz GEG Austauschpflicht für alte Heizungen und Verbot von Öl- und Kohleheizungen
GebäudeEnergieGesetz GEG Zentrale Inhalte des Gesetzes Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung: Hausbesitzer dürfen 30 Jahre alte Öl- und Gasheizkessel nicht mehr betrieben, wenn diese noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren oder selbstgenutzte Häuser sind (max. 2 WE). Diese Forderung wurde genau wie die Ausnahme zum Bestandsschutz (Eigentümer, die seit 2002 im eigenen Haus leben) aus der EnEV übernommen. Neu ist allerdings das mit dem Klimapaket beschlossene Verbot der Öl- und Kohleheizung. Es gilt ab 2026, lässt aber auch Ausnahmen zu (§ 72 GEG). So dürfen Verbraucher Ölheizungen nach 2026 einbauen, wenn die Anlagen auch erneuerbare Energien nutzen. Das Gleiche gilt immer dann, wenn der Einbau einer Gasheizung oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz nicht möglich und die Nutzung regenerativer Energien nicht wirtschaftlich ist. Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 54
GebäudeEnergieGesetz GEG Erneuerbarer Strom besser anrechenbar
GebäudeEnergieGesetz GEG Zentrale Inhalte des Gesetzes Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung: Wer Strom gebäudenah selbst erzeugt, etwa mit Photovoltaik oder Windkraft, hat in Zukunft die Möglichkeiten, die energetischen Neubauanforderungen zu erfüllen (vgl. Primärenergiefaktor). Die elektrische Energie lässt sich hier flexibler anrechnen als zuvor (§ 23 GEG). Abstriche beim baulichen Wärmeschutz sind dabei allerdings nicht möglich. Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 56
GebäudeEnergieGesetz GEG Energieberatung wird zur Pflicht
GebäudeEnergieGesetz GEG Zentrale Inhalte des Gesetzes Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung: Künftig müssen laut GEG der Verkäufer oder Makler beim Verkauf eines Ein- und Zweifamilienhauses ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale anbieten. Diese Beratung soll auf Basis des Energieausweises stattfinden und der Aufklärung des Käufers dienen. Auch bei der Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses, bei der eine Bewertung der Gesamtenergieeffizienz des sanierten Gebäudes durchgeführt wird, ist eine Energieberatung vor Beauftragung der Planungsleistungen Pflicht. Die Beratung durch Experten der Verbraucherzentralen ist staatlich gefördert und kostenlos. Detail- und Heizchecks vor Ort werden für einen Festpreis von 30 Euro angeboten. Die Plichten zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung sowie die Vorgaben zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen werden mit dem neuen GEG auch auf Immobilienmakler ausgeweitet. Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 58
GebäudeEnergieGesetz GEG Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
BEG Eine Anlaufstelle für alle Förderungen Förderungen als Zuschuss oder als Kredit EE-Klassen Effizienzhaus Neubau und Sanierung NH-Klassen Nachhaltigkeitszertifizierung Neubau iSFP individueller Sanierungsfahrplan (+5%) Einzelmaßnahmen und Gesamtsanierung Förderung Baubegleitung - bis 5.000 € pro Ein-/Zweifamilienhaus - bis 20.000 € pro Mehrfamilienhaus
GebäudeEnergieGesetz GEG Erst fördern, dann fordern BAFA BEG seit 01.01.2021 Bundesförderung für effiziente Gebäude KfW Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 61
GebäudeEnergieGesetz GEG Erst fördern, dann fordern Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zum 01.01.2021: Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 62
GebäudeEnergieGesetz GEG Erst fördern, dann fordern Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zum 01.01.2021: 01.01.2021 Bis 30.06.2021 Ab 01.07.2021 2023 Start BEG EM (Stufe 1) - Zuschussförderung BAFA - Nur für Sanierung KfW Kreditförderung Ziel BEG Stufe 3 - Einzelmaßnahmen (Sanierung) BAFA: Alle Zuschussanträge - Effizienzhaus (Sanierung) KfW: Alle Kreditvarianten - Effizienzhaus (Neubau) Start BEG (Stufe 2) EM BAFA Zuschüsse KfW Kredite WG / NWG KfW Kredite Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 63
Fazit GebäudeEnergieGesetz GEG
GebäudeEnergieGesetz GEG Fazit: Ab wann gilt das GEG? Artikel 9 der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13, ABl. L 155 vom 22.6.2010, S. 61 (EU-Gebäuderichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt diese Pflicht schon ab 2019. Der Niedrigstenergiegebäudestandard ist in Deutschland noch nicht festgelegt! Zur Umsetzung von Artikel 9 der EU-Gebäuderichtlinie wird zudem der Niedrigstenergiegebäudestandard für neue Nichtwohngebäude festgelegt, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen und von Behörden genutzt werden sollen (Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand). Der Niedrigstenergiegebäudestandard für den privaten Neubau ist in einer zweiten Stufe rechtzeitig vor 2023 festzulegen! Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 65
GebäudeEnergieGesetz GEG Fazit: Was heißt das für mich? dass es ab 2026 ein „Verbot“ von Ölheizungen geben soll.* dass der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung für Neubauten verpflichtend ist. dass Immobilienbesitzer beim Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis durch einen Energieberater anbieten müssen. dass in Energieausweisen die CO2-Emissionen eines Gebäudes verpflichtend ausgewiesen werden müssen und nicht nur der Energiebedarf. dass ein sogenannter Quartiersansatz eingeführt wird. Ein neu gebautes Gebäude in einem Quartier mit einer sehr guten Energieeffizienz kann sein Potenzial in Teilen auch auf ein anderes, eher schlecht gedämmtes oder sanierungsbedürftiges Gebäude übertragen. Richard Hückel | PJS CONS+BRES | 09.06.2021 | 66
Die Realität der Baustellen!
Bitte beachten Sie: Stand der nachfolgenden Präsentation: 10.06.2020 Nachfolgende Dokumentation / Präsentation unterliegt nicht dem Änderungsdienst. Aktualisierungen und Änderungen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Technischen Information GEG zum downloaden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesetzentwurf-zur-vereinheitlichung-des-energieeinsparrechts-fuer- gebaeude.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Haftungsausschluss: Mit dem Seminarangebot der REHAU Akademie vermittelt REHAU seinen Kunden Informationen über die allgemeinen Merkmale und Einsatzbedingungen der dargestellten REHAU-Systeme. Die Schulung ist nicht als einzelfallbezogene Anwendungsberatung zu verstehen. Trotz unserer regelmäßigen Überarbeitung der Schulungsinhalte kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Vollständige Daten und Informationen zu den, in diesem Seminar behandelten REHAU Produkten/Systemen finden Sie in der jeweils gültigen technischen Information. Diese erhalten Sie durch das zuständige REHAU Verkaufsbüro oder im Internet unter: http://www.rehau.de. Die Einhaltung der, in den Technischen Informationen definierten Vorgaben ist verbindlich und wird durch die Teilnahme an der REHAU Schulung nicht ersetzt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Haftungsansprüche gegen REHAU, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, grundsätzlich ausgeschlossen sind, sofern seitens REHAUs kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung und Verarbeitung der Produkte und die individuelle Prüfung ihrer Geeignetheit im konkreten Anwendungsfall alleine im Verantwortungsbereich des Anwenders, Planers oder Architekten liegt.
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