Das neue GEG - weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? - Ebersberg-München Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur

Die Seite wird erstellt Heiner Fritz
 
WEITER LESEN
Das neue GEG - weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? - Ebersberg-München Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur
Das neue GEG –
weniger Gesetz,
mehr Klimaschutz?

Präsentation zum
Fachgespräch der
Energieagentur
Ebersberg-München
8. Februar 2021

08.02.2021          Das neue GEG   1
Das neue GEG - weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? - Ebersberg-München Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur
Vortragsinhalte
       • Vorstellung Referentin und DME Consult GmbH
       • Allgemeine Grundlagen – wichtige Begriffe
       • Gesetzliche Grundlagen – Vorgeschichte
       • GEG – Vorteile und Zielsetzung
       • GEG – der große Unterschied
       • GEG – Anwendungsbereiche
       • Förderung
       • GEG – Fazit

08.02.2021                                Das neue GEG   2
Das neue GEG - weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? - Ebersberg-München Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur
DME Consult GmbH
                  Vorstellung

08.02.2021          Das neue GEG   3
Das neue GEG - weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? - Ebersberg-München Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur
Vorstellung
  Lisa Staudacher:
  • Projektingenieurin und Energieberaterin
  • Entwicklung und Planung:
        • Niederkalorische Wärmenetze
        • Dimensionierung von Gebäudetechnik
        • Optimierung energetischer und hygienischer
          Prozesse
        • Auslegung von Solarthermie- und PV-Anlagen,
          Wärmepumpen und Power-to-Heat-Lösungen
  • Vollumfängliche Erarbeitung von:
        • Wärmenetzen 4.0
        • Quartierskonzepten
        • Sanierungsfahrplänen

08.02.2021                                              Das neue GEG   4
Das neue GEG - weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? - Ebersberg-München Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur
Vorstellung
                                                  Dietmar Münnich:
                                                  Geschäftsführer der DME Consult GmbH, Gründer
   Gründung:                                      und Gesellschafter seit 2009. Über 20 Jahre im
   Erste Ingenieurgesellschaft:        2009       Bereich Fernwärmeplanung und Entwicklung
                                                  nachhaltiger Energieprojekte tätig. Über 10 Jahre
   Projektentwicklung:                            Projektleitung bei Energie-, Quartiers- und
   Start kommunale Projektentwicklung: 2011       Klimaschutzkonzepten.

   Engineering:
                                                  Arne Lotzkat:
   Planung von Energienetzen:      seit 2009
                                                  Geschäftsführer der DME Consult GmbH,
   Planung von Energiezentralen:   seit 2016      Dipl. (Univ.) Bergbauingenieur, Spezialtiefbau,
                                                  Straßen– und Rohrleitungsbau. DVGW-
                                                  Fachmann, mehr als 30 Jahre Erfahrung
                                                  in Bau und Umsetzung von
                                                  Energieprojekten sowie Nah- und
                                                  Fernwärmenetzen.

08.02.2021                                 Das neue GEG                                               5
Das neue GEG - weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? - Ebersberg-München Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur
Vorstellung
Moosburg a. d. Isar – Wärmenetz 4.0            Berlin Eichkamp - Quartierskonzept

• Multivalentes Wärmenetz mit 100%            • Planung und Entwicklung eines
  Erneuerbaren Energien                         Niedertemperatur-Wärmenetzes
• Heizzentrale, Biomasse, Solarthermie,       • Infrastruktur: Bestandsgebäude
  PV, industr. Abwärme, Pufferspeicher        • Biomasse, PV, Wärmepumpe
• Intelligente Regeltechnik                   • Sanierungsmanagement
• Signifikante Reduktion der CO2-             • Energieberatung und
  Emissionen                                    Sanierungsfahrplan
• Netzerweiterung ab 2021

08.02.2021                            Das neue GEG                                  6
Das neue GEG - weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? - Ebersberg-München Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur
Allgemeine Grundlagen
                   Wichtige Begriffe

08.02.2021              Das neue GEG   7
Das neue GEG - weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? - Ebersberg-München Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur
Allgemeine Grundlagen - Begriffe, auf die es ankommt!

                                             Erneuerbare Energie (EE)
Wohngebäude:                                 • Geothermie
       • Heizung, Warmwasserbereitung,       • Umweltwärme (technischen Prozessen/
         Lüftung und Kühlung                   baulichen Anlagen -> Abwasserströmen )
                                             • Solare Strahlung -> Photovoltaik und
                                               Solarthermie
                                             • Windkraft
Nichtwohngebäude:                            • Feste, flüssige oder gasförmige Biomasse
       • Heizung, Warmwasserbereitung,       • Altholz (A I und A II)
         Lüftung, Kühlung und                • Biologisch abbaubare Anteile von Abfällen
         Beleuchtung                         • Deponiegas
                                             • Klärgas/Klärschlamm
                                             • Pflanzenölmethylester

08.02.2021                           Das neue GEG                                          8
Das neue GEG - weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? - Ebersberg-München Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur
Allgemeine Grundlagen - Begriffe, auf die es ankommt!

Primärenergiefaktor (PEF)
•   Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze bei der Gewinnung, Umwandlung und
    Verteilung des Energieträgers benötigt wird.

Primärenergiebedarf (PEB)
•   Gesamtenergiebedarf
•   Energiegehalt der eingesetzten Energie plus vorgelagerte Energie der Prozesskette (Gewinnung, Umwandlung,
    Speicherung und Verteilung)

                             Primärenergie
                                                                       Endenergie                       Nutzenergie

08.02.2021                                              Das neue GEG                                                  9
Das neue GEG - weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? - Ebersberg-München Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur
Allgemeine Grundlagen - Begriffe, auf die es ankommt!

Referenzgebäude                                     Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
                                                    • Wärmemenge durch ein Bauteil
                                                    • Wärmestrom je Fläche _________
                                                                             Innen       Außen
                                                      und je Kelvin [W/m²*K]

             Ihr Haus     Referenzgebäude
                                                    Transmissionswärmeverlust
                                                    • Verlustleistung, welche bei einem
 In der Geometrie, Gebäudenutzungsfläche und          beheizten Gebäude durch Energieabgabe
  Ausrichtung identisch zum nachzuweisenden           an die Umgebung entsteht
                   Gebäude                          • Beruht auf einem Temperaturunterschied

08.02.2021                                  Das neue GEG                                   10
Gesetzliche Grundlagen
                             Vorgeschichte
                     Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
                    Energieeinsparverordnung (EnEV)
              Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

08.02.2021                       Das neue GEG               11
Gesetzliche Grundlagen bisher
    Wärmeschutzverordnung          Heizungsanlagenverordnung

                   Energieeinsparverordnung
                          EnEV 2002
                                                               Richtlinie 2002/91/EG über die
                                                                 Gesamtenergieeffizienz von
                            EnEV 2007                          Gebäuden - 16. Dezember 2002

                                                                Klimaschutzprogramm der
                            EnEV 2009                               Bundesregierung

                            EnEV 2014                                EEWärmeG 2009

                            EnEV 2016

08.02.2021                                    Das neue GEG                                      12
Gesetzliche Grundlagen bisher
                                                             Ziele EnEV
Energieeinsparverordnung - EnEV
                                        • Energetischer Vergleich von allen beheizbaren
• Bautechnische Anforderungen             Gebäuden
• Wohn- und Nichtwohngebäude            • Erhalt und Verbesserung der Anlagentechnik und
• Anwendung des Regelwerks für            des Wärmeschutzes

  die Planung, Berechnung,              • Energetische Höchstwerte für neue und sanierte
                                          Gebäude
  Bewertung und Umsetzung

08.02.2021                      Das neue GEG                                               13
Gesetzliche Grundlagen bisher
Energieeinsparungsgesetz - EnEG                                   Ziele EnEG

• Keine unmittelbaren Regelungen               • Anforderungen müssen nach dem Stand der
  für den Bürger                                 Technik erfüllbar und wirtschaftlich
                                                 vertretbar sein
• Ermächtigungen für die Bundes-
  regierung                                    • Anforderungen gelten als wirtschaftlich
      • Erlass von Verordnung (EnEV)             vertretbar, wenn generell die erforderlichen
      • Stichproben (Energieausweis,             Aufwendungen innerhalb der üblichen
                                                 Nutzungsdauer durch die eintretenden
        Inspektionsberichte)
                                                 Einsparungen erwirtschaftet werden können
      • Auswertung von Daten
      • Bußgeldvorschrift

08.02.2021                             Das neue GEG                                         14
Gesetzliche Grundlagen bisher
   Erneuerbare-Energien-                                       Ziele EEWärmeG
   Wärmegesetz – EEWärmeG
   • Neubauten nach der EnEV mussten ab
     2009 zusätzlich auch die Anforderungen
                                                   • Schonung fossiler Ressourcen
     aus dem EEWärmeG einhalten
   • Gilt auch für bestehende Gebäude der
                                                   • Minderung der Abhängigkeit von
     öffentlichen Hand                               Energie-Importen
   • Anteilige Nutzung EE haben einen
     erheblichen Einfluss auf den PEB nach
     EnEV
   • Vorbildfunktion

08.02.2021                               Das neue GEG                                 15
Gesetzliche Grundlagen bisher

                                                       • Bautechnische
• Komplex bis kompliziert                       EnEV     Anforderungen
• Decken nicht alles ab
• Wurden den Klimazielen nicht                         • Ermächtigung und Erlass
  mehr gerecht                                  EnEG     von Verordnungen

• Novellierungsbedürftig
                                                       • Einsatz Erneuerbarer
                                          EEWärmeG       Energien

08.02.2021                       Das neue GEG                                   16
GEG - Das neue
             Gebäudeenergiegesetz
               Am 01. November 2020 in Kraft getreten
               Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

08.02.2021                    Das neue GEG              17
Das neue GEG – Vorteile und Zielsetzung
  ✚ Einfachere Umsetzung
                                              ► Wirtschaftlichkeit
  ✚ Weniger Bürokratie
                                              ► Energieeinsparung
  ✚ Bessere Berücksichtigung von _
                                              ► Einsatz Erneuerbarer Energien
   -Erneuerbarer Energie
                                              ► Klimaschutz
  ✚ Berücksichtigung von Strom
                                              ► Schonung der fossilen Ressourcen
  ✚ (Teilweiser) Ausschluss von Öl
                                              ► Minderung der Abhängigkeit von
  ✚ Kombination von
                                               _Energie-Importen
   _Fördermöglichkeiten

08.02.2021                           Das neue GEG                                  18
GEG - der große Unterschied
Wohngebäude                                            Nichtwohngebäude

• Primärenergiebedarf:                                 • Primärenergiebedarf:
      • Bis 2024: DIN V 4108 oder DIN V 4701                  • DIN V 18599
      • Ab 2024: DIN V 18599                           • Vorbildfunktion (PV- oder
                                                         Solaranlage, Information)
• Wohnnutzungseinheiten
                                                       • Nutzungseinheiten/Zonen
• Förderung
                                                       • Beleuchtung
                                                       • Förderung

08.02.2021                                     Das neue GEG                          19
GEG - der große Unterschied
Wohngebäude                                            Nichtwohngebäude

• Primärenergiebedarf:                                 • Primärenergiebedarf:
      • Bis 2024: DIN V 4108 oder DIN V 4701                  • DIN V 18599
      • Ab 2024: DIN V 18599                           • Vorbildfunktion (PV- oder
                                                         Solaranlage, Information)
• Wohnnutzungseinheiten
                                                       • Nutzungseinheiten/Zonen
• Förderung
                                                       • Beleuchtung
                                                       • Förderung

08.02.2021                                     Das neue GEG                          20
GEG – Anwendungsbereiche

       •     Heizung
       •     Trinkwarmwasser
       •     Lüftung
       •     Strom
       •     Sommerlicher Wärmeschutz
       •     Dämmung/Fenster/Dach
       •     Energieausweis

08.02.2021                     Das neue GEG   21
GEG - Heizung
 • Bis auf die folgenden Punkte, keine weiteren
   Auswirkung für Bestand:
       • Bezug von Öl oder festen fossilen Brennstoffen ab 2026
       • Anteilmäßige Deckung des Wärmebedarfs durch EE
 • Gemeinsame Heizungsanlagen für mehrere
   Gebäude
 • Austausch / Umrüstung
 • Einsatz von EE bei neu zu errichtenden Gebäude
 • Flüssige und gasförmige Biomasse
 • Steuerung (Außentemperatur und Zeit , Ein- und
   Ausschalten bei Zentralheizung)
 • Bezirksschornsteinfeger/-kaminkehrer →
   Bevollmächtigung

08.02.2021                                                 Das neue GEG   22
GEG - Heizung im Neubau
Paragraph Bezeichnung                                          Anteilige Deckung des Wärmebedarfs
§ 35         Nutzung solarthermischer Anlagen                  ≥ 15%
§ 36         Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien ≥ 15%
§ 37         Nutzung Geothermie oder Umweltwärme               ≥ 50%
§ 38         Nutzung von fester Biomasse                       ≥ 50%
§ 39         Nutzung von flüssiger Biomasse                    ≥ 50%
§ 40         Nutzung von gasförmiger Biomasse                  ≥ 30% (KWK), ≥ 50% (Brennwertkessel)
§ 41         Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien       ≥ 50%
§ 42         Nutzung von Abwärme                               ≥ 50% (direkt oder mittels WP)
§ 43         Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung                  ≥ 50% (hocheffizienten KWK), ≥ 40%
                                                               (Brennstoffzelle)
§ 44         Fernwärme oder Fernkälte                          Wesentlicher EE-Anteil im Netz; ≥ 50% Abwärme;
                                                               ≥ 50% KWK; ≥ 50% Kombination

08.02.2021                                      Das neue GEG                                               23
GEG - Betriebsverbot Ölkessel

08.02.2021               Das neue GEG        24
GEG - Betriebsverbot Ölkessel
                                 • Vor 1991 → kein weiterer Betrieb
                                 • Ab 1991 → nach Ablauf von 30 Jahren
                                 • Nicht anzuwenden bei
                                   Niedertemperatur-Kessel und
                                   Brennwert-Kessel
                                 • Ab 2026 dürfen Ölkessel nur noch
                                   dann eingebaut werden, wenn:
                                        • Wärme-/Kältebedarf durch Anteil von
                                          Erneuerbarer Energie gedeckt wird
                                        • Kein Gas- oder Fernwärmeanschluss
                                          vorhanden ist
                                        • Einsatz Erneuerbarer Energien oder
                                          Ausbau zu „unangemessener Härte“
                                          führt

08.02.2021               Das neue GEG                                           25
GEG - Trinkwarmwasser

                        • Wärmeabgabe muss gemäß der
                          „Anforderungen an die Wärmedämmung von
                          Rohrleitungen und Armaturen“ begrenzt
                          werden:
                            • Bei erstmaligem Einbau oder Erneuerung von
                              Wärmeverteilungs- und
                              Warmwasserleitungen und Armaturen
                            • Bei ungedämmter heizungstechnischer
                              Anlage, zugängliche Wärmeverteilungs- und
                              Warmwasserleitungen (in nicht beheizten
                              Räumen)
                        • Einbau von Umwälzpumpen in
                          Zentralheizungen und Zirkulationspumpen in
                          Warmwasserleitungen
                        • Ansonsten analog zur Heizung

08.02.2021   Das neue GEG                                            26
GEG - Lüftung
•    Neubau: Ausbildung der Fuge immer
     luftundurchlässig und nach den Regeln der
     Technik abgedichtet
•    Der Mindestluftwechsel (Vorschriften zum Zweck
     der Gesundheit) muss weiterhin erfüllt werden
•    Anrechnung einer Wärmerückgewinnung oder
     verminderter Regelungstechnik nur zulässig:
      •      Wenn Dichtheit des Gebäudes nachgewiesen wird
      •      Wenn Lüftungsanlagen so eingerichtet wird, dass
             die Nutzer den Luftvolumenstrom selbst
             beeinflussen können
•    Beim Einbau/Erneuerung von Lüftungskanal-
     systemen, muss eine selbsttätige Regelung der
     Volumenströme (in Abhängigkeit von
     thermischen/stofflichen Lasten oder der Zeit)
     integriert werden
•    Inspektionsberichte

08.02.2021                                                 Das neue GEG   27
GEG - Strom
                            • Unmittelbare oder kurzzeitige
                              Speicherung
                            • Überschüssiger Strom ins Netz
                            • Erzeugter Strom kann:
                               • Zur Reduzierung des Jahres-PEB
                                 eingesetzt werden
                                  • Ohne Batteriespeicher max. 30%
                                  • Mit Batteriespeicher max. 45%
                               • Zur Steigerung des geforderten
                                 Anteils an EE eingesetzt werden
                            • Im unmittelbaren räumlichen
                              Zusammenhang

08.02.2021   Das neue GEG                                            28
GEG - sommerlicher
Wärmeschutz
• Muss bei einem Neubau sichergestellt
  werden
• Bei Anbauten > 50 m² ist
  sommerlicher Wärmeschutz
  einzuhalten
• Verschattung, Fenster oder Kühlung
• Berechnungen oder Simulationen
• DIN V 4108

08.02.2021                             Das neue GEG   29
GEG -
                              Dämmung/Fenster/Dach
                        • Nichtwohn
                            • Höchster mittlerer U-Wert

                        • Wohn
                           • Wichtung durch die DIN V 4108
                           • Bis 2026 können Bauherren/Eigentümer bei
                             Änderungen von Gebäuden im räumlichen
                             Zusammenhang eine Vereinbarung über die
                             „gemeinsame Erfüllung“ der Anforderungen
                             treffen

                        • Vorgabe der U-Werte oder Wärmeleitfähigkeit bei
                          Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
                            • Nach DIN V 18599: Bauteile gegen Erdreich
                            • Nach DIN V 4108 + DIN EN ISO 6946: Opake Bauteile
                            • Nach DIN 4108-4: Transparente Bauteile

08.02.2021   Das neue GEG                                                 30
GEG - Energieausweis
• Auszustellen bei:
      •   Bau oder Sanierung
      •   Verkauf oder Übertragung
      •   Vermietung oder Verpachtung
      •   Wohngebäude, für die vor dem 1. November
          1977 ein Bauantrag gestellt worden ist

• Keine Erstellung bei:
      • Schon bei der Baufertigstellung oder durch
        spätere Änderungen das Anforderungsniveau
        der Wärmeschutzverordnung vom 11. August
        1977 erfüllt hat

• Angaben von CO2- Emissionen
08.02.2021                                      Das neue GEG   31
GEG - Energieausweis

                                    Quelle: Energieeinsparverordnung, zur Zweiten Verordnung zur Änderung
                                    der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013 (BGBl. I S. 3951)

08.02.2021           Das neue GEG                                                                           32
GEG - Zusätzliches
Innovationsklausel                                            Überprüfung der Anforderungen
• Bis zum 31. Dezember 2023 können die zuständigen            • Durch die Bundesministerien für Wirtschaft und
  Behörden auf Antrag von den Anforderungen befreien,
  wenn
                                                                Energie und des Innern, für Bau und Heimat:
      Wohngebäude                                             • Überprüfung der Anforderungen an bestehende
      • Die Treibhausgasemissionen gleichwertig begrenzt        und neu zu errichtende Gebäude bis sechs
        werden und der Höchstwert an Jahres-Endenergie-         Monate nach Abschluss nach Maßgaben von §5
        bedarf das 0,75fache des Wertes für das                 (Wirtschaftlichkeit)
        Referenzgebäude nicht überschreitet
                                                              • Überprüfung, auf welche Weise und in welchem
      Nichtwohngebäude                                          Umfang synthetisch erzeugte Energieträger in
      • Die Treibhausgasemissionen gleichwertig begrenzt
                                                                flüssiger oder gasförmiger Form bei der
        werden und der Höchstwert an Jahres-                    Erfüllung der Anforderungen an zu errichtende
        Endenergiebedarf das 1,4fache des Wertes für das        Gebäude Berücksichtigung finden können
        Referenzgebäude nicht überschreitet

08.02.2021                                            Das neue GEG                                           33
Förderung
              Förderinstitute
              Vorgehensweise

08.02.2021        Das neue GEG   34
Förderung
• Förderbeispiel Wohnhaus
                                                 Energieausweis - Empfohlene
                                                 Modernisierungsmaßnahmen

                                                    Sanierungsmaßnahmen
Familie Huber

                  Neues Eigenheim –
                    Baujahr 1976
                                                 Weitere Schritte und mögliche
                                                         Finanzierung
08.02.2021                        Das neue GEG                                   35
Förderung
• Förderbeispiel Wohnhaus
                                                        Förderinstitute

                                                     Bank und Finanzierung
Energieberater*in

                    Sanierungsmaßnahmen

                                                          Sanierung

08.02.2021                            Das neue GEG                           36
Förderung

Förderprogramm bis Juli 2021:                           • Ab 2021: Bundesförderung für
• 151/152: Energieeffizient Sanieren – Kredit             effiziente Gebäude (BEG)
• 167: Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit
                                                        • Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021
• 270: Erneuerbare Energien – Standard                  • Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem
                                                          Fördertatbestand wahlweise als direkter
• 159: Altersgerecht Umbauen – Kredit                     Investitionszuschuss des BAFA oder als
                                                          zinsverbilligter Förderkredit mit
                                                          Tilgungszuschuss der KfW.

08.02.2021                                      Das neue GEG                                           37
Fazit
             GEG – mehr Klimaschutz?

08.02.2021           Das neue GEG      38
GEG – einfach mehr
             GEGKlimaschutz?
                 - Energieausweis

                                       * https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/geplantes-
                                       gebaeudeenergiegesetz-ist-schon-jetzt-ein-klimapolitischer-sanierungsfall/ (Stand 16.06.2020)

08.02.2021                          Das neue GEG                                                                                       39
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!

Gern beantworte ich
jetzt Ihre Fragen.

08.02.2021            Das neue GEG   40
Sie können auch lesen