Das neue GEG - weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? - Ebersberg-München Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Das neue GEG – weniger Gesetz, mehr Klimaschutz? Präsentation zum Fachgespräch der Energieagentur Ebersberg-München 8. Februar 2021 08.02.2021 Das neue GEG 1
Vortragsinhalte • Vorstellung Referentin und DME Consult GmbH • Allgemeine Grundlagen – wichtige Begriffe • Gesetzliche Grundlagen – Vorgeschichte • GEG – Vorteile und Zielsetzung • GEG – der große Unterschied • GEG – Anwendungsbereiche • Förderung • GEG – Fazit 08.02.2021 Das neue GEG 2
Vorstellung Lisa Staudacher: • Projektingenieurin und Energieberaterin • Entwicklung und Planung: • Niederkalorische Wärmenetze • Dimensionierung von Gebäudetechnik • Optimierung energetischer und hygienischer Prozesse • Auslegung von Solarthermie- und PV-Anlagen, Wärmepumpen und Power-to-Heat-Lösungen • Vollumfängliche Erarbeitung von: • Wärmenetzen 4.0 • Quartierskonzepten • Sanierungsfahrplänen 08.02.2021 Das neue GEG 4
Vorstellung Dietmar Münnich: Geschäftsführer der DME Consult GmbH, Gründer Gründung: und Gesellschafter seit 2009. Über 20 Jahre im Erste Ingenieurgesellschaft: 2009 Bereich Fernwärmeplanung und Entwicklung nachhaltiger Energieprojekte tätig. Über 10 Jahre Projektentwicklung: Projektleitung bei Energie-, Quartiers- und Start kommunale Projektentwicklung: 2011 Klimaschutzkonzepten. Engineering: Arne Lotzkat: Planung von Energienetzen: seit 2009 Geschäftsführer der DME Consult GmbH, Planung von Energiezentralen: seit 2016 Dipl. (Univ.) Bergbauingenieur, Spezialtiefbau, Straßen– und Rohrleitungsbau. DVGW- Fachmann, mehr als 30 Jahre Erfahrung in Bau und Umsetzung von Energieprojekten sowie Nah- und Fernwärmenetzen. 08.02.2021 Das neue GEG 5
Vorstellung Moosburg a. d. Isar – Wärmenetz 4.0 Berlin Eichkamp - Quartierskonzept • Multivalentes Wärmenetz mit 100% • Planung und Entwicklung eines Erneuerbaren Energien Niedertemperatur-Wärmenetzes • Heizzentrale, Biomasse, Solarthermie, • Infrastruktur: Bestandsgebäude PV, industr. Abwärme, Pufferspeicher • Biomasse, PV, Wärmepumpe • Intelligente Regeltechnik • Sanierungsmanagement • Signifikante Reduktion der CO2- • Energieberatung und Emissionen Sanierungsfahrplan • Netzerweiterung ab 2021 08.02.2021 Das neue GEG 6
Allgemeine Grundlagen - Begriffe, auf die es ankommt! Erneuerbare Energie (EE) Wohngebäude: • Geothermie • Heizung, Warmwasserbereitung, • Umweltwärme (technischen Prozessen/ Lüftung und Kühlung baulichen Anlagen -> Abwasserströmen ) • Solare Strahlung -> Photovoltaik und Solarthermie • Windkraft Nichtwohngebäude: • Feste, flüssige oder gasförmige Biomasse • Heizung, Warmwasserbereitung, • Altholz (A I und A II) Lüftung, Kühlung und • Biologisch abbaubare Anteile von Abfällen Beleuchtung • Deponiegas • Klärgas/Klärschlamm • Pflanzenölmethylester 08.02.2021 Das neue GEG 8
Allgemeine Grundlagen - Begriffe, auf die es ankommt! Primärenergiefaktor (PEF) • Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird. Primärenergiebedarf (PEB) • Gesamtenergiebedarf • Energiegehalt der eingesetzten Energie plus vorgelagerte Energie der Prozesskette (Gewinnung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung) Primärenergie Endenergie Nutzenergie 08.02.2021 Das neue GEG 9
Allgemeine Grundlagen - Begriffe, auf die es ankommt! Referenzgebäude Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) • Wärmemenge durch ein Bauteil • Wärmestrom je Fläche _________ Innen Außen und je Kelvin [W/m²*K] Ihr Haus Referenzgebäude Transmissionswärmeverlust • Verlustleistung, welche bei einem In der Geometrie, Gebäudenutzungsfläche und beheizten Gebäude durch Energieabgabe Ausrichtung identisch zum nachzuweisenden an die Umgebung entsteht Gebäude • Beruht auf einem Temperaturunterschied 08.02.2021 Das neue GEG 10
Gesetzliche Grundlagen Vorgeschichte Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Energieeinsparverordnung (EnEV) Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 08.02.2021 Das neue GEG 11
Gesetzliche Grundlagen bisher Wärmeschutzverordnung Heizungsanlagenverordnung Energieeinsparverordnung EnEV 2002 Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von EnEV 2007 Gebäuden - 16. Dezember 2002 Klimaschutzprogramm der EnEV 2009 Bundesregierung EnEV 2014 EEWärmeG 2009 EnEV 2016 08.02.2021 Das neue GEG 12
Gesetzliche Grundlagen bisher Ziele EnEV Energieeinsparverordnung - EnEV • Energetischer Vergleich von allen beheizbaren • Bautechnische Anforderungen Gebäuden • Wohn- und Nichtwohngebäude • Erhalt und Verbesserung der Anlagentechnik und • Anwendung des Regelwerks für des Wärmeschutzes die Planung, Berechnung, • Energetische Höchstwerte für neue und sanierte Gebäude Bewertung und Umsetzung 08.02.2021 Das neue GEG 13
Gesetzliche Grundlagen bisher Energieeinsparungsgesetz - EnEG Ziele EnEG • Keine unmittelbaren Regelungen • Anforderungen müssen nach dem Stand der für den Bürger Technik erfüllbar und wirtschaftlich vertretbar sein • Ermächtigungen für die Bundes- regierung • Anforderungen gelten als wirtschaftlich • Erlass von Verordnung (EnEV) vertretbar, wenn generell die erforderlichen • Stichproben (Energieausweis, Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Inspektionsberichte) Einsparungen erwirtschaftet werden können • Auswertung von Daten • Bußgeldvorschrift 08.02.2021 Das neue GEG 14
Gesetzliche Grundlagen bisher Erneuerbare-Energien- Ziele EEWärmeG Wärmegesetz – EEWärmeG • Neubauten nach der EnEV mussten ab 2009 zusätzlich auch die Anforderungen • Schonung fossiler Ressourcen aus dem EEWärmeG einhalten • Gilt auch für bestehende Gebäude der • Minderung der Abhängigkeit von öffentlichen Hand Energie-Importen • Anteilige Nutzung EE haben einen erheblichen Einfluss auf den PEB nach EnEV • Vorbildfunktion 08.02.2021 Das neue GEG 15
Gesetzliche Grundlagen bisher • Bautechnische • Komplex bis kompliziert EnEV Anforderungen • Decken nicht alles ab • Wurden den Klimazielen nicht • Ermächtigung und Erlass mehr gerecht EnEG von Verordnungen • Novellierungsbedürftig • Einsatz Erneuerbarer EEWärmeG Energien 08.02.2021 Das neue GEG 16
GEG - Das neue Gebäudeenergiegesetz Am 01. November 2020 in Kraft getreten Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) 08.02.2021 Das neue GEG 17
Das neue GEG – Vorteile und Zielsetzung ✚ Einfachere Umsetzung ► Wirtschaftlichkeit ✚ Weniger Bürokratie ► Energieeinsparung ✚ Bessere Berücksichtigung von _ ► Einsatz Erneuerbarer Energien -Erneuerbarer Energie ► Klimaschutz ✚ Berücksichtigung von Strom ► Schonung der fossilen Ressourcen ✚ (Teilweiser) Ausschluss von Öl ► Minderung der Abhängigkeit von ✚ Kombination von _Energie-Importen _Fördermöglichkeiten 08.02.2021 Das neue GEG 18
GEG - der große Unterschied Wohngebäude Nichtwohngebäude • Primärenergiebedarf: • Primärenergiebedarf: • Bis 2024: DIN V 4108 oder DIN V 4701 • DIN V 18599 • Ab 2024: DIN V 18599 • Vorbildfunktion (PV- oder Solaranlage, Information) • Wohnnutzungseinheiten • Nutzungseinheiten/Zonen • Förderung • Beleuchtung • Förderung 08.02.2021 Das neue GEG 19
GEG - der große Unterschied Wohngebäude Nichtwohngebäude • Primärenergiebedarf: • Primärenergiebedarf: • Bis 2024: DIN V 4108 oder DIN V 4701 • DIN V 18599 • Ab 2024: DIN V 18599 • Vorbildfunktion (PV- oder Solaranlage, Information) • Wohnnutzungseinheiten • Nutzungseinheiten/Zonen • Förderung • Beleuchtung • Förderung 08.02.2021 Das neue GEG 20
GEG – Anwendungsbereiche • Heizung • Trinkwarmwasser • Lüftung • Strom • Sommerlicher Wärmeschutz • Dämmung/Fenster/Dach • Energieausweis 08.02.2021 Das neue GEG 21
GEG - Heizung • Bis auf die folgenden Punkte, keine weiteren Auswirkung für Bestand: • Bezug von Öl oder festen fossilen Brennstoffen ab 2026 • Anteilmäßige Deckung des Wärmebedarfs durch EE • Gemeinsame Heizungsanlagen für mehrere Gebäude • Austausch / Umrüstung • Einsatz von EE bei neu zu errichtenden Gebäude • Flüssige und gasförmige Biomasse • Steuerung (Außentemperatur und Zeit , Ein- und Ausschalten bei Zentralheizung) • Bezirksschornsteinfeger/-kaminkehrer → Bevollmächtigung 08.02.2021 Das neue GEG 22
GEG - Heizung im Neubau Paragraph Bezeichnung Anteilige Deckung des Wärmebedarfs § 35 Nutzung solarthermischer Anlagen ≥ 15% § 36 Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien ≥ 15% § 37 Nutzung Geothermie oder Umweltwärme ≥ 50% § 38 Nutzung von fester Biomasse ≥ 50% § 39 Nutzung von flüssiger Biomasse ≥ 50% § 40 Nutzung von gasförmiger Biomasse ≥ 30% (KWK), ≥ 50% (Brennwertkessel) § 41 Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien ≥ 50% § 42 Nutzung von Abwärme ≥ 50% (direkt oder mittels WP) § 43 Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung ≥ 50% (hocheffizienten KWK), ≥ 40% (Brennstoffzelle) § 44 Fernwärme oder Fernkälte Wesentlicher EE-Anteil im Netz; ≥ 50% Abwärme; ≥ 50% KWK; ≥ 50% Kombination 08.02.2021 Das neue GEG 23
GEG - Betriebsverbot Ölkessel 08.02.2021 Das neue GEG 24
GEG - Betriebsverbot Ölkessel • Vor 1991 → kein weiterer Betrieb • Ab 1991 → nach Ablauf von 30 Jahren • Nicht anzuwenden bei Niedertemperatur-Kessel und Brennwert-Kessel • Ab 2026 dürfen Ölkessel nur noch dann eingebaut werden, wenn: • Wärme-/Kältebedarf durch Anteil von Erneuerbarer Energie gedeckt wird • Kein Gas- oder Fernwärmeanschluss vorhanden ist • Einsatz Erneuerbarer Energien oder Ausbau zu „unangemessener Härte“ führt 08.02.2021 Das neue GEG 25
GEG - Trinkwarmwasser • Wärmeabgabe muss gemäß der „Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen“ begrenzt werden: • Bei erstmaligem Einbau oder Erneuerung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen und Armaturen • Bei ungedämmter heizungstechnischer Anlage, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen (in nicht beheizten Räumen) • Einbau von Umwälzpumpen in Zentralheizungen und Zirkulationspumpen in Warmwasserleitungen • Ansonsten analog zur Heizung 08.02.2021 Das neue GEG 26
GEG - Lüftung • Neubau: Ausbildung der Fuge immer luftundurchlässig und nach den Regeln der Technik abgedichtet • Der Mindestluftwechsel (Vorschriften zum Zweck der Gesundheit) muss weiterhin erfüllt werden • Anrechnung einer Wärmerückgewinnung oder verminderter Regelungstechnik nur zulässig: • Wenn Dichtheit des Gebäudes nachgewiesen wird • Wenn Lüftungsanlagen so eingerichtet wird, dass die Nutzer den Luftvolumenstrom selbst beeinflussen können • Beim Einbau/Erneuerung von Lüftungskanal- systemen, muss eine selbsttätige Regelung der Volumenströme (in Abhängigkeit von thermischen/stofflichen Lasten oder der Zeit) integriert werden • Inspektionsberichte 08.02.2021 Das neue GEG 27
GEG - Strom • Unmittelbare oder kurzzeitige Speicherung • Überschüssiger Strom ins Netz • Erzeugter Strom kann: • Zur Reduzierung des Jahres-PEB eingesetzt werden • Ohne Batteriespeicher max. 30% • Mit Batteriespeicher max. 45% • Zur Steigerung des geforderten Anteils an EE eingesetzt werden • Im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang 08.02.2021 Das neue GEG 28
GEG - sommerlicher Wärmeschutz • Muss bei einem Neubau sichergestellt werden • Bei Anbauten > 50 m² ist sommerlicher Wärmeschutz einzuhalten • Verschattung, Fenster oder Kühlung • Berechnungen oder Simulationen • DIN V 4108 08.02.2021 Das neue GEG 29
GEG - Dämmung/Fenster/Dach • Nichtwohn • Höchster mittlerer U-Wert • Wohn • Wichtung durch die DIN V 4108 • Bis 2026 können Bauherren/Eigentümer bei Änderungen von Gebäuden im räumlichen Zusammenhang eine Vereinbarung über die „gemeinsame Erfüllung“ der Anforderungen treffen • Vorgabe der U-Werte oder Wärmeleitfähigkeit bei Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes • Nach DIN V 18599: Bauteile gegen Erdreich • Nach DIN V 4108 + DIN EN ISO 6946: Opake Bauteile • Nach DIN 4108-4: Transparente Bauteile 08.02.2021 Das neue GEG 30
GEG - Energieausweis • Auszustellen bei: • Bau oder Sanierung • Verkauf oder Übertragung • Vermietung oder Verpachtung • Wohngebäude, für die vor dem 1. November 1977 ein Bauantrag gestellt worden ist • Keine Erstellung bei: • Schon bei der Baufertigstellung oder durch spätere Änderungen das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erfüllt hat • Angaben von CO2- Emissionen 08.02.2021 Das neue GEG 31
GEG - Energieausweis Quelle: Energieeinsparverordnung, zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013 (BGBl. I S. 3951) 08.02.2021 Das neue GEG 32
GEG - Zusätzliches Innovationsklausel Überprüfung der Anforderungen • Bis zum 31. Dezember 2023 können die zuständigen • Durch die Bundesministerien für Wirtschaft und Behörden auf Antrag von den Anforderungen befreien, wenn Energie und des Innern, für Bau und Heimat: Wohngebäude • Überprüfung der Anforderungen an bestehende • Die Treibhausgasemissionen gleichwertig begrenzt und neu zu errichtende Gebäude bis sechs werden und der Höchstwert an Jahres-Endenergie- Monate nach Abschluss nach Maßgaben von §5 bedarf das 0,75fache des Wertes für das (Wirtschaftlichkeit) Referenzgebäude nicht überschreitet • Überprüfung, auf welche Weise und in welchem Nichtwohngebäude Umfang synthetisch erzeugte Energieträger in • Die Treibhausgasemissionen gleichwertig begrenzt flüssiger oder gasförmiger Form bei der werden und der Höchstwert an Jahres- Erfüllung der Anforderungen an zu errichtende Endenergiebedarf das 1,4fache des Wertes für das Gebäude Berücksichtigung finden können Referenzgebäude nicht überschreitet 08.02.2021 Das neue GEG 33
Förderung Förderinstitute Vorgehensweise 08.02.2021 Das neue GEG 34
Förderung • Förderbeispiel Wohnhaus Energieausweis - Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen Sanierungsmaßnahmen Familie Huber Neues Eigenheim – Baujahr 1976 Weitere Schritte und mögliche Finanzierung 08.02.2021 Das neue GEG 35
Förderung • Förderbeispiel Wohnhaus Förderinstitute Bank und Finanzierung Energieberater*in Sanierungsmaßnahmen Sanierung 08.02.2021 Das neue GEG 36
Förderung Förderprogramm bis Juli 2021: • Ab 2021: Bundesförderung für • 151/152: Energieeffizient Sanieren – Kredit effiziente Gebäude (BEG) • 167: Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit • Durchführung durch die KfW ab 1. Juli 2021 • 270: Erneuerbare Energien – Standard • Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter • 159: Altersgerecht Umbauen – Kredit Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW. 08.02.2021 Das neue GEG 37
Fazit GEG – mehr Klimaschutz? 08.02.2021 Das neue GEG 38
GEG – einfach mehr GEGKlimaschutz? - Energieausweis * https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/geplantes- gebaeudeenergiegesetz-ist-schon-jetzt-ein-klimapolitischer-sanierungsfall/ (Stand 16.06.2020) 08.02.2021 Das neue GEG 39
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gern beantworte ich jetzt Ihre Fragen. 08.02.2021 Das neue GEG 40
Sie können auch lesen