Amtliche Bekanntmachungen Nr. 17/2021

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Amtliche Bekanntmachungen Nr. 17/2021
Hochschule Merseburg
University of Applied Sciences

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             Amtliche Bekanntmachungen
                            Nr. 17/2021

Herausgeber:       Rektor

Redaktion:         Dezernat Akademische                Merseburg,
                   Angelegenheiten                     15. Juni 2021

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                                 Inhaltsverzeichnis

                                 Zweite Ordnung zur Änderung der Studien- und
                                 Prüfungsordnung für den gemeinsamen
                                 Masterstudiengang „Polymer Materials Science“
                                 (120 Leistungspunkte) an der
                                 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und
                                 der Hochschule Merseburg

Prof. Dr.-Ing. Jörg Kirbs
Rektor
Zweite Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den ge-
 meinsamen Masterstudiengang Polymer Materials Science (120 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Merseburg

04.12.2020

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 a Abs. 2 Nr. 3 a) und 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 14.12.2010 (GVBl. LSA S. 600), zu-
letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.07.2020 (GVBl. LSA S. 334) in Verbindung mit
der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-
Luther-Universität Halle-Wittenberg (RStPOBM) vom 11.11.2020 (ABl. 2020, Nr. 15, S. 2) und der
Rahmenstudien- und -prüfungsordnung für das Masterstudium an der Hochschule Merseburg -
University of Applied Sciences - vom 06.09.2009 (ABl. Nr. 13/2009) in der Fassung der 10. Ände-
rungssatzung vom 30.06.2020 (ABl. Nr. 15/2020) sowie der Kooperationsvereinbarung zwischen
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Merseburg vom 05.06.2014
haben die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Merseburg folgende
Zweite Änderung zur Ordnung Studien- und Prüfungsordnung für den gemeinsamen Master-
Studiengang Polymer Materials Science (120 Leistungspunkte) beschlossen.

                                          Artikel I

Die Studien- und Prüfungsordnung für den gemeinsamen Master-Studiengang Polymer Materials
Science (120 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hoch-
schule Merseburg vom 09.05.2014 und 13.02.2014 (ABl. 2014, Nr. 8, S. 1), zuletzt geändert durch
die Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den gemeinsamen Master-
Studiengang Polymer Materials Science (120 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg und der Hochschule Merseburg vom 29.01.2016 und 10.12.2015 (ABl. 2016, Nr.
4, S. 26) wird wie folgt geändert.

1. In der Überschrift wird nach dem Wort „gemeinsamen“ das Wort „internationalen“ eingefügt.

2. Die Worte „Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Ba-
   chelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg“ werden fort-
   laufend ersetzt durch „Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Master-
   studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg“.

3. Die Bezeichnung „ABStPOBM“ wird fortlaufend ersetzt durch „RStPOBM“.

4. § 2 wird wie folgt neu gefasst:
   „Der konsekutive internationale Master-Studiengang Polymer Materials Science ist stärker
   forschungsorientiert."

5. § 6 wird wie folgt neu gefasst:
   „(1) Zum Master-Studiengang kann zugelassen werden, wer über einen ersten berufsqualifi-
   zierenden Hochschulabschluss verfügt und die englische Sprache in Wort und Schrift be-
   herrscht.

                                              1
(2) Der berufsqualifizierende Hochschulabschluss gemäß Absatz 1 ist durch ein abgeschlos-
   senes Bachelor-Studium (mindestens 180 Leistungspunkten) in Chemie, Physik oder Ingeni-
   eurwissenschaften mit polymertechnischer Ausrichtung oder durch einen vergleichbaren Ab-
   schluss i.S.v. § 27 Abs. 7 HSG LSA nachzuweisen.
   (3) Die Beherrschung der englischen Sprache gemäß Absatz 1 wird durch das Vorliegen des
   Sprachniveaus B2 gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen
   (GER) durch Unicert II, TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, das deutsche Abiturzeugnis oder
   ein gleichwertiges international anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen.
   (4) Weitreichende fachliche Kenntnisse in Chemie, Physik, Mathematik und Polymertechnik
   und -verarbeitung werden dringend empfohlen und im Rahmen des Auswahlverfahrens her-
   angezogen.
   (5) Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt und übersteigt die Zahl der Bewerbungen die
   Zahl der verfügbaren Studienplätze, so erfolgt die Vergabe der zur Verfügung stehenden Stu-
   dienplätze nach der Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt und der Ordnung zur
   Regelung des Auswahlverfahrens für den internationalen Master-Studiengang „Polymer Ma-
   terials Science“ (Auswahlordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Dabei werden 70% aller
   Studienplätze an ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose, die nicht Deutschen
   gleichgestellt sind, vergeben.
   (6) Dem Zulassungsantrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
   1. Das Bachelorabschlusszeugnis bzw. ein äquivalenter Bildungsnachweis i.S.v. Absatz 2 in
   Form beglaubigter Abschriften. Falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, ist eine Be-
   scheinigung über die bereits erbrachten Prüfungsleistungen gemäß der Bewerbungs- und
   Zulassungsordnung in der jeweils gültigen Fassung einzureichen.
   2. Geeignete Nachweise über die Sprachkenntnisse in Englisch i.S.v. Absatz 3.
   3. Geeignete Nachweise über die an einer Hochschule erworbenen einschlägigen Vorkennt-
   nisse gemäß Absatz 4 und § 4 Absatz 2 Nr. 2 der Auswahlordnung in der jeweils gültigen
   Fassung, incl. einer tabellarischen Zusammenfassung.
   (7) Über die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Absatz 1 bis 3 entscheidet die nach § 3
   der Auswahlordnung eingesetzte Auswahlkommission.
   (8) Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wird geregelt durch die Bewerbungs- und Zu-
   lassungsordnung für das Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
   vom 14.03.2012 (ABl. 2012, Nr. 2, S. 3) in der jeweils gültigen Fassung.
   (9) Das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen begründet keinen Anspruch auf den Erhalt
   eines Studienplatzes für diesen Studiengang.

6. § 8 wird wie folgt geändert:
   a. Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 neu eingefügt:
    „Im Wahlpflichtbereich können sich die Studierenden zwischen zwei Themen, dem Polymer
   Engineering und dem Polymer Science entscheiden. Im jeweils gewählten Bereich ist ein Spe-
   zialisierungsmodul (Advanced) und ein Vertiefungsmodul (Focus) zu absolvieren.“
   b. Der Satz 2 wird zu Satz 3.

7. Nach § 9 wird folgender § 9a neu eingefügt:
   „§ 9 a Praktikum
   Ein Praktikum wird im Hinblick auf den Berufseinstieg empfohlen und ist optionaler Bestand-
   teil des Moduls „Introduction to Polymer Research.“

                                              2
8. § 10 Absatz 1 und 2 werden wie folgt neu gefasst:
   „(1) Formen von schriftlichen und mündlichen Modulleistungen und Modulteilleistungen sind:
   a. Mündliche Prüfung (oral examination): dauert in der Regel 30 Minuten, mindestens aber
        20 Minuten;
   b. Klausur (written examination): eine schriftliche Prüfung von in der Regel 60 bis 180 Mi-
        nuten Dauer;
   c. Seminarvortrag (oral examination (presentation)): Vorbereiten und Halten eines Vortrags
        über ein selbständig zu erarbeitendes Themengebiet von in der Regel 20 bis 30 Minuten
        Dauer;
   d. schriftlicher Abschlussbericht (written examination (report)): eine schriftlich verfasste wis-
        senschaftliche Arbeit von maximal 25 Seiten;
   e. Master-Arbeit (written Master-Thesis and oral defence): Näheres dazu unter § 14.

   (2) Formen von schriftlichen und mündlichen Modulvorleistungen und Studienleistungen
       sind:
   a. Klausur (written examination): eine schriftliche Prüfung von in der Regel 45 bis 90 Minu-
       ten Dauer;
   b. Praktikumsprotokoll (lab course protocols/attestation): schriftliches Protokoll über
       Grundlagen, Verlauf und Ergebnis eines Laborpraktikumsversuchs. Der Umfang variiert je
       nach Art des Praktikums und des speziellen Versuchs und wird vom Modulverantwortli-
       chen festgelegt;
   c. Regelmäßige Bearbeitung von Übungsaufgaben (seminar problem set solution): die im
       Selbststudium bearbeiteten Übungsaufgaben werden im Seminar präsentiert und korri-
       giert und/oder individuell korrigiert;
   d. Testat (oral examination): eine in der Regel mündliche Leistungskontrolle in Zusammen-
       hang mit Praktikumsversuchen, Übungsaufgaben, Programmieraufgaben u. ä. von in der
       Regel 15 Minuten Dauer;
   e. Seminarvortrag (oral presentation in the group seminar): Vorbereitung und Halten eines
       Vortrags über ein selbständig zu erarbeitendes Themengebiet von in der Regel 15 bis 20
       Minuten Dauer;
   f. Präsentation von Literaturarbeit (oral presentation): Halten eines Referats über eine selb-
       ständig durchzuführende Literaturarbeit (Literaturrecherche, zusammenfassende Inhalts-
       beschreibung).“

9. In § 11 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.

10. § 12 wird wie folgt neu gefasst:
    „Zur Abnahme von Hochschulprüfungen sind Professorinnen und Professoren, Juniorprofes-
    sorinnen und Professoren sowie sonstige Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissen-
    schaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 33 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 HSG LSA,
    soweit sie Lehraufgaben leisten, Lehrbeauftragte sowie in der beruflichen Praxis und Ausbil-
    dung erfahrene Personen befugt.“

11. In § 13 Absatz 2 werden die Wörter „zwei studentischen Vertreterinnen und Vertretern“ durch
    die Wörter „eine studentische Vertreterin bzw. ein studentischer Vertreter“ ersetzt.

12. Die Anlage „Studiengangübersicht“ wird geändert und erhält folgende Fassung:

                                                 3
Anlage Studiengangübersicht (gemäß § 8)

Pflichtmodule

 ID                      Modultitel                   Teilnahme-   Kontakt-         Studien- Modul-          Modulleistung           Anteil an   Empfeh-
                                                      voraus-      studium LP       leistung vorlei-                                 Ab-         lung
                                                      setzung      (in SWS)                  stung                                   schluss-    Studien-
                                                                                                                                     note        semester
PHY.05548   Basics of Materials and Polymer Physics   Nein            9        10    Ja        Nein    oral or written examina-       10/113     1.
                                                                                                       tion (Materials Physics,
                                                                                                       mathmatical and theoreti-
                                                                                                       cal
                                                                                                       concepts)
CHE.05562   Polymer Chemistry                         Nein            10       10    Ja        Nein    oral or written examination    10/113     1.

INW.05559   Polymer Engineering                       Nein            8        10    Ja        Nein    oral examination               10/113     1. und 2.

CHE.05561   Polymer Physical Chemistry                Nein            9        10    Ja        Nein    oral or written examina-       10/113     1. und 2.
                                                                                                       tion (Instrumental Analyt-
                                                                                                       ics, Physical Chemistry,
                                                                                                       Polymer Characterization)
PHY.05563   Polymer Physics                           Nein            7        10    Ja        Nein    oral examination               10/113     2.

CHE.05560   Polymer Engineering Science               Nein            7        8     Ja        Nein    oral or written examination    8/113      3.

CHE.05558   Introduction to Polymer Research          Nein            11       15    Ja        Nein    written examination            15/113     3.
                                                                                                       (report)
CHE.05565   Master Thesis (M.Sc.)                     Ja              0        30    Nein      Nein    written Master-Thesis; oral    30/113     4.
                                                                                                       defence

                                                                           4
ID                        Modultitel             Teilnahme-   Kontakt-   Studien- Modul-          Modulleistung 1)          Anteil an   Empfehlung
                                                        voraus-      studium LP leistung vorlei-                                   Ab-         Studien-
                                                        setzung      (in SWS)            stung                                     schluss-    semester
                                                                                                                                   note
     Wahlpflichtmodule

     Wahlbereiche (ein Wahlbereich ist zu wählen, 10+7 LP sind zu erbringen)
            Polymer Engineering

     INW.05571       Advanced Polymer Engineering       Nein            8        10   Ja    Nein     oral or written examina-       10/113     2.
                                                                                                     tion (Processing of poly-
                                                                                                     mers,
                                                                                                     Polymer structure)
     INW.05570       Polymer Engineering Focus          Nein            7        7    Ja    Nein     oral examination               0/113      3.
                                                                                                     (presentation)
            Polymer Science 2)

     PHY.05566       Advanced Polymer Physics           Nein         Variante    10   Ja    Nein     oral or written examination    10/113     2.
                                                                     n 8/8                           (Condensed Matter)
     CHE.05564.04    Advanced Polymer Chemistry         Nein            8        10   Ja    Nein     oral or written examina-       10/113     2.
                                                                                                     tion (Advanced Polymer
                                                                                                     Synthesis, Polymer
                                                                                                     Analytics)
     PHY.05568       Polymer Science Focus              Nein            7        7    Ja    Nein     oral examination               0/113      3.
                                                                                                     (presentation)

1)
     Die Form der Modulleistung wird jeweils zu Beginn des Moduls durch den Modulverantwortlichen festgelegt und bekannt gegeben.
2)
     Im Wahlpflichtbereich „Polymer Science“ ist zwischen den Modulen „Advanced Polymer Chemistry“ und „Advanced Polymer Physics“ zu wählen“.

                                                                             5
Artikel II
                      Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Ordnung wurde am 04.12.2020 vom Fakultätsrat der Naturwissenschaftlichen Fakultät
    II der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und am 18.02.2021 vom Fachbereichsrat
    Ingenieur- und Naturwissenschaften der Hochschule Merseburg beschlossen. Der Senat der
    Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat am 20.01.2021 und der Senat der Hochschule
    Merseburg am 22.04.2021 hierzu Stellung genommen.

(2) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Martin-Luther-
    Universität Halle-Wittenberg und im Amtsblatt der Hochschule Merseburg in Kraft.

(3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2021/2022 das Studium in dem
    Master-Studiengang Polymer Materials Science (120 Leistungspunkte) aufnehmen bzw. sich
    für diesen bewerben. Studierende, die bereits im Master-Studiengang Polymer Materials
    Science (120 Leistungspunkte) immatrikuliert sind, können die Anwendung dieser Ände-
    rungsordnung ab dem Wintersemester 2021/2022 schriftlich beim zuständigen Prüfungsamt
    erklären. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistun-
    gen werden anerkannt.

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